Liebe Eltern, die Kinderladenordnung der Wiesenwichtel regelt

Liebe Eltern,
die Kinderladenordnung der Wiesenwichtel regelt ergänzend zum Betreuungsvertrag die
Umgangs- und Verfahrensregeln für die Vertragspartner Eltern und Kinderladen
Wiesenwichtel und dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern. Mit der
Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird die Kinderladenordnung akzeptiert.
Kinderladenordnung des Kinderladens Wiesenwichtel
- Stand: Juli 2015
1. Teil: Regeln für die Einrichtung
§ 1 Betreuungsmöglichkeiten
Der Kinderladen Wiesenwichtel hat den pädagogischen Schwerpunkt Natur- und
Erlebnispädagogik und bietet Zweidrittelplätze an.
§ 2 Öffnungszeiten
(1) Der Kinderladen ist Montags bis Freitags von 07.15 Uhr bis 14.15 Uhr geöffnet.
(2) Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen, müssen um 12.30 Uhr abgeholt
werden. Wird diese Regelung dauerhaft vertraglich vereinbart, zahlen diese Kinder kein
anteiliges Essensgeld für das Mittagessen.
§ 3 Schließzeiten
(1) Die Einrichtung schließt in der Regel in den Sommerferien für 3 Wochen.
(2) Eine weitere Schließzeit ist von Weihnachten bis ins Neue Jahr und an Freitagen vor
denen ein Feiertag ist (Brückentag).
(3) Es finden jährlich zwei Konzeptionstage statt. Das gesamte BetreuerInnenteam soll
Gelegenheit erhalten, die pädagogische Konzeption zu diskutieren und weiter zu
entwickeln. Für diese Tage ist entweder die Betreuung der Kinder im Kinderladen durch
Eltern zu organisieren oder die Einrichtung schließt für diese Tage. Diese beweglichen
Schließtage werden rechtzeitig mit dem Elternbeirat abgestimmt.
(4) Einmal im Jahr veranstaltet der Kinderladen einen Betriebsausflug und einen
Putztag. Die Einrichtung bleibt an diesem Tag entweder geschlossen oder Eltern
organisieren die Betreuung im Kinderladen selbst (Elterndienst). Die rechtzeitige
Ankündigung der Schließzeiten durch einen Elternbrief und durch Aushang wird
zugesichert.
(5) Bei Erkrankung von Personal/ Personalmangel kann es zu kurzfristiger
Schließung der Einrichtung, bzw. zu verkürzter Betreuungszeit kommen.
(6) Auch während der Schließzeiten (Urlaubszeit der BetreuerInnen) ist der übliche
Beitrag an den Kinderladen zu bezahlen.
(7) Von Zeit zu Zeit muss eine Kindertagesstätte umfangreich renoviert werden. Sofern
die Renovierungsarbeiten in Ausmaß und Umfang zentrale Bereiche des
Kinderladenalltags berühren, wird der Kinderladen für die Zeit der Renovierungsarbeiten
geschlossen (siehe auch Betreuungsvertrag).
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§ 4 Pflichten der Erziehungsberechtigten/ Bringen und Abholen des Kindes
(1) Die Kinder sollen die Einrichtung regelmäßig besuchen und spätestens bis 08.20 Uhr
eintreffen. Können Sie diese Zeit nicht einhalten bitten wir Sie, nicht während des
Morgenkreises ab 08.30 Uhr unsere pädagogische Arbeit zu stören. Wenn Sie den
Anfang des Morgenkreises verpasst haben treten Sie leise in den Vorraum ein und
verabschieden Sie sich dort von Ihrem Kind. Ihr Kind kommt dann alleine durch die
hintere Tür in den Gruppenraum und nimmt am Morgenkreis teil. Sie können uns für
diesen Tag wichtige Nachrichten auf dem Block an der Bürotür notieren oder
bringen Ihr Kind erst gegen 09.00 Uhr zum Losgehen in den Kinderladen.
(2) Um 12.30 Uhr sind wir wieder am Kinderladen. Kinder, die nicht am Mittagessen
teilnehmen müssen jetzt abgeholt werden.
