Neubau Clay-Schule Berlin Neukölln Auslobung

Neubau Clay-Schule
Berlin Neukölln
Auslobung
Nichtoffener Wettbewerb
für Architekten in Bewerbergemeinschaft mit
Landschaftsarchitekten
Neubau Clay-Schule
Berlin Neukölln
Auslobung
Berlin, im März 2015
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D – Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Nanna Sellin-Eysholdt - II D 11 Dipl. Ing. Architektur
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Wettbewerbsausschreibung und Koordinierung der Vorprüfung
Dietsch Architekten, Berlin
Beratung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
ee concept, Darmstadt
Digitale Bearbeitung
Dietsch Architekten, Berlin
Titelbild
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin
Druck
A&W Digital Druck, Berlin
Disclaimer
Die in der Auslobung gewählte männliche Form bezieht gleichermaßen
weibliche Personen ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde in der Regel
zugunsten besserer Lesbarkeit verzichtet.
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Ziel............................................................................7
Teil 1 Verfahren............................................................................9
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
Auslober, Nutzer, Bauherr......................................................................9
Art des Verfahrens................................................................................9
Richtlinien für Planungswettbewerbe....................................................9
Wettbewerbsteilnehmer.......................................................................10
Preisgericht und Vorprüfung................................................................11
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen .................................................16
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten.......................................................16
Ortsbesichtigung und Rückfragen ........................................................17
Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen.............................................17
Geforderte Leistungen.........................................................................17
Beurteilungsverfahren und Vorprüfung................................................20
Preise und Anerkennungen................................................................20
Weitere Bearbeitung............................................................................20
Eigentum und Urheberrecht................................................................21
Verfassererklärung..............................................................................21
Bekanntmachung des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten...........21
Haftung und Rückgabe........................................................................22
Zusammenfassung der Termine..........................................................22
Teil 2 Situation und Planungsvorgaben .................................23
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.6
Städtebauliche Situation............................................................................23
Historische Entwicklung.......................................................................26
Wettbewerbsbereich.....................................................................28
Technische Infrastruktur........................................................................31
Erschließung und Verkehr....................................................................32
Planungsrecht...................................................................................33
Clay-Schule....................................................................35
Partizipationsverfahren.................................................................36
Teil 3 Wettbewerbsaufgabe.......................................................37
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
Planungsumfang..................................................................................37
Städtebaulich-architektonische Zielsetzung.........................................37
Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow......................38
Raumprogramm...............................................................................39
Funktionale Anforderungen..................................................................43
Freiflächen / Erschließung / Stellplätze...................................................51
Barrierefreies Bauen............................................................................52
Komfort und Gesundheit......................................................................53
Baukosten / Wirtschaftlichkeit / Lebenszykluskosten.............................54
Energie und Resourcen........................................................................55
Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien..........................59
Beurteilungskriterien des Preisgerichts.................................................60
Teil 4 Anhang.............................................................................61
4.1
4.2
Digitaler Anhang...................................................................................61
Quellenangaben..................................................................................69
Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel
Anlass und Ziel
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulgebäudes und einer
Doppelsporthalle mit insgesamt 5 Hallenteilen für die Clay-Schule auf dem
Grundstück Neudecker Weg 14 - 22 in Berlin Neukölln als Ersatzbau für den
derzeitigen temporären Standort am Bildhauerweg 9.
Die Clay-Schule entstand 1975 als integrierte Gesamtschule an der Lipschitzallee in der Gropiusstadt. Wegen Asbestbelastung und baulicher Mängel musste
dieser Standort 1989 aufgegeben und ein temporärer Ersatzbau am Bildhauerweg bezogen werden. Aufgrund baulicher Mängel und fehlender Sportfreiflächen wurde ein Standort am Neudecker Weg für einen Schulneubau für
die musikbetonte Clay-Schule als integrierte Sekundarschule mit gymnasialer
Oberstufe ausgewiesen. Eine auf diesem Grundstück vorhandene Wirtschaftsbaracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers wurde denkmalpflegerisch dokumentiert und ist vor Baubeginn abgetragen worden.
Der Neubau der Clay-Schule ist eine von drei Pilotschulen, die eine neue Ära
von Schulbauten in Berlin einläuten. Hier sollen neben neuen räumlich-didaktischen Konzepten auch neue technologische, wirtschaftliche und nachhaltige
Lösungen entwickelt werden. Die drei Neubauvorhaben sind damit wegweisend
und vorbildhaft für die Zukunft der Berliner Schullandschaft.
Es ist beabsichtigt, für die drei Schulneubauten die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zu erreichen. Um die Zertifizierung
frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch einen vom
Bauherrn beauftragten Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet.
Der Auslober erwartet städtebaulich und architektonisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftsweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten.
Das für die Clay-Schule zu realisierende Raumprogramm umfasst eine GesamtNutzfläche (NF) von insgesamt ca. 9.400 m² für das Schulgebäude sowie ca.
2.500 m² für die Doppelsporthalle. Dies beinhaltet neben den Allgemeinen Unterrichtsräumen, den Fachunterrichtsräumen und dem Verwaltungsbereich auch
einen Ganztagsbereich mit Mensa. Neben den Sporthallen sind rund 12.000 m²
Außenflächen mit Sportnutzung neu zu gestalten. Als Teil der Bauaufgabe plant
die Clay-Schule in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln die Einrichtung
eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow, der auch öffentlich zugänglich sein soll.
Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept gefunden werden, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprüchen des
Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum
sicherstellt.
Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von 39,93 Millionen Euro
vorgegeben. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Die Gesamtkosten beinhalten auch Mittel zur Errichtung des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow.
Die Fertigstellung ist für 2021 vorgesehen.
7
Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel
8
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Teil 1 Verfahren
1.1 Auslober, Nutzer, Bauherr
Auslober, Bauherr
Land Berlin, vertreten durch den
Bezirk Neukölln von Berlin
SE Facility Management
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin
Bedarfsträger
Land Berlin, vertreten durch den
Bezirk Neukölln von Berlin
Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport
Boddinstraße 34
12043 Berlin
Durchführung und Gesamtkoordination des Wettbewerbs
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin-Mitte
Nanna Sellin-Eysholdt
Tel.: +49 (0)30 9025 2039
Fax: +49 (0)30 9025 2535
E-Mail: [email protected]
Ausschreibung und Koordination der Vorprüfung
Birgit C. Dietsch
Architektin
Marienhöher Weg 43 a
12105 Berlin
Tel.: +49 (0)30 75 51 83 53
E-Mail: [email protected]
1.2
Art des Verfahrens
Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb für Architekten/innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/innen. Das gesamte Verfahren
ist bis zum Abschluss anonym.
Kommunikation
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern
erfolgt über E-Mail.
1.3
Richtlinien für Planungswettbewerbe
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 150 der All-
9
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
gemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben
Berlins (Anweisung Bau - ABau) zugrunde, sofern nachstehend nichts anderes
aufgeführt ist.
Die Architektenkammer Berlin wirkt vor, während und nach dem Wettbewerb
beratend mit; sie registriert den Wettbewerb. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9 RPW) sind
anzuwenden. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der
Registrier-Nr. AKB-2015-05 geführt.
Einverständnis
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich
durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden
Teilnahmebedingungen und der Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und
Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich
der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, II D, abgegeben werden.
Datenschutz
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass
seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei
geführt werden. Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon,
Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung.
Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden (durch Vermerk auf der Verfassererklärung).
Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser
Datei fehlt.
Vergabekammer
Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU vergeben
werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffentlichen
Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der Vergabekammer
des Landes Berlin geführt.
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel. +49(030) 9013 8316, Fax. +49(030) 9013 7613
1.4
Wettbewerbsteilnehmer
Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im
EU-Amtsblatt vom 28.01.2015 in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom Preisgericht
unabhängiges Auswahlgremium 25 Bewerbergemeinschaften von Architekten/
Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ausgewählt.
10
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
1.5 Preisgericht und Vorprüfung
Fachpreisrichter
Martin Boden-Peroche
Architekt
Dresden
Irene Burkhardt
Landschaftsarchitektin
München
Dietmar Eberle
Architekt
Lustenau
Susanne Gross
Architektin
Köln
Eva-Maria Lang
Architektin
Dresden
Arno Lederer
Architekt
Stuttgart
Stellvertretende
Patrik Dierks
Fachpreisrichter
Architekt
Berlin
Inga Hahn
Landschaftsarchitektin
Berlin
Timm Kleyer
Architekt
Berlin
Sachpreisrichter
Dr. Franziska Giffey
Designierte Bezirksbürgermeisterin
Bezirksamt Neukölln von Berlin
11
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Jan-Christopher Rämer
Designierter Bezirksstadtrat für Bildung, Schule, Kultur und Sport
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Thorsten Gruschke
Schulleiter
Clay-Schule
Mark Rackles
Staatssekretär für Bildung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
Regula Lüscher
Senatsbaudirektorin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Stellvertretende
Thomas Blesing
Sachpreisrichter
Bezirksstadtrat für Bauen, Natur und Bürgerdienste
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Manfred Richert
Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport
Amt für Bildung, Schulen und Sport
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Michael Zielonkowski
Mittelstufenleiter
Clay-Schule
Christine Würger
Abteilung Schulentwicklung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Berlin
Manfred Kühne
Leiter Abteilung Städtebau und Projekte
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Sachverständige
Stephan Strothoff
Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport
Schulentwicklungs- und Schulbauplanung
Bezirksamt Neukölln von Berlin
12
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Wolfgang Nitsche
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
Leiter FB Hochbau
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Wolfram Belz
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
FB Hochbau / Leiter FG Planung
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. Udo Gößwald
Leiter Museum Neukölln
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Tom Eifler
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
FB Hochbau / FG Planung
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Rolf Groth
Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste
Leiter Stadtplanungsamt
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dirk Heymann
Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste
Leiter Bau- und Wohnungsaufsicht
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Bernd Kanert
Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste, SGA
Leiter FB Grün- und Freiflächen
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Axel Westphal
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
FB Hochbau / FG Technik / Energiebeauftragter
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Corinna Tell
Untere Denkmalschutzbehörde
Bezirksamt Neukölln von Berlin
13
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Katharina Smaldino
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Wieland Voskamp
Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste
Leiter Straßen- und Grünflächenamt
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Lothar Semmel
Stellvertretender Schulleiter
Clay-Schule
Manfred Dietzen
Abteilung Schulentwicklung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Berlin
Lutz Schulz
Abteilung Schulentwicklung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Berlin
Uwe Dechène
Ministerielle Grundsatzangelegenheiten,
Prüfung und Genehmigung Hochbau
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Anne-Katrin Kuhlmey
Ministerielle Grundsatzangelegenheiten,
Prüfung und Genehmigung Hochbau
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Leyla Köymen
Ministerielle Grundsatzangelegenheiten,
Prüfung und Genehmigung Hochbau
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Jochen Gehl
Abteilung Sport, Referat IV B
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
Carl Schagemann
Architekturcontor, Potsdam
14
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Karl-Heinz Urban
Abteilung Sport, Referat IV B
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
Peter Ostendorff
Abteilung Städtebau und Projekte
Leiter Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Inge Schmidt-Rathert
Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Vorprüfung
Birgit Dietsch
Hochbau
Architektin, Berlin
Norbert Giebels
Architekt, Berlin
Ulrike Kurz
Architektin, Berlin
Petr Barth
Architekt, Berlin
Kostenprüfung
Heiko Stöver
SPM Stein Projektmanagement, Berlin
Vorprüfung
Dr. Matthias Fuchs
Nachhaltigkeit
ee concept, Darmstadt
Kammer-
Peter Kever
vertretung
Referat Wettbewerbe und Vergabe
Architektenkammer Berlin
Gäste
Marion Lohöfer
Vorsitzende der GEV
Clay-Schule
Felix Möbus
Schülersprecher
Clay-Schule
Mitglieder der BVV Neukölln
15
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
1.6
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
Die Auslobungsunterlagen stehen ab dem 27.3.2015 den Teilnehmern (nach
Erhalt eines Passwortes) zum Download zur Verfügung.
Die Auslobungsbroschüre wird den Teilnehmern in der 14. KW versandt. Die
Modellbauplatten werden zeitgleich mit der Beantwortung der Rückfragen versandt.
1.7
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die Arbeiten müssen spätestens am 27. Mai 2015, 17.00 Uhr in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe
Brückenstraße 6 (Jannowitz Center)
10179 Berlin
Raum Nr. 4.026
eingegangen sein (es gilt nicht das Datum des Poststempels). Die Wettbewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox einzureichen.
Das Modell ist spätestens am 3. Juni 2015, 17:00 Uhr an gleicher Stelle
einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wieder verwendbarer
Verpackung einzureichen.
Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen
am 27. Mai 2015 bzw. am 3. Juni 2015 (Modell) vorliegen.
Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem
Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit
der Kennzahl und dem Vermerk „Neubau Clay-Schule“ einzureichen. Bei
Zustellung durch Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.
Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlautende
Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in
einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in
der rechten oberen Ecke anzubringen.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift
in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen
Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat.
Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die
Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzureichen.
1.8
Rückfragen und Rückfragenkolloquium
Rückfragen
Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis
zum 7.4.2015, 12:00 Uhr bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:
[email protected]
Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschreibung,
auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen.
16
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Rückfragenkolloquium
Am 13. April 2015 um 14:00 Uhr findet in der
Mensa der Clay-Schule
Bilderhauerweg 9
12355 Berlin
ein Rückfragenkolloquium statt.
Die Beantwortung der zuvor eingereichten sowie der beim Rückfragenkolloquium gestellten Fragen erfolgt in Abstimmung mit dem Preisgericht. Das Protokoll
mit der Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung
wird den Beteiligten zugesandt und ist Bestandteil der Ausschreibung.
Ortsbesichtigung
Eine
gemeinsame
Ortsbesichtigung
findet
nicht
statt.
Das
Wettbewerbsgrundstück kann am Tag des Rückfragenkolloquiums ab 10:00
Uhr individuell besichtigt werden. Das Wettbewerbsgrundstück ist einsehbar.
1.9
Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen
Unterlagen des Wettbewerbs sind:
o
o
o
o
o
o
o
o
die vorliegende Auslobung
die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworten
Digitale Anlagen (vollständiges Verzeichnis siehe Teil 4
Anhang), u.a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen
und Dokumente:
Lageplan, u.a. als .dwg-Datei
Vermesserplan als .dwg-Datei
Luftbild als .tif-Datei
Raumprogramm als .pdf- Datei und .xls-Datei
Vorab-Energiekonzept als .pdf-Datei.
Hinweis
Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digitalisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten,
die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an
den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbes zu
löschen.
1.10 Geforderte Leistungen
Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet:
Geforderte Leistungen in Papierform bzw. Modell
1. Lageplan M 1:500, genordet, mit Darstellung der Gesamtsituation, Baukörper, Erschließung, Ver- und Entsorgung, erforderlicher Rettungszufahrten,
PKW-Stellplätze für Mobilitätsbehinderte, Fahrradabstellplätze sowie Stellflächen für Müllbehälter sowie der Darstellung der Freiraumgestaltung und
der Dachaufsicht
2. EG-Grundriss von Schulgebäude und Sporthalle mit Darstellung der angrenzenden Freiflächen einschließlich der äußeren Erschließung sowie alle
weiteren Grundrisse im M 1:200
17
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
3. Ansichten im M. 1:200 mit Eintragung des bestehenden und geplanten Geländeverlaufs unter Angabe der Gesamthöhe bezogen auf Fußbodenoberkante des Erdgeschosses über Geländeoberfläche NHN
4. Für das Verständnis erforderliche Schnitte, aber mindestens ein Längs- und
Querschnitt im M 1:200
5. Dachaufsicht M. 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der opaken und
transparenten Dachflächen bzw. Dachoberlichtern, ggf. Flächen für Solartechnik und Gründächer
6. Maximal 2 räumliche Darstellung des Entwurfes
Außenansicht mit Eingangsbereich des Schulneubaus
- Innenansicht des Eingangsbereichs/Foyers
7. Funktionaler Ausschnitt im M 1:50 in Ansicht, Grundriss und Querschnitt
eines Klassenraumes an einer sonnenexponierten Fassade (Ost- bzw.
Westlage) mit Aussagen zur Materialität und Gestaltqualität sowie:
- Konstruktion
- Materialarten und -dicken (inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept)
- Farbwahl
- opake und transparente Flächen
- öffenbare und feststehende Fassadenelemente
- Blend- und Sonnenschutz.
Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und den Anschluss
der Fassade an den Dachaufbau sowie die Geländeoberkante bis in ca.
1 m Raumtiefe darstellen. Die Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht,
Grundriss und Querschnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung
bzgl. der nachhaltigkeitsorientierten Bauweise und des Energiekonzeptes
erfolgen kann. Im Schnitt ist die Erdgeschoss-, Rohbau- und Fertig-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen.
8. Prüfpläne im M 1:200 (1 Satz, gefaltet) mit Darstellung von
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Eintragung im Bereich Ansichten: eindeutige Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassadenflächen sowie die Darstellung der energetisch relevanten Fassadenelemente (z.B. Sonnenschutz, fassadenintegrierte Solartechnikflächen); im Bereich Schnitt: die Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen
- der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter)
- der für die Berechnung notwendigen Maße
- der Raumgrößen
9. Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm (siehe 4.1.6 / Formblätter)
10. Formblatt Gebäudekennwerte (siehe 4.1.6 / Formblätter)
11. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 4 DIN A 4 Seiten) zu
den Hochbaumaßnahmen:
- Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzepts
- Aussagen zu Konstruktion und Materialien
- Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
- Angaben zum barrierefreien Bauen
12. Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 für Kostengruppen 300, 400 u.
500 zur Ermittlung der Kosten durch den Kostenprüfer
13. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
14. Verfassererklärung (s. 4.1.6 Formblätter)
15. Modell M. 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modellplatte (plane
Einsatzplatte in das nivellierte Umgebungsmodell)
Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck
18
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
19
Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form
Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-Rom zu erbringen
(für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):
- die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en) in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert)
- die
Präsentationspläne
als
.pdf-Datei(en)
mit
eingebundenen
Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi.
- die geforderten Leistungen nach Nr. 8 (Prüfpläne) als CAD-Datei im Format
.dwg oder .dxf.
Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen
„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im
genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt
werden.
Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch
die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen
Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden:
Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt
ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe, z.B. „tif“.
