Ausgabe herunterladen - Ärztekammer Schleswig

Nr. 10
Oktober 2015
Bad Segeberg
68. Jahrgang
Herausgegeben von
der Ärztekammer
Schleswig-Holstein
Mit den Mitteilungen
der Kassenärztlichen
Vereinigung
Schleswig-Holstein
Die Diskussion über Sterbehilfe beschäftigt Ärzte und Politik seit vielen Jahren. Im kommenden Monat steht eine Entscheidung an.
STERBEHILFE
T H E M E N
12
Kopfschmerzen:
Internationale
Tagung in Kiel
17
Lösungen für
die ambulante
Medizin
„Die Beihilfe zum Suizid ist
keine ärztliche Aufgabe“
Klare Positionierung von Prof. Frank Ulrich Montgomery. Im kommenden Monat
entscheiden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über Sterbehilfe.
S
elten nehmen sich die Abgeord­
neten des Deutschen Bundestages
so viel Zeit, um eine Entscheidung
zu fällen, wie beim Thema Sterbe­
hilfe. Nach langer Diskussion und
Anhörung vieler Experten soll im
Hausärztliche
Sprechstunde auf
kommenden Monat ohne Frak­
Hallig Hooge
tionszwang abgestimmt werden. Vier
Vorschläge, die meisten von ihnen frak­
tionsübergreifend erstellt, liegen den
Abgeordneten vor. Die Bundesärztekam­
Akademie: Musik mer hat sich anlässlich einer Experten­
und Medizin
anhörung am 23. September noch ein­
mal zum Thema positioniert. „Die Ini­
tiativen der verschiedenen Parlamenta­
riergruppen zeigen, dass es einen großen
Tätigkeitsbericht: Konsens gibt, Sterbehilfevereinen das
Handwerk zu legen. Ebenso unstrittig ist
Kammerarbeit
es, die Palliativmedizin, die Schmerzthe­
im Jahr 2014
rapie und die Hospizarbeit in Deutsch­
18
30
40
land weiter auszubauen“, sagte der Prä­
sident der Bundesärztekammer, Prof.
Frank Ulrich Montgomery. Er beschei­
nigte den Abgeordneten, sich mit „gro­
ßer Ernsthaftigkeit und sehr intensiv mit
einer möglichen gesetzlichen Regelung
der Sterbehilfe“ zu beschäftigen.
Montgomery hob besonders den
Gesetzentwurf der Abgeordneten Mi­
chael Brand und Kerstin Griese hervor,
der ein klares Verbot von Sterbehilfe­
organisationen vorsieht, aber auf weiter­
gehende gesetzliche Regelungen verzich­
tet. Diese sind nach Auffassung der Bun­
desärztekammer auch nicht notwendig,
weil die Berufsordnungen der 17 Lan­
desärztekammern hierzu Regelungen
getroffen haben. Danach ist es Aufgabe
von Ärzten, das Leben zu erhalten, die
Gesundheit zu schützen und wiederher­
zustellen, Leiden zu lindern und Ster­
benden Beistand zu leisten. „Damit gilt
schon jetzt für alle Ärzte in Deutsch­
land: Sie sollen Hilfe beim Sterben leis­
ten, aber nicht Hilfe zum Sterben“, so
Montgomery hierzu.
Diese Regelung sei Resultat eines in­
tensiven Diskussionsprozesses inner­
halb der Ärzteschaft, der sich über die
vergangenen Jahre hinzog. Diese Diskus­
sion führten auch die Ärzte in Schles­
wig-Holstein, die sich in den vergange­
nen Jahren mehrfach mit dem Thema
auseinandergesetzt haben. Im vergange­
nen Monat diskutierte die Kammerver­
sammlung über die Beihilfe zum Suizid.
Palliativmediziner bereicherten die Dis­
kussion mit Erfahrungsberichten aus ih­
rem Praxisalltag.
 W EI T ER AUF SEI T E 6
Anzeige
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
E D I T O R I A L // 3
Kollektives Misstrauen ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach einer aktuellen Umfrage eines Frankfurter Meinungsforschungsinstituts im Auftrag der Asklepios Kliniken haben 65 Prozent aller Befragten Angst, sich bei einem
Krankenhausaufenthalt mit einem multiresistenten Keim zu infizieren, und knapp die
Hälfte der Befragten fürchtet sich davor, im Krankheitsfall Opfer eines Behandlungsfehlers zu werden.
Dies ist vermutlich die Folge eines bekannten Phänomens der Risikokommunikation. Je ferner ein Schadenereignis unserer täglichen Wahrnehmung ist, desto größer ist
die Furcht vor dessen Eintreten. Das Besteigen eines Autos ist eben viel selbstverständlicher und weniger emotional belastend als das Abheben mit einem Flugzeug. Die tatsächliche Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls ist dabei umgekehrt proportional
zu den ausgelösten Ängsten. Ähnliches gilt für fast kollektive Hysterien vor einer Erkrankung mit Vogel- oder Schweinegrippe, während die Todesfälle an „banaler“ Influenza im gleichen Zeitraum in unserem Kulturkreis um Zehnerpotenzen höher lagen.
Die tatsächliche Wahrscheinlichkeit eines Behandlungsfehlers liegt gemessen an der
Zahl aller durchgeführten Behandlungen tatsächlich im unteren Promillebereich.
Gleichwohl beobachten wir mit Sorge, dass in periodischen Umfragen die einstige
souveräne Spitzenposition des Arztberufes im Ranking der vertrauenswürdigsten Berufsgruppen zu bröckeln beginnt. Feuerwehrleute, Sanitäter, Krankenschwestern/pfleger und Piloten liegen mittlerweile teilweise deutlich vorn. Dies nur einer negativen
Berichterstattung anzulasten wäre zu kurz gesprungen. Denn auch in den genannten
Berufsgruppen kommt es immer wieder zu Skandalen und Skandälchen aufgrund gravierenden individuellen Fehlverhaltens, ohne dass dies zu einem kollektiven Vertrauensdefizit führen würde. Wichtig und entscheidend ist letztendlich einzig und allein
die gelebte Wirklichkeit. Noch so viele Zertifikate und Qualitätssiegel im Eingangsbereich einer medizinischen Einrichtung können Patientinnen und Patienten nicht über
eventuell vorhandene Defizite an Organisation und Kommunikation und über fehlendes individuelles Engagement einzelner Mitarbeiter hinwegtäuschen. Und andererseits
lässt sich auch ohne äußere Zertifizierung durch einfache Maßnahmen wie ein funktionierendes und repressionsfreies Fehlermeldesystem nicht nur die Anzahl tatsächlicher
Fehler reduzieren, sondern auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Synchronstatt im häufig beobachteten Parallelmodus (wieder)herstellen.
Zugegeben: Das ist leichter gesagt als getan. Die zunehmende Kommerzialisierung
– und weniger die oft zitierte Ökonomisierung – führt häufig zu Prozessanpassungen
im Behandlungsablauf, die sich in der Industrie bewährt haben, in der Medizin aber
kontraproduktiv sind.
Ein weiteres Problem ist die steigende Komplexität der Behandlungsabläufe. Mit
viel Mühe haben wir in der Vergangenheit den Weg von der eminenz- zur evidenzbasierten Medizin verfolgt und sehen uns jetzt der Herausforderung und Forderung nach
einer personalisierten Medizin gegenüber, die mit Mitteln der analogen Medizin eindeutig nicht mehr zu bewältigen ist. Andererseits lassen sich die unstrittigen analogen
Elemente der Medizin auch nicht ohne weiteres digitalisieren. In diesem Spannungsfeld bewegt sich in Deutschland seit Jahren die Diskussion über den Sinn und die Notwendigkeit elektronischer Patientenakten und Behandlungstransparenz unter Wahrung des Arztgeheimnisses. Entscheidend ist letztendlich, dass die Digitalisierung von
Behandlungsabläufen keinen Selbstzweck an sich darstellt, sondern dazu dient, auch in
hochkomplexen Behandlungssituationen ein unabdingbares Vertrauensklima im ArztPatientenverhältnis zu erhalten und gegebenenfalls wiederherzustellen ...
Illustration: Bernd Schifferdecker
... gegen individuelles Vertrauen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr
Dr. med. Franz Joseph Bartmann
Präsident
Schreiben Sie uns gerne Ihre
Meinung – wir freuen uns über
Kritik und Anregungen:
[email protected]
4 // N A C H R I C H T E N
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
Inhalt
4
Ehrung der besten Auszubildenden
4
Bundesweiter Klinikprotest
4
Laborleistungen für Flüchtlinge
5
Leserbriefe
5
TI TE LTHEM A 6
Kammerversammlung diskutiert über Sterbehilfe
6
GES UN DHEIT S P OLIT IK 10
Parlamentarischer Abend: Im Gespräch mit der Politik
10
Clusterkopfschmerzen: Tagung in Kiel
12
KV-Abgeordnetenversammlung in Bad Segeberg
14
Tagung in Schleswig zur ländlichen Versorgung
15
Psych-KG wirft Fragen auf
16
TK-Jahresempfang in Kiel
17
IM NOR DEN
18
Ärzte richten Sprechstunde auf Hallig Hooge ein
18
Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft
20
Lymphnetz: Kooperation über die Berufsgruppen hinweg 22
Positives Fazit des Psychenet in Hamburg
23
20 Jahre Geriatrie in Neumünster
24
Serie: Neue Mitglieder der Kammerversammlung
25
P ERS ON A LIA 26
ARZT & REC HT 28
Befunderhebungsmangel – ein großes Haftungsrisiko
28
Anforderungen an die Ärzte präzisiert
29
FOR TB ILDU NGEN/ A K A D E M I E / E C S 30
Musik und Medizin: Jahresveranstaltung der Akademie 30
Fortbildungen im Oktober/November
32
Tagung zur Dermatologischen Histologie
34
K AS S ENÄ RZT LIC HE V ER E I N I G U N G 35
TÄTIG K EIT S BERIC HT DE R Ä R Z T E K A M M E R 40
ANZEIG EN
44
IMPR ES S UM / T ELEFONVE R Z E I C H N I S 50
Protest mit den zentralen Klinikforderungen in die Luft getragen: Mit Luftballons protestierten
Krankenhausvertreter wie hier in Borstel gegen die Reformpläne der Bundesregierung.
Besonders qualifiziert Kliniken protestieren
I
m vergangenen Monat wurden 48 besonders qualifizierte Auszubildende im
Kieler Schloss vom Landesverband der
Freien Berufe in Schleswig-Holstein
(LFB) mit Urkunde und Buch ausgezeichnet. Dr. Uta Kunze als Vertreterin
der Ärztekammer Schleswig-Holstein
freute sich dabei über die besonders hervorzuhebenden Ergebnisse von zehn
Absolventen zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) bzw. zur Operationstechnischen Angestellten (OTA).
LFB-Präsident Hans-Peter Küchenmeister appellierte bei der Feier an die
Auszubildenden: „Bleiben Sie mobil und
flexibel, ergreifen Sie jede Chance der
Fort- und Weiterbildung.“ Die freiberuflichen Kanzleien, Praxen und Büros
mit ihren Ausbildern seien, so Küchenmeister, ein wichtiger Baustein für qualifizierten Nachwuchs. Deshalb engagiere
sich der LFB auch in der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ in guter Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium. Als Vertreter der Landesregierung
begrüßte Küchenmeister Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und als Vertreter
der Investitionsbank Schleswig-Holstein
deren Vorstandsvorsitzenden Erk Westermann-Lammers. Meyer betonte die
Bedeutung der dualen Ausbildung. Sie
sei ein „einzigartiges Erfolgsmodell“, an
dem man festhalten werde. Das gelte für
das Handwerk wie für die Freien Berufe.
Meyer ermunterte die Jahrgangsbesten,
ihren Schwung, die Entscheidungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein aus ihrer erfolgreichen Ausbildung
mit auf ihren weiteren beruflichen Weg
zu nehmen. Er dankte den Freien Berufen für ihre große Ausbildungsbereitschaft, die maßgeblich mit zur niedrigen
Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland
beitrage. (PM/Red)
K
rankenhäuser aus ganz Deutschland
haben vergangenen Monat gegen die
geplante Klinikreform protestiert.
Bei der zentralen Kundgebung vor
dem Brandenburger Tor in Berlin waren auch viele Krankenhausvertreter aus
Schleswig-Holstein dabei. Verstärkt wird
der Protest durch zahlreiche begleitende
Aktionen im ganzen Bundesgebiet. Für
den 14. Oktober hatte die Schleswig-Holsteinische Allianz für die Krankenhäuser, der u. a. auch die Ärztekammer angehört, eine Kundgebung auf dem Kieler
Rathausmarkt angekündigt. „Seit Jahren
kritisieren wir die immense Arbeitsverdichtung in unseren Kliniken, die für unsere Mitarbeiter ein unerträgliches Maß
erreicht hat“, sagte Bernd Krämer. Der
Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) führt
die Arbeitsverdichtung auf eine nach seiner Ansicht „permanente Unterfinanzierung der Personal- und Sachkostensteigerungen in den Kliniken“ zurück. „So
wie es jetzt aussieht, wird auch das Krankenhausstrukturgesetz daran nichts ändern. Im Gegenteil: Wenigen punktuellen Verbesserungen stehen massive finanzielle Kürzungen gegenüber“, sagte
Krämer. Einige Kliniken im Land unterstützten den Protest mit einer „aktiven
Mittagspause“. Die Sana Kliniken Lübeck etwa luden alle Mitarbeiter für die
Mittagszeit ein, um sich von Geschäftsführer Klaus Abel noch einmal über die
Klinikforderungen informieren zu lassen. Dazu zählen die Finanzierung tariflicher Personalkostensteigerungen, die
Weiterführung des Versorgungszuschlages, mehr Personal, keine Qualitätsabschläge, faire Vergütung der Leistungszuwächse und eine neue Vergütungsgrundlage bei ambulanten Notfallbehandlungen. (PM/Red)
Titelbild: AdobeStock Christian Müller/
Foto: Forschungszentrum Borstel
NAC HRIC HT EN
N A C H R I C H T E N // 5
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LESERBRIEFE
Pünktchen und Barcode …
Flüchtlinge sollen schnell nach der Aufnahme medizinisch untersucht werden. Dazu sind auch
Laborkapazitäten erforderlich.
Schnelle Hilfe durch Labore
Foto: istockphoto Silvia Jansen
D
ie Gesundheitsuntersuchung bei
Flüchtlingen soll zeitnah nach Aufnahme in die Erstunterkunft erfolgen. Das hierfür benötigte Fachpersonal steht wie berichtet nicht immer in
ausreichender Zahl zur Verfügung. Untersuchungen erfolgten zum Teil erst,
wenn die Menschen bereits in Flüchtlingslagern mit hunderten anderen untergebracht waren. Damit stieg auch
die Gefahr einer schnellen Verbreitung
übertragbarer Erkrankungen. Vorbeugungsmaßnahmen wie Impfungen oder
auch Patientenisolierungen aber müssen
rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
Insbesondere hochansteckende Erkrankungen wie Masern oder Windpocken
könnten sich sonst ausbreiten, was wiederum Schließungen von Ersteinrichtungen zur Folge haben könnte.
Kein Nadelöhr stellen dagegen nach
eigenen Angaben die Leistungen medizinischer Labore dar. Das LADR Zen­
trallabor in Geesthacht (Dr. Kramer und
Kollegen) etwa sieht sich „in der Pflicht,
bei Untersuchungen auf Infektionserkrankungen zu helfen und deren Verbreitung zu verhindern“. In gut ausgestatteten Laboren besteht nach ihren
Angaben die Möglichkeit, binnen weniger Stunden große Mengen an Patienten
über die Blutuntersuchung gezielt auf einen Kontakt mit bestimmten Krankheitserregern zu überprüfen. Laut Asylverfahrensgesetz § 62 (Gesundheitsuntersuchung) sind Ausländer, die in einer
Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft leben, verpflichtet,
eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang
der Untersuchung und den Arzt, der
die Untersuchung durchführt. Ein modernes Großlabor hat die Möglichkeit,
Rückstellproben auch über einen längeren Zeitraum zu lagern und möglicherweise darüber hinaus notwendige Folgeund/oder Ergänzungsuntersuchungen
schnell durchzuführen. Eine gute Erreichbarkeit des Labors sowie eine hohe
Untersuchungskapazität sind Voraussetzungen, die in der Regel in allen größeren akkreditierten Laboren in Deutschland gegeben sind.
In Kramers Labor wurden zwischen
April und September rund 8.500 Blutproben von Flüchtlingen auf Hepatitis B und Syphilis analysiert. Einer Anfrage des Hamburger Gesundheitsamtes
im August 2015 zur Reihenuntersuchung
möglichst vieler Flüchtlinge auf Hepatitis A als Ergänzungsanalyse konnte das
Haus innerhalb weniger Stunden nachkommen. Hintergrund war ein neu aufgetretener klinischer Fall einer akuten
Hepatitis A bei einem Flüchtling. Eine
zügige Untersuchung der Kontaktpersonen konnte über die im Labor vorhandenen Rückstellblutproben kurzfristig realisiert werden. Nach Untersuchung von
492 Blutproben wurde dem Gesundheitsamt nach wenigen Stunden mitgeteilt, dass eine Durchseuchung von Hepatitis A-IgG-Antikörpern von 87,4 Prozent vorlag und kein weiterer der untersuchten Flüchtlinge zum Untersuchungszeitpunkt an Hepatitis A erkrankt
war. Weitere Maßnahmen wurden da­
raufhin auf Impfungen der Kinder gegen
Hepatitis A minimiert, eine möglicherweise unter den Flüchtlingen und der
Bevölkerung auftretende Verunsicherung konnte mithilfe der zügigen Labor­
analytik und medizinischer Maßnahmen verhindert werden. (PM/Red)
Eine kontinuierliche wissenschaftliche Fortbildung ist für Mediziner integraler Teil der ärztlichen Tätigkeit. Die dazu notwendige Fortbildung war leider in den letzten 30 Jahren zumindest im
ambulanten Bereich überwiegend an die Pharmaindustrie delegiert worden. Erhebliche Teile der Fortbildung degenerierten zu
akademischen Werbeverkaufsveranstaltungen. Diese Auswüchse
riefen Politik und Krankenkassen auf den Plan, die sich eine solche Steilvorlage nicht entgehen ließen: Lautstark und ohne eigenes finanzielles Risiko wurde anklagend mit dem Finger auf die
„raffgierigen“ Ärzte und die gewissenlose Pharmaindustrie gezeigt und legislative Konsequenzen eingefordert.
Was aber tat die ärztliche Regelungselite? Anstatt Fortbildung als
Teil der zu honorierenden ärztlichen Tätigkeit neu zu etablieren,
wurde in vorauseilendem Gehorsam ein Dokumentations- und
Kontrollsystem geschaffen, welches sich wohl keine andere akademische Berufsgruppe jemals bieten lassen würde. Fleißpünktchen und Klebezettelchen erinnern eher an Grundschulzeiten als
an akademisches Lernen. Die zeitweilige Veröffentlichung der
Fortbildungszertifikate im „Mitarbeiter des Monats“-Stil war an
Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten, vom völlig unangemessenen Verwaltungsaufwand einmal abgesehen.
Es wäre besser gewesen, sich an alte Zeiten zu erinnern, wo im
Rahmen von Ärztestammtischen ernsthaft nicht nur ein kollegialer Austausch gepflegt, sondern auch durch Einladung von
Fachkollegen wissenschaftliche Arbeit geleistet wurde. In unserem ärztlichen Qualitätszirkel gibt es das heute noch. Fachkollegen berichten über Kongressbesuche, Gremien- und Leitlinienarbeit sowie interessante Kasuistiken. Die Verknüpfung der hausärztlichen, fachärztlichen, klinischen, universitären und rehabilitativen Ebenen erfolgt im kollegialen Gespräch. Getränke und
ggf. Referenten bezahlen wir selber. Eine Win-win-Situation für
Niedergelassene, Klinikchefs und unsere Patienten.
Die für mich wichtigste Fortbildung ist aber noch eine ganz andere: das persönliche kollegiale Gespräch. Ich bin als Landarzt in
eigener Praxis in mehrere Ringe ärztlicher Kompetenz eingebettet: praxisintern und vor Ort, fachärztlich in der Umgebung und
weiter in den Fachabteilungen der Krankenhäuser der Umgebung. Praktisch zu jeder Zeit kann ich mir telefonisch fachlichen
Rat auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand „abrufen“ und
den Patienten diagnostische und therapeutische Wege ebnen.
