Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Klassische Fragen der Ethik des Lebens Eine Ethik des Lebens thematisiert unsere Verantwortung für alle Erscheinungsformen des Lebens. Zumeist wird sie differenziert in Bioethik und ökologische Ethik (bzw. Umweltethik oder Naturethik) Bioethik fragt nach dem guten und richtigen Umgang des Menschen mit dem menschlichen Leben, ökologische Ethik nach dem guten und richtigen Umgang des Menschen mit der nichtmenschlichen Wirklichkeit. 1 1 Menschliches Leben 1.1 Existenzielle Sicht Aus existenzieller Sicht bzw. aus der Erste-Person-Perspektive sind vielfältige Antworten darauf, was menschliches Leben bedeutet und wie in es in erfüllter Weise zu finden ist, möglich – in Abhängigkeit von jeweils zugrunde liegenden Sinnverständnissen. 1.2 Empirische Sicht In den heutigen Lebenswissenschaften (Humanbiologie, Humangenetik, Medizin …) wird menschliches Leben aus der Dritte-PersonPerspektive erforscht. Derart gelangt es allein als biologisches Leben (human life) in den Blick. In der Konsequenz entsteht daraus eine empirische Anthropologie. Die Interpretation empirischer Fakten weist oft Grenzüberschreitungen auf (→ naturalistische Reduktion: Der Mensch ist nichts als Natur, deshalb auch ohne Würde). Erster Teil: Grundlagen der Bioethik Grundlegende Literatur: H. Baranzke, Autonomie und Würde. Leitprinzipien in Bioethik und Medizinrecht, Würzburg 2013 M. Düwell, Bioethik. Methoden, Theorien und Bereiche, Stuttgart u.a. 2008 C. Götz, Medizinische Ethik und katholische Kirche. Die Aussagen des päpstlichen Lehramtes zu Fragen der medizinischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanum, Münster 2000 K. Hilpert / D. Mieth (Hg.), Kriterien biomedizinischer Ethik. Theologische Beiträge zum gesellschaftlichen Diskurs, Freiburg i.Br. u.a. 2006 A. Holderegger, Grundlagen der Moral und der Anspruch des Lebens. Themen der Lebensethik, Freiburg/Schweiz 1995 U. Körtner, Unverfügbarkeit des Lebens? Grundfragen der Bioethik und der medizinischen Ethik, Neukirchen-Vlyun 2001 W. Korff u.a. (Hg.), Lexikon der Bioethik, 3 Bde., Gütersloh 2000 G. Marschütz, theologisch ethisch nachdenken. Bd.2, Würzburg 2011 D. Mieth, Was wollen wir können? Ethik im Zeitalter der Biotechnik, Freiburg i.Br. 2002 G. Pöltner, Grundkurs Medizin-Ethik, Wien 2002 H. Schlögel / A. P. Alkofer (Hg.), Kleine Bioethik der Krankenseelsorge, Stuttgart 2003 E. Schockenhoff, Ethik des Lebens. Grundlagen und neue Herausforderungen, Freiburg i.Br. 2009 E. Waibl, Grundriss der Medizinethik für Ärzte, Pflegeberufe und Laien, Münster 2004 W. Wolbert, Du sollst nicht töten. Systematische Überlegungen zum Tötungsverbot, Freiburg i.Br. 22009 SS 2015 1.3 Abendländische philosophische Sicht Den Ausgangspunkt bildet die Leib-Geistseele-Einheit des Menschen. Daher erschöpft sich menschliches Leben nicht in empirischer Sichtweise. Der Mensch ist nicht nur ein human life, sondern ein human being (Lebewesen), er wird nicht nur als System der Natur, sondern als Person (→ Geist-, Vernunft-, Freiheitswesen) betrachtet. Auch eine philosophische Anthropologie kann die Frage, wer der Mensch und was menschliches Leben ist, nicht abschließend beantworten, da der Mensch sich im Nachdenkens über sich selbst verborgen bleibt. (→ negative Anthropologe). Zudem wird hier weithin eine Anthropologie des einsamen Menschen entwickelt. (Boethius „rationalis individua substantia“, Kant …) Erschließt sich aber das, was menschliches Leben ist, nicht erst in der zur Antwort werdenden und in der Antwort bleibenden Frage, worin, wodurch und woraufhin Leben entdeckt wird? (→ Geburtlichkeit [Ent-bindung], Primärbindung, intime Partnerschaft, Transzendenzbezug …) Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz 1.4 Grundkurs Moraltheologie II Theologische Sicht Theologisch gesehen eröffnet sich menschliches Leben relational, in der Begegnung des Menschen mit Menschen und mit Gott. („relatio subsistens“) Den Ausgangspunkt bildet hier, dass durch Gottes Offenbarung in Liebe zu den Menschen die „Wirklichkeit als ganze zutiefst personal bzw. interpersonal strukturiert ist“ (Walter Kasper) Als Abbild Gottes ist der Mensch daher „von-Gott-her“ und zugleich „auf-Gott-hin“. Dabei ist er nicht einfach als das Bild, sondern nach dem Bild Gottes, genauer: als Bild des Bildes geschaffen, das der Mensch im Leben nachbilden soll. Eine theol. Anthropologie bzw. ein christl. Menschenbild ist daher als „offener Sinngehalt“ (Dietmar Mieth) und nicht als statischer Zustand zu reflektieren. Was menschliches Leben besagt, bleibt bei aller Erhellung dieses Sinngehalts in einer unauslotbaren Verborgenheit, die den Menschen als Geheimnis, das Gott selbst ist, ausweist. 1.5 Ethische Prinzipien einer Lebensethik 2.1 Menschenwürde (vgl. Grundkurs I: Kap.7) 2.3 Das biblische Tötungsverbot (Ex 20,13; Dtn 5,17) Das allgemein anerkannte Tötungsverbot besagt biblisch, dass man nicht rechtswidrig töten, d.h. nicht morden soll. Somit gibt es Ausnahmen, die als nicht rechtswidrig anerkannt sind (traditionell die Todesstrafe, die Tötung im Krieg und in Notwehr, die Selbsttötung, das Martyrium um der Glaubesbezeugung wegen und unter bestimmten Bedingungen der Tyrannenmord) Neben der negativen Unterlassungspflicht des Tötens sind auch positive Formulierungen des Lebensschutzes zu beachten. 