Gliederung

Stadt Bruchsal
Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1"
Gemarkung Bruchsal
Teil B
Beigefügte Teile zum Bebauungsplan
B-,
Begründung mit Anlagen
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
Gliederung
1.
Planerfordernis, Planverfahren, Ziele und Zwecke
2.
Flächennutzungsplan, sonstige Planvorgaben
3.
Städtebauliches Konzept
3.1 Ausgangssituation, Absichten
3.2 Denkmalpflege
3.3 Erschließung
3.4 Ver- und Entsorgung
4.
Kosten
5.
Anlagen
5.1 Planinhalt und Kenndaten der Planung/Flächenbilanz
5.2 Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
Begründung
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Stadt Bruchsal
Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1"
Gemarkung Bruchsal
1.
Begründung
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Planerfordernis, Planverfahren, Ziele und Zwecke
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die Situation auf dem
Wohnungsmarkt zu verbessern und den Dachgeschoßausbau zu erleichtern.
Gleichzeitig ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten.
Es sind die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen für die
Nutzung der Dachgeschosse, insbesondere zu Wohnzwecken. Dachgaupen
und Dachfirstaufsätze (Dachreiter) sollen zugelassen werden.
Der seit 2.4.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung"
ist zu ändern und zu ergänzen.
Die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I" sind bindend. Alte widersprechende Festsetzungen sind damit aufgehoben.
Für das gesamte Plangebiet gelten auch die neuen Rechtsgrundlagen gemäß
dem Textteil-Anhang.
Der räumliche Geltungsbereich wird vom Bebauungsplan "HardfeldWaldsiedlung" übernommen, einschl. den geänderten Teilen, durch Aufstellung
der Bebauungspläne "Gewerbliches Bildungszentrum" und "Dittmannswiesen".
Der dem Bebauungsplan beigefügte Lageplan M. 1:3000 verdeutlicht den maßgebenden Geltungsbereich für den Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I". Das Verfahren soll beschleunigt werden, in Verbindung mit dem
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch zur Deckung eines dringen Wohnbedarfs.
2.
Flächennutzungsplan, sonstige Planvorgaben
Ein genehmigter Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft
Bruchsal, wirksam seit dem 10.11.1984, liegt vor. Das Gebiet ist überwiegend
als Wohnbaufläche ausgewiesen (außer den Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiet, Grünflächen). Die im Bebauungsplan bereits festgesetzte Art der
baulichen Nutzung bleibt erhalten.
Die Ziele der Landes- und Regionalplanung sind mit dem Flächennutzungsplan
abgestimmt. Die Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz ist im Flächennutzungsplan dargestellt.
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Gemarkung Bruchsal
3.
Begründung
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Städtebauliches Konzept
3.1 Ausgangssituation, Absichten
Das Plangebiet liegt abseits vom Zentrum der Kernstadt, im Südwesten. Der
Abstand von der Mitte des Baugebietes bis zum Schönbornplatz in der Stadtmitte beträgt ca. 2,3 km (Luftlinie). Die Entstehung des Wohngebietes geht auf
die Nachkriegsjahre nach 1945 zurück. Zunächst ist das Kleinsiedlungsgebiet
entstanden mit ca. 16 ha. Es liegt zwischen der Franz-Sigel-Straße und der früheren L 558 sowie zwischen der Florian-Geyer-Straße und dem Wald (Büchenauer Hardt).
Danach folgte das allgemeine Wohngebiet mit dem Mittelhochbau südöstlich
der Franz-Sigel-Straße und die gemischte Bauweise (Einzelhäuser, Hausgruppen, Punkthäuser) nordöstlich der Florian-Geyer-Staße.
In der Fläche für Gemeinbedarf ist eine Schule untergebracht. Zur Versorgung
der Bevölkerung, sind sowohl im Gebiet selbst, als auch außerhalb in der PaulGerhardt-Straße, ausreichende Einkaufsmöglichkeiten vorhanden.
Das Gebiet verträgt eine weitere Anhebung der Verdichtung.
Wegen der Beschränkung der zulässigen Wohnungszahl hat der Gemeinderat
im Jahre 1990 auf Empfehlung der Landesregierung den Beschluß gefaßt, je
Wohngebäude eine weitere Wohnung zuzulassen. Einzelheiten sollten jeweils
geprüft werden. Mit diesem Bebauungsplan wird der Beschluß generell vollzogen.
