R E G L E M E N T
und
A L A R M P L A N
für die BETRIEBSLÖSCHGRUPPE
Gemeindehaus “Krone“ Bättwil
.
§
1
Betriebslöschgruppe
5 Personen sind über das Verhalten im Alarmfall, die Bedienung der automatischen
Brandmeldeanlage und der betriebseigenen Löscheinrichtung instruiert. Diese
Personen bilden die Betriebslöschgruppe (LG).
§
2
Anlagebedingungen (Alarmverzögerung)
Das Einschalten der Alarmverzögerung (Anwesend) bei Arbeitsbeginn ist
folgendermassen geregelt:
- Der Wirt schaltet die Anlage auf “Anwesend“.
- Bei Arbeiten im Werkhof schaltet der Gemeindeangestellte die Anlage auf
“Anwesend“.
- Ist nur das Büropersonal der Gemeindeverwaltung anwesend, bleibt die
Anlage auf der unverzögerten Betriebsart (abwesend).
- Bei kurzer Abwesenheit ist die Anlage wieder auf abwesend, bzw. die
Alarmverzögerung auszuschalten (z.B. Mittagspause).
- Ab 18.30 schaltet die Anlage automatisch auf unverzögerte Alarmierung
(abwesend).
§
3
Alarmorganisation
§
3.1
a)
Brandentdeckung durch Betriebsangehörige
1. Drücken eines Handtasters
(alarmiert werden die LG und die Feuerwehr)
Alle sich im 1./2. OG und Kronensaal befindenden Personen verlassen das
Gebäude: Sammelplatz Schulgasse / Hauptstrasse. Offene Türen und Fenster
vor dem Verlassen des Gebäudes schliessen.
2. Abstellen des akustischen Alarms bei Bedienungs- oder Anzeigetableau.
3. Alarmursache klären.
4. Retten und löschen mit betriebseigenen Löscheinrichtungen.
5. Orientieren und einweisen der Feuerwehr.
b)
Alarm durch automatische Brandmeldeanlage (“Anwesend“)
(Alarm gilt der Löschgruppe)
1. Ruhe bewahren, alle sich im 1./2. OG und Kronensaal befindenden
Personen verlassen das Gebäude: Sammelplatz Schulgasse /
Hauptstrasse. Offene Türen und Fenster vor dem Verlassen schliessen.
2. Abstellen des akustischen Alarms beim Bedienungs- oder
Anzeigetableau.
3. Alarmursache klären; bzw. welche Meldegruppe hat den Alarm
ausgelöst?
Wer darf welche Meldegruppe quittieren:
Das Auge darf nur gedrückt werden:
a) Wirteehepaar: wenn die Gruppe 1 oder 2 ausgelöst hat!
b) Gemeindeangestellte: alle Gruppen ohne Gruppen 1, 2 und 3!
c) Gemeindeverwaltung: alle Gruppen ohne Gruppen 1 und 2! bei
einer anderen Meldegruppe muss der Handtaster gedrückt werden!
4. Auge zur Erkennung drücken (Erkundungszeit 4 Min.)
5. Sich mit einem Feuerlöscher ausrüsten und die Räume deren Melder
(Gruppen) ausgelöst haben aufsuchen, beim Feststellen von Feuer und
Rauch:
Alarmierung der FW Bättwil mit Handtaster
Wenn kein Feuer oder Rauch feststellbar, Rückstellen, sodass
Feuerwehr nicht ausrückt, ev. Brandmeldegruppe auf Test,
Reparatur einleiten.
6. Allfällige sich noch im Gebäude befindenden Personen evakuieren und
kontrollieren ob alle das Gebäude verlassen haben. Retten und
Löschen mit betriebseigenen Löschmitteln.
7. Orientieren und einweisen der Feuerwehr.
Brandalarm während der regulären Arbeitszeit
§
3.2
Brandalarm ausserhalb der regulären Arbeitszeit
Ausserhalb der regulären Arbeitszeit wird ein Alarm der Brandmeldeanlage
unverzögert auf die Feuermeldestelle übertragen. Ausserdem wird die LG ebenfalls
via Telefonalarm aufgeboten. Die Angehörigen der LG begeben sich unverzüglich
zum Sammelplatz und sind dort der Feuerwehr beratend behilflich.
§
4
Unterstellung der Löschgruppe im Ernstfall
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind die Mitglieder der LG dem Kommando der
Feuerwehr unterstellt und diesem beratend behilflich.
§
5
Verhalten des übrigen Betriebspersonals bei Alarm
1./2. OG und Kronensaal
Das nicht in der LG eingeteilte Personal verlässt im Alarmfall die Räumlichkeiten
sofort und versammelt sich beim Sammelplatz Schulgasse/Hauptstrasse.
§
6
Evakuation des Erdgeschosses (Restaurant)
Kompetenz zur Anordnung der Evakuation:
- Einsatzleiter Feuerwehr
- Einsatzleiter Löschgruppe
- Evakuation wird bekannt gegeben durch:
persönliche Mitteilung
§
7
Instruktion der LG und Wartung
Die Mitglieder der LG werden periodisch über das Verhalten im Alarmfall instruiert
(1 mal pro Jahr).
Einmal pro Monat müssen zwei Melder von verschiedenen Gruppen mit Prüfgas
kontrolliert werden.
Diese Probealarme müssen mit der Feuermeldestelle koordiniert werden.
Im Logbuch müssen sämtliche Störungen, Bedienungen, Fehlalarme und
Servicearbeiten festgehalten werden.
Verantwortlicher: LG Chef
§
8
Weitere Bestimmungen
Es gelten die Weisungen für die Handhabung automatischer Brandschutzanlagen
der SGV vom 26.2.1986.
Verantwortlicher: LG Chef
Genehmigung:
Gemeinderatsbeschluss vom 08. Juli 1993
Der Gemeindepräsident
Die Gemeindeschreiberin
Arno Schumacher
i. A. Gertrud Oser
Der kant. Feuerwehrinspektor
Mannschaftsverzeichnis der Betriebslöschgruppe
Funktion
Vorname
Name
Tel. Privat
Or
Schlü
Chef der LG:
Max
Auer
731 29 89
3
1/2
Stv:
Bruno
Fisch
731 10 46
3
1/2
Mannschaft:
Gertrud
Oser
731 18 96
2
1/3
Bettina
Schneiter
731 33 04
2
1/3
Simon
Schüpbach 731 24 66
0
1
OR
Quittierungsrechte der verschiedenen LG Mitglieder:
1 Wirteehepaar: Gruppe ½
2 Gemeindeverwaltung: Alle Gruppen ohne Gruppen 1 und 2
3 Gemeindeangestellte: Alle Gruppen ohne Gruppen 1, 2 und 3
Schlü
1 Mitglied ist im Besitz eines Schlüssels zur Bedienung der BMZ oder ANZ
2 Passpartout ohne Gemeindeverwaltungsbüro ohne Restaurant
3 Passpartout ganzes Gebäude ohne Restaurant
4 Restaurant
5