Leistungskomplexe u. Vergütungen

Leistungskomplexe und Vergütungen in der Pflegeversicherung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern – Punktwert in EUR: 0,04159 Euro
(Stand: 2011)
Nr. Leistung
1
Kleine Morgen/Abendtoilette
2
Große Morgen/Abendtoilette
3
Teilkörperpflege
4
Ganzkörperpflege
5
Hilfe beim Verlassen oder
Aufsuchen des Bettes
Lagern/Betten/Mobilisieren
6
7
8
Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
Aufbereitung und
Verabreichung von
Sondenkost
9 Darm- und
Blasenentleerung
10 Hilfestellung beim
Verlassen oder
Wiederaufsuchen der
Wohnung
11 Begleitung bei Aktivitäten
Beschreibung
Bemerk.
Punkte
Preis
Insbesondere An- Auskleiden
Teilkörperwaschen, Mundpflege und
Zahnpflege Kämmen und Rasieren
Insbesondere An- Auskleiden
Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar/Hauptpflege Rasieren, Mundpflege,
Zahnpflege und Kämmen
Insbesondere An- Auskleiden
Teilkörperwaschen inkl. üblicher Hautpflege
Insbesondere An- Auskleiden
Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar/Hautpflege
Insbesondere Hilfe beim Verlassen oder
Aufsuchen des Bettes
Insbesondere Betten machen, Lagern und
Förderung der Beweglichkeit
Insbesondere Hilfe beim Essen und Trinken,
Hygiene im Zusammenhang mit der
Nahrungsaufnahme
Insbesondere Aufbereitung von Sondenkost
Verabreichung von Sondenkost
je Einsatz
240
9.98 €
je Einsatz
400
16.64 €
je Einsatz
140
5.82 €
je Einsatz
300
12.48 €
je Einsatz
50
2.08 €
je Einsatz
130
5.41 €
je Einsatz
250
10.40 €
je Einsatz
300
12.48 €
je Einsatz
50
2.08 €
je Einsatz
70
2.91 €
jeweils 3x pro
Monat oder 1x
monatlich
600
24.95 €
1800
74.86 €
90
3.74 €
150
6.24 €
je Einsatz in der
Regel 1x
wöchentlich
360
14.97 €
max. 2x
wöchentlich, bei
Vorratskäufen
1x monatlich,
höchstens
jedoch
monatlich
1x täglich
150
6.24 €
900
37.43 €
1200
49.91 €
270
11.23 €
60
2.50 €
Insbesondere Hilfen/Unterstützung bei Blasen
und/oder Darmentleerung
Insbesondere An-/Auskleiden im
Zusammenhang mit dem Verlassen oder
Wiederaufsuchen der Wohnung
Treppensteigen
Insbesondere Organisation von und Begleitung
bei Aktivitäten, bei denen das persönliche
Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch
nicht möglich ist.(keine Spaziergänge,
kulturelle Veranstaltungen etc.)
12 Beheizung der Wohnung
Insbesondere Bereitstellung und Entsorgung
des Heizmaterials (Ofenheizung) Heizen
13 Reinigung im unmittelbaren Insbesondere Reinigen des unmittelbaren
Wohnbereich der Wohnung Wohnbereichs des Pflegebedürftigen,
Trennung und Entsorgung des Abfalls
14 Wechseln und Waschen
Insbesondere Wechseln und Waschen der
der Wäsche und Kleidung Wäsche und Kleidung, Pflege der Wäsche und
Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
Einräumen der Wäsche
15 Einkaufen
Insbesondere Erstellen eines Einkaufs- und
Speiseplanes. Das Einkaufen von
Lebensmitteln und sonstigen notwendigen
Bedarfsgegenständen der Hygiene
hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z.B.
Gesichtscreme und Putzmittel. Unterbringung
der Einkäufe.
16 Zubereitung einer warmen Insbesondere Kochen einer Mahlzeit,
Mahlzeit in der Häuslichkeit Bereitstellung der Nahrung, Spülen des
des Pflegebedürftigen
Geschirrs, Reinigen des Arbeitsbereichs
(nicht Essen auf Rädern)
17 Zubereitung einer
Insbesondere Zubereitung einer sonstigen
sonstigen Mahlzeit in der
Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen
Häuslichkeit des
des Geschirrs, Reinigen des Arbeitsbereiches
Pflegebedürftigen
in der Regel
2xtäglich
in der Regel 4x
wöchentlich
je Einsatz, max.
2x täglich, max.
3x täglich bei
Essen auf
Rädern
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Erstbesuch oder
Wechsel der
Pflegestufe
Mitteilungen an die
Pflegekasse
Wegepauschale /
Hausbesuchspauschale
Anhang IV
Zuschlag
Anhang V
Pflegeeinsatz
gemäß § 37 Abs. 3
SGB XI
Insbesondere Anamnese Pflegeplanung
Je Einsatz
450
18.72 €
Mitteilung nach § 3 des Rahmenvertrages
Mitteilung nach § 10 des
Rahmenvertrages Bericht nach ³ 23 des
Rahmenvertrages
Die
Wegepauschale/Hausbesuchspauschale
kann je Einsatz abgerechnet werden
Die
Wegepauschale/Hausbesuchspauschale
kann mir bei zeitgleichem Einsatz ( SGB
XI/SGB V) bei einem Versicherten
abgerechnet werden.
Zeitgleiche Versorgung gemäß SBG XI
von
Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften
oder zeitgleicher Einsatz in einer
räumlichen Einheit (gleiche postalische
Adresse)
Zeitgleiche Versorgung gemäß SBG XI
und SGB V von Ehepaaren oder
Lebensge-meinschaften oder zeitgleicher
Einsatz in einer räumlichen Einheit
(gleiche postalische Adresse)
Abrechenbar für Dienste zwischen 20:00
bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
sowie Samstags ab 14 Uhr
Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
(Die Vergütung erfolgt gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen
Je Einsatz
50
2.08 €
75
3.12 €
52,5
2.18 €
37,5
1.56 €
26,25
1.09 €
Je LKtx
abrechenbar
30
1.25 €
Keine Pflegestufe, jedoch
eine Einstufung nach
§45a SGB XI
Pflegestufe I
und II
Aktuell bis
zu(Stand:
01.01.2015)
22.00 €
Bis zu
(Stand:
01.01.15)
Bis zu
(Stand:
01.01.15)
22.00 €
Pflegestufe III
Anlage 1
Pflegebericht
32.00 €
Der Pflegebericht ist die Anlage zum
Anhang II
Nicht abgerechnet werden können Wegepauschalen, * in Einrichtungen des betreuten Wohnens, * in
Wohngemeinschaften sowie in Seniorenanlagen, in denen Pflegebedürftige ambulant betreut werden, wenn ständig
eine Kraft vor Ort ist, die Leistungen nach dem Leistungskomplexsystem erbringt.