Öffentlicher Gesundheitsdienst: Ein interessantes Arbeitsfeld

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Brandenburgisches
Ärzteblatt
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 26. Jahrgang | Januar 2016
1 | 2016
LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug
Foto: Anja Zimmermann M.A., LÄKB
LÄKB und KVBB feiern
gemeinsam Einzug
10. Kammerversammlung
7. Legislaturperiode
Seite 6
Seite 7 – 9
50 Jahre Manuelle Medizin in
Brandenburg
Allgemeinmedizin: fünf Jahre
Weiterbildungstage
Seite 20
Seite 21
35
JAHRE
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INHALT
Brandenburgisches
Ärzteblatt
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 26. Jahrgang | Januar 2016
KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK
Verleihung der Ehrennadel der LÄKB an OMR Dr. med. Volker Puschmann . 5
Neubau Potsdam – LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug .. . . . . . . . . . . . . . . . . 6
10. Kammerversammlung/7. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Hospitations-Börse für MFA-Azubis geplant .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
ARZT UND RECHT
Offizieller Gesetzesentwurf Erbschaftsteuerreform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bundesfinanzhof: Kindergeld für im Ausland studierende Kinder .. . . . . . . . . . . . 12
Arzt und Arzthaftung: Faktor Zeit entscheidet über Amputation . . . . . . . . . . . . . . 13
Seite 5
FORTBILDUNG
Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
MEDIZINISCHE HOCHSCHULE BRANDENBURG
Praktisches Lernen mit Brandenburger Ärzten .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
AKTUELL
Seite 7
Bundesärztekammer informiert: „Verzahnung statt Sektionierung“ . . . . . . . . . . 18
Erste Fortbildung zur NÄPA in Potsdam abgeschlossen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Erfolgsgeschichte: 50 Jahre Manuelle Medizin im Land Brandenburg .. . . . . . 20
Allgemeinmedizin: Fünf Jahre Weiterbildungstage .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Öffentlicher Gesundheitsdienst: Ein interessantes Arbeitsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Fortbildung für Ärzte und Zahnärzte: Management der Antikoagulation .. . 23
Sonderärztetag zur „GOÄneu“ am 23. Januar 2016 in Berlin .. . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Kommentar zur GOÄ Novellierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
PERSONALIA
Seite 20
Rehazentrum Potsdam: Neue Chefärztin der Neurologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Elbe-Elster Klinikum GmbH: Neue Chefärztin der Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wir gratulieren zum Geburtstag im Januar .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt:
Neuer Chefarzt der Traumatologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
WEITERE RUBRIKEN
Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 3
1 | 2016
EDITORIAL
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unsere Landesärztekammer Brandenburg besteht jetzt seit 25 Jahren.
Am 31. August 1990 erhielten wir vom
damaligen Gesundheitsminister der
DDR, Prof. Jürgen Kleditzsch, die Beurkundung als Körperschaft öffentlichen
Rechts.
Dr. Udo Wolter
Fotos: Thomas Kläber
In den letzten Jahren haben wir viel
erreicht. So zum Beispiel den Aufbau
einer Geschäftsstelle in Cottbus. Diese wurde dann mit einem Funktionsneubau erweitert. Durch die Erweiterung unserer Kernaufgaben wurde
dann eine Geschäftsstelle in Potsdam
angemietet. Hier konnten Fortbildungen, Facharztprüfungen und auch Vorstandssitzungen durchgeführt werden.
Rückblick 2015
Als dann die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg eine Geschäftsstelle in Potsdam plante, hat sich die
Kammerversammlung der Landesärztekammer entschlossen, als Miteigentümer einzusteigen. Dieses Projekt ist
in den letzten Jahren erfolgreich abgeschlossen worden. Am 2. Dezember
2015 haben wir die Einweihungsfeier,
verbunden mit dem 25-jährigen Bestehen beider Körperschaften, gefeiert,
selbstverständlich in den neuen Räumen in Potsdam, Pappelallee 5.
statt. Wir haben uns als Ärztekammer
von Anfang an positiv für die Gründung
engagiert. Ich bin der Meinung, dass
diese Haltung mitgeholfen hat, einige
Zweifler für die Idee zu gewinnen.
Auf der Kammerversammlung im April haben wir als Podiumsdiskussion
das Thema Sterbehilfe diskutiert. Warum erwähne ich das? Im November
2015 hat der Bundestag entschieden,
dass die geschäftsmäßige Beihilfe zum
Suizid strafbar ist. In Brandenburg gilt
der §16 der Berufsordnung wortgleich
wie in der Musterberufsordnung der
Bundesärztekammer. Wir haben häufig darüber berichtet, dass einige Kolleginnen und Kollegen eine Lockerung
wünschten. Auf der Einweihungsfeier
am 02.12.2015 wurde der Bundesverfassungsrichter a. D., Prof. Hans-Jürgen
Papier, als Gastredner eingeladen. In
seiner Rede zeigte er deutlich auf, dass
die Landesärztekammer das Recht hat,
so zu verfahren. Damit können die
Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verifiziert werden, „die Beihilfe
zum Suizid ist keine ärztliche Aufgabe“.
Nach einigen Diskussionen ist es uns
gelungen, das Krebsregister Brandenburg-Berlin in die Trägerschaft der
Ärztekammer zu holen. Freiwerdende
Räume in Cottbus bieten jetzt hier gute
Arbeitsbedingungen für die neue GeWas passierte sonst noch im Jahr schäftsstelle Krebsregister, die von Frau
2015?
Dr. Anett Tillack geleitet wird.
beschlossen, die Bundesärztekammer
aufzufordern, zur Novellierung der
neuen GOÄ einen außerordentlichen
Ärztetag einzuberufen. Drei Ärztekammern haben sich dafür ausgesprochen.
Deshalb wird dieser außerordentliche
Ärztetag im Frühjahr 2016 einberufen.
Wir werden darüber berichten.
Das Hauptereignis wird allerdings die
Kammerwahl in Brandenburg sein. Die
Legislaturperiode geht 2016 zu Ende.
Im Herbst 2016 wird die Briefwahl
stattfinden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auch 2016 bleiben wir für Sie der interessierte Ansprechpartner. Geben Sie
Über unsere Aktivitäten zum 118. uns Hinweise. Kontaktieren Sie uns.
Deutschen Ärztetag haben wir ausführlich berichtet. In Frankfurt am Ich wünsche Ihnen und Ihren FamiliMain wurden für die Legislaturperiode en ein gesundes und erfolgreiches Jahr
2015 bis 2019 Bundesärztekammerprä- 2016
sident Prof. Frank-Ulrich Montgomery
und die beiden Viziepräsidenten wiedergewählt. Die Bundesärztekammer
hat sich in den letzten Monaten intensiv mit einer neuen Gremienstruktur
beschäftigt. Wir werden zeitnah ausführlich im BÄB berichten.
■ Ihr Udo Wolter
Im Februar fand der 4. Brandenburgische Krebskongress im Dorint Hotel
in Potsdam statt. Die Landesärztekammer ist durch die Mitgliedschaft in der
LAGO, deren Vorsitz wir im Vorstand
innehaben, Mitorganisator. Das erste
Mal fand eine Kopplung von hausärztlichen und ambulanten Themen statt.
Dies erwies sich als Erfolg, so dass wir
den 5. Krebskongress im Februar 2017
ähnlich organisieren wollen. Das Programmkomitee arbeitet bereits fieberhaft an der Gestaltung.
Im April fand die feierliche ImmatrikuAusblick 2016
lation der ersten 48 Studentinnen und
Studenten an der Medizinischen Hoch- Als Jahresabschluss hat die Kamschule Brandenburg „Theodor Fontane" merversammlung im November 2015
4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
LAUDATIO DR. UDO WOLTER
Zur Verleihung der Ehrennadel der Landesärztekammer
Brandenburg an OMR Dr. med. Volker Puschmann
OMR Dr. Volker
Puschmann und Dr. Udo Wolter
Foto: Anja Zimmermann M.A.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
meine sehr verehrten Damen,
meine Herren, lieber Herr Kollege
Puschmann!
Aus Anerkennung für Ihr ehrenamtliches Engagement für die Ärzteschaft
in Brandenburg hat der Vorstand der
Landesärztekammer Brandenburg auf
seiner Sitzung am 24. April 2015 beschlossen, Ihnen die Ehrennadel der
Landesärztekammer Brandenburg zu
verleihen.
Ich kann mich gut erinnern, lieber
Kollege Puschmann, wie wir 1990 begannen, in Abendveranstaltungen als
erstmalig gewählter Weiterbildungsausschuss eine Übergangsweiterbildungsordnung für das Land Brandenburg zu erstellen. Wir hatten als Vorlagen die Weiterbildungsordnungen der
alten Bundesländer. Es wurde bis in die
Nacht diskutiert, „wie wir die Weiterbildung für die einzelnen Fachbereiche
aufbauen und die ganzen Kommissionen besetzen“. Es ist uns gelungen,
auf der Kammerversammlung am 15.
Dezember 1990 in Cottbus die erste
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vorzustellen. Sie wurde mit großer Mehrheit
verabschiedet.
Damit begann aber auch die Arbeit
für Sie. Sie waren bereits im Bezirk
Frankfurt/Oder Vorsitzender der Bezirksfachkommission Allgemeinmedizin. Sie haben nicht nur Prüfungen
abgenommen, sondern auch Fortbildungen durchgeführt. Wie Sie selbst
sagten, haben Sie das in die „Brandenburg-Ära reingerettet“.
1987 erhielten Sie einen Lehrauftrag
für das Fach Allgemeinmedizin an der
Akademie der Ärztlichen Fortbildung
der DDR. Die gute Qualität allgemeinmedizinischer Ausbildung musste auch
in der Landesärztekammer erhalten
bleiben. Dafür haben Sie sich intensiv
eingesetzt. Das geht am besten, wenn
man die Führung selbst übernimmt.
Das haben Sie getan und können jetzt
auf eine 37-jährige Tätigkeit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses zurückblicken.
Sie sind Mitbegründer des sehr erfolgreichen Hausarztforums und der
Intensivvorbereitung auf Facharzt­
prüfungen.
Aus Anlass ihres 75. Geburtstages haben Sie Ihr Amt als Prüfungsausschussvorsitzender an einen jüngeren Kollegen weitergegeben. Sie möchten, dass
es in Ihrem Sinne weitergeht. Einige Ihrer ehemaligen Prüflinge sitzen heute
in der Kammerversammlung und werden Ihre Botschaft vernehmen.
Seit Januar 2015 engagieren Sie sich
im Prüfungsausschuss für die Kenntnisstandprüfungen und Ihre allgemeinmedizinische Tätigkeit haben Sie sicher
auch noch nicht an den Nagel gehangen.
Die Landesärztekammer Brandenburg
ist Ihnen aufrichtig zu Dank für Ihre
langjährige ehrenamtliche Tätigkeit
zum Wohle der Ärzteschaft in Brandenburg verpflichtet.
Potsdam, den 28.11.2015
■ Vorstand der Landesärztekammer
Brandenburg, Der Präsident
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 5
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
NEUBAU POTSDAM
LÄKB und KVBB feiern gemeinsam Einzug
Dr. Udo Wolter,
Moderatorin Juliane
Adam und Dr. HansJoachim Helming
Fotos: Christian Sommer
Prof. Hans-Jürgen Papier
Dr. Udo Wolter im
Gespräch mit Dr. Andreas
Crusius, Präsident
Landesärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
Am 2. Dezember haben die Landesärztekammer Brandenburg
und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg ihren Einzug
in den Neubau in der Potsdamer
Pappelallee 5 gefeiert. Beide Körperschaften begingen zugleich ihr
25jähriges Bestehen.
Zahlreiche Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medizin waren gekommen,
um die neue Herberge beider Körperschaften zu begutachten. In einem Interview mit dem Präsidenten der LÄKB
und dem Vorsitzenden der KVBB resümierten beide die Vorteile der nun
möglich gewordenen Arbeit unter einem gemeinsamen Dach.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze sprach beiden Körperschaften ihre Anerkennung aus und
lobte die schnelle Fertigstellung des
Neubaus.
Der Festredner der Veranstaltung,
der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Hans-Jürgen Papier, betonte in
seiner Rede den hohen Stellenwert der
ärztlichen Selbstverwaltung. Er warnte
vor der zunehmenden Regulierung bei
den freien Berufen, wie bei der Ärzteschaft. Nach Papier drohe bei zunehmender rechtlicher Reglementierung
des Arztberufs und der Selbstverwaltung „eine verhängnisvolle Kollision
mit der allgemeinen Grundpflicht für
jede ärztlich Tätigkeit“. Papier forderte
in seiner Rede „kluge Regulierungen“.
Zu viele rechtliche Reglementierungen
seien auch kontraproduktiv bei dem
Versuch, ärztlichen Nachwuchs für die
ländlichen Regionen im Land Brandenburg zu gewinnen.
Platz für circa 400 Mitarbeiter. Im Erdgeschoss befindet sich ein Konferenzund Seminarzentrum mit 16 Räumen.
Hier finden bis zu 450 Gäste Platz. Der
Neubau ist im geplanten Zeitraum fertiggestellt worden, die finalen Gesamtkosten werden unter dem Planansatz
liegen. Die Kosten für das Bauvorhaben liegen bei circa 32 Millionen Euro,
die KVBB ist mit 88 Prozent beteiligt,
die LÄKB mit 12 Prozent.
Das „Haus der Brandenburgischen
Ärzteschaft“ bietet auf einer Gesamtfläche von 14.500 Quadratmetern
Aufgrund der Nähe zu Schloss und
Park Sanssouci und zum Belvedere
mussten bei der Gestaltung des Neubaus strikte Vorschriften eingehalten
werden. So durfte eine bestimmte
Höhe nicht überschritten werden und
das Flachdach musste begrünt werden.
Neben der LÄKB und der KVBB ziehen auch Mieter ein, so die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung (LAGO) Brandenburg e. V.,
die Privatärztliche Verrechnungsstelle
(PVS) sowie die KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft mbH.
■ Anja Zimmermann M.A.
6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
10. KAMMERVERSAMMLUNG/7. LEGISLATURPERIODE
Ministerin setzt auf starke Krankenhausstandorte
Am 28. November fand in Dahlewitz die 10. Kammerversammlung
der 7. Legislaturperiode statt.
Verleihung der Ehrennadel
Die Landesärztekammer Brandenburg
hat Herrn Dr. med. Volker Puschmann
für seine langjährigen ehrenamtlichen
Verdienste für die Brandenburger Ärzteschaft die Ehrennadel verliehen. Herr
Dr. Puschmann engagierte sich über
viele Jahre hinweg in der Fort- und
Weiterbildung und war in verschiedenen Prüfungsausschüssen tätig. (Lesen
Sie mehr dazu auf S. 5)
Prof. Dr. Ulrich Schwantes, Dr. Udo Wolter, Ministerin Diana Golze und Ass. Jur. Herbert Krahforst
Grußwort der Ministerin
Fotos: Anja Zimmermann M.A.
Brandenburgs Gesundheitsministerin
Diana Golze hielt im Zuge der Kammerversammlung eine berufspolitische
Stunde, in der sie zahlreiche aktuelle
Themen aus der Gesundheitspolitik ansprach. Zunächst bedankte sie sich bei
der Landesärztekammer für deren Einsatz bei der Gründung bzw. dem Aufbau des Krebsregisters BrandenburgBerlin, dem einzigen länderübergreifenden Krebsregister in Deutschland.
