europabericht

E U R O P AB E R I C H T
Vertretung des Freistaates Bayern
bei der Europäischen Union
in Brüssel
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Inhaltsverzeichnis
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 7
Terroranschläge von Paris: Reaktion der EU und G20 ............................................................................... 7
ER: Valletta-Gipfel und informeller ER am 11./12.11.2015: wesentliche Ergebnisse ................................. 8
Britischer Premierminister Cameron stellt Forderungskatalog für Verhandlungen über Zukunft der EU vor
..................................................................................................................................................................... 8
EP: Plenarwoche in Straßburg vom 26.10.2015 - 29.10.2015: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick 10
EP: Reform des Europäischen Wahlrechts initiiert .................................................................................... 11
Rat: Ergebnisse im Bereich Außenpolitik .................................................................................................. 12
Rat: Wesentliche Ergebnisse des Rats Allgemeine Angelegenheiten am 17./18.11.2015 ....................... 13
Kommission: Erweiterungspaket vorgestellt .............................................................................................. 14
Kommission: Mitteilung zur Zukunft der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vorgelegt ............... 15
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR .......................................................16
INNENPOLITIK................................................................................................................................................... 16
Ergebnisse des Sonder-JI-Rats am 09.11.2015 ....................................................................................... 16
TERRORISMUSBEKÄMPFUNG ............................................................................................................................. 16
Reaktionen der EU-Institutionen auf Anschläge in Paris ........................................................................... 16
Kommission schlägt Maßnahmen gegen Handel und Besitz illegaler Waffen vor .................................... 17
EVP-Fraktion im EP fordert umfassende Konsequenzen aus den Anschlägen in Paris .......................... 18
ASYL UND MIGRATION ...................................................................................................................................... 19
Schweden führt temporär Grenzkontrollen ein, fordert Umsiedlung von Flüchtlingen .............................. 19
Kommission kündigt weitere Finanzhilfen für Versorgung von Flüchtlingen an ........................................ 19
Valletta-Gipfel verabschiedet Aktionsplan zur besseren Steuerung von Migration .................................. 20
EU richtet Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und gegen Fluchtursachen ein ........................................... 21
DATENSCHUTZ ................................................................................................................................................. 21
Kommission veröffentlicht Leitlinien für Datentransfers in die USA .......................................................... 21
VERNETZTE MOBILITÄT..................................................................................................................................... 23
Eurobarometer-Studie weist auf geringe Akzeptanz autonomer Fahrsysteme hin ................................... 23
ZULASSUNGSRECHT ......................................................................................................................................... 23
Kommission kündigt Kontrolle der nationalen KfZ-Zulassungsbehörden an ............................................. 23
VERKEHRSINFRASTRUKTUR .............................................................................................................................. 24
Kommission veröffentlicht CEF-Ausschreibung 2015 mit 7,6 Mrd. € Gesamtvolumen ............................. 24
LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 25
EP verabschiedet Resolution zum künftigen Luftfahrtpaket ...................................................................... 25
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Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
EP verabschiedet Entschließung zum Umgang mit Drohnen (RPAS) ...................................................... 26
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................27
Kommission veröffentlicht vierten Bericht über die Europäische Juristenaus- und -fortbildung ............... 27
Kommission legt Maßnahmenpaket gegen Handel und Besitz illegaler Waffen vor ................................. 27
TTIP: Kommission übermittelt den USA ihren Vorschlag für Investitionsschutz und ein Investitionsgericht
................................................................................................................................................................... 28
Bericht der Kommission zur Lage in der Türkei 2015 ............................................................................... 28
Kompromiss zur Unschuldsvermutung angenommen ............................................................................... 29
EP-Plenum nimmt Entschließung zur Erhöhung der Richterzahl am Gericht der EU an .......................... 29
Trilogeinigung zur Pauschal- und Bausteinreise-RL endgültig bestätigt ................................................... 30
Neues Personal auf Leitungsebene im Juristischen Dienst der Kommission und in der Generaldirektion
Justiz und Verbraucher .............................................................................................................................. 30
Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen ............................................................................ 31
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................31
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 09.11.2015 ..................................................... 31
Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 10.11.2015 ................................................................... 32
Kommission: Orientierungsdebatte zur Vollendung der Bankenunion, insbesondere betreffend die
Einlagensicherung ..................................................................................................................................... 33
Griechenland: Ergebnis des Stresstests der vier grössten Banken veröffentlicht..................................... 34
Kommission und Griechenland schließen Partnerschaftsabkommen zur technischen Unterstützung bei
Reformen ................................................................................................................................................... 35
Institutionen und Griechenland einigen sich über Bedingungen für die Freigabe der nächsten Subtranche
und für die Bankenrekapitalisierung .......................................................................................................... 35
Troika bescheinigt Zypern Fortschritte, fordert aber auch ein höheres Reformtempo .............................. 36
EBA veröffentlicht Einzelheiten über den für 2016 geplanten Bankenstresstest ...................................... 36
Herbstprognose der Kommission .............................................................................................................. 37
Kommission veröffentlicht Stellungnahmen zu den Haushaltsplänen der Euroländer für 2016 ............... 38
EP kritisiert die Ratseinigung zum automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich als
unzureichend ............................................................................................................................................. 39
Kommission fordert von Deutschland die Änderung der Erbschaftsteuervorschriften über die Gewährung
von Versorgungsfreibeträgen .................................................................................................................... 39
Vorläufige Einigung zwischen Rat und EP über Jahreshaushalt 2016 ..................................................... 40
Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2014 ....................................... 40
Kommission veröffentlicht Leitfaden für öffentliche Auftragsvergabe bei kofinanzierten Projekten .......... 41
Kommission startet Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen / eGovernment .................... 42
Kommission veröffentlicht Studien zum Breitbandausbau in der EU ........................................................ 42
EuG: Auflagen zur Beihilfeentscheidung betreffend die HSH Nordbank rechtens.................................... 43
STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................44
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Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 44
Kommission: Orientierungsdebatte zur Vollendung der Bankenunion, insbesondere betreffend die
Einlagensicherung ..................................................................................................................................... 44
Rat für Wirtschaft und Finanzen legt Schlussfolgerungen für die Kapitalmarktunion vor ......................... 44
EP verabschiedet Verordnung über Melde- und Transparenzpflichten bei
Wertpapierfinanzierungsgeschäften .......................................................................................................... 45
Rat nimmt erstes Paket zur Einführung des „Real Driving Emissions“ (RDE) — Testverfahrens für
Abgase von KFZ an ................................................................................................................................... 45
Sondertreffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit zur europäischen Stahlindustrie ............................... 46
Entschließung des EP zu neuen Herausforderungen und Konzepten für die Förderung des
Fremdenverkehrs in Europa ...................................................................................................................... 46
Rat der Kohäsionsminister nimmt Schlussfolgerungen zum Thema Vereinfachung, INTERREG und CO2Minderung im Rahmen der europäischen Strukturpolitik an ..................................................................... 47
Kommission veröffentlicht Leitfaden für öffentliche Auftragsvergabe bei kofinanzierten Projekten .......... 47
EuGH Urteil zum Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ....................................................... 47
Kommission startet Konsultation zur Stärkung nationaler Wettbewerbsbehörden ................................... 48
DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 48
Kommission veröffentlicht Leitlinien für Datentransfers in die USA .......................................................... 48
Kommission startet Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen / eGovernment .................... 49
AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 50
EU möchte Möglichkeiten für Freihandelsabkommen mit Neuseeland und Australien ausloten .............. 50
ENERGIE ......................................................................................................................................................... 50
Kommission veröffentlicht „Herbstpaket“ zur Energieunion ...................................................................... 50
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................53
Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP
am 09.11.2015 und 12.11.2015 ................................................................................................................. 53
Kommission stellt Plattform mit Übersichtsseiten zu einzelnen Agrarmärkten online ............................... 53
Kommission: EU-Agrarexporte weiterhin auf Rekordniveau ..................................................................... 54
Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2014 ............................................. 54
400 Mio. € aus europäischen Förderinstrumenten für Agrar-Bürgschaftsprogramm in Deutschland ....... 55
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht Bericht zu
Tierarzneimittelrückständen....................................................................................................................... 55
Gipfeltreffen zum Thema „Bioökonomie" ................................................................................................... 55
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Japanische Kommission für
Lebensmittelsicherheit (FSCJ) stärken Zusammenarbeit ......................................................................... 56
EFSA veröffentlicht die Termine der öffentlichen Plenarsitzungen für 2016 ............................................. 56
EFSA bewertet Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend .......................................................... 57
EU möchte Möglichkeiten für Freihandelsabkommen mit Neuseeland und Australien ausloten .............. 57
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Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Kommission veröffentlicht „Herbstpaket“ zur Energieunion ...................................................................... 58
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................60
Kommissarin Marianne Thyssen äußert sich im EP-Ausschuss für Arbeit und soziale Angelegenheiten
zum Arbeitsprogramm der Kommission 2016 ........................................................................................... 60
Kommission und Führungskräfte aus der Wirtschaft schließen Europäischen Pakt für die Jugend, um die
Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen zu fördern .................................................................... 60
Kommission startet Konsultationen für eine neue Work-Life-Balance-Initiative als Ersatz für den
Vorschlag zur Mutterschutzrichtlinie .......................................................................................................... 61
Kommission erklärt sich am Europäischen Tag der Entgeltgleichheit zum geschlechterspezifischen
Lohngefälle in den Mitgliedstaaten ............................................................................................................ 61
EuGH konkretisiert die Auslegung der Richtlinie über Massenentlassungen ........................................... 62
Arbeitslosenquote im Euroraum im September 2015 bei 10,8 %.............................................................. 62
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................63
EU-Afrika-Gipfel zu Migration in Valletta: Auswirkungen auf den Bildungs- und Forschungsbereich ...... 63
Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung: EU-Staaten müssen mehr in gerechtere
Bildungssysteme investieren ..................................................................................................................... 63
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................64
UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 64
Rat stimmt Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgrossen Feuerungsanlagen zu ............ 64
Kommission beschließt Erweiterung der Global Climate Change Alliance ............................................... 64
Kommission startet öffentliche Konsultation zu Investitionsvorhaben im Nuklearbereich ........................ 65
Rat nimmt erstes Paket zur Einführung des „Real Driving Emissions" (RDE)-Testverfahrens für Abgase
von KFZ an ................................................................................................................................................ 65
VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 65
Kommission startet Konsultation zum Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der
Antibiotikaresistenz .................................................................................................................................... 65
EFSA bewertet Glyphosat als wahrscheinlich nicht krebserregend .......................................................... 66
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................66
Kommission startet Konsultation zum Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der
Antibiotikaresistenz .................................................................................................................................... 66
Kommission startet Konsultation zum Thema „Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Europa" ...... 67
Kommission startet neue Version der Datenbank zu europäischen Gesundheitsindikatoren .................. 67
Neue EU-Vorschriften zur Überwachung der Trinkwasserqualität in Kraft ............................................... 68
EFSA veröffentlicht Bewertung zu Glyphosat ........................................................................................... 68
Gutachten zu „Ethischen Implikationen neuer Gesundheitstechnologien und Bürgerbeteiligung" ........... 69
IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................69
Vorstellung neuer IRIS-Studie zu Auftrag und Finanzierung der Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher
Medien in der Bayerischen Vertretung ...................................................................................................... 69
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Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
EU spricht sich beim Internet Governance Forum 2015 für offenes Internet aus ..................................... 70
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Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT
TERRORANSCHLÄGE VON PARIS: REAKTION DER EU UND G20
Nach den Terroranschlägen in Paris vom 13.11.2015 mit über 100 Toten, gab es erste Reaktionen der
europäischen und internationalen Partner Frankreichs:
Bereits am Tage der Anschläge versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel dem französischen Volk die
Solidarität Deutschlands, ebenso wie die Präsidenten der EU-Institutionen zusammen mit den Staats- und
Regierungschefs.
Auf dem G20 Gipfel am 15./16.11.2015 in Antalya/Türkei wurde eine Erklärung verabschiedet, in der man sich
geeint im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zeigte.
Auf der Tagung des Rates der Verteidigungsminister am 17.11.2015 (siehe gesonderten Beitrag in diesem
EB) aktivierte Frankreich offiziell die sogenannte Beistandsklausel des Art. 42 Abs. 7 EUV. Man werde nun
bilateral mit den EU-Mitgliedstaaten mögliche Unterstützungsmaßnahmen besprechen. Die EU werde dabei
koordinierend tätig.
Zudem will Frankreich den UN-Sicherheitsrat befassen. Am 17.11.2015 kündigte Russland eine stärkere
Koordination mit Frankreich bei Militäreinsätzen in Syrien an. Zuvor war der Absturz eines russischen
Passagierflugzeugs von Russland offiziell als Terroranschlag eingestuft worden. Auch die USA zeigten sich
solidarisch. Forderungen nach dem Einsatz von Bodentruppen gegen den IS erteilte US-Präsident Barack
Obama aber eine Absage.
Statement von BK’in Merkel:
http://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/11/2015-11-13-anschlaege-parismerkel.html
Statement der EU-Institutionen und der ER-Mitglieder:
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-6090_de.htm
Statement der G20:
https://g20.org/g20-leaders-agreed-on-a-strong-statement-on-the-fight-against-terrorism/
Statement von US-Präsident Obama:
https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2015/11/16/press-conference-president-obama-antalya-turkey
Pressemitteilung des Kreml zum Anschlag auf eine russische Passagiermaschine:
http://en.kremlin.ru/events/president/news/50707
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
ER: VALLETTA-GIPFEL UND INFORMELLER ER AM 11./12.11.2015: WESENTLICHE ERGEBNISSE
Am 11./12.11.2015 fand der Gipfel zwischen den EU-Staaten und den Staaten Afrikas in Valletta/Malta statt
(„Valletta-Gipfel"), auf dem die außenpolitische Dimension der Flüchtlingskrise angegangen werden sollte.
Auch einige internationale und regionale Organisationen waren zu Gast. Im Anschluss an den internationalen
Gipfel fand eine informelle Tagung des Europäischen Rates statt, zu der ER-Präsident Donald Tusk kurzfristig
geladen hatte.
Schwerpunkte des Valletta-Gipfels waren entwicklungspolitische Aspekte, legale Migration und die
Verbesserung der Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten bei der Bekämpfung von
irregulärer Migration.
Es wurde eine politische Abschlusserklärung sowie ein Aktionsplan verabschiedet.
Ein wichtiges weiteres Ergebnis war die Einrichtung des Notfall-Treuhandfonds für Stabilität und zur
Bewältigung der grundlegenden Ursachen illegaler Migration in Afrika. Dieser ist mit 1,8 Mrd. € aus EU-Mitteln
ausgestattet und soll durch weitere Mittel aus den Mitgliedsstaaten und der internationalen Gemeinschaft
weiter befüllt werden – was bisher aber nur in geringem Umfang geschehen ist (siehe hierzu Beitrag des StMI
in diesem EB). Zudem wurde eine Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität zwischen der EU und
Äthiopien unterzeichnet.
Bei der anschließenden Tagung des ER wurde vor allem über den Stand der Umsetzung der bisherigen
Beschlüsse beraten. Schlussfolgerungen wurden nicht verabschiedet, jedoch äußerte sich ER-Präsident Tusk
in einer Pressemitteilung: Ohne Registrierung gäbe es keine Rechte. Asylsuchende dürften sich nicht
aussuchen, wo ihnen Asyl innerhalb der EU gewährt wird. Man müsse nun schnell und gemeinsam handeln,
auch in Kooperation mit den Staaten des westlichen Balkans und der Türkei (siehe hierzu Beitrag des StMI in
diesem EB).
Webseite des Rates zum Gipfel in Valletta:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-12/
Hintergrundinformationen des ER:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-summit-press-pack/
PM von ER-Präsident Tusk zur informellen ER-Tagung:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/12-tusk-press-conference-informal-euco/
BRITISCHER
PREMIERMINISTER
CAMERON
STELLT
FORDERUNGSKATALOG
FÜR
VERHANDLUNGEN ÜBER ZUKUNFT DER EU VOR
Am 10.11.2015 stellte der britische Premier David Cameron im Think Tank Catham House seine Forderungen
an Reformen der EU vor, die er am selben Tag in einem Brief an ER-Präsident Donald Tusk als Bedingungen
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
für eine Unterstützung des weiteren Verbleibs Großbritanniens in der EU auflistete. Cameron bezeichnete das
anstehende Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU als die wohl größte Entscheidung, die
die britischen Bürger Zeit ihres Lebens zu treffen hätten. Das Referendum soll bis Ende 2017 stattfinden.
Cameron identifiziert vier Bereiche, deren Reformierung dringend notwendig sei.

Eurozone
Für Cameron stehen zwei Prinzipien im Fokus: die Freiwilligkeit aller Maßnahmen der Eurozone für
Nicht-Euroländer, sowie der Schutz der Nicht-Euro-Länder vor einer Diskriminierung durch
Regelungen der Eurozone. Konkret müsse daher erstens die Bankenunion eine freiwillige bleiben,
zweitens eine Belastung der Steuerzahler aus Nicht-Euro-Staaten durch Stabilisierungsmaßnahmen
der Eurozone ausgeschlossen werden sowie drittens die Integrität des EU-Binnenmarktes und der
Zugang dazu für alle Staaten sichergestellt sein.

Europäische Wettbewerbsfähigkeit
Grundlegend fordert Cameron, der EU „Wettbewerbsfähigkeit“ gewissermaßen „in die DNS
einzuschreiben“ will. Durch eine verstärkte Deregulierung solle so die Gesamtlast auf die
Unternehmen durch die zahllosen Vorschriften reduziert werden. Zugleich lobt Cameron bisherige
Erfolge wie die Abschaffung von Roaming- und Kreditkartengebühren oder die neue Handelsstrategie
der Kommission – obgleich auch hier insgesamt noch viel zu verbessern sei.

Bürgernähe, Souveränität und Subsidiarität
Im Mittelpunkt steht hier die Forderung, das Vereinigte Königreich solle explizit, rechtlich verbindlich
und unwiderruflich vom Ziel einer „immer engeren Union“ ausgenommen werden. Stattdessen sollen
vor allem die nationalen Parlamente gestärkt werden: So solle Gruppen von nationalen Parlamenten
gemeinsam eine Überprüfung und ein Veto europäischer Rechtsakte möglich sein. Des Weiteren
erwarte er ein klares Bekenntnis der EU zum Grundsatz der Subsidiarität, sowie konkrete Vorschläge
und Ziele zu dessen vollständiger Umsetzung.

Migration
Während Großbritannien bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Kontrolle der Einwanderung von
Nicht-EU-Bürgern ergriffen habe, müsse es auch in größerem Maße möglich sein, Migration aus der
EU nach Großbritannien zu reglementieren. Grundlegend solle daher einerseits die Immigration von
EU-Bürgern beschränkt, andererseits die staatlichen Sozialleistungen für EU-Ausländer in
Großbritannien gekürzt werden.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Als notwendiges Mittel zur Erreichung dieser Ziele schloss Cameron auch Vertragsänderungen nicht aus. Er
stellte nochmals klar, dass ein britisches Austrittsvotum für ihn endgültig wäre. Bezüglich des genauen
Zeitpunkts des geplanten Referendums machte er allerdings keine konkreten Angaben. Das weitere
Vorgehen hinsichtlich der EU-Reformen soll auf der ER-Dezembertagung am 17./18.12.2015 besprochen
werden.
Rede von PM Cameron
https://www.gov.uk/government/speeches/prime-ministers-speech-on-europe
Brief von PM Cameron an ER-Präsidenten Tusk
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/475679/Donald_Tusk_letter.pdf
EP: PLENARWOCHE IN STRAßBURG VOM 26.10.2015 - 29.10.2015: DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE
IM ÜBERBLICK
Schwerpunkt des Plenums vom 26.10.2015 - 29.10.2015 in Straßburg war die Flüchtlingskrise, insbesondere
Finanzierungszusagen und weitere Ergebnisse der letzten Gipfeltreffen. Zudem wurde das Arbeitsprogramm
der Kommission für 2016 beraten, ebenso wie der Binnenmarkt für elektronische Kommunikation (Roaming
und Netzneutralität) und die vom EP initiierte Reform des Europäischen Wahlrechts.
Wesentliche Ergebnisse:

Am
27.10.2015
gaben
der
Präsident
des
Europäischen
Rates
Donald
Tusk
und
der
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Erklärungen zu den Schlussfolgerungen der Tagung des
Europäischen Rates vom 15.10.2015 ab. Der besondere Fokus lag dabei auf der Bereitstellung
internationaler Finanzmittel, dem Treffen der Staats- und Regierungschefs vom 25.10.2015 zu den
Flüchtlingsströmen entlang der westlichen Balkanroute, sowie den Vorbereitungen zum Gipfeltreffen
in Valletta am 11./12.11.2015.

Arbeitsprogramm der Kommission für 2016: Am 27.10.2016 hat die Kommission ihr Arbeitsprogramm
für das Jahr 2016 im europäischen Parlament vorgestellt. Neben der Bewältigung der Flüchtlingskrise
standen in der Debatte vor allem die Themen digitaler Binnenmarkt und die anstehende
Klimakonferenz in Paris im Vordergrund. Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans betonte
dabei erneut den Willen der Kommission, sich auf die formulierten zehn Prioritäten zu
konzentrieren (EB 18/15).

Binnenmarkt für elektronische Kommunikation: Nachdem der Rat am 01.10.2015 den neuen
rechtlichen Regelungen zur Abschaffung der Roaminggebühren im Mobilfunk in der EU ab Mitte 2017
sowie zum Schutz eines offenen Internetzugangs bereits zugestimmt hatte (EB 17/15 und 18/15),
wurde der Verordnungstext nun auch vom EP am 27.10.2015 angenommen. Die neuen Vorgaben
sollen ab Mai 2016 gelten.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015

Reform des Europäischen Wahlrechts: Ebenfalls am 27.10.2015 debattierten die Abgeordneten über
eine Initiative zur Reform des Wahlrechts für die Europawahlen (siehe gesonderten Beitrag in diesem
EB).

EU-Haushalt 2016: Des Weiteren diskutierten die Abgeordneten den EU-Haushalt für 2016. Am
13./14.11.2015 konnte im Vermittlungsverfahren eine vorläufige Einigung mit dem Rat erreicht
werden (siehe Beitrag des StMFLH in diesem EB).

