Gemeindeverwaltung Kernstrasse 1 3067 Boll T 031 838 00 102 F 031 838 00 01 www.vechigen.ch Sicherheitskommission Boll, 17. August 2015 / mdr Leitfaden zum Erstellen eines Sicherheits- und Verkehrskonzepts bei grösseren Veranstaltungen 1 1. Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung Es wird unterschieden zwischen Grossanlässen mit über 280 Personen und Kleinanlässen (beispielsweise Vereinsanlässe, 1. August-Feier, etc). Reservation von Sportanlagen und Schulräume sind so früh wie möglich zu reservieren; das Gesuchsformular kann wie folgt heruntergeladen werden: www.vechigen.ch/Verwaltung/Lokalmiete 1.1. Grossanlässe (> 280 Personen) Nachstehende Unterlagen müssen mindestens 6 Monate vor dem Anlass bei der Standortgemeinde eingereicht werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann: Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung Jugendschutzkonzept Hygienekonzept Verkehrs- und Sicherheitskonzept Getränkekarte Ev. Meldung für Veranstaltung über 93 dB(A) gemäss Schalll- und Laserverordnung Ohne vollständig eingereichte Unterlagen kann das Gesuch nicht entgegengenommen werden. 1.2. Kleinanlässe Nachstehende Unterlagen müssen spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde eingereicht werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann: Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung Jugendschutzkonzept Hygienekonzept Getränkekarte Ohne vollständig eingereichte Unterlagen kann das Gesuch nicht entgegengenommen werden. Anschrift Gemeindeverwaltung Vechigen Präsidialabteilung, zH Marianne de Raemy Kernstrasse 1 3067 Boll 2 2. Formulare / Download Gastgewerbliche Einzelbewilligung Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist bei der Standortgemeinde mit den unter Ziff. 1.1 und 1.2 erwähnten Beilagen einzureichen. Die Fristen sind zu beachten, vgl. Ziff. 1.1 und 1.2) Das Formular Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung kann von www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden. Jugendschutz Dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Es muss aufzeigen, wie die Alkoholabgabebestimmungen durchgesetzt werden sollen. Ebenfalls enthält das Konzept Aussagen zur Umsetzung der Jungendschutzmassnahmen. Insbesondere sind die zuständigen Personen zu bezeichnen. Es ist aufzuzeigen, wie das Personal instruiert wird. Das Formular Jugendschutzkonzept kann von www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden. Hygienekonzept Die verantwortliche Person hat im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Konzept zur Selbstkontrolle zu erarbeiten und anzuwenden. Das Hygienekonzept muss am Anlass bei einer Kontrolle durch den Lebensmittelinspektor vorgewiesen werden können. Das Hygienekonzept ist dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung beizulegen. Das Formular Hygienekonzept kann von www.vechigen.ch/Dienstleistungen/Gastgewerbe heruntergeladen werden ober bei der Präsidialabteilung bezogen werden. Getränkekarte/Preise Dem Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in jedem Fall eine Getränkekarte beizulegen. Dabei müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger angeboten werden, als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge (Sirupartikel). Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung Wird eine Veranstaltung über 93 dB(A) durchgeführt, muss dem Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung zusätzlich das Meldeformular „für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung“ beigelegt werden. Download unter: www.jkg.be.ch/Regierungsstatthalterämter/Formulare/Gastgewerbe/Meldeformular. 3 3. Verkehrs- und Sicherheitskonzept Bei Grossanlässen (ab 280 Besucher) ist zwingend ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept einzureichen. 3.1. Inhalte zum Verkehrskonzept Für Fragen oder eine Beratung zum Konzept: Daniel Eicher: 079 899 45 13, [email protected] (Sicherheit) Der Veranstalter hat innerhalb des Festgebietes und in der näheren Umgebung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. a) Absperrungen / Signalisationen Diesbezüglich ist mit dem Bereich Sicherheit Kontakt aufzunehmen. Absperrmaterial kann vom Werkhof in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Werkhof, Martin Hofer: 079 487 26 84, [email protected]. Strassensperrungen und Umzüge müssen rechtzeitig, 1 bis 2 mal vor dem Anlass, öffentlich publiziert werden. Für die Benützung resp. Signalisation von Kantonsstrassen und Gemeindestrassen ist die zuständige Polizei rechtzeitig zu kontaktieren. b) Zufahrtswege Die Zufahrtswege zu den Festplätzen müssen für Feuerwehr- und andere Notfallfahrzeuge ohne Einschränkungen befahrbar sein. Ausserdem sollte ein Wendeplatz vorgesehen sein. c) Fluchtwege Müssen speziell bezeichnet und jederzeit passierbar sein. d) Parkplätze Die Zufahrten zu den Parkplätzen sind auszuschildern oder werden mit Personal organisiert. 