Beispiele:
Lageplan:
Grundrisszeichnung Erdgeschoss:
Prüfpläne:
123456_lageplan.tif
123456_grundriss_eg.pdf
123456_pruefplan_eg.dwg
In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.
Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate
können grundsätzlich nicht verwendet werden.
Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß RPW §
5 Abs. 2 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen,
von der Vorprüfung ausgesondert. Farbige Darstellungen sowie erläuternde
Skizzen sind zugelassen.
Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbsteilnehmer max. drei Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,97 m (Breite) x 1,37 m
(Höhe) zur Verfügung.
Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben
Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und
§ 6 Abs. 2 formuliert.
Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht
werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013
geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen.
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
20
1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung
Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 der RPW 2013 sowie in der
Anlage IV der RPW 2013 dargestellt.
Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines
Kriterienkatalogs vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die
Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem
Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe
zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht
vorbehalten (s. Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Punkt 3.12 Beurteilungskriterien des
Preisgerichts).
1.12 Preise und Anerkennungen
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35
und 40 HOAI (i.d. Fassung v. 25.4.2013) ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 150.000 EUR (netto) zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
1. Preis
49.500,- Euro
2. Preis
33.000,- Euro
3. Preis
22.500,- Euro
4. Preis
15.000,- Euro
4 Anerkennungen à 7.500 Euro
30.000,- Euro
Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht
vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter
Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine
andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer
von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den
inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
1.13 Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung
der Wettbewerbsaufgabe.
Die Baumaßnahme soll bis 2021 realisiert werden, sofern die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.
Es ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI (2013)
§§ 34 und 39 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (gemäß ABau 2013, Berlin). Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe
kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt,
stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie nur bei
Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme abrufen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelnerLeistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (ab Leistungsphase 3) – einzeln
oder im Ganzen – abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer
Leistungsstufen besteht nicht.
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises oder Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, gilt §
6 Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung (http://www.akberlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht.htm). Bei ausländischen Wettbewerbsteilnehmern wird die Hinzuziehung eines Kontaktbüros für
die weitere Bearbeitung empfohlen.
1.14 Eigentum und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser
erhalten (RPW 2013 § 8 Abs. 3).
Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach
Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser
werden dabei genannt.
1.15 Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß
den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur
weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in der Lage sind.
Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt im Ordner „4.1.6_ Formblätter“ der digitalen Anlagen. Die Verfassererklärung ist ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen, mit der Kennzahl versehenen Umschlag einzureichen (s. auch Punkt 1.7 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten).
1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der
Arbeiten
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder Ankauf
ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt
und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben sowie unter www.stadt
entwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ angekündigt
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen
der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Ankäufen,
der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich aus-
21
Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren
22
gestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gegeben (RPW 2013 § 8 Abs.1).
1.17 Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der
Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten
Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der
ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt – II D – abgeholt werden.
Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung erfolgt nur
dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder verwendbarer
Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden.
Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurück gefordert, so
geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum
an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben haben und wird
dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfahren.
1.18 Zusammenfassung der Termine
Online Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen
Rückfragen bis
Rückfragenkolloquium
Rückfragenbeantwortung per email
27.03.2015
7.04.2015, 12:00 Uhr
13.04.2015, 14:00 Uhr
bis 18.04.2015
Abgabe der Arbeiten
27.05.2015
Abgabe des Modells
03.06.2015
Preisgerichtssitzung
08./09.07.2015
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
2.1
Städtebauliche Situation
Der Wettbewerbsstandort liegt im Südwesten von Berlin im Ortsteil Rudow des
Bezirkes Neukölln. Er befindet sich in einem sehr heterogenen Umfeld, das
stadträumlich im Osten von der Bundesautobahn A113 und im Norden durch
den Teltowkanal begrenzt wird.
Zwischen dem Wettbewerbsgrundstück und dem Teltowkanal bzw. BAB
A113 befinden sich Industriestandorte und Gewerbeansiedlungen. Im Süden
und Westen schließen sich Ein- und Mehrfamilienhäuser größtenteils in
offener Bauweise an. Westlich der August-Fröhlich-Straße erstreckt sich
eine Kleingartenkolonie. Die Rudower Höhe, ein Naherholungsbereich
auf einem ehemaligen Trümmerberg der in den Landschaftspark RudowAltglienicke auf dem ehemaligen Mauerstreifen übergeht, beginnt südlich des
Wettbewerbsgrundstücks.
Abb. 1: Schwarzplan im M. 1:8000
23
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Abb. 2: Luftbild mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000
24
L‰rmschutz
(P86
Er
n
)
st
-
W illys-
rnerann-Do
Herm
R¸ckhaltebecken
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
I
R
us
ka
25
99
l
Straše (priv.)
wkan
a
Allee
Telto
34,7
35,2
L‰rmschutz
3
11
A
en
sd
re
rD
ge
in
br
Zu
I
(8)
I
I
(21)
(9)
I
(10)
40,0
III
(5)
(VII)
(VII)
(12)
(13)
(III)
(VII)
I
(15)
(4)
(VII)
(VII)
(16)
13
IV
(VII)
(14)
(6)
(17)
7
13
(VII)
I
(VII)
(18)
9
(11)
I
26
(7)
13
I
2A
I
(2)
I
(2)
I
13
(2)
4
II
I
II
(3)
II
(20)
we
g
2
I
13
6
36
II
13
I
8
32
4
I
I
Ka
na
(3)
I I
2
II
14
I
3B
14
6
I
(2)
I
56
(2)
55A
55B I
I
57
II
59
61
I
(2)
(2) I
I
I
55 I
I
(3)
II
II II
I
II
67
(2)
I
II
(2)
I
31E
31D
31C
31B
I
I
I 10A
I
(3)
10
I
8
I
II
tbucht
Nach
12
18
I
I
22
Kleing‰rten
17
17B
II 17A
9
17C
(3)
(P47)
I
7A
9
I
eg
7
I
(2)
13 I
I
I
I
W
11 I
11A
I
I
(2)
15
15A I
I
I
I
19
I
II
Neues Heim
(3)
I
I
I
8
II
10
11
II
I
18
I
I
I 14
(2)
(2)
13
weg
I
37 I
(2)
I
(2)
I I
I
I 3 6A
I
I
43
III
I
III
I
51
43
43
53
I
I
I
I
I
(P
25
)I
15
I
(2)
13A
I
II
(2)
I
A
49
36
I
34
(2)
40
40
III
43
III
38
I
A
B 38
38
C
III
III
I
I
II
I 47
(2)
32
III
III
I
13 I
L‰rmschutz
A
37 I
L‰rmschutz
D
39 I
18
I
(2)
(2 )
(2)
I
14B
III
I
II
14C
(2)
I
45
I
(2)
III
I
39 I )
I (2I
22
1
I 4
(2)
A
39
I
I
II
4
52
54
I
9B
C3
I
39
I
I
I
I
9A I
I
14
I
)
I
14A
(2 )
7
I
(2
I
I
Weg
(2)
46
(2 )
11
I
)
I
I
)
15
48
(2
)
5A
(2
16
I
I
II
48 A
50
I
(2
I
5
III
I
(3)
I
II
)
7A I
)I
I
6
Kindertagesst‰tte
(2
I
I
7
(2)
17
I
e
II
II
I
I
33
)
I
(2)
44
II
)
(2
(2)
I
9
II
(2)
A
11
I
(3)
lak
er
erd
(2 )
I
42
W
(3)
I
I
I
I
(3
(2)
I
I
I
I
I
5II
(2
20
III
38
I
(3)
I
II
I
I
25
36
I
40
I
I
56
34
1
II
17
I
)
II
10
I
) (2
1A
20
I
(2)
18
III
I
(2 )
(4
)
I
I
21
I
(3)
III
21
)
(3
3
II
r
I
I
W
(2
)
lemae
(3)
I
(2)
(4)
I
(3)
I I
(2)
I
I
I
16A
I
(3)
(2)
I I
(3) (2)
(2
rsch
12
I
I
I
6
I
16
-I
I
eg
III
26
I
I 24
r
de
(2) (2)
10
I
8
II
I
14
I
(2)
20
I
An
(3)
(2)
I
A
18 18
I
I
I
22
I
(2)
(2)
12
23
(2)
(2)
(2)
I
23
I
I
I
11 11A
I
19
9A
I
I
III
(2)
(2)
weg
III
IV
(2)
(2)
(2)
III
Niede
I
7A
17
I
13
24
7
15
17
-I
15
(2)
II
II
13
22
5A
B1
15
III
e
I
I
I
19
I
27
r
ke
ec
ud
Ne
Hˆh
II
25
I
I
I
23A
I 23
20
29
I
I
I
21
I I
I
28
I
I
17A
e
Straß
I
I
15A
(2)
30
18
(2)
(2)
r
we
do
Ru
I
11
1A
B1
11 III
)
I
(2)
I
I 9
I
III
(2
21
I
(2)
I
III
31
9
16
(3) (2)
5
14
I 13
I
er
(2)
15
19
II
(2)
d
An
23
I
I
7
I
11 I
I
32
9
(2)
25
I
III
weg
(2)
17
II
(2)
I
7
I
(2)
22
27
(2)
34
II
I
20
II
I
16
I
I
12
I
(2)
31 29
II II
I
6
5
(2)
I
I
(10)
(2)
r
An de
(2)
(9)
Kiessee
II
I
II
A
20B 20
II
20
(7)
45
(2)
16
I
II
II
(2)
14
II
(2)
(6)
(3)
II
I
1
31A
II
31
(3)
69(2)
II
69A
33
18 S
I
63
I
(2)
III
ehlich
st-Fro
Augu
47
62
I
64
(4)
I
60
I
II
(2)
II
III
52
54
II
A113
ig
66
I
I
I
I
I
I
(4)
(3)
Ru
d
enste
(2)
(2)
58
ße
(5)
Straße
fwies
I
I
I
I 58A
(2)
(3)
r Stra
(2)
33A
(2)
I
7A
I
I
nicke
Köpe
I
ow
er
5
3C
7
I
68
ße
I
I
(2)
I
I
lstr
a
4
I
Zubringer Dresden
5A
3A
14
St
ra ß
e
3
(2)
II
14
0
A
Gla
B
r
¸tte
sh
III
49C
49A
55
III
III
Rudower Hˆhe
49B
III
III
7
III
9
III
5
Abb. 3: Lageplan mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000
III
3
(2 )
III
11
1
III
III
III
I 8
III
2
I
III
21
6
17
III
III
III
III
er
Zu bring
12
III
15
ng
13
20
lu
sied
Pfarr
10
19
III
I
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
2.2
Historische Entwicklung
Rudow bildet zusammen mit den Ortsteilen Neukölln, Britz, Buckow und Gropiusstadt den Bezirk Neukölln. Er ist der südlichste Ortsteil des Bezirks. Das
Dorf Rudow wurde 1373 erstmals urkundlich erwähnt, wobei Rudow auf eine
slawische Siedlung zurück geht und als eine der ältesten Ansiedlungen der
Mark Brandenburgs gilt.
Die Entwicklung Rudows begann als Straßendorf mit zwei Parallelstraße, den
heutigen Straßen Alt-Rudow und Prierosser Straße, was auf zwei Siedlungskerne hinweist. Die Dorfkirche, ein Feldstein-Saalbau aus der 2. Hälfte des 13.
Jahrhunderts, bildet auch heute noch den Mittelpunkt von Rudow.
Durch den 30-jährigen Krieg wurde Rudow zu großen Teilen zerstört. Ursprünglich im Besitztum der Markgrafen von Brandenburg, kam die Dorfherrschaft
1652 an das kurfürstliche Amt Köpenick. Um 1680 wurde Schloss Rudow als
Jagdschloss durch Söhne des Großen Kurfürsten errichtet. Vom ehemaligen
Schloss Rudow sind noch geringe Reste in der Prierosser Straße 48 erhalten.
Der Gutsbezirk Rudow wurde 1906 mit der Landgemeinde Rudow vereinigt und
gehörte dadurch zum Kreis Teltow. Anfang des 20. Jahrhunderts erlebte Rudow
starke Veränderungen durch die Anbindung an das Eisenbahn-Streckennetz
zwischen Berlin und Mittenwalde. Die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft (NME) nahm unter dem Namen Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft am 28. September 1900 ihren Betrieb auf. Die Strecke verband den
Bahnhof Hermannstraße an der Ringbahn in Berlin-Neukölln mit Mittenwalde in
Brandenburg. Rudow war seit der Eröffnung 1900 mit dem Bahnhof Rudow an
die Strecke angebunden. Trotz dieser Anbindung behielt Rudow auch über die
1920 erfolgte Eingemeindung nach Groß-Berlin hinaus seinen eher ländlichen
Charakter.
1945 kam Rudow mit dem Bezirk Neukölln zum amerikanischen Sektor Berlins. Durch den Mauerbau 1961 ergab sich für Rudow eine verkehrsungünstige
Randlage. Mit dem Mauerbau hatten sich die Rahmenbedingungen in WestBerlin insgesamt schlagartig geändert. Wachstumsflächen ins Umland waren
nicht mehr verfügbar. Schon geplante Bauvorhaben wie z.B. die Gropiusstadt,
wurden nachträglich nochmals verdichtet. Die Gleisanlagen der ehemaligen
Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft waren nach 1961 die Hauptversorgungstrasse für das Heizkraftwerk Berlin-Rudow, das seit 1963 Strom und
Wärme für die neuen Siedlungsbereiche in der Gropiusstadt bereit stellte und
bis 2004 in Betrieb war. Durch die Erschließung der Gropiusstadt mittels der
U-Bahnlinie 7 erhielt auch Rudow einen Anschluss an das U-Bahn-Netz; die
U-Bahn-Station Rudow wurde 1972 eröffnet.
Vom alten Dorfkern geht nach wie vor die Köpenicker Straße in Richtung Osten
aus. Sie ist im Plan ‚Karte des Landes zunächst um Berlin‘ von 1869 (herausgegeben von der Königlich Preussischen Landes-Aufnahme) als übergeordnete
Wegeverbindung nach Altglienicke bzw. Adlershof eingezeichnet. Im Stadtplan
von 1911 ist sie als Coepenieker Straße eingezeichnet und ist Teil der Straßenverbindung von Rudow über Adlershof nach Köpenick. Heute verläuft die Straße in östlicher Richtung zwischen Alt-Rudow und August-Fröhlich-Straße, dann
verschwenkt sie in nordöstlicher Richtung und endet an der Industrieansiedlung
entlang des Teltowkanals. Seit den 1930-er Jahren haben sich diverse Unternehmen in diesem Industriegebiet angesiedelt, darunter auch die Eternit-Werke
direkt am Teltowkanal. Aufgrund der Nähe zu diversen Industriestandorten in
Rudow und Adlershof befand sich auf dem Wettbewerbsgrundstück von 19391945 ein Lager für ca. 1500 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.
26
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Zwangsarbeiterlager in Rudow
Auf dem rund 2 Hektar großen Areal zwischen Köpenicker Straße und Neudecker Weg befand sich zwischen 1941 und 1945 das Zwangsarbeiterlager Rudow
I – III. Betreiber dieses Lagers war die „Arbeitsgemeinschaft Rudow”, zu der sich
1941 mehrere rüstungsnahe Rudower Industriebetriebe zusammenschlossen,
u. a. die Flugzeugwerke Johannisthal, die Deutsche Asbestzement A. G. und
die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt. Das Lager wurde zunächst für etwa
540 Kriegsgefangene geplant, es wurde mehrfach erweitert und bot schließlich
Raum für 1.500 ausländische Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter.
Das Lager I bis III in der Köpenicker Straße entstand in den Jahren 1941 bis
1943 in mehreren Bauphasen. Lager I war mit zehn Baracken für rund 350
Personen konzipiert. Nach einen halben Jahr wurde die Erweiterung um vier
zusätzliche Baracken beantragt und diese gebaut, hier wurden etwa 210 Menschen untergebracht. 1942 wurde dieser Teil in Betrieb genommen. Lager III,
bestehend aus vier Wohnbaracken sowie zwei Aufenthalts- und Wohnbaracken,
bot Platz für weitere 480 Menschen und wurde vermutlich ebenfalls 1942 fertiggestellt. Alle drei Lager sollten bis auf die Baracke der Wachmannschaft und ein
Magazin doppelt eingezäunt werden.
Darüber hinaus wurde eine Wirtschaftsbaracke gebaut, die vor allem zur Ernährung der Lagerbewohner diente, hier wurden Lebensmittel gelagert, es wurde
gekocht und das Essen ausgegeben. 1942 wurde sie fertig gestellt.
In weiteren Ausbaumaßnahmen wurden 1943 Splitterschutzgräben für den Luftschutz von Gefangenen und Verwaltungsmitarbeitern angelegt. Zwei Wohnbaracken wurden zu Krankenbaracken ausgebaut und Sickergruben angelegt.
Insgesamt waren die Baracken I bis III für 1.047 Personen konzipiert. 1943
mussten dort 1.500 Menschen leben, die Baracken waren also anderthalbfach
überbelegt. Zunächst waren Kriegsgefangenen untergebracht, die für die Firmen
der „Arbeitsgemeinschaft Rudow“ arbeiten mussten. Im weiteren Kriegsverlauf
waren dort auch ausländische Zwangsarbeiter untergebracht, vermutlich bis zu
3.000 Menschen bis Kriegsende. Die Frauen und Männer kamen aus Russland,
Polen, Serbien, Frankreich und Holland. Hunger, Krankheiten und die harte Arbeit in den umliegenden Fabriken prägten den Alltag der Zwangsarbeiter. Hinzu
kamen rassistische Diskriminierungen, Willkür und körperliche Gewalt.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges dienten die Baracken als Notunterkünfte
für Displaced Persons sowie Flüchtlinge. Die Baracken wurden bis auf die Wirtschaftsbaracke abgerissen. Die Wirtschaftsbaracke wurde als Baudenkmal
ausgewiesen, jedoch Ende 2014 abgerissen.
Abb. 4 Wirtschaftsbaracke im Oktober 2014
27
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
2.3
Wettbewerbsgrundstück
Grundstücksgröße
Das Wettbewerbsgrundstück wird begrenzt durch den Neudecker Weg im Süden, die Köpenicker Straße im Norden sowie die August-Fröhlich-Straße im
Westen. Die Längenausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 285 m i. M.;
die Grundstücksbreite beträgt ca. 100 m im Norden bzw. 140 m im Süden.
