RECHTSVORSCHLAG - WAS NUN? www.intrum.ch SO KOMMEN SIE ZU IHREM RECHT Wird eine Forderung nicht innert Fälligkeitsdatum beglichen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es macht jedoch Sinn, bei jedem einzelnen Fall zuerst die Wirtschaftlichkeit einer Betreibung hinsichtlich der Forderungshöhe, der Bonität des Schuldners sowie auch dessen Erfolgsaussicht zu prüfen. Betreibungsbegehren Rechtsvorschlag Rechtsvorschlag beseitigen Zahlungsbefehl 1 Jahr gültig Forderung wird bezahlt Einigung mit Schuldner Fortsetzungsbegehren Rechtsöffnung Zivilklage Verfahren auf Pfändung Klagebewilligung Pfändungsverlustschein RECHTSVORSCHLAG BESEITIGEN Liegt keine eindeutige Beweislage vor (z.B. Schuldanerkennung des Schuldners), sollte man als Erstes das Gespräch mit dem Schuldner suchen, damit er seinen Rechtsvorschlag zurückzieht, um weitere Umtriebe und Kosten zu vermeiden (siehe Abschnitt «Klagen»). RECHTSÖFFNUNG/SUMMARISCHES VERFAHREN Des Weiteren kann man ein Rechtsöffnungsbegehren inkl. allen Beweisen (Rechtsöffnungstitel wie Vertrag, unterschriebene Lieferscheine etc.) an das Rechtöffnungsgericht einreichen. Hier ist keine persönliche Teilnahme erforderlich. Resultiert ein positives Urteil, kann die Betreibung fortgesetzt werden. KLAGEN Im gegenteiligen Fall oder auch alternativ kann - sofern wirtschaftlich sinnvoll, da dieser Schritt mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, welche vom Gläubiger bevorschusst werden müssen - eine Zivilklage an den Friedensrichter am Wohnort des Schuldners eingereicht werden. Achtung: unbedingt auf die obligatorischen Inhalte achten und immer sämtliche Kosten aufführen. Der Friedensrichter lädt danach zur Verhandlung ein, wobei beide Parteien angehört werden. Eine Teilnahme ist zwingend. Auch hier gilt das Motto: Schlichten statt Richten. Ein gerichtlicher Vergleich, sprich eine Einigung wird angestrebt. Bei Streitigkeiten bis 2'000 CHF können Friedensrichter abschliessende, rechtsgültige Entscheide fällen. Bei Beträgen bis 5'000 CHF können sie ausserdem einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Einsprachen (innert 20 Tagen) ebenfalls rechtsgültig wird. Bei den übrigen Fällen können sie die Klagebewilligung für einen weiterführenden Gerichtsprozess erteilen. KONTAKTIEREN SIE UNS: Für eine Beratung und weitere Informationen über unsere Dienstleistungen, kontaktieren Sie uns per Telefon unter 044 806 85 57 oder per Mail an oder besuchen Sie uns auf www.intrum.ch [email protected]
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