(3) Der Kinderladen schließt um 14.15 Uhr, bis dahin müssen alle Kinder abgeholt
werden. Die ErzieherInnen stehen nun nicht mehr zur Betreuung ihrer Kinder zur
Verfügung.
(4) Nach Absprache mit den ErzieherInnen sind in Ausnahmefällen aber Abweichungen
möglich. Die Bring- und Abholzeiten sind an der Eingangstür ausgehängt.
(5) Bleibt Ihr Kind an einem der privat organisierten Nachmittagsangebote im
Kinderladen, endet unsere Aufsichtspflicht mit der Übergabe der teilnehmenden Kinder
an die entsprechende Betreuungsperson um 14.15 Uhr. Kinder, die an diesem Tag
vormittags nicht im Kinderladen waren, sowie sonstige Kinder von außerhalb werden
von uns vor 14.15 Uhr nicht beaufsichtigt. Bitte warten Sie auf das Eintreffen der
Betreuungsperson. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind ein solches Nachmittagsangebot
wahrnimmt und nicht abgeholt wird.
§ 5 Pflichten des Kindergartenpersonals/ Aufsichtspflicht
(1) Die BetreuerInnen sind gehalten, Kinder nur den ihnen bekannten
erziehungsberechtigten Personen beim Abholen zu überlassen. Kinder dürfen nur mit
anderen Eltern mitgehen, wenn Sie uns dies ausdrücklich gesagt haben. Bei
regelmäßiger Mitnahme benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis. Dieses wird meist
beim Aufnahmegespräch festgehalten, kann jedoch später ergänzt oder geändert
werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Kinder anderen Personen nicht mitgeben
dürfen.
(2) Der Auftrag zur Betreuung eines Kindes (Kinderbetreuungsvertrag) erstreckt sich nur
auf das vom Jugendamt genehmigte Areal des Kinderladens, das Einverständnis der
Eltern zur Teilnahme des Kindes an Ausflügen usw. muss daher auf einer gesonderten
Erklärung ausdrücklich erteilt werden. Ohne diese Erklärung kann ein Kind an
Aktivitäten außerhalb des Kinderladens und des Grundstücks nicht teilnehmen.
(3) Bei Schwimmbadbesuchen müssen alle Kinder Schwimmflügel tragen, auch wenn
sie das „Seepferdchen“ haben.
§ 6 Heimwegregelung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihr Kind vom Kinderladen abholen
müssen, wir lassen Kinder nicht alleine nach Hause gehen. Eine Abweichung dieser
Regelung ist eine Ausnahme und bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung,
einer sogenannten Heimwegerklärung. Diese Erklärung kann nur im beiderseitigen
Einvernehmen von Eltern und Betreuungspersonal schriftlich abgefasst werden.
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§ 7 Krankheiten und Ansteckungsgefahr
(1) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind, muss das
Betreuungspersonal umgehend informiert werden. Entsprechend der Schwere der
Erkrankung und den Vorgaben des Gesundheitsamtes wird das Wiesenwichtel-Team für
diesen Fall alle weiteren Schritte veranlassen.
(2) Kranke Kinder können nicht im Kinderladen betreut werden. Sollte Ihr Kind
während des Aufenthaltes im Kinderladen erkranken, werden Eltern umgehend
benachrichtigt. Es ist zum Wohl Ihres Kindes notwendig, dass ein krankes Kind schnellst
möglich abgeholt wird.
(3) Bitte beachten Sie im Falle von ansteckenden Krankheiten auch die Elternbelehrung
zur Mitteilungspflicht über Infektionskrankheiten. Gegebenenfalls wird dann ein Attest
verlangt. Die ErzieherInnen werden umgehend einen Aushang über die Erkrankung an
dem Infobrett anbringen.