Das Wettbewerbsgrundstück besteht aus insgesamt 31 Flurstücken, die als
Gebäude- und Freiflächen sowie als Verkehrsflächen ausgewiesen sind. Derzeit
beträgt die Gesamtgröße des Wettbewerbsgrundstücks 37.812 m².
Für die Realisierung des Vorhabens ist der Bebauungsplan 8-16 a (Entwurf) maßgeblich. Dieser sieht eine Verbreiterung der August-FröhlichStraße um 6 m nach Osten vor. Dadurch wird das Wettbewerbsgrundstück
um rund 1.900 m² verkleinert. Die zu beplanende Größe des Wettbewerbsgrundstücks beträgt somit ca. 35.900 m².
Eigentum
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.
Bestandsgebäude und bestehende Nutzung
Auf dem Wettbewerbsgrundstück befand sich bis Ende 2014 eine Wirtschaftsbaracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers. Die Wirtschaftsbaracke wurde Ende 2014 denkmalpflegerisch dokumentiert. Bei den anschließenden Rückbaumaßnahmen wurden zwei Fassadenelemente geborgen und
eingelagert.
Östlich der ehemaligen Wirtschaftsbaracke befinden sich noch zwei weitere
Hallen. Die mittlere, 1-geschossige Halle besteht aus einer Holz-Stützen- und
Riegel-Konstruktion mit Wellasbestplatten-Verkleidung; die östliche Halle ist
eine 2-geschossige Stahltragkonstruktion ebenfalls mit Wellasbestplatten-Verkleidung. Die Hallen sollen vor Beginn der Bauarbeiten abgerissen werden.
Im nördlichen Grundstücksteil befindet sich ein Imbissgebäude in massiver
Konstruktion mit Ausgabefenster und Nebenräumen sowie 2 Garagen mit einem überdachten Fahrzeugunterstellbereich. Das Gebäude soll bei Baubeginn
abgerissen werden.
Denkmalpflegerische Dokumentation
In 2014 wurde ein denkmalpflegerisches Gutachten zur Wirtschaftsbaracke
erstellt, das bis April 2015 fertiggestellt werden wird. (s. Punkt 4.1.3 / Weitere
Planungsunterlagen / Zwischenbericht denkmalpflegerische Dokumentation).
Topographie
Das Grundstück fällt von Süden nach Norden insgesamt um ca. 6,0 m ab.
Am Neudecker Weg ist OK Terrain mit ca. 42,50 m üNN angesetzt; an der
Köpenicker Straße bei ca. 36,5 m üNN. Ungefähr in der Mitte das Grundstücks
befindet sich ein Höhenversprung von ca. 1 m, der in Ost-West-Richtung über
die gesamte Grundstücksbreite verläuft. Bezogen auf die Grundstückslänge
ergibt sich ein rechnerisches Nord-Süd-Gefälle von ca. 2 %. (Anmerkung: Die
Modelleinsatzplatte und das Umgebungsmodell werden aufgrund des insgesamt
geringen Gefälles für den Wettbewerb plan ausgeführt.)
Baugrund
Das Wettbewerbsgrundstück liegt im Übergangsbereich von der Teltow-Hochfläche zum Warschau-Berliner-Urstromtal. Dieser ist durch einen unregelmäßigen
Wechsel von Sanden und Geschiebemergelablagerungen in unterschiedlicher
Mächtigkeit gekennzeichnet. In den obersten Metern unter der Geländeoberflä-
28
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
che kann der Geschiebemergel durch Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt sein.
Zur Erkundung und Beurteilung des Baugrundes wurden auf dem Grundstück in
2011 Bohrungen durchgeführt: Diese weisen zunächst eine oberflächige Auffüllung aus Asphalt sowie Beton bzw. Ziegelresten in einer Stärke von bis zu 70
cm auf. Unter dieser Auffüllschicht weisen die Bohrungen stellenweise Sande
(Fein- und Grobsande) bis zur Bohrtiefe von 2 m bzw. auch Geschiebemergel
und Geschiebelehm in einer Mächtigkeit bis zu 1,70 m auf. Örtliche Abweichungen dieser Gesteinsausbildung bzw. der Schichtenfolge und -mächtigkeit sind
möglich.
Grundwasser
Für das Baugebiet kann keine einheitliche Grundwasserspannung angegeben
werden. Sie kann, je nach angetroffener Schichtenfolge, im gespannten sowie
im ungespannten Zustand vorliegen.
Der aus diesen beobachteten Werten höchste Grundwasserstand (HGW) trat
im Jahr 1949 auf und lag im Norden des Grundstücks (Köpenicker Straße) bei
etwa NHN + 33,2 m und im Süden des Grundstücks (Neudecker Weg) bei etwa
NHN +33,8 m, wobei aber nicht auszuschließen ist, dass außerhalb der Messreihe höhere Grundwasserstände vorhanden waren.
Die Ermittlung der aktuellen Grundwasserstände beruht auf der flächenhaften
Interpolation von Grundwasserstandswerten, die an Messstellen in der näheren
bzw. weiteren Umgebung des Grundstücks festgestellt wurden.
Im Januar 2011 lag der aktuelle Grundwasserstand im nördlichen Grundstücksbereich bei etwa NHN +33,1 m und im südlichen Grundstücksbereich bei etwas
NHN + 33,6 m zwischen etwas NHN + 34,20 m im Südwesten und NHN + 34,0
m im Nordosten.
Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse wird auf die besondere Stellung der
Sande hingewiesen, die über dem Geschiebemergel der Grundmoräne lagern
bzw. in Linsen eingeschaltet sind und beim Bauvorhaben berücksichtigt werden
sollten:
In mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder in sandigen Linsen innerhalb des
Geschiebemergels kann sich in Abhängigkeit von den Niederschlägen temporäres oberflächennahes Grundwasser ausbilden, das unabhängig vom Hauptgrundwasserleiter ist und häufig als so genanntes Schichtenwasser bezeichnet
wird.
Messwerte über dieses oberflächennahe Grundwasser liegen nicht vor.
Die Angabe eines Bemessungsgrundwasserstands für die Versickerung von
Niederschlagswasser ist bei der Anlage einer technischen Versickerung nur
dann erforderlich, wenn der Flurabstand des Grundwasser (Abstand zwischen
Geländehöhe und Grundwasseroberfläche) weniger als 1,5 m zum HGW
(höchster Grundwasserstand) beträgt.
Bodenbelastungen
Ein großer Teil des Planungsbereichs liegt auf Flächen, die im Bodenbelastungskataster (BBK) aufgeführt sind. Es liegen Hinweise auf diverse frühere
Nutzungen vor. Aufgrund der ehemaligen Nutzungen können lokale Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. An diversen Stellen wurden
anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis zu 2,7 m vorgefunden. Für
einige Flächen besteht der Verdacht auf verfüllte Kiesgruben.
Weiterhin befinden sich im südlichen Bereich des Wettbewerbsgrundstücks
ehemalige Luftschutzgräben. Diese wurden oftmals mit unbekanntem Material
verfüllt. Im Zuge den archäologischen Untersuchungen wurden diese Luftschutzgräben teilweise freigelegt und kartiert.
29
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Altlasten
Für die ehemalige Wirtschaftsbaracke wurde eine Altlastenuntersuchung
durchgeführt, die das Vorhandensein verschiedener Schadstoffe (Asbest und
künstliche Mineralfasern) nachwies. Eine umfassende und ordnungsgemäße
Schadstoffsanierung wurde dem eigentlichen Abriss vorangestellt.
Die geborgenen Fassadenelemente weisen gemäß dem Schad- und Gefahrstoffkataster hohe Konzentrationen durch giftige Holzschutzmittel auf und
können bei der vorgesehenen Wiederverwendung im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow nur mit entsprechenden
Vorkehrungen, die sicher stellen, dass keine ausgasenden Schadstoffe in die
Raumluft der Schule gelangen, verwendet werden.
Immissionen
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-16a wurden schalltechnische
Untersuchungen auf der Basis von Orientierungswerten für die Emissionen
durch Gewerbeflächen sowie für Emissionen durch Verkehrslärm vorgenommen. Betrachtungszeitraum war der geplante Nutzungszeitraum der Schule
(Tagzeitraum von 6 – 22 Uhr).
Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Gewerbelärm ergeben sich danach an der nördlichen Baufeldgrenze mit L r,t=
57dB(A) sowie an der östlichen Baufeldgrenze mit L r,t= 61 dB(A). Der Orientierungswert für den Tagzeitraum von 60 dB(A) wird demnach im wesentlichen eingehalten. Gemäß der Rasterlärmkarte ist mit einer Einhaltung/Unterschreitung
des Tag-Orientierungswertes für Gewerbelärm nahezu im gesamten Plangebiet
zu rechnen.
Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Verkehrslärm ergeben sich an der südlichen Grundstücksgrenze (Neudecker Weg)
mit L r,t= 67 dB(A) sowie an der westlichen Grundstücksgrenze (August-Fröhlich-Straße) mit L r,t= 62 dB(A). Der Orientierungswert für den Tagzeitraum
wird um bis zu 7 dB (A) bzw. 2 dB (A) überschritten (s. Punkt 4.1.3 Sonstige
Planungsunterlagen / Schallimmissionen). Gemäß der Rasterlärmkarte ist im
Plangebiet mit einer Einhaltung/Unterschreitung des Tag-Orientierungswertes
für Verkehrslärm ab einer Entfernung von ca. 45 m von der Straßenachse des
Neudecker Weges zu rechnen.
Weiterhin wurden durch Schallemissionen durch die vorgesehene Nutzung
der Sporthalle für Vereinsport untersucht. Unzulässige Geräuschimmissionen
im Sinne der 18. BImSchV an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen
(außerhalb des B-Plangebietes) ausgehend von den Sportanlagen sind unter
Beachtung der zugrunde gelegten Randbedingungen (d.h. Positionierung der
Sporthalle im Nordosten und Anordnung der vorgesehenen Stellplätze auf der
derzeit als Verkehrsfläche ausgewiesenen Straße 18 S) nicht zu erwarten.
Kampfmittel
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehen keine konkreten Anhaltspunkte
auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich kann jedoch nicht völlig verbindlich ausgeschlossen werden.
Bodenarchäologie
In 2014 wurden bodenarchäologische Untersuchungen im Bereich des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers vorgenommen.
Südlich der Wirtschaftsbaracke wurde im Zuge der archäologischen Untersuchungen als einziger noch erhaltener Befund ein ehemals etwa 2,00 m tiefer
Luftschutzgraben angetroffen. Die Erhaltungstiefe des Grabens betrug noch
zwischen 0,50 und 0,30 m. Seine Sohle war massiv mit lagerzeitlichem Fund-
30
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
material überdeckt, das vermutlich bei der Beräumung des Lagers unmittelbar
nach 1945 dort eingebracht wurde. Das Fundmaterial umfasst große Mengen
zerbrochener Porzellangefäße (Schüsseln, Tassen, Teller), Blechgeschirr, Flaschen, persönliche Gegenstände von Lagerinsassen/innen und eine Vielzahl
zeit- und kontextspezifischer Kleinfunde, die Aussagen über die soziale Zusammensetzung des Lagers sowie die involvierten Betriebe und Firmen zulassen.
Die Funde sollen teilweise im Rahmen des Informations- und Gedenkortes
zur Zwangsarbeit in Rudow als Exponate genutzt werden. Ein Teilbereich des
Luftschutzgrabens wurde als Segment geborgen und soll im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow rekonstruiert ausgestellt
werden.
Im nördlichen Wettbewerbsbereich kam es seit der Errichtung des Zwangsarbeiterlagers auch zu erheblichen Geländeeingriffen. Zwischenzeitlich ist das
Gelände um ca. 80 cm abgesenkt worden, so dass weitere bauliche Reste
aus der Nutzungszeit als Zwangsarbeiterlager nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchungen hinsichtlich
des Zwangsarbeiterlagers wurden jedoch Siedlungsreste mit urgeschichtlichen
Befunden und Siedlungsstrukturen vorgefunden. Dokumentiert wurden neun
Pfostengruben, eine mit Lehm ausgekleidete große Pfostengrube sowie zwei
kleine Siedlungsgruben. Bei den Pfostengruben handelt es sich um die Reste
eines Hausgrundrisses, der aufgrund begleitender Keramik in die Römische
Kaiserzeit, 100 bis 150 n. Chr. zu datieren ist.
Die urgeschichtlichen Befunde sind als Bodendenkmal klassifiziert. Im Frühjahr
2015 sollen weitergehende archäologische Dokumentationen im Hinblick auf
eine Freigabe des Bereichs durch das Landesdenkmalamt durchgeführt werden.
Freiflächen
Das Grundstück war bis zu Beginn der archäologischen Untersuchungen großteils versiegelt. In der südlichen Hälfte ist eine flächige Asphaltdecke auf Auffüllmaterial, die als Industriefläche genutzt wurde, teilweise im Rahmen der archäologischen Untersuchungen schon aufgenommen worden. In diesem Bereich
wurden großflächige Grabungen hinsichtlich der Lagernutzung vorgenommen.
Im nördlichen Bereich wurden im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchungen der kaiserzeitlichen Siedlungen ebenfalls großflächig Bereiche entsiegelt.
Baumbestand
Baumbewuchs ist hauptsächlich entlang der äußeren Grundstücksgrenzen
vorhanden. Eine lineare Baumgruppe befindet sich entlang der
Grundstücksgrenze Neudecker Weg 14 bzw. Neudecker Weg 16-22.
Es gilt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin
(Baumschutzverordnung – BaumschVO), zuletzt geändert durch die 4.
Verordnung zur Änderung der BaumschVO vom 05.10.2007.
2.4
Technische Infrastruktur
Unabhängig von den in den Bestandsunterlagen verzeichneten Leitungsführungen ist auf dem gesamten Grundstück von weiteren, nicht mehr genutzten
Grundleitungen, die in den Bestandsplänen nicht erfasst sind, auszugehen.
Elektrizität
Kabeltrassen mit wechselnder Kabelanzahl und unterschiedlichen Spannungsebenen verlaufen im Gehwegbereich entlang der Köpenicker Straße sowie im
31
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Gehwegbereich des Neudecker Wegs. Auf dem Wettbewerbsgrundstück sind in
den Bestandsplänen des Versorgungsunternehmens außer einer Zuleitung als
Stichleitung von der Köpenicker Straße keine weiteren Versorgungsleitungen
eingezeichnet.
Fernwärme
Im Wettbewerbsgrundstück ist aktuell kein Fernwärme-Anlagenbestand vorhanden. Ein Fernwärmeanschluss an das Netz der Blockheizkraftwerks-Trägerund Betreibergesellschaft mbH Berlin in der Albert-Einstein-Straße 22 ist im
Vorfeld angefragt worden und steht zur Verfügung.
Erdgas
Eine Gas-Hochdruck-Leitung (> 4 bar) verläuft entlang der östlichen Straßenseite der August-Fröhlich-Straße im Gehwegbereich sowie im Norden im südlichen Gehwegbereich der Köpenicker Straße geführt wird. Ungefähr nach einem
Drittel der Grundstücksgrenze des Wettbewerbsgeländes wird die Leitung auf
die Nordseite der Köpenicker Straße verzogen.
Auf dem Grundstück selbst verlaufen nach Aktenlage keine Gasleitungen im
Bestand.
Trinkwasserversorgung
Die Frischwasserzuleitungen verlaufen straßenmittig im Neudecker Weg sowie
in der Köpenicker Straße. Von dort ist eine Stichleitung DN 100 in das bestehende Imbissgebäude sowie westlich davon eine weitere Stichleitung DN 100 in das
Wettbewerbsgelände verzogen.
Abwasser
Im Neudecker Weg verläuft eine Abwasserdruckleitung DN 400 sowie in der
Köpenicker Straße eine Abwasserdruckleitung DN 300 jeweils straßenmittig.
2.5
Erschließung und Verkehr
Übergeordnete Erschließung
Der Neudecker Weg ist Teil einer übergeordneten Ost-West Verbindung von
Grünau/Alt-Glienicke nach Großziethen. Westlich des Wettbewerbsgrundstücks
verläuft die August-Fröhlich-Straße, die ab der Köpenicker Straße in die
Kanalstraße übergeht, die weiter bis zur Stubenrauchstraße im Nordosten
verläuft.
Die Köpenicker Straße als Verbindung zwischen dem Ortskern Alt-Rudow
und dem Wettbewerbsgrundstück endet östlich von diesem an der dortigen
Industrieansiedlung.
Erschließung des Wettbewerbsgrundstücks
Das Wettbewerbsgrundstück weist zur Zeit Zufahrten vom Neudecker Weg,
der August-Fröhlich-Straße sowie von der Köpenicker Straße auf, von denen
derzeit jedoch nur die nördliche kontinuierlich genutzt werden.
ÖPNV
Das Wettbewerbsgrundstück ist im Verlauf des Neudecker Wegs durch die
Buslinie 372 (U Bahnhof Rudow - Ostburger Weg/Letteburger Straße) mit der
Haltestelle Rudower Höhe erschlossen.
Entlang der Köpenicker Straße bzw. Kanalstraße verkehrt die Linie 172 (U
Bahnhof Rudow - Wünsdorfer Straße / Blohmstraße) mit der Haltestelle AugustFröhlich-Straße im Kreuzungsbereich der drei Straßen.
32
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
2.6
Planungsrecht
Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan von Berlin (Stand: Neubekanntmachung vom 5. Januar
2015) ist das Wettbewerbsgrundstück als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Die vorgesehene Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit Symbol Schule bzw.
Schule/Sporthalle ist aus der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplans
nicht entwickelbar und erfordert eine Berichtigung des Flächennutzungsplans,
die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses erfolgen soll.
Stadtentwicklungsplanung Industrie und Gewerbe
Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe wurde gemeinsam von den
Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung erarbeitet und am 25. Januar 2011 vom Berliner Senat
beschlossen. Er ist mit anderen Stadtentwicklungsplänen, wie insbesondere
dem StEP Verkehr und StEP Zentren abgestimmt. Die Stadtentwicklungsplanung Industrie und Gewerbe weist den Standort ‚Kanalstraße‘ entlang der A113/
Teltowkanal mit rund 46 ha als Fläche für den produktionsgeprägten Bereich
aus.
Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025 sieht den Neudecker Weg
als ‘örtliche Straßenverbindung’, Stufe III vor. Die August-Fröhlich-Straße ist als
‘Ergänzungsstraße’, Stufe IV eingestuft.
