Kirchenbezirk Geislingen (Steige) Protokoll der Sitzung der Bezirkssynode am 13. November 2015 im Jugendheim in Geislingen Beginn: 17:30 Uhr Ende: 21:50 Uhr Anwesenheit: Normalzahl: Anwesend: 71 55 Nicht anwesend: Pfarrerin Margret Ehni, Geislingen, Pfarrerin Ulrike Ebisch, Altenstadt, Karleen BenneyWagner, Altenstadt, Pfarrer Reinhard Hoene, Amstetten, Frank Müller, Auendorf, Pfarrerin Ulrike Haas, Donzdorf, Barbie Kohlschreiber, Donzdorf, Pfarrer Matthias Ebinger, Kuchen, Stefan Eberhardt, Schalkstetten, Pfarrerin Gabriele Renz, Steinenkirch, Silvia Messinger, Steinenkirch, Theresa Machacek, ejw, Vertreterin Frauenarbeit, Pfarrerin Cornelia Fritz, Schuldienst, Pfarrer Jens Krohmer, Schuldienst, Pfarrerin Ingrid Schiller-Grenz, Schuldienst, Außerdem anwesend: Prälatin Gabriele Wulz, Landessynodale Anita Gröh, Margot Herter-Hoffmann, Leiterin KVST, Andrea Eberhard, MAV-Vorsitzende TAGESORDNUNG 1. Begrüßung durch Hansjörg Frank Hansjörg Frank eröffnet um 17.40 Uhr die Bezirkssynode und begrüßt die Synodalen und die anwesenden Gäste, insbesondere Prälatin Wulz, die Landessynodalin Gröh, Schuldekan Geiger, die Akt-Dekane Stahl und Hühn, die Leiterin der kirchlichen Verwaltungsstelle Göppingen Herter-Hofmann, die Vertreter der Bezirkswerke und Claudia Burst von der GZ. Entschuldigt sind die Landessynodalen Keller, Schneider, Stepanek, Landrat Wolff, OB Dehmer, die Bundestagsabgeordnete Baehrens und Färber. Andacht Pfarrerin Smetana hält eine Andacht über das Gleichnis vom großen Weltgericht, Matt 25,31-46. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zum Verhältnis zwischen der göttlichen Liebe und der Rede vom Gericht. Tagesordnung Fristgerecht wurde ein Antrag „Bezahlbarer Wohnraum für alle“ eingebracht, den Pfarrer Dr. Drescher-Pfeiffer stellte. Der Antrag wurde als TOP 4a in die Tagesordnung aufgenommen. Mit der Änderung wurde die Tagesordnung genehmigt. 2. Kurzbericht aus der Landessynode von Landessynodale Anita Gröh Der Bericht hatte vier Teile. a. Änderung der Grundordnung der EKD Es wird derzeit eine Änderung der Grundordnung der EKD beraten. Die EKD soll sich nicht mehr nur als Gemeinschaft von Kirchen, sondern selber als Kirche verstehen. Das soll die Gemeinschaft der Kirchen untereinander und mit ausländischen Kirchen stärken. Das Verhältnis der EKD zu den Landeskirchen soll sich aber nicht ändern, d.h. die EKD soll keine zentralistische Kirche werden. Änderungen der Grundordnung sollen auch weiterhin nur möglich sein, wenn alle Landeskirchen zustimmen. Dadurch soll das Gewicht der Kirche in der Öffentlichkeit gestärkt werden. b. Flüchtlinge Die Landessynode hat ein drittes Paket für die Arbeit mit Flüchtlingen aufgelegt im Umfang von 10 Millionen €. Neben der Förderung von Projekten und der Schaffung von Koordinationsstellen in möglichst allen Kirchenbezirken für drei bis fünf Jahre geht es um Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie um Begleitung und Supervision der Ehrenamtlichen. Wichtig ist, vorhandene Strukturen zu nutzen und nicht neue aufzubauen. Wichtig ist, falschen Behauptungen und Gerüchten entschieden entgegen zu treten. Flüchtlinge bekommen nicht mehr Geld als Hartz IVEmpfänger, sondern 143,- € monatlich als Taschengeld zusätzlich zu Unterkunft und Verpflegung. c. Gemeindegliederzahlen: Im Dekanat Geislingen gab es 2012 98, 2013 136, 2014 278 und in den drei Quartalen 2015 140 Austritte. Der Anstieg 2014 wird sich wohl nicht wiederholen. Als Gründe für Austritte spielen nicht nur Verärgerung, sondern Bedeutungslosigkeit der und Beziehungslosigkeit zur Kirche zunehmend eine