Botschaft des Gemeinderates zur Urnenabstimmung - Oberwil

Gemeinderat
Botschaft des Gemeinderates zur Urnenabstimmung vom
1. Mai 2016
Gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November
2015, Traktandum 5: „Budget 2016 mit einem Steuerfuss von 60 %, inkl. Änderung, dass die budgetierten Fr. 290‘000 nicht für die Ersatzabgabe bei Verzicht
auf Aufnahme von Asylbewerbern verwendet werden darf.“ wurde am 11. Januar
2016 mit 487 Unterschriften das Referendum eingereicht.
Der gemeinderätliche Antrag lautete: „Budget 2016, mit einem Steuerfuss von neu
60 % (Reduktion um 2 %)“, siehe dazu den Vorlagentext z.H. der Gemeindeversammlung, in der damaligen Broschüre, auf den Seiten 11 bis 19 (auf der Verwaltung
erhältlich, Telefon 056 648 42 22). Oder auf der Homepage zum Download unter
http://www.oberwil-lieli.ch/Aktuelles/Gemeindeversammlung/GV2015-W.html
An der Gemeindeversammlung wurde unter anderem Folgendes vorgebracht: „Die
budgetierten Fr. 290‘000 seien nicht für die Ersatzabgabe bei Verzicht zur Aufnahme
von Asylbewerbern zu verwenden, sondern es seien die zugewiesenen Asylbewerber aufzunehmen.“
Das Budget 2016 wurde an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 mit der
Änderung, dass die budgetierten Fr. 290‘000 nicht für die Ersatzabgabe verwendet
werden dürfen, sondern Asylbewerber aufzunehmen seien, grossmehrheitlich
angenommen.
Die Argumente der IG Solidarität Oberwil-Lieli befinden sich auf Seite 2.
Die Argumente des Referendumskomitees befinden sich auf Seite 3.
Der Gemeinderat nimmt wie folgt Stellung:
Das Budget 2016 enthielt vorsorglich die Fr. 290‘000 als Ersatzabgabe für den Fall,
dass im Jahre 2016 keine Asylbewerber aufgenommen würden. Sobald der Kanton
der Gemeinde Asylbewerber zuweisen würde, wären diese aufzunehmen oder aber
die Ersatzabgabe würde zur Zahlung fällig. Oberwil-Lieli müsste Stand 30.9.2015
acht Asylbewerber aufnehmen. Die Tendenz ist steigend.
An der Gemeindeversammlung (GV) vom 27.11.2015 wurde beim Traktandum 5
(Budget 2016) vorwiegend über die Aufnahme von Asylbewerbern diskutiert.
Das ganze Budget 2016 war ansonsten unbestritten.
Einzige Änderung am Budget 2016 ist gemäss GV vom 27.11.2015, dass die
Fr. 290‘000 nicht als Ersatzabgabe verwendet werden dürfen, aber im Budget 2016
stehen bleiben.
Grund für die Änderung ist die Forderung der IG Solidarität, dass Oberwil-Lieli die
acht Asylbewerber gemäss kantonalem Verteilschlüssel aufnehmen soll.
Gemeindekanzlei 8966 Oberwil-Lieli • Tel: 056 648 42 22 • Fax: 056 648 42 23 • E-Mail: [email protected]
www.oberwil-lieli.ch
Seite 2
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Oberwil-Lieli,
Wir sind aufgerufen, am 1. Mai 2016 zu entscheiden, ob Oberwil-Lieli maximal 8
asylsuchende Menschen aufnehmen soll. Oder ob Oberwil-Lieli sich unsolidarisch
„freikauft“ und die Verantwortung für diese Menschen anderen Gemeinden zusätzlich
überantwortet. Das ist die Frage. Keine andere.
Es geht um Menschen, die den Status „vorläufig aufgenommen“ erhalten haben,
nachdem ihre Dossiers vom Staatssekretariat für Migration geprüft und die Personen
verhört wurden. Sie wurden für berechtigt befunden, sich in der Schweiz für eine gewisse Zeit aufzuhalten, da sie zurzeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können.
