27. April 2015 Nein, nur die erneuerten Fenster m W -Anforderungen der neuen EnEV 2014 entsprechen. Das gilt allerdings nicht f Besitzer, die h gesamten Fensterfl m Norm f ende Mindestw einhalten. Allerdings d die erneuerten Fenster auf keinen Fall energetisch schlechter sein als die alten. Jede neue Fassung der EnEV f neuen Fragen, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten k Eigent Neumieter von Wohnh B - und sonstigen Immobilen sind im Regel-Dschungel Kein Wunder, dass es zu Missverst Die f h 2014 kl Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin der Portals EnEVonline.de kurz auf. ____________________________________ Wenn die Energieeinsparverordnung (EnEV) Sie betrifft, m sich auch mit den folgenden Fragen befassen: - Welche Fassung gilt f - Wo finde ich den Text der EnEV 2014? - Welche Anforderung muss ich erf Antworten auf diese Fragen und weitere Infos finden Sie im Experten-Portal EnEV-online.de. Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie auch spezialisierte Fachleute, die nach Leistungen und Postleitzahlenbereichen gelistet sind. Das Merkblatt -Nachweise f Geb sowie die Brosch n EEW stehen als kostenfreie Downloads in EnEV-online.de bereit. Bild 1: Welche EnEV-Fassung jeweils f Bauvorhaben gilt k der Checkliste in EnEV-online.de erfahren. Foto: Melita Tuschinski, Grafik: BMVBS Nein, wer seine Au l EnEV 2014 nicht einhalten. Ma ge und Weise wie der Eigent ndert. teilweise Wenn er die Au ersetzt, erstmals einbaut, zus Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen bekleidet, muss er f betroffenen Au dfl die EnEV einhalten. Die EnEV bestimmt speziell f jede Bauteil-Art der Geb welche Ver en dazu f Nein, nur der neue oder neu ausgebaute Geb den Neubau-Anforderungen der EnEV 2014 gen , allerdings auch nur, wenn die Heizungsanlage bei dieser Gelegenheit erneuert wird. Wenn die Heizung nicht ausgetauscht wird, m sanierten Bauteilfl der Geb Au den W f - Decken - nur 2014 Nein, wer bei Neubau und Modernisierung die Energieausweise und EnEV-Nachweise ausstellt, bestimmt nicht die EnEV 2014, sondern allein das jeweilige Landesbaurecht. Es gibt also durchaus Fachleute, die zwar nach der EnEV 2014 im Bestand Energieausweise f Verkauf, Neuvermietung oder Aushang ausstellen, jedoch nach dem Landesbaurecht nicht berechtigt sind, bei Neubau oder Modernisierung die EnEV-Nachweise auszustellen. _______________________________________ Herausgeber: Institut f -Effiziente Architektur mit Internet -Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart, www.tuschinski.de Rechtliche Hinweise: Kenntnisstand 27. April 2015. Wir Haftung f Richtigkeit und die der Informationen. S Vollst dieses Textes liegen ausschlie Nein, seit dem 1. Oktober 2008 d von kleinen alten Wohnh vier Wohnungen, keinen Verbrauchausweis sondern nur noch einen Bedarfsausweise ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der ersten W verordnung (WSchVO 1977) nicht erf anderen Eigent d weiterhin zwischen dem Bedarfsund Verbrauchsausweis w Bild 2: Bauherren, Eigent und Planer m parallel zur EnEV 2014 auch das ErneuerbareEnergien-W (EEW Kostenfreie Brosch www.EnEV-online.de. Gestaltung Titelseite: Margarete Mattes, KommunikationsDesign
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