Mitarbeiterentsendung und Einreise in die USA – mit und ohne Arbeitsvisum USA Workshop “Global Mobility”, IHK Hannover, 10. Februar 2016 Präsentiert von Teri A. Simmons Leiterin/Partner Immigration & International Practice Group Arnall Golden Gregory LLP [email protected] Teri A. Simmons im Kurzporträt Teri A. Simmons ist Partnerin der Anwaltskanzlei Arnall Golden Gregory in Atlanta, Georgia, wo sie seit über 25 Jahren praktiziert. Arnall Golden Gregory beschäftigt 160 Anwälte in Atlanta, Georgia und Washington, D.C. Frau Simmons leitet die internationale und Einwanderungsrechtsabteilung der Kanzlei, die internationale Unternehmen bei komplexen Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IP-Recht, im Einwanderungsrecht sowie bei der Verteidigung in Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität/ Auditverfahren vertritt. Die Mitarbeiter der Praxisgruppe sprechen und schreiben fließend Deutsch, Hindi, Französisch, Spanisch, Mandarin und Kantonesisch. Frau Simmons ist in der internationalen Gemeinschaft sehr aktiv und Mitglied in den Vorständen der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer des Südostens der USA, der DeutschAmerikanischen Kulturstiftung, und der Deutschen Schule in Atlanta. Frau Simmons schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der University of Georgia mit dem J.D. (Juris Doctor) ab. Sie verfügt außerdem über einen Universitätsabschluss (B.A.) in Mathematik und Deutsch von der Furman University sowie einen Master-Abschluss in Deutsch von der University of Virginia und absolvierte ein Postgraduate-Programm an der Universität Tübingen. 2 TEIL 1: ESTA & Co. – Brauche ich überhaupt ein Visum? Visa Waiver Program (“ESTA”) Unter dem sog. Visa Waiver Program (“ESTA”) können Staatsbürger der teilnehmenden Staaten für maximal 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen Reisende brauchen eine gültige ESTA-Genehmigung (Elektronisches System zur Einreisegenehmigung) vor Antritt der Reise Erlaubte Reisezwecke unter ESTA: Touristen- und Geschäftsreisen (mit Einschränkungen) 3 TEIL 1: ESTA & Co. – Brauche ich überhaupt ein Visum? Neue ESTA-Beschränkungen “Visa Waiver Program (VWP) Improvement and Terrorist Travel Prevention Act” vom 18. Dezember 2015: Staatsangehörige von VWP-Ländern, die am 1. März 2011 oder danach in den Irak, den Sudan, nach Iran oder Syrien eingereist sind oder sich dort aufgehalten haben sowie Staatsangehörige von VWP-Ländern, die außerdem die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen können ab sofort nicht mehr mit ESTA einreisen, sondern müssen vor Antritt der Reise beim U.S.-Konsulat ein B-1/B-2 Besuchervisum beantragen. 4 B-1 (Besucher-/Geschäfts-)Visum B-1 Visumsinhaber können für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten am Stück in die USA einreisen, um: an Meetings und Konferenzen teilzunehmen (Vorstandsversammlung, R&D, Sales, Lösung technischer Fragen) Geschäfts- und Kundenkontakte zu knüpfen; an wissenschaftlichen, weiterbildenden, oder geschäftlichen Fachkongressen teilzunehmen an Forschungsvorhaben teilzunehmen (nur unabhängig und ohne Bezahlung) Vertragsverhandlungen und/oder Beratungsgespräche mit Geschäftspartnern und Kunden zu führen eine U.S.-Tochtergesellschaft zu etablieren eine innerbetriebliche Ausbildung abzuleisten Marktforschung zu betreiben (im Auftrag des ausländischen Arbeitgebers). Wichtig: kein Einkommen aus einer U.S.-Quelle! (bestimmte Auslagen wie Mahlzeiten, Wohnung, Wäsche und sonstige Grunddienstleistungen können aber erstattet werden) 5 “COMMERCIAL WORKERS” FAM 41.31 N10.1 Geschäftliche/industrielle Arbeiter, die in die USA kommen, um geschäftliche oder industrielle Ausrüstung zu installieren, zu warten, oder zu reparieren, die von einem Unternehmen außerhalb der USA gekauft wurde, oder um amerikanische Arbeitnehmer in ihrer Anwendung zu schulen, können in die USA mit einem B-1 Visum für einen Zeitraum von 6 Monaten oder eventuell länger einreisen. Nicht alle Tätigkeiten sind erlaubt. In der Entscheidung International Union of Bricklayers v. Meese, entschied das Gericht, dass Bauarbeiten für B-1 Visa nicht gestattet sind. Diese sind nach DOS Richtlinien nur für Ortsansässige bestimmt und reichen nicht für ein B-1 Visum aus, selbst wenn sich daraus Verträge ergeben. Jedoch sind Personen, die Aufsichtstätigkeiten und Schulung bei Bauarbeiten durchführen, davon ausgeschlossen und können in die USA mit einem B-1 Visum einreisen. 