www.laekb.de Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 26. Jahrgang | Januar 2016 1 | 2016 LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug Foto: Anja Zimmermann M.A., LÄKB LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug 10. Kammerversammlung 7. Legislaturperiode Seite 6 Seite 7 – 9 50 Jahre Manuelle Medizin in Brandenburg Allgemeinmedizin: fünf Jahre Weiterbildungstage Seite 20 Seite 21 35 JAHRE SONOCAMP Autorisierter Partner für: ULTRASCHALLKOMPETENZ Vertrieb • Service • Sonocamp-Workshops Showroom und Servicezentren: München Erlangen Dresden Showroom Leipzig • Showroom Dresden Tel. 03 51 - 4 21 56 04 • email: [email protected] Leipzig etc. Sonocamp Hotline 0800 - 30 90 990 www.schmitt-haverkamp.de INHALT Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 26. Jahrgang | Januar 2016 KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK Verleihung der Ehrennadel der LÄKB an OMR Dr. med. Volker Puschmann . 5 Neubau Potsdam – LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug .. . . . . . . . . . . . . . . . . 6 10. Kammerversammlung/7. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Hospitations-Börse für MFA-Azubis geplant .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 ARZT UND RECHT Offizieller Gesetzesentwurf Erbschaftsteuerreform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bundesfinanzhof: Kindergeld für im Ausland studierende Kinder .. . . . . . . . . . . . 12 Arzt und Arzthaftung: Faktor Zeit entscheidet über Amputation . . . . . . . . . . . . . . 13 Seite 5 FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 MEDIZINISCHE HOCHSCHULE BRANDENBURG Praktisches Lernen mit Brandenburger Ärzten .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 AKTUELL Seite 7 Bundesärztekammer informiert: „Verzahnung statt Sektionierung“ . . . . . . . . . . 18 Erste Fortbildung zur NÄPA in Potsdam abgeschlossen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Erfolgsgeschichte: 50 Jahre Manuelle Medizin im Land Brandenburg .. . . . . . 20 Allgemeinmedizin: Fünf Jahre Weiterbildungstage .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Öffentlicher Gesundheitsdienst: Ein interessantes Arbeitsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Fortbildung für Ärzte und Zahnärzte: Management der Antikoagulation .. . 23 Sonderärztetag zur „GOÄneu“ am 23. Januar 2016 in Berlin .. . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kommentar zur GOÄ Novellierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 PERSONALIA Seite 20 Rehazentrum Potsdam: Neue Chefärztin der Neurologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Elbe-Elster Klinikum GmbH: Neue Chefärztin der Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wir gratulieren zum Geburtstag im Januar .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt: Neuer Chefarzt der Traumatologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 WEITERE RUBRIKEN Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 3 1 | 2016 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesärztekammer Brandenburg besteht jetzt seit 25 Jahren. Am 31. August 1990 erhielten wir vom damaligen Gesundheitsminister der DDR, Prof. Jürgen Kleditzsch, die Beurkundung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Dr. Udo Wolter Fotos: Thomas Kläber In den letzten Jahren haben wir viel erreicht. So zum Beispiel den Aufbau einer Geschäftsstelle in Cottbus. Diese wurde dann mit einem Funktionsneubau erweitert. Durch die Erweiterung unserer Kernaufgaben wurde dann eine Geschäftsstelle in Potsdam angemietet. Hier konnten Fortbildungen, Facharztprüfungen und auch Vorstandssitzungen durchgeführt werden. Rückblick 2015 Als dann die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg eine Geschäftsstelle in Potsdam plante, hat sich die Kammerversammlung der Landesärztekammer entschlossen, als Miteigentümer einzusteigen. Dieses Projekt ist in den letzten Jahren erfolgreich abgeschlossen worden. Am 2. Dezember 2015 haben wir die Einweihungsfeier, verbunden mit dem 25-jährigen Bestehen beider Körperschaften, gefeiert, selbstverständlich in den neuen Räumen in Potsdam, Pappelallee 5. statt. Wir haben uns als Ärztekammer von Anfang an positiv für die Gründung engagiert. Ich bin der Meinung, dass diese Haltung mitgeholfen hat, einige Zweifler für die Idee zu gewinnen. Auf der Kammerversammlung im April haben wir als Podiumsdiskussion das Thema Sterbehilfe diskutiert. Warum erwähne ich das? Im November 2015 hat der Bundestag entschieden, dass die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid strafbar ist. In Brandenburg gilt der §16 der Berufsordnung wortgleich wie in der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer. Wir haben häufig darüber berichtet, dass einige Kolleginnen und Kollegen eine Lockerung wünschten. Auf der Einweihungsfeier am 02.12.2015 wurde der Bundesverfassungsrichter a. D., Prof. Hans-Jürgen Papier, als Gastredner eingeladen. In seiner Rede zeigte er deutlich auf, dass die Landesärztekammer das Recht hat, so zu verfahren. Damit können die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verifiziert werden, „die Beihilfe zum Suizid ist keine ärztliche Aufgabe“. Nach einigen Diskussionen ist es uns gelungen, das Krebsregister Brandenburg-Berlin in die Trägerschaft der Ärztekammer zu holen. Freiwerdende Räume in Cottbus bieten jetzt hier gute Arbeitsbedingungen für die neue GeWas passierte sonst noch im Jahr schäftsstelle Krebsregister, die von Frau 2015? Dr. Anett Tillack geleitet wird. beschlossen, die Bundesärztekammer aufzufordern, zur Novellierung der neuen GOÄ einen außerordentlichen Ärztetag einzuberufen. Drei Ärztekammern haben sich dafür ausgesprochen. Deshalb wird dieser außerordentliche Ärztetag im Frühjahr 2016 einberufen. Wir werden darüber berichten. Das Hauptereignis wird allerdings die Kammerwahl in Brandenburg sein. Die Legislaturperiode geht 2016 zu Ende. Im Herbst 2016 wird die Briefwahl stattfinden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch 2016 bleiben wir für Sie der interessierte Ansprechpartner. Geben Sie Über unsere Aktivitäten zum 118. uns Hinweise. Kontaktieren Sie uns. Deutschen Ärztetag haben wir ausführlich berichtet. In Frankfurt am Ich wünsche Ihnen und Ihren FamiliMain wurden für die Legislaturperiode en ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015 bis 2019 Bundesärztekammerprä- 2016 sident Prof. Frank-Ulrich Montgomery und die beiden Viziepräsidenten wiedergewählt. Die Bundesärztekammer hat sich in den letzten Monaten intensiv mit einer neuen Gremienstruktur beschäftigt. Wir werden zeitnah ausführlich im BÄB berichten. ■ Ihr Udo Wolter Im Februar fand der 4. Brandenburgische Krebskongress im Dorint Hotel in Potsdam statt. Die Landesärztekammer ist durch die Mitgliedschaft in der LAGO, deren Vorsitz wir im Vorstand innehaben, Mitorganisator. Das erste Mal fand eine Kopplung von hausärztlichen und ambulanten Themen statt. Dies erwies sich als Erfolg, so dass wir den 5. Krebskongress im Februar 2017 ähnlich organisieren wollen. Das Programmkomitee arbeitet bereits fieberhaft an der Gestaltung. Im April fand die feierliche ImmatrikuAusblick 2016 lation der ersten 48 Studentinnen und Studenten an der Medizinischen Hoch- Als Jahresabschluss hat die Kamschule Brandenburg „Theodor Fontane" merversammlung im November 2015 4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK LAUDATIO DR. UDO WOLTER Zur Verleihung der Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg an OMR Dr. med. Volker Puschmann OMR Dr. Volker Puschmann und Dr. Udo Wolter Foto: Anja Zimmermann M.A. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen meine sehr verehrten Damen, meine Herren, lieber Herr Kollege Puschmann! Aus Anerkennung für Ihr ehrenamtliches Engagement für die Ärzteschaft in Brandenburg hat der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg auf seiner Sitzung am 24. April 2015 beschlossen, Ihnen die Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg zu verleihen. Ich kann mich gut erinnern, lieber Kollege Puschmann, wie wir 1990 begannen, in Abendveranstaltungen als erstmalig gewählter Weiterbildungsausschuss eine Übergangsweiterbildungsordnung für das Land Brandenburg zu erstellen. Wir hatten als Vorlagen die Weiterbildungsordnungen der alten Bundesländer. Es wurde bis in die Nacht diskutiert, „wie wir die Weiterbildung für die einzelnen Fachbereiche aufbauen und die ganzen Kommissionen besetzen“. Es ist uns gelungen, auf der Kammerversammlung am 15. Dezember 1990 in Cottbus die erste Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vorzustellen. Sie wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Damit begann aber auch die Arbeit für Sie. Sie waren bereits im Bezirk Frankfurt/Oder Vorsitzender der Bezirksfachkommission Allgemeinmedizin. Sie haben nicht nur Prüfungen abgenommen, sondern auch Fortbildungen durchgeführt. Wie Sie selbst sagten, haben Sie das in die „Brandenburg-Ära reingerettet“. 1987 erhielten Sie einen Lehrauftrag für das Fach Allgemeinmedizin an der Akademie der Ärztlichen Fortbildung der DDR. Die gute Qualität allgemeinmedizinischer Ausbildung musste auch in der Landesärztekammer erhalten bleiben. Dafür haben Sie sich intensiv eingesetzt. Das geht am besten, wenn man die Führung selbst übernimmt. Das haben Sie getan und können jetzt auf eine 37-jährige Tätigkeit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses zurückblicken. Sie sind Mitbegründer des sehr erfolgreichen Hausarztforums und der Intensivvorbereitung auf Facharzt prüfungen. Aus Anlass ihres 75. Geburtstages haben Sie Ihr Amt als Prüfungsausschussvorsitzender an einen jüngeren Kollegen weitergegeben. Sie möchten, dass es in Ihrem Sinne weitergeht. Einige Ihrer ehemaligen Prüflinge sitzen heute in der Kammerversammlung und werden Ihre Botschaft vernehmen. Seit Januar 2015 engagieren Sie sich im Prüfungsausschuss für die Kenntnisstandprüfungen und Ihre allgemeinmedizinische Tätigkeit haben Sie sicher auch noch nicht an den Nagel gehangen. Die Landesärztekammer Brandenburg ist Ihnen aufrichtig zu Dank für Ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Ärzteschaft in Brandenburg verpflichtet. Potsdam, den 28.11.2015 ■ Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg, Der Präsident Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 5 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK NEUBAU POTSDAM LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug Dr. Udo Wolter, Moderatorin Juliane Adam und Dr. HansJoachim Helming Fotos: Christian Sommer Prof. Hans-Jürgen Papier Dr. Udo Wolter im Gespräch mit Dr. Andreas Crusius, Präsident Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Am 2. Dezember haben die Landesärztekammer Brandenburg und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg ihren Einzug in den Neubau in der Potsdamer Pappelallee 5 gefeiert. Beide Körperschaften begingen zugleich ihr 25jähriges Bestehen. Zahlreiche Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medizin waren gekommen, um die neue Herberge beider Körperschaften zu begutachten. In einem Interview mit dem Präsidenten der LÄKB und dem Vorsitzenden der KVBB resümierten beide die Vorteile der nun möglich gewordenen Arbeit unter einem gemeinsamen Dach. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze sprach beiden Körperschaften ihre Anerkennung aus und lobte die schnelle Fertigstellung des Neubaus. Der Festredner der Veranstaltung, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier, betonte in seiner Rede den hohen Stellenwert der ärztlichen Selbstverwaltung. Er warnte vor der zunehmenden Regulierung bei den freien Berufen, wie bei der Ärzteschaft. Nach Papier drohe bei zunehmender rechtlicher Reglementierung des Arztberufs und der Selbstverwaltung „eine verhängnisvolle Kollision mit der allgemeinen Grundpflicht für jede ärztlich Tätigkeit“. Papier forderte in seiner Rede „kluge Regulierungen“. Zu viele rechtliche Reglementierungen seien auch kontraproduktiv bei dem Versuch, ärztlichen Nachwuchs für die ländlichen Regionen im Land Brandenburg zu gewinnen. Platz für circa 400 Mitarbeiter. Im Erdgeschoss befindet sich ein Konferenzund Seminarzentrum mit 16 Räumen. Hier finden bis zu 450 Gäste Platz. Der Neubau ist im geplanten Zeitraum fertiggestellt worden, die finalen Gesamtkosten werden unter dem Planansatz liegen. Die Kosten für das Bauvorhaben liegen bei circa 32 Millionen Euro, die KVBB ist mit 88 Prozent beteiligt, die LÄKB mit 12 Prozent. Das „Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft“ bietet auf einer Gesamtfläche von 14.500 Quadratmetern Aufgrund der Nähe zu Schloss und Park Sanssouci und zum Belvedere mussten bei der Gestaltung des Neubaus strikte Vorschriften eingehalten werden. So durfte eine bestimmte Höhe nicht überschritten werden und das Flachdach musste begrünt werden. Neben der LÄKB und der KVBB ziehen auch Mieter ein, so die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung (LAGO) Brandenburg e. V., die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) sowie die KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft mbH. ■ Anja Zimmermann M.A. 6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK 10. KAMMERVERSAMMLUNG/7. LEGISLATURPERIODE Ministerin setzt auf starke Krankenhausstandorte Am 28. November fand in Dahlewitz die 10. Kammerversammlung der 7. Legislaturperiode statt. Verleihung der Ehrennadel Die Landesärztekammer Brandenburg hat Herrn Dr. med. Volker Puschmann für seine langjährigen ehrenamtlichen Verdienste für die Brandenburger Ärzteschaft die Ehrennadel verliehen. Herr Dr. Puschmann engagierte sich über viele Jahre hinweg in der Fort- und Weiterbildung und war in verschiedenen Prüfungsausschüssen tätig. (Lesen Sie mehr dazu auf S. 5) Prof. Dr. Ulrich Schwantes, Dr. Udo Wolter, Ministerin Diana Golze und Ass. Jur. Herbert Krahforst Grußwort der Ministerin Fotos: Anja Zimmermann M.A. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze hielt im Zuge der Kammerversammlung eine berufspolitische Stunde, in der sie zahlreiche aktuelle Themen aus der Gesundheitspolitik ansprach. Zunächst bedankte sie sich bei der Landesärztekammer für deren Einsatz bei der Gründung bzw. dem Aufbau des Krebsregisters BrandenburgBerlin, dem einzigen länderübergreifenden Krebsregister in Deutschland. Die Landesärztekammer sei der richtige „Partner für die klinische Krebsregistrierung“ sagte die Ministerin. Die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, besonders im Hausarztbereich, nannte sie als eine der zukünftigen gemeinsamen Aufgaben. Dazu müssten „auch ländliche Räume für junge Medizinerinnen und Mediziner attraktiver und die Versorgung in der Fläche neu organisiert und die Allgemeinmedizin in Aus- und Weiterbildung gestärkt werden“ so Golze. Im Hinblick auf bereits ergriffene Maßnahmen, die der Sicherung der ärztlichen Versorgung dienen sollen, nannte sie unter anderem die Erleichterung von Anstellungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit, sowohl stationär als auch ambulant tätig sein zu können. In ihrer Rede äußerte sich Diana Golze auch zum Krankenhausstrukturgesetz. Dass das Krankenhausstrukturgesetz vorsieht, schlechte Qualität zukünftig mit Vergütungsabschlägen zu bestrafen, wertete die Ministerin als negativ. Brandenburg stehe diesem Vorhaben „ausgesprochen skeptisch gegenüber“. So wolle man „die bestehenden Krankenhausstandorte stärken“ und setze daher „auf eine Politik des Anreizes“. Standortschließungen sollen vermieden werden, die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Bild links: Ministerin Diana Golze Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 7 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Vergütungsabschläge würden allerdings nicht zu Verbesserungen der Angebote führen, sondern eher das Risiko von Standortschließungen vergrößern. Positiv wertete sie die im Kranken äußerte sich Diana Golze wohlwollend. Um einem Menschen die letzte Lebensphase in seinem Sinne zu gestalten sei es nötig, „dass in allen Lebensumgebungen – sei es zu Hause, dem Inkrafttreten des Landesaufnahmegesetzes eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber geben wird. Entbürokratisierung und der für Asylbewerber direkte Zugang zu Ärzten seien das Ziel. Die Ministerin versprach, dass das Gesundheitsministerium alles dafür tun werde, um niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und das medizinische Personal in den Krankenhäusern gleichermaßen zu unterstützen. Sie äußerte sich in diesem Zusammenhang außerdem Dipl.