Steuer: Auch das Thema Steuern war Gegenstand der Plenardebatten. Die Abgeordneten kritisierten
dabei überwiegend die Einigung des Rates hinsichtlich des Austauschs von Informationen im Bereich
von Steuervorbescheiden als nicht weitgehend genug (siehe Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Zudem wurde der Sacharow-Preis für geistige Freiheit an den saudischen Blogger Raif Badawi verliehen.
Dieser wurde wegen „Beleidigung des Islam" auf seiner Website, die die gesellschaftliche, politische und
religiöse Debatte fördert, zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Die nächste Plenarwoche in Straßburg findet vom 23.11.2016 - 26.11.2015 statt.
Pressemitteilungen des EP zur Plenartagung:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/press-release/plenary/2015-10-26?start=0
Pressemitteilung des EP zur Verleihung des Sacharow-Preis:
http://www.europarl.de/de/aktuell_presse/presse/aktuell/aktuell2015/okt2015/sacharowkw44.html;jsessionid=AD372FD85D00AA84DC0B6B25CF3734F4
EP: REFORM DES EUROPÄISCHEN WAHLRECHTS INITIIERT
Am 27.10.2105 diskutierten die Abgeordneten über die vom AFCO Ausschuss eingeleitete Reform des
Europäischen Wahlrechts, konkret des Wahlakts von 1976. Die Berichterstatter Jo Leinen (S&D/DEU) und
Danuta Maria Hübner (EVP/POL) hatten in ihrem Bericht u. a. Vorschläge für

eine obligatorische Sperrklausel von 3 oder 5 %,

die Nennung der europäischen Parteienfamilie auf den Wahlzetteln,

einheitliche Nominierungsfristen für die Kandidaten,

Wahlmöglichkeiten auch für im Ausland lebende EU-Bürger und

zur elektronischen Stimmabgabe
gemacht. In der am 11.11.2015 im Miniplenum verabschiedeten Endfassung (315 Ja-Stimmen, 234
Gegenstimmen und 55 Enthaltungen) der EP-Entschließung wird zudem eine einheitliche europäische
Wahlliste vorgeschlagen, auf der u. a. der jeweilige Spitzenkandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten
stehen soll.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Hintergrund: Dem Parlament wird in Artikel 223 AEUV die Befugnis übertragen, die Reform seines eigenen
Wahlverfahrens in die Wege zu leiten. Als eine Ausnahme vom legislativen Initiativmonopol der Kommission
wird der Vorschlag des EP nun an den Rat weitergeleitet. Wann sich der Rat mit dem Vorschlag des EP
befassen wird, ist noch unbekannt. Die nächsten Europawahlen finden 2019 statt.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151109IPR01698/html/Parlament-fordert-EUWahlrechtsreform-Spitzenkandidaten-und-Sperrklauseln
RAT: ERGEBNISSE IM BEREICH AUßENPOLITIK
Seit dem 30.10.2015 fanden folgende Ratstagungen und -entscheidungen im Bereich Außenpolitik statt:

12. Asien-Europa-Treffen (ASEM) der Minister für auswärtige Angelegenheiten am 05./06.11.2015
Konkret standen auf der Tagesordnung des 12. Asien-Europa-Treffen (ASEM) der Klimawandel, die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Koordination bei Risikomanagement und
Katastrophenschutz, sowie die Vernetzung und Zukunft des ASEM. Am Rande traf Außenminister
Frank-Walter
Steinmeier
zahlreiche
Amtskollegen
zu
bilateralen
Gesprächen,
etwa
die
Außenministern aus Bangladesch und Pakistan zum Thema Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Aussetzung europäischer Sanktionen gegen Weißrussland am 29.10.2015
Am 29.10.2015 beschloss der Rat die vorläufige Aussetzung von Reise- und Vermögenssperren
gegen 170 weißrussische Personen und drei Organisationen. Über eine dauerhafte Aufhebung der
Sanktionen will der Rat Anfang 2016 entscheiden. Es besteht weiterhin ein vollkommenes
Waffenembargo. Die EU honoriere die im August erfolgte Freilassung aller politischen Gefangenen
und die Verbesserung der Beziehungen zur EU, so der Rat. Die Freilassung sei ein lang ersehnter
Schritt, die Aussetzung der Sanktionen sei aber auch als Ermutigung zu weiteren Verbesserungen zu
verstehen.

Rat für auswärtige Angelegenheiten am 16./17.11.2015 – Frankreich aktiviert Beistandsklausel
Am 16.11.2015 tagte der Rat für auswärtige Angelegenheiten in der Formation der Außenminister,
am 17.11.2015 in der Formation der Verteidigungsminister. Beim Rat der Außenminister wurde u. a.
über die Lage in Syrien, Libyen und Burundi, das Thema Migration (Folgemaßnahmen zu dem
Gipfeltreffen in Valletta und zur Westbalkan-Konferenz) und den Nahost-Friedensprozess beraten.
Zudem wurde das Mandat des EU-Sonderbeauftragten im Kosovo verlängert.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Am 17.11.2015 haben sich die Verteidigungsminister getroffen. Hierbei stand die Aktivierung der
Beistandsklausel des Art. 42 Abs. 7 EUV durch Frankreich im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Frankreich will sich nun bilateral mit den Mitgliedstaaten über mögliche Unterstützungsmaßnahmen
austauschen. Im Gespräch waren dabei u. a. Geheimdienstzusammenarbeit und Entlastung bei EUMissionen wie z. B. in Mali. Zudem haben sich die Verteidigungsminister mit dem Europäischen
Aktionsplan im Verteidigungsbereich, den Kapazitätsausbau im Sicherheitsbereich sowie laufenden
Operationen, wie EUNAVFOR MED Operation Sophia, befasst. Dabei wurden auch Leitlinien für die
Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur im Jahr 2016 verabschiedet.
Website des Asien-Europa-Treffen zur Tagung vom 05./06.11.2015
http://www.aseminfoboard.org/press/12th-asem-foreign-ministers-meeting-climate-change-connectivity-andsecurity-agenda
Pressemitteilung des Rates zur Aufhebung der Sanktionen gegen Weißrussland
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/10/29-belarus/
Ergebnisse der Tagung des Rates Auswärtige Angelegenheiten am 16./17.11.2015
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2015/11/st14120_en15_pdf/
Pressekonferenz zur Aktivierung der EU-Beistandsklausel durch Frankreich
http://eeas.europa.eu/top_stories/2015/171115_fac_defence_france_en.htm
RAT: WESENTLICHE ERGEBNISSE DES RATS ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN AM 17./18.11.2015
Am 17./18.11.2015 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren:

Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 17./18.12.2015 (Themen dort: Kampf gegen
Terrorismus,
Migration,
Vertiefung
der
Wirtschafts-
und
Währungsunion,
Binnenmarkt,
Austrittsreferendum in Großbritannien/Reformforderungen vom PM Cameron, Beziehungen zu
Russland und zur Ukraine)

Dialog zur Gewährleistung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit

Gedankenaustausch zu den Verhandlungen um die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere
Rechtsetzung

Vorstellung des Arbeitsprogramms der Kommission für das Jahr 2016 durch die Kommission und
Gedankenaustausch

Fahrplan für das Europäische Semester 2016: Vorstellung durch den LUX-Vorsitz und den
kommenden NLD-Vorsitz

Schlussfolgerungen zur Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Schlussfolgerungen zu 25 Jahre Interreg

Schlussfolgerungen zu Vereinfachungen bei den europäischen Struktur- und Investmentfonds
Die nächste formelle Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten findet am 15.12.2015 statt.
13
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Ergebnisse der Ratstagung:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2015/11/17/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=General+Affairs+Council%2c+17-18%2f11%2f2015++Main+Results
KOMMISSION: ERWEITERUNGSPAKET VORGESTELLT
Am 10.11.2015 hat die Kommission das Erweiterungspaket vorgestellt. Dieses enthält die Fortschrittsberichte
zu den Erweiterungsverhandlungen mit den westlichen Balkanstaaten und der Türkei.
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei kommen laut Kommission „nur langsam voran“. Im Falle der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien stecke der EU-Beitrittsprozess nach wie vor in einer
Sackgasse.
Albanien
erhielt
2014
den
Status
als
Kandidatenland.
Ein
Stabilisierungs-
und
Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina trat im Juni in Kraft, mit dem Kosovo wurde ein
solches Abkommen im Oktober 2015 unterzeichnet.
Fortschritte seien im Allgemeinen bei der Verabschiedung einschlägiger Gesetze und beim Aufbau der
erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu beobachten, doch fehle es insgesamt sehr häufig an einer wirksamen
Umsetzung.
Defizite bestünden zudem in den Bereichen Justiz, Kampf gegen die organisierte Kriminalität,
Meinungsfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit. Gemeinsame Herausforderungen sieht die Kommission für alle
Staaten in der Flüchtlingskrise.
Die Türkei wird dabei ambivalent bewertet: Obwohl die Kommission die Bemühungen des Landes im Kampf
gegen den Terror und bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise anerkennt, ebenso wie die wirtschaftliche
Entwicklung, werden Defizite in den Bereichen Rechtstaatlichkeit und Grundrechte, insbesondere Presse-,
Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung festgestellt.
Pressemitteilung der Kommission zur Erweiterungspaket (mit Links zu Übersichten über die einzelnen
Staaten):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5976_de.htm
Die einzelnen Fortschrittsberichte sind auf der Webseite der Kommission abrufbar:
http://ec.europa.eu/enlargement/countries/package/index_en.htm
Pressemitteilung der Kommission zur Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
dem Kosovo
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5928_en.htm
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
KOMMISSION: MITTEILUNG ZUR ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN NACHBARSCHAFTSPOLITIK (ENP)
VORGELEGT
Die Kommission und die EU-Außenbeauftragte haben am 18.11.2015 die wichtigsten Ergebnisse der
Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP – EB 05/15) vorgestellt und ein überarbeitetes
Konzept der EU für ihrer Beziehungen zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn dargelegt.
Ziel der strategischen Neuausrichtung soll eine effektivere Partnerschaft sein. Von grundlegender Bedeutung
seien dabei die Werte der EU, wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit, und ihre
stabilisierenden Effekte. Stabilisierung soll künftig im Mittelpunkt der ENP stehen. Des Weiteren seien offene
Märkte,
wirtschaftliches
Wachstum,
Energiesicherheit
und
Klimaschutz
wesentliche
Aspekte
der
Zusammenarbeit, aber auch der Kampf gegen Terror und Radikalisierung sowie Konfliktvorbeugung. Dies
könne auch zur Vermeidung unkontrollierter Migrationsströme beitragen.
Gleichzeitig sei ein differenzierterer Ansatz notwendig. Nicht alle Staaten der ENP wünschen das gleiche
Level der Annährung. Jedem Partner müsse eine angepasste Partnerschaft möglich sein (Moldawien,
Ukraine, Marokko und Tunesien etwa hätten bereits Schritte zur stärkeren Annäherung unternommen).
Zudem müsse man sich auf weniger Prioritäten konzentrieren.
Konkret werden in der Mitteilung folgende Prioritäten vorgeschlagen:

Wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung

Sicherheitsdimension

Migration und Mobilität

Regionale Partnerschaften

Effektivere Umsetzung und Sichtbarkeit der ENP
Die Neuausrichtung beinhalte auch, das bisherige System jährlicher Bericht anzupassen und eher bedarfsund ergebnisorientiert zu berichten. Außerdem solle die Rolle der Mitgliedstaaten gestärkt werden, etwa durch
gemeinsame Programmplanung.
In den nächsten Monaten wird der Vorschlag mit den EU-Mitglied- und Partnerstaaten beraten und die
zukünftige ENP-Strategie festgelegt.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6121_de.htm
15
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR
IN NE N PO L IT IK
ERGEBNISSE DES SONDER-JI-RATS AM 09.11.2015
Am 09.11.2015 verabschiedeten die Justiz- und Innenminister auf einer außerordentlichen Tagung des Rates
in Brüssel weitere Ratsschlussfolgerungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Gegenstand des
Sonderrates war vor allem die Umsetzung der Beschlüsse und Maßnahmen, die auf dem Sonder-ER am
23.09.2015 und auf dem JI-Rat am 08.10.2015 in Luxemburg sowie auf der Westbalkankonferenz am
08.10.2015 gefasst worden waren. Zu den wesentlichen Beschlüssen zählt die Intensivierung der Einrichtung
von Registrierungszentren in Italien und Griechenland. Diese sollen bis Ende November 2015 in Betrieb sein.
Zudem soll der Umsiedlungsprozess in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten beschleunigt werden, u. a. durch
Entsendung für die Umsiedlung zuständiger Verbindungsbeamter nach Italien und Griechenland. Der JI-Rat
beschloss zudem, die Außengrenzen besser zu schützen, die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
konsequenter umzusetzen und die Kooperation mit Drittstaaten, insbesondere der Türkei, auszubauen. Die
Minister kamen zudem überein, dass die Mitgliedstaaten künftig alle im Rahmen des EU-Besitzstands zu
Gebote stehenden Möglichkeiten gegen die potenziell mangelnde Kooperation der Migranten bei ihrer Ankunft
nutzen soll. Ziel ist es insbesondere, künftig eine sofortige Registrierung zu erzwingen. Die Minister
vereinbarten zudem, eine Informationsstrategie auszuarbeiten, die sich an Asylbewerber, Migranten,
Schleuser und Menschenhändler richten und diese über Konsequenzen eines Verstoßes gegen EUVorschriften informieren soll. Der Rat billigte außerdem die Entscheidung des Vorsitzes, den Modus der
Aktivierung
der
integrierten
Regelung
für
die
politische
Reaktion
auf
Krisen
(IPCR)
von
„Informationsaustausch“ auf „umfassend“ hochzustufen. Nicht ausführlich diskutiert wurde auf dem
Ratstreffen – entgegen dem Wunsch der Präsidentschaft – der Kommissionsvorschlag für einen permanenten
Umsiedlungsmechanismus. Spanien, Polen, Ungarn und die Slowakei sprachen sich kategorisch gegen den
Vorschlag, wobei die drei letztgenannten Staaten entsprechende Protokollerklärungen ankündigten.
Weitere Informationen:
PM des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/09-jha-council-conclusions-on-measures-tohandle-refugee-and-migration-crisis/
T ERRO RI SM US B EK ÄM PFUN G
REAKTIONEN DER EU-INSTITUTIONEN AUF ANSCHLÄGE IN PARIS
Die verheerenden Terroranschläge des 13. November in Paris haben auf EU-Ebene große Betroffenheit und
weitreichende politische Reaktionen ausgelöst. In einer ersten Reaktion versicherte Ratspräsident Donald
Tusk am 14.11.2015 in einem Brief an Staatspräsident François Hollande, dass auf europäischer Ebene alles
16
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
für die Sicherheit Frankreichs erforderliche getan werde. In einer „Gemeinsamen Erklärung der EU-Staatsund Regierungschefs und der Präsidenten der EU-Institutionen“ sicherten diese Frankreich jedwede benötigte
Unterstützung zu. Die EU werde „der Bedrohung gemeinsam und mit erbarmungsloser Entschlossenheit“
begegnen. Auf diese Erklärungen folgten bereits am 16.11.2015 erste konkrete Schritte der Institutionen. Für
den Rat berief die luxemburgische Ratspräsidentschaft für 20.11.2015 einen Sonder-Rat der Justiz- und
Innenminister ein. Dieser werde sich insbesondere mit den Vorschlägen und Forderungen Frankreichs
befassen, wie die Terrorismusbekämpfung auf EU-Ebene verbessert werden könne. Am 17.11.2015 gab der
Rat für Auswärtige Angelegenheiten eine Erklärung ab, wonach Frankreich die sogenannte Beistandsklausel
(Art. 42 Abs. 7 EUV) aktiviert und umfassende Unterstützung der EU-Partner bei der Bewältigung der
aktuellen Bedrohungslage gebeten habe (siehe Beitrag des Referats für Politische Schwerpunkte und EP in
diesem EB). Frankreich werde sich auf dieser Grundlage bilateral an die Mitgliedstaaten wenden, der Rat
entsprechende Hilfsmaßnamen koordinieren. Im Parlament stellte die Fraktion der Europäischen Volkspartei
(EVP) am 18.11.2015 einen umfassenden Forderungskatalog zur Terrorismusbekämpfung vor, der zahlreiche
laufende Gesetzgebungsverfahren in verschiedenen Handlungsfeldern einschließt und u.a. auf eine
Neuregelung für Grenzkontrollen an Binnengrenzen des Schengenraums abzielt (siehe weiterer Beitrag in
diesem EB). Ebenfalls am 18.11.2015 stellte die Kommission ein umfassendes Paket zur besseren
Bekämpfung des Handels mit und Besitzes von illegalen Feuerwaffen vor (siehe weiterer Beitrag in diesem
EB). Nächster wesentlicher Schritt ist der für 20.11.2015 einberufene Sonder-Rat der Justiz- und
Innenminister, von dem wesentliche Impulse erwartet werden.
Weitere Informationen:
Brief von Ratspräsident Tusk an Staatspräsident Hollande:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/14-letter-pec-tusk-hollande-paris-attacks/
Gemeinsame Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs und der Präsidenten der EU-Institutionen:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/14-joint-eu-statement-terrorist-attacks-Paris/
KOMMISSION SCHLÄGT MAßNAHMEN GEGEN HANDEL UND BESITZ ILLEGALER WAFFEN VOR
Die Kommission hat am 18.11.2015 als erste Konsequenz aus den Anschlägen des 13.11.2015 in Paris
Maßnahmen gegen den Handel und den Besitz illegaler Waffen vorgeschlagen. Sie beinhalten erstens einen
Vorschlag zur Revision der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von
Waffen (Feuerwaffenrichtlinie). Der Verordnungsvorschlag sieht u.a. strengere Regeln für den Erwerb von
Waffen oder Waffenteilen über das Internet, ein Verbot des Privatbesitzes semiautomatischer Waffen sowie
eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf Schreckschusswaffen vor. Auch für deaktivierte
Waffen sollen künftig strengere Regeln gelten. Zudem sollen Markierungen auf Waffen künftig schwieriger zu
entfernen sein, um die Nachverfolgbarkeit zu erhöhen. Als zweites Element hat die Kommission eine
Durchführungsverordnung für die Schaffung gemeinsamer Mindeststandards für die Deaktivierung von
Feuerwaffen vorgeschlagen und in der Sitzung der Kommission am 18.11.2015 sogleich auch angenommen.
Sie wird umgehend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird in drei Monaten in Kraft
17
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
treten. Als drittes Element kündigte die Kommission an, zeitnah einen Vorschlag für einen umfassenden
Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen und Sprengstoffen vorzulegen. Dieser soll
insbesondere das Erwerben von Waffen auf dem Schwarzmarkt erschweren sowie Vorschläge zur besseren
Kontrolle von Waffen aus ehemaligen Konfliktzonen (z.B. dem Balkan) und Vorschläge zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität beinhalten.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm
Memo der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6111_de.htm
Bericht zur Evaluierung der Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/2/translations/en/renditions/native
Vorschlag zur Revision der Feuerwaffenrichtlinie:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native
Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Waffen:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native
Anhang zur Durchführungsverordnung:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/4/translations/en/renditions/native
EVP-FRAKTION IM EP FORDERT UMFASSENDE KONSEQUENZEN AUS DEN ANSCHLÄGEN IN PARIS
Am 18.11.2015 stellte die EVP-Fraktion im EP aus Anlass der Terroranschläge in Paris einen umfassenden
Forderungskatalog zur Terrorismusbekämpfung vor. Als wesentliche Handlungsfelder benennt der
Forderungskatalog Neuregelungen des Datenschutzes für Polizei und Justiz, einschließlich einer raschen
Verabschiedung der EU-PNR-Richtlinie (die auch Flüge innerhalb der EU einschließen soll), die Stärkung der
EU-Agenturen EUROPOL und FRONTEX sowie der technischen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden, AntiTerror-Gesetzgebung u.a. gegen Radikalisierung in Gefängnissen und im Internet, den Handel mit illegalen
Waffen, gegen die Finanzierung von Terrorismus sowie für eine bessere Überwachung nach Europa
zurückkehrender „Foreign Fighters“, die Verstärkung des Grenzschutzes und der Kontrollen insbesondere an
den EU-Aussengrenzen, einschließlich Zwangsmaßnahmen gegen Migranten, die sich einer Registrierung
wiedersetzen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der äußeren Sicherheit.
Bei der Vorstellung des Forderungskatalogs der EVP sagte Fraktionsvorsitzender Manfred Weber (CSU),
dass nach den Anschlägen von Paris schnelle Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Sicherheit der
europäischen Bürger gewährleisten zu können. Weber forderte die anderen Fraktionen des Parlaments auf,
ideologische Widerstände gegen Maßnahmen der Inneren Sicherheit aufzugeben und zu kooperieren.
Besonders hob er dabei die EU-PNR-Richtlinie hervor, die aufgrund des Widerstands der Fraktionen S&D und
ALDE bislang nicht habe verabschiedet werden können. Sie soll nun bis Jahresende verabschiedet werden.
18
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
AS Y L UN D M IG R AT IO N
SCHWEDEN
FÜHRT
TEMPORÄR
GRENZKONTROLLEN
EIN,
FORDERT
UMSIEDLUNG
VON
FLÜCHTLINGEN
Schweden hat am 12.11.2015 die Kommission offiziell über die vorübergehende, gemäß Schengener
Grenzkodex auf zehn Tage befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen informiert. Am gleichen Tag hat
Schweden in ausgewählten Häfen im Süden und Westen mit Verbindungen nach Deutschland und Dänemark
sowie auf der Öresund-Brücke zwischen Dänemark und Schweden die Kontrolle von Reisenden
aufgenommen. Die Maßnahme wurde vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen getroffen, um
den Zustrom von Flüchtlingen ordnen und ein rechtmäßiges Einreiseverfahren sicherstellen zu können. Die
Kommission ließ in einer ersten Reaktion erkennen, dass sie das Vorgehen Schwedens als im Einklang mit
den Regelungen des Schengener Grenzkodex ansieht. Dieser erlaubt vorübergehende Grenzkontrollen im
Falle einer ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit in einem Mitgliedstaat. Am 05.11.2015 hatte
Schweden bereits angekündigt, einen Antrag auf Entlastung im Rahmen der beschlossenen NotfallUmsiedlung von 160.000 Flüchtlingen zu stellen. Bislang hat Schweden jedoch noch nicht spezifiziert, in
welcher Höhe es entlastet werden und Flüchtlinge in andere Mitgliedstaaten umsiedeln möchte.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6080_de.htm
KOMMISSION KÜNDIGT WEITERE FINANZHILFEN FÜR VERSORGUNG VON FLÜCHTLINGEN AN
Die Kommission hat am 03.11.2015 weitere Finanzhilfen für die Versorgung von Flüchtlingen freigegeben. Für
die
Verbesserung
der
schwierigen
Lage
auf
der Westbalkan-Route
hat
die
Kommission
dem
Flüchtlingshilfswerk UNHCR weitere 2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Davon sollen Winterkleidung und
kurzzeitiger Schutz in Aufnahmelagern der Region für 200.000 Personen finanziert werden. Die Auszahlung
ist Teil des am 03.10.2015 angekündigten, 17 Mio. € umfassenden Hilfspakets für Serbien und Mazedonien
zur Bewältigung der Flüchtlingsströme durch diese Staaten. In einer weiteren Entscheidung gewährte die
Kommission am 06.11.2015 dem Mitgliedsstaat Slowenien eine Soforthilfe in Höhe von 10,17 Mio. € um dem
Land bei der Bewältigung des außergewöhnlichen Zustroms von Migranten zu helfen. Die Kommission stellte
zudem noch für dieses Jahr weitere Finanzhilfen für die Syrien-Anrainerstaaten Jordanien (28 Mio. €) und
Libanon (43 Mio. €) sowie die Versorgung von Binnenflüchtlingen innerhalb Syriens in Aussicht. Christos
Stylianides, Kommissar für Humanitäre Hilfe, versprach anlässlich seines Besuchs in Flüchtlingslagern in der
Region zusätzliche 62 Mio. € für die Verbesserung der Versorgung von Binnenflüchtlingen im heranrückenden
Winter. Insgesamt sollen für die Versorgung der Flüchtlinge innerhalb Syriens und den beiden
Anrainerstaaten weitere 133 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Rat und Parlament verhandeln zudem
19
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
aktuell darüber, wie viele Mittel im kommenden Haushaltsjahr 2016 für die Bewältigung der Flüchtlingskrise
zur Verfügung gestellt werden können (siehe weiterer Beitrag in diesem EB).
Weitere Informationen:
PM der Kommission zu Hilfen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5968_de.htm
PM der Kommission zur Entscheidung zugunsten Sloweniens:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6018_de.htm
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151022IPR98816/html/EU-Haushalt-2016Parlament-will-mehr-Mittel-f%C3%BCr-Migration-und-junge-Arbeitslose
VALLETTA-GIPFEL VERABSCHIEDET AKTIONSPLAN ZUR BESSEREN STEUERUNG VON MIGRATION
Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU mit mehr als 30 hochrangigen Vertretern der
afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten am 11./12.11.2015 wurde ein Aktionsplan zur besseren
Steuerung von Migration verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst die Handlungsfelder 1. Entwicklungsvorteile
von Migration und Beseitigung der Ursachen irregulärer Migration, 2. Aufbau und Organisation legaler
Migrationswege, 3. Schutz für Migranten und Asylbewerber, 4. Bekämpfung der Ausbeutung und Schleusung
von Migranten und 5. bessere Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme. Entgegen der
Zielsetzungen von Kommission und Rat gelang es nicht, die afrikanischen Staaten von konkreten
Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsströme, wie dem Aufbau von Migrationszentren entlang der
Fluchtroute, zu überzeugen. Der Aufbau solcher Migrationszentren soll laut dem Aktionsplan nur noch
„geprüft“ werden. Auch was die Rückführung abgelehnter Asylbewerber angeht, konnte die EU nicht die
angestrebten Zusagen erreichen. Zentrales Ergebnis des Valletta-Gipfels ist daher die Einrichtung eines
Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika mit rund 1,8 Mrd. € aus Mitteln des EU-Haushalts und des EUEntwicklungsfonds (EEF), mit dem künftige Projekte in Afrika finanziert werden sollen (siehe weiterer Beitrag
in diesem EB). Beide Seiten vereinbarten zudem zahlreiche Einzelmaßnahmen, etwa den Ausbau legaler
Migrationswege in die EU, eine Verdopplung von Erasmus+-Stipendien für Antragsteller aus Afrika, regionale
Entwicklungs- und Schutzprogramme am Horn von Afrika und Nordafrika sowie die Intensivierung des
Informationsaustausches zwischen INTERPOL, EUROPOL und Behörden in Afrika.
Weitere Informationen:
Europäischer Rat zum Migrationsgipfel 2015 in Valletta:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-summit-press-pack/
Hintergrundinformationen zum Valletta-Gipfel:
http://ec.europa.eu/news/2015/11/20151109_en.htm
Auf dem Valletta-Gipfel verabschiedeter Aktionsplan:
www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/11/ACTION_PLAN_EN_pdf/
20
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Hintergrundinformationen zum Gesamtansatz für Migration und Mobilität:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/international-affairs/global-approach-tomigration/index_en.htm
EU RICHTET NOTHILFE-TREUHANDFONDS FÜR AFRIKA UND GEGEN FLUCHTURSACHEN EIN
Kommissionspräsident Juncker hat am 12.11.2015 anlässlich des Valletta-Gipfels der Staats- und
Regierungschefs mit hochrangigen Repräsentanten afrikanischer Herkunfts- und Transitstaaten von Migration
(siehe weiterer Beitrag in diesem EB) bekannt gegeben, dass die Kommission einen Nothilfe-Treuhandfonds
für Afrika eingerichtet hat. An dem Fonds haben sich außer der Kommission auch die meisten EUMitgliedstaaten und die Drittstaaten Norwegen und Schweiz beteiligt. Der Fonds ist mit rund 1,8 Mrd. € aus
Mitteln des EU-Haushalts und des EU-Entwicklungsfonds (EEF) sowie rund 81,3 Mio. € der weiteren
Geldgeber ausgestattet. Der Trauhandfonds soll als ein Instrument zur Bündelung verschiedener Finanzmittel
dienen und gezielt Maßnahmen entlang der Hauptmigrationsrouten in Afrika finanzieren. Profitieren sollen u.a.
Staaten der Sahelzone und im Tschadseebecken, am Horn von Afrika sowie auch in Nordafrika. Die
finanzierten Maßnahmen sollen helfen, die Stabilität zu fördern und die Steuerung von Migrationsströmen zu
verbessern. Insbesondere soll er den Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer
Migration durch die Förderung von wirtschaftlichen Möglichkeiten, Chancengleichheit, Sicherheit und
Entwicklung entgegenwirken. Der Treuhandfonds ist damit zugleich ein wesentliches Instrument um die
Umsetzung von Maßnahmen des auf dem Gipfel von Valletta verabschiedeten Aktionsplans zu finanzieren.
Die Kommission machte bei der Vorstellung des Fonds deutlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits
jetzt jährlich mehr als 20 Mrd. € an Entwicklungshilfe in die Staaten Afrikas investieren, auch um
Fluchtursachen entgegen zu wirken. Im Gegenzug für den nun vorgestellten Fonds erwarten die EU und ihre
Mitgliedstaaten mehr Unterstützung der Herkunfts- und Transitstaaten bei der Eindämmung irregulärer
Migration nach Europa im Rahmen des beim Valletta-Gipfel am 12.11.2015 beschlossenen Aktionsplans
(siehe weiterer Bericht in diesem EB).
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6055_de.htm
Factsheet der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6056_de.htm
D AT E N SC HUT Z
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT LEITLINIEN FÜR DATENTRANSFERS IN DIE USA
Die Kommission hat am 06.11.2015 Leitlinien für einen rechtssicheren Datentransfer zwischen Unternehmen
in der EU und den USA veröffentlicht und die Vereinigten Staaten zugleich aufgefordert, zu einer möglichst
raschen Annahme eines neuen Rechtsrahmens für Datentransfers zwischen beiden Wirtschafts- und
21
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Rechtsräumen
beizutragen.
Die
Kommission
zog
damit
Konsequenzen
aus
der
sogenannten
Schrems/Facebook-Entscheidung des EuGH (EB 18/15). Dieser hatte am 06.10.2015 die sogenannte
Adäquanz-Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt, mit welcher diese das Datenschutzniveau in den
USA als gleichwertig zu dem in der EU erklärt und damit eine allgemeine, umfassend anwendbare
Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern an Safe-Harbor auditierte
US-Unternehmengeschaffen hatte. Die nun im Form einer Mitteilung veröffentlichten Leitlinien zielen darauf,
für den Übergangszeitraum bis zur Schaffung einer neuen umfassenden Rechtsgrundlage Rechtssicherheit
zu
verbessern,
zumal
die
europäischen
Datenschutzbehörden
anfangs
stark
abweichende
Schlussfolgerungen aus der Entscheidung gezogen hatten. Hierzu legt die Mitteilung dar, welche alternativen
Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Unternehmen
herangezogen werden, darunter 1. vertragliche Regelungen, einschließlich Mustervertragsklauseln, 2.
verbindliche unternehmensinterne Vorschriften für unternehmensgruppeninterne Datenübermittlungen sowie
3. Ausnahmeregelungen, z. B. auf der Grundlage vorliegender Einwilligungserklärungen der Personen, deren
Daten verarbeitet werden sollen. Die Kommission betonte bei der Vorstellung der Leitlinien, dass sie mit
diesen nicht der Unabhängigkeit und den Befugnissen der Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zur
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Datenübermittlung vorgreifen möchte. Es bleibt abzuwarten, ob die
nationalen Datenschutzbehörden – in Deutschland die für den nichtöffentlichen Datenschutz zuständigen
Landesbehörden – sich der Rechtsauffassung der Kommission anschließen. Der EuGH hatte in der
Schrems/Facebook-Entscheidung
den
nationalen
Behörden
eine
weitgehende
Prüfungskompetenz
zugebilligt.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6015_de.htm
Mitteilung zum Transfer von Daten zwischen EU und USA:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/adequacy/files/euus_data_flows_communication_final.pdf
Standardvertragsklauseln der Kommission:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/transfer/index_en.htm
Memo der Kommission mit Fragen und Antworten zu Datentransfers:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6014_de.htm
Stellungnahme der Art. 29-Gruppe
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/press-material/pressrelease/art29_press_material/2015/20151016_wp29_statement_on_schrems_judgement.pdf
22
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
V ER N ET ZT E M O BIL IT ÄT
EUROBAROMETER-STUDIE WEIST AUF GERINGE AKZEPTANZ AUTONOMER FAHRSYSTEME HIN
Die Kommission veröffentlichte im Juni 2015 eine Eurobarometer-Studie zur Akzeptanz autonomer
Fahrsysteme in den 28 EU-Mitgliedstaaten. Im Hinblick auf autonome Fahrzeuge äußerten nur 35 % der
insgesamt 27.801 EU-weit befragten Personen, dass sie sich in einem fahrerlosen Auto wohlfühlen würden.
Demgegenüber fühlen sich 61 % der Befragten mit der autonomen Fahrtechnik unwohl. In Deutschland gaben
17 % der befragten Personen an, sich mit der Vorstellung wohl und 67 % damit unwohl zu fühlen. Die größte
Akzeptanz für das Reisen mit autonomen Fahrsystemen besteht laut der Eurobarometer-Umfrage in Polen
(35 %), den Niederlanden (34 %), Dänemark (33 %) und Schweden (32 %). Etwas größer fiel europaweit die
Akzeptanz für den Warentransport mit autonomen Fahrsystemen aus. Hiermit würden sich 42 % der
Befragten wohl fühlen. Allerdings fühlte sich auch mit dem Warentransport in fahrerlosen Fahrzeugen die
Mehrheit der befragten Personen (52 %) unwohl. Dies gilt auch für Deutschland. Unter den befragten
Deutschen fühlten sich 52 % unwohl und nur 24 % wohl mit. Die größte Akzeptanz in der EU für den
Warentransport mit autonomen Fahrsystemen herrscht laut Umfrage in Schweden (44 %), Polen (43 %) und
den Niederlanden (42 %). Die Aversion gegenüber fahrerlosen Fahrzeugen steigt bei den Befragten mit
zunehmendem Alter an und sinkt mit ansteigendem Bildungsgrad. Zudem zeigen sich Männer
aufgeschlossener gegenüber autonomen Fahrsystemen als Frauen.
Weitere Informationen:
Eurobarometer „Autonome Systeme“ (Englischsprachige Studie):
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_427_en.pdf
Eurobarometer „Autonome Systeme“ (Management Summary):
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_427_sum_en.pdf
Eurobarometer „Autonome Systeme“ (Factsheet):
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_427_fact_de_en.pdf
ZUL AS S U N G S R EC HT
KOMMISSION KÜNDIGT KONTROLLE DER NATIONALEN KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDEN AN
Am 05.11.2015 kündigte Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska anlässlich bevorstehender Gespräche mit
der Bundesregierung in einem Interview an, dass die Kommission künftig die Arbeit nationaler Behörden bei
der Zulassung von Fahrzeugen kontrollieren wolle. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Ergebnisse von
Fahrzeugtests untereinander austauschen. Die Pläne seien eine Reaktion auf den sich ausweitenden
Abgasskandal bei Volkswagen (VW). Laut Bieńkowska haben die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten
versagt. Die Kommission will hieraus Konsequenzen ziehen und bis Dezember 2015 entsprechende Pläne
vorlegen, die dann mit Rat und Parlament abgestimmt werden sollen. Bieńkowska werde bereits am
05.11.2015 dazu mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bundesverkehrsminister Alexander
23
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Dobrindt (CSU) beraten. Sie wolle auch Verantwortliche von VW treffen und um eine Aufklärung des Skandals
bis Ende November 2015 ersuchen. Dabei betonte sie, dass es neben einer finanziellen Entschädigung der
