Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall

Die Tarifbewegung der IG Metall
in der Metall- und Elektroindustrie 2015
Stefan Schaumburg | IG Metall Vorstand | FB Tarifpolitik
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Die Tarifbewegung der IG Metall
in der Metall- und Elektroindustrie 2015:
 Anlage der Tarifbewegung
 Ablauf der Tarifbewegung
 Das Tarifergebnis
 Bewertung aus Sicht der IG Metall
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Die Tarifbewegung der IG Metall
in der Metall- und Elektroindustrie 2015:
 Anlage der Tarifbewegung
 Ablauf der Tarifbewegung
 Das Tarifergebnis
 Bewertung aus Sicht der IG Metall
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Die IG Metall greift die Anliegen der Beschäftigten auf:
Ausgangspunkt Beschäftigtenbefragung 2013 (Beteiligung > 514.000)
1
Schlussfolgerungen, Ziele, Themen, Voraussetzungen
Beteiligung und Diskussionsprozess bis zum Gewerkschaftstag 2015
Diskussionsprozess in der zweiten Phase der Beschäftigtenbefragung.
2
Mittelfristig anstehende tarif- und betriebspolitische Themen
(ausgehend von der Beschäftigtenbefragung)
Themen aus den Befragungsergebnissen, der internen und öffentlichen Debatte,
der aktuellen Betriebspolitik, Gesprächsverpflichtungen mit Gesamtmetall.
3
Qualitative Tarifforderung 2015
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In der Tarifrunde 2015 neben den anstehenden
Verhandlungen über Entgelt, auch qualitative
Themen angehen.
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Tarifbewegung 2015:
Diskussion möglicher qualitative Forderungen im Vorstand
und Tarifkommissionen
Themen
TV
Kündbar bis
Gesetzlicher
Rahmen
Altersteilzeit
FlexÜ
31.12.2016 o. 6 Monate nach
Inkrafttreten Gesetz (Juni 2014)
Gesetz neuer Rentenzugang
Juni 2014
AVWL
AVWL
6 Monate bis Jahresende
Keine Änderung, neuer
Durchführungsweg notwendig
Bildungsteilzeit
Quali
3 Monate bis Jahresende
Reduzierte Vollzeit für Pflege MTV
3 Monate
weitere Arbeitszeitthemen
3 Monate
Kommen
MTV
Werkverträge
Leiharbeit
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LeiZei
Mögliche gesetzliche
Veränderung
für die
Tarifrunde 2015 nicht
Keine,
in Betracht
Mögliche gesetzliche
Veränderung
31.12.2015 o. 6 Monate nach
Gesetz (Mitte 2015)
Mögliche gesetzliche
Veränderung
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Die IG Metall fordert ein Paket bestehend aus:
 Neuabschluss des Tarifvertrages zur Qualifizierung,
erweitert um Regelungen für eine tarifliche Bildungsteilzeit.
 Neuabschluss eines verbesserten Tarifvertrages zum
flexiblen Übergang in die Rente, sowie langfristige
Absicherung der Finanzierung.
 Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um
5,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
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Die Tarifbewegung der IG Metall
in der Metall- und Elektroindustrie 2015:
 Anlage der Tarifbewegung
 Ablauf der Tarifbewegung
 Das Tarifergebnis
 Bewertung aus Sicht der IG Metall
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Ungewöhnlich lange Vorbereitungs- und Diskussionsphase
Ergebnisse
Beschäftigtenbefragung
Forderungsbeschluß
27.11.2014
Forderungsdebatte ab
Frühjahr 2014
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Verhandlungen
ab Januar 2015
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Der Stern v. 12.11.2014:
„Was die IG Metall fordert, hilft den Arbeitnehmern, der
Wirtschaft und letztlich dem Land. Ein solches Vorgehen
sollte Schule machen. Die IG Metall hat fast schon ein
Denkmal verdient.“
In der insgesamt positiven Berichterstattung wurde neben der
Entgeltforderung insbesondere die Bildungsteilzeit als innovatives
Element positiv bewertet und erweist sich als „Sympathiebringer“.