2.4 Weitere wichtige Prinzipien − − − − Menschliches Leben als fundamentales Gut Menschliches Leben ist fundamentales, nicht aber das höchste Gut. Es ist genauer das fundamentale vormoralische Gut, auf dem alle anderen vormoralischen Güter aufbauen. (vgl. Grundkurs I: 1.5.4) 2 Das Prinzip der Menschenwürde ist – wie jedes Prinzip – eine notwendige, nicht aber schon hinreichende Bedingung der Urteilsfindung in bioethischen Konfliktfällen. Normativ kann er nur als Minimalbegriff eingebracht werden und einzelne unbedingte Unterlassungspflichten verdeutlichen im Hinblick auf Handlungen, welche die Subjektqualität des Menschen prinzipiell in Frage stellen, indem sie diese etwa völlig instrumentalisieren und so der Mensch als bloßes Mittel gebraucht werden würde. Ethische Relevanz Jedes ethische Nachdenken über menschliches Leben erfolgt im Kontext eines leitenden Sinnverständnisses vom Menschen, welches für den jeweiligen Zugang zur Ethik und für den Umgang mit den in ihr allgemein anerkannten Prinzipien und Kriterien bedeutsam ist. Ethische Zugänge auf der Grundlage einer stark empirischen Anthropologie tendieren dazu, dass das, was im Umgang mit menschlichem Leben machbar ist, weithin getan werden soll. (→ Ethik des Heilens) Ethische Zugänge, in denen das Personsein des Menschen und damit dessen Würde im Zentrum stehen, bestehen darauf, dass nur dasjenige im Umgang mit menschlichem Leben erlaubt sein dürfe, was der Menschenwürde nicht entgegen steht. (→ Ethik der Würde) 2 2.2 SS 2015 − „Primum nil nocere“ als Grundgebot ärzlichen Handelns Nicht nur die Rechtfertigung der Ziele, sondern auch die Rechtfertigung der Mittel zur Erreichung dieser Ziele ist notwendig. Problemlösungsregel: „Man soll Probleme nicht so lösen, dass die Probleme, die aus der Problemlösung entstehen, größer sind als die Probleme, die gelöst werden.“ (D. Mieth) Diese Regel zielt auf eine umfassende Sicht der Probleme und daraus sich ergebender Verantwortlichkeiten für die Handlungsfolgen. Im Konfliktfall haben negative Unterlassungspflichten, die verdeutlichen, was unbedingt zu unterlassen ist, Vorrang vor positiven Handlungspflichten. (vgl. Grundkurs I: 1.5.4) Unterscheidung von aktivem Handeln und passivem Geschehenlassen. Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II SS 2015 3 sieht etwas Richtiges, wenn man – in der Weise einer Kulturleistung – Liebesausdruck und Offenheit auf Zeugung miteinander verknüpft. Nur begeht man den Fehler, diese Verknüpfung zu überziehen, indem man sie zu einem metaphysischen Prinzip erhebt.“ Zweiter Teil: Ethische Fragen am Beginn menschlichen Lebens (Klaus Demmer, Moraltheologische Methodenlehre 1989, 204f.) 3 Verantwortliche Weitergabe des Lebens Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 136-151 • 3.3 Kritik an der Zuordnung von Tugend und Norm Dennoch… Lehramtliche Position (siehe Textblätter →Moodle) 3.1 • • • 3.2 Zentrale Entwicklungen bis zum II. Vatikanischen Konzil Paul VI. hält in der Enzyklika Humanae vitae fest, „daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß“ (HV 11). Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre „gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung – die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.“ (HV 12) Jegliche „absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte“ (HV 14) stehen daher „gegen Gottes Plan“ und zugleich „im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau“ (HV 13). Johannes Paul II. Humanae vitae im theologisch-ethischen Diskurs • Kritik an der neuscholastisch-naturrechtlichen Begründung „Man denke an die Offenheit des einzelnen ehelichen Aktes auf Zeugung. Von einer biologischen Finalität kann keine Rede sein. Wenn aber die Offenheit symbolisch zu verstehen ist, warum dann das Insistieren auf der physiologischen Integrität? Regt sich hier nicht doch der Verdacht eines Naturalismus, der überdies in der Natur selbst kein Fundament hat? Kommt die Offenheit auf Zeugung letzten Endes aus einer anthropologischen Vorentscheidung, die an die empirische Natur des ehelichen Aktes herangetragen wird? Sollte dies der Fall sein, bliebe nur noch die Frage übrig, ob eine solche Lehre im Grunde nicht an ihrer eigenen Überforderung zugrundegehe. Man Literatur in Auswahl: Lehramtliche Dokumente: Pius XI.: Enzyklika Casti connubii (31.12.1930). Dt. Übers. in: Utz/Galen VII, 45-181 Pius XII.: Ansprache an die Mitglieder des Verbandes katholischer Hebammen Italiens (29.10.1951). Dt. Übers. in: Utz/Groner 1045-1102 Konzilskonstitution Gaudium et spes (7.12.1965). Dt. Übers. in: Rahner/Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 449-552 Paul VI.: Enzyklika Humanae vitae (25.7.1968). Dt. Übers. in: Nachkonziliare Dokumentation 14, Trier 31972 Johannes Paul II.: Apost. Schreiben Familiaris consortio (22.11.1981). Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 33. Moraltheologische Literatur: F. Böckle, Humanae vitae als Prüfstein des wahren Glaubens? Zur kirchenpolitischen Dimension moraltheologischer Fragen, in: StZ 115 (1990) 3-16 P. Hünermann (Hg.), Lehramt und Sexualmoral, Düsseldorf 1990 D. Mieth, Geburtenregelung. Ein Konflikt in der katholischen Kirche, Mainz 1990 4 Pränatale Diagnostik (PD) Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 152-173 4.1 Schwangerschaft im pränataldiagnostischen Kontext • • Rahmenbedingungen heutiger Schwangerschaft Methoden der PD (siehe Textblatt →Moodle) Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz 4.2 Grundkurs Moraltheologie II Ethische Dringlichkeiten • Indikations- und Selektionsproblematik • Zentrale Aussagen der Enzyklika Evangelium vitae: Keine moralischen Bedenken gegen pränatale Diagnosemethoden, „wenn sie ohne unverhältnismäßige Gefahren für das Kind und für die Mutter“ sind und darauf zielen, „eine frühzeitige Therapie zu ermöglichen oder auch eine gefasste und bewusste Annahme des Ungeborenen zu begünstigen“ (EV 63). Abgelehnt wird aber, solche Methoden „in den Dienst einer Eugenik Mentalität“ (EV 63) zu stellen und damit auch eine Auffassung „die das Leben nur unter bestimmten Bedingungen annimmt und Begrenztheit, Behinderung und Krankheit ablehnt“ (EV 13) Entscheidungsautonomie von Frauen Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung und qualifizierten Beratung zur Stärkung der Entscheidungsautonomie Lebensrecht geschädigter ungeborener Menschen Behinderung als soziale Konstruktion Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zwischen Schädigung (engl. impairment) bezüglich Störungen auf der physischen oder psychischen Ebene, Beeinträchtigung (engl. disability) von Funktionen aufgrund der Schädigungen und Behinderung (engl. handicap) hinsichtlich sozialer Nachteile aufgrund einer Schädigung oder Beeinträchtigung. • • SS 2015 Weitere Literatur: M. Dederich, K. Grüber (Hg.), Mit schwerer Behinderung leben, Berlin 2007 M. Düwell/D. Mieth (Hg.), Ethische Aspekte in der genetischen Diagnostik im Zusammenhang mit der menschlichen Fortpflanzung, Tübingen 1998 M. Hey, Mein gläserner Bauch. Wie die Pränataldiagnostik unser Verhältnis zum Leben verändert, München 2012 S. Graumann/K. Grüber (Hg.) Medizin, Ethik und Behinderung, Frankfurt a.M. 2003 I. Hirschberg (Hg.), Ethische Fragen genetischer Beratung. Klinische Erfahrungen, Forschungsstudien und soziale Perspektiven, Frankfurt a.M. 2009 D. Hürlimann, Der Beratungsprozess in der pränatalen Diagnostik, Bern u.a. 2008 H. Haker, Hauptsache gesund? Ethische Fragen der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik, München 2011 F.