Kunden vielmehr auch darum gehen müsse, schnell und präzise aufzuklären und das gesamte System zu
ändern. Hierzu müssten jedoch erst die Fakten vollständig geklärt werden. Details zu den Plänen nannte die
Kommissarin nicht.
Weitere Informationen:
Bericht von Euractiv.de:
http://www.euractiv.de/sections/finanzen-und-wirtschaft/vw-skandal-eu-will-auto-zulassung-europaweitkontrollieren-319193
Interview mit Elżbieta Bieńkowska:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/volkswagen-skandal-eu-will-kfz-zulassung-europaweit-ueberwachen1.2722400
Hintergrundinformation zur VW-Affaire (englischsprachig):
http://www.bbc.com/news/business-34324772
V ER K EH R SI NF R AST R UKT U R
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT CEF-AUSSCHREIBUNG 2015 MIT 7,6 MRD. € GESAMTVOLUMEN
Die Kommission hat am 05.11.2015 im Rahmen des Förderprogramms Connecting Europe Facility (CEF) die
Jahresausschreibung 2015 veröffentlicht. Insgesamt sollen rund 7,6 Mrd. € für die Finanzierung von
Verkehrsprojekten
in
den
Mitgliedstaaten
zur
Verfügung
gestellt
werden,
davon
ca.
6,5 Mrd. €
Verkehrsprojekte ausschließlich in den 15 Kohäsionsländern sowie rund 1,1 Mrd. € für Projekte in allen 28
Mitgliedstaaten. Ziel ist es, im Zusammenspiel mit der EU-Investitionsoffensive („Juncker-Plan“) bzw. dem
Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) die Investitionslücke in Europa zu verringern und
dem
hohen
Investitionsbedarf
im
Verkehrsbereich
Rechnung
zu
tragen.
Projektanträge
für
die
Jahresausschreibung 2015 können von allen Mitgliedstaaten bis zum 16.02.2016 bei der EUNetzwerkagentur INEA eingereicht werden. Die eingereichten Förderanträge werden anschließend in einem
Auswahlverfahren gesichtet und bewertet. Die Auswahlentscheidung wird auf dieser Grundlage von einem
Auswahlausschuss unter Einbindung des TRAN-Ausschusses des Parlaments getroffen und voraussichtlich
im Sommer 2016 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13750_de.htm
Erläuterungen der Netzwerkagentur INEA zur Ausschreibung:
https://ec.europa.eu/inea/connecting-europe-facility/cef-transport/apply-funding/2015-cef-transport-callsproposals
Ausschreibung für Kohäsionsländer:
24
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/apply-funding/2015-cef-transportcohesion-call
Allgemeine (offene) Ausschreibung:
https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/apply-funding/2015-cef-transport-generalcall
Informationsveranstaltung der INEA am 30.11.2015:
https://ec.europa.eu/inea/en/news-events/events/2015-cef-transport-info-day
Ausschreibung für Mitwirkung am Auswahlverfahren:
https://ec.europa.eu/inea/news-events/newsroom/independent-experts-needed-evaluation-proposals-cef
EIB-Plattform für Investitionsberatung (EIAH):
http://www.eib.org/eiah/
LUFT V E RK E HR
EP VERABSCHIEDET RESOLUTION ZUM KÜNFTIGEN LUFTFAHRTPAKET
Am 11.11.2015 hat das EP-Plenum mit 428 zu 149 Stimmen bei 53 Enthaltungen eine Resolution zum
künftigen EU-Luftverkehrspolitik angenommen. Im Mittelpunkt der Resolution stehen die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie, die internationale und soziale Dimension des Luftverkehrs sowie
die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im EU-Luftraum. Die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen
Luftfahrtindustrie
leidet
demnach
insbesondere
infolge
subventionierter
Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen in Drittstaaten. Das EP fordert die Kommission deshalb auf, die VO
(EG) 868/2004 zum Schutz vor Schädigung der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durch
Subventionierung und unlautere Preisbildungspraktiken bei der Erbringung von Flugverkehrsdiensten zu
überarbeiten.
Dabei
spiele
bei
der
internationalen
Dimension
die
Aushandlung
umfassender
Luftverkehrsabkommen mit den wichtigen Handelspartnern der EU (z. B. mit dem Golf-Kooperationsrat) eine
wichtige Rolle. Hierfür müsse sich die Kommission baldmöglichst ein umfassendes Mandat der
Mitgliedstaaten bemühen. Zu sozialen Gesichtspunkten fordert das EP, dass durch entsprechende Bezahlung
sichergestellt wird, dass nur qualifiziertes Personal in der gesamten Sicherheitskette des Luftverkehrs zum
Einsatz kommt. Das EP fordert zudem faire Beschäftigungsbedingungen und ein Vorgehen gegen das
„Ausflaggung“ von fliegendem Personal. Zur Erhöhung der Luftsicherheit soll die EU-Agentur EASA
umfassende Kompetenzen und den Status einer gemeinsamen Luftfahrtbehörde der EU erhalten. Das EP
fordert die Kommission auf, die Inhalte der Resolution im Rahmen des Legislativpakets zum Luftverkehr, das
für 02.12.2015 erwartet wird, zu berücksichtigen.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151110IPR01804/html/Parlament-willLuftverkehrsbranche-st%C3%A4rken-und-unlauteren-Wettbewerb-bek%C3%A4mpfen
Entschließung des EP:
25
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20150394+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
VO (EG) Nr. 868/2004 zum Schutz vor unlauteren Preisbildungspraktiken im Luftverkehr:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV:r11009
EP VERABSCHIEDET ENTSCHLIEßUNG ZUM UMGANG MIT DROHNEN (RPAS)
Am 29.10.2015 hat das Plenum des EP eine Entschließung zum sicheren Einsatz ferngesteuerter
Flugsysteme (RPAS) im Bereich der zivilen Luftfahrt mit 581 zu 31 Gegenstimmen bei 21 Enthaltungen
angenommen. Das EP betont grundsätzlich, dass im öffentlichen Interesse die Fragen zum Schutz der
Privatsphäre, dem Datenschutz, der Rechenschaftspflicht und der zivilen Haftung geklärt werden müssen.
Gleichzeitig dürfe ein europaweit gültiger Rechtsrahmen die RPAS-Branche jedoch nicht von Investitionen in
Innovationen und der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze abhalten. Private Drohnen, die kommerziell oder in
der Freizeit genutzt werden, sollen nach Auffassung des EP mit einem personenbezogenen ID-Chip
ausgerüstet werden. Zudem sei die Identifizierung von Drohnen unabhängig ihrer Größe erforderlich. Ziel ist
es, hierdurch den potenziellen Missbrauch zu verhindern und die Drohnenpiloten im Schadensfall haftbar
machen zu können. Darüber hinaus sollten zivile Drohnen, die sich außer Sicht des Piloten befinden können,
mit einer „Geofencing“-Technologie (Erkennungs- und Ausweichtechnik) ausgestattet werden. Damit soll das
Eindringen in Gefahrengebiete und die Kollision mit anderen Luftfahrzeugen vermieden werden. An der
Ausgestaltung solcher Vorgaben für einen sicheren Einsatz von RPAS arbeitet die Europäische Agentur für
Flugsicherheit (EASA). Ein Legislativvorschlag für einen EU-Rechtsrahmen soll schon bald auf den Weg
gebracht werden.
Weitere Informationen:
PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151022IPR98819/html/Drohnen-Parlament-willSicherheit-gew%C3%A4hrleisten
Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bTA%2bP8-TA-20150390%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE
Forderung der Kommission nach einer strengeren Regulierung von Drohnen (2014):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-384_de.htm
26
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT VIERTEN BERICHT ÜBER DIE EUROPÄISCHE JURISTENAUS- UND FORTBILDUNG
Am 29.10.2015 hat die Kommission ihren vierten Bericht zur Europäischen Juristenaus- und -fortbildung
vorgestellt. Aufgrund der darin veröffentlichten Zahlen sieht sich die Kommission auf dem besten Wege, dass
man das gesteckte Ziel, die Hälfte aller EU Rechtsandwender und damit in etwa 700.000 Betroffene bis zum
Jahre 2020 in EU–Recht bzw. dem Recht eines anderen Mitgliedstaates fortzubilden, erreichen werde.
Ermutigt sieht sie sich insbesondere durch den Umstand, dass im Jahr 2014 mehr Rechtsanwender als im
Vorjahr aus- und fortgebildet wurden: waren es im Jahre 2013 noch 94.000 Personen, waren es 2014 ganze
132.000.
Die Kommission möchte zukünftig den Bericht und seine Aussagekraft weiter verbessern. Sie will ihre Arbeit
bei der Finanzierung der besten Projekte in diesem Bereich fortsetzen und möchte sich auch dafür einsetzen,
dass weitere notwendige Themengebiete durch entsprechende Angebote abgedeckt werden, wie z. B.
Terrorismusabwehr und Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung in Haftanstalten. Parallel
zu dem Bericht hat die Kommission einen Ratgeber veröffentlicht, der sich an die Anbieter von
Fortbildungsmaßnahmen richtet, der ihnen helfen soll, ihren Unterricht weiter zu verbessern.
Link zum Bericht (nur in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/final_report_2015_en.pdf
Mitteilung der Kommission vom 29.10.2015:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/criminal/news/151029_en.htm
Link zum Ratgeber und weiterem Ausbildungsmaterial:
https://e-justice.europa.eu/content_training_material-252-en.do
KOMMISSION LEGT MAßNAHMENPAKET GEGEN HANDEL UND BESITZ ILLEGALER WAFFEN VOR
Die Kommission hat am 18.11.2015 unter dem Eindruck der Anschläge in Paris ein Maßnahmenpaket gegen
den Handel und den Besitz illegaler Waffen vorgelegt, das zum einen die Überarbeitung der Richtlinie
2008/51/EG vom 21.05.2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des
Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Feuerwaffenrichtlinie) vorsieht, in der der Erwerb und Besitz von
Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind. Des
Weiteren soll eine Durchführungsverordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von
Feuerwaffen sicherstellen, dass deaktivierte Feuerwaffen wirklich für die Zukunft komplett unbrauchbar sind.
Abgerundet wird das Paket durch einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und
Sprengstoffhandels (siehe heirzu Beitrag des StMI in diesem EB).
27
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm
Memo der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6111_de.htm
Bericht zur Evaluierung der Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/2/translations/en/renditions/native
Vorschlag zur Revision der Feuerwaffenrichtlinie:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native
Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Waffen:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native
Anhang zur Durchführungsverordnung:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/4/translations/en/renditions/native
TTIP: KOMMISSION ÜBERMITTELT DEN USA IHREN VORSCHLAG FÜR INVESTITIONSSCHUTZ UND
EIN INVESTITIONSGERICHT
Am 12.11.2015 hat die Kommission ihren am 16.09.2015 präsentierten Vorschlag (EB 16/15) für
Investitionsschutz und ein Investitionsgericht für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
mit den USA (TTIP), der nunmehr nach Beratungen mit dem EP und den Mitgliedstaaten noch einige
Änderungen erfahren hatte, offiziell den USA übermittelt. Gleichzeitig wurde die neue Fassung auch
veröffentlicht.
Die Kommission möchte nun die Verhandlungen, die sie im März 2014 ausgesetzt hatte, mit den USA auf
Grundlage des neuen Vorschlags fortsetzen. Gleichzeitig will die Kommission sich dafür einsetzen, dass der
nun vorgeschlagene Mechanismus´Vorlage für ein permanentes Internationales Schiedsgericht wird. Dafür
möchte sie sich mit Mitgliedstaaten und in diesem Bereich tätigen Organisationen austauschen. Das Ziel der
Kommission ist es, auf lange Sicht alle existierenden Schiedsgerichtsregelungen, die es in Abkommen der
EU,
aber
auch
in
Abkommen
der
EU-Mitgliedstaaten
mit
Drittstaaten
und
in
Handels-
und
Investitionsverträgen zwischen Nicht-EU-Staaten gibt, durch dieses System zu ersetzen und letztlich zu
einem permanenten internationalen Investitionsgerichtshof zu kommen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6059_de.htm
Schlussfassung des an die USA übermittelten Textes:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/november/tradoc_153955.pdf
BERICHT DER KOMMISSION ZUR LAGE IN DER TÜRKEI 2015
Die Kommission hat am 10.11.2015 die Fortschrittsberichte zu den Erweiterungsverhandlungen mit den
westlichen Balkanstaaten und der Türkei vorgelegt. Die Türkei wird dabei ambivalent bewertet: Obwohl die
28
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Kommission die Bemühungen des Landes im Kampf gegen den Terror und bei der Bewältigung der
Flüchtlingskrise und auch die wirtschaftlichen Entwicklungen anerkennt, werden sehr bedenkliche
Entwicklungen in den Bereichen Rechtstaatlichkeit und Grundrechte, insbesondere Presse-, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung festgestellt (siehe hierzu
Beitrag aus dem Geschäftsbereich Politische Schwerpunkte und EP in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission zum Erweiterungspaket:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5976_de.htm
Link zu den einzelnen Fortschrittsberichten inklusive Türkei:
http://ec.europa.eu/enlargement/countries/package/index_en.htm
KOMPROMISS ZUR UNSCHULDSVERMUTUNG ANGENOMMEN
Nachdem am 04.12.2015 auf Ratsseite im AStV der in den Trilogverhandlungen gefundene Kompromiss zum
Vorschlag der Kommission über eine Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung
und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (EB 20/13) politisch gebilligt worden
war, hat dies auf EP-Seite am 10.11.2015 auch der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) getan.
Nunmehr werden sich die Sprachjuristen des Textes annehmen und ihn überprüfen und übersetzen bevor der
Kompromisstext dann endgültig von Parlament und Rat offiziell angenommen werden wird. Die
Trilogverhandlungen
zu
den
weiteren
Vorschläge
–
der
Richtlinienvorschlag
über
vorläufige
Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, sowie über
Prozesskostenhilfe
in
Verfahren
zur
Vollstreckung
eines
Europäischen
Haftbefehls
und
der
Richtlinienvorschlag über Verfahrensgarantien für verdächtige und beschuldigte Kinder – dauern an.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache) zur Billigung am 04.11.2015:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/04-presumption-of-innocence/
Pressemeldung des EP zur Billigung am 10.11.2015 durch den LIBE-Ausschuss:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151109IPR01741/html/Fair-trials-civil-libertiesMEPs-back-new-EU-rules-on-presumption-of-innocence
Kompromisstext in englischer Sprache:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13471-2015-INIT/en/pdf
EP-PLENUM NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUR ERHÖHUNG DER RICHTERZAHL AM GERICHT DER EU
AN
Am 28.10.2015 hat das EP-Plenum mit seiner Entschließung für eine schrittweise Erhöhung der Richterzahl
am Gericht der EU von derzeit 28 auf letztlich 56 gestimmt. Damit schließt sich nach dem Rat nunmehr auch
das EP dem Votum des EuGH vom Herbst 2014 (EB 19/14) an.
29
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Das Gericht wird zukünftig aus zwei Richtern je Mitgliedstaat bestehen. In der ersten Stufe wird zunächst eine
Erhöhung der Anzahl der Richter um zwölf erfolgen, um eine sofortige Entlastung der Arbeitsbelastung der
Richter herbeizuführen. Im September 2016 soll dann die Übertragung der den öffentlichen Dienst der Union
betreffenden Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug vom Gericht für den öffentlichen Dienst (GöD) auf das
Gericht der EU erfolgen und deren sieben Richterstellen übertragen werden. Im September 2019 soll dann in
der dritten Stufe schließlich die Anzahl der Richter um weitere neun erhöht werden. Zur Gewährleistung der
Kosteneffizienz wird aber gefordert, dass eine Einstellung zusätzlicher Rechtsreferenten und anderem
Hilfspersonal vermieden werden soll.
Einen
extra
Punkt
nimmt
in
der
Entschließung
des
EP
noch
das
Thema
„ausgewogenes
Geschlechterverhältnis“ ein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird betont, dass die Mitgliedstaaten bei der
eventuellen Neubesetzung von gleich zwei Stellen darauf achten sollten, jeweils einen Mann und eine Frau zu
benennen.
Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150377+0+DOC+PDF+V0//DE
TRILOGEINIGUNG ZUR PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISE-RL ENDGÜLTIG BESTÄTIGT
Nachdem am 28.05.2015 die Minister auf der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit den in den
Trilogverhandlungen gefundenen Kompromiss zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie 90/314/EG aus
dem Jahre 1990 politisch gebilligt hatten (EB 11/15, 10/15, 13/13) und kurz darauf auch das EP, ist nun nach
formal der Kompromiss von Rat und EP angenommen worden. Damit haben die Mitgliedstatten zwei Jahre ab
Veröffentlichung im Amtsblatt Zeit, die Vorschriften in nationales Recht zu übertragen. Den Reiseanbietern
wiederum werden dann anschließend weitere sechs Monate zugebilligt, um sich auf die neuen Bestimmungen
einzurichten.
Pressemitteilung EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151022IPR98799/html/Pauschalreisen-NeueVorschriften-zur-Anpassung-an-das-digitale-Zeitalter
Kompromisstext:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/imco/dv/cons_cons%282015%2909173%28r
ev3%29_/cons_cons%282015%2909173%28rev3%29_de.pdf
NEUES PERSONAL AUF LEITUNGSEBENE IM JURISTISCHEN DIENST DER KOMMISSION UND IN DER
GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER
Mit Wirkung zum 16.11.2015 hat die Kommission den Juristischen Dienst und die Generaldirektion Justiz und
Verbraucher auf oberster Leitungsebene durch zwei Personalien verstärkt.
30
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Der bisherige Direktor für Strafjustiz in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, der sein Amt erst in
diesem Jahr übernommen hatte, der Spanier Francisco Fonseca Morillo, wurde ebenfalls zum
stellvertretenden Generaldirektor ernannt und bleibt damit der Generaldirektion Justiz und Verbraucher
weiterhin erhalten.
Wer zukünftig den Posten des Generaldirektors für den Bereich Justiz und Verbraucher übernehmen wird, ist
noch nicht bekannt und wird solange kommissarisch von Francisco Fonseca Morillo geführt werden.
Direktorin für Strafjustiz ist kommissarisch wieder Frau Alexandra Jour-Schroeder, die dies auch schon vor
der Rückkehr von Herrn Morillo übernommen hatte.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6046_de.htm
Aktuelles Organigramm der Kommission:
http://ec.europa.eu/justice/about/files/organisation_chart_de.pdf
KONSULTATION ZU DIGITALEN ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN
Am 30.10.2015 hat die Kommission eine Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen gestartet.
Zielgruppe der Umfrage sind neben Bürgern und Unternehmen auch die Behörden und diese sowohl auf
lokaler, regionaler als auch auf Bundes- und internationaler Ebene. Abgefragt werden die Erfahrungen und
Erwartungen im Hinblick auf den Komplex elektronischer Dienstleistungen in der EU. Die Ergebnisse der
Konsultation sollen in den eGovernment-Aktionsplan für die Jahre 2016-2020 einfließen. Diese Initiative ist als
ein Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (EB 09/15) aus dem Mai 2015 zu sehen. Beiträge
können bis zum 21.01.2016 eingesandt werden (siehe hierzu Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemittteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13736_de.htm
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/have-your-say-public-consultation-next-egovernment-action-plan2016-2020
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 09.11.2015
Am 09.11.2015 traf sich im Vorfeld des ECOFIN-Rates die Eurogruppe zu einer regulären Sitzung in Brüssel.
Wesentliche Themen waren die Fortschritte bei der Umsetzung der Bankenunion und Griechenlands
Reformanstrengungen. Elke König, seit 01.03.2015 erste Exekutivdirektorin des Ausschusses für einheitliche
31
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Abwicklung (SRB), berichtete über die Fortschritte beim Aufbau des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
(SRM), der am 01.01.2016 seine Arbeit aufnehmen soll. Zudem mahnte sie eine Entscheidung über die
Brückenfinanzierung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und die Umsetzung der BRRD-Richtlinie
in allen Mitgliedstaaten an. Die Eurogruppe gewährte Griechenland noch eine Woche, um ausstehende
Reformmaßnahmen, insbesondere zu notleidenden Krediten und Haushaltsinsolvenzen, zu verabschieden.
Anschließend
könnte
die
ausstehende
Subtranche
in
Höhe
2 Mrd. €
von
freigeben
und
der
Rekapitalisierungsprozess beginnen, wobei ESM-Chef Klaus Regling den Kapitalbedarf des griechischen
Bankensektors deutlich geringer einschätzt als noch im August angenommen. Zudem stellte die Kommission
ihre Herbstprognose zur konjunkturellen Entwicklung des Euroraums sowie die Kommission zusammen mit
EZB und ESM die Ergebnisse der vierten Postprogrammüberwachung Spaniens vor. Eurogruppenchef
Jeroen Dijsselbloem betonte, die derzeitige wirtschaftlich gute Lage solle für Strukturreformen, solide
Haushaltspolitik und Investitionen genutzt werden. Die Eurogruppe diskutierte auch kontrovers die ersten
Vorschläge der Kommission zur Umsetzung des Fünf-Präsidenten-Berichts, unter anderem den geplanten
Europäischen
Fiskalausschuss
und
die
nationalen
Ausschüsse
für
Wettbewerbsfähigkeit.
Zur
Außenvertretung der Eurozone bei internationalen Finanzinstitutionen gab es keine Beschlüsse. Die
Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts mit Blick auf die Kosten der Bewältigung der Flüchtlingskrise
wurde nicht diskutiert. Dijsselbloem sprach sich in der Pressekonferenz aber für eine Prüfung einer flexiblen
Anwendung
der
Defizitvorgaben
in
einigen
Staaten
aus,
sofern
dies
nur
einmalig
erfolge.
Währungskommissar Pierre Moscovici betonte, die Entscheidung werde von Fall zu Fall getroffen. Große
Reform- und Investitionsanstrengungen müssten honoriert werden.
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/11/40802204722_en_635827024800000000.pdf
Rede von Kommissar Pierre Moscovici (in englischer und französischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6032_en.pdf
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/11/09/
WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 10.11.2015
Am 10.11.2015 tagte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Brüssel. Wesentliche Themen waren
die Kapitalmarktunion, der Umgang mit zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Flüchtlingskrise, die
Bankenunion, die Brückenfinanzierung des Einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (SRF) sowie die
Vorbereitungen auf die Klimaschutzkonferenz COP21 in Paris. In Ratsschlussfolgerungen wurde der
Aktionsplan der Kommission zur Kapitalmarktunion vom 30.09.2015 von den Mitgliedstaaten begrüßt. Als
Prioritäten werden eine Ausweitung der Finanzierungsquellen für KMU, die Sicherstellung eines
investitionsfreundlichen Umfeldes, attraktive Anlagemöglichkeiten für Privatkunden, eine Ausweitung der
Kreditkapazitäten der Banken und ein Abbau ungerechtfertigter Hindernisse für die Entwicklung von
Kapitalmärkten für alle 28 Mitgliedstaaten genannt. Zur Bankenunion berichtete Finanzmarktkommissar
32
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Jonathan Hill, dass der Umsetzungsstand sowohl bei der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von
Banken (BRRD) als auch bei der Einlagensicherungsrichtlinie nicht zufriedenstellend sei und die Kommission
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe. Die Kommission beabsichtige zudem, am 24.11.2015 einen
Vorschlag für eine schrittweise Vergemeinschaftung der Einlagensicherung vorzulegen. Zur Frage der
Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei krisenbedingten Mehrausgaben sagte Vizepräsident
Valdis Dombrovskis, diese sei bereits im Pakt angelegt, und kündigte eine Fall-zu-Fall-Analyse der
Kommission zu den tatsächlichen Mehrausgaben aufgrund der Bewältigung der Flüchtlingskrise an. Nachdem
sich die Mitgliedstaaten bereits auf eine SRF-Brückenfinanzierung auf Basis nationaler Kreditlinien verständigt
hatten, wurden nun im ECOFIN die Modalitäten diskutiert und vereinbart, dass eine vorherige
Zustimmungspflicht und die Möglichkeit einer Ratenzahlung vorgesehen werden soll. Die Euro-Arbeitsgruppe
soll die Einigung weiter ausarbeiten und bis zum nächsten ECOFIN-Treffen im Dezember fertigstellen. Der
ECOFIN-Rat verabschiedete Ratsschlussfolgerungen zur Klimaschutzfinanzierung und erteilte damit sein
Mandat an die Kommission und Ratspräsidentschaft für die anstehende Klimaschutzkonferenz COP21 in