6 B-1 IN LIEU OF H-1B VISUM Für Personen, die für ein H-1B Visum qualifiziert wären, jedoch geeigneter als B-1 klassifiziert werden. Voraussetzungen: Muss sich um eine “specialty occupation” handeln Mindestens einen Bachelor-Abschluss Person darf nicht aus einer amerikanischen Quelle bezahlt werden Person muss vom ausländischen Unternehmen bezahlt werden Das ausländische Unternehmen muss ausländische Büros besitzen und auch im Ausland ihre Gehaltsabrechnung durchführen Person muss Angestellte/r des ausländischen Unternehmens sein 7 B-1 VISUM - ANTRAGSVERFAHREN Unterlagen: je nach Kategorie: Einladungsschreiben, Vertrag, oder „Auftrag“ des ausländischen Arbeitgebers Lebenslauf, Schreiben des Arbeitgebers im Heimatland Biometrischer Pass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist Antragsverfahren: Formular DS-160 Antragsgebühr Termin vereinbaren Interview beim Konsulat/bei der Botschaft im Heimatland 8 B-1 VISUM – ANTRAGSVERFAHREN(Forts.) Praxistipps: Vorbereitung des ESTA- und B-1 Visumskandidaten auf Fragen im Konsular-Interview und gegenüber dem CBPBeamten bei der Einreise (auf Englisch) Entwurf eines Schreibens des Arbeitgebers, das den Zweck der Reise bestätigt Beratung mit dem Steuerberater in Bezug auf alle Folgen, die eine Reise in die USA mit ESTA oder einem B-Visum von einem haftungsrechtlichen Standpunkt haben können 9 Teil 2: Arbeitsvisum E (Handels-/Investoren-)Visum Nichteinwanderungsvisum für Angestellte* von deutschen Unternehmen, die: substanziellen Handel, auch mit Dienstleistungen oder Technologie, mit den USA betreiben (E-1 Handelsvisum), oder substanziell in den USA investieren, um einen aktiven Geschäftsbetrieb in den USA aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen (E-2 Investorenvisum). Voraussetzungen: Das Unternehmen wird mindestens zu 50% von deutschem Kapital beherrscht Über 50% des Handelsvolumens des U.S. Unternehmens wird im Handel mit Deutschland generiert Der zu entsendende Mitarbeiter ist Staatsangehöriger des Vertragsstaats (Deutschland) 10 E (Handels-/Investoren-)Visum (Forts.) *Angestellte: Führungskräfte (“Executives”) Leitende Angestellte (“Manager”) und Angestellte mit Spezialkenntnissen (“Essential Employee”): Mitarbeiter, der Fähigkeiten besitzt, die wesentlich/dringend notwendig (“essential”) für den U.S.-Geschäftsbetrieb sind 9 FAM 41.51 N14.3 “Essential Employees”: Der Angestellte muss “spezielle Qualifikationen besitzen, die für einen effektiven Geschäftsbetrieb des U.S.-Unternehmens unabdingbar sind” Beweislast liegt beim antragstellenden Unternehmen 11 E (Handels-/Investoren-)Visum (Forts.) E-1/E-2 Visum Antragsverfahren Antrag wird direkt beim U.S.-Konsulat im Heimatland gestellt (in Deutschland: Frankfurt) Visa werden grundsätzlich für 5 Jahre ausgestellt, aber können unbegrenzte Male verlängert werden. Aufenthaltsberechtigung wird in der Regel für 2 Jahre erteilt (I-94 Admission) Eine vorherige Beschäftigung beim Sponsor-Unternehmen ist nicht erforderlich Neu: Antragsumfang ist auf 90 Seiten beschränkt 12 E (Handels-/Investoren-)Visum (Forts.) Empfohlene Unterlagen für einen Antrag auf E-VisaRegistrierung: Finanzielle Informationen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresbericht, Unternehmenssteuererklärung) im Hinblick auf das deutsche Mutterunternehmen und die US-Tochter Gesellschaftsrechtliche Unterlagen für beide Unternehmen (Handelsregister/Gesellschaftsvertrag, Gründungsdokumente) Nachweis der mind. 50%igen deutschen Trägerschaft 5-Jahres-Business Plan des US-Unternehmens Nachweis von substanziellem U.S.-Investment/-Handel: Mietvertrag, Angestelltenliste, Verträge und Rechnungen Nachweis der Qualifikation des individuellen Antragstellers: Lebenslauf, Abschlusszeugnisse Schreiben des US-Arbeitgebers, das die Entsendung des E-Visumskandidaten unterstützt 13 L Visum für Angestellte verbundener Unternehmen Definition: Nichteinwanderungsvisum für Angestellte eines ausländischen Unternehmens, das mit dem Unternehmen in den USA verbunden ist Voraussetzungen: Der Angestellte war innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang ohne Unterbrechung bei dem ausländischen Arbeitgeber angestellt Das ausländische Unternehmen und das U.S.-Unternehmen müssen verbunden sein (“qualifying relationship”), d.h. das ausländische Unternehmen muss das Mutter oder eine Tochter- oder Schwestergesellschaft des U.S.