WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) Gesamtkompetenz: Tagesabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche u. organisatorische Rahmenbedingungen, laufende Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer. Abschluss: Kursbesuchsbestätigung (bei 75 % Anwesenheit) Kursbeitrag: € 530,-Dauer: 66 Lehreinheiten Buchhaltung 2 (= Buchhaltung für Fortgeschrittene) Gesamtkompetenz: Monatsabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, laufende Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Einnahmen-AusgabenRechnung, Jahresabschluss. Abschluss: Kursbeitrag: Dauer: Prüfungsgebühr: Kursbesuchsbestätigung (bei 75 % Anwesenheit) Schriftliche Prüfung möglich (Zeugnis „Buchhaltung II“ Prüfung) € 530,-66 Lehreinheiten € 100,-- 1 DIPLOM BUCHHALTUNGSASSISTENT Das Diplom Buchhaltungsassistent kann nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung „Buchhaltung II“ und Teilnahme am Seminar „Buchhaltung am PC“ kostenlos angefordert werden. Mailen Sie dazu Ihr Zeugnis „Buchhaltung II“ und Ihre Teilnahmebestätigung vom Kurs „Buchhaltung am PC“ an [email protected] - wir senden Ihnen gerne Ihr Diplom kostenlos zu. Vorbereitungskurs zur Buchhalterprüfung Kursjahr 2015/ 16 Gesamtkompetenz: Vorbereitungsarbeiten Jahresabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, laufende Geschäftsfälle, besondere Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Einnahmen-AusgabenRechnung, Jahresabschluss, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, sonstige Steuern, Bürgerliches und Unternehmensrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierung, Kostenrechnung. Buchhaltung/ Kostenrechnung/ Zahlungsverkehr - 116 Lehreinheiten: Steuerrecht - 56 Lehreinheiten Bürgerliches Recht - 16 Lehreinheiten Gesamtdauer: 188 Lehreinheit Hinweis: Zusätzlich zu den 188 Lehreinheiten wird auch eine schriftliche 5stündige Musterprüfung als Übungsmöglichkeit für die Buchhalter-Prüfung abgehalten Kursbeitrag: Prüfungsgebühr: € 1.540,-€ 300,-- bestehend aus: schriftlichem Teil Buchhaltung (5-stündig) und kommissioneller mündlicher Abschlussprüfung 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Buchhalterprüfung ist: schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen Beilagen (Nachweisen); eine eineinhalbjährige Tätigkeit im Rechnungswesen (Lehr- und Praktikantenzeiten werden nicht als Praxis anerkannt)* Absolventen einer Handelsakademie oder HLW mit Rechnungswesennoten im Maturazeugnis haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen; Absolventen einer einschlägigen Hochschule können ohne weitere Voraussetzung antreten; Absolventen der Kurse Buchhaltung 1 und Buchhaltung 2 mit Prüfung haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen; Über die Zulassung entscheidet das WIFI endgültig; *Anmerkung zum Praxisnachweis: Ausnahmeregelung für den Fall, dass die erforderliche Praxiszeit zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erreicht wird: Ein Prüfungsantritt ist auch möglich, wenn mind. 50% der vorgeschriebenen Praxiszeit nachgewiesen wird. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall das offizielle Zeugnis erst, wenn die beim Prüfungsantritt ausständigen max. 50% nachgewiesen werden. In der Zwischenzeit kann an den Teilnehmer eine formlose Prüfungsbestätigung ausgegeben werden, aus der hervorgeht mit welcher Note die „Buchhalterprüfung“ bestanden wurde. Hinweis: Die Buchhalterprüfung ist eine öffentliche Prüfung und kann auch ohne Kursbesuch abgelegt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung an das WIFI ist dafür erforderlich. 