-Med. Rainer Hanisch und Dipl.-Med. Elke Köhler hausstrukturgesetz genannten klaren Vorgaben für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser „die defizitär, aber für die Versorgung unverzichtbar sind“. Die leichte Verbesserung der Finanzierung der Notfallversorgung im stationären in der Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus möglichst gute Bedingungen existieren“ so die Ministerin. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung würden dafür die gesetzgeberischen Weichen gestellt. zu Neuregelungen innerhalb des ärztlichen Berufsrechts. Durch die Anerkennungsbehörde solle schnellstmöglich geprüft werden, ob Flüchtlingen mit abgeschlossener ärztlicher Ausbildung anstelle einer befristeten Heilkundeermächtigung nicht besser eine Berufserlaubnis erteilt werden könne. Abschließend bedankte sich die Ministerin für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Brandenburg als engagiertem, fachkundigem und verbindlichem Partner. Bericht des Präsidenten Dr. Wolter informierte darüber, dass die Bundesärztekammer zum 1. Januar 2016 einen neuen Hauptgeschäftsführer eingestellt hat. Der bisherige Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rochell arbeitet nun wieder bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Verwaltungsdirektor. Dr. Jürn von Stünzner-Karbe und Dr. Volker Puschmann Dr. Stephan Alder und Prof. Dr. Michael Schierack Bereich hob sie ebenfalls positiv hervor, stellte allerdings zugleich klar, dass diese im Ungleichgewicht zur Finanzierung der Rettungsstellen in Krankenhäusern bei ambulanten Notfällen stehe. In diesem Bereich bestehe eine „Unterfinanzierung“. Zum Hospiz- und Palliativgesetz 8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Im Zuge ihrer Rede bedankte sich die Ministerin bei allen Ärztinnen und Ärzten, die sich derzeit für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen einsetzen. Im Mittelpunkt bei der Versorgung von Flüchtlingen würden Gesundheit und Integration stehen. Diana Golze kündigte an, dass es mit KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Des Weiteren informierte Dr. Wolter Haushaltsplan 2016 über den Beschluss des Bundestages am 5. November, zukünftig die ge- Dr. Hanjo Pohle berichtete über eine schäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten insgesamt stabile Haushaltslage und und den Verstoß gegen diese Vorgabe ein damit verbundenes ausgeglichenes unter Strafe zu stellen. „Unsere Grundsätze zur Sterbehilfe greifen“ so Dr. Wolter. Der Passus müsse nun in die eigene Diskussion mit eingebracht, die Berufsordnung der LÄKB dahingehend geändert werden. Der Präsident informierte außerdem über Maßnahmen der LÄKB zur besseren Versorgung von Flüchtlingen in Brandenburg. So hat die LÄKB ein Projekt ins Leben gerufen, in dem syrische, in Brandenburg bereits tätige Ärzte helfen sollen, eine medizinische Beratung für ihre Landsleute aufzubauen. Von über 50 angeschriebenen Ärzten haben sich bisher elf zurückgemeldet. Sie sind bereit, das Projekt zu unterstützen. Delegierten sind: Dr. Steffen König (Marburger Bund), Dr. Renate Schuster (Marburger Bund), Dr. Jürgen Fischer (Marburger Bund), Dr. Hanjo Pohle (Hartmannbund), Dr. Gerald Gronke Dr. Ulrich Widders und Dr. Daniel Sobotta Einzug in den Neubau Herr Dr. Sobotta berichtete, dass die Bauabnahme für den Neubau der Landesärztekammer Brandenburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg abgeschlossen ist und die ersten Mitarbeiter ihre Büros bereits bezogen haben. Bauzeit und Kosten liegen im Plan, die Kosten werden voraussichtlich leicht unter der ursprünglichen Berechnung liegen. Im Januar werden auch die restlichen für Potsdam vorgesehenen Mitarbeiter der Landesärztekammer in den Neubau einziehen. Verhältnis zwischen Kosten und Einnahmen. Ein guter ärztlicher Zuwachs und stabile Kammerbeiträge sind zu verzeichnen und führen neben weiteren Faktoren zu einer liquiden Finanzsituation der Landesärztekammer. Der Haushaltsplan 2016 wurde von der Kammerversammlung beschlossen. (Bündnis für Brandenburg/Freier Arztberuf), Dipl.-Med. Frank-Ulrich Schulz (Bündnis für Brandenburg/Freier Arztberuf), Dipl.-Med. Sigrid Schwark (Hausärzte Brandenburg), Prof. Dr. Ulrich Schwantes (Hausärzte Brandenburg). Als Ersatzdelegierte wurden ernannt: Dr. med. Karin Harre (Hausärzte Brandenburg), Stephan Grundmann (BündDie Kammerversammlung hat ihre nis für Brandenburg/Freier Arztberuf), Delegierten für den 119. Deutschen Dipl.-Med. Wolf-Rüdiger Weinmann Ärztetag in Hamburg gewählt. Die (Hartmannbund) und MR Dr. Dietmar Groß (Marburger Bund). Der 119. Deutsche Ärztetag findet vom 24. bis 27. Mai statt. 119. Deutscher Ärztetag GOÄ Zur Diskussion über die GOÄ auf der Kammerversammlung Ende November lesen Sie in diesem Heft auf den Seiten 24 und 25. Die erste Kammerversammlung des Jahres 2016 findet am 30. April im Neubau in der Potsdamer Pappelallee 5 statt. ■ Anja Zimmermann M.A. Die Delegierten des 119. Deutschen Ärztetages in Hamburg Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 9 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK HOSPITATIONS-BÖRSE FÜR MFA-AZUBIS GEPLANT Märkische Ärztekammer bat Praxen um Unterstützung Im Brandenburgischen Ärzteblatt und in KVintern informierten wir Sie über die Einrichtung einer internen Hospitationsbörse im Referat Ausbildung der Landesärztekammer Brandenburg. Brandenburg: Gynäkologie Potsdam: Kinderheilkunde, Neurologie Cottbus: Allgemeinmedizin Potsdam-Mittelmark Werder: HNO Teltow: HNO Dahme-Spreewald Königs Wusterhausen: Gynäkologie Wildau: Orthopädie u. Unfallchirurgie Mit Unterzeichnung des Ausbildungs- Frankfurt (Oder): Allgemeinmedizin vertrages verpflichten sich die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte dafür zu Havelland sorgen, dass den Auszubildenden die Wustermark: Allgemeinmedizin berufliche Handlungsfähigkeit vermit- Rathenow: Innere Medizin, Orthopädie telt wird, die zum Erreichen des Aus- Märkisch-Oderland bildungszieles erforderlich ist. Gesetz- Strausberg: Gynäkologie liche Grundlagen dieser Ausbildungen sind die Ausbildungsverordnung und Oberhavel der Ausbildungsrahmenplan. Kön- Hennigsdorf: Nephrologie, nen die beruflichen Fertigkeiten und Gynäkologie, HNO, Neurologie, Kenntnisse in der ausbildenden Praxis Urologie nicht in vollem Umfang vermittelt wer- Oranienburg: Allgemeinmedizin, den, muss der Ausbildende dafür Sor- Chirurgie, Kardiologie, Neurologie u. ge tragen, dass diese außerbetrieblich Psychiatrie, Radiologie vermittelt werden. Dazu können Hos- Gransee: Allgemeinmedizin, Chirurgie, pitationen in anderen Praxen notwen- Kardiologie, Neurologie u. Psychiatrie, dig und sinnvoll werden. Um dieses zu Radiologie unterstützen, baten wir um Rückmel- Oberkrämer: Kardiologie, Hausarzt dungen zu Hospitationsangeboten aus Hohen Neuendorf: Kinderheilkunde anderen Praxen. Nach unserem Aufruf erklärten 23 Ostprignitz-Ruppin Praxen im Land ihre Bereitschaft zur Kyritz: Allgemeinmedizin, Bereitstellung von Hospitationsplät- Innere Medizin zen. Dafür möchten wir uns bedan- Neuruppin: Gynäkologie, ken. Nachfolgende Übersicht zeigt, Chirurgie, Gastroenterologie, nach Orten gegliedert, wo und in wel- Onkologie, chen Fachrichtungen Hospitationen für Neurologie, Angiologie Azubis möglich wären: Wittstock: Gynäkologie Spree-Neiße Döbern: Innere Medizin, Hausarzt Kolkwitz: Allgemeinmedizin Uckermark Templin: MKG-Chirurgie, plastische OP Die entsprechenden Kontaktdaten der Praxen können im Referat Ausbildung MFA der Landesärztekammer Brandenburg nachgefragt werden. Natürlich nehmen wir gern auch noch weitere Angebote entgegen, um diese dann bei Bedarf an ausbildende Praxen vermitteln zu können. Bitte beachten Sie die neuen Telefonnummern: Astrid Brieger Kathrin Kießling Antje Weber 0355 78010-241 0355 78010-242 0355 78010-243 Fax Referat Ausbildung: 0355 78010-259 ■ Dipl. oec. Astrid Brieger Referatsleiterin Ausbildung MFA Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem SuchtmiƩelproblem Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, 15907 Lübben, Tel.: 03546 4038, mail@nervenarzt‐luebben.de Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, [email protected] PD Dr. rer. nat. Dipl.‐Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus‐lindow.de MR Dr. med. Wolfgang Loesch, 14482 Potsdam, Tel.: 0331 6013637, [email protected] PD Dr. med. Gudrun Richter, 16303 Schwedt, Tel.: 0170 3136629, [email protected] weitere Informa�onen und Merkbla� auf www.laekb.de Dipl.‐Med. Manfred Schimann, 03046 Co�bus, Tel.: 0355 793515, [email protected] Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis‐schwante.de 10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 ARZT & RECHT OFFIZIELLER GESETZESENTWURF Erbschaftsteuerreform – die umstrittenen neuen Regeln Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das derzeitige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Für eine verfassungskonforme Neureglung hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 erhalten. Inzwischen hat das Bundeskabinett am 8. Juli 2015 einen offiziellen Gesetzesentwurf beschlossen. Nachfolgend ein grober Überblick. Begünstigtes Vermögen Nach dem derzeit geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wird unter anderem inländisches Unternehmensvermögen und damit auch Arztpraxen zu großen Teilen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Bisher konnte jedoch auch sogenanntes Verwaltungsvermögen von der Begünstigung profitieren, wenn es nicht mehr als 50 Prozent des Unternehmenswertes ausmachte. Was zum Verwaltungsvermögen gehört, ist derzeit direkt im Gesetz aufgezählt, beispielsweise vermietete Grundstücke. Zukünftig soll sämtliches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zählen, welches nicht dem Hauptzweck des Unternehmens dient. Dieses Vermögen soll nur noch in Höhe von zehn Prozent des Unternehmenswertes von der Begünstigung für Unternehmensvermögen profitieren. Verschonungsregeln Wie im bisher geltenden Recht soll das begünstigte Vermögen nach Wahl des Erwerbers zu 85 Prozent oder zu 100 Prozent von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidet sich der Erwerber für die Verschonung i. H. v. 85 Prozent des begünstigten Vermögens, muss er das Unternehmen mindestens fünf Jahre fortführen (Behaltensfrist). Bei der Wahl der vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer muss der Erwerber eine Behaltensfrist von sieben Jahren einhalten. Daneben muss die sogenannte Lohnsummenregelung beachtet werden, wenn das Unternehmen mehr als drei Mitarbeiter hat. Bisher waren Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten von der Lohnsummenregelung, unabhängig von ihrer Größe, gänzlich ausgenommen. die Verschonungsregeln auch bei der Übertragung von großen Unternehmensvermögen, ohne dass geprüft wird, ob es überhaupt einer Verschonung bedarf. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig an. Beim Erwerb großer Unternehmensvermögen mit einem begünstigen Vermögen von über 26 Mio. EUR (Prüfschwelle) sieht der GeLohnsummenregelung setzentwurf daher ein Wahlrecht zwischen einer VerschonungsbedarfsprüDer Gesetzentwurf sieht vor, dass die fung oder einem besonderen VerschoAnforderung an die Lohnsummenre- nungsabschlag vor. gelung mit der Zahl der Beschäftigten steigt: Keine Rückwirkung • Bei Unternehmen mit bis zu drei Beschäftigten wird auf die Prüfung Bisher ist im Gesetzentwurf keinerder Lohnsummenregelung verzichtet. lei Rückwirkung vorgesehen, so • Bei Unternehmen mit vier – zehn dass bis zum Inkrafttreten des neuen Beschäftigten gilt, dass bei einer Gesetzes das derzeitige Recht weiterBehaltensfrist von fünf Jahren die hin angewandt werden kann. Da die Lohnsumme 250 % der Ausgangs- Regelungen selbst innerhalb der Koalohnsumme nicht unterschreiten lition immer noch umstritten sind, ist darf. Bei einer Behaltensfrist von davon auszugehen, dass es bis zur Versieben Jahren darf die Lohnsumme abschiedung des Gesetzes noch einige 500 % nicht unterschreiten. Änderungen geben wird. Wir halten • Bei Unternehmen mit elf – 15 Be- Sie gern auf dem Laufenden. schäftigten gilt, dass bei einer Behaltensfrist von zehn Jahren die Lohnsumme 300 % der Ausgangs- ■ Stb Torsten Feiertag lohnsumme nicht unterschreiten darf. Bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren darf die Lohnsumme 565 % nicht unterschreiten. • Bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern gilt, dass bei einer Behaltensfrist von fünf Jahren die Lohnsumme 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten darf. Bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren darf die Lohnsumme 700 % nicht unterschreiten. Leuchten für Nach dem derzeitigen Erbschaftund Schenkungsteuerrecht gelten Foto: Treuhand Hannover Praxis, Büro, Wohnräume. Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Langzeiterkrankte und Auszubildende werden nicht mitgerechnet. Im Übrigen sind die Arbeitnehmer nach Köpfen zu zählen. Große Unternehmens vermögen Torsten Feiertag Cottbus An der Oberkirche Sandowerstr. 53 www.lichtgalle.de Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 11 ARZT & RECHT BUNDESFINANZHOF Kindergeld für im Ausland studierende Kinder Eltern erhalten auch dann Kindergeld für ihr Kind, wenn es sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. nicht. Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist unter anderem, dass das Kind einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Diese Voraussetzung kann auch dann erfüllt sein, wenn das Kind zwar im Ausland studiert, aber einen inländischen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Im Urteilsfall ging der BFH bei dem in China studierenden Kind nicht von einer Wohnsitzverlagerung aus, da es mindestens die Hälfte seiner ausbildungsfreien Zeit in Deutschland verbrachte und seine Wohnverhältnisse sowie persönlichen Bindungen einen stärkeren Bezug zum Inland als zum Studienort aufwiesen. Für unerheblich hielt der BFH, ob der Kläger oder sein Sohn über ausländische Wurzeln verfügen. Der Kläger ist ein deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen Ausbildung zunächst einen einjährigen Sprachkurs in China und entschied sich danach für ein vierjähriges Bachelorstudium in China. Während des Studiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden am Studienort nicht. In den Sommersemesterferien kehrte der Sohn für jeweils ca. sechs Wochen nach Deutschland zurück und war während dieser Zeiten Hinweis: Rückwirkende in der elterlichen Wohnung in seinem Erhöhung des Kindergeldes Kinderzimmer untergebracht. Die Fazum 1. Januar 2015 milienkasse versagte das Kindergeld ab Beginn des Studiums, da sie davon aus- Rückwirkend zum Beginn des Jahres ging, dass der Sohn seinen Wohnsitz 2015 wurde das Kindergeld um 4 Euro vom Inland nach China verlegt habe. und ab dem 1. Januar 2016 um weitere Dieser Auffassung folgte der BFH 2 Euro erhöht. Praxiseinrichtungen 3D-Praxisplanung objektbezogene Einrichtung Praxismöbel online Um- und Ausbau Klaus Jerosch GmbH Tel. (030) 29 04 75 76 Info-Tel. (0800) 5 37 67 24 www.jerosch.com Danach ergeben sich folgende monatliche Kindergeldbeträge: für die ersten zwei Kinder für ein drittes Kind für jedes weitere Kind 2015 2016 188 190 194 196 219 221 Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2016 nur noch dann ausgezahlt, wenn der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und des Elternteils vorliegen, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Erhält die Familienkasse die Angaben aber nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern. ■ Stb Torsten Feiertag Kontakt: Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Stb Torsten Feiertag Niederlassungen Berlin, Bernau, Potsdam, Tel.: 030 315947-0 E-Mail: [email protected] Anzeige IHRE FORTBILDUNGEN Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (Notarztkurs) 2016 Anzeige 12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Zusatzbezeichnung Klinische Notfall- und Akutmedizin Qualifikationsseminar Intensivtransport & Leitender Notarzt Schockraum-Training, Teamtraining Intensivstation Termine, Anmeldung & weitere Kurse unter www.naw-berlin.de ARZT & RECHT ARZT UND ARZTHAFTUNG VON FALL ZU FALL Diesmal: Faktor Zeit entscheidet über Amputation Kasuistik Bei einem Patienten bestand eine periphere arterielle Verschlusskrankheit der Beine mit der Betonung links. Das Gehstreckenlimit betrug etwa 20 Meter mit gelegentlichem Ruheschmerz, es lag ein Stadium II-III nach Ratschow und Fontaine vor. Neben dieser arteriellen Durchblutungsstörung bestanden ein chronisches, dialysepflichtiges Nierenversagen, der Zustand nach Herzinfarkt, ein arterieller Hypertonus, ein Nikotinabusus und ein Hyperparathyreoidismus. Der Patient wurde nach Erstvorstellung im Mai 2009 im Juni im Krankenhaus stationär aufgenommen. Die Gefäßdarstellung durch Magnet resonanzarteriographie hatte für beide Beine Gefäßveränderungen ergeben. Auf der führenden linken Seite fand sich eine Abgangsstenose der Arteria profunda femoris sowie ein Verschluss der Arteria femoralis superficialis im mittleren Drittel. Die Arteria tibi-alis anterior zeigte eine Verengung im mittleren Drittel, die Arteria peronaea war durchgängig, die Arteria tibialis posterior war verschlossen. In der interdisziplinären Gefäßkonferenz wurde eine Thrombektomie und PTA der Arteria femoralis superficialis im Verschlussbereich empfohlen, gegebenenfalls die Anlage eines femoropoplitealen Bypasses nach PI. Anfang Juni erfolgte nach Misslingen des Versuchs der Sondierung der Verschlussstrecke die Anlage eines femoropoplitealen 8 mm Goretex-Bypasses nach PI. Die dopplersonographisch gemessenen Indices waren postoperativ für das linke Bein für die Arteria tibialis posterior und dorsalis pedis jeweils 1,0. Der Puls der Arteria dorsalis pedis war gut tastbar. Mitte September kam es zum Verschluss des Bypasses mit neuerlicher stationärer Aufnahme des Patienten im Krankenhaus. Es erfolgte am gleichen Abend die Gefäßrevision, dabei wurde der Bypass thrombektomiert und die Intimahyperplasie im distalen Anastomosenbereich beseitigt. Der Verschluss der Inzision der distalen Anastomosenregion erfolgte durch Dacron-Patchplastik. Der Dopplerindex postoperativ betrug jeweils 0,8 für die Arteria tibialis posterior und dorsalis pedis. Die längerfristige Antikoagulation erfolgte mit ASS. Im Januar 2010 trat erneut ein Bypassverschluss auf und am 19.01.2010 war wieder eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus nötig. In der folgenden Nacht wurde die zweite Revisionsoperation mit Bypassthrombektomie von der distalen Anastomose aus sowie die Desobliteration der distalen Anastomosenregion durchgeführt. Bei der postoperativen Angiographie zeigten sich deutliche Stenosierungen im Bereich der Unterschenkelarterien. Ein Verlängerungsbypass nach distal unter eventueller Entfernung der abgangsnahen Stenose der Arteria tibialis posterior wurde nicht ins Auge gefasst. Der postoperative Doppler-Index betrug für die Arteria tibialis posterior und Arteria dorsalis pedis jeweils 0,7. Als Antikoagulans wurde wiederum ASS verordnet. Nach Entlassung nach Hause Anfang Februar 2010 wurde am 7. März 2010 wiederum ein stationärer Aufenthalt wegen eines Bypassverschlusses im Krankenhaus notwendig. Der linke Unterschenkel war blass und kühl, die Pulse waren nicht nachzuweisen. Auch dopplersonographisch waren keine Signale über den Fußarterien nachzuweisen. Die Laboruntersuchungen ergaben einen Kaliumwert von 6.56 mmol/l. Wegen des erhöhten Kaliumwertes wurde die notwendige Operation zurückgestellt und es wurde zuerst eine Dialyse geplant. Am Tag nach Aufnahme wurde der Patient dialysiert, eine Operation wurde nach der Dialyse allerdings nicht angesetzt. Es seien zwar eine eingeschränkte Sensomotorik, aber keine Ruheschmerzen vorhanden gewesen und es sollte mit der Gabe von Prostaglandinen der Versuch einer Durchblutungsverbesserung erfolgen. Nach weiteren sieben Tagen schließlich erfolgte eine Operation. Dabei wurde nach Bypassthrombektomie eine Verlängerung von PI nach PIII mit autologer Vene angelegt. Es zeigte sich im Weiteren, dass die Gewebe des linken Beines irreversibel geschädigt waren, so dass nur vier Tage später eine Oberschenkelamputation links durchgeführt werden musste. Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen Der Patient bemängelt seine Behandlung im Krankenhaus und zweifelt an, dass die erste Operation an seinem linken Bein sachgerecht durchgeführt worden sei. Außerdem hätte bei Verschluss des Bypasses am 7. März 2010 sogleich operiert werden müssen. Er äußerte die Ansicht, dass man den sehr hohen Kaliumwert medikamentös hätte behandeln und den Eingriff anschließend ausführen können. Zumindest hätte man nach erfolgter Dialyse am Folgetag operieren sollen. Er beklagt den jetzigen Zustand nach Amputation und die dadurch erzwungene Immobilität. Zu den vorgebrachten Vorwürfen werden seitens des Krankenhauses die jeweiligen operativen Maßnahmen als sachgerecht beschrieben. Bezüglich des Vorgehens ab März 2010 wurde geäußert, dass sich die Durchblutungssituation stabilisiert gehabt habe und man mit konservativen Maßnahmen versucht hätte, die Durchblutung zu verbessern. Nach Verschlechterung der Situation sei dann Mitte März 2010 notfallmäßig operiert worden. Die Gewebsverhältnisse am linken Bein seien allerdings auch danach so schlecht gewesen, dass die Oberschenkelamputation auf der linken Seite unumgänglich gewesen wäre. Gutachten Der gefäßchirurgische Gutachter hat befunden, dass das im Juni 2009 gewählte Operationsverfahren nicht sachgerecht gewesen sei. Anstelle des Bypasses nach PI mit Kunststoffmaterial hätte eine Thrombektomie aus der Verschlussstrecke im Bereich der Arteria femoralis superficialis erfolgen sollen und anschließend die Aufdehnplastik beziehungsweise die Implantation eines Stents in diese Kontakt: Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover Tel.: 0511 3802416 oder 2420 Fax: 0511 3802406 E-Mail: [email protected] www.schlichtungsstelle.de Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 13 ARZT & RECHT Region. Außerdem hätte eine Thrombendarteriektomie aus dem Areal der Arteria femoralis communis und des Profundaabgangs erfolgen müssen. Bei den schwierigen Gefäßverhältnissen des Dialysepatienten hätte, wenn man sich schon zur Anlage eines femoropoplitealen Bypasses entschlossen hätte, autologes Material verwendet werden müssen. Zudem hätte eine orale Antikoagulation oder eine duale Plättchenhemmung mit ASS und Clopidogrel durchgeführt werden müssen. Hinsichtlich der Operationen wegen der Bypassverschlüsse wird ausgeführt, dass der Einstrom durch die Nichtbehebung der den Einstrom limitierenden Verengungen im Bereich der Femoralisgabel und der Arteria iliaca externa nicht anhaltend verbessert worden wäre. Bei mehrfachem Verschluss des Bypasses hätte zum Zeitpunkt Januar 2010 ein Femoro-tibialis-anterior-Venenbypass angelegt werden sollen. Was die Situation am 7. März 2010 betrifft, so ist der Gutachter der Ansicht, dass es sinnvoll gewesen sei, wegen des erhöhten Kaliumwertes den Patienten erst einer Hämo-Dialyse zu unterziehen. Es wäre jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Operation erst am 14. März 2010 erfolgt ist. Durch die zu erwartenden Stasethromben im Bereich des Unterschenkels und Fußes sowie die bis zu diesem Zeitpunkt eingetretene Gewebsschädigung sei der Misserfolg des Verlängerungsbypasses abzusehen gewesen. Bewertung der Haftungsfrage Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter www.laekb.de, Rubrik ‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘ Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun M i tg li e d s k am m e r n der norddeutschen Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Operation des Patienten Anfang Juni 2009 sachgerecht war, da eine Durchblutungsstörung mit erheblicher Gehstreckenlimitierung und Ruheschmerzen (Stadium II-III nach Ratschow und Fontaine) bestand. Jedoch ist die Anlage eines Kunststoffbypasses nach PI bei dem Patienten mit gestörter Ausflussbahn im Bereich des Unterschenkels, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verschlechterung der Gefäßsituation bei Dialyse und Hypertonie als kritisch anzusehen. Es mag zwar zutreffend sein, dass die Frühergebnisse nach Kunststoffimplantation nach PI gut seien, bei dem Patienten kam es jedoch nicht auf Frühergebnisse, sondern auf positive Langzeitergebnisse an. 14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Die Durchführung der ersten Revisionsoperation nach Anlage des Kunststoffbypasses ist nach Ansicht der Schlichtungsstelle insofern nicht als fehlerhaft anzusehen, als ein gutes Ergebnis mit Dopplerdruckquotienten von 1,0 erzielt worden ist. Allerdings hätte bei der erneuten Verschlusssituation im Januar 2010 den Operateuren klar sein müssen, dass die alleinige Thrombektomie des Bypasses und die TEA des distalen Anastomosenbereiches unzureichend war. Es hätte bereits zu diesem Zeitpunkt ein autologer Venenbypass nach PIII angelegt, abgangsnahe Stenosen in diesem Bereich hätten beseitigt werden müssen. Im Weiteren ist die Schlichtungsstelle der Ansicht, dass die „Antikoagulation“ mit ASS100 unzureichend war. Diese Medikation kann für eine Situation mit unveränderter Ausstrombahn eines PI-Bypasses ausreichend sein, jedoch nicht in der Situation des Patienten, bei dem sowohl in der Gefäßstrecke von PI nach PIII als auch im Bereich des Unterschenkels zahlreiche Stenosen den Abstrom des Blutes behinderten. Hier wäre eine orale Antikoagulation notwendig gewesen. Die Behandlung ab Anfang März 2010 wird von der Schlichtungsstelle als fehlerhaft angesehen. Dass der Patient nicht sogleich nach Diagnosestellung des Bypassverschlusses im Stadium III operiert worden ist, weil der Serum-Kalium-Wert hochpathologisch war und eine Operation in diesem Zustand eine Gefährdung quoad vitam für den Patienten dargestellt hätte, wird von der Schlichtungsstelle als sachgemäß angesehen. Es hätte jedoch zum einen die Dialyse beschleunigt werden müssen und nicht auf den nächsten Mittag verschoben werden dürfen, zum anderen war das weitere Zuwarten mit der Operation, die in diesem Fall nur eine Bypassanlage nach PIII sein konnte, zu bemängeln. Es ist allgemein bekannt, dass selbst dann, wenn die äußere Haut nur kühl ist, sich schon an der Muskulatur, die empfindlicher gegenüber Sauerstoffmangel ist, Schäden etablieren können. Zum anderen ist auch bekannt, dass es in den kleinen Gefäßen nach Bypassverschlüssen zur Bildung von Stagnationsthromben kommt, die auch bei Wiedereröffnung des Blutzustroms eine ausreichende Durchblutung der Peripherie nicht mehr erlauben. Von der Schlichtungsstelle wird an dieser Stelle auch die unzureichende Laboruntersuchung als fehlerhaft angesehen, da weder das CRP als Entzündungsmarker noch die CPK als Indikator für eine Muskelschädigung frühzeitig bestimmt worden sind. Der Vortrag des Arztes, dass sich der Patient einer Operation nach dem 7. März 2010 nicht habe unterziehen wollen, wird durch die vorliegenden Unterlagen nicht gestützt. Es ist für den Aufnahmetag bei der Operationsaufklärung lediglich fixiert worden, dass eine Amputation des Beines nicht im Zuge dieser Operation durchgeführt werden dürfe. Bei sachgerechter Operation im Januar 2010 wäre bei Anlage eines Bypasses nach PIII mit autologem Material (der Bypass nach PIII war dringend erforderlich, da schon zweimal ein Verschluss des Kunststoffbypasses nach PI erfolgt war) die Operation Mitte März 2010 nicht notwendig geworden. Die fehlerhafte, über eine Woche abwartende Haltung ab Anfang März 2010 führte wegen der zu diesem Zeitpunkt schon bestehenden Gewebsschädigung des Beines und der Stagnationsthromben in den kleinen Gefäßen zu der Situation, in der eine Oberschenkelamputation unumgänglich gewesen ist. Gesundheitsschaden Bei korrektem Vorgehen hätte nach ärztlicher Erfahrung die Dauer des Beinerhaltes verlängert werden können. Die bestehende generalisierte Arteriosklerose mit renaler Beteiligung und die Lebensführung des Patienten (Nikotinabusus) hätten eine spätere Amputation jedoch nicht ausgeschlossen. Fehlerbedingt ist eine weitere Operation bei dem Patienten erforderlich geworden. Bei rechtzeitiger Revisionsoperation mit Anlage eines autologen Bypasses nach PIII am 8. März 2010 hätte die Amputation des linken Oberschenkels mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden müssen. Fazit Richtig behandeln nach allgemeinen Regeln. ■ Professor Dr. med. Uwe Baer Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie Ärztliches Mitglied Kerstin Kols, Geschäftsführerin FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA Fortbildung für Ärzte Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (64 Std., Modul I-III) Modul II (8 Std.) Fachübergreifende Aspekte je 8 P 20. Febr. 2016 9. Juli 2016 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: je 120 € Modul I (40 Std.): Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegut achtung, Kausalitätsbezogene Begutachtung 40 P Termine: 19. März 2016, 16. April 2016, 28. Mai 2016, 18. Juni 2016 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 560 € Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel, Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Sonographie-Kurse Abdomen und Retroperitoneum 30 P Grundkurs: t! 25. bis 28. Febr. 2016 au sg e b uc h 10. bis 13. Nov. 2016 Ort: St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Kursleiter: Dr. med. B. Kissig, Potsdam Teilnehmergebühr: je 420 € Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Beginn: 6./7. Febr.a2016 usgebucht! Neuer Kurs: 11./12. Juni 2016 20./21. Aug. 2016 17./18. Sept. 2016 15./16. Okt. 2016 10./11. Dez. 2016 Ort: Potsdam Gruppenleitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: 1.120 € Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche 16 P Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (8 Stunden) für Ärzte 9P 12./13. Febr. 2016 Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. R. Moog, Cottbus Teilnehmergebühr: 220 € gemäß Röntgenverordnung 23. April 2016 Ort: Cottbus 5. Nov. 2016 Ort: Blankenfelde/Mahlow Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: 120 € Weiterbildungstage Allgemeinmedizin Modul 1: 12./13. Febr. 2016 16 P Modul 2: 27./28. Mai 2016 15 P Teilnehmergebühr: je 150 € Modul 3: 17.