Bekanntmachung Die Erste Hilfe-Ausbildung ist gesetzlich neu geregelt worden! Ab 1.1.2015 umfasst sie nur noch 9 UE (statt wie bisher 16 UE). Ab 1.9. 2015 kann sie für die ÜL-C-Lizenz-Ausbildung nur noch bei bestimmten Institutionen oder Organisationen absolviert werden. Eine Anerkennung einer extern absolvierten Erste Hilfe-Ausbildung mit 9 UE, und laut LSB diese ab dem 1.9.2015 n u r (!) bei dem DRK, DLRG, MalteserHilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund sowie der Johanniter-Unfallhilfe absolviert, ist... - nur für die ÜL-C-Lizenzsausbildung im Rahmen des Zusatzstudiums Sport und Bewegung möglich und muss bei Beantragung der Lizenz noch gültig sein und - alleine für 2 SWS innerhalb des Zertifikatsabschluss im Rahmen des Zusatzstudiums Sport und Bewegung nicht möglich. Folgende Möglichkeiten werden für den Zertifikatsabschluss anerkannt: a. Ein intern absolviertes (in der ZB-SB), 2-tägiges Erste HilfeAusbildungsseminar mit ca. 16 UE (= Erste Hilfe-Ausbildung9 UE und ein Ergänzungsthema) b. Eine extern absolvierte Erste Hilfe-Ausbildung mit 9 UE im Rahmen Ihrer Gültigkeit erweitert durch eine zusätzliche Teilnahme am zweiten Tag (= Ergänzungsthema) des internen Erste Hilfe-Seminars Für die Seminar-Anmeldung entscheiden Sie, ob Sie … - intern das 2 SWS-umfassende Erste Hilfe-Ausbildungsseminar mit Ergänzungsthema oder nur am 2. Tag des internen Erste Hilfe-Ausbildungsseminars das Ergänzungsthema zur Erweiterung Ihres gültigen, extern absolvierten Erste Hilfe-Scheins mit 9 UE absolvieren wollen! - Extern erhaltene Erste Hilfe-Scheine mit einem Umfang von 16 UE, die nicht älter als 2 Jahre bei Einschreibung waren, behalten Ihre Anerkennung nur für das Zertifikat. WICHTIG: Bei der Beantragung der ÜL-C-Lizenz muss der vorgelegte Erste-Hilfe-Schein gültig sein (=> Ausstellungsdatum darf nicht älter als 2 Jahre sein) und bei einer der o.g. Institutionen absolviert worden sein! (Änderungen vorbehalten)
© Copyright 2024 ExpyDoc