Bebauungsplan
Zur Zeit wird der Bebauungsplan 8-16a für das Wettbewerbsgebiet aufgestellt.
Er weist für das Wettbewerbsgrundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Schule bzw. Schule/Sporthalle aus und setzt eine GRZ von
0,5 bei maximal 4 Geschossen fest. Die unterschiedlichen Nutzungen sind mittels einer Abgrenzungslinie unterteilt in Zweckbestimmung Schule im südlichen
Teil und einer Zweckbestimmung Schule/Sporthalle in einer Tiefe von 50 m von
der Köpenicker Straße aus gemessen im nördlichen Teil.
Die Straßenfläche 18S wird zukünftig nicht mehr planungsrechtlich gesichert;
sie wird als Gemeinbedarfsfläche mit einer Bepflanzungsbindung belegt.
Zum benachbarten Gewerbegrundstück ist ebenfalls eine Fläche mit Bepflanzungsbindung (Textliche Festsetzungen TF1) ausgewiesen.
Der Bebauungsplan sieht eine durchgängige Baugrenze in unterschiedlichen
Abständen von der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze vor. Insbesondere zum Neudecker Weg verläuft die Baugrenze aufgrund der im Vorfeld
durchgeführten Untersuchungen zu den Schallimmissionen in einem Abstand
von 30 m zur Straßenbegrenzungslinie. Entlang der Köpenicker Straße ist auf
einer Länge von 60 m eine Baulinie ausgewiesen, an der die Sporthalle positioniert werden soll.
Bauordnungsrecht
Der Planung ist die Bauordnung für Berlin (BauOBln) (www.stadtentwicklun
g.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml) in der aktuellen Fassung
zugrunde zu legen.
Die Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt durch das Bezirksamt Neukölln
von Berlin.
33
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Denkmalschutz
Das Wettbewerbsgelände steht als Bodendenkmal gemäß §2 DSchG Bln unter
Denkmalschutz, d.h. für Eingriffe in den Boden bedarf es einer Genehmigung
durch die zuständige Behörde.
Denkmale der näheren Umgebung
09090326
Köpenicker Straße 26, 32, 36, Kanalstraße 117/137
Eternitfabrik, 1930 bzw. Umbau 1956 von Paul G. R. Baumgarten
Abriss der Produktionsstätte sowie Abtragung und Rekonstruktion der Kantine
sukzessive seit 2008. Auf dem ehemaligen Werksgelände sind nur die Kantine
sowie ein Stahlskelettbau direkt am Teltowkanal als denkmalgeschütze Teile
der ehemaligen Fabrikanlage vorhanden.
„..Typisch für die Fabrikanlagen der Eternit AG sind dagegen die Leichtigkeit
und der Montagecharakter von Konstruktion und Wandverkleidung. … Auf dem
großen Werkgelände in Rudow zwischen Teltowkanal, Kanalstraße und Köpenicker Straße sind die Produktionsstätten in Ost-West-Richtung angeordnet. Die
Rohmaterialien werden im östlichen teil der Anlage angeliefert; die Anlieferung
geschieht vorwiegend durch Schiff und Bahn. Der Produktionsvorgang verläuft
von Osten nach Westen; dem Rohstofflager benachbart sind die Mischanlagen,
es folgen die Platten- und Rohrmaschinen, die Weiterverarbeitungs-Werkstätten und im Westen des Komplexes offene Lagerhallen. Die in der Mitte der
Fabrik liegende große Lagerhalle aus den dreißiger Jahren zuschneidet durch
ihre Nord-Süd-Stellung den Produktionsfluss und beeinträchtigt gleichzeitig
die Klarheit der linearen, längsgerichteten Grundrissstruktur und der äußeren
Erscheinung. …. Die Pläne für die erste Ausbaustufe des Werkes nach dem
Kriege, die im wesentlichen in den Jahren 1956-58 ausgeführt wurden, schuf
Paul Baumgarten zusammen mit der Bauabteilung der Eternit AG, für die jüngsten Erweiterung war letztere allein verantwortlich. Das konstruktive Gerüst aller
Gebäude ist ein Stahlskelett. Die Außenflächen wurden meist bis zu einer Höhe
von rd. 1,20 m gemauert und darüber verglast oder mit großformatigen Eternittafeln geschlossen. Die Platten- und Rohrfabrik ist in Shedhallen untergebracht,
die Gebäude für die Weiterverarbeitung und die offenen Hallen erhielten Satteldächer mit längsgerichteten Oberlichtern. …. Bei allen Bauten der Eternit AG
ist das Bestreben spürbar, die vom Werk hergestellten Baumaterialien bei den
eigenen Bauten so einzusetzen, dass die Vielfalt und die Qualität dieser Produkte vorgeführt wird.“
09090313
Kanalstraße55
Fabrikanlage, 1913-17, 1925-27 von Bruno Buch, Paul Kind, Emil Müller
Gesamtanlage der ehemaligen Maschinenfabrik Werner
09040272,T
Berliner Mauer
Fertigstellung nach 1961, Alt-Treptow und Altglienicke
Grenzmauerabschnitte und Wachtürme
34
Denkmalkarte Berlin
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
Abb. 5 Denkmalkarte mit Legende
2.7
Clay-Schule
Die Clay-Oberschule wurde 1974 als Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
PDF erstellt am:21.11.2014
(6.O/OG) gegründet. Sie war zunächst am Standort Lipschitzallee
in einem Bildungszentrum untergebracht. Die Umbenennung in Clay-Schule erfolgte 1980.
Nach Asbestfunden Ende der 80-er Jahre musste das Schulgebäude geräumt
werden. Die Clay-Schule bezog daher 1990 einen Ersatzbau (geplant für 5-8
Jahre) am Bildhauerweg 9 in Berlin-Rudow.
Die Clay-Schule ist seit 2010 eine integrierte Sekundarschule (ISS) im gebundenen Ganztagesbetrieb mit 8 Zügen in der Sekundarstufe I und einer
gymnasialen Oberstufe mit 3-4 Zügen. Das Abitur wird an der ISS in 13 Jahren
(dreijährige Oberstufe) erreicht, dabei dient die Einführungsphase (11. Klasse)
als Vorbereitung auf die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13). Durch eine
Ausweitung des Kursangebotes in der Mittelstufe ist für besonders leistungsstarke Schüler ein Überspringen der 11. Jahrgangsstufe und damit auch ein
Abitur in 12 Jahren möglich.
Die Clay-Schule ist eine musikbetonte ISS mit einem besonderen Angebot /
Schwerpunkt im Bereich Musik (z.B. Bläserklassen/ Musicalklassen und einem
breiten musikalischen Angebot im Wahlpflicht- und Profilkursbereich). Darüber
hinaus gibt es einen bilingualen Schwerpunkt (Deutsch/ Englisch) sowie einen
sportbetonten Zug.
Fremdsprachenfolge ist Englisch und Französisch. Leistungskurse in der
35
Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben
gymnasialen Oberstufe werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Biologie,
Chemie, Geografie, Politikwissenschaft, Bildende Kunst, Musik und Mathematik angeboten. Als besondere Förderangebote in der Mittelstufe gibt es Basiskurse für leistungsschwächere Schüler; Profilkurse für Leistungsstärkere (7./8.
Jahrgangsstufe) sowie eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgangsstufen 7
bis 10. Im Rahmen der sonderpädagogischen Integration wird auch deren berufliche Vorbereitung und Eingliederung angeboten. Zurzeit befinden sich rund
1.100 Schüler und Schülerinnen an der Clay-Schule, die von ca. 95 Lehrerinnen
und Lehrern sowie weiteren pädagogischen Mitarbeitern unterrichtet bzw. betreut werden.
Ein Schulnetzwerk (90 Desktop-PC, 15 Notebooks) verknüpft alle Bereiche der
Schule, die 16 Smartboards sind in dieses Netzwerk eingebunden. In 5 Informatikräumen stehen je 10 SchülerInnenarbeitsplätze zur Verfügung. Das gesamt
Netzwerk läuft in einem klimatisierten Serverraum zusammen. Die Schule ist in
allen Jahrgängen mit Beamern ausgestattet.
Zur Ausstattung gehören weiterhin Werkstätten für Holz-, Metall- und Elektroarbeiten sowie eine Textilwerkstatt. Eine Lehrküche, diverse Studios für den Musik- und Instrumentalunterricht sowie ein großer außerunterrichtlicher Bereich
runden das umfangreiche Angebot ab.
Es bestehen zahlreiche Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich sowie im
Fachbereich Sport.
Die Clay-Schule arbeitet mit verschiedenen außerschulischen Partnern zusammen. Das duale Lernen wird vom Fachbereich WAT koordiniert. Dabei finden
u.a. Betriebserkundungen und -praktika statt. Auch hier unterstützen uns langjährige Kooperationspartner.
Aufgrund der auf dem Wettbewerbsgrundstück vorhandenen Wirtschaftsbaracke des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers haben sich Schüler und Schülerinnen der Clay-Schule im Vorfeld des Wettbewerbs in Arbeitsgemeinschaften mit
der Aufarbeitung des Themenfeldes ‚Zwangsarbeit‘ intensiv beschäftigt. Unter
anderem trugen sie eine Ausstellung zum Tag des offenen Denkmals 2014 bei
und waren an den Ausgrabungsarbeiten partiell beteiligt. Sie erstellten gemeinsam mit dem Museum Neukölln einen Museumskoffer zum Thema Zwangsarbeit. Der geplante Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow soll
in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln von den Schülern auch zukünftig
betreut werden. Der Themenkomplex ‚Zwangsarbeit‘ wird in periodischen Arbeitsgruppen weiter beleuchtet werden.
2.8
Partizipationsverfahren
Als Instrument der Partizipation wurde im Januar 2014 ein Workshop unter Beteiligung der Schüler und Schülerinnen, Eltern sowie Lehrer und Lehrerinnen),
der Bezirksverwaltung und von Senatsverwaltungen durchgeführt, dessen Ergebnisse in den Planungsprozess mit einfließen sollen.
Die während des Workshops getroffenen Festlegungen und Abstimmungen
bzw. die erarbeiteten Stellungnahmen durch im Nachgang an den Workshop
abgehaltenene Arbeitsgruppen sind im Raumprogramm sowie den funktionalen
Anforderungen berücksichtigt. Als Hintergrundinformation sind die Ergebnisse
des Workshops in den digitalen Anlagen zu finden (s. Zusammenfassung der
Ergebnisse des Workshops in den digitalen Anlagen unter 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen).
Als Ergebnis des Workshops sprach sich die Schule für die Organisation der
Mittel- und Oberstufe sowie der Fachunterrichtsbereiche in Clustern im Sinne
von Nutzungseinheiten, die die Flurbereiche als Kommunikations- und Arbeitsflächen mit einbeziehen, aus. Hierdurch besteht die Möglichkeit der Nutzung
von ‚informellen Räumen‘, die sich aus den Erschließungsflächen ergeben.
36
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
3.1
Planungsumfang
Mit dem Neubau der Clay-Schule soll auf dem Wettbewerbsgrundstück am
Neudecker Weg 14-22 in Berlin Rudow ein Ersatzneubau für das derzeitige
temporäre Schulgebäude am Bildhauerweg 9 sowie eine Doppelsporthalle (gestapelt) mit den Spielfeldabmessungen 22 x 45 m mit insgesamt 5 Hallenteilen
errichtet werden. Der Neubau für das Schulgebäude soll das gesamte Raumprogramm der Clay-Schule für insgesamt ca. 1.100 Schüler und Schülerinnen
aufnehmen.
Der Planungsumfang umfasst den Neubau des Schulgebäudes sowie der Doppelsporthalle auf der Grundlage des bewilligten Bedarfsprogramms. Dieses
geht von einer Nutzfläche von 9.384 m² (inkl. Wirtschaftsräumen und Technikflächen) für den Schulneubau sowie von einer Nutzfläche von 2.496 m² für
die beiden Sporthallen aus. Das für die Clay-Schule zu realisierende Raumprogramm sieht neben den Allgemeinen Unterrichtsräumen insbesondere die
Fachräume für das Musikleistungsmodell sowie Medien, Naturwissenschaften,
WAT und Bildende Kunst vor. Im Ganztagesbereich ist unter anderem eine Cafeteria sowie ein Mehrzweckraum vorgesehen. Als Teil der Baumaßnahme soll
der Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow im Eingangsbereich der Schule geplant werden, mit dem an das Zwangsarbeitslager erinnert
werden soll, das sich von 1941 - 1945 auf dem Wettbewerbsgelände befand.
Die beiden Hallenebenen mit jeweils einem 22 x 45 m Spielfeld sollen durch
Trennvorrichtungen in 2 bzw. 3 Hallenteile unterteilbar sein und auch für den
externen Vereinssport zur Verfügung stehen.
Die Außenanlagen für den gesamten Schul- und Sportbereich sind neu zu erstellen und barrierefrei auszuführen. Altersgemäße Pausenbereiche mit hoher
Aufenthaltsqualität sollen ausgebildet werden. Das vorgesehene Spielfeld, eine
Gymnastikwiese sowie weitere Leichtathletik-Anlagen sollen in der Nähe der
Sporthallen geplant werden.
Der Neubau der Clay-Schule ist eines von drei Pilotprojekten des Landes Berlin, bei denen der Aspekt der Nachhaltigkeit beispielhaft und zukunftsorientiert
umgesetzt werden soll. Nach dem Wettbewerbsverfahren für den Neubau des
Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums (2013/14) in Berlin Neukölln und der GustavHeinemann-Schule in Berlin Tempelhof-Schöneberg (2014) soll auch die ClaySchule in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zertifiziert
werden.
Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal 39.930.000,Euro (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist geplant, die Baumaßnahme bis 2021
zu realisieren.
3.2
Städtebaulich-architektonische Zielsetzung
Ziel des Wettbewerbs ist der Entwurf eines städtebaulich und gestalterisch
anspruchsvollen Neubaus der Clay-Schule und der Doppelsporthalle nach den
Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens als eines von drei
Pilotprojekten des Landes Berlin. Mit dem Entwurf soll sowohl der besonderen
37
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
pädagogischen Ausrichtung der Schule als auch dem heterogenen Umfeld, vor
allem auch mit der Lage des Schulgrundstücks in unmittelbarer Nähe zu einem
Industrie- und Gewerbestandort, Rechnung getragen werden.
Besonderer Augenmerk liegt hierbei auf der Adressbildung des Schulgebäudes, das als öffentliches Gebäude eindeutig wahrgenommen werden soll. Der
Hauptzugang soll sinnvoll auf möglichst kurzem Weg erschlossen werden und
die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bzw. die Hauptzugangsrichtung
der Schülerinnen und Schüler vom Neudecker Weg berücksichtigen. Die Auffindbarkeit des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow soll,
gerade auch für schulfremde Nutzer, schon im Außenraum und im Zugangsbereich gewährleistet werden. Die Übersichtlichkeit der Zugangsbereiche sowie
die Schaffung von angstfreien Außenräumen sind bei Zuwegung und äußerer
Erschließung des Schulgebäudes zu beachten.
Der Eingangsbereich zum Gebäude soll den hohen Schülerzahlen und möglichen Besuchern sowie der Bedeutung der Schule entsprechend dimensioniert
und gestaltet werden. Im Eingangsbereich der Schule soll der Informations- und
Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow integriert werden, der während der
Schulzeit auch externen Besuchern offen steht.
Die Erschließungsstruktur im Innern soll eine gute Orientierbarkeit im Gebäude
unterstützen. Erschließungs- und Verkehrsflächen dienen auch als Kommunikations- und Aufenthaltsbereiche und sollen dementsprechend ausgebildet
werden. Als Ergebnis des Workshops sollen die Allgemeinen Unterrichtsräume
der Mittel- und Oberstufe sowie die Fachunterrichtsräume jeweils in Clustern
zusammengefasst werden.
Die Sporthallen werden neben dem Schulsport auch für den Vereinssport genutzt werden. Sie sollen im nördlichen Teil des Grundstücks an der Baulinie im
Nordosten angeordnet werden, um Geräuscheinwirkungen auf die benachbarte
Wohnbereiche möglichst zu minimieren. Der Eingang zu den Hallen soll sowohl
für die Schulnutzung als auch für externe Nutzer leicht auffindbar und gut erreichbar sein. Für die externen Nutzer muss die Zugänglichkeit unabhängig von
der Schulnutzung möglich sein. Der Zugang für Vereinssport zur Sporthalle
sollte über möglichst kurze Zugangswege von öffentlichen Straßen erfolgen, um
den verhaltensbedingten Lärm zu begrenzen.
Mit dem Entwurf soll der für öffentliche Bauherren ab 31.12.2018 obligatorischen
Energiestandard „Fast-Nullenergiegebäude“ – entsprechend der „EU-Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)“ – vorbildlich und
zukunftsorientiert umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der
Neubau der Clay-Schule, ebenso wie die beiden anderen Pilotprojekte, durch
einen Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet. Der Auslober erwartet Beiträge,
die den Aspekt der Nachhaltigkeit als integralen Entwurfsbestandteil schon in
der Wettbewerbsphase berücksichtigen und eine Umsetzung als ‚Fast-Nullenergiegebäude‘ und die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, erwarten lassen.
3.3
Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in
Rudow
Auf dem Gelände der zukünftigen Clay-Oberschule befand sich von 1941
bis 1945 ein Lager mit 16 Baracken für ca. 1.500 Zwangsarbeiterinnen
und -arbeiter, die auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht in den
umliegenden kriegswichtigen Betrieben eingesetzt wurden. Darunter befanden
38
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
sich die Flugzeugwerke Johannisthal in Treptow und die Firma Eternit, deren
Betriebsgelände sich in unmittelbarer Nähe des Lagers befand. Um über die
menschenunwürdigen Lebensbedingungen und die gewaltsame Deportation
der zumeist weiblichen Lagerinsassen aus Polen, Weißrussland, der Ukraine
und anderen Ländern zu informieren und an das Schicksal dieser Menschen
zu erinnern, plant die Clay-Oberschule in Zusammenarbeit mit dem Museum
Neukölln die Einrichtung eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit
in Rudow (kurz: IGZR).
Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden unter der Leitung des Museums Neukölln
folgende Anforderungen für das IGZR formuliert:
Der IGZR sollte in der Nähe des Haupteingangs der Schule geplant werden und
für die Schülerinnen und Schüler der Schule sowie die Öffentlichkeit während
der Öffnungszeiten der Schule zugänglich sein. Denkbar ist ein z.B. ein
erweiterter Flur- oder ein Nischenbereich, der aus den vorhandenen Verkehrsund Erschließungsflächen gewonnen werden kann, da in der Programmfläche
der Schule keine Flächen für den IGZR vorgesehen sind.