-J. Huainigg (Hg.), Aus dem Bauch heraus. Pränataldiagnostik und behindertes Leben, Wien 2010 R. Kollek, Präimplantationsdiagnostik. Embryonenselektion, weibliche Autonomie und Recht, Tübingen 2000 M. Kröger; Pränatale Diagnostik zwischen Selbstbestimmung und Selektion, Berlin 2004 G. Maio, Abschied von der freudigen Erwartung: Werdende Eltern unter dem wachsenden Druck der vorgeburtlichen Diagnostik, Waltrop 2013 A. Reul, Es könnte doch sein …? Pränatale Diagnostik auf dem Prüfstand, Marburg 2001 A. Strachotka, Zwischen Hoffen und Bangen. Frauen und Männer berichten über ihre Erfahrungen mit pränataler Diagnostik, Frankfurt a.M. 2006 C. Swientek, Was bringt die pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen, Freiburg i.Br. 1998 5 Medizinisch assistierte Kinderwunscherfüllung Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 173-193 Literatur in Auswahl: Lehramtliche Dokumente: Johannes Paul II., Evangelium vitae: Über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (1995). Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 120 Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. (1997) 4 5.1 Zur gegenwärtigen Situation 5.2 Ethische Herausforderungen • • Lehramtliche Position Theologisch-ethischer Diskurs Exkurs 1: Präimplantationsdiagnostik Exkurs 2: Stammzellforschung Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Literatur in Auswahl: Lehramtliche Dokumente: Donum vitae: Über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung (1987). Hg. v. Kongregation für die Glaubenslehre. Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74 Dignitas personae: Über einige Fragen der Bioethik (2008). Hg. v. Kongregation für die Glaubenslehre. Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 183 Weitere Literatur: H. Goebel, Zwischen Hoffnung und Verzweiflung. Beratung und Seelsorge bei unerfülltem Kinderwunsch, Neukirchen 2008 M. Hofheinz, Gezeugt, nicht gemacht. In-vitro-Fertilisation in theologischer Perspektive, Münster u.a. 2008 G. Maio u.a. (Hg.), Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin. Ethische Herausforderungen der technisierten Fortpflanzung, Freiburg/München 2013 E. Macas/D. Wunder, Assistierte Reproduktionsmedizin. Die Techniken im IVF-Labor, Bern 2006 E. Pelkner, Gott, Gene, Gebärmutter. Anthropologie und Frauenbild in der evangelischen Ethik zur Fortpflanzungsmedizin, Gütersloh 2001 M. Spiewak, Wie weit gehen wir für ein Kind? Im Labyrinth der Fortpflanzungsmedizin, Frankfurt a.M. 2002 S. Zehetbauer, Ich bin eine Frau ohne Kinder. Begleitung beim Abschied vom Kinderwunsch, München 2007 G. Zeller-Steinbrich, Wenn Paare ohne Kinder bleiben. Kinderwunsch zwischen Reproduktionsmedizin und psychosozialem Verständnis, Frankfurt a.M. 2006 6 Sind menschliche Embryonen schützenswert? Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 193-209 6.1 Embryologische Fakten als Grundlage 6.2 Der Embryo als Person Metaphysischer, ethischer und empirischer Personbegriff 6.3 SS 2015 5 Tutioristisches Prinzip …wird bestärkt durch das Identitäts-, Kontinuitäts- und Potentialitätsargument Literatur in Auswahl: Lehramtliche Dokumente: Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung (1974). Hg.v. Kongregation für die Glaubenslehre Johannes Paul II., Evangelium vitae: Über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (1995). Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 120 Weitere Literatur: R. Beckmann, Der Status des Embryos. Medizin – Ethik – Recht, Würzburg 2003 P. Fonk, Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Ein kritischer Blick aus der Sicht christlicher Ethik auf die Forschung mit embryonalen Stammzellen, in: Ethica 12 (2004) 227-258 A. Holderegger, Was zeichnet den Menschen als Menschen aus? Antwortversuche zur Würde des Menschen, in: ZME 40 (1994) 275-288 N. Knoepffler, Menschenwürde in der Bioethik, Berlin u.a. 2004 G. Rager (Hg.), Beginn, Personalität und Würde des Menschen, Freiburg i.Br. 32009 E. Schockenhoff, Lebensbeginn und Menschenwürde. Eine Begründung für die lehramtliche Position der katholischen Kirche, in: K. Hilpert/D. Mieth (Hg.), Kriterien biomedizinischer Ethik. Theologische Beiträge zum gesellschaftlichen Diskurs, Freiburg i.Br. 2006, 198-228 K. Wagner-Westerhausen, Die Statusfrage in der Bioethik, Münster u.a. 2008 W. Wolbert Wann ist der Mensch ein Mensch? Zur Frage nach dem Beginn und Ende personalen Lebens, in: Moraltheologisches Jahrbuch 1, Mainz 1989, 15-33 P. Singer, Praktische Ethik, Stuttgart 21994 P. Singer, Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik, Melbourne 1994 W. Boloz/G. Höver (Hg.), Utilitarismus in der Bioethik. Seine Voraussetzungen und Folgen am Beispiel der Anschauungen von Peter Singer, Münster u.a. 2002 A. Lohner, Personalität und Menschenwürde. Eine Auseinandersetzung mit den Thesen der „neuen Bioethiker“, Regensburg 2000 A. Schlegel, Die Identität der Person. Eine Auseinandersetzung mit Peter Singer, Fribourg 2007 Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz 7 Grundkurs Moraltheologie II Abtreibung Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 209-224 7.1 Zur rechtlichen Lage (siehe Textblatt →Moodle) 7.2 Zur ethischen Lage • • 7.3 Kritik der Argumente zugunsten der Abtreibung Lehramtliche Position (siehe Textblatt →Moodle) SS 2015 6 S. Schwarz, Die verratene Menschenwürde. Abtreibung als