ANMELDUNG HOSSAMOBILE 2015 Samstag, 26. September 2015 Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr für jedes Hossamobil beträgt CHF 120.00, unabhängig der Grösse und Länge des Fahrzeuges. Dieser Betrag ist bei Umzugsstart in bar zu bezahlen. Auflagen Hossamobile Fahrzeuge aus den 50er–70er Jahren dürfen „ungeschminkt“ an der Parade mitfahren. Andere Fahrzeuge sollen im kultigen Schlagerstil geschmückt werden. Keine Sattelmotorfahrzeuge (schwierige Manöver). Keine riesigen Anhängerzüge (schwierige Manöver). Nur offizielle Sponsoren und Partner der Schlagerparade dürfen am Umzug Werbung machen. Am Hossamobil ist keine Werbungen gestattet. Feste Seitenschütze auf der ganzen Länge (keine Tücher etc.) an allen Fahrzeugen (ausser Personenwagen und Roller) sind aus Sicherheitsgründen zwingend! Die Seitenschütze müssen mindestens die Radachse abdecken! Maximale Fahrzeughöhe inkl. Dekoration 3.80 m (Fahrleitung RhB). Maximale Höhe der Ladefläche (Publikum) 2 m. Maximale Fahrzeugbreite 2.50 m (inkl. Seitenschütze bis 2.70 m). Maximale Fahrzeuglänge 15 m (inkl. Zugfahrzeug). Die Standfläche darf max. auf der Höhe von 2m sein. Höhere Standflächen sind nicht erlaubt (Unterquerung der Fahrleitung der Arosabahn). Die Standflächen müssen stabil sein und mit einer Abschrankung (Geländer mit einer Höhe von mind. 1.1m SUVA Norm) gesichert sein. Vorgehen Eine Anmeldung berechtigt noch nicht zur definitiven Teilnahme am Umzug. Eure Anmeldung wird von uns überprüft und bis spätestens Ende Juli erhält ihr Bescheid, ob ihr an der Parade mit dabei seid. Die Plätze sind beschränkt, wer sich früh anmeldet hat somit die besseren Chancen für einen Umzugsplatz. Mit der Bestätigung erhält ihr eine detaillierte Aufstellung der Richtlinien und Vorschriften, welche ihr schriftlich rückbestätigen müsst. Anschliessend seid ihr definitiv einen Teil des Umzuges der Schlagerparade 2015. Anmeldungen Bitte per Mail, Post oder Fax an folgende Adresse: OK Schlagerparade c/o Incognito Productions AG Marc Frischknecht Adlerbergstrasse 13 9000 St. Gallen [email protected] Tel. 071 223 41 01 Anmeldeschluss Freitag, 31. Juli 2015 Anmeldung Hossamobile / Seite 1 von 4 DIE SCHLAGERPARADE Zeitablauf 10.30 bis 12.30 Uhr Sicherheitskontrolle (späteste Einfindung zur Fahrzeugkontrolle 12.30 Uhr) Die Hossamobile werden gemäss den Bewilligungsauflagen der Stadtpolizei Chur zu einer Sicherheitskontrolle gebeten. (Einfahrt Check In Seilerbahnweg). Die Kontrolle der Hossamobile findet durch die Stadtpolizei Chur und das OK Schlagerparade statt. 12.30 – 14 Uhr Hossamobile, die gemäss den Instruktionen fahrtauglich sind, können im Anschluss direkt auf den Parkplatz Stadthalle zur Einschunkel-Party fahren! Die Einweisung erfolgt durch die Mitglieder des OK, die Hossamobile werden in der Reihenfolge der Umzugsnummern aufgestellt. Bis zum Umzugsstart darf auf den Hossamobilen noch keine Musik abgespielt werden. Falls bauliche Verbesserungen gemacht werden müssen, können diese bis spätestens um 13 Uhr direkt auf dem Platz gemacht werden. Für die Zu- und Wegfahrt zur Schlagerparade ist es nicht gestattet Personen auf den Hossamobilen zu transportieren! Der Transport von Personen auf den Hossamobilen ist strikte nur während der Schlagerparade erlaubt. 14 Uhr Start Umzug Umzugsroute: Start bei der Stadthalle dann Welschdörfli, Grabenstrasse, Postplatz, Poststrasse Ende beim Martinsplatz (Auslaufstrecke Reichsgasse > bis zum Checkpoint beim Hotel Freieck müssen alle Personen das Fahrzeug verlassen haben und die Musik muss abgestellt sein). Die Umzugstrecke wird in diesem Jahr zum erstenMal mit Gittern abgesperrt. (analog der Churer Fasnacht). 16 Uhr Ende Umzug Rückführung der Hossamobilen; via Reichsgasse, Grabenstrasse direkt zurück zur Stadthalle – es gilt die allgemeine Strassenverkehrsordnung (kein Transport von Personen!) Die Vorschriften sind genau durchzulesen! Sämtliche Fahrzeuge müssen den Richtlinien entsprechen, Fahrzeuge welche nicht den Richtlinien entsprechen und wenn kurzfristig keine Anpassungen mehr machbar sind, werden aus Sicherheitsgründen vom Umzug ausgeschlossen! Vorschriften / Auflagen / Ablauf Vor dem Umzug Von 11.00 – 12.30 Uhr findet die Sicherheitskontrolle statt (Check In Seilerbahnweg). Nach erfolgter Kontrolle erhält jedes Mobil seine Startnummer und kann auf den Parkplatz der Stadthalle zur Einschunkelparty fahren. Jedem Hossamobil wird durch das OK ein Platz zugewiesen. Einweisung beim Start durch die Platzchefs Alkohol am Steuer ist untersagt. 