Paris. Die EU sei der Hauptakteur beim Klimaschutz und trage in besonderer Weise zu dessen Finanzierung
bei. Zudem stellte die Kommission ihr erstes Paket zur Umsetzung der Vorschläge aus dem FünfPräsidentenbericht zur Vertiefung der WWU vor. Außerdem haben die EU-Finanzminister ohne Diskussion
entschieden, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von
Zinserträgen (kurz: Zinsrichtlinie), die sich mit einer weitergehenden Regelung erledigt hatte, aufzuheben.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/11/st13830_en15_pdf/
Pressemitteilung des Rates zur Zinsrichtlinie (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/11/40802204811_en_635827622400000000.pdf
Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/11/40802204742_en_635827545000000000.pdf
Ratsschlussfolgerungen zur Klimaschutzfinanzierung (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/10-conclusions-climate-finance/
Anmerkungen von Vizepräsident Dombrovskis (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6049_en.pdf
Pressemitteilung der Kommission zur Klimaschutzfinanzierung (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6045_en.pdf
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/11/10/
KOMMISSION: ORIENTIERUNGSDEBATTE ZUR VOLLENDUNG DER BANKENUNION, INSBESONDERE
BETREFFEND DIE EINLAGENSICHERUNG
Am 11.11.2015 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Orientierungsdebatte zur Vollendung der
Bankenunion, insbesondere zu den Plänen der Kommission für eine schrittweise Vergemeinschaftung der
33
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
nationalen Einlagensicherungssysteme statt. Demnach wird die Kommission am 24.11.2015 einen
Legislativvorschlag für ein Europäisches Einlagenrückversicherungssystem (EDIS) vorlegen. Parallel sollen in
einer Mitteilung weitere Maßnahmen zum Abbau der Risiken im Bankensektor dargelegt werden, womit auf
die Bedenken in einigen Mitgliedstaaten reagiert werden soll. Vizepräsident Valdis Dombrovskis verwies in
der Pressekonferenz darauf, dass die Kommission Sicherheiten zur Verhinderung von Fehlanreizen und
Missbrauch des Systems einbauen will. So sollen etwa von dem Rückversicherungssystem nur Länder
profitieren
können,
die
ihre
nationalen
Einlagensicherungsfonds
nach
den
Vorgaben
der
Einlagensicherungsrichtlinie befüllen. Zudem soll es Mittel aus dem EDIS nur geben, wenn die nationalen
Einlagensicherungstöpfe ausgeschöpft sind. Das EDIS soll einen europäischen Einlagensicherungsfonds
umfassen, der von Beiträgen der Banken befüllt würde. Allerdings gibt die Kommission das Versprechen ab,
dass die „Gesamtkosten“ für den Bankensektor nicht gegenüber den Verpflichtungen aus der
Einlagensicherungsrichtlinie steigen werden. Die Belastung soll neutral sein, indem die Bankenbeiträge zu
den nationalen Fonds teilweise in den europäischen Fonds fließen. Ob die eingezahlten Mittel vom SRF
mitverwaltet werden oder eine neue Institution geschaffen wird, sagte Dombrovskis nicht.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6051_de.pdf
Pressestatement von Vizepräsident Dombrovskis (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6057_en.pdf
GRIECHENLAND: ERGEBNIS DES STRESSTESTS DER VIER GRÖSSTEN BANKEN VERÖFFENTLICHT
Am 31.10.2015 hat die SSM-Bankenaufsicht innerhalb der EZB die Ergebnisse der umfassenden Bewertung
der griechischen Banken vorgelegt. Demnach fehlen den vier größten griechischen Banken im Basisszenario
4,4 Mrd. € und im Negativszenario 14,4 Mrd. €. Das Basisszenario geht von einer kontinuierlichen
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage aus (-1,3 % in 2016 und +2,7 % in 2017), während das
Negativszenario einen weiteren Einbruch der Wirtschaft annimmt (-3,9 % in 2016). Die Banken wurden
aufgefordert, bis zum 06.11.2015 einen Plan zur Deckung der Defizite vorzulegen. Der dann einsetzende
Rekapitalisierungsprozess muss bis Jahresende abgeschlossen sein, weil ab 01.01.2016 mit der BRRDRichtlinie verschärfte Regeln zur Bankenrettung gelten, nach denen Aktionäre, Geldgeber sowie Sparer ab
100.000 € an der Rettung beteiligt werden müssten. Die Bewertung war Teil des „Memorandum of
Understanding" von August 2015 und bestand aus der Untersuchung der Vermögenswerte der Banken und
einem Stresstest, um die genauen Rekapitalisierungsbedürfnisse der griechischen Banken unter dem dritten
Hilfsprogramm zu ermitteln. Die schlechte wirtschaftliche Entwicklung Griechenlands seit Anfang 2015 hatte
zu einem hohen Anteil notleidender Kredite in den Bankbilanzen sowie niedrigeren Sicherheitswerten und
Cashflowbewertungen geführt. Sparer hatten aus Angst vor einem Austritt aus der Eurozone Milliarden von
ihren Konten abgezogen.
34
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Pressemitteilung der EZB/SSM (in englischer Sprache):
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2015/html/sr151031.en.html
Ergebnisse des Stresstests (in englischer Sprache):
https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/comprehensive/2015/html/index.en.html
KOMMISSION
UND
GRIECHENLAND
SCHLIEßEN
PARTNERSCHAFTSABKOMMEN
ZUR
TECHNISCHEN UNTERSTÜTZUNG BEI REFORMEN
Am 26.10.2015 hat die Kommission mit der griechischen Regierung ein neues Partnerschaftsabkommen zur
technischen Unterstützung bei der Umsetzung von Strukturanpassungen abgeschlossen. Ziel ist eine enge
Kooperation, etwa beim Aufbau einer funktionierenden Finanzverwaltung, beim Zugang zu EU-Fördermitteln,
bei den Privatisierungen, bei der Modernisierung des Gesundheitssystems und der Verwaltung sowie bei der
Sicherung der Finanzstabilität. Im Juni 2015 hatte die Kommission die bisherige Task Force für Griechenland
und Zypern, deren Mandate ausgelaufen sind, in eine Unterstützungsgruppe für Strukturreformen
umgewandelt, die beim Generalsekretariat der Kommission angegliedert ist und von jedem Mitgliedstaat in
Anspruch genommen werden kann.
Partnerschaftsvereinbarung (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/assistance_eu_ms/greek_loan_facility/pdf/plan-tc-fin_en.pdf
INSTITUTIONEN UND GRIECHENLAND EINIGEN SICH ÜBER BEDINGUNGEN FÜR DIE FREIGABE DER
NÄCHSTEN SUBTRANCHE UND FÜR DIE BANKENREKAPITALISIERUNG
Am 17.11.2015 wurde in den Verhandlungen zwischen den Institutionen (Kommission, EZB und ESM) und
der griechischen Regierung eine Einigung über alle noch offenen Fragen in Bezug auf die ersten Meilensteine
des Anpassungsprogramms und die Maßnahmen im Bankensektor erzielt. Letzteres umfasst Maßnahmen im
Bereich der Bankengovernance, etwa den Einfluss der griechischen Regierung auf die Banken und die
Leitung
des
griechischen
Bankenrettungsfonds
(HFSF)
nach
internationalen
Standards.
Dies ist
Voraussetzung für die Rekapitalisierung der Banken mit Mitteln des ESM, der für diesen Zweck bereits im
August 10 Mrd. € auf ein Sonderkonto überwiesen hat. Bei den Privatisierungen wurden bisher keine
Fortschritte erzielt. Das griechische Parlament soll die entsprechenden Legislativakte am 19.11.2015
verabschieden. Die Eurogruppe wird dann spätestens am 23.11.2015, wenn sie zu einer regulären Sitzung
zusammenkommt, um die Stellungnahmen der Kommission zu den Haushaltsentwürfen der Euroländer für
2016 zu diskutieren, grundsätzlich die zweite Subtranche in Höhe von 2 Mrd. € und die Überweisung der
bereitgestellten 10 Mrd. € auf den HFSF freigeben. Anschließend muss noch der ESM-Gouverneursrat
zustimmen.
Pressestatement von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/11/40802205183_en_635833746600000000.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
TROIKA
BESCHEINIGT
ZYPERN
FORTSCHRITTE,
FORDERT
ABER
AUCH
EIN
HÖHERES
REFORMTEMPO
Vom 03.11.2015 - 13.11.2015 waren Mitarbeiter des IWF, der Kommission und der EZB in Zypern, um die
Umsetzung des Anpassungsprogramms zu überprüfen. Auf Arbeitsebene wurde eine Vereinbarung erzielt,
die als Basis für den erfolgreichen Abschluss des achten Review dient. Seit Anfang 2015 entwickelt sich die
zyprische Wirtschaft und die Stabilität des Bankensektors positiv. Die Restrukturierung der Bankbilanzen
komme langsam voran, allerdings bereitet der hohe Anteil notleidender Kredite und die zögerliche
Kreditvergabe weiterhin Probleme. Positiv wertet die Troika die Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem die
Veräußerung von Krediten erleichtert wird. Die fiskalpolitischen Ziele im dritten Quartal 2015 wurden mit
erheblichem Spielraum erreicht. Als größte Herausforderung sieht die Troika deshalb das Reformtempo,
sowohl beim Abbau des Anteils notleidender Kredite, bei der Reduzierung der öffentlichen Schuldenquote als
auch bei Strukturreformen, vor allem in Bezug auf Privatisierungen sowie Reformen des Energie- und
Verwaltungssektors. Auf Basis dieses Ergebnisses erstellt die Troika nun einen Bericht, der die
Programmüberprüfung abschließt. Die Zustimmungsverfahren in der EU und im IWF werden im Januar 2016
initiiert.
Pressemitteilung der EZB (in englischer Sprache):
http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr151116.en.html
EBA VERÖFFENTLICHT EINZELHEITEN ÜBER DEN FÜR 2016 GEPLANTEN BANKENSTRESSTEST
Am 05.11.2015 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den Entwurf für die Methodologie und die
Liste der Banken vorgestellt, die 2016 einem Stresstest unterzogen werden. An diesem Stresstest sollen nur
noch 53 EU-Banken teilnehmen, wovon 39 unter die Verantwortung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
(SSM) bei der EZB fallen, darunter die deutschen Institute Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank, LBBW,
BayernLB, Nord/LB, Heleba, NRW.BANK, Volkswagen Financial Services AG und DekaBank. Ein
Kapitalschwellenwert wurde nicht definiert. Die Banken decken 70 % des Bankensektors der EU ab und
werden im Basis- und im Negativszenario nach Zahlen von Ende 2015 getestet werden. Die Aufsicht über die
Tests führt die EBA in Zusammenarbeit mit der EZB und nationalen Aufsichtsbehörden. Bei der Ermittlung
des Anlagendeckungsgrades werden die 19 unter die Bankenaufsicht fallenden Mitgliedstaaten als Ganzes
und nicht jeder Staat für sich betrachtet werden. Für relevante Institute, die nicht von der EBA abgedeckt
werden, führt die EZB parallel eigene Tests nach der EBA-Methodologie, aber unter Berücksichtigung ihrer
geringeren Größe und Komplexität, durch. Zunächst sollen Ende Februar 2016 die endgültige
Vorgehensweise, Vorlagen und die Szenarien veröffentlicht werden. Die Ergebnisse sollen dann zu Beginn
des dritten Quartals 2016 bekannt gegeben werden und in den bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und
Evaluierungsprozess eingebunden werden.
36
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Pressemitteilung der EBA (in englischer Sprache):
https://www.eba.europa.eu/-/eba-announces-details-of-2016-eu-wide-stress-test?doAsGroupId=10180
Pressemitteilung der EZB (in englischer Sprache):
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2015/html/sr151105.en.html
HERBSTPROGNOSE DER KOMMISSION
Am 05.11.2015 hat die Kommission ihre Herbstprognose zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in der EU
veröffentlicht. Diese enthält die Vorhersagen für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU und für die
Entwicklung der Haushaltsdefizite in den Jahren 2015 bis 2017. Die Kommission geht davon aus, dass sich
die wirtschaftliche Erholung im Euroraum und der Europäischen Union insgesamt im kommenden Jahr
moderat fortsetzen wird. Zu den zukünftigen Herausforderungen gehören das nachlassende Wachstum der
Schwellenländer, der Rückgang des Welthandels und die andauernden geopolitischen Krisen. Dennoch sieht
die Kommission Potenzial für Wachstum, da sie auch von höheren real verfügbaren Einkommen, wachsender
Beschäftigung, günstigeren Kreditbedingungen, Fortschritten beim Schuldenabbau und höheren Investitionen
ausgeht. In einigen Ländern dürften Strukturreformen sowie höhere öffentliche Ausgaben aufgrund der
Flüchtlingskrise zusätzlich zum Wachstum beitragen. Im Euro-Währungsgebiet soll das reale BIP-Wachstum
2015 bei 1,6 % liegen, 2016 bei 1,8 % und 2017 bei 1,9 %. In der gesamten EU soll das reale BIP-Wachstum
von 1,9 % in 2015 auf 2,0 % in 2016 und 2,1 % in 2017 steigen. 2015 wird einzig Griechenland eine negative
Wachstumsrate von -1,4 % verzeichnen, für 2016 werden -1,3 % und 2017 dann ein Anstieg auf 2,7 %
prognostiziert. Am stärksten soll die Wirtschaft 2015 und 2016 in Irland (6,0 % und 4,5 %) und Malta (4,3 %
bzw. 3,6 %) wachsen. Die Beschäftigungszahlen dürften insgesamt nur langsam steigen mit bedeutenden
Unterschieden je nach Mitgliedstaat. Die Defizitquote des Euroraums soll 2015 auf 2,0 % (EU gesamt 2,5 %)
und bis 2017 weiter auf 1,5 % (EU gesamt 1,6 %) sinken. Die Maastricht-Defizitobergrenze von 3 % des BIP
übersteigen dieses Jahr wahrscheinlich Griechenland mit 4,6 %, Spanien mit 4,7 %, Frankreich mit 3,8 % und
Finnland mit 3,2 %. 2017 wird nur noch für Frankreich ein Defizit von über 3 % prognostiziert. Die
Schuldenquote des Euroraums dürfte von ihrem Höchststand von 94,5 % im Jahr 2014 auf 91,3 % in 2017
zurückgehen. In der EU gesamt wird ein Rückgang der Schuldenquote von 87,8 % auf 85,8 % in 2017
erwartet.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5996_en.htm
Herbstprognose (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip011_en.pdf
Rede von Kommissar Moscovici (in englischer und französischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-5997_en.htm
37
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
STELLUNGNAHMEN
ZU
DEN
HAUSHALTSPLÄNEN
DER
EUROLÄNDER FÜR 2016
Am 17.11.2015 hat die Kommission zum dritten Mal ihre Empfehlungen zu den Haushaltsplänen von 15
Euroländern für 2016 veröffentlicht. Demnach halten fünf Staaten (Estland, Deutschland, Luxemburg,
Niederlande und Slowakei) die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vollständig und vier weitere
(Belgien, Finnland, Lettland und Malta) weitgehend ein. Bei drei Ländern im präventiven Arm des Stabilitätsund Wachstumspaktes (Österreich, Italien und Litauen) sieht die Kommission erhebliche Abweichungen vom
mittelfristigen Haushaltsziel und wird sie daher im Frühjahr erneut bewerten. Fünf Euroländer befinden sich
aktuell im korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und damit in einem Defizitverfahren. Davon
erfüllen Frankreich, Irland und Slowenien weitgehend die Vorgaben. Die Haushaltsplanungen von Spanien
hat die Kommission bereits am 12.10.2015 beurteilt, das Risiko der Nichtkonformität festgestellt und die
spanische Regierung aufgefordert, die Konsolidierungsanstrengungen zu verstärken. Mit Portugal hat
erstmals
seit
Start
dieses
Überwachungsverfahrens
im
Jahr
2013 ein
Euro-Mitgliedstaat keine
Haushaltsplanungen übermittelt. Die Kommission hat Portugal aufgefordert, unverzüglich eine Übersicht über
die Haushaltsplanungen für 2016 vorzulegen. Griechenland und Zypern waren als Programmländer nicht
Gegenstand der Prüfung. Insgesamt geht die Kommission nach den Haushaltsplanungen davon aus, dass
das Defizit im Euroraum 2016 auf 1,7 % des BIP weiter sinken und erstmals auch der Gesamtschuldenstand
von 91,1 % auf unter 90 % des BIP zurückgehen wird. Der weitgehend neutrale fiskalpolitische Kurs, der
sowohl tragfähige Finanzen als auch ökonomische Stimuli im Blick hat, wird sich auch 2016 fortsetzen. Die
Kommission mahnt aber an, sich stärker auf die Förderung interner Wachstumsimpulse zu konzentrieren. Zu
drei Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark und Finnland) hat die Kommission Berichte nach Art. 126 AEUV
vorgelegt, weil das 3%-Defizitkriterium oder das 60%-Schuldenstandskriterium überschritten wurden. Keinem
dieser Länder droht demnach aber die Eröffnung eines Defizitverfahrens. Die Kommission berücksichtigte
zudem erstmals auch ihre mit Mitteilung vom 13.01.2015 festgelegten neuen Leitlinien zur optimalen Nutzung
der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität (EB 02/15), wobei nur in Italien überhaupt
eine
Anwendung
der
Investitions-und
der
Strukturreformklausel
in
Frage
kommt.
Ob
die
Voraussetzungen aber auch tatsächlich erfüllt sind, wird die Kommission im Frühjahr anhand des dann
beschlossenen und teilweise schon umgesetzten italienischen Haushalts überprüfen. Außerdem kündigt die
Kommission eine fallweise Ex-post-Überprüfung an, in welchen Ländern die Voraussetzungen dafür
vorliegen, flüchtlingsbedingte Mehrausgaben in einem Haushaltsjahr bei der Defizitkontrolle unbeachtet zu
lassen und damit gegebenenfalls von der Eröffnung eines Defizitverfahrens abzusehen. Gemäß der EUVerordnung über die Überwachung der Haushaltsplanung (Two Pack) muss die Kommission die bis
15.10.2015 übermittelten Übersichten über die Haushaltsplanungen der Euroländer für 2016 bis Ende
November bezüglich der Einhaltung und Korrektur übermäßiger Defizite bewerten. Die Eurogruppe wird die
Stellungnahmen der Kommission am 23.11.2015 diskutieren.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6067_de.pdf
38
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Faktenblatt der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6068_en.pdf
Pressestatement von Vizepräsident Dombrovskis (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6102_en.pdf
Weitergehende Informationen:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/index_de.htm
EP KRITISIERT DIE RATSEINIGUNG ZUM AUTOMATISCHEN INFORMATIONSAUSTAUSCH IM
STEUERBEREICH ALS UNZUREICHEND
Am 27.10.2015 hat das Plenum des EP eine legislative Entschließung zum Richtlinienvorschlag über die
Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung beschlossen. Die
Abgeordneten sehen mehrheitlich die Ratseinigung vom 06.10.2015 als „verpasste Gelegenheit“ gegen
aggressive Steuerplanung und unfairen Steuerwettbewerb. Das Parlament kritisiert vor allem die
Beschränkung auf grenzüberschreitende Steuervorbescheide, dass die Kommission nur begrenzt Zugriff auf
die Informationen haben soll und diese nur dazu verwenden darf, die Umsetzung der Richtlinie zu
kontrollieren, sowie die fehlende Rückwirkung auf alle noch gültigen Steuervorbescheide. Berichterstatter
Markus Ferber (EVP/DEU) hatte gefordert, gerade im Licht der Fiat- und Starbucks-Entscheidungen der
Kommission vom 21.10.2015, müsse die Kommission die Möglichkeit erhalten, Steuervorbescheide auch auf
ihre Übereinstimmung mit Beihilfegesetzen zu überprüfen. 572 Abgeordneten stimmten für die Entschließung
und 90 dagegen, bei 30 Enthaltungen. Das EP wird in der EU-Steuergesetzgebung nur angehört.
Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20151022IPR98803/pdf
Legislative Entschließung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150369+0+DOC+PDF+V0//DE
KOMMISSION
FORDERT
VON
DEUTSCHLAND
DIE
ÄNDERUNG
DER
ERBSCHAFTSTEUERVORSCHRIFTEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON VERSORGUNGSFREIBETRÄGEN
Am 19.11.2015 hat die Kommission Deutschland mit einer begründeten Stellungnahme dazu aufgefordert, die
nationalen Erbschaftsteuervorschriften über die Gewährung von Versorgungsfreibeträgen zu ändern.
Insbesondere kritisiert die Kommission, dass Erben ein besonderer Versorgungsfreibetrag nur dann gewährt
wird, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Sie sieht
darin einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, da der Wert des vererbten Vermögens durch die
Steuerpflicht in einem anderen Mitgliedstaat vermindert wird. Außerdem könnte es EU-Ausländer davon
abhalten, in Vermögenswerte in Deutschland zu investieren. Die mit Gründen versehene Stellungnahme ist
die zweite Stufe im dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Sollte Deutschland innerhalb von zwei
39
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Monaten nicht der Aufforderung der Kommission nachkommen, kann die Kommission Klage beim EuGH
erheben.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.pdf
VORLÄUFIGE EINIGUNG ZWISCHEN RAT UND EP ÜBER JAHRESHAUSHALT 2016
Am 13./14.11.2015 haben der Rat und das EP im Vermittlungsverfahren eine vorläufige Einigung über den
EU-Haushalt für 2016 erzielt. Die Einigung kam erst in der Nacht von Freitag auf Samstag, maßgeblich
getrieben von den Ereignissen in Paris, zustande. Demnach umfasst der Haushalt für 2016
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 155 Mrd. € und Zahlungsermächtigungen von 143,89 Mrd. €. Die
Ratspräsidentschaft in Person des luxemburgischen Finanzministers Pierre Gramegna begrüßte, dass durch
den Kompromiss einerseits Wachstum gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Flüchtlingskrise bewältigt
werden könne und andererseits ausreichend Spielräume vorhanden seien, um auf Unvorhergesehenes zu
reagieren. Die Minister stimmten zu, für Horizont 2020 insgesamt 9,54 Mrd. € zur Verfügung zu stellen. Das
sind
31,8 Mio. €
mehr,
als
der
Vorschlag
der
Kommission
vorgesehen
hatte.
Für
die
Jugendbeschäftigungsinitiative gibt es nicht mehr Mittel als die sowieso schon veranschlagte 1 Mrd. €, die so
effizient wie möglich eingesetzt werden soll. Angesichts der Ausweitung des russischen Embargos von
Agrarprodukten werden europäische Landwirte mit 698 Mio. € unterstützt. Die Minister stimmten weiterhin zu,
dem Parlament noch bis 2019 Zeit für den bereits 2013 verabredeten fünfprozentigen Personalabbau zu
gewähren und befristete Stellen der Fraktionen davon auszunehmen. Für die Flüchtlingskrise verpflichteten
sich die Mitgliedstaaten, 2 Mrd. € für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten sowie für Nicht-EU-Staaten,
die Flüchtlinge aufnehmen, und humanitäre Hilfe bereitzustellen. Der informelle Kompromiss muss nun noch
am 19.11.2015 vom EP-Haushaltsausschuss, am 24.11.2015 vom Rat und am 25.11.2015 vom EP-Plenum
formal angenommen werden.
Pressemitteilung des Rats vom 14.11.2015 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/14-deal-reached-eu-budget/
Pressemitteilung des EP vom 14.11.2015:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151109IPR01734/pdf
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6093_de.pdf
JAHRESBERICHT DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014
Am 10.11.2015 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) den Jahresbericht über die Ausführung des
Haushaltsplans
2014
veröffentlicht.
Dieser
Bericht
ist
Grundlage
für
das
jährliche
Haushaltsentlastungsverfahren. Aus Sicht des Rechnungshofes stellt die Jahresrechnung 2014 die Finanzund Vermögenslage der EU sowie die Vorgänge und Cashflows des Jahres insgesamt sachgerecht dar. Die
40
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Einnahmenverwaltung wies kaum Fehler auf und wird daher als „ordnungsgemäß“ beurteilt. Die Zahlungen
dagegen waren nach Einschätzung des EuRH, wie bereits in den Vorjahren, in wesentlichem Ausmaß
fehlerhaft. So liegt die Gesamtfehlerquote bei den Zahlungen bei 4,4 % (entspricht ca. 6,3 Mrd. €), was nur
einen leichten Rückgang gegenüber dem Jahr 2013 (4,5 %) darstellt. Diese Prozentzahl übersteigt jedoch die
vom Rechnungshof festgesetzte „Wesentlichkeitsschwelle“, welche bei 2 % liegt, um mehr als das Doppelte.
Ein positives Prüfungsurteil wurde daher, wie in den Vorjahren, erneut versagt. Die Fehlerquote ist eine
Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den geltenden
Rechtsvorschriften verwendet wurden. Als Gegenmaßnahme schlägt der EuRH einen völlig neuen Ansatz für
die Verwaltung von Investitionen und Ausgaben der EU vor. Die in 2016 anstehende Halbzeitüberprüfung des
Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 - 2020 sollte genutzt, um den EU-Haushalt stärker an den Prioritäten der
EU auszurichten und ergebnisorientierter auszugestalten sowie für mehr Flexibilität in Krisensituationen zu
sorgen. Zudem müsse die Kommission von ihren Befugnissen konsequent Gebrauch machen, stärker die
Mittelverwendung in den Mitgliedstaaten in den Blick nehmen und auch die Haushaltsrisiken einer
umfassenden öffentlichen Kontrolle unterziehen. Das Gesamtausgabenvolumen der EU belief sich 2014 auf
142,5 Mrd. €, was einem Anteil von 2 % an allen öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten entspricht und
womit auf jeden EU-Bürger ein Betrag von rund 300 € entfällt.
Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INauditinbrief-2014/INauditinbrief-2014-DE.pdf
Jahresbericht 2014:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/annualreports-2014/annualreports-2014-DE.pdf