§ 8 Verhinderung des Kindes/ Urlaub
(1) Wenn ein Kind nicht in den Kinderladen kommen kann (Krankheit, Urlaub,
Verschlafen usw.), wird um möglichst schnelle telefonische Information gebeten. Wir
bitten Sie, Ihr Kind unbedingt per Telefon oder durch ein Fax abzumelden. Dies soll
zwischen 07.30 Uhr und 08.30 Uhr geschehen, danach gehen wir nicht mehr ans
Telefon. Bitte sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter, den wir gegen 13.30
Uhr abhören. Auf dem Handy können Sie uns ab 10.00 Uhr erreichen, an der Straße
können wir aber nur Kurzinfos annehmen.
§ 9 Elternbeirat
(1) Der Elternbeirat wird jährlich von den Eltern gewählt. Er besteht aus dem Elternbeirat
und seinem Stellvertreter, die mehrheitlich gewählt werden. Der Elternbeirat ist
Ansprechpartner der ErzieherInnen bei Themen, die die Allgemeinheit betreffen. Der
Elternbeirat sammelt Anregungen, Kritik und Fragen der Eltern und erörtert diese in
regelmäßigen Gesprächen mit den ErzieherInnen.
(2) Elternversammlungen können selbstverständlich in den Räumen des Kinderladens
stattfinden.
§ 10 Personalbesetzung
Die Auswahl des im Kinderladen beschäftigten Personals, sowie alle arbeitsrechtlich
relevanten Angelegenheiten fallen in die alleinige Zuständigkeit des Trägervereins.
§ 11 Verpflegungsentgelt
Für die Verpflegung (Frühstück/ Mittagessen) der Kinder wird ein Verpflegungsentgelt
erhoben. Das Getränke- und Verpflegungsgeld ist einrichtungsbezogen als
Durchschnittsbeitrag berechnet, der 12 mal im Jahr zu bezahlen ist. Dabei ist unter
Berücksichtigung einer Schließzeit einkalkuliert, dass ein Kind wegen der üblichen
durchschnittlichen Fehlzeiten (Urlaub oder Krankheit) am Essen nicht teilnimmt. Eine
Erstattung des Essensgeldes ist nur bei einer zusammenhängenden Abwesenheit
ab 2 Monaten möglich.
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§ 12 Hinweis
Unsere Einrichtung nimmt auch Kinder auf, die Infektionsträger von HIV-Viren oder
Hepatitis B- und C-Erregern sind, ohne Krankheitssymptome zu haben.
§ 13 Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT)
Familien, die ALG II- oder Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Wohngeld- oder
Kinderzuschlag-berechtigte haben die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe
(BuT) in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen decken Teile der Essens- und
sonstigen Kosten ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kitaleitung oder auf der
Internetseite der Stadt Frankfurt.
Hinweis für Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe (WiJu) und BuT
Es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten für die
Kostenzusicherung (und Antragsverlängerung) durch das Jugendamt bei WiJu sowie
durch das Jobcenter/Sozialrathaus usw. bei BuT zu sorgen. Fehlt der
Kostenübernahmebescheid, muss der Beitrag in voller Höhe durch die
Erziehungsberechtigten übernommen werden.
§ 14 Haftungsausschluss
Unser Wiesengrundstück am Ortsrand von Nieder-Erlenbach ist naturbelassen und
ändert seine Beschaffenheit entsprechend der jeweiligen Witterungsbedingungen.
Daher entspricht es nicht der Norm von üblichen Kindergartenaußenanlagen.
Das Betreten des Grundstückes geschieht auf eigene Gefahr.
Die Organe und Mitarbeiter des Kinderladens Wiesenwichtel haften nicht für Schäden,
die aus der Natur des Grundstückes (unebenes Gelände, Spielhügel, Bäume, Büsche
usw.) oder durch unangemessenes Verhalten der Kinder entstehen.
2. Teil: Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und der Einrichtung
§ 1 Aufnahme des Kindes und Eingewöhnungszeit
(1) Für die Zeit der Eingewöhnung des Kindes in den Kinderladen (ca. 1-2 Wochen)
sollten Eltern schnell erreichbar sein und damit behilflich sein, dem Kind den Einstieg in
die Gruppe (Trennung von Eltern) zu erleichtern.
