Kirchenbezirk Geislingen (Steige) Protokoll der Sitzung der

Kirchenbezirk Geislingen (Steige)
Protokoll der Sitzung der Bezirkssynode
am 13. November 2015 im Jugendheim in Geislingen
Beginn:
17:30 Uhr
Ende:
21:50 Uhr
Anwesenheit:
Normalzahl:
Anwesend:
71
55
Nicht anwesend:
Pfarrerin Margret Ehni, Geislingen, Pfarrerin Ulrike Ebisch, Altenstadt, Karleen BenneyWagner, Altenstadt, Pfarrer Reinhard Hoene, Amstetten, Frank Müller, Auendorf, Pfarrerin
Ulrike Haas, Donzdorf, Barbie Kohlschreiber, Donzdorf, Pfarrer Matthias Ebinger, Kuchen,
Stefan Eberhardt, Schalkstetten, Pfarrerin Gabriele Renz, Steinenkirch, Silvia Messinger,
Steinenkirch, Theresa Machacek, ejw, Vertreterin Frauenarbeit, Pfarrerin Cornelia Fritz,
Schuldienst, Pfarrer Jens Krohmer, Schuldienst, Pfarrerin Ingrid Schiller-Grenz, Schuldienst,
Außerdem anwesend:
Prälatin Gabriele Wulz, Landessynodale Anita Gröh, Margot Herter-Hoffmann, Leiterin
KVST, Andrea Eberhard, MAV-Vorsitzende
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung durch Hansjörg Frank
Hansjörg Frank eröffnet um 17.40 Uhr die Bezirkssynode und begrüßt die Synodalen
und die anwesenden Gäste, insbesondere Prälatin Wulz, die Landessynodalin Gröh,
Schuldekan Geiger, die Akt-Dekane Stahl und Hühn, die Leiterin der kirchlichen
Verwaltungsstelle Göppingen Herter-Hofmann, die Vertreter der Bezirkswerke und
Claudia Burst von der GZ.
Entschuldigt sind die Landessynodalen Keller, Schneider, Stepanek, Landrat Wolff,
OB Dehmer, die Bundestagsabgeordnete Baehrens und Färber.
Andacht
Pfarrerin Smetana hält eine Andacht über das Gleichnis vom großen Weltgericht,
Matt 25,31-46. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zum Verhältnis zwischen der
göttlichen Liebe und der Rede vom Gericht.
Tagesordnung
Fristgerecht wurde ein Antrag „Bezahlbarer Wohnraum für alle“ eingebracht, den
Pfarrer Dr. Drescher-Pfeiffer stellte. Der Antrag wurde als TOP 4a in die
Tagesordnung aufgenommen. Mit der Änderung wurde die Tagesordnung genehmigt.
2. Kurzbericht aus der Landessynode von Landessynodale Anita Gröh
Der Bericht hatte vier Teile.
a. Änderung der Grundordnung der EKD
Es wird derzeit eine Änderung der Grundordnung der EKD beraten. Die EKD soll sich
nicht mehr nur als Gemeinschaft von Kirchen, sondern selber als Kirche verstehen.
Das soll die Gemeinschaft der Kirchen untereinander und mit ausländischen Kirchen
stärken. Das Verhältnis der EKD zu den Landeskirchen soll sich aber nicht ändern,
d.h. die EKD soll keine zentralistische Kirche werden. Änderungen der Grundordnung
sollen auch weiterhin nur möglich sein, wenn alle Landeskirchen zustimmen. Dadurch
soll das Gewicht der Kirche in der Öffentlichkeit gestärkt werden.
b. Flüchtlinge
Die Landessynode hat ein drittes Paket für die Arbeit mit Flüchtlingen aufgelegt im
Umfang von 10 Millionen €. Neben der Förderung von Projekten und der Schaffung
von Koordinationsstellen in möglichst allen Kirchenbezirken für drei bis fünf Jahre
geht es um Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie um Begleitung und
Supervision der Ehrenamtlichen. Wichtig ist, vorhandene Strukturen zu nutzen und
nicht neue aufzubauen. Wichtig ist, falschen Behauptungen und Gerüchten
entschieden entgegen zu treten. Flüchtlinge bekommen nicht mehr Geld als Hartz IVEmpfänger, sondern 143,- € monatlich als Taschengeld zusätzlich zu Unterkunft und
Verpflegung.
