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27. April 2015
Nein, nur die erneuerten Fenster m
W
-Anforderungen der neuen EnEV
2014 entsprechen. Das gilt allerdings nicht f
Besitzer, die h
gesamten
Fensterfl
m
Norm f
ende
Mindestw
einhalten. Allerdings d
die erneuerten
Fenster auf keinen Fall energetisch schlechter
sein als die alten.
Jede neue Fassung der EnEV f
neuen Fragen, die selbst Fachleute oft
nur schwer beantworten k
Eigent
Neumieter von Wohnh
B - und
sonstigen Immobilen sind im Regel-Dschungel
Kein Wunder, dass es zu
Missverst
Die f
h
2014 kl
Freie Architektin in
Stuttgart und Herausgeberin der Portals
EnEVonline.de kurz auf.
____________________________________
Wenn die Energieeinsparverordnung (EnEV) Sie
betrifft, m
sich auch mit den folgenden
Fragen befassen:
- Welche Fassung gilt f
- Wo finde ich den Text der EnEV 2014?
- Welche Anforderung muss ich erf
Antworten auf diese Fragen und weitere Infos finden
Sie im Experten-Portal EnEV-online.de.
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie
auch spezialisierte Fachleute, die nach Leistungen
und Postleitzahlenbereichen gelistet sind.
Das Merkblatt
-Nachweise f
Geb
sowie die Brosch n
EEW
stehen als
kostenfreie Downloads in EnEV-online.de bereit.
Bild 1: Welche EnEV-Fassung jeweils f
Bauvorhaben gilt k
der Checkliste in EnEV-online.de erfahren.
Foto: Melita Tuschinski, Grafik: BMVBS
Nein, wer seine Au
l
EnEV 2014 nicht einhalten.
Ma
ge
und Weise wie der Eigent
ndert.
teilweise
Wenn er die Au
ersetzt, erstmals einbaut, zus
Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen
bekleidet, muss er f
betroffenen
Au
dfl
die EnEV einhalten. Die
EnEV bestimmt speziell f jede Bauteil-Art der
Geb
welche Ver
en
dazu f
Nein, nur der neue oder neu ausgebaute
Geb
den Neubau-Anforderungen
der EnEV 2014 gen
, allerdings auch nur,
wenn die Heizungsanlage bei dieser Gelegenheit
erneuert wird. Wenn die Heizung nicht
ausgetauscht wird, m
sanierten Bauteilfl
der Geb
Au
den W
f
-
Decken - nur
2014
Nein, wer bei Neubau und Modernisierung
die Energieausweise und EnEV-Nachweise
ausstellt, bestimmt nicht die EnEV 2014, sondern
allein das jeweilige Landesbaurecht. Es gibt also
durchaus Fachleute, die zwar nach der EnEV
2014 im Bestand Energieausweise f Verkauf,
Neuvermietung oder
Aushang
ausstellen, jedoch nach dem Landesbaurecht
nicht berechtigt sind, bei Neubau oder
Modernisierung die EnEV-Nachweise
auszustellen.
_______________________________________
Herausgeber: Institut f
-Effiziente Architektur
mit Internet -Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin, Stuttgart, www.tuschinski.de
Rechtliche Hinweise: Kenntnisstand 27. April 2015.
Wir
Haftung f
Richtigkeit und die
der Informationen. S
Vollst
dieses Textes liegen ausschlie
Nein, seit dem 1. Oktober 2008 d
von kleinen alten Wohnh
vier Wohnungen, keinen Verbrauchausweis
sondern nur noch einen Bedarfsausweise
ausstellen lassen, wenn das Haus die
Anforderungen der ersten W
verordnung (WSchVO 1977) nicht erf
anderen Eigent
d
weiterhin zwischen dem Bedarfsund Verbrauchsausweis w
Bild 2: Bauherren, Eigent
und Planer m
parallel zur EnEV 2014 auch das ErneuerbareEnergien-W
(EEW
Kostenfreie Brosch
www.EnEV-online.de.
Gestaltung Titelseite:
Margarete Mattes, KommunikationsDesign