Ladungen ohne Unterschrift sind hinfällig, weil ungültig Vorweg: Eine gültige Unterschrift ist eine eigenhändige Unterschrift, welche Vor- und Familiennamen enthält. Die Justizkriminellen (sogenannte “Richter”, “Staatsanwälte” usw.) nutzen diesbezüglich die Unkenntnis der Bürger aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte”, leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren wurden und werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit dem Familiennamen genannt, und Justizangestellte wurden rechtswidrig benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschten und täuschen damit bis zur Stunde Rechtswirksamkeit vor! Die Polizei und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften, der tatsächlich Verantwortlichen, ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Kriminell handeln! Jeder sogenannte „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. sogenannte “Richter”, sogenannte “Urteile”, die weitreichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich so gehandhabt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt. Das glaubt man zumindest, in justizkriminellen Kreisen. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist (wie bereits angedeutet) zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der sogenannten “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG, sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Werden Sie langsam Irre? Das wäre ein bisschen zu früh, denn es kommt ja noch irrer, aber trotzdem den Tatsachen entsprechend. Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus auch grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig. Ohne Unterschrift ist absolut gar nichts gültig! Dies gilt vor allem für (schein)gerichtliche Dokumente, also (Schein)Urteile, (Schein)Beschlüsse, (Schein)Vollstreckungstitel etc. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen, bedarf es grundsätzlich der rechtlich konformen Unterschrift eines gesetzlichen, von den alliierten Siegermächten genehmigten Richters! Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese nicht über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen. Diese “Herzchen” bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung bestenfalls angefertigt haben. Mehr nicht! Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über deren Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger der Zustellung muss stets nachprüfbar sein, wer da mitgewirkt hat. “Vollstreckungstitel” von “Gerichtsvollziehern”, “Haftbefehle” usw. usw. ohne eigenhändige Unterschrift eines oder mehrerer gesetzlicher Richter, sind daher grundsätzlich rechtsunwirksam und rechtsungültig! Selbst wenn hierzulande ein sogenannter “Richter” etwas unterschreiben würde (was NIE vorkommt), ist es trotzdem rechtsunwirksam und rechtsungültig, da die Gesetzlichkeit fehlt. Die sogenannten Richter des hiesigen Landes sind allesamt keine gesetzlichen Richter, sondern Firmenangestellte, ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse. Dass das absolut unbestreitbar so ist, haben wir bereits gefühlte 387 Mal in anderen Artikeln bewiesen. „Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften! „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens (sogenannte Paraphe, anstelle der Unterschrift), genügt nicht. Die Unterzeichnung, nur mit einer Paraphe, lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Warum teilen wir das eigentlich zum wiederholten Male mit? Das ist einfach zu erklären: Die Lügen wurden nochmal und nochmal wiederholt… Der Wahrheit ist selbstverständlich dasselbe geschuldet. Auch die Wahrheit muss nochmal und nochmal und immer wieder wiederholt werden, damit die Wahrheit eine Chance hat, die Lügen in den Köpfen der Menschen abzulösen. https://newstopaktuell.wordpress.com/ News Top-Aktuell abonnieren Lesen Sie bei uns, was NIE in der Zeitung steht! NEWS TOP-AKTUELL Aktuelle Nachrichten, Schlagzeilen, „breaking news“ und Eilmeldungen aus aller Welt, den Tatsachen entsprechend aufbereitet
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