Wiederum erfolgreich war die breite regionale Berichterstattung.
vom 12.11.2014
„Endlich versteht eine Gewerkschaft unter „sozialer Komponente“
etwas anderes…Endlich strebt eine Gewerkschaft an, auch für
Chancen- statt nur für Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen.“
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886.283 Warnstreikende
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Ergebnisse
Beschäftigtenbefragung
Forderungsbeschluß
27.11.2014
Forderungsdebatte ab
Frühjahr 2014
Mehr als
880.000
Beteiligte an
Warnstreiks
Verhandlungen
ab Januar 2015
Tarifergebnis
vom
24.02.2015
Gelungene Beteiligung!
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Tarifergebnis M + E 2015
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Entgelt
 Entgelterhöhung:
 3,4 % mehr ab 1. April 2015
 Einmalzahlung:
 150 €, Auszahlung im März
für Auszubildende 55 € Auszahlung im März
 Laufzeit EntgeltTV:
 15 Monate, bis 31. März 2016
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Mittelfristige Tarifentwicklung und Inflation (M&E-Industrie)
160
Verbraucherpreisentwicklung
155
Tarifentwicklung IG Metall (mit EZ)
152,9
150
147,4
145
142,8
140
138,5
135
131,1
130
132,4
133,9
126,5
125
123,1
120
121,8
115,0
114,7
108,4
105
101,9
101,7
100
100
105,3
103,5
104,5
106,3
*124,6
115,4
116,7
112,1
111,8
110
124,1
119,4
118,5
115
123,6
107,9
109,6
95
90
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
*Schätzung
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Tarifergebnis M + E 2015
Entgelt
Altersteilzeit
Bildungsteilzeit
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TV AVo
• Finanzierung der individuellen Ansprüche aus TV
FlexÜ und Laufzeit analog Entgelt-TV
• endet der TV – Erhöhung SoZa 5%-Punkte
• Damit ist der Dauerstreit über die Finanzierung
von FlexÜ beigelegt.
TV FlexÜ Neu
• Individuelles Anspruchsmodell
•Quote 4%
• alternative Mittelverwendung –
Zuflussregelung zu BTZ – freiw. BV oder
Strafzahlung / Angebotspflicht
• Basismodelle 4+5 Jahre
• Öffnung für andere Modelle (z.B. statt
Blockmodell 80:60:40:20)
• verbesserte Aufstockung für untere
EG´s
• Zugänge für Belastete verbessert
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TV Quali (Teilzeit)
• Fester Einstieg in geförderte BTZ
möglich!
•Wenn Zufluss aus FlexÜ, dann
individueller Anspruch auf BTZ
• geförderte BTZ wird wie ATZ
aufgestockt
•Die Aufstockung und auch die
Modelle können per BV anders
geregelt werden, z.B. spezielle
Modelle für Studierende
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TV FlexÜ Neu: Übersicht
 Ab dem 01.01.2016 ist ATZ auf Basis des neuen TV FlexÜ durchzuführen.









(Alte Tarifverträge ATZ werden über diesen Zeitraum nicht fortgeführt).
Der FlexÜ_neu erstmals kündbar zum 31.12.2021.
Finanzierung durch TV AVo abgesichert:
 Wird TV AVo gekündigt erlöschen individuellen Ansprüche nach TV FlexÜ
mit einer Nachwirkung von 6 Monaten die.
 Der TV FlexÜ würde als Grundlage für ATZ ohne Ansprüche fortgeführt.
Wechsel in Bruttoausstockungsmodell.
Gleitender Ausstieg (80-60-40-20) ist möglich.
Untere EG überproportional angehoben.
Zwingende Mittelverwendung ist Pflicht.
Finanzierung 0,4 %durch die Arbeitnehmer/innen durch TV AVo anerkannt.
Der Rentenzugang 63 / 45 im Anschluss an ATZ möglich.
BR kann eine andere Mittelverwendung vereinbaren, z.B. für
Bildungsteilzeit.
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TV FlexÜ Neu: Übersicht
 Individueller Anspruch bleibt bestehen für:
 4% der Beschäftigten
 …. 3% bevorzugt für besonders Belastete
 Kriterien: Nachtschicht, Wechselschicht, belastende Arbeitsumgebung
 Ab dem 58. Lebensjahr für max. % Jahre ATZ, bis an ungeminderte/geminderte
 …und davon max. 2% für alle überigen Mitarbeiter
 Ab dem 61. Lebensjahr für max. 4 Jahre ATZ, bis an ungeminderte Altersrente
 Vorrangkriterien als „Auffanglinie“ im TV (erst Jahrgang, dann
Betriebszugehörigkeit)
 8 Jahre ATZ als freiwillige BV möglich.
 Bestandsschutz für bestehende Vereinbarungen
 Pflicht zur Überprüfung auf Wertgleichheit. Ab 2018 keine Fortführung der
Mindestnettoentgelttabelle mehr. TV FlexÜ neu löst die alten Tarifverträge ab.