–19. Nov. 2016 27 P Teilnehmergebühr: 250 € Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Grundkurs Palliativmedizin (40 Stunden) 40 P 27. Juni bis 1. Juli 2016 Ort: Potsdam Kursleitung: PD Dr. med. M. P. Deckert, Brandenburg/Havel; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Teilnehmergebühr: 560 € Management der Antikoagulation – Endokarditis-Prophylaxe 4P Intensivvorbereitung auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin 10 P 17. Febr. 2016, 15:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Prof. Dr. Dr. Ch. Stoll, Neuruppin Teilnehmergebühr: 60 € 24. Sept. 2016 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. St. Richter, Grünheide Teilnehmergebühr: 100 € Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 8P Kurse im Strahlenschutz 5. März 2016 in Potsdam 8. Okt. 2016 in Neuruppin Leitung: Dr. med. I. Musche-Ambrosius, Potsdam Teilnehmergebühr: 100 € für Ärzte, 60 € für Praxispersonal Refresher-Kurs zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle zum Nachweis der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (§ 7 Abs.3 GenDG) 6 P Einführungskurs zur Unterweisung nach RöV 8P 15. Nov. 2016 Teilnehmergebühr: 60 € Grundkurs im Strahlenschutz 25 P 16./17. Nov. 2016 Teilnehmergebühr: 300 € Spezialkurs im Strahlenschutz21 P 18./19. Nov. 2016 Teilnehmergebühr: 280 € Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus 9. März 2016 8. Juni 2016 jeweils 15:00 bis 20:00 Uhr Ort: Potsdam Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer, Berlin Teilnehmergebühr: je 80 € (anschließende Wissenskontrolle möglich – Gebühr 30 €) Es gelten die „Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg”. Diese sind unter www.laekb.de (Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen) einsehbar oder telefonisch unter 0355 78010320 anzufordern. gemäß Röntgenverordnung Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 15 FORTBILDUNG Fortbildung für MFA Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung Wahlteil „Ernährungsmedizin“ 18./19. März 2016 15./16. April 2016 27./28. Mai 2016 10./11. Juni 2016 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: je 180 € Nichtärztliche Praxisassistentin Kurs I: 18. bis 22. Jan. 2016 22. bis 26. Febr. 2016 14. bis 18. März 2016 4. bis 7. April 2015 11./12. April 2016 18./19. April 2016 25./26. April 2016 9./10./11. Mai 2016 Kurs II: Anzeigen 25. bis 29. Jan. 2016 29. Febr. bis 4. März 2016 13. bis 15. April 2016 20. bis 22. April 2016 18. bis 20. Mai 2015 23./24. Mai 2015 30./31. Mai 2015 13./14./15. Juni 2016 Ort: Potsdam Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 5. März 2016 in Potsdam 8. Okt. 2016 in Neuruppin Teilnehmergebühr: 60 € Leitung: Dr. med. I. Musche-Ambrosius, Potsdam Anzeige 16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 arztpraxis you Lösungen rund um Ihre Arztpraxis Die Kooperative für Mediziner www.arztpraxis4you.de 030 - 51 63 50 30 Ergonomische Arbeitsstühle Praxisarchitektur & Praxisplanung Mobiliar für die Arztpraxis Elektrotechnik & Alarmanlagen Innenausbau & Trockenbau Sanitärtechnik in der Arztpraxis Malerarbeiten & Wandgestaltung Installationen & Heizungsbau Fussbodenverlegung Multimedia in der Arztpraxis Web- & Kommunikationsdesign Praxismarketing & Medizintexte SPEZIALISTEN FÜR HEILBERUFE * Schumannstraße 18 10117 Berlin Telefon 030 206298-6 Fax 030 206298-89 www.meyer-koering.de Anwaltstradition seit 1906 Dr. Reiner Schäfer-Gölz Wolf Constantin Bartha Torsten von der Embse Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Christopher Liebscher, LL.M. 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Die jungen Medizinstudenten durchliefen nach einer Einführung im Bereich Arbeitsmedizin an diesem Tag drei Stationen: die Primär-, die Sekundär- und die Tertiärprävention. Unterrichtet wurden sie dabei von Brandenburger Ärzten aus den Fachbereichen Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie sowie Arbeits-, Betriebs- und Sozialmedizin, die den Studenten praxisnahes Lernen ermöglichten. Innerhalb der Primärprävention lag der Fokus auf dem Bereich Arbeitsmedizin, gelehrt wurde am Beispiel Isocyanate. In kleinen Rollenspielen wurde im Kurs für Sekundärprävention eine Gesprächsführung für Raucherberatung simuliert. Die Besonderheit bestand darin, nicht die Nachteile, sondern die Vorteile des Rauchens zu vermitteln, was für viel Spaß bei Studenten und Dozenten sorgte. Rehabilitationspläne, Wiedereingliederung und medizinisch-berufliche Orientierung waren die Themen im Bereich Tertiärprävention. In kleinen Gruppen wurden auch hier anhand von Rollenspielen Situationen aus dem ärztlichen Alltag simuliert. Am Ende des Praktikums sollten die Studenten in der Lage sein, zunächst die Merkmale der Präventionsarten zu benennen sowie Maßnahmen und Therapien für Erkrankungen der Atmungsorgane den Präventionsarten zuzuordnen. Außerdem sollten sie sich den oftmals vorhandenen Konflikt zwischen einer gesunden Lebensführung und dem eigenen Gesundheitsverhalten bewusst machen und Strategien entwickeln, damit umzugehen. Der Eindruck nach diesem Tag: die Medizinische Hochschule Brandenburg bietet ihren Studierenden ein abwechslungsreiches, praxisorientiertes Studium, in dem neben der Ernsthaftigkeit des Lernens auch der Spaß nicht zu kurz kommt. Die Übernahme von Lehraufträgen durch Brandenburger Ärzte stellt frühzeitig einen Bezug sowohl zum Beruf als auch zur Region her. ■ Anja Zimmermann M.A. Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 17 AKTUELL BUNDESÄRZTEKAMMER INFORMIERT „Verzahnung statt Sektionierung“ Die Bundesärztekammer überarbeitet ihre Gremienstruktur und setzt dabei auf Integration der Versorgungsbereiche und Stärkung der Hausarztmedizin. Wer nach Antworten sucht, wie die gesundheitlichen Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft zu meistern sind, kommt um zwei zentrale Begriffe nicht herum. Mehr Integration und bessere Koordination. Gemeint ist, dass angesichts der steigenden Zahl älterer, multimorbider Patienten integrierte Versorgungsketten aufeinander abgestimmte Behandlungsangebote ermöglichen sollen. Gleichzeitig soll die Hausarztmedizin gestärkt werden, um den Patienten mehr Orientierung in einem zunehmend spezialisierten Medizinbetrieb zu ermöglichen. Tatsächlich hat die Politik diesen Ansatz in ihren jüngsten Reformgesetzen zumindest teilweise aufgenommen. Impulsgeber war auch die Ärzteschaft, die sich auf zahlreichen Ärztetagen, unter anderem auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg, intensiv mit dem Ausbau kooperativer Strukturen und der Stärkung der Allgemeinmedizin beschäftigt hat. Die seither zu beobachtende engere Verzahnung der Versorgungsebenen einerseits und die zunehmende Bedeutung der Hausarztmedizin andererseits, sollen sich nun auch stärker in den Gremienstrukturen der Bundesärztekammer (BÄK) widerspiegeln. Schnittstellenprobleme abbauen So wurden mehrere Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu übergreifenden Gremien, wie beispielsweise den Ausschüssen „Versorgung“, „Prävention und Bevölkerungsmedizin“ und „Aus-, Weiter- und Fortbildung“ zusammengefasst. Vorangegangen waren der Neuordnung entsprechende Beschlüsse auf den letzten beiden Ärztetagen. Besonders relevant ist dieser fächerund sektorenübergreifende Ansatz nach Überzeugung Dr. Max Kaplan 18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 (Vize-Präsident der Bundesärztekammer) für die Weiterentwicklung der Allgemeinmedizin. Der Hausarzt werde in der künftigen Versorgung nicht nur die Grundversorgung sicherstellen, sondern auch eine koordinierende Funktion einnehmen. „Die Medizin spezialisiert sich zusehends. Wir brauchen einen, der den Überblick behält. Und das ist der Hausarzt. Er muss künftig noch stärker darauf achten, dass an den Schnittstellen zu den anderen Gesundheitsberufen nichts verloren geht und keine Parallelstrukturen aufgebaut werden.“ Die BÄK werde bei der anstehenden Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung darauf achten, dass ein Querschnittsfach wie Allgemeinmedizin auch zukünftig in der Weiterbildung möglichst viele ärztliche Bereiche durchläuft. Veranstaltungsreihe geplant Dennoch hatte insbesondere der Beschluss des diesjährigen Deutschen Ärztetages für Irritationen gesorgt, auch die Gremien des Deutschen Ärztetages mit eigenen Statuten, also die Deutsche Akademie der Gebietsärzte, die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin und den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung in die neue Gremienstruktur der BÄK zu überführen. Insbesondere Teile der Hausärzteschaft hatten die Sorge geäußert, die BÄK würde die Allgemeinmedizin herabstufen. Hintergrund ist, dass die Mitglieder der Akademien im Unterschied zu den BÄK-Ausschüssen nicht vom Bundesärztekammer-Vorstand, sondern vom Ärztetag selbst bestimmt werden. Abgeschafft sind die Akademien mit diesem Beschluss jedoch nicht. Vielmehr hatte der Ärztetag einen Prüfauftrag erteilt und die Bundesärztekammer aufgefordert, bis zum nächsten Ärztetag ein Konzept über das Ob und das Wie der Überführung der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin und der Deutschen Akademie für Gebietsärzte in die neue Gremienstruktur der BÄK vorzulegen. Teil dieses Konzeptes ist es, dass sich die Vertreter der Allgemeinmedizin sowie die der Gebietsärzte einmal im Jahr treffen, erstmals am 9. Januar 2016, um die Zukunft der medizinischen Versorgung im Sinne einer gebiets- und sektorenübergreifenden Versorgung zu beraten sowie um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Inhaltlich vorbereitet wird die Sitzung unter dem Titel „Akademien der Bundesärztekammer im Dialog“ vom BÄK-Vorstand zusammen mit den bisherigen Vorständen der beiden Akademien. Die Veranstaltung im Januar wird sich zum einen mit den Themen Multimorbidität und Polypharmazie aus hausärztlicher Sicht beschäftigen. Zum anderen wird aus fachärztlicher Perspektive die von Fachgesellschaften ins Leben gerufene Initiative „Klug entscheiden“ beraten. In beiden Themenkomplexen soll der in der Ärzteschaft derzeit intensiv diskutierten Frage nachgegangen werden, ob die Medizin alles machen muss, was sie kann. Neben dieser Veranstaltungsreihe wurde unter anderem ein Ausschuss Versorgung eingerichtet, der sich aus unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammensetzt. Dazu zählen die Arbeitsgruppe für ambulante und stationäre Versorgung – besetzt mit drei Hausärzten – sowie die Arbeitsgruppe Allgemeinmedizin. Der BÄK-Vorstand will auf diese Weise die bisherige Arbeit der Akademien noch stärker verzahnen und versorgungsrelevanten Themen ein größeres politisches Gewicht mit entsprechender öffentlicher Wirkung und Einfluss verleihen. Für Dr. Max Kaplan steht außer Frage, dass die großen Herausforderungen der Zukunft – mehr Integration und bessere Koordination – nur gemeinsam geschultert werden können. Dabei müsse jeder seinen Teil leisten. ■ Bundesärztekammer AKTUELL GESCHAFFT! Erste Fortbildung zur NÄPA in Potsdam abgeschlossen Foto: Simone Groß, LÄKB Die erste Schulungsrunde zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NÄPA) ist zu Ende. 37 Teilnehmerinnen in Potsdam sowie 35 Teilnehmerinnen und ein Teilnehmer in Cottbus haben die Fortbildung absolviert. Die Praxen der erfolgreichen Absolventen können ihre speziell qualifizierten Fachkräfte im Rahmen der Delegationsvereinbarung arztentlastend einsetzen und über den EBM abrechnen. Die Hausarztpraxis ist der Ort der medizinischen Grundversorgung. Durch den demografischen Wandel steigen die Anforderungen jedoch kontinuierlich. Damit die Hausärzte die Patienten optimal versorgen können, wird zunehmend auf eine arbeitsteilige Patientenbetreuung gesetzt. Die NichtärztlichePraxisassistentin darf – nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung – im Auftrag des Hausarztes alle delegationsfähigen Hilfeleistungen bei der Versorgung von i.d.R. chronisch kranken Menschen im Rahmen von Hausbesuchen erbringen. Viele Hausärzte werden dadurch entlastest und die Patientenbetreuung wird verbessert. Seit dem 01.01.2015 wird diese Leistung über eine Grundpauschale und zwei Abrechnungsziffern im EBM extrabudgetär honoriert. Um diese Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, muss die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin absolviert werden. Zur Abrechnung entsprechender Leistungen müssen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören ein qualifizierter Berufsabschluss als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin oder nach dem Krankenpflegegesetz eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis sowie eine Zusatzqualifikation gemäß §7 der Delegationsvereinbarung (Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin). Diese Zusatzqualifikation gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Fortbildung, ergänzt durch einen Notfallkurs. Der Schwerpunkt bildet ein bis zu 201 Stunden umfassender theoretischer Teil zu den Themen Berufsbild, medizinische Kompetenz und Kommunikation/Dokumentation. Im medizinischen Bereich werden die häufigsten Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis vermittelt. Hinzu kommen bis zu 50 Stunden praktische Fortbildung in Form von dokumentierten Hausbesuchen sowie 20 Stunden Notfallmanagement. Die Fortbildung endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle von 60 Minuten Dauer. Diese findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und erstreckt sich ausschließlich auf den Teil „Medizinische Kompetenz“. Die Landesärztekammer Brandenburg bietet diese Fortbildung ab Januar 2016 erneut an. Die Fortbildungsinhalte sind im Curriculum der Bundesärztekammer geregelt. ■ Simone Groß, LÄKB (FB Fortbildung/ Qualitätssicherung) Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 19 AKTUELL ERFOLGSGESCHICHTE 50 Jahre Manuelle Medizin im Land Brandenburg 1. Manuelle Medizin Anleitung zur Untersuchung der Rückenmuskulatur Fotos: Anja Zimmermann M.A. Die Manuelle Medizin/Chirotherapie ist seit Jahrzehnten eine etablierte Zusatzbezeichnung in der Deutschen Ärzteschaft. Erste Kurse für Manuelle Medizin wurden im Jahr 1966 in Berlin/Brandenburg durchgeführt. Federführend war dabei der Neurologe Dr. Jochen Sachse in Zusammenarbeit mit der sogenannten „Prager Schule“ von Prof. Karel Lewit und Prof. Vladimir Janda. In den folgenden Jahren entwickelte sich daraus eine eigenständige „Berliner Schule“. Merkmale dieser Berliner Schule waren frühzeitig