Ausstellung Spitzweed-Scheune Roßtal 16.10. bis 25.10.2015 im

Ausstellung Spitzweed-Scheune Roßtal
16.10. bis 25.10.2015 im Rahmen des „Kultursommer Roßtal“
1. Allgemeines
Die Ausstellung findet statt vom 16.10. bis 25.10.2015 in der Spitzweed-Scheune in Roßtal.
Ausstellungseröffnung, 16.10.2015 um 19.00 Uhr
Geplante Öffnungszeiten:
Samstag – Sonntag: 17.10. – 18.10.2015
Freitag:
23.10.2015
Samstag – Sonntag: 24.10. – 25.10.2015
von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00Uhr
von 15.00 – 18.00 Uhr
von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00Uhr
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Vorauswahl für die Ausstellung im Rahmen der Veranstaltung „Kultursommer
Roßtal“ sind alle Profi- und Hobby-Künstler berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Fürth haben
oder im Landkreis künstlerisch tätig sind.
3. Anforderung an die Werke
 Zugelassen zur Ausstellung werden Originalwerke der Malerei, (Druck-)Grafik, Skulptur/Plastik,
Installation, Fotografie und Film-/Medienkunst.
 Jede/r Teilnehmer/in kann max. 2 Werke mit einer maximalen Seitenlänge Höhe 70 cm x Breite
50 cm (Hochformat) zur Vorauswahl vorschlagen. Die Kunstwerke müssen innerhalb der letzten
drei Jahre (ab 01.01.2012) entstanden sein.
 Objekte dürfen einen Platz von 1m x 1m nutzen; werden andere Einheiten benötigt, bitte an das
Regionalmanagement wenden.
4. Anmeldung zur Ausstellung
 Das Anmeldeformular muss bis spätestens 18.09.2015 online eingereicht werden.
 Von jedem Kunstwerk ist ein aussagekräftiges digitales Foto (Bilddatei) mit dem
Anmeldeformular abzugeben.
 Eingesandte Bilddateien sollten folgenden technischen Kriterien entsprechen:
Format: .JPG oder .JPEG
Auflösung längste Seite: max. 1200 Pixel
Dateigröße: max. 5 MB
 Anmeldeformular und Bilddatei sind zu mailen an [email protected]
 Gemeinschaftsarbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn die beteiligten Künstler nicht
mit Einzelarbeiten teilnehmen.
5. Anlieferung und Abholung
 Am Originalwerk ist zur zweifelsfreien Zuordnung Name und Adresse der Künstlerin bzw. des
Künstlers und der Titel des Kunstwerkes deutlich sichtbar anzubringen.
 Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden, müssen mit
einem entsprechenden Sockel eingereicht werden. Für Video- oder Filmarbeiten müssen für die
Ausstellung die entsprechenden Abspiel- oder Projektionsgeräte eingereicht werden.
 Alle Bilder müssen technisch einwandfrei sein.
 Es dürfen nur stabile Hängevorrichtungen verwendet werden.
 Rahmenlose Bilderhalter sind nicht zugelassen.
 Werke, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.
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Die Anlieferung der von der Jury zur Ausstellung ausgewählten Originale ist möglich vom
13.10.2015 -15.10.2015; der genaue Zeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Abholung der Werke erfolgt ab Montag, 26.10.2015 bis spätestens 28.10.2015, die genaue
Uhrzeit wird noch bekanntgegeben.
6. Aufgaben und Zusammensetzung der Jury
 Die eingereichten Bilder werden von einer unabhängigen Jury bestehend aus Herr Häfner, Herr
Erbes, Herr Höpfner, Frau Wenning und Herr Feyerabend ausgewählt.
 Kriterien für die Entscheidung der Jury über die Annahme der eingereichten Arbeiten zur
Ausstellung sind die künstlerische Qualität des Kunstwerkes.
 Es können sowohl alle als auch nur ein Teil der eingereichten Arbeiten angenommen bzw.
abgelehnt werden.
7. Haftung
 Den An- und Abtransport der Arbeiten übernimmt der Künstler/die Künstlerin auf eigene Gefahr
und Rechnung.
 Er wird empfohlen die eingereichten Werke durch den Künstler/die Künstlerin für die Dauer der
Ausstellung eigenverantwortlich zu versichern. Der Landkreis Fürth wird voraussichtlich eine
zusätzliche Ausstellungsversicherung abschließen.
Das wichtigste in Kürze:
Anmeldeformalitäten:
 Anmeldung mit vollständigen Angaben
 Fotos der Kunstwerke
 Kurzer Lebenslauf/ künstlerischen Werdegang
 Alles einreichen bis 18.09.2015 an [email protected]
Kunstwerke:
 max. 2 Kunstwerke
 Größenangaben: 70 cm Höhe und 50 cm Breite
 Beschriftung der Werke auf der Rückseite zur Zuordnung
 (Keil-)Rahmen müssen über Ösen zum Aufhängen verfügen
 stabile Hängevorrichtung verwenden
 Sockel für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden
 Abspiel- oder Projektionsgeräte für Video- oder Filmarbeiten
 Abgabe: 13.10. - 15.10. 2015 und
 Abbau: ab Montag, 26.10 – 28.10.2015, genaue Zeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Ausstellung!
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