Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhallen für den Kartenvorverkauf Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhallen für den Kartenvorverkauf. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhallen: 1.Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zusammen. Das Ticketing Westfalenhallen vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich dem Versand beauftragt. 2.a) Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 312 g II Nr. 9 BGB). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten b) Innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. c) Werden die Tickets via Telefon bestellt, so wurde der Kunde bereits auf die Einbeziehung der AGB der Ticketing Westfalenhallen hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der AGB nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von zwei Werktagen gegenüber dem Ticketing Westfalenhallen -sobald ihm diese vorliegen-, so gilt dies als Einverständnis zu deren Geltung. 3.a) Das Inhouse-Ticketingsystem des Ticketing Westfalenhallen garantiert eine Reservierungsmöglichkeit von sieben Tagen. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von sieben Tagen erfolgen, wird die Reservierung storniert. Für die Online-Bestellung über die Webseite sowie über unser Dialog-Center stehen die Zahlungsarten Überweisung und Kreditkarte zur Verfügung. b) Für das bundesweite CTS-Ticketsystem wird von den Veranstaltern, in deren Namen und auf deren Rechnung wir verkaufen, keine Reservierungsmöglichkeit eingeräumt. Eine Platzzusage kann vor Zahlungseingang nicht gegeben werden, der Kunde erhält die Karten nach dem Bestplatzprinzip. Sollte die gewünschte Preiskategorie bei Zahlungseingang nicht mehr vorhanden sein, erhält der Kunde einen Rückruf. c) Die Preisangabe auf den Tickets (für Veranstaltungen aller Art) sind Bruttopreise und beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Gebühren, welche seitens des Veranstalters vorgegeben werden, zzgl. der Mehrwertsteuersätze. Darüber hinaus c) Die Preisangabe auf den Tickets (für Veranstaltungen aller Art) sind Bruttopreise und beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Gebühren, welche seitens des Veranstalters vorgegeben werden, zzgl. der Mehrwertsteuersätze. Darüber hinaus anfallende Gebühren beziehen sich auf die Dienstleistungen, welche seitens des Ticketing Westfalenhallen erbracht werden sowie für Porto beim Versand der Tickets. 4.Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Haftung des Ticketing Westfalenhallen erstreckt sich auf den Haftungsumfang der mit dem Versand beauftragten Unternehmen für die jeweilige Versendungsform. 5.Eintrittskarten werden dann vom Ticketing Westfalenhallen zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt oder verlegt wird und dieser dem Ticketing Westfalenhallen die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen nur • im Falle des Veranstaltungsausfalls: bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden • im Falle der Veranstaltungsverlegung: bis zu fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden Im Falle der Nichtdurchführung oder Verlegung der Veranstaltung ist das Ticketing Westfalenhallen nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten Gebühren zurück zu erstatten. Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich. Mit Rücksendung der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Kartenrücksendung durch den Kunden nicht fristgemäß, ist keine Rückerstattung möglich. 6.Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet. 7.Das Ticketing Westfalenhallen ist durch seine Rolle als Vermittler für den Veranstalter weder für Inhalt, Durchführung, Ablauf noch Qualität des Events oder der übermittelten Informationen zu den Veranstaltungen haftbar zu machen. Im Übrigen ist außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung des Ticketing Westfalenhallen auf Schadensersatz ausgeschlossen. 8.Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt. 9.Im Falle von personalisierten Tickets ist das nachfolgende Weiterverkaufsverbot zu beachten: Der Name des Zugangsberechtigten ist in der Leerzeile auf der Karte einzutragen. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. maximal insgesamt 25% für Nebenkosten (z. B. Porto, Versand, Vermittlungskosten) zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte aufgedruckten Preises. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten in der o. g. Leerzeile durchgestrichen werden und mit dem Namen des Dritten, der die Zugangsberechtigung erwirbt, ersetzt werden. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist, Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist, wer das Besuchsrecht selbst vom Veranstalter erworben hat. Tickets, die als verloren oder gestohlen gemeldet werden oder mit Preisaufschlag weiterverkauft werden, werden gesperrt. 10.Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit. 11.Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes. 12.Das Ticketing Westfalenhallen übernimmt keinerlei Haftung, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch bei Programmänderungen und Ausfall einer Veranstaltung haftet das Ticketing Westfalenhallen nicht. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung haftet allein der Veranstalter. Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. 13.Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des Käufers, werden vom Ticketing Westfalenhallen ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages involviert sind, ist das Ticketing Westfalenhallen berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben. 14.Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie unsere Hausordnung als für sich verbindlich an. Den Text der Hausordnung können Sie hier einsehen. 15.Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken. Dortmund ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG). Stand: 14.03.2016 Veranstaltungszentrum Westfalenhallen GmbH Ticketing Westfalenhallen im Namen und für Rechnung der Westfalenhallen Dortmund GmbH © Copyright 2012 Westfalenhallen
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