R E G L E M E N T und A L A R M P L A N für die BETRIEBSLÖSCHGRUPPE Gemeindehaus “Krone“ Bättwil . § 1 Betriebslöschgruppe 5 Personen sind über das Verhalten im Alarmfall, die Bedienung der automatischen Brandmeldeanlage und der betriebseigenen Löscheinrichtung instruiert. Diese Personen bilden die Betriebslöschgruppe (LG). § 2 Anlagebedingungen (Alarmverzögerung) Das Einschalten der Alarmverzögerung (Anwesend) bei Arbeitsbeginn ist folgendermassen geregelt: - Der Wirt schaltet die Anlage auf “Anwesend“. - Bei Arbeiten im Werkhof schaltet der Gemeindeangestellte die Anlage auf “Anwesend“. - Ist nur das Büropersonal der Gemeindeverwaltung anwesend, bleibt die Anlage auf der unverzögerten Betriebsart (abwesend). - Bei kurzer Abwesenheit ist die Anlage wieder auf abwesend, bzw. die Alarmverzögerung auszuschalten (z.B. Mittagspause). - Ab 18.30 schaltet die Anlage automatisch auf unverzögerte Alarmierung (abwesend). § 3 Alarmorganisation § 3.1 a) Brandentdeckung durch Betriebsangehörige 1. Drücken eines Handtasters (alarmiert werden die LG und die Feuerwehr) Alle sich im 1./2. OG und Kronensaal befindenden Personen verlassen das Gebäude: Sammelplatz Schulgasse / Hauptstrasse. Offene Türen und Fenster vor dem Verlassen des Gebäudes schliessen. 2. Abstellen des akustischen Alarms bei Bedienungs- oder Anzeigetableau. 3. Alarmursache klären. 4. Retten und löschen mit betriebseigenen Löscheinrichtungen. 5. Orientieren und einweisen der Feuerwehr. b) Alarm durch automatische Brandmeldeanlage (“Anwesend“) (Alarm gilt der Löschgruppe) 1. Ruhe bewahren, alle sich im 1./2. OG und Kronensaal befindenden Personen verlassen das Gebäude: Sammelplatz Schulgasse / Hauptstrasse. Offene Türen und Fenster vor dem Verlassen schliessen. 2. Abstellen des akustischen Alarms beim Bedienungs- oder Anzeigetableau. 3. Alarmursache klären; bzw. welche Meldegruppe hat den Alarm ausgelöst? Wer darf welche Meldegruppe quittieren: Das Auge darf nur gedrückt werden: a) Wirteehepaar: wenn die Gruppe 1 oder 2 ausgelöst hat! b) Gemeindeangestellte: alle Gruppen ohne Gruppen 1, 2 und 3! c) Gemeindeverwaltung: alle Gruppen ohne Gruppen 1 und 2! bei einer anderen Meldegruppe muss der Handtaster gedrückt werden! 4. Auge zur Erkennung drücken (Erkundungszeit 4 Min.) 5. Sich mit einem Feuerlöscher ausrüsten und die Räume deren Melder (Gruppen) ausgelöst haben aufsuchen, beim Feststellen von Feuer und Rauch: Alarmierung der FW Bättwil mit Handtaster Wenn kein Feuer oder Rauch feststellbar, Rückstellen, sodass Feuerwehr nicht ausrückt, ev. Brandmeldegruppe auf Test, Reparatur einleiten. 6. Allfällige sich noch im Gebäude befindenden Personen evakuieren und kontrollieren ob alle das Gebäude verlassen haben. Retten und Löschen mit betriebseigenen Löschmitteln. 7. Orientieren und einweisen der Feuerwehr. Brandalarm während der regulären Arbeitszeit § 3.2 Brandalarm ausserhalb der regulären Arbeitszeit Ausserhalb der regulären Arbeitszeit wird ein Alarm der Brandmeldeanlage unverzögert auf die Feuermeldestelle übertragen. Ausserdem wird die LG ebenfalls via Telefonalarm aufgeboten. Die Angehörigen der LG begeben sich unverzüglich zum Sammelplatz und sind dort der Feuerwehr beratend behilflich. § 4 Unterstellung der Löschgruppe im Ernstfall Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind die Mitglieder der LG dem Kommando der Feuerwehr unterstellt und diesem beratend behilflich. § 5 Verhalten des übrigen Betriebspersonals bei Alarm 1./2. OG und Kronensaal Das nicht in der LG eingeteilte Personal verlässt im Alarmfall die Räumlichkeiten sofort und versammelt sich beim Sammelplatz Schulgasse/Hauptstrasse. § 6 Evakuation des Erdgeschosses (Restaurant) Kompetenz zur Anordnung der Evakuation: - Einsatzleiter Feuerwehr - Einsatzleiter Löschgruppe - Evakuation wird bekannt gegeben durch: persönliche Mitteilung § 7 Instruktion der LG und Wartung Die Mitglieder der LG werden periodisch über das Verhalten im Alarmfall instruiert (1 mal pro Jahr). Einmal pro Monat müssen zwei Melder von verschiedenen Gruppen mit Prüfgas kontrolliert werden. Diese Probealarme müssen mit der Feuermeldestelle koordiniert werden. Im Logbuch müssen sämtliche Störungen, Bedienungen, Fehlalarme und Servicearbeiten festgehalten werden. Verantwortlicher: LG Chef § 8 Weitere Bestimmungen Es gelten die Weisungen für die Handhabung automatischer Brandschutzanlagen der SGV vom 26.2.1986. Verantwortlicher: LG Chef Genehmigung: Gemeinderatsbeschluss vom 08. Juli 1993 Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin Arno Schumacher i. A. Gertrud Oser Der kant. Feuerwehrinspektor Mannschaftsverzeichnis der Betriebslöschgruppe Funktion Vorname Name Tel. Privat Or Schlü Chef der LG: Max Auer 731 29 89 3 1/2 Stv: Bruno Fisch 731 10 46 3 1/2 Mannschaft: Gertrud Oser 731 18 96 2 1/3 Bettina Schneiter 731 33 04 2 1/3 Simon Schüpbach 731 24 66 0 1 OR Quittierungsrechte der verschiedenen LG Mitglieder: 1 Wirteehepaar: Gruppe ½ 2 Gemeindeverwaltung: Alle Gruppen ohne Gruppen 1 und 2 3 Gemeindeangestellte: Alle Gruppen ohne Gruppen 1, 2 und 3 Schlü 1 Mitglied ist im Besitz eines Schlüssels zur Bedienung der BMZ oder ANZ 2 Passpartout ohne Gemeindeverwaltungsbüro ohne Restaurant 3 Passpartout ganzes Gebäude ohne Restaurant 4 Restaurant 5
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