Liebe Eltern, die Kinderladenordnung der Wiesenwichtel regelt ergänzend zum Betreuungsvertrag die Umgangs- und Verfahrensregeln für die Vertragspartner Eltern und Kinderladen Wiesenwichtel und dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird die Kinderladenordnung akzeptiert. Kinderladenordnung des Kinderladens Wiesenwichtel - Stand: Juli 2015 1. Teil: Regeln für die Einrichtung § 1 Betreuungsmöglichkeiten Der Kinderladen Wiesenwichtel hat den pädagogischen Schwerpunkt Natur- und Erlebnispädagogik und bietet Zweidrittelplätze an. § 2 Öffnungszeiten (1) Der Kinderladen ist Montags bis Freitags von 07.15 Uhr bis 14.15 Uhr geöffnet. (2) Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen, müssen um 12.30 Uhr abgeholt werden. Wird diese Regelung dauerhaft vertraglich vereinbart, zahlen diese Kinder kein anteiliges Essensgeld für das Mittagessen. § 3 Schließzeiten (1) Die Einrichtung schließt in der Regel in den Sommerferien für 3 Wochen. (2) Eine weitere Schließzeit ist von Weihnachten bis ins Neue Jahr und an Freitagen vor denen ein Feiertag ist (Brückentag). (3) Es finden jährlich zwei Konzeptionstage statt. Das gesamte BetreuerInnenteam soll Gelegenheit erhalten, die pädagogische Konzeption zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Für diese Tage ist entweder die Betreuung der Kinder im Kinderladen durch Eltern zu organisieren oder die Einrichtung schließt für diese Tage. Diese beweglichen Schließtage werden rechtzeitig mit dem Elternbeirat abgestimmt. (4) Einmal im Jahr veranstaltet der Kinderladen einen Betriebsausflug und einen Putztag. Die Einrichtung bleibt an diesem Tag entweder geschlossen oder Eltern organisieren die Betreuung im Kinderladen selbst (Elterndienst). Die rechtzeitige Ankündigung der Schließzeiten durch einen Elternbrief und durch Aushang wird zugesichert. (5) Bei Erkrankung von Personal/ Personalmangel kann es zu kurzfristiger Schließung der Einrichtung, bzw. zu verkürzter Betreuungszeit kommen. (6) Auch während der Schließzeiten (Urlaubszeit der BetreuerInnen) ist der übliche Beitrag an den Kinderladen zu bezahlen. (7) Von Zeit zu Zeit muss eine Kindertagesstätte umfangreich renoviert werden. Sofern die Renovierungsarbeiten in Ausmaß und Umfang zentrale Bereiche des Kinderladenalltags berühren, wird der Kinderladen für die Zeit der Renovierungsarbeiten geschlossen (siehe auch Betreuungsvertrag). 1 § 4 Pflichten der Erziehungsberechtigten/ Bringen und Abholen des Kindes (1) Die Kinder sollen die Einrichtung regelmäßig besuchen und spätestens bis 08.20 Uhr eintreffen. Können Sie diese Zeit nicht einhalten bitten wir Sie, nicht während des Morgenkreises ab 08.30 Uhr unsere pädagogische Arbeit zu stören. Wenn Sie den Anfang des Morgenkreises verpasst haben treten Sie leise in den Vorraum ein und verabschieden Sie sich dort von Ihrem Kind. Ihr Kind kommt dann alleine durch die hintere Tür in den Gruppenraum und nimmt am Morgenkreis teil. Sie können uns für diesen Tag wichtige Nachrichten auf dem Block an der Bürotür notieren oder bringen Ihr Kind erst gegen 09.00 Uhr zum Losgehen in den Kinderladen. (2) Um 12.30 Uhr sind wir wieder am Kinderladen. Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen müssen jetzt abgeholt werden. (3) Der Kinderladen schließt um 14.15 Uhr, bis dahin müssen alle Kinder abgeholt werden. Die ErzieherInnen stehen nun nicht mehr zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. (4) Nach Absprache mit den ErzieherInnen sind in Ausnahmefällen aber Abweichungen möglich. Die Bring- und Abholzeiten sind an der Eingangstür ausgehängt. (5) Bleibt Ihr Kind an einem der privat organisierten Nachmittagsangebote im Kinderladen, endet unsere Aufsichtspflicht mit der Übergabe der teilnehmenden Kinder an die entsprechende Betreuungsperson um 14.15 Uhr. Kinder, die an diesem Tag vormittags nicht im Kinderladen waren, sowie sonstige Kinder von außerhalb werden von uns vor 14.15 Uhr nicht beaufsichtigt. Bitte warten Sie auf das Eintreffen der Betreuungsperson. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind ein solches Nachmittagsangebot wahrnimmt und nicht abgeholt wird. § 5 Pflichten des Kindergartenpersonals/ Aufsichtspflicht (1) Die BetreuerInnen sind gehalten, Kinder nur den ihnen bekannten erziehungsberechtigten Personen beim Abholen zu überlassen. Kinder dürfen nur mit anderen Eltern mitgehen, wenn Sie uns dies ausdrücklich gesagt haben. Bei regelmäßiger Mitnahme benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis. Dieses wird meist beim Aufnahmegespräch festgehalten, kann jedoch später ergänzt oder geändert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Kinder anderen Personen nicht mitgeben dürfen. (2) Der Auftrag zur Betreuung eines Kindes (Kinderbetreuungsvertrag) erstreckt sich nur auf das vom Jugendamt genehmigte Areal des Kinderladens, das Einverständnis der Eltern zur Teilnahme des Kindes an Ausflügen usw. muss daher auf einer gesonderten Erklärung ausdrücklich erteilt werden. Ohne diese Erklärung kann ein Kind an Aktivitäten außerhalb des Kinderladens und des Grundstücks nicht teilnehmen. (3) Bei Schwimmbadbesuchen müssen alle Kinder Schwimmflügel tragen, auch wenn sie das „Seepferdchen“ haben. § 6 Heimwegregelung Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihr Kind vom Kinderladen abholen müssen, wir lassen Kinder nicht alleine nach Hause gehen. Eine Abweichung dieser Regelung ist eine Ausnahme und bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung, einer sogenannten Heimwegerklärung. Diese Erklärung kann nur im beiderseitigen Einvernehmen von Eltern und Betreuungspersonal schriftlich abgefasst werden. 2 § 7 Krankheiten und Ansteckungsgefahr (1) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind, muss das Betreuungspersonal umgehend informiert werden. Entsprechend der Schwere der Erkrankung und den Vorgaben des Gesundheitsamtes wird das Wiesenwichtel-Team für diesen Fall alle weiteren Schritte veranlassen. (2) Kranke Kinder können nicht im Kinderladen betreut werden. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes im Kinderladen erkranken, werden Eltern umgehend benachrichtigt. Es ist zum Wohl Ihres Kindes notwendig, dass ein krankes Kind schnellst möglich abgeholt wird. (3) Bitte beachten Sie im Falle von ansteckenden Krankheiten auch die Elternbelehrung zur Mitteilungspflicht über Infektionskrankheiten. Gegebenenfalls wird dann ein Attest verlangt. Die ErzieherInnen werden umgehend einen Aushang über die Erkrankung an dem Infobrett