Die Landesärztekammer sei der richtige „Partner für die klinische Krebsregistrierung“ sagte die Ministerin.
Die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, besonders im Hausarztbereich,
nannte sie als eine der zukünftigen gemeinsamen Aufgaben. Dazu müssten
„auch ländliche Räume für junge Medizinerinnen und Mediziner attraktiver
und die Versorgung in der Fläche neu
organisiert und die Allgemeinmedizin in
Aus- und Weiterbildung gestärkt werden“ so Golze. Im Hinblick auf bereits
ergriffene Maßnahmen, die der Sicherung der ärztlichen Versorgung dienen
sollen, nannte sie unter anderem die Erleichterung von Anstellungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die
Möglichkeit, sowohl stationär als auch
ambulant tätig sein zu können.
In ihrer Rede äußerte sich Diana Golze auch zum Krankenhausstrukturgesetz. Dass das Krankenhausstrukturgesetz vorsieht, schlechte Qualität zukünftig mit Vergütungsabschlägen zu
bestrafen, wertete die Ministerin als
negativ. Brandenburg stehe diesem
Vorhaben „ausgesprochen skeptisch
gegenüber“. So wolle man „die bestehenden Krankenhausstandorte stärken“ und setze daher „auf eine Politik
des Anreizes“. Standortschließungen
sollen vermieden werden, die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen
Bild links:
Ministerin Diana Golze
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 7
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
Vergütungsabschläge würden allerdings nicht zu Verbesserungen der Angebote führen, sondern eher das Risiko
von Standortschließungen vergrößern.
Positiv wertete sie die im Kranken­
äußerte sich Diana Golze wohlwollend. Um einem Menschen die letzte Lebensphase in seinem Sinne zu
gestalten sei es nötig, „dass in allen
Lebensumgebungen – sei es zu Hause,
dem Inkrafttreten des Landesaufnahmegesetzes eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber geben wird. Entbürokratisierung und der
für Asylbewerber direkte Zugang zu
Ärzten seien das Ziel.
Die Ministerin versprach, dass das Gesundheitsministerium alles dafür tun
werde, um niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte und das medizinische Personal in den Krankenhäusern gleichermaßen zu unterstützen. Sie äußerte sich
in diesem Zusammenhang außerdem
Dipl.-Med. Rainer Hanisch
und Dipl.-Med. Elke Köhler
hausstrukturgesetz genannten klaren
Vorgaben für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser „die defizitär, aber für die
Versorgung unverzichtbar sind“. Die
leichte Verbesserung der Finanzierung
der Notfallversorgung im stationären
in der Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus möglichst gute Bedingungen
existieren“ so die Ministerin. Mit dem
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung würden dafür
die gesetzgeberischen Weichen gestellt.
zu Neuregelungen innerhalb des ärztlichen Berufsrechts. Durch die Anerkennungsbehörde solle schnellstmöglich
geprüft werden, ob Flüchtlingen mit
abgeschlossener ärztlicher Ausbildung
anstelle einer befristeten Heilkundeermächtigung nicht besser eine Berufserlaubnis erteilt werden könne.
Abschließend bedankte sich die Ministerin für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer
Brandenburg als engagiertem, fachkundigem und verbindlichem Partner.
Bericht des Präsidenten
Dr. Wolter informierte darüber, dass
die Bundesärztekammer zum 1. Januar 2016 einen neuen Hauptgeschäftsführer eingestellt hat. Der bisherige
Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rochell arbeitet nun wieder bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als
Verwaltungsdirektor.
Dr. Jürn von Stünzner-Karbe
und Dr. Volker Puschmann
Dr. Stephan Alder und
Prof. Dr. Michael Schierack
Bereich hob sie ebenfalls positiv hervor, stellte allerdings zugleich klar, dass
diese im Ungleichgewicht zur Finanzierung der Rettungsstellen in Krankenhäusern bei ambulanten Notfällen
stehe. In diesem Bereich bestehe eine
„Unterfinanzierung“.
Zum Hospiz- und Palliativgesetz
8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
Im Zuge ihrer Rede bedankte sich
die Ministerin bei allen Ärztinnen und
Ärzten, die sich derzeit für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen
einsetzen. Im Mittelpunkt bei der Versorgung von Flüchtlingen würden Gesundheit und Integration stehen.
Diana Golze kündigte an, dass es mit
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
Des Weiteren informierte Dr. Wolter
Haushaltsplan 2016
über den Beschluss des Bundestages
am 5. November, zukünftig die ge- Dr. Hanjo Pohle berichtete über eine
schäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten insgesamt stabile Haushaltslage und
und den Verstoß gegen diese Vorgabe ein damit verbundenes ausgeglichenes
unter Strafe zu stellen. „Unsere Grundsätze zur Sterbehilfe greifen“ so Dr.
Wolter. Der Passus müsse nun in die
eigene Diskussion mit eingebracht, die
Berufsordnung der LÄKB dahingehend
geändert werden.
Der Präsident informierte außerdem
über Maßnahmen der LÄKB zur besseren Versorgung von Flüchtlingen
in Brandenburg. So hat die LÄKB ein
Projekt ins Leben gerufen, in dem syrische, in Brandenburg bereits tätige
Ärzte helfen sollen, eine medizinische
Beratung für ihre Landsleute aufzubauen. Von über 50 angeschriebenen
Ärzten haben sich bisher elf zurückgemeldet. Sie sind bereit, das Projekt zu
unterstützen.
Delegierten sind: Dr. Steffen König
(Marburger Bund), Dr. Renate Schuster
(Marburger Bund), Dr. Jürgen Fischer
(Marburger Bund), Dr. Hanjo Pohle
(Hartmannbund), Dr. Gerald Gronke
Dr. Ulrich Widders und Dr. Daniel Sobotta
Einzug in den Neubau
Herr Dr. Sobotta berichtete, dass die
Bauabnahme für den Neubau der Landesärztekammer Brandenburg und der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg abgeschlossen ist und die ersten
Mitarbeiter ihre Büros bereits bezogen
haben. Bauzeit und Kosten liegen im
Plan, die Kosten werden voraussichtlich
leicht unter der ursprünglichen Berechnung liegen. Im Januar werden auch
die restlichen für Potsdam vorgesehenen Mitarbeiter der Landesärztekammer in den Neubau einziehen.
Verhältnis zwischen Kosten und Einnahmen. Ein guter ärztlicher Zuwachs
und stabile Kammerbeiträge sind zu
verzeichnen und führen neben weiteren Faktoren zu einer liquiden Finanzsituation der Landesärztekammer.
Der Haushaltsplan 2016 wurde von
der Kammerversammlung beschlossen.
(Bündnis für Brandenburg/Freier Arztberuf), Dipl.-Med. Frank-Ulrich Schulz
(Bündnis für Brandenburg/Freier Arztberuf), Dipl.-Med. Sigrid Schwark
(Hausärzte Brandenburg), Prof. Dr. Ulrich Schwantes (Hausärzte Brandenburg).
Als Ersatzdelegierte wurden ernannt:
Dr. med. Karin Harre (Hausärzte Brandenburg), Stephan Grundmann (BündDie Kammerversammlung hat ihre nis für Brandenburg/Freier Arztberuf),
Delegierten für den 119. Deutschen Dipl.-Med. Wolf-Rüdiger Weinmann
Ärztetag in Hamburg gewählt. Die (Hartmannbund) und MR Dr. Dietmar
Groß (Marburger Bund).
Der 119. Deutsche Ärztetag findet
vom 24. bis 27. Mai statt.
119. Deutscher Ärztetag
GOÄ
Zur Diskussion über die GOÄ auf der
Kammerversammlung Ende November
lesen Sie in diesem Heft auf den Seiten
24 und 25.
Die erste Kammerversammlung des
Jahres 2016 findet am 30. April im
Neubau in der Potsdamer Pappelallee
5 statt.
■ Anja Zimmermann M.A.
Die Delegierten des 119. Deutschen
Ärztetages in Hamburg
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 9
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
HOSPITATIONS-BÖRSE FÜR MFA-AZUBIS GEPLANT
Märkische Ärztekammer bat Praxen um Unterstützung
Im Brandenburgischen Ärzteblatt und in KVintern informierten
wir Sie über die Einrichtung einer
internen Hospitationsbörse im Referat Ausbildung der Landesärztekammer Brandenburg.
Brandenburg: Gynäkologie
Potsdam: Kinderheilkunde, Neurologie
Cottbus: Allgemeinmedizin
Potsdam-Mittelmark
Werder: HNO
Teltow: HNO
Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen: Gynäkologie
Wildau: Orthopädie u. Unfallchirurgie
Mit Unterzeichnung des Ausbildungs- Frankfurt (Oder): Allgemeinmedizin
vertrages verpflichten sich die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte dafür zu Havelland
sorgen, dass den Auszubildenden die Wustermark: Allgemeinmedizin
berufliche Handlungsfähigkeit vermit- Rathenow: Innere Medizin, Orthopädie
telt wird, die zum Erreichen des Aus- Märkisch-Oderland
bildungszieles erforderlich ist. Gesetz- Strausberg: Gynäkologie
liche Grundlagen dieser Ausbildungen
sind die Ausbildungsverordnung und Oberhavel
der Ausbildungsrahmenplan. Kön- Hennigsdorf: Nephrologie,
nen die beruflichen Fertigkeiten und Gynäkologie, HNO, Neurologie,
Kenntnisse in der ausbildenden Praxis Urologie
nicht in vollem Umfang vermittelt wer- Oranienburg: Allgemeinmedizin,
den, muss der Ausbildende dafür Sor- Chirurgie, Kardiologie, Neurologie u.
ge tragen, dass diese außerbetrieblich Psychiatrie, Radiologie
vermittelt werden. Dazu können Hos- Gransee: Allgemeinmedizin, Chirurgie,
pitationen in anderen Praxen notwen- Kardiologie, Neurologie u. Psychiatrie,
dig und sinnvoll werden. Um dieses zu Radiologie
unterstützen, baten wir um Rückmel- Oberkrämer: Kardiologie, Hausarzt
dungen zu Hospitationsangeboten aus Hohen Neuendorf: Kinderheilkunde
anderen Praxen.
Nach unserem Aufruf erklärten 23 Ostprignitz-Ruppin
Praxen im Land ihre Bereitschaft zur Kyritz: Allgemeinmedizin,
Bereitstellung von Hospitationsplät- Innere Medizin
zen. Dafür möchten wir uns bedan- Neuruppin: Gynäkologie,
ken. Nachfolgende Übersicht zeigt, Chirurgie, Gastroenterologie,
nach Orten gegliedert, wo und in wel- Onkologie,
chen Fachrichtungen Hospitationen für Neurologie, Angiologie
Azubis möglich wären:
Wittstock: Gynäkologie
Spree-Neiße
Döbern: Innere Medizin, Hausarzt
Kolkwitz: Allgemeinmedizin
Uckermark
Templin: MKG-Chirurgie, plastische OP
Die entsprechenden Kontaktdaten der
Praxen können im Referat Ausbildung
MFA der Landesärztekammer Brandenburg nachgefragt werden.
Natürlich nehmen wir gern auch noch
weitere Angebote entgegen, um diese
dann bei Bedarf an ausbildende Praxen
vermitteln zu können.
Bitte beachten Sie die neuen Telefonnummern:
Astrid Brieger
Kathrin Kießling
Antje Weber
0355 78010-241
0355 78010-242
0355 78010-243
Fax Referat
Ausbildung:
0355 78010-259
■ Dipl. oec. Astrid Brieger
Referatsleiterin Ausbildung MFA
Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem SuchtmiƩelproblem Vertrauenspersonen der
Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, 15907 Lübben, Tel.: 03546 4038, mail@nervenarzt‐luebben.de
Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, [email protected]
PD Dr. rer. nat. Dipl.‐Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus‐lindow.de
MR Dr. med. Wolfgang Loesch, 14482 Potsdam, Tel.: 0331 6013637, [email protected]
PD Dr. med. Gudrun Richter, 16303 Schwedt, Tel.: 0170 3136629, [email protected]
weitere Informa�onen und Merkbla� auf www.laekb.de
Dipl.‐Med. Manfred Schimann, 03046 Co�bus, Tel.: 0355 793515, [email protected]
Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis‐schwante.de
10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
ARZT & RECHT
OFFIZIELLER GESETZESENTWURF
Erbschaftsteuerreform – die umstrittenen neuen Regeln
Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
das derzeitige Erbschaft- und
Schenkungsteuergesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Für eine verfassungskonforme Neureglung hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.
Juni 2016 erhalten. Inzwischen
hat das Bundeskabinett am 8.
Juli 2015 einen offiziellen Gesetzesentwurf beschlossen. Nachfolgend ein grober Überblick.
Begünstigtes Vermögen
Nach dem derzeit geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
wird unter anderem inländisches Unternehmensvermögen und damit auch
Arztpraxen zu großen Teilen von der
Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont. Dies soll auch weiterhin so
bleiben. Bisher konnte jedoch auch sogenanntes Verwaltungsvermögen von
der Begünstigung profitieren, wenn es
nicht mehr als 50 Prozent des Unternehmenswertes ausmachte. Was zum
Verwaltungsvermögen gehört, ist derzeit direkt im Gesetz aufgezählt, beispielsweise vermietete Grundstücke.
Zukünftig soll sämtliches Vermögen
zum Verwaltungsvermögen zählen,
welches nicht dem Hauptzweck des
Unternehmens dient. Dieses Vermögen
soll nur noch in Höhe von zehn Prozent
des Unternehmenswertes von der Begünstigung für Unternehmensvermögen profitieren.
Verschonungsregeln
Wie im bisher geltenden Recht soll
das begünstigte Vermögen nach Wahl
des Erwerbers zu 85 Prozent oder zu
100 Prozent von der Erbschaft- und
Schenkungsteuer befreit werden,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidet sich der Erwerber für die Verschonung i. H. v. 85
Prozent des begünstigten Vermögens,
muss er das Unternehmen mindestens
fünf Jahre fortführen (Behaltensfrist).
Bei der Wahl der vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer muss der
Erwerber eine Behaltensfrist von sieben Jahren einhalten. Daneben muss
die sogenannte Lohnsummenregelung
beachtet werden, wenn das Unternehmen mehr als drei Mitarbeiter hat. Bisher waren Unternehmen mit bis zu 20
Beschäftigten von der Lohnsummenregelung, unabhängig von ihrer Größe,
gänzlich ausgenommen.
die Verschonungsregeln auch bei der
Übertragung von großen Unternehmensvermögen, ohne dass geprüft
wird, ob es überhaupt einer Verschonung bedarf. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig
an. Beim Erwerb großer Unternehmensvermögen mit einem begünstigen Vermögen von über 26 Mio.
EUR (Prüfschwelle) sieht der GeLohnsummenregelung
setzentwurf daher ein Wahlrecht zwischen einer VerschonungsbedarfsprüDer Gesetzentwurf sieht vor, dass die fung oder einem besonderen VerschoAnforderung an die Lohnsummenre- nungsabschlag vor.
gelung mit der Zahl der Beschäftigten
steigt:
Keine Rückwirkung
• Bei Unternehmen mit bis zu drei
Beschäftigten wird auf die Prüfung Bisher ist im Gesetzentwurf keinerder Lohnsummenregelung verzichtet. lei Rückwirkung vorgesehen, so
• Bei Unternehmen mit vier – zehn dass bis zum Inkrafttreten des neuen
Beschäftigten gilt, dass bei einer Gesetzes das derzeitige Recht weiterBehaltensfrist von fünf Jahren die hin angewandt werden kann. Da die
Lohnsumme 250 % der Ausgangs- Regelungen selbst innerhalb der Koalohnsumme nicht unterschreiten lition immer noch umstritten sind, ist
darf. Bei einer Behaltensfrist von davon auszugehen, dass es bis zur Versieben Jahren darf die Lohnsumme abschiedung des Gesetzes noch einige
500 % nicht unterschreiten.