Das ist für mich wertvoller als alle anderen Fortbildungsmedien,
wenn auch die Punkte, die ich dafür verdiene, genauso virtuell
sind wie die EBM-Punkte meiner KV-Abrechnung ab dem dritten Monat des Quartals.
Dr. Helmut G. Trapp, Lensahn
Zweifel an Qualitätskontrollen
Wir alle sind für Qualität, wollen selber überall höchste Qualität,
aber sie ist schwer zu messen. Also entstand erst QM, dann Zertifizierung, Begehungen – jetzt die Gründung eines ganzen Instituts. Wir hoffen alle, dass mehr Qualität zu mehr Sicherheit für
Mitarbeiter und Patienten im Gesundheitswesen führt, wir hoffen dies durch immer detailliertere Vorgaben und Kontrollen zu
erreichen. Eine ganze Qualitätsindustrie verdient schon daran
und die Mitglieder der bestimmt regelmäßig tagenden Institute
wollen auch bezahlt sein. Doch hilft das, ist das der richtige Weg?
Sind die Begehungen der Gesundheitsämter validiert? Inwieweit
ist es durch Steigerung der Qualitätskontrolle zur Senkung von
Fehlern im Gesundheitswesen durch Qualitätsmängel gekommen? Wird das verfolgt? Kann man das überhaupt post hoc messen? Und: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Ich bin überzeugt,
dass das Erreichen bestmöglicher Qualität jeden Tag von uns allen versucht werden muss. Ob dies durch immer mehr Institute,
komplexere und z. T. entmündigende Kontrollen zu erreichen ist,
zweifle ich an. Dr. Thomas Thormann, Kiel
6 // T I T E L T H E M A
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KAMMERVERSAMMLUNG
Sterbehilfe vor der
Entscheidung
Der Deutsche Bundestag wird sich im November erneut mit dem Thema
Sterbehilfe beschäftigen. Die Kammerversammlung diskutierte das Thema im
vergangenen Monat ohne den Druck, eine Entscheidung fällen zu müssen.
E
Vier
fraktionsübergreifend
Dr. Svante Gehring
erarbeitete Gesetzesvorlagen liegen dem
Deutschen Bundesgien deutlich, wo Tötung auf Verlantag vor. Der Wissengen vom Gesetzgeber erlaubt ist und wo
schaftliche Dienst des
die Zahlen in den vergangenen Jahren
Bundestages hat im
massiv angestiegen sind. Auf 1.000 ToVorwege bekannt gegeben, dass er bei drei desfälle in den Niederlanden entfallen
Vorlagen juristische
34 auf Tötung auf Verlangen. Der in der
Bedenken hat. UnSchweiz und im US-Bundesstaat Orebedenklich erscheint
gon erlaubte assistierte Suizid dagegen
dem Wissenschaftlinimmt
dort einen deutlich geringeren
chen Dienst nur der
erste Antrag (Dörflin- Anteil ein. In Oregon entfallen zwei, in
ger/Sensburg), dem
der Schweiz neun von 1.000 Todesfäljedoch die wenigslen auf den assistierten Suizid. Leffmann
ten Chancen auf Zumachte mit einigen Gedankenanstößen
stimmung der Parlamentarier eingeräumt zugleich die Vielschichtigkeit des Themas deutlich: Die Unumkehrbarkeit, die
werden.
Gefahr einer voreiligen Entscheidung,
die Frage, ob es bei einer Sterbehilfe zu
einer Abnahme der Tötungshemmung
kommen kann, ob man sich gar daran
gewöhnen kann. Aber auch die Fragen
nach einer möglichen Entlastungsverpflichtung und einer Einforderbarkeit
spielen in diesem Zusammenhang eine
wichtige Rolle.
Dr. Svante Gehring, Vorstandsmitglied der Ärztekammer und Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses,
zeigte das weite Spektrum, um das es für
Ärzte in dieser Diskussion geht: Nämlich von der Hilfe im Sterben bis zur Hilfe zum Sterben. Er machte deutlich, dass
die Ärztekammer ihre Berufsordnung
Foto: ÄKSH
ine Kammerversammlung, die sich
vornehmlich einem Thema widmet
und keine konkreten Entscheidungen oder Beschlüsse zum Ziel hat,
sondern breite Information und ein
umfassendes Stimmungsbild liefert:
Dies soll möglichst einmal im Jahr
in Bad Segeberg gelingen. Solche Veranstaltungen ohne die üblichen gesundheitspolitischen Diskussionen können,
so hofft Präsident Dr. Franz Bartmann,
auch Ärzte erreichen, die die Beschäftigung mit „urärztlichen Themen“ in Versammlungen der ärztlichen Organisationen zunehmend vermissen.
Ein solches Thema ist ohne Zweifel
die Sterbehilfe, für das die Delegierten
der Kammerversammlung im September zusammenkamen, kurz bevor die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages im kommenden Monat ohne Fraktionszwang hierüber abstimmen. Die ergebnisoffene und konstruktive Diskussion in Bad Segeberg zeigte die Vielschichtigkeit des Themas und machte auch
deutlich, dass es gute Argumente für unterschiedliche Meinungen hierzu gibt.
Dr. Carsten Leffmann, ärztlicher
Geschäftsführer der Ärztekammer, verwies in seiner Einleitung als Moderator noch einmal auf einige Meilensteine in der Diskussion über die Sterbehilfe: Der vielen noch präsente Diskurs zu
diesem Thema auf dem Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel gehörte dazu, die Beratung in der Kammerversammlung im
Frühjahr 2012, die Debatte zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag im
November 2014 und schließlich die Beratung verschiedener Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag im Sommer
dieses Jahres.
Die Bedeutung der Gesetzgebung
zu diesem Thema machte Leffmann mit
Zahlen aus den Niederlanden und Bel-
T I T E L T H E M A // 7
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
eventuell anpassen muss – in welche
Richtung, darüber sollte auch die Diskussion Aufschluss geben.
Zur Erinnerung: Die Musterberufsordnung (MBO) der Bundesärztekammer sagt zum Thema Sterbehilfe: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter
Achtung ihres Willens beizustehen. Es
ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie
dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ In der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein heißt es
bislang: „Der Arzt darf – unter Vorrang
des Willens des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes
für die sterbende Person lediglich eine
unzumutbare Verlängerung des Leidens
bedeuten würde. Der Arzt darf das Leben des Sterbenden nicht aktiv verkürzen. Er darf weder sein eigenes noch das
genau oder widersprüchlich formuliert
ist. Mit einem Beispiel aus der eigenen
Praxis und dem Beispiel des Schriftstellers Wolfgang Herrndorf zeigte sie eindringlich, was schwerkranke Patienten
den Suizid wählen lässt (siehe nebenstehenden Kasten).
Was aber würde es bedeuten, wenn
Deutschland etwa dem Beispiel Oregons mit dem ärztlich begleiteten Suizid
folgen würde? Klewitz stellte hierzu zunächst inhaltliche und prozedurale Kriterien des Oregon Death With Dignity
Act vor, nämlich Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit, eine innerhalb von sechs Monaten zum Tode führende Erkrankung,
zwei unabhängige Ärzte, ein mündlicher
und ein schriftlicher Antrag, die Anwesenheit von zwei Zeugen, 15 Tage Bedenkzeit und anschließend die erneute
mündliche Willensbekundung. Danach
kann eine tödliche Barbituratdosis verordnet werden, wobei die palliativmedizinische Behandlung im Mittelpunkt
bleibt und ein ausreichendes Hospizan-
Foto: Äksh
„Ich könnte mich nicht damit
abfinden, vom Tumor zerlegt zu
werden. Ich könnte mich damit
abfinden, mich zu erschießen.“
Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen.“ Deutlich kürzer und weniger einschränkend fasst es die Berliner
Ärztekammer in ihrer Berufsordnung.
Dort heißt es: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer
Würde und unter Achtung ihres Willens
beizustehen.“
Über dem Wohl aber steht nach
Meinung vieler der Wille des Patienten.
Im Patientenrechtegesetz ist „Voluntas
aegroti“ dem „Salus aegroti“ übergeordnet. Es sieht vor, dass jede medizinische
Behandlung auf der Einwilligung des
aufgeklärten Patienten beruhen muss,
weil nur sie die Freiheit des Entschlusses über Eingriffe in die körperliche Integrität gewährleistet, wie die Kammerabgeordnete und Palliativmedizinerin
Katrin Klewitz erinnerte. Als Mitglied
des Berufsordnungsausschusses verwies sie auch darauf, dass Patienten mit
einer Patientenverfügung vorsorglich
festlegen können, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen
oder zu unterlassen sind, falls sie nicht
mehr selbst entscheiden können. Klewitz zeigte, dass der Paragraf 16 der Berufsordnung in Schleswig-Holstein un-
gebot bestehen muss. Klewitz berichtete, dass 30 Prozent aller Personen, die
ein solches Rezept erhalten, es nicht verwenden. Auf Deutschland hochgerechnet wären unter solchen gesetzlichen
Voraussetzungen nach Angaben der Palliativmedizinerin rund 2.600 Selbsttötungen pro Jahr zu erwarten, dies entspräche einem Anteil von rund 0,3 Prozent aller Todesfälle.
Die wichtigsten Aspekte aus rechtlicher Sicht zur ärztlichen Sterbebegleitung trug der Segeberger Rechtsanwalt
Dr. jur. Klaus Kossen vor. Auch hier war
zunächst eine Begriffsklärung (siehe Definitionen in den Leisten) erforderlich.
Kossen machte deutlich, dass eine direkte Sterbehilfe mit dem humanen Heilauftrag des Arztes unvereinbar, nicht zu
rechtfertigen und strafbar ist. Zur indirekten Sterbehilfe verwies er auf die
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Hiernach darf der Arzt berücksichtigen, dass es keine Rechtsverpflichtung zur Erhaltung eines erlöschenden Lebens um jeden Preis gibt.
Maßnahmen zur Lebensverlängerung
sind nicht schon deshalb unerlässlich,
weil sie technisch möglich sind. Außer-
INTERAKTIONSMUSTER
Die Kammerdelegierte und Palliativmedizinerin Katrin Klewitz stellte in einem kurzen Abriss dar, wie sich
zwei schwerkranke
Patienten in bzw.
kurz vor der Terminalphase, beide
mit dem Wunsch
nach Suizid, entschieden haben.
Im ersten geschilderten Beispiel
handelt es sich um
einen anonymisierten Fall aus ih- Katrin Klewitz
rer eigenen Praxis,
im zweiten um den in den Medien berichteten Tod des Schriftstellers Wolfgang Herrndorf.
 Eine 62-jährige Anästhesieschwester mit Pankreas-Karzinom,
deren Mutter und Bruder nach ihrer eigenen Darstellung an ihren Krebserkrankungen „elendig eingegangen“ waren, hatte sich
für einen Notfall „Medikamente beiseite geschafft“. Palliativmedizinerin Katrin Klewitz berichtete, wie die Patientin ihren eigenen Tod „mit erstaunlicher mentaler Härte“ vorbereitete. Mit
zunehmenden Symptomen war bei der Patientin der Wunsch
nach aktiver Sterbehilfe aufgekommen. Ihrer Ärztin hatte die
Patientin gesagt: „Was jetzt kommt, möchte ich nicht mehr erleben.“ Die Patientin war aufgeklärt, verfügte über medizinische
Kenntnisse, war willensfähig und selbstbestimmt, hatte eine Erkrankung mit infauster Prognose und negative Erfahrungen im
engsten Familienkreis. Das Arzt-Patientenverhältnis war vertrauensvoll bei guter Pflege. Die Möglichkeiten der Palliativmedizin konnten ausgeschöpft werden und die Patientin war an
jeder Entscheidung maßgeblich beteiligt. In Absprache mit ihr
erfolgte eine palliative Sedierung. Das Vorgehen wurde im Beisein von Pflegekraft und Familie besprochen. Die Ernährungstherapie wurde bei fortgesetzter, aber restriktiver Flüssigkeitszufuhr auf Patientenwunsch beendet. Eine intensive pflegerische Begleitung war gewährleistet. Nach sieben Tagen verstarb
die Patientin im Lungenödem, sie war im Beisein ihrer Kinder
in der Terminalphase tief sediert.
 Der schwerkranke (Glioblastom, Erstdiagnose Februar 2010)
Schriftsteller Wolfgang Herrndorf beging kurz vor dem Terminalstadium im August 2013 Suizid mit einer im August 2010 illegal beschafften Waffe. Er hatte schulmedizinische Behandlungen und mehrere Operationen mitbestimmt an sich vornehmen
lassen, mit Komplikationen. Er berichtete von seinem Wunsch
nach Autonomie, von der Angst vor einer Wesensveränderung,
vor dem Verlust der Sprache, vor Infantilisierung und Siechtum. Auch er galt als aufgeklärter Patient, mit Sachkenntnissen über Ärzte und Medien, war willensfähig. Schulmedizinisch
war er nach drei Jahren austherapiert, mit infauster Prognose.
Er hatte ärztliche Betreuung durch diverse Fachärzte, durch einen Hausarzt, aber nicht durch einen Palliativmediziner. Der
ledige und kinderlose Autor hatte ein soziales Netz durch Partnerin und enge Freunde. Sein Sterbewunsch bezog keine aktive externe Beteiligung ein. Die drohende Handlungsunfähigkeit
durch neurologische Defizite nahm er wahr. Palliativmedizinerin Klewitz zitierte den Autor mit folgenden Sätzen: „Ich könnte mich nicht damit abfinden, vom Tumor zerlegt zu werden,
aber ich kann mich damit abfinden, mich zu erschießen. Das ist
der ganze Trick.“
8 // T I T E L T H E M A
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
P OS ITI O N EN ZU R ST E RBE HI L F E
Dr. Thomas Maurer
dem stellen die BGH-Richter klar: „Angesichts des Fortschritts medizinischer
Technologie bestimmt nicht die Effizienz der Apparatur, sondern die auf die
Achtung des Lebens und der Menschenwürde ausgerichtete Einzelfallentscheidung die Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht.“
Im Strafrecht ist die Beilhilfe zur
Selbsttötung bislang nicht erfasst. Die
Politik ringt aber seit Langem um ein
neues Gesetz, das Sterbehilfe und assistierten Suizid regelt. Kossen stellte in
diesem Zusammenhang die aktuellen,
weitgehend fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzesvorhaben vor, mit denen sich der Deutsche Bundestag beschäftigt:
1. Ein grundsätzliches Verbot jeder Beihilfe zum Suizid. Wer einen anderen
anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm
dazu Hilfe leistet, soll danach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Auch für Ärzte
und Angehörige soll es keine Ausnahmen geben. Dieses Vorhaben der Abgeordneten Sensburg und Dörflinger
aus der CDU favorisieren nach Stand
September 35 Abgeordnete.
2. Ein grundsätzliches Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid. Wer in
der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, soll mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Straffrei soll aber bleiben, wer nicht geschäftsmäßig handelt
und Angehöriger oder Nahestehender
ist. Diesem fraktionsübergreifenden
Vorhaben, für das meist die Abgeord-
Direkte
Sterbehilfe, also die
Tötung eines unheilbar Kranken aufgrund seines ernstlichen Willens durch
eine aktive ärztliche
Handlung, ist nach
dem Strafgesetzbuch
strafbar, mit dem humanen Heilauftrag
des Arztes unvereinbar und verstößt gegen den hippokratischen Eid („... auch
werde ich niemandem
ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn
ich darum gebeten
werde“). Sie verstößt
auch gegen die Vorgabe in § 16 der Musterberufsordnung (Beistand für Sterbende:
Es ist ihnen verboten,
Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie
dürfen keine Hilfe zur
Selbsttötung leisten“)
sowie gegen die Berufsordnung.
Foto: ÄKSH
Zahlreiche ärztliche und andere Verbände aus dem Gesundheitswesen haben sich zum
Thema Sterbehilfe geäußert. Dr. Henrik Herrmann stellte der Kammerversammlung
ausgewählte Positionen vor.
 Die Bundesärztekammer lud Ende 2014 zur Pressekonferenz. In einer Mitteilung
hierzu stellte die BÄK fest: „Die Berufsordnungen der Ärztekammern formulieren einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die
Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden
Beistand zu leisten. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die gegenwärtige Debatte über eine mögliche gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland bekräftigen die Ärztekammern, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören.“
 In den Grundsätzen der Bundesärztekammer vom 21. Januar 2011 heißt es: „Ein offensichtlicher Sterbevorgang soll nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in
die Länge gezogen werden. Darüber hinaus darf das Sterben durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Dies gilt auch für die künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar,
auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. Die Mitwirkung des Arztes bei der
Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.“
 Der Deutsche Ethikrat Ende 2014: „Situationen, in denen jemand einen Suizid plant
und eine andere Person bittet, ihn dabei zu unterstützen, sind vielgestaltig und von
zahlreichen, sehr unterschiedlichen Aspekten geprägt, die u. a. in der Beziehung der
Personen zueinander, in deren Biografien, in der Krankheitsgeschichte und in den Vorversorgungsbedingungen liegen. Die geltende Gesetzeslage, wonach weder ein Suizid
noch eine Beihilfe zu einem im rechtlichen Sinne frei verantwortlichen Suizid strafbar
ist, steht im Einklang mit den Prinzipien eines freiheitlichen Verfassungsstaates. Diese schließen es aus, den Suizid abstrakt-generell als Unrecht zu bestimmen. Deshalb
kann auch die Hilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid ihrerseits nicht generell als
Unrecht im Rechtssinne definiert werden, so umstritten die Freiverantwortlichkeit eines Suizids allgemein und ihre Erkennbarkeit im konkreten Einzelfall auch sein mögen. Allerdings sollten nach Auffassung der Mehrheit des Ethikrates Suizidbeihilfe sowie ausdrückliche Angebote dafür untersagt werden, wenn sie auf Wiederholung angelegt sind, öffentlich erfolgen und damit den Anschein einer sozialen Normalität ihrer
Praxis hervorrufen könnten ... Eine Suizidbeihilfe, die keine individuelle Hilfe in tragischen Ausnahmesituationen, sondern eine Art Normalfall wäre, etwa im Sinne eines
wählbaren Regelangebotes von Ärzten oder im Sinne der Dienstleistung eines Vereins,
wäre geeignet, den gesellschaftlichen Respekt vor dem Leben zu schwächen ... Schließlich könnte es die Anstrengungen der Suizidprävention unterlaufen, wenn eine Beihilfe
den Charakter einer gesellschaftlich akzeptierten Üblichkeit erhielte. Dabei ist es unerheblich, ob die Beihilfe durch eine Organisation oder eine Einzelperson erfolgt.“
 Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie zu den Gesetzesvorlagen 2015: „Eine Verbesserung der palliativmedizinischen
Versorgung und ein Ausbau der Hospize sind wünschenswert und notwendig. Die Ärzte sollten mehr Hilfestellungen für den Umgang mit Extremsituationen am Lebensende erhalten. Die DGHO lehnt eine Veränderung des Strafrechts ab, die die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung durch Ärzte wie auch jeden anderen Bürger infrage stellen würde. Die DGHO sieht in der gegenwärtigen Praxis keine Rechtsunsicherheit für
Ärzte, die Hilfe bei der Selbsttötung leisten. Ob ein Arzt Hilfestellung bei der Selbsttötung leisten will, ist eine individuelle Gewissensentscheidung. Eine Verpflichtung dafür ist nicht gegeben. Das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung
ist angesichts der eindeutigen Festlegung in der übergeordneten Norm des Strafrechts
verfehlt.“
 Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie im September 2015: „Es müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, die eine gute ärztliche Begleitung schwerstkranker älterer Patienten bis an ihr Lebensende ermöglichen. Bei der engen Assoziation von
Suizid und psychischen Erkrankungen muss in der Debatte über Suizid der Gedanke
der Suizidprävention stärker berücksichtigt werden. Die bestehenden strafrechtlichen
Regelungen zum Suizid und zur Suizidbeihilfe sollten bestehen bleiben. Organisierte
Sterbehilfevereine, die kommerzielle Interessen verfolgen, sollten verboten werden.“
 Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin im Juni 2015: „Die Anfrage nach ärztlicher Beihilfe zum Suizid ist ein sehr seltenes Phänomen. Diese absoluten Einzelfälle rechtfertigen keine Änderung des Strafrechts. Die palliativmedizinischen Möglichkeiten in Ruhe erklärt zu bekommen, als Familie mit einem sterbenden Angehörigen
ein multiprofessionelles Team zur Seite zu haben und über alle Nöte, Ängste und Beschwerden frei sprechen zu können, trägt oft erheblich zur Entlastung bei und kann die
individuelle Not deutlich lindern …“
T I T E L T H E M A // 9
Foto: Äksh
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neten Brand (CDU) und Griese (SPD)
genannt werden, signalisierten rund
200 Abgeordnete, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihre Unterstützung.
3. Ärzten soll Suizidhilfe ermöglicht
werden, damit keine Gefahr des Approbationsentzugs für den Suizidhilfe leistenden Arzt besteht. Dies soll an
folgende Voraussetzungen geknüpft
werden: irreversible, tödliche Krankheit eines volljährigen, einwilligungsfähigen Patienten, dessen voraussehbares Leiden durch einen Suizid abgewendet werden soll. Die ärztliche
Beratung des Patienten über Alternativen und Durchführung der Suizidassistenz wäre ebenfalls Voraussetzung. Die Hilfestellung des Arztes bliebe freiwillig. Dieses Vorhaben der Abgeordneten Hintze (CDU)
und Lauterbach (SPD) würde eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch,
nicht im Strafgesetzbuch, erforderlich
machen.