anbringen. § 8 Verhinderung des Kindes/ Urlaub (1) Wenn ein Kind nicht in den Kinderladen kommen kann (Krankheit, Urlaub, Verschlafen usw.), wird um möglichst schnelle telefonische Information gebeten. Wir bitten Sie, Ihr Kind unbedingt per Telefon oder durch ein Fax abzumelden. Dies soll zwischen 07.30 Uhr und 08.30 Uhr geschehen, danach gehen wir nicht mehr ans Telefon. Bitte sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter, den wir gegen 13.30 Uhr abhören. Auf dem Handy können Sie uns ab 10.00 Uhr erreichen, an der Straße können wir aber nur Kurzinfos annehmen. § 9 Elternbeirat (1) Der Elternbeirat wird jährlich von den Eltern gewählt. Er besteht aus dem Elternbeirat und seinem Stellvertreter, die mehrheitlich gewählt werden. Der Elternbeirat ist Ansprechpartner der ErzieherInnen bei Themen, die die Allgemeinheit betreffen. Der Elternbeirat sammelt Anregungen, Kritik und Fragen der Eltern und erörtert diese in regelmäßigen Gesprächen mit den ErzieherInnen. (2) Elternversammlungen können selbstverständlich in den Räumen des Kinderladens stattfinden. § 10 Personalbesetzung Die Auswahl des im Kinderladen beschäftigten Personals, sowie alle arbeitsrechtlich relevanten Angelegenheiten fallen in die alleinige Zuständigkeit des Trägervereins. § 11 Verpflegungsentgelt Für die Verpflegung (Frühstück/ Mittagessen) der Kinder wird ein Verpflegungsentgelt erhoben. Das Getränke- und Verpflegungsgeld ist einrichtungsbezogen als Durchschnittsbeitrag berechnet, der 12 mal im Jahr zu bezahlen ist. Dabei ist unter Berücksichtigung einer Schließzeit einkalkuliert, dass ein Kind wegen der üblichen durchschnittlichen Fehlzeiten (Urlaub oder Krankheit) am Essen nicht teilnimmt. Eine Erstattung des Essensgeldes ist nur bei einer zusammenhängenden Abwesenheit ab 2 Monaten möglich. 3 § 12 Hinweis Unsere Einrichtung nimmt auch Kinder auf, die Infektionsträger von HIV-Viren oder Hepatitis B- und C-Erregern sind, ohne Krankheitssymptome zu haben. § 13 Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT) Familien, die ALG II- oder Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Wohngeld- oder Kinderzuschlag-berechtigte haben die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen decken Teile der Essens- und sonstigen Kosten ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kitaleitung oder auf der Internetseite der Stadt Frankfurt. Hinweis für Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe (WiJu) und BuT Es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten für die Kostenzusicherung (und Antragsverlängerung) durch das Jugendamt bei WiJu sowie durch das Jobcenter/Sozialrathaus usw. bei BuT zu sorgen. Fehlt der Kostenübernahmebescheid, muss der Beitrag in voller Höhe durch die Erziehungsberechtigten übernommen werden. § 14 Haftungsausschluss Unser Wiesengrundstück am Ortsrand von Nieder-Erlenbach ist naturbelassen und ändert seine Beschaffenheit entsprechend der jeweiligen Witterungsbedingungen. Daher entspricht es nicht der Norm von üblichen Kindergartenaußenanlagen. Das Betreten des Grundstückes geschieht auf eigene Gefahr. Die Organe und Mitarbeiter des Kinderladens Wiesenwichtel haften nicht für Schäden, die aus der Natur des Grundstückes (unebenes Gelände, Spielhügel, Bäume, Büsche usw.) oder durch unangemessenes Verhalten der Kinder entstehen. 