Änderungen geben wird. Wir halten
• Bei Unternehmen mit elf – 15 Be- Sie gern auf dem Laufenden.
schäftigten gilt, dass bei einer
Behaltensfrist von zehn Jahren die
Lohnsumme 300 % der Ausgangs- ■ Stb Torsten Feiertag
lohnsumme nicht unterschreiten
darf. Bei einer Behaltensfrist von
sieben Jahren darf die Lohnsumme
565 % nicht unterschreiten.
• Bei Unternehmen mit mehr als 15
Mitarbeitern gilt, dass bei einer
Behaltensfrist von fünf Jahren die
Lohnsumme 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten
darf. Bei einer Behaltensfrist von
sieben Jahren darf die Lohnsumme
700 % nicht unterschreiten.
Leuchten für
Nach dem derzeitigen Erbschaftund Schenkungsteuerrecht gelten
Foto: Treuhand Hannover
Praxis, Büro,
Wohnräume.
Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Langzeiterkrankte und Auszubildende werden nicht mitgerechnet. Im Übrigen sind die Arbeitnehmer
nach Köpfen zu zählen.
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Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 11
ARZT & RECHT
BUNDESFINANZHOF
Kindergeld für im Ausland studierende Kinder
Eltern erhalten auch dann Kindergeld für ihr Kind, wenn es
sich während eines mehrjährigen
Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält.
Dies hat der Bundesfinanzhof
(BFH) in einem aktuellen Urteil
entschieden.
nicht. Voraussetzung für den Anspruch
auf Kindergeld ist unter anderem, dass
das Kind einen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in
einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Diese Voraussetzung
kann auch dann erfüllt sein, wenn das
Kind zwar im Ausland studiert, aber
einen inländischen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Im Urteilsfall
ging der BFH bei dem in China studierenden Kind nicht von einer Wohnsitzverlagerung aus, da es mindestens die
Hälfte seiner ausbildungsfreien Zeit
in Deutschland verbrachte und seine
Wohnverhältnisse sowie persönlichen
Bindungen einen stärkeren Bezug zum
Inland als zum Studienort aufwiesen.
Für unerheblich hielt der BFH, ob der
Kläger oder sein Sohn über ausländische Wurzeln verfügen.
Der Kläger ist ein deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft.
Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen
Ausbildung zunächst einen einjährigen
Sprachkurs in China und entschied sich
danach für ein vierjähriges Bachelorstudium in China. Während des Studiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden am Studienort nicht. In den Sommersemesterferien kehrte der Sohn für jeweils
ca. sechs Wochen nach Deutschland
zurück und war während dieser Zeiten
Hinweis: Rückwirkende
in der elterlichen Wohnung in seinem Erhöhung des Kindergeldes
Kinderzimmer untergebracht. Die Fazum 1. Januar 2015
milienkasse versagte das Kindergeld ab
Beginn des Studiums, da sie davon aus- Rückwirkend zum Beginn des Jahres
ging, dass der Sohn seinen Wohnsitz 2015 wurde das Kindergeld um 4 Euro
vom Inland nach China verlegt habe.
und ab dem 1. Januar 2016 um weitere
Dieser Auffassung folgte der BFH 2 Euro erhöht.
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für die ersten
zwei Kinder
für ein drittes
Kind
für jedes weitere
Kind
2015
2016
188
190
194
196
219
221
Kindergeld wird ab dem 1. Januar
2016 nur noch dann ausgezahlt, wenn
der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und des
Elternteils vorliegen, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Grundsätzlich werden die
Familienkassen es nicht beanstanden,
wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Erhält die Familienkasse die Angaben aber nicht, ist sie
gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte
Kindergeld zurückzufordern.
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ARZT UND ARZTHAFTUNG
VON FALL ZU FALL
Diesmal: Faktor Zeit entscheidet über Amputation
Kasuistik
Bei einem Patienten bestand eine periphere arterielle Verschlusskrankheit der
Beine mit der Betonung links. Das Gehstreckenlimit betrug etwa 20 Meter mit
gelegentlichem Ruheschmerz, es lag ein
Stadium II-III nach Ratschow und Fontaine vor. Neben dieser arteriellen Durchblutungsstörung bestanden ein chronisches, dialysepflichtiges Nierenversagen,
der Zustand nach Herzinfarkt, ein arterieller Hypertonus, ein Nikotinabusus und
ein Hyperparathyreoidismus. Der Patient
wurde nach Erstvorstellung im Mai 2009
im Juni im Krankenhaus stationär aufgenommen.
Die Gefäßdarstellung durch Magnet­
resonanzarteriographie hatte für beide
Beine Gefäßveränderungen ergeben.
Auf der führenden linken Seite fand sich
eine Abgangsstenose der Arteria profunda femoris sowie ein Verschluss der Arteria femoralis superficialis im mittleren
Drittel. Die Arteria tibi-alis anterior zeigte
eine Verengung im mittleren Drittel, die
Arteria peronaea war durchgängig, die
Arteria tibialis posterior war verschlossen. In der interdisziplinären Gefäßkonferenz wurde eine Thrombektomie und
PTA der Arteria femoralis superficialis im
Verschlussbereich empfohlen, gegebenenfalls die Anlage eines femoropoplitealen Bypasses nach PI.
Anfang Juni erfolgte nach Misslingen
des Versuchs der Sondierung der Verschlussstrecke die Anlage eines femoropoplitealen 8 mm Goretex-Bypasses
nach PI. Die dopplersonographisch gemessenen Indices waren postoperativ
für das linke Bein für die Arteria tibialis
posterior und dorsalis pedis jeweils 1,0.
Der Puls der Arteria dorsalis pedis war
gut tastbar. Mitte September kam es
zum Verschluss des Bypasses mit neuerlicher stationärer Aufnahme des Patienten
im Krankenhaus. Es erfolgte am gleichen
Abend die Gefäßrevision, dabei wurde
der Bypass thrombektomiert und die Intimahyperplasie im distalen Anastomosenbereich beseitigt. Der Verschluss der
Inzision der distalen Anastomosenregion
erfolgte durch Dacron-Patchplastik.
Der Dopplerindex postoperativ betrug
jeweils 0,8 für die Arteria tibialis posterior und dorsalis pedis. Die längerfristige Antikoagulation erfolgte mit ASS.
Im Januar 2010 trat erneut ein Bypassverschluss auf und am 19.01.2010 war
wieder eine stationäre Aufnahme im
Krankenhaus nötig. In der folgenden
Nacht wurde die zweite Revisionsoperation mit Bypassthrombektomie von der
distalen Anastomose aus sowie die Desobliteration der distalen Anastomosenregion durchgeführt.
Bei der postoperativen Angiographie
zeigten sich deutliche Stenosierungen im
Bereich der Unterschenkelarterien. Ein
Verlängerungsbypass nach distal unter
eventueller Entfernung der abgangsnahen Stenose der Arteria tibialis posterior
wurde nicht ins Auge gefasst. Der postoperative Doppler-Index betrug für die
Arteria tibialis posterior und Arteria dorsalis pedis jeweils 0,7. Als Antikoagulans
wurde wiederum ASS verordnet.
Nach Entlassung nach Hause Anfang
Februar 2010 wurde am 7. März 2010
wiederum ein stationärer Aufenthalt wegen eines Bypassverschlusses im Krankenhaus notwendig. Der linke Unterschenkel war blass und kühl, die Pulse
waren nicht nachzuweisen. Auch dopplersonographisch waren keine Sig­nale
über den Fußarterien nachzuweisen.
Die Laboruntersuchungen ergaben einen Kaliumwert von 6.56 mmol/l. Wegen des erhöhten Kaliumwertes wurde
die notwendige Operation zurückgestellt und es wurde zuerst eine Dialyse
geplant. Am Tag nach Aufnahme wurde der Patient dialysiert, eine Operation
wurde nach der Dialyse allerdings nicht
angesetzt.
Es seien zwar eine eingeschränkte Sensomotorik, aber keine Ruheschmerzen
vorhanden gewesen und es sollte mit
der Gabe von Prostaglandinen der Versuch einer Durchblutungsverbesserung
erfolgen. Nach weiteren sieben Tagen
schließlich erfolgte eine Operation. Dabei wurde nach Bypassthrombektomie eine Verlängerung von PI nach PIII
mit autologer Vene angelegt. Es zeigte
sich im Weiteren, dass die Gewebe des
linken Beines irreversibel geschädigt waren, so dass nur vier Tage später eine
Oberschenkelamputation links durchgeführt werden musste.
Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen
Der Patient bemängelt seine Behandlung im Krankenhaus und zweifelt an,
dass die erste Operation an seinem linken Bein sachgerecht durchgeführt worden sei.
Außerdem hätte bei Verschluss des Bypasses am 7. März 2010 sogleich operiert werden müssen. Er äußerte die Ansicht, dass man den sehr hohen Kaliumwert medikamentös hätte behandeln
und den Eingriff anschließend ausführen können. Zumindest hätte man nach
erfolgter Dialyse am Folgetag operieren
sollen. Er beklagt den jetzigen Zustand
nach Amputation und die dadurch erzwungene Immobilität.
Zu den vorgebrachten Vorwürfen werden seitens des Krankenhauses die jeweiligen operativen Maßnahmen als
sachgerecht beschrieben. Bezüglich des
Vorgehens ab März 2010 wurde geäußert, dass sich die Durchblutungssituation stabilisiert gehabt habe und man
mit konservativen Maßnahmen versucht
hätte, die Durchblutung zu verbessern.
Nach Verschlechterung der Situation
sei dann Mitte März 2010 notfallmäßig
operiert worden. Die Gewebsverhältnisse am linken Bein seien allerdings auch
danach so schlecht gewesen, dass die
Oberschenkelamputation auf der linken
Seite unumgänglich gewesen wäre.
Gutachten
Der gefäßchirurgische Gutachter hat
befunden, dass das im Juni 2009 gewählte Operationsverfahren nicht sachgerecht gewesen sei. Anstelle des Bypasses nach PI mit Kunststoffmaterial hätte
eine Thrombektomie aus der Verschlussstrecke im Bereich der Arteria femoralis
superficialis erfolgen sollen und anschließend die Aufdehnplastik beziehungsweise die Implantation eines Stents in diese
Kontakt:
Schlichtungs­stelle für
Arzthaftpflichtfragen
der nord­deutschen
Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3,
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Tel.: 0511 3802416
oder 2420
Fax: 0511 3802406
E-Mail: [email protected]
www.schlichtungsstelle.de
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 13
ARZT & RECHT
Region. Außerdem hätte eine Thrombendarteriektomie aus dem Areal der
Arteria femoralis communis und des
Profundaabgangs erfolgen müssen. Bei
den schwierigen Gefäßverhältnissen des
Dialysepatienten hätte, wenn man sich
schon zur Anlage eines femoropoplitealen Bypasses entschlossen hätte, autologes Material verwendet werden müssen.
Zudem hätte eine orale Antikoagulation
oder eine duale Plättchenhemmung mit
ASS und Clopidogrel durchgeführt werden müssen.
Hinsichtlich der Operationen wegen
der Bypassverschlüsse wird ausgeführt,
dass der Einstrom durch die Nichtbehebung der den Einstrom limitierenden
Verengungen im Bereich der Femoralisgabel und der Arteria iliaca externa nicht
anhaltend verbessert worden wäre. Bei
mehrfachem Verschluss des Bypasses
hätte zum Zeitpunkt Januar 2010 ein Femoro-tibialis-anterior-Venenbypass angelegt werden sollen.
Was die Situation am 7. März 2010
betrifft, so ist der Gutachter der Ansicht, dass es sinnvoll gewesen sei, wegen des erhöhten Kaliumwertes den Patienten erst einer Hämo-Dialyse zu unterziehen. Es wäre jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Operation erst am
14. März 2010 erfolgt ist. Durch die zu
erwartenden Stasethromben im Bereich
des Unterschenkels und Fußes sowie die
bis zu diesem Zeitpunkt eingetretene
Gewebsschädigung sei der Misserfolg
des Verlängerungsbypasses abzusehen
gewesen.
Bewertung der Haftungsfrage
Hinweis:
Weitere Fälle aus
der
norddeutschen
Schlichtungsstelle finden Interessierte im
Internet unter
www.laekb.de, Rubrik
‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘
Alle Fälle entstammen
der gemeinsamen Fallsammlung der neun
M i tg li e d s k am m e r n
der
norddeutschen
Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Operation
des Patienten Anfang Juni 2009 sachgerecht war, da eine Durchblutungsstörung mit erheblicher Gehstreckenlimitierung und Ruheschmerzen (Stadium II-III
nach Ratschow und Fontaine) bestand.
Jedoch ist die Anlage eines Kunststoffbypasses nach PI bei dem Patienten mit
gestörter Ausflussbahn im Bereich des
Unterschenkels, auch im Hinblick auf
die zu erwartende Verschlechterung der
Gefäßsituation bei Dialyse und Hypertonie als kritisch anzusehen. Es mag zwar
zutreffend sein, dass die Frühergebnisse
nach Kunststoffimplantation nach PI gut
seien, bei dem Patienten kam es jedoch
nicht auf Frühergebnisse, sondern auf
positive Langzeitergebnisse an.
14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
Die Durchführung der ersten Revisionsoperation nach Anlage des Kunststoffbypasses ist nach Ansicht der Schlichtungsstelle insofern nicht als fehlerhaft anzusehen, als ein gutes Ergebnis mit Dopplerdruckquotienten von 1,0 erzielt worden ist. Allerdings hätte bei der erneuten
Verschlusssituation im Januar 2010 den
Operateuren klar sein müssen, dass die
alleinige Thrombektomie des Bypasses
und die TEA des distalen Anastomosenbereiches unzureichend war. Es hätte
bereits zu diesem Zeitpunkt ein autologer Venenbypass nach PIII angelegt, abgangsnahe Stenosen in diesem Bereich
hätten beseitigt werden müssen.
Im Weiteren ist die Schlichtungsstelle der Ansicht, dass die „Antikoagulation“ mit ASS100 unzureichend war. Diese Medikation kann für eine Situation
mit unveränderter Ausstrombahn eines
PI-Bypasses ausreichend sein, jedoch
nicht in der Situation des Patienten, bei
dem sowohl in der Gefäßstrecke von PI
nach PIII als auch im Bereich des Unterschenkels zahlreiche Stenosen den Abstrom des Blutes behinderten. Hier wäre
eine orale Antikoagulation notwendig
gewesen.
Die Behandlung ab Anfang März 2010
wird von der Schlichtungsstelle als fehlerhaft angesehen. Dass der Patient nicht
sogleich nach Diagnosestellung des Bypassverschlusses im Stadium III operiert
worden ist, weil der Serum-Kalium-Wert
hochpathologisch war und eine Operation in diesem Zustand eine Gefährdung
quoad vitam für den Patienten dargestellt hätte, wird von der Schlichtungsstelle als sachgemäß angesehen. Es
hätte jedoch zum einen die Dialyse beschleunigt werden müssen und nicht auf
den nächsten Mittag verschoben werden dürfen, zum anderen war das weitere Zuwarten mit der Operation, die in
diesem Fall nur eine Bypassanlage nach
PIII sein konnte, zu bemängeln.