philosophisches Problem, Köln 1992 C. Wewetzer/T. Wernstedt (Hg.). Spätabbruch der Schwangerschaft. Praktische, ethische und rechtliche Aspekte eines moralischen Konflikts, Frankfurt a.M. 2008 Dritter Teil: Ethische Fragen am Ende menschlichen Lebens Herausforderung Schwangerschaftskonflikt 8 Literatur in Auswahl: Suizid 8.1 Kein moraltheologisch strittiges, wohl aber zeitlos existenzielles Thema. - weltweit sterben jedes Jahr mehr Menschen durch Selbsttötung (etwa 1 Million) als durch Krieg und Mord - in Österreich mehr Tote durch Suizide als durch Verkehrsunfälle. Terminologie: Selbsttötung, Selbstmord, Freitod… Lehramtliche Dokumente: Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung (1974). Hg. v. Kongregation für die Glaubenslehre Johannes Paul II., Evangelium vitae: Über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens (1995). Dt. Übers. in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 120 Weitere Literatur: L. Boltanski, Soziologie der Abtreibung. Zur Lage des fötalen Lebens, Frankfurt a.M. 2007 C. Creutz, Die „Zweiheit in der Einheit“ von Mutter und ungeborenem Kind. Grundsatzfragen zur Unteilbarkeit des Lebensschutzes im Schwangerschaftskonflikt, Bonn 1997 S. Demel, Abtreibung zwischen Straffreiheit und Exkommunikation. Weltliches und kirchliches Recht auf dem Prüfstand, Stuttgart u.a. 1995 N. Hoerster, Abtreibung im säkularen Staat. Argumente gegen den §218, Frankfurt 1996 R. Jütte (Hg.), Geschichte der Abtreibung. Von der Antike bis zur Gegenwart, München 1993 D. Katzwinkel, Das Kind, das ich nie geboren habe. Was nach einer Abtreibung geschehen kann, Witten 2007 A. Kuhlmann, Abtreibung und Selbstbestimmung. Die Intervention der Medizin, Frankfurt a.M. 1996 J. Reiter/R. Keller (Hg.), Herausforderung Schwangerschaftsabbruch. Fakten – Argumente – Orientierungen, Freiburg 1992 M. Spieker, Kirche und Abtreibung in Deutschland. Ursachen und Verlauf eines Konflikts, Paderborn u.a. 2001 Vorbemerkungen 8.2 Humanwissenschaftliche Befunde Suizidale Faktoren Psychologische Einsichten (E. Ringel „Präsuizidales Syndrom“) 8.3 8.3.1 Begründungsprobleme der ethischen Beurteilung Traditionelle Argumentation Verurteilung des Suizids unter Hinweis auf das 5. Gebot (Augustinus) Thomas v. Aquin (STh II-II 64 a.5) bringt drei Argumente für das Verbot des Suizids vor. Er ist 1. eine Tat gegen die Selbstliebe und natürliche Neigung 2. eine Tat gegen die Nächstenliebe 3. eine Tat gegen Gottes Hoheitsrecht Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz 8.3.2 8.3.3 8.4 Grundkurs Moraltheologie II Gegenwärtige kirchliche Position Evangelium vitae (Nr. 66) weist den Selbstmord als sittlich unannehmbare Entscheidung zurück. 9 7 Sterbehilfe 9.1 Sterben in moderner Gesellschaft Entfamilialisierung des Sterbens als unwiderruflicher Prozess Vermehrte institutionelle Kontrollierbarkeit (wie etwa in Krankenhäusern) über Sterben und Tod lässt die Diskussion über die ethische Zulässigkeit der Tötung auf Verlangen eines Patienten (aktive Sterbehilfe bzw. aktive Euthanasie) aufkommen. Ist eine solche Tötung auf Verlangen ethisch zulässig – etwa legitimierbar durch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Kritische Analyse Suizidprävention und -intervention Literatur in Auswahl: J. Améry, Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart 1976 E. J. Bauer u.a., Wenn das Leben unerträglich wird. Suizid als philosophische und pastorale Herausforderung, Stuttgart 2011 F. Decher, Die Signatur der Freiheit. Ethik des Selbstmordes in der abendländischen Philosophie, Lüneburg 1999 M. Eink/H. Haltenhof, Umgang mit suizidgefährdeten Menschen, Bonn 2006 D. Fenner, Suizid – Krankheitssymptom oder Signatur der Freiheit? Eine medizinethische Untersuchung, Freiburg u.a. 2008 H. Henseler, Narzißtische Krisen. Zur Psychodynamik des Selbstmords, Reinbek 1974 A. Holderegger, Suizid und Suizidgefährdung, Freiburg 1979 J. Langer, Auf Leben und Tod. Suizidalität bei Jugendlichen als Herausforderung für die Schülerseelsorge, Frankfurt a.M. 2001 V. Lenzen, Selbsttötung. Ein philosophisch-theologischer Diskurs mit einer Fallstudie über Cesare Pavese, Düsseldorf 1987 C. Paul, Warum hast Du uns das angetan? Ein Begleitbuch für Trauernde, wenn sich jemand das Leben genommen hat, Gütersloh 2004 E. Ringel, Selbstmord – Appell an die anderen, München 31980 G. Wolfslast (Hg.), Suizid und Suizidversuch. Ethische und rechtliche Herausforderung im klinischen Alltag, München 2005 H. Wittwer, Selbsttötung als philosophisches Problem. Über die Rationalität und Moralität des Suizids, Paderborn 2003 U. Wunderlich, Suizidales Verhalten im Jugendalter. Theorien, Erklärungsmodelle und Risikofaktoren, Göttingen u.a. 2004 SS 2015 9.2 Arten der Sterbehilfe Klassische (wiewohl strittige) ethische Differenzierungen: aktiv (Töten) passiv (Sterbenlassen) [1] Eine Tötung in der klaren Absicht, das Leben eines direkt Menschen zu beenden. (beabsichtigen) (unfreiwillig, freiwillig, nicht-freiwillig) [2] Das Abbrechen oder Unterlassen einer Behandlung in der klaren Absicht den Menschen sterben zu lassen. [3] Die nicht beabsichtigte Tötung eines Menschen, die indirekt als bloße Nebenwirkung ei(bloß zulassen) ner Behandlung in Kauf genommen wird. [4] Das Abbrechen oder Unterlassen einer Behandlung unter Inkaufnahme eines nicht beabsichtigten, früher einsetzenden Sterbeprozesses. Daraus ergeben sich unter Einbeziehung der kirchenlehramtlichen Terminologie folgende Arten der Sterbehilfe: - aktiv-direkt (Lehramt: Euthanasie im eigentlichen Sinn) aktiv-indirekt (Lehramt: palliative Behandlungsweisen) passiv-direkt passiv-indirekt (Lehramt: Verzicht auf therapeutischen Übereifer) Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Im gesellschaftlichen Diskurs wird zumeist nur die aktive (= aktivdirekt) von der indirekten (=aktiv-indirekt) und der passiven (umfasst direkt und indirekt) Sterbehilfe unterschieden 9.3 Zentrale ethische Diskussionsfelder 9.3.1 Handlungsebene aktiv-passiv / direkt-indirekt / aktiv-indirekt / passiv-indirekt 9.3.2 Prinzipienebene Autonomie / Menschenwürde / Ärztliches Ethos 9.3.3 Ebene sozialer Konsequenzen Slippery Slope-Argumente - unter Einbeziehung der Situation in den Niederlanden 9.4 Humane Sterbebegleitung Besagt nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe im Sterben. Herausforderung für Palliativmedizin, Hospizeinrichtungen, Einübung einer neuen (alten) Sterbekultur… Literatur in Auswahl: U. Benzenhöfer, Der gute Tod. Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, Göttingen 2009 M. Düwell/L. Feikema, Über die niederländische Euthanasiepolitik und –praxis. Gutachten, erstellt im Auftrag des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), Berlin 2006 M. Frieß. „Komm süßer Tod“ – Europa auf dem Weg zur Euthanasie? Zur theologischen Akzeptanz von assistiertem Suizid und aktiver Sterbehilfe, Stuttgart 2008 A. Holderegger (Hg.), Das medizinisch assistierte Sterben. Zur Sterbehilfe aus medizinischer, ethischer, juristischer und theologischer Sicht. Freiburg i.Br. 21999 J. Hübner, Ethik an der Grenze des Lebens. Von »Euthanasie« über »Sterbehilfe« zur kommunikativen Sterbebegleitung, in: Theologische Rundschau 65 (2000) 455-481 (Lit!) E. Klee, „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die „Vernichtung unwerten Lebens“ Frankfurt a.M 2010 T. Klie/J.-C. Student, Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen, Freiburg i.Br. 92007 SS 2015 8 M. v. Lutterotti, Sterbehilfe. Gebot der Menschlichkeit?, Düsseldorf 2002 F. S. Oduncu, In Würde sterben. Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte der Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügung, Göttingen 2007 H. Schlögel, Passive und aktive Sterbehilfe, in: Stimmen der Zeit 225 (2007) 89-99 E. Schockenhoff, Selbstbestimmt sterben?, in: Communio 33 (2004) 574-589 R. Scholz, Die Diskussion um die Euthanasie. Zu den anthropologischen Hintergründen einer ethischen Fragestellung, Münster 2002 T. Wernstedt, Sterbehilfe in Europa, Frankfurt a.M. u.a. 2004 M. Zimmermann-Acklin, Euthanasie. Eine theologisch-ethische Untersuchung, Freiburg i.Br. 2 2002 10 Todesstrafe 10.1 Zur gegenwärtigen Situation 10.2 Zentrale Pro- und Kontra-Argumente 10.2.1 Argumente für die Todesstrafe Absolute Strafbegründungen (Strafe als Selbstzweck): - Gedanke der Sühne - Gedanke der Vergeltung - Gedanke der Wiederherstellung der sittlichen Ordnung - Gedanke der Verwirkung des Rechts auf Leben Relative Strafbegründungen (Strafe als Mittel zum Zweck): - Gedanke der Generalprävention - Gedanke der Spezialprävention 10.2.2 Argumente gegen die Todesstrafe - Verletzung der Menschenwürde - Prinzipieller Vorrang des Gemeinwohls ist kein ausreichendes Argument - Strafzweck der Resozialisierung wird ausgeschlossen - Gefahr des politischen Missbrauchs und des Justizirrtums Im Gefolge dieser Argumente plädieren heute theologische Ethiker und Ethikerinnen mehrheitlich für die Abschaffung der Todesstrafe. Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz 10.3 Grundkurs Moraltheologie II Kirchliche Aussagen (siehe Textblatt →Moodle) Das Kirchliche Lehramt stellt Überlegungen zur Todesstrafe insgesamt unter die Überschrift „Notwehr“. Es hält weiterhin grundsätzlich an der Legitimität der Todesstrafe fest (vgl. KKK 2266f; EV 55f), wiewohl sie nur als ultima ratio zu rechtfertigen ist, also „in schwerwiegendsten Fällen, das heißt, wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte“ (EV 56). Solche Fälle, so heißt es weiter, „sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (ebd.). Vergleiche hierzu auch die lehramtliche Entwicklung von der Erstfassung bis hin zur Endfassung des KKK. Da lehramtlich die Todesstrafe nur im äußersten Notfall als gerecht gilt, impliziert das auch, dass sie kein generelles Recht des Staates, die Todesstrafe zu vollziehen, mehr sein kann. In seinen letzten Jahren hat Johannes Paul II. – im Gefolge vielfältiger Kritik an der kirchlichen Position – mehrfach in Ansprachen die Todesstrafe als grausam und unnötig bezeichnet. Auch Benedikt XVI. hat während seines Aufenthaltes auf den Philippinnen (November 2010) die dortigen Bischöfe ermahnt „ihren Einsatz gegen die Todesstrafe fortzusetzen“. Zuvor schon hat er 2007 in einer Botschaft an Teilnehmer eines Kongresses zur Abschaffung der Todesstrafe, diese als „eine Beleidigung der menschlichen Würde“ verdeutlicht. Literatur in Auswahl: K. Hashemi, Todesstrafe. Auge um Auge, Bad Honnef 2008 T. Hieke, Das Alte Testament und die Todesstrafe, in: Biblica 85 (2004) 349-374 D. R. Kästel, Todesstrafe als ethisches Problem. Aspekte ihrer Rechtfertigung und Problematisierung im Zuge der Menschenrechtsbewegung, Hamburg 2002 J. Martschukat, Inszeniertes Töten. Eine Geschichte der Todesstrafe vom 17. bis 19. Jahrhundert, Köln u.a. 2000 J. Martschukat, Geschichte der Todesstrafe in Nordamerika. Von der Kolonialzeit bis zur Gegenwart, München 2002 F. Müller, Streitfall Todesstrafe, Düsseldorf 1998 SS 2015 9 H.-J. Pieper (Hg.), „Hat er gemordet, so muß er sterben“. Klassiker der Philosophie zur Todesstrafe, Bonn 2003 I. Wirth, Todesstrafe. Eine geschichtliche Spurensuche, Leipzig 2004 11 11.1 Organtransplantation (OT) Begriffliche Differenzierungen Mehrere Formen der im Gefolge medizinischer Fortschritte (HerzLungen-Maschine, Gefäßchirurgie, Operationstechnik, Immunsuppression) zunehmend praktizierten OT sind zu unterscheiden: 1. Autologe Transplantation (Verpflanzung von Gewebe oder Zellmaterial innerhalb desselben Individuums, d.h. Spender ist zugleich Empfänger) 2. Hetero- oder Xenotransplantation (Organübertragung von einer anderen Spezies, also die Verwendung tierlicher Organe) 3. Homologe oder allogene Transplantation (Organübertragung zwischen zwei verschiedenen Individuen derselben Spezies). Bezüglich der Herkunft des Spenderorgans ist zu unterscheiden zw. Lebend- und Verstorbenenorganspenden. In der Regel handelt es sich bei der OT angesichts der erforderlichen vorausgehenden Organisation und Logistik, der zumindest teilweise hohen chirurgischen Anforderungen, der erforderlichen dauerhaften und sehr teuren Immunsuppression und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen um eine sehr aufwändige medizinische Maßnahme. 