2. Teil: Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und der Einrichtung § 1 Aufnahme des Kindes und Eingewöhnungszeit (1) Für die Zeit der Eingewöhnung des Kindes in den Kinderladen (ca. 1-2 Wochen) sollten Eltern schnell erreichbar sein und damit behilflich sein, dem Kind den Einstieg in die Gruppe (Trennung von Eltern) zu erleichtern. (2) Die Angaben über Impfungen, evtl. Allergien und die Anschrift des behandelnden Kinderarztes (Hausarztes) müssen in der Kindereinrichtung hinterlegt werden. Seit dem 01.01.2001 braucht keine ärztl. Bescheinigung mehr bei Eintritt in eine Kindertagesstätte vorgelegt zu werden. (3) Sinnvoll in unserem „Naturkinderladen“ ist ein ausreichender Tetanusschutz. Sollte Ihr Kind keinen Tetanusimpfschutz haben, brauchen wir eine schriftliche Erklärung von Ihnen, da der Träger bei gesundheitlichen Problemen keine Haftung übernimmt. 4 § 2 Wichtiges zum ersten Tag (1) Folgende Dinge sollen mitgebracht werden: - rutschfeste Hausschuhe, die Ihr Kind alleine an- und ausziehen kann, die beim Bewegen jedoch gut am Fuß bleiben - 1 Foto für den Geburtstagskalender - 1 Satz Wechselwäsche in einem Beutel, der im Kinderladen bleibt - feste Schuhe, die Halt geben - Gummistiefel - Windeln und Feuchttücher falls nötig - Regenkleidung, (Regenjacke und Matschhose) die in der Einrichtung bleibt und gegebenenfalls zu Hause getrocknet wird - 1 Dose, die selbst geöffnet werden kann, mit einem feuchten Waschlappen zum Hände waschen, der täglich erneuert werden sollte. - 1 Flasche für Getränke (Im Winter warm, im Sommer nicht süß wegen der Gefahr durch Insektenstiche) - 1 Rucksack, der gut sitzt, sich leicht öffnen lässt und in dem genug Platz für Regenkleidung, Flasche und Waschlappendose ist - dem Wetter angepasste Kleidung (evtl. Mütze, Schal, Handschuhe, Sonnenschutz,....) (2) Bitte den Waschlappen täglich auswaschen und die Trinkflasche innen regelmäßig reinigen. Wir empfehlen den Saugverschluss vor der Reinigung zu zerlegen, da sich dort besonders gerne Schimmel bildet. (3) Bei der Auswahl der Ausrüstung können wir Sie durch unsere Erfahrungen unterstützen. Bitte fragen Sie nach. § 3 Kleidung (1) Bei der Kleidung draußen auf dem Grundstück geht es um die Kunst, die Kinder so anzuziehen, dass sie weder frieren noch unnötig schwitzen, in der warmen Jahreszeit gegen Insekten geschützt sind und bei alledem genügend Bewegungsfreiheit haben. (2) Festes Schuhwerk, an nassen Tagen Gummistiefel. Sandalen sind nicht zu empfehlen. (3) In den Sommermonaten sollten die Kinder einen Sonnenhut/-mütze tragen und bereits zu Hause mit einem Sonnenschutzmittel eingecremt sein. (4) Lange Hosen schützen die Kinder vor Brennnesseln und kleineren Schürfwunden. (5) Kinder mit empfindlicher Haut sollten im Sommer ebenfalls dünne langärmelige TShirts tragen wegen der Sonnenbrandgefahr. (6)Bei Schwimmbadbesuchen ist ihr Kind schon zu hause mit Sonnencreme einzureiben Unsere Bitte an Sie: Ziehen Sie ihrem Kind lange Unterhosen oder Leggings an statt Strumpfhosen. Es erleichtert uns die Arbeit, falls das Kind nasse Füße hat und trockene Strümpfe braucht. Ebenso vermeiden Sie bitte schwer zu öffnende Gürtel, Latzhosen und