Leistungskomplexe und Vergütungen in der Pflegeversicherung für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Punktwert in EUR: 0,04159 Euro (Stand: 2011) Nr. Leistung 1 Kleine Morgen/Abendtoilette 2 Große Morgen/Abendtoilette 3 Teilkörperpflege 4 Ganzkörperpflege 5 Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes Lagern/Betten/Mobilisieren 6 7 8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Aufbereitung und Verabreichung von Sondenkost 9 Darm- und Blasenentleerung 10 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 11 Begleitung bei Aktivitäten Beschreibung Bemerk. Punkte Preis Insbesondere An- Auskleiden Teilkörperwaschen, Mundpflege und Zahnpflege Kämmen und Rasieren Insbesondere An- Auskleiden Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar/Hauptpflege Rasieren, Mundpflege, Zahnpflege und Kämmen Insbesondere An- Auskleiden Teilkörperwaschen inkl. üblicher Hautpflege Insbesondere An- Auskleiden Waschen/Duschen/Baden inkl. Haar/Hautpflege Insbesondere Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes Insbesondere Betten machen, Lagern und Förderung der Beweglichkeit Insbesondere Hilfe beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Insbesondere Aufbereitung von Sondenkost Verabreichung von Sondenkost je Einsatz 240 9.98 € je Einsatz 400 16.64 € je Einsatz 140 5.82 € je Einsatz 300 12.48 € je Einsatz 50 2.08 € je Einsatz 130 5.41 € je Einsatz 250 10.40 € je Einsatz 300 12.48 € je Einsatz 50 2.08 € je Einsatz 70 2.91 € jeweils 3x pro Monat oder 1x monatlich 600 24.95 € 1800 74.86 € 90 3.74 € 150 6.24 € je Einsatz in der Regel 1x wöchentlich 360 14.97 € max. 2x wöchentlich, bei Vorratskäufen 1x monatlich, höchstens jedoch monatlich 1x täglich 150 6.24 € 900 37.43 € 1200 49.91 € 270 11.23 € 60 2.50 € Insbesondere Hilfen/Unterstützung bei Blasen und/oder Darmentleerung Insbesondere An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Treppensteigen Insbesondere Organisation von und Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist.(keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen etc.) 12 Beheizung der Wohnung Insbesondere Bereitstellung und Entsorgung des Heizmaterials (Ofenheizung) Heizen 13 Reinigung im unmittelbaren Insbesondere Reinigen des unmittelbaren Wohnbereich der Wohnung Wohnbereichs des Pflegebedürftigen, Trennung und Entsorgung des Abfalls 14 Wechseln und Waschen Insbesondere Wechseln und Waschen der der Wäsche und Kleidung Wäsche und Kleidung, Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern) Einräumen der Wäsche 15 Einkaufen Insbesondere Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes. Das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z.B. Gesichtscreme und Putzmittel. Unterbringung der Einkäufe. 16 Zubereitung einer warmen Insbesondere Kochen einer Mahlzeit, Mahlzeit in der Häuslichkeit Bereitstellung der Nahrung, Spülen des des Pflegebedürftigen Geschirrs, Reinigen des Arbeitsbereichs (nicht Essen auf Rädern) 17 Zubereitung einer Insbesondere Zubereitung einer sonstigen sonstigen Mahlzeit in der Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen Häuslichkeit des des Geschirrs, Reinigen des Arbeitsbereiches Pflegebedürftigen in der Regel 2xtäglich in der Regel 4x wöchentlich je Einsatz, max. 2x täglich, max. 3x täglich bei Essen auf Rädern Anhang I Anhang II Anhang III Erstbesuch oder Wechsel der Pflegestufe Mitteilungen an die Pflegekasse Wegepauschale / Hausbesuchspauschale Anhang IV Zuschlag Anhang V Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI Insbesondere Anamnese Pflegeplanung Je Einsatz 450 18.72 € Mitteilung nach § 3 des Rahmenvertrages Mitteilung nach § 10 des Rahmenvertrages Bericht nach ³ 23 des Rahmenvertrages Die Wegepauschale/Hausbesuchspauschale kann je Einsatz abgerechnet werden Die Wegepauschale/Hausbesuchspauschale kann mir bei zeitgleichem Einsatz ( SGB XI/SGB V) bei einem Versicherten abgerechnet werden. Zeitgleiche Versorgung gemäß SBG XI von Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften oder zeitgleicher Einsatz in einer räumlichen Einheit (gleiche postalische Adresse) Zeitgleiche Versorgung gemäß SBG XI und SGB V von Ehepaaren oder Lebensge-meinschaften oder zeitgleicher Einsatz in einer räumlichen Einheit (gleiche postalische Adresse) Abrechenbar für Dienste zwischen 20:00 bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie Samstags ab 14 Uhr Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI (Die Vergütung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Je Einsatz 50 2.08 € 75 3.12 € 52,5 2.18 € 37,5 1.56 € 26,25 1.09 € Je LKtx abrechenbar 30 1.25 € Keine Pflegestufe, jedoch eine Einstufung nach §45a SGB XI Pflegestufe I und II Aktuell bis zu(Stand: 01.01.2015) 22.00 € Bis zu (Stand: 01.01.15) Bis zu (Stand: 01.01.15) 22.00 € Pflegestufe III Anlage 1 Pflegebericht 32.00 € Der Pflegebericht ist die Anlage zum Anhang II Nicht abgerechnet werden können Wegepauschalen, * in Einrichtungen des betreuten Wohnens, * in Wohngemeinschaften sowie in Seniorenanlagen, in denen Pflegebedürftige ambulant betreut werden, wenn ständig eine Kraft vor Ort ist, die Leistungen nach dem Leistungskomplexsystem erbringt.
© Copyright 2024 ExpyDoc