Eine Paragraf, viele Buchstaben – § 34c bis

FP_D_34i_NXP_bm_XXX_g 14.11.2015 17:02 Seite 327
anwalt. Wer als Angestellter tätig war, kann
sich zum Beispiel mit der Vorlage von Arbeitszeugnissen behelfen.
Zudem wird es eine Übergangsfrist geben,
die nicht nur für den Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit seit 2011 gelten soll. Wer
bis 21. März 2017 der zuständigen Erlaubnisbehörde seine Zuverlässigkeit und Finanz–
verhältnisse unter der 34c-Erlaubnis anzeigt,
erhält diese auch für den 34i angerechnet.
„Nach den zwölf Monaten Übergangsfrist, die
im März 2017 endet, muss aber alles vollständig neu beantragt werden“, so Korn. Auch die
Sachkunde müsse durch eine Prüfung bei den
Industrie- und Handelskammern oder einen
einen entsprechenden Abschluss nachgewiesen werden. „Die ,Alte Hasen‘-Regelung gilt
nur bis 21. März 2017“, sagt der Anwalt.
Honorarvariante
Wie auch der 34f-Berater muss ein Immobiliardarlehensvermittler künftig seine Provisionen offenlegen. Noch strenger sind die Regeln für „Honorar-Immobiliardarlehensberater“. So nennen darf sich nur, wer „eine hinreichende Anzahl von entsprechenden auf
dem Markt angebotenen Verträgen“ heranzieht, vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annimmt und auch sonst „von ihm in keiner Weise abhängig“ ist, wie es im Entwurf
heißt. Die Regeln orientieren sich also an denen, die im Investmentgeschäft für HonorarFinanzanlagenberater (§ 34h GewO) gelten.
Technisch ist die Bereitstellung von „NetParagraf
GewO Beruf
34c
34d2
34e
34f
34h
34i
Darlehensvermittler
u.a.
Versicherungsmakler
Versicherungsberater
Finanzanlagenvermittler
HonorarFinanzanlagenberater
Immobiliardarlehensvermittler6
to-Darlehen“, in denen die Provisionen der
Vermittler herausgerechnet werden, wohl
kein Problem. „Die Baufinanzierer können
dies in Sekundenschnelle“, so Klare. Sollte
dies dennoch aus irgendwelchen Gründen
nicht möglich sein, muss der Berater die
Provision an den Kunden durchreichen. Das
ist problemlos möglich, weil es anders als bei
Versicherungen für Darlehen kein Provisionsabgabeverbot gibt.
Dokumentation
Neu ist auch, dass die Beratungsgespräche
künftig explizit dokumentiert werden müssen.
Im Rahmen des Risikomanagements tun das
Banken und die freien Berater, die im
Schlepptau der Geldinstitute vermitteln, allerdings heute schon. Detaillierte Vorgaben zu
den Berichten existieren nicht, der Gesetzentwurf sagt lediglich, dass die Ergebnisse der
Beratung dem Kunden auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu übergeben sind. Überdies
wird das bereits seit zehn Jahren eingesetzte
„Europäische Standardisierte Merkblatt“
(ESIS), das alle wesentliche Informationen
über die Kredite zusammenträgt und vor der
Vertragsunterschrift ausgehändigt werden
muss, künftig personalisiert. „Ich gehe davon
aus, dass die freien Vermittler den Vorgaben
der Darlehensbanken folgen und sich entsprechend an deren Dokumentationsunterlagen
halten werden“, meint Anwalt Korn.
Weiterhin werden die Anforderungen an die
Beratung selbst steigen. So muss sich der
Berater künftig über den Bedarf sowie die
Präferenzen und Ziele der Kunden informieren. Noch wichtiger ist aber, dass die Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit
stark erhöht werden. „Die Banken müssen alle
verfügbaren Quellen heranziehen, also Schufa
und andere, um die Kreditwürdigkeit des
Kunden zu überprüfen“, weiß Klare. Das
wirkt sich auch auf die Arbeit des freien
Beraters aus, der als verlängerter Arm der
Banken agiert.
