Stadt Bruchsal Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1" Gemarkung Bruchsal Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B-, Begründung mit Anlagen (§ 9 Abs. 8 BauGB) Gliederung 1. Planerfordernis, Planverfahren, Ziele und Zwecke 2. Flächennutzungsplan, sonstige Planvorgaben 3. Städtebauliches Konzept 3.1 Ausgangssituation, Absichten 3.2 Denkmalpflege 3.3 Erschließung 3.4 Ver- und Entsorgung 4. Kosten 5. Anlagen 5.1 Planinhalt und Kenndaten der Planung/Flächenbilanz 5.2 Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches Begründung Seite 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1" Gemarkung Bruchsal 1. Begründung Seite 2 Planerfordernis, Planverfahren, Ziele und Zwecke Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern und den Dachgeschoßausbau zu erleichtern. Gleichzeitig ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten. Es sind die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen für die Nutzung der Dachgeschosse, insbesondere zu Wohnzwecken. Dachgaupen und Dachfirstaufsätze (Dachreiter) sollen zugelassen werden. Der seit 2.4.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung" ist zu ändern und zu ergänzen. Die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I" sind bindend. Alte widersprechende Festsetzungen sind damit aufgehoben. Für das gesamte Plangebiet gelten auch die neuen Rechtsgrundlagen gemäß dem Textteil-Anhang. Der räumliche Geltungsbereich wird vom Bebauungsplan "HardfeldWaldsiedlung" übernommen, einschl. den geänderten Teilen, durch Aufstellung der Bebauungspläne "Gewerbliches Bildungszentrum" und "Dittmannswiesen". Der dem Bebauungsplan beigefügte Lageplan M. 1:3000 verdeutlicht den maßgebenden Geltungsbereich für den Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I". Das Verfahren soll beschleunigt werden, in Verbindung mit dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch zur Deckung eines dringen Wohnbedarfs. 2. Flächennutzungsplan, sonstige Planvorgaben Ein genehmigter Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, wirksam seit dem 10.11.1984, liegt vor. Das Gebiet ist überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen (außer den Flächen für Gemeinbedarf, Sondergebiet, Grünflächen). Die im Bebauungsplan bereits festgesetzte Art der baulichen Nutzung bleibt erhalten. Die Ziele der Landes- und Regionalplanung sind mit dem Flächennutzungsplan abgestimmt. Die Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz ist im Flächennutzungsplan dargestellt. Stadt Bruchsal Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1" Gemarkung Bruchsal 3. Begründung Seite 3 Städtebauliches Konzept 3.1 Ausgangssituation, Absichten Das Plangebiet liegt abseits vom Zentrum der Kernstadt, im Südwesten. Der Abstand von der Mitte des Baugebietes bis zum Schönbornplatz in der Stadtmitte beträgt ca. 2,3 km (Luftlinie). Die Entstehung des Wohngebietes geht auf die Nachkriegsjahre nach 1945 zurück. Zunächst ist das Kleinsiedlungsgebiet entstanden mit ca. 16 ha. Es liegt zwischen der Franz-Sigel-Straße und der früheren L 558 sowie zwischen der Florian-Geyer-Straße und dem Wald (Büchenauer Hardt). Danach folgte das allgemeine Wohngebiet mit dem Mittelhochbau südöstlich der Franz-Sigel-Straße und die gemischte Bauweise (Einzelhäuser, Hausgruppen, Punkthäuser) nordöstlich der Florian-Geyer-Staße. In der Fläche für Gemeinbedarf ist eine Schule untergebracht. Zur Versorgung der Bevölkerung, sind sowohl im Gebiet selbst, als auch außerhalb in der PaulGerhardt-Straße, ausreichende Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Das Gebiet verträgt eine weitere Anhebung der Verdichtung. Wegen der Beschränkung der zulässigen Wohnungszahl hat der Gemeinderat im Jahre 1990 auf Empfehlung der Landesregierung den Beschluß gefaßt, je Wohngebäude eine weitere Wohnung zuzulassen. Einzelheiten sollten jeweils geprüft werden. Mit diesem Bebauungsplan wird der Beschluß generell vollzogen. Das Verbot von Dachaufbauten erschwert jedoch die Nutzung von Dachräumen zu Wohnzwecken. Der seit 2.4.