Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Amtsleitung, Finanzen Jovo Spasojevic Adjunkt Walchestrasse 21 8090 Zürich Telefon 043 259 22 88 [email protected] www.volksschulamt.zh.ch An die Trägerschaften, Schulleitungen und Finanzverantwortlichen Sehr geehrte Damen und Herren Wie jedes Jahre bitten wir Sie um die Berichterstattung zum vergangenen Geschäftsjahr. Die erforderlichen Formulare sind auf unserer Webseite unter folgender Rubrik aufgeschaltet: Schulrecht & Finanzen; Sonderschulfinanzierung / Finanzierung der Spital- und Klinikschulen Damit wir Ihre Angaben auswerten und betriebsübergreifende Vergleiche anstellen können, sind wir auf Ihre exakte und den Vorgaben entsprechende Zusammenstellung der Zahlen und Personaldaten angewiesen. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir unterstützen Sie gerne. Im Hinblick auf die Budgetvorgaben 2017 möchten wir auch erste Auswertungen zu den Zahlen 2015 vornehmen. Wir bitten Sie daher, den Einreichungstermin von Ende April - für kommunale Sonderschulen Ende Mai - einzuhalten. Ist eine Fristverlängerung trotzdem nötig, kann diese per Mail beim Stab Finanzen ([email protected]) beantragt werden, längstens jedoch bis Ende Mai resp. Mitte Juni für kommunale Sonderschulen. Liegt die Verzögerung nur daran, dass die nötigen Unterschriften noch nicht eingeholt werden können, bitten wir zumindest um rechtzeitige Zustellung der elektronischen Version. Ein besonderer Hinweis zum Ausfüllen des Personalformulars: bei der Auswertung dieses Formulars und dem Soll-Ist-Stellenvergleich gibt es viele Angaben, die bei der Berechnung der IstStellen Fragen und Unklarheiten aufwerfen. Dabei denken wir vor allem an die Auflistung der Vikariatseinsätze, Anstellungen im Stundenlohn oder eingekaufte Leistungen. Für alle Angaben dieser Art, die voraussichtlich im Rahmen der Auswertung noch diskutiert werden müssen, steht nebst dem Register "beitragsberechtigte Stellen" ein zusätzliches Registerblatt "beitragsber.Stellen-Spezialfälle" zur Verfügung. Wir bitten Sie überall dort, wo Sie unsicher sind, die Angabe in diesem Register aufführen. Das ermöglicht uns eine erste Auswertung und die Spezialfälle können - im Gespräch mit Ihnen - anschliessend dazugerechnet werden. Für die Angaben zu den nicht beitragberechtigten Stellen verwenden Sie wie bisher das Register "nicht beitragsberechtigte Stellen". Besten Dank im Voraus. Wir bedanken uns im Voraus für die Berichterstattung und die damit verbundene Arbeit. Freundliche Grüsse Pia Fontana + Jovo Spasojevic
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