11.2 Lebendorganspende Zumeist werden keine prinzipiellen ethischen Einwände geltend gemacht, wiewohl sie ethisch keineswegs unproblematisch ist. Wichtigen ethischen Kriterien: Freiwilligkeit der Organspende (Problem: moralischer Druck auf mögliche Spender angesichts der Notlage einer nahestehenden kranken Person; ferner Problem des Organhandels). Organspende ist übergebührlicher Akt der Hilfeleistung, zu der niemand verpflichtet werden kann. Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz - - Grundkurs Moraltheologie II Leben und Gesundheit des Spenders darf nicht nachhaltig gefährdet sein (Problem: Lebendorganspende verletzt gesunde Menschen in ihrer physischen Integrität und gefährdet diese) Auf jeden Fall gilt daher: Dem Risiko des Spenders muss ein deutlich höherer Gewinn des Empfängers gegenüberstehen, der den Verlust des Spenders aufwiegt. Informed consent Fazit: Die Lebendorganspende ist ethisch allenfalls als Ausnahmetatbestand zu rechtfertigen, der dem starken Interesse einer Person, einer anderen Person zu helfen, Rechnung trägt, und die moralische Qualität eines solchen Interesses würdigt. 11.3 Verstorbenenorganspende Ist folglich die Verstorbenenorganspende vorzuziehen? Hierbei dürfen Organe und Gewebe zur Transplantation prinzipiell nur toten Menschen entnommen werden. Doch wie tot sind Hirntote? Falls ein hirntoter Mensch noch nicht tot ist, würde ein Sterbender getötet, um anderen das Leben zu retten. 11.3.1 Medizinische Todeskriterien Vor Erfindung der Herz-Lungen-Maschine (1952) galt der irreversible Kreislaufstillstand (= Stillstand von Atmung und Herz, der eine unaufhaltsame Desintegration aller Teilsysteme, einschließlich des Gehirns, bis zum Zerfall des Organismus bewirkt) als Todeskriterium. Nunmehr kann mit Hilfe dieser Maschine der Kreislauf auch trotz Gehirnversagen langfristig stabilisiert werden, was ein weiteres Kriterium zur Todesfeststellung erforderte. Das heute im Rahmen der OT als entscheidend angesehene Hirntodkriterium (HTK), das 1968 von der Kommission der Harvard Medical School definiert wurde, besagt den Zustand des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Groß-, Klein- und Stammhirns, wobei sich durch künstliche Beatmung die Herz-Kreislauffunktion noch aufrecht erhalten lässt. Der Hirntod ist zu unterscheiden vom „klinischen Tod“ (Kreislaufstillstand) und vom „Ganztod“. Er gibt den Sachverhalt an, dass aufgrund der unwiederbringlich verlorenen Gesamthirn- SS 2015 10 funktionen der Todesprozess irreversibel geworden, wenn auch noch nicht abgeschlossen ist. Kritiker des HTK wenden ein, dass Hirntote noch nicht tot sind, da beim Tod die Verwesung einsetze. Das sei aber bei künstlich beatmeten Hirntoten nicht der Fall, weshalb Organtransplantate einem Menschen nicht nach seinem Tod entnommen werden, sondern während er noch lebt. Ein Sterbender ist noch kein Toter. Beatmete Hirntote regulieren u.a. ihre Körpertemperatur, setzen sich gegen Infektionen zur Wehr, reagieren auf Schmerzreize durch Blutdruckanstieg, produzieren Exkremente und scheiden diese aus, hirntote Schwangere können ihr ungeborenes Kind austragen … dass das HTK ein rein pragmatisches, zeitlich vorverlegtes Kriterium zum Zweck der Entnahme von Transplantaten sei. dass die Hirntoddiagnostik oft unzureichend, mitunter auch fehlerbehaftet und zudem in verschiedenen Staaten methodisch unterschiedlich geregelt sei, weshalb z.B. in Großbritannien der Tod des Stammhirns bereits für die Diagnose „Hirntod“ ausreicht. So kann es vorkommen, dass ein Herz, in einem anderen Land unter rechtlichen Vorgaben entnommen wurde, unter denen sich österreichische Ärzte strafbar gemacht hätten, in einem österreichischen Transplantationszentrum an einen österreichischen Patienten implantiert wird. dass dem HTK eine dualistische Auffassung des Menschen zugrunde liege, da der Tod nur vom irreversiblen geistigen Verlust des Bewusstseins her bestimmt werde und so das biologischorganismische Todesverständnis, wonach der Tod identisch ist mit dem irreversiblen Erlöschen des Organismus zu integriertem Funktionieren, vernachlässigt wird. Zudem ist die Annnahme, dass nach dem Hirntod unmittelbar und notwendig der Herzstillstand eintrete, durch zumindest 200 dokumentierte Fälle widerlegt worden, wo die selbstständige organismische Integrationsfähigkeit auch beim Ausfall aller Gehirnfunktionen erhalten blieb – vereinzelt sogar bis zu einigen Jahren. Die Hypothese der engen kausalen und zeitlichen Relation von Hirntod und organismischen Tod sei daher nicht aufrecht zu erhalten. Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Befürworter des HTK bringen gegenüber dieser Kritik vor, dass der Tod niemals ein exakter Zeitpunkt ist, sondern, wie auch das Sterben, ein Prozess, der Stunden und Tage andauern kann. dass das vormalige Kriterium des Herz-Kreislaufstillstandes angesichts möglicher Reanimation ebenso keinen exakten Todeszeitpunkt angibt, auch wenn sich das aus lebensweltlicher Sicht nahelegt, wohingegen ein Hirntoter, dessen Herz noch schlägt, der noch durchblutet ist und „lebendig“ aussieht, nur schwerlich als tot zu begreifen ist. dass bei genauer Diagnostik sowohl die Spontanatmung als auch alle Hirnreflexe irreversibel ausgefallen sein müssen und von daher eine Verwechslung mit anderen Syndromen wie dem Koma oder Locked-in-Syndrom klinisch ausgeschlossen sei. (→ Kritik bzw. Streit bzgl. der oben erwähnten dokumentierten Fälle) dass die „Grenze zwischen Leben und Tod dort liegt, wo die Fähigkeit zur Steuerung des Gesamtorganismus und die des einheitlichen Zusammenwirkens aller Funktionen zum Ganzen des menschlichen Subjekts unwiderruflich verloren gegangen sind. Hier liegt der Unterschied zwischen Herztod und Hirntod. Mit dem Funktionsausfall des gesamten Gehirns fällt nicht nur ein spezielles Organ für den Menschen aus, sondern zerfällt das kritische System, nämlich die vom Gehirn sichergestellte Einheit aller Körper- und Gehirnfunktionen zum Ganzen des menschlichen Subjekts, ohne die der Organismus nicht überleben kann. […] Der Hirntod ist somit weit definitiver als der Herztod.