wichtige Rolle. Als Reaktion darauf sprach sich Anita Gröh dafür aus, Erwartungen an die Kirche zu wecken und Begegnung und Beziehung zu ermöglichen. d. Bauwesen: Der landeskirchliche Ausgleichsstock gibt seit mehreren Jahren mehr Geld an die Gemeinden, als durch Steuerzuweisung eingenommen werden. Viele gemeindliche Bauvorhaben verteuern sich während des Baus erheblich. Die Zahl der Gemeindeglieder geht prozentual stärker zurück als die Zahl der kirchlichen Gebäude. Der Kirchenbezirk Geislingen ist mit einem Baukostenzuschuss von 10 % an der oberen Spitze der Kirchenbezirke in der Landeskirche. Es wird überlegt, dass die KBAs stärker prüfen, dass nur Gebäude unterhalten werden, die auch längerfristig benötigt werden, und dass umgebaute Gebäude auch nachhaltig genutzt werden. 3. Veränderungen bei MitarbeiterInnen und PfarrerInnen Hansjörg Frank begrüßte Pfarrerin Ginsbach, die seit dem 1.September auf der Pfarrstelle in Stubersheim tätig ist. Er verabschiedete die Pfarrer Alfred Ehmann und Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer, die beide zum 1. Februar 2016 in Ruhestand gehen. Die Synodalen erhoben sich, um ehrend an Pfarrerin Susanne Jutz zu denken, die am 25. August 2015 verstarb. 4. „Was uns heute und morgen beschäftigt“ Prälatin Gabriele Wulz Prälatin Gabriele Wulz äußerte Gedanken zur Situation unserer Landeskirche und Perspektiven, die sich daraus ergeben. In der Landeskirche gibt es im Vergleich zum Bundesland Baden-Württemberg eine doppelte negative demografische Entwicklung. Die Mitglieder sind älter und die Zahl der Kinder ist niedriger. Biberach ist das einzige Dekanat mit steigenden Mitgliederzahlen aufgrund von Zuwanderung. Die Bildung von Verbundgemeinden, Schwerpunktsetzung, Kooperation und die Bildung größerer Gemeinden sollen vor allem im ländlichen Raum die Gemeindearbeit verbessern und junge Kollegen in den ländlichen Raum locken. Die rückläufige Zahl der Gemeindeglieder und die steigende Pastorationsdichte kommen 2048 zur Deckung. Die Geburtsjahrgänge der Pfarrer zwischen 1957 und 1964 sind deutlich stärker als die anderen Jahrgänge. Die bisherigen Prognosen für die Zeit nach 2022 gehen von deutlich niedrigeren Zahlen aus, auch wenn es wieder steigende Zahlen von Theologiestudenten gibt. Der Pfarrplan führte bisher in zwei Stufen zu einer Reduzierung der vollen Pfarrstellen um ca. 150 auf 1392 im Jahr 2018. Bis 2030 sind in zwei Stufen 30 % der Stellen zu reduzieren, d.h. ca. 400, um die prognostizierte Zahl der Pfarrer und die Zahl der Stellen übereinstimmen zu lassen. Solch starke Reduzierung setzt große Veränderungen im Dienstauftrag der Pfarrer und im Teilnahmeverhalten der Gemeindeglieder voraus. Es werden viele Aufgaben nicht mehr von Pfarrern erledigt werden können. Es wird ein Spagat nötig sein zwischen gemeindenahen Angeboten für Kinder und Ältere und zentralen Angeboten mit größerem Einzugsbereich. Größere Gemeindegebilde werden die Identifikationsmöglichkeiten mit der örtlichen Gemeinde erschweren und gerade den ländlichen Raum noch mehr ausbluten lassen. Trotz der nicht übersehbaren Probleme warb Prälatin Wulz für eine Haltung, die dies als Herausforderung sieht und mit Zuversicht und Hoffnung ans Werk geht. (Gibt es auch Überlegungen, wie die Zahl der Gemeindeglieder gesteigert werden kann? Anmerkung des Protokollanten.) 