 Abweichende Quoten können (bei Wertgleichheit) per BV geregelt werden.
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TV FlexÜ Neu : Details
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TV FlexÜ Neu: Betriebsvereinbarungen
 Im Betrieb kann eine freiwillige Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit
geschlossen werden.
 Bestehende Betriebsvereinbarungen können einvernehmlich fortgeführt
werden, wenn sie die Regelungen dieses Tarifvertrags insgesamt
mindestens wertgleich abbilden.
 Die Betriebsparteien sind verpflichtet zu überprüfen, ob und inwieweit die
neuen Zugangskriterien / die materielle Ausstattung entsprechend den
Regelungen dieses Tarifvertrages in die bestehende Betriebsvereinbarung
integriert werden können.
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Altersteilzeit Vergleich alt - neu
4.500 €
4.000 €
3.500 €
3.000 €
2.500 €
2.000 €
1.500 €
Bsp. 1: Beschäftigter,
verheiratet (Alleinverdiener,
LStKl. III), Vollzeiteinkommen
2.500 €, keine Kinder, keine
Kirchensteuer.
Jörg Hofmann
Bsp. 2: Beschäftigter,
verheiratet (kein
Alleinverdiener, LStKl. IV),
Vollzeiteinkommen 2.500 €,
keine Kinder, keine
Kirchensteuer.
Bsp. 3: Beschäftigter,
verheiratet (Alleinverdiener,
LStKl. III), Vollzeiteinkommen
3.500 €, keine Kinder, keine
Kirchensteuer.
Bsp. 4: Beschäftigter,
verheiratet (kein
Alleinverdiener, LStKl. IV),
Vollzeiteinkommen 3.500 €,
keine Kinder, keine
Kirchensteuer.
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
Gesamtnetto ATZ neu:
Gesamtnetto ATZ alt:
Bisheriges Vollzeitnetto:
Vollzeitbrutto
1.000 €
Bsp. 5: Beschäftigter,
Bsp. 6: Beschäftigter,
verheiratet (Alleinverdiener,
verheiratet (kein
LStKl. III), Vollzeiteinkommen Alleinverdiener, LStKl.
4.500 €, keine Kinder, keine IV), Vollzeiteinkommen
Kirchensteuer.
4.500 €, keine12
Kinder,
21
keine Kirchensteuer.
Tarifergebnis M + E 2015
Entgelt
Altersteilzeit
Bildungsteilzeit
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Bildungsteilzeit:
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Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung
 Neu: „persönliche berufliche Weiterbildung" (§ 2 Nr. 5 TV B)
 Erstreitbarer Zugang für den Einzelnen mit Hilfe des Betriebsrates
 Inanspruchnahme öffentlicher Förderung (insbes. „WeGebAU")
 unbezahlte Freistellung (Teilzeit, ggf. mit monatlicher Aufzahlung)
oder aus Wertguthaben (teil-)bezahlte Freistellung (z. B.
verblockte Teilzeit).