Es ist allgemein bekannt, dass selbst
dann, wenn die äußere Haut nur kühl
ist, sich schon an der Muskulatur, die
empfindlicher gegenüber Sauerstoffmangel ist, Schäden etablieren können.
Zum anderen ist auch bekannt, dass es
in den kleinen Gefäßen nach Bypassverschlüssen zur Bildung von Stagnationsthromben kommt, die auch bei Wiedereröffnung des Blutzustroms eine ausreichende Durchblutung der Peripherie
nicht mehr erlauben.
Von der Schlichtungsstelle wird an
dieser Stelle auch die unzureichende
Laboruntersuchung als fehlerhaft angesehen, da weder das CRP als Entzündungsmarker noch die CPK als Indikator
für eine Muskelschädigung frühzeitig
bestimmt worden sind. Der Vortrag des
Arztes, dass sich der Patient einer Operation nach dem 7. März 2010 nicht habe
unterziehen wollen, wird durch die vorliegenden Unterlagen nicht gestützt. Es
ist für den Aufnahmetag bei der Operationsaufklärung lediglich fixiert worden,
dass eine Amputation des Beines nicht
im Zuge dieser Operation durchgeführt
werden dürfe.
Bei sachgerechter Operation im Januar 2010 wäre bei Anlage eines Bypasses nach PIII mit autologem Material (der
Bypass nach PIII war dringend erforderlich, da schon zweimal ein Verschluss
des Kunststoffbypasses nach PI erfolgt
war) die Operation Mitte März 2010
nicht notwendig geworden.
Die fehlerhafte, über eine Woche abwartende Haltung ab Anfang März 2010
führte wegen der zu diesem Zeitpunkt
schon bestehenden Gewebsschädigung
des Beines und der Stagnationsthromben in den kleinen Gefäßen zu der Situation, in der eine Oberschenkelamputation unumgänglich gewesen ist.
Gesundheitsschaden
Bei korrektem Vorgehen hätte nach
ärztlicher Erfahrung die Dauer des Beinerhaltes verlängert werden können. Die
bestehende generalisierte Arteriosklerose mit renaler Beteiligung und die Lebensführung des Patienten (Nikotinabusus) hätten eine spätere Amputation
jedoch nicht ausgeschlossen.
Fehlerbedingt ist eine weitere Operation bei dem Patienten erforderlich geworden. Bei rechtzeitiger Revisionsoperation mit Anlage eines autologen Bypasses nach PIII am 8. März 2010 hätte
die Amputation des linken Oberschenkels mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden müssen.
Fazit
Richtig behandeln nach allgemeinen
Regeln.
■ Professor Dr. med. Uwe Baer Facharzt für Allgemein- und
Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie
Ärztliches Mitglied
Kerstin Kols, Geschäftsführerin
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Facharztprüfung Allgemeinmedizin
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Leitung: Prof. Dr. Dr. Ch. Stoll,
Neuruppin
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der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (§ 7 Abs.3 GenDG) 6 P
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Grundkurs im Strahlenschutz 25 P
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Spezialkurs im Strahlenschutz21 P
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Teilnehmergebühr: 280 €
Ort: Cottbus
Kursleiter: Prof. Dr. med. habil.
C.-P. Muth, Cottbus
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Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer,
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möglich – Gebühr 30 €)
Es gelten die „Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer
Brandenburg”. Diese sind unter
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Praktisches Lernen mit Brandenburger Ärzten
Die Studenten der Medizinischen
Hochschule Brandenburg Theodor
Fontane (MHB) sind im Oktober
in das zweite Semester gestartet.
Seminare, Vorlesungen und Praktika stehen auf dem Stundenplan.
So zum Beispiel das Praktikum Prävention Ende Oktober in den Ruppiner
Kliniken. Die jungen Medizinstudenten
durchliefen nach einer Einführung im
Bereich Arbeitsmedizin an diesem Tag
drei Stationen: die Primär-, die Sekundär- und die Tertiärprävention. Unterrichtet wurden sie dabei von Brandenburger Ärzten aus den Fachbereichen
Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychotherapeutische Medizin
und Psychotherapie sowie Arbeits-,
Betriebs- und Sozialmedizin, die den
Studenten praxisnahes Lernen ermöglichten. Innerhalb der Primärprävention
lag der Fokus auf dem Bereich Arbeitsmedizin, gelehrt wurde am Beispiel
Isocyanate. In kleinen Rollenspielen
wurde im Kurs für Sekundärprävention eine Gesprächsführung für Raucherberatung simuliert. Die Besonderheit bestand darin, nicht die Nachteile,
sondern die Vorteile des Rauchens zu
vermitteln, was für viel Spaß bei Studenten und Dozenten sorgte. Rehabilitationspläne, Wiedereingliederung
und medizinisch-berufliche Orientierung waren die Themen im Bereich
Tertiärprävention. In kleinen Gruppen
wurden auch hier anhand von Rollenspielen Situationen aus dem ärztlichen
Alltag simuliert.
Am Ende des Praktikums sollten die
Studenten in der Lage sein, zunächst
die Merkmale der Präventionsarten
zu benennen sowie Maßnahmen und
Therapien für Erkrankungen der Atmungsorgane den Präventionsarten
zuzuordnen. Außerdem sollten sie sich
den oftmals vorhandenen Konflikt zwischen einer gesunden Lebensführung
und dem eigenen Gesundheitsverhalten bewusst machen und Strategien
entwickeln, damit umzugehen.
Der Eindruck nach diesem Tag: die
Medizinische Hochschule Brandenburg
bietet ihren Studierenden ein abwechslungsreiches, praxisorientiertes Studium, in dem neben der Ernsthaftigkeit
des Lernens auch der Spaß nicht zu
kurz kommt. Die Übernahme von Lehraufträgen durch Brandenburger Ärzte
stellt frühzeitig einen Bezug sowohl
zum Beruf als auch zur Region her.
■ Anja Zimmermann M.A.
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 17
AKTUELL
BUNDESÄRZTEKAMMER INFORMIERT
„Verzahnung statt Sektionierung“
Die Bundesärztekammer überarbeitet ihre Gremienstruktur und
setzt dabei auf Integration der
Versorgungsbereiche und Stärkung der Hausarztmedizin.
Wer nach Antworten sucht, wie die
gesundheitlichen Herausforderungen
einer sich wandelnden Gesellschaft zu
meistern sind, kommt um zwei zentrale
Begriffe nicht herum. Mehr Integration
und bessere Koordination. Gemeint ist,
dass angesichts der steigenden Zahl älterer, multimorbider Patienten integrierte Versorgungsketten aufeinander
abgestimmte Behandlungsangebote
ermöglichen sollen. Gleichzeitig soll
die Hausarztmedizin gestärkt werden,
um den Patienten mehr Orientierung in
einem zunehmend spezialisierten Medizinbetrieb zu ermöglichen.
Tatsächlich hat die Politik diesen Ansatz in ihren jüngsten Reformgesetzen
zumindest teilweise aufgenommen.
Impulsgeber war auch die Ärzteschaft,
die sich auf zahlreichen Ärztetagen,
unter anderem auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg, intensiv
mit dem Ausbau kooperativer Strukturen und der Stärkung der Allgemeinmedizin beschäftigt hat. Die seither zu
beobachtende engere Verzahnung der
Versorgungsebenen einerseits und die
zunehmende Bedeutung der Hausarztmedizin andererseits, sollen sich nun
auch stärker in den Gremienstrukturen
der Bundesärztekammer (BÄK) widerspiegeln.
Schnittstellenprobleme
abbauen
So wurden mehrere Ausschüsse und
Arbeitsgruppen zu übergreifenden
Gremien, wie beispielsweise den Ausschüssen „Versorgung“, „Prävention
und Bevölkerungsmedizin“ und „Aus-,
Weiter- und Fortbildung“ zusammengefasst. Vorangegangen waren der
Neuordnung entsprechende Beschlüsse auf den letzten beiden Ärztetagen.
Besonders relevant ist dieser fächerund sektorenübergreifende Ansatz
nach Überzeugung Dr. Max Kaplan
18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
(Vize-Präsident der Bundesärztekammer) für die Weiterentwicklung der
Allgemeinmedizin. Der Hausarzt werde in der künftigen Versorgung nicht
nur die Grundversorgung sicherstellen, sondern auch eine koordinierende Funktion einnehmen. „Die Medizin
spezialisiert sich zusehends. Wir brauchen einen, der den Überblick behält.
Und das ist der Hausarzt. Er muss künftig noch stärker darauf achten, dass an
den Schnittstellen zu den anderen Gesundheitsberufen nichts verloren geht
und keine Parallelstrukturen aufgebaut
werden.“ Die BÄK werde bei der anstehenden Novellierung der (Muster-)
Weiterbildungsordnung darauf achten, dass ein Querschnittsfach wie Allgemeinmedizin auch zukünftig in der
Weiterbildung möglichst viele ärztliche
Bereiche durchläuft.
Veranstaltungsreihe geplant
Dennoch hatte insbesondere der Beschluss des diesjährigen Deutschen
Ärztetages für Irritationen gesorgt,
auch die Gremien des Deutschen Ärztetages mit eigenen Statuten, also die
Deutsche Akademie der Gebietsärzte,
die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin und den Deutschen Senat für
ärztliche Fortbildung in die neue Gremienstruktur der BÄK zu überführen. Insbesondere Teile der Hausärzteschaft hatten die Sorge geäußert,
die BÄK würde die Allgemeinmedizin
herabstufen. Hintergrund ist, dass die
Mitglieder der Akademien im Unterschied zu den BÄK-Ausschüssen nicht
vom Bundesärztekammer-Vorstand,
sondern vom Ärztetag selbst bestimmt werden. Abgeschafft sind die
Akademien mit diesem Beschluss jedoch nicht. Vielmehr hatte der Ärztetag einen Prüfauftrag erteilt und die
Bundesärztekammer aufgefordert, bis
zum nächsten Ärztetag ein Konzept
über das Ob und das Wie der Überführung der Deutschen Akademie für
Allgemeinmedizin und der Deutschen
Akademie für Gebietsärzte in die neue
Gremienstruktur der BÄK vorzulegen.
Teil dieses Konzeptes ist es, dass sich
die Vertreter der Allgemeinmedizin sowie die der Gebietsärzte einmal im Jahr
treffen, erstmals am 9. Januar 2016,
um die Zukunft der medizinischen Versorgung im Sinne einer gebiets- und
sektorenübergreifenden Versorgung zu
beraten sowie um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Inhaltlich vorbereitet wird die Sitzung unter dem Titel
„Akademien der Bundesärztekammer
im Dialog“ vom BÄK-Vorstand zusammen mit den bisherigen Vorständen
der beiden Akademien. Die Veranstaltung im Januar wird sich zum einen mit den Themen Multimorbidität
und Polypharmazie aus hausärztlicher
Sicht beschäftigen. Zum anderen wird
aus fachärztlicher Perspektive die von
Fachgesellschaften ins Leben gerufene
Initiative „Klug entscheiden“ beraten.
In beiden Themenkomplexen soll der in
der Ärzteschaft derzeit intensiv diskutierten Frage nachgegangen werden,
ob die Medizin alles machen muss, was
sie kann.
Neben dieser Veranstaltungsreihe
wurde unter anderem ein Ausschuss
Versorgung eingerichtet, der sich aus
unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammensetzt. Dazu zählen die Arbeitsgruppe für ambulante und stationäre
Versorgung – besetzt mit drei Hausärzten – sowie die Arbeitsgruppe Allgemeinmedizin. Der BÄK-Vorstand will
auf diese Weise die bisherige Arbeit
der Akademien noch stärker verzahnen und versorgungsrelevanten Themen ein größeres politisches Gewicht
mit entsprechender öffentlicher Wirkung und Einfluss verleihen.
Für Dr. Max Kaplan steht außer Frage,
dass die großen Herausforderungen
der Zukunft – mehr Integration und
bessere Koordination – nur gemeinsam
geschultert werden können. Dabei
müsse jeder seinen Teil leisten.
■ Bundesärztekammer
AKTUELL
GESCHAFFT!
Erste Fortbildung zur NÄPA in Potsdam abgeschlossen
Foto: Simone Groß, LÄKB
Die erste Schulungsrunde zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NÄPA) ist
zu Ende. 37 Teilnehmerinnen in Potsdam sowie 35 Teilnehmerinnen und ein
Teilnehmer in Cottbus haben die Fortbildung absolviert. Die Praxen der erfolgreichen Absolventen können ihre
speziell qualifizierten Fachkräfte im
Rahmen der Delegationsvereinbarung
arztentlastend einsetzen und über den
EBM abrechnen.
Die Hausarztpraxis ist der Ort der medizinischen Grundversorgung. Durch
den demografischen Wandel steigen
die Anforderungen jedoch kontinuierlich. Damit die Hausärzte die Patienten
optimal versorgen können, wird zunehmend auf eine arbeitsteilige Patientenbetreuung gesetzt. Die NichtärztlichePraxisassistentin darf – nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung
– im Auftrag des Hausarztes alle delegationsfähigen Hilfeleistungen bei der
Versorgung von i.d.R. chronisch kranken Menschen im Rahmen von Hausbesuchen erbringen. Viele Hausärzte
werden dadurch entlastest und die Patientenbetreuung wird verbessert.
Seit dem 01.01.2015 wird diese Leistung über eine Grundpauschale und
zwei Abrechnungsziffern im EBM extrabudgetär honoriert. Um diese Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, muss
die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin absolviert werden.
Zur Abrechnung entsprechender Leistungen müssen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören ein qualifizierter Berufsabschluss
als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin oder nach dem Krankenpflegegesetz eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen
Praxis sowie eine Zusatzqualifikation
gemäß §7 der Delegationsvereinbarung (Fortbildung zur Nichtärztlichen
Praxisassistentin). Diese Zusatzqualifikation gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Fortbildung,
ergänzt durch einen Notfallkurs.
Der Schwerpunkt bildet ein bis zu 201
Stunden umfassender theoretischer
Teil zu den Themen Berufsbild, medizinische Kompetenz und Kommunikation/Dokumentation. Im medizinischen Bereich werden die häufigsten
Krankheitsbilder in der hausärztlichen
Praxis vermittelt. Hinzu kommen bis
zu 50 Stunden praktische Fortbildung
in Form von dokumentierten Hausbesuchen sowie 20 Stunden Notfallmanagement.
Die Fortbildung endet mit einer
schriftlichen Lernerfolgskontrolle von
60 Minuten Dauer. Diese findet im
Multiple-Choice-Verfahren statt und
erstreckt sich ausschließlich auf den
Teil „Medizinische Kompetenz“.
Die Landesärztekammer Brandenburg bietet diese Fortbildung ab Januar 2016 erneut an.
Die Fortbildungsinhalte sind im Curriculum der Bundesärztekammer geregelt.
■ Simone Groß, LÄKB (FB Fortbildung/
Qualitätssicherung)
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 19
AKTUELL
ERFOLGSGESCHICHTE
50 Jahre Manuelle Medizin im Land Brandenburg
1. Manuelle Medizin
Anleitung zur
Untersuchung der
Rückenmuskulatur
Fotos: Anja Zimmermann M.A.
Die Manuelle Medizin/Chirotherapie ist seit Jahrzehnten eine etablierte
Zusatzbezeichnung in der Deutschen
Ärzteschaft. Erste Kurse für Manuelle
Medizin wurden im Jahr 1966 in Berlin/Brandenburg durchgeführt. Federführend war dabei der Neurologe Dr.
Jochen Sachse in Zusammenarbeit mit
der sogenannten „Prager Schule“ von
Prof. Karel Lewit und Prof. Vladimir
Janda. In den folgenden Jahren entwickelte sich daraus eine eigenständige „Berliner Schule“. Merkmale dieser
Berliner Schule waren frühzeitig die
Anwendung weicher Mobilisationstechniken blockierter Gelenke neben
den Manipulationen, eine genauere
Diagnostik von Muskelbefunden sowie
eine enge Zusammenarbeit zwischen
Ärzten und Physiotherapeuten. Nach
der Deutschen Einheit wurde aus der
bisherigen Arbeitsgemeinschaft Manuelle Therapie der Gesellschaft für Physiotherapie die Ärztevereinigung Manuelle Medizin e. V. (ÄMM) innerhalb
der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
In den vergangenen 50 Jahren hat
sich die Manuelle Medizin deutlich
weiterentwickelt und umfasst Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie. Sie wird in den verschiedensten
Fachgebieten angewendet, bevorzugt
in der Orthopädie/ Unfallchirurgie,
Physikalischen und Rehabilitativen Medizin und Allgemeinmedizin, aber auch
zunehmend in der Neurologie, Neurochirurgie, HNO, Pädiatrie usw.
Die Manuelle Medizin vermittelt funktionelle Untersuchungstechniken und
ein funktionspathologisches Denken
in der Ärzteschaft, um konservative
Therapieansätze im Stütz- und Bewegungssystem zu erweitern. Basiskenntnisse in Manueller Medizin sind jedoch
auch aus rein diagnostischer Sicht sehr
hilfreich.
der Manuellen Medizin zunehmend in
den Blickwinkel von Ärzten und therapeutischen Berufen getreten. Die osteopathischen Verfahren sind eine Erweiterung in der Manuellen Medizin.
Hier werden zusätzlich Funktionspathologien, Spannungszustände und
Adhäsionen innerer Organe und bindegewebiger Trennschichten untersucht
und behandelt. Insgesamt sind die verschiedenen Arten des Bindegewebes
und der Faszien in den letzten Jahren
vermehrt Gegenstand der medizinischen Grundlagenforschung.
Die „Osteopathie“ erlebte in den vergangenen Jahren in den Medien einen
gewissen Hype. Das wurde noch verstärkt, indem einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Kostenübernahmen für osteopathische Leistungen gewährten. Dies
führte zu Fehlanreizen und Verwerfungen gegenüber den regulären Heilmittelbudgets niedergelassener Ärzte.
Die Bundesärztekammer nahm bereits
im Jahr 2009 eine „Wissenschaftliche
Bewertung osteopathischer Verfahren“ auf rationaler und wissenschaftlicher Basis der Schulmedizin vor (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft
46/2009). Diese Bewertung ist weiterhin aktuell und eine gute Grundlage
für ärztliche und berufspolitische Entscheidungen.
In diesem Papier wird auch die Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung
und Delegierbarkeit an entsprechend
qualifizierte Physiotherapeuten beschrieben.
Seminar mit vier Stunden für praktische
Untersuchungstechniken und einfache
Handgriffe in der Manuellen Medizin
angeboten. Auch in einigen Zusatzbezeichnungen, wie z. B. in der Speziellen
Schmerztherapie“ sind Grundtechniken
der Manuellen Medizin im 80-StundenKurs integriert. Schwerpunkt ist dabei
die Vermittlung eines klinischen Untersuchungsganges und einfacher diagnostischer Techniken.
Anschließend können die Ärzte selbst
entscheiden, ob sie die gesamte Ausbildung Manuelle Medizin (320 Unterrichtseinheiten) beginnen wollen. Aufbauend auf die Fortbildung Manuelle
Medizin können dann ggf. die osteopathischen Verfahren als zertifizierte
strukturierte currikuläre Fortbildung
(160 Unterrichtseinheiten) bei einem
anerkannten Fortbildungsträger angeschlossen werden.
Für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin ist eine Prüfung bei der Landesärztekammer notwendig. Das Zertifikat Osteopathische
Verfahren kann bei der LÄK Brandenburg beantragt werden.
Dieses Vorgehen wurde bei einer Sit3. Strukturierte ärztliche
zung des Vorstandes der BrandenburWeiterbildungen und Fort- ger LÄK im Mai 2015 ausgiebig diskutiert und beschlossen. Damit folgt die
bildungen
LÄK Brandenburg den von der BundesDie Facharztweiterbildung folgt auf ärztekammer empfohlenen Qualifiziedas Medizinstudium. In dieser Weiter- rungswegen für Manuelle Medizin und
bildung ist bei einigen Facharztrichtun- osteopathische Verfahren.
gen die Manuelle Medizin inte­griert
bzw. erwünscht (z. B. Physi­kalische und
Rehabilitative Medizin, Orthopädie/Un- ■ Dr. med. Volker Liefring,
Chefarzt der Sana-Rehabilitationsklinik
2. Osteopathische fallchirurgie). Bei anderen FachrichtunSommerfeld, FA für Physikalische und
gen
werden
FacharztvorbereitungskurVerfahren (OV)
Rehabilitative Medizin, Lehrer für
se über die LÄK Brandenburg durchgeManuelle Medizin und Osteopathische
Verfahren an der ÄMM
Osteopathische Verfahren sind in den führt. Im Fachgebiet Allgemeinmedizin
letzten 20 Jahren innerhalb und neben wird in diesem Vorbereitungskurs ein
20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
AKTUELL
ALLGEMEINMEDIZIN
Fünf Jahre Weiterbildungstage
Eine facettenreiche Fortbildung
Die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin ist vielfältig und ebenso anspruchsvoll. Um die in der Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte
besser erfüllen zu können, werden seit
Mitte der 90er Jahre von der Landesärztekammer Kurse angeboten, die fest
etabliert seit fünf Jahren als Weiterbildungstage Allgemeinmedizin auf großes Interesse stoßen.
Die Kurse dienen einmal der strukturierten Wissensvermittlung von Randgebieten der Allgemeinmedizin, die
nicht in den geforderten Weiterbildungsabschnitten vermittelt werden.
Andererseits sind sie geeignet, den Zusammenhalt der Ärztinnen und Ärzte
durch die gemeinsame Weiterbildung
zu fördern. Ein weiteres Ziel der Veranstaltungen ist es, die spätere Niederlassung als Hausarzt im Kammerbereich zu
unterstützen.
Seit Jahren sind die Kurse mit 25 – 30
Teilnehmern gut ausgebucht. Angesprochen werden Weiterzubildende im
letzten Abschnitt der Weiterbildungszeit, aber auch Quereinsteiger mit bereits vorhandener Facharztkompetenz
und interessierte Hausärzte mit dem
Wunsch auf aktuelle Informationen
zum Fachgebiet.
Dadurch haben sich die Kurse zu einem interaktiven Gedanken- und Problemaustausch zwischen Referenten
der Fachdisziplinen, erfahrenen Hausärzten und Nachwuchs unter der fachlichen Begleitung von Mitgliedern des
Prüfungsausschusses Allgemeinmedizin
entwickelt.
Weiterbildung praxisnah
Die Weiterbildungstage sind in vier Module gegliedert und berücksichtigen praxisnah und interaktiv Grundwissen und
Theorie der Allgemeinmedizin, Kinder
und Jugendliche, Bewegungsapparat,
Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie, Palliativmedizin, Impfwesen und sozialmedizinische Aspekte. Bundesweit gibt es nicht
viele Länder, die eine solche mittlerweile sehr anerkannte, weiterbegleitende
Aktivität für den Allgemeinärztenachwuchs geschaffen haben.
„Viele Hinweise der Fachgebiete, Erfahrungen von Weiterbildungsbefugten und insbesondere die ständigen
Hinweise der Teilnehmer haben zu der
jetzigen Konzeption geführt. Ständig
arbeiten wir daran, praxisnah Grundwissen und evidenzbasiertes Wissen für
den Allgemeinmediziner zu vermitteln“
meint der seit Jahren aktive Kursleiter
mit ständig neuen Ideen.
Ende November 2015 wurden Erkrankungen des Bewegungsapparates
nicht nur strukturiert besprochen, sondern ein Nachmittag dazu verwendet,
orthopädische Untersuchungstechniken
zu erlernen und zu üben. „Solche Inhalte sind für uns besonders wichtig, weil
zwischen Lehrbuch, Assistenzarzt und
Patient noch das fachgerechte Vorgehen bedeutungsvoll ist“ brachten die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum
Ausdruck und wünschen sich noch weitere solche Veranstaltungen.
Der passive Frontalunterricht ist auf
ein Minimum reduziert. Wo immer
möglich, können die Teilnehmer selbst
Hand anlegen, ausprobieren und sich
gegenseitig helfen, was zu einem erheblich größeren Lerneffekt führt. Nebenbei lernt man auf diese Art auch
noch die Kollegen kennen – und das ist
durchaus gewünscht.
als Modul 4 angeboten. Schon jetzt
sind genügend Anmeldungen eingegangen, um auch die Weiterbildungstage Allgemeinmedizin 2016 zu einer
bereichernden Veranstaltung für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie
die Referenten werden zu lassen.
Für Ärztinnen und Ärzte, die sich
später in Brandenburg als Hausärzte niedergelassen haben, werden die
Teilnehmergebühren
nachträglich
gefördert.
„Wir wollen mit diesem Angebot das
Potenzial Brandenburgs gerade auch
in der Weiterbildung unterstreichen
und jungen Ärzten zeigen, wie spannend und anspruchsvoll die Arbeit als
Hausarzt ist“, erläutert Dr. Reinhold
Schrambke von der Akademie für ärztliche Fortbildung. „Unsere Weiterbildungstage sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern sie bieten den Teilnehmern auch die Chance, ihr persönliches
Netzwerk zu erweitern und sich mit
Kollegen auszutauschen. Das fördert
die Identifikation mit dem Beruf und
mit der Region.“
Simulation einer
Untersuchung des
Bewegungsaparates
Foto: Dr. R. Schrambke
Positive Resonanz
Dass das Konzept aufgeht, zeigt die
Auswertung der schriftlichen Befragung
im Anschluss an den Kurs: Alle Teilnehmer würden die Veranstaltung an ihre
Kollegen weiterempfehlen. Gelobt
wurden vor allem die Qualität der Referenten, die praxisrelevante Themenwahl und das gelungene inhaltliche
Zusammenspiel der unterschiedlichen
Fachgebiete. Aber auch die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte waren
höchst zufrieden. „Ich habe mich unter
den viel jüngeren Kollegen sehr wohlgefühlt und von dem Lehrgang profitiert, vor allem durch den Austausch
mit Kollegen in ähnlicher Situation und
Ziele und Perspektiven
durch die Chance, konkrete Fragen zu
stellen“, sagte einer der Teilnehmer am
Auch 2016 sind die Weiterbildungs- Rande der Veranstaltung.
tage Allgemeinmedizin schon fest im
Fortbildungskalender der Ärztekammer
eingeplant. Wieder werden an acht Ta- ■ Andrea Rabe-Buchholz
Referat Fortbildung,
gen die vielfältigen Facetten der AllgeDr.med.Reinhold Schrambke
meinmedizin dargestellt und ein IntenAkademievorstand
sivkurs Facharztprüfungsvorbereitung
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 21
AKTUELL
ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST
Ein interessantes Arbeitsfeld
v.l.n.r.:
DM Steffen Hampel
(Vorsitzender),
Dr. Peter Tinnemann
(Beisitzer),
DM Gudrun Widders ,
Berlin (stellvertretende
Vorsitzende),
Dr. Raimund Pitzing
(Schriftführer),
Martina Hänel
(Schatzmeisterin),
DM Detlef Berndt
(Beisitzer)
Fotos: Gesundheitsamt MOL
Dr. Anne-Katrin Voigt,
Brandenburg
(stellvertretende
Vorsitzende);
Dr. Claudia Kaufhold
(Beisitzerin)
Die Arbeit in einem Gesundheitsamt wird von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen nicht selten als
eine primäre Schreibtischtätigkeit
ohne Patienten- oder Klientenkontakte gesehen. Weniger bekannt ist, wie breit die Arbeitsaufgaben tatsächlich gefächert sind.
Dazu gehört beispielsweise auch
ein aktives Aufsuchen von Bürgerinnen und Bürgern.
Die in den Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer formulierten
Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten ein großes Potential an Gestaltungsmöglichkeiten für
eine ärztliche Tätigkeit. In einem Gesundheitsamt arbeiten Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen: Kinder- und Jugendärzte, Internisten, Allgemeinmediziner, Psychiater und Ärzte
anderer Richtungen. Viele von ihnen
absolvierten darüber hinaus die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Wer gern
in multiprofessionellen Teams gestalten will, dem bieten sich im Gesundheitsamt viele Möglichkeiten. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen durch
flexible Arbeitszeitregelungen sind ein
weiterer Vorteil. Um die Potenziale der
einzelnen Arbeitsgebiete ausschöpfen
und nutzen zu können, bedarf es natürlich einer adäquaten Personalausstattung. Ende 2014 waren bundesweit von insgesamt 365.000 Ärztinnen und Ärzten nur noch ca. 2.500 in
den kommunalen Gesundheitsämtern
tätig – und damit weniger als 1 % aller Ärzte. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bemüht sich intensiv, diesen
Trend zu stoppen.
Der Ansatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist präventiv. Die Zielrichtung liegt dabei auf der Primärprävention, auch wenn sekundär- und tertiärpräventive Aufgaben mit zum Spektrum gehören. Der subsidiäre und sozialkompensatorische Ansatz erfordert
auch ein aktives und beständiges Zugehen auf die Bürgerinnen und Bürger
in ihrem sozialen Umfeld oder in ihrer
häuslichen Umgebung. Die Möglichkeit
22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
und auch Notwendigkeit von aufsuchender Tätigkeit sind ein hervorzuhebendes Merkmal einer Arbeit im Gesundheitsamt.
eine koordinierende Funktion zu übernehmen. Dazu gehören regelmäßige
Krankenhausbegehungen, um zusammen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Kliniken die Einhaltung der
Hygienestandards zu prüfen und um
somit das Risiko für die nosokomiale
Übertragung von Krankheitserregern
zu minimieren. Zahlreiche MRE-Netzwerke wurden unter Federführung des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes gegründet und fachlich begleitet.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst
richtet seine Angebote nach den präventiven Erfordernissen in den unterschiedlichen Altersgruppen aus und
vertritt dabei konsequent eine sozialmedizinische Sichtweise. Dies betrifft
sowohl den Kinder- und Jugendbereich
als auch den Erwachsenenbereich. Auf
dieser Grundlage ergeben sich eben- Die Ebola-Epidemie in Afrika, der
falls interessante Arbeitsfelder für die EHEC-Ausbruch in Deutschland, die
unterschiedlichen ärztlichen Fachrich- MERS-CoV-Fälle mit Schwerpunkt Natungen.
her und Mittlerer Osten sowie die gesundheitlichen Gefahren infolge der
Neben eher altersgruppendefinierten veränderte Resistenzlage von TuberAufgaben spielt auch die Lösung hy- kelbakterien weltweit sind einige Beigienischer Fragestellungen eine wich- spiele, die verdeutlichen, wie wichtig
tige Rolle. Die Sorgen vor multiresis- die Zusammenarbeit eines gut funktitenten Erregern, vor nosokomialen In- onierenden Öffentlichen Gesundheitsfektionen oder vor der Übertragung dienstes mit den anderen Akteuren der
von Infektionskrankheiten allgemein medizinischen Versorgung ist.
sind hinlänglich bekannt, beispielsweise während der letzten Masernaus- Aktuell zählt die Gesundheitsversorbrüche. Der öffentliche Gesundheits- gung von Asylsuchenden zu den tadienst ist auch auf diesen Feldern prä- gesbeherrschenden Themen. In diesem
ventiv tätig und hat die Aufgabe, mit Zusammenhang wird mit Hinweis daallen an der Gesundheitsversorgung rauf, dass diese Versorgung nicht priBeteiligten zusammenzuarbeiten und mär von ehrenamtlichen Helferinnen
AKTUELL
und Helfern geleistet werden kann,
auch die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes thematisiert. Hierbei steht weniger die medizinische
Betreuung akut erkrankter Menschen
im Fokus, sondern die Frage nach gesundheitlicher Versorgung und Betreuung einzelner Bevölkerungsgruppen
allgemein.
Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
obliegt ein breites präventives Betätigungsfeld – eingebettet in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit mit
anderen Einrichtungen und Institutionen der gesundheitlichen Versorgung.
Ob es die Durchführung von Impfungen, die psychosoziale Betreuung und
Hilfevermittlung oder die Sicherstellung der erforderlichen hygienischen
Anforderungen an eine Unterbringung
von Asylsuchenden betrifft, um nur einige Wirkungsfelder zu nennen, ist der
Öffentliche Gesundheitsdienst nach
seiner ihm zugeschriebenen Rolle ein
gewichtiger Partner.
ÖGD Brandenburg-Berlin
Mitglieder: 88, davon
Brandenburg: 52
Berlin: 36
Internet: www.oegd-bbg-berlin.de
(wird gerade überarbeitet)
Schwerpunkte der Tätigkeit des Verbandes (entsprechend der Satzung):
- Die Entwicklung des ÖGD zu fördern, eine Verständigung in allen
einschlägigen Fragen durch Vortrag
und Austausch persönlicher Erfahrungen herbeizuführen, sowie eine
Unterstützung der Gesetzgebung
und Verwaltung durch Beratung
und Stellung von Anträgen zu erreichen
- Den Kontakt unter den Mitgliedern
zu pflegen und gemeinsame Interessen zur Förderung des ÖGD zu
vertreten.
- Die Wissenschaft auf dem gesamten Gebiet des ÖGD zu pflegen und
für eine einheitliche, qualifizierte
Fort- und Weiterbildung im ÖGD
Sorge zu tragen
Der Vorstand des Verbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin möchte an dieser Stelle
die Gelegenheit nutzen, für eine ärztliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu
werben. Er setzt sich auf allen Ebenen
für eine ausreichende personelle Ausstattung der Gesundheitsämter und
für eine angemessene Bezahlung der
ärztlichen Kolleginnen und Kollegen
ein, um auf diesem interessanten und
abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld die
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
mit dem erforderlichen medizinischen
Sachverstand sicherzustellen.
■ DM Steffen Hampel
FORTBILDUNG FÜR ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE
Management der Antikoagulation
Durch die Markteinführung neuer,
nicht unumstrittener Antikoagulantien und neuer Thrombozytenaggregationshemmer sind insbesondere in der
Inneren Medizin und in der Kardiologie auch für Humanmediziner oft nur
schwer überschaubare Differenzialindikationen entstanden, die häufig nach
einem Update des aktuellen Kenntnisstandes und der aktuellen Leitliniensituation verlangen. Umso mehr ist
es für Zahnmediziner nicht einfach, zu
überschauen, mit welchen Folgen der
gerinnungshemmenden Therapie des
Patienten zu rechnen ist und welcher
Akademie für ärztliche Fortbildung
Landesärztekammer Brandenburg
Diese für Ärzte und Zahnärzte
gleichermaßen interessante Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen, die für beide Berufsgruppen
relevant sind. Dazu zählen der interdisziplinäre Umgang mit Patienten unter Antikoagulation und
Thrombozytenaggregationshemmung bei zahnärztlichen Eingriffen und die Empfehlungen zur Endocarditis-Prophylaxe bei zahnärztlichen Behandlungen.
Kooperation
an der Schnittstelle
Medizin/Zahnmedizin
Management der Antikoagulation
Endocarditis-Prophylaxe
17. Februar 2016
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
unter der jeweiligen Therapie möglich
sind und welche Eingriffe tatsächlich
nach einer Modifikation verlangen. Unsere Diskussion zwischen Human- und
Zahnmedizinern soll diese Spannungsfelder abstecken und für beide Disziplinen maßgebliche, praktisch anwend­
bare Verfahrensweisen aufzeigen.
Die Veranstaltung findet am
17. Fe­bruar in der Landesärztekammer
Brandenburg in der Pappelallee 5 in
Potsdam statt. Sie ist von der Lande­
särztekammer Brandenburg und der
Landeszahnärztekammer Brandenburg
anerkannt und als Fortbildungsveranstaltung mit vier Punkten/Kategorie A
bewertet.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte
an die LÄKB,
Referat Fortbildung,
Postfach 101445, 03014 Cottbus,
Fax: 0355 78010339,
E-Mail: [email protected]
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Dr. Christian Stoll, Neuruppin
Spielraum besteht, für einen sicheren
zahnärztlichen Eingriff diese Therapie
zu modifizieren.
Für Humanmediziner ist die spannende
Frage, welche zahnärztlichen Eingriffe
■ LÄKB
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 23
AKTUELL
50 JAHRE GOÄ
Sonderärztetag zur „GOÄneu“ am 23. Januar 2016 in Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schwantes
Foto: Thomas Kläber
In Deutschland wird außerhalb
der vertragsärztlichen Versorgung
die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch die GOÄ geregelt. Ärzte sind nach dem Berufsrecht bei
der Honorarforderung daran gebunden. Diese GOÄ ist nun ziemlich in die Jahre gekommen. Sie
feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Die
ursprüngliche Fassung ist 1965 in
Kraft getreten. Eine „Neu“fassung
wurde 1983 formuliert. 1996 gab
es eine „Neu“bekanntmachung. Es
wirkten nur andere Gesetze in die
GOÄ hinein. Die letzte „große“ Änderung an der alten GOÄ stammt
vom Dezember 2001. Aus Anlass
eines Gesetzes über den „Beruf
der Podologin und des Podologen“ wurde der Punktwert von
11,4 Pfennig auf 5,83 Cent geändert. Unbeachtet blieben beim
Währungswechsel kurioserweise
Wegegeld und Reisekosten.
Die alte GOÄ enthält keine Vorschrift,
die regelhaft eine zeitgemäße Anpassung an den Fortschritt gewährleistet. Die Gebührenpositionen entsprächen immer noch dem medizinischen
Wissensstand von 1965, hätte man
nicht den Kunstgriff in den Analogziffern gefunden. Ein von der Bundesärztekammer (BÄK) erstelltes Verzeichnis der analogen Bewertungen hat
keine Rechtsverbindlichkeit, ist aber
24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
„ausgiebig mit Sachverständigen beraten und dem BMG und BMI, sowie der
PKV abgestimmt“, so dass es faktisch
eine Ergänzung der GOÄ darstellt. Bei
der BÄK ist für diese Fragen ein Ausschuss „Gebührenordnung“ eingesetzt.
Dieser besteht aus einer zehnköpfigen
Ärztegruppe und einer dreiköpfigen
Geschäftsführung.
Eine neue GOÄ ist also seit langem
überfällig. Dabei handelt es sich um ein
Bundesgesetz, das wegen der Auswirkungen auf die Bundesländer auch im
Bundesrat verabschiedet werden muss.
Eine solche Gesetzgebung ist lang:
Erar­beitung eines Referentenentwurfs
durch Regierungsbeamte, Vorstellung
in der betroffenen Öffentlichkeit (in
diesem Fall Bundesärztekammer, ärztliche Berufsverbände, PKV, Beihilfe, Patientenvertreter etc.) und Überarbeitung des Entwurfs, drei Lesungen im
Bundestag, Verabschiedung, Beratung
und Beschluss im Bundesrat und letztendlich Inkraftsetzung durch die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Vergangene Gesundheitsministerien
hatten wenig Ehrgeiz diese Aufgabe,
die mit den Jahren immer mehr gewachsen war, anzugehen. Neben neuen Gebührenpositionen müssen vor allem auch adäquate Bewertungen der
Leistungen in eine neue GOÄ eingearbeitet werden. Die Bundesregierung
erwartete von Anfang an die Vorlage
eines gemeinsamen Konzepts der BÄK
und des PKV-Verbandes. Einen ersten
gemeinsamen Entwurf für eine Rahmenvereinbarung wurde Ende 2013
dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegt. Hierin
wurde vereinbart, auf der Grundlage
eines BÄK-Entwurfes für eine GOÄneu
eine „Integrationsversion“ zu entwickeln. Beinahe wären alle Mühen bis
dahin durch die Diskussion über eine
Bürgerversicherung umsonst gewesen.
Nun nimmt die GOÄneu allmählich
Form an. Es gibt einen gemeinsamen
Entwurf einer Gesetzinitiative zur Novellierung der GOÄ und der daran anschließenden Weiterentwicklung und
Pflege. Ein öffentlich vorgestellter Entwurf ist es noch nicht. An den Beratungen waren zunächst ab August 2014
Vertreter der Berufsverbände und Fachgesellschaften auf der Seite der BÄK
beteiligt. Seit dem 27. März 2015 wird
das Paket im BMG durch eine AG erarbeitet unter Beteiligung der BÄK, der
Beihilfe, der DKG, des PKV-Verbandes
und themenbezogener Einbeziehung
der BZÄK und der BPtK. Vom BMG
wurde von diesem Zeitpunkt an Vertraulichkeit vereinbart. Die Anhörung
zum fertigen Entwurf soll unter Regie
des BMG stattfinden. Alle Beteiligten
können sich dann, ggf. schriftlich, frei
äußern. Auch die Mitglieder der AG
müssen sich in dieser Phase nicht mehr
an Zusagen aus der vorherigen Arbeit
gebunden fühlen. Dieses Vorgehen sei
vom BMG bestätigt.
Die Anhörung hat noch nicht stattgefunden. Aber die Vertraulichkeit hat
nicht ganz gehalten. Seit kurzem werden verschiedene Inhalte der GOÄneu
öffentlich diskutiert. Die BÄK hat am
24.11.15 eine abgestimmte Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Diskussionen sind angefacht und erreichten
die Kammerversammlung der brandenburgischen Ärzteschaft. Am 28.11.15
wurde beschlossen, einen Sonderärztetag zur GOÄ zu fordern. Nach den Statuten der BÄK reicht für die Einberufung
ein Quorum von drei Landeskammerversammlungen. Die Entscheidung in Brandenburg war die dritte.
Was muss auf diesem Sonderärztetag
diskutiert werden? Im Paragraphenteil
AKTUELL
ist zwingend ein Steigerungsgrund anzugeben. Unzulässige Begründungen
(Negativliste) verhindern eine abweichende Vereinbarung. Zuschläge sind
vorgesehen für längere Gespräche oder
auch bei patientenbezogenem Zusatzaufwand. Insgesamt werden ca. 500
neue Gebührenpositionen aufgenommen. Wegegebühren und Reisekosten
werden angepasst.
Ganz neu ist die „Gemeinsame Kommission“, kurz GeKo, bestehend aus
vier Ärzten und je zwei Vertretern aus
PKV und Beihilfe. Dieses Gremium ist
ein wichtiges Instrument zur permanenten Weiterentwicklung der neuen
GOÄ gemäß dem medizinischen Fortschritt. Hier werden auf Antrag durch
einen Arzt Analogleistungen definiert,
die bei Relevanz in neue Gebührenziffern einmünden. Zu den Steigerungsgründen werden Positiv- und Negativlisten erstellt, die bei der Rechnungsstellung verbindlich sind. Zuarbeit erhält
die GeKo durch eine „Datenstelle“, deren Definition noch einige Diskussionen
erfordert. Entscheidungen der GeKo
werden nach dem Einvernehmensprinzip getroffen. Sie haben Empfehlungscharakter bis zum „Letzt“-Entscheid des
Gesetzgebers.
Ein hoher Diskussionsbedarf besteht
bezüglich der Ausgestaltung der GeKo.
Die Bundesärzteordnung (BÄO) regelt
eindeutig im § 1, (2): „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur
nach ein freier Beruf.“ Das Wesen eines
freien Berufes ist es aber, Inhalte, Struktur und Umfang der berufstypischen
Aufgaben ohne Einfluss Berufsfremder
zu bestimmen. Dieses Prinzip kann in
einer GeKo der vorliegenden Fassung
leicht ausgehebelt werden. Denkbar
wäre vielleicht eine klare Zuweisung
der Zuständigkeiten. Die medizinischen
Inhalte müssen allein durch Ärzte definiert werden. Gebühren können gemeinsam gefunden werden. Eine spontane Idee. Das alles muss gründlich bedacht sein.
Der § 11 BÄO lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind
Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist
den berechtigten Interessen der Ärzte
und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“
Der Spielraum ist dadurch definiert. Er
ist eng. Die Neuerungen des GOÄ-Entwurfs müssen dem § 1 und dem § 11
der BÄO genügen.
■ Prof. Dr. Ulrich Schwantes
Akademie für ärztliche Fortbildung
Akademie für ärztliche Fortbildung
Weiterbildungstage
Allgemeinmedizin
Refresher-Kurs
Gendiagnostik
Qualifikationskurs für
Transfusionsverantwortliche
und Transfusionsbeauftragte
Modul I
12./13. Februar 2016
HNO, Augen, Dermatologie, Impfen
Modul II vom 27./28. Mai 2016
Das Kind in der Hausarztpraxis
Teilnahmegebühr: je 150 €
Modul III vom 17. bis 19. Nov.2016
Bewegungsapparat, Geriatrie,
Palliativmedizin, Psychiatrie, Neurologie,
Schlaganfall
Teilnahmegebühr: 250 €
Intensivvorbereitung auf die
Facharztprüfung Allgemeinmedizin am 24.
September 2016
Teilnahmegebühr: 100 €
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Kursleitung:
Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide
Landesärztekammer Brandenburg
Akademie für ärztliche Fortbildung
Landesärztekammer Brandenburg
Landesärztekammer Brandenburg
der GOÄ lautet die neue Formulierung: „Ziel soll das bestmögliche qualitative Ergebnis für den Patienten unter verantwortungsvollem Einsatz der
Mittel sein.“ Gegenüber der alten Fassung: „Vergütungen darf der Arzt nur
für Leistungen berechnen, die nach
den Regeln der ärztlichen Kunst für
eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.“ Im
SGB V § 12 steht im Vergleich dazu:
„Die Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein;
sie dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten.“
In der Neubewertung erhalten die
GO-Ziffern einen „robusten“ EinfachSatz, der nur noch verdoppelt werden
darf. Steigerungsgründe werden in einer Positivliste als Anlage zum Gesetz
formuliert. Ausgenommen von Steigerungen sind die Kapitel A (Gebühren
in besonderen Fällen), E (Physikalische
Leistungen), M (Labor), N (Histologie)
und O (Radiolog. Leistungen). Das gilt
auch für Analogleistungen, die in Weiterentwicklung der GOÄ nach festgelegten Regeln (siehe GeKo) definiert
werden. Wie bisher sind abweichende
Honorarvereinbarungen mit dem Patienten möglich. Wie bisher muss vorab
darüber informiert und eine Vereinbarung getroffen werden. Das gilt auch
bei den Kosten von „Verlangensleistungen“ (IGEL). Bei „vereinbarten“ Überschreitungen von Analogbewertungen
6 Stunden Refresher-Maßnahme
zur fakultativen Vorbereitung auf die
Wissenskontrolle nach GenDG, § 7
09. März 2016
8. Juni 2016
Veranstaltungsort:
Geschäftsstelle der Landesärztekammer
Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Tel. 0331 505605 726
Kursleitung/Moderation:
Dr. med. Lutz Pfeiffer,
Berlin
(16 Stunden)
12./13. März 2016
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus
Telefon: 0355 78010324
Seminarraum Neubau - Erdgeschoss
Leitung/Moderation:
Prof. Dr. med. Rainer Moog, Cottbus
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 25
AKTUELL
KOMMENTAR ZUR GOÄ NOVELLIERUNG
Landesärztekammer Brandenburg fordert Sonderärztetag
Dr. Hanjo Pohle
Foto: Thomas Kläber
Die Delegiertenversammlung der
Landesärztekammer sprach sich
am 28. November mit überwältigender Mehrheit für die Abhaltung eines Sonderärztetages zur
Neufassung der GOÄ aus.
