Wahlbekanntmachung zur Neuwahl von Vertretern/innen und Ersatzvertretern/innen Nach § 29 (2) der Satzung sind Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Auf je angefangene 150 Mitglieder wird ein Vertreter/eine Vertreterin gewählt. Ferner sind auch Ersatzvertreter/innen in angemessener Zahl zu wählen. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand verantwortlich. Dieser besteht aus vier Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt wurden sowie je einem Mitglied des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 1. Die Wahl erfolgt in der Zeit vom 29.03 bis zum 22.04.2016. Spätestens am 22.04.2016 um 12.30 Uhr müssen die Wahlbriefe beim Wahlvorstand in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft e.G., Oesterleystraße 4, 37083 Göttingen eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. 2. Wahlberechtigt sind alle im Zeitpunkt dieser Wahlbekanntmachung vom Vorstand zugelassenen Mitglieder der Genossenschaft. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. 3. Es werden 8 Wahlbezirke festgelegt, davon 7 für in Göttingen wohnhafte Mitglieder. Der Zuschnitt dieser Wahlbezirke orientiert sich an den in Göttingen vorhandenen Postleitzahlbereichen. Für in Rosdorf wohnende Mitglieder wurde ein weiterer Wahlbezirk gebildet. Auswärtige Mitglieder werden, mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens, proportional den 8 Wahlbezirken zugeordnet. 4. Die Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder sowie die der zu wählenden Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen ist bei jedem der nachstehend näher beschriebenen Wahlbezirke angegeben. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen in dem jeweiligen Wahlbezirk entscheidet darüber, ob jemand als Vertreter oder Ersatzvertreter gewählt wird. Wahlbezirk 1 Postleitzahlbereich 37073 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens Wahlbezirk 3 Postleitzahlbereich 37077 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens Wahlbezirk 5 Postleitzahlbereich 37081 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens Wahlbezirk 7 Postleitzahlbereich 37085 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens 11 Vertreter 3 Ersatzvertreter Wahlbezirk 2 Postleitzahlbereich 37075 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens 23 Vertreter 6 Ersatzvertreter 5 Vertreter 2 Ersatzvertreter Wahlbezirk 4 Postleitzahlbereich 37079 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens 7 Vertreter 2 Ersatzvertreter 8 Vertreter 2 Ersatzvertreter Wahlbezirk 6 Postleitzahlbereich 37083 Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens 18 Vertreter 5 Ersatzvertreter 8 Vertreter 2 Ersatzvertreter Wahlbezirk 8 Gemeinde Rosdorf Wahlberechtigte Mitglieder: zu wählen sind: mindestens 6 Vertreter 2 Ersatzvertreter 5. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen zu wählen sind. Das Mitglied kann je Kandidierendem jedoch nur jeweils eine Stimme vergeben. 6. Wählbar ist jede natürliche geschäftsfähige Person, die im Zeitpunkt dieser Wahlbekanntmachung ein vom Vorstand zugelassenes Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört. 7. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst, einen oder auch mehrere Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist. 8. Die Listen, der in den einzelnen Wahlbezirken wahlberechtigten Mitglieder, liegen in der Zeit vom 25.01. - 19.02.2016 in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen während der Öffnungszeiten aus. Einwendungen gegen die Listen sind spätestens bis zum 21.02.2016 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. 9. Kandidaten zur Wahl können bis zum 21.02.2016 vorgeschlagen werden. 10. Die Wahlvorschläge liegen vom 29.02. - 11.03.2016 in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen während der Öffnungszeiten aus. 11. Einsprüche gegen die Kandidatenliste können bis zum 15.03.2016, 12.00 Uhr beim Wahlvorstand erhoben werden. 12. Wahlunterlagen für die Briefwahl werden allen Mitgliedern bis spätestens zum 29.03.2016 zugesandt. Diese bestehen aus a) einem Freiumschlag mit aufgedruckter Anschrift „An den Wahlvorstand“. Der Freiumschlag enthält außerdem die Wählerlistennummer des Wahlbezirkes. b) einem Stimmzettel mit neutralem Stimmzettelumschlag. c) einer persönlichen Erklärung, dass der Stimmzettel von dem Mitglied selbst ausgefüllt wurde. d) einem allgemeinen Hinweis des Wahlvorstandes. 13. Das Wahlergebnis wird vom Wahlvorstand durch Beschluss festgestellt. Die Namen der gewählten Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen werden in der Zeit vom 06.05. – 20.05.2016 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen zur Einsichtnahme ausgelegt. 14. Die Frist zur Anfechtung des Wahlergebnisses durch wahlberechtigte Mitglieder endet am 27.05.2016 um 12.30 Uhr.
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