Neubau Clay-Schule Berlin Neukölln Auslobung Nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten Neubau Clay-Schule Berlin Neukölln Auslobung Berlin, im März 2015 Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D – Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Nanna Sellin-Eysholdt - II D 11 Dipl. Ing. Architektur Brückenstraße 6 10179 Berlin Wettbewerbsausschreibung und Koordinierung der Vorprüfung Dietsch Architekten, Berlin Beratung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ee concept, Darmstadt Digitale Bearbeitung Dietsch Architekten, Berlin Titelbild Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin Druck A&W Digital Druck, Berlin Disclaimer Die in der Auslobung gewählte männliche Form bezieht gleichermaßen weibliche Personen ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde in der Regel zugunsten besserer Lesbarkeit verzichtet. Inhaltsverzeichnis Anlass und Ziel............................................................................7 Teil 1 Verfahren............................................................................9 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 Auslober, Nutzer, Bauherr......................................................................9 Art des Verfahrens................................................................................9 Richtlinien für Planungswettbewerbe....................................................9 Wettbewerbsteilnehmer.......................................................................10 Preisgericht und Vorprüfung................................................................11 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen .................................................16 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten.......................................................16 Ortsbesichtigung und Rückfragen ........................................................17 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen.............................................17 Geforderte Leistungen.........................................................................17 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung................................................20 Preise und Anerkennungen................................................................20 Weitere Bearbeitung............................................................................20 Eigentum und Urheberrecht................................................................21 Verfassererklärung..............................................................................21 Bekanntmachung des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten...........21 Haftung und Rückgabe........................................................................22 Zusammenfassung der Termine..........................................................22 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben .................................23 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.6 Städtebauliche Situation............................................................................23 Historische Entwicklung.......................................................................26 Wettbewerbsbereich.....................................................................28 Technische Infrastruktur........................................................................31 Erschließung und Verkehr....................................................................32 Planungsrecht...................................................................................33 Clay-Schule....................................................................35 Partizipationsverfahren.................................................................36 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe.......................................................37 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 Planungsumfang..................................................................................37 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung.........................................37 Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow......................38 Raumprogramm...............................................................................39 Funktionale Anforderungen..................................................................43 Freiflächen / Erschließung / Stellplätze...................................................51 Barrierefreies Bauen............................................................................52 Komfort und Gesundheit......................................................................53 Baukosten / Wirtschaftlichkeit / Lebenszykluskosten.............................54 Energie und Resourcen........................................................................55 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien..........................59 Beurteilungskriterien des Preisgerichts.................................................60 Teil 4 Anhang.............................................................................61 4.1 4.2 Digitaler Anhang...................................................................................61 Quellenangaben..................................................................................69 Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel Anlass und Ziel Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulgebäudes und einer Doppelsporthalle mit insgesamt 5 Hallenteilen für die Clay-Schule auf dem Grundstück Neudecker Weg 14 - 22 in Berlin Neukölln als Ersatzbau für den derzeitigen temporären Standort am Bildhauerweg 9. Die Clay-Schule entstand 1975 als integrierte Gesamtschule an der Lipschitzallee in der Gropiusstadt. Wegen Asbestbelastung und baulicher Mängel musste dieser Standort 1989 aufgegeben und ein temporärer Ersatzbau am Bildhauerweg bezogen werden. Aufgrund baulicher Mängel und fehlender Sportfreiflächen wurde ein Standort am Neudecker Weg für einen Schulneubau für die musikbetonte Clay-Schule als integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe ausgewiesen. Eine auf diesem Grundstück vorhandene Wirtschaftsbaracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers wurde denkmalpflegerisch dokumentiert und ist vor Baubeginn abgetragen worden. Der Neubau der Clay-Schule ist eine von drei Pilotschulen, die eine neue Ära von Schulbauten in Berlin einläuten. Hier sollen neben neuen räumlich-didaktischen Konzepten auch neue technologische, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Die drei Neubauvorhaben sind damit wegweisend und vorbildhaft für die Zukunft der Berliner Schullandschaft. Es ist beabsichtigt, für die drei Schulneubauten die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zu erreichen. Um die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch einen vom Bauherrn beauftragten Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet. Der Auslober erwartet städtebaulich und architektonisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftsweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten. Das für die Clay-Schule zu realisierende Raumprogramm umfasst eine GesamtNutzfläche (NF) von insgesamt ca. 9.400 m² für das Schulgebäude sowie ca. 2.500 m² für die Doppelsporthalle. Dies beinhaltet neben den Allgemeinen Unterrichtsräumen, den Fachunterrichtsräumen und dem Verwaltungsbereich auch einen Ganztagsbereich mit Mensa. Neben den Sporthallen sind rund 12.000 m² Außenflächen mit Sportnutzung neu zu gestalten. Als Teil der Bauaufgabe plant die Clay-Schule in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln die Einrichtung eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow, der auch öffentlich zugänglich sein soll. Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept gefunden werden, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprüchen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von 39,93 Millionen Euro vorgegeben. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Die Gesamtkosten beinhalten auch Mittel zur Errichtung des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow. Die Fertigstellung ist für 2021 vorgesehen. 7 Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel 8 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Teil 1 Verfahren 1.1 Auslober, Nutzer, Bauherr Auslober, Bauherr Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Neukölln von Berlin SE Facility Management Karl-Marx-Str. 83 12043 Berlin Bedarfsträger Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Neukölln von Berlin Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Boddinstraße 34 12043 Berlin Durchführung und Gesamtkoordination des Wettbewerbs Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Brückenstraße 6 10179 Berlin-Mitte Nanna Sellin-Eysholdt Tel.: +49 (0)30 9025 2039 Fax: +49 (0)30 9025 2535 E-Mail: [email protected] Ausschreibung und Koordination der Vorprüfung Birgit C. Dietsch Architektin Marienhöher Weg 43 a 12105 Berlin Tel.: +49 (0)30 75 51 83 53 E-Mail: [email protected] 1.2 Art des Verfahrens Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb für Architekten/innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/innen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Kommunikation Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail. 1.3 Richtlinien für Planungswettbewerbe Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 150 der All- 9 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren gemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - ABau) zugrunde, sofern nachstehend nichts anderes aufgeführt ist. Die Architektenkammer Berlin wirkt vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit; sie registriert den Wettbewerb. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9 RPW) sind anzuwenden. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. AKB-2015-05 geführt. Einverständnis Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, II D, abgegeben werden. Datenschutz Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden (durch Vermerk auf der Verfassererklärung). Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei fehlt. Vergabekammer Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU vergeben werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der Vergabekammer des Landes Berlin geführt. Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Tel. +49(030) 9013 8316, Fax. +49(030) 9013 7613 1.4 Wettbewerbsteilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom 28.01.2015 in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 25 Bewerbergemeinschaften von Architekten/ Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ausgewählt. 10 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 1.5 Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter Martin Boden-Peroche Architekt Dresden Irene Burkhardt Landschaftsarchitektin München Dietmar Eberle Architekt Lustenau Susanne Gross Architektin Köln Eva-Maria Lang Architektin Dresden Arno Lederer Architekt Stuttgart Stellvertretende Patrik Dierks Fachpreisrichter Architekt Berlin Inga Hahn Landschaftsarchitektin Berlin Timm Kleyer Architekt Berlin Sachpreisrichter Dr. Franziska Giffey Designierte Bezirksbürgermeisterin Bezirksamt Neukölln von Berlin 11 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Jan-Christopher Rämer Designierter Bezirksstadtrat für Bildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksamt Neukölln von Berlin Thorsten Gruschke Schulleiter Clay-Schule Mark Rackles Staatssekretär für Bildung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Regula Lüscher Senatsbaudirektorin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Stellvertretende Thomas Blesing Sachpreisrichter Bezirksstadtrat für Bauen, Natur und Bürgerdienste Bezirksamt Neukölln von Berlin Manfred Richert Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Amt für Bildung, Schulen und Sport Bezirksamt Neukölln von Berlin Michael Zielonkowski Mittelstufenleiter Clay-Schule Christine Würger Abteilung Schulentwicklung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Manfred Kühne Leiter Abteilung Städtebau und Projekte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Sachverständige Stephan Strothoff Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Schulentwicklungs- und Schulbauplanung Bezirksamt Neukölln von Berlin 12 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Wolfgang Nitsche Abteilung Finanzen und Wirtschaft Leiter FB Hochbau Bezirksamt Neukölln von Berlin Wolfram Belz Abteilung Finanzen und Wirtschaft FB Hochbau / Leiter FG Planung Bezirksamt Neukölln von Berlin Dr. Udo Gößwald Leiter Museum Neukölln Bezirksamt Neukölln von Berlin Tom Eifler Abteilung Finanzen und Wirtschaft FB Hochbau / FG Planung Bezirksamt Neukölln von Berlin Rolf Groth Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste Leiter Stadtplanungsamt Bezirksamt Neukölln von Berlin Dirk Heymann Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste Leiter Bau- und Wohnungsaufsicht Bezirksamt Neukölln von Berlin Bernd Kanert Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste, SGA Leiter FB Grün- und Freiflächen Bezirksamt Neukölln von Berlin Axel Westphal Abteilung Finanzen und Wirtschaft FB Hochbau / FG Technik / Energiebeauftragter Bezirksamt Neukölln von Berlin Corinna Tell Untere Denkmalschutzbehörde Bezirksamt Neukölln von Berlin 13 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Katharina Smaldino Beauftragte für Menschen mit Behinderung Bezirksamt Neukölln von Berlin Wieland Voskamp Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste Leiter Straßen- und Grünflächenamt Bezirksamt Neukölln von Berlin Lothar Semmel Stellvertretender Schulleiter Clay-Schule Manfred Dietzen Abteilung Schulentwicklung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Lutz Schulz Abteilung Schulentwicklung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Uwe Dechène Ministerielle Grundsatzangelegenheiten, Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Anne-Katrin Kuhlmey Ministerielle Grundsatzangelegenheiten, Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Leyla Köymen Ministerielle Grundsatzangelegenheiten, Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Jochen Gehl Abteilung Sport, Referat IV B Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Carl Schagemann Architekturcontor, Potsdam 14 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Karl-Heinz Urban Abteilung Sport, Referat IV B Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Peter Ostendorff Abteilung Städtebau und Projekte Leiter Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Inge Schmidt-Rathert Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Vorprüfung Birgit Dietsch Hochbau Architektin, Berlin Norbert Giebels Architekt, Berlin Ulrike Kurz Architektin, Berlin Petr Barth Architekt, Berlin Kostenprüfung Heiko Stöver SPM Stein Projektmanagement, Berlin Vorprüfung Dr. Matthias Fuchs Nachhaltigkeit ee concept, Darmstadt Kammer- Peter Kever vertretung Referat Wettbewerbe und Vergabe Architektenkammer Berlin Gäste Marion Lohöfer Vorsitzende der GEV Clay-Schule Felix Möbus Schülersprecher Clay-Schule Mitglieder der BVV Neukölln 15 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Die Auslobungsunterlagen stehen ab dem 27.3.2015 den Teilnehmern (nach Erhalt eines Passwortes) zum Download zur Verfügung. Die Auslobungsbroschüre wird den Teilnehmern in der 14. KW versandt. Die Modellbauplatten werden zeitgleich mit der Beantwortung der Rückfragen versandt. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Arbeiten müssen spätestens am 27. Mai 2015, 17.00 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe Brückenstraße 6 (Jannowitz Center) 10179 Berlin Raum Nr. 4.026 eingegangen sein (es gilt nicht das Datum des Poststempels). Die Wettbewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox einzureichen. Das Modell ist spätestens am 3. Juni 2015, 17:00 Uhr an gleicher Stelle einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wieder verwendbarer Verpackung einzureichen. Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen am 27. Mai 2015 bzw. am 3. Juni 2015 (Modell) vorliegen. Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Neubau Clay-Schule“ einzureichen. Bei Zustellung durch Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlautende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen. Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzureichen. 1.8 Rückfragen und Rückfragenkolloquium Rückfragen Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 7.4.2015, 12:00 Uhr bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: [email protected] Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschreibung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen. 16 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Rückfragenkolloquium Am 13. April 2015 um 14:00 Uhr findet in der Mensa der Clay-Schule Bilderhauerweg 9 12355 Berlin ein Rückfragenkolloquium statt. Die Beantwortung der zuvor eingereichten sowie der beim Rückfragenkolloquium gestellten Fragen erfolgt in Abstimmung mit dem Preisgericht. Das Protokoll mit der Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung wird den Beteiligten zugesandt und ist Bestandteil der Ausschreibung. Ortsbesichtigung Eine gemeinsame Ortsbesichtigung findet nicht statt. Das Wettbewerbsgrundstück kann am Tag des Rückfragenkolloquiums ab 10:00 Uhr individuell besichtigt werden. Das Wettbewerbsgrundstück ist einsehbar. 1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Unterlagen des Wettbewerbs sind: o o o o o o o o die vorliegende Auslobung die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworten Digitale Anlagen (vollständiges Verzeichnis siehe Teil 4 Anhang), u.a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und Dokumente: Lageplan, u.a. als .dwg-Datei Vermesserplan als .dwg-Datei Luftbild als .tif-Datei Raumprogramm als .pdf- Datei und .xls-Datei Vorab-Energiekonzept als .pdf-Datei. Hinweis Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digitalisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbes zu löschen. 1.10 Geforderte Leistungen Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet: Geforderte Leistungen in Papierform bzw. Modell 1. Lageplan M 1:500, genordet, mit Darstellung der Gesamtsituation, Baukörper, Erschließung, Ver- und Entsorgung, erforderlicher Rettungszufahrten, PKW-Stellplätze für Mobilitätsbehinderte, Fahrradabstellplätze sowie Stellflächen für Müllbehälter sowie der Darstellung der Freiraumgestaltung und der Dachaufsicht 2. EG-Grundriss von Schulgebäude und Sporthalle mit Darstellung der angrenzenden Freiflächen einschließlich der äußeren Erschließung sowie alle weiteren Grundrisse im M 1:200 17 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 3. Ansichten im M. 1:200 mit Eintragung des bestehenden und geplanten Geländeverlaufs unter Angabe der Gesamthöhe bezogen auf Fußbodenoberkante des Erdgeschosses über Geländeoberfläche NHN 4. Für das Verständnis erforderliche Schnitte, aber mindestens ein Längs- und Querschnitt im M 1:200 5. Dachaufsicht M. 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der opaken und transparenten Dachflächen bzw. Dachoberlichtern, ggf. Flächen für Solartechnik und Gründächer 6. Maximal 2 räumliche Darstellung des Entwurfes Außenansicht mit Eingangsbereich des Schulneubaus - Innenansicht des Eingangsbereichs/Foyers 7. Funktionaler Ausschnitt im M 1:50 in Ansicht, Grundriss und Querschnitt eines Klassenraumes an einer sonnenexponierten Fassade (Ost- bzw. Westlage) mit Aussagen zur Materialität und Gestaltqualität sowie: - Konstruktion - Materialarten und -dicken (inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept) - Farbwahl - opake und transparente Flächen - öffenbare und feststehende Fassadenelemente - Blend- und Sonnenschutz. Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und den Anschluss der Fassade an den Dachaufbau sowie die Geländeoberkante bis in ca. 1 m Raumtiefe darstellen. Die Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht, Grundriss und Querschnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung bzgl. der nachhaltigkeitsorientierten Bauweise und des Energiekonzeptes erfolgen kann. Im Schnitt ist die Erdgeschoss-, Rohbau- und Fertig-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen. 8. Prüfpläne im M 1:200 (1 Satz, gefaltet) mit Darstellung von - Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Eintragung im Bereich Ansichten: eindeutige Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassadenflächen sowie die Darstellung der energetisch relevanten Fassadenelemente (z.B. Sonnenschutz, fassadenintegrierte Solartechnikflächen); im Bereich Schnitt: die Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen - der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter) - der für die Berechnung notwendigen Maße - der Raumgrößen 9. Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm (siehe 4.1.6 / Formblätter) 10. Formblatt Gebäudekennwerte (siehe 4.1.6 / Formblätter) 11. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 4 DIN A 4 Seiten) zu den Hochbaumaßnahmen: - Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzepts - Aussagen zu Konstruktion und Materialien - Aussagen zur Wirtschaftlichkeit - Angaben zum barrierefreien Bauen 12. Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 für Kostengruppen 300, 400 u. 500 zur Ermittlung der Kosten durch den Kostenprüfer 13. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 14. Verfassererklärung (s. 4.1.6 Formblätter) 15. Modell M. 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modellplatte (plane Einsatzplatte in das nivellierte Umgebungsmodell) Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck 18 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 19 Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-Rom zu erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung): - die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en) in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert) - die Präsentationspläne als .pdf-Datei(en) mit eingebundenen Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi. - die geforderten Leistungen nach Nr. 8 (Prüfpläne) als CAD-Datei im Format .dwg oder .dxf. Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen „Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden. Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden: Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe, z.B. „tif“. Beispiele: Lageplan: Grundrisszeichnung Erdgeschoss: Prüfpläne: 123456_lageplan.tif 123456_grundriss_eg.pdf 123456_pruefplan_eg.dwg In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate können grundsätzlich nicht verwendet werden. Allgemeine Hinweise Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß RPW § 5 Abs. 2 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert. Farbige Darstellungen sowie erläuternde Skizzen sind zugelassen. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbsteilnehmer max. drei Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,97 m (Breite) x 1,37 m (Höhe) zur Verfügung. Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert. Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen. Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 20 1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 der RPW 2013 sowie in der Anlage IV der RPW 2013 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkatalogs vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten (s. Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Punkt 3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts). 1.12 Preise und Anerkennungen Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35 und 40 HOAI (i.d. Fassung v. 25.4.2013) ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 150.000 EUR (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung: 1. Preis 49.500,- Euro 2. Preis 33.000,- Euro 3. Preis 22.500,- Euro 4. Preis 15.000,- Euro 4 Anerkennungen à 7.500 Euro 30.000,- Euro Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt. 1.13 Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Baumaßnahme soll bis 2021 realisiert werden, sofern die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Es ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI (2013) §§ 34 und 39 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (gemäß ABau 2013, Berlin). Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie nur bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme abrufen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelnerLeistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (ab Leistungsphase 3) – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln. Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, gilt § 6 Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung (http://www.akberlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht.htm). Bei ausländischen Wettbewerbsteilnehmern wird die Hinzuziehung eines Kontaktbüros für die weitere Bearbeitung empfohlen. 1.14 Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Abs. 3). Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. 1.15 Verfassererklärung Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in der Lage sind. Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt im Ordner „4.1.6_ Formblätter“ der digitalen Anlagen. Die Verfassererklärung ist ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen, mit der Kennzahl versehenen Umschlag einzureichen (s. auch Punkt 1.7 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten). 1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben sowie unter www.stadt entwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ angekündigt Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Ankäufen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich aus- 21 Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 22 gestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gegeben (RPW 2013 § 8 Abs.1). 1.17 Haftung und Rückgabe Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgeholt werden. Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden. Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurück gefordert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfahren. 1.18 Zusammenfassung der Termine Online Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen Rückfragen bis Rückfragenkolloquium Rückfragenbeantwortung per email 27.03.2015 7.04.2015, 12:00 Uhr 13.04.2015, 14:00 Uhr bis 18.04.2015 Abgabe der Arbeiten 27.05.2015 Abgabe des Modells 03.06.2015 Preisgerichtssitzung 08./09.07.2015 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Situation Der Wettbewerbsstandort liegt im Südwesten von Berlin im Ortsteil Rudow des Bezirkes Neukölln. Er befindet sich in einem sehr heterogenen Umfeld, das stadträumlich im Osten von der Bundesautobahn A113 und im Norden durch den Teltowkanal begrenzt wird. Zwischen dem Wettbewerbsgrundstück und dem Teltowkanal bzw. BAB A113 befinden sich Industriestandorte und Gewerbeansiedlungen. Im Süden und Westen schließen sich Ein- und Mehrfamilienhäuser größtenteils in offener Bauweise an. Westlich der August-Fröhlich-Straße erstreckt sich eine Kleingartenkolonie. Die Rudower Höhe, ein Naherholungsbereich auf einem ehemaligen Trümmerberg der in den Landschaftspark RudowAltglienicke auf dem ehemaligen Mauerstreifen übergeht, beginnt südlich des Wettbewerbsgrundstücks. Abb. 1: Schwarzplan im M. 1:8000 23 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Abb. 2: Luftbild mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000 24 L‰rmschutz (P86 Er n ) st - W illys- rnerann-Do Herm R¸ckhaltebecken Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben I R us ka 25 99 l Straše (priv.) wkan a Allee Telto 34,7 35,2 L‰rmschutz 3 11 A en sd re rD ge in br Zu I (8) I I (21) (9) I (10) 40,0 III (5) (VII) (VII) (12) (13) (III) (VII) I (15) (4) (VII) (VII) (16) 13 IV (VII) (14) (6) (17) 7 13 (VII) I (VII) (18) 9 (11) I 26 (7) 13 I 2A I (2) I (2) I 13 (2) 4 II I II (3) II (20) we g 2 I 13 6 36 II 13 I 8 32 4 I I Ka na (3) I I 2 II 14 I 3B 14 6 I (2) I 56 (2) 55A 55B I I 57 II 59 61 I (2) (2) I I I 55 I I (3) II II II I II 67 (2) I II (2) I 31E 31D 31C 31B I I I 10A I (3) 10 I 8 I II tbucht Nach 12 18 I I 22 Kleing‰rten 17 17B II 17A 9 17C (3) (P47) I 7A 9 I eg 7 I (2) 13 I I I I W 11 I 11A I I (2) 15 15A I I I I 19 I II Neues Heim (3) I I I 8 II 10 11 II I 18 I I I 14 (2) (2) 13 weg I 37 I (2) I (2) I I I I 3 6A I I 43 III I III I 51 43 43 53 I I I I I (P 25 )I 15 I (2) 13A I II (2) I A 49 36 I 34 (2) 40 40 III 43 III 38 I A B 38 38 C III III I I II I 47 (2) 32 III III I 13 I L‰rmschutz A 37 I L‰rmschutz D 39 I 18 I (2) (2 ) (2) I 14B III I II 14C (2) I 45 I (2) III I 39 I ) I (2I 22 1 I 4 (2) A 39 I I II 4 52 54 I 9B C3 I 39 I I I I 9A I I 14 I ) I 14A (2 ) 7 I (2 I I Weg (2) 46 (2 ) 11 I ) I I ) 15 48 (2 ) 5A (2 16 I I II 48 A 50 I (2 I 5 III I (3) I II ) 7A I )I I 6 Kindertagesst‰tte (2 I I 7 (2) 17 I e II II I I 33 ) I (2) 44 II ) (2 (2) I 9 II (2) A 11 I (3) lak er erd (2 ) I 42 W (3) I I I I (3 (2) I I I I I 5II (2 20 III 38 I (3) I II I I 25 36 I 40 I I 56 34 1 II 17 I ) II 10 I ) (2 1A 20 I (2) 18 III I (2 ) (4 ) I I 21 I (3) III 21 ) (3 3 II r I I W (2 ) lemae (3) I (2) (4) I (3) I I (2) I I I 16A I (3) (2) I I (3) (2) (2 rsch 12 I I I 6 I 16 -I I eg III 26 I I 24 r de (2) (2) 10 I 8 II I 14 I (2) 20 I An (3) (2) I A 18 18 I I I 22 I (2) (2) 12 23 (2) (2) (2) I 23 I I I 11 11A I 19 9A I I III (2) (2) weg III IV (2) (2) (2) III Niede I 7A 17 I 13 24 7 15 17 -I 15 (2) II II 13 22 5A B1 15 III e I I I 19 I 27 r ke ec ud Ne Hˆh II 25 I I I 23A I 23 20 29 I I I 21 I I I 28 I I 17A e Straß I I 15A (2) 30 18 (2) (2) r we do Ru I 11 1A B1 11 III ) I (2) I I 9 I III (2 21 I (2) I III 31 9 16 (3) (2) 5 14 I 13 I er (2) 15 19 II (2) d An 23 I I 7 I 11 I I 32 9 (2) 25 I III weg (2) 17 II (2) I 7 I (2) 22 27 (2) 34 II I 20 II I 16 I I 12 I (2) 31 29 II II I 6 5 (2) I I (10) (2) r An de (2) (9) Kiessee II I II A 20B 20 II 20 (7) 45 (2) 16 I II II (2) 14 II (2) (6) (3) II I 1 31A II 31 (3) 69(2) II 69A 33 18 S I 63 I (2) III ehlich st-Fro Augu 47 62 I 64 (4) I 60 I II (2) II III 52 54 II A113 ig 66 I I I I I I (4) (3) Ru d enste (2) (2) 58 ße (5) Straße fwies I I I I 58A (2) (3) r Stra (2) 33A (2) I 7A I I nicke Köpe I ow er 5 3C 7 I 68 ße I I (2) I I lstr a 4 I Zubringer Dresden 5A 3A 14 St ra ß e 3 (2) II 14 0 A Gla B r ¸tte sh III 49C 49A 55 III III Rudower Hˆhe 49B III III 7 III 9 III 5 Abb. 3: Lageplan mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000 III 3 (2 ) III 11 1 III III III I 8 III 2 I III 21 6 17 III III III III er Zu bring 12 III 15 ng 13 20 lu sied Pfarr 10 19 III I Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.2 Historische Entwicklung Rudow bildet zusammen mit den Ortsteilen Neukölln, Britz, Buckow und Gropiusstadt den Bezirk Neukölln. Er ist der südlichste Ortsteil des Bezirks. Das Dorf Rudow wurde 1373 erstmals urkundlich erwähnt, wobei Rudow auf eine slawische Siedlung zurück geht und als eine der ältesten Ansiedlungen der Mark Brandenburgs gilt. Die Entwicklung Rudows begann als Straßendorf mit zwei Parallelstraße, den heutigen Straßen Alt-Rudow und Prierosser Straße, was auf zwei Siedlungskerne hinweist. Die Dorfkirche, ein Feldstein-Saalbau aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, bildet auch heute noch den Mittelpunkt von Rudow. Durch den 30-jährigen Krieg wurde Rudow zu großen Teilen zerstört. Ursprünglich im Besitztum der Markgrafen von Brandenburg, kam die Dorfherrschaft 1652 an das kurfürstliche Amt Köpenick. Um 1680 wurde Schloss Rudow als Jagdschloss durch Söhne des Großen Kurfürsten errichtet. Vom ehemaligen Schloss Rudow sind noch geringe Reste in der Prierosser Straße 48 erhalten. Der Gutsbezirk Rudow wurde 1906 mit der Landgemeinde Rudow vereinigt und gehörte dadurch zum Kreis Teltow. Anfang des 20. Jahrhunderts erlebte Rudow starke Veränderungen durch die Anbindung an das Eisenbahn-Streckennetz zwischen Berlin und Mittenwalde. Die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft (NME) nahm unter dem Namen Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft am 28. September 1900 ihren Betrieb auf. Die Strecke verband den Bahnhof Hermannstraße an der Ringbahn in Berlin-Neukölln mit Mittenwalde in Brandenburg. Rudow war seit der Eröffnung 1900 mit dem Bahnhof Rudow an die Strecke angebunden. Trotz dieser Anbindung behielt Rudow auch über die 1920 erfolgte Eingemeindung nach Groß-Berlin hinaus seinen eher ländlichen Charakter. 