5. Grußwort Gramlich Als Vertreter des Landrats sprach Sozialdezernent Gramlich ein Grußwort und wies insbesondere auf das Thema Flüchtlinge hin. Derzeit kommen mit monatlich 560 Flüchtlingen so viele in den Landkreis, wie es 2014 im ganzen Jahr waren. Um sie unterzubringen, muss die Wölkhalle leider länger belegt bleiben und eine Halle im Berufsschulzentrum in Göppingen belegt werden. Der große Sitzungssaal im Landratsamt wird vorübergehend mit Flüchtlingen belegt, auf dem Parkplatz wird ein beheizbares Zelt aufgebaut. Er dankt allen, die sich ehrenamtlich engagieren, nicht nur denen die dies in der Flüchtlingsarbeit tun. 6. Arbeit mit Flüchtlingen im Kirchenbezirk: Kurzbericht von Doris Ita-Sawall Doris Ita-Sawall stellte dar, wie sich die Flüchtlingsarbeit im Rahmen der Diakonischen Bezirksstelle entwickelte. Vor einem Jahr wurde das Café Welcome im Kaffeehaus der Diakonie als wöchentlicher Treff eingerichtet. Mit der Ausweitung ihres Stellenumfangs um 25 % für die Arbeit mit Flüchtlingen war die Ausrichtung ihrer Stelle als Koordinationsstelle für die ehrenamtliche Arbeit verbunden. Die Stellenausweitung reichte nicht aus, um mit der Dynamik des Neuzugangs von Flüchtlingen mithalten zu können. Nach der Belegung der Wölkhalle kam ein weiterer Treffpunkt für Flüchtlinge in der Rätschenmühle hinzu. Um die Weitergabe von Sachspenden an Flüchtlinge über den Diakonieladen zu regulieren, wurde ein Wertgutschein in Höhe von 20,- € eingeführt, den alle Flüchtlinge erhalten, die in den Raum Geislingen kommen. Für Ehrenamtliche wird ein Grundlehrgang angeboten, der wegen starker Nachfrage im Frühjahr 2016 wiederholt wird. Um dem starken Andrang gewachsen zu sein, wurde im Nebengebäude des Diakonie-Kaffeehauses das Erdgeschoss angemietet. Dort finden Angebote für Kinder, zur Sprachschulung und für Ehrenamtliche statt. In der Diskussion wurde über den Umgang mit kritischen Äußerungen zur Flüchtlingsarbeit gesprochen. Es wurden positive Beispiele beschrieben, wie minderjährige und erwachsene Flüchtlinge integriert wurden und wie zu Gerüchten und negativen Meinungen Stellung genommen wurde. Gleichzeitig wurde betont, dass es möglich sein müsse, unzulängliche Ereignisse und Entwicklungen zu benennen, und dass die Besorgnis vieler Mitbürger ernst genommen werden soll. Die Besorgnis spiegelt auch die Rat- und Hilflosigkeit, die allenthalben auf der politischen Ebene spürbar ist. 7. Bezahlbarer Wohnraum für alle Pfarrer Dr. Drescher-Pfeiffer verlas den Antrag und erläuterte ihn. „Bezahlbarer Wohnraum für alle Nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für andere Menschen mit geringem Einkommen wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum anzumieten. Angesichts dieser Situation ist es auch eine wichtige kirchliche Aufgabe, sich an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen. Wir fordern daher die Landeskirche, Kirchenbezirke und Kirchengemeinden, kirchliche und diakonische Einrichtungen auf, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ernsthaft zu beraten und entsprechend Finanzmittel im Rahmen eines landeskirchlichen Wohnbauförderprogramms bereit zu stellen.“ Es handelt sich um einen politischen Antrag an die Kirchenleitung, der Bemühungen des Diakonischen Werks Württemberg unterstützen soll, für einen breiten Kreis von Menschen mit wenig Geld und/oder sozialen Problemen zu bezahlbarem Wohnraum zu kommen. Nach kurzer Diskussion wurde bei vier Neinstimmen und drei Enthaltungen der Antrag an die Landessynode und den KBA zur weiteren Beratung verwiesen und vom KBA ein Bericht in der nächsten Herbstsynode erbeten. 8. TOP 5 Plan für die kirchliche Arbeit: Umlagebeschluss 2015 - Genehmigung des OKR Dekan Martin Elsässer teilte mit, dass der OKR entsprechend dem Beschluss der Bezirkssynode vom 7.November 2014 genehmigt habe, gem. § 25 Abs. 1 Nr. 8 der KBO für das Rechnungsjahr 2015 bei den Kirchengemeinden eine Umlage von 699.480 € zu erheben. 