Wahlbekanntmachung Info Wahl 2016

Wahlbekanntmachung zur Neuwahl von Vertretern/innen und Ersatzvertretern/innen
Nach § 29 (2) der Satzung sind Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen in allgemeiner,
unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Auf je angefangene 150 Mitglieder wird ein
Vertreter/eine Vertreterin gewählt. Ferner sind auch Ersatzvertreter/innen in angemessener Zahl zu
wählen. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand verantwortlich. Dieser besteht aus vier
Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt wurden sowie je einem Mitglied des
Aufsichtsrates und des Vorstandes.
1. Die Wahl erfolgt in der Zeit vom 29.03 bis zum 22.04.2016. Spätestens am 22.04.2016 um
12.30 Uhr müssen die Wahlbriefe beim Wahlvorstand in der Geschäftsstelle der
Wohnungsgenossenschaft e.G., Oesterleystraße 4, 37083 Göttingen eingegangen sein. Es
gilt nicht das Datum des Poststempels.
2. Wahlberechtigt sind alle im Zeitpunkt dieser Wahlbekanntmachung vom Vorstand
zugelassenen Mitglieder der Genossenschaft. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
3. Es werden 8 Wahlbezirke festgelegt, davon 7 für in Göttingen wohnhafte Mitglieder. Der
Zuschnitt dieser Wahlbezirke orientiert sich an den in Göttingen vorhandenen
Postleitzahlbereichen. Für in Rosdorf wohnende Mitglieder wurde ein weiterer Wahlbezirk
gebildet. Auswärtige Mitglieder werden, mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens,
proportional den 8 Wahlbezirken zugeordnet.
4. Die Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder sowie die der zu wählenden Vertreter/innen und
Ersatzvertreter/innen ist bei jedem der nachstehend näher beschriebenen Wahlbezirke
angegeben. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen in dem jeweiligen Wahlbezirk entscheidet
darüber, ob jemand als Vertreter oder Ersatzvertreter gewählt wird.
Wahlbezirk 1
Postleitzahlbereich 37073
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
Wahlbezirk 3
Postleitzahlbereich 37077
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
Wahlbezirk 5
Postleitzahlbereich 37081
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
Wahlbezirk 7
Postleitzahlbereich 37085
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
11 Vertreter
3 Ersatzvertreter
Wahlbezirk 2
Postleitzahlbereich 37075
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
23 Vertreter
6 Ersatzvertreter
5 Vertreter
2 Ersatzvertreter
Wahlbezirk 4
Postleitzahlbereich 37079
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
7 Vertreter
2 Ersatzvertreter
8 Vertreter
2 Ersatzvertreter
Wahlbezirk 6
Postleitzahlbereich 37083
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
18 Vertreter
5 Ersatzvertreter
8 Vertreter
2 Ersatzvertreter
Wahlbezirk 8
Gemeinde Rosdorf
Wahlberechtigte Mitglieder:
zu wählen sind:
mindestens
6 Vertreter
2 Ersatzvertreter
5. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter/innen und
Ersatzvertreter/innen zu wählen sind. Das Mitglied kann je Kandidierendem jedoch nur jeweils
eine Stimme vergeben.
6. Wählbar ist jede natürliche geschäftsfähige Person, die im Zeitpunkt dieser
Wahlbekanntmachung ein vom Vorstand zugelassenes Mitglied der Genossenschaft ist und
nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört.
7. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst, einen oder auch mehrere Kandidaten zur
Wahl vorschlagen. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen und die Anschrift des
vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des
Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist.
8. Die Listen, der in den einzelnen Wahlbezirken wahlberechtigten Mitglieder, liegen in der Zeit
vom 25.01. - 19.02.2016 in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen
während der Öffnungszeiten aus. Einwendungen gegen die Listen sind spätestens bis zum
21.02.2016 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.
9. Kandidaten zur Wahl können bis zum 21.02.2016 vorgeschlagen werden.
10. Die Wahlvorschläge liegen vom 29.02. - 11.03.2016 in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen während der Öffnungszeiten aus.
11. Einsprüche gegen die Kandidatenliste können bis zum 15.03.2016, 12.00 Uhr beim
Wahlvorstand erhoben werden.
12. Wahlunterlagen für die Briefwahl werden allen Mitgliedern bis spätestens zum 29.03.2016
zugesandt. Diese bestehen aus
a) einem Freiumschlag mit aufgedruckter Anschrift „An den Wahlvorstand“. Der
Freiumschlag enthält außerdem die Wählerlistennummer des Wahlbezirkes.
b) einem Stimmzettel mit neutralem Stimmzettelumschlag.
c) einer persönlichen Erklärung, dass der Stimmzettel von dem Mitglied selbst ausgefüllt
wurde.
d) einem allgemeinen Hinweis des Wahlvorstandes.
13. Das Wahlergebnis wird vom Wahlvorstand durch Beschluss festgestellt. Die Namen der
gewählten Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen werden in der Zeit vom 06.05. –
20.05.2016 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft
eG Göttingen zur Einsichtnahme ausgelegt.
14. Die Frist zur Anfechtung des Wahlergebnisses durch wahlberechtigte Mitglieder endet am
27.05.2016 um 12.30 Uhr.