Wir befürworten aus folgenden Gründen die Aufnahme dieser Menschen und empfehlen somit die Annahme des Budgets 2016:
1. Wenn Oberwil-Lieli sich weigert, die zugeteilten Menschen aufzunehmen, werden
sie auf andere Gemeinden verteilt, die ihr Kontingent bereits erfüllen und somit
eine grössere Anzahl unterbringen müssen als vorgesehen. In dem Falle muss
Oberwil-Lieli für die entstehenden Kosten mit der Ersatzzahlung von ungefähr
Fr. 300‘000 pro Jahr bei 8 Personen aufkommen. Diese Art von „Freikaufen“ und
Abschieben der Verantwortung ist unsolidarisch.
2. Die anderen Gemeinden, die über ein weitaus kleineres Budget verfügen als wir,
nehmen ihre Verantwortung wahr. Mit diesen Gemeinden wollen wir solidarisch
sein, statt ihnen noch mehr aufzubürden. Wir sind eine der vermögendsten Gemeinden im Kanton. Wenn jemand die Ressourcen dazu hat, um Menschen in
Not zu helfen, dann sind es wir.
3. Indem vorläufig Aufgenommene in kleinen Gruppen auf einzelne Gemeinden verteilt werden, verhindern wir die Entstehung von Ghettos. So wird die Integration
dieser Menschen in unsere Gemeinschaft gefördert. Es ermöglicht, dass sie sich
während der Zeit, die sie bei uns verbringen, in unserer Gesellschaft zurechtfinden und wir ihnen unsere Lebensweise vermitteln können.
4. Es ist unser Glück, hier zu wohnen. Mit unserem Wohlstand und den friedlichen
Umständen, die wir geniessen, haben wir die Möglichkeit, anderen Menschen zu
helfen.
Uns ist bewusst, dass die Aufnahme von asylsuchenden Menschen auch Herausforderungen mit sich bringt. Doch dies ist keine neue Situation. Schon 1888 verteidigte
der FDP-Bundesrat Numa Droz das Asylrecht als „eines der wertvollsten Souveränitätsrechte.“ Zudem sagte Droz, man habe seit jeher „Flüchtlingen unser Haus in liberalster Weise geöffnet, meist nicht aus Sympathie für ihre Person oder ihre Lehren,
sondern aus Menschlichkeit.“ Bei allen sich ergebenden Schwierigkeiten müsse man
am Asylrecht festhalten und es auch künftig tun. Es gehört zur rechtsstaatlichen Tradition der Schweiz.
Oberwil-Lieli ist zwar «Das Juwel am Mutschellen» aber keine Insel. Mit der Weigerung, Flüchtlinge im Dorf aufzunehmen, lösen wir kein einziges Problem. Wir schieben es nur auf andere ab. Deshalb soll jede Gemeinde ihre Pflicht erfüllen und solidarisch dazu beitragen, an der Bewältigung dieser schwierigen Situation mitzuwirken
und Not zu lindern. Auch Oberwil-Lieli.
Wenn Sie unsere Meinung teilen, dann stimmen Sie JA bei der Frage: „Wollen Sie
das Budget 2016 mit einem Steuerfuss von 60 % inkl. der Änderung, dass die
budgetierten Fr. 290‘000 nicht für die Ersatzabgabe bei Verzicht zur Aufnahme von
Asylbewerbern verwendet werden darf, annehmen?“
Ihre IG Solidarität Oberwil-Lieli
Seite 3
Das Referendumskomitee bittet Sie um Ihre Unterstützung an der Urne
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Oberwil-Lieli
Eine grosse Zahl von Ihnen hat mit ihrer Unterschrift unser Referendum unterstützt. Dieses richtet
sich gegen den von der IG für ein solidarisches Oberwil-Lieli unter Traktandum 5, Budget,
eingebrachten Antrag, in dieser Gemeinde Flüchtlinge aufnehmen zu müssen.
Nun steht die nächste Runde an. Wie Sie den Erläuterungen des Gemeinderates entnehmen können (Seite 1 und 4), kann nur das gesamte Budget entweder angenommen oder
abgelehnt werden.
Bei einer Ablehnung, wofür sich das Referendumskomitee mit Nachdruck einsetzt, muss die
Vorlage einer später neu einberufenen Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Dann kann der
Stimmbürger in Kenntnis der Tragweite des Traktandums und nach der nun erfolgten Meinungsbildung in geheimer Abstimmung einen Entscheid fällen, wenn ¼ der anwesenden Stimmberechtigten diesem von uns einzubringenden Antrag zustimmt.