4. Sterbehilfevereine werden grundsätzlich zugelassen, nur die geschäftsmäßige Sterbehilfe wird unter Strafe gestellt. Dies soll laut Gesetzesvorhaben mit bis zu drei Jahren Gefängnis
bestraft werden. Ärzte dürften nach
dieser Vorlage wie bei der bisherigen
Rechtslage weiterhin straffrei Beihilfe leisten, wenn der Sterbewillige volljährig ist, frei verantwortlich handelt
und vorher eingehend beraten wurde.
Dieses Vorhaben der Abgeordneten
Künast (Grüne) und Sitte (Linke) soll
Ärzten Rechtssicherheit geben.
Kossen berichtete, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bereits Bedenken hinsichtlich
einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der Vorhaben zwei bis vier angemeldet hat.
Wie aber sehen es die Delegierten in der Abgeordnetenversammlung?
Die Diskussion spiegelte viele Facetten
des Themas wider. Klewitz verwies darauf, dass der Wunsch nach Suizid weniger aus Gründen der nicht ausreichenden Symptomkontrolle, sondern eher
aus Angst vor Verlust der Würde und
der Autonomie durch die fortschreitende Erkrankung entsteht. Dr. Rolf Drews
möchte die ärztliche Handlungsfreiheit
nicht einschränken: „Lassen wir es, wie
es ist.“ Auch mit der Formulierung der
Berliner Ärztekammer könnte er sich
anfreunden. Kammervorstandsmitglied
Dr. Gisa Andresen betonte: „Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, die
entscheidet, welches Leben beendet gehört.“ Die Zulassung von gewerbsmäßiger Sterbehilfe würde nach ihrer Ansicht
dazu führen. Sie könnte sich das zweite genannte Gesetzesvorhaben als Kompromiss vorstellen. Kammervorstandsmitglied Petra Imme gab zu bedenken,
dass Befragungen zum Thema schnell
Dr. Gisa Andresen
„Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, die entscheidet,
welches Leben beendet gehört.“
Indirekte
Sterbehilfe, also
die medikamentöse Behandlung eines Schwerstkranken, insbesondere potente Schmerztherapie, unter Inkaufnahme einer möglichen
Lebensverkürzung
als unbeabsichtigte Nebenwirkung, ist
straflos.
ein verzerrtes Bild vermitteln, weil man
gesunde, nicht aber die Sterbenskranken
fragt. Ihre Erfahrung: „Die meisten Patienten sind dankbar für die ihnen noch
verbleibende Zeit.“
Dr. Wilken Boie hätte Probleme mit
jeder der vorgestellten Gesetzesvorlagen.
Um das Arzt-Patientenverhältnis nicht
zu gefährden, wünscht er sich, dass alles bleibt, wie es ist. Nach Ansicht von
Kammervorstandsmitglied Dr. Christian Sellschopp geht die Musterberufsordnung über das, was Konsens in der Gesellschaft ist, hinaus. Er wünscht sich,
dass die jüngste MBO-Änderung wieder rückgängig gemacht wird, um diese
Diskrepanz zu beseitigen. Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann möchte Situationen, die Ärzte in Konflikte bringen
können, nicht in Recht gegossen wissen. Er könnte ebenfalls mit dem Berliner Modell leben. Nach Ansicht des Delegierten Dr. Norbert Jaeger gibt die Berufsordnung den Ärzten „alle Möglichkeiten, den Patienten zu helfen“. Suizidhilfe sollte nach seiner Ansicht nicht
dazu gehören. Dr. Thomas Maurer dagegen wünscht sich eine Lösung, die dem
Arzt klar die Straffreiheit gewährt. „Ich
habe Angst davor, niemanden zu finden,
der mir im Fall eines Falles ärztlich assistiert, und davor, dass mir jemand sagen kann, dass ich meine Entscheidung
gar nicht ernst meine – das ist paternalistische Medizin, bei der der Arzt seine eigene Meinung über die des Patienten stellt.“ Die Delegierte Vera Meyer
meint: „Kein Patient sollte Angst davor
haben, mit seinem Wunsch zu sterben
zum Arzt zu gehen. Die Menschen, die
Hilfe suchen, müssen sie auch bekommen.“ Vize-Präsident Dr. Henrik Herrmann machten die Zahlen aus den Niederlanden betroffen; er sprach sich gegen Gesetze aus, die solche Folgen auslösen können. Die Musterberufsordnung empfindet er als Einschränkung.
Würde und Wohl des Patienten müssen
nach seiner Ansicht besser berücksichtigt werden. Der Delegierte Dr. Gerdt
Hübner sprach sich dagegen aus, nichts
zu ändern: „Es braucht eine Lösung, um
gewerbsmäßige Sterbehilfe zu unterbinden und einen rechtsfreien Raum zu
verhindern.“
Dirk Schnack
1 0 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
PARLAMENTARISCHER ABEND
Transparenz als
oberstes Gebot
Ärztekammer und Zahnärztekammer im Gespräch mit Politikern
und Verbänden. Themen: Bürokratie und Patientensicherheit.
4,33
Milliarden Euro kosten bürokratische Anforderungen die deutschen Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen
jährlich. Anders ausgedrückt: Jede Praxis muss eine Arbeitskraft 100 Tage im Jahr
nur mit Bürokratie beschäftigen. Die
meiste Arbeit verursachen dabei Überweisungen, Auskünfte an Krankenkassen
auf Vordrucken, das
Bescheinigen von Arbeitsunfähigkeit, Befundübermittlungen
und formfreie Auskünfte an Krankenkassen.
Foto: Jörg Wohlfromm
E
in Parlamentarischer Abend am Tag
der Patientensicherheit – Thema und
Gesprächsstoff für den Austausch
mit den Politikern und Verbandsvertretern waren damit vorhersehbar.
Zum dritten Mal hatten die Ärztekammer und die Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein gemeinsam in deren
Räume am Kieler Westring eingeladen.
In erster Linie nutzten die gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsparteien die Möglichkeit, sich aus erster Hand zum Fokusthema ambulantes
Operieren zu informieren. Anästhesist
Dr. Ulf Richter und Zahnarzt Dr. Volker
Holthaus berichteten anschaulich aus
ihrem Arbeitsalltag. Sie machten dabei
auf Hürden und Probleme aufmerksam,
schafften es aber zugleich, die Freude an
ihrer Tätigkeit zu vermitteln. Dies gilt
insbesondere für die Behandlung von
Menschen mit Behinderungen, die sich
seit Jahrzehnten in Holthaus‘ Praxis besonders gut aufgehoben fühlen – er gilt
als einer der Zahnmediziner, die auf diesem Gebiet viel Erfahrung aufweisen.
Dr. Franz Bartmann und Dr. Michael
Brandt richteten als Präsidenten der einladenden Kammern das Augenmerk auf
die übergeordneten und beide Heilberufe betreffenden Themen Patientensicherheit und Bürokratie, die im anschließenden Austausch häufig im Mittelpunkt
der Gespräche standen.
Brandt zeigte, dass Patientensicherheit auch bedeutet, die an die Praxen
gestellten Anforderungen überschaubar und umsetzbar zu gestalten. Um
etwa Hygienebedingungen einhalten zu
können, bedarf es eines klaren Kataloges, den die Praxen abarbeiten können.
Nicht immer sind die Anforderungen
aber so klar geregelt, verwies Brandt auf
eine Hürde bei diesem Thema; Transparenz müsse eben auch für die Praxen
herrschen, die gesetzliche Bedingungen erfüllen sollen. Stichwort Hygiene:
Zum Tag der Patientensicherheit hatte es
eine Reihe von Veröffentlichungen gegeben, in denen über die Risiken für Patienten bei Behandlungen berichtet wurde. Einer Umfrage zufolge nehmen die
Patienten derzeit multiresistente Keime
als größte Bedrohung bei einer Klinikbehandlung wahr. Zwei Drittel aller Patienten fürchten, sich zu infizieren, weitere 49 Prozent befürchten einen Behandlungsfehler, 35 Prozent verunreinigtes Operationsbesteck. Auch Komplikationen beim Eingriff (33 Prozent) und
die Möglichkeit, dass ein Arzt aus Zeitmangel wichtige Informationen übersehen könnte (30 Prozent), verunsichern
viele Menschen vor einem Klinikaufenthalt. 27 Prozent sorgen sich wegen einer möglichen Verwechslung oder falscher Unterlagen und 24 Prozent wegen
der Verabreichung falscher Medikamente. Insgesamt aber, das zeigte die Umfrage ebenfalls, vermitteln Krankenhäuser
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AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Anzeige/Foto: Jörg Wohlfromm
einen positiven Eindruck, wenn es um
die Patientensicherheit geht: 22 Prozent
schätzen die hierzu getroffenen Maßnahmen der Kliniken als „sehr vorbildlich“ und 65 Prozent als „eher vorbildlich“ ein. Wichtigster Vertrauensfaktor
sind für die Patienten übrigens verständnisvolle Ärzte, die sich Zeit für Patienten nehmen.
Ein weiteres an diesem Tag diskutiertes Thema war die Bürokratie. Passend dazu hatte es erst wenige Tage vor
dem Parlamentarischen Abend eine Veröffentlichung des Nationalen Normenkontrollrates gegeben, der gemeinsam
mit den Spitzenverbänden der Selbstverwaltung eine Untersuchung zur Bürokratie in deutschen Praxen vorgenommen hatte. Ergebnis: Die Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen in
mittlungen und formfreie Auskünfte
Deutschland wenden im Jahr mehr als
verursachen großen Aufwand. Ob eine
vier Milliarden Euro für Bürokratie auf.
der Handlungsempfehlungen, die der
Die Formularwut bindet in jeder PraNormenkontrollrat daraufhin entwickelt
xis im Durchschnitt eine Arbeitskraft für hat, umgesetzt wird, ist derzeit offen, fest
hundert Tage im Jahr. Besonders Übersteht aber, dass das Thema unter den
weisungen, Auskünfte an Krankenkasbeim Parlamentarischen Abend anwesen auf Vordrucken, das Bescheinigen
senden Politikern angekommen ist.
von Arbeitsunfähigkeit, BefundüberDirk Schnack
G E S U N D H E I T S P O L I T I K // 1 1
Dr. Volker Holthaus (Foto links) hielt einen Kurzvortrag zum Thema
ambulantes Operieren. Holthaus machte in diesem Zusammenhang auf
die besonderen Probleme bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Der in Bad Segeberg praktizierende Zahnarzt
ist einer der anerkanntesten und erfahrensten Kollegen auf diesem Gebiet.
Auf dem Foto oben die Redner an diesem Abend: Dr. Michael Brandt, Dr.
Ulf Richter, Dr. Franz Bartmann und Dr. Volker Holthaus (von links).
Richter ging dabei besonders auf die Anforderungen an eine mobile Anästhesiepraxis ein. Neben ambulanten Operationen ging es an dem
Abend auch um die Themen Bürokratie und Patientensicherheit.
1 2 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
CLUSTERKOPFSCHMERZEN
Späte Diagnose
mit Folgen für
die Patienten
Internationale Tagung über Clusterkopfschmerzen in Kiel macht
die Versorgungsdefizite für die Betroffenen deutlich. Ärzte
erfahren im Medizinstudium zu wenig über das Krankheitsbild.
150
Teilnehmer, unter ihnen zur Hälfte Patienten, waren vergangenen Monat zur ersten
Europäischen Clusterkopfschmerzkonferenz gekommen. Berichtet wurde über die
Versorgungssituation
in mehreren europäischen Ländern. Zehn
Jahre vergehen, bevor
Patienten mit Clusterkopfschmerzen in
Ungarn adäquat diagnostiziert werden.
In Deutschland sind
dies acht Jahre, in den
Niederlanden nur 3,5
Jahre. Nun soll der
grenzüberschreitende Wissensaustausch
zu diesem Thema verbessert werden – Kiel
war hierfür der Auftakt.
Foto: Schmerzklinik Kiel
R
und 150 Teilnehmer, darunter
zur Hälfte Patienten, diskutierten auf dem Kongress in der Kieler Schmerzklinik mit Experten
aus Griechenland, Belgien, den
Niederlanden, der Türkei, Estland,
der Schweiz und Deutschland. Sie
berichteten von stark unterschiedlichen
Versorgungssituationen und Therapieansätzen in ihren Ländern. Nun streben
sie einen stärkeren internationalen Austausch an, damit die Zentren voneinander lernen können. Die Kieler Clusterkopfschmerztage waren der Anfang, sie
sollen zu einer grenzüberschreitenden
Optimierung der Versorgung beitragen.
Die wichtigsten Probleme fassten die
Teilnehmer zusammen:
 In allen Staaten der EU ist die Zeit
bis zur angemessen Diagnose zu
lang. Die durchschnittlichen Zeiten
in der EU betragen je nach Land von
3,5 (Niederlande) bis zu zehn Jahren
(Ungarn). Diese Zeiten müssen verkürzt werden.
 Es existieren keine einheitlichen europäischen Therapieleitlinien. Sie
müssen erarbeitet werden.
 In allen Staaten liegt eine offensichtliche Unterversorgung der Clusterkopfschmerz (CKS)-Patienten vor.
Die Art der Unterversorgung differiert in den verschiedenen Ländern.
In einigen Staaten gibt es eine Unterversorgung mit Akutmedikamenten, in anderen Staaten gibt es Unterversorgung mit vorbeugenden Medikamenten. Erforderlich ist in allen
Ländern der EU der Zugang zu wirksamen Medikamenten, Hilfsmitteln
und Therapien, einschließlich psychologischer Behandlung. Auch Angehörige müssen einbezogen werden.
 Besondere CKS-Patientengruppen
(Kinder, Schwangere, Senioren) wurden bisher in der EU nicht beach-
G E S U N D H E I T S P O L I T I K // 1 3
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Foto: Schmerzklinik Kiel
Bild rechts: Harald Müller, Präsident des Bundesverbandes der Clusterkopfschmerzselbsthilfeverbände, Prof. Dinos Mitsikostas, Präsident
der Europäischen Kopfschmerz Föderation und
Gastgeber Prof. Hartmut Göbel (von links) von
der Kieler Schmerzklinik. Bild unten: Ärzte und
Betroffene berieten und informierten sich gegenseitig über die Versorgungssituation.
tet. Es existieren keine speziellen Pro- Verläufe ohne Pausen. Trotz der von viegramme zur Versorgung dieser Palen als „Folter“ beschriebenen Schmertientengruppen. Diese müssen gezen erhalten rund 60 Prozent der Betrofschaffen werden.
fenen nie eine adäquate zeitgemäße Be Es gibt zu wenige wirksame Medikahandlung. Nur rund 30 Prozent werden
mente, wirksame Medikamente wur- überhaupt adäquat diagnostiziert. Haden aus wirtschaftlichen Gründen
rald Müller, Präsident der CSG, lebt seit
vom Markt genommen. Eine deutlirund 25 Jahren mit Clusterkopfschmerche Intensivierung der Forschung ist
zen – einer von rund 400.000 Betroffenotwendig, um zu wirksamen Medinen in Deutschland. Nach Angaben Gökamenten zu gelangen.
bels verstreichen von der ersten Attacke
 Es gibt erst in wenigen Staaten spebis zur richtigen Diagnose in Deutschzialisierte Kopfschmerzzentren. Geland durchschnittlich acht Jahre. Er
fordert wird, in allen Staaten speziaselbst sieht monatlich zwischen 50 und
lisierte Zentren aufzubauen und den 70 Patienten mit Clusterkopfschmerzen,
unlimitierten Zugang zu diesen Zen- weil seine Einrichtung eines von buntren herzustellen und zu gewährleisdesweit acht Kompetenzzentren für dieten. Kann im jeweiligen Land eine
se Erkrankung ist. Ein Hausarzt dagespezialisierte Behandlung oder Digen bekommt in seinem ganzen Berufsagnose nicht durchgeführt werden,
leben nach Schätzung Göbels ein oder
muss es möglich sein, dass Patienten
zwei Patienten mit Clusterkopfschmerden grenzüberschreitenden Zugang
zen zu sehen und kann sie deshalb auch
zu einem spezialisierten Zentrum ei- nur schwer diagnostizieren. Im Studium
nes anderen Landes erhalten.
wird über Clusterkopfschmerzen kaum
 Eine EU-weite Vernetzung der speetwas vermittelt, und anschließend
zialisierten Kopfschmerzzentren soll kommt alle 15 Jahre ein Patient mit diegefördert werden.
ser Erkrankung in die Praxis. Die Folgen
 Die stärkere Berücksichtigung der
sind oft Doctor-Hopping und Fehldiagtrigemino-autonomen Kopfschmernosen. „Daran können Biografien scheizen (TAK) in der Ärzteausbildung ist tern und Familien zerbrechen“, sagt der
notwendig.
Präsident der CSG, Harald Müller. Sei Bisher finden präventive Maßnahne Organisation hat die Kriterien, die sie
men zu wenig Beachtung Diese müs- von einer kompetenten Einrichtung ersen ausgebaut werden.
warten, selbst formuliert und stellt die
Initiatoren der Veranstaltung waren die
Zertifizierung für die KompetenzzentKieler Schmerzklinik von Prof. Hartren aus. Dass inzwischen acht Einrichmut Göbel und der Bundesverband der
tungen in Deutschland diese VoraussetClusterkopfschmerz Selbsthilfe-Grupzungen erfüllen, betrachtet Müller als
pen (CSG). Sie berichteten in einer Pres- Fortschritt, aber nicht als ausreichend.
sekonferenz auch aus dem Alltag der Be- Nördlich von Bochum gibt es derzeit nur
troffenen. Zwischen 15 Minuten und drei Kiel als Kompetenzzentrum. BundesStunden dauern die extrem schmerzweit sollte es nach Vorstellungen Mülhaften Attacken. Bis zu acht solcher An- lers ungefähr doppelt so viele geben wie
fälle pro Tag müssen die Betroffenen erderzeit. Ein paar mehr werden es nach
leiden. Die einseitig um das Auge aufseiner Beobachtung demnächst noch
tretenden Schmerzen sind von Augenschaffen, die Voraussetzungen zu erfülrötung, Tränen und Nasenlaufen und/
len. Außerhalb Deutschlands gibt es bisoder -verstopfung begleitet. Sie können
lang keine Kompetenzzentren. Müller
in zeitlich abgesetzten Perioden in Clus- hofft nun, dass die deutschen Zentren
tern für mehrere Wochen oder MonaVorbild für vergleichbare Einrichtungen
te auftreten, es gibt aber auch chronische in anderen Ländern werden.