c. Gemeindegliederzahlen:
Im Dekanat Geislingen gab es 2012 98, 2013 136, 2014 278 und in den drei
Quartalen 2015 140 Austritte. Der Anstieg 2014 wird sich wohl nicht wiederholen. Als
Gründe für Austritte spielen nicht nur Verärgerung, sondern Bedeutungslosigkeit der
und Beziehungslosigkeit zur Kirche zunehmend eine wichtige Rolle. Als Reaktion
darauf sprach sich Anita Gröh dafür aus, Erwartungen an die Kirche zu wecken und
Begegnung und Beziehung zu ermöglichen.
d. Bauwesen:
Der landeskirchliche Ausgleichsstock gibt seit mehreren Jahren mehr Geld an die
Gemeinden, als durch Steuerzuweisung eingenommen werden. Viele gemeindliche
Bauvorhaben verteuern sich während des Baus erheblich. Die Zahl der
Gemeindeglieder geht prozentual stärker zurück als die Zahl der kirchlichen
Gebäude. Der Kirchenbezirk Geislingen ist mit einem Baukostenzuschuss von 10 %
an der oberen Spitze der Kirchenbezirke in der Landeskirche. Es wird überlegt, dass
die KBAs stärker prüfen, dass nur Gebäude unterhalten werden, die auch
längerfristig benötigt werden, und dass umgebaute Gebäude auch nachhaltig genutzt
werden.
3. Veränderungen bei MitarbeiterInnen und PfarrerInnen
Hansjörg Frank begrüßte Pfarrerin Ginsbach, die seit dem 1.September auf der
Pfarrstelle in Stubersheim tätig ist.
Er verabschiedete die Pfarrer Alfred Ehmann und Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer,
die beide zum 1. Februar 2016 in Ruhestand gehen.
Die Synodalen erhoben sich, um ehrend an Pfarrerin Susanne Jutz zu denken, die
am 25. August 2015 verstarb.
4. „Was uns heute und morgen beschäftigt“ Prälatin Gabriele Wulz
Prälatin Gabriele Wulz äußerte Gedanken zur Situation unserer Landeskirche und
Perspektiven, die sich daraus ergeben.
In der Landeskirche gibt es im Vergleich zum Bundesland Baden-Württemberg eine
doppelte negative demografische Entwicklung. Die Mitglieder sind älter und die Zahl
der Kinder ist niedriger. Biberach ist das einzige Dekanat mit steigenden
Mitgliederzahlen aufgrund von Zuwanderung.
Die Bildung von Verbundgemeinden, Schwerpunktsetzung, Kooperation und die
Bildung größerer Gemeinden sollen vor allem im ländlichen Raum die
Gemeindearbeit verbessern und junge Kollegen in den ländlichen Raum locken. Die
rückläufige Zahl der Gemeindeglieder und die steigende Pastorationsdichte kommen
2048 zur Deckung.
Die Geburtsjahrgänge der Pfarrer zwischen 1957 und 1964 sind deutlich stärker als
die anderen Jahrgänge. Die bisherigen Prognosen für die Zeit nach 2022 gehen von
deutlich niedrigeren Zahlen aus, auch wenn es wieder steigende Zahlen von
Theologiestudenten gibt.
Der Pfarrplan führte bisher in zwei Stufen zu einer Reduzierung der vollen
Pfarrstellen um ca. 150 auf 1392 im Jahr 2018. Bis 2030 sind in zwei Stufen 30 % der
Stellen zu reduzieren, d.h. ca. 400, um die prognostizierte Zahl der Pfarrer und die
Zahl der Stellen übereinstimmen zu lassen. Solch starke Reduzierung setzt große
Veränderungen im Dienstauftrag der Pfarrer und im Teilnahmeverhalten der
Gemeindeglieder voraus. Es werden viele Aufgaben nicht mehr von Pfarrern erledigt
werden können. Es wird ein Spagat nötig sein zwischen gemeindenahen Angeboten
für Kinder und Ältere und zentralen Angeboten mit größerem Einzugsbereich.
Größere Gemeindegebilde werden die Identifikationsmöglichkeiten mit der örtlichen
Gemeinde erschweren und gerade den ländlichen Raum noch mehr ausbluten
lassen.
Trotz der nicht übersehbaren Probleme warb Prälatin Wulz für eine Haltung, die dies
als Herausforderung sieht und mit Zuversicht und Hoffnung ans Werk geht. (Gibt es
auch Überlegungen, wie die Zahl der Gemeindeglieder gesteigert werden kann?
Anmerkung des Protokollanten.)
