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Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Ticketing Westfalenhallen für den
Kartenvorverkauf
Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhallen für den Kartenvorverkauf. Mit dem Erwerb
der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Ticketing Westfalenhallen:
1.Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich
zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zusammen. Das
Ticketing Westfalenhallen vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen
Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des
Kartenkaufes einschließlich dem Versand beauftragt.
2.a) Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere
Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die mit uns
geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 312 g II Nr. 9 BGB). Dies beinhaltet,
dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von
Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet
zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten
b) Innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese
auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu
überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt
der Sendung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
c) Werden die Tickets via Telefon bestellt, so wurde der Kunde bereits auf die
Einbeziehung der AGB der Ticketing Westfalenhallen hingewiesen. Widerspricht der
Kunde der Einbeziehung der AGB nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von zwei
Werktagen gegenüber dem Ticketing Westfalenhallen -sobald ihm diese vorliegen-, so gilt
dies als Einverständnis zu deren Geltung.
3.a) Das Inhouse-Ticketingsystem des Ticketing Westfalenhallen garantiert eine
Reservierungsmöglichkeit von sieben Tagen. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb
von sieben Tagen erfolgen, wird die Reservierung storniert. Für die Online-Bestellung über
die Webseite sowie über unser Dialog-Center stehen die Zahlungsarten Überweisung und
Kreditkarte zur Verfügung.
b) Für das bundesweite CTS-Ticketsystem wird von den Veranstaltern, in deren Namen
und auf deren Rechnung wir verkaufen, keine Reservierungsmöglichkeit eingeräumt. Eine
Platzzusage kann vor Zahlungseingang nicht gegeben werden, der Kunde erhält die
Karten nach dem Bestplatzprinzip. Sollte die gewünschte Preiskategorie bei
Zahlungseingang nicht mehr vorhanden sein, erhält der Kunde einen Rückruf.
c) Die Preisangabe auf den Tickets (für Veranstaltungen aller Art) sind Bruttopreise und
beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Gebühren, welche seitens
des Veranstalters vorgegeben werden, zzgl. der Mehrwertsteuersätze. Darüber hinaus
c) Die Preisangabe auf den Tickets (für Veranstaltungen aller Art) sind Bruttopreise und
beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Gebühren, welche seitens
des Veranstalters vorgegeben werden, zzgl. der Mehrwertsteuersätze. Darüber hinaus
anfallende Gebühren beziehen sich auf die Dienstleistungen, welche seitens des Ticketing
Westfalenhallen erbracht werden sowie für Porto beim Versand der Tickets.
4.Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Haftung des Ticketing
Westfalenhallen erstreckt sich auf den Haftungsumfang der mit dem Versand beauftragten
Unternehmen für die jeweilige Versendungsform.
5.Eintrittskarten werden dann vom Ticketing Westfalenhallen zurückgenommen, wenn die
Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt oder verlegt wird und dieser
dem Ticketing Westfalenhallen die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur
Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde sich wegen der Erstattung
des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und
Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen nur
• im Falle des Veranstaltungsausfalls: bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin
und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden
• im Falle der Veranstaltungsverlegung: bis zu fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin
und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden
Im Falle der Nichtdurchführung oder Verlegung der Veranstaltung ist das Ticketing
Westfalenhallen nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten
Gebühren zurück zu erstatten.
Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich. Mit Rücksendung der
Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des
Kartenwertes. Erfolgt die Kartenrücksendung durch den Kunden nicht fristgemäß, ist keine
Rückerstattung möglich.
6.Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich
nicht ersetzt oder zurückerstattet.
7.Das Ticketing Westfalenhallen ist durch seine Rolle als Vermittler für den Veranstalter
weder für Inhalt, Durchführung, Ablauf noch Qualität des Events oder der übermittelten
Informationen zu den Veranstaltungen haftbar zu machen. Im Übrigen ist außer im Falle
von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung des Ticketing Westfalenhallen
auf Schadensersatz ausgeschlossen.
8.Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.
9.Im Falle von personalisierten Tickets ist das nachfolgende Weiterverkaufsverbot zu
beachten: Der Name des Zugangsberechtigten ist in der Leerzeile auf der Karte
einzutragen. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher
Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den
nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis
als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. maximal insgesamt 25% für Nebenkosten
(z. B. Porto, Versand, Vermittlungskosten) zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus
dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit
anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des
auf der Karte aufgedruckten Preises. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf
der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten in der o. g. Leerzeile durchgestrichen
werden und mit dem Namen des Dritten, der die Zugangsberechtigung erwirbt, ersetzt
werden.
Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist,
Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist,
wer das Besuchsrecht selbst vom Veranstalter erworben hat. Tickets, die als verloren oder
gestohlen gemeldet werden oder mit Preisaufschlag weiterverkauft werden, werden
gesperrt.
10.Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.
11.Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.
12.Das Ticketing Westfalenhallen übernimmt keinerlei Haftung, für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der
Veranstaltung. Auch bei Programmänderungen und Ausfall einer Veranstaltung haftet das
Ticketing Westfalenhallen nicht. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung
haftet allein der Veranstalter. Schadensersatzanspruch aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt
wurden.
13.Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des
Käufers, werden vom Ticketing Westfalenhallen ausschließlich zur ordnungsgemäßen
Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages
involviert sind, ist das Ticketing Westfalenhallen berechtigt, die Daten weiterzuleiten,
soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben.
14.Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie unsere Hausordnung als für sich verbindlich
an. Den Text der Hausordnung können Sie hier einsehen.
15.Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden,
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer
nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige
gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.
Dortmund ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche, soweit der
Kunde Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches
Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommen über Verträge über den
internationalen Warenkauf, CISG).
Stand: 14.03.2016
Veranstaltungszentrum Westfalenhallen GmbH
Ticketing Westfalenhallen
im Namen und für Rechnung der Westfalenhallen Dortmund GmbH
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