 Bildungskonto (Wertguthaben)
 Ansparzeiten (aus betriebl. AZ-Konten max. 152 Std/Jahr);
Zeitschulden möglich (max. 10% der Arbeitsleistung)
 AN kann Ansprüche aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbringen
 Inanspruchnahme für Entwicklungsqualif. und persönliche
Weiterbildung
 In Bildungsvereinbarung konkrete Freistellung und Laufzeit
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Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung
 Freistellung möglich bis zu 7 Jahren ab 5 Jahren
Betriebszugehörigkeit und >200 Beschäftigten
 Teilzeit (variabel, Block) oder Ausscheidensvereinbarung mit
Wiedereinstellungszusage auf gleichwertigem VollzeitArbeitsplatz
 Übernommene Auszubildende können direkt nach der
Ausbildung (Mindestbetriebszugehörigkeit gilt nicht)
 Aufstockung über verschiedene Wege möglich:
 Ansparen über Bildungskonto und Bildungsvereinbarung
 Geförderte Bildungsteilzeit
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Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung
1
Nach fünf
Jahren im
Betrieb,
Azubis nach
der
Übernahme
Un- und
Angelernte
Bildungsteilzeit
verblockt oder unverblockt
2
Ausscheidensvereinbarung
Danach
Rückkehr auf
mindestens
gleichwertige
Vollzeitstelle
Bis zu 7 Jahre
3
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Besondere Förderung für
Ungelernte (WeGebAU)
26
Bildungsteilzeit: Neu in Tarifverträgen zu Bildung
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Berechnungsbeispiele Bildungsteilzeit nach TVQ BaWü i.V.m. TV FlexÜ
1. Beschäftigte/r mit dreijähriger Ausbildung, ledig, 0 Kinder
Entgelt Tarifgebiet BaWü (EG 7) zzgl. LZ von 15 %
Vollzeitbrutto:
3.295 €
Bisheriges Vollzeitnetto:
Teilzeitbrutto (50 %):
Förderung (wertgleich ATZ):
BTZ-Brutto
2.058,27 €
37,2 % =
BTZ- Netto:
% vom bisherigen Vollzeitnetto: 74 %
1.647,50 €
612,87 €
2.260,37 €
1.516,90 €
2. Beschäftigter angelernt, verheiratet, 0 Kinder,
Entgelt Tarifgebiet BaWü (EG 3) zzgl. LZ von 15 %
Vollzeitbrutto:
2.636 €
Bisheriges Vollzeitnetto:
Teilzeitbrutto (50 %):
Förderung (wertgleich ATZ):
BTZ-Brutto
1.956,26 €
52 % =
BTZ- Netto:
% vom bisherigen Vollzeitnetto: 80 %
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1.318 €
685,36 €
Durch zusätzliches
Einbringen der Sonderzahlungen in das monatliche
Entgelt und max. 152 Std.
aus Arbeitszeitkonten kann
die Aufstockung nochmals
um ca. 30 Prozent brutto
erhöht werden. Damit ergibt
sich ein Netto zwischen
85% und mehr.
2.003 €
1.567,48 €
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Die Tarifbewegung der IG Metall
in der Metall- und Elektroindustrie 2015:
 Anlage der Tarifbewegung
 Ablauf der Tarifbewegung
 Das Tarifergebnis
 Bewertung aus Sicht der IG Metall
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Bewertung:
 Ein gelungener Beteiligungsprozess, die gute Koordination zwischen den Bezirken, eine
große Beteiligung an Warnstreiks und Mitgliederzuwachs machen die Tarifbewegung zu
einem Erfolg für die IG Metall.
 Es war wichtig zu allen drei Forderungskomponenten eine Lösung zu finden.
 Die Tarifrunde hat gezeigt, dass sie Lösungen für Zukunftsfragen der Metall- und
Elektroindustrie finden kann.
 Altersteilzeit bleibt ein Mittel für den flexiblen Ausstieg. Sie ist jetzt im Detail für viele
Beschäftigte verbessert worden und damit zukunftsfest.
 Die Regelungen zur Förderung der persönlichen Weiterbildung einschließlich des
Einstiegs in die geförderte Bildungsteilzeit sind ein wichtiger Zukunftsbaustein für die
Branche und ihre Beschäftigten.
 Die Entgelterhöhung stärkt die Einkommen der Beschäftigten, ist gerechtfertigt und
angemessen. Sie ist auch gesamtwirtschaftlich vernünftig und trägt zur wirtschaftlichen
Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland und Europa bei.
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Wie weiter?
Gesprächsverpflichtung zwischen Gesamtmetall und IG Metall
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, die Gespräche über Arbeitszeitmodelle im
vereinbarten Rahmen fortzusetzen.
Dabei sind vor allem Fragen der durch die demografische Entwicklung erwartenden
Probleme bei der Arbeitszeit und Fragen von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird auch über die tarifliche Regelung zu Langzeitkonten und
flexiblen Arbeitszeitkonten gesprochen.
Die Tarifvertragsparteien werden ggf. gemeinsame Initiativen für bessere gesetzliche
Rahmenbedingungen ergreifen, die tarifliche Regelungen unterstützen (z.B. praxistaugliche
Flexi-II-Regelung)
Gesamtmetall
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IG Metall
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