01. Jänner 2016 Auflistung einiger wichtiger Gebühren Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgabe Ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und wird vorgeschrieben. Einheitssatz: € 700,00 Bauanzeige Vergebührung: € 14,30 für Bauanzeige € 3,60 (bis 4-A4 Seiten) für Skizze € 3,60 pro Attest Baubewilligungsansuchen Vergebührung: € 14,30 für Bauansuchen € 7,25 pro Plan € 3,90 pro Bogen Baubeschreibung (4 A 4-Seiten) Baufortschrittsbestätigung Es fallen keine Kosten an. Eheschließung Die Gebühren können je Eheschließung sehr unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie im Standesamt nach. Geburtsanzeige Seit 1.1.2008 werden bei Neugeborenen keine Gebühren mehr fällig. Alle Erstdokumente werden gebührenfrei ausgestellt. Grundsteuer Die jährliche Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt des Steuermessbetrages (wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheides festgelegt) mit dem Steuerhebesatz (zur Zeit 500%). Hort in den Volksschulen € € € € 40,-- / Monat Betreuung im Frühhort 150,-- / Monat Hortbetreuung 5,00 / pro Tag für Essen 9,00 / pro Monat Bastelbeitrag Hundesteuer € 35,00 / Jahresgebühr € 95,00 / Jahresgebühr für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde € 0,50 einmalig im 1. Jahr für die Hundemarke Kanalbenützungsgebühren Einheitssatz: € 2,60 + 10 % MWSt. Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Kanalerrichtungsabgaben Einheitssatz: € 13,00 + 10 % MWSt. Einmündungsabgabe: Berechnungsfläche x € 13,00 + 10 % MWSt. Kindergarten - Elternbeitrag € 10,00 pro Monat pro Kind Kindergarten - Mittagstisch € 4,50 Essen / Tag € 1,50 Jause nur Vormittag / Tag Meldeauskunft Persönliche: € 3,30 Verwaltungsabgabe in bar (ab 4/2016) Schriftliche: € 14,30 Bundesabgabe+ € 2,10 Verwaltungsabgabe in bar Meldebestätigung Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): € 3,00 in bar Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): € 2,10 in bar Personalausweis € 61,50 bar € 26,30 für Kinder bis zum 16. LJ Den Antrag für einen Personalausweis geben Sie bitte bei ihrer zuständigen BH ab. Plakatständer € 67,00 Verwaltungsabgabe Gebrauchsabgabe: € 1,25 pro Tag pro Ständer € 1,50 pro Tag pro Tafel € 14,30 Bundesabgabe für Ansuchen Polizeiliches Führungszeugnis ausschließlich zur Vorlage für Arbeitgeber: € 14,30 Bundesabgabe + € 2,10 Verwaltungsabgabe = € 16,40 Normal: € 28,60 Bundesabgabe + € 2,10 Verwaltungsabgabe = € 30,70 Reisepass € 76,00 in bar € 30,00 für Kinder bis zum 12. LJ Den Antrag für einen Reisepass geben Sie bitte bei ihrer zuständigen BH ab. Staatsbürgerschaftsnachweis € 41,85 in bar Stadtsaal Gebühren für großen und kleinen Stadtsaal finden Sie im Dokument Gebührenliste Stadtsaal. Vereine Anzeige eines Vereins: Vergebührung € 13,20 Statuten je Exemplar jeder Bogen mit € 3,60 zu vergebühren (Ein Bogen sind zwei Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4) - zuständig ist die jeweilige BH. Verlustanzeige € 14,30 Bundesabgabe + € 3,30 Verwaltungsabgabe Wassergebühren 1 m³ Wasser: € 2,00 + 10 % MWSt. Wasserversorgungsabgaben Wasseranschlussabgabe: Berechnungsfläche x € 10,00 + 10 % MWSt. Wasserbereitstellungsgebühr pro Jahr: Hauswasserzähler € 53,00 + 10 % MWSt. Großwasserzähler € 212,00 + 10 % MWSt. Verbundwasserzähler € 2.120,00 + 10 % MWSt. Die Bereitstellungsgebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben.
© Copyright 2024 ExpyDoc