Kommission wird natürlich auch zur
Hälfte von der Ärzteschaft bezahlt
und ist paritätisch besetzt, nur behält
sich, bei Pattsituationen, das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung vor.
Wie kam es dazu? Die Bundesärztekammer hat seit langem den Auftrag,
mit dem PKV Verband und der Beihilfe
eine GOÄ Novellierung zu erarbeiten,
die letzte Veränderung erfolgte 1996,
um die in der Sache und in der finanziellen Untersetzung nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung zu reformieren. Darin sind sich alle Partner im Kern
einig, entsprechende Ärztetagsbeschlüsse untermauern dieses Ansinnen.
Der nun bekanntgewordene Paragraphenteil gibt aber allein schon Anlass
zur Besorgnis. Fundamentale Veränderungen im Arzt-Patienten-Verhältnis,
die allein vorherrschende Vertragsbindung zwischen Arzt und Patient
droht aufzuweichen, die relativ frei
gestaltbare Diagnostik und Therapie
zum Nutzen der Patienten wird eingeschränkt und es wird ähnlich dem GKV
System einen neuen Paragraphen für
innovative Versorgungsformen geben,
um auch ähnlich den Selektivverträgen
Sondervereinbarungen mit Ärzten treffen zu können, die natürlich die Gefahr
des Preisdumpings beinhalten.
Eine EBMisierung droht hier Wirklichkeit zu werden, die GOÄ in der jetzigen Konzeption als einer der letzten
Bastionen ärztlicher Freiberuflichkeit,
wird unter dem Druck aus Politik und
PKV der Wirtschaft geopfert werden,
wenn sich nicht genügend Widerstand
formiert.Dieser Widerstand erstarkt
umso mehr, je häufiger die Verhandlungsführer in der Bundesärztekammer
und der PKV in jedem Redeabsatz mindestens einmal darauf hinweisen, dass
sie sich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben und Näheres und Genaueres
nicht sagen dürfen. Extrem mangelnde Transparenz und die berechtigte
Befürchtung, vor vollendete Tatsachen
gestellt zu werden, haben die Delegierten der Landesärztekammer mit einer
Deutlichkeit von 83 Prozent Ja-Stimmen bewogen, einen Sonderärztetag
zu fordern, um als betroffene Ärzte
auf die Entscheidungsträger und Verhandlungsführer Einfluss zu nehmen
und Rechenschaft einzufordern, denn
schon die letzten Ärztetage haben eine
EBM Angleichung der GOÄ verneint.
Wenn unter dem Deckmantel des fairen Interessenausgleiches zwischen
Ärzten und PKV/Beihilfe formuliert
wird, dass das Ziel von Patientenbehandlungen das Bestmögliche qualitative Ergebnis für den Patienten unter verantwortungsvollem Einsatz der
Mittel sein soll, so erinnert dies doch
an die Formel im SGB V, wonach GKV
Vertragsärzte notwendig, ausreichend
und wirtschaftlich therapieren müssen.
Glücklicherweise sehen dies auch die
Berliner Ärztekammer und die Ärztekammer in Baden Württemberg so,
somit wurde das Quorum von drei
Kammern erreicht und der Sonderärztetag muss stattfinden. Aus der Sicht
der Bundesärztekammer sollte diese
Entwicklung verhindert werden, diese
Strategie hat sich nun als untauglich
herausgestellt.
Es soll eine gemeinsame Kommission
entstehen, bei der ein Arzt einen höheren Steigerungssatz als dem zweifachen beantragen muss. Die Tatbestände für die Ansetzung des zweifachen
Satzes sind in einer Positivliste hinterlegt, ansonsten gilt in der Regel der
robuste Einfachsatz. Die gemeinsame
26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
Der Verhandlungsführer der Bundesärztekammer Dr. T. Windhorst schrieb
„wenn ich sehe, dass das im Sinne der
Ärzte entgleist, dann werde ich das sagen“. Nun, darauf kann man getrost
antworten, dass das, was man jetzt
schon weiß, trotz Verschwiegenheitsverpflichtung als totale Entgleisung zu
bezeichnen ist und ein Paradebeispiel
darstellt, wie unterschiedlich die Betrachtungsweisen von Berufspolitikern
und praktisch tätigen Ärzten sein können, die ja auch noch von der GOÄ leben müssen.
Die Brandenburger Delegierten werden ihr erkämpftes Mitspracherecht
nutzen und versuchen, den Verantwortlichen zu erklären, was aus unserer Sicht geht und was vor allem nicht
geht.
■ Dr. Hanjo Pohle
PERSONALIA
REHAZENTRUM POTSDAM
Neue Chefärztin der Neurologie
Sibylle Niemann ist neue Chefärztin der Neurologie im Rehazentrum Potsdam (RZP).
Sie übernahm am 1. August 2015 die
Position von Dr. Thomas Winter. Frau
Niemann ist Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
Seit 1996 war sie im Klinikum Ernst
von Bergmann Potsdam tätig und absolvierte zunächst die Ausbildung zur
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und im Anschluss zur Fachärztin für Neurologie bei Prof. Dr. W.
Christe in der Klinik für Neurologie.
2012 wechselte sie in den Rehabilitationsbereich der Recura Kliniken GmbH
in das Rehazentrum Potsdam, wo sie
als Oberärztin tätig war.
Das Rehazentrum Potsdam besteht
seit 2007 und führt ambulante neurologische und orthopädische Rehabilitationen für die gesetzlichen und
privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Rentenversicherung
Sibylle Niemann
Foto: Rehazentrum Potsdam
durch. Das breite Leistungsspektrum
des Rehazentrums mit dem interdisziplinär arbeitenden Team bietet neben der ganztägig ambulanten Rehabilitation auch Therapiemöglichkeiten
in den Bereichen der Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie, Rehasport,
intensivierte Rehanachsorge (IRENA),
erweiterte ambulante Physiotherapie
(EAP) sowie verschiedene Präventionskurse in vielen Bereichen an.
■ Rehazentrum Potsdam
ELBE-ELSTER KLINIKUM GMBH
Neue Chefärztin der Psychiatrie
Dipl.-Med. Antje Beeck ist neue
Chefärztin in der Psychiatrie des
Finsterwalder Krankenhauses.
Die 49-jährige Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinderund Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
hat in Leipzig und Erfurt Medizin studiert. Anschließend war Sie in verschiedenen Krankenhäusern in und um Leipzig tätig. In den letzten Jahren praktizierte Antje Beeck in einem großen
Schwerpunktkrankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern als leitende Oberärztin und verfolgte dabei eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Am Elbe-Elster Klinikum verantwortet sie in der Psychiatrie den stationären, tagesklinischen und ambulanten
Bereich, gelebt unter sozialpsychiatri- fachspezifisches Interesse bezieht sich
schen Gesichtspunkten. Ihr besonderes auf psychische Krisen während der
Schwangerschaft und nach der Geburt
sowie Depressionen bei Männern.
„Ich möchte für peripartale psychische
Störungen, also seelische Krisen um
die Geburt, sensibilisieren, damit diese möglichst frühzeitig erkannt werden
und den Frauen angemessene Hilfe zur
Verfügung steht. Mit Unterstützung der
familiären und sozialen Ressourcen ist
es mein Ziel, eine stationäre Aufnahme
der betroffenen Frauen möglichst zu
verhindern“, erläutert die Medizinerin.
In ihrer knappen Freizeit tankt die
Mutter zweier Töchter und stolze
Oma neue Energie bei der Familie oder
mit Freunden, beim Radfahren, bei
der Gartenarbeit oder einer Auszeit
auf Usedom.
Dipl.-Med. Antje Beeck
Foto: EEK/Die Piktografen
■ Elbe-Elster Klinikum GmbH:
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 27
PERSONALIA
WIR GRATULIEREN
zum Geburtstag im Januar
86 Jahre
Dr. med. Hans Joachim Hoffmann, Lebus
Dr. med. Margarete Erler, Frankfurt (Oder)
Marianne Horn,
Mühlenbecker Land, OT Zühlsdorf
Dr. med. Christine Jäckle, Rheinsberg
MR Dr. med. Gottfried Klöditz, Lauchhammer
Dr. med. Marianne Schulz, Guben
83 Jahre
78 Jahre
Dr. med. Karl-Helmut Barz, Wittenberge
MR Dr. med. Heinz-Gert Kunze, Cottbus
85 Jahre
OMR Dr. med. Manfred Bertullies, Eichwalde
82 Jahre
MR Dr. med. Helmfried Adler, Neuruppin
SR Hildegard Gille, Königs Wusterhausen
MR Dr. med. Rudolf Nette, Potsdam
Dr. med. Heinrich Schneider, Mahlow
MR Dr. med. Manfred Stier, Panketal
81 Jahre
Dr. med. Ingwald Elsner, Luckenwalde
Dr. med. Christa Hempel, Schönefeld
OMR Dr. med. Lutz Jestel, Neuzelle, OT Kobbeln
MR Dr. med. Erich Zimmermann, Cottbus
80 Jahre
OMR Dr. med. Otto Fischer, Potsdam
SR Dr. med. Helga Georgi, Deulowitz
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Hans-Peter Jung,
Brandenburg
MR Dr. med. Friedhelm Lorenz, Neuruppin
Dr. med. Jutta Müller, Schernsdorf
MR Arnim Tiedke, Leegebruch
SR Ingrid Weicker, Brandenburg
79 Jahre
Dr. med. Elisabeth Dathe, Panketal
MR Dr. med. Peter Ebert, Wandlitz
Dr. med. Wolfgang Buhe, Bad Saarow
Dr. med. Jochen Dahl, Neupetershain
SR Dr. med. Klaus-Volker Gröschke, Fürstenwalde
SR Eleonore Jobst, Schöneiche
MR Dr. med. Gudrun Lehmann, Müllrose
Dr. med. Wolfgang Möbius, Falkenberg
Dr. med. Christa Molzow, Ludwigsfelde
77 Jahre
MR Dr. med. Horst Hettwer, Falkensee
MR Dr. med. Jürgen Klockau, Michendorf
Dr. med. Michael Kretschmer, Werder
Dr. med. Elfriede Lucas,
Bernau b. Berlin, Schönow
SR Dr. med. Christian Müller, Brielow
Dr. med. Jürgen Schröter, Groß Machnow
Dr. med. Christoph Sima, Potsdam
Dr. med. Erika Trippler, Kleinmachnow
76 Jahre
Dipl.-Med. Marianne Düren, Rehfelde
Dr. med. Eckhard Kobryn,
Hoppegarten, OT Hönow
Marianne Lehnert, Rathenow
Dr. med. Brigitte Radig, Bad Freienwalde
Gisela Rojek, Cottbus
Dr. med. Jutta Schwarz, Zeuthen
Dr. med. Helga Steinbrück, Bad Belzig
SR Dr. med. Gertrud Wehrkamp,
Eisenhüttenstadt
OMR Dr. med. Herbert Zimmermann, Bernau
75 Jahre
Dr. med. Horst Bab, Vogelsdorf
Dr. med. Bernd Beck, Eggersdorf
Dr. med. Ingrid Gahl, Joachimsthal
Dr. med. Christine Glöckner, Fürstenwalde
Dr. med. Hans Grünhagen, Kleinmachnow
Dr. med. Helga Krauße, Zeuthen
Dr. med. Ursula Neumann, Lindow
Dr. med. Ingrid Rietdorf, Luckenwalde
70 Jahre
Dr. med. Anna Elisabeth Karsten-Klumpp,
Rangsdorf
65 Jahre
Dr. med. Christine Gerstenecker, Werder
Dr. med. Gertraude Homann, Cottbus
Dr. med. Margitta Oppermann, Perleberg
Rudolf Peters, Hohen Neuendorf
Dott. Nikolaos Sakaroudis, Berlin
Dr. med. Christa Schmaler, Guben
Dr. med. Gudrun Wendel, Werder, OT Glindow
60 Jahre
Dipl.-Med. Doris Schemel, Gömnigk
Zustimmungserklärungen bzw. Absagen bitte
spätestens bis zum ersten des Vor­monats einreichen!
Hilda Weges © fotolia
STÄDTISCHES KRANKENHAUS EISENHÜTTENSTADT
Neuer Chefarzt der Traumatologie
Die Klinik für Traumatologie/Orthopädie der Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH hat
einen neuen Leiter. Dr. med. Ercan
Kertmen, Facharzt für Unfallchi­
rurgie und Orthopädie mit Zusatzbezeichnungen für Spezielle Unfallchirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie sowie Manuelle
Medizin, ist seit dem 1. November
2015 neuer Chefarzt der Klinik.
Sein Studium der Humanmedizin absolvierte er an der Martin-Luther-Universität zu Halle/Wittenberg, der Freien
Universität Berlin sowie an der Universidad de Complutense in Madrid/Spanien. Er promovierte an der Medizinischen Fakultät der Charite-Universitätsmedizin Berlin.
28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
Schwerpunkte seiner bisherigen Tätigkeit lagen in der Primären – und Revisionsendoprothetik des Hüftgelenkes
sowie der differenzierten Fußchirurgie.
Herr Dr. med. Kertmen war mehr
als acht Jahre im Klinikum Ernst von
Bergmann in Potsdam, hiervon mehrere Jahre als Oberarzt im Zentrum für
Chi­rurgie, in der Klinik für Unfall- und
Wieder­herstellungschirurgie sowie
Ortho­pädie, tätig.
Gleichzeitig danken wir Herrn Dr.
med. Jörg Bittersohl für seine kommissarische Chefarzttätigkeit nach
dem Ausscheiden von Herrn Dr. med.
