Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten: Neue Verordnung über neuartige Lebensmittel Brüssel, 16. November 2015 Neue Verordnung über neuartige Lebensmittel heute genehmigt Die heute genehmigte neue Novel-Food-Verordnung soll die Voraussetzungen verbessern, damit die Unternehmen neue und innovative Lebensmittel leichter auf den EU-Markt bringen können, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sich aber weiterhin auf die Sicherheit der Lebensmittel verlassen können. Für die Verbraucher vergrößert sich die Auswahl an Lebensmitteln, und es wird ein günstigeres Umfeld für die europäische Agro-Industrie geschaffen, die der zweitgrößte Beschäftigungsbereich in Europa ist, und somit von der Innovation profitieren kann, was wiederum gut ist für Wachstum und Arbeitsplätze. Was sind neuartige Lebensmittel? Als neuartige Lebensmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die vor Mai 1997 (als die ersten einschlägigen Rechtsvorschriften in Kraft traten) in der Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dabei geht es um neu entwickelte innovative Lebensmittel oder Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsverfahren hergestellt werden, sowie traditionelle Lebensmittel von außerhalb der EU. Als neuartige Lebensmittel wurden beispielsweise vor kurzem Öl aus Samen von Buglossoides arvensis, Rapssamenprotein und Koriandersamenöl genehmigt. Sind sie in der EU zugelassen? Zwischen 1997 und 2014 wurden insgesamt 170 Anträge auf Zulassung in der EU gestellt (710 Anträge/Jahr). Bisher wurden etwa 90 neuartige Lebensmittel zugelassen. Zugelassen wurden beispielsweise Produkte, die traditionell in nicht der EU angehörenden Ländern verzehrt werden, wie etwa Chiasamen, die reich an Omega-3-Fettsäuren sind, und Lebensmittel, die mit modernsten innovativen Technologien hergestellt wurden, wie etwa mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse. Dazu zählen auch das brennwertreduzierte Fett „Salatrim“, DHA-reiches Öl aus Mikroalgen und ein hochdruckbehandelter Obstsaft, letzterer ein Beispiel für ein Lebensmittel, das mit einem neuen Produktionsverfahren gewonnen wurde. Eine erschöpfende Liste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel findet sich hier:. Warum hat die Kommission die Rechtsvorschriften für neuartige Lebensmittel überarbeitet? Die geltenden Vorschriften sind nahezu 20 Jahre alt. Seither hat sich einiges getan in Bezug auf die technologische Entwicklung und die wissenschaftliche Beratung. Um die Dauer des Zulassungsverfahrens (derzeit im Schnitt dreieinhalb Jahre) zu verkürzen, mussten die EU-Vorschriften auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Kommission legte bereits 2008 einen neuen Entwurf vor, aber der Rat und das Europäische Parlament konnten keine Einigung erzielen. Was ändert sich? Die neue Verordnung verbessert vor allem die Effizienz des Zulassungsverfahrens, sorgt dafür, dass sichere, innovative Lebensmittel schneller auf den Markt gelangen und beseitigt unnötige Handelshindernisse, ohne das hohe Maß an Lebensmittelsicherheit zu gefährden. Es wird ein zentralisiertes Zulassungssystem geschaffen, das für mehr Rechtssicherheit bei Anträgen auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels sorgt und den Zulassungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird eine wissenschaftliche Risikobewertung der Anträge durchführen, während die Kommission die Akten der Antragsteller verwaltet und den Vorschlag für die Zulassung neuartiger Lebensmittel ausarbeitet, wenn sich diese als sicher erweisen. Zur Erleichterung des Handels mit traditionellen Lebensmitteln aus Ländern außerhalb der EU, die in der EU als neuartige Lebensmittel gelten, wird mit der neuen Verordnung auch ein besser geeignetes Bewertungsverfahren für Lebensmittel eingeführt, die in der EU neu sind. Wenn für das traditionelle Lebensmittel eine sichere Verwendung nachgewiesen werden kann und von den Mitgliedstaaten oder der EFSA keine Sicherheitsbedenken geäußert werden, so kann dieses Lebensmittel auf der Grundlage einer Meldung des Lebensmittelunternehmers in Verkehr gebracht werden. Die neue Verordnung enthält auch Bestimmungen zum Datenschutz. Neu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse und geschützte Daten können erst fünf Jahre nach Zulassung des neuartigen Lebensmittels für einen anderen Antrag verwendet werden. Welche Bedingungen gelten für die Zulassung? Neuartige Lebensmittel werden in der EU nur zugelassen wenn sie kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, keine Ernährungsmängel mit sich bringen, sofern sie ein anderes Lebensmittel ersetzen sollen, und die Verbraucher nicht irregeführt werden. Vor ihrer Zulassung müssen sie wissenschaftlich bewertet werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Mit der Zulassung werden die Verwendungsbedingungen, die Bezeichnung als Lebensmittel/Lebensmittelzutaten und die Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt. Müssen neuartige Lebensmittel gekennzeichnet werden? Neuartige Lebensmittel unterliegen den allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011. Zur klaren Information der Verbraucher können zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung des Lebensmittels festgelegt werden, beispielsweise der Warnhinweis, dass das neuartige Lebensmittel für bestimmte anfällige Gruppen nicht empfohlen wird. Dabei müssen die Bezeichnung des Lebensmittels und gegebenenfalls die Verwendungsbedingungen angegeben werden. Alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben müssen mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben übereinstimmen (siehe MEMO/06/200). Was sind Nanomaterialien und welche Bedingungen gelten für ihre Verwendung in Lebensmitteln? Nanomaterialien sind in der Größenordnung von Atomen und Molekülen hergestellte Materialien. Nach der neuen Verordnung müssen technisch hergestellte Nanomaterialien nach der Definition der neuen Rechtsvorschriften als neuartiges Lebensmittel zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Ihre Sicherheit wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet Die Antragsteller müssen zudem nachweisen, dass die technisch hergestellten Nanomaterialien, auf die sich der Antrag bezieht, mit den aktuellsten Prüfmethoden geprüft wurden. Sind Insekten Gegenstand der neuen Verordnung? In vielen Ländern der Welt sind Insekten bereits Teil der Ernährung. In der EU fallen Insekten als von Tieren gewonnene Lebensmittelzutaten unter die Definition für neuartige Lebensmittel. Teile von Insekten (Beine, Flüge, Köpfe usw.) fallen ebenfalls unter diese Definition. Gemäß der neuen Verordnung fallen auch ganze Tiere, so auch ganze Insekten, unter die Definition für neuartige Lebensmittel, wenn sie vor dem 15. Mai 1997 (Stichtag für die Verordnung) nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Gibt es Anträge, die noch nicht genehmigt sind und von den neuen Vorschriften betroffen sein werden? In den letzten Jahren wurden pro Jahr im Schnitt 7-10 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel in der EU gestellt. Derzeit werden von den Mitgliedstaaten mehrere Anträge bewertet, beispielsweise zu Phlorotanninen aus Ecklonia cava, Xylo-Oligosaccharid und sprühgetrocknetem Extrakt von Terminalia ferdinandiana EXELL. Für diese Anträge, über die bei Geltungsbeginn der neuen Verordnung noch nicht entschieden sein wird, gilt die neue Verordnung. Dies bedeutet, dass die Kommission die abschließende Entscheidung über diese Anträge übernehmen wird. Kann ein Mitgliedstaat unabhängig von der EU ein neuartiges Lebensmittel zulassen oder verbieten? Nein. Die Verordnung über neuartige Lebensmittel sieht harmonisierte Maßnahmen für die Zulassung neuartiger Lebensmittel vor, was bedeutet, dass ein für die Vermarktung in der EU zugelassenes Lebensmittel in jedem Mitgliedstaat verkauft werden kann. Ein Mitgliedstaat kann die Vermarktung und Verwendung eines neuartigen Lebensmittels in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Lebensmittelrecht jedoch aussetzen oder vorläufig einschränken, wenn er eine Gesundheitsgefahr befürchtet. Die Behörden des Mitgliedstaats müssen die Kommission unterrichten, die dann die Schutzmaßnahmen dieses Mitgliedstaats untersucht. Erweist sich der Verdacht als begründet, kann die Kommission die Zulassung zur Vermarktung in der EU sofort aussetzen. Wird die neue Verordnung sich auf die Innovation im Lebensmittelsektor auswirken? Mit der neuen Verordnung soll das Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel einfacher, schneller und effizienter werden, damit innovative Lebensmittel, deren Verzehr unbedenklich ist, schneller auf den Markt gebracht werden können. Die Datenschutzbestimmungen werden zudem dazu beitragen, die Interessen der Unternehmen zu schützen, die neue, innovative Produkte herstellen, und die Innovation im Lebensmittelbereich zu fördern. Wie geht es jetzt weiter? Nach der heute erzielten Einigung muss die neue Verordnung vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom Europäischen Parlament und vom Rat formell verabschiedet werden. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Geltungsbeginn der neuen Regelungen ist zwei Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens der neuen Verordnung (etwa Ende 2017). MEMO/15/5875 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Aikaterini APOSTOLA (+32 2 298 76 24) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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