SANKIKAN-BUDOKAI PRÜFUNGSORDNUNG

SANKIKAN-BUDOKAI
PRÜFUNGSORDNUNG
1. Geltungsbereich
1.1 Gürtel/Levelprüfungen Sankikan-Jitsu
1.2 Gürtel/Levelprüfungen Sankikan-Jitsu Weapon
1.3 Gürtel/Levelprüfungen Sankikan-Kickboxing
1.4 Instructorprüfung C
1.5 Instructorprüfung B
1.6 Instructorprüfung A
1.7 Examineerprüfung
2. Prüfungsprogramm
2.1 Prüfungsprogramme müssen durch Sankikan-Budokai genehmigt sein.
2.2 genehmigte Prüfungsprogramme der angestrebten Stufe müssen dem Schüler zugänglich
sein, durch Aushang, Auslage oder Downloadmöglichkeit.
2.3 Es dürfen bei Prüfungen, Techniken geprüft werden, die nicht im Programm stehen.
Allerding müssen sie Bestandteil niedrigerer Prüfungsprogramme sein.
2.4 Bei Schwarzgurtprüfungen dürfen alle Techniken geprüft werden.
2.5 Der Junior Asst. Instructor wird mündlich geprüft. Im Vorfeld müssen Trainingseinheiten im
Kinderbereich abgehalten werden in der Schule des Instructors.
2.6 Die Instuctor C Lizenz wird mündlich geprüft. Im Vorfeld müssen Trainingseinheiten im
Kinderbereich und Erwachsnenbereich abgehalten werden in der Schule des Prüfers oder
einer Schule nach wahl des Prüfers.
2.7 Die Instuctor B Lizenz wird schriftlich und praktisch geprüft. Praktisch: Je 4
Trainingseinheiten im Kinderbereich und Erwachsenenbereich werden in der Schule des
Prüfers oder einer Schule nach Wahl des Prüfers abgehalten. Vorbedingung ist ein schwarzer
Gürtel Level 6 oder höher. Über die Teilnahme an der Prüfung entscheidet der
Headinstructor und der Examineer. Entscheidungsgrundlagen des Headinstructor und
Examineer sind Loyalität, Verzicht auf Gewalt, Diziplin, Zurückhaltung,
Gleichberechtigungsgrundsatz der Geschlechter, Gleichberechtigungsgrundsatz gegenüber
Migranten, und Verhalten gegenüber anderen Verbandsmitgliedern. Sollte nur ein Punkt
negativ sein, muss der Headinstructor und der Examineer ablehnen.
2.8. Die Instuctor A Lizenz wird schriftlich und praktisch geprüft. Praktisch: 5 Lehrgänge in
unterschiedlichen Bereichen, sowie je 10 Trainingseinheiten im Kinderbereich und
Erwachsenenbereich werden in der Schule des Prüfers oder einer Schule nach wahl des
Prüfers abgehalten. Vorbedingung ist ein schwarzer Gürtel Level 8. Über die Teilnahme an
der Prüfung entscheiden das Stiloberhaupt und der Examineer. Entscheidungsgrundlagen
sind wie beim Instructor B.
3. Vorbereitung zur Prüfung
3.1 Die Anmeldung für Prüfungen 1.1- 1.3, sind durch den Instructor durchzuführen. 1.4-1.7
durch einen Headinstructor. Nimmt ein Schüler an einem Lehrgang mit
Prüfungsmöglichkeit teil, bedarf dies einer schriftlichen Zustimmung seines Instructors,
bzw. muss der Instructor im Vorfeld sein ok gegenüber dem Examineer geben.
3.2 Für die Ausrichtung ist die Schule in Verbindung mit dem Examineer zuständig. Bei
einer zu geringen Teilnehmerzahl können Prüfungen durch den Examineer zusammen
gelegt werden.
3.3 Über die anstehende Prüfung ist der Verband durch den Prüfer zu informieren.
3.4 Die Schule teilt dem Verband die Teilnehmer mit Namen, geb. Datum, Schule und
Sankikan-Budokai Passnummer mit. Die Kosten für die Urkunden gehen zu lasten des
Prüfers. Die Kosten für die Prüfung werden an den Prüfer entrichtet.
4. Beendigungsgründe der Prüfung
4.1 Abbrechen durch Krankheit oder selbstverschuldete Verletzung gilt als Abbruch.
4.2 Abbrechen durch fremdverschuldete Verletzung gilt als Abbruch.
4.3 Nicht erreichen der Mindestpunktzahl gilt als durchgefallen.
4.4 Abbruch durch eigene Entscheidung gilt als durchgefallen.
4.5 Ausschluss wegen Verletzung eines Trainingspartners, der dadurch seine Prüfung
abbrechen muß.
4.6 Ausschluss wegen übertriebener Härte oder undisziplinierten Verhalten.
4.7 Arglistige Täuschung führt zum Ausschluss.
4.8 Absichtlich beigebrachte Verletzungen führen zum Ausschluss.
5. Wiederholungsprüfung
5.1 Mind. 14 Tage zur Widerholungsprüfung 4.1-4.2
5.2 Wartezeit gemäß Prüfungsprogramm 4.3-4.5
5.3 24 Monate 4.6-4.7
5.4 Verbandsausschluss 4.8 (Anraten auf Ausschluss durch die Schule)
6. Ergebniss
6.1 Das Ergebnis wird dem Verband durch den Prüfer, durch Übersendung einer Kopie des
Bewertungsbogens mitgeteilt.
7. Bewertung
7.1 ++Sehr gut, + Gute, O befriedigende, - mangehaft
7.2 Mindespunkte Durchschnitt O Level 1-4, Durchschnitt + Level 5, Level 6-8 Keine
Einzelwertung unter +,
8. Wartezeiten und Prüfungsgebühren
Level 1-6 Wartezeit 6 Monate. Prüfungsgebühr Einzelprüfung 15€, Levelprüfung 30€
Level 5 Wartezeit 12 Monate. Prüfungsgebühr 30€.
Level 6 Wartezeit 12 Monate. Prüfungsgebühr 50€.
Level 7 Wartezeit 24 Monate. Prüfungsgebühr 75€.
Level 8 Wartezeit 48 Monate. Prüfungsgebühr 100€.
Bei einer gleichzeitigen Trainerausbildung entfallen die Wartezeiten der Level 1-6.
9. Wartezeiten, Prüfungsgebühren und Vorbedingungen für Trainerprüfungen
Lizenz D: Junior Asst. Instructor mindestens Grüngurt, 12 Jahre alt. Prüfungsgebühr 0,00€
Lizenz C: Basic Instructor mindestens Blaugurt, 16 Jahre alt. Prüfungsgebühr 50,00€
Lizenz B: Full Instructor mindestens Schwarzgurt, 18 Jahre alt. Prüfungsgebühr 100,00€
Lizenz A: Chief Instructor mindestens Schwarzgurt Level 8, 35 Jahre alt. Prüfungsgebühr 200,00€
Examineer: mindestens Schwarzgurt Level 8, Chief Instructor, 35 Jahre alt. Prüfungsgebühr
100,00€