(2) Die Angaben über Impfungen, evtl. Allergien und die Anschrift des behandelnden
Kinderarztes (Hausarztes) müssen in der Kindereinrichtung hinterlegt werden. Seit dem
01.01.2001 braucht keine ärztl. Bescheinigung mehr bei Eintritt in eine Kindertagesstätte
vorgelegt zu werden.
(3) Sinnvoll in unserem „Naturkinderladen“ ist ein ausreichender Tetanusschutz.
Sollte Ihr Kind keinen Tetanusimpfschutz haben, brauchen wir eine schriftliche Erklärung
von Ihnen, da der Träger bei gesundheitlichen Problemen keine Haftung übernimmt.
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§ 2 Wichtiges zum ersten Tag
(1) Folgende Dinge sollen mitgebracht werden:
- rutschfeste Hausschuhe, die Ihr Kind alleine an- und ausziehen kann, die beim
Bewegen jedoch gut am Fuß bleiben
- 1 Foto für den Geburtstagskalender
- 1 Satz Wechselwäsche in einem Beutel, der im Kinderladen bleibt
- feste Schuhe, die Halt geben
- Gummistiefel
- Windeln und Feuchttücher falls nötig
- Regenkleidung, (Regenjacke und Matschhose) die in der Einrichtung bleibt und
gegebenenfalls zu Hause getrocknet wird
- 1 Dose, die selbst geöffnet werden kann, mit einem feuchten Waschlappen zum Hände
waschen, der täglich erneuert werden sollte.
- 1 Flasche für Getränke (Im Winter warm, im Sommer nicht süß wegen der Gefahr
durch Insektenstiche)
- 1 Rucksack, der gut sitzt, sich leicht öffnen lässt und in dem genug Platz für
Regenkleidung, Flasche und Waschlappendose ist
- dem Wetter angepasste Kleidung (evtl. Mütze, Schal, Handschuhe, Sonnenschutz,....)
(2) Bitte den Waschlappen täglich auswaschen und die Trinkflasche innen
regelmäßig reinigen. Wir empfehlen den Saugverschluss vor der Reinigung zu
zerlegen, da sich dort besonders gerne Schimmel bildet.
(3) Bei der Auswahl der Ausrüstung können wir Sie durch unsere Erfahrungen
unterstützen. Bitte fragen Sie nach.
§ 3 Kleidung
(1) Bei der Kleidung draußen auf dem Grundstück geht es um die Kunst, die Kinder so
anzuziehen, dass sie weder frieren noch unnötig schwitzen, in der warmen Jahreszeit
gegen Insekten geschützt sind und bei alledem genügend Bewegungsfreiheit haben.
(2) Festes Schuhwerk, an nassen Tagen Gummistiefel. Sandalen sind nicht zu
empfehlen.
(3) In den Sommermonaten sollten die Kinder einen Sonnenhut/-mütze tragen und
bereits zu Hause mit einem Sonnenschutzmittel eingecremt sein.
(4) Lange Hosen schützen die Kinder vor Brennnesseln und kleineren Schürfwunden.
(5) Kinder mit empfindlicher Haut sollten im Sommer ebenfalls dünne langärmelige TShirts tragen wegen der Sonnenbrandgefahr.
(6)Bei Schwimmbadbesuchen ist ihr Kind schon zu hause mit Sonnencreme einzureiben
Unsere Bitte an Sie: Ziehen Sie ihrem Kind lange Unterhosen oder Leggings an statt
Strumpfhosen. Es erleichtert uns die Arbeit, falls das Kind nasse Füße hat und trockene
Strümpfe braucht. Ebenso vermeiden Sie bitte schwer zu öffnende Gürtel, Latzhosen
und Schmuck, an dem die Kinder hängenbleiben oder sich verletzen können.
Nasse Kleidung und Schuhwerk bitte mit nach hause nehmen zum Trocknen,
damit ihr Kind den nächsten morgen wieder mit trockener Kleidung, bzw.
Schuhen beginnen kann.
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§ 4 Kennzeichnung
Die Kleidungsstücke, sowie Schuhe, Rucksack, Flasche, usw. sind unbedingt mit
Namen zu kennzeichnen.