4 3.2. Inhalte zum Sicherheits- und Brandschutzkonzept Für Fragen oder eine Beratung zum Konzept: FW Kdt Stefan Wyss: 079 218 74 43, [email protected] (Brandschutz) Die Weisungen der GVB Bern BSM 10 – Temporäre Veranstaltungen BSM 11 – Bestimmungen für Nebenbauten mit einer Grundfläche bis 20 m2 sind einzuhalten. Die Weisungen können unter www.gvb.ch/Schutz+Vorsorge/Brandschutz/Fachinformationen/Vorschriften, Merkblätter heruntergeladen werden. Brandschutz / Feuerwehr Es ist ein Verantwortlicher zu bezeichnen, der die Durchführung und Kontrolle der Massnahmen sicherstellt, sich über die Standorte der Löscheinrichtungen orientiert, dafür sorgt, dass alle Ein- und Ausgänge sowie speziell bezeichnete Notausgänge jederzeit passierbar sind, alle Gegebenheiten und Vorgänge beachtet, die zu einem Brand führen könnten. Bei einem Brandausbruch für die Durchführung nachstehender Massnahmen besorgt ist: 1. Feuerwehr über Telefon-Nummer 118 alarmieren, 2. Ausgänge entriegeln und Brandschutztüren schliessen, 3. Personen evakuieren aus Gefahrenbereich, 4. Brandbekämpfung mit den vorhanden privaten Löscheinrichtungen, 5. weitere Aufträge gemäss Einsatzleitung Feuerwehr. 5 4. Allgemeine Informationen 4.1. Lärm Dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist grosse Beachtung zu schenken. Die Nachtruhe dauert von 22.00 - 06.00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher Lärm, welcher den Schlaf oder die Ruhe stört, untersagt. Anordnungen der Gemeinde, speziell in Bezug auf die Dosierung der Lautstärke, sind Folge zu leisten. Gestützt auf berechtigte Lärmbeschwerden oder Überschreitung des bewilligten Schallpegels ist die Gemeinde befugt, das Musizieren und Konzertieren ganz zu untersagen oder im Extremfall eine Veranstaltung vorzeitig abbrechen zu lassen. Festveranstaltern wird empfohlen, die Nachbarschaft des Festareals rechtzeitig über den Festablauf zu orientieren. 4.2. Lautsprecher Megaphone, Verstärker und Lautsprecheranlagen sind in Festzelten und im Freien so zu bedienen, dass Drittpersonen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden. Während der Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie sonnund feiertags dürfen Lautsprecher-anlagen nur stark gedrosselt verwendet werden. 4.3. Versicherung Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Unfallfolgen, die auf das Aufstellen der Bauten, Tische, Stühle, Tanzbühnen und Schaustellergeschäfte sowie auf den Festbetrieb zurückzuführen sind. Ebenso haftet er für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des benützten Grund und Bodens. 4.4. WC-Anlagen Auf dem Festgelände sind genügend WC-Anlagen (getrennt für Frauen und Männer) aufzustellen. Während des Anlasses betreut der Veranstalter diese WC-Anlagen und sorgt dafür, dass diese sauber sind. Das Einleiten von Abwassern (WC-Anlagen, Küchen) in öffentliche Abwassersysteme ist mit der Bauabteilung zu regeln. 6 5. Wichtige Adressen Sekretariat Sicherheitskommission, Gemeindeverwaltung Gesuchseinreichung T 031 838 00 12 Anlagewart MZG, Hansueli Hauswirth T 078 814 24 60 Feuerwehrkommandant, Stefan Wyss T 079 218 74 73 Allgemeine Sicherheit, Verkehr, Daniel Eicher T 079 899 45 13 Räumlichkeiten (Schulen) Bauabteilung, Reservationen Schule Stämpbach, Daniel Ryser Schule Utzigen, Marcel Wiedmer Oberstufenschule, Fritz Fankhauser T 031 838 00 45 T 079 859 65 85 T 079 510 17 99 T 079 783 66 85 Absperrmaterial Gemeindewerkhof, Stämpbachstrasse 4, 3067 Boll Martin Hofer T 079 487 26 84 WC-Anlagen ToiToi, Belp, www.toitoi.ch, T 031 0800 864 000 Mobi-Toil AG, Industrie Neuhof 19a, 3422 Kirchberg, www.mobitoil.ch T 034 447 46 00 Polizei Feuerwehr Ambulanz 117 118 144 Kontrollbänder zum Umsetzen der Jugendschutzbestimmungen (bis zu 500 Exemplare pro Farbe kostenlos) www.jugendschutzbern.ch Hinweisschilder gesetzlich vorgeschriebene Alterslimite (kostenlos) www.jugendschutzbern.ch 7
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