1945 kam Rudow mit dem Bezirk Neukölln zum amerikanischen Sektor Berlins. Durch den Mauerbau 1961 ergab sich für Rudow eine verkehrsungünstige Randlage. Mit dem Mauerbau hatten sich die Rahmenbedingungen in WestBerlin insgesamt schlagartig geändert. Wachstumsflächen ins Umland waren nicht mehr verfügbar. Schon geplante Bauvorhaben wie z.B. die Gropiusstadt, wurden nachträglich nochmals verdichtet. Die Gleisanlagen der ehemaligen Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft waren nach 1961 die Hauptversorgungstrasse für das Heizkraftwerk Berlin-Rudow, das seit 1963 Strom und Wärme für die neuen Siedlungsbereiche in der Gropiusstadt bereit stellte und bis 2004 in Betrieb war. Durch die Erschließung der Gropiusstadt mittels der U-Bahnlinie 7 erhielt auch Rudow einen Anschluss an das U-Bahn-Netz; die U-Bahn-Station Rudow wurde 1972 eröffnet. Vom alten Dorfkern geht nach wie vor die Köpenicker Straße in Richtung Osten aus. Sie ist im Plan ‚Karte des Landes zunächst um Berlin‘ von 1869 (herausgegeben von der Königlich Preussischen Landes-Aufnahme) als übergeordnete Wegeverbindung nach Altglienicke bzw. Adlershof eingezeichnet. Im Stadtplan von 1911 ist sie als Coepenieker Straße eingezeichnet und ist Teil der Straßenverbindung von Rudow über Adlershof nach Köpenick. Heute verläuft die Straße in östlicher Richtung zwischen Alt-Rudow und August-Fröhlich-Straße, dann verschwenkt sie in nordöstlicher Richtung und endet an der Industrieansiedlung entlang des Teltowkanals. Seit den 1930-er Jahren haben sich diverse Unternehmen in diesem Industriegebiet angesiedelt, darunter auch die Eternit-Werke direkt am Teltowkanal. Aufgrund der Nähe zu diversen Industriestandorten in Rudow und Adlershof befand sich auf dem Wettbewerbsgrundstück von 19391945 ein Lager für ca. 1500 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. 26 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Zwangsarbeiterlager in Rudow Auf dem rund 2 Hektar großen Areal zwischen Köpenicker Straße und Neudecker Weg befand sich zwischen 1941 und 1945 das Zwangsarbeiterlager Rudow I – III. Betreiber dieses Lagers war die „Arbeitsgemeinschaft Rudow”, zu der sich 1941 mehrere rüstungsnahe Rudower Industriebetriebe zusammenschlossen, u. a. die Flugzeugwerke Johannisthal, die Deutsche Asbestzement A. G. und die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt. Das Lager wurde zunächst für etwa 540 Kriegsgefangene geplant, es wurde mehrfach erweitert und bot schließlich Raum für 1.500 ausländische Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter. Das Lager I bis III in der Köpenicker Straße entstand in den Jahren 1941 bis 1943 in mehreren Bauphasen. Lager I war mit zehn Baracken für rund 350 Personen konzipiert. Nach einen halben Jahr wurde die Erweiterung um vier zusätzliche Baracken beantragt und diese gebaut, hier wurden etwa 210 Menschen untergebracht. 1942 wurde dieser Teil in Betrieb genommen. Lager III, bestehend aus vier Wohnbaracken sowie zwei Aufenthalts- und Wohnbaracken, bot Platz für weitere 480 Menschen und wurde vermutlich ebenfalls 1942 fertiggestellt. Alle drei Lager sollten bis auf die Baracke der Wachmannschaft und ein Magazin doppelt eingezäunt werden. Darüber hinaus wurde eine Wirtschaftsbaracke gebaut, die vor allem zur Ernährung der Lagerbewohner diente, hier wurden Lebensmittel gelagert, es wurde gekocht und das Essen ausgegeben. 1942 wurde sie fertig gestellt. In weiteren Ausbaumaßnahmen wurden 1943 Splitterschutzgräben für den Luftschutz von Gefangenen und Verwaltungsmitarbeitern angelegt. Zwei Wohnbaracken wurden zu Krankenbaracken ausgebaut und Sickergruben angelegt. Insgesamt waren die Baracken I bis III für 1.047 Personen konzipiert. 1943 mussten dort 1.500 Menschen leben, die Baracken waren also anderthalbfach überbelegt. Zunächst waren Kriegsgefangenen untergebracht, die für die Firmen der „Arbeitsgemeinschaft Rudow“ arbeiten mussten. Im weiteren Kriegsverlauf waren dort auch ausländische Zwangsarbeiter untergebracht, vermutlich bis zu 3.000 Menschen bis Kriegsende. Die Frauen und Männer kamen aus Russland, Polen, Serbien, Frankreich und Holland. Hunger, Krankheiten und die harte Arbeit in den umliegenden Fabriken prägten den Alltag der Zwangsarbeiter. Hinzu kamen rassistische Diskriminierungen, Willkür und körperliche Gewalt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges dienten die Baracken als Notunterkünfte für Displaced Persons sowie Flüchtlinge. Die Baracken wurden bis auf die Wirtschaftsbaracke abgerissen. Die Wirtschaftsbaracke wurde als Baudenkmal ausgewiesen, jedoch Ende 2014 abgerissen. Abb. 4 Wirtschaftsbaracke im Oktober 2014 27 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.3 Wettbewerbsgrundstück Grundstücksgröße Das Wettbewerbsgrundstück wird begrenzt durch den Neudecker Weg im Süden, die Köpenicker Straße im Norden sowie die August-Fröhlich-Straße im Westen. Die Längenausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 285 m i. M.; die Grundstücksbreite beträgt ca. 100 m im Norden bzw. 140 m im Süden. Das Wettbewerbsgrundstück besteht aus insgesamt 31 Flurstücken, die als Gebäude- und Freiflächen sowie als Verkehrsflächen ausgewiesen sind. Derzeit beträgt die Gesamtgröße des Wettbewerbsgrundstücks 37.812 m². Für die Realisierung des Vorhabens ist der Bebauungsplan 8-16 a (Entwurf) maßgeblich. Dieser sieht eine Verbreiterung der August-FröhlichStraße um 6 m nach Osten vor. Dadurch wird das Wettbewerbsgrundstück um rund 1.900 m² verkleinert. Die zu beplanende Größe des Wettbewerbsgrundstücks beträgt somit ca. 35.900 m². Eigentum Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Bestandsgebäude und bestehende Nutzung Auf dem Wettbewerbsgrundstück befand sich bis Ende 2014 eine Wirtschaftsbaracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers. Die Wirtschaftsbaracke wurde Ende 2014 denkmalpflegerisch dokumentiert. Bei den anschließenden Rückbaumaßnahmen wurden zwei Fassadenelemente geborgen und eingelagert. Östlich der ehemaligen Wirtschaftsbaracke befinden sich noch zwei weitere Hallen. Die mittlere, 1-geschossige Halle besteht aus einer Holz-Stützen- und Riegel-Konstruktion mit Wellasbestplatten-Verkleidung; die östliche Halle ist eine 2-geschossige Stahltragkonstruktion ebenfalls mit Wellasbestplatten-Verkleidung. Die Hallen sollen vor Beginn der Bauarbeiten abgerissen werden. Im nördlichen Grundstücksteil befindet sich ein Imbissgebäude in massiver Konstruktion mit Ausgabefenster und Nebenräumen sowie 2 Garagen mit einem überdachten Fahrzeugunterstellbereich. Das Gebäude soll bei Baubeginn abgerissen werden. Denkmalpflegerische Dokumentation In 2014 wurde ein denkmalpflegerisches Gutachten zur Wirtschaftsbaracke erstellt, das bis April 2015 fertiggestellt werden wird. (s. Punkt 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen / Zwischenbericht denkmalpflegerische Dokumentation). Topographie Das Grundstück fällt von Süden nach Norden insgesamt um ca. 6,0 m ab. Am Neudecker Weg ist OK Terrain mit ca. 42,50 m üNN angesetzt; an der Köpenicker Straße bei ca. 36,5 m üNN. Ungefähr in der Mitte das Grundstücks befindet sich ein Höhenversprung von ca. 1 m, der in Ost-West-Richtung über die gesamte Grundstücksbreite verläuft. Bezogen auf die Grundstückslänge ergibt sich ein rechnerisches Nord-Süd-Gefälle von ca. 2 %. (Anmerkung: Die Modelleinsatzplatte und das Umgebungsmodell werden aufgrund des insgesamt geringen Gefälles für den Wettbewerb plan ausgeführt.) Baugrund Das Wettbewerbsgrundstück liegt im Übergangsbereich von der Teltow-Hochfläche zum Warschau-Berliner-Urstromtal. Dieser ist durch einen unregelmäßigen Wechsel von Sanden und Geschiebemergelablagerungen in unterschiedlicher Mächtigkeit gekennzeichnet. In den obersten Metern unter der Geländeoberflä- 28 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben che kann der Geschiebemergel durch Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt sein. Zur Erkundung und Beurteilung des Baugrundes wurden auf dem Grundstück in 2011 Bohrungen durchgeführt: Diese weisen zunächst eine oberflächige Auffüllung aus Asphalt sowie Beton bzw. Ziegelresten in einer Stärke von bis zu 70 cm auf. Unter dieser Auffüllschicht weisen die Bohrungen stellenweise Sande (Fein- und Grobsande) bis zur Bohrtiefe von 2 m bzw. auch Geschiebemergel und Geschiebelehm in einer Mächtigkeit bis zu 1,70 m auf. Örtliche Abweichungen dieser Gesteinsausbildung bzw. der Schichtenfolge und -mächtigkeit sind möglich. Grundwasser Für das Baugebiet kann keine einheitliche Grundwasserspannung angegeben werden. Sie kann, je nach angetroffener Schichtenfolge, im gespannten sowie im ungespannten Zustand vorliegen. Der aus diesen beobachteten Werten höchste Grundwasserstand (HGW) trat im Jahr 1949 auf und lag im Norden des Grundstücks (Köpenicker Straße) bei etwa NHN + 33,2 m und im Süden des Grundstücks (Neudecker Weg) bei etwa NHN +33,8 m, wobei aber nicht auszuschließen ist, dass außerhalb der Messreihe höhere Grundwasserstände vorhanden waren. Die Ermittlung der aktuellen Grundwasserstände beruht auf der flächenhaften Interpolation von Grundwasserstandswerten, die an Messstellen in der näheren bzw. weiteren Umgebung des Grundstücks festgestellt wurden. Im Januar 2011 lag der aktuelle Grundwasserstand im nördlichen Grundstücksbereich bei etwa NHN +33,1 m und im südlichen Grundstücksbereich bei etwas NHN + 33,6 m zwischen etwas NHN + 34,20 m im Südwesten und NHN + 34,0 m im Nordosten. Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse wird auf die besondere Stellung der Sande hingewiesen, die über dem Geschiebemergel der Grundmoräne lagern bzw. in Linsen eingeschaltet sind und beim Bauvorhaben berücksichtigt werden sollten: In mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder in sandigen Linsen innerhalb des Geschiebemergels kann sich in Abhängigkeit von den Niederschlägen temporäres oberflächennahes Grundwasser ausbilden, das unabhängig vom Hauptgrundwasserleiter ist und häufig als so genanntes Schichtenwasser bezeichnet wird. Messwerte über dieses oberflächennahe Grundwasser liegen nicht vor. Die Angabe eines Bemessungsgrundwasserstands für die Versickerung von Niederschlagswasser ist bei der Anlage einer technischen Versickerung nur dann erforderlich, wenn der Flurabstand des Grundwasser (Abstand zwischen Geländehöhe und Grundwasseroberfläche) weniger als 1,5 m zum HGW (höchster Grundwasserstand) beträgt. Bodenbelastungen Ein großer Teil des Planungsbereichs liegt auf Flächen, die im Bodenbelastungskataster (BBK) aufgeführt sind. Es liegen Hinweise auf diverse frühere Nutzungen vor. Aufgrund der ehemaligen Nutzungen können lokale Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. An diversen Stellen wurden anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis zu 2,7 m vorgefunden. Für einige Flächen besteht der Verdacht auf verfüllte Kiesgruben. Weiterhin befinden sich im südlichen Bereich des Wettbewerbsgrundstücks ehemalige Luftschutzgräben. Diese wurden oftmals mit unbekanntem Material verfüllt. Im Zuge den archäologischen Untersuchungen wurden diese Luftschutzgräben teilweise freigelegt und kartiert. 29 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Altlasten Für die ehemalige Wirtschaftsbaracke wurde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt, die das Vorhandensein verschiedener Schadstoffe (Asbest und künstliche Mineralfasern) nachwies. Eine umfassende und ordnungsgemäße Schadstoffsanierung wurde dem eigentlichen Abriss vorangestellt. Die geborgenen Fassadenelemente weisen gemäß dem Schad- und Gefahrstoffkataster hohe Konzentrationen durch giftige Holzschutzmittel auf und können bei der vorgesehenen Wiederverwendung im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow nur mit entsprechenden Vorkehrungen, die sicher stellen, dass keine ausgasenden Schadstoffe in die Raumluft der Schule gelangen, verwendet werden. Immissionen Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-16a wurden schalltechnische Untersuchungen auf der Basis von Orientierungswerten für die Emissionen durch Gewerbeflächen sowie für Emissionen durch Verkehrslärm vorgenommen. Betrachtungszeitraum war der geplante Nutzungszeitraum der Schule (Tagzeitraum von 6 – 22 Uhr). Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Gewerbelärm ergeben sich danach an der nördlichen Baufeldgrenze mit L r,t= 57dB(A) sowie an der östlichen Baufeldgrenze mit L r,t= 61 dB(A). Der Orientierungswert für den Tagzeitraum von 60 dB(A) wird demnach im wesentlichen eingehalten. Gemäß der Rasterlärmkarte ist mit einer Einhaltung/Unterschreitung des Tag-Orientierungswertes für Gewerbelärm nahezu im gesamten Plangebiet zu rechnen. Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Verkehrslärm ergeben sich an der südlichen Grundstücksgrenze (Neudecker Weg) mit L r,t= 67 dB(A) sowie an der westlichen Grundstücksgrenze (August-Fröhlich-Straße) mit L r,t= 62 dB(A). Der Orientierungswert für den Tagzeitraum wird um bis zu 7 dB (A) bzw. 2 dB (A) überschritten (s. Punkt 4.1.3 Sonstige Planungsunterlagen / Schallimmissionen). Gemäß der Rasterlärmkarte ist im Plangebiet mit einer Einhaltung/Unterschreitung des Tag-Orientierungswertes für Verkehrslärm ab einer Entfernung von ca. 45 m von der Straßenachse des Neudecker Weges zu rechnen. Weiterhin wurden durch Schallemissionen durch die vorgesehene Nutzung der Sporthalle für Vereinsport untersucht. Unzulässige Geräuschimmissionen im Sinne der 18. BImSchV an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen (außerhalb des B-Plangebietes) ausgehend von den Sportanlagen sind unter Beachtung der zugrunde gelegten Randbedingungen (d.h. Positionierung der Sporthalle im Nordosten und Anordnung der vorgesehenen Stellplätze auf der derzeit als Verkehrsfläche ausgewiesenen Straße 18 S) nicht zu erwarten. Kampfmittel Nach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehen keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich kann jedoch nicht völlig verbindlich ausgeschlossen werden. Bodenarchäologie In 2014 wurden bodenarchäologische Untersuchungen im Bereich des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers vorgenommen. Südlich der Wirtschaftsbaracke wurde im Zuge der archäologischen Untersuchungen als einziger noch erhaltener Befund ein ehemals etwa 2,00 m tiefer Luftschutzgraben angetroffen. Die Erhaltungstiefe des Grabens betrug noch zwischen 0,50 und 0,30 m. Seine Sohle war massiv mit lagerzeitlichem Fund- 30 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben material überdeckt, das vermutlich bei der Beräumung des Lagers unmittelbar nach 1945 dort eingebracht wurde. Das Fundmaterial umfasst große Mengen zerbrochener Porzellangefäße (Schüsseln, Tassen, Teller), Blechgeschirr, Flaschen, persönliche Gegenstände von Lagerinsassen/innen und eine Vielzahl zeit- und kontextspezifischer Kleinfunde, die Aussagen über die soziale Zusammensetzung des Lagers sowie die involvierten Betriebe und Firmen zulassen. Die Funde sollen teilweise im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow als Exponate genutzt werden. Ein Teilbereich des Luftschutzgrabens wurde als Segment geborgen und soll im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow rekonstruiert ausgestellt werden. Im nördlichen Wettbewerbsbereich kam es seit der Errichtung des Zwangsarbeiterlagers auch zu erheblichen Geländeeingriffen. Zwischenzeitlich ist das Gelände um ca. 80 cm abgesenkt worden, so dass weitere bauliche Reste aus der Nutzungszeit als Zwangsarbeiterlager nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchungen hinsichtlich des Zwangsarbeiterlagers wurden jedoch Siedlungsreste mit urgeschichtlichen Befunden und Siedlungsstrukturen vorgefunden. Dokumentiert wurden neun Pfostengruben, eine mit Lehm ausgekleidete große Pfostengrube sowie zwei kleine Siedlungsgruben. Bei den Pfostengruben handelt es sich um die Reste eines Hausgrundrisses, der aufgrund begleitender Keramik in die Römische Kaiserzeit, 100 bis 150 n. Chr. zu datieren ist. Die urgeschichtlichen Befunde sind als Bodendenkmal klassifiziert. Im Frühjahr 2015 sollen weitergehende archäologische Dokumentationen im Hinblick auf eine Freigabe des Bereichs durch das Landesdenkmalamt durchgeführt werden. Freiflächen Das Grundstück war bis zu Beginn der archäologischen Untersuchungen großteils versiegelt. In der südlichen Hälfte ist eine flächige Asphaltdecke auf Auffüllmaterial, die als Industriefläche genutzt wurde, teilweise im Rahmen der archäologischen Untersuchungen schon aufgenommen worden. In diesem Bereich wurden großflächige Grabungen hinsichtlich der Lagernutzung vorgenommen. Im nördlichen Bereich wurden im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchungen der kaiserzeitlichen Siedlungen ebenfalls großflächig Bereiche entsiegelt. Baumbestand Baumbewuchs ist hauptsächlich entlang der äußeren Grundstücksgrenzen vorhanden. Eine lineare Baumgruppe befindet sich entlang der Grundstücksgrenze Neudecker Weg 14 bzw. Neudecker Weg 16-22. Es gilt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumschVO), zuletzt geändert durch die 4. Verordnung zur Änderung der BaumschVO vom 05.10.2007. 