Schüler. Herr Dr. med. Bittersohl ist
weiterhin als Leitender Oberarzt der
Herr Dr. med. Kertmen ist zertifizier- Klinik tätig.
ter Fußchirurg (Deutsche Assoziation für Fuß- und Sprunggelenk). Die ■ Till Frohne, Geschäftsführer
TAGUNGEN & KONGRESSE
Kurse und Fortbildungsangebote
Psychosomatische Grundversorgung
(80 Stunden)
80 P
9./10. Jan. 2016
16./17. April 2016
28./29. Mai 2016
10./11. Juni 2016
1./2. Juli 2016
Ort: Schipkau
Leitung: Dr. Schiefer
Sonographie-Grundkurs (Abdomen,
Retroperitoneums, Thorax ohne Herz und
Schilddrüse)
25. bis 28. Febr. 2016
Ort: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Kursleiter: Dr. med. habil. J. Bernhardt, Rostock
Teilnehmergebühr: 390 €
Auskunft: IfMW, Platz der Deutschen Einheit 1,
03046 Cottbus
Telefon: 0355 692958
Mail: [email protected] oder
[email protected]
Internet: www.ifmw-cottbus.de
Gruppenselbsterfahrung
(Gruppenanalyse)
80 P
1.bis 4. April 2016
3. bis 5. Juni 2016
23. bis 25. Sept. 2016
21. bis 23. Okt. 2016
27. Okt. bis 4. Nov. 2016
10. bis 19. Nov. 2016
Ort: St. Johannes Haus Cottbus
Teilnehmergebühr: je 1 300 €
Psychodynamische
Gruppenpsycho­therapie
48 P
17./18. Sept. 2016
15./16. Okt. 2016
26./27. Nov. 2016
Ort: St. Johanneshaus Cottbus
Teilnehmergebühr: 720 €
Auskunft: Brandenburgische Akademie für
Tiefen­psychologie und Analytische Psychotherapie, Großbeerenstraße 109, 14482 Potsdam
Telefon 0331 74099972
Fax: 0331 74099974
E-Mail: [email protected]
Akademie für ärztliche Fortbildung
Akademie für ärztliche Fortbildung
Medizinische
Begutachtung
Grundkurs
Palliativmedizin
Modul II
der Strukturierten curricularen
Fortbildung „Medizinische
Begutachtung“
09. Juli 2016
Veranstaltungsort:
Geschäftsstelle der Landesärztekammer
Brandenburg Pappelallee 5
14469 Potsdam Tel 0331 505605-726
Kursleitung:
Dr. med. Joachim-Michael Engel
Prof. Dr. med. Eckart Frantz
Interdisziplinäres Kolloquium
„Wiederauftreten neuer/alter Erkrankungen“
11. Juni 2016, 10:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Hotel Müggenburg Schlepzig
Leitung und Auskunft: Dr. med. R. Matthes,
Bautzener Landstraße 6A, 01324 Dresden
Telefon: 0351 2686875
Fax: 0351 2633416
Andere Bundesländer
10. Jahrestagung der GGHBB „Gastroenterologie und Hepatologie 2016“
29./30. Jan. 2016
Ort: Hörsaal Langenbeck-Virchow-Haus,
Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
Auskunft: Schlosspark-Klinik, Innere Medizin I,
Heubnerweg 2, 14059 Berlin
Telefon: 030 3032641302
Fax: 030 3032641300
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gghbb.de
XI. Potsdamer Berufskrankheiten-Tage11 P
20./21.Mai 2015
Ort: Kongresshotel Am Templiner See Potsdam
Leitung: Dr. med. F. Eberth, Potsdam
Auskunft:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Landesverband Nordost,
Fregestraße 44, 12161 Berlin
Telefon: 030 851055220
Fax: 030 851055225
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dguv.de/bk-tage
Landesärztekammer Brandenburg
Landesärztekammer Brandenburg
Weiterbildungskurs Sozialmedizinje 80 P
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB
Aufbaukurs E/F
22. Febr. bis 4. März 2016
Grundkurs A/B
11. bis 22. April 2016
Grundkurs C/D
19. bis 30. Sept. 2016
Aufbaukurs G/H
7. bis 18. Nov. 2016
Ort: Bernau
Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Oderaue
Auskunft: SalusCon GmbH,
Angerstraße 8, 16259 Oderaue
Telefon: 033457 46858 oder 030 530116320
Fax: 030 530116329
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saluscon.de
Fortbildungsangebote unter
www.laekb.de, Fortbildungskalender.
Alle Angaben sind ohne Garantie.
Bei Rückfragen bitte direkt an den
Veranstalter wenden.
Akademie für ärztliche Fortbildung
Landesärztekammer Brandenburg
Land Brandenburg
27. Juni bis 1. Juli 2016
Veranstaltungsort:
Geschäftsstelle der Landesärztekammer
Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Telefon 0331 8871528-11
Kursleitung:
Dr. med. Peter Markus Deckert
Brandenburg/Havel
Dipl.-Med. Katharina Wendt
Beeskow
2. Brandenburgischer
Apotheker- und Ärztetag
Management der Antikoagulation
Endocarditis-Prophylaxe
23. April 2016
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Sabine Gohlke, Hoppegarten
Dr. med. Reinhold Schrambke, Schorfheide
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 29
KVBB INFORMIERT
ENTSCHEIDUNGEN
DES LANDESAUSSCHUSSES FÜR ÄRZTE UND KRANKEN­KASSEN
DES LANDES BRANDENBURG ZUM VERSORGUNGSSTAND
Die Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten
sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der
Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.
de/praxis/zulassung/bedarfsplanung veröffentlicht.
ZULASSUNGSFÖRDERUNGEN
In folgenden Regionen werden aufgrund durch
den Landesauschuss festgestellter drohender
oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der
Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/
praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkeiten-ausschreibungen/
HAUSÄRZTE:
Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, PritzwalkWittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, ZehdenickGransee.
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide,
Lübben, Rathenow, Templin
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk-Wittstock/
Dosse, Zehdenick-Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Finsterwalde, Templin
Dermatologie:
Mittelbereiche: Templin, Zehdenick- Gransee
Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der
Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg
gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 11.02.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 96/2015
Fachrichtung:
1.) Nervenärzte/hier: FA für Psychiatrie
2.) Psychologischer Psychotherapeut
3.) Psychologischer Psychotherapeut
Planungsbereich: Potsdam
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 91/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Strausberg
gewünschter Übergabetermin: 01.07.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 92/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Neuruppin
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2017
laufende Bewerbungskennziffer: 93/2015
Fachrichtung: Innere Medizin/HA *
Planungsbereich: Mittelbereich Erkner
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 94/2015
Fachrichtung: Innere Medizin/SP Kardiologie *
Planungsbereich: ROR Uckermark-Barnim
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 95/2015
Fachrichtung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Planungsbereich: Oberspreewald-Lausitz
gewünschter Übergabetermin: 01.06.2016
* hälftiger Versorgungsauftrag
30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung
der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg,
Ansprechpartnerinnen:
Ingeborg Prößdorf, Tel.-Nr.: 03312309323 oder
Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 03312309320.
Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich.
Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift,
die Telefonnummer, die Facharztanerkennung
sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104,
14473 Potsdam, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht
automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage
unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter den Rufnummern
0331 2309320 oder -323 erfragen.
LUGV, ABTEILUNG GESUNDHEIT
INFEKTIONSSCHUTZ/INFEKTIONSKRANKHEITEN/IMPFSCHUTZ
Mumpserkrankungen im Land Brandenburg
Hintergrund
Mumps wird durch ein RNA-Virus übertragen,
das zu den Paramyxoviren gehört. Die Verbreitung erfolgt durch direkten Kontakt oder aerogen über Tröpfcheninfektion. Menschen sind
die einzigen natürlichen Wirte des Erregers.
Ohne Betrachtung der Länder mit einer hohen
Impfrate liegt die jährliche Neuerkrankungsrate in weiten Teilen der Welt zwischen 100 und
1.000 Fällen pro 100.000 der Bevölkerung. Im
Abstand von zwei bis fünf Jahren werden regelmäßig epidemische Peaks beobachtet [1]. Während früher in Deutschland überwiegend Kinder
im Alter unter zehn Jahren erkrankten, sind inzwischen häufig Jugendliche und junge Erwachsene betroffen [2]. Auch einzelne Erkrankungen
unter Geimpften, in der Regel nur einmal geimpft, werden verzeichnet.
Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung. Sie wird als zweimalige Kombinationsimpfung MMR für alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Standardimpfungen
von der STIKO empfohlen. Darüber hinaus gelten analog zur Masernimpfung für Erwachsene die folgenden altersspezifischen und beruflichen Empfehlungen: Impfung der nach 1970
Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, Impfung der in Gesundheitsdienstberufen
Tätigen, die unmittelbar Patienten versorgen
und Impfung der in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge
Erwachsene Beschäftigten [3].
Im Land Brandenburg besteht bereits seit 1996
eine Meldepflicht beim Verdacht oder bei einer Erkrankung an Mumps; bundesweit wurde
diese Meldepflicht erst 2013 eingeführt. Die Erkrankung oder der Krankheitsverdacht bei nicht
bzw. nicht ausreichend geimpften Kontaktpersonen führt in Deutschland entsprechend den
Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu
einem Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung oder zu einem Verbot der
Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung.
Epidemiologie der Mumpserkrankungen im Land Brandenburg
von 2002 bis 2015
Seit 2002 wurden im Land Brandenburg insgesamt nur 176 Mumpserkrankungen gemeldet, im Mittel rund 13 Erkrankungen pro
Jahr [Abb.1]. Die Patienten gehörten allen
Altersgruppen an: Vom Kleinkindalter bis in das Literatur
hohe Erwachsenenalter (95 Jahre). Der Alters- 1.WHO. International Travel and Health.
median lag bei 16 Jahren. Überwiegend betrofDisease Information: Mumps, http://www.
fen war die Altersgruppe der unter zehnJähriwho.int/ith/diseases/mumps/en/, letzte Abgen mit den höchsten Neuerkrankungsraten
frage: 25.11.2015
bei den Fünf- bis Zehnjährigen (mittlere Jahre- 2.Neuerungen in den aktuellen Empfehlungen
sinzidenz: drei Erkrankungen pro 100.000 der
der Ständigen Impfkommission (STIKO) am
Altersgruppe). Über den gesamten Zeitraum
RKI vom Juli 2012. Begründung der geänderwaren Mädchen und Frauen etwas häufiger beten Empfehlung zur Impfung gegen Mumps;
troffen als Jungen und Männer (92 vs. 84 Fälle).
Epid. Bull. 31/2012
3.Empfehlungen der Ständigen Impfkommis­
Die Hälfte der insgesamt in diesem Zeitraum
sion (STIKO) am Robert Koch-Institut /Stand:
stationär behandelten 14 Patienten war im Alter
August 2015; Epid. Bull. 34/2015
von fünf Jahren oder jünger. 21 % aller Erkrank- 4.RKI-Ratgeber für Ärzte: Mumps, aktualiten war geimpft (37 Fälle), darunter 15 Patiensierte Fassung vom April 2013, www.rki.de
ten zweimalig. In 99 % der Meldungen, die im
>Infektionsschutz> RKI-Ratgeber für Ärzte >
Zusammenhang mit einer Mumpserkrankung
Mumps, letzte Abfrage: 25.11.2015
standen, wurde ausschließlich das Vorliegen ei- 5.Thompson CI, Ellis J, Galiano M, Ramsay M,
ner Parotitis angegeben, in zwei Fällen zusätzBrown KE, Zambon M. Detection of influenlich Fieber, jeweils einmal zusätzlich Orchitis und
za A(H3N2) virus in children with suspected
Hörverlust.
mumps during winter 2014/15 in England.
Euro Surveill. 2015;20(31):pii=21203
Die Hälfte der Erkrankungen wurde allein auf- 6.www.rki.de>Infektionsschutz> Diagnostik in
grund der klinischen Diagnose gemeldet, nur 80
NRZ und Konsiliarlaboren> Masern, Mumps,
Fälle konnten zudem eine labordiagnostische
Röteln> FAQ> Antworten auf häufig gestellte
Bestätigung vorweisen.
Fragen (FAQ) zur Diagnostik von Mumpsverdachtsfällen, letzte Abfrage: 25.11.2015
Differentialdiagnosen
Mögliche Differenzialdiagnosen einer Parotitis
sind vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise virale
Infektionen mit dem Epstein-Barr-Virus, Parainfluenzavirus (Typ 1 und 3), Influenzavirus A, Coxsackievirus, Adenovirus oder Parvovirus B19 [4].
Eine aktuelle Studie aus Großbritannien belegt
die Häufigkeit von möglichen falsch-positiven
klinischen Mumps-Diagnosen bei Kindern während der Grippezeit. Während der Influenzasaison 2014/15 wurden 107 Kinder mit klinischem
Verdacht auf eine Mumpserkrankung zusätzlich
labordiagnostisch untersucht. Der Anteil der
Kinder, bei denen keine Mumpsviren, jedoch Influenzaviren oder andere respiratorische Erreger
nachgewiesen wurden, lag bei 15 % [5].
Vor diesem Hintergrund wird vom Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps
und Röteln am Robert Koch-Institut (NRZ
MMR, Robert Koch-Institut, Seestr. 10,
13353 Berlin) dringend empfohlen, auch bei
klinischen Mumps-Diagnosen eine labordiagnostische Absicherung zu veranlassen, die
zudem kostenlos ist. Dies gilt insbesondere bei
einer Mumpserkrankung von Personen, die gegen Mumps geimpft waren [6].
Infektionsschutz
Gemeldete Infektionskrankheiten im Land Brandenburg,
2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Auswahl)
Kumulativwert
2015*
2014**
Norovirus***
3520
3084
Campylobacter
2170
2304
Rotavirus
1759
1634
Keuchhusten
513
528
Windpocken
431
596
Lyme-Borreliose
1144
1412
MRSA
127
139
Masern
101
5
Tuberkulose
141
92
EHEC/STEC
44
36
Legionellose
12
7
Meningokokken
11
3
Mumps
15
7
*
**
***
Datenstand der Abfrage 25.11.2015
Datenstand der Abfrage 25.11.2014
ausschließlich labordiagnostische Fälle
Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2016 | 31
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Familie und Beruf
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attraktives Aus- und Weiterbildungsprogramm sorgt für die fachliche
Weiterentwicklung.«
Dr. Eckhard Müller-Sacks, Facharzt für
Arbeitsmedizin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CDMP (Certified Disability
Management Professional), Leiter
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Ihre Aufgaben:
– Betreuung und Verantwortung für die fachliche sowie
wirtschaftliche Umsetzung der in der Sparte zugeordneten
Aufträge/Verträge
– Führung der zugeordneten Mitarbeiter und externen Partner
(u. a. Honorarkräfte, Dienstleister)
– Durchsetzung der vereinbarten Ziele auf Ebene der Sparte
Medizin, u. a. mit Hilfe von Mitarbeiterführung durch Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung
– Personal- und Ressourcenplanung im Hinblick auf die zugeordneten Verträge inklusive Sicherstellung der Leistungsdokumentation
– Einarbeitung der neu eingestellten, zugeordneten Mitarbeiter sowie die Organisation und ggf. Übernahme der
fachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Absprache mit
der Clusterleitung
– Mitverantwortung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung
der Sparte Medizin
Ihr Profil:
– Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
sowie abgeschlossene Facharztausbildung im Bereich
Arbeitsmedizin bzw. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
– Vorliegen weiterer Qualifikationen (Facharzt Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, Fachkunde Reisemedizin etc.)
von Vorteil
– Erfahrung in der Beratung und arbeitsmedizinischen
Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen
und Größe
– Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich und Affinität
im Umgang mit Zahlen
– Führungs- und Leitungserfahrung erwünscht
– Erfahrung in interdisziplinärer Teamarbeit von Vorteil
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Kommunikationsgeschick
– Hohes Maß an Organisationsfähigkeit und Sorgfalt
– Gute Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen
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Praxisgesuch
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Inhaber und Verleger
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Präsident: Dr. med. Udo Wolter
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Herausgeber
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Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autoren­namen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und
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Anja Zimmermann M.A.
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