SO KOMMEN SIE ZU IHREM RECHT

RECHTSVORSCHLAG - WAS NUN?
www.intrum.ch
SO KOMMEN SIE ZU IHREM RECHT
Wird eine Forderung nicht innert Fälligkeitsdatum beglichen, können rechtliche
Schritte eingeleitet werden. Es macht jedoch Sinn, bei jedem einzelnen Fall
zuerst die Wirtschaftlichkeit einer Betreibung hinsichtlich der Forderungshöhe,
der Bonität des Schuldners sowie auch dessen Erfolgsaussicht zu prüfen.
Betreibungsbegehren
Rechtsvorschlag
Rechtsvorschlag
beseitigen
Zahlungsbefehl
1 Jahr gültig
Forderung
wird bezahlt
Einigung mit
Schuldner
Fortsetzungsbegehren
Rechtsöffnung
Zivilklage
Verfahren auf
Pfändung
Klagebewilligung
Pfändungsverlustschein
RECHTSVORSCHLAG BESEITIGEN
Liegt keine eindeutige Beweislage vor (z.B. Schuldanerkennung des Schuldners),
sollte man als Erstes das Gespräch mit dem Schuldner suchen, damit er seinen
Rechtsvorschlag zurückzieht, um weitere Umtriebe und Kosten zu vermeiden
(siehe Abschnitt «Klagen»).
RECHTSÖFFNUNG/SUMMARISCHES VERFAHREN
Des Weiteren kann man ein Rechtsöffnungsbegehren inkl. allen Beweisen
(Rechtsöffnungstitel wie Vertrag, unterschriebene Lieferscheine etc.) an das
Rechtöffnungsgericht einreichen. Hier ist keine persönliche Teilnahme erforderlich.
Resultiert ein positives Urteil, kann die Betreibung fortgesetzt werden.
KLAGEN
Im gegenteiligen Fall oder auch alternativ kann - sofern wirtschaftlich sinnvoll, da
dieser Schritt mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, welche vom Gläubiger
bevorschusst werden müssen - eine Zivilklage an den Friedensrichter am Wohnort
des Schuldners eingereicht werden.
Achtung: unbedingt auf die obligatorischen Inhalte achten und immer sämtliche
Kosten aufführen. Der Friedensrichter lädt danach zur Verhandlung ein, wobei
beide Parteien angehört werden. Eine Teilnahme ist zwingend.
Auch hier gilt das Motto: Schlichten statt Richten. Ein gerichtlicher Vergleich, sprich
eine Einigung wird angestrebt. Bei Streitigkeiten bis 2'000 CHF können Friedensrichter abschliessende, rechtsgültige Entscheide fällen. Bei Beträgen bis 5'000
CHF können sie ausserdem einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Einsprachen (innert 20 Tagen) ebenfalls rechtsgültig wird. Bei den übrigen Fällen können
sie die Klagebewilligung für einen weiterführenden Gerichtsprozess erteilen.
KONTAKTIEREN SIE UNS:
Für eine Beratung und weitere Informationen über unsere
Dienstleistungen, kontaktieren Sie uns per Telefon unter
044 806 85 57
oder per Mail an
oder besuchen Sie uns auf www.intrum.ch
[email protected]