In seinem Entscheid vom 29.02.2016 hält das Verwaltungsgericht fest, dass sich die Aufnahmepflicht der Gemeinde von Gesetzes wegen, (§ 17a Abs. 2 SPG) nur auf vorläufig
Aufgenommene ohne Flüchtlingseigenschaft beschränkt. Diese Pflicht bezieht sich auf die
Unterbringung, Unterstützung und Betreuung. Laut Gesetzestext können in Ausnahmefällen
Zuweisungen auch über der Aufnahmequote erfolgen.
Dafür erhält die Gemeinde aus Steuergeldern des Kantons, der schon heute in argen Finanznöten steckt, pro Tag für Erwachsene für die Verpflegung Fr. 9.-, zuzüglich Fr. 1.- als
Taschengeld für den Betroffenen. Für Kinder ab dem 6. Altersjahr lauten die Beträge auf Fr. 8.- für
die Verpflegung und Fr. 1.- Taschengeld. Ferner pro Person und Tag Fr. 7.50 für den weiteren
Lebensunterhalt und Fr. 9.- für die Unterbringung, sowie Fr. 5.- für die Betreuung. Die Gesundheitskosten werden direkt über den Kanton finanziert. Somit ergibt sich für eine erwachsene
Person in einem 30-Tage Monat der Betrag von Fr. 945.-. Davon erhält der betroffene Erwachsene
direkt für Verpflegung und Taschengeld Fr. 300.-, die Gemeinde für die Unterbringung Fr. 270.und für die Betreuung Fr. 150.-. Die finanziellen Zuweisungen enden nach längstens 7 Jahren
oder nach einer Statusänderung beim Betroffenen. Alsdann kann die Person unter die Sozialhilfe
fallen und damit voll zu Lasten des Gemeindesteuerzahlers.
Leider wird die Zahl der Migranten die von Süden nach Norden wandern weiter zunehmen und
unser Sozialsystem und unsere Ordnung destabilisieren und viele gering qualifizierte Arbeitslose
schaffen. Wir müssen dieser Überflutung endlich Einhalt gebieten. Wir alle wissen, Menschen
die hier angekommen sind werden niemals mehr freiwillig unser Land verlassen, wieso sollten sie
auch: Vier von fünf werden von unserer arbeitenden und Steuern bezahlenden Bevölkerung ja
sehr grosszügig unterstützt und unterhalten.
Um die Aufnahme von sog. Flüchtlingen/Migranten zu verhindern, müssen wir
zwingend in einem 1. Schritt das unselige Budget vom 27.11.2015 ablehnen.
Deshalb gehört auf den Stimmzettel über das Budget am 1. Mai ein grosses
NEIN
Sie sind der Schlüssel zum Erfolg!
Ohne Sie schaffen es die Anderen!
Mit freundlichen Grüssen, das Referendumskomitee
Seite 4
Botschaft des Gemeinderates zur Referendumsabstimmung (Fortsetzung)
Wird das Budget 2016 – gemäss Schlussabstimmung der Gemeindeversammlung
vom 27.11.2015 - an der Referendumsabstimmung abgelehnt, müssen die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil-Lieli an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10.6.2016 nochmals über das gesamte Budget 2016 befinden. Vorbehalten bleiben weitere
Beschwerden.
Wird das Budget 2016 – gemäss Schlussabstimmung der Gemeindeversammlung
vom 27.11.2015 – an der Referendumsabstimmung angenommen, wird das Budget
2016 definitiv (vorbehältlich weiterer Beschwerden). Auf die Aufnahme von Asylbewerbern dürfte dann mittels Ersatzzahlung nicht verzichtet werden.
Der Gemeinderat Oberwil-Lieli
Als Stimmberechtigte haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie Ja stimmen…
nehmen Sie das Budget an, inkl. Reduktion des Steuerfusses auf 60 %
und ohne die Möglichkeit einer Ersatzabgabe für das Nicht-Aufnehmen
von Asylbewerbern, so dass wir zwingend Asylbewerber aufnehmen
müssen (sobald vom Kanton eine entsprechende Zuweisung erfolgt).
Die Argumente der IG Solidarität finden Sie auf Seite 2.
Wenn Sie Nein stimmen…
lehnen Sie das Budget ab, dadurch wird an einer Gemeindeversammlung (voraussichtlich am 10.6.2016) nochmals über das Budget und auch
über die Frage, ob wir Asylbewerber aufnehmen werden, diskutiert und
befunden.
Die Argumente des Referendumskomitees finden Sie auf Seite 3.