-Unternehmens sein Der Antragsteller muss als Führungskraft/leitender Angestellter (L-1A, Manager/Executive) oder als Angestellter mit Spezialkenntnissen (L-1B, Specialized knowledge) in die USA kommen 14 L Visum für Angestellte verbundener Unternehmen (Forts.) L-1A Manager/Executive: Manager: Leitet das Unternehmen im Ganzen oder eine einzelne Abteilung/Funktion des Unternehmens Executive: Steht dem Unternehmensmanagement vor oder leitet den Hauptteil/die Hauptfunktion des Unternehmens Maximaler Aufenthalt in den USA mit L-1A Visum: 7 Jahre L-1B Specialized Knowledge: Definition USCIS: “Spezialkenntnisse einer Person im Hinblick auf die Produkte, Leistungen, Forschung, maschinelle Ausstattung, Leitung oder andere Interessen des antragstellenden Unternehmens und ihrer Anwendung im internationalen Markt, oder fortgeschrittene Kenntnisse oder Erfahrung bezüglich der Prozesse und Verfahren des Unternehmens.” Maximaler Aufenthalt in den USA mit L-1B Visum: 5 Jahre 15 L Visum für Angestellte verbundener Unternehmen (Forts.) Empfohlene Unterlagen für einen Antrag auf L-Visum: Finanzielle Informationen aller relevanten verbundenen Unternehmen Gesellschaftsrechtliche Unterlagen für alle relevanten verbundenen Unternehmen, die deren Existenz und Verbundenheit (durch gegenseitige oder gemeinsame Trägerschaft) beweisen Nachweis der Existenz und Geschäftsaktivität des US-Unternehmens: Mietvertrag, Angestelltenliste, Verträge Nachweis der Qualifikation des Antragstellers: Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis von Spezialkenntnissen (für L-1B), Organigramm mit Informationen über unterstellte Mitarbeiter (für L-1A) Schreiben des US-Arbeitgebers, das die Entsendung des EVisumskandidaten unterstützt 16 Blanket L Visum Überblick U.S.-Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine sog. Blanket L-Petition für alle verbundenen Unternehmen weltweit stellen, um L Visums-Transfers zu erleichtern Vorteil: L-Transferkandidaten, die ihr Visum unter der Blanket L-Genehmigung beantragen, können einen individuellen Antrag beim U.S.-Konsulat/Botschaft im Ausland stellen (nicht bei USCIS) Antragsgebühren für das Blanket L sind $325 für das Formular I-129 und $1.125 für das beschleunigte Verfahren; die individuelle Antragsgebühr beträgt $190 (plus $500 für die Fraud Prevention and Detection Fee) 17 Blanket L Visum Voraussetzungen / Verfahren Das U.S-Unternehmen und seine Mutter-, Tochter- und verbundenen Unternehmen sind aktiv in Handel und Wirtschaft Das U.S-Unternehmen ist seit mindestens einem Jahr in den USA etabliert und tätig Das antragstellende US-Unternehmen hat mehr als 3 Niederlassung oder verbundene Unternehmen in den USA oder im Ausland Das antragstellende U.S. Unternehmen und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen in den USA haben kombinierte Jahreseinkünfte von mehr als $25 Millionen U.S. Dollar (alternativ: mehr als 1.000 Angestellte in den USA/10 genehmigte L- Visumsanträge im letzten Jahr). 18 H-1B Visum Visum für Angehörige von Berufen, die die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Fachkenntnisse beinhalten (“specialty occupation”) Voraussetzungen: Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung 3 Jahre Berufserfahrung Maximaler Aufenthalt in den USA in H-1B Visa Status 6 Jahre, jeweils um ein Jahr verlängerbar (je nach Umständen) H-1B “Cap”: Jährlich werden nur 65.000 Visa (plus 20.000 für Personen mit U.S.-Master-Abschluss) ausgestellt Antragsfrist: 1. April jeden Jahres für den nachfolgenden 1. Oktober 19 H-1B Visum (Forts.) “Labor Condition Application”: Muss beim Department of Labor beantragt werden Dargelegt werden müssen: • die Gehälter • die Arbeitsbedingungen • kein Streik oder Arbeitsverweigerung • Aushang an zwei öffentlich einsehbaren Orten am Ort der Arbeitsstelle für die Dauer von 10 Tagen 20 H-1B Visum (Forts.) Antragsunterlagen: Genehmigte “Labor Condition Application” Offizielles Gutachten zur Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses mit dem erforderlichen US-Abschluss Hochschul- und sonstige Ausbildungszeugnisse; ggf. Arbeitszeugnisse Unternehmensbroschüren und sonstige Informationen zum Unternehmen 21 Visa vs. I-94 Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung (“Status”) bestimmt sich nach dem I-94, nicht dem Visum Ein “overstay” kann zum Widerruf des Visums oder einem Einreiseverbot in die USA führen 22 CPB Website Screenshot 23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Teri A. Simmons Director/Partner Immigration & International Practice Group Arnall Golden Gregory LLP 171 17th Street NW Suite 2100 Atlanta, Georgia 30363-1031 404.873.8612 (telephone) 404.873.8613 (fax) [email protected] 24
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