Schützt entscheidend besser

Schützt entscheidend besser
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung
Eine starke D&O Versicherung –
die richtige Entscheidung, um
Führungskräfte zu schützen
Geschäftsführer, Vorstand,
Führungskraft: Wer heute
in Unternehmen Entscheidungen trifft, ist wachsenden Risiken ausgesetzt.
Sicher: Jeder macht mal
Fehler. Damit das jedoch
keine Existenz bedrohenden persönlichen Folgen
hat, gibt es die Zurich
D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung – die
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
Führungskräfte, deren
Leistungsumfang neue
Maßstäbe setzt.
Für alle Fälle gibt es ein Sicherheitsnetz, auf das sich Entscheider wirklich verlassen können: das umfassende Schutzkonzept von Zurich.
Deshalb ist die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung unverzichtbar:
Riskantes Arbeitsumfeld
Die Entwicklung ist eindeutig, die Folgen sind
drastisch: In der Wirtschaft werden Führungskräfte immer häufiger persönlich haftbar
gemacht. Bei den zunehmend komplexeren
Prozessen und Zusammenhängen steigt das
Risiko, Fehler zu begehen.
Die Entscheidungsverantwortlichen von
Kapitalgesellschaften haften bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen in
unbeschränkter Höhe. Auch als angestellte
Geschäftsführer einer GmbH! Und selbst
Leiter von Non-Profit-Organisationen sind
haftbar. Schnell können so das Privatvermögen, der Ruf und die Karriere auf dem Spiel
stehen.
Unübersichtliche Gesetzeslage
Entscheidungsverantwortliche müssen
sicherstellen, dass ihr Unternehmen keine
Rechtsvorschriften verletzt. Aufgrund der
zunehmenden Anzahl an Gesetzen und
Vorschriften ist das Risiko hoch, unwissentlich
gegen geltendes Recht zu verstoßen und so
persönlich haftbar gemacht zu werden.
Steigende Klageflut
Immer wieder werden Unternehmen und
Entscheidungsverantwortlichen angebliche
Pflichtverletzungen vorgeworfen. Selbst wenn
es nicht zu einer Klage kommt, entstehen
erhebliche Kosten bei der Abwehr der
Ansprüche. Die Amerikanisierung des
Schadenersatzrechts führt deutlich häufiger
als bisher zu Klagen in Millionenhöhe. Mit
existenziellen Folgen für die persönlich betroffenen Manager.
Scharfe Gesetzgebung
Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern
und Vorständen in besonders scharfer Weise geregelt:
Sie haften schon bei kleinsten Pflichtverletzungen! Die
Beweislast geht dabei in weiten Bereichen zu ihren Lasten.
Die Gesetzeslage und ihre Folgen:
Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der
Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte
Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet. Dies kann
beispielsweise aufgrund einer Nachlässigkeit,
eines Irrtums, einer irreführenden Äußerung,
fehlender oder mangelhafter Kontrolle oder
verspäteter Bearbeitung (z.B. rechtzeitige
Stellung eines Insolvenzantrages) der Fall sein.
Geschäftsführer und Vorstände
• können sich nicht von ihrer Verantwortung
lösen aufgrund
- mangelnder Kenntnisse
- mangelnder Fähigkeiten
- mangelnder Erfahrungen
- von Abwesenheit
• haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht
mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter
Höhe
• haften schon bei leichter Fahrlässigkeit
• haften gesamtschuldnerisch
• müssen vielfach beweisen, dass sie nicht
schuldhaft gehandelt haben
• haben ein besonderes Haftungsrisiko bei
Insolvenz des Unternehmens
Pflichtverletzungen sind schnell passiert
Es gibt viele mögliche Pflichtverletzungen,
die Entscheidungsverantwortlichen vorgeworfen werden können. Oft sind sich die
Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst.
Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen:
• Auf Forderungen wurde eigenmächtig
verzichtet oder man ließ Forderungen
versehentlich verjähren.
• Ein Angestellter verursachte einen Vermögensschaden in der Ausübung einer
Aufgabe, die der Vorgesetzte laut Gesetz
gar nicht an ihn hätte übertragen dürfen.
• Ein Schaden wurde verursacht, weil es trotz
fehlender Sachkunde unterlassen wurde,
sich für komplizierte Vertragsgestaltungen
den Rat eines Fachmannes einzuholen.
• Einem Dritten entstand ein Schaden, weil
nicht dafür gesorgt wurde, dass die vom
Unternehmen genutzten AGB zueinander
passen.
• Im Falle von Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit wurde nicht rechtzeitig der
Insolvenzantrag gestellt.
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung – das Nonplusultra an Schutz
und Sicherheit für Unternehmen
Einzigartiger Leistungsumfang!
Nur die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung bündelt alle entscheidenden Leistungen in einer Polizze.
Einzigartiger Leistungsumfang zu
attraktiven Konditionen
Starker Schutz für Entscheider im Mittelstand und in Non-Profit-Organisationen
Viele Unternehmen wissen, dass eine Organhaftpflichtversicherung immer mehr zur
Voraussetzung wird, um Führungspositionen
optimal besetzen zu können. Verantwortungsbewusste Unternehmen und Organisationen
entscheiden sich deshalb für die Zurich D&O
Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung. Denn
sie vereint herausragende Produktmerkmale
und die entscheidenden Leistungen mit attraktiven Konditionen in einer Polizze. Damit ist sie
bisher am Markt der Organhaftpflichtversicherungen einzigartig in ihrem Leistungsumfang.
