Ein Film-Seminar von CRIMINALIUM e.V. in Kooperation mit der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und dem Institut für Kino und Filmkultur im KINOCENTER GIESSEN 3. November 2015 - Beginn 18.00 Uhr Propagandafilm im Nationalsozialismus. Filmseminar mit dem Vorbehaltsfilm „ICH KLAGE AN“ Referent: Horst Walther MA (IKF) D1941; Regie: Wolfgang Liebeneiner; Bildquelle: Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Wiesbaden Es wird vom Kinocenter ein vergünstigter Eintritt von 3.-- Euro erhoben. Die Nationalsozialisten haben sehr frühzeitig die suggestive Macht bewegter Bilder in ihrer Propaganda eingesetzt. Neben den Filmen von Leni Riefenstahl und einer Reihe von komödienhaften „unpolitischen“ Unterhaltungsfilmen wurde die Bevölkerung mit aufwendigen Propagandafilmen im Sinne der NS-Ideologie systematisch indoktriniert. Einiger dieser Filme, wie „Jud Süß“ (Deutschland 1940, Regie: Veit Harlan) „Hitlerjunge Quex“ (Deutschland 1933, Regie: Hans Steinhoff) oder „Ich klage an“ (Deutschland 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner) stehen heute unter Vorbehalt: Sie können nur innerhalb eines Seminars gezeigt werden. Rassenideologie: Es geht um die Vorstellung der Rassenhierarchie, die Vorstellung von der überlegenen Rasse, den Ariern, den Herrenmenschen und ihren Eigenschaften. Es geht um die Nazi-Idee der „Aufnordung“ der Deutschen, der Menschenzüchtung und die Ausrottung „menschenunwürdigen Lebens“. Euthanasiepropaganda „Ich klage an“ (D 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner) Eine junge Frau, die an multiple Sklerose erkrankt ist und qualvoll dahinsiecht, bittet zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt um den Gnadentod. Als der ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, einen namhaften Mediziner, sie zu erlösen. Da er seine Frau sehr liebt, ist er schließlich dazu bereit und tötet sie mit Gift. Daraufhin wird ihm der Prozess gemacht, in dem die verschiedensten Meinungen zur Sprache kommen. Im Schlusswort bekennt sich der Angeklagte zu seiner Tat und klagt seinerseits: Der Staat soll ein Gesetz erlassen, das die Entscheidung über Leben und Tod regelt. Gießen, den 19.10.2015 Für den Verein Criminalium e.V. Rechtsanwalt Oliver Persch - Stellvertretender Vorsitzender -
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