Kurzinformation zur Prüfung der EU:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/auditinbrief-2014/auditinbrief-2014-DE.pdf
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
LEITFADEN
FÜR
ÖFFENTLICHE
AUFTRAGSVERGABE
BEI
KOFINANZIERTEN PROJEKTEN
Am 29.10.2015 hat die Kommission einen Leitfaden zur besseren Verwendung von EU-Geldern bei der
Kofinanzierung von Projekten durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds veröffentlicht, um Fehler
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vermeiden. Der Leitfaden ist Teil der Kommissionsinitiative
„ergebnisorientierter Haushalt" zur optimalen Nutzung der EU-Gelder. Er enthält Beispiele für bewährte
Verfahren, Fallstudien und weiterführende Links. Die häufigsten Fehler erfolgten aufgrund unzureichender
Verwaltungskapazitäten. Bei rund 40 % der 2007 - 2013 öffentlich vergebenen, EU-kofinanzierten Projekten
wurden
Probleme
festgestellt.
Die
Effizienz
der
Verwaltungen
und
ein
sinnvollerer
Einsatz
kohäsionspolitischer Mittel in den Mitgliedstaaten sollen daher gefördert werden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5913_de.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Leitfaden zur öffentlichen Auftragsvergabe:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/2014/guidance_public_proc_de.pdf
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZU DIGITALEN ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN /
EGOVERNMENT
Am 30.10.2015 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen
eingeleitet. Diese Initiative ist Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vom Mai 2015 (EB 09/15). Die
Ergebnisse der Konsultation sollen in den eGovernment-Aktionsplan für die Jahre 2016 - 2020 einfließen. Die
Umfrage richtet sich an Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen. Die Fragen
beziehen sich auf die Erfahrungen mit dem letzten Aktionsplan 2011 - 2015, die Barrieren bei der Nutzung
digitaler öffentlicher Dienste, mögliche Verbesserungen und Modernisierung elektronischer Behördendienste,
die grenzüberschreitende Nutzung von Diensten sowie allgemeine Grundsätze, die Rolle der Kommission und
die Einbindung der Bürger im Rahmen des Aktionsplans. Die Konsultation endet am 21.01.2016.
Pressemittteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13736_de.htm
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/have-your-say-public-consultation-next-egovernment-action-plan2016-2020
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT STUDIEN ZUM BREITBANDAUSBAU IN DER EU
Am 22.10.2015 hat die Kommission drei Studien zum Thema Breitbandausbau in den EU-Mitgliedstaaten
sowie Norwegen und Island vorgelegt. Die Studien behandeln die Themen Netzqualität, Preise und
Netzabdeckung. Trotz hoher Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes, durch den die
durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Mbit/s im Jahr 2013 auf 38 Mbit/s in 2014 erhöht
werden konnte, blieb die Differenz zwischen angekündigter und tatsächlicher Geschwindigkeit gleich.
Insgesamt erreichten nur 75 % der Anschlüsse die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit. Zu den
Preisen stellte die Studie fest, dass diese stark je nach Lage variierten. 2012- 2015 gingen sie in der EU28
um über 12 % zurück, von 2013 auf 2014 waren sie konstant geblieben. Geschwindigkeiten über 100 Mbit/s
blieben weiterhin relativ teuer. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 12 Mbit/s ist die EU im Vergleich zu
den USA günstiger, bei Geschwindigkeiten über 30 Mbit/s verglichen mit Japan oder Südkorea aber teurer.
Die Studie belegt zudem eine hohe Breitband-Netzabdeckung. Über 99,4 % aller Haushalte in der EU hatten
Ende 2014 Zugang zu mindestens einem festen oder mobilen Breitbanddienst. Die Versorgung mit mobilem
High-Speed-Internet (4G) stieg von 59,1 % in 2013 auf 79,4 % in 2014. Die Abdeckung mit NGATechnologien stieg von 61,9 % auf 68,1 %.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-5891_en.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/broadband-speeds-europe-are-not-delivering-their-promissesbroadband-prices-are-declining
EUG: AUFLAGEN ZUR BEIHILFEENTSCHEIDUNG BETREFFEND DIE HSH NORDBANK RECHTENS
Am 12.11.2015 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage von zwei Minderheitsaktionären der
HSH Nordbank abgewiesen und damit die Beihilfeentscheidung der Kommission aus dem Jahr 2011
bestätigt, mit denen die Rettungsmaßnahmen für die HSH Nordbank unter Auflagen gebilligt worden waren.
Die HSH Nordbank hat im Laufe der Finanzkrise verschiedene öffentliche Stabilisierungshilfen erhalten, die
die Kommission zwar als Beihilfen wertete, aber unter gewissen Auflagen als mit dem Binnenmarkt vereinbar
ansah. Die HSH Nordbank musste demnach dem HSH Finanzfonds einen Anspruch auf eine Einmalzahlung
in Höhe von 500 Mio. € gewähren, die der HSH Finanzfonds anschließend als „Sachkapitalerhöhung“ in die
HSH Nordbank einzubringen hatte. Außerdem durfte die HSH Nordbank bis zum Ende des Geschäftsjahrs
2014 keine und 2015 und 2016 nur beschränkt Dividenden ausschütten. Zwei luxemburgische
Minderheitsaktionäre hatten vor dem EuG Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses erhoben,
da sie vor der Rekapitalisierung über 25 % des Kapitals der HSH Nordbank und danach nur noch gut 9 %
hielten. Zulässig war die Klage nach Auffassung der Richter nur insofern, dass sich die Interessen der
Aktionäre bezüglich der Einmalzahlung zugunsten des HSH Finanzfonds nicht mit denen der HSH Nordbank
deckten. Bei der Beschränkung der Dividenden und der Genehmigung der Rettungsmaßnahmen an sich
seien die Interessen der Aktionäre und die der HSH Nordbank anders als bei der „Sachkapitalerhöhung“ aber
deckungsgleich. Obwohl durch die Einmalzahlung der Wert der Beteiligung der Minderheitsaktionäre sank, sei
dies verhältnismäßig angesichts der Aufwendung der öffentlichen Anteilseigner für die Rekapitalisierung.
Auch eine mittelbare Beihilfe schloss der EuG aus. Wäre der HSH Finanzfonds kein Aktionär, sondern eine
Anstalt öffentlichen Rechts, die nur als Empfänger der Mittel agiert, wäre es zu derselben Lastenverteilung
gekommen, so die Richter.
Pressemitteilung des EuG:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-11/cp150136de.pdf
Urteil des EuG:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d53a12dbb2b45c4d339b38810cbb
ef3137.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Oc38Re0?text=&docid=171362&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req
&dir=&occ=first&part=1&cid=609985
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND
TECHNOLOGIE
W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E
KOMMISSION: ORIENTIERUNGSDEBATTE ZUR VOLLENDUNG DER BANKENUNION, INSBESONDERE
BETREFFEND DIE EINLAGENSICHERUNG
Am 11.11.2015 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Orientierungsdebatte zur Vollendung der
Bankenunion, insbesondere zu den Plänen der Kommission für eine schrittweise Vergemeinschaftung der
nationalen Einlagensicherungssysteme statt. Demnach wird die Kommission am 24.11.2015 einen
Legislativvorschlag für ein Europäisches Einlagenrückversicherungssystem (EDIS) vorlegen. Parallel sollen in
einer Mitteilung weitere Maßnahmen zum Abbau der Risiken im Bankensektor dargelegt werden, womit auf
die Bedenken in einigen Mitgliedstaaten reagiert werden soll. Vizepräsident Valdis Dombrovskis verwies in
der Pressekonferenz darauf, dass die Kommission Sicherheiten zur Verhinderung von Fehlanreizen und
Missbrauch des Systems einbauen will. So sollen etwa von dem Rückversicherungssystem nur Länder
profitieren
können,
die
ihre
nationalen
Einlagensicherungsfonds
nach
den
Vorgaben
der
Einlagensicherungsrichtlinie befüllen. Zudem soll es Mittel aus dem EDIS nur geben, wenn die nationalen
Einlagensicherungstöpfe ausgeschöpft sind. Das EDIS soll einen europäischen Einlagensicherungsfonds
umfassen, der von Beiträgen der Banken befüllt würde. Allerdings gibt die Kommission das Versprechen ab,
dass die „Gesamtkosten" für den Bankensektor nicht gegenüber den Verpflichtungen aus der
Einlagensicherungsrichtlinie steigen werden. Die Belastung soll neutral sein, indem die Bankenbeiträge zu
den nationalen Fonds teilweise in den europäischen Fonds fließen. Ob die eingezahlten Mittel vom SRF
mitverwaltet werden oder eine neue Institution geschaffen wird, sagte Dombrovskis nicht (siehe hierzu Beitrag
des StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6051_de.pdf
Pressestatement von Vizepräsident Dombrovskis (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6057_en.pdf
RAT
FÜR
WIRTSCHAFT
UND
FINANZEN
LEGT
SCHLUSSFOLGERUNGEN
FÜR
DIE
KAPITALMARKTUNION VOR
Am 10.11.2015 befasste sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) mit der Kapitalmarktunion und
begrüßte den Aktionsplan der Kommission vom 30.09.2015. Als Prioritäten werden eine Ausweitung der
Finanzierungsquellen für KMU, die Sicherstellung eines investitionsfreundlichen Umfeldes, attraktive
Anlagemöglichkeiten für Privatkunden, eine Ausweitung der Kreditkapazitäten der Banken und ein Abbau
ungerechtfertigter Hindernisse für die Entwicklung von Kapitalmärkten für alle 28 Mitgliedstaaten genannt.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Zudem sprechen sich die Mitgliedstaaten für eine schnelle Verabschiedung der Legislativvorschläge zu den
sogenannten STS-Verbriefungen aus. Eine allgemeine Ausrichtung soll eventuell schon bis Jahresende
erzielt werden. Den Legislativvorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie wird die Kommission am
24.11.2015 vorlegen.
Ratsschlussfolgerungen zur Kapitalmarktunion:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/10-capital-markets-union/
EP
VERABSCHIEDET
VERORDNUNG
ÜBER
MELDE-
UND
TRANSPARENZPFLICHTEN
BEI
WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTEN
Das EP-Plenum hat am 29.10.2015 mit großer Mehrheit (546/89/7) die Verordnung über Melde- und
Transparenzpflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften verabschiedet und folgt damit der Trilogeinigung
zwischen Rat und EP vom Juni diesen Jahres (EB 12/15). Damit sollen Geschäfte im Rahmen des
Schattenbankwesens reguliert werden, die von den Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte nicht
erfasst sind, gleichwohl aber hohe Systemrisiken darstellen. Zur Schaffung von mehr Transparenz müssen
zukünftig unter anderem Informationen zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften an Transaktionsregister und
Investoren in Investmentgesellschaften berichtet werden. Nun bedarf es noch der Zustimmung des Rates,
was als Formsache angesehen werden kann.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5930_de.htm?locale=en
Angenommener Text des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150387+0+DOC+PDF+V0//DE
RAT NIMMT ERSTES PAKET ZUR EINFÜHRUNG DES „REAL DRIVING EMISSIONS“ (RDE) —
TESTVERFAHRENS FÜR ABGASE VON KFZ AN
Der Rat hat am 10.11.2015 das erste Paket zur Einführung des „Real Driving Emissions“ (RDE) –
Testverfahrens angenommen, das heißt der delegierte Rechtsakt ist vom Rat nicht abgelehnt worden. Das
erste Paket sieht die Einführung von RDE-Messungen durch ein portables Emissionsmesssystem ab dem
01.01.2016 vor. Das Messsystem soll in der ersten Phase für Überwachungszwecke zum Einsatz kommen
und hat noch keinen Einfluss auf die Zulassung neuer KFZ-Modelle. Im nächsten Schritt muss das EP zum
ersten Paket entscheiden.
Pressemeldung des Rats (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/10-real-driving-emissions-council-givesgreen-light/?utm_source=dsms-
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
auto&utm_medium=email&utm_campaign=Real+driving+emissions%3a+Council+gives+green+light+to+first+
package
SONDERTREFFEN
DES
RATES
FÜR
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
ZUR
EUROPÄISCHEN
STAHLINDUSTRIE
Am 09.11.2015 tagte der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in einer außerordentlichen Sitzung zur Situation der
europäischen Stahlindustrie. Der Stahlsektor in der EU leidet unter globalen Überkapazitäten in der
Produktion, die zu sinkenden Preisen und handelsverzerrenden Praktiken konkurrierender Regionen führen.
Zudem bewirken hohe Energiekosten eine Reduktion der Gewinnspannen was zur Schließung von
Stahlwerken und dem Verlust von Arbeitsplätzen führen kann. Der Rat verschaffte sich einen Überblick über
die konkreten Probleme der europäischen Stahlindustrie und schlug insbesondere Maßnahmen zum Schutz
der Branche gegen unfairen Wettbewerb (unter anderem Antidumpingzölle) vor.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/09-compet-presidency-conclusions/
ENTSCHLIEßUNG DES EP ZU NEUEN HERAUSFORDERUNGEN UND KONZEPTEN FÜR DIE
FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS IN EUROPA
Das EP (Ausschuss für Transport und Fremdenverkehr) hat mit einer Entschließung vom 29.10.2015 „Neue
Herausforderungen und Konzepte für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa“ die Kommission
aufgefordert, einen umfassenden Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen, die im Jahr 2010 im
Rahmen der Initiative „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: Ein neuer politischer Rahmen für den
europäischen Tourismus“ gestartet wurden. Die regelmäßige Aktualisierung der Pläne für die Umsetzung der
Maßnahmen wurde von der Kommission 2013 eingestellt. Zudem wird vom EP eine Bewertung der
Auswirkungen anderer Maßnahmen der EU auf den Fremdenverkehr erbeten sowie detaillierte Berichte zur
Verwendung finanzieller Mittel im Rahmen der Strukturprogramme und der entsprechenden EU-Programme.
Entschließung des EP (angenommener Text):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-20150391+0+DOC+PDF+V0//DE
Begründung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-20150258+0+DOC+XML+V0//DE&language=de#title2
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
RAT DER KOHÄSIONSMINISTER NIMMT SCHLUSSFOLGERUNGEN ZUM THEMA VEREINFACHUNG,
INTERREG UND CO2-MINDERUNG IM RAHMEN DER EUROPÄISCHEN STRUKTURPOLITIK AN
Am 18.11.2015 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Formation der Kohäsionsminister. Nach
jeweiliger Diskussion nahmen die Mitgliedstaaten Schlussfolgerungen zu den Themen Vereinfachung der
Kohäsionspolitik, Beitrag der Kohäsionspolitik zur Minderung von CO 2-Emissionen sowie zu 25
Jahre INTERREG an.
Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Kohäsionspolitik:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13703-2015-INIT/de/pdf
Schlussfolgerungen des Rates zu 25 Jahre INTERRG:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13705-2015-INIT/de/pdf
Schlussfolgerungen des Rates zu Beitrag der Kohäsionspolitik zur CO2-Reduktion:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13701-2015-INIT/de/pdf
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
LEITFADEN
FÜR
ÖFFENTLICHE
AUFTRAGSVERGABE
BEI
KOFINANZIERTEN PROJEKTEN
Am 29.10.2015 hat die Kommission einen Leitfaden zur besseren Verwendung von EU-Geldern bei der
Kofinanzierung von Projekten durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds veröffentlicht, um Fehler
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vermeiden. Der Leitfaden ist Teil der Kommissionsinitiative
„ergebnisorientierter Haushalt" zur optimalen Nutzung der EU-Gelder. Er enthält Beispiele für bewährte
Verfahren, Fallstudien und weiterführende Links. Die häufigsten Fehler erfolgten aufgrund unzureichender
Verwaltungskapazitäten. Bei rund 40 % der 2007 - 2013 öffentlich vergebenen, EU-kofinanzierten Projekten
wurden
Probleme
festgestellt.
Die
Effizienz
der
Verwaltungen
und
ein
sinnvollerer
Einsatz
kohäsionspolitischer Mittel in den Mitgliedstaaten sollen daher gefördert werden (siehe hierzu Beitrag des
StMFLH in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5913_de.pdf
Leitfaden zur öffentlichen Auftragsvergabe:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/2014/guidance_public_proc_de.pdf
EUGH URTEIL ZUM MINDESTLOHN BEI DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE
Der EuGH hat mit seinem Urteil am 17.11.2015 festgestellt, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die
Gesetzgebung davon abhängig gemacht werden kann, dass ein Mindestlohn gezahlt wird. Es verstößt
demnach nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung des Mindestlohns
an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrags ausgeschlossen wird. Mit
diesem Urteil stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, Rechtsvorschriften nicht
entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot
beigefügten Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt
werden sollen, einen im Vorhinein festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-11/cp150139de.pdf
Volltext des Urteils:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=171643&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=932052
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR STÄRKUNG NATIONALER WETTBEWERBSBEHÖRDEN
Die Kommission hat am 04.11.2015 eine öffentliche Konsultation zur Stärkung der nationalen
Wettbewerbsbehörden zur wirksameren Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts gestartet. Mit der
Konsultation möchte die Kommission Meinungen zum Beitrag nationaler Wettbewerbsbehörden bei der
Durchsetzung von europäischem Wettbewerbsrecht sammeln, insbesondere dazu wie sichergestellt werden
kann, dass nationale Wettbewerbsbehörden bei der Durchsetzung von europäischem Wettbewerbsrecht
unabhängig
handeln
Zuwiderhandlungen
können,
zur
adäquate
Verfügung
Instrumente
haben,
zum
effektive
Aufspüren
Bußgelder
und
zur
Bewältigung
verhängen
können
von
und
Kronzeugenprogramme haben, die Unternehmen ermutigen mit Beweisen über illegale Kartelle vorzutreten.
Interessierte können sich bis zum 12.02.2016 an der Konsultation beteiligen.
Website der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2015_effective_enforcers/index_de.html
DIG IT AL E S UN D M ED IE N
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT LEITLINIEN FÜR DATENTRANSFERS IN DIE USA
Die Kommission hat am 06.11.2015 Leitlinien für einen rechtssicheren Datentransfer zwischen Unternehmen
in der EU und den USA veröffentlicht und die Vereinigten Staaten zugleich aufgefordert, zu einer möglichst
raschen Annahme eines neuen Rechtsrahmens für Datentransfers zwischen beiden Wirtschafts- und
Rechtsräumen
beizutragen.
Die
Kommission
zog
damit
Konsequenzen
aus
der
sogenannten
Schrems/Facebook-Entscheidung des EuGH (EB 18/2015). Dieser hatte am 06.10.2015 die sogenannte
Adäquanz-Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt, mit welcher diese das Datenschutzniveau in den
USA als gleichwertig zu dem in der EU erklärt und damit eine allgemeine, umfassend anwendbare
Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern an Safe-Harbor auditierte
US-Unternehmengeschaffen hatte. Die nun im Form einer Mitteilung veröffentlichten Leitlinien zielen darauf,
für den Übergangszeitraum bis zur Schaffung einer neuen umfassenden Rechtsgrundlage Rechtssicherheit
48
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
zu
verbessern,
zumal
die
europäischen
Datenschutzbehörden
anfangs
stark
abweichende
Schlussfolgerungen aus der Entscheidung gezogen hatten. Hierzu legt die Mitteilung dar, welche alternativen
Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Unternehmen
herangezogen werden, darunter 1. vertragliche Regelungen, einschließlich Mustervertragsklauseln, 2.
verbindliche unternehmensinterne Vorschriften für unternehmensgruppeninterne Datenübermittlungen sowie
3. Ausnahmeregelungen, z. B. auf der Grundlage vorliegender Einwilligungserklärungen der Personen, deren
Daten verarbeitet werden sollen. Die Kommission betonte bei der Vorstellung der Leitlinien, dass sie mit
diesen nicht der Unabhängigkeit und den Befugnissen der Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zur
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Datenübermittlung vorgreifen möchte. Es bleibt abzuwarten, ob die
nationalen Datenschutzbehörden – in Deutschland die für den nichtöffentlichen Datenschutz zuständigen
Landesbehörden – sich der Rechtsauffassung der Kommission anschließen. Der EuGH hatte in der
Schrems/Facebook-Entscheidung den nationalen Behörden eine weitgehende Prüfungskompetenz zugebilligt
(siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6015_de.htm
Mitteilung zum Transfer von Daten zwischen EU und USA:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/adequacy/files/euus_data_flows_communication_final.pdf
Standardvertragsklauseln der Kommission:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/transfer/index_en.htm
Memo der Kommission mit Fragen und Antworten zu Datentransfers:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6014_de.htm
Stellungnahme der Art. 29-Gruppe:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/press-material/pressrelease/art29_press_material/2015/20151016_wp29_statement_on_schrems_judgement.pdf
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZU DIGITALEN ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN /
EGOVERNMENT
Am 30.10.2015 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen
eingeleitet. Diese Initiative ist Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vom Mai 2015 (EB 09/15). Die
Ergebnisse der Konsultation sollen in den eGovernment-Aktionsplan für die Jahre 2016 - 2020 einfließen. Die
Umfrage richtet sich an Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen. Die Fragen
beziehen sich auf die Erfahrungen mit dem letzten Aktionsplan 2011 - 2015, die Barrieren bei der Nutzung
digitaler öffentlicher Dienste, mögliche Verbesserungen und Modernisierung elektronischer Behördendienste,
die grenzüberschreitende Nutzung von Diensten sowie allgemeine Grundsätze, die Rolle der Kommission und
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die Einbindung der Bürger im Rahmen des Aktionsplans. Die Konsultation endet am 21.01.2016 (siehe hierzu
Beitrag des StMFLH in diesem EB).
Pressemittteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13736_de.htm
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/have-your-say-public-consultation-next-egovernment-action-plan2016-2020
AU ß E NW I RT SC H AFT
EU MÖCHTE MÖGLICHKEITEN FÜR FREIHANDELSABKOMMEN MIT NEUSEELAND UND AUSTRALIEN
AUSLOTEN
Die EU und Neuseeland haben am 29.10.2015 bekannt gegeben, gemeinsam die Möglichkeiten für ein
künftiges gemeinsames Freihandelsabkommen auszuloten. Die EU stellt Neuseelands zweitgrößten
Handelspartner nach Australien dar: Das gemeinsame Handelsvolumen beläuft sich auf 7,9 Mrd. € jährlich.
Mit einem ehrgeizigen und umfassenden Abkommen möchte man auch die politische Partnerschaft
untermauern und gemeinsame Werte stärken, wie etwa für mehr Transparenz von Gesetzen sorgen, ein
Signal zur Korruptionsbekämpfung setzen und die Ausgewogenheit von wirtschaftlichem Nutzen, Arbeitsrecht
und Umweltschutz manifestieren. Ähnliche Absichten haben auch Australien und die EU am 15.11.2015
bekundet. Bevor die Kommission das Mandat des Rates zur Aufnahme von offiziellen Verhandlungen erhalten
kann, wird sie nun den Rahmen für die möglichen Abkommen mit den jeweiligen Ländern abstecken und
entsprechende Folgenabschätzungen durchführen (so wie sie es zuletzt in ihrer neuen EU-Handelsstrategie
angekündigt hatte, EB 18/15).
Pressemitteilung der Kommission zum Treffen mit Neuseeland (in englischer Sprache):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1390
Pressemitteilung des Rates zum Treffen mit Australien (in englischer Sprache):
http://dsms.consilium.europa.eu/952/Actions/Newsletter.aspx?messageid=2120&customerid=22585&passwor
d=enc_4646324536433032_enc
EN E RG IE
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT „HERBSTPAKET“ ZUR ENERGIEUNION
Die Kommission hat am 18.11.2015 ihr „Herbstpaket“ zur Energieunion veröffentlicht, das eine Vielzahl von
Maßnahmen umfasst. Ein Bericht zur Lage der Energieunion beleuchtet den aktuellen Stand der Umsetzung
seit der Mitteilung von Februar dieses Jahres; dabei werden auch die einzelnen Mitgliedstaaten anhand der
fünf Dimensionen der Energieunion sowie weiterer Punkte (wie etwa regionale Kooperation und Beitrag der
Kohäsionspolitik) auf den Prüfstand gestellt. Der Bericht enthält auch Bausteine für den von der Kommission