Präsentiert werden soll eine museale Installation mit einem Fassadenfragment
(ca. 6 m x 3 m) der ehemaligen Wirtschaftsbaracke des Lagers hinter
Glas, das beim Abriss geborgen wurde, und zwei Vitrinen mit Funden der
archäologischen Ausgrabung, die Aufschluss über das Alltagsleben im Lager
geben. Als Ergänzung ist ein Bildschirm (ca.140 cm) für die Aufbereitung von
Informationen vorgesehen. Der Bildschirm wird über ein Terminal mit einem
Touchscreen gesteuert. In den Fußboden soll als archäologisches Fenster
ein rekonstruiertes Segment des Splittergrabens eingebaut werden (ca. 1,0
x 2,0 m). Es ist beabsichtigt, die die Installationen bzw. Ausstellungsstücke in
räumlicher Nähe zueinander zu präsentieren.
Wünschenswert wäre es, den IGZR durch eine Ausstellungsfläche für
Schülerarbeiten und eine Schrankwand für mobile Sitzmöbel und zur
Unterbringung von Materialien zum Thema ausgestattet zu ergänzen.
Bei der Planung sind die brandschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Die Präsentation der geborgenen Bauteile und Funde muss so geplant werden,
dass für restauratorische Arbeiten ein Zugang bzw. Zugriff jederzeit wieder
möglich ist (kein fester Einbau). Außerdem muss aus restauratorischen und
technischen Gründen eine ausreichende Belüftung vorgesehen werden, die
verhindert, dass Ausdünstungen aufgrund der Schadstoffbelastung der geborgenen Bauteile das Raumklima der Schule beeinträchtigen.
3.4
Raumprogramm
Das komplette Raumprogramm der Clay-Schule und der Doppelsporthalle mit
Einzelauflistung aller Räume und ergänzenden Anmerkungen befindet sich im
digitalen Anhang zur Auslobung unter Punkt 4.1.4/Raumprogramm.
39
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
40
Seite 1 v
Schulgebäude
Raum-Nr.
AU
Allgemeiner Unterricht
1.1 – 1.32 Klassenraum Mittelstufe
1.33 – 1.40 Differenzierungsraum
60
40
Anzahl
59
32
8
AU
2.1 – 2.3
2.4
Klassenraum Einführungsphase
Gruppenraum
60
60
3
1
180
60
AU
2.5 – 2.8
Gruppenraum
50
4
200
AU
AU
2.9
2.10
Gruppenraum
Stillarbeitsraum
40
40
1
1
40
40
AU
3.1 – 3.4
Lehrmittelraum Mittelstufe
20
4
80
AU
3.5 – 3.9
Lehrmittelraum Fachbereiche
19
5
95
IT
1.1 – 1.2
Medien
Informatik / ITG
80
9
2
430
160
IT
1.3
Sammlung / Administrator
10
1
10
IT
BI
2.1
1.1 – 1.5
Serverraum
Bibliothek mit Einzelarbeitsplätzen
10
50
1
5
10
250
13
AU
AU
AU
m²
IT/BI
NW
Naturwissenschaft
m²
2935
1920
320
CH
1.1 – 1.4
Fachraum 80 m²
80
4
1114
320
PH
PH
1.1 – 1.2
1.3 - 1.4
Fachraum 80 m²
Physik / Demo
80
64
2
2
160
128
BIO
1.1 – 1.4
Fachraum 64 m²
64
4
256
NW
Sammlung / Vorbereitung
250
1
250
MU
MU
1.1 – 1.5
Musik
Musik Instrumente
55
17
5
825
275
MU
1.6 – 1.8
Musik Instrumente
50
3
150
MU
MU
1.9
1.10
Musik Instrumente
Tonstudio
80
60
1
1
80
60
MU
1.11
Regieraum Tonstudio
20
1
20
MU
1.12
Sammlung
40
1
40
MU
MU
1.13
Tanzraum
1.14 – 1.15 Übung Musik
100
20
1
2
100
40
MU
2.1
Technik
30
1
30
MU
2.2
Lager (Requisite)
30
30
KU
KU
1.1 – 1.3
Kunst
Kunst / Plastisches Gestalten
1
6
70
3
340
210
KU
1.4
Künstlerisches Gestalten
70
1
70
KU
KU
1.5
2.1
Brennofen / Sammlung
Sammlung Kunst
35
25
1
1
35
25
WAT
WAT
8
1.1 – 1.2
Wirtschaft/Arbeit/Technik
Werkraum / Mechanische Technologie
80
2
570
160
WAT
WAT
1.3
1.4
Maschinenraum Holz
Maschinenraum Metall
60
60
1
1
60
60
WAT
1.5
Lehrküche
120
1
120
WAT
WAT
1.6
2.1
Textiles Gestalten
Zentrallager
105
50
1
1
105
50
WAT
3.1
WAT-Büro Werkstattleiter
15
1
15
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
41
Seite 2 vo
Raum-Nr.
GT
m²
Anzahl
14
m²
1180
Ganztagesbereich
GT
1.1
Mehrzweckraum
300
1
300
GT
GT
1.2
1.3
Mensa/Cafeteria (Speiseraum)
Küche / Essenausgabe
200
40
1
1
200
40
GT
1.4 – 1.7
Freizeitraum
60
4
240
GT
GT
1.8
1.9
Zentraler AUB (offener Bereich)
Trainingsraum
190
20
1
1
190
20
GT
1.10
Raum der Stille
20
1
20
GT
1.11
Schulpsychologie
20
1
20
GT
GT
1.12
1.13
AUB-Büro
Aufenthalt Oberstufe
40
75
1
1
40
75
GT
1.14
SV / Schülerzeitung
35
1
35
LE
LE
1.1 – 1.4
Pädagogischer Bereich
Lehrerzimmer Mittelstufe
60
13
4
520
240
LE
1.5
Lehrerzimmer WAT
30
1
30
LE
1.6
Lehrerzimmer Musik
40
1
40
LE
LE
1.7
1.8
Lehrerzimmer NaWi
Lehrerzimmer Kunst
50
30
1
1
50
30
LE
1.9
Lehrerzimmer Oberstufe
50
1
50
LE
2.1 – 2.4
Beratung/Sozialarbeit
20
4
80
VW
VW
1.1
Verwaltung
Schulleiter
25
11
1
210
25
VW
1.2
Stellvertretender Schulleiter
20
1
20
VW
VW
1.3
1.4
Sekretariat
Mittelstufenleitung
30
20
1
1
30
20
VW
1.5
Pädagogischer Koordinator
20
1
20
VW
1.6
Postraum
20
1
20
VW
VW
1.7
1.8
Kopierraum
Besucher / Besprechungsraum
30
15
1
1
30
15
VW
1.9
1. Hilfe
10
1
10
VW
VW
1.10
1.11
Hausmeister-Dienstraum
Raum für Reinigungspersonal
10
10
1
1
10
10
WR
WR
Wirtschaftsräume
Lager/ Abstellraum / Archiv
6
1.1
350
1
960
350
WR
WR
1.2
1.3
Büchermagazin / Lernmittel
Putzmittel
100
50
1
1
100
50
WR
2.1
Hausmeisterkeller / Werkstatt
30
1
30
WR
WR
3.1
4.1
Garten- und Schneeräumgerät
Technikfläche
30
400
1
1
30
400
WC
Toilettenanlagen
ca. 300
Jungen
Sitze
PP
11
22
Mädchen
Sitze
28
Damen
Herren
Sitze
Sitze
8
3
PP
6
Gesamtfläche
Schulgebäude
9384
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
42
Seite 3 vo
Raum-Nr.
m²
Anzahl
m²
15
Doppelsporthalle
Halle I
SP
SP I
1.1
Halle
Sporthalle 22 x 45 m, 2-fach teilbar
990
1
1244
990
SP I
SP I
1.2 – 1.3
1.4
Geräteraum 4,5 x 9 m
Lehrer- und Schiedsrichterraum
40,5
12
2
1
81
12
SP I
1.5
Lehrer- und Schiedsrichterraum
9
1
9
SP I
2.1 – 2.4
Umkleideraum
23
4
92
SP I
SP I
2.5 – 2.6
3.1
Wasch- und Duschräume
Außengeräteraum
21
15
2
1
42
15
SP I
3.2
Putzmittelraum
3
1
3
SP I
3.3 – 3.4
Sportlertoiletten
2
SP
SP II
17
1.1
Halle
Sporthalle 22 x 45 m, 3-fach teilbar
990
1
1252
990
SP II
SP II
1.2 – 1.3
1.4
Geräteraum 4,5 x 9 m
Lehrer- und Schiedsrichterraum
41
12
2
1
81
12
SP II
1.5
Lehrer- und Schiedsrichterraum
9
1
9
SP II
2.1 – 2.2
Umkleideraum
23
2
46
SP II
SP II
2.3 – 2.6
2.7 – 2.9
Umkleideraum
Wasch- und Duschräume
12
21
4
3
48
63
SP II
3.2
Putzmittelraum
3
1
3
SP II
3.3 – 3.4
Sportlertoiletten
Halle II
Gesamtfläche
2
Doppelsporthalle
2496
11777
5.615
720
Freiflächen
FF
FF
FF
1.1
1.2
Freiflächen
Pausenfreifläche
Schulgarten / Nutzgarten und Biotop
FF
1.3
Fahrradständer
FF
1.4
FF
1.5
2655
1
2655
FF
1.6
PKW Stellplätze, behindertengerecht
Doppeltes Kleinspielfeld 46 x 59 m
Zus. 3 umlaufende 200 m-Bahnen
100m-Laufbahn, 4 Bahnen (brutto 120 m)
962
1
962
FF
1.7
Weitsprung 45 m Anlauf
350
1
350
FF
1.8
Hochsprungkissen 4m x 6m
40
1
40
FF
FF
1.9
1.10
Kugelstoßen 1 Ringsektor 40°
Beachspielfeld 27 x 45 m
220
1215
1
1
220
1215
5
720
1123
1
380
6
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
3.5
Funktionale Anforderungen
Die organisatorische Struktur der Clay-Schule gliedert sich in den Allgemeinen
Unterrichtsbereich und die Fachunterrichtsräume. Die Unterrichtsräume der
Mittelstufe (Sekundarstufe I) sowie der Einführungsklasse (Jahrgangsstufe
11) werden im Stammklassenprinzip belegt. Der Unterricht in Grund- und Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe erfolgt in Gruppenräumen.
Allgemeine Unterrichtsräume
Die allgemeinen Unterrichtsräume der 8-zügigen Mittelstufe sind in 4 Jahrgangsstufen mit je 10 Unterrichtsräumen eingeteilt. Aktuell bleiben die Schüler
vier Jahre in ihrem ‚Heimatbereich‘, den sie gestalten und verändern können
und für den sie Verantwortung tragen. Als Ergebnis des Workshops hat sich die
Clay-Schule für die Ausbildung von Clustern im Sinne von Nutzungseinheiten
ausgesprochen. Diese Cluster stellen den ‚Heimatbereich‘ der Schüler für die
Dauer der 4-jährigen Mittelstufe dar.
Jeder Cluster soll jeweils die Unterrichtsräume einer halben Jahrgangsstärke (4
Unterrichtsräume à 60 m²) sowie einen Differenzierungsraum (40 m²) umfassen.
In einem der beiden Jahrgangscluster ist der Differenzierungsraum mit einem
Freizeitraum (Raumnr. GT 1.4-1.7) so zusammenzulegen, dass bei Bedarf ein
großer Raum für jahrgangsinterne Veranstaltungen genutzt werden kann. Die
Innenwände der Unterrichtsräume können verglast werden (möglichst nicht einsehbar von den anderen Unterrichtsräumen) und sollen sich zum internen Flurbereich jedes Clusters öffnen, wo zusätzlich zu den eigentlichen Unterrichtsräumen Arbeitsinseln vorgesehen werden können. Garderobenschließfächer (26
Schließfächer à 0,5 m² / Klasse in der Mittelstufe) können im Flurbereich des
Clusters vorgesehen werden.
Zwischen den zwei Clustern eines Jahrgangs sollen ein Lehrmittelraum, eine Bibliothek (anteilig 50 m²/Jahrgang) sowie Lehrerzimmer, Beratungsraum und Toiletten angeordnet werden. Dieser Bereich soll eine möglichst gute Anbindung
der beiden Clustern ermöglichen und beiden gleichermaßen zur Verfügung
stehen. Der übergreifende Jahrgangscharakter der beiden Cluster soll deutlich
zum Ausdruck kommen.
Für die derzeit 3-4-zügige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase in Klasse
11 und Jahrgangsstufe 12 und 13) sollen ebenfalls zwei Cluster ausgebildet
werden. Der Cluster der Einführungsphase soll 3 Unterrichtsräume à 60 m²,
einen Gruppenraum à 60 m² (Raumnr. AU 2.4) sowie das Lehrerzimmer Oberstufe und den Pädagogischen Koordinator (Raumnr. VW 1.5) umfassen. Die
Gruppenräume der Jahrgangsstufe 12 und 13, die für die Oberstufenkurse
der Jahrgangsstufen 12 und 13 genutzt werden (AU 2.5-2.9), sollen mit dem
Stillarbeitsraum und der anteiligen Bibliotheksfläche in einem Cluster zusammengefasst werden. Die Bibliotheksfläche (50 m²) soll mit dem Stillarbeitsraum
verbunden sein. Die beiden Oberstufen-Cluster sollen nahe der Verwaltung
angeordnet sein; insbesondere die Anbindung des Pädagogischen Koordinator
an den Verwaltungsbereich ist gewünscht.
Sämtliche Unterrichtsräume sollen so geplant werden, dass eine möglichst
flexible Nutzung sicher gestellt werden kann. Raumtiefen bis max. 8,40 m und
Raumlängen bis max. 10m sind nicht zu überschreiten. Die Mindestraumhöhe
für Unterrichtsräume beträgt 3 m im Lichten. Die zugeordneten Bibliotheksflächen sollen mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen ausgestattet werden.
Alle Unterrichtsräume sollen mit White-boards oder Smart-boards ausgestattet
werden; je Klassenraum ist eine interaktive Tafel vorgesehen. Für die geplanten
Laptopwagen müssen adäquate, gesicherte Abstellflächen geschaffen werden.
43
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Cluster
Die Genehmigungsfähigkeit der Clusterbildung im Sinne einer Nutzungseinheit
mit 400 m² ist mit der Obersten Bauaufsicht verbindlich abgeklärt worden (s. 4.1.3/
Weitere Planungsunterlagen in den digitalen Anlagen/Brandschutztechnische
Detailstellungnahme). Die Genehmigung wird in Aussicht gestellt, sofern die
Bruttogrundfläche von ca. 400 m² nicht überschritten werden, und von jeder Nutzungseinheit zwei unabhängige bauliche Rettungswege sicher gestellt werden.
Die Bruttogrundfläche beinhaltet auch die Fläche der Flure und sonstiger Flächen, die Teil der Nutzungseinheit sind. Entsprechend der Detailstellungnahme
ist eine Schaltung zweier oder mehrerer Cluster unter Beachtung der dort
aufgeführten Planungshinweise und bautechnischen Maßnahmen möglich (s.
hierzu unbedingt die Brandschutztechnische Detailstellungnahme unter 4.1.3/
Weitere Planungsunterlagen). Weitere bautechnische und anlagentechnischen
Brandschutzmaßnahmen sind im Zuge der Genehmigungsplanung zu klären.
Fachräume
Die Fachräume Naturwissenschaften (NW), Werken Arbeiten Technik (WAT),
Kunst und Musik sollen möglichst so im Gebäude angeordnet werden, dass die
Bereiche nicht mit allgemeinem Durchgangsverkehr belastet werden. Die fachspezifischen Unterrichtsräume sollen ebenfalls in Cluster zusammengefasst
werden. Hierbei ist der Nutzen der ‚informellen Räume‘, die sich durch die Cluster ergeben, mit dem daraus resultierenden erhöhten Erschließungsaufwand
hinsichtlich der Kosten abzuwägen. Für die Umsetzung des pädagogischen
Konzepts der Clay-Schule haben die Fachbereiche Musik und Kunst Priorität
für die Ausbildung von Clustern.
Medien
Die Fachräume für Informatik/ITG werden zusammen mit einem Sammlungs-/
Vorbereitungsraum im Fachbereich Medien zu einem internen Bereich zusammengefasst. Der zentrale Serverraum (mit Kühlung) muss nicht im räumlichen
Zusammenhang vorgesehen werden. Für das gesamte Schulgebäude soll Wlan
vorgesehen werden. Wegen Diebstahlgefahr soll der Fachbereich Medien nicht
im Erdgeschoss angeordnet werden.
Zugunsten dezentraler Bibliotheksflächen wurde auf eine zentrale Schul-Bibliothek verzichtet. Die Flächen der Bibliothek sind dezentral aufgeteilt in Räume
gleicher Größe (anteilig 50 m²), die in der Mittelstufe jeweils einem Jahrgang
bzw. im Oberstufen-Cluster dem Stillarbeitsraum zugeordnet werden sollen.
Innerhalb der Fläche des zentralen AUB (Außerunterrichtlicher Bereich) ist
ebenfalls eine Teilfläche von 50 m² für Bibliotheksnutzung vorgesehen. Die
Bibliotheksräume bzw. -flächen sind mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen ausgestattet.
Naturwissenschaften
Die Fachunterrichtsräume Chemie, Biologie und Physik sollen flexibel nutzbar
sein. Die insgesamt 12 Fachunterrichtsräume unterscheiden sich neben der
Größe (6 Räume à 80 m² und 6 Räume à 64 m²) auch in der Ausstattung.
Im Fachbereich Chemie sind 4 Unterrichtsräume à 80 m² mit Vollausstattung
(geflieste Tische, Abzug, Mediensäulen) vorzusehen. Zwei weitere Unterrichtsräume à 80 m² sind für den Fachbereich Physik vorzusehen. Einer der beiden
Fachunterrichtsräume Physik soll eine zusätzliche Ausstattung für Elektro-Technik aufweisen. Dieser Raum soll so angeordnet werden, dass eine gemeinsame
Nutzung mit dem Fachbereich WAT gut möglich ist.