1 Feuerlöscher pro Fahrzeug (6 Kg) ist obligatorisch. Alkohol am Steuer ist untersagt. Den Fahrzeuglenkern der Umzugswagen ist es untersagt, unter Einfluss von Alkohol die Umzugswagen zu lenken oder während des Umzuges Alkohol zu konsumieren. Die Polizei kann Kantrollen durchführen. Anmeldung Hossamobile / Seite 2 von 4 Die Musikanlagen auf den Hossamobilen bleiben bis eine ½ Stunde vor Umzugsbeginn ausgeschaltet. Auf dem Parkplatz Stadthalle legt ein DJ des Veranstalters von 11.00 - 13.45 Uhr auf und ab 13.45 Uhr können die Hossamobile ihre Anlagen testen. Der Start der Parade erfolgt um 14.00 Uhr. Während des Umzugs Die Umzugsteilnehmer halten sich an das vom Umzugschef angegebene Tempo und halten die Distanz von max. 10m bis zum nächsten Fahrzeug ein. Fahrzeuge mit Pannen müssen am rechten Strassenrand stehen bleiben damit die nachfolgenden Fahrzeuge ungehindert passieren können. Die Umzugsteilnehmer werden nach Startnummern eingewiesen und bleiben in dieser Reihenfolge bis zur Rückführung auf den Parkplatz bei der Stadthalle. Es darf nur in Umzugsrichtung gefahren werden und die Umzugsroute darf nicht verlassen werden. Es dürfen keine Gegenstände aus und von den fahrenden Fahrzeugen verteilt werden. Waren dürfen ausschliesslich von Fussgängern (von Hand zu Hand, nicht werfen!) verteilt werden Die Schlagerparade ist ein Festival für Jung und Alt, deshalb wird gebeten, den Alkoholkonsum auf den Wagen so diskret wie möglich zu handhaben. Es darf kein verschmutzendes Material (Stroh, Papierschnipsel, Konfetti etc.) von den Fahrzeugen geworfen werden. Aus den Lautsprechern soll Schlagermusik aus den 50er–70er Jahren abgespielt oder live gesungen werden. Wir sind keine Mallorca-Ballermann-Party! Lifestyle und Themen der 50er-70er Jahre als Mottos sind sehr willkommen. Die Schlagerparade ist kein Fasnachtsumzug. Lautsprecher müssen in Fahrt- oder Gegenrichtung ausgerichtet sein, keine seitliche Ausrichtung (es sind viele Kinder als Besucher am Umzug und diese brauchen keine Überdosis an Lautstärke). Die Lautstärke der Musikanlage soll vernünftig dosiert sein. Bitte überfordert eure Anlage nicht. Achtet auf die Qualität und auf die Lautstärke! Wir dulden keine überschlagenden Musikanlagen, denn das ist weder für die Zuschauer am Seitenrand noch für eure mitfahrenden Gäste angenehm. Die Veranstalter sind ermächtigt, bei zu lauter Musik einzugreifen. Es ist untersagt, Gläser oder Glasgebinde auf den Wagen mitzuführen. Ein allfälliger Benzinvorrat darf nur in (geschlossenen!) Kabinen mitgeführt werden. Tiere dürfen am Umzug nicht mitgeführt werden. Auf der Hin– und Rückfahrt: Es gilt das Strassenverkehrsgesetz (Polizeikontrollen) Vespa Fahrer: Helmpflicht Keine Personen auf der Ladebrücke Keine losen Gegenstände auf der Ladebrücke Musikanlage muss ausgeschaltet sein Achtung schwierige Manöver: Auch dieses Jahr fährt der Umzug durch die Altstadt. Die Rückfahrt führt an sehr engen Stellen vorbei. Reichsgasse und Martinsplatz sind besonders eng. Das Nadelöhr beim Hotel Freieck/Süsswinkel bitte nicht unterschätzen. Besprecht die Route vor Ort mit eurem Chauffeur, denn dieser trägt die volle Verantwortung (Kollision, Schäden an Gebäuden etc.). Haftung Über die ganze Umzugsdauer muss die Kontaktperson vom jeweiligen Hossamobil sicherstellen, dass die Auflagen eingehalten werden. Bei Nichteinhalten der Umzugsauflagen kann die Kontaktperson vom OK Schlagerparade haftbar gemacht werden. Widerhandlungen gegen die öffentlich rechtlichen Bestimmungen werden durch die Stadtpolizei Chur geahndet. Anmeldung Hossamobile / Seite 3 von 4 Anmeldeformular Name: Vorname: Adresse: PLZ und Ort: Tel. /Mobile Nr.: Email-Adresse: Name des Mobils: Ev. Name des Vereins: Eure Schlagersongs: Art des Fahrzeugs: PW, LKW– oder Anhänger: Traktor, 2-Rad, Isetta … Masse des Fahrzeugs inkl. Dekoration: Natel Chauffeur: Verantwortlicher mit Natel-Nr: Kommentar: Die Teilnahmegebühr pro Hossamobil beträgt CHF 120.- Dieser Betrag ist beim Umzugsstart in bar zu bezahlen. Fahrzeuge welche nicht den Richtlinien entsprechen, dürfen nicht am Umzug teilnehmen. Da die Umzugstrecke in diesem Jahr mit Gittern von den Zuschauerreihen abgesperrt ist, werden keine Mitläufer mehr benötigt. Ich habe die Richtlinien sorgfältig durchgelesen und melde mich an: Unterschrift: ........................................................................................................ Ort/Datum: ........................................................................................................ Anmeldung Hossamobile / Seite 4 von 4
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