50
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
geplanten Governance-Mechanismus, der die Umsetzung der Energieunion zwischen den Mitgliedstaaten
überwachen und koordinieren soll. Dabei gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die dabei im
Zentrum stehenden integrierten nationalen Energie- und Klimapläne an die Hand. Außerdem veröffentlicht die
Kommission ihre zweite und damit aktualisierte Liste von Energievorhaben von gemeinsamem Interesse
(PCI), wovon Bayern in mehrfacher Hinsicht betroffen ist (unter anderem im Strombereich im Rahmen des
Nord-Süd-West-Korridors und des Nord-Süd-Ost-Korridor in Deutschland, sowie bei Verbindungsleitungen zu
Österreich). Daneben startet die Kommission je eine öffentliche Konsultation zur Energieeffizienzrichtlinie
(bereits am 04.11.2015 geschehen und bis 29.01.2016 geöffnet) sowie zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie
(geöffnet bis zum 10.02.2015), deren Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2016 in die Überarbeitungen zur
Anpassung an die EU-2030-Ziele und die Zeit nach 2020 einfließen sollen. Des Weiteren hat die Kommission
einen Verordnungsvorschlag über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken veröffentlicht.
Was am 18.11.2015 unter anderem veröffentlicht wurde:
Energieunion
• Pressemitteilung der Kommission zum Herbstpaket zur Energieunion:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6105_de.htm
• Bericht zur Lage der Energieunion inklusive Bausteine für einen Steuerungsmechanismus (governance
system):
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1.PDF
• Anhang 1 – aktualisierter Fahrplan für die Energieunion:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1-ANNEX-2.PDF
• Anhang 2 – Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den nationalen Energie- und Klimaplänen als Teil der
Steuerung der Energieunion:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF
• Arbeitsunterlage der Kommission, Faktenblatt zu Deutschland (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/germany-national-factsheet_en.pdf
• Arbeitsunterlage der Kommission zum Überwachungsmechanismus mit Konzept und erster Analyse der
Indikatoren (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/csw_monitoring-progress-energyunion_en.pdf
Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich
• Pressemitteilung zur zweiten Liste der Kommission mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6107_de.htm
• Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 in Bezug auf die Unionsliste der
Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2015/DE/3-2015-8052-DE-F1-1.PDF
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
• Zweite Liste der Kommission mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) als Annex 1 zur delegierten
Verordnung:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2015/DE/3-2015-8052-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF
Erneuerbare Energien
• Konsultation der Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für die Zeit nach 2020
(in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-new-renewable-energy-directive-period-after-2020
Energieeffizienz
• Konsultation der Kommission zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (in englischer Sprache;
Veröffentlichung bereits am 04.11.2015):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/consultation-review-directive-201227eu-energy-efficiency
• Fortschrittsbericht im Bereich Energieeffizienz (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/EN/1-2015-574-EN-F1-1.PDF
• Arbeitsunterlage zu den einzelnen Mitgliedstaaten zum Energieeffizienzfortschrittsbericht, Teil 1 (in
englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/2a_EE%20progress%20report%20%20CSWD%20part%201.pdf
• Arbeitsunterlage zu den einzelnen Mitgliedstaaten zum Energieeffizienzfortschrittsbericht, Teil 2 (in
englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/2b_EE%20progress%20report%20%20CSWD%20part%202.pdf
Energieversorgungssicherheit
• Arbeitsunterlage der Kommission zur europäischen Strategie für die Versorgungssicherheit (in englischer
Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/3_EESS.pdf
Energiepreise
• Verordnungsvorschlag der Kommission über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur
Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-496-DE-F1-1.PDF
Energieverbraucher
• Arbeitsunterlage der Kommission zu Energieverbrauchertrends (in englischer Sprache):
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
http://ec.europa.eu/consumers/eu_consumer_policy/consumer_issues_in_other_policies/files/swd-energyconsumer-trends_en.pdf
Klimapolitik
• Fortschrittsbericht zur Klimapolitik, einschließlich des Berichts über das Funktionieren des CO2-Marktes und
des Berichts über die Überprüfung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von
Kohlendioxid:
http://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/progress/docs/com_2015_576_de.pdf
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
ERGEBNISSE DER SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE
ENTWICKLUNG (AGRI) DES EP AM 09.11.2015 UND 12.11.2015
Am Montag den 09.11.2015 und am Donnerstag den 12.11.2015 fand in Brüssel die Sitzung des AGRI des
EP statt. Inhaltliche Schwerpunkte waren:
1. Die Erläuterungen des Stands der laufenden Trilogverhandlungen zum Kommissionsvorschlag über
die
Beihilferegelung
für
die
Abgabe
von
Obst
und
Gemüse,
Bananen
und
Milch
in
Bildungsreinrichtungen durch den Berichterstatter des AGRI, MdEP Marc Tarabella (S&D/BEL);
2. Die Annahme des Entwurfs einer Stellungnahme des AGRI zu unlauteren Handelspraktiken in der
Lebensmittelversorgungskette;
Die nächste Sitzung des AGRI findet von 30.11.2015 - 01.12.2015 in Brüssel statt.
Sitzungsdokumente vom 09.11.2015 und 12.11.2015
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201511/AGRI/AGRI(2015)119_1P/sitt-1444445
KOMMISSION STELLT PLATTFORM MIT ÜBERSICHTSSEITEN ZU EINZELNEN AGRARMÄRKTEN
ONLINE
Die Kommission hat am 16.11.2015 eine neue Online-Plattform mit Marktinformationen zu verschiedenen
Agrarprodukten zur Verfügung gestellt. Damit sollen Landwirte, Verarbeiter, Verbände und interessierte
Bürger über die aktuelle Marktsituation informiert und damit bei Entscheidungen unterstützt werden.
Wesentliche Elemente der sogenannten „dashboards" (Übersichtsseiten) sind ein erleichterter Zugang zu
spezifischen Marktinformationen, eine transparente Datenbasis und eine zeitnahe zum Teil tagesaktuelle
öffentliche Informationsbereitstellung.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6098_de.htm
Fakten zu den „dashboards“ der Kommission:
http://ec.europa.eu/agriculture/dashboards/factsheet_en.pdf
Aktuelle „dashboards“:
http://ec.europa.eu/agriculture/dashboards/index_en.htm
KOMMISSION: EU-AGRAREXPORTE WEITERHIN AUF REKORDNIVEAU
Am 12.11.2015 veröffentlichte die Kommission die aktualisierten Zahlen zum Agrarhandel der EU. Die
Agrarexporte in Drittländer sind in den vergangenen zwölf Monaten um über 6 % gestiegen und markieren
damit ein neues Rekordniveau. Auch bei den Agrarimporten wurde ein Zuwachs von 8 % ermittelt. Insgesamt
bestätigt dies den seit mehreren Monaten fortlaufenden positiven Trend für den EU-Agrarhandel. Über den
Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet konnten große Zuwächse bei den Exportwerten u. a. mit den USA (+
18 %), China (+ 37 %) und der Türkei (+ 27 %) erzielt werden. Der starke Anstieg der Agrarexporte nach
China ist verantwortlich, dass Russland als zweitgrößter EU-Exportmarkt abgelöst worden ist. Mehr
Agrargüter wurden vor allem aus den USA (+14,5 %), aus der Türkei (+25 %) und aus Vietnam (+26 %) in die
EU importiert. Weitgehend stabil waren die Importe aus Brasilien (+ 3 %), dem wichtigsten Importland der EU.
Importe aus der Ukraine gingen während des gleichen Zeitraums um insgesamt rund 11 % zurück.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6064_de.htm
Bericht über den Agrarhandel:
http://ec.europa.eu/agriculture/trade-analysis/monitoring-agri-food-trade/2015-11_en.pdf
JAHRESBERICHT DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS ZUM HAUSHALTSJAHR 2014
Der Europäische Rechnungshof legte am 10.11.2015 den Jahresbericht 2014 über die Verwendung der EUGelder vor. Der Ausgabenbereich „Natürliche Ressourcen", für den 57,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen,
umfasst
die
Gemeinsame
Agrarpolitik
(GAP),
die
Gemeinsame
Fischereipolitik
(GFP)
und
Umweltmaßnahmen. Insgesamt wird die Fehlerquote auf 3,6 % (vgl. 2013: 4,4 %) geschätzt. Ein wesentliches
Ausmaß an Fehlern verzeichnen die beiden Rubriken „Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen"
mit 2,9 % (vgl. 2013: 3,6 %) und „Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei" mit
6,2 % (vgl. 2013: 7,0 %).
Jahresbericht des EuRH 2014:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/auditinbrief-2014/auditinbrief-2014-DE.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
400 MIO. € AUS EUROPÄISCHEN FÖRDERINSTRUMENTEN FÜR AGRAR-BÜRGSCHAFTSPROGRAMM
IN DEUTSCHLAND
Seit dem 01.10.2015 steht für Existenzgründer sowie klein- und mittelständische Betriebe (KMU) aus der
Land- und Forstwirtschaft, der Fischzucht sowie dem nicht-gewerblichen Gartenbau ein neues AgrarBürgschaftsprogramm
zur
Verfügung. Unterstützt
wird das
gemeinsam
vom
Verband Deutscher
Bürgschaftsbanken (VDB), der landwirtschaftlichen Rentenbank und dem Deutschen Bauernverband (DBV)
entwickelte Programm vom europäischen Förderprogramm COSME sowie dem Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI). Insgesamt sollen in die nächsten drei Jahre Bürgschaften über 400 Mio. €
vergeben werden.
Homepage „Agrar-Bürgschaft“:
https://www.agrar-buergschaft.de/de/index.html
EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT (EFSA) VERÖFFENTLICHT BERICHT ZU
TIERARZNEIMITTELRÜCKSTÄNDEN
Die EFSA veröffentlichte am 18.11.2015 den Bericht über die Nichteinhaltungsquote von EUHöchstmengen sowie EU-Zielvorgaben für Rückstände verschiedener Tierarzneimittel und Kontaminanten in
lebenden Tieren und in Lebensmitteln tierischer Herkunft für das Jahr 2013. Die Nichteinhaltungsquote ist
2013 mit 0,31 % vergleichbar mit den Ergebnissen der Prüfungen der vorherigen sechs Jahre. Dem aktuellen
Bericht liegen über eine Million Proben aus den 28 Mitgliedstaaten der EU zu Grunde. Die
Nichteinhaltungsquote fiel für einige Tierarzneimittel (Stilbene, Thyreostatika, Beta-Agonisten, Carbamate und
Pyrethroide) sowie für Kontaminanten wie z. B. Metalle und Mykotoxine etwas höher aus. Im Gegenzug
waren jedoch bei einer Vielzahl weiterer Stoffe (Anthelminthika, Farbstoffe, Steroide, Kokzidiostatika und
Sedativa) leichte Rückgänge festzustellen.
Pressemitteilung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151118a
EFSA-Jahresbericht 2013 zur Nichteinhaltungsquote von Tierarzneimittelrückstände:
http://www.efsa.europa.eu/de/supporting/pub/723e
GIPFELTREFFEN ZUM THEMA „BIOÖKONOMIE"
Am 09./10.11.2015 fanden sich in Brüssel mehr als 400 Teilnehmer zum Gipfel über Investments in der
Bioökonomie ein. Ziel des Gipfels war darüber zu diskutieren, wie durch verstärkte Investitionen die
Bioökonomie in Europa vorangebracht werden kann. Bei der zweitägigen Konferenz wurden erfolgreiche
Geschäftsideen und mehr als 20 mit EU-Mitteln geförderte Forschungsprojekte vorgestellt, welche
demonstrieren, inwiefern die Bioökonomie traditionelle Herstellungsmuster und Prozessketten transformieren
kann. Daneben wurden Möglichkeiten zur Erschließung weiterer öffentlicher und privater Investitionen
55
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
diskutiert.
Zudem
wurden
neue
und
innovative
Verwendungen
natürlicher
Ressourcen
sowie
ressourceneffiziente industrielle Prozesse vorgestellt, die im Ergebnis zu völlig neuen ökologisch nachhaltigen
Märkten führen können.
Link zur Veranstaltungshomepage:
https://ec.europa.eu/research/bioeconomy/index.cfm?pg=newspage&lib=news_item09112015
Rede von Kommissar Hogan:
http://ec.europa.eu/agriculture/commissioner-speeches/pdf/hogan-bioeconomy-summit-09-11-2015_en.pdf
EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT (EFSA) UND JAPANISCHE KOMMISSION
FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT (FSCJ) STÄRKEN ZUSAMMENARBEIT
Auf Basis der Absichtserklärung von 2009 und um die fruchtbare Zusammenarbeit der zurückliegenden Jahre
fortzuführen, haben die EFSA und die FSCJ am 15.10.2015 ihre Kooperationsvereinbarung erneuert. Die
vertragliche Einigung wurde 2009 auf die Dauer von fünf Jahren beschlossen und soll nun um weitere fünf
Jahre
fortgesetzt
werden,
sollten
beiderseits
keine
Einwände
bestehen.
Die
wissenschaftliche
Zusammenarbeit soll insbesondere im Bereich der Erhebung und des Austauschs von Daten zu
Fragestellungen der Risikobewertung durch die Kooperation intensiviert werden.
Pressemitteilung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151110a
Memorandum of Cooparation:
http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/151015-moc.pdf
EFSA VERÖFFENTLICHT DIE TERMINE DER ÖFFENTLICHEN PLENARSITZUNGEN FÜR 2016
Am 16.11.2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Termine für die offenen
Plenarsitzungen ihrer wissenschaftlichen Gremien und des wissenschaftlichen Ausschusses für das
kommende Jahr veröffentlicht. Die Initiative verzeichnet über die letzten Jahre hinweg einen positiven Trend
und im kommenden Jahr wird das EFSA-Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz das Erste sein, das
seine Plenarsitzung für Beobachter öffnet. Hintergrund der Initiative öffentlicher Sitzungen ist einerseits das
Ziel, die Behörde an sich zu einer offeneren wissenschaftsbasierten Organisation zu wandeln. Andererseits
soll auf diesem Wege der wissenschaftliche Austausch mit den Interessengruppen gefördert werden.
Pressemitteilung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151116
Termine:
http://www.efsa.europa.eu/de/stakeholders/observers
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
EFSA BEWERTET GLYPHOSAT ALS WAHRSCHEINLICH NICHT KREBSERREGEND
Am 12.11.2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung zu Glyphosat
veröffentlicht. Die Experten der EFSA kommen zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass
Glyphosat krebserregend oder DNA-schädigend ist und kommen damit zu einem anderen Ergebnis als die
Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstufte.
Die Abweichung der Bewertung wird damit begründet, dass bei der Auswertung auch Studien einbezogen
wurden, die nicht von der IARC bewertet worden waren. Damit bestätigt die EFSA die Auswertung des
deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass bei
sachgerechter Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder
entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten seien. Allerdings schlägt die EFSA eine „Akute
Referenzdosis" (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vor, die zukünftig bei der Prüfung von Rückständen in
Lebensmitteln berücksichtigt werden soll. Die Bewertung der EFSA dient als wissenschaftliche Grundlage für
die Entscheidung der Kommission im Juni 2016, ob Glyphosat für weitere zehn Jahre in der EU als
genehmigter Wirkstoff zugelassen wird und als Pflanzenschutzmittel verwendet werden kann (Quelle: Beitrag
des StMUV in diesem EB).
Link zur Bewertung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4302
EU MÖCHTE MÖGLICHKEITEN FÜR FREIHANDELSABKOMMEN MIT NEUSEELAND UND AUSTRALIEN
AUSLOTEN
Die EU und Neuseeland haben am 29.10.2015 bekannt gegeben, gemeinsam die Möglichkeiten für ein
künftiges gemeinsames Freihandelsabkommen auszuloten. Die EU stellt Neuseelands zweitgrößten
Handelspartner nach Australien dar: Das gemeinsame Handelsvolumen beläuft sich auf 7,9 Mrd. € jährlich.
Mit einem ehrgeizigen und umfassenden Abkommen möchte man auch die politische Partnerschaft
untermauern und gemeinsame Werte stärken, wie etwa für mehr Transparenz von Gesetzen sorgen, ein
Signal zur Korruptionsbekämpfung setzen und die Ausgewogenheit von wirtschaftlichem Nutzen, Arbeitsrecht
und Umweltschutz manifestieren. Ähnliche Absichten haben auch Australien und die EU am 15.11.2015
bekundet. Bevor die Kommission das Mandat des Rates zur Aufnahme von offiziellen Verhandlungen erhalten
kann, wird sie nun den Rahmen für die möglichen Abkommen mit den jeweiligen Ländern abstecken und
entsprechende Folgenabschätzungen durchführen (so wie sie es zuletzt in ihrer neuen EU-Handelsstrategie
angekündigt hatte, EB 18/15, Quelle: Beitrag des StMWi in diesem EB).
Pressemitteilung der Kommission zum Treffen mit Neuseeland (in englischer Sprache):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1390
Pressemitteilung des Rates zum Treffen mit Australien (in englischer Sprache):
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
http://dsms.consilium.europa.eu/952/Actions/Newsletter.aspx?messageid=2120&customerid=22585&passwor
d=enc_4646324536433032_enc
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT „HERBSTPAKET“ ZUR ENERGIEUNION
Die Kommission hat am 18.11.2015 ihr „Herbstpaket“ zur Energieunion veröffentlicht, das eine Vielzahl von
Maßnahmen umfasst. Ein Bericht zur Lage der Energieunion beleuchtet den aktuellen Stand der Umsetzung
seit der Mitteilung von Februar dieses Jahres; dabei werden auch die einzelnen Mitgliedstaaten anhand der
fünf Dimensionen der Energieunion sowie weiterer Punkte (wie etwa regionale Kooperation und Beitrag der
Kohäsionspolitik) auf den Prüfstand gestellt. Der Bericht enthält auch Bausteine für den von der Kommission
geplanten Governance-Mechanismus, der die Umsetzung der Energieunion zwischen den Mitgliedstaaten
überwachen und koordinieren soll. Dabei gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die dabei im
Zentrum stehenden integrierten nationalen Energie- und Klimapläne an die Hand. Außerdem veröffentlicht die
Kommission ihre zweite und damit aktualisierte Liste von Energievorhaben von gemeinsamem Interesse
(PCI), wovon Bayern in mehrfacher Hinsicht betroffen ist (unter anderem im Strombereich im Rahmen des
Nord-Süd-West-Korridors und des Nord-Süd-Ost-Korridor in Deutschland, sowie bei Verbindungsleitungen zu
Österreich). Daneben startet die Kommission je eine öffentliche Konsultation zur Energieeffizienzrichtlinie
(bereits am 04.11.2015 geschehen und bis 29.01.2016 geöffnet) sowie zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie
(geöffnet bis zum 10.02.2015), deren Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2016 in die Überarbeitungen zur
Anpassung an die EU-2030-Ziele und die Zeit nach 2020 einfließen sollen. Des Weiteren hat die Kommission
einen Verordnungsvorschlag über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken veröffentlicht (Quelle:
Beitrag des StMWi in diesem EB).
Was am 18.11.2015 unter anderem veröffentlicht wurde:
Energieunion
• Pressemitteilung der Kommission zum Herbstpaket zur Energieunion:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6105_de.htm
• Bericht zur Lage der Energieunion inklusive Bausteine für einen Steuerungsmechanismus (governance
system):
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1.PDF
• Anhang 1 – aktualisierter Fahrplan für die Energieunion:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1-ANNEX-2.PDF
• Anhang 2 – Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den nationalen Energie- und Klimaplänen als Teil der
Steuerung der Energieunion:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-572-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF
• Arbeitsunterlage der Kommission, Faktenblatt zu Deutschland (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/germany-national-factsheet_en.pdf
• Arbeitsunterlage der Kommission zum Überwachungsmechanismus mit Konzept und erster Analyse der
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Indikatoren (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/csw_monitoring-progress-energyunion_en.pdf
Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich
• Pressemitteilung zur zweiten Liste der Kommission mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6107_de.htm
• Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 in Bezug auf die Unionsliste der
Vorhaben von gemeinsamem Interesse:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2015/DE/3-2015-8052-DE-F1-1.PDF
• Zweite Liste der Kommission mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) als Annex 1 zur delegierten
Verordnung:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2015/DE/3-2015-8052-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF
Erneuerbare Energien
• Konsultation der Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für die Zeit nach 2020
(in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-new-renewable-energy-directive-period-after-2020
Energieeffizienz
• Konsultation der Kommission zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (in englischer Sprache;
Veröffentlichung bereits am 04.11.2015):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/consultation-review-directive-201227eu-energy-efficiency
• Fortschrittsbericht im Bereich Energieeffizienz (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/EN/1-2015-574-EN-F1-1.PDF
• Arbeitsunterlage zu den einzelnen Mitgliedstaaten zum Energieeffizienzfortschrittsbericht, Teil 1 (in
englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/2a_EE%20progress%20report%20%20CSWD%20part%201.pdf
• Arbeitsunterlage zu den einzelnen Mitgliedstaaten zum Energieeffizienzfortschrittsbericht, Teil 2 (in
englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/2b_EE%20progress%20report%20%20CSWD%20part%202.pdf
Energieversorgungssicherheit
• Arbeitsunterlage der Kommission zur europäischen Strategie für die Versorgungssicherheit (in englischer
Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/3_EESS.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Energiepreise
• Verordnungsvorschlag der Kommission über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur
Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-496-DE-F1-1.PDF
Energieverbraucher
• Arbeitsunterlage der Kommission zu Energieverbrauchertrends (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/consumers/eu_consumer_policy/consumer_issues_in_other_policies/files/swd-energyconsumer-trends_en.pdf
Klimapolitik
• Fortschrittsbericht zur Klimapolitik, einschließlich des Berichts über das Funktionieren des CO2-Marktes und
des Berichts über die Überprüfung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von
Kohlendioxid:
http://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/progress/docs/com_2015_576_de.pdf
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
KOMMISSARIN MARIANNE THYSSEN ÄUßERT SICH IM EP-AUSSCHUSS FÜR ARBEIT UND SOZIALE
ANGELEGENHEITEN ZUM ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION 2016
Am 10.11.2015 hielt der Ausschuss für Arbeit und soziale Angelegenheiten (EMPL) eine Aussprache mit
Kommissarin
Marianne
Thyssen
zum
Arbeitsprogramm
der
Kommission
2016.
Als
zentrale
Herausforderungen werden genannt: Bewältigung der Flüchtlingskrise, Schaffung von Arbeitsplätzen und
Wachstum, Stärkung des (digitalen) Binnenmarkts, Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion,
Gewährleistung von Steuergerechtigkeit und hohen sozialen Standards sowie Förderung der wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Die Terminplanung der Kommission bis Ende des Jahres wurde
erläutert.
KOMMISSION UND FÜHRUNGSKRÄFTE AUS DER WIRTSCHAFT SCHLIEßEN EUROPÄISCHEN PAKT
FÜR DIE JUGEND, UM DIE AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG JUNGER MENSCHEN ZU FÖRDERN
Im Rahmen des Gipfeltreffens „Enterprise 2020" am 17.11.2015 in Brüssel startete die Kommission
gemeinsam mit zahlreichen Unternehmen den Europäischen Pakt für die Jugend. Der Pakt sei ein
beiderseitiges Engagement von hochrangigen Vertretern der EU und Führungskräften aus der Wirtschaft, um
60
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Partnerschaften zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor zu schaffen. Mit dieser Kooperation sollen
neue Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen sowie Bildungs- und Beschäftigungschancen