In Unternehmen und Non-Profit-Organisationen schützt die Zurich D&O Plus
Entscheiderhaftpflichtversicherung Entscheidungsverantwortliche bis zur Ebene
leitende MitarbeiterInnen. Sie minimiert die
persönlichen Risiken, denen diese Personen
im Unternehmen ausgesetzt sind. Sie übernimmt die anfallenden Kosten im Rahmen der
Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche
ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen
Schadenersatz.
Damit ein unternehmerischer
Fehler nicht die persönliche
Existenz kostet
Die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung
bündelt die wirklich entscheidenden Leistungen in
einer Polizze. Mit diesem einzigartigen Leistungsumfang
schützt Zurich Entscheidungsverantwortliche in Unternehmen und Non-Profit-Organisationen vor den weitreichenden Folgen von Pflichtverletzungen. Umfassend,
zuverlässig und sicher.
Ein besonders dichtes Sicherheitsnetz
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht
versichert Entscheider von mittelständischen
Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Non-Profit-Organisationen
gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche des
Versicherungsnehmers (Innenhaftung) und
Dritter (Außenhaftung).
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt
bei Vermögensschäden, die auf schuldhafte
Pflichtverletzungen der versicherten Person
zurückzuführen sind. Der Schutz gilt auch für
bei Vertragsbeginn nicht bekannte Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen
wurden. Er umfasst nicht nur Tätigkeiten im
Rahmen der Organisationspflicht, sondern
auch operative Tätigkeiten.
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht ersetzt
berechtigte Ansprüche, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der
Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also
die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des
Versicherten, ist inklusive.
Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht bietet
mehr:
• Gehaltsfortzahlungen bis 250.000 Euro pro
Versicherungsfall und -periode im Falle der
Aufrechnung
• eine Kontinuitätsgarantie:
- Wird der Versicherungsschutz unter
eingeschränkten Bedingungen und/oder
reduzierter Deckungssumme fortgesetzt,
gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche höhere
Leistungsumfang.
• eine sofortige, prämienfreie, unverfallbare
Nachmeldefrist von fünf Jahren:
- Damit ist man auch bei Pflichtverletzungen versichert, für die erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses
Ansprüche angemeldet werden. Die Frist
verfällt auch dann nicht, wenn nach
Vertragsende eine neue Polizze bei einem
anderen Anbieter abgeschlossen wird.
• eine zusätzliche Deckungssumme unter
anderem für pensionierte Vorstände und
Geschäftsführer
• eine freie Anwaltswahl zur Wahrnehmung
der Rechte aus dem Versicherungsvertrag
- Der Versicherer darf nur in sachlich begründeten Fällen widersprechen
• erstklassigen Service bei der Bearbeitung
von Schadenfällen
Für uns an erster Stelle:
unsere KundInnen
Ihre Zufriedenheit als Zurich KundIn ist unser primärer
Fokus. Um Ihnen schnell ein auf Sie angepasstes D&O
Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir ein paar
Informationen.
Erforderliche Unterlagen für ein D&O
Offert:
Zurich D&O Fragebogen
Für eine D&O Offertlegung ist es erforderlich,
uns einen vollständig ausgefüllten aktuell
datierten und durch die gesetzlichen
VertreterInnen unterzeichneten D&O
Fragebogen des Unternehmens im
Original (kein ppa., i.V. oder i.A.) zukommen
zu lassen. Wir akzeptieren auch MaklerFragebögen, sofern diese mindestens
dieselben Risikoinformationen abfragen,
wie der Zurich D&O Fragebogen.
Aktuelle Kennzahlen
Zur Abfrage des Risikos benötigen wir neben
einem D&O Fragebogen zusätzlich eine
Aufstellung der Kennzahlen des Unternehmens – idealerweise in Form eines aktuellen
Geschäftsberichts. Im Falle einer Privatstiftung
benötigen wir die aktuelle Stiftungsurkunde
und den letztverfügbaren Jahresabschluss.
Sonstige Informationen
Lassen Sie uns auch gerne wissen, ob Sie
spezielle Produktbedürfnisse haben. Wir
bieten nicht nur eine österreichweite D&O
Lösung, sondern auch eine internationale an.
Sofern daher für den idealen Schutz Ihrer
Führungskräfte eine globale Lösung benötigt
wird, ist Zurich Ihr idealer Ansprechpartner
dafür. Wir bieten Ihnen gesetzeskonforme
weltweite Lösungen zum Beispiel in Form
von Lokalpolizzen an.
Zurich – Ihr starker Partner
Für jede Situation im Leben.
Seit mehr als 140 Jahren ist Zurich ein verlässlicher Partner
für viele Österreicherinnen und Österreicher. Zurich ist eine Tochtergesellschaft der Zurich Insurance Group. Insgesamt ist die Zurich
Insurance Group, eine der weltweit führenden Versicherungs­gruppen,
in mehr als 170 Ländern vertreten. Nützen Sie die Vorteile und das
Know-how einer großen, inter­nationalen Versicherungsgruppe.
Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden umfassende, auf ihre
Bedürfnisse abgestimmte Lösungen in der Risikoab­sicherung,
Vorsorge und Vermögensbildung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Iva Herceg
Underwriting Financial Lines
Telefon: +43 (0) 1 50125-1063
Fax: +43 (0) 1 5050485
[email protected]
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien
Zurich ServiceCenter kostenlos unter:
08000 - 80 80 80, www.zurich.at
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