§ 5 Weg zum Grundstück
Wir reagieren auf Wettereinflüsse und erkunden unterschiedliche Wege zum Grundstück
und in der Umgebung. Wir kommen auf unserer Wiese deshalb zu unterschiedlichen
Uhrzeiten an oder haben ein anderes Ziel gewählt. Sind wir auf dem Weg zum
Grundstück, können Sie keine Kinder bei uns abgeben. In Ausnahmefällen bringen sie
ihr Kind nach Absprache direkt zum Grundstück.
Unser Außengelände entspricht ähnlich dem Weg durch Feld und Flur nicht der
gewöhnlichen DIN-Norm eines öffentlichen Spielplatzes. Unser Grundstück ist nach dem
Prinzip der Bewegungsbaustelle aufgebaut. (s.§ 14 Haftungsausschluss)
§ 6 Eigentumsfächer
Jedes Kind bekommt beim Eintritt in den Kinderladen ein Fach zugeteilt, in dem
Gefundenes und Gebasteltes aufbewahrt werden kann. Vor den Ferien und bei längerer
Abwesenheit bitten wir Sie, den Inhalt des Faches mit nach Hause zu nehmen, damit
unsere Putzfrau die Fächer gründlich reinigen kann.
§ 7 Spielzeug von zu Hause
Spielzeug darf am Dienstag mitgebracht werden und im Kinderladen bleiben. Die Kinder
können, wenn sie wollen, ihr Spielzeug im Morgenkreis (in den Sommermonaten nach
dem Mittagessen) zeigen und im Kinderladen damit spielen. Es wird kein Spielzeug mit
auf das Grundstück genommen. Kinder, die neu zu uns kommen oder in besonderen
Situationen sind dürfen selbstverständlich ihr Kuscheltier mitbringen.
§ 8 Schmuck, Süßigkeiten, Kosmetikartikel usw.
Ketten, Ringe, Kaugummis, Nagellack, Lippenstift, usw. müssen zu Hause bleiben.
§ 9 Geburtstage der Kinder/ Feste
(1) Für den Geburtstag der Kinder sprechen sich Eltern und Betreuungsteam ab.
Üblicherweise gibt es ein besonderes Frühstück. Zum Mittagessen darf sich das
Geburtstagskind sein Lieblingsmittagessen wünschen.
(2) In Zusammenarbeit mit den Eltern finden weitere Feste im Laufe des
Kindergartenjahres statt. Das sind z. B. das Sommerfest, St. Martinsfest, Fasching, usw.
(3) Bei den von uns gestalteten Festen obliegt die Aufsichtspflicht nach Beendigung des
offiziellen Teils der Veranstaltungen, z.B. Aufführungen, Verabschiedungen der
„Wackelzahnkinder“ usw. den Eltern.
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§ 10 Gemeinsame Arbeitseinsätze auf dem Grundstück
(1) Ihre aktive Mithilfe bei verschiedenen Aufgaben ist notwendig. Dazu gehören zum
Beispiel der jährlich einmal staatfindende Arbeitseinsatz auf unserem Grundstück, wo
wir gemeinsam Dinge reparieren, neu gestalten und in Ordnung halten. Wir rufen dazu
per Aushang auf oder Sie werden durch die Elternvertreter angesprochen.
(2) Unser Bauwagen muss in den Wintermonaten alle zwei Wochen feucht gereinigt
werden, in den Sommermonaten entsprechend weniger. Dafür hängt eine Putzliste aus,
in die Sie sich bitte eintragen.
§ 11 Elternabende und Elterngespräche
(1) Der Elternabend ist ein wichtiges Forum der Diskussion pädagogischer,
organisatorischer und alltagspraktischer Themen, die im Zusammenhang der Kinderbetreuung stehen.