5. Grußwort Gramlich
Als Vertreter des Landrats sprach Sozialdezernent Gramlich ein Grußwort und wies
insbesondere auf das Thema Flüchtlinge hin. Derzeit kommen mit monatlich 560
Flüchtlingen so viele in den Landkreis, wie es 2014 im ganzen Jahr waren. Um sie
unterzubringen, muss die Wölkhalle leider länger belegt bleiben und eine Halle im
Berufsschulzentrum in Göppingen belegt werden. Der große Sitzungssaal im
Landratsamt wird vorübergehend mit Flüchtlingen belegt, auf dem Parkplatz wird ein
beheizbares Zelt aufgebaut. Er dankt allen, die sich ehrenamtlich engagieren, nicht
nur denen die dies in der Flüchtlingsarbeit tun.
6. Arbeit mit Flüchtlingen im Kirchenbezirk: Kurzbericht von Doris Ita-Sawall
Doris Ita-Sawall stellte dar, wie sich die Flüchtlingsarbeit im Rahmen der
Diakonischen Bezirksstelle entwickelte. Vor einem Jahr wurde das Café Welcome im
Kaffeehaus der Diakonie als wöchentlicher Treff eingerichtet. Mit der Ausweitung
ihres Stellenumfangs um 25 % für die Arbeit mit Flüchtlingen war die Ausrichtung
ihrer Stelle als Koordinationsstelle für die ehrenamtliche Arbeit verbunden. Die
Stellenausweitung reichte nicht aus, um mit der Dynamik des Neuzugangs von
Flüchtlingen mithalten zu können. Nach der Belegung der Wölkhalle kam ein weiterer
Treffpunkt für Flüchtlinge in der Rätschenmühle hinzu. Um die Weitergabe von
Sachspenden an Flüchtlinge über den Diakonieladen zu regulieren, wurde ein
Wertgutschein in Höhe von 20,- € eingeführt, den alle Flüchtlinge erhalten, die in den
Raum Geislingen kommen. Für Ehrenamtliche wird ein Grundlehrgang angeboten,
der wegen starker Nachfrage im Frühjahr 2016 wiederholt wird. Um dem starken
Andrang gewachsen zu sein, wurde im Nebengebäude des Diakonie-Kaffeehauses
das Erdgeschoss angemietet. Dort finden Angebote für Kinder, zur Sprachschulung
und für Ehrenamtliche statt.
In der Diskussion wurde über den Umgang mit kritischen Äußerungen zur
Flüchtlingsarbeit gesprochen. Es wurden positive Beispiele beschrieben, wie
minderjährige und erwachsene Flüchtlinge integriert wurden und wie zu Gerüchten
und negativen Meinungen Stellung genommen wurde. Gleichzeitig wurde betont,
dass es möglich sein müsse, unzulängliche Ereignisse und Entwicklungen zu
benennen, und dass die Besorgnis vieler Mitbürger ernst genommen werden soll. Die
Besorgnis spiegelt auch die Rat- und Hilflosigkeit, die allenthalben auf der politischen
Ebene spürbar ist.
7. Bezahlbarer Wohnraum für alle
Pfarrer Dr. Drescher-Pfeiffer verlas den Antrag und erläuterte ihn.
„Bezahlbarer Wohnraum für alle
Nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für andere Menschen mit geringem
Einkommen wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum anzumieten.
Angesichts dieser Situation ist es auch eine wichtige kirchliche Aufgabe, sich an der
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen.
Wir fordern daher die Landeskirche, Kirchenbezirke und Kirchengemeinden,
kirchliche und diakonische Einrichtungen auf, die Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum ernsthaft zu beraten und entsprechend Finanzmittel im Rahmen eines
landeskirchlichen Wohnbauförderprogramms bereit zu stellen.“
Es handelt sich um einen politischen Antrag an die Kirchenleitung, der Bemühungen
des Diakonischen Werks Württemberg unterstützen soll, für einen breiten Kreis von
Menschen mit wenig Geld und/oder sozialen Problemen zu bezahlbarem Wohnraum
zu kommen. Nach kurzer Diskussion wurde bei vier Neinstimmen und drei
Enthaltungen der Antrag an die Landessynode und den KBA zur weiteren Beratung
verwiesen und vom KBA ein Bericht in der nächsten Herbstsynode erbeten.
8. TOP 5 Plan für die kirchliche Arbeit: Umlagebeschluss 2015
- Genehmigung des OKR
Dekan Martin Elsässer teilte mit, dass der OKR entsprechend dem Beschluss der
Bezirkssynode vom 7.November 2014 genehmigt habe, gem. § 25 Abs. 1 Nr. 8 der
KBO für das Rechnungsjahr 2015 bei den Kirchengemeinden eine Umlage von
699.480 € zu erheben.
