Weitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee Einreichung beim Verwaltungsgericht Mitte November „Das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke muss fallen.“ Das stellt der Vorsitzende der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz, Dr. Eisenhart von Loeper, heute klar. „Wir werden Mitte November die Feststellungsklage gegen das Mitführverbot von Hunden an den beiden Seen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Wir unterstützen damit auch Hundefreundinnen und Hundefreunde, die unmittelbar von dem Verbot betroffen sind“, betont von Loeper. Nach den Worten des Vorsitzenden der ERNA-GRAFF-Stiftung ist die relativ lange Vorbereitungszeit für die Klage in keiner Weise darauf zurückzuführen, dass das Bezirksamt oder die Senatsumweltverwaltung im Recht sein könnten. Ursache sei vielmehr das rechtliche Durcheinander, das Senat und Bezirksamt angerichtet hätten. Dies mache es sehr schwer, einen derart chaotischen Sachverhalt mit unklaren rechtlichen Zuständigkeiten für das Gericht in einer nötigen, geordneten Form aufzubereiten. Hinzu komme, dass alle beteiligten Berliner Behörden sich bis heute unfähig gezeigt hätten, eine in sich verständliche rechtliche Begründung des Verbots zu liefern. Man müsse nun in der Klageschrift mutmaßen, was sich die Behörden bei dem Verbot gedacht haben könnten, um die Rechtswidrigkeit der Argumentation aufzuzeigen. Als „echten Polit-Skandal“ bezeichnet es von Loeper, dass sich Bezirksamt und Umweltverwaltung weiterhin darauf beriefen, sie würden über Unterlagen verfügen, die die Schädigung beider Seen durch die Hunde belegen. „Das Gegenteil ist der Fall! Beides stimmt nicht.“ Die Dokumente, die die Umweltverwaltung erst nach der Einreichung einer Untätigkeitsklage widerwillig herausgerückt hat, zeigen, dass es solche Belege schlicht nicht gibt. Die vermeintlichen Beweismittel hätten sich als eine Zettelsammlung von mehr oder weniger alten Aufsätzen in Fachzeitschriften erwiesen, in denen Krankheiten aufgezählt würden, die theoretisch von Hunden auf Menschen übertragen werden könnten. „Mit dieser verqueren Logik müsste jetzt auch Menschen der Zutritt zu den Seen verboten werden, weil natürlich auch sie theoretisch Krankheiten auf andere Menschen, aber auch auf Tiere übertragen könnten“, erklärt von Loeper. Dr. von Loeper rief alle Berliner Hundefreunde auf, in den kommenden Monaten solidarisch an der Seite der Kläger und der ERNA-GRAFF-Stiftung zu stehen, um diesem Spuk, verursacht von übereifrigen Politikern und Bürokraten, baldmöglichst ein Ende zu machen. „Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit der Gerichte“, so Dr. Eisenhart von Loeper. Der Rechtsweg soll notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht hin bestritten werden. Hintergrund zur ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz: Die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Gegründet am 28. Februar 1983 von Erna Graff, der langjährigen Präsidentin und Ehrenpräsidentin des Tierschutzvereins für Berlin und Umgebung. Heute werden die Stiftungsaktivitäten vom ehrenamtlich tätigen Vorstand bestimmt. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes. Die ERNA-GRAFF-Stiftung setzt sich für ein tolerantes Zusammenleben ein. Diesen Zweck verfolgt die Stiftung sowohl durch die Finanzierung ausgewählter Forschungsvorhaben als auch durch eigene Projekte. Ein solches Projekt musste zu Beginn dieses Jahres gestartet werden, da das ab Mai 2015 geltende Hundeverbot am Schlachtensee als rechtswidrig erachtet wird: Auch nach mehrmaliger Anfrage durch eine beauftragte Anwaltskanzlei, konnten keine sinnvollen Gründe für das Verbot genannt werden. Die Wasserqualität im Schlachtensee ist seit Jahren sehr gut. Dem Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf sind kaum Beschwerden über Hunde am See bekannt. Zahlreiche Studien weisen darauf hin, dass Hunde positive Auswirkungen auf die physische und psychische Verfassung ihrer Halter haben. Dieser Grundlage folgend ist es unverständlich, warum der Bezirk die Tiere verbietet, statt ein Zusammenleben zu fördern. Die fehlende Dialogfähigkeit des Bezirksamt und namentlich der Stadträtin Christa Markl-Vieto (Bündnis 90/Die Grünen), verhindert nach wie vor jede sinnvolle, außergerichtliche Lösung. Wir fordern die Rücknahme des Verbotes am Schlachtensee um die Grundlage für offene Gespräche zu schaffen. Bitte bedenken Sie: Die Arbeit der Stiftung und auch die Unterstützung des prozessualen Weges finanzieren sich ausschließlich über Spenden: Spendenkonto der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz IBAN: DE86 1001 0010 0001 2181 00, BIC: PBNKDEFF Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53 und [email protected] Weitere Informationen unter www.Erna-Graff-Stiftung.de Berlin, 21.10.2015
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