(2) Um Kinder zu fördern ist es sinnvoll, dass Eltern und Betreuer im Sinne einer
Erziehungspartnerschaft eng zusammenarbeiten. Dazu werden in unregelmäßigen
Abständen Elterneinzelgespräche geführt. Diese können sowohl auf Elternwunsch wie
auf ErzieherInnenwunsch stattfinden. Es ist wünschenswert, dass beide Elternteile am
Elterngespräch teilnehmen.
(3) Bei dringenden Problemen stehen wir jeden Tag, nach Anmeldung, ab 13.30 Uhr für
ein kurzes Gespräch zur Verfügung.
§ 12 Mitarbeit der Eltern
(1) In Notfällen (z.B. Erkrankung von Mitarbeiter/innen), sowie bei Ausflügen ist es
möglich, dass Eltern um Unterstützung bei der Kinderbetreuung gebeten werden
(Elterndienst). Des weiteren gibt es immer wieder Gelegenheiten (z.B. größere
Besorgungen, Reparaturen, Verschönerungen im Kinderladen usw.) bei denen
Elternmitarbeit sehr willkommen ist.
(2) Hospitationen seitens der Eltern sind willkommen.
§ 13 Aushänge
(1) Termine und Aushänge finden Sie an der Info-Pinnwand. Informationsbroschüren zu
wechselnden Themen befinden sich in der Info-Box links vor dem Waschraum.
(2) Möchten Sie Informationen/Plakate aufhängen, so ist dies auf der Elterninfowand
möglich. Bitte schreiben Sie das Aushängdatum auf Ihren Zettel. Wir hängen nach zwei
Wochen alle Zettel ab.
§ 14 Kinderwagen, Fahrräder, ...
Eltern, die ihre Fahrzeuge oder die der Kinder vor dem Kinderladen abstellen, sind für
deren Sicherheit selbst verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge
anzuschließen.
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§ 15 Gastkinder
Wenn es die Gruppensituation erlaubt, können bei den Wiesenwichteln nach Absprache
mit den Bezugspersonen Gastkinder mitkommen. Das pädagogische Team entscheidet
darüber. Ein pauschaler Beitrag deckt die Kosten.
§ 16 Anmietung der Kinderladenräume
Für Eltern oder Angehörige von Kindern, die den Kinderladen besuchen, ist es möglich
die Räume des Kinderladens gegen einen Kostenbeitrag von 50,00 € für private Zwecke
zu nutzen. Die Räume sind besenrein, mit gespültem Geschirr und aufgeräumt zurück
zu geben. Geputzt werden muss nicht.
Stand: Juli 2015
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3. Teil: Tagesablauf der Wiesenwichtel
7.15 Uhr
Der Kinderladen öffnet
8.20 Uhr
Alle Kinder sollen im Kinderladen sein, da wir in den
Sommermonaten um 8.30 Uhr mit den Vorbereitungen zum
Losgehen beginnen.
In der dunkleren Jahreszeit beginnen wir den gemeinsamen Tag um
8.30 Uhr mit einem Morgenkreis und verlassen danach den
Kinderladen in Richtung Grundstück.
9.00 Uhr (Sommer)
9.30 Uhr (Winter)
Die Wiesenwichtel ziehen los
Die Wiesenwichtel ziehen los
10.00 Uhr
Wir kommen auf dem Grundstück an, waschen Hände und
frühstücken gemeinsam
danach
Freispiel und/oder gelenkte Aktivitäten
11.30 Uhr
Aufräumen und startklar machen
12.30 Uhr
Ankunft am Kinderladen (Kinder, die nicht zu Mittag essen, müssen
jetzt abgeholt werden)
12.40 Uhr
Gemeinsames Mittagessen in selbstbestimmter Atmosphäre
13.00 Uhr
Freispiel und/oder angeleitete Aktivitäten
13.30 -14.00 Uhr
Die Möglichkeit nach
BetreuerInnen zu reden
13.45 –14.15 Uhr
Die Kinder werden abgeholt.
14.15 Uhr
vorheriger
Anmeldung
kurz
mit
den
Der Kinderladen schließt, die Betreuungszeit ist beendet
Alle Uhrzeiten sind nur ungefähre Richtwerte, außer der Bringzeit und die
Abholzeiten.
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