Um die Situation zu verbessern, verstärken die Betroffenen die Arbeit auf
politischer Ebene. Immerhin konnte für
die Kieler Konferenz Martin Schulz als
Schirmherr gewonnen werden. Der Präsident des Europäischen Parlamentes
schrieb den Teilnehmern: „Unser Organ
erkennt an, dass im Bereich der medizinischen Forschung, Analyse und folglich auch der Behandlung von Patienten
in Europa ein besser koordinierter Ansatz erforderlich ist.“ Zugleich machte
Schulz deutlich, dass er die Vernetzung
Kompetenzzen­tren
zwischen Patienten und medizinischem
für die Behandlung
Fachpersonal schätzt. Auch Bundesvon Clusterkopfgesundheitsminister Hermann Gröhe
schmerzen gibt es in
Deutschland. Die Kie- (CDU) hofft nun auf grenzüberschreiler Schmerzklinik war tende Erkenntnisse.
das erste zertifizierte
Müller und Göbel sprachen sich auZentrum in Deutschßerdem dafür aus, den Zugang zu den
land und ist in ganz
Norddeutschland bis- Kompetenzzentren zu erleichtern. Zwar
hat die Kieler Schmerzklinik inzwilang das einzige. Das
schen Verträge mit allen Krankenkasnächstgelegene befindet sich in Bochum.
sen, ist aber eine Ausnahme. Nicht jede
Die Selbsthilfeverbän- Kasse zahlt an jedem Kompetenzzentde, die die Einrichrum die Behandlung. Und auch bei der
tungen selbst zertifizieren, wünschen sich ärztlichen Selbstverwaltung ist laut Müller noch viel Aufklärungsarbeit zu leisdoppelt so viele Zen­
tren und vergleichba- ten. Wenn er in Kassenärztlichen Vereire Einrichtungen auch nigungen über die Notwendigkeit von
in anderen europäischen Ländern. Auch Verordnungen für seine Gruppe spreder Zugang müsse er- chen will, fühlt er sich nicht immer ernst
leichtert werden.
genommen.
Dirk Schnack
Acht
1 4 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
KURZMELDUNGEN
Aussetzung des CE-Zertifikats
Das CE-Zertifikat für alle Medizinprodukte des Herstellers Silimed wurde nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgesetzt. „Die benannte Stelle TÜV Süd hat kürzlich eine Inspektion der Produktionsstätte in Brasilien durchgeführt und festgestellt, dass
die Oberfläche einiger Produkte mit Partikeln verunreinigt
war“, heißt es in einer Empfehlung des BfArM vom 24. September. Hierbei handelt es sich um mehrere Silikon-Implantate. Das Bundesinstitut empfiehlt, diese Produkte bis auf Weiteres nicht zu implantieren. Die Liste der Produkte findet sich
in den Empfehlungen (www.bfarm.de). Auf der Webseite wird
das Institut auch über neue Erkenntnisse informieren. (PM/
Red)
Versicherungsschutz für die
Behandlung von Flüchtlingen
Die Deutsche Ärzteversicherung hat beschlossen, Ärzten und
Zahnärzten, die Flüchtlinge ambulant behandeln, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. „Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge
von Ärzten und Zahnärzten“, teilte die Versicherung Ende September mit. Jedem Arzt und Zahnarzt werde auf Wunsch eine
entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, die Regelung gelte aber auch ohne diese explizite Bestätigung. „Der
Versicherungsschutz gilt sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche der jeweiligen
Bundesländer bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden“, heißt es in einer Mitteilung der Versicherung. (PM/Red)
Weltdiabetestag in Schleswig
Die Schleswig-Holsteinische Gesellschaft für Diabetes richtet die Feier zum Weltdiabetestag am 14. November in diesem Jahr im Schleswiger Kreishaus aus. Das Motto in diesem
Jahr lautet „gesunde Ernährung – gesundes Leben“. Von 14
bis 17 Uhr soll ein vielfältiges Programm aus über 20 Vorträgen von Experten rund um den Diabetes mit einem Aktionsprogramm kombiniert werden. Neben Prävention, Früherkennung und Verhinderung von Folgeerkrankungen sowie Therapie und Selbsthilfe stehen auch Beratung und Hilfe im Alltag
auf der Agenda. Zum Abschluss der Veranstaltung ist ein gemeinsamer Spaziergang zum Schloss Gottorf vorgesehen. In
Anwesenheit des Schirmherren Ministerpräsident Torsten Albig soll das Schloss im blauen Licht der Vereinten Nationen erstrahlen. (PM/Red)
Ideen zur Schlaganfallversorgung sind gefragt
Das Schlaganfallnetzwerk und der Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein laden am 21. Oktober zu einer Veranstaltung
über die Schlaganfallversorgung ein. Im Rahmen einer Open
Space-Tagung können die Teilnehmer eigene Ideen, wie die
Versorgung verbessert werden könnte, einbringen oder Partner und Initialzündungen suchen. Ziel ist, dass die Konzepte unabhängig von ihrem Realisierungsstatus einem breiteren
Publikum vorgestellt und Mitstreiter gefunden werden. Für
die begrenzten Teilnehmerplätze kann man sich unter
www.schlaganfall-sh.de/gnndsnnm anmelden. Die Teilnahme
ist kostenlos. Vor der Präsentation von Projektideen werden
Dr. Renée Buck aus dem Kieler Gesundheitsministerium und
Prof. Günther Deuschl vom Schlaganfallnetzwerk SchleswigHolstein Impulsvorträge halten. (PM/Red)
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
KVSH
Service für
Patienten
Terminservicestellen und Flüchtlinge beschäftigen die Abgeordneten der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein.
D
ie KV Schleswig-Holstein will die
Praxen durch die Einrichtung der
gesetzlich geforderten Terminservicestelle möglichst wenig belasten. Wie das gelingen kann, erläuterte die KV auf ihrer jüngsten Abgeordnetenversammlung
in Bad Segeberg. So soll das Modell, das
auf einer Idee des Berufsverbandes der
Orthopäden und Unfallchirurgen basiert, funktionieren: Patienten erhalten von ihrem Hausarzt eine Überweisung und suchen sich zunächst wie bislang selbst einen Facharzt-Termin. Gelingt dies nicht innerhalb einer Woche,
holt sich der Patient bei seinem Hausarzt
einen Überweisungscode, der auf die
Überweisung geklebt wird, und wendet
sich damit an die Terminservicestelle,
die alle Daten von ihm aufnimmt, ihm
einen Facharzt in Wohnortnähe und einen Gutscheincode nennt. Damit wendet sich der Patient an den betreffenden Facharzt, der ihm einen Termin innerhalb einer Woche nennt. Der Facharzt koppelt die Terminvereinbarung
über das elektronische KVSH-Portal zurück, sodass dort eine Auswertung aller
vermittelten Termine erfolgen kann. Die
Terminservicestelle stellt zugleich sicher, dass eine gleichmäßige Beanspruchung der Fachärzte unter Berücksichtigung der regionalen Dichte erfolgt. Sollte kein Termin in einer Praxis möglich
sein, vermittelt die Stelle einen Termin
im Krankenhaus. Dazu sind eine Rahmenvereinbarung mit der Krankenhausgesellschaft und feste Ansprechpartner
in den Kliniken erforderlich. Die KV erwartet, dass die meisten Patienten ohne
Einschaltung der Terminservicestelle ihren Facharzttermin weiterhin selbst organisieren, weil sie eine Wunschpraxis
bevorzugen. So wird wenig in die bisherige Praxis eingegriffen und der Organisationsaufwand gering gehalten. Außerdem müssen Fachärzte bei diesem Modell weniger Termine als bei Alternativmodellen an die Servicestelle melden.
Auch eine saubere Auswertung der vermittelten Termine wäre so möglich. Die
Terminservicestelle soll zu vergleichbaren Zeiten wie Arztpraxen erreichbar
sein und von Patienten nicht als „Medizinservicestelle“ genutzt werden können,
sondern auf die reine Terminvermittlung beschränkt bleiben.
Die KV-Vorstandsvorsitzende Dr.
Monika Schliffke ging in ihrem Bericht
zur Lage auch auf die Situation der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge ein.
In diesem Zusammenhang verwies sie
darauf, dass der Leistungsumfang geringer ist als bei GKV-Versicherten. „Manchem Arzt mögen die Leistungsvorbehalte unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Menschen auf die Seele
schlagen, aber das gehört zu den Realitäten, denen man sich zu stellen hat“, sagte Schliffke und fügte unter Hinweis auf
ausgelastete Kapazitäten hinzu: „Wenn
wir ehrlich sind, mehr ist auch nicht zu
schaffen.“ Es sei „gute und richtige Medizin“, das „unmittelbar lebensnotwendige oder schmerzstillende Bedürfnis des
Patienten“ in den Vordergrund zu stellen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Schliffke warnte auch vor Lücken im
Impfschutz von Flüchtlingen und forderte die Bundesregierung auf, ausreichend
Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Nur
so könnten drohende Engpässe verhindert und Asylsuchende sowie Bevölkerung umfassend vor Infektionskrankheiten geschützt werden. Diese Forderung
mündete in eine Resolution, die die Abgeordneten an diesem Abend verabschiedeten. „Es ist umgehend zu prüfen, welche Impfkapazitäten zur Verfügung stehen und welche Impfstoffe rechtzeitig
nachproduziert werden müssen“, heißt es
darin. Die Abgeordneten verwiesen darauf, dass viele Flüchtlinge geschwächt in
den Aufnahmeeinrichtungen ankommen
und in der kühleren Witterung schwere
Erkältungen und Grippe drohen. Zudem
bestehe hohe Ansteckungsgefahr, weil
die Menschen auf engstem Raum zusammenleben müssen. Dies gelte auch
für andere Infektionskrankheiten. (di)
G E S U N D H E I T S P O L I T I K // 1 5
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
S
LÄNDLICHE VERSORGUNG
ich als Energiewendeminister zum
Thema medizinische Versorgung zu
äußern, kann gefährlich sein – Ressortzuständigkeiten werden überschritten und die fachliche Expertise liegt eindeutig in anderen Bereichen. Es liegt aber auch eine Chance
darin, nämlich einen Blick von außen
beizusteuern, den die Fachleute im Gesundheitswesen nicht mehr haben. Robert Habeck von den Grünen hatte auf
einer Veranstaltung in Schleswig den
Mut, sich nicht hinter seiner RessortzuWie kommt der Arzt aufs Dorf? Der für ländliche Räume zuständige
ständigkeit zu verstecken, sondern sich
auf Einladung der Gesundheitsregion
Minister Robert Habeck rät Kommunen zu gemeinsamen Lösungen.
Nord zu diesem Thema zu äußern.
jekte sind aus seiner Sicht schon deshalb
Mit der medizinischen Daseinsvorerforderlich, weil es keine Pauschallösorge im ländlichen Raum könnte es in
sungen für die unterschiedlichen Bedinwenigen Jahren in manchen Regionen
gungen in den Regionen gibt. Fest steht
Schleswig-Holsteins Probleme geben.
für Habeck, dass sich die Kommunen
„Wo es heute schon schwach ist, wird es
dazu durchringen müssen, mehr nach
tendenziell eher schlechter“, befürchtet
gemeinsamen Lösungen zu suchen, statt
Habeck mit Blick auf Bevölkerungszahl,
Infrastruktur und ärztliche Versorgung. „Kirchturmpolitik“ zu betreiben. Alle BeDenn der Trend, dass Menschen eher Re- teiligten sieht er aufgefordert, „wegbrechende Strukturen anders zu organisiegionen mit guter Infrastruktur als Lebensmittelpunkt wählen, wird anhalten – ren“. Für entsprechende Projekte sieht er
gute Chancen auf Fördermittel.
und damit die Chance auf einen Arzt im
Auch der Schleswiger Arzt Dr. CarsDorf abnehmen. Habeck ermunterte die
Selbstverwaltung, sich mit kreativen Ide- ten Petersen glaubt, dass ein Umdenken
der kommunalen Entscheidungsträger
en und Modellprojekten um die künftige Versorgung zu kümmern. Modellpro- noch einiges bewirken kann. Der KV-
Kirchturmpolitik
behindert Lösung
Anzeige
Foto: di
Energiewendeminister Robert Habeck bei der Veranstaltung der Gesundheitsregion Nord in Schleswig.
Kreisstellenleiter nannte als Beispiel Ambulatorien in Markttreffs, die nur zeitweise besetzt sind. Zugleich wünscht er
sich eine engere Kooperation zwischen
Kommunen, Ärztenetzen und den örtlichen KV-Vertretern. Als beispielhaft
nannte er den Kreis Dithmarschen, der
wie berichtet einen hausärztlichen Koordinator eingestellt hat, der mit den kommunalen Entscheidungsträgern über die
ärztliche Versorgung spricht. Es gibt aber
auch Initiativen in anderen Regionen.
Das Amt Arensharde etwa erarbeitet einen eigenen Masterplan für die Gesundheitsversorgung. Für Petersen steht aber
fest, dass auch die Ärzte selbst einiges
tun können. Ganz oben auf seiner Liste: Das Image des Landarztes verbessern.
Auf positive Resonanz stieß die Forderung von AOK-Landesdirektor Thomas Haeger, durch verstärkte Delegation
Versorgungslücken zu schließen. Doch
auch hier steckt der Teufel im Detail und
die Selbstverwaltung hat dabei kein gutes Bild abgegeben, wie Hausarzt Dr. Stefan Jost zeigte: Die KBV-Regelungen zur
nicht-ärztlichen Praxisassistentin haben
in Schleswig-Holstein zu Frust in den
Praxen geführt, weil die bestehenden
Qualifikationen nicht für die Abrechnung der entsprechenden Ziffern anerkannt wurden. Neben verstärkter Delegation sprach sich Haeger auch dafür aus,
die Telemedizin besser zu nutzen.
Dirk Schnack
Info
Zur Stärkung der
ländlichen Gesundheitsversorgung gibt
es in Schleswig-Holstein verschiedene Initiativen. Beispiele
sind der hausärztliche Koordinator des
Kreises Dithmarschen
und der Masterplan
des Amtes Arensharde
für die Gesundheitsversorgung.
1 6 // G E S U N D H E I T S P O L I T I K
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN
des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes zustande. Er fordert in
seiner Stellungnahme, die er im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abgab, eine „demokratische Legitimation“ der konkreten handelnden Personen. Denn schließlich wird in Grundrechte eingegriffen, wenn Menschen gegen ihren Willen medizinisch behandelt
werden. Dazu bedürfe es einer „hoheitlichen Entscheidung“, die in einer „ununterbrochenen Legitimationskette“ an
die ausführenden Mediziner oder PfleWer darf zwangsweise eingewiesene psychisch Kranke behandeln
gekräfte weitergegeben wird. Besonders
und pflegen? Laut Gesetz in Schleswig-Holstein nur Personal,
im Blick sind Einrichtungen in privater
das „fachlich und persönlich“ geeignet ist. Aber wie soll das
oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft,
da sie nicht – wie kommunale oder langeprüft werden? Hierfür gibt es nur ein Minimalkonzept.
deseigene Krankenhäuser – unter parlamentarischer Kontrolle stehen. In
Schleswig-Holstein sind inzwischen die
er Befehle von Stimmen im einer mit Abgesandten der Kommunalen
meisten psychiatrischen Einrichtungen
genen Kopf bekommt oder
Spitzenverbände, also dem Landkreisfrei-gemeinnützig, kirchlich oder privat.
meint, von Strahlen aus dem
tag und dem Städteverband SchleswigDie Mehrheit der Mitglieder im SozialFernseher bedroht zu werHolstein, zusammen, um über Ausweund Gesundheitsausschuss schloss sich
den, ist möglicherweise vorge zu beraten. Eine Untergruppe des oh- der Argumentation des Richterverbanübergehend in einer psychianehin eingesetzten Arbeitskreises Psydes an und übernahm die Formulierung.
trischen Klinik gut aufgehochiatrie solle sich mit diesen vorläufigen Das Gesetz erhielt am Ende die Stimmen
ben. Doch zur akuten Störung gehört
Empfehlungen befassen und dem Minis- der drei Regierungsparteien SPD, Grüne,
oft, dass die Betroffenen ihre Krankterium „sehr kurzfristig Konkretisierun- SSW sowie die der CDU.
heit nicht anerkennen, also auch keine
gen zuleiten“. Dann solle der Katalog als
„Vielleicht fehlte uns allen gemeinBehandlung wollen. Zudem haben vieHandlungsempfehlungen für die Kreisam das juristische Gespür, um die Nule chronisch psychisch Kranke bereits
se und Städte erlassen werden. Bis Mitte ancen und Folgen zu verstehen“, sagte
schlechte Erfahrungen mit dem mediSeptember lag allerdings noch nichts vor, selbstkritisch ein Mitglied des Ausschuszinischen System gemacht und verweiwie eine Nachfrage zeigte.
ses. Allerdings sei auch aus dem Minisgern eine Behandlung. Um einen MenDie vorläufigen Empfehlungen sehen terium kein Hinweis auf ein mögliches
schen aber zwangsweise zu behandeln,
vor, dass bei allen Neubesetzungen von
Problem gekommen. Das könnte am
setzt die Verfassung hohe Hürden. Das
Stellen ab sofort eine Eignungsprüfung
Ende noch größer werden: Im Wortlaut
Land Schleswig-Holstein wollte mit eivorgenommen wird. Spitzenpersonal wie des Gesetzes ist das „am Vollzug beteiner Neufassung seines „Psychisch-KranChef- und Oberärzte sowie die Pflegeligte Personal“ nicht auf psychiatrische
ken-Gesetzes“ wie berichtet die Probledienstleitungen werden „fortlaufend geKliniken beschränkt. So könnten auch
 Die Unterbringung
me beseitigen. Aber bereits im Juli schei- von psychisch Kranprüft“. Für alle anderen Ärzte und Pflege- Regelkrankenhäuser in privater oder
terte das Gesetz, das nach einem Vorlauf ken findet auf mehre- kräfte, die zu einem zu wählenden Stichfrei-gemeinnütziger Trägerschaft betrofren Wegen statt: Zivilvon zwei Jahren seit Mai in Kraft ist, am
fen sein, wenn psychisch Kranke gegen
rechtlich über das Be- tag in einer Einrichtung beschäftigt sind,
Amtsgericht Oldenburg: In vier Fällen
rät das Ministerium zur denkbar simpels- ihren erklärten Willen behandelt wertreuungsrecht, strafrechtlich, wenn eine
weigerte sich das Gericht, Menschen in
ten Prüfung: Die fachliche Eignung hängt den müssen. Zwar legen die meisten PaStraftat vorliegt, sogeschlossene Einrichtungen einzuweian „formellen Beschäftigungsvoraussettienten Wert darauf, geheilt zu werden.
wie „öffentlich-rechtsen. Grund: Die laut Gesetz erforderlizungen“, etwa einer Berufsausbildung.
Die Praxis aber zeigt anderes: In einem
lich“ durch die Psyche „fachliche und persönliche Eignung“ chisch-Kranken-GeUm die Belegschaft eines Krankenhauses Fall, der ebenfalls in Oldenburg verhandes Krankenhauspersonals sei nicht
als „geeignet“ einzustufen, könne die „lis- delt wurde, verweigerte ein Mann, der
setze der Länder.
nachgewiesen. Formal beanstandete das  Die Zahlen der Un- tenmäßige Vorlage“ der Angaben an die
in einer psychiatrischen Klinik untergetergebrachten – wobei Stadt- oder Kreisverwaltung ausreichen.
Gericht zudem, dass im Gesetz keine
bracht war, eine Operation. Das Gericht
nicht unterschieden
Frist für diese Prüfung genannt war.
Noch vager wird es bei der persönlichen
gab ihm Recht. Schriftlich bessert das
wird, ob Menschen
„Das fällt uns auf die Füße“, hieß es
Eignung: Nach dem Vorschlag des Minis- Ministerium nach: Diese „Beleihungszwangsweise eingeaus einem Fachkrankenhaus. In der Sze- wiesen sind oder mit
teriums soll grundsätzlich angenommen
problematik“ beziehe sich vor allem auf
ihrem Aufenthalt in
ne herrschte Alarmstimmung, es gab
werden, dass medizinisches wie pflegedie Intensivstationen. Und bisher kaPsychiatrie oder Heim risches Klinikpersonal für den Beruf geKrisengespräche zwischen Kranken­
men die Fälle auch selten vor. In einem
einverstanden sind –
hausvertretern und Landräten. Das Geeignet ist; der Nachweis wird durch die
Fall aus dem Jahr 2014 habe die Fachaufwachsen stetig.
sundheitsministerium besserte nach:
sicht auch keinen Regelungsbedarf gese Bundesweit 78.000 „beanstandungsfreie Beschäftigung“ erMitte Juli verschickte das Ministerium
bracht. Nur wenn das Arbeitsverhältnis
hen. Damals allerdings galt das neue GeFälle von Unterbringung nach den Psych
einen acht Punkte umfassenden „Entnicht „beanstandungsfrei“ ist, etwa wenn setz noch nicht.
