Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr.19/2016 02.03.2016 MH Rauchverbot im Pkw in Europa - Übersicht Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem im letzten Jahr die Einführung eines Rauchverbots im Pkw in England auch in der deutschen Presse stark thematisiert worden ist, informiert die Juristische Zentrale mit dieser Mitteilung vor Beginn der Reisezeit über die Rechtslage in Europa. Nach unseren Recherchen wird die Einführung eines Rauchverbots im Pkw, wenn Kinder mitfahren in mehreren europäischen Staaten diskutiert. Die nachfolgenden Länder haben ein solches Bußgeld bewehrtes Rauchverbot bereits erlassen: - in England und Wales ist das Rauchen in Fahrzeugen untersagt, wenn Mitfahrer unter 18 Jahren im Fahrzeug sind. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 50 £ geahndet. Eine Ausnahme gilt für Cabrios. - in Griechenland ist das Rauchen im Pkw untersagt, wenn Kinder unter 12 Jahren an Bord sind. Die Regelung gilt in privaten Pkw, in Taxen sowie in öffentlichen Bussen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro. Wird in einem öffentlichen Verkehrsmittel geraucht (Fahrer oder Passagier), droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug anwesend sind. - in Italien ist dann ein Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Bei Zuwiderhandlung werden hohe Geldbußen fällig. Der Bußgeldrahmen beträgt 500 bis 5.000 Euro, wenn Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren unter den Insassen sind. Bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren gilt ein Bußgeldrahmen von 250 bis 2.500 Euro. - in Zypern gilt das Rauchverbot, wenn Minderjährige unter 16 Jahren im Fahrzeug mitfahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis 85 Euro. In Frankreich steht die Einführung eines Rauchverbots in Pkw kurz bevor, derzeit wird lediglich noch über die Altersgrenze diskutiert. 2 Auch in einigen skandinavischen Ländern sowie in den Niederlanden, Polen und Irland wird über die Einführung eines Rauchverbots im Pkw diskutiert. In Deutschland würde ein entsprechendes Verbot von der Bundesärztekammer und der Bundesdrogenbeauftragten begrüßt werden. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der Rufnummer (089) 76 76 – 24 23 gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Schäpe Leiter Juristische Zentrale
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