2015-12-11, PM Verhandlung – Verwaltungsgericht - Erna

Hundeverbot vom Schlachtensee vor Verwaltungsgericht
Erste Verhandlung könnte Licht in Behördenirrsinn bringen
Am Verwaltungsgericht Berlin wird am kommenden Dienstag die erste mündliche
Verhandlung gegen das Hundeverbot am Schlachtensee aufgerufen. Unter dem
Aktenzeichen „VG 23 K 358.15“ klagt ein einzelner Hundehalter gegen das Land Berlin. Von
9.30 Uhr an, wird im Saal 4203 im Gerichtsgebäude an der Kirchstraße (Moabit) verhandelt.
Das Argument des Hundehalters: Uferwege könnten nicht insgesamt als Badestelle
qualifiziert werden, weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei. Eine
Sicht, die auch die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz vertritt. „Mit dieser Argumentation
ist es aber nicht genug“, erklärt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung
für Tierschutz. „Wir haben eine weitreichendere Klage genau vor einem Monat beim
Verwaltungsgericht eingereicht, da es um viel mehr geht, als nur um die Uferwege.“
Der Stiftung, die sich seit der Anordnung dieser tierschutzwidrigen Verbote juristisch und
wissenschaftlich mit dem Thema befasst, liegen weitere Tierschutzgesichtspunkte am
Herzen: „Menschlichkeit beginnt beim Tier, beim Mitgefühl und Einsatz für Schwächere.
Deshalb haben wir 1990 zwölf Jahre erfolgreich dafür gekämpft, dass die Tiere in der
Wertordnung des Grundgesetzes anerkannt werden. Das wurde hier im Reichstag von Berlin
mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages beschlossen“, erklärt Eisenhart von Loeper,
heutiger Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz und damals treibende Kraft
und Sprecher des Projekts. Seither ist der Wortlaut im Gesetz: „Der Staat schützt [...] die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere [...]“ „Dieser errungene Meilenstein muss jetzt
mit Leben erfüllt werden und darf nicht durch unsinnige Hunde-Mitführverbote am
Schlachtensee und an der Krummen Lanke missachtet und konterkariert werden“, so von
Loeper.
Mit juristischen und wissenschaftlichen Mitteln belegt die Stiftung, durch eine
Anwaltskanzlei umfangreich und sehr sorgfältig begründet, dass die Öffentlichkeit gezielt
getäuscht wird. „Es gibt nur ein Sammelsurium kopierter Unterlagen, die keinerlei
Verwertung für die Badequalität von Schlachtensee und Krummer Lanke wiedergeben. Das
bestätigen führende Berliner Wissenschaftler, so Frau Professorin Barbara Kohn von der
Tierklinik Düppel.“ Badende Hunde stellen „kein akutes Risiko für den Menschen“ dar.
„Keinerlei Studien belegen die Gefährdung mit Daten, obwohl dies einer Entscheidung
vorausgehen müsste“, kommentiert von Loeper.
Rechtswidrig ist das Hundeverbot auch, weil es nach wissenschaftlicher Erkenntnis der
Hundenatur widerspricht, im Wasser zu koten. Urin und Kot werden sehr gezielt als Signale
an Artgenossen an hervorgehobener Stelle abgesetzt, weil sie dadurch kommunizieren und
Näheres über Individualität, Alter und emotionale Beschaffenheit von Artgenossen erfahren.
„Im Gewässer funktioniert das nicht“, pointiert von Loeper.
Ein weiterer Fehler des Verbots: Paragraph 25 des Berliner Wassergesetzes lässt das Tränken
und Baden (Schwemmen) von Tieren ausdrücklich zu. Das bedeutet unvermeidlich, dass
auch der Zugang zum Wasser über die Uferwege der Seen für die Hunde nutzbar sein muss.
„Bezeichnend ist, dass lange Zeit für das Mitführverbot von Hunden keine Rechtsgrundlage
genannt wurde, weil es diese schlicht nicht gibt“, erklärt von Loeper.
Hunde sind seit Jahrtausenden Lebensgefährten und bevorzugte Sozialpartner des
Menschen. „Wir halten das Mitführverbot von Hunden an den Seen für eine unzulässige,
intolerante und undemokratische Ausgrenzung von Hundebetreuern und ihres
Freiheitsrechts mit Hunden.“ So geht die ERNA-GRAFF-Stiftung auch davon aus, dass der
jeweils Unterliegende sicher in Berufung gehen wird. Das Verfahren könnte so an das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächst höhere Instanz verwiesen werden. „Unsere
Klage ist sowohl von den Argumenten, als auch vom Umfang und der wissenschaftlichen
Ausarbeitung, genau darauf ausgelegt und schafft bereits die Voraussetzungen für mögliche
kommende Verfahren.“
Sowohl der juristische Weg, den die sechs Kläger gemeinsam mit der Stiftung bestreiten, als
auch die Erstellung von weiteren wissenschaftlichen Gutachten, werden - sofern nötig - von
der ERNA-GRAFF-Stiftung finanziert.
Bitte bedenken Sie:
Die Arbeit der Stiftung und auch die Unterstützung des prozessualen Weges finanzieren sich
ausschließlich über Spenden:
Spendenkonto der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz
IBAN: DE86 1001 0010 0001 2181 00, BIC: PBNKDEFF
Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53
und [email protected]
Weitere Informationen unter www.Erna-Graff-Stiftung.de
Berlin, 11. Dezember 2015