KGs der Länder zähl- eine Abmahnung oder ein Eintrag in eine
wurf von Handlungsempfehlungen für
Bernd Krämer, Geschäftsführer der
te das Bundesjustizdie Kommunen“. Darin wird den KreiPersonalakte vorliegt, bedarf es einer Ein- Krankenhausgesellschaft Schleswigministerium für das
sen und kreisfreien Städten des Landes
zelfallbewertung. Damit schlägt das MiHolstein, fürchtet: „Das Thema kann
Jahr 2011. Im Jahr
– die Aufsichtsbehörden der Kliniken
nisterium einen Zirkelschluss vor: Wer
durchaus weit ausstrahlen.“ Auch wenn
2000 waren es rund
sind – dringend geraten, „unverzüglich“ 57.000 Fälle.
in einer Klinik arbeitet, ist dafür geeigdie Kreise und Städte Aufsichtsbehör In Schleswig-Holmit der Kontrolle zu beginnen, am besnet und hat seine Eignung durch den Ar- den sind, sieht er das Ministerium in der
stein stieg die Zahl
ten mit den Beschäftigten in den „Kern- der Untergebrachten
beitsvertrag nachgewiesen.
Pflicht: „Es braucht eine klare Verordbereichen“, also den geschlossenen psyDoch ob das einer gerichtlichen
nung, mit der die Kommunen arbeiten
im gleichen Zeitraum
chiatrischen Stationen. Außerdem setzÜberprüfung standhält? Der Passus
von 3.500 auf 5.000.
können.“
te sich Staatssekretärin Anette Langim Gesetz kam durch einen Hinweis
Esther Geisslinger
Nachweis per
Zirkelschluss
W
Info
G E S U N D H E I T S P O L I T I K // 1 7
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
AMBULANTE VERSORGUNG
Werkzeugkasten
ist gut gefüllt
Praxisnetze, MVZ oder IVZ – Wie kann die flächendeckende
Versorgung in Schleswig-Holstein in Zukunft gelingen?
Foto: am
E
s ist kein neues Thema, das Dr.
jur. Johann Brunkhorst, Leiter der
schleswig-holsteinischen Techniker Krankenkasse (TK), Mitte September auf die Tagesordnung des
gesundheitspolitischen Jahresempfangs seiner Kasse brachte: „Ambulante Versorgung 2020“. Doch ist die
Thematik genauso aktuell wie 2011, als
sie schon einmal auf der Agenda stand.
Der angekündigte Ärzteexodus sei zwar
noch nicht eingetreten, ließ Brunkhorst
verlauten, doch sei seit Längerem eine
Schieflage in der Verteilung der Arztstellen zu erkennen. In städtischen Lagen ist die Versorgung gut, die ländlichen Räume dagegen weisen Strukturprobleme auf. Diese haben zusätzlich
mit dem demografischen Wandel zu
kämpfen, der auch nicht vor den Ärzten Halt macht, betonte Gesundheitsministerin Kristin Alheit in ihrem Grußwort. In Zahlen: Ein Drittel der niedergelassenen Ärzte ist heute über 60 Jahre
alt, d. h. 620 Ärzte suchen in den kommenden Jahren einen Nachfolger. Alheit
und Brunkhorst führten beide die veränderte Haltung des Ärztenachwuchses
als einen der Faktoren für die schwierige
Suche an. Junge Ärzte wollen zu einem
großen Teil nicht mehr aufs Land und
sie wollen sich auch nicht niederlassen.
Das Dasein als Einzelkämpfer kommt
für die allermeisten Medizinabsolventen
ebenfalls nicht infrage. Junge Mediziner
aufs Land locken, dazu können laut Jörg
Bülow, Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, die
Gemeinden selbst einen Beitrag leisten:
„Die Gemeinden wollen und müssen ihren Bürgern ein lebens- und liebenswertes Umfeld bieten. Eine Infrastruktur,
die das Leben und Arbeiten vor Ort attraktiv und sicher macht.“ Dazu gehörten Rahmenbedingungen wie etwa die
Schaffung einer Kinderbetreuung. Die
Kommunen könnten selbst aktiv nach
Ärzten suchen oder wie in Büsum selbst
Praxen schaffen und Ärzte dort anstellen (siehe Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, Heft 09/2015). Thomas Rampoldt,
Geschäftsführer der Ärztegenossen-
Dr. jur. Johann Brunkhorst lud zur Diskussion über die ambulante Versorgung mit diversen Akteuren aus dem Gesundheitswesen nach Kiel ein.
schaft Nord, schilderte die Vorteile der
kommunalen Eigeneinrichtung für Ärzte, die neben der Teamarbeit untereinander auch davon profitieren, dass sie kein
wirtschaftliches Risiko tragen müssen.
Mit Fragen von Organisation, Marketing
oder Personalwesen müssen sich die angestellten Ärzte in Büsum ebenfalls nicht
auseinandersetzen. „Wir hoffen, dass wir
Zweigpraxen gibt es
die Ärzte auch in Sachen Bürokratie entin Schleswig-Holstein,
lasten können. Es gibt ganz viele Dindarunter 57 hausärztge, um die sich der Arzt nicht persönliche und 182 fachlich kümmern muss, wie das Bestellweärzliche. 79 befinden sich in ländlichen sen oder wo Laborleistungen eingekauft
Räumen. Die meiswerden“, so Rampoldt.
ten Zweigpraxen gibt
„Alle Vorteile, die hier für Büsum
es in Ostholstein (36),
genannt
wurden, haben Sie in einem
die wenigsten in Neugut geführten MVZ genauso“, ergänzte
münster (5). Weil für
Zweigpraxen kein Ex- Bernhard Ziegler, Vorstandsvorsitzentrabudget zur Verfüder des Interessenverbandes kommugung steht, tragen die
naler Krankenhäuser. „Wir setzen KliÄrzte ein zusätzlinikärzte in den MVZ ein, was für die
ches wirtschaftliches
Ärzte sehr attraktiv ist, weil sie beides
Risiko.
haben, ambulante und stationäre Ver-
239
sorgung. Sie haben die Verbindung zur
Klinik, was auch für die Weiterbildung
von Vorteil ist.“ Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), pflichtete ihm bei und ergänzte: „Auch wenn wir in erster Linie
die Fahne hochhalten für die Selbstständigkeit, muss man auch andere Optionen berücksichtigen. Wir sehen, dass
ab 2020 zunehmend eine sektorenübergreifende fachärztliche Kooperation in
vielen Bereichen nötig ist. Unsere Ärzte müssen darüber nachdenken, ob diese Zwitterfunktion etwas für sie ist. Die
meisten Ärzte, die heute niedergelassen
sind, haben das ja gerade getan, um die
Klinik und alles, was mit Klinikarbeit
einhergeht, loszuwerden.“ Ambulante
und stationäre Versorgung soll zukünftig auch das Integrierte Versorgungszentrum (IVZ) Brunsbüttel übernehmen.
Brunkhorst sieht das Modellprojekt, das
bis 2018 umgesetzt werden soll, als „Prototyp für eine neue Versorgungsform
an der Schnittstelle zwischen Basisklinik mit Innerer Medizin, Chirurgie und
Geriatrie und kooperierenden Facharztpraxen sowie einer angepassten Notfallversorgung“.
Eine weitere Option, um die ambulante Versorgung in Zukunft zu sichern,
sahen die Diskutanten in der Förderung
von Praxisnetzen. Der Vorsitzende des
Dachverbandes der Praxisnetze, Stefan
Homann, der sich unter den Gästen der
Diskussionsrunde befand, äußerte den
Wunsch nach dem Status als Leistungserbringer für zertifizierte Praxisnetze;
dies müsse jedoch auf Bundesebene eingefordert werden. „Wir haben in Schleswig-Holstein die große Chance, eine
sehr breite und gewachsene Netzlandschaft zu nutzen, die aus eigener Kraft
und aus eigenen Mitteln von sehr engagierten Ärzten entstanden ist. Hochorganisierte Arztnetzstrukturen können
durchaus auch Sitze übernehmen“, so
Homann.
Die Etablierung von Zweigpraxen,
um weitere Standorte in der Fläche zu
versorgen, wurde als weitere Option in
den Fokus gerückt. Dass diese Möglichkeiten allerdings auch einige Fallstricke für die engagierten Ärzte bergen, die
diesen Weg gehen, schilderte Schliffke: „Dass es nicht immer optimal gelingt,
liegt nicht an den Ärzten selbst, sondern
am Geld. Es gibt nicht zwei Töpfe für
zwei Praxen, sondern das Honorarvolumen, das wir einem Arzt zur Verfügung
stellen können, bezieht sich auch auf die
Zweigpraxis. Jeder, der eine Zweigpraxis aufmacht, geht wieder in ein finanzielles Risiko.“ Ziegler fasste schließlich
treffend in Anbetracht der diskutierten
Möglichkeiten zusammen: „Der Werkzeugkasten ist gut gefüllt, wir müssen
die Werkzeuge nur nutzen.“ Anne Mey
1 8 // I M N O R D E N
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
AMBULANTE VERSORGUNG
Sprechstunde
auf der Warft
Wer auf Hallig Hooge erkrankt, muss in aller Regel auf das
Festland. Seit Kurzem gibt es jedoch eine ärztliche Sprechstunde.
unter den rund 50 Gästen, die auf die
Hallig übersetzen und aus beruflichen
Gründen auf der Fähre sind; die meisten
von ihnen sind an diesem Septembertag
Touristen.
Während Steinort während der rund
75-minütigen Fährfahrt noch entspannt
lesen kann, steht er mit dem Anlegen
auf der Hallig unter Zeitdruck. Denn
wenn er seinen Arbeitstag zu Hause beschließen möchte, muss er Punkt 15:45
Uhr wieder am Fähranleger sein – eine
weitere Rückfahrt gibt es am gleichen
Tag nicht mehr. Steinort wird von Thomas Frank mit dem Auto abgeholt. Der
Krankenpfleger ist zusammen mit einer
Kollegin Daueransprechpartner der Inselbewohner für gesundheitliche Probleme. Sie besetzen die medizinische Anlaufstelle und bereiten die Arztbesuche
sorgfältig vor, damit die Arbeitszeit des
Arztes so effektiv wie möglich genutzt
werden kann. Bei der Ankunft berichtet Frank von 16 Patienten, die heute auf
den Arzt warten, davon vier zu Hause.
Auf der Fahrt zu seinen Patienten muss Dr.
Gerhard Steinort durch das nordfriesische
Wattenmeer. Über eine Stunde dauert die Di­
rektverbindung von Schlüttsiel bis zur Hallig
Hooge. An Bord der „Hilligenlei“ muss Stein­
ort aber nicht draußen an Deck bleiben, son­
dern kann sich in den „Salon“ zurückziehen.
Steinort wohnt im nordfriesischen Langen­
horn, wo er auch lange Zeit als Hausarzt nie­
dergelassen war.
Während der Krankenpfleger den Wagen startet, liest sich Steinort in die Patientenakte ein und stellt Frank gezielte Fragen. Nach wenigen Minuten haben
sie die erste Warft erreicht und gehen zu
einem betagten Patienten hinein. SteinPatienten waren beim ort bleibt wenig Zeit, um über die Vordritten Arztbesuch
geschichte, die ausgerechnet ihn auf die
Steinorts Rekord­
Hallig geführt hat, nachzudenken.
andrang. Weil auch
Die KV Schleswig-Holstein hatHausbesuche darun­
ter sind und die Fähr­ te Kollegen in Nordfriesland gezielt für
zeiten ihm maximal
diesen Dienst angesprochen. Die ver4,5 Stunden Zeit las­
wiesen auf Steinort und seinen Kollegen
sen, ist der Arzt von
Beginn an unter Zeit­ Götzel, die früher zwei Jahrzehnte lang
druck.
in einer Einzelpraxis in Langenhorn
praktiziert hatten. Aus ihren früheren
16
Foto: di
P
ellworm hat noch einen Hausarzt,
natürlich auch die größeren Inseln Sylt, Föhr und Amrum. Auf
den Halligen aber sind es die Menschen gewohnt, dass sie für die
ärztliche Versorgung in aller Regel auf das Festland fahren müssen. Dies gilt auch für die rund 100 Bewohner von Hallig Hooge. Seit Sommer kommt nun im 14-tägigem Rhythmus ein Hausarzt zu ihnen: Dr. Gerhard
Steinort und Dr. Heinz-Dieter Götzel wechseln sich für ihre Hausbesuche
auf der Insel ab, nachdem sie eigentlich
schon einige Jahre im Ruhestand waren. Praktiziert haben sie in dem kleinen Ort Langenhorn, nur wenige Autominuten vom Fährhafen Schlüttsiel entfernt. Von hier aus starten die beiden zu
ihrem Arbeitstag, wenn sie jeweils an einem Dienstag durch das Wattenmeer zu
ihren Patienten fahren.
An diesem Tag ist es Steinort, der
sich kurz vor 10 Uhr an der Fähre Hilligenlei einfindet. Er ist einer der wenigen
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Fotos: di
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Einzelpraxen haben Nachfolger inzwischen eine Gemeinschaftspraxis gebildet und auch Steinort und Götzel agieren nun als Team mit einem gemeinsamen Patientenstamm.
Steinort hat aber auch eine ganz persönliche Beziehung zu Hallig Hooge.
Seine Mutter lebte früher auf Hooge und
sein Großvater war Pastor auf der Hallig.
Steinort selbst ist während einer Sturmflut auf der Überfahrt zwischen Hooge
und der Insel Föhr geboren. Als Steinort
zwei Jahre alt war, zog seine Mutter mit
ihm aufs Festland nach Schleswig, später dann nach Süddeutschland. Steinort
kam in der 1970er Jahren nach Schleswig-Holstein zurück, um sich in eigener
Praxis niederzulassen. Dass er aber einmal auf der Hallig seiner Vorfahren Patienten behandeln würde, war für ihn nie
absehbar. „Mit der KV-Anfrage schließt
sich für mich am Ende des Berufslebens
ein Kreis. Da konnte ich nicht nein sagen“, sagt der 70-Jährige.
Als er den ersten Patientenbesuch
abgeschlossen hat, drängt die Zeit noch
mehr. Durch eine Fährverspätung und
ein längeres Patientengespräch liegen er
und Frank schon gewaltig im Zeitplan
zurück. Steinort lässt sich jedoch nicht
aus der Ruhe bringen und findet auch
bei den nächsten Stationen die Zeit, mit
den Warftbewohnern noch ein Wort abseits der Erkrankung zu wechseln.
Auch Frank bleibt ganz gelassen.
„Letzte Woche hättest Du hier sein sollen: Sieben Hubschraubereinsätze“, erzählt er dem Arzt. Zufällig war eine Anästhesistin aus München unter den Urlaubern und konnte helfen. Bis der Helikopter eintraf, waren alle Patienten
optimal versorgt. Der Ärztin hat die Herausforderung während des Urlaubs offenbar gefallen: „Die kommt nächstes
Jahr wieder“, sagt Frank.
Nach rund 90 Minuten haben die
beiden ihre Hausbesuche erledigt und
beginnen mit der Sprechstunde auf der
Hanswarft. Hier liegt das Gemeindezentrum „Uns Halligus“, ein kleiner Laden,
ein wenig Gastronomie, ein paar Touristenattraktionen. Im Hauptgebäude befindet sich eine Information für Urlauber. Direkt daneben das Sprechzimmer,
das sonst von Frank und der Gemeindekrankenschwester Barbara KirschbaumSchwalm genutzt wird. Die erste Patientin wartet bereits. Eine Anmeldung oder
eine Wartezone gibt es nicht; wer auf
Hooge zum Arzt muss, kann auf einem
der beiden Besucherstühle vor der Touristeninformation Platz nehmen.
Frank ist bei den Behandlungen dabei und hilft mit seinem Hintergrundwissen über die Patienten. Jeder der Angemeldeten kommt pünktlich, keiner
versäumt seinen Termin. Jeder wartet
auf dem Flur. Weil auch die öffentliche
Toilette in diesem Gebäude untergebracht ist, herrscht ein ständiges Kom-
Dr. Gerhard Steinort fährt seit Sommer im Wechsel mit dem Kollegen
Dr. Heinz-Dieter Götzel auf die Hallig Hooge, um dort ärztliche Sprech­
stunden abzuhalten. Zusammen mit Krankenpfleger Thomas Frank
(unten, links im Bild) empfängt Steinort mittags die Patienten im Ge­
meindezentrum auf der Hanswarft (oben). Sein Arbeitstag beginnt aber
wegen der rund 75-minütigen Überfahrt morgens um 10 Uhr am Fähr­
anleger Schlüttsiel (rechtes Foto). Verpasst er die Fähre, erreicht er die
Patienten am gleichen Tag nicht mehr.
men und Gehen. Fast jeder bleibt direkt
vor dem jeweils wartenden Patienten
stehen, weil über den Stühlen Informationsmaterial über die Hallig angebracht
ist. Die Patienten scheint es nicht zu stören. „Wir sind froh, dass hier Sprechstunde ist“, sagt einer.
Rund eine Stunde vor Abfahrt der
Hilligenlei ist der letzte Patient für heute versorgt. Steinort und Frank können
sich aber noch nicht entspannt zurücklehnen – jetzt geht es um die Eingabe
aller Daten. Weil ohne Unterstützung
einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) gearbeitet wird, pflegt Steinort alle Daten im Nachhinein ein. Würde er dies bei jedem Patienten sofort erledigen, käme die Taktung durcheinander und er liefe Gefahr, nicht jeden
Patienten sehen zu können. Für Stein-
ort ist das Programm Neuland und die
Dateneingabe offensichtlich die unangenehmste Tätigkeit an diesem Arbeitstag. Erst fünf Minuten vor Abfahrt
der Fähre schaltet er den Praxiscomputer aus. Frank wartet mit laufendem
Motor vor der Tür. Steinort hat gerade
noch Zeit, seine Sachen zusammenzupacken. Eine Blutprobe, die er ins Labor
bringen will, vergisst er dennoch. Frank
setzt zunächst den Arzt vor der Fähre
Menschen leben auf
Hallig Hooge – zu we­ ab, um dann noch die Blutprobe zu honig für eine Hausarzt­ len. Als das gelungen ist, kann Steinort
praxis vor Ort. Des­
seinen Arbeitstag im Salon der Hillihalb wechseln sich
genlei entspannt ausklingen lassen. Zuzwei Ärzte im 14-tägi­ frieden zieht er eine Bilanz seines Argen Rhythmus mit ei­
beitstages. Er freut sich auf den nächsner Sprechstunde im
ten Halligbesuch, aber auch auf die
Gemeindezentrum
der Hallig ab.
freie Zeit dazwischen.
Dirk Schnack
100
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GESUNDHEITSWIRTSCHAFT
Auf dem Weg
an die Spitze
Nationale Branchenkonferenz in Rostock-Warnemünde.
Internationaler Austausch nimmt zu. Portugal zeigt Potenzial.
Kongresspräsident Prof. Horst Klinkmann (rechts) begrüßte in diesem
Jahr über 700 Gäste auf der Nationalen Branchenkonferenz, die zu­
nehmend internationaler wird. Neben Vertretern aus dem diesjährigen
Partnerland Portugal, mit dem Kooperationsabkommen unterzeichnet
wurden (oben), kamen zahlreiche Gäste aus anderen Ländern, u. a. aus
den früheren Partnerländern. Der inzwischen 80-jährige Klinkmann
wird künftig kürzer treten – nach rund 20 Jahren an der Spitze gibt der
Rostocker Medizinprofessor die Führungsposition in der Gesundheits­
wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns an Prof. Wolfgang Schareck
(Rostock) und Prof. Marek Zygmunt (Greifswald) ab. Seine Rolle als
Gastgeber soll von einer Doppelspitze wahrgenommen werden.
Fotos: BioCon Valley®
M
ecklenburg-Vorpommern sieht
sich auf dem Weg zum Gesundheitsland Nummer eins. Diesen
Anspruch untermauerten Politiker des Nachbarlandes auf der
11. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in
Rostock-Warnemünde. Tatsächlich hat
es in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte in der Branche gegeben,
die einen bedeutenden Anteil am Aufschwung in Mecklenburg-Vorpommern
haben. Diese Entwicklung will die rotschwarze Landesregierung fortsetzen,
indem nun die internationalen Beziehungen deutlich ausgebaut werden.