Von den insgesamt 6 Fachunterrichtsräumen à 64 m² sollen zwei Fachunterrichtsräume dem Fachbereich Physik sowie vier Fachunterrichtsräume dem
Fachbereich Biologie zugeordnet werden. Diese Räume sind mit Lehrertisch
und Stromversorgung in Kabelkanälen entlang der Wände zu versehen.
44
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Die Sammlungs-/Vorbereitungsräume sollen möglichst direkt mit den Unterrichtsräumen verbunden sein, da vorbereitete Lehrmaterialien und Versuchsaufbauten zu den Fachräumen mit Hilfe von Etagenwagen transportiert werden
müssen. Die für die Sammlungs-/Vorbereitungsräume vorgesehene Gesamtfläche von 250 m² soll wie folgt unterteilt werden: Drei Sammlungsbereiche à 60
m² sollen dem jeweiligen Fachbereich (Bio, Ch, Ph) zugeordnet werden. Der
Vorbereitungsraum für Chemie und Biologie soll zusammengelegt werden und
hat, ebenso wie der Vorbereitungsraum Physik, eine Größe von 35 m².
Musik
Musikräume und lärmintensive Räume sollen möglichst nach Osten orientiert
werden, um Störungen der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden. Außerdem sollen sie so angeordnet werden, dass Störungen zum Binnenbereich der
Schule möglichst ausgeschlossen werden können.
Der Fachbereich Musik soll in zwei Clustern organisiert werden. Ein Cluster
umfasst vier Fachräume à 55 m², zwei Übungsräume à 20 m², das Tonstudio
und den Regieraum, die intern verbunden sein sollen, und das Lehrerzimmer
(LE 1.6) mit Sammlungsraum.
Der zweite Cluster umfasst die Bereiche, die sich nahe am Mehrzweckraum (Bühne) befinden sollen. Insbesondere der Tanzraum soll in dessen
Nähe angeordnet sein. Der Lagerraum für Requisiten soll sowohl dem Tanzraum als auch der Bühne zugeordnet sein; der Technikraum soll sich beim
Mehrzweckraum(Bühne) befinden. Drei Fachräume à 50 ² sowie ein Fachraum
à 80 m² und ein Fachraum à 55 m² (MU 1.5 – 1.9) sollen ebenfalls Teil dieses
Clusters sein.
Kunst
Der Fachbereich Kunst soll in räumlicher Nähe zum WAT-Bereich geplant werden. Ein zugeordneter Außenbereich, der für Arbeiten im Freien genutzt werden
kann, wäre idealerweise beiden Fachbereichen zugeordnet.
Der Sammlungsraum Kunst soll in Verbindung mit dem Lehrerzimmer, in dem
auch die Unterrichtsvorbereitung vorgesehen ist, geplant werden.
WAT
Den Werkräumen Holz, Metall und Mechanische Technologie soll das Zentrallager direkt zugeordnet werden. Auf eine günstige Anlieferung bzw. Abtransportmöglichkeit ist zu achten. Das Büro des Werkstattleiters soll dem Zentrallager
benachbart sein.
Die Lehrküche ist mit Esszone und Sammlungsbereich auszustatten. Sie soll
der Mittelstufe räumlich zugeordnet werden.
Ganztagesbereich
Mehrzweckraum
Der Mehrzweckraum soll in der Nähe des Haupteingangs liegen, so dass eine
öffentliche Nutzung unabhängig von den Unterrichtsbereichen möglich ist. Er
soll dem Fachbereich Musik, insbesondere dem Tanzraum, benachbart sein.
Der Mehrzweckraum/Aula wird für Veranstaltungen wie Aufführungen und
Konzerte sowie für Versammlungen etc. genutzt. Der Mehrzweckraum soll nicht
mit der Mensa verbunden werden.
Entsprechend dem Workshop-Ergebnis soll kein erhöhter Bühnenbereich vorgesehen werden; ein entsprechender Raumbereich soll variabel (z.B. durch
einen Vorhang) abteilbar sein. Der Bühnenbereich soll rückseitig für Auf- und
Abtritte zugänglich sein. Gegenüber dem Bühnenbereich ist die mittige Wand-
45
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
fläche (ca. 2/3 der Gesamtlänge) für die Nutzung für Licht- und Ton-Regie von
Öffnungen freizuhalten.
Der Raum soll natürlich belichtet werden. Für Vorführungen etc. muss der
Mehrzweckraum aber auch abgedunkelt (Vollverdunkelung) werden können.
Der Mehrzweckraum soll von bis zu 300 Personen genutzt werden.
Mensa/AUB
Der Komplex Mensa/AUB soll dem Unterrichtsbereich zugeordnet sein. Er soll
bevorzugt im Erdgeschoss angeordnet werden. Er besteht aus der Mensa/
Cafeteria für ca. 200 Plätze und den entsprechenden Küchen- und Nebenräumen sowie dem AUB-Bereich. Es wird von 30% der Schüler und Schülerinnen
ausgegangen, die in der Mensa in 2 Durchgängen zu Mittag essen werden.
Die Mensa/Cafeteria soll einen klar definierten Bereich darstellen, der jedoch
auch mit dem Foyer/Eingangsbereich partiell zusammengelegt werden kann.
Die Essensausgabe soll so angeordnet werden, dass genügend Platz in der
Mensa für Wartende besteht. Die Küche muss eine gut erreichbare Möglichkeit
der Anlieferung und Entsorgung haben.
Innerhalb des zentralen AUB-Raumes soll eine Fläche von ca. 50 m² für einen
Bibliotheksbereich mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen geplant werden. Die
Freizeiträume sollen in der Mittelstufe als dezentrale AUB-Räume dem Differenzierungsraum der jeweiligen Jahrgangsstufen zugeordnet werden (durch
mobile Trennwand räumlich verbunden).
Pädagogischer Bereich
Den Jahrgangsstufen in der Mittelstufe ist jeweils ein Lehrerzimmer zugeordnet.
Weiterhin ist ein Raum für Beratung und Sozialarbeit jeweils den Jahrgangsbereichen der Mittelstufe zugeordnet.
Jeweils ein Lehrerzimmer befindet sich in den Fachbereichen Musik, Kunst,
Naturwissenschaften und Arbeitslehre (WAT) sowie bei der gymnasialen Oberstufe. Dem Oberstufen-Bereich ist auch der Raum des Pädagogischen Koordinators zugeordnet, der sich in der Nähe der Verwaltung befinden sollte.
Verwaltung
Der Verwaltungsbereich und das Sekretariat müssen für schulfremde Personen
gut erreichbar sein. Eine Anordnung im Erdgeschoss oder 1. Obergeschoss ist
gewünscht. Der Schulleitungsraum soll direkt mit dem Sekretariat verbunden
sein. Post und Kopierraum sowie Archive und Lernmittelraum (Raumnr. WR 1.2)
sollen dem Sekretariat zugeordnet werden. Der 1. Hilfe-Raum soll dem Sekretariat direkt benachbart sein und von diesem aus einsehbar sein. Ein Besucherund Besprechungsraum befindet sich im Verwaltungsbereich.
Der Hausmeisterdienstraum soll sich in der Nähe des Haupteingangs befinden.
Wirtschaftsräume
Lagerräume
Für Lager- und Abstellräume sowie Archiv sind 350 m² zusammenhängend vorzusehen. Das Büchermagazin (Lehrmittelraum) soll zusammenhängend in der
Nähe der Poststelle im Verwaltungsbereich vorgesehen werden.
Technikräume
Für Technikräume sind insgesamt 400 m² vorzusehen. Die Technikflächen und
die erforderlichen Schachtflächen sind so im Gebäude anzuordnen, dass sie für
das vorgesehene Haustechnik Konzept optimal genutzt werden können.
46
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
WC-Anlagen
Die im Raumprogramm genannten Angaben sind als Orientierung gedacht.
Die tatsächlich erforderliche Anzahl ist auch von der Gebäudegeometrie
(u.a. Anzahl der Etagen) abhängig. Grundsätzlich gilt, dass die Toilettenräume
gleichmäßig auf allen Etagen zu verteilen sind und je Ebene mind. 1 Kabine für
Rollstuhlfahrer innerhalb der Gesamtzahl getrennt nach Geschlechtern vorzusehen ist.
Versorgungstechnik
Für die NW-Fachunterrichtsräume ist eine entsprechend dimensionierte
Schachtversorgung (dezentrale oder zentrale Schächte) vorzusehen. Erforderliche horizontale Versorgungskanäle und -leitungen sind oberhalb der Decke zu
führen. Die lichte Höhe der Unterrichtsräume von 3 m darf nicht unterschritten
werden. Abkofferungen in den Unterrichtsräumen sind nicht erwünscht.
47
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
� �
�
�
� �
�
� �
� � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� �
� � � � �
�
� � � �
� �
�
� �
� �
� �
�
�
� �
� � �
� �
� � � �
�
�
� � �
� �
� � � �
� �
� � �
�
�
�
�
� � �
� �
� �
� �
�
� �
� �
� �
� � � � �
�
� �
� �
�
�
� �
�
� �
�
� �
� �
� �
�
�
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
� �
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�� �
�
�� �
�
�
�
�
�
�
��
�
��
�
�
�
�
�
�
��
�
�
�
� �
� �
� �
�
�
�� � �
�
�
�
�
�
�
��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� ��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
� �
�� � �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �� � � �� � �
�
�
� ��
�
�� � �
��
�
� �� � �
�
�
�
�
� � �
� �
� �
�
�
� �
� �� � �
�
�
�
� � � �
�
�
�
�� � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
� � �
�
�
�
�
�
� �
� � �
�
� �
�
�
�
�
� �
�
�
� � �
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
� � �
�
�
�
� �
�
� � �
�
� �
�
�
�
� � � �
� �
�
�
����������
�
� �
� �
�
�
�
�
������������
� �
�
�
��������
�� �
�
��
�
�
� � �
� �
��
��
� ��
� � � �
� �
�
�
�
�
��
�
�
�
� �
�
� � � �� � � � � �
�
� �
�
� � � � �
� �
�
� �
� �
� � � �
� �
� �
�
� �
� � � � � �
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� � � �
�
� � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� �
� �
��
�
�
�� � �
�
�
��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� ��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
� �
�� � �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �� � � �� � �
�
�
� ��
�
�
� �
�� � �
��
�
�
� �� � �
�
�
�
� �
� �
�
�
� �
� �� � �
�
�� �
�
��
�
�
�� � � �
�
�
�
�
� � � �
��
�
�
�
� � � �
�
� �
�
�
�
�� �
�
�� �
� �
��
��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
� �
� �
�
� �
�
�
� � �
�
� �
� �
� �
�
�
�
� �
� �
� � � �
�
� �
�
� �
�
� �
�
�
�
�
�
�
� �
� �
�
�
� �
�
�
� �
�
� � � �
� �
�
�
����������
�
� �
� �
�
�
�
�
������������
� �
�
�
��������
� �
�
�
�
�
� ��
� � � �
� �
�
�
��
�
�
�
�
� �
�� � �� �
�
� �
�
�
�
�
�
� �
�
� �
� �
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
� � �
�� � � � � � � � � � �
� �
�
�
�
� �
� � � �
� �
� �
�
� �
�
� �
� �
�
�
� �
�
�
�
� �
� �
�
� �
�
� �
�
�
� �
� �
� �
�
� �
�
� �
�
�
�
� �
� �
�
� �
�
� �
� �
�
�
� �
�
�
�
� � � �
�
� � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� � �
� � �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
��
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�� � �
�� �
�
�
�
� � � �
�
� �
� �
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� � � � �
�� � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� ��
�
�
�
� � � � �� � � �� �
�
��
� ��
�
�� � �
��
� �� � �
�
�
�
� �
� �
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
� �
�
� � � �
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � �
� �
� � �
�
� �
� � � �
� �
�
�
� � � �
�
�
�
� �
�
�
�
�
� �
� � � �
�
� �
�
�
�
�
� �
� � � �
� � �
�
�
�
�
� �
�
�
�
� � �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � �
� � � �
� � �
�
� � � �
� �
�
�
����������
�
� �
� �
�
�
�
�
������������
� �
�
�
��������
� � � �
�
�
��
�
�� � � �
�
��
�
��
�
�� �
�
�
� �� � �
�
�
� �
��
� ��
�
� �
� � � �� � � � � �
�
��
�
�
����������
�������������������
�
�
�
�
�
� �
�
�
� �
�
� �
�
�
�
� �
�
� �
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
� � �
�
�
�
� � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
� �
� �
�
�
�
�
�
��
�
�
� ��
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
��
�
�
�
��
�
�
�
�
�
�
��
�
�
� �
�
�
�� �
�
�� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�� � �
� �
�� �
�
�
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
��
�
�
��
�
�
�
� � � � �
�
�
�� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� ��
�
� �� �
�
�
�
�
�
� � � � �
� �
�� � �
� �
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �� � � �� �
�
�
�
�
�
� �� � �
�
�
� �
� �
� �
��
�� � �
�
�
� � � �
�
�
�
��
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � � � �
�
� �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
��
�
�
�
�
� �
�
� � � �
�
�
� �
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
� �
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� � � �
� �
� � � �
�
� � �
�
�
�
� �
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� � �
� �
�
� �
� �
�
� �
� �
� �
� �
� �
� �
�
� �
�
� � � �
�
� � � �
�
� �
�
�
�
�
�
� �
�
� �
� �
�
� �
�
� �
� � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
� � �
� �
� � � � �
� �
� �
� � � �
� �
� � � � � � �� �� � � � � � � � � � � � � � � � � � �
� �
�
� � � �
�
� � �
�
�
� � � � �
� � � � �
�
� �
�
� � �
� � �
� �
�
�
� � � �
� �
�
�
����������
�
� �
� �
�
�
�
�
������������
� �
�
�
��������
� � � �
�
�
�� � � � � �� �
�
� � � �� � � � � �
�
� � �
� � �
� � �
� � � �
� � � �
�
� �
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
� �
� �
�
�
� �
� �
�
� �
�
� � �
� � � �
�
�
�
�
� �
� �
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
� � � �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� �
� �
�
� �
�
�
�
�
�
� �
�
� � �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
� �
� �
�
�
� � � �
�
�
�
�
�
�
�
� � �
� �
�
� �
�
�
� �
� � � � �
� �
� �
� � �
� � � � �
� �
� �
� �
� �
�
�
�
�
� � �
� �
� �
� �
�
� �
� �
� �
� �
�
� �
� �
�
�
� �
� �
� �
�
�
� � � � �
� �
� �
� � � �
� �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� � � �
�
�
�
�
� � � � � �
� �
�
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
� �
� �
� �
�
� �
�
�
� �
� �
�
�
� � �
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
� � � � �
�
� � �
� �
� �
�
�
� � �
� �
� �
� �
�
� �
� �
� � �
�
�
�
� �
�
� �
�
�
� �
� � �
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
� �
�
������������
������
48
�����������������������������������������
�
� � � �
�
� �
� �
� �
�
�
�
� �
�
� �
� �
�
�
� �
� �
�
�
� � � �
� �
� �
� � � � �
�
� �
�
� �
�
�
�
�
� �
� � �
�
�
�
�
�
�
� �
�
� �
�
�
�
� � �
� �
�
�
�
� �
� �
�
� �
� � � �
� � � � �
� � �
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
�
�
� �
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� � �
� � �
�
�
�
� �
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
� �
� �
� �
�
� �
� � �
�
�
�
�
�
�
�
� �
� � �
�
�
Abb. 6 Funktionsschema Clay-Schule
�
�
�������
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Anlieferung
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Abb. 7 Funktionsschema Naturwissenschaftlicher Bereich
49
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Doppelsporthalle
Hallenflächen
Die beiden Hallenebenen mit Spielfeldern von 22 x 45 m sollen durch Trennvorrichtungen unterteilbar sein. Dabei soll eine Halle durch eine mittige Trennvorhang in zwei Hallenbereiche à 22 x 22,5 munterteilt werden; die andere
Halle soll durch zwei Trennvorrichtungen in 3 Hallenteile à 22 x 15 m teilbar
sein. Jedes Hallenteil muss separat zugänglich sein. Die lichte Höhe muss 7 m
betragen. Die 2-fach Halle soll Zuschauermöglichkeiten vorsehen. Aus jedem
Hallenteil sind jeweils zwei Fluchtwege (1. und 2. Rettungsweg) erforderlich.
Der 2. Fluchtweg kann auch durch eine Schlupftür in der Trennvorrichtung sichergestellt werden.
Die Umfassungsbauteile der Sporthalle sind so auszubilden, dass die Geräuscheinwirkungen ausgehend von der Sporthalle, einschließlich Behindertenparkplatz die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV an den nächstgelegenen
schutzbedürftigen Nutzungen (d.h. Wohnbebauung Köpenicker Straße) nicht
überschreiten. Unabhängig davon sind Bauteile mit geringer Schalldämmung
(Fenster, Türen, Belüftungselemente) möglichst nicht in Fassaden zu schutzbedürftigen Nutzungen (Ost- und Westfassade) anzuordnen.
Belichtung
Die Sporthalle soll natürlich belichtet werden. Eine Belichtung über die Längsseiten ist ab 2 m über Oberkante Sporthallenboden möglich, stirnseitige Fenster sind zu vermeiden. Aus Kostengründen sollen die Glasflächen auf das zur
Belichtung notwendige Minimum beschränkt bleiben. Geeignete Blendschutzmaßnahmen sind vorzusehen. Eine Belichtung über Nord-Sheds ist prinzipiell
möglich, falls dies im Kostenrahmen realisierbar ist.
Belüftung
Die Doppelsporthalle einschließlich der Wasch-Duschbereiche ist mit einer
Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten, deren Geräusche
die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV um mindestens 10 dB
unterschreiten. Die Be-/Entlüftung der Halle soll nicht über geöffnete Fenster
erfolgen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV [2]
ist im Rahmen der Planung der Sporthalle durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose nachzuweisen. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit
den Zweckbestimmungen Schule / Sporthalle sind zum Schutz vor Lärm und
Luftschadstoffen Be- und Entlüftungsöffnungen, die zur benachbarten Wohnbebauung der Köpenicker Straße 31/33A orientiert sind sowie an die Köpenicker
Straße grenzen, nicht zulässig.
Geräteräume
Die Geräteräume sind in Längsrichtung an den Hallenlängsseiten anzuordnen.