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung" gestattet im allgemeinen Wohngebiet (südöstlich der Franz-Sigel-Straße und nordöstlich der Florian-Geyer-Straße) Satteldächer bis zu 350 Dachneigung. An einigen Stellen (Punkthäuser, Läden) sind Flachdächer festgesetzt. Dachaufbauten sind nicht zulässig. Im Bereich des Kleinsiedlungsgebietes sind die Gebäude mit Satteldächern zu versehen. Eine Festsetzung für Dachneigung, Gaupen und Dachaufbauten ist nicht getroffen. Es entsprach dem damaligen Leitbild, Gaupen und Dachaufbauten zu untersagen. Wegen dem Engpaß auf dem Wohnungsmarkt sollen alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Schaffung von weiterem Wohnraum ausgeschöpft werden. Insbesondere verstärkt im bestehenden Baugebieten. Stadt Bruchsal Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1" Gemarkung Bruchsal Begründung Seite 4 Bisher wurden teilweise Befreiungen für Gaupen und Dachaufbauten erteilt. Um dies verfahrensrechtlich zu vereinfachen und um eine einheitliche Regelung zu schaffen wird der Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung" geändert. Bezüglich dem harmonischen Erscheinungsbild der Dachlandschaft, ist auch entscheidend, daß sich die Dachaufbauten und Gaupen in Form und Maßstäblichkeit in das Hauptdach und in das Ortsbild einfügen. Die Bauleitplanung soll hierfür den äußeren Rahmen schaffen. Entsprechende Festsetzungen für Gaupen und Dachfirstaufsätze (Dachreiter) wurden getroffen. Ansonsten bleibt der Bebauungsplan "HardfeldWaldsiedlung" mit seinen Festsetzungen überwiegend erhalten. Eine Ausnahme bildet die Geschoßflächenzahl des Kleinsiedlungsgebietes, die von 0,3 auf 0,4 angehoben wird. Laut Angabe der Baurechtsbehörde besteht hierfür Bedarf. Ferner wird die zulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude erhöht. 3.2 Denkmalpflege Eingetragene Kulturdenkmale liegen im Gebiet nicht vor. 3.4 Erschließung Die bestehende Erschließung bleibt gewährleistet. In der Regel ist der zusätzliche Stellplatzbedarf auf den privaten Baugrundstücken zu decken. Im öffentlichen Straßenraum werden keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen. Auch soll das Gebiet nicht erweitert werden, um das Stellplatzangebot zu erweitern. 3.5 Ver- und Entsorgung Es liegen keine Angaben vor, daß durch die zusätzliche Verdichtung, Veränderungen in dem bestehenden Netzen getroffen werden müssen. 5. Kosten Nach derzeitigem Stand kommen auf die Stadt Bruchsal, durch die Verwirklichung des Bebauungsplanes "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung I", keine Kosten zu. Stadt Bruchsal Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung Änderung 1" Gemarkung Bruchsal Begründung Seite 5 Entwurf und Bearbeitung: Stadt Bruchsal, Stadtplanungsamt Bruchsal, den 12.10.1994 Jürgen Müller, Dipl.-Ing. Ausfertigung: Die Übereinstimmung der dem Bebauungsplan beigefügten Begründung mit dem Gemeinderatsbeschluß/Satzungsbeschluß vom wird bestätigt. Stadt Bruchsal, Bürgermeisteramt Bruchsal, den Bernd Doll Oberbürgermeister Begründung Anlage 2 3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "HardfeldWaldsiedlung Änderung I" wird folgendermaßen grob umgrenzt. Im Norden: Von einer Linie etwa mit dem Waldrand verlaufend (frühere Trasse der L 558) und Teilstück der Josef-Heidt-Straße. Im Osten: Von einer Linie etwa im Bereich der Hardfeldstraße und östlich des Schulgeländes. Im Süden: Von einer Linie im Mittel ca. 80 m südlich der Franz-SigelStraße Im Westen: Von einer Linie ca. 60 m westlich des Eschenweges Die genauen Abgrenzungen des räumlichen Geltungsbereiches sind den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen, die mit dem seit 2.4.1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Hardfeld-Waldsiedlung" identisch sind.
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