2.4 Technische Infrastruktur Unabhängig von den in den Bestandsunterlagen verzeichneten Leitungsführungen ist auf dem gesamten Grundstück von weiteren, nicht mehr genutzten Grundleitungen, die in den Bestandsplänen nicht erfasst sind, auszugehen. Elektrizität Kabeltrassen mit wechselnder Kabelanzahl und unterschiedlichen Spannungsebenen verlaufen im Gehwegbereich entlang der Köpenicker Straße sowie im 31 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Gehwegbereich des Neudecker Wegs. Auf dem Wettbewerbsgrundstück sind in den Bestandsplänen des Versorgungsunternehmens außer einer Zuleitung als Stichleitung von der Köpenicker Straße keine weiteren Versorgungsleitungen eingezeichnet. Fernwärme Im Wettbewerbsgrundstück ist aktuell kein Fernwärme-Anlagenbestand vorhanden. Ein Fernwärmeanschluss an das Netz der Blockheizkraftwerks-Trägerund Betreibergesellschaft mbH Berlin in der Albert-Einstein-Straße 22 ist im Vorfeld angefragt worden und steht zur Verfügung. Erdgas Eine Gas-Hochdruck-Leitung (> 4 bar) verläuft entlang der östlichen Straßenseite der August-Fröhlich-Straße im Gehwegbereich sowie im Norden im südlichen Gehwegbereich der Köpenicker Straße geführt wird. Ungefähr nach einem Drittel der Grundstücksgrenze des Wettbewerbsgeländes wird die Leitung auf die Nordseite der Köpenicker Straße verzogen. Auf dem Grundstück selbst verlaufen nach Aktenlage keine Gasleitungen im Bestand. Trinkwasserversorgung Die Frischwasserzuleitungen verlaufen straßenmittig im Neudecker Weg sowie in der Köpenicker Straße. Von dort ist eine Stichleitung DN 100 in das bestehende Imbissgebäude sowie westlich davon eine weitere Stichleitung DN 100 in das Wettbewerbsgelände verzogen. Abwasser Im Neudecker Weg verläuft eine Abwasserdruckleitung DN 400 sowie in der Köpenicker Straße eine Abwasserdruckleitung DN 300 jeweils straßenmittig. 2.5 Erschließung und Verkehr Übergeordnete Erschließung Der Neudecker Weg ist Teil einer übergeordneten Ost-West Verbindung von Grünau/Alt-Glienicke nach Großziethen. Westlich des Wettbewerbsgrundstücks verläuft die August-Fröhlich-Straße, die ab der Köpenicker Straße in die Kanalstraße übergeht, die weiter bis zur Stubenrauchstraße im Nordosten verläuft. Die Köpenicker Straße als Verbindung zwischen dem Ortskern Alt-Rudow und dem Wettbewerbsgrundstück endet östlich von diesem an der dortigen Industrieansiedlung. Erschließung des Wettbewerbsgrundstücks Das Wettbewerbsgrundstück weist zur Zeit Zufahrten vom Neudecker Weg, der August-Fröhlich-Straße sowie von der Köpenicker Straße auf, von denen derzeit jedoch nur die nördliche kontinuierlich genutzt werden. ÖPNV Das Wettbewerbsgrundstück ist im Verlauf des Neudecker Wegs durch die Buslinie 372 (U Bahnhof Rudow - Ostburger Weg/Letteburger Straße) mit der Haltestelle Rudower Höhe erschlossen. Entlang der Köpenicker Straße bzw. Kanalstraße verkehrt die Linie 172 (U Bahnhof Rudow - Wünsdorfer Straße / Blohmstraße) mit der Haltestelle AugustFröhlich-Straße im Kreuzungsbereich der drei Straßen. 32 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.6 Planungsrecht Planungsrecht Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan von Berlin (Stand: Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015) ist das Wettbewerbsgrundstück als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die vorgesehene Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit Symbol Schule bzw. Schule/Sporthalle ist aus der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplans nicht entwickelbar und erfordert eine Berichtigung des Flächennutzungsplans, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses erfolgen soll. Stadtentwicklungsplanung Industrie und Gewerbe Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe wurde gemeinsam von den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung erarbeitet und am 25. Januar 2011 vom Berliner Senat beschlossen. Er ist mit anderen Stadtentwicklungsplänen, wie insbesondere dem StEP Verkehr und StEP Zentren abgestimmt. Die Stadtentwicklungsplanung Industrie und Gewerbe weist den Standort ‚Kanalstraße‘ entlang der A113/ Teltowkanal mit rund 46 ha als Fläche für den produktionsgeprägten Bereich aus. Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025 Der Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025 sieht den Neudecker Weg als ‘örtliche Straßenverbindung’, Stufe III vor. Die August-Fröhlich-Straße ist als ‘Ergänzungsstraße’, Stufe IV eingestuft. Bebauungsplan Zur Zeit wird der Bebauungsplan 8-16a für das Wettbewerbsgebiet aufgestellt. Er weist für das Wettbewerbsgrundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule bzw. Schule/Sporthalle aus und setzt eine GRZ von 0,5 bei maximal 4 Geschossen fest. Die unterschiedlichen Nutzungen sind mittels einer Abgrenzungslinie unterteilt in Zweckbestimmung Schule im südlichen Teil und einer Zweckbestimmung Schule/Sporthalle in einer Tiefe von 50 m von der Köpenicker Straße aus gemessen im nördlichen Teil. Die Straßenfläche 18S wird zukünftig nicht mehr planungsrechtlich gesichert; sie wird als Gemeinbedarfsfläche mit einer Bepflanzungsbindung belegt. Zum benachbarten Gewerbegrundstück ist ebenfalls eine Fläche mit Bepflanzungsbindung (Textliche Festsetzungen TF1) ausgewiesen. Der Bebauungsplan sieht eine durchgängige Baugrenze in unterschiedlichen Abständen von der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze vor. Insbesondere zum Neudecker Weg verläuft die Baugrenze aufgrund der im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen zu den Schallimmissionen in einem Abstand von 30 m zur Straßenbegrenzungslinie. Entlang der Köpenicker Straße ist auf einer Länge von 60 m eine Baulinie ausgewiesen, an der die Sporthalle positioniert werden soll. Bauordnungsrecht Der Planung ist die Bauordnung für Berlin (BauOBln) (www.stadtentwicklun g.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml) in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Die Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin. 33 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Denkmalschutz Das Wettbewerbsgelände steht als Bodendenkmal gemäß §2 DSchG Bln unter Denkmalschutz, d.h. für Eingriffe in den Boden bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Denkmale der näheren Umgebung 09090326 Köpenicker Straße 26, 32, 36, Kanalstraße 117/137 Eternitfabrik, 1930 bzw. Umbau 1956 von Paul G. R. Baumgarten Abriss der Produktionsstätte sowie Abtragung und Rekonstruktion der Kantine sukzessive seit 2008. Auf dem ehemaligen Werksgelände sind nur die Kantine sowie ein Stahlskelettbau direkt am Teltowkanal als denkmalgeschütze Teile der ehemaligen Fabrikanlage vorhanden. „..Typisch für die Fabrikanlagen der Eternit AG sind dagegen die Leichtigkeit und der Montagecharakter von Konstruktion und Wandverkleidung. … Auf dem großen Werkgelände in Rudow zwischen Teltowkanal, Kanalstraße und Köpenicker Straße sind die Produktionsstätten in Ost-West-Richtung angeordnet. Die Rohmaterialien werden im östlichen teil der Anlage angeliefert; die Anlieferung geschieht vorwiegend durch Schiff und Bahn. Der Produktionsvorgang verläuft von Osten nach Westen; dem Rohstofflager benachbart sind die Mischanlagen, es folgen die Platten- und Rohrmaschinen, die Weiterverarbeitungs-Werkstätten und im Westen des Komplexes offene Lagerhallen. Die in der Mitte der Fabrik liegende große Lagerhalle aus den dreißiger Jahren zuschneidet durch ihre Nord-Süd-Stellung den Produktionsfluss und beeinträchtigt gleichzeitig die Klarheit der linearen, längsgerichteten Grundrissstruktur und der äußeren Erscheinung. …. Die Pläne für die erste Ausbaustufe des Werkes nach dem Kriege, die im wesentlichen in den Jahren 1956-58 ausgeführt wurden, schuf Paul Baumgarten zusammen mit der Bauabteilung der Eternit AG, für die jüngsten Erweiterung war letztere allein verantwortlich. Das konstruktive Gerüst aller Gebäude ist ein Stahlskelett. Die Außenflächen wurden meist bis zu einer Höhe von rd. 1,20 m gemauert und darüber verglast oder mit großformatigen Eternittafeln geschlossen. Die Platten- und Rohrfabrik ist in Shedhallen untergebracht, die Gebäude für die Weiterverarbeitung und die offenen Hallen erhielten Satteldächer mit längsgerichteten Oberlichtern. …. Bei allen Bauten der Eternit AG ist das Bestreben spürbar, die vom Werk hergestellten Baumaterialien bei den eigenen Bauten so einzusetzen, dass die Vielfalt und die Qualität dieser Produkte vorgeführt wird.“ 09090313 Kanalstraße55 Fabrikanlage, 1913-17, 1925-27 von Bruno Buch, Paul Kind, Emil Müller Gesamtanlage der ehemaligen Maschinenfabrik Werner 09040272,T Berliner Mauer Fertigstellung nach 1961, Alt-Treptow und Altglienicke Grenzmauerabschnitte und Wachtürme 34 Denkmalkarte Berlin Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Abb. 5 Denkmalkarte mit Legende 2.7 Clay-Schule Die Clay-Oberschule wurde 1974 als Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe PDF erstellt am:21.11.2014 (6.O/OG) gegründet. Sie war zunächst am Standort Lipschitzallee in einem Bildungszentrum untergebracht. Die Umbenennung in Clay-Schule erfolgte 1980. Nach Asbestfunden Ende der 80-er Jahre musste das Schulgebäude geräumt werden. Die Clay-Schule bezog daher 1990 einen Ersatzbau (geplant für 5-8 Jahre) am Bildhauerweg 9 in Berlin-Rudow. Die Clay-Schule ist seit 2010 eine integrierte Sekundarschule (ISS) im gebundenen Ganztagesbetrieb mit 8 Zügen in der Sekundarstufe I und einer gymnasialen Oberstufe mit 3-4 Zügen. Das Abitur wird an der ISS in 13 Jahren (dreijährige Oberstufe) erreicht, dabei dient die Einführungsphase (11. Klasse) als Vorbereitung auf die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13). Durch eine Ausweitung des Kursangebotes in der Mittelstufe ist für besonders leistungsstarke Schüler ein Überspringen der 11. Jahrgangsstufe und damit auch ein Abitur in 12 Jahren möglich. Die Clay-Schule ist eine musikbetonte ISS mit einem besonderen Angebot / Schwerpunkt im Bereich Musik (z.B. Bläserklassen/ Musicalklassen und einem breiten musikalischen Angebot im Wahlpflicht- und Profilkursbereich). Darüber hinaus gibt es einen bilingualen Schwerpunkt (Deutsch/ Englisch) sowie einen sportbetonten Zug. Fremdsprachenfolge ist Englisch und Französisch. Leistungskurse in der 35 Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben gymnasialen Oberstufe werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Biologie, Chemie, Geografie, Politikwissenschaft, Bildende Kunst, Musik und Mathematik angeboten. Als besondere Förderangebote in der Mittelstufe gibt es Basiskurse für leistungsschwächere Schüler; Profilkurse für Leistungsstärkere (7./8. Jahrgangsstufe) sowie eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Im Rahmen der sonderpädagogischen Integration wird auch deren berufliche Vorbereitung und Eingliederung angeboten. Zurzeit befinden sich rund 1.100 Schüler und Schülerinnen an der Clay-Schule, die von ca. 95 Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren pädagogischen Mitarbeitern unterrichtet bzw. betreut werden. Ein Schulnetzwerk (90 Desktop-PC, 15 Notebooks) verknüpft alle Bereiche der Schule, die 16 Smartboards sind in dieses Netzwerk eingebunden. In 5 Informatikräumen stehen je 10 SchülerInnenarbeitsplätze zur Verfügung. Das gesamt Netzwerk läuft in einem klimatisierten Serverraum zusammen. Die Schule ist in allen Jahrgängen mit Beamern ausgestattet. Zur Ausstattung gehören weiterhin Werkstätten für Holz-, Metall- und Elektroarbeiten sowie eine Textilwerkstatt. Eine Lehrküche, diverse Studios für den Musik- und Instrumentalunterricht sowie ein großer außerunterrichtlicher Bereich runden das umfangreiche Angebot ab. Es bestehen zahlreiche Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich sowie im Fachbereich Sport. Die Clay-Schule arbeitet mit verschiedenen außerschulischen Partnern zusammen. Das duale Lernen wird vom Fachbereich WAT koordiniert. Dabei finden u.a. Betriebserkundungen und -praktika statt. Auch hier unterstützen uns langjährige Kooperationspartner. Aufgrund der auf dem Wettbewerbsgrundstück vorhandenen Wirtschaftsbaracke des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers haben sich Schüler und Schülerinnen der Clay-Schule im Vorfeld des Wettbewerbs in Arbeitsgemeinschaften mit der Aufarbeitung des Themenfeldes ‚Zwangsarbeit‘ intensiv beschäftigt. Unter anderem trugen sie eine Ausstellung zum Tag des offenen Denkmals 2014 bei und waren an den Ausgrabungsarbeiten partiell beteiligt. Sie erstellten gemeinsam mit dem Museum Neukölln einen Museumskoffer zum Thema Zwangsarbeit. Der geplante Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow soll in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln von den Schülern auch zukünftig betreut werden. Der Themenkomplex ‚Zwangsarbeit‘ wird in periodischen Arbeitsgruppen weiter beleuchtet werden. 2.8 Partizipationsverfahren Als Instrument der Partizipation wurde im Januar 2014 ein Workshop unter Beteiligung der Schüler und Schülerinnen, Eltern sowie Lehrer und Lehrerinnen), der Bezirksverwaltung und von Senatsverwaltungen durchgeführt, dessen Ergebnisse in den Planungsprozess mit einfließen sollen. Die während des Workshops getroffenen Festlegungen und Abstimmungen bzw. die erarbeiteten Stellungnahmen durch im Nachgang an den Workshop abgehaltenene Arbeitsgruppen sind im Raumprogramm sowie den funktionalen Anforderungen berücksichtigt. Als Hintergrundinformation sind die Ergebnisse des Workshops in den digitalen Anlagen zu finden (s. Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops in den digitalen Anlagen unter 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen). Als Ergebnis des Workshops sprach sich die Schule für die Organisation der Mittel- und Oberstufe sowie der Fachunterrichtsbereiche in Clustern im Sinne von Nutzungseinheiten, die die Flurbereiche als Kommunikations- und Arbeitsflächen mit einbeziehen, aus. Hierdurch besteht die Möglichkeit der Nutzung von ‚informellen Räumen‘, die sich aus den Erschließungsflächen ergeben. 36 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.1 Planungsumfang Mit dem Neubau der Clay-Schule soll auf dem Wettbewerbsgrundstück am Neudecker Weg 14-22 in Berlin Rudow ein Ersatzneubau für das derzeitige temporäre Schulgebäude am Bildhauerweg 9 sowie eine Doppelsporthalle (gestapelt) mit den Spielfeldabmessungen 22 x 45 m mit insgesamt 5 Hallenteilen errichtet werden. Der Neubau für das Schulgebäude soll das gesamte Raumprogramm der Clay-Schule für insgesamt ca. 1.100 Schüler und Schülerinnen aufnehmen. Der Planungsumfang umfasst den Neubau des Schulgebäudes sowie der Doppelsporthalle auf der Grundlage des bewilligten Bedarfsprogramms. Dieses geht von einer Nutzfläche von 9.384 m² (inkl. Wirtschaftsräumen und Technikflächen) für den Schulneubau sowie von einer Nutzfläche von 2.496 m² für die beiden Sporthallen aus. Das für die Clay-Schule zu realisierende Raumprogramm sieht neben den Allgemeinen Unterrichtsräumen insbesondere die Fachräume für das Musikleistungsmodell sowie Medien, Naturwissenschaften, WAT und Bildende Kunst vor. Im Ganztagesbereich ist unter anderem eine Cafeteria sowie ein Mehrzweckraum vorgesehen. Als Teil der Baumaßnahme soll der Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow im Eingangsbereich der Schule geplant werden, mit dem an das Zwangsarbeitslager erinnert werden soll, das sich von 1941 - 1945 auf dem Wettbewerbsgelände befand. Die beiden Hallenebenen mit jeweils einem 22 x 45 m Spielfeld sollen durch Trennvorrichtungen in 2 bzw. 3 Hallenteile unterteilbar sein und auch für den externen Vereinssport zur Verfügung stehen. Die Außenanlagen für den gesamten Schul- und Sportbereich sind neu zu erstellen und barrierefrei auszuführen. Altersgemäße Pausenbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität sollen ausgebildet werden. Das vorgesehene Spielfeld, eine Gymnastikwiese sowie weitere Leichtathletik-Anlagen sollen in der Nähe der Sporthallen geplant werden. Der Neubau der Clay-Schule ist eines von drei Pilotprojekten des Landes Berlin, bei denen der Aspekt der Nachhaltigkeit beispielhaft und zukunftsorientiert umgesetzt werden soll. Nach dem Wettbewerbsverfahren für den Neubau des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums (2013/14) in Berlin Neukölln und der GustavHeinemann-Schule in Berlin Tempelhof-Schöneberg (2014) soll auch die ClaySchule in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zertifiziert werden. Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal 39.930.000,Euro (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist geplant, die Baumaßnahme bis 2021 zu realisieren. 3.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung Ziel des Wettbewerbs ist der Entwurf eines städtebaulich und gestalterisch anspruchsvollen Neubaus der Clay-Schule und der Doppelsporthalle nach den Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens als eines von drei Pilotprojekten des Landes Berlin. Mit dem Entwurf soll sowohl der besonderen 37 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe pädagogischen Ausrichtung der Schule als auch dem heterogenen Umfeld, vor allem auch mit der Lage des Schulgrundstücks in unmittelbarer Nähe zu einem Industrie- und Gewerbestandort, Rechnung getragen werden. Besonderer Augenmerk liegt hierbei auf der Adressbildung des Schulgebäudes, das als öffentliches Gebäude eindeutig wahrgenommen werden soll. Der Hauptzugang soll sinnvoll auf möglichst kurzem Weg erschlossen werden und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bzw. die Hauptzugangsrichtung der Schülerinnen und Schüler vom Neudecker Weg berücksichtigen. Die Auffindbarkeit des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow soll, gerade auch für schulfremde Nutzer, schon im Außenraum und im Zugangsbereich gewährleistet werden. Die Übersichtlichkeit der Zugangsbereiche sowie die Schaffung von angstfreien Außenräumen sind bei Zuwegung und äußerer Erschließung des Schulgebäudes zu beachten. Der Eingangsbereich zum Gebäude soll den hohen Schülerzahlen und möglichen Besuchern sowie der Bedeutung der Schule entsprechend dimensioniert und gestaltet werden. Im Eingangsbereich der Schule soll der Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow integriert werden, der während der Schulzeit auch externen Besuchern offen steht. Die Erschließungsstruktur im Innern soll eine gute Orientierbarkeit im Gebäude unterstützen. Erschließungs- und Verkehrsflächen dienen auch als Kommunikations- und Aufenthaltsbereiche und sollen dementsprechend ausgebildet werden. Als Ergebnis des Workshops sollen die Allgemeinen Unterrichtsräume der Mittel- und Oberstufe sowie die Fachunterrichtsräume jeweils in Clustern zusammengefasst werden. Die Sporthallen werden neben dem Schulsport auch für den Vereinssport genutzt werden. Sie sollen im nördlichen Teil des Grundstücks an der Baulinie im Nordosten angeordnet werden, um Geräuscheinwirkungen auf die benachbarte Wohnbereiche möglichst zu minimieren. Der Eingang zu den Hallen soll sowohl für die Schulnutzung als auch für externe Nutzer leicht auffindbar und gut erreichbar sein. Für die externen Nutzer muss die Zugänglichkeit unabhängig von der Schulnutzung möglich sein. Der Zugang für Vereinssport zur Sporthalle sollte über möglichst kurze Zugangswege von öffentlichen Straßen erfolgen, um den verhaltensbedingten Lärm zu begrenzen. Mit dem Entwurf soll der für öffentliche Bauherren ab 31.12.2018 obligatorischen Energiestandard „Fast-Nullenergiegebäude“ – entsprechend der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)“ – vorbildlich und zukunftsorientiert umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Neubau der Clay-Schule, ebenso wie die beiden anderen Pilotprojekte, durch einen Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet. Der Auslober erwartet Beiträge, die den Aspekt der Nachhaltigkeit als integralen Entwurfsbestandteil schon in der Wettbewerbsphase berücksichtigen und eine Umsetzung als ‚Fast-Nullenergiegebäude‘ und die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, erwarten lassen. 3.3 Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow Auf dem Gelände der zukünftigen Clay-Oberschule befand sich von 1941 bis 1945 ein Lager mit 16 Baracken für ca. 1.500 Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter, die auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht in den umliegenden kriegswichtigen Betrieben eingesetzt wurden. Darunter befanden 38 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe sich die Flugzeugwerke Johannisthal in Treptow und die Firma Eternit, deren Betriebsgelände sich in unmittelbarer Nähe des Lagers befand. Um über die menschenunwürdigen Lebensbedingungen und die gewaltsame Deportation der zumeist weiblichen Lagerinsassen aus Polen, Weißrussland, der Ukraine und anderen Ländern zu informieren und an das Schicksal dieser Menschen zu erinnern, plant die Clay-Oberschule in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln die Einrichtung eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow (kurz: IGZR). Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden unter der Leitung des Museums Neukölln folgende Anforderungen für das IGZR formuliert: Der IGZR sollte in der Nähe des Haupteingangs der Schule geplant werden und für die Schülerinnen und Schüler der Schule sowie die Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten der Schule zugänglich sein. Denkbar ist ein z.B. ein erweiterter Flur- oder ein Nischenbereich, der aus den vorhandenen Verkehrsund Erschließungsflächen gewonnen werden kann, da in der Programmfläche der Schule keine Flächen für den IGZR vorgesehen sind. Präsentiert werden soll eine museale Installation mit einem Fassadenfragment (ca. 6 m x 3 m) der ehemaligen Wirtschaftsbaracke des Lagers hinter Glas, das beim Abriss geborgen wurde, und zwei Vitrinen mit Funden der archäologischen Ausgrabung, die Aufschluss über das Alltagsleben im Lager geben. Als Ergänzung ist ein Bildschirm (ca.140 cm) für die Aufbereitung von Informationen vorgesehen. Der Bildschirm wird über ein Terminal mit einem Touchscreen gesteuert. In den Fußboden soll als archäologisches Fenster ein rekonstruiertes Segment des Splittergrabens eingebaut werden (ca. 1,0 x 2,0 m). Es ist beabsichtigt, die die Installationen bzw. Ausstellungsstücke in räumlicher Nähe zueinander zu präsentieren. Wünschenswert wäre es, den IGZR durch eine Ausstellungsfläche für Schülerarbeiten und eine Schrankwand für mobile Sitzmöbel und zur Unterbringung von Materialien zum Thema ausgestattet zu ergänzen. Bei der Planung sind die brandschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Die Präsentation der geborgenen Bauteile und Funde muss so geplant werden, dass für restauratorische Arbeiten ein Zugang bzw. Zugriff jederzeit wieder möglich ist (kein fester Einbau). Außerdem muss aus restauratorischen und technischen Gründen eine ausreichende Belüftung vorgesehen werden, die verhindert, dass Ausdünstungen aufgrund der Schadstoffbelastung der geborgenen Bauteile das Raumklima der Schule beeinträchtigen. 3.4 Raumprogramm Das komplette Raumprogramm der Clay-Schule und der Doppelsporthalle mit Einzelauflistung aller Räume und ergänzenden Anmerkungen befindet sich im digitalen Anhang zur Auslobung unter Punkt 4.1.4/Raumprogramm. 39 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 40 Seite 1 v Schulgebäude Raum-Nr. AU Allgemeiner Unterricht 1.1 – 1.32 Klassenraum Mittelstufe 1.33 – 1.40 Differenzierungsraum 60 40 Anzahl 59 32 8 AU 2.1 – 2.3 2.4 Klassenraum Einführungsphase Gruppenraum 60 60 3 1 180 60 AU 2.5 – 2.8 Gruppenraum 50 4 200 AU AU 2.9 2.10 Gruppenraum Stillarbeitsraum 40 40 1 1 40 40 AU 3.1 – 3.4 Lehrmittelraum Mittelstufe 20 4 80 AU 3.5 – 3.9 Lehrmittelraum Fachbereiche 19 5 95 IT 1.1 – 1.2 Medien Informatik / ITG 80 9 2 430 160 IT 1.3 Sammlung / Administrator 10 1 10 IT BI 2.1 1.1 – 1.5 Serverraum Bibliothek mit Einzelarbeitsplätzen 10 50 1 5 10 250 13 AU AU AU m² IT/BI NW Naturwissenschaft m² 2935 1920 320 CH 1.1 – 1.4 Fachraum 80 m² 80 4 1114 320 PH PH 1.1 – 1.2 1.3 - 1.4 Fachraum 80 m² Physik / Demo 80 64 2 2 160 128 BIO 1.1 – 1.4 Fachraum 64 m² 64 4 256 NW Sammlung / Vorbereitung 250 1 250 MU MU 1.1 – 1.5 Musik Musik Instrumente 55 17 5 825 275 MU 1.6 – 1.8 Musik Instrumente 50 3 150 MU MU 1.9 1.10 Musik Instrumente Tonstudio 80 60 1 1 80 60 MU 1.11 Regieraum Tonstudio 20 1 20 MU 1.12 Sammlung 40 1 40 MU MU 1.13 Tanzraum 1.14 – 1.15 Übung Musik 100 20 1 2 100 40 MU 2.1 Technik 30 1 30 MU 2.2 Lager (Requisite) 30 30 KU KU 1.1 – 1.3 Kunst Kunst / Plastisches Gestalten 1 6 70 3 340 210 KU 1.4 Künstlerisches Gestalten 70 1 70 KU KU 1.5 2.1 Brennofen / Sammlung Sammlung Kunst 35 25 1 1 35 25 WAT WAT 8 1.1 – 1.2 Wirtschaft/Arbeit/Technik Werkraum / Mechanische Technologie 80 2 570 160 WAT WAT 1.3 1.4 Maschinenraum Holz Maschinenraum Metall 60 60 1 1 60 60 WAT 1.5 Lehrküche 120 1 120 WAT WAT 1.6 2.1 Textiles Gestalten Zentrallager 105 50 1 1 105 50 WAT 3.1 WAT-Büro Werkstattleiter 15 1 15 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 41 Seite 2 vo Raum-Nr. GT m² Anzahl 14 m² 1180 Ganztagesbereich GT 1.1 Mehrzweckraum 300 1 300 GT GT 1.2 1.3 Mensa/Cafeteria (Speiseraum) Küche / Essenausgabe 200 40 1 1 200 40 GT 1.4 – 1.7 Freizeitraum 60 4 240 GT GT 1.8 1.9 Zentraler AUB (offener Bereich) Trainingsraum 190 20 1 1 190 20 GT 1.10 Raum der Stille 20 1 20 GT 1.11 Schulpsychologie 20 1 20 GT GT 1.12 1.13 AUB-Büro Aufenthalt Oberstufe 40 75 1 1 40 75 GT 1.14 SV / Schülerzeitung 35 1 35 LE LE 1.1 – 1.4 Pädagogischer Bereich Lehrerzimmer Mittelstufe 60 13 4 520 240 LE 1.5 Lehrerzimmer WAT 30 1 30 LE 1.6 Lehrerzimmer Musik 40 1 40 LE LE 1.7 1.8 Lehrerzimmer NaWi Lehrerzimmer Kunst 50 30 1 1 50 30 LE 1.9 Lehrerzimmer Oberstufe 50 1 50 LE 2.1 – 2.4 Beratung/Sozialarbeit 20 4 80 VW VW 1.1 Verwaltung Schulleiter 25 11 1 210 25 VW 1.2 Stellvertretender Schulleiter 20 1 20 VW VW 1.3 1.4 Sekretariat Mittelstufenleitung 30 20 1 1 30 20 VW 1.5 Pädagogischer Koordinator 20 1 20 VW 1.6 Postraum 20 1 20 VW VW 1.7 1.8 Kopierraum Besucher / Besprechungsraum 30 15 1 1 30 15 VW 1.9 1. Hilfe 10 1 10 VW VW 1.10 1.11 Hausmeister-Dienstraum Raum für Reinigungspersonal 10 10 1 1 10 10 WR WR Wirtschaftsräume Lager/ Abstellraum / Archiv 6 1.1 350 1 960 350 WR WR 1.2 1.3 Büchermagazin / Lernmittel Putzmittel 100 50 1 1 100 50 WR 2.1 Hausmeisterkeller / Werkstatt 30 1 30 WR WR 3.1 4.1 Garten- und Schneeräumgerät Technikfläche 30 400 1 1 30 400 WC Toilettenanlagen ca. 300 Jungen Sitze PP 11 22 Mädchen Sitze 28 Damen Herren Sitze Sitze 8 3 PP 6 Gesamtfläche Schulgebäude 9384 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 42 Seite 3 vo Raum-Nr. m² Anzahl m² 15 Doppelsporthalle Halle I SP SP I 1.1 Halle Sporthalle 22 x 45 m, 2-fach teilbar 990 1 1244 990 SP I SP I 1.2 – 1.3 1.4 Geräteraum 4,5 x 9 m Lehrer- und Schiedsrichterraum 40,5 12 2 1 81 12 SP I 1.5 Lehrer- und Schiedsrichterraum 9 1 9 SP I 2.1 – 2.4 Umkleideraum 23 4 92 SP I SP I 2.5 – 2.6 3.1 Wasch- und Duschräume Außengeräteraum 21 15 2 1 42 15 SP I 3.2 Putzmittelraum 3 1 3 SP I 3.3 – 3.4 Sportlertoiletten 2 SP SP II 17 1.1 Halle Sporthalle 22 x 45 m, 3-fach teilbar 990 1 1252 990 SP II SP II 1.2 – 1.3 1.4 Geräteraum 4,5 x 9 m Lehrer- und Schiedsrichterraum 41 12 2 1 81 12 SP II 1.5 Lehrer- und Schiedsrichterraum 9 1 9 SP II 2.1 – 2.2 Umkleideraum 23 2 46 SP II SP II 2.3 – 2.6 2.7 – 2.9 Umkleideraum Wasch- und Duschräume 12 21 4 3 48 63 SP II 3.2 Putzmittelraum 3 1 3 SP II 3.3 – 3.4 Sportlertoiletten Halle II Gesamtfläche 2 Doppelsporthalle 2496 11777 5.615 720 Freiflächen FF FF FF 1.1 1.2 Freiflächen Pausenfreifläche Schulgarten / Nutzgarten und Biotop FF 1.3 Fahrradständer FF 1.4 FF 1.5 2655 1 2655 FF 1.6 PKW Stellplätze, behindertengerecht Doppeltes Kleinspielfeld 46 x 59 m Zus. 3 umlaufende 200 m-Bahnen 100m-Laufbahn, 4 Bahnen (brutto 120 m) 962 1 962 FF 1.7 Weitsprung 45 m Anlauf 350 1 350 FF 1.8 Hochsprungkissen 4m x 6m 40 1 40 FF FF 1.9 1.10 Kugelstoßen 1 Ringsektor 40° Beachspielfeld 27 x 45 m 220 1215 1 1 220 1215 5 720 1123 1 380 6 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.5 Funktionale Anforderungen Die organisatorische Struktur der Clay-Schule gliedert sich in den Allgemeinen Unterrichtsbereich und die Fachunterrichtsräume. Die Unterrichtsräume der Mittelstufe (Sekundarstufe I) sowie der Einführungsklasse (Jahrgangsstufe 11) werden im Stammklassenprinzip belegt. Der Unterricht in Grund- und Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe erfolgt in Gruppenräumen. Allgemeine Unterrichtsräume Die allgemeinen Unterrichtsräume der 8-zügigen Mittelstufe sind in 4 Jahrgangsstufen mit je 10 Unterrichtsräumen eingeteilt. Aktuell bleiben die Schüler vier Jahre in ihrem ‚Heimatbereich‘, den sie gestalten und verändern können und für den sie Verantwortung tragen. Als Ergebnis des Workshops hat sich die Clay-Schule für die Ausbildung von Clustern im Sinne von Nutzungseinheiten ausgesprochen. Diese Cluster stellen den ‚Heimatbereich‘ der Schüler für die Dauer der 4-jährigen Mittelstufe dar. Jeder Cluster soll jeweils die Unterrichtsräume einer halben Jahrgangsstärke (4 Unterrichtsräume à 60 m²) sowie einen Differenzierungsraum (40 m²) umfassen. In einem der beiden Jahrgangscluster ist der Differenzierungsraum mit einem Freizeitraum (Raumnr. GT 1.4-1.7) so zusammenzulegen, dass bei Bedarf ein großer Raum für jahrgangsinterne Veranstaltungen genutzt werden kann. Die Innenwände der Unterrichtsräume können verglast werden (möglichst nicht einsehbar von den anderen Unterrichtsräumen) und sollen sich zum internen Flurbereich jedes Clusters öffnen, wo zusätzlich zu den eigentlichen Unterrichtsräumen Arbeitsinseln vorgesehen werden können. Garderobenschließfächer (26 Schließfächer à 0,5 m² / Klasse in der Mittelstufe) können im Flurbereich des Clusters vorgesehen werden. Zwischen den zwei Clustern eines Jahrgangs sollen ein Lehrmittelraum, eine Bibliothek (anteilig 50 m²/Jahrgang) sowie Lehrerzimmer, Beratungsraum und Toiletten angeordnet werden. Dieser Bereich soll eine möglichst gute Anbindung der beiden Clustern ermöglichen und beiden gleichermaßen zur Verfügung stehen. Der übergreifende Jahrgangscharakter der beiden Cluster soll deutlich zum Ausdruck kommen. Für die derzeit 3-4-zügige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase in Klasse 11 und Jahrgangsstufe 12 und 13) sollen ebenfalls zwei Cluster ausgebildet werden. Der Cluster der Einführungsphase soll 3 Unterrichtsräume à 60 m², einen Gruppenraum à 60 m² (Raumnr. AU 2.4) sowie das Lehrerzimmer Oberstufe und den Pädagogischen Koordinator (Raumnr. VW 1.5) umfassen. Die Gruppenräume der Jahrgangsstufe 12 und 13, die für die Oberstufenkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13 genutzt werden (AU 2.5-2.9), sollen mit dem Stillarbeitsraum und der anteiligen Bibliotheksfläche in einem Cluster zusammengefasst werden. Die Bibliotheksfläche (50 m²) soll mit dem Stillarbeitsraum verbunden sein. Die beiden Oberstufen-Cluster sollen nahe der Verwaltung angeordnet sein; insbesondere die Anbindung des Pädagogischen Koordinator an den Verwaltungsbereich ist gewünscht. Sämtliche Unterrichtsräume sollen so geplant werden, dass eine möglichst flexible Nutzung sicher gestellt werden kann. Raumtiefen bis max. 8,40 m und Raumlängen bis max. 10m sind nicht zu überschreiten. Die Mindestraumhöhe für Unterrichtsräume beträgt 3 m im Lichten. Die zugeordneten Bibliotheksflächen sollen mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen ausgestattet werden. Alle Unterrichtsräume sollen mit White-boards oder Smart-boards ausgestattet werden; je Klassenraum ist eine interaktive Tafel vorgesehen. Für die geplanten Laptopwagen müssen adäquate, gesicherte Abstellflächen geschaffen werden. 