Schützt entscheidend besser Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung Eine starke D&O Versicherung – die richtige Entscheidung, um Führungskräfte zu schützen Geschäftsführer, Vorstand, Führungskraft: Wer heute in Unternehmen Entscheidungen trifft, ist wachsenden Risiken ausgesetzt. Sicher: Jeder macht mal Fehler. Damit das jedoch keine Existenz bedrohenden persönlichen Folgen hat, gibt es die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung – die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Führungskräfte, deren Leistungsumfang neue Maßstäbe setzt. Für alle Fälle gibt es ein Sicherheitsnetz, auf das sich Entscheider wirklich verlassen können: das umfassende Schutzkonzept von Zurich. Deshalb ist die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung unverzichtbar: Riskantes Arbeitsumfeld Die Entwicklung ist eindeutig, die Folgen sind drastisch: In der Wirtschaft werden Führungskräfte immer häufiger persönlich haftbar gemacht. Bei den zunehmend komplexeren Prozessen und Zusammenhängen steigt das Risiko, Fehler zu begehen. Die Entscheidungsverantwortlichen von Kapitalgesellschaften haften bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe. Auch als angestellte Geschäftsführer einer GmbH! Und selbst Leiter von Non-Profit-Organisationen sind haftbar. Schnell können so das Privatvermögen, der Ruf und die Karriere auf dem Spiel stehen. Unübersichtliche Gesetzeslage Entscheidungsverantwortliche müssen sicherstellen, dass ihr Unternehmen keine Rechtsvorschriften verletzt. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Gesetzen und Vorschriften ist das Risiko hoch, unwissentlich gegen geltendes Recht zu verstoßen und so persönlich haftbar gemacht zu werden. Steigende Klageflut Immer wieder werden Unternehmen und Entscheidungsverantwortlichen angebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen. Selbst wenn es nicht zu einer Klage kommt, entstehen erhebliche Kosten bei der Abwehr der Ansprüche. Die Amerikanisierung des Schadenersatzrechts führt deutlich häufiger als bisher zu Klagen in Millionenhöhe. Mit existenziellen Folgen für die persönlich betroffenen Manager. Scharfe Gesetzgebung Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in besonders scharfer Weise geregelt: Sie haften schon bei kleinsten Pflichtverletzungen! Die Beweislast geht dabei in weiten Bereichen zu ihren Lasten. Die Gesetzeslage und ihre Folgen: Pflichtverletzung Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Nachlässigkeit, eines Irrtums, einer irreführenden Äußerung, fehlender oder mangelhafter Kontrolle oder verspäteter Bearbeitung (z.B. rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrages) der Fall sein. Geschäftsführer und Vorstände • können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund - mangelnder Kenntnisse - mangelnder Fähigkeiten - mangelnder Erfahrungen - von Abwesenheit • haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe • haften schon bei leichter Fahrlässigkeit • haften gesamtschuldnerisch • müssen vielfach beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben • haben ein besonderes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens Pflichtverletzungen sind schnell passiert Es gibt viele mögliche Pflichtverletzungen, die Entscheidungsverantwortlichen vorgeworfen werden können. Oft sind sich die Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst. Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen: • Auf Forderungen wurde eigenmächtig verzichtet oder man ließ Forderungen versehentlich verjähren. • Ein Angestellter verursachte einen Vermögensschaden in der Ausübung einer Aufgabe, die der Vorgesetzte laut Gesetz gar nicht an ihn hätte übertragen dürfen. • Ein Schaden wurde verursacht, weil es trotz fehlender Sachkunde unterlassen wurde, sich für komplizierte Vertragsgestaltungen den Rat eines Fachmannes einzuholen. • Einem Dritten entstand ein Schaden, weil nicht dafür gesorgt wurde, dass die vom Unternehmen genutzten AGB zueinander passen. • Im Falle von Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit wurde nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt. Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung – das Nonplusultra an Schutz und Sicherheit für Unternehmen Einzigartiger Leistungsumfang! Nur die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung bündelt alle entscheidenden Leistungen in einer Polizze. Einzigartiger Leistungsumfang zu attraktiven Konditionen Starker Schutz für Entscheider im Mittelstand und in Non-Profit-Organisationen Viele Unternehmen wissen, dass eine Organhaftpflichtversicherung immer mehr zur Voraussetzung wird, um Führungspositionen optimal besetzen zu können. Verantwortungsbewusste Unternehmen und Organisationen entscheiden sich deshalb für die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung. Denn sie vereint herausragende Produktmerkmale und die entscheidenden Leistungen mit attraktiven Konditionen in einer Polizze. Damit ist sie bisher am Markt der Organhaftpflichtversicherungen einzigartig in ihrem Leistungsumfang. In Unternehmen und