Das Verbot von Dachaufbauten erschwert jedoch die Nutzung von Dachräumen
zu Wohnzwecken.
Der seit 2.4.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung"
gestattet im allgemeinen Wohngebiet (südöstlich der Franz-Sigel-Straße und
nordöstlich der Florian-Geyer-Straße) Satteldächer bis zu 350 Dachneigung. An
einigen Stellen (Punkthäuser, Läden) sind Flachdächer festgesetzt. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Im Bereich des Kleinsiedlungsgebietes sind die Gebäude mit Satteldächern zu versehen. Eine Festsetzung für Dachneigung, Gaupen und Dachaufbauten ist nicht getroffen. Es entsprach dem damaligen Leitbild, Gaupen und Dachaufbauten zu untersagen. Wegen dem Engpaß auf dem
Wohnungsmarkt sollen alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Schaffung von weiterem Wohnraum ausgeschöpft werden. Insbesondere verstärkt im bestehenden Baugebieten.
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Gemarkung Bruchsal
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Bisher wurden teilweise Befreiungen für Gaupen und Dachaufbauten erteilt. Um
dies verfahrensrechtlich zu vereinfachen und um eine einheitliche Regelung zu
schaffen wird der Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung" geändert. Bezüglich
dem harmonischen Erscheinungsbild der Dachlandschaft, ist auch entscheidend, daß sich die Dachaufbauten und Gaupen in Form und Maßstäblichkeit in
das Hauptdach und in das Ortsbild einfügen. Die Bauleitplanung soll hierfür den
äußeren Rahmen schaffen.
Entsprechende Festsetzungen für Gaupen und Dachfirstaufsätze (Dachreiter)
wurden getroffen. Ansonsten bleibt der Bebauungsplan "HardfeldWaldsiedlung" mit seinen Festsetzungen überwiegend erhalten. Eine Ausnahme bildet die Geschoßflächenzahl des Kleinsiedlungsgebietes, die von 0,3 auf
0,4 angehoben wird. Laut Angabe der Baurechtsbehörde besteht hierfür Bedarf.
Ferner wird die zulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude erhöht.
3.2 Denkmalpflege
Eingetragene Kulturdenkmale liegen im Gebiet nicht vor.
3.4 Erschließung
Die bestehende Erschließung bleibt gewährleistet. In der Regel ist der zusätzliche Stellplatzbedarf auf den privaten Baugrundstücken zu decken. Im öffentlichen Straßenraum werden keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen. Auch soll
das Gebiet nicht erweitert werden, um das Stellplatzangebot zu erweitern.
3.5 Ver- und Entsorgung
Es liegen keine Angaben vor, daß durch die zusätzliche Verdichtung, Veränderungen in dem bestehenden Netzen getroffen werden müssen.
5.
Kosten
Nach derzeitigem Stand kommen auf die Stadt Bruchsal, durch die Verwirklichung des Bebauungsplanes "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I", keine Kosten zu.
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Entwurf und Bearbeitung:
Stadt Bruchsal, Stadtplanungsamt
Bruchsal, den 12.10.1994
Jürgen Müller, Dipl.-Ing.
Ausfertigung:
Die Übereinstimmung der dem Bebauungsplan beigefügten Begründung mit dem
Gemeinderatsbeschluß/Satzungsbeschluß vom
wird bestätigt.
Stadt Bruchsal, Bürgermeisteramt
Bruchsal, den
Bernd Doll
Oberbürgermeister
Begründung
Anlage 2
3.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "HardfeldWaldsiedlung Änderung I" wird folgendermaßen grob umgrenzt.
Im Norden:
Von einer Linie etwa mit dem Waldrand verlaufend (frühere Trasse der L 558) und Teilstück der Josef-Heidt-Straße.
Im Osten:
Von einer Linie etwa im Bereich der Hardfeldstraße und
östlich des Schulgeländes.
Im Süden:
Von einer Linie im Mittel ca. 80 m südlich der Franz-SigelStraße
Im Westen:
Von einer Linie ca. 60 m westlich des Eschenweges
Die genauen Abgrenzungen des räumlichen Geltungsbereiches sind den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen, die mit dem seit 2.4.1968 rechtsverbindlichen
Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung" identisch sind.