Hundeverbot vom Schlachtensee vor Verwaltungsgericht Erste Verhandlung könnte Licht in Behördenirrsinn bringen Am Verwaltungsgericht Berlin wird am kommenden Dienstag die erste mündliche Verhandlung gegen das Hundeverbot am Schlachtensee aufgerufen. Unter dem Aktenzeichen „VG 23 K 358.15“ klagt ein einzelner Hundehalter gegen das Land Berlin. Von 9.30 Uhr an, wird im Saal 4203 im Gerichtsgebäude an der Kirchstraße (Moabit) verhandelt. Das Argument des Hundehalters: Uferwege könnten nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei. Eine Sicht, die auch die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz vertritt. „Mit dieser Argumentation ist es aber nicht genug“, erklärt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz. „Wir haben eine weitreichendere Klage genau vor einem Monat beim Verwaltungsgericht eingereicht, da es um viel mehr geht, als nur um die Uferwege.“ Der Stiftung, die sich seit der Anordnung dieser tierschutzwidrigen Verbote juristisch und wissenschaftlich mit dem Thema befasst, liegen weitere Tierschutzgesichtspunkte am Herzen: „Menschlichkeit beginnt beim Tier, beim Mitgefühl und Einsatz für Schwächere. Deshalb haben wir 1990 zwölf Jahre erfolgreich dafür gekämpft, dass die Tiere in der Wertordnung des Grundgesetzes anerkannt werden. Das wurde hier im Reichstag von Berlin mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages beschlossen“, erklärt Eisenhart von Loeper, heutiger Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz und damals treibende Kraft und Sprecher des Projekts. Seither ist der Wortlaut im Gesetz: „Der Staat schützt [...] die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere [...]“ „Dieser errungene Meilenstein muss jetzt mit Leben erfüllt werden und darf nicht durch unsinnige Hunde-Mitführverbote am Schlachtensee und an der Krummen Lanke missachtet und konterkariert werden“, so von Loeper. Mit juristischen und wissenschaftlichen Mitteln belegt die Stiftung, durch eine Anwaltskanzlei umfangreich und sehr sorgfältig begründet, dass die Öffentlichkeit gezielt getäuscht wird. „Es gibt nur ein Sammelsurium kopierter Unterlagen, die keinerlei Verwertung für die Badequalität von Schlachtensee und Krummer Lanke wiedergeben. Das bestätigen führende Berliner Wissenschaftler, so Frau Professorin Barbara Kohn von der Tierklinik Düppel.“ Badende Hunde stellen „kein akutes Risiko für den Menschen“ dar. „Keinerlei Studien belegen die Gefährdung mit Daten, obwohl dies einer Entscheidung vorausgehen müsste“, kommentiert von Loeper. Rechtswidrig ist das Hundeverbot auch, weil es nach wissenschaftlicher Erkenntnis der Hundenatur widerspricht, im Wasser zu koten. Urin und Kot werden sehr gezielt als Signale an Artgenossen an hervorgehobener Stelle abgesetzt, weil sie dadurch kommunizieren und Näheres über Individualität, Alter und emotionale Beschaffenheit von Artgenossen erfahren. „Im Gewässer funktioniert das nicht“, pointiert von Loeper. Ein weiterer Fehler des Verbots: Paragraph 25 des Berliner Wassergesetzes lässt das Tränken und Baden (Schwemmen) von Tieren ausdrücklich zu. Das bedeutet unvermeidlich, dass auch der Zugang zum Wasser über die Uferwege der Seen für die Hunde nutzbar sein muss. „Bezeichnend ist, dass lange Zeit für das Mitführverbot von Hunden keine Rechtsgrundlage genannt wurde, weil es diese schlicht nicht gibt“, erklärt von Loeper. Hunde sind seit Jahrtausenden Lebensgefährten und bevorzugte Sozialpartner des Menschen. „Wir halten das Mitführverbot von Hunden an den Seen für eine unzulässige, intolerante und undemokratische Ausgrenzung von Hundebetreuern und ihres Freiheitsrechts mit Hunden.“ So geht die ERNA-GRAFF-Stiftung auch davon aus, dass der jeweils Unterliegende sicher in Berufung gehen wird. Das Verfahren könnte so an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächst höhere Instanz verwiesen werden. „Unsere Klage ist sowohl von den Argumenten, als auch vom Umfang und der wissenschaftlichen Ausarbeitung, genau darauf ausgelegt und schafft bereits die Voraussetzungen für mögliche kommende Verfahren.“ Sowohl der juristische Weg, den die sechs Kläger gemeinsam mit der Stiftung bestreiten, als auch die Erstellung von weiteren wissenschaftlichen Gutachten, werden - sofern nötig - von der ERNA-GRAFF-Stiftung finanziert. Bitte bedenken Sie: Die Arbeit der Stiftung und auch die Unterstützung des prozessualen Weges finanzieren sich ausschließlich über Spenden: Spendenkonto der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz IBAN: DE86 1001 0010 0001 2181 00, BIC: PBNKDEFF Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53 und [email protected] Weitere Informationen unter www.Erna-Graff-Stiftung.de Berlin, 11. Dezember 2015
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