WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung Buchhaltung 1

WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung
Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger)
Gesamtkompetenz: Tagesabschluss
Theorie und Grundbegriffe, rechtliche u. organisatorische Rahmenbedingungen, laufende
Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer.
Abschluss: Kursbesuchsbestätigung (bei 75 % Anwesenheit)
Kursbeitrag: € 530,-Dauer:
66 Lehreinheiten
Buchhaltung 2 (= Buchhaltung für Fortgeschrittene)
Gesamtkompetenz: Monatsabschluss
Theorie und Grundbegriffe, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen,
laufende Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Einnahmen-AusgabenRechnung, Jahresabschluss.
Abschluss:
Kursbeitrag:
Dauer:
Prüfungsgebühr:
Kursbesuchsbestätigung (bei 75 % Anwesenheit)
Schriftliche Prüfung möglich (Zeugnis „Buchhaltung II“ Prüfung)
€ 530,-66 Lehreinheiten
€ 100,--
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DIPLOM BUCHHALTUNGSASSISTENT
Das Diplom Buchhaltungsassistent kann nach erfolgreicher Ablegung der
Abschlussprüfung „Buchhaltung II“ und Teilnahme am Seminar „Buchhaltung am PC“
kostenlos angefordert werden.
Mailen Sie dazu Ihr Zeugnis „Buchhaltung II“ und Ihre Teilnahmebestätigung vom Kurs
„Buchhaltung am PC“ an [email protected] - wir senden Ihnen gerne Ihr
Diplom kostenlos zu.
Vorbereitungskurs zur Buchhalterprüfung
Kursjahr 2015/ 16
Gesamtkompetenz: Vorbereitungsarbeiten Jahresabschluss
Theorie und Grundbegriffe, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen,
laufende Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Einnahmen-AusgabenRechnung, Jahresabschluss, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, sonstige Steuern,
Bürgerliches und Unternehmensrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr,
Unternehmensfinanzierung, Kostenrechnung.
Buchhaltung/ Kostenrechnung/ Zahlungsverkehr - 116 Lehreinheiten:
Steuerrecht - 56 Lehreinheiten
Bürgerliches Recht - 16 Lehreinheiten
Gesamtdauer: 188 Lehreinheit
Hinweis: Zusätzlich zu den 188 Lehreinheiten wird auch eine schriftliche 5stündige
Musterprüfung als Übungsmöglichkeit für die Buchhalter-Prüfung abgehalten
Kursbeitrag:
Prüfungsgebühr:
€ 1.540,-€ 300,--
bestehend aus: schriftlichem Teil Buchhaltung (5-stündig) und
kommissioneller mündlicher Abschlussprüfung
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Voraussetzung für die Zulassung zur Buchhalterprüfung ist:
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schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen
Beilagen (Nachweisen);
eine eineinhalbjährige Tätigkeit im Rechnungswesen (Lehr- und Praktikantenzeiten
werden nicht als Praxis anerkannt)*
Absolventen einer Handelsakademie oder HLW mit Rechnungswesennoten im
Maturazeugnis haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen
nachzuweisen;
Absolventen einer einschlägigen Hochschule können ohne
weitere Voraussetzung antreten;
Absolventen der Kurse Buchhaltung 1 und Buchhaltung 2 mit Prüfung haben eine
mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen;
Über die Zulassung entscheidet das WIFI endgültig;
*Anmerkung zum Praxisnachweis: Ausnahmeregelung für den Fall, dass die erforderliche
Praxiszeit zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erreicht wird:
Ein Prüfungsantritt ist auch möglich, wenn mind. 50% der vorgeschriebenen Praxiszeit
nachgewiesen wird. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall das offizielle Zeugnis erst,
wenn die beim Prüfungsantritt ausständigen max. 50% nachgewiesen werden. In der
Zwischenzeit kann an den Teilnehmer eine formlose Prüfungsbestätigung ausgegeben
werden, aus der hervorgeht mit welcher Note die „Buchhalterprüfung“ bestanden
wurde.
Hinweis:
Die Buchhalterprüfung ist eine öffentliche Prüfung und kann auch ohne Kursbesuch
abgelegt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein schriftliches Ansuchen
um Zulassung zur Prüfung an das WIFI ist dafür erforderlich.
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Vorbereitung zur Bilanzbuchhalterprüfung
Kursjahr 2015/ 16
Kostenlose Informationsabende:
Villach:
Klagenfurt:
Mittwoch, 16. September 2015, 18.00 Uhr
Donnerstag, 17. September 2015, 18.00 Uhr
Anmeldung erforderlich!