die Anwendung weicher Mobilisationstechniken blockierter Gelenke neben den Manipulationen, eine genauere Diagnostik von Muskelbefunden sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Physiotherapeuten. Nach der Deutschen Einheit wurde aus der bisherigen Arbeitsgemeinschaft Manuelle Therapie der Gesellschaft für Physiotherapie die Ärztevereinigung Manuelle Medizin e. V. (ÄMM) innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM). In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Manuelle Medizin deutlich weiterentwickelt und umfasst Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie. Sie wird in den verschiedensten Fachgebieten angewendet, bevorzugt in der Orthopädie/ Unfallchirurgie, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin und Allgemeinmedizin, aber auch zunehmend in der Neurologie, Neurochirurgie, HNO, Pädiatrie usw. Die Manuelle Medizin vermittelt funktionelle Untersuchungstechniken und ein funktionspathologisches Denken in der Ärzteschaft, um konservative Therapieansätze im Stütz- und Bewegungssystem zu erweitern. Basiskenntnisse in Manueller Medizin sind jedoch auch aus rein diagnostischer Sicht sehr hilfreich. der Manuellen Medizin zunehmend in den Blickwinkel von Ärzten und therapeutischen Berufen getreten. Die osteopathischen Verfahren sind eine Erweiterung in der Manuellen Medizin. Hier werden zusätzlich Funktionspathologien, Spannungszustände und Adhäsionen innerer Organe und bindegewebiger Trennschichten untersucht und behandelt. Insgesamt sind die verschiedenen Arten des Bindegewebes und der Faszien in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand der medizinischen Grundlagenforschung. Die „Osteopathie“ erlebte in den vergangenen Jahren in den Medien einen gewissen Hype. Das wurde noch verstärkt, indem einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Kostenübernahmen für osteopathische Leistungen gewährten. Dies führte zu Fehlanreizen und Verwerfungen gegenüber den regulären Heilmittelbudgets niedergelassener Ärzte. Die Bundesärztekammer nahm bereits im Jahr 2009 eine „Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren“ auf rationaler und wissenschaftlicher Basis der Schulmedizin vor (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 46/2009). Diese Bewertung ist weiterhin aktuell und eine gute Grundlage für ärztliche und berufspolitische Entscheidungen. In diesem Papier wird auch die Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung und Delegierbarkeit an entsprechend qualifizierte Physiotherapeuten beschrieben. Seminar mit vier Stunden für praktische Untersuchungstechniken und einfache Handgriffe in der Manuellen Medizin angeboten. Auch in einigen Zusatzbezeichnungen, wie z. B. in der Speziellen Schmerztherapie“ sind Grundtechniken der Manuellen Medizin im 80-StundenKurs integriert. Schwerpunkt ist dabei die Vermittlung eines klinischen Untersuchungsganges und einfacher diagnostischer Techniken. Anschließend können die Ärzte selbst entscheiden, ob sie die gesamte Ausbildung Manuelle Medizin (320 Unterrichtseinheiten) beginnen wollen. Aufbauend auf die Fortbildung Manuelle Medizin können dann ggf. die osteopathischen Verfahren als zertifizierte strukturierte currikuläre Fortbildung (160 Unterrichtseinheiten) bei einem anerkannten Fortbildungsträger angeschlossen werden. Für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin ist eine Prüfung bei der Landesärztekammer notwendig. Das Zertifikat Osteopathische Verfahren kann bei der LÄK Brandenburg beantragt werden. Dieses Vorgehen wurde bei einer Sit3. Strukturierte ärztliche zung des Vorstandes der BrandenburWeiterbildungen und Fort- ger LÄK im Mai 2015 ausgiebig diskutiert und beschlossen. Damit folgt die bildungen LÄK Brandenburg den von der BundesDie Facharztweiterbildung folgt auf ärztekammer empfohlenen Qualifiziedas Medizinstudium. In dieser Weiter- rungswegen für Manuelle Medizin und bildung ist bei einigen Facharztrichtun- osteopathische Verfahren. gen die Manuelle Medizin integriert bzw. erwünscht (z. B. Physikalische und Rehabilitative Medizin, Orthopädie/Un- ■ Dr. med. Volker Liefring, Chefarzt der Sana-Rehabilitationsklinik 2. Osteopathische fallchirurgie). Bei anderen FachrichtunSommerfeld, FA für Physikalische und gen werden FacharztvorbereitungskurVerfahren (OV) Rehabilitative Medizin, Lehrer für se über die LÄK Brandenburg durchgeManuelle Medizin und Osteopathische Verfahren an der ÄMM Osteopathische Verfahren sind in den führt. Im Fachgebiet Allgemeinmedizin letzten 20 Jahren innerhalb und neben wird in diesem Vorbereitungskurs ein 20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 AKTUELL ALLGEMEINMEDIZIN Fünf Jahre Weiterbildungstage Eine facettenreiche Fortbildung Die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin ist vielfältig und ebenso anspruchsvoll. Um die in der Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte besser erfüllen zu können, werden seit Mitte der 90er Jahre von der Landesärztekammer Kurse angeboten, die fest etabliert seit fünf Jahren als Weiterbildungstage Allgemeinmedizin auf großes Interesse stoßen. Die Kurse dienen einmal der strukturierten Wissensvermittlung von Randgebieten der Allgemeinmedizin, die nicht in den geforderten Weiterbildungsabschnitten vermittelt werden. Andererseits sind sie geeignet, den Zusammenhalt der Ärztinnen und Ärzte durch die gemeinsame Weiterbildung zu fördern. Ein weiteres Ziel der Veranstaltungen ist es, die spätere Niederlassung als Hausarzt im Kammerbereich zu unterstützen. Seit Jahren sind die Kurse mit 25 – 30 Teilnehmern gut ausgebucht. Angesprochen werden Weiterzubildende im letzten Abschnitt der Weiterbildungszeit, aber auch Quereinsteiger mit bereits vorhandener Facharztkompetenz und interessierte Hausärzte mit dem Wunsch auf aktuelle Informationen zum Fachgebiet. Dadurch haben sich die Kurse zu einem interaktiven Gedanken- und Problemaustausch zwischen Referenten der Fachdisziplinen, erfahrenen Hausärzten und Nachwuchs unter der fachlichen Begleitung von Mitgliedern des Prüfungsausschusses Allgemeinmedizin entwickelt. Weiterbildung praxisnah Die Weiterbildungstage sind in vier Module gegliedert und berücksichtigen praxisnah und interaktiv Grundwissen und Theorie der Allgemeinmedizin, Kinder und Jugendliche, Bewegungsapparat, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie, Palliativmedizin, Impfwesen und sozialmedizinische Aspekte. Bundesweit gibt es nicht viele Länder, die eine solche mittlerweile sehr anerkannte, weiterbegleitende Aktivität für den Allgemeinärztenachwuchs geschaffen haben. „Viele Hinweise der Fachgebiete, Erfahrungen von Weiterbildungsbefugten und insbesondere die ständigen Hinweise der Teilnehmer haben zu der jetzigen Konzeption geführt. Ständig arbeiten wir daran, praxisnah Grundwissen und evidenzbasiertes Wissen für den Allgemeinmediziner zu vermitteln“ meint der seit Jahren aktive Kursleiter mit ständig neuen Ideen. Ende November 2015 wurden Erkrankungen des Bewegungsapparates nicht nur strukturiert besprochen, sondern ein Nachmittag dazu verwendet, orthopädische Untersuchungstechniken zu erlernen und zu üben. „Solche Inhalte sind für uns besonders wichtig, weil zwischen Lehrbuch, Assistenzarzt und Patient noch das fachgerechte Vorgehen bedeutungsvoll ist“ brachten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Ausdruck und wünschen sich noch weitere solche Veranstaltungen. Der passive Frontalunterricht ist auf ein Minimum reduziert. Wo immer möglich, können die Teilnehmer selbst Hand anlegen, ausprobieren und sich gegenseitig helfen, was zu einem erheblich größeren Lerneffekt führt. Nebenbei lernt man auf diese Art auch noch die Kollegen kennen – und das ist durchaus gewünscht. als Modul 4 angeboten. Schon jetzt sind genügend Anmeldungen eingegangen, um auch die Weiterbildungstage Allgemeinmedizin 2016 zu einer bereichernden Veranstaltung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Referenten werden zu lassen. Für Ärztinnen und Ärzte, die sich später in Brandenburg als Hausärzte niedergelassen haben, werden die Teilnehmergebühren nachträglich gefördert. „Wir wollen mit diesem Angebot das Potenzial Brandenburgs gerade auch in der Weiterbildung unterstreichen und jungen Ärzten zeigen, wie spannend und anspruchsvoll die Arbeit als Hausarzt ist“, erläutert Dr. Reinhold Schrambke von der Akademie für ärztliche Fortbildung. „Unsere Weiterbildungstage sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern sie bieten den Teilnehmern auch die Chance, ihr persönliches Netzwerk zu erweitern und sich mit Kollegen auszutauschen. Das fördert die Identifikation mit dem Beruf und mit der Region.“ Simulation einer Untersuchung des Bewegungsaparates Foto: Dr. R. Schrambke Positive Resonanz Dass das Konzept aufgeht, zeigt die Auswertung der schriftlichen Befragung im Anschluss an den Kurs: Alle Teilnehmer würden die Veranstaltung an ihre Kollegen weiterempfehlen. Gelobt wurden vor allem die Qualität der Referenten, die praxisrelevante Themenwahl und das gelungene inhaltliche Zusammenspiel der unterschiedlichen Fachgebiete. Aber auch die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte waren höchst zufrieden. „Ich habe mich unter den viel jüngeren Kollegen sehr wohlgefühlt und von dem Lehrgang profitiert, vor allem durch den Austausch mit Kollegen in ähnlicher Situation und Ziele und Perspektiven durch die Chance, konkrete Fragen zu stellen“, sagte einer der Teilnehmer am Auch 2016 sind die Weiterbildungs- Rande der Veranstaltung. tage Allgemeinmedizin schon fest im Fortbildungskalender der Ärztekammer eingeplant. Wieder werden an acht Ta- ■ Andrea Rabe-Buchholz Referat Fortbildung, gen die vielfältigen Facetten der AllgeDr.med.Reinhold Schrambke meinmedizin dargestellt und ein IntenAkademievorstand sivkurs Facharztprüfungsvorbereitung Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 21 AKTUELL ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST Ein interessantes Arbeitsfeld v.l.n.r.: DM Steffen Hampel (Vorsitzender), Dr. Peter Tinnemann (Beisitzer), DM Gudrun Widders , Berlin (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Raimund Pitzing (Schriftführer), Martina Hänel (Schatzmeisterin), DM Detlef Berndt (Beisitzer) Fotos: Gesundheitsamt MOL Dr. Anne-Katrin Voigt, Brandenburg (stellvertretende Vorsitzende); Dr. Claudia Kaufhold (Beisitzerin) Die Arbeit in einem Gesundheitsamt wird von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen nicht selten als eine primäre Schreibtischtätigkeit ohne Patienten- oder Klientenkontakte gesehen. Weniger bekannt ist, wie breit die Arbeitsaufgaben tatsächlich gefächert sind. Dazu gehört beispielsweise auch ein aktives Aufsuchen von Bürgerinnen und Bürgern. Die in den Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer formulierten Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten ein großes Potential an Gestaltungsmöglichkeiten für eine ärztliche Tätigkeit. In einem Gesundheitsamt arbeiten Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen: Kinder- und Jugendärzte, Internisten, Allgemeinmediziner, Psychiater und Ärzte anderer Richtungen. Viele von ihnen absolvierten darüber hinaus die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Wer gern in multiprofessionellen Teams gestalten will, dem bieten sich im Gesundheitsamt viele Möglichkeiten. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitregelungen sind ein weiterer Vorteil. Um die Potenziale der einzelnen Arbeitsgebiete ausschöpfen und nutzen zu können, bedarf es natürlich einer adäquaten Personalausstattung. Ende 2014 waren bundesweit von insgesamt 365.000 Ärztinnen und Ärzten nur noch ca. 2.500 in den kommunalen Gesundheitsämtern tätig – und damit weniger als 1 % aller Ärzte. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bemüht sich intensiv, diesen Trend zu stoppen. Der Ansatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist präventiv. Die Zielrichtung liegt dabei auf der Primärprävention, auch wenn sekundär- und tertiärpräventive Aufgaben mit zum Spektrum gehören. Der subsidiäre und sozialkompensatorische Ansatz erfordert auch ein aktives und beständiges Zugehen auf die Bürgerinnen und Bürger in ihrem sozialen Umfeld oder in ihrer häuslichen Umgebung. Die Möglichkeit 22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 und auch Notwendigkeit von aufsuchender Tätigkeit sind ein hervorzuhebendes Merkmal einer Arbeit im Gesundheitsamt. eine koordinierende Funktion zu übernehmen. Dazu gehören regelmäßige Krankenhausbegehungen, um zusammen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Kliniken die Einhaltung der Hygienestandards zu prüfen und um somit das Risiko für die nosokomiale Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren. Zahlreiche MRE-Netzwerke wurden unter Federführung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gegründet und fachlich begleitet. Der Öffentliche Gesundheitsdienst richtet seine Angebote nach den präventiven Erfordernissen in den unterschiedlichen Altersgruppen aus und vertritt dabei konsequent eine sozialmedizinische Sichtweise. Dies betrifft sowohl den Kinder- und Jugendbereich als auch den Erwachsenenbereich. Auf dieser Grundlage ergeben sich eben- Die Ebola-Epidemie in Afrika, der falls interessante Arbeitsfelder für die EHEC-Ausbruch in Deutschland, die unterschiedlichen ärztlichen Fachrich- MERS-CoV-Fälle mit Schwerpunkt Natungen. her und Mittlerer Osten sowie die gesundheitlichen Gefahren infolge der Neben eher altersgruppendefinierten veränderte Resistenzlage von TuberAufgaben spielt auch die Lösung hy- kelbakterien weltweit sind einige Beigienischer Fragestellungen eine wich- spiele, die verdeutlichen, wie wichtig tige Rolle. Die Sorgen vor multiresis- die Zusammenarbeit eines gut funktitenten Erregern, vor nosokomialen In- onierenden Öffentlichen Gesundheitsfektionen oder vor der Übertragung dienstes mit den anderen Akteuren der von Infektionskrankheiten allgemein medizinischen Versorgung ist. sind hinlänglich bekannt, beispielsweise während der letzten Masernaus- Aktuell zählt die Gesundheitsversorbrüche. Der öffentliche Gesundheits- gung von Asylsuchenden zu den tadienst ist auch auf diesen Feldern prä- gesbeherrschenden Themen. In diesem ventiv tätig und hat die Aufgabe, mit Zusammenhang wird mit Hinweis daallen an der Gesundheitsversorgung rauf, dass diese Versorgung nicht priBeteiligten zusammenzuarbeiten und mär von ehrenamtlichen Helferinnen AKTUELL und Helfern geleistet werden kann, auch die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes thematisiert. Hierbei steht weniger die medizinische Betreuung akut erkrankter Menschen im Fokus, sondern die Frage nach gesundheitlicher Versorgung und Betreuung einzelner Bevölkerungsgruppen allgemein. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst obliegt ein breites präventives Betätigungsfeld – eingebettet in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen der gesundheitlichen Versorgung. Ob es die Durchführung von Impfungen, die psychosoziale Betreuung und Hilfevermittlung oder die Sicherstellung der erforderlichen hygienischen Anforderungen an eine Unterbringung von Asylsuchenden betrifft, um nur einige Wirkungsfelder zu nennen, ist der Öffentliche Gesundheitsdienst nach seiner ihm zugeschriebenen Rolle ein gewichtiger Partner. ÖGD Brandenburg-Berlin Mitglieder: 88, davon Brandenburg: 52 Berlin: 36 Internet: www.oegd-bbg-berlin.de (wird gerade überarbeitet) Schwerpunkte der Tätigkeit des Verbandes (entsprechend der Satzung): - Die Entwicklung des ÖGD zu fördern, eine Verständigung in allen einschlägigen Fragen durch Vortrag und Austausch persönlicher Erfahrungen herbeizuführen, sowie eine Unterstützung der Gesetzgebung und Verwaltung durch Beratung und Stellung von Anträgen zu erreichen - Den Kontakt unter den Mitgliedern zu pflegen und gemeinsame Interessen zur Förderung des ÖGD zu vertreten. - Die Wissenschaft auf dem gesamten Gebiet des ÖGD zu pflegen und für eine einheitliche, qualifizierte Fort- und Weiterbildung im ÖGD Sorge zu tragen Der Vorstand des Verbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, für eine ärztliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu werben. Er setzt sich auf allen Ebenen für eine ausreichende personelle Ausstattung der Gesundheitsämter und für eine angemessene Bezahlung der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ein, um auf diesem interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben mit dem erforderlichen medizinischen Sachverstand sicherzustellen. ■ DM Steffen Hampel FORTBILDUNG FÜR ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE Management der Antikoagulation Durch die Markteinführung neuer, nicht unumstrittener Antikoagulantien und neuer Thrombozytenaggregationshemmer sind insbesondere in der Inneren Medizin und in der Kardiologie auch für Humanmediziner oft nur schwer überschaubare Differenzialindikationen entstanden, die häufig nach einem Update des aktuellen Kenntnisstandes und der aktuellen Leitliniensituation verlangen. Umso mehr ist es für Zahnmediziner nicht einfach, zu überschauen, mit welchen Folgen der gerinnungshemmenden Therapie des Patienten zu rechnen ist und welcher Akademie für ärztliche Fortbildung Landesärztekammer Brandenburg Diese für Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen interessante Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen, die für beide Berufsgruppen relevant sind. Dazu zählen der interdisziplinäre Umgang mit Patienten unter Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung bei zahnärztlichen Eingriffen und die Empfehlungen zur Endocarditis-Prophylaxe bei zahnärztlichen Behandlungen. Kooperation an der Schnittstelle Medizin/Zahnmedizin Management der Antikoagulation Endocarditis-Prophylaxe 17. Februar 2016 Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam unter der jeweiligen Therapie möglich sind und welche Eingriffe tatsächlich nach einer Modifikation verlangen. Unsere Diskussion zwischen Human- und Zahnmedizinern soll diese Spannungsfelder abstecken und für beide Disziplinen maßgebliche, praktisch anwend bare Verfahrensweisen aufzeigen. Die Veranstaltung findet am 17. Februar in der Landesärztekammer Brandenburg in der Pappelallee 5 in Potsdam statt. Sie ist von der Lande särztekammer Brandenburg und der Landeszahnärztekammer Brandenburg anerkannt und als Fortbildungsveranstaltung mit vier Punkten/Kategorie A bewertet. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die LÄKB, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus, Fax: 0355 78010339, E-Mail: [email protected] Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. Christian Stoll, Neuruppin Spielraum besteht, für einen sicheren zahnärztlichen Eingriff diese Therapie zu modifizieren. Für Humanmediziner ist die spannende Frage, welche zahnärztlichen Eingriffe ■ LÄKB Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 23 AKTUELL 50 JAHRE GOÄ Sonderärztetag zur „GOÄneu“ am 23. Januar 2016 in Berlin Prof. Dr. Ulrich Schwantes Foto: Thomas Kläber In Deutschland wird außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch die GOÄ geregelt. Ärzte sind nach dem Berufsrecht bei der Honorarforderung daran gebunden. Diese GOÄ ist nun ziemlich in die Jahre gekommen. Sie feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Die ursprüngliche Fassung ist 1965 in Kraft getreten. Eine „Neu“fassung wurde 1983 formuliert. 1996 gab es eine „Neu“bekanntmachung. Es wirkten nur andere Gesetze in die GOÄ hinein. Die letzte „große“ Änderung an der alten GOÄ stammt vom Dezember 2001. Aus Anlass eines Gesetzes über den „Beruf der Podologin und des Podologen“ wurde der Punktwert von 11,4 Pfennig auf 5,83 Cent geändert. Unbeachtet blieben beim Währungswechsel kurioserweise Wegegeld und Reisekosten. Die alte GOÄ enthält keine Vorschrift, die regelhaft eine zeitgemäße Anpassung an den Fortschritt gewährleistet. Die Gebührenpositionen entsprächen immer noch dem medizinischen Wissensstand von 1965, hätte man nicht den Kunstgriff in den Analogziffern gefunden. Ein von der Bundesärztekammer (BÄK) erstelltes Verzeichnis der analogen Bewertungen hat keine Rechtsverbindlichkeit, ist aber 24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 „ausgiebig mit Sachverständigen beraten und dem BMG und BMI, sowie der PKV abgestimmt“, so dass es faktisch eine Ergänzung der GOÄ darstellt. Bei der BÄK ist für diese Fragen ein Ausschuss „Gebührenordnung“ eingesetzt. Dieser besteht aus einer zehnköpfigen Ärztegruppe und einer dreiköpfigen Geschäftsführung. Eine neue GOÄ ist also seit langem überfällig. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das wegen der Auswirkungen auf die Bundesländer auch im Bundesrat verabschiedet werden muss. Eine solche Gesetzgebung ist lang: Erarbeitung eines Referentenentwurfs durch Regierungsbeamte, Vorstellung in der betroffenen Öffentlichkeit (in diesem Fall Bundesärztekammer, ärztliche Berufsverbände, PKV, Beihilfe, Patientenvertreter etc.) und Überarbeitung des Entwurfs, drei Lesungen im Bundestag, Verabschiedung, Beratung und Beschluss im Bundesrat und letztendlich Inkraftsetzung durch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Vergangene Gesundheitsministerien hatten wenig Ehrgeiz diese Aufgabe, die mit den Jahren immer mehr gewachsen war, anzugehen. Neben neuen Gebührenpositionen müssen vor allem auch adäquate Bewertungen der Leistungen in eine neue GOÄ eingearbeitet werden. Die Bundesregierung erwartete von Anfang an die Vorlage eines gemeinsamen Konzepts der BÄK und des PKV-Verbandes. Einen ersten gemeinsamen Entwurf für eine Rahmenvereinbarung wurde Ende 2013 dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegt. Hierin wurde vereinbart, auf der Grundlage eines BÄK-Entwurfes für eine GOÄneu eine „Integrationsversion“ zu entwickeln. Beinahe wären alle Mühen bis dahin durch die Diskussion über eine Bürgerversicherung umsonst gewesen. Nun nimmt die GOÄneu allmählich Form an. Es gibt einen gemeinsamen Entwurf einer Gesetzinitiative zur Novellierung der GOÄ und der daran anschließenden Weiterentwicklung und Pflege. Ein öffentlich vorgestellter Entwurf ist es noch nicht. An den Beratungen waren zunächst ab August 2014 Vertreter der Berufsverbände und Fachgesellschaften auf der Seite der BÄK beteiligt. Seit dem 27. März 2015 wird das Paket im BMG durch eine AG erarbeitet unter Beteiligung der BÄK, der Beihilfe, der DKG, des PKV-Verbandes und themenbezogener Einbeziehung der BZÄK und der BPtK. Vom BMG wurde von diesem Zeitpunkt an Vertraulichkeit vereinbart. Die Anhörung zum fertigen Entwurf soll unter Regie des BMG stattfinden. Alle Beteiligten können sich dann, ggf. schriftlich, frei äußern. Auch die Mitglieder der AG müssen sich in dieser Phase nicht mehr an Zusagen aus der vorherigen Arbeit gebunden fühlen. Dieses Vorgehen sei vom BMG bestätigt. Die Anhörung hat noch nicht stattgefunden. Aber die Vertraulichkeit hat nicht ganz gehalten. Seit kurzem werden verschiedene Inhalte der GOÄneu öffentlich diskutiert. Die BÄK hat am 24.11.15 eine abgestimmte Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Diskussionen sind angefacht und erreichten die Kammerversammlung der brandenburgischen Ärzteschaft. Am 28.11.15 wurde beschlossen, einen Sonderärztetag zur GOÄ zu fordern. Nach den Statuten der BÄK reicht für die Einberufung ein Quorum von drei Landeskammerversammlungen. Die Entscheidung in Brandenburg war die dritte. Was muss auf diesem Sonderärztetag diskutiert werden? Im Paragraphenteil AKTUELL ist zwingend ein Steigerungsgrund anzugeben. Unzulässige Begründungen (Negativliste) verhindern eine abweichende Vereinbarung. Zuschläge sind vorgesehen für längere Gespräche oder auch bei patientenbezogenem Zusatzaufwand. Insgesamt werden ca. 500 neue Gebührenpositionen aufgenommen. Wegegebühren und Reisekosten werden angepasst. Ganz neu ist die „Gemeinsame Kommission“, kurz GeKo, bestehend aus vier Ärzten und je zwei Vertretern aus PKV und Beihilfe. Dieses Gremium ist ein wichtiges Instrument zur permanenten Weiterentwicklung der neuen GOÄ gemäß dem medizinischen Fortschritt. Hier werden auf Antrag durch einen Arzt Analogleistungen definiert, die bei Relevanz in neue Gebührenziffern einmünden. Zu den Steigerungsgründen werden Positiv- und Negativlisten erstellt, die bei der Rechnungsstellung verbindlich sind. Zuarbeit erhält die GeKo durch eine „Datenstelle“, deren Definition noch einige Diskussionen erfordert. Entscheidungen der GeKo werden nach dem Einvernehmensprinzip getroffen. Sie haben Empfehlungscharakter bis zum „Letzt“-Entscheid des Gesetzgebers. Ein hoher Diskussionsbedarf besteht bezüglich der Ausgestaltung der GeKo. Die Bundesärzteordnung (BÄO) regelt eindeutig im § 1, (2): „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ Das Wesen eines freien Berufes ist es aber, Inhalte, Struktur und Umfang der berufstypischen Aufgaben ohne Einfluss Berufsfremder zu bestimmen. Dieses Prinzip kann in einer GeKo der vorliegenden Fassung leicht ausgehebelt werden. Denkbar wäre vielleicht eine klare Zuweisung der Zuständigkeiten. Die medizinischen Inhalte müssen allein durch Ärzte definiert werden. Gebühren können gemeinsam gefunden werden. Eine spontane Idee. Das alles muss gründlich bedacht sein. Der § 11 BÄO lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Der Spielraum ist dadurch definiert. Er ist eng. Die Neuerungen des GOÄ-Entwurfs müssen dem § 1 und dem § 11 der BÄO genügen. ■ Prof. Dr. Ulrich Schwantes Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Weiterbildungstage Allgemeinmedizin Refresher-Kurs Gendiagnostik Qualifikationskurs für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte Modul I 12./13. Februar 2016 HNO, Augen, Dermatologie, Impfen Modul II vom 27./28. Mai 2016 Das Kind in der Hausarztpraxis Teilnahmegebühr: je 150 € Modul III vom 17. bis 19. Nov.2016 Bewegungsapparat, Geriatrie, Palliativmedizin, Psychiatrie, Neurologie, Schlaganfall Teilnahmegebühr: 250 € Intensivvorbereitung auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin am 24. September 2016 Teilnahmegebühr: 100 € Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Kursleitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Landesärztekammer Brandenburg Akademie für ärztliche Fortbildung Landesärztekammer Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg der GOÄ lautet die neue Formulierung: „Ziel soll das bestmögliche qualitative Ergebnis für den Patienten unter verantwortungsvollem Einsatz der Mittel sein.“ Gegenüber der alten Fassung: „Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.“ Im SGB V § 12 steht im Vergleich dazu: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ In der Neubewertung erhalten die GO-Ziffern einen „robusten“ EinfachSatz, der nur noch verdoppelt werden darf. Steigerungsgründe werden in einer Positivliste als Anlage zum Gesetz formuliert. Ausgenommen von Steigerungen sind die Kapitel A (Gebühren in besonderen Fällen), E (Physikalische Leistungen), M (Labor), N (Histologie) und O (Radiolog. Leistungen). Das gilt auch für Analogleistungen, die in Weiterentwicklung der GOÄ nach festgelegten Regeln (siehe GeKo) definiert werden. Wie bisher sind abweichende Honorarvereinbarungen mit dem Patienten möglich. Wie bisher muss vorab darüber informiert und eine Vereinbarung getroffen werden. Das gilt auch bei den Kosten von „Verlangensleistungen“ (IGEL). Bei „vereinbarten“ Überschreitungen von Analogbewertungen 6 Stunden Refresher-Maßnahme zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle nach GenDG, § 7 09. März 2016 8. Juni 2016 Veranstaltungsort: Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Tel. 0331 505605 726 Kursleitung/Moderation: Dr. med. Lutz Pfeiffer, Berlin (16 Stunden) 12./13. März 2016 Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12 03044 Cottbus Telefon: 0355 78010324 Seminarraum Neubau - Erdgeschoss Leitung/Moderation: Prof. Dr. med. Rainer Moog, Cottbus Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 25 AKTUELL KOMMENTAR ZUR GOÄ NOVELLIERUNG Landesärztekammer Brandenburg fordert Sonderärztetag Dr. Hanjo Pohle Foto: Thomas Kläber Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer sprach sich am 28. November mit überwältigender Mehrheit für die Abhaltung eines Sonderärztetages zur Neufassung der GOÄ aus. Kommission wird natürlich auch zur Hälfte von der Ärzteschaft bezahlt und ist paritätisch besetzt, nur behält sich, bei Pattsituationen, das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung vor. Wie kam es dazu? Die Bundesärztekammer hat seit langem den Auftrag, mit dem PKV Verband und der Beihilfe eine GOÄ Novellierung zu erarbeiten, die letzte Veränderung erfolgte 1996, um die in der Sache und in der finanziellen Untersetzung nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung zu reformieren. Darin sind sich alle Partner im Kern einig, entsprechende Ärztetagsbeschlüsse untermauern dieses Ansinnen. Der nun bekanntgewordene Paragraphenteil gibt aber allein schon Anlass zur Besorgnis. Fundamentale Veränderungen im Arzt-Patienten-Verhältnis, die allein vorherrschende Vertragsbindung zwischen Arzt und Patient droht aufzuweichen, die relativ frei gestaltbare Diagnostik und Therapie zum Nutzen der Patienten wird eingeschränkt und es wird ähnlich dem GKV System einen neuen Paragraphen für innovative Versorgungsformen geben, um auch ähnlich den Selektivverträgen Sondervereinbarungen mit Ärzten treffen zu können, die natürlich die Gefahr des Preisdumpings beinhalten. Eine EBMisierung droht hier Wirklichkeit zu werden, die GOÄ in der jetzigen Konzeption als einer der letzten Bastionen ärztlicher Freiberuflichkeit, wird unter dem Druck aus Politik und PKV der Wirtschaft geopfert werden, wenn sich nicht genügend Widerstand formiert.Dieser Widerstand erstarkt umso mehr, je häufiger die Verhandlungsführer in der Bundesärztekammer und der PKV in jedem Redeabsatz mindestens einmal darauf hinweisen, dass sie sich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben und Näheres und Genaueres nicht sagen dürfen. Extrem mangelnde Transparenz und die berechtigte Befürchtung, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, haben die Delegierten der Landesärztekammer mit einer Deutlichkeit von 83 Prozent Ja-Stimmen bewogen, einen Sonderärztetag zu fordern, um als betroffene Ärzte auf die Entscheidungsträger und Verhandlungsführer Einfluss zu nehmen und Rechenschaft einzufordern, denn schon die letzten Ärztetage haben eine EBM Angleichung der GOÄ verneint. Wenn unter dem Deckmantel des fairen Interessenausgleiches zwischen Ärzten und PKV/Beihilfe formuliert wird, dass das Ziel von Patientenbehandlungen das Bestmögliche qualitative Ergebnis für den Patienten unter verantwortungsvollem Einsatz der Mittel sein soll, so erinnert dies doch an die Formel im SGB V, wonach GKV Vertragsärzte notwendig, ausreichend und wirtschaftlich therapieren müssen. Glücklicherweise sehen dies auch die Berliner Ärztekammer und die Ärztekammer in Baden Württemberg so, somit wurde das Quorum von drei Kammern erreicht und der Sonderärztetag muss stattfinden. Aus der Sicht der Bundesärztekammer sollte diese Entwicklung verhindert werden, diese Strategie hat sich nun als untauglich herausgestellt. Es soll eine gemeinsame Kommission entstehen, bei der ein Arzt einen höheren Steigerungssatz als dem zweifachen beantragen muss. Die Tatbestände für die Ansetzung des zweifachen Satzes sind in einer Positivliste hinterlegt, ansonsten gilt in der Regel der robuste Einfachsatz. Die gemeinsame 26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Der Verhandlungsführer der Bundesärztekammer Dr. T. Windhorst schrieb „wenn ich sehe, dass das im Sinne der Ärzte entgleist, dann werde ich das sagen“. Nun, darauf kann man getrost antworten, dass das, was man jetzt schon weiß, trotz Verschwiegenheitsverpflichtung als totale Entgleisung zu bezeichnen ist und ein Paradebeispiel darstellt, wie unterschiedlich die Betrachtungsweisen von Berufspolitikern und praktisch tätigen Ärzten sein können, die ja auch noch von der GOÄ leben müssen. Die Brandenburger Delegierten werden ihr erkämpftes Mitspracherecht nutzen und versuchen, den Verantwortlichen zu erklären, was aus unserer Sicht geht und was vor allem nicht geht. ■ Dr. Hanjo Pohle PERSONALIA REHAZENTRUM POTSDAM Neue Chefärztin der Neurologie Sibylle Niemann ist neue Chefärztin der Neurologie im Rehazentrum Potsdam (RZP). Sie übernahm am 1. August 2015 die Position von Dr. Thomas Winter. Frau Niemann ist Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Seit 1996 war sie im Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam tätig und absolvierte zunächst die Ausbildung zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und im Anschluss zur Fachärztin für Neurologie bei Prof. Dr. W. Christe in der Klinik für Neurologie. 