Propagandafilm im Nationalsozialismus ICH KLAGE

Ein Film-Seminar von CRIMINALIUM e.V. in Kooperation mit der
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und dem Institut für Kino und
Filmkultur im KINOCENTER GIESSEN
3. November 2015 - Beginn 18.00 Uhr
Propagandafilm im Nationalsozialismus.
Filmseminar mit dem Vorbehaltsfilm
„ICH KLAGE AN“
Referent:
Horst Walther MA (IKF)
D1941; Regie: Wolfgang Liebeneiner; Bildquelle: Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Wiesbaden
Es wird vom Kinocenter ein vergünstigter Eintritt von 3.-- Euro erhoben.
Die Nationalsozialisten haben sehr frühzeitig die suggestive Macht
bewegter Bilder in ihrer Propaganda eingesetzt. Neben den Filmen von
Leni Riefenstahl und einer Reihe von komödienhaften „unpolitischen“
Unterhaltungsfilmen wurde die Bevölkerung mit aufwendigen
Propagandafilmen im Sinne der NS-Ideologie systematisch indoktriniert.
Einiger dieser Filme, wie „Jud Süß“ (Deutschland 1940, Regie: Veit
Harlan) „Hitlerjunge Quex“ (Deutschland 1933, Regie: Hans Steinhoff)
oder „Ich klage an“ (Deutschland 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner)
stehen heute unter Vorbehalt: Sie können nur innerhalb eines Seminars
gezeigt werden.
Rassenideologie:
Es geht um die Vorstellung der Rassenhierarchie, die Vorstellung von der
überlegenen Rasse, den Ariern, den Herrenmenschen und ihren
Eigenschaften. Es geht um die Nazi-Idee der „Aufnordung“ der
Deutschen, der Menschenzüchtung und die Ausrottung „menschenunwürdigen Lebens“.
Euthanasiepropaganda
„Ich klage an“
(D 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner)
Eine junge Frau, die an multiple Sklerose erkrankt ist und qualvoll
dahinsiecht, bittet zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt
um den Gnadentod. Als der ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, einen
namhaften Mediziner, sie zu erlösen. Da er seine Frau sehr liebt, ist er
schließlich dazu bereit und tötet sie mit Gift. Daraufhin wird ihm der
Prozess gemacht, in dem die verschiedensten Meinungen zur Sprache
kommen. Im Schlusswort bekennt sich der Angeklagte zu seiner Tat und
klagt seinerseits: Der Staat soll ein Gesetz erlassen, das die
Entscheidung über Leben und Tod regelt.
Gießen, den 19.10.2015
Für den Verein Criminalium e.V.
Rechtsanwalt Oliver Persch
- Stellvertretender Vorsitzender -