43 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Cluster Die Genehmigungsfähigkeit der Clusterbildung im Sinne einer Nutzungseinheit mit 400 m² ist mit der Obersten Bauaufsicht verbindlich abgeklärt worden (s. 4.1.3/ Weitere Planungsunterlagen in den digitalen Anlagen/Brandschutztechnische Detailstellungnahme). Die Genehmigung wird in Aussicht gestellt, sofern die Bruttogrundfläche von ca. 400 m² nicht überschritten werden, und von jeder Nutzungseinheit zwei unabhängige bauliche Rettungswege sicher gestellt werden. Die Bruttogrundfläche beinhaltet auch die Fläche der Flure und sonstiger Flächen, die Teil der Nutzungseinheit sind. Entsprechend der Detailstellungnahme ist eine Schaltung zweier oder mehrerer Cluster unter Beachtung der dort aufgeführten Planungshinweise und bautechnischen Maßnahmen möglich (s. hierzu unbedingt die Brandschutztechnische Detailstellungnahme unter 4.1.3/ Weitere Planungsunterlagen). Weitere bautechnische und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sind im Zuge der Genehmigungsplanung zu klären. Fachräume Die Fachräume Naturwissenschaften (NW), Werken Arbeiten Technik (WAT), Kunst und Musik sollen möglichst so im Gebäude angeordnet werden, dass die Bereiche nicht mit allgemeinem Durchgangsverkehr belastet werden. Die fachspezifischen Unterrichtsräume sollen ebenfalls in Cluster zusammengefasst werden. Hierbei ist der Nutzen der ‚informellen Räume‘, die sich durch die Cluster ergeben, mit dem daraus resultierenden erhöhten Erschließungsaufwand hinsichtlich der Kosten abzuwägen. Für die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Clay-Schule haben die Fachbereiche Musik und Kunst Priorität für die Ausbildung von Clustern. Medien Die Fachräume für Informatik/ITG werden zusammen mit einem Sammlungs-/ Vorbereitungsraum im Fachbereich Medien zu einem internen Bereich zusammengefasst. Der zentrale Serverraum (mit Kühlung) muss nicht im räumlichen Zusammenhang vorgesehen werden. Für das gesamte Schulgebäude soll Wlan vorgesehen werden. Wegen Diebstahlgefahr soll der Fachbereich Medien nicht im Erdgeschoss angeordnet werden. Zugunsten dezentraler Bibliotheksflächen wurde auf eine zentrale Schul-Bibliothek verzichtet. Die Flächen der Bibliothek sind dezentral aufgeteilt in Räume gleicher Größe (anteilig 50 m²), die in der Mittelstufe jeweils einem Jahrgang bzw. im Oberstufen-Cluster dem Stillarbeitsraum zugeordnet werden sollen. Innerhalb der Fläche des zentralen AUB (Außerunterrichtlicher Bereich) ist ebenfalls eine Teilfläche von 50 m² für Bibliotheksnutzung vorgesehen. Die Bibliotheksräume bzw. -flächen sind mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen ausgestattet. Naturwissenschaften Die Fachunterrichtsräume Chemie, Biologie und Physik sollen flexibel nutzbar sein. Die insgesamt 12 Fachunterrichtsräume unterscheiden sich neben der Größe (6 Räume à 80 m² und 6 Räume à 64 m²) auch in der Ausstattung. Im Fachbereich Chemie sind 4 Unterrichtsräume à 80 m² mit Vollausstattung (geflieste Tische, Abzug, Mediensäulen) vorzusehen. Zwei weitere Unterrichtsräume à 80 m² sind für den Fachbereich Physik vorzusehen. Einer der beiden Fachunterrichtsräume Physik soll eine zusätzliche Ausstattung für Elektro-Technik aufweisen. Dieser Raum soll so angeordnet werden, dass eine gemeinsame Nutzung mit dem Fachbereich WAT gut möglich ist. Von den insgesamt 6 Fachunterrichtsräumen à 64 m² sollen zwei Fachunterrichtsräume dem Fachbereich Physik sowie vier Fachunterrichtsräume dem Fachbereich Biologie zugeordnet werden. Diese Räume sind mit Lehrertisch und Stromversorgung in Kabelkanälen entlang der Wände zu versehen. 44 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Die Sammlungs-/Vorbereitungsräume sollen möglichst direkt mit den Unterrichtsräumen verbunden sein, da vorbereitete Lehrmaterialien und Versuchsaufbauten zu den Fachräumen mit Hilfe von Etagenwagen transportiert werden müssen. Die für die Sammlungs-/Vorbereitungsräume vorgesehene Gesamtfläche von 250 m² soll wie folgt unterteilt werden: Drei Sammlungsbereiche à 60 m² sollen dem jeweiligen Fachbereich (Bio, Ch, Ph) zugeordnet werden. Der Vorbereitungsraum für Chemie und Biologie soll zusammengelegt werden und hat, ebenso wie der Vorbereitungsraum Physik, eine Größe von 35 m². Musik Musikräume und lärmintensive Räume sollen möglichst nach Osten orientiert werden, um Störungen der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden. Außerdem sollen sie so angeordnet werden, dass Störungen zum Binnenbereich der Schule möglichst ausgeschlossen werden können. Der Fachbereich Musik soll in zwei Clustern organisiert werden. Ein Cluster umfasst vier Fachräume à 55 m², zwei Übungsräume à 20 m², das Tonstudio und den Regieraum, die intern verbunden sein sollen, und das Lehrerzimmer (LE 1.6) mit Sammlungsraum. Der zweite Cluster umfasst die Bereiche, die sich nahe am Mehrzweckraum (Bühne) befinden sollen. Insbesondere der Tanzraum soll in dessen Nähe angeordnet sein. Der Lagerraum für Requisiten soll sowohl dem Tanzraum als auch der Bühne zugeordnet sein; der Technikraum soll sich beim Mehrzweckraum(Bühne) befinden. Drei Fachräume à 50 ² sowie ein Fachraum à 80 m² und ein Fachraum à 55 m² (MU 1.5 – 1.9) sollen ebenfalls Teil dieses Clusters sein. Kunst Der Fachbereich Kunst soll in räumlicher Nähe zum WAT-Bereich geplant werden. Ein zugeordneter Außenbereich, der für Arbeiten im Freien genutzt werden kann, wäre idealerweise beiden Fachbereichen zugeordnet. Der Sammlungsraum Kunst soll in Verbindung mit dem Lehrerzimmer, in dem auch die Unterrichtsvorbereitung vorgesehen ist, geplant werden. WAT Den Werkräumen Holz, Metall und Mechanische Technologie soll das Zentrallager direkt zugeordnet werden. Auf eine günstige Anlieferung bzw. Abtransportmöglichkeit ist zu achten. Das Büro des Werkstattleiters soll dem Zentrallager benachbart sein. Die Lehrküche ist mit Esszone und Sammlungsbereich auszustatten. Sie soll der Mittelstufe räumlich zugeordnet werden. Ganztagesbereich Mehrzweckraum Der Mehrzweckraum soll in der Nähe des Haupteingangs liegen, so dass eine öffentliche Nutzung unabhängig von den Unterrichtsbereichen möglich ist. Er soll dem Fachbereich Musik, insbesondere dem Tanzraum, benachbart sein. Der Mehrzweckraum/Aula wird für Veranstaltungen wie Aufführungen und Konzerte sowie für Versammlungen etc. genutzt. Der Mehrzweckraum soll nicht mit der Mensa verbunden werden. Entsprechend dem Workshop-Ergebnis soll kein erhöhter Bühnenbereich vorgesehen werden; ein entsprechender Raumbereich soll variabel (z.B. durch einen Vorhang) abteilbar sein. Der Bühnenbereich soll rückseitig für Auf- und Abtritte zugänglich sein. Gegenüber dem Bühnenbereich ist die mittige Wand- 45 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe fläche (ca. 2/3 der Gesamtlänge) für die Nutzung für Licht- und Ton-Regie von Öffnungen freizuhalten. Der Raum soll natürlich belichtet werden. Für Vorführungen etc. muss der Mehrzweckraum aber auch abgedunkelt (Vollverdunkelung) werden können. Der Mehrzweckraum soll von bis zu 300 Personen genutzt werden. Mensa/AUB Der Komplex Mensa/AUB soll dem Unterrichtsbereich zugeordnet sein. Er soll bevorzugt im Erdgeschoss angeordnet werden. Er besteht aus der Mensa/ Cafeteria für ca. 200 Plätze und den entsprechenden Küchen- und Nebenräumen sowie dem AUB-Bereich. Es wird von 30% der Schüler und Schülerinnen ausgegangen, die in der Mensa in 2 Durchgängen zu Mittag essen werden. Die Mensa/Cafeteria soll einen klar definierten Bereich darstellen, der jedoch auch mit dem Foyer/Eingangsbereich partiell zusammengelegt werden kann. Die Essensausgabe soll so angeordnet werden, dass genügend Platz in der Mensa für Wartende besteht. Die Küche muss eine gut erreichbare Möglichkeit der Anlieferung und Entsorgung haben. Innerhalb des zentralen AUB-Raumes soll eine Fläche von ca. 50 m² für einen Bibliotheksbereich mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen geplant werden. Die Freizeiträume sollen in der Mittelstufe als dezentrale AUB-Räume dem Differenzierungsraum der jeweiligen Jahrgangsstufen zugeordnet werden (durch mobile Trennwand räumlich verbunden). Pädagogischer Bereich Den Jahrgangsstufen in der Mittelstufe ist jeweils ein Lehrerzimmer zugeordnet. Weiterhin ist ein Raum für Beratung und Sozialarbeit jeweils den Jahrgangsbereichen der Mittelstufe zugeordnet. Jeweils ein Lehrerzimmer befindet sich in den Fachbereichen Musik, Kunst, Naturwissenschaften und Arbeitslehre (WAT) sowie bei der gymnasialen Oberstufe. Dem Oberstufen-Bereich ist auch der Raum des Pädagogischen Koordinators zugeordnet, der sich in der Nähe der Verwaltung befinden sollte. Verwaltung Der Verwaltungsbereich und das Sekretariat müssen für schulfremde Personen gut erreichbar sein. Eine Anordnung im Erdgeschoss oder 1. Obergeschoss ist gewünscht. Der Schulleitungsraum soll direkt mit dem Sekretariat verbunden sein. Post und Kopierraum sowie Archive und Lernmittelraum (Raumnr. WR 1.2) sollen dem Sekretariat zugeordnet werden. Der 1. Hilfe-Raum soll dem Sekretariat direkt benachbart sein und von diesem aus einsehbar sein. Ein Besucherund Besprechungsraum befindet sich im Verwaltungsbereich. Der Hausmeisterdienstraum soll sich in der Nähe des Haupteingangs befinden. Wirtschaftsräume Lagerräume Für Lager- und Abstellräume sowie Archiv sind 350 m² zusammenhängend vorzusehen. Das Büchermagazin (Lehrmittelraum) soll zusammenhängend in der Nähe der Poststelle im Verwaltungsbereich vorgesehen werden. Technikräume Für Technikräume sind insgesamt 400 m² vorzusehen. Die Technikflächen und die erforderlichen Schachtflächen sind so im Gebäude anzuordnen, dass sie für das vorgesehene Haustechnik Konzept optimal genutzt werden können. 46 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe WC-Anlagen Die im Raumprogramm genannten Angaben sind als Orientierung gedacht. Die tatsächlich erforderliche Anzahl ist auch von der Gebäudegeometrie (u.a. Anzahl der Etagen) abhängig. Grundsätzlich gilt, dass die Toilettenräume gleichmäßig auf allen Etagen zu verteilen sind und je Ebene mind. 1 Kabine für Rollstuhlfahrer innerhalb der Gesamtzahl getrennt nach Geschlechtern vorzusehen ist. Versorgungstechnik Für die NW-Fachunterrichtsräume ist eine entsprechend dimensionierte Schachtversorgung (dezentrale oder zentrale Schächte) vorzusehen. Erforderliche horizontale Versorgungskanäle und -leitungen sind oberhalb der Decke zu führen. Die lichte Höhe der Unterrichtsräume von 3 m darf nicht unterschritten werden. Abkofferungen in den Unterrichtsräumen sind nicht erwünscht. 47 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � �� � � � � � � � �� � �� � � � � � � �� � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � �� � � � � � �� � �� � � �� � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 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Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Abb. 7 Funktionsschema Naturwissenschaftlicher Bereich 49 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Doppelsporthalle Hallenflächen Die beiden Hallenebenen mit Spielfeldern von 22 x 45 m sollen durch Trennvorrichtungen unterteilbar sein. Dabei soll eine Halle durch eine mittige Trennvorhang in zwei Hallenbereiche à 22 x 22,5 munterteilt werden; die andere Halle soll durch zwei Trennvorrichtungen in 3 Hallenteile à 22 x 15 m teilbar sein. Jedes Hallenteil muss separat zugänglich sein. Die lichte Höhe muss 7 m betragen. Die 2-fach Halle soll Zuschauermöglichkeiten vorsehen. Aus jedem Hallenteil sind jeweils zwei Fluchtwege (1. und 2. Rettungsweg) erforderlich. Der 2. Fluchtweg kann auch durch eine Schlupftür in der Trennvorrichtung sichergestellt werden. Die Umfassungsbauteile der Sporthalle sind so auszubilden, dass die Geräuscheinwirkungen ausgehend von der Sporthalle, einschließlich Behindertenparkplatz die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (d.h. Wohnbebauung Köpenicker Straße) nicht überschreiten. Unabhängig davon sind Bauteile mit geringer Schalldämmung (Fenster, Türen, Belüftungselemente) möglichst nicht in Fassaden zu schutzbedürftigen Nutzungen (Ost- und Westfassade) anzuordnen. Belichtung Die Sporthalle soll natürlich belichtet werden. Eine Belichtung über die Längsseiten ist ab 2 m über Oberkante Sporthallenboden möglich, stirnseitige Fenster sind zu vermeiden. Aus Kostengründen sollen die Glasflächen auf das zur Belichtung notwendige Minimum beschränkt bleiben. Geeignete Blendschutzmaßnahmen sind vorzusehen. Eine Belichtung über Nord-Sheds ist prinzipiell möglich, falls dies im Kostenrahmen realisierbar ist. Belüftung Die Doppelsporthalle einschließlich der Wasch-Duschbereiche ist mit einer Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten, deren Geräusche die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV um mindestens 10 dB unterschreiten. Die Be-/Entlüftung der Halle soll nicht über geöffnete Fenster erfolgen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV [2] ist im Rahmen der Planung der Sporthalle durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose nachzuweisen. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule / Sporthalle sind zum Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen Be- und Entlüftungsöffnungen, die zur benachbarten Wohnbebauung der Köpenicker Straße 31/33A orientiert sind sowie an die Köpenicker Straße grenzen, nicht zulässig. Geräteräume Die Geräteräume sind in Längsrichtung an den Hallenlängsseiten anzuordnen. Jedem Hallenteil ist ein Geräteraum zuzuordnen. Bei der 3-fach Hallenebene soll ein Geräteraum so angeordnet werden, dass er von zwei Hallenteilen gleichermaßen zugänglich ist. Die Geräteräume sollen auf ganzer Länge (bis auf konstruktiv notwendige Stützen) zu öffnen sein. Die lichte Höhe muss 2,50 m, im Durchgangsbereich (Schwingtor) mindestens 2,20 m, betragen. Die Geräteräume müssen eine Mindesttiefe von 4,50 m aufweisen. Die Breite von jeweils etwa 9 m ist einzuhalten, um die notwendige Sportgeräteausstattung nach Musterausstattungsprogramm unterbringen zu können. Lehrer-/Schiedsrichterräume Mindestens 1 Lehrer-/Schiedsrichterraum soll direkt der Halle zugeordnet sein. Dies gilt insbesondere für den kombinierten Lehrer-/Schiedsrichter-/ Sanitätsraum (Erste Hilfe) auf der Hallenebene. Eine Blickverbindung (Fenster) zur Halle ist erforderlich, die Fensterunterkante soll 1 m über OK Fertigboden liegen. Eine leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit für die Feuerwehr/ Rettungsdienste muss gewährleistet sein. 50 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Für die schulische Nutzung ist es aus Aufsichtsgründen notwendig, dass ein Lehrerraum den Umkleideräumen direkt zugeordnet ist. Die Räume sind mit einer Dusche und einem Handwaschbecken auszustatten. Die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,50 m betragen. Umkleideräume Für die 2-fach Halle sind 4 Umkleiden und zwei Wasch-/Duschräume vorzusehen. Jeweils 2 Umkleideräume sind einem Wasch-/Duschraum zugeordnet. Bei der Hallenebene mit 3 Hallenteilen sind die beiden Umkleiden à 23 m² einem Waschraum zugeordnet. Von den insgesamt 4 Waschräumen à 12 m² sind ebenfalls jeweils 2 einem Wasch-/Duschraum zugeordnet. In den Umkleideräumen à 23 m² muss die Möglichkeit der Aufstellung von insgesamt 12 lfdm nutzbarer Banklänge vorhanden sein. Die Verkehrsflächen sollen mindestens 1,5m breit sein bzw. 1,8m, wenn der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken als einziger Durchgang dient. Die Umkleideräume sollen die Nutzung für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei ermöglichen, d.h. ausreichende Türöffnungen und Bewegungsflächen sind vorzusehen. Die lichte Höhe der Umkleideräume soll mindestens 2,50 m betragen. Die Verbindung der Umkleideräume zu den Hallenteilen soll über einen zentralen Erschließungsflur erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen „Straßenschuhgang“ und „Turnschuhgang“ wird nicht gewünscht. Alle Umkleideräume sollen natürlich belichtet werden. Aus Gründen der Orientierung und Aufsicht (Schulbetrieb) wird einer Zuordnung der Umkleideräume zu den einzelnen Hallenteilen der Vorzug gegenüber einer zentralen (z.B. stirnseitigen) Anordnung aller Umkleideräume gegeben. 