Ausstellung Spitzweed-Scheune Roßtal 16.10. bis 25.10.2015 im Rahmen des „Kultursommer Roßtal“ 1. Allgemeines Die Ausstellung findet statt vom 16.10. bis 25.10.2015 in der Spitzweed-Scheune in Roßtal. Ausstellungseröffnung, 16.10.2015 um 19.00 Uhr Geplante Öffnungszeiten: Samstag – Sonntag: 17.10. – 18.10.2015 Freitag: 23.10.2015 Samstag – Sonntag: 24.10. – 25.10.2015 von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00Uhr von 15.00 – 18.00 Uhr von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00Uhr 2. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Vorauswahl für die Ausstellung im Rahmen der Veranstaltung „Kultursommer Roßtal“ sind alle Profi- und Hobby-Künstler berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Fürth haben oder im Landkreis künstlerisch tätig sind. 3. Anforderung an die Werke Zugelassen zur Ausstellung werden Originalwerke der Malerei, (Druck-)Grafik, Skulptur/Plastik, Installation, Fotografie und Film-/Medienkunst. Jede/r Teilnehmer/in kann max. 2 Werke mit einer maximalen Seitenlänge Höhe 70 cm x Breite 50 cm (Hochformat) zur Vorauswahl vorschlagen. Die Kunstwerke müssen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2012) entstanden sein. Objekte dürfen einen Platz von 1m x 1m nutzen; werden andere Einheiten benötigt, bitte an das Regionalmanagement wenden. 4. Anmeldung zur Ausstellung Das Anmeldeformular muss bis spätestens 18.09.2015 online eingereicht werden. Von jedem Kunstwerk ist ein aussagekräftiges digitales Foto (Bilddatei) mit dem Anmeldeformular abzugeben. Eingesandte Bilddateien sollten folgenden technischen Kriterien entsprechen: Format: .JPG oder .JPEG Auflösung längste Seite: max. 1200 Pixel Dateigröße: max. 5 MB Anmeldeformular und Bilddatei sind zu mailen an [email protected] Gemeinschaftsarbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn die beteiligten Künstler nicht mit Einzelarbeiten teilnehmen. 5. Anlieferung und Abholung Am Originalwerk ist zur zweifelsfreien Zuordnung Name und Adresse der Künstlerin bzw. des Künstlers und der Titel des Kunstwerkes deutlich sichtbar anzubringen. Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden, müssen mit einem entsprechenden Sockel eingereicht werden. Für Video- oder Filmarbeiten müssen für die Ausstellung die entsprechenden Abspiel- oder Projektionsgeräte eingereicht werden. Alle Bilder müssen technisch einwandfrei sein. Es dürfen nur stabile Hängevorrichtungen verwendet werden. Rahmenlose Bilderhalter sind nicht zugelassen. Werke, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. 1 Die Anlieferung der von der Jury zur Ausstellung ausgewählten Originale ist möglich vom 13.10.2015 -15.10.2015; der genaue Zeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Abholung der Werke erfolgt ab Montag, 26.10.2015 bis spätestens 28.10.2015, die genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben. 6. Aufgaben und Zusammensetzung der Jury Die eingereichten Bilder werden von einer unabhängigen Jury bestehend aus Herr Häfner, Herr Erbes, Herr Höpfner, Frau Wenning und Herr Feyerabend ausgewählt. Kriterien für die Entscheidung der Jury über die Annahme der eingereichten Arbeiten zur Ausstellung sind die künstlerische Qualität des Kunstwerkes. Es können sowohl alle als auch nur ein Teil der eingereichten Arbeiten angenommen bzw. abgelehnt werden. 7. Haftung Den An- und Abtransport der Arbeiten übernimmt der Künstler/die Künstlerin auf eigene Gefahr und Rechnung. Er wird empfohlen die eingereichten Werke durch den Künstler/die Künstlerin für die Dauer der Ausstellung eigenverantwortlich zu versichern. Der Landkreis Fürth wird voraussichtlich eine zusätzliche Ausstellungsversicherung abschließen. Das wichtigste in Kürze: Anmeldeformalitäten: Anmeldung mit vollständigen Angaben Fotos der Kunstwerke Kurzer Lebenslauf/ künstlerischen Werdegang Alles einreichen bis 18.09.2015 an [email protected] Kunstwerke: max. 2 Kunstwerke Größenangaben: 70 cm Höhe und 50 cm Breite Beschriftung der Werke auf der Rückseite zur Zuordnung (Keil-)Rahmen müssen über Ösen zum Aufhängen verfügen stabile Hängevorrichtung verwenden Sockel für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden Abspiel- oder Projektionsgeräte für Video- oder Filmarbeiten Abgabe: 13.10. - 15.10. 2015 und Abbau: ab Montag, 26.10 – 28.10.2015, genaue Zeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Ausstellung! 2
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