„Ziel muss es sein, dass wir uns stärker international ausrichten“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in
Warnemünde. Zusammen mit Gesundheitsministerin Birgit Hesse (SPD) hatte Glawe mit Vertretern des Partnerlandes Portugal über eine Zusammenarbeit
gesprochen. Bei einem Arbeitsbesuch
in Portugal sollen konkrete Kooperationen von Unternehmen vereinbart werden. In erster Linie sind für den Nordosten laut Glawe bislang das deutschsprachige Ausland und der Ostseeraum interessant. Portugal dagegen bezieht aus
Mecklenburg-Vorpommern erst Waren
im Wert von rund 100 Millionen Euro,
die Gesundheitswirtschaft zählte hier
aber nicht zu den führenden Branchen.
Enger zusammenarbeiten will Mecklenburg-Vorpommern in der Gesundheitswirtschaft gezielt mit der portugiesischen Region Coimbra. Engere wirtschaftliche Beziehungen kann sich Portugals Gesundheitsminister Dr. Paulo
Macedo, der zusammen mit Portugals
Botschafter für die Kooperation in Warnemünde warb, etwa in der Pharmaindustrie vorstellen. Sein Land exportiert derzeit schon mehr Pharmaprodukte als Wein, wie Macedo berichtete. Außerdem verfügt Portugal über gut ausgebildete Pflegekräfte, die nach Angaben
von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) keine Probleme mit der Anerkennung ih-
I M N O R D E N // 2 1
Foto: BioCon Valley®
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
rer Qualifikation in Deutschland hätten. „Unser Bedarf ist nach oben offen“,
bekräftigte Sellering das Interesse seines Bundeslandes gegenüber den portugiesischen Gästen. Konkrete Kontakte zwischen portugiesischen und einheimischen Unternehmen wurden auf der
Konferenz bei einem für die Firmen eingerichteten Matchmaking geknüpft.
Auch auf portugiesischer Seite ist
das Interesse groß. 32 Teilnehmer und
15 Unternehmen aus Portugal waren
vor Ort. Das Partnerland genießt nicht
nur bei Kongresspräsident Prof. Horst
Klinkmann großes Vertrauen, nachdem es die Wirtschaftskrise überwunden hat. Klinkmann berichtete nach einem Arbeitstreffen in Portugal von einer
Aufbruchsstimmung, die er mit der Zeit
nach der Wende in den neuen Bundesländern verglich.
Nach den in Warnemünde genannten Zahlen ist die Gesundheitswirtschaft
eine wichtige Säule für den langsamen,
aber stetigen Aufschwung der vergangenen Jahre im Nordosten. Ihr Anteil an
der Bruttowertschöpfung ist nach Berechnungen des Bundes mit fast 14 Prozent höher als in jedem anderen Bundesland und ihr Beitrag zur Beschäftigung ist deutlich gestiegen. Im Jahr
2003 waren erst 12,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Angestellten
in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt, 2014 waren es bereits 17,6 Prozent.
Wirtschaftsminister Glawe erwartet,
dass die Branche weiterhin ein Wachstum über dem volkswirtschaftlichen
Durchschnitt erzielen wird. Angeschoben wird die Dynamik schon seit Jahren
durch beachtliche öffentliche Fördergelder von Bund und Land. Innerhalb von
zehn Jahren kamen neben 7,5 Millionen
Euro vom Land weitere 60 Millionen
Euro vom Bund und der Europäischen
Union. Für die kommenden sieben Jahre sind vom Bund Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe zugesagt. Sellering verspricht sich weitere Fortschritte von einer intensiveren Zusammenar-
beit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft
und Gesundheitseinrichtungen sowie
von der Umsetzung eines bereits formulierten Masterplans für die Gesundheitswirtschaft.
Neben Kontakten zum Partnerland
stand in diesem Jahr das Thema „Genuss Gesundheit“ im Mittelpunkt des von
rund 700 Teilnehmern besuchten Kongresses. Zukunftsforscher Eike Wenzel
machte deutlich, dass er im sogenannten
zweiten Gesundheitsmarkt zweistellige
Wachstumsraten erwartet, auch weil die
Menschen zunehmend die Themen Gesundheit und Nachhaltigkeit in ihrer Lebensführung berücksichtigen. „Es gibt
ein riesiges Bedürfnis, für das noch gar
nicht alle Angebote da sind“, sagte Wenzel. Nach seinen Angaben wird dies besonders in der Lebensmittelindustrie
zu Umwälzungen führen. Große Konzerne werden sich nach seiner Meinung
auf Umsatzeinbrüche einstellen müssen,
wenn sie sich dem Trend zu regionalen,
authentischen Produkten verweigern.
Ein anderes Thema, mit dem sich viele Teilnehmer in einem Forum beschäftigten, war die Frage, wie Hausärzte Menschen zu einer gesunden Lebensführung
motivieren könnten. Prof. Attila Altiner,
Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität Rostock, stellte
hierzu klar, dass es nicht klassische Aufgabe der Hausärzte sei, als „Gate-Opener“
für gesunde Lebensführung zu agieren
und dass sie dafür auch nicht ausgebildet
sind. „Einen richtigen Notfall mit Blaulicht – das können wir Ärzte“, sagte Altiner. Bei der Motivation zu einer gesünderen Lebensweise scheitern viele Ärzte nach seiner Beobachtung, weil ihnen
hierzu in Aus- und Weiterbildung nur
wenig vermittelt wird. Viele von ihnen
scheitern nach seiner Wahrnehmung mit
dem gut gemeinten Versuch, mit erhobenem Zeigefinger zu belehren und das
schlechte Gewissen von Patienten zu verstärken, statt positive Rückmeldungen für
erfolgreiche kleine Schritte zu geben und
gemeinsam mit dem Patienten zu ent-
Auf der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft geht es
stets auch politisch zu, außerdem werden die Beziehungen zum jewei­
ligen Partnerland gepflegt und ausgebaut. Mecklenburg-Vorpommerns
Ministerpräsident Erwin Sellering (zweiter von rechts) und Portugals
Gesundheitsminister Paulo Macedo (dritter von rechts) vereinbarten
in Rostock-Warnemünde einen intensiveren Austausch in der Gesund­
heitswirtschaft. Beide Seiten sollen profitieren – u. a. von einem Aus­
tausch von Pflegekräften aus Portual, aber auch durch einen verstärkten
Handel mit Produkten und Dienstleistungen.
scheiden, welche Schritte umgesetzt werden könnten. Dafür ist nach seiner Einschätzung erforderlich, Empathie nicht
nur für die kranken Menschen, sondern
auch in der Vorbeugung zu zeigen. Dafür sei eine „akzeptierende Haltung“ erforderlich, mit der der Arzt die Situation
aus Sicht des Patienten betrachtet und zu
verstehen versucht. „Man muss dem Patienten helfen, Argumente für eine Änderung der Lebensführung zu finden“, riet
Altiner. Ziel sei es, Veränderungsbereitschaft zu erzeugen und die Wirksamkeit
des Patientenhandelns zu stärken. DaTeilnehmer sind in
diesem Jahr zur Nati­ für, wünschte sich Altiner, müssten Allonalen Branchenkon­ gemeinmediziner schon in der Weiterbilferenz Gesundheits­
wirtschaft nach War­ dung geschult werden. Allerdings räumnemünde gekommen. te er ein, dass die Rahmenbedingungen
in der Hausarztmedizin diese motivierende Unterstützung für Patienten nicht
leicht machen. „Die Gesellschaft muss
entscheiden, ob sie den Hausarzt in dieser Rolle sehen will“, sagte Altiner, der zuvon ihnen stammten
gleich mehr Versorgungsforschung zu
aus dem diesjähri­
gen Partnerland Por­ diesem Thema fordert.
tugal. Die portugiesi­
In einem weiteren Forum beklagsche Region Coimb­
ten Vertreter der Pharmaindustrie fehra und Mecklenburglende Wertschätzung für die Leistungen
Vorpommern wollen
ihrer Branche. Für technische Innovakooperieren.
tionen, stellte Birgit Fischer (Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller vfa) fest, gebe
es in Deutschland eine hohe Wertschätzung. Für medizinische und besonders
Euro beträgt bislang
für pharmazeutische Innovationen geldie Einfuhr von Wa­
ren aus Mecklenburg- te dies weniger, obwohl die Leistungen
Vorpommern nach
extrem große Bedeutung für die GesellPortugal – die Ge­
schaft hätten. Als Beispiele führte sie die
sundheitwirtschaft
Fortschritte in der Therapie der chronispielt hier bislang
kaum eine Rolle.
schen Hepatitis C an.
Dirk Schnack
700
32
100 Mio.
2 2 // I M N O R D E N
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
ÖDEMTHERAPIE
LymphTrio
Die Initiatoren des Lymphnetzes
Kiel wollen für die Thematik sensibilisieren und suchen Unterstützung
– besonders bei den Hausärzten.
Dr. Bertram Wittrin,
Susanne Hügel und
Andreas Kurda (v. l.)
behandeln seit gut sechs
Jahren Patienten mit
Lymphödemen in Kiel.
strumpfung anschaut. Da schließt sich
manueller Lymphdrainagen, die sie pro
dann der Kreis“, so Kurda zum strukQuartal verordnen dürfen, sofort drüturierten Ablauf der Behandlung. „Wir
ber sind und die Regressproblematik da
sind ambulante Partner, die gemeinsam
ist. Was aber viele nicht wissen: Die Lymein Paket anbieten, was so juristisch abphödemerkrankung ist in einem Katalog
gesichert ist. Der Patient übt sein Wahlvon Erkrankungen gelistet, wo man eine
recht aus, indem er sagt, dass er an dieser Langfristverordnung von Patientenseikoordinierten Therapieform teilnehmen te bei der Krankenkasse beantragen kann.
möchte.“ Inzwischen sind mit Dr. Carrol In diesem Augenblick fallen sämtliche
Mit dem ICD Code
Strotmann und Dr. Stephan Leiting zwei manuellen Lymphdrainagen in Bezug
189.0 ist laut einem
weitere
Ärzte dem Netzwerk beigetreten auf dieses chronische Lymphödem nicht
Schreiben der KVSH
und neben der Praxis Hügel konnte auch mehr ins ärztliche Budget“, erklärt Kuran Dr. Wittrin nicht
nur die Elephantia­
die Praxis für Physiotherapie des Städda. Ein weiteres Problem sei die Partnersis gemeint. Der Code tischen Krankenhauses Kiel für die Kosuche: „Viele Ärzte sind gefrustet, weil sie
sei offiziell für die Di­
operation gewonnen werden. Dennoch
nicht wissen, zu welchem Therapeuten
agnose „Lymphödem,
müssen Patienten laut Kurda auch mal
sie ihre Patienten schicken können, die
anderen Orts nicht
nicht nur manuelle Lymphdrainage, sonklassifiziert“ vorgese­ ein halbes Jahr auf einen Termin bei den
hen und werde auch
Spezialisten warten: „Wir haben einen
dern auch die Kompressionsbandagieso bei der Herausrech­ sehr großen überregionalen Einzugsberung beherrschen, oder welches Sanitätsnung durch die Prü­
reich. Die Leute kommen auch von Sylt
haus infrage kommt.“ Nicht jeder habe
fungsstelle berück­
oder aus Rostock zu uns.“
die Zeit und den Elan, ein neues Netz
sichtigt.
Neben Kiel ist noch das Lymphnetz
aufzubauen, doch wünscht sich Kurda,
Flensburg aktiv, „in Lübeck formiert sich dass die Allgemeinmediziner wenigstens
gerade etwas, das ist aber noch in den
der Erhaltungsphase gegenüber aufgeStartlöchern“. Kurda würde sich daher
schlossen sind: „Die Vorarbeit ist schon
wünschen, dass sich mehr Ärzte für das
durch das Lymphnetz geleistet, die HausFormulare für den
ärzte müssten maximal einmal im QuarTherapiebericht oder Thema begeistern: „Das kann eigentlich
den Antrag auf Lang­ auch jeder Hausarzt. Aber die Problematal manuelle Lymphdrainage aufschreifristverodnung stellt
tik des Lymphödems ist oftmals gar nicht ben, wenn es denn sein muss, und jedes
das Lymphnetz Kiel
präsent. Ein ganz großes Problem sind
halbe Jahr eine Bestrumpfung, das war es
unter www.lymph­
auch die Heilmittelverordnungen, die in
eigentlich. Sollten die Patienten die Benetz-kiel.de unter
das Budget reinfallen. Eine hochfrequen- handlung aber abbrechen, müssen sie die
„Downloads“ zur
Verfügung.
te manuelle Lymphdrainage bedeutet,
Therapie wieder von vorn beginnen.“
dass die Ärzte über die maximale Anzahl
Anne Mey
ICD Code
Download
Foto: Lymphnetz
A
rzt, Therapeutin und Sanitätsfachhändler – mit diesen drei Spezialisten wurde im Jahr 2009 der
Grundstein für das Lymphnetz
Kiel gelegt. Dr. Bertram Wittrin,
Facharzt für Chirurgie mit Zusatzbezeichnung Phlebologie,
Therapeutin Susanne Hügel sowie Orthopädietechnik-Meister und Geschäftsführer des Sanitätshauses Kurda, Andreas Kurda, sind Gründungsmitglieder der
Kooperation, die ein Therapiekonzept
gemäß den Leitlinien der Deutschen
Gesellschaft für Lymphologie erarbeitet
haben und seitdem erfolgreich Patienten
mit Lymphödemen versorgen. Das Konzept baut entsprechend der Expertise der
Initiatoren auf drei Bausteinen auf: Am
Anfang steht die Diagnose durch einen
Arzt, der einen individuellen Therapieplan erstellt. Darauf folgt die etwa dreiwöchige Phase der Entstauung mithilfe manueller Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung durch einen dafür qualifizierten Therapeuten. Dieser
weist durch Messungen die Erfolge seiner Therapie nach und hält sie in einem
Therapiebericht fest, den der Arzt erhält.
Schließlich führt der Weg des Patienten ins Sanitätshaus, wo er maßgefertigte flachgestrickte Kompressionsstrümpfe erhält, die zur Erhaltung dienen. „Danach müssen die Patienten dann noch
einmal zum Arzt, der dann auch die Be-
I M N O R D E N // 2 3
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
N
ach vier Jahren hat das auch nach
Schleswig-Holstein ausstrahlende Projekt „Psychenet“ (Hamburger Netz psychische Gesundheit) eine überwiegend positive,
teils aber herausfordernde Abschlussbewertung bekommen.
Beim 4. Symposium mit Ausstellung
in der Handelskammer Hamburg sagte der wissenschaftliche Sprecher, Prof.
Martin Härter (Psychiatrie UKE), einige der elf Teilprojekte hätten sich erkennbar bewährt, bei anderen müsse noch geprüft und gearbeitet werden.
Das vom Bundesforschungsministerium als eine der fünf „Gesundheitsregionen der Zukunft“ geförderte Netzwerk in der Region Hamburg habe sich
von ursprünglich 60 auf über 100 Teilnehmer erweitert: wissenschaftliche
und medizinische Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden, Handelskammer Hamburg, Unternehmen, Betroffene und Angehörigenverbände zählen
u. a. dazu. Über 300 Ärzte und Psychotherapeuten sowie andere Fachleute haben danach Versorgungsmodelle entwickelt und erprobt, die eine frühere Erkennung und bessere Behandlung von
psychisch Kranken erlauben sollen.
Bisher sah es nicht ganz so gut aus.
Allein in Hamburg galt für über 70.000
Menschen mit schweren psychischen
Erkrankungen und dauerhaften psychosozialen Behinderungen: „Viele von
ihnen finden den Weg in das Versorgungssystem nicht oder erst sehr spät
oder werden nicht adäquat nach wissenschaftlichem Stand versorgt.“
Nunmehr sei positiv festzustellen,
so Härter, dass man bei den vier zentralen Themen spürbar vorangekommen sei: Information, Prüfung der Angebote, Transfer in die Praxis und Verstetigung – die letzten beiden Themen
bei den vier Stabsstellen begleitend zur
wissenschaftlichen Arbeit. Die Aufklärungs- und Bildungskampagne (Thema 1) wurde mit mehreren Preisen ausgezeichnet. Sie enthalte die erste umfassende und geprüfte deutsche Website zu psychischen Erkrankungen und
für Erkrankte. Kritisch erscheint allerdings, dass längst nicht alle davon profitieren dürften, weniger wohl die älteren, schwerer Betroffenen und nicht digital Geübten. Positiv aber auch, dass
über 180 „Dienstleistungsbausteine“
entwickelt worden seien, die künftig
deutschlandweit genutzt werden könnten. Beispiele dafür waren allerdings
noch nicht zu erfahren, weil über die
Art und Weise einer Veröffentlichung
noch beraten werde, hieß es auf Nachfrage.
Weitere Teilprojekte, die seit 2011
vorangebracht wurden, waren innovative Versorgungsmodelle wie die erstmalige Implementierung einer Betroffenen- und Angehörigenberatung in
PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN
Spürbar vorangekommen
Ein erstes Fazit zum Psychenet in Hamburg fällt positiv aus.
In einzelnen Projekten herrscht allerdings Stillstand.
70.000
Menschen mit schwe­
ren psychischen Er­
krankungen und dau­
erhaften psychosozia­
len Behinderungen le­
ben in Hamburg. Für
viele von ihnen lie­
ße sich die Versorgung
verbessern.
Deutschland, das erste alters- und fachübergreifende Versorgungsmodell für
Psychosen oder die erstmalige Umsetzung eines evidenzbasierten SteppedCare-Modells für unipolare Depressionen. Auch die umfassende Prävention,
die Verbesserung der Diagnostik, der
Indikationsstellung und der Behandlung gehörten dazu. Wenig erfolgreich
war bisher die Aufklärung der Bevölkerung über psychische Erkrankungen,
aber auch die Förderung der psychischen Gesundheit in den Betrieben, da
zu wenige Firmen bereit waren, sich an
den aufwendigen Studien zu beteiligen.
Auf die Frage, ob sich alle (fast perfektionistisch anmutenden) Vorschläge
verwirklichen ließen, hieß es, dies hänge u. a. von der Entwicklung der neuen
Gesundheitsgesetze ab. Wenn aber „Politik und Behörden, Forschung, Wirtschaft, Versorger (also Ärzte und andere Gesundheitsberufe) an einem
Strang ziehen müssen“, dürfte ein Fragezeichen angebracht sein: im Großen
und Ganzen sicher ja, so wie bisher bei
„Psychenet“, aber auch wenn es im Detail um konkurrierende Partikularinteressen geht?
Die Hoffnung bleibt, dass die Wünsche des Betroffenenvertreters und
Peer-Beraters Rolf Sieck (Irre menschlich Hamburg e. V.) auf der Pressekonferenz weitgehend in Erfüllung gehen:
Projekte wie Psychenet bundesweit installieren; die nötigen Mittel dafür zur
Verfügung stellen; die Früherkennung
verbessern; Wartezeiten für angemessene Behandlung verkürzen; Angehörige standardmäßig einbeziehen; letztlich
die Stigmatisierung von psychischen
Erkrankungen beenden.
Um all dies zu erreichen, scheint es
erforderlich, den „Strohfeuereffekt“ eines zeitlich begrenzten Projekts zu vermeiden und Verstetigung zu erreichen.
Dabei spielt, wie Härter sagte, der regionale Beirat eine wichtige Rolle. Im
Beirat ist für Schleswig-Holstein Prof.
Arno Deister vertreten, Chefarzt des
Zentrums für Psychosoziale Medizin
im Klinikum Itzehoe. Er sagte bei einer Podiumsdiskussion und danach,
die medizinische Zusammenarbeit in
der Metropolregion Hamburg, in diesem Fall mit Schleswig-Holstein, sei sicher etwas intensiver geworden: „Sie
hat aber noch längst nicht den Umfang, der im Interesse der Patienten
und Angehörigen sinnvoll wäre.“ Das
liege nicht zuletzt an der landesbezogenen Krankenhausplanung. Es sei allerdings auch so, dass sich Schleswig-Holstein nicht verstecken müsse: „Wir haben doch in vielen Regionen zukunftsweisende Projekte entwickelt, die ebenfalls den Aspekt der Integration von
Hilfe- und Versorgungsleistungen in
den Vordergrund stellen. Ein Beispiel
dafür sind die regionalen Psychiatrie-Budgets, die vor über 13 Jahren in
Schleswig-Holstein entwickelt wurden
und die inzwischen etwa ein Drittel des
Landes umfassen.“ Dies sind nach Deister die Kreise Herzogtum Lauenburg,
Steinburg, Dithmarschen, RendsburgEckernförde und Nordfriesland. In den
dortigen Modellprojekten würden viele der jetzt auch in Hamburg erprobten
Ideen umgesetzt.