3.6 Freiflächen / Erschließung / Stellplätze Freiflächen Die gesamte Freifläche des Wettbewerbsgrundstücks soll im Rahmen des Entwurfs für den Neubau der Clay-Schule neu gestaltet und barrierefrei ausgeführt werden. Um das gesamte Schulgelände ist eine Einzäunung oder Einfriedung vorzusehen. Die Zugangszone zur Schule soll durch eine differenzierte Freiraumgestaltung unterstrichen werden. Durch die Gestaltung der Zugangsbereiche soll die Orientierung, speziell auch für externe Nutzer und Besucher des Informations- und Gedenkortes für Zwangsarbeit in Rudow, unterstützt werden. Die geforderten Pausenflächen mit mindestens 5.615 m² sollen den Jahrgangsstufen entsprechend in mehrere Bereiche (mindestens 2, maximal bis zu 4 Bereiche) gegliedert werden und altersgemäß mit hoher Aufenthaltsqualität differenziert gestaltet werden. Auf eine gute Übersichtlichkeit muss geachtet werden. Für die Oberstufe ist ein weiterer Pausenbereich separat zu planen. Für die Mensa/Cafeteria können entsprechende Außenflächen mit vorgesehen werden. Im Außenbereich sollte ein möglichst differenziertes Angebot an Ausstattungsmerkmalen wie z. B. Sitzmöglichkeiten, flexible Überdachungen, Schutz gegen Niederschlag, Sonnenschutz, Windschutz gegen Hauptwindrichtung geplant werden. Der Zugang zu den Sporthallen soll von der Köpenicker Straße aus erfolgen und soll von der Schule unabhängig nutzbar sein. Besonders im Hinblick auf die langen Nutzungszeiten der Sporthalle bis in die späten Abendstunden ist auf die Übersichtlichkeit der Außenräume und die Schaffung von angstfreien Räumen zu achten. 51 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Die Schulsportflächen sollen möglichst der Sporthalle zugeordnet werden. Anders als die Sporthallen stehen die Außensportanlagen dem Vereinssport nicht zur Verfügung. Neben einem Doppel-Kleinspielfeld mit 59 x 45 m (Vollkunststoff) mit umlaufenden Bahnen (3 x 200-m Kunststoff-Bahnen) sind weitere 4 x 100m Laufbahnen, eine Weitsprung- und Hochsprunganlage sowie eine Anlage für Kugelstoßen mit den erforderlichen Abmessungen lt. Raumprogramm vorzusehen. Zusätzlich ist ein Beach-Spielfeld (für Beach-Volleyball, Beach-Handball und Beach-Fußball) mit 27x45 m zu planen. Bei den verwendeten Materialien, der Baukonstruktion und der Pflanzenverwendung ist auf nachhaltig geringe Pflege- und Unterhaltungskosten zu achten. Neben dem Kinderspielplatzgesetz sind die ‚Anforderungen an Planung und Bau von Freianlagen an Oberschulen in Berlin‘ (s. Digitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen) zu beachten. Von den Entwicklungszielen des Landschaftsprogramms (LaPro 94) soll für das Wettbewerbsgrundstück insbesondere die Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna als Maßnahme des Biotop- und Artenschutzes sowie der Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente wie begrünte Straßenräume umgesetzt werden. Der vorhandene Baumbestand soll beachtet und soweit als möglich insbesondere entlang der Straßen erhalten werden. Ein weiteres Entwicklungsziel stellt die extensive Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden dar. Zum östlich unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet ist eine Fläche mit Bepflanzungsbindung festgesetzt, die als abschirmende Maßnahme zur Gewerbefläche fungieren soll. Die Bilanzierung der Entsiegelungsflächen ist vorzunehmen. Die Versickerung soll auf dem Grundstück erfolgen. Erschließung und Stellplätze Die Erschließung für Fahrzeuge und die Anlieferung zum Wettbewerbsgrundstück soll von der Köpenicker Straße erfolgen. Auf dem Wettbewerbsgelände sind 6 PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Nutzer sowie 380 Fahrrad-Stellplätze auf der Grundlage des gebilligten Raumprogramms auf der Grundlage der Bauordnung Berlin (BauOBln) mit den ergänzenden Vorschriften (AV Stellplätze) zu planen. Die PKW-Stellplätze sollen sowohl dem Hauptzugang zugeordnet werden als auch in der Nähe des Zugangs zu den Sporthallen angeordnet werden. Die der Sporthalle zugeordneten Stellplätze sollen so angeordnet werden, dass eine Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Wohnbebauung an der Köpenicker Straße minimiert werden. Die Fahrradstellplätze sollen sich möglichst nahe am Haupteingang befinden. Inwieweit die Fahrradstellplätze überdacht werden können, ist auch hinsichtlich des Kostenrahmens zu prüfen. Die Feuerwehrzufahrt ist entsprechend der Gebäudestellung vorzusehen und zu planen. Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. 3.7 Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung gemäß den Grundsätzen des Handbuches „Design for all“ (www.stadtentwicklung.b erlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/HandbuchBarrierefreiesBauen 2012.pdf) im Wettbewerb umzusetzen und ist als ein integrativer Bestandteil der Planung unter Einbeziehung des Eingangsbereiches und der Außenflächen konsequent umzusetzen. Für den Wettbewerbsentwurf ist die barrierefreie, d.h. 52 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe stufenlose, Erreichbarkeit aller Ebenen eine wesentliche Voraussetzung. Für den Wettbewerbsentwurf sind diese Vorgaben im besonderen Maße zu berücksichtigen. Dabei sollen die unterschiedlichen Nutzeranforderungen hinsichtlich motorischer, sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden. Den Funktionsbereichen Erschließung Orientierung Unterrichtsräume Versammlungsräume Sanitärräume ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Besonderes Augenmerk ist weiterhin auf die selbständige und selbstbestimmte Nutzung dieses öffentlichen Gebäudes zu legen. Für mobilitätsbehinderte Nutzer/innen sind Bewegungsflächen einzuplanen sowie Funktionsbereiche (Behinderten-WC, Garderobe u.a.) die auf kurzen Wegstrecken erreichbar und den entsprechenden Bedarfen der Nutzer-Gruppen angepasst sind z.B. Erreichbarkeit von Bedienelementen, Griffhöhen, Zugänglichkeit u.a. Die Erschließungsbereiche und Flure sollen dem besonderen Platzbedarf, der aus der Nutzung von Mobilitätshilfen und Rollstühlen resultiert, entsprechen. Es sind Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Personen zur Anbindung aller Geschossebenen zu planen. Zur Personenrettung im Gefahrenfall sind ausreichende brandsichere Wartebereiche nachzuweisen. Die Sporthalle mit allen Nebenräumen soll nutzungsgerecht für mobilitätseingeschränkte Sportler und Besucher, primär für rollstuhlgebundene Personen, barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen sein. Die Sportflächen sind wie die Umkleide-/Wasch-/Duschräume und die anderen Nebenräume auch für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei erreichbar zu planen. 3.8 Komfort und Gesundheit Schall Durch die Gewährleistung eines guten baulichen Schallschutzes und angenehmer akustischer Bedingungen lassen sich die Leistungen von Schülern stark verbessern. Infolgedessen ist die Lärmbelastung schutzbedürftiger Räume zu minimieren, indem lärmintensive Nutzungen und schutzbedürftige Räume sinnvoll zueinander angeordnet werden. Dies ist insbesondere unter dem musischen Schwerpunkt der Schule zu berücksichtigen. Gemäß Umweltatlas Berlin liegt der Straßenverkehrslärm im Tages-Mittelungspegel zwischen 55 und 70 dB(A). Es sind demnach keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber Straßenlärm zu berücksichtigen (s. auch Digitale Anlagen/ Weitere Planungsunterlagen/Schallimmissionen). Tageslicht Günstige Lehr- und Arbeitsplatzbedingungen sind durch eine hohe Tageslichtverfügbarkeit herzustellen. Hierzu sind die folgenden Aspekte insbesondere im Bereich der Cluster (inkl. der dazugehörigen Erschließungsbereiche) zu optimieren: - Angemessener Öffnungsanteil - Angepasste Ausbildung der Fassaden (z.B. möglichst sturzfreie Fenster) - Tageslichtverfügbarkeit in der Raumtiefe - Ggf. Tageslichtlenksysteme. 53 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Zudem soll das Gebäude folgende Anforderungen gewährleisten: - Gesamt-Fensterflächenanteil zwischen ca. 40 und 60% (ggf. differenziert nach Himmelsrichtungen und Nutzungen) - Gute Sichtverbindung nach außen, bei allen Unterrichtsräumen und ständig genutzten Arbeitsplätzen - Blendfreie Ausleuchtung - Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume - Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen. Raumklima Es wird hoher Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität in Verbindung mit förderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler gelegt. Dazu zählt insbesondere die Optimierung der thermischen Behaglichkeit sowie der Raumluftqualität durch sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil, evtl. Nachtluftspülung ggf. mittels Integration von Öffnungselementen mit kontrolliert einstellbarem Öffnungsgrad bzw. einbruchsund witterungsgeschützten öffenbaren Fenstern) sowie: - Hocheffektiver Sonnenschutz - Kontrollierte Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Öffenbare Fenster in ausreichender Größe und Platzierung. 3.9 Wirtschaftlichkeit / Baukosten / Lebenszykluskosten Flächeneffizienz Bei der Umsetzung des Raumprogramms wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung angestrebt. Auch wenn sich die Flächeneffizienz nicht unbegrenzt optimieren lässt, soll jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen aus dem Cluster-Konzept (z. B. Verkehrsflächen oder Anforderungen an die Barrierefreiheit) eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Ausnutzung von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche (BGF/NF-Verhältnis) erreicht werden. Die BGF/NF-Zielvorgabe des Auslobers von 1,7 ist zu beachten. Geeignete Verkehrsflächen sind als nutzbare (Bewegungs- und Kommunikations-) Flächen auszubilden. Synergieeffekte in räumlicher Hinsicht und multifunktionale Räume sind erwünscht. Umnutzungsfähigkeit Eine hohe Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wertestabilität von Gebäuden. Die Gebäudestruktur soll infolgedessen optimale Voraussetzung aufweisen, dass sich Änderungen, die im Rahmen der vorgegebenen Schulnutzung erforderlich werden, leicht vornehmen lassen. Eine Anpassungsfähigkeit des Gebäudes ist insbesondere im Hinblick auf sich wandelnde pädagogische Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung. Zu beachten sind: - Innerhalb der Cluster ist eine kurzfristige Anpassungsfähigkeit von Raumzusammenhängen und Nutzungszonen zu ermöglichen - Die Tragkonstruktion ist auf eine flexible Grundrissgestaltung abzustimmen. Neben den Erschließungskernen sind die Stützen/ das Achsraster überwiegend in für Schulnutzungen geeigneten Abständen anzuordnen um hier nachträglich leichte Trennwände einsetzen zu können - Die Umnutzungsfähigkeit ist auch bei der Positionierung der Fenster bzw. Fassadenausbildung zu berücksichtigen - Die lichten Raumhöhen für Unterrichtsbereiche sollen ≥ 3,00 m sowie für den Büro- und Verwaltungsbereich ≥ 2,75 m betragen. 54 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 55 Baukosten Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten. Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge in Bezug auf die Baukosten zu gewährleisten, werden die Baukosten über ein einheitliches System ermittelt. Auf Grundlage der entwurfsspezifischen quantitativen Daten werden die Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 anhand einer überschlägigen Berechnung ermittelt. Hierfür ist durch die Wettbewerbsteilnehmer eine Baubeschreibung (Konstruktion und Materialien) in Anlehnung an die DIN 276 (neu) für die Kostengruppen 300, 400 und 500 zu erstellen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme einschließlich der Außenanlagen ist ein maximaler Gesamtkostenrahmen von 39.930.000,- Euro einschließlich Mehrwertsteuer und Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Summe beinhaltet auch die Kosten für den Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow einschließlich der denkmalpflegerischen Dokumentation und Abriss der Wirtschaftsbaracke. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) verteilen sich wie folgt: Schulgebäude Kostengruppe 300 und 400 21.100.000,- Euro Doppelsporthalle Kostengruppe 300 und 400 5.900.000,- Euro Außenanlagen Kostengruppe 500 2.650.000,- Euro Die Kostenobergrenze ist im weiteren Verfahren zwingend einzuhalten. Lebenszykluskosten Die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln bezieht sich sowohl auf die Errichtung des Gebäudes als auch auf dessen Nutzung bis hin zum Rückbau. Im Sinne einer zukunftsfähigen Bauweise sollten heutige Einsparungen jedoch nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und des Energiebedarfs im Betrieb vorgenommen werden. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Die folgenden Einflussfaktoren sind zur Reduktion der Lebenszykluskosten insbesondere zu beachten: - Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v. a. Flächeneffizienz, Gebäudevolumen und -form, Tragwerk, Fassade etc.) Geringe Energiekosten durch reduzierten Energiebedarf und optimierte Energiebedarfsdeckung Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Gebäudehülle Dauerhaftigkeit der Gebäudehülle. 3.10 Energie und Ressourcen Klimaanpassung und Flächenversiegelung Das Projekt soll den Anforderungen der Klimaanpassung gerecht werden. Daher sind Maßnahmen der hitzangepassten Stadt und einer wassersensible Stadtentwicklung anzustreben. Insbesondere soll das Mikroklima durch landschaftsgestaltende bzw. bauliche Maßnahmen positiv beeinflusst werden. Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Seine Auswirkung auf den „Heat-Island-Effect“, das Innenraumklima und das menschliche Wohlbefinden sind von hoher Bedeutung. Dazu zählt u. a.: - möglichst geringer Flächenaufwand und Versiegelungsgrad für die Erschließungs- und Stellplatzflächen sowie geeigneteAusgleichsmaßnahmen bei der Freiflächengestaltung - ggf. Berücksichtigung von Dachbegrünung (in Abwägung von „Flächenkonkurrenz” mit Solartechnik) - abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas (Verwendung von Materialien für Dach, Fassade und Bodenbeläge im Außenbereich mit geringer solarer Absorption) - um die solaren Einträge in den Sommermonaten zu minimieren, im Winter jedoch ausreichend natürliche Belichtung zu ermöglichen, soll, in Abhängigkeit von der Gesamtsituation, die Verschattung durch gebäudenahe Vegetation in Erwägung gezogen werden. Entsprechend dem Schulalltag sind neben den besonnten auch schattige Freiflächen anzubieten. - die Rudower Höhe, der Landschaftspark Rudow Altglienicke und die westlich angrenzenden Baugebiete geringer Dichte stellen klimatisch entlastete Gebiete dar. Es ist daher ggf. eine Durchlässigkeit der Schulbebauung zu prüfen, so dass Kühleffekte wirken können - zur Nutzung von Verdunstungskühlung (v. a. in Hitzeperioden) sind Maßnahmen anzudenken, die das Regenwasser nicht in die Kanalisation abführen, sondern längere Zeit zwischenspeichern. Zudem ist möglichen Starkregenereignissen entgegenzuwirken, (z. B. Retentionsmulden, Notwasserwege, Gefälleausprägung). Baustoffe Neben der Reduktion des Energiebedarfes an einem Gebäude bietet die Auswahl von Baustoffen und Konstruktionen mit möglichst geringen Umweltwirkungen ein besonders großes Potential zur Reduktion von Treibhausgasen. Zudem ist für den Ressourcenbedarf die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz von Bedeutung. Materialwahl und Oberflächenbeschaffenheit sollen eine der Bauaufgabe angemessene Langlebigkeit und Robustheit sicherstellen. Folgende Prinzipien sind zu beachten: - Auswahl von Baustoffen mit geringem Primärenergieinhalt (d. h. geringer Energiebedarf für die Herstellung, auch „Graue Energie” genannt) bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen - Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen - Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter Berücksichtigung einer hohen Dauerhaftigkeit - Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter Berücksichtigung einer angemessenen Robustheit gegenüber Vandalismus bzw. einfachen Elementierung / Austauschbarkeit bei angepasster Dauerhaftigkeit. Energiestandard Die novellierte „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD)“ aus dem Jahr 2010 erhebt an ihre Mitgliedsstaaten folgende Anforderung: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass a) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und b) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden (öffentlicher Bauherr) als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind“. