Erste Hilfe

Bekanntmachung
Die Erste Hilfe-Ausbildung ist gesetzlich neu geregelt worden!
Ab 1.1.2015 umfasst sie nur noch 9 UE (statt wie bisher 16 UE).
Ab 1.9. 2015 kann sie für die ÜL-C-Lizenz-Ausbildung nur noch bei bestimmten
Institutionen oder Organisationen absolviert werden.
Eine Anerkennung einer extern absolvierten Erste Hilfe-Ausbildung mit 9 UE,
und laut LSB diese ab dem 1.9.2015 n u r (!) bei dem DRK, DLRG, MalteserHilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund sowie der Johanniter-Unfallhilfe absolviert,
ist...
- nur für die ÜL-C-Lizenzsausbildung im Rahmen des Zusatzstudiums Sport und
Bewegung möglich und muss bei Beantragung der Lizenz noch gültig sein
und
- alleine für 2 SWS innerhalb des Zertifikatsabschluss im Rahmen des
Zusatzstudiums Sport und Bewegung nicht möglich.
Folgende Möglichkeiten werden für den Zertifikatsabschluss anerkannt:
a. Ein intern absolviertes (in der ZB-SB), 2-tägiges Erste HilfeAusbildungsseminar mit ca. 16 UE (= Erste Hilfe-Ausbildung9 UE und ein
Ergänzungsthema)
b. Eine extern absolvierte Erste Hilfe-Ausbildung mit 9 UE im Rahmen Ihrer
Gültigkeit erweitert durch eine zusätzliche Teilnahme am zweiten Tag
(= Ergänzungsthema) des internen Erste Hilfe-Seminars
Für die Seminar-Anmeldung entscheiden Sie, ob Sie …
- intern das 2 SWS-umfassende Erste Hilfe-Ausbildungsseminar mit
Ergänzungsthema
oder
nur am 2. Tag des internen Erste Hilfe-Ausbildungsseminars das
Ergänzungsthema zur Erweiterung Ihres gültigen, extern absolvierten Erste
Hilfe-Scheins mit 9 UE
absolvieren wollen!
-
Extern erhaltene Erste Hilfe-Scheine mit einem Umfang von 16 UE, die nicht älter als 2
Jahre bei Einschreibung waren, behalten Ihre Anerkennung nur für das Zertifikat.
WICHTIG:
Bei der Beantragung der ÜL-C-Lizenz muss der vorgelegte Erste-Hilfe-Schein gültig
sein (=> Ausstellungsdatum darf nicht älter als 2 Jahre sein) und bei einer der o.g.
Institutionen absolviert worden sein!
(Änderungen vorbehalten)