Auch die Beteiligung der Betroffenen und der Angehörigen macht anscheinend Fortschritte: „Insbesondere
wir im Kreis Steinburg beginnen gerade mit einem umfangreich angelegten
Projekt der Einbindung von Menschen
mit Psychiatrieerfahrung in die Versorgungsstruktur des Kreises. Wir haben
dabei übrigens auch die intensive und
für uns sehr hilfreiche Unterstützung
der Landesregierung. Diese Ansätze
werden sicherlich weiter entwickelt.“
Und: Von außen betrachtet gelte unser Land in vielen Bereichen bereits als vorbildlich. Von daher war es
selbstverständlich, dass schleswig-holsteinische Einrichtungen in Hamburg
präsent waren, z. B. werbewirksam die
Curtius-Klinik für Psychosomatische
Medizin in Bad Malente (CA Dr. Silke
Kleinschmidt).
Horst Kreussler
2 4 // I M N O R D E N
A
PD Dr. Werner Hof­
mann ist Chefarzt der
Klinik für Geriatrie
am FEK.
GERIATRIE
Auf zwei
Beinen nach
Hause
„Wir schonen unsere Patienten
nicht“ – Die Klinik für Rehabilitation
und Geriatrie am FEK Neumünster
feiert 20-jähriges Bestehen.
2.600
Patienten pro Jahr
werden im Geriatri­
schen Zentrum der
Klinik Bad Bramstedt
und des FEK pro Jahr
behandelt. Davon
entfallen 1.800 Pa­
tienten auf das FEK
und 800 auf die Kli­
nik Bad Bramstedt.
lle beteiligten Berufsgruppen ziehen an einem Strang“, sagt PD
Dr. Werner Hofmann, Chefarzt
der Klinik für Frührehabilitation und Geriatrie am FriedrichEbert-Krankenhaus (FEK), über
das Erfolgsrezept des nun seit 20
Jahren bestehenden Fachgebietes an der
Klinik in Neumünster. „Die verschiedenen Berufsgruppen wirken auf gleiche
Art und Weise auf die Patienten ein, sodass unser Patient weiß, dass alle, die mit
ihm zu tun haben, in einer abgestimmten und gleichgerichteten Art und Weise handeln. Wir versuchen so ein spezifisches therapeutisches Milieu zu schaffen.
Das gibt den Patienten Sicherheit“, erklärt Hofmann das Therapiekonzept für
die im Schnitt 85-jährigen Patienten, die
nach einer akuten, oftmals auch lebensbedrohlichen Erkrankung in die Klinik
für Altersmedizin kommen. Je besser es
gelinge, die psychische Seite zu befriedigen, umso besser sei auch der Behandlungserfolg, so der Klinikchef. Angestrebter Therapieerfolg heißt in diesem
Zusammenhang, dass 80 Prozent der betagten Patienten auf ihren beiden Beinen gehend nach Hause entlassen werden können.
Damit dies gelingen kann, wird bereits ganz am Anfang Kontakt mit der
vorbehandelnden Station, z. B. der Unfallchirurgie oder der Inneren Medizin aufgenommen, um möglichst früh
mit dem Patienten und seinen Angehörigen ein Ziel zu erarbeiten und zu formulieren. Ein häufig gebrauchtes und
praktisches Tool sei die Frage, wie viele
Stufen die Patienten zu Hause überwinden müssen, um in ihre Wohnung zu
kommen. Hofmann: „So versuchen wir
ein ganz einfaches, konkret nachvollziehbares Ziel zu formulieren, das man
auch jeden Tag neu vermitteln kann.“
So könne man die Patienten damit motivieren, wenn sie Etappenziele wie die
Hälfte der benötigten Stufen erreichen.
Während der Behandlungszeit erhalten
die Patienten Physiotherapie, Ergotherapie und „vor allem aktivierende, anregende Pflege, um Therapieerfolge zu erreichen“. Überhaupt schone man die Patienten während ihres zwei- bis dreiwöchigen Aufenthaltes in der Klinik
nicht: „Wir fordern sie heraus, wir versuchen sie zu motivieren, sie anzutreiben. Wir versuchen aber auch, geduldig zu sein, geben Zuwendung und versuchen, die menschliche Komponente
durch Kommunikation einzubeziehen.
Wir wollen vermitteln, dass die Erkrankung, die den Patienten ursprünglich zu
uns geführt hat, nicht Schicksal ist, sondern dass man daraus einen Weg finden kann“, schildert Hofmann. Wichtig
sei auch, die verschiedenen psychischen
und sozialen und die Vielzahl der gesundheitlichen Faktoren, die die Patienten im Laufe ihres Lebens angesammelt
hätten, zu berücksichtigen. Man versuche die biografischen Aspekte durch
Gespräche und Fragen zu erheben und
zu einem Gesamtbefund zusammenzuführen.
Seit zwei Jahren wird dem Behandlungsteam die Dokumentation durch
eine EDV-gestützte Pflegedokumentation erleichtert, eine Art digitale Patientenakte, durch die alle beteiligten Berufsgruppen in der Lage sind, die Dokumentation elektronisch und unabhängig von einer physischen Akte, die sonst
von einem Büro ins nächste wandern
muss, durchzuführen. Ein technischer
Fortschritt, den man sich vor 20 Jahren wohl noch nicht so vorstellen konnte. Doch hat sich aus Sicht des interdisziplinären Teams nicht alles zum Guten verändert. Physiotherapeutin Susanne Niedermann, die von Beginn an in
der Klinik gearbeitet hat, stellt fest, dass
bei Eröffnung der Klinik 1995 deutlich
mehr Zeit für die Patienten blieb, die damals auf maximal 30 Betten verteilt waren (heute: 82 Betten und 15 Tagesklinikplätze): „Am Anfang hatten wir 45 Minuten Zeit pro Patient für die Physiotherapie. Heute nur noch 30 Minuten inklusive Dokumentation. Man hatte damals
einfach ganz andere Möglichkeiten.“ Da
sei es schon mal vorgekommen, dass Patienten zwei Monate in der Klinik waren,
heute ist bei maximal 21 Tagen Schluss.
Man könne den Aufbau der Patienten
nicht mehr so vervollständigen, wie es
früher der Fall gewesen sei. Vor 20 Jahren hätten Patienten nach einem Schlaganfall 20 Tage auf der Akutstation gelegen, nun kämen sie schon nach acht bis
neun Tagen in die Geriatrie. „Dann sind
die Patienten noch schwer krank und
eine aktivierende Pflege schwierig“, so
Jana Lahann, Pflegeleitung für Geriatrie und Neurologie. „Man muss in neuen Strukturen denken“, ergänzt Niedermann.
Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, pflegt die Klinik
für Frührehabilitation und Geriatrie die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
anderen Stationen, um die Diagnostikwege so kurz wie möglich zu halten. So
werden die Stationen 42 und 43 mit der
Klinik für Innere Medizin und der Klinik für Neurologie zusammen geführt.
Außerdem gibt es eine Station rein für
geriatrische Patienten sowie eine Tages­
klinik mit 15 Plätzen. Auf der Station
Ü76 werden Patienten mit Demenz, die
aufgrund einer Erkrankung behandelt
werden müssen, aufgenommen. Die
Geriatrie in Neumünster ist gemeinsam
mit Bad Bramstedt im 6K-Verbund inzwischen zahlenmäßig die größte Abteilung. Das Geriatrische Zentrum, das
beide bilden, gehört nach Auskunft von
FEK-Sprecherin Maren von Dollen zu
den Top Ten in Deutschland.
Anne Mey
Foto: FEK
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
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AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
KAMMERVERSAMMLUNG
Mehr Flexibilität
gefordert
Dr. Anke Bohm hofft für künftige Ärztegenerationen auf neue Arbeitsstrukturen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Foto: ÄKSH
A
ls geradlinig würde Dr. Anke
Bohm ihren Werdegang bezeichnen, wenngleich sich der Wunsch,
Ärztin zu werden, vergleichsweise
spät erst in ihrer Abiturzeit entwickelte. Mit ein bisschen Glück bekam sie direkt einen Studienplatz
und es verschlug die gebürtige Rheinländerin in den hohen Norden nach
Kiel. Dort stellt sie bereits in den ersten Semestern fest, dass die Gynäkologie
ihr Traumfach ist und untermauerte ihr
Vorhaben mit entsprechenden Famulaturen, u. a. auch in Indien. „Gynäkologie war schon immer mein Schwerpunkt,
dennoch habe ich meine erste Stelle 1988
in der Pathologie angetreten und dann
heimlich nach anderen Stellen Ausschau
gehalten“, erzählt die heute 53-Jährige.
„Mit Eröffnung der Frauenklinik im
‚Städtischen‘ habe ich dann gewechselt.
Dort herrschte so eine Aufbruchsstimmung, es war eine ganz besondere Zeit
und wir gehörten zur ersten Garde. Das
war großartig“, schwärmt Bohm vom
Beginn ihrer Karriere. In dieser Zeit
wird auch ihr erster Sohn geboren, der
inzwischen selbst Medizin in Berlin studiert. Noch heute ist sie dankbar für die
Unterstützung ihres damaligen Chefarztes, der „Schwangerschaften immer sehr
positiv unterstützt hat. Das hat vieles erleichtert. Ich weiß aber auch, dass das
eine Ausnahme ist und nicht an der Tagesordnung.“ Aus dieser Erfahrung he­
raus und den Gesprächen bei ihrer täglichen Arbeit, der sie seit 2001 in einer Gemeinschaftspraxis in Kiel mit Schwerpunkt Schwangerenbetreuung und pränatale Sonografie nachgeht, hat Bohm
besonders die Situation der jungen Frauen im Blick: „Ich sehe bei den jüngeren Kolleginnen, die ich auch als Patientinnen erlebe, dass der Karriereknick
noch nicht aufgehoben ist. Die bisherigen Strukturen sind noch nicht ausreichend, um Karriere und Familie einfach
zu vereinbaren.“ Daher wäre für die Gynäkologin auch der ehemalige Frauenausschuss in der Kammerversammlung
von Interesse gewesen. „Im Moment ist
das aber kein Thema. Wir bilden aktuell
DR. ANKE BO H M
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Jahrgang 1962
seit 2001 in einer Gemeinschaftspraxis in Kiel niedergelassen
Dr. Anke Bohm ist seit 2013 Mitglied der Kammerversammlung
mehr Frauen als Männer an der Uni aus.
Die Diskussion kommt wahrscheinlich
dann wieder nach vorn, wenn diese jungen Frauen in die Kliniken und Praxen
strömen. Für die junge Ärztegeneration
hoffe ich auf eine Veränderung der Arbeitsstrukturen in Klinik und Praxis mit
neuen Arbeitszeitmodellen, Kooperation
und Vernetzung.“ Kommunikation und
Vernetzung sind bei der Mutter von zwei
Söhnen auch in ihrem eigenen Alltag feste Bestandteile: „Bei mir steht die Patientenkommunikation im Mittelpunkt.
Ich bin der Meinung, dass man dadurch
schon die Weichen für die Therapie stellen kann. Durch die Anforderungen der
Bürokratie und des Qualitätsmanagements wird man zusätzlich stark gefordert. Unser Berufsverband in Kiel ist aber
sehr gut vernetzt und durch gegenseitige
Unterstützung geprägt. Das schafft Verbundenheit und die Netzwerke sind sehr
hilfreich.“ Als eine der kommenden Herausforderungen ihres Berufsstandes
sieht sie „die Gratwanderung zwischen
den eigenen Ansprüchen an ein medizinisch fachkundiges, verantwortungsvolles, umsorgendes Handeln für den Patienten und den immer enger werdenden
finanziellen Spielräumen. Das Selbstverständnis des Arztberufes und die gesellschaftliche Wahrnehmung sind bereits im Wandel.“ Diesen Anforderungen will sie mit ihrem Engagement in der
Kammerversammlung begegnen, in die
sie eher zufällig geraten ist: „Ich bin ein
ganz unbeschriebenes Blatt, was die Berufspolitik angeht. Ein befreundeter Kollege aus der Kammerversammlung hatte mich schon vor fünf Jahren darauf angesprochen, damals habe ich abgelehnt.
2013 aber hatte ich das Gefühl, jetzt mehr
Zeit dafür zu haben. Ich finde es spannend, auch mal über den Tellerrand zu
schauen. Die ersten Sitzungen waren von
viel Bürokratie geprägt, aber es herrscht
ein konstruktives, offenes und positives
Diskussionsklima. Ich genieße den kollegialen Austausch und auch das Wiedersehen mit Kollegen aus der Klinik- und
Studienzeit.“
Anne Mey
2 6 // P E R S O N A L I A
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G EBU RT STAGE
Auszeichnung für Dr. Wiebke Birnbaum
Veröffentlicht sind nur die Namen der Jubilare,
die mit der Publikation einverstanden sind.
Ahmad Lafi, Marne,
feiert am 02.11. seinen 75. Geburtstag.
Dr. Götz-Dieter Lehmann, Klein Offenseth-Sparrieshoop,
feiert am 03.11. seinen 75. Geburtstag.
Dr. Alexandra von Hobe, Husum,
feiert am 04.11. ihren 75. Geburtstag.
Dr. Hellmut Vahle-Hinz, Norderstedt,
feiert am 04.11. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Hartmut Bahte, Büchen,
feiert am 12.11. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Gertrud Srna, Ahrensburg,
feiert am 13.11. ihren 75. Geburtstag.
Dr. Inge Muck-van den Bruck, Lübeck,
feiert am 19.11. ihren 75. Geburtstag.
Dr. Jürgen Oloffs, Lübeck,
feiert am 19.11. seinen 85. Geburtstag.
Dr. Olaf Höper, Scharbeutz,
feiert am 20.11. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Wolfram Pelz, Preetz,
feiert am 22.11. seinen 70. Geburtstag.
Dr. Gisela Turek, Westensee,
feiert am 22.11. ihren 95. Geburtstag.
Dr. Dietrich von Maltzahn, Lübeck,
feiert am 23.11. seinen 75. Geburtstag.
Dr. Gerhard Röpke, Fockbek,
feiert am 25.11. seinen 95. Geburtstag.
Dr. Gerhard Witt, Mölln,
feiert am 26.11. seinen 90. Geburtstag.
Dr. Ingelene Braulke, Geesthacht,
feiert am 27.11. ihren 70. Geburtstag.
Dr. Hans vom Hövel, Lübeck-Travemünde,
feiert am 27.11. seinen 80. Geburtstag.
KURZ NOTIERT
Diako-Manager im Ruhestand
Mit Karl-Heinz Vorwig hat sich einer der bekanntesten Klinikmanager im Land in den Ruhestand verabschiedet. Von
den mehr als 40 Jahren, die Vorwig im Gesundheitswesen tätig war, arbeitete er die letzten 13 Jahre für die Diako in Flensburg, die ihren Jahresumsatz in seiner Amtszeit von 75 auf 172
Millionen Euro gesteigert hat. Ursache dafür war ein Wachstum in zahlreichen Bereichen; so waren auch viele Einrichtungen in der Altenhilfe und im Krankenhausbereich hinzugekommen. Nicht mehr in seiner Amtszeit zu realisieren war die
Finanzierung eines Krankenhausneubaus auf dem Diako-Gelände. Dafür ist sein Name mit der Gründung des Klinikverbundes mit dem benachbarten katholischen Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital verbunden. Diplom-Kaufmann Vorwig war vor seiner Flensburger Zeit u. a. im UKE,
im Albertinen sowie in Walsrode und Soltau tätig. Nachfolger
Vorwigs ist wie berichtet Martin Wilde, der aus der imlandKlinik Rendsburg und Eckernförde nach Flensburg wechselte. (PM/Red)
Dr. Wiebke Birnbaum (links) mit Dr. Anja Frankenberger-Meyer von „Kindness for Kids“.
D
r. Wiebke Birnbaum, Fachärztin für Kinderheilkunde am UKSH, Campus Lübeck, erhielt den Versorgungspreis der Stiftung „Kindness for Kids 2015“. Birnbaum nahm den mit 40.000 Euro dotierten Preis im vergangenen Monat auf
der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in
München entgegen. Mit dem Betrag wird das Team um die Lübecker Preisträgerin
ein Projekt unterstützen, das die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung (DSD: Differences of Sex Development) verbessern will. DSD betrifft Menschen, die aufgrund angeborener biologischer Besonderheiten nicht den üblichen Kategorien von männlich und weiblich entsprechen. Birnbaum arbeitet in der Sektion für Pädiatrische Endokrinologie
und Diabetologie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, die sich mit der Erforschung von DSD beschäftigt. Im Zentrum für Seltene Erkrankungen am UKSH berät ein fachübergreifender Verbund von Spezialisten die Patienten und Angehörigen. Durch das jetzt geförderte Projekt sollen künftig die Sprechstunden noch individueller gestaltet werden.
Zudem planen Birnbaum und ihre Kollegen in Kooperation mit der Selbsthilfe
eine Peer-Beratung einzurichten. In dieser Beratung erhalten Betroffene Hilfe von
Betroffenen, die eigene Erfahrungen weitergeben möchten. Damit soll die Qualität der Beratung verbessert und ein sensiblerer Umgang mit der Thematik der Geschlechtsentwicklung gefördert werden. „Kindness for Kids“ ist eine gemeinnützige
Stiftung mit dem Ziel, das Leben von Kindern mit seltenen Erkrankungen zu verbessern. Die Organisation unterstützt unter anderem Feriencamps für die Kinder sowie
Therapieaufenthalte für die ganze Familie. (PM/Red)
Haake leitet Rendsburger Intensivmedizin
D
Dr. Nils Haake
r. Nils Haake ist zum Chefarzt der
nun eigenständigen Klinik für Intensivmedizin der imland-Klinik am
Standort Rendsburg ernannt worden.
Mit 30 Intensivbetten gehört die Klinik
nach Angaben des Hauses zu den größten Intensivabteilungen in SchleswigHolstein. Haake ist Facharzt für Herzchirurgie und war zuletzt stellvertretender Klinikdirektor in der Klinik für
Herz- und Gefäßchirurgie am UKSH in
Kiel. Sein klinischer Tätigkeitsschwerpunkt ist seit vielen Jahren die Intensivmedizin. Er war Leiter der AG Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für
Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie sowie Sprecher der Sektion Hämodynamik
der Deutschen Gesellschaft für Intensivund Notfallmedizin. (PM/Red)
Fotos: UKSH/imland-Klinik
Dr. Peter Gade, Lübeck,
feiert am 19.11. seinen 75. Geburtstag.
P E R S O N A L I A // 2 7
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
P
KURZ NOTIERT
Albertinen
mit neuem
Ärzte-Chef
D Dr. Michael Rosenkranz ist neuer Ärztlicher Direktor des Albertinen-Krankenhauses in HamburgSchnelsen. Der 46-jährige Chefarzt
der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation folgt auf Prof.
Guntram Lock, der sich entschieden
hat, seine Tätigkeit als Ärztlicher Direktor nach sieben Jahren zu beenden. Vorstand, Krankenhausdirektorium sowie
Chefarztkollegium dankten Lock, der als
Chefarzt weiterhin die Klinik für Innere
Medizin führt, für Engagement und Zusammenarbeit. Rosenkranz ist seit Juli
2013 Chefarzt der Klinik für Neurologie und Neurologische Frührehabilitation. Der gebürtige Gießener hat in Freiburg und Hamburg studiert und war vor
Antritt der Chefarztposition im Albertinen als Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor am UKE tätig. Seine
fachlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der zerebrovaskulären Erkrankungen wie Schlaganfall sowie der neurologischen Intensivmedizin. Rosenkranz
ist verheiratet und hat drei Kinder. Seine
neue Aufgabe bezeichnete er als „reizvoll“. Die Albertinen-Gruppe ist der
größte diakonische Krankenhausträger
in Hamburg. In das Albertinen-Krankenhaus in Schnelsen weisen auch viele
niedergelassene Ärzte im Süden Schleswig-Holsteins ein. Zur Gruppe zählen
weitere Standorte in Hamburg, darunter
auch das Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus. (PM/Red)
Wedel: Plümer löst von Hahn ab
PD Dr. Michael Rosenkranz
Preis für Masterarbeit
Svenja Ipsen, Doktorandin am Institut für Robotik und Kognitive Systeme der Lübecker Universität, ist mit dem Innovationspreises der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) 2015 ausgezeichnet worden. Der Preis, mit dem
herausragende neue Ergebnisse auf dem Gebiet der Radioonkologie und Strahlentherapie gewürdigt werden, wurde ihr
auf der Jahrestagung der DEGRO in Hamburg verliehen. Die
mit 2.000 Euro dotierte Auszeichnung gilt der Masterarbeit
„MRT-gestützte kardiale Radiochirurgie zur Behandlung von
Vorhofflimmern“, die in Zusammenarbeit mit der University
of Sydney entstand und mit der Svenja Ipsen ihr Studium der
Medizinischen Ingenieurwissenschaft in Lübeck abschloss.