Schulung am Wochenende
Die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist ebenfalls zu dokumentieren. In einem möglichen
Rechtsstreit über die Kreditwürdigkeit fällt die
fehlende Dokumentation nämlich auf die
Bank zurück, wie der Gesetzgeber betont. Die
Dokumentation muss daher lange genug aufbewahrt werden, wenngleich kein genauer
Zeitraum genannt wird. Auch zur Kreditwürdigkeitsprüfung muss ein Informationsblatt
ausgegeben werden. Klare vermutet, dass die
Banken die freien Berater in Wochenendseminaren schulen werden, damit sie die
internen Anforderungen erfüllen können.
Vor dem Hintergrund dieser Änderungen
erwartet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung rund 20.000 Registrierungen
nach Paragraf 34i. Joachim Klare geht von
weniger aus: Er schätzt, dass rund 15.000 Personen ab kommendem März eine 34i-Erlaubnis beantragen werden. JENS BREDENBALS | FP
Eine Paragraf, viele Buchstaben – § 34c bis § 34i GewO im Überblick
Tätigkeit
Vermittlung von Darlehen1
und Immobilien;
Bautätigkeiten
Vermittlung von Versicherungen;
Beratung von Firmen
zu Versicherungen
Beratung von Privatund Firmenkunden
zu Versicherungen
Vermittlung von offenen
Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1),
geschlossenen Fonds (Nr. 2)
sowie Vermögensanlagen (Nr. 3)
Beratung zu offenen Fonds
(§ 34f Abs. 1 Nr. 1),
geschlossenen Fonds (Nr. 2)
sowie Vermögensanlagen (Nr. 3)
Vermittlung grundbuchbesicherter Darlehen
an Verbraucher
Einführung
1972
2007
2007
2013
2014
2016
Sachkundenachweis
Keiner2
IHK-Prüfung, vor 2009 erlangter
Abschluss als Versicherungsfachm., Fachwirt für Versich.
IHK-Prüfung, vor 2009 erlangter
Abschluss als Versicherungsfachm., Fachwirt für Versich.
IHK-Prüfung, Fachwirt im
Bereich Finanzen
oder „Alte Hasen“Regelung5
IHK-Prüfung, Fachwirt
im Bereich Finanzen
oder „Alte Hasen“Regelung5
IHK-Prüfung oder
„Alte Hasen“Regelung
Weitere
Voraussetzungen
Verbote
Anzahl
Register
46.680
DIHK
302
DIHK
36.194
DIHK
Erlaubnis
nach
§ 34f GewO
106
DIHK
Keine
k.A.
DIHK
Zuverlässigkeit,
geordnete
Vermögensverhältnisse
Zuverlässigkeit,
geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4
Zuverlässigkeit,
geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4
Zuverlässigkeit,
geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4
Erlaubnis
nach
§ 34e GewO
Erlaubnis
nach
§ 34d GewO
Erlaubnis
nach
§ 34h GewO
Zuverlässigkeit,
geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4
Zuverlässigkeit,
geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4
Keine
k.A.
Keines
1
Vermittlung grundbuchbesicherter Immobiliendarlehen geht ab 21. 3.2016 auf § 34i GewO über; Vermittlung von partiarischen und Nachrangdarlehen ging am 10. 7. 2015 auf § 34f Abs. 1 Nr. 3 über | 2 Sachkundenachweis und obligatorische VSH für Immobilienmakler geplant | 3 konkret § 34d Absatz 1 Satz 4 GewO | 4 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 5 Für Vermittler mit Erlaubnis nach § 34f/h Abs. 1 Nr. 3 für partiarische und Nachrangdarlehen „Alte Hasen“-Regelung bis 1.7. 2016. Die weiter andauernde Geltung der „Alte Hasen“-Regelung für die Bereiche offene und geschlossene Fonds ist juristisch umstritten | 6 und Honorar-Immobiliardarlehensberater Quelle: GewO, eig. Recherche
www.fondsprofessionell.de | 4/2015
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