Pflichtübung aus Zivilrecht WS 2015/16 Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak zivilrecht.univie.ac.at Fall 4 Alfred beschließt zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses, Fremdmittel aufzunehmen. Zunächst gewährt ihm Dieter ein Darlehen über € 100.000,-. Als Sicherheit wird an der Liegenschaft EZ x KG y, die im Eigentum des Alfred steht, eine erstrangige Hypothek zu Gunsten des Dieter einverleibt. Allerdings übernimmt sich Dieter mit der Darlehensgewährung an Alfred finanziell, und muss die Rückzahlungsforderung gegen Alfred um € 90.000,- an Emilie verkaufen. Alfred wird von der Zession verständigt. Wenig später „borgt“ sich Alfred von seinem Freund Bertram € 1.000,- aus. Zur Absicherung seiner Forderung verlangt Bertram Sicherheiten, woraufhin Alfred Bertram seinen neuen Fernsehapparat sicherungshalber übereignet. Einige Tage später beginnt die Übertragung der Fußball-Champions League im TV. Alfred, der bekanntermaßen sportbegeistert ist, bittet daraufhin Bertram, ihm den Fernseher für die Zeit der Champions League zurückzugeben. Dazu ist Bertram bereit, aber er verlangt von Alfred, dass er ihm den Fernsehapparat unverzüglich nach Beendigung der Champions League zurückstellt. Tatsächlich verkauft und übergibt Alfred den Fernsehapparat aber an Claudia, die von der Abmachung zwischen Alfred und Bertram nichts wissen konnte. Weitere Geldmittel benötigt Alfred im Rahmen seines Unternehmens, eines Holzhandels- und verarbeitungsbetriebes. Er bekommt von der S-Bank einen Kredit über € 50.000,-. Als Sicherheit verpfändet Alfred der S-Bank eine Holzentrindungsanlage, die sich in seiner Produktionshalle befindet. Diese Maschine ist ca 2 t schwer und sicher mit dem Fundament verschraubt. Ein Angestellter der S-Bank bringt gut sichtbar ein Schild mit dem Hinweis auf die erfolgte Verpfändung an der Holzentrindungsmaschine an. Im Übrigen kümmern sich die Verantwortlichen der S-Bank nicht weiter darum, sie unterlassen insb jegliche Kontrolle hinsichtlich des Hinweisschildes. Bei Reinigungsarbeiten wird das Schild wenig später unabsichtlich entfernt. (Variante: Alfred entfernt das Schild absichtlich.) 1 Für sein Unternehmen erwirbt Alfred 100 fm Holzvorrat von der Holzhandels-GmbH. Die Ware wird Alfred branchenüblich unter Eigentumsvorbehalt zur Verfügung gestellt. 10 fm Holz verkauft Alfred gegen Barzahlung an den Tischler Ferdinand weiter. 5 fm veräußert Alfred ebenfalls gegen Barzahlung - an den Hobbybastler Gustav. 35 fm Holz verarbeitet Alfred zu Möbeln, die er in seiner Lagerhalle zur Aufbewahrung aufstellt. Die restlichen 50 fm verpfändet Alfred zur weiteren Sicherung an die S-Bank, die den Holzvorrat abholen und in einem Lagerhaus verwahren lässt. Alfred kann in weiterer Folge seine Schulden nicht rechtzeitig zahlen. Emilie verlangt von Alfred € 100.000,-. Die S-Bank möchte die Holzentrindungsmaschine zur Hereinbringung ihrer Forderung versteigern lassen. Bertram will sich durch Verwertung seines Fernsehapparates schadlos halten. Schließlich sucht die Holzhandels-GmbH Befriedigung aus den Holzvorräten sowie aus den produzierten Möbeln; sie möchte auch Ferdinand und Gustav zur Haftung heranziehen. Wie ist die Rechtslage? 1 Der Festmeter (fm) ist ein Raummaß für Holz.
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