FP_D_34i_NXP_bm_XXX_g 14.11.2015 17:02 Seite 327 anwalt. Wer als Angestellter tätig war, kann sich zum Beispiel mit der Vorlage von Arbeitszeugnissen behelfen. Zudem wird es eine Übergangsfrist geben, die nicht nur für den Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit seit 2011 gelten soll. Wer bis 21. März 2017 der zuständigen Erlaubnisbehörde seine Zuverlässigkeit und Finanz– verhältnisse unter der 34c-Erlaubnis anzeigt, erhält diese auch für den 34i angerechnet. „Nach den zwölf Monaten Übergangsfrist, die im März 2017 endet, muss aber alles vollständig neu beantragt werden“, so Korn. Auch die Sachkunde müsse durch eine Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern oder einen einen entsprechenden Abschluss nachgewiesen werden. „Die ,Alte Hasen‘-Regelung gilt nur bis 21. März 2017“, sagt der Anwalt. Honorarvariante Wie auch der 34f-Berater muss ein Immobiliardarlehensvermittler künftig seine Provisionen offenlegen. Noch strenger sind die Regeln für „Honorar-Immobiliardarlehensberater“. So nennen darf sich nur, wer „eine hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen“ heranzieht, vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annimmt und auch sonst „von ihm in keiner Weise abhängig“ ist, wie es im Entwurf heißt. Die Regeln orientieren sich also an denen, die im Investmentgeschäft für HonorarFinanzanlagenberater (§ 34h GewO) gelten. Technisch ist die Bereitstellung von „NetParagraf GewO Beruf 34c 34d2 34e 34f 34h 34i Darlehensvermittler u.a. Versicherungsmakler Versicherungsberater Finanzanlagenvermittler HonorarFinanzanlagenberater Immobiliardarlehensvermittler6 to-Darlehen“, in denen die Provisionen der Vermittler herausgerechnet werden, wohl kein Problem. „Die Baufinanzierer können dies in Sekundenschnelle“, so Klare. Sollte dies dennoch aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, muss der Berater die Provision an den Kunden durchreichen. Das ist problemlos möglich, weil es anders als bei Versicherungen für Darlehen kein Provisionsabgabeverbot gibt. Dokumentation Neu ist auch, dass die Beratungsgespräche künftig explizit dokumentiert werden müssen. Im Rahmen des Risikomanagements tun das Banken und die freien Berater, die im Schlepptau der Geldinstitute vermitteln, allerdings heute schon. Detaillierte Vorgaben zu den Berichten existieren nicht, der Gesetzentwurf sagt lediglich, dass die Ergebnisse der Beratung dem Kunden auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu übergeben sind. Überdies wird das bereits seit zehn Jahren eingesetzte „Europäische Standardisierte Merkblatt“ (ESIS), das alle wesentliche Informationen über die Kredite zusammenträgt und vor der Vertragsunterschrift ausgehändigt werden muss, künftig personalisiert. „Ich gehe davon aus, dass die freien Vermittler den Vorgaben der Darlehensbanken folgen und sich entsprechend an deren Dokumentationsunterlagen halten werden“, meint Anwalt Korn. Weiterhin werden die Anforderungen an die Beratung selbst steigen. So muss sich der Berater künftig über den Bedarf sowie die Präferenzen und Ziele der Kunden informieren. Noch wichtiger ist aber, dass die Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit stark erhöht werden. „Die Banken müssen alle verfügbaren Quellen heranziehen, also Schufa und andere, um die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen“, weiß Klare. Das wirkt sich auch auf die Arbeit des freien Beraters aus, der als verlängerter Arm der Banken agiert. Schulung am Wochenende Die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist ebenfalls zu dokumentieren. In einem möglichen Rechtsstreit über die Kreditwürdigkeit fällt die fehlende Dokumentation nämlich auf die Bank zurück, wie der Gesetzgeber betont. Die Dokumentation muss daher lange genug aufbewahrt werden, wenngleich kein genauer Zeitraum genannt wird. Auch zur Kreditwürdigkeitsprüfung muss ein Informationsblatt ausgegeben werden. Klare vermutet, dass die Banken die freien Berater in Wochenendseminaren schulen werden, damit sie die internen Anforderungen erfüllen können. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen erwartet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung rund 20.000 Registrierungen nach Paragraf 34i. Joachim Klare geht von weniger aus: Er schätzt, dass rund 15.000 Personen ab kommendem März eine 34i-Erlaubnis beantragen werden. JENS BREDENBALS | FP Eine Paragraf, viele Buchstaben – § 34c bis § 34i GewO im Überblick Tätigkeit Vermittlung von Darlehen1 und Immobilien; Bautätigkeiten Vermittlung von Versicherungen; Beratung von Firmen zu Versicherungen Beratung von Privatund Firmenkunden zu Versicherungen Vermittlung von offenen Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1), geschlossenen Fonds (Nr. 2) sowie Vermögensanlagen (Nr. 3) Beratung zu offenen Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1), geschlossenen Fonds (Nr. 2) sowie Vermögensanlagen (Nr. 3) Vermittlung grundbuchbesicherter Darlehen an Verbraucher Einführung 1972 2007 2007 2013 2014 2016 Sachkundenachweis Keiner2 IHK-Prüfung, vor 2009 erlangter Abschluss als Versicherungsfachm., Fachwirt für Versich. IHK-Prüfung, vor 2009 erlangter Abschluss als Versicherungsfachm., Fachwirt für Versich. IHK-Prüfung, Fachwirt im Bereich Finanzen oder „Alte Hasen“Regelung5 IHK-Prüfung, Fachwirt im Bereich Finanzen oder „Alte Hasen“Regelung5 IHK-Prüfung oder „Alte Hasen“Regelung Weitere Voraussetzungen Verbote Anzahl Register 46.680 DIHK 302 DIHK 36.194 DIHK Erlaubnis nach § 34f GewO 106 DIHK Keine k.A. DIHK Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4 Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4 Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4 Erlaubnis nach § 34e GewO Erlaubnis nach § 34d GewO Erlaubnis nach § 34h GewO Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4 Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, VSH4 Keine k.A. Keines 1 Vermittlung grundbuchbesicherter Immobiliendarlehen geht ab 21. 3.2016 auf § 34i GewO über; Vermittlung von partiarischen und Nachrangdarlehen ging am 10. 7. 2015 auf § 34f Abs. 1 Nr. 3 über | 2 Sachkundenachweis und obligatorische VSH für Immobilienmakler geplant | 3 konkret § 34d Absatz 1 Satz 4 GewO | 4 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 5 Für Vermittler mit Erlaubnis nach § 34f/h Abs. 1 Nr. 3 für partiarische und Nachrangdarlehen „Alte Hasen“-Regelung bis 1.7. 2016. Die weiter andauernde Geltung der „Alte Hasen“-Regelung für die Bereiche offene und geschlossene Fonds ist juristisch umstritten | 6 und Honorar-Immobiliardarlehensberater Quelle: GewO, eig. Recherche www.fondsprofessionell.de | 4/2015 327
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