Jedem Hallenteil ist ein Geräteraum zuzuordnen. Bei der 3-fach Hallenebene
soll ein Geräteraum so angeordnet werden, dass er von zwei Hallenteilen gleichermaßen zugänglich ist.
Die Geräteräume sollen auf ganzer Länge (bis auf konstruktiv notwendige
Stützen) zu öffnen sein. Die lichte Höhe muss 2,50 m, im Durchgangsbereich
(Schwingtor) mindestens 2,20 m, betragen. Die Geräteräume müssen eine Mindesttiefe von 4,50 m aufweisen. Die Breite von jeweils etwa 9 m ist einzuhalten,
um die notwendige Sportgeräteausstattung nach Musterausstattungsprogramm
unterbringen zu können.
Lehrer-/Schiedsrichterräume
Mindestens 1 Lehrer-/Schiedsrichterraum soll direkt der Halle zugeordnet sein.
Dies gilt insbesondere für den kombinierten Lehrer-/Schiedsrichter-/ Sanitätsraum (Erste Hilfe) auf der Hallenebene. Eine Blickverbindung (Fenster) zur Halle
ist erforderlich, die Fensterunterkante soll 1 m über OK Fertigboden liegen. Eine
leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit für die Feuerwehr/ Rettungsdienste
muss gewährleistet sein.
50
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Für die schulische Nutzung ist es aus Aufsichtsgründen notwendig, dass ein
Lehrerraum den Umkleideräumen direkt zugeordnet ist. Die Räume sind mit einer Dusche und einem Handwaschbecken auszustatten. Die lichte Raumhöhe
soll mindestens 2,50 m betragen.
Umkleideräume
Für die 2-fach Halle sind 4 Umkleiden und zwei Wasch-/Duschräume vorzusehen. Jeweils 2 Umkleideräume sind einem Wasch-/Duschraum zugeordnet. Bei
der Hallenebene mit 3 Hallenteilen sind die beiden Umkleiden à 23 m² einem
Waschraum zugeordnet. Von den insgesamt 4 Waschräumen à 12 m² sind
ebenfalls jeweils 2 einem Wasch-/Duschraum zugeordnet.
In den Umkleideräumen à 23 m² muss die Möglichkeit der Aufstellung von
insgesamt 12 lfdm nutzbarer Banklänge vorhanden sein. Die Verkehrsflächen
sollen mindestens 1,5m breit sein bzw. 1,8m, wenn der Raum zwischen den
gegenüberliegenden Bänken als einziger Durchgang dient. Die Umkleideräume
sollen die Nutzung für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei ermöglichen,
d.h. ausreichende Türöffnungen und Bewegungsflächen sind vorzusehen. Die
lichte Höhe der Umkleideräume soll mindestens 2,50 m betragen.
Die Verbindung der Umkleideräume zu den Hallenteilen soll über einen zentralen Erschließungsflur erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen „Straßenschuhgang“ und „Turnschuhgang“ wird nicht gewünscht. Alle Umkleideräume
sollen natürlich belichtet werden. Aus Gründen der Orientierung und Aufsicht
(Schulbetrieb) wird einer Zuordnung der Umkleideräume zu den einzelnen Hallenteilen der Vorzug gegenüber einer zentralen (z.B. stirnseitigen) Anordnung
aller Umkleideräume gegeben.
3.6
Freiflächen / Erschließung / Stellplätze
Freiflächen
Die gesamte Freifläche des Wettbewerbsgrundstücks soll im Rahmen des Entwurfs für den Neubau der Clay-Schule neu gestaltet und barrierefrei ausgeführt
werden. Um das gesamte Schulgelände ist eine Einzäunung oder Einfriedung
vorzusehen.
Die Zugangszone zur Schule soll durch eine differenzierte Freiraumgestaltung
unterstrichen werden. Durch die Gestaltung der Zugangsbereiche soll die Orientierung, speziell auch für externe Nutzer und Besucher des Informations- und
Gedenkortes für Zwangsarbeit in Rudow, unterstützt werden.
Die geforderten Pausenflächen mit mindestens 5.615 m² sollen den Jahrgangsstufen entsprechend in mehrere Bereiche (mindestens 2, maximal bis zu 4
Bereiche) gegliedert werden und altersgemäß mit hoher Aufenthaltsqualität
differenziert gestaltet werden. Auf eine gute Übersichtlichkeit muss geachtet
werden. Für die Oberstufe ist ein weiterer Pausenbereich separat zu planen.
Für die Mensa/Cafeteria können entsprechende Außenflächen mit vorgesehen
werden.
Im Außenbereich sollte ein möglichst differenziertes Angebot an Ausstattungsmerkmalen wie z. B. Sitzmöglichkeiten, flexible Überdachungen, Schutz gegen
Niederschlag, Sonnenschutz, Windschutz gegen Hauptwindrichtung geplant
werden.
Der Zugang zu den Sporthallen soll von der Köpenicker Straße aus erfolgen
und soll von der Schule unabhängig nutzbar sein. Besonders im Hinblick auf die
langen Nutzungszeiten der Sporthalle bis in die späten Abendstunden ist auf die
Übersichtlichkeit der Außenräume und die Schaffung von angstfreien Räumen
zu achten.
51
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Die Schulsportflächen sollen möglichst der Sporthalle zugeordnet werden. Anders als die Sporthallen stehen die Außensportanlagen dem Vereinssport nicht
zur Verfügung. Neben einem Doppel-Kleinspielfeld mit 59 x 45 m (Vollkunststoff)
mit umlaufenden Bahnen (3 x 200-m Kunststoff-Bahnen) sind weitere 4 x 100m Laufbahnen, eine Weitsprung- und Hochsprunganlage sowie eine Anlage für
Kugelstoßen mit den erforderlichen Abmessungen lt. Raumprogramm vorzusehen. Zusätzlich ist ein Beach-Spielfeld (für Beach-Volleyball, Beach-Handball
und Beach-Fußball) mit 27x45 m zu planen. Bei den verwendeten Materialien,
der Baukonstruktion und der Pflanzenverwendung ist auf nachhaltig geringe
Pflege- und Unterhaltungskosten zu achten. Neben dem Kinderspielplatzgesetz
sind die ‚Anforderungen an Planung und Bau von Freianlagen an Oberschulen
in Berlin‘ (s. Digitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen) zu beachten.
Von den Entwicklungszielen des Landschaftsprogramms (LaPro 94) soll für
das Wettbewerbsgrundstück insbesondere die Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna als Maßnahme des Biotop- und Artenschutzes sowie der Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente wie begrünte
Straßenräume umgesetzt werden. Der vorhandene Baumbestand soll beachtet
und soweit als möglich insbesondere entlang der Straßen erhalten werden. Ein
weiteres Entwicklungsziel stellt die extensive Dach- und Fassadenbegrünung
an öffentlichen Gebäuden dar. Zum östlich unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet ist eine Fläche mit Bepflanzungsbindung festgesetzt, die als abschirmende Maßnahme zur Gewerbefläche fungieren soll.
Die Bilanzierung der Entsiegelungsflächen ist vorzunehmen. Die Versickerung
soll auf dem Grundstück erfolgen.
Erschließung und Stellplätze
Die Erschließung für Fahrzeuge und die Anlieferung zum Wettbewerbsgrundstück soll von der Köpenicker Straße erfolgen.
Auf dem Wettbewerbsgelände sind 6 PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Nutzer sowie 380 Fahrrad-Stellplätze auf der Grundlage des gebilligten Raumprogramms auf der Grundlage der Bauordnung Berlin (BauOBln) mit
den ergänzenden Vorschriften (AV Stellplätze) zu planen.
Die PKW-Stellplätze sollen sowohl dem Hauptzugang zugeordnet werden als
auch in der Nähe des Zugangs zu den Sporthallen angeordnet werden. Die der
Sporthalle zugeordneten Stellplätze sollen so angeordnet werden, dass eine
Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Wohnbebauung an der Köpenicker
Straße minimiert werden.
Die Fahrradstellplätze sollen sich möglichst nahe am Haupteingang befinden.
Inwieweit die Fahrradstellplätze überdacht werden können, ist auch hinsichtlich
des Kostenrahmens zu prüfen.
Die Feuerwehrzufahrt ist entsprechend der Gebäudestellung vorzusehen und
zu planen. Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr
sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
3.7
Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung gemäß
den Grundsätzen des Handbuches „Design for all“ (www.stadtentwicklung.b
erlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/HandbuchBarrierefreiesBauen
2012.pdf) im Wettbewerb umzusetzen und ist als ein integrativer Bestandteil
der Planung unter Einbeziehung des Eingangsbereiches und der Außenflächen
konsequent umzusetzen. Für den Wettbewerbsentwurf ist die barrierefreie, d.h.
52
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
stufenlose, Erreichbarkeit aller Ebenen eine wesentliche Voraussetzung.
Für den Wettbewerbsentwurf sind diese Vorgaben im besonderen Maße zu
berücksichtigen. Dabei sollen die unterschiedlichen Nutzeranforderungen
hinsichtlich motorischer, sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung
finden.
Den Funktionsbereichen
Erschließung
Orientierung
Unterrichtsräume
Versammlungsräume
Sanitärräume
ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Besonderes Augenmerk ist weiterhin auf die selbständige und selbstbestimmte Nutzung dieses öffentlichen Gebäudes zu legen. Für mobilitätsbehinderte
Nutzer/innen sind Bewegungsflächen einzuplanen sowie Funktionsbereiche
(Behinderten-WC, Garderobe u.a.) die auf kurzen Wegstrecken erreichbar
und den entsprechenden Bedarfen der Nutzer-Gruppen angepasst sind z.B.
Erreichbarkeit von Bedienelementen, Griffhöhen, Zugänglichkeit u.a.
Die Erschließungsbereiche und Flure sollen dem besonderen Platzbedarf, der
aus der Nutzung von Mobilitätshilfen und Rollstühlen resultiert, entsprechen.
Es sind Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Personen zur Anbindung aller
Geschossebenen zu planen. Zur Personenrettung im Gefahrenfall sind ausreichende brandsichere Wartebereiche nachzuweisen.
Die Sporthalle mit allen Nebenräumen soll nutzungsgerecht für mobilitätseingeschränkte Sportler und Besucher, primär für rollstuhlgebundene Personen,
barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen sein. Die Sportflächen sind wie die
Umkleide-/Wasch-/Duschräume und die anderen Nebenräume auch für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei erreichbar zu planen.
3.8
Komfort und Gesundheit
Schall
Durch die Gewährleistung eines guten baulichen Schallschutzes und angenehmer akustischer Bedingungen lassen sich die Leistungen von Schülern stark
verbessern. Infolgedessen ist die Lärmbelastung schutzbedürftiger Räume
zu minimieren, indem lärmintensive Nutzungen und schutzbedürftige Räume
sinnvoll zueinander angeordnet werden. Dies ist insbesondere unter dem musischen Schwerpunkt der Schule zu berücksichtigen. Gemäß Umweltatlas Berlin
liegt der Straßenverkehrslärm im Tages-Mittelungspegel zwischen 55 und 70
dB(A). Es sind demnach keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz
gegenüber Straßenlärm zu berücksichtigen (s. auch Digitale Anlagen/ Weitere
Planungsunterlagen/Schallimmissionen).
Tageslicht
Günstige Lehr- und Arbeitsplatzbedingungen sind durch eine hohe Tageslichtverfügbarkeit herzustellen. Hierzu sind die folgenden Aspekte insbesondere
im Bereich der Cluster (inkl. der dazugehörigen Erschließungsbereiche) zu
optimieren:
- Angemessener Öffnungsanteil
- Angepasste Ausbildung der Fassaden (z.B. möglichst sturzfreie
Fenster)
- Tageslichtverfügbarkeit in der Raumtiefe
- Ggf. Tageslichtlenksysteme.
53
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Zudem soll das Gebäude folgende Anforderungen gewährleisten:
- Gesamt-Fensterflächenanteil zwischen ca. 40 und 60% (ggf.
differenziert nach Himmelsrichtungen und Nutzungen)
- Gute Sichtverbindung nach außen, bei allen Unterrichtsräumen und
ständig genutzten Arbeitsplätzen
- Blendfreie Ausleuchtung
- Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume
- Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen.
Raumklima
Es wird hoher Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität in Verbindung mit
förderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie
Schülerinnen und Schüler gelegt. Dazu zählt insbesondere die Optimierung der
thermischen Behaglichkeit sowie der Raumluftqualität durch sinnfällige passive
Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil, evtl. Nachtluftspülung ggf. mittels Integration von
Öffnungselementen mit kontrolliert einstellbarem Öffnungsgrad bzw. einbruchsund witterungsgeschützten öffenbaren Fenstern) sowie:
- Hocheffektiver Sonnenschutz
- Kontrollierte Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Öffenbare Fenster in ausreichender Größe und Platzierung.
3.9
Wirtschaftlichkeit / Baukosten / Lebenszykluskosten
Flächeneffizienz
Bei der Umsetzung des Raumprogramms wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung angestrebt. Auch wenn sich die Flächeneffizienz nicht unbegrenzt optimieren lässt, soll jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen aus dem Cluster-Konzept (z.
B. Verkehrsflächen oder Anforderungen an die Barrierefreiheit) eine möglichst
effiziente und wirtschaftliche Ausnutzung von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche
(BGF/NF-Verhältnis) erreicht werden. Die BGF/NF-Zielvorgabe des Auslobers
von 1,7 ist zu beachten. Geeignete Verkehrsflächen sind als nutzbare (Bewegungs- und Kommunikations-) Flächen auszubilden. Synergieeffekte in räumlicher Hinsicht und multifunktionale Räume sind erwünscht.
Umnutzungsfähigkeit
Eine hohe Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wertestabilität von Gebäuden. Die Gebäudestruktur soll
infolgedessen optimale Voraussetzung aufweisen, dass sich Änderungen, die
im Rahmen der vorgegebenen Schulnutzung erforderlich werden, leicht vornehmen lassen. Eine Anpassungsfähigkeit des Gebäudes ist insbesondere im
Hinblick auf sich wandelnde pädagogische Rahmenbedingungen von hoher
Bedeutung. Zu beachten sind:
- Innerhalb der Cluster ist eine kurzfristige Anpassungsfähigkeit von
Raumzusammenhängen und Nutzungszonen zu ermöglichen
- Die Tragkonstruktion ist auf eine flexible Grundrissgestaltung abzustimmen.
Neben den Erschließungskernen sind die Stützen/ das Achsraster
überwiegend in für Schulnutzungen geeigneten Abständen anzuordnen um
hier nachträglich leichte Trennwände einsetzen zu können
- Die Umnutzungsfähigkeit ist auch bei der Positionierung der Fenster bzw.
Fassadenausbildung zu berücksichtigen
- Die lichten Raumhöhen für Unterrichtsbereiche sollen ≥ 3,00 m sowie für
den Büro- und Verwaltungsbereich ≥ 2,75 m betragen.
54
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
55
Baukosten
Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel
sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes
ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten. Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge in Bezug auf die Baukosten zu gewährleisten, werden die Baukosten über ein einheitliches System
ermittelt. Auf Grundlage der entwurfsspezifischen quantitativen Daten werden
die Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 anhand einer überschlägigen Berechnung ermittelt. Hierfür ist durch die Wettbewerbsteilnehmer eine
Baubeschreibung (Konstruktion und Materialien) in Anlehnung an die DIN 276
(neu) für die Kostengruppen 300, 400 und 500 zu erstellen.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme einschließlich der Außenanlagen ist ein
maximaler Gesamtkostenrahmen von 39.930.000,- Euro einschließlich Mehrwertsteuer und Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Summe beinhaltet
auch die Kosten für den Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in
Rudow einschließlich der denkmalpflegerischen Dokumentation und Abriss der
Wirtschaftsbaracke.
Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) verteilen sich wie folgt:
Schulgebäude
Kostengruppe 300 und 400
21.100.000,- Euro
Doppelsporthalle
Kostengruppe 300 und 400
5.900.000,- Euro
Außenanlagen
Kostengruppe 500
2.650.000,- Euro
Die Kostenobergrenze ist im weiteren Verfahren zwingend einzuhalten.
Lebenszykluskosten
Die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln bezieht sich sowohl auf
die Errichtung des Gebäudes als auch auf dessen Nutzung bis hin zum Rückbau. Im Sinne einer zukunftsfähigen Bauweise sollten heutige Einsparungen
jedoch nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und des
Energiebedarfs im Betrieb vorgenommen werden. Dementsprechend ist ein
optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben.
Die folgenden Einflussfaktoren sind zur Reduktion der Lebenszykluskosten insbesondere zu beachten:
-
Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v. a. Flächeneffizienz,
Gebäudevolumen und -form, Tragwerk, Fassade etc.)
Geringe Energiekosten durch reduzierten Energiebedarf und
optimierte Energiebedarfsdeckung
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Gebäudehülle
Dauerhaftigkeit der Gebäudehülle.
3.10 Energie und Ressourcen
Klimaanpassung und Flächenversiegelung
Das Projekt soll den Anforderungen der Klimaanpassung gerecht werden.
Daher sind Maßnahmen der hitzangepassten Stadt und einer wassersensible
Stadtentwicklung anzustreben. Insbesondere soll das Mikroklima durch
landschaftsgestaltende bzw. bauliche Maßnahmen positiv beeinflusst werden.
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Seine Auswirkung auf den „Heat-Island-Effect“, das Innenraumklima und das
menschliche Wohlbefinden sind von hoher Bedeutung. Dazu zählt u. a.:
- möglichst geringer Flächenaufwand und Versiegelungsgrad für die
Erschließungs- und Stellplatzflächen sowie geeigneteAusgleichsmaßnahmen
bei der Freiflächengestaltung
- ggf. Berücksichtigung von Dachbegrünung (in Abwägung von
„Flächenkonkurrenz” mit Solartechnik)
- abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas (Verwendung
von Materialien für Dach, Fassade und Bodenbeläge im Außenbereich mit
geringer solarer Absorption)
- um die solaren Einträge in den Sommermonaten zu minimieren, im
Winter jedoch ausreichend natürliche Belichtung zu ermöglichen, soll, in
Abhängigkeit von der Gesamtsituation, die Verschattung durch gebäudenahe
Vegetation in Erwägung gezogen werden. Entsprechend dem Schulalltag
sind neben den besonnten auch schattige Freiflächen anzubieten.
