Finanzierung der Freibadsanierung

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Finanzierung der Freibadsanierung
29.05.2015
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 28.05.2015 mit Mehrheit: „1.
Als Grundlage für das beauftragte Gutachten werden 2,5 Mio. Euro und 3 Mio. Euro als
Sanierungs-/Modernisierungsaufwand festgelegt. Die Variante 2 wird favorisiert. 2. Unter Vorbehalt
der Verabschiedung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie der Zustimmung des Rates
empfiehlt der Hauptausschuss, dass die nach dem Entwurf des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes für Augustdorf angekündigten Gelder (616.000 Euro)
sowie der geforderte Eigenanteil (10 %) für die Sanierung und Modernisierung des Freibades als
„Starthilfe“ zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind bei der Erstellung des Gutachtens von
der Fa. Concunia zu berücksichtigen.“ Diesem Beschluß stimmten die Fraktionen von SPD, FWG und
FDP zu. Die CDU stimmte dagegen, der Bürgermeister enthielt sich.
Der Bürgermeister hatte in seiner umfangreichen Vorlage für die Sitzung darum gebeten,
Rahmenbedingungen für das Gutachten zur Finanzierung der Freibadsanierung zu beschließen.
Diese Bitte wurde mit der Festlegung von Summen für den Sanierungsaufwand (2,5 und 3 Mio. €)
sowie der Variante 2 entsprochen. Die Variante 2 sieht vor, das Schwimmerbecken von 50 auf 33 m
zu verkleinern und die Gebäude neu in Beckennähe zu errichten. Die ca. 50 Jahr alte Technik soll
komplett erneuert werden. (Eine ausführlichere Darstellung der Variante 2 finden Sie unter
http://www.augustdorf.de/aug-tourismus---kultur3cbr-3efreizeit---sport/freibad/ ).
Der zweite Teil des Beschlusses wurde von der SPD-Fraktion vorgeschlagen. Mit dem
Kommunalinvestitionsfördergesetz soll die Gemeinde in diesem Jahr zusätzliche Gelder erhalten.
Das Kommunalinvestitionsfördergesetz und das notwendige Landesgesetz zur Umsetzung sind noch
nicht beschlossen. Bei der Summe von 616.000 € handelt es sich um eine Schätzung eines
kommunalen Spitzenverbandes. Wie Heinrich-Georg Schneider (SPD) ausführte, soll mit dem
Beschluss ein Signal für das Freibad gesetzt werden.
Die FWG- und die FDP-Fraktion unterstützten den Vorschlag. Die CDU-Fraktion stimmte dagegen,
u.a. weil sie vor der Beauftragung eines Gutachtens zunächst das Gespräch mit den Bürgern führen
will. Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf erklärte, dass es auch für ihn eine Option ist, die Gelder aus
dem Bundesinvestitionsfördergesetz für das Freibad einzusetzen. Er bat jedoch darum, vor einer
Beschlussfassung den Kämmerer um eine Stellungnahme zu bitten. Eine ausführliche Darlegung der
Argumente aller Redner können Sie der Niederschrift entnehmen, die nach Fertigstellung unter
http://www.augustdorf.de/aug-tourismus---kultur3cbr-3efreizeit---sport/freibad/ veröffentlicht wird.
Dort finden Sie auch die Beschlussvorlage der Verwaltung.
In ihrer Vorlage hatte die Verwaltung ausgeführt, dass das Gutachten bis zu 10.000 € kosten wird.
Es gehe im Kern darum, zu ermitteln, wie hoch die Wasser- und Abwassergebühren erhöht werden
können und dürfen, um die Sanierung und den Betrieb des Freibades bezahlen zu können.
Gebühren- und Steuererhöhungen würden auch von der Kommunalaufsicht gefordert, und zwar
unabhängig von einer Freibadsanierung. Zudem stünden Investitionen im Wasser- und
Abwasserbereich an, die zu Gebührenerhöhungen führen können. Die Eingliederung des Freibades
in die Gemeindewerke sei keine Voraussetzung zur Stützung des Freibades durch den Eigenbetrieb.
Der Bürgermeister regte vielmehr an, über eine Wiedereingliederung der Gemeindewerke in den
Kernhaushalt nachzudenken, weil die Gemeinde dadurch Geld sparen könne und ein effizienterer
Personaleinsatz möglich wäre. Schließlich wurde auch darum gebeten, über die Entwicklung eines
Erholungsgewässers mit Bademöglichkeit am Kohlenweg als Alternative nachzudenken und diese
Variante nicht von vornherein auszuschließen.
Der gesamte Beratungsverlauf mit den dazu gehörenden Informationen ist nachzulesen unter
http://www.augustdorf.de/aug-tourismus---kultur3cbr-3efreizeit---sport/freibad/.
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