2012 wechselte sie in den Rehabilitationsbereich der Recura Kliniken GmbH in das Rehazentrum Potsdam, wo sie als Oberärztin tätig war. Das Rehazentrum Potsdam besteht seit 2007 und führt ambulante neurologische und orthopädische Rehabilitationen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Rentenversicherung Sibylle Niemann Foto: Rehazentrum Potsdam durch. Das breite Leistungsspektrum des Rehazentrums mit dem interdisziplinär arbeitenden Team bietet neben der ganztägig ambulanten Rehabilitation auch Therapiemöglichkeiten in den Bereichen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Rehasport, intensivierte Rehanachsorge (IRENA), erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) sowie verschiedene Präventionskurse in vielen Bereichen an. ■ Rehazentrum Potsdam ELBE-ELSTER KLINIKUM GMBH Neue Chefärztin der Psychiatrie Dipl.-Med. Antje Beeck ist neue Chefärztin in der Psychiatrie des Finsterwalder Krankenhauses. Die 49-jährige Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinderund Jugendpsychiatrie/-psychotherapie hat in Leipzig und Erfurt Medizin studiert. Anschließend war Sie in verschiedenen Krankenhäusern in und um Leipzig tätig. In den letzten Jahren praktizierte Antje Beeck in einem großen Schwerpunktkrankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern als leitende Oberärztin und verfolgte dabei eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit. Am Elbe-Elster Klinikum verantwortet sie in der Psychiatrie den stationären, tagesklinischen und ambulanten Bereich, gelebt unter sozialpsychiatri- fachspezifisches Interesse bezieht sich schen Gesichtspunkten. Ihr besonderes auf psychische Krisen während der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie Depressionen bei Männern. „Ich möchte für peripartale psychische Störungen, also seelische Krisen um die Geburt, sensibilisieren, damit diese möglichst frühzeitig erkannt werden und den Frauen angemessene Hilfe zur Verfügung steht. Mit Unterstützung der familiären und sozialen Ressourcen ist es mein Ziel, eine stationäre Aufnahme der betroffenen Frauen möglichst zu verhindern“, erläutert die Medizinerin. In ihrer knappen Freizeit tankt die Mutter zweier Töchter und stolze Oma neue Energie bei der Familie oder mit Freunden, beim Radfahren, bei der Gartenarbeit oder einer Auszeit auf Usedom. Dipl.-Med. Antje Beeck Foto: EEK/Die Piktografen ■ Elbe-Elster Klinikum GmbH: Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 27 PERSONALIA WIR GRATULIEREN zum Geburtstag im Januar 86 Jahre Dr. med. Hans Joachim Hoffmann, Lebus Dr. med. Margarete Erler, Frankfurt (Oder) Marianne Horn, Mühlenbecker Land, OT Zühlsdorf Dr. med. Christine Jäckle, Rheinsberg MR Dr. med. Gottfried Klöditz, Lauchhammer Dr. med. Marianne Schulz, Guben 83 Jahre 78 Jahre Dr. med. Karl-Helmut Barz, Wittenberge MR Dr. med. Heinz-Gert Kunze, Cottbus 85 Jahre OMR Dr. med. Manfred Bertullies, Eichwalde 82 Jahre MR Dr. med. Helmfried Adler, Neuruppin SR Hildegard Gille, Königs Wusterhausen MR Dr. med. Rudolf Nette, Potsdam Dr. med. Heinrich Schneider, Mahlow MR Dr. med. Manfred Stier, Panketal 81 Jahre Dr. med. Ingwald Elsner, Luckenwalde Dr. med. Christa Hempel, Schönefeld OMR Dr. med. Lutz Jestel, Neuzelle, OT Kobbeln MR Dr. med. Erich Zimmermann, Cottbus 80 Jahre OMR Dr. med. Otto Fischer, Potsdam SR Dr. med. Helga Georgi, Deulowitz Priv.-Doz. Dr. med. habil. Hans-Peter Jung, Brandenburg MR Dr. med. Friedhelm Lorenz, Neuruppin Dr. med. Jutta Müller, Schernsdorf MR Arnim Tiedke, Leegebruch SR Ingrid Weicker, Brandenburg 79 Jahre Dr. med. Elisabeth Dathe, Panketal MR Dr. med. Peter Ebert, Wandlitz Dr. med. Wolfgang Buhe, Bad Saarow Dr. med. Jochen Dahl, Neupetershain SR Dr. med. Klaus-Volker Gröschke, Fürstenwalde SR Eleonore Jobst, Schöneiche MR Dr. med. Gudrun Lehmann, Müllrose Dr. med. Wolfgang Möbius, Falkenberg Dr. med. Christa Molzow, Ludwigsfelde 77 Jahre MR Dr. med. Horst Hettwer, Falkensee MR Dr. med. Jürgen Klockau, Michendorf Dr. med. Michael Kretschmer, Werder Dr. med. Elfriede Lucas, Bernau b. Berlin, Schönow SR Dr. med. Christian Müller, Brielow Dr. med. Jürgen Schröter, Groß Machnow Dr. med. Christoph Sima, Potsdam Dr. med. Erika Trippler, Kleinmachnow 76 Jahre Dipl.-Med. Marianne Düren, Rehfelde Dr. med. Eckhard Kobryn, Hoppegarten, OT Hönow Marianne Lehnert, Rathenow Dr. med. Brigitte Radig, Bad Freienwalde Gisela Rojek, Cottbus Dr. med. Jutta Schwarz, Zeuthen Dr. med. Helga Steinbrück, Bad Belzig SR Dr. med. Gertrud Wehrkamp, Eisenhüttenstadt OMR Dr. med. Herbert Zimmermann, Bernau 75 Jahre Dr. med. Horst Bab, Vogelsdorf Dr. med. Bernd Beck, Eggersdorf Dr. med. Ingrid Gahl, Joachimsthal Dr. med. Christine Glöckner, Fürstenwalde Dr. med. Hans Grünhagen, Kleinmachnow Dr. med. Helga Krauße, Zeuthen Dr. med. Ursula Neumann, Lindow Dr. med. Ingrid Rietdorf, Luckenwalde 70 Jahre Dr. med. Anna Elisabeth Karsten-Klumpp, Rangsdorf 65 Jahre Dr. med. Christine Gerstenecker, Werder Dr. med. Gertraude Homann, Cottbus Dr. med. Margitta Oppermann, Perleberg Rudolf Peters, Hohen Neuendorf Dott. Nikolaos Sakaroudis, Berlin Dr. med. Christa Schmaler, Guben Dr. med. Gudrun Wendel, Werder, OT Glindow 60 Jahre Dipl.-Med. Doris Schemel, Gömnigk Zustimmungserklärungen bzw. Absagen bitte spätestens bis zum ersten des Vormonats einreichen! Hilda Weges © fotolia STÄDTISCHES KRANKENHAUS EISENHÜTTENSTADT Neuer Chefarzt der Traumatologie Die Klinik für Traumatologie/Orthopädie der Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH hat einen neuen Leiter. Dr. med. Ercan Kertmen, Facharzt für Unfallchi rurgie und Orthopädie mit Zusatzbezeichnungen für Spezielle Unfallchirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie sowie Manuelle Medizin, ist seit dem 1. November 2015 neuer Chefarzt der Klinik. Sein Studium der Humanmedizin absolvierte er an der Martin-Luther-Universität zu Halle/Wittenberg, der Freien Universität Berlin sowie an der Universidad de Complutense in Madrid/Spanien. Er promovierte an der Medizinischen Fakultät der Charite-Universitätsmedizin Berlin. 28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Schwerpunkte seiner bisherigen Tätigkeit lagen in der Primären – und Revisionsendoprothetik des Hüftgelenkes sowie der differenzierten Fußchirurgie. Herr Dr. med. Kertmen war mehr als acht Jahre im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, hiervon mehrere Jahre als Oberarzt im Zentrum für Chirurgie, in der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie sowie Orthopädie, tätig. Gleichzeitig danken wir Herrn Dr. med. Jörg Bittersohl für seine kommissarische Chefarzttätigkeit nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. med. Schüler. Herr Dr. med. Bittersohl ist weiterhin als Leitender Oberarzt der Herr Dr. med. Kertmen ist zertifizier- Klinik tätig. ter Fußchirurg (Deutsche Assoziation für Fuß- und Sprunggelenk). Die ■ Till Frohne, Geschäftsführer TAGUNGEN & KONGRESSE Kurse und Fortbildungsangebote Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P 9./10. Jan. 2016 16./17. April 2016 28./29. Mai 2016 10./11. Juni 2016 1./2. Juli 2016 Ort: Schipkau Leitung: Dr. Schiefer Sonographie-Grundkurs (Abdomen, Retroperitoneums, Thorax ohne Herz und Schilddrüse) 25. bis 28. Febr. 2016 Ort: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Kursleiter: Dr. med. habil. J. Bernhardt, Rostock Teilnehmergebühr: 390 € Auskunft: IfMW, Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus Telefon: 0355 692958 Mail: [email protected] oder [email protected] Internet: www.ifmw-cottbus.de Gruppenselbsterfahrung (Gruppenanalyse) 80 P 1.bis 4. April 2016 3. bis 5. Juni 2016 23. bis 25. Sept. 2016 21. bis 23. Okt. 2016 27. Okt. bis 4. Nov. 2016 10. bis 19. Nov. 2016 Ort: St. Johannes Haus Cottbus Teilnehmergebühr: je 1 300 € Psychodynamische Gruppenpsychotherapie 48 P 17./18. Sept. 2016 15./16. Okt. 2016 26./27. Nov. 2016 Ort: St. Johanneshaus Cottbus Teilnehmergebühr: 720 € Auskunft: Brandenburgische Akademie für Tiefenpsychologie und Analytische Psychotherapie, Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam Telefon 0331 74099972 Fax: 0331 74099974 E-Mail: [email protected] Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Medizinische Begutachtung Grundkurs Palliativmedizin Modul II der Strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ 09. Juli 2016 Veranstaltungsort: Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Tel 0331 505605-726 Kursleitung: Dr. med. Joachim-Michael Engel Prof. Dr. med. Eckart Frantz Interdisziplinäres Kolloquium „Wiederauftreten neuer/alter Erkrankungen“ 11. Juni 2016, 10:00 bis 15:00 Uhr Ort: Hotel Müggenburg Schlepzig Leitung und Auskunft: Dr. med. R. Matthes, Bautzener Landstraße 6A, 01324 Dresden Telefon: 0351 2686875 Fax: 0351 2633416 Andere Bundesländer 10. Jahrestagung der GGHBB „Gastroenterologie und Hepatologie 2016“ 29./30. Jan. 2016 Ort: Hörsaal Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin Auskunft: Schlosspark-Klinik, Innere Medizin I, Heubnerweg 2, 14059 Berlin Telefon: 030 3032641302 Fax: 030 3032641300 E-Mail: [email protected] Internet: www.gghbb.de XI. Potsdamer Berufskrankheiten-Tage11 P 20./21.Mai 2015 Ort: Kongresshotel Am Templiner See Potsdam Leitung: Dr. med. F. Eberth, Potsdam Auskunft: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Nordost, Fregestraße 44, 12161 Berlin Telefon: 030 851055220 Fax: 030 851055225 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de/bk-tage Landesärztekammer Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg Weiterbildungskurs Sozialmedizinje 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Aufbaukurs E/F 22. Febr. bis 4. März 2016 Grundkurs A/B 11. bis 22. April 2016 Grundkurs C/D 19. bis 30. Sept. 2016 Aufbaukurs G/H 7. bis 18. Nov. 2016 Ort: Bernau Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Oderaue Auskunft: SalusCon GmbH, Angerstraße 8, 16259 Oderaue Telefon: 033457 46858 oder 030 530116320 Fax: 030 530116329 E-Mail: [email protected] Internet: www.saluscon.de Fortbildungsangebote unter www.laekb.de, Fortbildungskalender. Alle Angaben sind ohne Garantie. Bei Rückfragen bitte direkt an den Veranstalter wenden. Akademie für ärztliche Fortbildung Landesärztekammer Brandenburg Land Brandenburg 27. Juni bis 1. Juli 2016 Veranstaltungsort: Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Telefon 0331 8871528-11 Kursleitung: Dr. med. Peter Markus Deckert Brandenburg/Havel Dipl.-Med. Katharina Wendt Beeskow 2. Brandenburgischer Apotheker- und Ärztetag Management der Antikoagulation Endocarditis-Prophylaxe 23. April 2016 Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Sabine Gohlke, Hoppegarten Dr. med. Reinhold Schrambke, Schorfheide Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 29 KVBB INFORMIERT ENTSCHEIDUNGEN DES LANDESAUSSCHUSSES FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN DES LANDES BRANDENBURG ZUM VERSORGUNGSSTAND Die Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb. de/praxis/zulassung/bedarfsplanung veröffentlicht. ZULASSUNGSFÖRDERUNGEN In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/ praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkeiten-ausschreibungen/ HAUSÄRZTE: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, PritzwalkWittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, ZehdenickGransee. Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Frauenheilkunde: Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk-Wittstock/ Dosse, Zehdenick-Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Finsterwalde, Templin Dermatologie: Mittelbereiche: Templin, Zehdenick- Gransee Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 11.02.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 96/2015 Fachrichtung: 1.) Nervenärzte/hier: FA für Psychiatrie 2.) Psychologischer Psychotherapeut 3.) Psychologischer Psychotherapeut Planungsbereich: Potsdam gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 91/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Strausberg gewünschter Übergabetermin: 01.07.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 92/2015 Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Mittelbereich Neuruppin gewünschter Übergabetermin: 01.01.2017 laufende Bewerbungskennziffer: 93/2015 Fachrichtung: Innere Medizin/HA * Planungsbereich: Mittelbereich Erkner gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 94/2015 Fachrichtung: Innere Medizin/SP Kardiologie * Planungsbereich: ROR Uckermark-Barnim gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016 laufende Bewerbungskennziffer: 95/2015 Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz gewünschter Übergabetermin: 01.06.2016 * hälftiger Versorgungsauftrag 30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerinnen: Ingeborg Prößdorf, Tel.-Nr.: 03312309323 oder Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 03312309320. Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter den Rufnummern 0331 2309320 oder -323 erfragen. LUGV, ABTEILUNG GESUNDHEIT INFEKTIONSSCHUTZ/INFEKTIONSKRANKHEITEN/IMPFSCHUTZ Mumpserkrankungen im Land Brandenburg Hintergrund Mumps wird durch ein RNA-Virus übertragen, das zu den Paramyxoviren gehört. Die Verbreitung erfolgt durch direkten Kontakt oder aerogen über Tröpfcheninfektion. Menschen sind die einzigen natürlichen Wirte des Erregers. Ohne Betrachtung der Länder mit einer hohen Impfrate liegt die jährliche Neuerkrankungsrate in weiten Teilen der Welt zwischen 100 und 1.000 Fällen pro 100.000 der Bevölkerung. Im Abstand von zwei bis fünf Jahren werden regelmäßig epidemische Peaks beobachtet [1]. Während früher in Deutschland überwiegend Kinder im Alter unter zehn Jahren erkrankten, sind inzwischen häufig Jugendliche und junge Erwachsene betroffen [2]. Auch einzelne Erkrankungen unter Geimpften, in der Regel nur einmal geimpft, werden verzeichnet. Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung. Sie wird als zweimalige Kombinationsimpfung MMR für alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Standardimpfungen von der STIKO empfohlen. Darüber hinaus gelten analog zur Masernimpfung für Erwachsene die folgenden altersspezifischen und beruflichen Empfehlungen: Impfung der nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, Impfung der in Gesundheitsdienstberufen Tätigen, die unmittelbar Patienten versorgen und Impfung der in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene Beschäftigten [3]. Im Land Brandenburg besteht bereits seit 1996 eine Meldepflicht beim Verdacht oder bei einer Erkrankung an Mumps; bundesweit wurde diese Meldepflicht erst 2013 eingeführt. Die Erkrankung oder der Krankheitsverdacht bei nicht bzw. nicht ausreichend geimpften Kontaktpersonen führt in Deutschland entsprechend den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu einem Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung oder zu einem Verbot der Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung. Epidemiologie der Mumpserkrankungen im Land Brandenburg von 2002 bis 2015 Seit 2002 wurden im Land Brandenburg insgesamt nur 176 Mumpserkrankungen gemeldet, im Mittel rund 13 Erkrankungen pro Jahr [Abb.1]. Die Patienten gehörten allen Altersgruppen an: Vom Kleinkindalter bis in das Literatur hohe Erwachsenenalter (95 Jahre). Der Alters- 1.WHO. International Travel and Health. median lag bei 16 Jahren. Überwiegend betrofDisease Information: Mumps, http://www. fen war die Altersgruppe der unter zehnJähriwho.int/ith/diseases/mumps/en/, letzte Abgen mit den höchsten Neuerkrankungsraten frage: 25.11.2015 bei den Fünf- bis Zehnjährigen (mittlere Jahre- 2.Neuerungen in den aktuellen Empfehlungen sinzidenz: drei Erkrankungen pro 100.000 der der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Altersgruppe). Über den gesamten Zeitraum RKI vom Juli 2012. Begründung der geänderwaren Mädchen und Frauen etwas häufiger beten Empfehlung zur Impfung gegen Mumps; troffen als Jungen und Männer (92 vs. 84 Fälle). Epid. Bull. 31/2012 3.Empfehlungen der Ständigen Impfkommis Die Hälfte der insgesamt in diesem Zeitraum sion (STIKO) am Robert Koch-Institut /Stand: stationär behandelten 14 Patienten war im Alter August 2015; Epid. Bull. 34/2015 von fünf Jahren oder jünger. 21 % aller Erkrank- 4.RKI-Ratgeber für Ärzte: Mumps, aktualiten war geimpft (37 Fälle), darunter 15 Patiensierte Fassung vom April 2013, www.rki.de ten zweimalig. In 99 % der Meldungen, die im >Infektionsschutz> RKI-Ratgeber für Ärzte > Zusammenhang mit einer Mumpserkrankung Mumps, letzte Abfrage: 25.11.2015 standen, wurde ausschließlich das Vorliegen ei- 5.Thompson CI, Ellis J, Galiano M, Ramsay M, ner Parotitis angegeben, in zwei Fällen zusätzBrown KE, Zambon M. Detection of influenlich Fieber, jeweils einmal zusätzlich Orchitis und za A(H3N2) virus in children with suspected Hörverlust. mumps during winter 2014/15 in England. Euro Surveill. 2015;20(31):pii=21203 Die Hälfte der Erkrankungen wurde allein auf- 6.www.rki.de>Infektionsschutz> Diagnostik in grund der klinischen Diagnose gemeldet, nur 80 NRZ und Konsiliarlaboren> Masern, Mumps, Fälle konnten zudem eine labordiagnostische Röteln> FAQ> Antworten auf häufig gestellte Bestätigung vorweisen. Fragen (FAQ) zur Diagnostik von Mumpsverdachtsfällen, letzte Abfrage: 25.11.2015 Differentialdiagnosen Mögliche Differenzialdiagnosen einer Parotitis sind vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise virale Infektionen mit dem Epstein-Barr-Virus, Parainfluenzavirus (Typ 1 und 3), Influenzavirus A, Coxsackievirus, Adenovirus oder Parvovirus B19 [4]. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien belegt die Häufigkeit von möglichen falsch-positiven klinischen Mumps-Diagnosen bei Kindern während der Grippezeit. Während der Influenzasaison 2014/15 wurden 107 Kinder mit klinischem Verdacht auf eine Mumpserkrankung zusätzlich labordiagnostisch untersucht. Der Anteil der Kinder, bei denen keine Mumpsviren, jedoch Influenzaviren oder andere respiratorische Erreger nachgewiesen wurden, lag bei 15 % [5]. Vor diesem Hintergrund wird vom Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln am Robert Koch-Institut (NRZ MMR, Robert Koch-Institut, Seestr. 10, 13353 Berlin) dringend empfohlen, auch bei klinischen Mumps-Diagnosen eine labordiagnostische Absicherung zu veranlassen, die zudem kostenlos ist. Dies gilt insbesondere bei einer Mumpserkrankung von Personen, die gegen Mumps geimpft waren [6]. Infektionsschutz Gemeldete Infektionskrankheiten im Land Brandenburg, 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Auswahl) Kumulativwert 2015* 2014** Norovirus*** 3520 3084 Campylobacter 2170 2304 Rotavirus 1759 1634 Keuchhusten 513 528 Windpocken 431 596 Lyme-Borreliose 1144 1412 MRSA 127 139 Masern 101 5 Tuberkulose 141 92 EHEC/STEC 44 36 Legionellose 12 7 Meningokokken 11 3 Mumps 15 7 * ** *** Datenstand der Abfrage 25.11.2015 Datenstand der Abfrage 25.11.2014 ausschließlich labordiagnostische Fälle Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 31 Stellenangebote Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH ist mit mehr als einer Million betreuten Mitarbeitern in Unternehmen Partner für ein umfassendes Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz. Mit Qualitätsbewusstsein und Kompetenz begleiten wir unsere Kunden auf dem Weg zu einem verantwortungsvollen Arbeitsschutz. 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Eine vielseitige und fachlich anspruchsvolle Arbeit, die ich jedem Mediziner empfehlen kann.« Jens Zorn, Facharzt für Arbeitsmedizin, B·A·D-Zentrale Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet: – Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig – Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen Begutachtung – Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch – Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte – Sie haben die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance – mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten – Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr – Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Marion Peters, Tel. 0228/40072-422 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn Stellenangebote Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.000 Experten europaweit 250.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Unsere Mitarbeiter sind dabei unser wertvollstes Kapital, denn ohne sie wären wir nicht so erfolgreich! Gehören Sie bald auch zu uns? Spartenleiter Arbeitsmedizin (m/w) Leipzig – Voll- oder Teilzeit Kennziffer ÄBBR-SL Unser Angebot: – Flexible und planbare Arbeitszeiten – Möglichkeit der Teilzeittätigkeit – Leistungsbezogene Vergütung – Finanzierte Weiterbildungsmaßnahmen – Betriebliche Altersvorsorge – Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement – Professionelle Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Car-Rent-Sharing-Modell »Wer in der Arbeitsmedizin Karriere machen will, ist bei der B·A·D GmbH richtig: Denn gute Leistung wird belohnt. Flache Hierarchien bringen engagierte Mitarbeiter schnell nach oben. Eine leistungsbezogene Vergütung belohnt gute Arbeit und ein attraktives Aus- und Weiterbildungsprogramm sorgt für die fachliche Weiterentwicklung.« Dr. Eckhard Müller-Sacks, Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CDMP (Certified Disability Management Professional), Leiter B·A·D-Cluster Düsseldorf Ihre Aufgaben: – Betreuung und Verantwortung für die fachliche sowie wirtschaftliche Umsetzung der in der Sparte zugeordneten Aufträge/Verträge – Führung der zugeordneten Mitarbeiter und externen Partner (u. a. Honorarkräfte, Dienstleister) – Durchsetzung der vereinbarten Ziele auf Ebene der Sparte Medizin, u. a. mit Hilfe von Mitarbeiterführung durch Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung – Personal- und Ressourcenplanung im Hinblick auf die zugeordneten Verträge inklusive Sicherstellung der Leistungsdokumentation – Einarbeitung der neu eingestellten, zugeordneten Mitarbeiter sowie die Organisation und ggf. Übernahme der fachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Absprache mit der Clusterleitung – Mitverantwortung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Sparte Medizin Ihr Profil: – Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin sowie abgeschlossene Facharztausbildung im Bereich Arbeitsmedizin bzw. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin – Vorliegen weiterer Qualifikationen (Facharzt Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, Fachkunde Reisemedizin etc.) von Vorteil – Erfahrung in der Beratung und arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe – Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich und Affinität im Umgang mit Zahlen – Führungs- und Leitungserfahrung erwünscht – Erfahrung in interdisziplinärer Teamarbeit von Vorteil – Kunden- und Serviceorientierung; Selbstständigkeit und Kommunikationsgeschick – Hohes Maß an Organisationsfähigkeit und Sorgfalt – Gute Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen und SAP Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der o. g. Kennziffer, Ihrer Gehaltsvorstellungen und des frühestmöglichen Eintrittstermins, gerne auch per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Marion Peters, Tel. 0228/40072-422 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn www.bad-gmbh.de/karriere >> weitere Informationen zur Arbeitsmedizin Nephrocare Deutschland GmbH Medizinisches Versorgungszentrum NephroCare Als Tochterunternehmen der Fresenius Medical Care Gruppe betreibt die Nephrocare Deutschland GmbH deutschlandweit Medizinische Versorgungszentren mit dem Schwerpunkt Nephrologie und Dialyse. Aktuell versorgen wir mehr als 3.000 Dialysepatienten in 24 Einrichtungen. Weltweit betreibt die Fresenius Medical Care Gruppe ca. 2.800 Dialysekliniken, in denen rund 215.000 Dialysepatienten behandelt werden. Für unsere Medizinischen Versorgungszentren in Augsburg und Ingolstadt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine/n Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin, idealerweise mit dem Schwerpunkt Nephrologie Unsere Standorte im Herzen Bayerns sind mit modernster Dialysetechnik ausgestattet. Kombinieren Sie Ihre ärztliche Berufung mit einem äußerst reizvollen Freizeitangebot und den in der Region besten Schulen für Ihre Kinder. Sie überzeugen uns durch ein hohes Maß an fachlicher und sozialer Kompetenz. Ihr persönliches Engagement trägt maßgeblich zum freundlichen Miteinander im Team sowie zum verbindlichen und respektvollen Umgang mit Patienten, Kollegen und Mitarbeitern bei. Wir bieten Ihnen eine angenehme Arbeitsatmosphäre mit bester Infrastruktur, eine moderne Ausstattung, persönliche und berufliche Entwicklung sowie eine attraktive Vergütung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an: Nephrocare Deutschland GmbH Herrn Daniel Schmidt • Else-Kröner-Straße 1 • 61352 Bad Homburg v.d.H. Tel: +49 (0) 6172 609 5785 • E-Mail: [email protected] Weitere Informationen: www.nephrocare.de FA/FÄ für Orthopädie/Unfallchirurgie von orthopädischen MVZ in Berlin gesucht. Telefon: 0172 3018808 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) Vertragsärztinnen/Vertragsärzte fest angestellte Agenturärztinnen/Agenturärzte Ansprechpartner: Stellenangebote Für unser Plasmazentrum in Cottbus suchen wir zur Verstärkung unseres Ärzteteams eine/n Arzt / Ärztin Unsere Arbeitszeiten: Familienfreundlich • keine Wochenend- und Nachtdienste 40 Stunden / Woche • 5 Tage / Woche, von Montag bis Freitag 8 Stunden / Tag, jeweils zwischen 7.30 Uhr und 21.00 Uhr (abwechselnd Früh-, Mittel- und Spätschicht) Wir bieten: Einarbeitung und Schulung • leistungsgerechte Vergütung Wenn Sie unser Team tatkräftig unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Vorstellungsgespräche werden mit geeigneten Bewerbern vor Ort in unserem Plasmazentrum in Cottbus geführt. • Per E-Mail bitte an: [email protected] • Octapharma Plasma GmbH • Personalabteilung Elisabeth-Selbert-Straße 11 • 40764 Langenfeld • Tel.: 0 21 73 / 917-154 www.octapharmaplasma.de FA/FÄ für Allgemeinmedizin mit Interesse an orthopäd. u./o. neurolog. Erkrankungen von MVZ in Berlin (Ortho., Chir., Neurochir., PRM) gesucht. WB-Berechtigung Schmerztherapie vorhanden. Auch Teilzeit. Telefon: 0172 3018808 Stellenangebote Impressum ¡ Kurse / Seminare / Fortbildung vorletzter Mittw. / Monat, 19.30 Uhr Balint-Gruppe Plätze frei für Kollegen aller Fachrichtungen · ÄK anerkannte Weiterbildung Dr. med. Christine Torge-Decker · Südendstraße 15 · 12169 Berlin Anmeldung: Tel. 030 79701158 Praxisabgabe Praxisgesuch Inhaber und Verleger Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon 0355 780100 Telefax 0355 78010-1166 Herausgeber Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“ enthalten, wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion Anja Zimmermann M.A. Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon 0355 78010-76 Telefax 0355 78010-1155 E-Mail: [email protected] Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen Druckerei Schiemenz GmbH Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus Telefon 0355 877070 Telefax 0355 87707-128 Vertrieb Deutsche Post AG Anzeigenverwaltung Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, 10719 Berlin Telefon 030 88682873 Telefax 030 88682874 E-Mail: [email protected] Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 26, gültig ab 01.01.2016 Bankverbindung: Postbank Berlin Kto.-Nr.179265102 BLZ 10010010 Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/ August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten € 17,50. Einzelpreis € 3,35. Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren Wenn Sie Ihre Texte im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail ([email protected]) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen). Standortbestimmung – aktuelle Trends in der Kardiologie 16. Kardiologie Symposium 2016 15. – 16. Januar 2016 Hotel InterContinental Berlin > Fachvorträge ausgewählter Experten > Operative-interventionelle Live-Konferenz aus den drei Katheterlaboren Lichtenberg und den Hybrid-OPs des DHZB > Pro und Contra Weitere Info unter: Wissenschaftliche Leitung: KONGRESSORGANISATION Schäfer Event & Kommunikation Potsdamer Straße 73 14513 Teltow Tel. 0 30.88 67 56 82 Fax 0 30.88 70 99 26 [email protected] www.schaeferevent.de Dr. med. O. Göing Sana Klinikum Lichtenberg Registrierung erforderlich. Prof. Dr. med. Volkmar Falk Deutsches Herzzentrum Berlin Veranstalter: Schäfer Event & Kommunikation
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