- die Rudower Höhe, der Landschaftspark Rudow Altglienicke und die westlich
angrenzenden Baugebiete geringer Dichte stellen klimatisch entlastete
Gebiete dar. Es ist daher ggf. eine Durchlässigkeit der Schulbebauung zu
prüfen, so dass Kühleffekte wirken können
- zur Nutzung von Verdunstungskühlung (v. a. in Hitzeperioden) sind
Maßnahmen anzudenken, die das Regenwasser nicht in die Kanalisation
abführen, sondern längere Zeit zwischenspeichern. Zudem ist möglichen
Starkregenereignissen entgegenzuwirken, (z. B. Retentionsmulden,
Notwasserwege, Gefälleausprägung).
Baustoffe
Neben der Reduktion des Energiebedarfes an einem Gebäude bietet die Auswahl von Baustoffen und Konstruktionen mit möglichst geringen Umweltwirkungen ein besonders großes Potential zur Reduktion von Treibhausgasen. Zudem
ist für den Ressourcenbedarf die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz von Bedeutung. Materialwahl und Oberflächenbeschaffenheit sollen eine der Bauaufgabe
angemessene Langlebigkeit und Robustheit sicherstellen.
Folgende Prinzipien sind zu beachten:
- Auswahl von Baustoffen mit geringem Primärenergieinhalt (d. h. geringer
Energiebedarf für die Herstellung, auch „Graue Energie” genannt) bei
geeigneten Bauteilen und Konstruktionen
- Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) bei geeigneten
Bauteilen und Konstruktionen
- Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter
Berücksichtigung einer hohen Dauerhaftigkeit
- Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter
Berücksichtigung einer angemessenen Robustheit gegenüber Vandalismus
bzw. einfachen Elementierung / Austauschbarkeit bei angepasster
Dauerhaftigkeit.
Energiestandard
Die novellierte „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD)“ aus dem Jahr
2010 erhebt an ihre Mitgliedsstaaten folgende Anforderung: „Die Mitgliedstaaten
gewährleisten, dass a) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und b) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von
Behörden (öffentlicher Bauherr) als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind“. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:
L:2010:153:0013:0035:DE:PDF)
56
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Des weiteren heißt es in der Verordnung: „`Fast-Nullenergiegebäude´ (bzw.
Niedrigstenergiegebäude) ist ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte zum ganz überwiegenden Teil durch Energie aus
erneuerbaren Energiequellen, einschließlich erneuerbarer Energie, die
am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden“.
Empfehlungen des Vorab-Energiekonzeptes
Der Auslober beabsichtigt, diese anspruchsvollen Zielvorgaben bei dem Pilotvorhaben Clay-Schule vorbildlich umsetzten. Infolgedessen ist in den digitalen
AnlagenDigitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen ein Vorab-Energiekonzept aufgeführt, dass den Teilnehmern als Orientierungshilfe dienen soll und
gleichzeitig dazu beiträgt, die Wettbewerbsleistungen auf bauliche, gestaltprägende Aspekte zu konzentrieren.
Die vorentwurfsrelevanten Ergebnisse des Vorab-Energiekonzeptes werden in
den nachfolgenden Abschnitten zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass
alle Angaben für die Wettbewerbsteilnehmer als Empfehlung gelten - entwurfsspezifische bzw. konzeptabhängige Abweichungen sind ausdrücklich zulässig.
Energiebedarf
Die EPBD lässt seitens der EU Raum für nationale Regulierungen. Die Bestimmung des Deutschen Zielwerts liegt jedoch derzeit noch nicht vor. Bisheriges
Arbeitsergebnis ist, dass der deutsche Niedrigstenergiestandard vermutlich mit
der Definition der KfW für ein Effizienzhaus 40 übereinstimmen wird - unter Zugrundelegung dieser Annahme ergeben sich folgende Zielwerte:
-
Unterschreitung des Primärenergiebedarfs nach EnEV 2014 um mehr als
60%
Unterschreitung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ht´ im
Verhältnis zum Referenzgebäude nach EnEV 2014 um mehr als 45%
Untergliedert anhand der u. g. Energiethemen wird empfohlen, folgende Grundprinzipien im Entwurfsprozess zu prüfen bzw. zu berücksichtigen:
Wärme
- Kompaktes Gebäude (optimiertes A/Ve-Verhältnis
- Wärmebrückenfreie Gebäudehülle
- HT‘ -45% im Verhältnis zum Referenzgebäude
- Zielwerte für U-Werte Bauteile -45% im Verhältnis zum
Referenzgebäude entsprechend folgender Zusammenstellung:
57
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
Kälte
(s. a. Pkt. 3.8 „Raumklima“)
- Passive Maßnahmen zur Reduktion von Wärmelasten (z.B.
Ausrichtung, Bauweise)
- Gute Speicherfähigkeit der Bauteile
- Abgestimmter Fensterflächenanteil von 40-60% der Fassadenfläche
– ggf. je nach Himmelsrichtung differenziert,
- Effizienter außenliegender Sonnenschutz mit einem FC-Wert von ≤
0,25
- Falls erforderlich - getrennte Ausführung von Blend- und Sonnenschutz
- Möglichkeiten zur Nachtauskühlung
Luft
- Maschinelle Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Fensterlüftung in den Übergangszeiten
- Geringer Anteil innenliegender Räume
Licht
(s. a. Pkt. 3.8 „Tageslicht“)
- Berücksichtigung max. Raumtiefen
- Möglichst sturzfreie Fenster in ausreichender Größe
- Geringer Anteil innenliegender Räume
- Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume
- Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen.
Mit Unterstützung der Vorprüfung wird der sachverständige Berater den
Energiebedarf der Entwurfsbeiträge im Hinblick auf den Niedrigstenergiehausst
andard in Form einer vergleichenden Gegenüberstellung - bei Ansatz normierter
Planungsgrundlagen (Wärmeschutz und Energieversorgung) - beurteilen.
Zudem wird die Effektivität des sommerlichen Wärmeschutzes (Fensterflächen
und Sonnenschutz) geprüft.
Energieebedarfsdeckung
Um sicherzustellen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei dem Pilotvorhaben
den Anforderungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie („EPBD“) entspricht,
wurden im Rahmen des Vorab-Energiekonzeptes die lokal verfügbaren
Energiepotentiale untersucht. Daraus resultieren folgende Empfehlungen:
Anlagentechnik
In unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung der Firma BTB - Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin. Größter Erzeuger im Nahgebiet ist das Heizkraftwerk
Adlershof in der Albert-Einstein-Straße 22. Da noch Wärmekapazitäten verfügbar sind und der Primärenergiefaktor Fp mit 0,24 sehr günstige Voraussetzungen aufweist, erscheint die Nutzung von Nahwärme unbedingt angeraten.
Infolgedessen ist für die Anlagentechnik zur Wärmeübergabe ein eher geringer
Flächenbedarf von ca. 20 m² vorzusehen. Um eine kurze Leitungsführung zu
gewährleisten, sollte sich der Raum zum Neudecker Weg orientieren.
Bei der obligatorischen zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist
unter Berücksichtigung der Schüleranzahl sowie des hygienisch erforderlichen
Luftwechsels von folgenden Flächenbedarfen auszugehen:
-
Lüftungszentrale ca. 80 m², mit einer lichten Geschosshöhe von 3,5 m
Schachtquerschnitte zur vertikalen Luftverteilung (für das gesamte
Schulgebäude) ca. 4,5 m²
Zur Warmwasserbereitung in der Schule wird eine dezentrale Warmwassererzeugung empfohlen, sodass im Rahmen des Wettbewerbes von den Teilnehmern keine weiteren Überlegungen erforderlich sind. Die Sporthallen sollten
58
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
hingegen mit einem zentralen System ausgestattet sein, woraus ein Platzbedarf
für die Wärmeübergabe von ca. 20 m² resultiert.
Insgesamt sind für die Bauaufgabe (Schule + Sporthalle) Technikflächen von
ca. 400 m² vorzusehen.
Photovoltaik
Nach Abschluss des Wettbewerbes wird in den nachfolgenden Leistungsphasen konkret untersucht, inwieweit Solartechnik zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien wirtschaftlich beitragen kann. Demnach sollen die Baukörper
möglichst bereits in der Entwurfsphase vorteilhafte Voraussetzungen aufweisen
und folgende Aspekte Beachtung finden:
- grundsätzliche Eignung der Gebäudehülle (Dach und ggf. Fassade) zur
Nutzung von Solartechnik (Ausrichtung, Fremd- und Eigenverschattung,
Neigung)
- konzeptionelle Überlegungen zur gestalterisch überzeugenden Integration
von Solartechnik in die Gebäudehülle.
Weitere Angaben zum prognostizierten Strombedarf, den standortspezifischen
PV-Erträgen sowie den daraus resultierenden Flächenbedarfen zur Integration
von Solartechnik in die Gebäudehülle sind dem Vorab-Energiekonzept zu entnehmen.
3.11 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien
Der Planung sind insbesondere folgende Vorschriften, Normen und Richtlinien
in der aktuellsten Fassung zugrunde zu legen:
-
Bauordnung Berlin und ergänzende Vorschriften, BauOBln
Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV)
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
DIN 18024-1 und DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen
DIN 18035 – Sportplätze, Teile 1 bis 4, 6 und 8
DIN 58125 – Sicherheit im Schulbau
Betriebs-Verordnung (BetrVO)
DGUV Vorschrift 81 (bisher:GUV-V S 1 – Unfallverhütungsvorschrift Schulen
Muster-Richtlinie über bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR)
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO)
Leitfaden „Ökologisches Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“
Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO)
Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“
Des weiteren sind die im Anhang aufgeführten Vorschriften und Richtlinien zu
beachten.
59
Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe
3.12
Beurteilungskriterien des Preisgerichts
Architektonische Gestaltung
- Städtebau / stadträumliche Gestaltung / Positionierung von Schule und
Sporthallen
- Baukörper, Gestaltung, Ablesbarkeit der Funktionsbereiche
- Architektonische Qualität der Innenräume
- Integration des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow
- Freianlagenkonzept
Funktionen
- Erschließung (außen u. Innen)
- Funktionale Zuordnung
- Räumliche Qualität / Clusterausbildung
- Raumzuschnitte
- Orientierung zu den Außenräumen
- Freiflächen für Schule und Sportnutzung
Komfort und Gesundheit
- Schallschutz
- Tageslicht
- Raumklima
Wirtschaftlichkeit
- Flächeneffizienz
- Nutzungsflexibilität
- Lebenszykluskosten (Bau und Betrieb)
- Einhaltung des Kostenrahmens
Ressourcen und Energie
- Flächenversiegelung
- Baustoffe
- Energiebedarf
- Energiebedarfsdeckung (Gebäudeintegration)
Realisierbarkeit
- Programmerfüllung
- Genehmigungsfähigkeit
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb
- Einhaltung des Kostenrahmens
60
62 61
Neubau Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Teil 4 Anhang
4.1
Digitale Anlagen
4.1.0 Ausschreibung
Vorliegende Ausschreibung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen
in 300dpi Auflösung
01_ausschreibung_clay.pdf
4.1.1 CAD-Dateien
Lageplan auf der Grundlage des ALK (maßstabsunabhängig)
01_Lageplan _clay.dwg
-
Vermesserplan
Neudecker
(maßstabsunabhängig)
(vAutoCAD 2002)
Weg
02_Vermesserplan-clay.dwg
14-22/Köpenicker
Straße
(vAutoCAD 2002)
4.1.2 Informationspläne
Lageplan im M. 1:500
01_Lageplan_clay.pdf
-
Vermesserplan des Grundstücks Neudecker Weg 14-22/Köpenicker
Straße im Maßstab 1:350
02_Vermesserplan_clay.pdf
-
06_Gas_clay.pdf
07_Fernwärme_clay.pdf
08_Be- und Entwässerung_clay.pdf
Kartierung
09_Übersicht Grabungsplan.pdf
4.1.3 Weitere Planungsunterlagen
Vorab-Energiekonzept
01_Vorab-Energiekonzept_clay.pdf
-
Dokumentation Workshop
02_Workshop_Dokumentation_clay.pdf
-
(M.1:500)
Lagepläne von Ver- und Entsorgungsleitungen als .pdf-Dateien
05_Stromversorgung_clay.pdf
-
(M.1:8.000)
Bebauungsplan
04_Bebauungsplan_clay.pdf
-
(M 1:350)
Schwarzplan
03_Schwarzplan _clay.pdf
-
(M 1:500)
Funktionsschemata
03_Funktionssschema_clay.pdf
04_Funktioinsschema_NW_Clay.pdf
Neubau Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
-
Brandschutzgutachten
05_Brandschutz_Detailstellungnahme_clay.pdf
-
Baugrundgutachten
06_ Baugrundgutachten_clay.pdf
-
Schallimmissionen
07_ Schallgutachten_clay.pdf
-
Denkmalpflegerisches Zwischengutachten Wirtschaftsbaracke
08_ Denkmalpflege_Gutachten_clay.pdf
09_Dokumentation_Bergung Fassade_clay.pdf
-
Abschlussbericht Bodenarchäologische Untersuchungen
10_ Bodenarchäologie_clay.pdf
-
Freianlagen Oberschulen
11_Planung Freianlagen_clay.pdf
4.1.4 Raumprogramm
Raumprogramm Clay-Schule
01_Raumprogramm_clay.pdf
4.1.5 Rechtliche Grundlagen und Verordnungen
Bauordnung für Berlin (BauOBln) v. 29. September 2005), in Kraft
getreten am 1.Februar 2006, zuletzt geändert am 29. Juni 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml
-
Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von
Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – Abau)
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml
-
Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und der
Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO) vom
19. Oktober 2006
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml
-
Rundschreiben im Bereich Bauen, Projektvorbereitung und -prüfung,
Hochbau, Richtwerte und Standards, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/projekte_hochbau.shtml
-
Leitfaden zum Baunebenrecht zur Anwendung in den Bauaufsichtlichen
Verfahren entsprechend der Bauordnung für Berlin, Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, 2014
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/leitfaden_b
aunebenrecht.pdf
-
Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung – BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516) in der aktuellen
Fassung
6262
Neubau Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BetrV.pdf
-
Rundschreiben zu den Grundsätzen für die Betriebswassernutzung,
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2003
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/bauen/RS_
VI_C_01-2003.pdf
-
Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU)
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
-
Baugesetzbuch BauGB in der aktuellen Fassung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbaug/gesamt.pdf
-
Energieeinsparverordnung EnEV vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519),
zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 18. November 2013 (BGBl.I S.
3951 ff.)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf
-
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September
2005 (BGBl. I S. 2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.
Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eneg/gesamt.pdf
-
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S.
1658), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. Juli
2014 (BGBl. I S. 1066)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf
-
Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in
Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2010
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml#verordnungen
-
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(Neufassung)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0031&rid=3
-
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Stand April 2013
http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen/ leitfaden-nachhaltiges-bauen-2013.html
-
Ökologisches Bauen, Anforderungen an Baumaßnahmen, Leitfaden
SenStadt 2007
https://www.ibb.de/PortalData/1/Resources/content/download/immo/OekoLeitfadenBlnE.pdf
-
Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“
http://www.vogelglas.info
-
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner
Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11.Januar 1982 (GVBl.
6263
Neubau Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
S. 250), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung
der Baumschutzverordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 558)
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/downloads/rechtsgrundl
agen/landesvo/andere/baumschvo.pdf
-
Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1. September 2012
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html
-
Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Muster-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR) Fassung April 2009
http://www.bauordnungen.de/Schulbau-Richtlinie.pdf
-
DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S 1) – Unfallverhütungsvorschrift
Schulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni
2002
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24365
-
Schulgesetz für Berlin, Schulrecht, in der Fassung vom 19.06.2012
http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=21FFA65E6AEE7CBEF87190C57B4C596A.
jpf4?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlrSchulGBErahmen
-
Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-VO) vom 31.03.2010
(GVBl. S. 175) in der Fassung vom 04.04.2012
http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=SekIV+BE&psml=bsbeprod.psml&m
ax=true&aiz=true
-
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April
2007, zuletzt geändert durch Art. I Zweite ÄndVO vom 11.08.2011
(GVBl. S. 430)
http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=GymOstV+BE&psml=bsbeprod.psml
&max=true&aiz=true
-
Handbuch Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude, Stand
August 2012
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/handbuch/BarrierefreiesBauen2012.pdf
-
Handbuch Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin, Stand 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/designforall/Handbuch-Design_for_all_2011_broschure.pdf
-
Konzept Barrierefrei, Anleitung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/Konzept_
Barrierefrei.pdf
-
Ausführungsvorschriften zu §50 der Bauordnung für Berlin (BauOBln)
über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV
Stellplätze)
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20071
129-AV-Stellpl.pdf
-
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw), 2009
http://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991
6264
Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
Neubau Clay-Schule
/ Teil 4 Anhang
4.1.6 Formblätter
- Verfassererklärung (s. Teil 1 Pkt 1.15)
000000_verfassererklaerung_clayschule.doc
000000_verfassererklaerung_clayschule.pdf
-
Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm nach Teil 1 Pkt 1.10
(sechsstellige Tarnnummer voranstellen)
Formblatt_A_raumprogramm_clay.xls
Formblatt_A_raumprogramm_clay.pdf
-
Formblatt Gebäudekenntwerte nach Teil 1 Pkt 1.10 (sechsstellige
Tarnnummer voranstellen)
Formblatt_B_gebäudekennwerte_clay.xls
4.1.7 Bilddokumentation
Bilddokumentation
01_Bilddokumentation_clay
-
Luftbild, Stand 2014 als .tif-Datei
02_Luftbild_clay.tif
6265
Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang
Auszug aus der Bilddokumentation
66
Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang
67
Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang
68
Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang
4.2
Quellenangaben
- Eigene Begehungen
- Berlin und Seine Bauten; Teil IX, Industriebuten Bürohäuser, S. 79/80
Hrg.: Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin, Verlag von Wilhelm Ernst
& Sohn, Berlin München Düsseldorf, 1971
- Inventarisierungsliste des Landesdenkmalamtes
Internet
- Internetseite der Clay-Schule
www.clay-chule.de
- Internetseite des Bezirksamtes Neukölln von Berlin
www.berlin.de/ba-neukoelln
- Internetseite des Rudower Heimatvereins
www.rudower-heimatverein.de
- Wikipedia
www.wikipedia.de
- FIS-Broker (GIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abbildungsnachweis
Titelbild:
Luftbild:
Funktionsschemata:
Fotodokumentation:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Berlin
Architekturcontor, Potsdam
Dietsch Architekten, Berlin
69