4. Fall

Pflichtübung aus Zivilrecht
WS 2015/16
Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak
zivilrecht.univie.ac.at
Fall 4
Alfred beschließt zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses, Fremdmittel aufzunehmen.
Zunächst gewährt ihm Dieter ein Darlehen über € 100.000,-. Als Sicherheit wird an der
Liegenschaft EZ x KG y, die im Eigentum des Alfred steht, eine erstrangige Hypothek zu Gunsten
des Dieter einverleibt. Allerdings übernimmt sich Dieter mit der Darlehensgewährung an Alfred
finanziell, und muss die Rückzahlungsforderung gegen Alfred um € 90.000,- an Emilie
verkaufen. Alfred wird von der Zession verständigt.
Wenig später „borgt“ sich Alfred von seinem Freund Bertram € 1.000,- aus. Zur Absicherung
seiner Forderung verlangt Bertram Sicherheiten, woraufhin Alfred Bertram seinen neuen
Fernsehapparat sicherungshalber übereignet. Einige Tage später beginnt die Übertragung der
Fußball-Champions League im TV. Alfred, der bekanntermaßen sportbegeistert ist, bittet
daraufhin Bertram, ihm den Fernseher für die Zeit der Champions League zurückzugeben. Dazu
ist Bertram bereit, aber er verlangt von Alfred, dass er ihm den Fernsehapparat unverzüglich
nach Beendigung der Champions League zurückstellt. Tatsächlich verkauft und übergibt Alfred
den Fernsehapparat aber an Claudia, die von der Abmachung zwischen Alfred und Bertram
nichts wissen konnte.
Weitere Geldmittel benötigt Alfred im Rahmen seines Unternehmens, eines Holzhandels- und verarbeitungsbetriebes. Er bekommt von der S-Bank einen Kredit über € 50.000,-. Als Sicherheit
verpfändet Alfred der S-Bank eine Holzentrindungsanlage, die sich in seiner Produktionshalle
befindet. Diese Maschine ist ca 2 t schwer und sicher mit dem Fundament verschraubt. Ein
Angestellter der S-Bank bringt gut sichtbar ein Schild mit dem Hinweis auf die erfolgte
Verpfändung an der Holzentrindungsmaschine an. Im Übrigen kümmern sich die
Verantwortlichen der S-Bank nicht weiter darum, sie unterlassen insb jegliche Kontrolle
hinsichtlich des Hinweisschildes. Bei Reinigungsarbeiten wird das Schild wenig später
unabsichtlich entfernt. (Variante: Alfred entfernt das Schild absichtlich.)
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Für sein Unternehmen erwirbt Alfred 100 fm Holzvorrat von der Holzhandels-GmbH. Die Ware
wird Alfred branchenüblich unter Eigentumsvorbehalt zur Verfügung gestellt. 10 fm Holz
verkauft Alfred gegen Barzahlung an den Tischler Ferdinand weiter. 5 fm veräußert Alfred ebenfalls gegen Barzahlung - an den Hobbybastler Gustav. 35 fm Holz verarbeitet Alfred zu
Möbeln, die er in seiner Lagerhalle zur Aufbewahrung aufstellt. Die restlichen 50 fm verpfändet
Alfred zur weiteren Sicherung an die S-Bank, die den Holzvorrat abholen und in einem
Lagerhaus verwahren lässt.
Alfred kann in weiterer Folge seine Schulden nicht rechtzeitig zahlen. Emilie verlangt von
Alfred € 100.000,-. Die S-Bank möchte die Holzentrindungsmaschine zur Hereinbringung ihrer
Forderung versteigern lassen. Bertram will sich durch Verwertung seines Fernsehapparates
schadlos halten. Schließlich sucht die Holzhandels-GmbH Befriedigung aus den Holzvorräten
sowie aus den produzierten Möbeln; sie möchte auch Ferdinand und Gustav zur Haftung
heranziehen.
Wie ist die Rechtslage?
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Der Festmeter (fm) ist ein Raummaß für Holz.