Schmuck, an dem die Kinder hängenbleiben oder sich verletzen können. Nasse Kleidung und Schuhwerk bitte mit nach hause nehmen zum Trocknen, damit ihr Kind den nächsten morgen wieder mit trockener Kleidung, bzw. Schuhen beginnen kann. 5 § 4 Kennzeichnung Die Kleidungsstücke, sowie Schuhe, Rucksack, Flasche, usw. sind unbedingt mit Namen zu kennzeichnen. § 5 Weg zum Grundstück Wir reagieren auf Wettereinflüsse und erkunden unterschiedliche Wege zum Grundstück und in der Umgebung. Wir kommen auf unserer Wiese deshalb zu unterschiedlichen Uhrzeiten an oder haben ein anderes Ziel gewählt. Sind wir auf dem Weg zum Grundstück, können Sie keine Kinder bei uns abgeben. In Ausnahmefällen bringen sie ihr Kind nach Absprache direkt zum Grundstück. Unser Außengelände entspricht ähnlich dem Weg durch Feld und Flur nicht der gewöhnlichen DIN-Norm eines öffentlichen Spielplatzes. Unser Grundstück ist nach dem Prinzip der Bewegungsbaustelle aufgebaut. (s.§ 14 Haftungsausschluss) § 6 Eigentumsfächer Jedes Kind bekommt beim Eintritt in den Kinderladen ein Fach zugeteilt, in dem Gefundenes und Gebasteltes aufbewahrt werden kann. Vor den Ferien und bei längerer Abwesenheit bitten wir Sie, den Inhalt des Faches mit nach Hause zu nehmen, damit unsere Putzfrau die Fächer gründlich reinigen kann. § 7 Spielzeug von zu Hause Spielzeug darf am Dienstag mitgebracht werden und im Kinderladen bleiben. Die Kinder können, wenn sie wollen, ihr Spielzeug im Morgenkreis (in den Sommermonaten nach dem Mittagessen) zeigen und im Kinderladen damit spielen. Es wird kein Spielzeug mit auf das Grundstück genommen. Kinder, die neu zu uns kommen oder in besonderen Situationen sind dürfen selbstverständlich ihr Kuscheltier mitbringen. § 8 Schmuck, Süßigkeiten, Kosmetikartikel usw. Ketten, Ringe, Kaugummis, Nagellack, Lippenstift, usw. müssen zu Hause bleiben. § 9 Geburtstage der Kinder/ Feste (1) Für den Geburtstag der Kinder sprechen sich Eltern und Betreuungsteam ab. Üblicherweise gibt es ein besonderes Frühstück. Zum Mittagessen darf sich das Geburtstagskind sein Lieblingsmittagessen wünschen. (2) In Zusammenarbeit mit den Eltern finden weitere Feste im Laufe des Kindergartenjahres statt. Das sind z. B. das Sommerfest, St. Martinsfest, Fasching, usw. (3) Bei den von uns gestalteten Festen obliegt die Aufsichtspflicht nach Beendigung des offiziellen Teils der Veranstaltungen, z.B. Aufführungen, Verabschiedungen der „Wackelzahnkinder“ usw. den Eltern. 6 § 10 Gemeinsame Arbeitseinsätze auf dem Grundstück (1) Ihre aktive Mithilfe bei verschiedenen Aufgaben ist notwendig. Dazu gehören zum Beispiel der jährlich einmal staatfindende Arbeitseinsatz auf unserem Grundstück, wo wir gemeinsam Dinge reparieren, neu gestalten und in Ordnung halten. Wir rufen dazu per Aushang auf oder Sie werden durch die Elternvertreter angesprochen. (2) Unser Bauwagen muss in den Wintermonaten alle zwei Wochen feucht gereinigt werden, in den Sommermonaten entsprechend weniger. Dafür hängt eine Putzliste aus, in die Sie sich bitte eintragen. § 11 Elternabende und Elterngespräche (1) Der Elternabend ist ein wichtiges Forum der Diskussion pädagogischer, organisatorischer und alltagspraktischer Themen, die im Zusammenhang der Kinderbetreuung stehen. (2) Um