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ: L:2010:153:0013:0035:DE:PDF) 56 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Des weiteren heißt es in der Verordnung: „`Fast-Nullenergiegebäude´ (bzw. Niedrigstenergiegebäude) ist ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte zum ganz überwiegenden Teil durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen, einschließlich erneuerbarer Energie, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden“. Empfehlungen des Vorab-Energiekonzeptes Der Auslober beabsichtigt, diese anspruchsvollen Zielvorgaben bei dem Pilotvorhaben Clay-Schule vorbildlich umsetzten. Infolgedessen ist in den digitalen AnlagenDigitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen ein Vorab-Energiekonzept aufgeführt, dass den Teilnehmern als Orientierungshilfe dienen soll und gleichzeitig dazu beiträgt, die Wettbewerbsleistungen auf bauliche, gestaltprägende Aspekte zu konzentrieren. Die vorentwurfsrelevanten Ergebnisse des Vorab-Energiekonzeptes werden in den nachfolgenden Abschnitten zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass alle Angaben für die Wettbewerbsteilnehmer als Empfehlung gelten - entwurfsspezifische bzw. konzeptabhängige Abweichungen sind ausdrücklich zulässig. Energiebedarf Die EPBD lässt seitens der EU Raum für nationale Regulierungen. Die Bestimmung des Deutschen Zielwerts liegt jedoch derzeit noch nicht vor. Bisheriges Arbeitsergebnis ist, dass der deutsche Niedrigstenergiestandard vermutlich mit der Definition der KfW für ein Effizienzhaus 40 übereinstimmen wird - unter Zugrundelegung dieser Annahme ergeben sich folgende Zielwerte: - Unterschreitung des Primärenergiebedarfs nach EnEV 2014 um mehr als 60% Unterschreitung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ht´ im Verhältnis zum Referenzgebäude nach EnEV 2014 um mehr als 45% Untergliedert anhand der u. g. Energiethemen wird empfohlen, folgende Grundprinzipien im Entwurfsprozess zu prüfen bzw. zu berücksichtigen: Wärme - Kompaktes Gebäude (optimiertes A/Ve-Verhältnis - Wärmebrückenfreie Gebäudehülle - HT‘ -45% im Verhältnis zum Referenzgebäude - Zielwerte für U-Werte Bauteile -45% im Verhältnis zum Referenzgebäude entsprechend folgender Zusammenstellung: 57 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Kälte (s. a. Pkt. 3.8 „Raumklima“) - Passive Maßnahmen zur Reduktion von Wärmelasten (z.B. Ausrichtung, Bauweise) - Gute Speicherfähigkeit der Bauteile - Abgestimmter Fensterflächenanteil von 40-60% der Fassadenfläche – ggf. je nach Himmelsrichtung differenziert, - Effizienter außenliegender Sonnenschutz mit einem FC-Wert von ≤ 0,25 - Falls erforderlich - getrennte Ausführung von Blend- und Sonnenschutz - Möglichkeiten zur Nachtauskühlung Luft - Maschinelle Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Fensterlüftung in den Übergangszeiten - Geringer Anteil innenliegender Räume Licht (s. a. Pkt. 3.8 „Tageslicht“) - Berücksichtigung max. Raumtiefen - Möglichst sturzfreie Fenster in ausreichender Größe - Geringer Anteil innenliegender Räume - Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume - Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen. Mit Unterstützung der Vorprüfung wird der sachverständige Berater den Energiebedarf der Entwurfsbeiträge im Hinblick auf den Niedrigstenergiehausst andard in Form einer vergleichenden Gegenüberstellung - bei Ansatz normierter Planungsgrundlagen (Wärmeschutz und Energieversorgung) - beurteilen. Zudem wird die Effektivität des sommerlichen Wärmeschutzes (Fensterflächen und Sonnenschutz) geprüft. Energieebedarfsdeckung Um sicherzustellen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei dem Pilotvorhaben den Anforderungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie („EPBD“) entspricht, wurden im Rahmen des Vorab-Energiekonzeptes die lokal verfügbaren Energiepotentiale untersucht. Daraus resultieren folgende Empfehlungen: Anlagentechnik In unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung der Firma BTB - Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin. Größter Erzeuger im Nahgebiet ist das Heizkraftwerk Adlershof in der Albert-Einstein-Straße 22. Da noch Wärmekapazitäten verfügbar sind und der Primärenergiefaktor Fp mit 0,24 sehr günstige Voraussetzungen aufweist, erscheint die Nutzung von Nahwärme unbedingt angeraten. Infolgedessen ist für die Anlagentechnik zur Wärmeübergabe ein eher geringer Flächenbedarf von ca. 20 m² vorzusehen. Um eine kurze Leitungsführung zu gewährleisten, sollte sich der Raum zum Neudecker Weg orientieren. Bei der obligatorischen zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unter Berücksichtigung der Schüleranzahl sowie des hygienisch erforderlichen Luftwechsels von folgenden Flächenbedarfen auszugehen: - Lüftungszentrale ca. 80 m², mit einer lichten Geschosshöhe von 3,5 m Schachtquerschnitte zur vertikalen Luftverteilung (für das gesamte Schulgebäude) ca. 4,5 m² Zur Warmwasserbereitung in der Schule wird eine dezentrale Warmwassererzeugung empfohlen, sodass im Rahmen des Wettbewerbes von den Teilnehmern keine weiteren Überlegungen erforderlich sind. Die Sporthallen sollten 58 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe hingegen mit einem zentralen System ausgestattet sein, woraus ein Platzbedarf für die Wärmeübergabe von ca. 20 m² resultiert. Insgesamt sind für die Bauaufgabe (Schule + Sporthalle) Technikflächen von ca. 400 m² vorzusehen. Photovoltaik Nach Abschluss des Wettbewerbes wird in den nachfolgenden Leistungsphasen konkret untersucht, inwieweit Solartechnik zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien wirtschaftlich beitragen kann. Demnach sollen die Baukörper möglichst bereits in der Entwurfsphase vorteilhafte Voraussetzungen aufweisen und folgende Aspekte Beachtung finden: - grundsätzliche Eignung der Gebäudehülle (Dach und ggf. Fassade) zur Nutzung von Solartechnik (Ausrichtung, Fremd- und Eigenverschattung, Neigung) - konzeptionelle Überlegungen zur gestalterisch überzeugenden Integration von Solartechnik in die Gebäudehülle. Weitere Angaben zum prognostizierten Strombedarf, den standortspezifischen PV-Erträgen sowie den daraus resultierenden Flächenbedarfen zur Integration von Solartechnik in die Gebäudehülle sind dem Vorab-Energiekonzept zu entnehmen. 3.11 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien Der Planung sind insbesondere folgende Vorschriften, Normen und Richtlinien in der aktuellsten Fassung zugrunde zu legen: - Bauordnung Berlin und ergänzende Vorschriften, BauOBln Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) DIN 18024-1 und DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen DIN 18035 – Sportplätze, Teile 1 bis 4, 6 und 8 DIN 58125 – Sicherheit im Schulbau Betriebs-Verordnung (BetrVO) DGUV Vorschrift 81 (bisher:GUV-V S 1 – Unfallverhütungsvorschrift Schulen Muster-Richtlinie über bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR) Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) Leitfaden „Ökologisches Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“ Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ Des weiteren sind die im Anhang aufgeführten Vorschriften und Richtlinien zu beachten. 59 Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts Architektonische Gestaltung - Städtebau / stadträumliche Gestaltung / Positionierung von Schule und Sporthallen - Baukörper, Gestaltung, Ablesbarkeit der Funktionsbereiche - Architektonische Qualität der Innenräume - Integration des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow - Freianlagenkonzept Funktionen - Erschließung (außen u. Innen) - Funktionale Zuordnung - Räumliche Qualität / Clusterausbildung - Raumzuschnitte - Orientierung zu den Außenräumen - Freiflächen für Schule und Sportnutzung Komfort und Gesundheit - Schallschutz - Tageslicht - Raumklima Wirtschaftlichkeit - Flächeneffizienz - Nutzungsflexibilität - Lebenszykluskosten (Bau und Betrieb) - Einhaltung des Kostenrahmens Ressourcen und Energie - Flächenversiegelung - Baustoffe - Energiebedarf - Energiebedarfsdeckung (Gebäudeintegration) Realisierbarkeit - Programmerfüllung - Genehmigungsfähigkeit - Barrierefreiheit - Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb - Einhaltung des Kostenrahmens 60 62 61 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang Clay-Schule / Teil 4 Anhang Teil 4 Anhang 4.1 Digitale Anlagen 4.1.0 Ausschreibung Vorliegende Ausschreibung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen in 300dpi Auflösung 01_ausschreibung_clay.pdf 4.1.1 CAD-Dateien Lageplan auf der Grundlage des ALK (maßstabsunabhängig) 01_Lageplan _clay.dwg - Vermesserplan Neudecker (maßstabsunabhängig) (vAutoCAD 2002) Weg 02_Vermesserplan-clay.dwg 14-22/Köpenicker Straße (vAutoCAD 2002) 4.1.2 Informationspläne Lageplan im M. 1:500 01_Lageplan_clay.pdf - Vermesserplan des Grundstücks Neudecker Weg 14-22/Köpenicker Straße im Maßstab 1:350 02_Vermesserplan_clay.pdf - 06_Gas_clay.pdf 07_Fernwärme_clay.pdf 08_Be- und Entwässerung_clay.pdf Kartierung 09_Übersicht Grabungsplan.pdf 4.1.3 Weitere Planungsunterlagen Vorab-Energiekonzept 01_Vorab-Energiekonzept_clay.pdf - Dokumentation Workshop 02_Workshop_Dokumentation_clay.pdf - (M.1:500) Lagepläne von Ver- und Entsorgungsleitungen als .pdf-Dateien 05_Stromversorgung_clay.pdf - (M.1:8.000) Bebauungsplan 04_Bebauungsplan_clay.pdf - (M 1:350) Schwarzplan 03_Schwarzplan _clay.pdf - (M 1:500) Funktionsschemata 03_Funktionssschema_clay.pdf 04_Funktioinsschema_NW_Clay.pdf Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang Clay-Schule / Teil 4 Anhang - Brandschutzgutachten 05_Brandschutz_Detailstellungnahme_clay.pdf - Baugrundgutachten 06_ Baugrundgutachten_clay.pdf - Schallimmissionen 07_ Schallgutachten_clay.pdf - Denkmalpflegerisches Zwischengutachten Wirtschaftsbaracke 08_ Denkmalpflege_Gutachten_clay.pdf 09_Dokumentation_Bergung Fassade_clay.pdf - Abschlussbericht Bodenarchäologische Untersuchungen 10_ Bodenarchäologie_clay.pdf - Freianlagen Oberschulen 11_Planung Freianlagen_clay.pdf 4.1.4 Raumprogramm Raumprogramm Clay-Schule 01_Raumprogramm_clay.pdf 4.1.5 Rechtliche Grundlagen und Verordnungen Bauordnung für Berlin (BauOBln) v. 29. September 2005), in Kraft getreten am 1.Februar 2006, zuletzt geändert am 29. Juni 2011 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml - Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – Abau) http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml - Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und der Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO) vom 19. Oktober 2006 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml - Rundschreiben im Bereich Bauen, Projektvorbereitung und -prüfung, Hochbau, Richtwerte und Standards, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/projekte_hochbau.shtml - Leitfaden zum Baunebenrecht zur Anwendung in den Bauaufsichtlichen Verfahren entsprechend der Bauordnung für Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2014 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/leitfaden_b aunebenrecht.pdf - Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung – BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516) in der aktuellen Fassung 6262 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang Clay-Schule / Teil 4 Anhang http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BetrV.pdf - Rundschreiben zu den Grundsätzen für die Betriebswassernutzung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2003 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/bauen/RS_ VI_C_01-2003.pdf - Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/ - Baugesetzbuch BauGB in der aktuellen Fassung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbaug/gesamt.pdf - Energieeinsparverordnung EnEV vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 18. November 2013 (BGBl.I S. 3951 ff.) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eneg/gesamt.pdf - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf - Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2010 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml#verordnungen - Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0031&rid=3 - Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Stand April 2013 http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen/ leitfaden-nachhaltiges-bauen-2013.html - Ökologisches Bauen, Anforderungen an Baumaßnahmen, Leitfaden SenStadt 2007 https://www.ibb.de/PortalData/1/Resources/content/download/immo/OekoLeitfadenBlnE.pdf - Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ http://www.vogelglas.info - Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11.Januar 1982 (GVBl. 6263 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang Clay-Schule / Teil 4 Anhang S. 250), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 558) http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/downloads/rechtsgrundl agen/landesvo/andere/baumschvo.pdf - Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1. September 2012 http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html - Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR) Fassung April 2009 http://www.bauordnungen.de/Schulbau-Richtlinie.pdf - DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S 1) – Unfallverhütungsvorschrift Schulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24365 - Schulgesetz für Berlin, Schulrecht, in der Fassung vom 19.06.2012 http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=21FFA65E6AEE7CBEF87190C57B4C596A. jpf4?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlrSchulGBErahmen - Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-VO) vom 31.03.2010 (GVBl. S. 175) in der Fassung vom 04.04.2012 http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=SekIV+BE&psml=bsbeprod.psml&m ax=true&aiz=true - Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007, zuletzt geändert durch Art. I Zweite ÄndVO vom 11.08.2011 (GVBl. S. 430) http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=GymOstV+BE&psml=bsbeprod.psml &max=true&aiz=true - Handbuch Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude, Stand August 2012 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/handbuch/BarrierefreiesBauen2012.pdf - Handbuch Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin, Stand 2011 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/designforall/Handbuch-Design_for_all_2011_broschure.pdf - Konzept Barrierefrei, Anleitung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/Konzept_ Barrierefrei.pdf - Ausführungsvorschriften zu §50 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze) http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20071 129-AV-Stellpl.pdf - Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw), 2009 http://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991 6264 Clay-Schule / Teil 4 Anhang Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 4.1.6 Formblätter - Verfassererklärung (s. Teil 1 Pkt 1.15) 000000_verfassererklaerung_clayschule.doc 000000_verfassererklaerung_clayschule.pdf - Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm nach Teil 1 Pkt 1.10 (sechsstellige Tarnnummer voranstellen) Formblatt_A_raumprogramm_clay.xls Formblatt_A_raumprogramm_clay.pdf - Formblatt Gebäudekenntwerte nach Teil 1 Pkt 1.10 (sechsstellige Tarnnummer voranstellen) Formblatt_B_gebäudekennwerte_clay.xls 4.1.7 Bilddokumentation Bilddokumentation 01_Bilddokumentation_clay - Luftbild, Stand 2014 als .tif-Datei 02_Luftbild_clay.tif 6265 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang Auszug aus der Bilddokumentation 66 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 67 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 68 Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 4.2 Quellenangaben - Eigene Begehungen - Berlin und Seine Bauten; Teil IX, Industriebuten Bürohäuser, S. 79/80 Hrg.: Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin München Düsseldorf, 1971 - Inventarisierungsliste des Landesdenkmalamtes Internet - Internetseite der Clay-Schule www.clay-chule.de - Internetseite des Bezirksamtes Neukölln von Berlin www.berlin.de/ba-neukoelln - Internetseite des Rudower Heimatvereins www.rudower-heimatverein.de - Wikipedia www.wikipedia.de - FIS-Broker (GIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abbildungsnachweis Titelbild: Luftbild: Funktionsschemata: Fotodokumentation: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Architekturcontor, Potsdam Dietsch Architekten, Berlin 69
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