Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2952
21. Wahlperiode
29.01.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Sollen jetzt alle historischen Gehwegüberfahrten in Hamburg umgebaut
werden?
In Hamburg werden seit Jahrzehnten Gehwegüberfahrten mit Groß- oder
Kleinpflaster hergestellt. Diese Gehwegüberfahrten gehören zu Hamburg wie
der Hafen und die Alster.
Im Rahmen des grundsätzlich wichtigen und auch richtigen Projektes „Barrierefreier Bezirk“ will die Hamburger Verwaltung nunmehr zahlreiche dieser
Gehwegüberfahrten mit Wabensteinpflaster umbauen lassen. Alleine in der
Jarrestraße in Hamburg-Winterhude sollen nach den Vorstellungen der Verwaltung 19 Gehwegüberfahrten für rund 70.000 Euro Steuergelder umgebaut
werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die zuständige Behörde verfolgt derzeit kein Programm zum systematischen Umbau
von Gehwegüberfahrten. Grundsätzlich sind öffentliche Wege in Hamburg nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage
von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:
1.
Wie viele Gehwegüberfahrten wurden seit 2011 in Hamburg mit Großbeziehungsweise Kleinpflaster neu hergestellt und welche Kosten sind
dafür jeweils angefallen? Bitte jahresweise sowie nach Bezirken und
Stadtteilen aufschlüsseln.
Die erbetenen Angaben werden statistisch nicht erfasst. Um die Anzahl der seit 2011
neu hergestellten Gehwegüberfahrten in Groß- beziehungsweise Kleinpflaster zu
benennen, wurden deshalb die genehmigten Anträge mit folgendem Ergebnis herangezogen:
Im Bezirk Altona wurden seit dem Jahr 2011 circa 45 Gehwegüberfahrten in Großbeziehungsweise Kleinpflaster hergestellt, die Kosten beliefen sich auf circa 200 Euro
pro m².
Im Bezirk Hamburg-Nord wurden seit dem Jahr 2011 circa 15 Gehwegüberfahrten in
Kleinpflaster hergestellt, die Kosten beliefen sich auf circa 200 Euro pro m².
Im Bezirk Hamburg-Mitte wurden seit dem Jahr 2011 circa sieben Gehwegüberfahrten
in Groß- beziehungsweise Kleinpflaster hergestellt. Die Kosten beliefen sich im Mittel
auf circa 5.900 Euro pro Überfahrt. Im Bezirk Wandsbek wurden seit dem Jahr 2011
circa fünf Gehwegüberfahrten in Kleinpflaster hergestellt, die Kosten beliefen sich auf
circa 3.500 – 4.000 Euro pro Überfahrt. Im Bezirk Harburg, Bereich Harburger Bin-
Drucksache 21/2952
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
nenhafen, wurden im Jahr 2012 im Zuge größerer Baumaßnahmen zwei Gehwegüberfahrten in Großpflaster hergestellt, eine separate Kostenermittlung erfolgte nicht.
Im Hafengebiet sowie in den Bezirken Bergedorf und Eimsbüttel wurden in dem
betreffenden Zeitraum keine Gehwegüberfahrten in Groß- beziehungsweise Kleinpflaster neu hergestellt.
2.
Wie viele Gehwegüberfahrten gibt es in Hamburg? Bitte für Hamburg
gesamt angeben sowie nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln.
Siehe Antwort zu 1. Aus den Straßenakten allein ist die exakte Zahl der Gehwegüberfahrten nicht zu ermitteln. Zur Beantwortung dieser Frage müssten sämtliche Straßen
begangen und die Gehwegüberfahrten gezählt werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
3.
Wie wird die Absicht der Hamburger Verwaltung, die gepflasterten Gehwegüberfahrten umzubauen, seitens des Denkmalschutzamtes
a)
allgemein und
b)
speziell bezüglich der Jarrestraße
beurteilt und was hat das Denkmalschutzamt diesbezüglich bisher
unternommen?
Das Denkmalschutzamt befasst sich mit historischen Gehwegüberfahrten, sofern sich
diese innerhalb denkmalgeschützter Ensembles befinden (zum Beispiel Speicherstadt,
Zeißstraße). Hier besteht bei Veränderungen ein Genehmigungsvorbehalt gemäß § 9
des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes. Bei Umbaumaßnahmen wird in der
Regel nach einer Lösung gesucht, die dem Anliegen des Antragstellers und dem
Gedanken des Denkmalschutzes Rechnung trägt.
Die Überfahrten in der Jarrestraße befinden sich, soweit sie dem Denkmalschutzamt
bisher zur Umgestaltung vorgestellt wurden, nicht innerhalb geschützter Ensembles.
Die Stadtplanungsabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde gebeten, im
Rahmen ihrer Prüfungen angemessen zu berücksichtigen, dass die Flächen innerhalb
des Milieugebiets Jarrestadt liegen und zum Erhalt der städtebaulichen Qualitäten
beitragen.
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