Leitfaden zum Erstellen eines Verkehrs- und

Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
T 031 838 00 102
F 031 838 00 01
www.vechigen.ch
Sicherheitskommission
Boll, 17. August 2015 / mdr
Leitfaden zum Erstellen
eines Sicherheits- und Verkehrskonzepts
bei grösseren Veranstaltungen
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1. Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Es wird unterschieden zwischen Grossanlässen mit über 280 Personen und
Kleinanlässen (beispielsweise Vereinsanlässe, 1. August-Feier, etc).
Reservation von Sportanlagen und Schulräume sind so früh wie möglich zu
reservieren; das Gesuchsformular kann wie folgt heruntergeladen werden:
www.vechigen.ch/Verwaltung/Lokalmiete
1.1. Grossanlässe (> 280 Personen)
Nachstehende Unterlagen müssen mindestens 6 Monate vor dem Anlass
bei der Standortgemeinde eingereicht werden, damit ein reibungsloser Ablauf
gewährleistet werden kann:
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



Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Jugendschutzkonzept
Hygienekonzept
Verkehrs- und Sicherheitskonzept
Getränkekarte
Ev. Meldung für Veranstaltung über 93 dB(A) gemäss Schalll- und Laserverordnung
Ohne vollständig eingereichte Unterlagen kann das Gesuch nicht entgegengenommen werden.
1.2. Kleinanlässe
Nachstehende Unterlagen müssen spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei
der Standortgemeinde eingereicht werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann:




Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Jugendschutzkonzept
Hygienekonzept
Getränkekarte
Ohne vollständig eingereichte Unterlagen kann das Gesuch nicht entgegengenommen werden.
Anschrift
Gemeindeverwaltung Vechigen
Präsidialabteilung, zH Marianne de Raemy
Kernstrasse 1
3067 Boll
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2. Formulare / Download
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist bei der Standortgemeinde mit den unter Ziff. 1.1 und 1.2 erwähnten Beilagen einzureichen.
Die Fristen sind zu beachten, vgl. Ziff. 1.1 und 1.2)
Das Formular Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung kann von
www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden
ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden.
Jugendschutz
Dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in jedem Fall ein
Jugendschutzkonzept beizulegen. Es muss aufzeigen, wie die Alkoholabgabebestimmungen durchgesetzt werden sollen. Ebenfalls enthält das Konzept
Aussagen zur Umsetzung der Jungendschutzmassnahmen. Insbesondere
sind die zuständigen Personen zu bezeichnen. Es ist aufzuzeigen, wie das
Personal instruiert wird.
Das Formular Jugendschutzkonzept kann von
www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden
ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden.
Hygienekonzept
Die verantwortliche Person hat im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Konzept zur
Selbstkontrolle zu erarbeiten und anzuwenden. Das Hygienekonzept muss am
Anlass bei einer Kontrolle durch den Lebensmittelinspektor vorgewiesen werden können.
Das Hygienekonzept ist dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung beizulegen.
Das Formular Hygienekonzept kann von
www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden
ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden.
Getränkekarte/Preise
Dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in jedem Fall eine
Getränkekarte beizulegen.
Dabei müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger angeboten werden, als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge (Sirupartikel).
Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung
Wird eine Veranstaltung über 93 dB(A) durchgeführt, muss dem Gesuch um
gastgewerbliche Einzelbewilligung zusätzlich das Meldeformular „für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung“ beigelegt
werden.
Download unter:
www.jkg.be.ch/Regierungsstatthalterämter/Formulare/Gastgewerbe/Meldeformular.
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3. Verkehrs- und Sicherheitskonzept
Bei Grossanlässen (ab 280 Besucher) ist zwingend ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept einzureichen.
3.1. Inhalte zum Verkehrskonzept
Für Fragen oder eine Beratung zum Konzept:
 Daniel Eicher: 079 899 45 13, [email protected] (Sicherheit)
Der Veranstalter hat innerhalb des Festgebietes und in der näheren Umgebung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.
a) Absperrungen / Signalisationen
Diesbezüglich ist mit dem Bereich Sicherheit Kontakt aufzunehmen. Absperrmaterial kann vom Werkhof in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt
werden.
Werkhof, Martin Hofer: 079 487 26 84, [email protected].
Strassensperrungen und Umzüge müssen rechtzeitig, 1 bis 2 mal vor dem
Anlass, öffentlich publiziert werden. Für die Benützung resp. Signalisation von
Kantonsstrassen und Gemeindestrassen ist die zuständige Polizei rechtzeitig
zu kontaktieren.
b) Zufahrtswege
Die Zufahrtswege zu den Festplätzen müssen für Feuerwehr- und andere Notfallfahrzeuge ohne Einschränkungen befahrbar sein. Ausserdem sollte ein
Wendeplatz vorgesehen sein.
c) Fluchtwege
Müssen speziell bezeichnet und jederzeit passierbar sein.
d) Parkplätze
Die Zufahrten zu den Parkplätzen sind auszuschildern oder werden mit Personal organisiert.
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3.2. Inhalte zum Sicherheits- und Brandschutzkonzept
Für Fragen oder eine Beratung zum Konzept:
 FW Kdt Stefan Wyss: 079 218 74 43, [email protected] (Brandschutz)
Die Weisungen der GVB Bern
BSM 10 – Temporäre Veranstaltungen
BSM 11 – Bestimmungen für Nebenbauten mit einer Grundfläche bis 20 m2
sind einzuhalten.
Die Weisungen können unter
www.gvb.ch/Schutz+Vorsorge/Brandschutz/Fachinformationen/Vorschriften,
Merkblätter
heruntergeladen werden.
Brandschutz / Feuerwehr
Es ist ein Verantwortlicher zu bezeichnen, der
 die Durchführung und Kontrolle der Massnahmen sicherstellt,
 sich über die Standorte der Löscheinrichtungen orientiert,
 dafür sorgt, dass alle Ein- und Ausgänge sowie speziell bezeichnete Notausgänge jederzeit passierbar sind,
 alle Gegebenheiten und Vorgänge beachtet, die zu einem Brand führen
könnten.
Bei einem Brandausbruch für die Durchführung nachstehender Massnahmen
besorgt ist:
1. Feuerwehr über Telefon-Nummer 118 alarmieren,
2. Ausgänge entriegeln und Brandschutztüren schliessen,
3. Personen evakuieren aus Gefahrenbereich,
4. Brandbekämpfung mit den vorhanden privaten Löscheinrichtungen,
5. weitere Aufträge gemäss Einsatzleitung Feuerwehr.
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4. Allgemeine Informationen
4.1. Lärm
Dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist grosse Beachtung zu schenken. Die
Nachtruhe dauert von 22.00 - 06.00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher
Lärm, welcher den Schlaf oder die Ruhe stört, untersagt.
Anordnungen der Gemeinde, speziell in Bezug auf die Dosierung der Lautstärke, sind Folge zu leisten. Gestützt auf berechtigte Lärmbeschwerden oder
Überschreitung des bewilligten Schallpegels ist die Gemeinde befugt, das
Musizieren und Konzertieren ganz zu untersagen oder im Extremfall eine Veranstaltung vorzeitig abbrechen zu lassen.
Festveranstaltern wird empfohlen, die Nachbarschaft des Festareals rechtzeitig über den Festablauf zu orientieren.
4.2. Lautsprecher
Megaphone, Verstärker und Lautsprecheranlagen sind in Festzelten und im
Freien so zu bedienen, dass Drittpersonen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden. Während der Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie sonnund feiertags dürfen Lautsprecher-anlagen nur stark gedrosselt verwendet
werden.
4.3. Versicherung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Unfallfolgen, die auf das Aufstellen der Bauten, Tische, Stühle, Tanzbühnen und Schaustellergeschäfte sowie
auf den Festbetrieb zurückzuführen sind. Ebenso haftet er für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des benützten Grund und Bodens.
4.4. WC-Anlagen
Auf dem Festgelände sind genügend WC-Anlagen (getrennt für Frauen und
Männer) aufzustellen. Während des Anlasses betreut der Veranstalter diese
WC-Anlagen und sorgt dafür, dass diese sauber sind. Das Einleiten von Abwassern (WC-Anlagen, Küchen) in öffentliche Abwassersysteme ist mit der
Bauabteilung zu regeln.
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5. Wichtige Adressen
Sekretariat Sicherheitskommission, Gemeindeverwaltung
Gesuchseinreichung
T 031 838 00 12
Anlagewart MZG, Hansueli Hauswirth
T 078 814 24 60
Feuerwehrkommandant, Stefan Wyss
T 079 218 74 73
Allgemeine Sicherheit, Verkehr, Daniel Eicher
T 079 899 45 13
Räumlichkeiten (Schulen)
Bauabteilung, Reservationen
Schule Stämpbach, Daniel Ryser
Schule Utzigen, Marcel Wiedmer
Oberstufenschule, Fritz Fankhauser
T 031 838 00 45
T 079 859 65 85
T 079 510 17 99
T 079 783 66 85
Absperrmaterial
Gemeindewerkhof, Stämpbachstrasse 4, 3067 Boll
Martin Hofer
T 079 487 26 84
WC-Anlagen
ToiToi, Belp, www.toitoi.ch, T 031 0800 864 000
Mobi-Toil AG, Industrie Neuhof 19a, 3422 Kirchberg, www.mobitoil.ch
T 034 447 46 00
Polizei
Feuerwehr
Ambulanz
117
118
144
Kontrollbänder zum Umsetzen der Jugendschutzbestimmungen
(bis zu 500 Exemplare pro Farbe kostenlos) www.jugendschutzbern.ch
Hinweisschilder gesetzlich vorgeschriebene Alterslimite
(kostenlos) www.jugendschutzbern.ch
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