Die Altersbegrenzungen bei Partys/Konzerten liegt

Die Altersbegrenzungen bei Partys/Konzerten liegt generell bei 21 Jahren.
Erforderlich ist ein normales Eintrittsticket. Wir empfehlen Gästen, die auf einen
Rollstuhl angewiesen sind, zirka 10 Minuten vor Türöffnung auf der rechten Einlassseite
bis zur Eingangstür vorzufahren. Sie werden unmittelbar vor der offiziellen Türöffnung
eingelassen und gelangen via Fahrstuhl in den Club
Für allfällige Fragen: [email protected]
Um die Sicherheit unserer Gäste bestmöglich zu gewährleisten, hat das Latin Palace eine
generelle Ausweispflicht eingeführt.
Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein
Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch
und situationsgerecht reagieren.
Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und
wird auch bei offensichtlich über 18-jährigen Gästen angewandt.
Die amtlichen Ausweise - akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C
und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer
nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und
Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise.
Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt in den Club Latin Palace
verschaffen wollen, können von der SECURITY bis zur Identifikation der Personalien
durch die Polizei festgehalten werden. Zudem zieht die SECURITY den Ausweis ein und
leitet diesen an die zuständigen Behörden weiter.
Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch
geregelt:
Art. 252 im StGB
Das Latin Palace behält sich zudem vor, einzelne Personen oder Gruppen aufgrund
unpassendem Auftreten oder alkoholisiertem Zustand, den Eintritt - auch mit amtlichem
Ausweis - zu verweigern.