Kinder zu fördern ist es sinnvoll, dass Eltern und Betreuer im Sinne einer Erziehungspartnerschaft eng zusammenarbeiten. Dazu werden in unregelmäßigen Abständen Elterneinzelgespräche geführt. Diese können sowohl auf Elternwunsch wie auf ErzieherInnenwunsch stattfinden. Es ist wünschenswert, dass beide Elternteile am Elterngespräch teilnehmen. (3) Bei dringenden Problemen stehen wir jeden Tag, nach Anmeldung, ab 13.30 Uhr für ein kurzes Gespräch zur Verfügung. § 12 Mitarbeit der Eltern (1) In Notfällen (z.B. Erkrankung von Mitarbeiter/innen), sowie bei Ausflügen ist es möglich, dass Eltern um Unterstützung bei der Kinderbetreuung gebeten werden (Elterndienst). Des weiteren gibt es immer wieder Gelegenheiten (z.B. größere Besorgungen, Reparaturen, Verschönerungen im Kinderladen usw.) bei denen Elternmitarbeit sehr willkommen ist. (2) Hospitationen seitens der Eltern sind willkommen. § 13 Aushänge (1) Termine und Aushänge finden Sie an der Info-Pinnwand. Informationsbroschüren zu wechselnden Themen befinden sich in der Info-Box links vor dem Waschraum. (2) Möchten Sie Informationen/Plakate aufhängen, so ist dies auf der Elterninfowand möglich. Bitte schreiben Sie das Aushängdatum auf Ihren Zettel. Wir hängen nach zwei Wochen alle Zettel ab. § 14 Kinderwagen, Fahrräder, ... Eltern, die ihre Fahrzeuge oder die der Kinder vor dem Kinderladen abstellen, sind für deren Sicherheit selbst verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge anzuschließen. 7 § 15 Gastkinder Wenn es die Gruppensituation erlaubt, können bei den Wiesenwichteln nach Absprache mit den Bezugspersonen Gastkinder mitkommen. Das pädagogische Team entscheidet darüber. Ein pauschaler Beitrag deckt die Kosten. § 16 Anmietung der Kinderladenräume Für Eltern oder Angehörige von Kindern, die den Kinderladen besuchen, ist es möglich die Räume des Kinderladens gegen einen Kostenbeitrag von 50,00 € für private Zwecke zu nutzen. Die Räume sind besenrein, mit gespültem Geschirr und aufgeräumt zurück zu geben. Geputzt werden muss nicht. Stand: Juli 2015 8 3. Teil: Tagesablauf der Wiesenwichtel 7.15 Uhr Der Kinderladen öffnet 8.20 Uhr Alle Kinder sollen im Kinderladen sein, da wir in den Sommermonaten um 8.30 Uhr mit den Vorbereitungen zum Losgehen beginnen. In der dunkleren Jahreszeit beginnen wir den gemeinsamen Tag um 8.30 Uhr mit einem Morgenkreis und verlassen danach den Kinderladen in Richtung Grundstück. 9.00 Uhr (Sommer) 9.30 Uhr (Winter) Die Wiesenwichtel ziehen los Die Wiesenwichtel ziehen los 10.00 Uhr Wir kommen auf dem Grundstück an, waschen Hände und frühstücken gemeinsam danach Freispiel und/oder gelenkte Aktivitäten 11.30 Uhr Aufräumen und startklar machen 12.30 Uhr Ankunft am Kinderladen (Kinder, die nicht zu Mittag essen, müssen jetzt abgeholt werden) 12.40 Uhr Gemeinsames Mittagessen in selbstbestimmter Atmosphäre 13.00 Uhr Freispiel und/oder angeleitete Aktivitäten 13.30 -14.00 Uhr Die Möglichkeit nach BetreuerInnen zu reden 13.45 –14.15 Uhr Die Kinder werden abgeholt. 14.15 Uhr vorheriger Anmeldung kurz mit den Der Kinderladen schließt, die Betreuungszeit ist beendet Alle Uhrzeiten sind nur ungefähre Richtwerte, außer der Bringzeit und die Abholzeiten. 9
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