für junge Menschen verbessert werden. Der Pakt reihe sich in die Zielsetzungen bisheriger EU-Initiativen,
insbesondere die Europäische Jugendgarantie, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die
Europäische Ausbildungsallianz ein, so Kommissarin Thyssen. Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit sollen
auf dem ersten Gipfeltreffen von Unternehmen und Bildungssektor im Dezember 2017 präsentiert werden.
Zum Internetauftritt der Veranstaltung:
http://enterprise2020summit.org/
KOMMISSION STARTET KONSULTATIONEN FÜR EINE NEUE WORK-LIFE-BALANCE-INITIATIVE ALS
ERSATZ FÜR DEN VORSCHLAG ZUR MUTTERSCHUTZRICHTLINIE
Die Kommission hat am 11.11.2015 die Anhörung der Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit
und Privatleben (work-life-balance)
bei Familien (erste Phase)
gestartet. Dies
ist der nächste
Verfahrensschritt nach Vorlage eines initialen Fahrplans am 03.08.2015 (EB 15/15). Die Kommission
entwickelt so ihre Vorbereitungen für eine „Neubeginn"-Initiative weiter, welche den zurückgezogenen
Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie ersetzen soll. Das Dokument zur Konsultation enthält
auch
eine
Bestandsaufnahme
einschlägiger,
bestehender
EU-Rechtsnormen
insbesondere
zu
Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und Teilzeitarbeit. Die Sozialpartner sind unter anderem aufgefordert,
Verbesserungsmöglichkeiten für die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu benennen. Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen haben bis zum 04.01.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ergänzend zu dieser
Anhörung läufte eine allgemeine Konsultation der Öffentlichkeit über die Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben bis zum 17.02.2016.
Zur Konsultation der Sozialpartner:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=14743&langId=de
Zur öffentlichen Konsultation (Englisch):
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/gender-equality/opinion/1511_roadmap_reconciliation_en.htm
KOMMISSION
ERKLÄRT
SICH
AM
EUROPÄISCHEN
TAG
DER
ENTGELTGLEICHHEIT
ZUM
GESCHLECHTERSPEZIFISCHEN LOHNGEFÄLLE IN DEN MITGLIEDSTAATEN
Am Europäischen Tag der Entgeltgleichheit am 02.11.2015 gab die Kommission bekannt, dass der
durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen in Europa 16,3 % unterhalb demjenigen der Männer liege –
auf das Jahr gesehen entspreche dies dem Entgelt für 59 Tage. Somit würden Frauen in der EU ab dem
02.11.2015 bis zum Ende des Jahres „umsonst" arbeiten. In Deutschland liege das geschlechterspezifische
Lohngefälle sogar bei 21,6 %. Das sei der vierthöchste Wert aller Mitgliedstaaten.
61
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13734_de.htm
EUGH KONKRETISIERT DIE AUSLEGUNG DER RICHTLINIE ÜBER MASSENENTLASSUNGEN
Das Urteil des EuGH vom 11.11.2015 (C-422/14) befasst sich zu drei Vorlagefragen eines spanischen
Arbeitsgerichts mit der Auslegung der „Massenentlassungsrichtlinie" und ihrem Anwendungsbereich.
Insbesondere legt der EuGH fest, dass einseitige, wesentliche und durch den Arbeitgeber veranlasste
Vertragsänderungen „echte" Entlassungen und nicht nur ihr gleichgestellte Vertragsbeendigungen begründen
können. Ferner müssten der Entlassung nur gleichgestellte Fälle bei Berechnung der Mindestanzahl von fünf
„Entlassungen" nach Art. 1 Abs. 1 UAbs. 2 letzter HS der Richtlinie außer Betracht bleiben. Schließlich seien
befristete Arbeitsverträge in die Berechnung der in der Richtlinie vorausgesetzten Gesamtbeschäftigtenanzahl
(„in der Regel") einzubeziehen.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-11/cp150135de.pdf
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-422/14
ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM IM SEPTEMBER 2015 BEI 10,8 %
Laut Pressemitteilung von Eurostat vom 30.10.2015 betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im
September 2015 im Euroraum 10,8 % und in der EU28 9,3 %. Beide Werte sind damit rückläufig sowohl
gegenüber dem Vormonat (10,9 % bzw. 9,4 %) als auch gegenüber dem Vorjahresmonat (11,5 % bzw.
10,1 %). In den EU-Mitgliedstaaten waren die Quoten am niedrigsten in Deutschland mit 4,5 %, in der
Tschechischen Republik mit 4,8 %, in Malta mit 5,1 % sowie im Vereinten Königreich mit 5,3 % im Juli 2015.
Die höchsten Quoten verzeichneten Griechenland (25,0 % im Juli 2015) und Spanien (21,6 %). Seit
September 2015 sank die Arbeitslosenquote in 23 Mitgliedstaaten, blieb in Österreich unverändert und stieg
in vier Mitgliedstaaten an (Finnland von 8,9 % auf 9,5 %; Frankreich von 10,4 % auf 10,7 %; Belgien von
8,6 % auf 8,7 % und Rumänien von 6,7 % auf 6,8 %).
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/3-30102015-AP
62
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
EU-AFRIKA-GIPFEL ZU MIGRATION IN VALLETTA: AUSWIRKUNGEN AUF DEN BILDUNGS- UND
FORSCHUNGSBEREICH
Auf dem EU-Afrika-Gipfel zur Migrations- und Flüchtlingspolitik am 11./12.11. 2015 in Valletta wurde ein
Aktionsplan mit fünf prioritären Handlungsfeldern verabschiedet. Dieser betrifft auch den Bildungs- und
Forschungsbereich. Zum Gipfeltreffen waren die EU-Mitgliedstaaten, die am Rabat- und am Khartum-Prozess
teilnehmenden Länder, die Beobachter beim Rabat-Prozess sowie Vertreter der Kommission der
Afrikanischen Union sowie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, der Vereinten
Nationen und des Amts für internationale Migration eingeladen. Die folgenden drei Initiativen sollen bis
spätestens Ende 2016 umgesetzt werden: Erstens werden Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken
im Rahmen des Programms „Erasmus+" und weiterer nationaler Programme im Vergleich zum Jahre 2014
verdoppelt. Zweitens werden von einigen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Pilotprojekte gestartet, die
für ausgewählte afrikanische Staaten Angebote zur legalen Migration, sei es für Arbeits-, Studien- oder
Forschungszwecke oder zur Berufsausbildung, bündeln. Dies alles werde unter Beachtung nationaler
Auswahl- und Zulassungsverfahren geschehen. Drittens sollen im Rahmen des Rabat- und KhartoumProzesses und des Migrations- und Mobilitätsdialogs Workshops zur Visaerleichterung organisiert werden.
Aktionsplan des Valetta-Gipfels (in englischer Sprache, Ausführungen zu Bildung und Forschung v.a. auf
Seite 7 f.):
http://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2015/11/VALLETTA_ACTION_PLAN.pdf
ANZEIGER FÜR DIE ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG: EU-STAATEN MÜSSEN MEHR IN
GERECHTERE BILDUNGSSYSTEME INVESTIEREN
Die Kommission hat am 12.11.2015 die vierte Auflage des Anzeigers für die allgemeine und berufliche
Bildung (Education and Training Monitor) vorgestellt. Dieser jährlich erscheinende Bericht soll die Entwicklung
der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa aufzeigen und stellt dazu eine Vielzahl von
Daten zusammen. Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 stellt europaweite Fortschritte
bei den Bildungserfolgen fest. Gleichzeitig stellt die Kommission aber fest, dass weitere Investitionen
erforderlich sind, um Bildung inklusiver zu gestalten und den gesellschaftlichen Aufstieg zu fördern. Kinder
aus armen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund würden in Europas Bildungssystemen noch
immer benachteiligt. In Deutschland hätten sich die Bildungsergebnisse der deutschen Schüler, auch
diejenigen benachteiligter Schüler, zwar verbessert, dennoch müssten diese weiter verbessert und die
Abhängigkeit des Bildungserfolges vom sozioökonomischen Status verringert werden.
Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung (in englischer Sprache) :
http://ec.europa.eu/education/library/publications/monitor15_en.pdf
63
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z
RAT
STIMMT
RICHTLINIE
ZUR
BEGRENZUNG
DER
EMISSIONEN
AUS
MITTELGROSSEN
FEUERUNGSANLAGEN ZU
Am
10.11.2015 hat der Rat der Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen
Feuerungsanlagen zugestimmt. Die Richtlinie ist Teil des „Pakets zur Luftreinhaltung" der Kommission. Von
der Richtlinie werden mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer thermischen Kapazität zwischen einem und 50
Megawatt erfasst. Sie gibt Grenzwerte für Stickoxide, Schwefeldioxid und Feinstaub vor. Darüber hinaus
enthält sie Vorschriften über die Überwachung der Emissionen von Kohlenmonoxid, aber keine Grenzwerte
für Kohlenmonoxid, dies soll im Rahmen der nächsten Revision der Richtlinie geprüft werden (EB 14/15).
Neue Feuerungsanlagen müssen den Vorgaben ab Ende 2018 entsprechen. Für Feuerungsanlagen mit einer
Feuerungswärmeleistung zwischen 5 und 50 MW gelten sie ab 2025, für Anlagen mit einer Leistung von 1-5
MW
ab 2030. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit eingeräumt, strengere
Emissionsgrenzwerte beizubehalten oder zu ergreifen, vor allem in Gebieten, in denen die EULuftqualitätsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im
EU-Amtsblatt in Kraft.
Link zur Richtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52013PC0919&from=DE
KOMMISSION BESCHLIEßT ERWEITERUNG DER GLOBAL CLIMATE CHANGE ALLIANCE
Am 29.10.2015 hat die Kommission eine Erweiterung des bereits bestehenden GCCA-Abkommens (Global
Climate Change Alliance) beschlossen. Bis 2020 sollen rund 350 Mio. € an EU-Mitteln an die GCCA+ fließen
und Entwicklungsländern bei der Adaption und Bekämpfung des Klimawandels geholfen werden. Der GCCA+
ist ein wichtiger Beitrag der EU zur bevorstehenden COP 21 Klimakonferenz in Paris. Die GCCA wurde 2007
von der Kommission initiiert und förderte bisher 51 Programme in 38 Ländern und 8 Regionen. Mit GCCA+
will die EU ihre technische Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern sowie den kleinen
Inselstaaten unter den Entwicklungsländern im Bereich Klimaschutz fortsetzen. Die nun beschlossene
GCCA+-Initiative hat mehr als 120 internationale Teilnehmer aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Afrika, Asien
und dem Pazifik.
Link zu GCAA+:
http://www.gcca.eu/news-and-events/gcca-stories/eu-launches-gcca-to-tackle-climate-change-in-developing
64
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
KOMMISSION
STARTET
ÖFFENTLICHE
KONSULTATION
ZU
INVESTITIONSVORHABEN
IM
NUKLEARBEREICH
Am 03.11.2015 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Melde- und
Verfahrensvorschriften auf der Grundlage der Art. 41 - 44 des Euratom-Vertrags – Investitionsvorhaben im
Nuklearbereich – gestartet. Ziel der Konsultation ist es, Meinungen und Ansichten der Beteiligten über die
Notwendigkeit einer Revision der vorhandenen Informationen und verfahrenstechnischen Anforderungen
gemäß den Artikeln 41 bis 44 des Euratom-Vertrags zu erfassen. Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen
überprüft die Kommission die in den EU-Ländern geplanten nuklearen Investitionsprojekte und untersucht ihre
Vereinbarkeit mit dem Euratom-Vertrag. Alle regionalen und lokalen Behörden, Interessenvertreter,
Investoren und Industrieverbände aus dem nuklearen Bereich sind eingeladen, sich an der Konsultation zu
beteiligen. Die Konsultation läuft bis zum 25.01.2016.
Link zur Konsultation:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Articles41-44Euratom
RAT NIMMT ERSTES PAKET ZUR EINFÜHRUNG DES „REAL DRIVING EMISSIONS" (RDE)TESTVERFAHRENS FÜR ABGASE VON KFZ AN
Der Rat hat am 10.11.2015 das erste Paket zur Einführung des „Real Driving Emissions" (RDE)Testverfahrens angenommen, das heißt der delegierte Rechtsakt ist vom Rat nicht abgelehnt worden. Das
erste Paket sieht die Einführung von RDE-Messungen durch ein portables Emissionsmesssystem ab dem
01.01.2016 vor. Das Messsystem soll in der ersten Phase für Überwachungszwecke zum Einsatz kommen
und hat noch keinen Einfluss auf die Zulassung neuer KFZ-Modelle. Im nächsten Schritt muss das EP zum
ersten Paket entscheiden (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Link zur PM des Rats (engl.):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/10-real-driving-emissions-council-givesgreen-light/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Real+driving+emissions%3a+Council+gives+green+light+to+first+
package
V ER BR AU C H E R SC HU T Z
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUM AKTIONSPLAN ZUR ABWEHR DER STEIGENDEN
GEFAHR DER ANTIBIOTIKARESISTENZ
Am 30.10.2015 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Aktionsplans gegen die
Bedrohungen von antimikrobieller Resistenz gestartet. Ziel der Konsultation ist es, Meinungen und Ansichten
zu erhalten, ob die wichtigsten strategischen Maßnahmen, die am geeignetsten zur Bekämpfung der AMR
65
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
sind, im Aktionsplan enthalten sind, die Ziele für die Bedürfnisse zur Bekämpfung der AMR noch relevant
sind, der Ansatz ganzheitlich geeignet war und welche Bestandteile ein positives Resultat erzielt haben und
welche nicht. Alle Bürgerinnen und Bürger, regionale und lokale Behörden, Interessenvertreter, Verbraucher,
Unternehmen und die allgemeine Öffentlichkeit sind aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen. Die
Konsultation läuft bis zum 22.01.2016.
Link zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/consultation_20151030_amr_en.htm
EFSA BEWERTET GLYPHOSAT ALS WAHRSCHEINLICH NICHT KREBSERREGEND
Am 12.11.2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung zu Glyphosat
veröffentlicht. Die Experten der EFSA kommen zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass
Glyphosat krebserregend oder DNA-schädigend ist und kommen damit zu einem anderen Ergebnis als die
Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstufte.
Die Abweichung der Bewertung wird damit begründet, dass bei der Auswertung auch Studien einbezogen
wurden, die nicht von der IARC bewertet worden waren. Damit bestätigt die EFSA die Auswertung des
deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass bei
sachgerechter Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder
entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten seien. Allerdings schlägt die EFSA eine „Akute
Referenzdosis" (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vor, die zukünftig bei der Prüfung von Rückständen in
Lebensmitteln berücksichtigt werden soll. Die Bewertung der EFSA dient als wissenschaftliche Grundlage für
die Entscheidung der Kommission im Juni 2016, ob Glyphosat für weitere zehn Jahre in der EU als
genehmigter Wirkstoff zugelassen wird und als Pflanzenschutzmittel verwendet werden kann.
Link zur Bewertung der EFSA:
http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4302
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUM AKTIONSPLAN ZUR ABWEHR DER STEIGENDEN
GEFAHR DER ANTIBIOTIKARESISTENZ
Die Kommission hat am 30.10.2015 eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des „Aktionsplans zur
Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz" eröffnet. Ziel ist es, die Wirksamkeit und
Auswirkungen der Maßnahmen des Aktionsplans zu analysieren und zu bewerten sowie die Relevanz der
Zielsetzungen und die Eignung des ganzheitlichen Ansatzes zu überprüfen. Die Ergebnisse der Konsultation
sollen die Entscheidungsgrundlage bilden, ob mittel- oder langfristig weitere politische Maßnahmen zur
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Bekämpfung der Antibiotikaresistenz ergriffen werden müssen. Bis zum 22.01.2016 sind Interessenvertreter
aus der Human- und Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheit sowie aus Forschung und Entwicklung sowie
alle interessierten Kreise aufgerufen, entsprechende Beiträge per Fragebogen online abzugeben (siehe
hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/consultation_20151030_amr_en.htm
Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz:
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0748&qid=1446449093553&from=DE
KOMMISSION
STARTET
KONSULTATION
ZUM
THEMA
„GESUNDHEIT
UND
GESUNDHEITSVERSORGUNG IN EUROPA"
Die Kommission hat am 29.09.2015 eine öffentliche Konsultation zu „Disruptive Innovation. Überlegungen zur
Gesundheit und Gesundheitsvorsorge in Europa" eröffnet. Das unabhängige Expertengremium der
Kommission „Expert Panel on Effective Ways of Investing in Health" (EXPH) versteht „Disruptive Innovation"
im Gesundheitswesen als eine Innovationsform, die Raum für neue Netzwerke und Akteure schafft sowie
vorhandene Strukturen ersetzt und damit zur Reduktion von Gesundheitskosten und zur Stärkung der
Eigenverantwortung des Patienten beitragen kann. Die vorläufige Stellungnahme behandelt die Entwicklung
einer Taxonomie, identifiziert Faktoren und Hindernisse und analysiert ihre Relevanz für die EU. Noch bis
zum 16.12.2015 sind Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft eingeladen, Kommentare, Vorschläge
und Stellungnahmen einzureichen.
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/health/expert_panel/consultations/disruptive_innovation_en.htm
KOMMISSION
STARTET
NEUE
VERSION
DER
DATENBANK
ZU
EUROPÄISCHEN
GESUNDHEITSINDIKATOREN
Die Kommission hat am 11.11.2015 beim Treffen der Sachverständigengruppe zur Gesundheitsinformation
(EGHI) in Luxemburg eine neue Version der Datenbank „European Core Health Indicators (ECHI)" eingeführt,
die von Gesundheitsexperten, Stakeholdern und allen an Gesundheitsinformationen Interessierten genutzt
werden kann. Die Datenbank liefert Datensätze zu europäischen Gesundheitsindikatoren, die unter den
folgenden fünf Kategorien zusammengefasst werden: (1) Demografische und sozioökonomische Faktoren,
(2) Gesundheitsstatus,
(3) Gesundheitsfaktoren,
(4) Gesundheitsdienstleistungen
und
(5) Gesundheitsförderung. Die Daten ermöglichen die Überwachung und den Vergleich und bilden die
Grundlage für politische Entscheidungen. Die wichtigste Neuerung der Datenbank ist die Möglichkeit, dass
mehrere Indikatoren zur selben Zeit ausgewählt und für Vergleiche und Analysen genutzt werden können. Die
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Daten werden, wie bisher, in unterschiedlichen Formen dargestellt: als Liste, Balkendiagramm, Karte oder
Tabelle. Ferner können sie auch in ein Bildformat konvertiert oder als Datensatz importiert werden.
Link zur Datenbank (ECHI):
http://ec.europa.eu/health/indicators/indicators/index_en.htm
NEUE EU-VORSCHRIFTEN ZUR ÜBERWACHUNG DER TRINKWASSERQUALITÄT IN KRAFT
Am 26.10.2015 trat die Richtlinie (EU) 2015/1787 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 98/83/EG
über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kraft. Durch die neuen Vorschriften können
die
Mitgliedstaaten
nun
selbst
entscheiden,
wie
die
Wasserqualität
in
den
ungefähr
100.000
Wasserversorgungsgebieten in Europa überwacht wird. Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage einer
Risikobewertung festlegen, welche Parameter überprüft werden müssen und in welcher Häufigkeit. Auf diese
Weise wird die Überwachung gezielter und risikogerechter gestaltet und zugleich der Schutz der öffentlichen
Gesundheit in vollem Umfang gewährleistet. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen
der neuen Richtlinie umzusetzen.
Richtlinie (EU) 2015/1787:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L1787&from=de
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5940_de.htm
EFSA VERÖFFENTLICHT BEWERTUNG ZU GLYPHOSAT
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 12.11.2015 ihre Bewertung zu Glyphosat
veröffentlicht. Glyphosat ist weltweit seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von
Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbiziden). Die Experten der EFSA kommen zu dem Schluss, dass es
unwahrscheinlich ist, dass Glyphosat krebserregend oder DNA-schädigend ist und kommen damit zu einem
anderen Ergebnis als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Glyphosat als wahrscheinlich
krebserregend einstufte. Die Abweichung der Bewertung wird damit begründet, dass bei der Auswertung auch
Studien einbezogen wurden, die nicht von der IARC bewertet worden waren. Damit bestätigt die EFSA die
Auswertung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das ebenfalls zu dem Ergebnis kam,
dass bei sachgerechter Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder
entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten seien (siehe hierzu Beitrag des StMUV in
diesem EB).
Bericht der EFSA (englische Fassung):
http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/files/main_documents/4302.pdf
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
GUTACHTEN
ZU
„ETHISCHEN
IMPLIKATIONEN
NEUER
GESUNDHEITSTECHNOLOGIEN
UND
BÜRGERBETEILIGUNG"
Die Gruppe für Ethik der Kommission stellte am 13.10.2015 eine Stellungnahme zu „Ethischen Implikationen
neuer Gesundheitstechnologien und Bürgerbeteiligung" vor. In dem Gutachten wird auf eine wachsende
aktive Bürgerbeteiligung bei der Gesundheitsversorgung und -forschung mit weitreichenden Folgen
hingewiesen. Durch medizinische
Durchbrüche,
neue Herangehensweisen und den Ausbau
der
Digitalisierung im Gesundheitswesen sind einerseits Patienten besser informiert und spielen eine aktivere
Rolle, andererseits entstehen neue ethische Bedenken zu dem Verständnis von Gesundheit und Solidarität in
der Gesellschaft, dem Verhältnis zwischen Arzt und Patient, der Mitarbeit der Bürger und dem Datenschutz.
Der Bericht geht auf diese neuen Bedenken ein und formuliert Empfehlungen an die EU und die
Mitgliedstaaten als Grundlage für die Gesetzgebung. Die Lücken in der europäischen Gesetzgebung sollten
geschlossen und Erfahrungen mit der Einführung von digitalen Diensten auf europäischer Ebene
ausgetauscht werden. Wichtig sind außerdem Transparenz und der Abbau von Ungleichheiten.
Gutachten (englische Fassung):
http://ec.europa.eu/epsc/pdf/summaries/opinion29ege-executivesummaryandrecommendations.pdf
IUK- UND MEDIENPOLITIK
VORSTELLUNG NEUER IRIS-STUDIE ZU AUFTRAG UND FINANZIERUNG DER ONLINE-AKTIVITÄTEN
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER MEDIEN IN DER BAYERISCHEN VERTRETUNG
Am 17.11.2015 kamen in der Bayerischen Vertretung in Brüssel Experten des Mediensektors zur Vorstellung
und Diskussion einer aktuellen Analyse der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAO) „OnlineAktivitäten öffentlich-rechtlicher Medien: Auftrag und Finanzierung" zusammen. Diese Publikation der 1992
zur Erfassung und Verbreitung von Informationen über europäische audiovisuelle Medien gegründeten
Einrichtung des Europarats in Straßburg ist auch im Hinblick auf die anstehende Revision der AVMDRichtlinie von besonderem Interesse. Dabei geht es u. a. um die Frage, welche Online-Dienste aufgrund
eines öffentlich-rechtlichen Auftrags öffentliche Mittel erhalten sollen. Seit der mit der sogenannten
„Rundfunkmitteilung" der Kommission von 2009 in vielen Mitgliedstaaten eingeführten Praxis des Public Value
Tests (PVT) einschließlich einer Marktanalyse neuer Angebote (Market Impact Assessment/ MIA) hat sich laut
Studie die Definition des Auftrages wie auch die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien verändert. Anhand
einer Auswahl europäischer Länder (u. a. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich) werden
verschiedene Ansätze bei der Anwendung der Tests vorgestellt, aktuelle Rundfunkfinanzierungsmodelle
beleuchtet und ein Überblick über die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags in diesen Ländern
gegeben.
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Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr. 19/2015 vom 20.11.2015
Die Studie kann unter folgendem Link zum Preis von € 59,- erworben werden:
http://www.obs.coe.int/de/shop/irisspecial/-/asset_publisher/A0cy/content/iris-special-online-activities-ofpublic-service-media-remit-and-financing
EU SPRICHT SICH BEIM INTERNET GOVERNANCE FORUM 2015 FÜR OFFENES INTERNET AUS
Der Vizepräsident der EU-Kommission Andrus Ansip und zehn Abgeordnete des EP, darunter auch die
deutschen MdEPs Sabine Verheyen (EVP) und Julia Reda (Grüne), haben am 12.11.2015 auf dem Internet
Governance Forum (IGF) in Brasilien eine gemeinsame Erklärung für ein offenes Internet unterschrieben.
Die Erklärung ist abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/internet-governance-forum-2015-joint-declaration-europeancommission-vice-president-andrus
Website des Internet Governance Forum:
http://www.intgovforum.org/cms/
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