Non-Profit-Organisationen schützt die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung Entscheidungsverantwortliche bis zur Ebene leitende MitarbeiterInnen. Sie minimiert die persönlichen Risiken, denen diese Personen im Unternehmen ausgesetzt sind. Sie übernimmt die anfallenden Kosten im Rahmen der Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz. Damit ein unternehmerischer Fehler nicht die persönliche Existenz kostet Die Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflichtversicherung bündelt die wirklich entscheidenden Leistungen in einer Polizze. Mit diesem einzigartigen Leistungsumfang schützt Zurich Entscheidungsverantwortliche in Unternehmen und Non-Profit-Organisationen vor den weitreichenden Folgen von Pflichtverletzungen. Umfassend, zuverlässig und sicher. Ein besonders dichtes Sicherheitsnetz Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht versichert Entscheider von mittelständischen Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Non-Profit-Organisationen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung). Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die auf schuldhafte Pflichtverletzungen der versicherten Person zurückzuführen sind. Der Schutz gilt auch für bei Vertragsbeginn nicht bekannte Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden. Er umfasst nicht nur Tätigkeiten im Rahmen der Organisationspflicht, sondern auch operative Tätigkeiten. Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht ersetzt berechtigte Ansprüche, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten, ist inklusive. Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht bietet mehr: • Gehaltsfortzahlungen bis 250.000 Euro pro Versicherungsfall und -periode im Falle der Aufrechnung • eine Kontinuitätsgarantie: - Wird der Versicherungsschutz unter eingeschränkten Bedingungen und/oder reduzierter Deckungssumme fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche höhere Leistungsumfang. • eine sofortige, prämienfreie, unverfallbare Nachmeldefrist von fünf Jahren: - Damit ist man auch bei Pflichtverletzungen versichert, für die erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses Ansprüche angemeldet werden. Die Frist verfällt auch dann nicht, wenn nach Vertragsende eine neue Polizze bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. • eine zusätzliche Deckungssumme unter anderem für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer • eine freie Anwaltswahl zur Wahrnehmung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag - Der Versicherer darf nur in sachlich begründeten Fällen widersprechen • erstklassigen Service bei der Bearbeitung von Schadenfällen Für uns an erster Stelle: unsere KundInnen Ihre Zufriedenheit als Zurich KundIn ist unser primärer Fokus. Um Ihnen schnell ein auf Sie angepasstes D&O Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir ein paar Informationen. Erforderliche Unterlagen für ein D&O Offert: Zurich D&O Fragebogen Für eine D&O Offertlegung ist es erforderlich, uns einen vollständig ausgefüllten aktuell datierten und durch die gesetzlichen VertreterInnen unterzeichneten D&O Fragebogen des Unternehmens im Original (kein ppa., i.V. oder i.A.) zukommen zu lassen. Wir akzeptieren auch MaklerFragebögen, sofern diese mindestens dieselben Risikoinformationen abfragen, wie der Zurich D&O Fragebogen. Aktuelle Kennzahlen Zur Abfrage des Risikos benötigen wir neben einem D&O Fragebogen zusätzlich eine Aufstellung der Kennzahlen des Unternehmens – idealerweise in Form eines aktuellen Geschäftsberichts. Im Falle einer Privatstiftung benötigen wir die aktuelle Stiftungsurkunde und den letztverfügbaren Jahresabschluss. Sonstige Informationen Lassen Sie uns auch gerne wissen, ob Sie spezielle Produktbedürfnisse haben. Wir bieten nicht nur eine österreichweite D&O Lösung, sondern auch eine internationale an. Sofern daher für den idealen Schutz Ihrer Führungskräfte eine globale Lösung benötigt wird, ist Zurich Ihr idealer Ansprechpartner dafür. Wir bieten Ihnen gesetzeskonforme weltweite Lösungen zum Beispiel in Form von Lokalpolizzen an. Zurich – Ihr starker Partner Für jede Situation im Leben. Seit mehr als 140 Jahren ist Zurich ein verlässlicher Partner für viele Österreicherinnen und Österreicher. Zurich ist eine Tochtergesellschaft der Zurich Insurance Group. Insgesamt ist die Zurich Insurance Group, eine der weltweit führenden Versicherungsgruppen, in mehr als 170 Ländern vertreten. Nützen Sie die Vorteile und das Know-how einer großen, internationalen Versicherungsgruppe. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden umfassende, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösungen in der Risikoabsicherung, Vorsorge und Vermögensbildung. Ihre Ansprechpartnerin: Iva Herceg Underwriting Financial Lines Telefon: +43 (0) 1 50125-1063 Fax: +43 (0) 1 5050485 [email protected] Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien Zurich ServiceCenter kostenlos unter: 08000 - 80 80 80, www.zurich.at 03 2015 668-14 pdf Druckfehler und Änderungen vorbehalten
© Copyright 2024 ExpyDoc