9. TOP 6 Feststellung Rechnungsabschluss 2014 Kirchenbezirksrechner Machacek erläuterte entsprechend der mit der Einladung versandten Unterlage den Rechnungsabschluss 2014. Der Rechnungsabschluss wurde mit Einnahmen und Ausgaben von 1.783.352,30 € einstimmig genehmigt. 10. TOP 7 Pauschalierte Kirchensteuerzuweisung 2016 an die Kirchengemeinden Die Leiterin der kirchlichen Verwaltungsstelle Herter-Hoffmann erläuterte die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt, die mit der Einladung verschickt wurde. Der Kirchenbezirk erhält eine laufende Kirchensteuerzuweisung in Höhe von 2.834.604 € und zusätzlich eine Sonderzuweisung, nach Abzug der laut Satzung von 2% vorzusehenden Investitionsmittel, in Höhe von 130.722 €. Die Sonderzuweisung soll in voller Höhe an die Kirchengemeinden verteilt werden. Aufgrund der um 51.026 € höheren Kirchensteuerzuweisung durch die Landeskirche wird vorgeschlagen, den Grundbetrag an die Kirchengemeinden pro Gemeindeglied von 58,00 € auf 62,00 € für Kirchengemeinden ab 301 Gemeindegliedern, bzw. von 155,00 € auf 164,50 € für Kirchengemeinden bis 300 Gemeindegliedern zu erhöhen. Der Kirchenbezirk erhält im Jahr 2016 zudem aus der Ansammlung der landeskirchlichen Versorgungsstiftung eine Ausschüttung. Diese ist zweckbestimmt zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Beamten und zur Altersversorgung der Angestellten. Der Verteilbetrag der Mittel an die Kirchengemeinden und den Kirchenbezirk erfolgt entsprechend den Stellenanteilen, die kirchensteuerfinanziert sind. Der Betrag wird auf 16.46 € pro Stellenanteil festgelegt. Für die Stellenanteile des Kirchenbezirks soll eine Umlage in Höhe von 12.050 € erhoben werden, was einem Umlagemaßstab von 2,74 € pro Stellenanteil entspricht. Der Beschlussvorschlag zur pauschalierten Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden für das Jahr 2016 wurde einstimmig angenommen. 11 TOP 8 Plan für die kirchliche Arbeit des Kirchenbezirks 2016 Bezirksrechner Machacek erläuterte den Haushaltsplan 2016. Aufgrund der höheren Kirchensteuerzuweisung und einer weiteren Sonderzuweisung soll die Bezirksumlage im Planjahr um 12.500 € (= 1,8%) erhöht werden. Abweichend von der Vorlage wurden im Sonderhaushalt der Diakonie beim Baustein Diakonieverein die Zinsen mit 400,- €, die Spenden und Mitgliedsbeiträge jeweils mit 1.300,- € sowie die Zuweisung an den Sonderhaushalt mit 3.000,- € angesetzt. Dadurch ergibt sich in Einnahme und Ausgabe für den Haushalt der Diakonie die Summe von 435.300,- €. Der KBA hat die Annahme des Haushaltsplans empfohlen. Damit ergibt sich im Haushalt eine Bezirksumlage von 26,64 € pro Gemeindeglied. Für die Stellenanteile des Kirchen-bezirks erhebt der Kirchenbezirk eine Umlage von 12.050,- €. Als Umlagemaßstab wird ein Betrag von 2,74 € pro Stellenanteil festgesetzt. Mit den Änderungen beläuft sich der Plan für die kirchliche Arbeit 2016 in Einnahmen und Ausgaben auf 1.800.660 €. Der Plan wurde einstimmig beschlossen. Außerdem beschloss die Bezirkssynode einstimmig, eine Bezirksumlage in Höhe von 724.030 € zu erheben. 12. Sonstiges Die nächsten Termine der Bezirkssynode sind der 18.März 2016 und der 18.Novemebr 2016. Auf die Orgelvesper am 15.November und den Vortrag zum Buß-und Bettag am 18.November wird hingewiesen. Hansjörg Frank beendete die Bezirkssynode um 21.50 Uhr mit Lied und Segen. Gez. Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer, Protokollant 17.11.2015
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