9. TOP 6 Feststellung Rechnungsabschluss 2014
Kirchenbezirksrechner Machacek erläuterte entsprechend der mit der Einladung
versandten Unterlage den Rechnungsabschluss 2014. Der Rechnungsabschluss wurde
mit Einnahmen und Ausgaben von 1.783.352,30 € einstimmig genehmigt.
10. TOP 7 Pauschalierte Kirchensteuerzuweisung 2016 an die Kirchengemeinden
Die Leiterin der kirchlichen Verwaltungsstelle Herter-Hoffmann erläuterte die Vorlage
zu dem Tagesordnungspunkt, die mit der Einladung verschickt wurde. Der Kirchenbezirk erhält eine laufende Kirchensteuerzuweisung in Höhe von 2.834.604 € und
zusätzlich eine Sonderzuweisung, nach Abzug der laut Satzung von 2%
vorzusehenden Investitionsmittel, in Höhe von 130.722 €. Die Sonderzuweisung soll
in voller Höhe an die Kirchengemeinden verteilt werden. Aufgrund der um 51.026 €
höheren Kirchensteuerzuweisung durch die Landeskirche wird vorgeschlagen, den
Grundbetrag an die Kirchengemeinden pro Gemeindeglied von 58,00 € auf 62,00 €
für Kirchengemeinden ab 301 Gemeindegliedern, bzw. von 155,00 € auf 164,50 € für
Kirchengemeinden bis 300 Gemeindegliedern zu erhöhen.
Der Kirchenbezirk erhält im Jahr 2016 zudem aus der Ansammlung der landeskirchlichen Versorgungsstiftung eine Ausschüttung. Diese ist zweckbestimmt zur
Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Beamten und zur Altersversorgung der
Angestellten. Der Verteilbetrag der Mittel an die Kirchengemeinden und den
Kirchenbezirk erfolgt entsprechend den Stellenanteilen, die kirchensteuerfinanziert
sind. Der Betrag wird auf 16.46 € pro Stellenanteil festgelegt. Für die Stellenanteile
des Kirchenbezirks soll eine Umlage in Höhe von 12.050 € erhoben werden, was
einem Umlagemaßstab von 2,74 € pro Stellenanteil entspricht.
Der Beschlussvorschlag zur pauschalierten Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden für das Jahr 2016 wurde einstimmig angenommen.
11 TOP 8 Plan für die kirchliche Arbeit des Kirchenbezirks 2016
Bezirksrechner Machacek erläuterte den Haushaltsplan 2016. Aufgrund der höheren
Kirchensteuerzuweisung und einer weiteren Sonderzuweisung soll die Bezirksumlage im
Planjahr um 12.500 € (= 1,8%) erhöht werden. Abweichend von der Vorlage wurden im
Sonderhaushalt der Diakonie beim Baustein Diakonieverein die Zinsen mit 400,- €, die
Spenden und Mitgliedsbeiträge jeweils mit 1.300,- € sowie die Zuweisung an den
Sonderhaushalt mit 3.000,- € angesetzt. Dadurch ergibt sich in Einnahme und Ausgabe
für den Haushalt der Diakonie die Summe von 435.300,- €. Der KBA hat die Annahme
des Haushaltsplans empfohlen. Damit ergibt sich im Haushalt eine Bezirksumlage von
26,64 € pro Gemeindeglied. Für die Stellenanteile des Kirchen-bezirks erhebt der
Kirchenbezirk eine Umlage von 12.050,- €. Als Umlagemaßstab wird ein Betrag von 2,74
€ pro Stellenanteil festgesetzt.
Mit den Änderungen beläuft sich der Plan für die kirchliche Arbeit 2016 in Einnahmen
und Ausgaben auf 1.800.660 €. Der Plan wurde einstimmig beschlossen.
Außerdem beschloss die Bezirkssynode einstimmig, eine Bezirksumlage in Höhe von
724.030 € zu erheben.
12. Sonstiges
Die nächsten Termine der Bezirkssynode sind der 18.März 2016 und der 18.Novemebr
2016.
Auf die Orgelvesper am 15.November und den Vortrag zum Buß-und Bettag am
18.November wird hingewiesen.
Hansjörg Frank beendete die Bezirkssynode um 21.50 Uhr mit Lied und Segen.
Gez. Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer, Protokollant 17.11.2015