“ (Michael de Ridder) Das HTK entlässt somit keine dualistische Sicht des Menschen, denn wenn das Gehirn tot ist, ist gewissermaßen auch der Mensch tot, da er irreversibel seine zeitliche Identität und organismische Integrationsfähigkeit verloren hat. „Auch wenn der Organismus, dem bei der Organexplantation Organe entnommen werden, lebt, darf nicht vergessen werden, dass dieser Organismus nur deshalb lebt, weil er mithilfe ärztlich-technischer Kunstgriffe speziell zu diesem Zweck am Leben erhalten worden ist und ohne diese Kunstgriffe gestorben wäre“. (Dieter Birnbacher) dass demnach das HTK, obwohl es 1968 im Zusammenhang der Beschaffung von Organen zu Transplantationszwecken eingeführt SS 2015 11 wurde, nicht nur als pragmatische Definition diskreditiert werden kann. Herz- und Hirntod sind vielmehr gleichrangige, obzwar unterschiedliche Kriterien desselben Todesprozesses. Zu beachten ist stets, dass weder Herz- noch Hirntod Auskunft darüber geben, was der Tod ist. Das HTK kann nur feststellen, dass der Tod irreversibel eintritt. Fazit: Die Diskussion um das HTK ist und bleibt strittig. Hirntote befinden sich offenbar in einem Zwischenstadium von Leben und Tod (wäre darum die Tote-Spender-Regel aufzugeben?), wobei der Tod unaufhaltbar ist und ohne intensivmedizinische Maßnahmen rasch eintreten würde. Unter der Bedingung präziser Diagnostik sei daher, so die überwiegende Auffassung auch theologischer Ethiker und Ethikerinnen, eine Verstorbenenorganspende ethisch zu rechtfertigen. Die kath. und evang. Kirche anerkennen den Hirntod als medizinisches Kriterium der Todesfeststellung und sehen die Transplantationsmedizin grundsätzlich positiv. War OT vormals streng untersagt (Verstümmelungsverbot, dem Totalitätsprinzip verpflichtete Wahrung der körperlichen Integrität), so wird die Organspende nunmehr, etwa von Johannes Paul II., als ein „Akt großer Liebe, der Liebe, die anderen Leben schenkt“ gesehen. Sie verdient „besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar das Leben anzubieten“ (EV 86). 11.3.2 Rechtliche und ethische Frage nach den Entnahmebedingungen Die dem Hirntoten geschuldete Pietät und Achtung fordert keine unbedingte körperliche Integrität. Diese kann zugunsten des Prinzips der Hilfeleistung zurückgestellt werden. Doch unter welchen Bedingungen dürfen dem Verstorbenen Organe zum Zwecke der Transplantation entnommen werden? Rechtlich existieren zwei Grundregelungen: (enge und erweiterte) Widerspruchsregelung (enge und erweiterte) Zustimmungsregelung Die enge Zustimmungsregelung ist ethisch ohne Probleme (Nachteil: wenige Spenderorgane verfügbar), auch die erweiterte Zustimmungsregelung impliziert keine gravierenden Bedenken. Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Die meisten ethischen Probleme bestehen bei der Widerspruchsregelung. In ihrer engen Fassung dürfen Hirntoten Organe entnommen werden, wenn seitens des potentiellen Spenders zu Lebzeiten kein ausdrücklicher Widerspruch angemeldet wurde. In ihrer erweiterten Fassung können in der gegebenen Situation auch Angehörige Widerspruch vorbringen. Darf vorausgesetzt werden, dass, wer keinen Widerspruch formuliert, zustimmt? Besteht bei Hirntoten gar eine grundsätzlich moralische Pflicht zur Organspende? Für das Kirchliche Lehramt ist eine Organentnahme „sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben.“ (KKK 2296) Innerhalb der Theologischen Ethik existiert diesbezüglich eine uneinheitliche Diskussion. 11.3.3 Zur Allokationsproblematik Frage der Zuteilung von begrenzten Organen unterliegt dem Prinzip der Gerechtigkeit der Verteilung und dem Gleichheitsgrundsatz. 11.4 Xenotransplantation –Ausweg aus der Organknappheit? Abgesehen von der realistischen Möglichkeit ihrer Durchführung sind zentrale Probleme der Xenotransplantation (= Übertragung von Zellen, Gewebe oder Organen von Tieren auf Menschen) das Infektionsrisiko, die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ und tierethische Fragen. 11.5 Stammzellentherapie – eine neue Perspektive? Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 191-193 11.5.1 Forschungsstand und –perspektiven Stammzellen sind undifferenzierte Zellen, die zur Differenzierung in verschiedene spezifische Zelltypen in der Lage sind. (Herz-, Nerven-, Muskelzellen ...) Embryonale Stammzellenforschung steht im Mittelpunkt des Interesses und ethischen Konfliktes. Daneben gibt es adulte und (seit 2007) induzierte pluripotente Stammzellen. Therapeutisches Klonen soll die Generierung differenzierter Zellen zur Transplantation ermöglichen, die aufgrund ihrer genetischen SS 2015 12 Identität mit dem Patienten keine Immunreaktion hervorrufen. Bislang konnten derart keine therapeutischen Methoden etabliert werden. 11.5.2 Ethische Fragen Zentrales ethisches Problem ist nicht die Stammzellenforschung als solche, sondern die Stammzellengewinnung. Embryonale Stammzellenforschung und „therapeutisches“ Klonen haben die Vernichtung des Embryos zur Voraussetzung. Es sind daher andere Wege der Stammzellengewinnung (hämatopoietische, adulte, induzierte pluripotente) zu beschreiten, zumal hierdurch schon vielfach therapeutische Erfolge erzielt werden konnten. Literatur in Auswahl: A. Bondolfi, Hirntod und Organspende (Ethik und Recht; 1), Basel 2003 Deutscher Ethikrat (Hg.), Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Berlin 2015 K. Hilpert/J. Sautermeister (Hg.), Organspende – Herausforderung für den Lebensschutz, Freiburg i.Br. 2014 H. Köchler (Hg.), Transplantationsmedizin und personale Identität. Ethische, medizinische, rechtliche und theologische Aspekte der Organverpflanzung, Frankfurt a.M. 2001 H. Münk (Hg.), Organtransplantation. Der Stand der ethischen Diskussion im interdisziplinären Kontext (Theologische Berichte 25), Freiburg/Schweiz 2002 H. Münk, Zwischen Zweifel, Ablehnung und Zustimmung: die deutschsprachige (katholisch) theologische Ethik und das Hirntodkriterium, in: Ethica 11 (2003) 33-60 A. Manzei, Körper – Technik – Grenzen. Kritische Anthropologie am Beispiel der Transplantationsmedizin, Münster 2003 F. S. Oduncu, Hirntod und Organtransplantation. Medizinische, juristische und ethische Fragen, Göttingen 1998 S Rehder, Grauzone Hirntod. Organspende verantworten, Augsburg 2010 S. Schicktanz, Organlieferant Tier? Medizin- und tierethische Probleme der Xenotransplantation, Frankfurt a.M. 2002 Zeitschrift für medizinische Ethik 53 (2007): Thema Lebendorganspende Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Organtransplantation, Bonn 1990 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Xenotransplantation. Eine Hilfe zur ethischen Urteilsbildung, Bonn 1998 Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II T. Heinemann u.a., Stammzellforschung. Naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Aspekte, Freiburg i.Br. u.a. 2007 K. Hilpert (Hg.), Forschung contra Lebensschutz? Der Streit um die Stammzellforschung, Freiburg i.Br. 2009 J.C. Joerden (Hg.), Stammzellforschung in Europa. Religiöse, ethische und rechtliche Probleme, Frankfurt a.M. 2009 U.H.J. Körtner/C. Kopetzki (Hg.), Stammzellenforschung. Ethische und rechtliche Aspekte, Wien u.a. 2008 F. S. Oduncu (Hg.), Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen, Göttingen 2002 Zeitschrift für medizinische Ethik 47 (2000): Thema Stammzellenforschung. Vierter Teil: Ethische Fragen angesichts der nichtmenschlichen Wirklichkeit 12 Grundlagen einer ökologischen Ethik Vgl. theologisch ethisch nachdenken 2, 311-379 12.1 Ursachen und Folgen der ökologischen Krise 12.2 Philosophische Ansätze einer ökologischen Ethik 12.3 Theologische Grundlagen einer ökologischen Ethik 12.4 Verantwortungsebenen ökologischen Handelns Literatur in Auswahl: Allgemein: Lehramtliche Dokumente: Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz, Köln 1985 SS 2015 13 Die Deutschen Bischöfe – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen/Kommission Weltkirche, Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels, Bonn 22007 Demnächst: Enzyklika von Papst Franziskus (geplante Veröffentlichung Juni 2015) Weitere Literatur: A. Auer, Umweltethik. Ein theologischer Beitrag zur ökologischen Diskussion, Düsseldorf 3 1989 C. Baumgartner, Umweltethik – Umwelthandeln. Ein Beitrag zur Lösung des Motivationsproblems, Paderborn 2005 A. Brenner, UmweltEthik. Eine Lehr- und Lesebuch, Fribourg 2008 Al Gore, Eine unbequeme Wahrheit. Die drohende Klimakatastrophe und was wir dagegen tun können, München 32006 B. Irrgang, Christliche Umweltethik, München 1992 T. Jähnichen / C: Wustmans, Tierethik. Biblisch-historische Grundlagen, normative Perspektiven, aktuelle Herausforderungen, Kamen 2012 H. Jonas, Das Prinzip Verantwortung, Frankfurt a.M. 1979 H. Kessler, Das Stöhnen der Natur. Plädoyer für eine Schöpfungsspiritualität und Schöpfungsethik, Düsseldorf 1996 A. Lienkamp, Klimawandel und Gerechtigkeit. Eine Ethik der Nachhaltigkeit in christlicher Perspektive, Paderborn u.a. 2009 W. Lochbühler, Christliche Umweltethik. Schöpfungstheologische Grundlagen, philosophischethische Ansätze, ökologische Marktwirtschaft, Frankfurt a.M. 1996 A. Krebs (Hg.), Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen Diskussion, Frankfurt a.M. 1997 H.-J. Münk, Umweltkrise – Folge und Erbe des Christentums?, in: JCSW (1987) 133-206 J. Nida-Rümelin/D. v.d.Pfordten (Hg.) Ökologische Ethik und Rechtstheorie, Baden-Baden 2 2002 S. Rappel, „Macht euch die Erde untertan“. Die ökologische Krise als Folge des Christentums?, Paderborn 1996 M. Schlitt, Umweltethik. Philosophisch-ethische Reflexionen – Theologische Grundlagen – Kriterien, Paderborn 1992 H. Wulsdorf, Nachhaltigkeit. Ein christlicher Grundauftrag in einer globalisierten Welt, Regensburg 2005 Zur Tierethik: Lehramtliche Dokumente: Zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Ein Diskussionsbeitrag des Wissenschaftlichen Beirats des Beauftragten des Rates der EKD (EKD-Text 41), 1991 Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard Marschütz Grundkurs Moraltheologie II Die Verantwortung des Menschen für das Tier. Hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen 113), 1993 Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2415-2418 Weitere Literatur: J. Ach/M. Stephany (Hg.), Die Frage nach dem Tier. Interdisziplinäre Perspektiven auf das Mensch-Tier-Verhältnis, Münster u.a. 2009 J. Badura, Moral für Mensch und Tier. Tierschutzethik im Kontext, München 1999 C. Diamond/C. Ammann (Hg.), Menschen, Tiere und Begriffe. Aufsätze zur Moralphilosophie, Berlin 2012 J.S, Foer, Tiere essen. Köln 2010 R. Hagencord, Diesseits von Eden. Verhaltensbiologische und theologische Argumente für eine neue Sicht der Tiere, Regensburg 32006 H. Hal, Wir streicheln und wir essen sie. Unser paradoxes Verhältnis zu Tieren, München 2012 T. Jähnichen / C: Wustmans, Tierethik. Biblisch-historische Grundlagen, normative Perspektiven, aktuelle Herausforderungen, Kamen 2012 P. Kunzmann, Die Würde des Tieres – zwischen Leerformel und Prinzip, München 2007 O. Höffe, Gerechtigkeit gegen Tiere, in: Ders. Moral als Preis der Moderne, Frankfurt a.M. 1993, 218-239 K.P. Lissmann (Hg), Tiere. Der Mensch und seine Natur, Wien 2013 G. Marschütz, Theologische Elemente einer Tierethik. Erwägungen auf dem Hintergrund radikaler tierethischer Ansätze, in: Ethica 11 (2003) 247-274 P. Münch /R. Walz (Hg.) Tiere und Menschen. Geschichte und Aktualität eines prekären Verhältnisses, Paderborn u.a. 21999 T. Regan, The Case for Animal Rights, London 1984 H. Röcklinsberg, Das seufzende Schwein. Zur Theorie und Praxis in deutschen Modellen zur Tierethik, Erlangen 2001 F. Schmitz-Kahmen, Geschöpfe Gottes unter der Obhut des Menschen. Die Bewertung der Tiere im Alten Testament, Neukirchen-Vluyn 1997 F. Schmitz (Hg.), Tierethik. Grundlagentexte, Berlin 2014 J.-C. Wolf, Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere, Fribourg 1993 U. Wolf (Hg.), Texte zur Tierethik, Stuttgart 2008 U. Wolf, Ethik der Mensch-Tier-Beziehung, Frankfurt a.M. 2012 SS 2015 14
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