3 Vorbereitung zur Bilanzbuchhalterprüfung Kursjahr 2015/ 16 Kostenlose Informationsabende: Villach: Klagenfurt: Mittwoch, 16. September 2015, 18.00 Uhr Donnerstag, 17. September 2015, 18.00 Uhr Anmeldung erforderlich! Gesamtkompetenz: Jahresabschluss Theorie und Grundbegriffe, besondere Geschäftsfälle, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, Umsatzsteuer, Jahresabschluss, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, sonstige Steuern, Bürgerliches und Unternehmensrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr, Unternehmensfinanzierung, Kostenrechnung. Bilanzierung (120 Lehreinheiten, € 980,--) Steuerrecht (64 Lehreinheiten, € 600,--) Kostenrechnung (40 Lehreinheiten, € 460,--) Unternehmensrecht (20 Lehreinheiten, € 250,--) Unternehmensfinanzierung (8 Lehreinheiten, € 100,--) Jeder Kursteil kann auch einzeln besucht werden. Prüfungsgebühr: € 320,-* 3-stündige schriftliche Klausur aus Kostenrechnung * 6-stündige schriftliche Klausur aus Bilanzierung * mündliche kommissionelle Gesamt-Abschlussprüfung 4 Bei Nachweis der Kostenrechnerprüfung (Zeugnis) entfällt der Prüfungsteil aus Kostenrechnung (in diesem Fall ermäßigt sich die Prüfungsgebühr um Euro 70,--). Vorgezogene schriftliche KORE-Prüfung Bis auf Weiteres gibt es die Möglichkeit die schriftliche KORE-Prüfung, als Teil der gesamten Bilanzbuchhalterprüfung, zeitnahe nach dem gehaltenen KORE-Modul abzulegen. Diese vorgezogene KORE-Prüfung findet stets im Frühjahr (April/Mai) statt und stellt eine Vorwegnahme der schriftlichen KORE-Prüfung im Dezember dar. Voraussetzung zum Prüfungsantritt ist, dass Sie alle Zulassungsbedingungen für den Antritt zur gesamten Bilanzbuchhalterprüfung (siehe unten) erfüllen. Tritt jemand zur vorgezogenen KORE-Prüfung an, so ist vorerst die gesamte BBHPrüfungsgebühr in der Höhe von derzeit € 320,- zu entrichten, da die Prüfung im Rahmen eines voll umfassenden BBH-Prüfungstermin stattfindet. Beim Antritt zu den restlichen BBH-Prüfungsteilen im Dezember/Jänner werden Ihnen für Ihre bestandene schriftliche (vorgezogene) KORE-Prüfung € 96,- von der Gesamtprüfungsgebühr in Abzug gebracht - dies entspricht somit einer Ermäßigung von 30% - und somit müssen Sie dann nur mehr € 224,- an Prüfungsgebühr bezahlen. Voraussetzung für die Zulassung zur Bilanzbuchhalterprüfung: schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen Beilagen (Nachweisen); Nachweis des „Buchhalterzeugnisses“ (ausnahmslos); eine dreijährige Tätigkeit im Rechnungswesen (Lehr- und Praktikantenzeiten werden nicht als Praxis anerkannt.)* Absolventen einer Handelsakademie oder HLW mit Rechnungswesennoten im Maturazeugnis haben eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen; Absolventen einer einschlägigen Hochschule haben eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen; Über die Zulassung entscheidet das WIFI endgültig; 5 *Anmerkung zum Praxisnachweis: Ausnahmeregelung für den Fall, dass die erforderliche Praxiszeit zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erreicht wird: Ein Prüfungsantritt ist auch möglich, wenn mind. 50% der vorgeschriebenen Praxiszeit nachgewiesen wird. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall das offizielle Zeugnis erst, wenn die beim Prüfungsantritt ausständigen max. 50% nachgewiesen werden. In der Zwischenzeit kann an den Teilnehmer eine formlose Prüfungsbestätigung ausgegeben werden, aus der hervorgeht mit welcher Note die „Bilanzbuchhalterprüfung“ bestanden wurde. Hinweis: Die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine öffentliche Prüfung und kann auch ohne Kursbesuch abgelegt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Prüfung an das WIFI ist dafür erforderlich. Weitere Auskünfte/Anmeldung unter der Tel.Nr. 05 9434 DW 915 oder [email protected]; Internet: www.wifikaernten.at (Änderungen vorbehalten) 6
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