Auflistung einiger wichtiger Gebühren - Groß

01. Jänner 2016
Auflistung einiger wichtiger Gebühren
Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgabe
Ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und wird
vorgeschrieben.
Einheitssatz: € 700,00
Bauanzeige
Vergebührung:
€ 14,30 für Bauanzeige
€ 3,60 (bis 4-A4 Seiten) für Skizze
€ 3,60 pro Attest
Baubewilligungsansuchen
Vergebührung:
€ 14,30 für Bauansuchen
€ 7,25 pro Plan
€ 3,90 pro Bogen Baubeschreibung (4 A 4-Seiten)
Baufortschrittsbestätigung
Es fallen keine Kosten an.
Eheschließung
Die Gebühren können je Eheschließung sehr unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie
im Standesamt nach.
Geburtsanzeige
Seit 1.1.2008 werden bei Neugeborenen keine Gebühren mehr
fällig. Alle Erstdokumente werden gebührenfrei ausgestellt.
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt des
Steuermessbetrages (wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheides
festgelegt) mit dem Steuerhebesatz (zur Zeit 500%).
Hort in den Volksschulen
€
€
€
€
40,-- / Monat Betreuung im Frühhort
150,-- / Monat Hortbetreuung
5,00 / pro Tag für Essen
9,00 / pro Monat Bastelbeitrag
Hundesteuer
€ 35,00 / Jahresgebühr
€ 95,00 / Jahresgebühr für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige
Hunde
€ 0,50 einmalig im 1. Jahr für die Hundemarke
Kanalbenützungsgebühren
Einheitssatz: € 2,60 + 10 % MWSt.
Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der
Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.
Kanalerrichtungsabgaben
Einheitssatz: € 13,00 + 10 % MWSt.
Einmündungsabgabe: Berechnungsfläche x € 13,00 + 10 % MWSt.
Kindergarten - Elternbeitrag
€ 10,00 pro Monat pro Kind
Kindergarten - Mittagstisch
€ 4,50 Essen / Tag
€ 1,50 Jause nur Vormittag / Tag
Meldeauskunft
Persönliche: € 3,30 Verwaltungsabgabe in bar (ab 4/2016)
Schriftliche: € 14,30 Bundesabgabe+ € 2,10 Verwaltungsabgabe in bar
Meldebestätigung
Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit
Bürgerkarte):
€ 3,00 in bar
Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb
der Gemeinde wieder):
€ 2,10 in bar
Personalausweis
€ 61,50 bar
€ 26,30 für Kinder bis zum 16. LJ
Den Antrag für einen Personalausweis geben Sie bitte bei ihrer zuständigen BH
ab.
Plakatständer
€ 67,00 Verwaltungsabgabe
Gebrauchsabgabe:
€ 1,25 pro Tag pro Ständer
€ 1,50 pro Tag pro Tafel
€ 14,30 Bundesabgabe für Ansuchen
Polizeiliches Führungszeugnis
ausschließlich zur Vorlage für Arbeitgeber:
€ 14,30 Bundesabgabe + € 2,10 Verwaltungsabgabe = € 16,40
Normal:
€ 28,60 Bundesabgabe + € 2,10 Verwaltungsabgabe = € 30,70
Reisepass
€ 76,00 in bar
€ 30,00 für Kinder bis zum 12. LJ
Den Antrag für einen Reisepass geben Sie bitte bei ihrer zuständigen BH ab.
Staatsbürgerschaftsnachweis
€ 41,85 in bar
Stadtsaal
Gebühren für großen und kleinen Stadtsaal finden Sie im Dokument
Gebührenliste Stadtsaal.
Vereine
Anzeige eines Vereins: Vergebührung € 13,20
Statuten je Exemplar jeder Bogen mit € 3,60 zu vergebühren (Ein Bogen sind zwei
Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4) - zuständig ist die jeweilige BH.
Verlustanzeige
€ 14,30 Bundesabgabe + € 3,30 Verwaltungsabgabe
Wassergebühren
1 m³ Wasser: € 2,00 + 10 % MWSt.
Wasserversorgungsabgaben
Wasseranschlussabgabe:
Berechnungsfläche x € 10,00 + 10 % MWSt.
Wasserbereitstellungsgebühr pro Jahr:
Hauswasserzähler
€
53,00 + 10 % MWSt.
Großwasserzähler
€ 212,00 + 10 % MWSt.
Verbundwasserzähler € 2.120,00 + 10 % MWSt.
Die Bereitstellungsgebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben.