2015-10-21, PM Klage Schlachtensee - Erna-Graff

Weitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee
Einreichung beim Verwaltungsgericht Mitte November
„Das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke muss fallen.“ Das stellt der
Vorsitzende der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz, Dr. Eisenhart von Loeper, heute klar.
„Wir werden Mitte November die Feststellungsklage gegen das Mitführverbot von Hunden
an den beiden Seen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Wir unterstützen damit auch
Hundefreundinnen und Hundefreunde, die unmittelbar von dem Verbot betroffen sind“,
betont von Loeper.
Nach den Worten des Vorsitzenden der ERNA-GRAFF-Stiftung ist die relativ lange
Vorbereitungszeit für die Klage in keiner Weise darauf zurückzuführen, dass das Bezirksamt
oder die Senatsumweltverwaltung im Recht sein könnten. Ursache sei vielmehr das
rechtliche Durcheinander, das Senat und Bezirksamt angerichtet hätten. Dies mache es sehr
schwer, einen derart chaotischen Sachverhalt mit unklaren rechtlichen Zuständigkeiten für
das Gericht in einer nötigen, geordneten Form aufzubereiten. Hinzu komme, dass alle
beteiligten Berliner Behörden sich bis heute unfähig gezeigt hätten, eine in sich
verständliche rechtliche Begründung des Verbots zu liefern. Man müsse nun in der
Klageschrift mutmaßen, was sich die Behörden bei dem Verbot gedacht haben könnten, um
die Rechtswidrigkeit der Argumentation aufzuzeigen.
Als „echten Polit-Skandal“ bezeichnet es von Loeper, dass sich Bezirksamt und
Umweltverwaltung weiterhin darauf beriefen, sie würden über Unterlagen verfügen, die die
Schädigung beider Seen durch die Hunde belegen. „Das Gegenteil ist der Fall! Beides stimmt
nicht.“ Die Dokumente, die die Umweltverwaltung erst nach der Einreichung einer
Untätigkeitsklage widerwillig herausgerückt hat, zeigen, dass es solche Belege schlicht nicht
gibt.
Die vermeintlichen Beweismittel hätten sich als eine Zettelsammlung von mehr oder
weniger alten Aufsätzen in Fachzeitschriften erwiesen, in denen Krankheiten aufgezählt
würden, die theoretisch von Hunden auf Menschen übertragen werden könnten. „Mit dieser
verqueren Logik müsste jetzt auch Menschen der Zutritt zu den Seen verboten werden, weil
natürlich auch sie theoretisch Krankheiten auf andere Menschen, aber auch auf Tiere
übertragen könnten“, erklärt von Loeper.
Dr. von Loeper rief alle Berliner Hundefreunde auf, in den kommenden Monaten solidarisch
an der Seite der Kläger und der ERNA-GRAFF-Stiftung zu stehen, um diesem Spuk, verursacht
von übereifrigen Politikern und Bürokraten, baldmöglichst ein Ende zu machen. „Wir
vertrauen auf die Unabhängigkeit der Gerichte“, so Dr. Eisenhart von Loeper. Der Rechtsweg
soll notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht hin bestritten werden.
Hintergrund zur ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz:
Die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen
Rechts. Gegründet am 28. Februar 1983 von Erna Graff, der langjährigen Präsidentin und
Ehrenpräsidentin des Tierschutzvereins für Berlin und Umgebung. Heute werden die
Stiftungsaktivitäten vom ehrenamtlich tätigen Vorstand bestimmt. Zweck der Stiftung ist die
Förderung des Tierschutzes. Die ERNA-GRAFF-Stiftung setzt sich für ein tolerantes
Zusammenleben ein. Diesen Zweck verfolgt die Stiftung sowohl durch die Finanzierung
ausgewählter Forschungsvorhaben als auch durch eigene Projekte. Ein solches Projekt
musste zu Beginn dieses Jahres gestartet werden, da das ab Mai 2015 geltende Hundeverbot
am Schlachtensee als rechtswidrig erachtet wird: Auch nach mehrmaliger Anfrage durch eine
beauftragte Anwaltskanzlei, konnten keine sinnvollen Gründe für das Verbot genannt
werden. Die Wasserqualität im Schlachtensee ist seit Jahren sehr gut. Dem Ordnungsamt
Steglitz-Zehlendorf sind kaum Beschwerden über Hunde am See bekannt. Zahlreiche Studien
weisen darauf hin, dass Hunde positive Auswirkungen auf die physische und psychische
Verfassung ihrer Halter haben. Dieser Grundlage folgend ist es unverständlich, warum der
Bezirk die Tiere verbietet, statt ein Zusammenleben zu fördern. Die fehlende Dialogfähigkeit
des Bezirksamt und namentlich der Stadträtin Christa Markl-Vieto (Bündnis 90/Die Grünen),
verhindert nach wie vor jede sinnvolle, außergerichtliche Lösung. Wir fordern die
Rücknahme des Verbotes am Schlachtensee um die Grundlage für offene Gespräche zu
schaffen.
Bitte bedenken Sie:
Die Arbeit der Stiftung und auch die Unterstützung des prozessualen Weges finanzieren sich
ausschließlich über Spenden:
Spendenkonto der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz
IBAN: DE86 1001 0010 0001 2181 00, BIC: PBNKDEFF
Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53
und [email protected]
Weitere Informationen unter www.Erna-Graff-Stiftung.de
Berlin, 21.10.2015