Gesamtkompetenz: Jahresabschluss
Theorie und Grundbegriffe, besondere Geschäftsfälle, rechtliche und organisatorische
Rahmenbedingungen, Umsatzsteuer, Jahresabschluss, Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer, sonstige Steuern, Bürgerliches und Unternehmensrecht, Zahlungs- und
Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierung, Kostenrechnung.
Bilanzierung (120 Lehreinheiten, € 980,--)
Steuerrecht (64 Lehreinheiten, € 600,--)
Kostenrechnung (40 Lehreinheiten, € 460,--)
Unternehmensrecht (20 Lehreinheiten, € 250,--)
Unternehmensfinanzierung (8 Lehreinheiten, € 100,--)
Jeder Kursteil kann auch einzeln besucht werden.
Prüfungsgebühr:
€ 320,-* 3-stündige schriftliche Klausur aus Kostenrechnung
* 6-stündige schriftliche Klausur aus Bilanzierung
* mündliche kommissionelle Gesamt-Abschlussprüfung
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Bei Nachweis der Kostenrechnerprüfung (Zeugnis) entfällt der Prüfungsteil aus
Kostenrechnung (in diesem Fall ermäßigt sich die Prüfungsgebühr um Euro 70,--).
Vorgezogene schriftliche KORE-Prüfung
Bis auf Weiteres gibt es die Möglichkeit die schriftliche KORE-Prüfung, als Teil der
gesamten Bilanzbuchhalterprüfung, zeitnahe nach dem gehaltenen KORE-Modul
abzulegen.
Diese vorgezogene KORE-Prüfung findet stets im Frühjahr (April/Mai) statt und stellt eine
Vorwegnahme der schriftlichen KORE-Prüfung im Dezember dar.
Voraussetzung zum Prüfungsantritt ist, dass Sie alle Zulassungsbedingungen für den Antritt
zur gesamten Bilanzbuchhalterprüfung (siehe unten) erfüllen.
Tritt jemand zur vorgezogenen KORE-Prüfung an, so ist vorerst die gesamte BBHPrüfungsgebühr in der Höhe von derzeit € 320,- zu entrichten, da die Prüfung im Rahmen
eines voll umfassenden BBH-Prüfungstermin stattfindet.
Beim Antritt zu den restlichen BBH-Prüfungsteilen im Dezember/Jänner werden Ihnen für
Ihre bestandene schriftliche (vorgezogene) KORE-Prüfung € 96,- von der
Gesamtprüfungsgebühr in Abzug gebracht - dies entspricht somit einer Ermäßigung von
30% - und somit müssen Sie dann nur mehr € 224,- an Prüfungsgebühr bezahlen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Bilanzbuchhalterprüfung:
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schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen
Beilagen (Nachweisen);
Nachweis des „Buchhalterzeugnisses“ (ausnahmslos);
eine dreijährige Tätigkeit im Rechnungswesen (Lehr- und Praktikantenzeiten
werden nicht als Praxis anerkannt.)*
Absolventen einer Handelsakademie oder HLW mit Rechnungswesennoten im
Maturazeugnis haben eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen
nachzuweisen;
Absolventen einer einschlägigen Hochschule haben eine
mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen;
Über die Zulassung entscheidet das WIFI endgültig;
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*Anmerkung zum Praxisnachweis: Ausnahmeregelung für den Fall, dass die erforderliche
Praxiszeit zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erreicht wird: Ein Prüfungsantritt ist auch
möglich, wenn mind. 50% der vorgeschriebenen Praxiszeit nachgewiesen wird. Der
Teilnehmer erhält in diesem Fall das offizielle Zeugnis erst, wenn die beim
Prüfungsantritt ausständigen max. 50% nachgewiesen werden. In der Zwischenzeit kann
an den Teilnehmer eine formlose Prüfungsbestätigung ausgegeben werden, aus der
hervorgeht mit welcher Note die „Bilanzbuchhalterprüfung“ bestanden wurde.
Hinweis:
Die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine öffentliche Prüfung und kann auch ohne Kursbesuch
abgelegt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein schriftliches Ansuchen
um Zulassung zur Prüfung an das WIFI ist dafür erforderlich.
Weitere Auskünfte/Anmeldung unter der Tel.Nr. 05 9434 DW 915
oder [email protected]; Internet: www.wifikaernten.at
(Änderungen vorbehalten)
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