Im Rahmen der Arbeit wurde das weltweit erste Echtzeit-Lokalisationsverfahren für kardiale Ziele in der MRT-gestützten
Strahlentherapie entwickelt. (PM/Red)
Prof. Guntram Lock
Neuzugang am Städtischen in Kiel
Fotos: Albertinen-Krankenhaus/
Städtischen Krankenhauses Kiel
P
Prof. Hasan Kulaksiz
Das Gesundheitsnetz Region Wedel (GRW) hat einen neuen
Vorstand. Die langjährige Vorsitzende und Netzgründerin Dr.
Ute von Hahn hatte nicht wieder kandidiert. Zu ihrem Nachfolger wählten die Mitglieder des eingetragenen Vereins den
Allgemeinmediziner Dr. André Plümer aus Heist. Stellvertretender Vorsitzender ist Urologe Dr. Tobias von Kügelgen.
Dem neuen Vorstand gehören auch Dr. Florine Fischer (Dermatologin), Dr. Ulrike Freiwald (Allgemeinmedizinerin), Jens
von Schöning (Chirurg und Unfallchirurg) sowie Schatzmeisterin Britta Hildebrand an. Plümer bescheinigte von Hahn,
das GRW zu einer „starken Kraft“ geformt zu haben. Als Beispiele nannte er die enge Kooperation der Mitglieder, ein jährliches Fortbildungskolleg mit mehr als fünfzehn Veranstaltungen, gemeinsame Behandlungspfade, Terminkoordination
und Absprachen mit dem Krankenhaus. Das GRW sei „längst
etabliert und so qualifiziert, dass es erneut die Netzförderung
durch die Kassenärztliche Vereinigung erhält“. (PM/Red)
rof. Hasan Kulaksiz leitet seit September die 3. Medizinische Klinik des
Städtischen Krankenhauses Kiel. Der
45-jährige Internist mit den Schwerpunkten Gastroenterologie/Hepatologie, Onkologie, Endokrinologie, Diabetologie, Infektiologie und internistische
Intensivmedizin will die interventionelle Endoskopie im Städtischen Krankenhaus verstärkt einsetzen. Kulaksiz war
Oberarzt in leitender Position an den
Universitätskliniken Heidelberg und
Ulm, anschließend Chefarzt am Spital
Waldshut. Kulaksiz will die Verzahnung
zwischen der stationären und ambulanten Versorgung forcieren. Eine Kooperation mit dem Gastroenterologisch-Hepatologischen Zentrum Kiel ist geplant.
(PM/Red)
WIR GEDENKEN DER VERSTORB EN EN
Dr. Klaus Günter Lönnecke, Schwabstedt,
geboren am 05.11.1963, verstarb am 12.06.2015.
Dr. Bernd Wieneke, Neustadt,
geboren am 09.05.1940, verstarb am 23.07.2015.
Dr. Inge Johannsen, Achtrup,
geboren am 20.08.1936, verstarb am 12.08.2015.
Dr. Kuno Baier, Kiel,
geboren am 20.10.1920, verstarb am 18.08.2015.
Dr. Gunther Severin, Lübeck,
geboren am 22.03.1932, verstarb am 19.08.2015.
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kühnel, Lübeck,
geboren am 10.01.1934, verstarb am 21.08.2015.
Dr. Elke Mehrens, Bordesholm,
geboren am 30.01.1938, verstarb am 28.08.2015.
Dr. Wulf Goldbeck-Löwe, Itzehoe,
geboren am 16.07.1925, verstarb am 07.09.2015.
Dr. Egbert Böhm, Marne,
geboren am 22.09.1942, verstarb am 08.09.2015.
Dr. Helmut Grusdas, Rantrum,
geboren am 04.12.1957, verstarb am 08.09.2015.
2 8 // A R Z T & R E C H T
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
DER SCHLICHTUNGSFALL
Befunderhebungsmangel – ein großes
Haftungsrisiko
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
der norddeutschen Ärztekammern.
Kasuistik
Im Februar wurde bei einem Patienten
eine seit dem 10. Lebensjahr nach einer
Augenprellung bestehende Cataracta
traumatica rechts operiert. Dabei kam
es zu einer hinteren Kapselruptur mit
vorderer Vitrektomie und Sulkusimplantation der Hinterkammerlinse. Die
postoperative Sehschärfe entwickelte
sich auf 0,8. Am 8. Oktober traten Photopsien, schwarze Punkte mit Behinderung bei der Arbeit auf. Am 15. Oktober
stellte der Augenarzt erneut die Sehschärfe ohne Korrektur von 0,8 bei anliegender Netzhaut fest. Die Gesichtsfelduntersuchung (Gesamtfeld 81) zeigte überwiegend im nasal oberen Quadranten des rechten Auges absolute
Skotome, ohne die 30°-Marke zu überschreiten. Glaskörpertrübungen wurden als Ursache für die Symptome vermutet. Am 6. November kam es jedoch
zu einer Abnahme der Sehkraft.
Die daraufhin konsultierte Augenklinik bestätigte eine Reduzierung
der Sehschärfe rechts auf 0,6 sowie ein
fragliches Foramen bei 6 Uhr in der Peripherie. Eine Netzhautablösung mit
Makulabeteiligung wurde diagnostiziert. Auf Wunsch des Patienten erfolgte die stationäre Aufnahme erst am
8. November und am 9. November erfolgte die Amotio-Operation in Form
einer Cerclage. Zusätzlich wurde ein
Hufeisenforamen bei 9 Uhr festgestellt.
Der postoperative Verlauf erwies sich
als unauffällig. Die Sehschärfe erholte
sich auf Werte zwischen 0,4 bis 0,5 unter Korrektur.
Beanstandung der ärztlichen
Maßnahmen
Der Patient vermutet, dass dem Augenarzt eine schwerwiegende Fehldiagnose
unterlaufen sei und aufgrund der übersehenen Netzhautablösung eine Verzögerung der Behandlung zu einem deutlich verschlechterten funktionellen Ergebnis geführt habe.
Der Augenarzt führt aus, dass sich die
Sehschärfe gegenüber Voruntersuchungen mit 0,8 als unverändert erwiesen
habe. Die Netzhautuntersuchung, insbesondere im Bereich des hier vorhandenen Gesichtsfeldausfalls, habe keine
Ablösung oder Vorstufen einer drohenden Ablösung ergeben, sodass er den Patienten mit beruhigenden Worten und
der Empfehlung einer Wiedervorstellung bei Zunahme der Beschwerden entlassen habe.
Gutachten
Nach Ansicht der Gutachterin, einer
Fachärztin für Augenheilkunde, war
die ophthalmologische Untersuchung
des Patienten am 15. Oktober zwar
symp­tomgerecht, allerdings in Anbetracht des nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes nicht ausreichend. Es hätte eine zusätzliche Kontaktglas- oder
Ultraschalluntersuchung durchgeführt
werden müssen, und zwar insbesondere bei Zustand nach Operation einer Cataracta traumatica mit Sulcusimplantation. Die Netzhautablösung
wird von der Gutachterin als älter eingeschätzt, und zwar vor der Diagnose am 7. November. Der Gesichtsfelddefekt am 15. Oktober sei bereits das
Symptom einer umschriebenen Netzhautablösung gewesen. Bei rechtzeitigerer Diagnose hätte nach ihrer Ansicht durch Laserkoagulation oder einen kleineren lokalen Eingriff eine Beteiligung der Makula verhindert werden und damit wahrscheinlich ein
besseres funktionelles Ergebnis erzielt
werden können.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Im vorliegenden Fall waren Mängel in
der Befunderhebung festzustellen, die
die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehrten. Eine fehlerhafte Unterlassung
der medizinisch gebotenen Befunderhebung führte dann zu einer Umkehr
der Beweislast hinsichtlich der Kausali-
Info
Die Untersuchung
war nicht ausreichend
– dies hatte Folgen
für die Beweislast, die
sich zulasten des Arztes umkehrte.
tät des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der
gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental
oder die Nichtreaktion hierauf als grob
fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH
NJW 2004, 1871 ff).
Die am 15. Oktober von dem Augenarzt durchgeführte Untersuchung
war bei typischen Symptomen einer
Netzhautirritation, insbesondere bei
Zustand nach Contusio bulbi und komplizierter Kataraktoperation mit Kapselruptur und Sulkusimplantation der
Hinterkammerlinse, nicht ausreichend,
zumal bei der bekannten Anamnese ein
stark erhöhtes Risiko für eine Amotio
besteht. Ferner fehlte die Klärung des
hier nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes. Die Hinweise auf einen unveränderten Visus bei scheinbar noch anliegender Netzhaut greifen in Anbetracht
des nicht geklärten Gesichtsfeldbefundes nicht, zumal dieser im vorgelegten
Gesichtsfeld bereits die 30°-Marke nach
zentral überschritten hatte. Die weiterhin bestehende differenzialdiagnostische Möglichkeit einer zentralen Ursache für den Gesichtsfelddefekt hätte eine Gesichtsfelduntersuchung des
Partnerauges erfordert. Diese war nicht
erfolgt.
Ohne Nachweis einer entsprechenden Veränderung auf dem kontralateralen Auge und ohne Nachweis einer eventuellen Sehnervenschädigung
muss aufgrund des weiteren Verlaufes davon ausgegangen werden, dass
eine sich langsam entwickelnde Netzhautablösung bereits bei der Erstuntersuchung für den hier nachgewiesenen
Defekt des Gesichtsfelds verantwortlich
zu machen war. Nicht umgehend eine
Operation in Kenntnis einer sich entwickelnden Netzhautablösung zu veranlassen, würde einen schweren Behandlungsfehler darstellen.
Vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr reicht es für den Kausalitätsnachweis aus, dass die zu unterstellende fundamentale Verkennung des zu
erwartenden Befundes oder die Nichtreaktion darauf generell geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen.
Gesundheitsschaden
Die Schlichtungsstelle befand als Gesundheitsschaden eine mäßig ausgeprägte Anisometropie infolge der Notwendigkeit einer Cerclage-Operation
sowie eine permanente Herabsetzung
der Sehschärfe auf 0,4 bis 0,5.
PD Dr. Jörg Peter Harnisch, Kerstin
Kols, Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
A R Z T & R E C H T // 2 9
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
HIRNFUNKTIONSAUSFALL
Anforderungen an
die Ärzte präzisiert
Richtlinie der BÄK zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls veröffentlicht.
D
ANzeige
ie Vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer wurde im Deutschen
Ärzteblatt bekannt gemacht und auf der
Internetseite der Bundesärztekammer
veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Richtlinie ohne
Beanstandungen genehmigt.
In der fortgeschriebenen Richtlinie werden insbesondere die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden und die Qualifikationsanforderungen der an der
Diagnostik beteiligten Ärztinnen und
Ärzte präzisiert.
Die Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei
Stufen: Voraussetzung ist sowohl nach
der bislang gültigen als auch nach der
fortgeschriebenen Richtlinie der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. In einem zweiten
Schritt müssen alle in den Richtlinien
geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss
die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestätigt werden. Auf diesem Vorgehen beruht die Sicherheit der
Todesfeststellung.
Als neue apparative Methoden für
den Nachweis des zerebralen Zirkula-
tionsstillstandes haben die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren der
Duplexsonografie und Computertomografie-Angiografie Eingang in die Vierte Fortschreibung der Richtlinie gefunden. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens
zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt und dokumentiert werden. Dabei müssen die Ärzte wie bisher
über eine mehrjährige Erfahrung in der
Intensivbehandlung von Patienten mit
akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Diese Regelung, durch die die Basis der praktischen Erfahrung in der Diagnostik sichergestellt werden soll, wurde
in der fortgeschriebenen Richtlinie formal und inhaltlich präzisiert. So müssen
die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärzte Fachärzte sein und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufweisen, um die Indikation zur Diagnostik
eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die angewandte apparative Zusatzdiagnostik im Kontext der diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. „Mindestens einer
der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den
obigen Anforderungen entsprechender
Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein“, heißt es in der fortgeschriebenen Richtlinie.
Mit ihrer Bekanntmachung im
Deutschen Ärzteblatt ersetzt die Vierte Fortschreibung nach einer Informations- und Schulungsphase der betroffenen Ärzte, Krankenhäuser und Institutionen nun die bislang geltenden „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“,
Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß TPG.
Dem vorausgegangen waren intensive Beratungen in einem für die Richtlinienfortschreibung eingesetzten Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer unter Vorsitz von Prof. Jörg-Christian Tonn und
dem stellvertretenden Vorsitz von Prof.
Heinz Angstwurm sowie eine schriftliche Anhörung der betroffenen Fachund Verkehrskreise. Die Muster-Protokollbögen sind Anlagen der Richtlinie;
sie stehen mit der Veröffentlichung online zur Verfügung.
Die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung
des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG
und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren
Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung im Internet unter:
www.baek.de/downloads/irrev.
Hirnfunktionsausfall.pdf
Bundesärztekammer (BÄK)
Info
Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss
unverändert von mindestens zwei dafür
qualifizierten Ärzten
unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt
und dokumentiert
werden. Dabei müssen die Ärzte wie bisher über mehrjährige
Erfahrung in der Intensivbehandlung von
Patienten mit akuten
schweren Hirnschädigungen verfügen. Mit
dieser Regelung soll
die Basis der praktischen Erfahrung in
der Diagnostik sichergestellt werden. Die
Fortschreibung der
Richtlinie dient der
formalen und inhaltlichen Präzisierung.
3 0 // F O R T B I L D U N G E N
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
MUSIK UND MEDIZIN
Kammer –
musikalisch
In der Jahresveranstaltung der Akademie ging es um Musiktherapie.
Spezialisten berichteten über den aktuellen Stand der Wissenschaft.
Foto: Nina Brunken
Musik war nicht nur
Gegenstand der Fortbildung, sondern
diente auch der Unterhaltung. Das Duo
„Jazzy side“ begleitete
durch den Tag.
F O R T B I L D U N G E N // 3 1
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Fotos: Nina Brunken
M
it groovigem Jazz wurden die
über 100 Gäste der diesjährigen
Jahresveranstaltung der Akademie für medizinische Fort- und
Weiterbildung zur Jahresveranstaltung begrüßt. Passend zum
Thema Musik und Medizin begleiteten Fynn und Glenn Grossmann
als „Jazzy side“ zur Freude des Publikums durch den Tag.
Dr. Julius Brunn begrüßte in seiner Funktion als wissenschaftlicher Leiter und Moderator den ersten Referenten, Prof. Eckart Altenmüller (Hochschule für Musik, Theater und Medien,
Hannover), der als Neurologe und ausgebildeter Musiker (Flötist) der führende Forscher auf dem Gebiet der Neurophysiologie und -psychologie von Musikern ist.
Temperamentvoll und mitreißend
berichtete er über die erstaunlichen Erkenntnisse aus seinem Forschungsgebiet: Musizieren verändert das Gehirn, neuroplastische Vorgänge führen
zu einer zunehmenden Vernetzung bestimmter Hirnfunktionen und zur Ausdehnung anatomischer Strukturen. Nur
20 Minuten Klavierspiel am Tag führen zur Steigerung kognitiver Leistungen in allen Lebensaltern. Die musikunterstützte Therapie (MUT) hilft Schlaganfallpatienten, ihre Feinmotorik zu
verbessern, das Hören der Lieblingsmusik verbessert nicht nur deren Stimmung sondern auch die Sprachkompetenz, und: Musizieren reduziert (ein wenig) das Demenzrisiko!
Diplom-Psychologin Ilse Wolfram
hilft in ihrem Bremer Institut für Musiktherapie mit den Methoden der integrativen Musiktherapie Aphasikern und depressiven Patienten und konnte die heilsame Wirkung des gemeinsamen Musizierens anhand eines Einspielfilmes über
die Arbeit mit einer Gruppe von Flüchtlingen aus verschiedenen Herkunftsländern eindrucksvoll schildern; sie betonte, dass die Patienten hierfür kein Instrument beherrschen müssen.
Prof. Alexander Schmidt (Berlin) ist
ausgebildeter Konzertpianist und Neurologe und leitet neben seiner Professur für Musikermedizin an der Hochschule für Musik die Spezialambulanz
für Musikermedizin an der Charité. Anhand von Fallvorstellungen konnte er
die typischen Erkrankungen von Musikern eindrücklich schildern. Besonders beeindruckend und bedrückend ist
das Krankheitsbild der Musiker-Dystonie: Krampfartige, pathologische Bewegungsmuster z. B. der Finger können einen Musiker in die Berufsunfähigkeit
treiben, wenn ihm nicht im Rahmen einer langwierigen, sehr aufwendigen
Therapie geholfen werden kann.
PD Dr. Anke Steinmetz hat Musik
(Violine) und Medizin studiert und ist
Chefärztin des muskuloskeletalen Zen-
Eine Fortbildung zur Musiktherapie gab es am 19. September in der Akademie unter Leitung von
Dr. Julius Brunn (oben im Bild) mit Referentin Ilse Wolfram.
50 %
und mehr der Berufsmusiker berichten von chronischen
Schmerzsyndromen,
viele geben auf der
NRS (null bis zehn)
eine Schmerzintensität von mindestens
fünf an und brauchen
umfangreiche therapeutische Maßnahmen.
trums der Loreley-Klinik in St. GoarOberwesel. Sie zeigte in ihrem Vortrag
die physiologischen Folgen des „Leistungssports Musik“. Stundenlanges
Üben, ungünstige Bewegungsstereotypen und enormer Leistungsdruck führen bei mehr als 50 Prozent der Berufsmusiker zu chronischen Schmerzsyndromen, viele geben auf der NRS (null
bis zehn) eine Schmerzintensität von
mindestens fünf an und brauchen umfangreiche therapeutische Maßnahmen
aus dem Bereich der physikalisch-rehabilitativen Medizin, um ihren Beruf
weiter ausüben zu können.
Mit den verheerenden psychischen
Auswirkungen des Berufsumfeldes, der
Konkurrenz und des zunehmenden
Anspruchs im Rahmen der Ausbildung
von Musikern befasst sich Prof. Helmut Möller (Berlin) als Cellist, Hochschullehrer für Sozialmedizin mit dem
Schwerpunkt Musikergesundheit und
als Psychoanalytiker. Möller forderte
in seinem Vortrag eine positive Fehlerkultur, einen wertschätzenden Umgang
unter Kollegen und ein Ende des unter Musikern verbreiteten übertriebenen Perfektionismus, damit diese wieder ohne Aufführungs- und Versagens-
Stunden­
langes Üben,
ungünstige
Bewegungs­
stereotypen und
Leistungsdruck
angst auftreten können und sich nicht
mit Medikamenten oder Alkohol „prämedizieren“ müssen.
Am Ende dieses spannenden Tages gab es viel Lob für Vorträge, Musik
und Organisation. Ein Teilnehmer forderte sogar, es solle nur noch Fortbildungen dieser Art geben. Mit dem festen Vorsatz, spätestens am nächsten Tag
mal wieder zu üben, verabschiedete man
sich, begleitet von be-swingter Musik.
Dr. Gisa Andresen
3 2 // F O R T B I L D U N G E N
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
Fortbildungstermine Oktober/November 2015
AKADEMIE FÜR MEDIZINISCHE FORT- UND WEITERBILDUNG
EDMUND-CHRISTIANI-SEMINAR
29.
NOVEMBER Block 14 Kursweiterbildung Allgemeinmedizin,
NOVEMBER 2015
OKTOBER/NOVEMBER 2015
9:30 - 16:45 Uhr
4. NOVEMBER
Untersuchungskurs große Gelenke (und ggf.
Wirbelsäule) – Seminarreihe Allgemeinmedizin,
16:00 - 19:30 Uhr
AB 19. OKTOBER
Sachkunde gem. § 4 der
Medizinproduktebetreiberverordnung
(Blockwoche)
5. NOVEMBER
Kindernotfälle – Kindertrainingszirkel (KiTZ) –
Wiederbelebung, 17:00 - 21:00 Uhr Warteliste
AB 23. OKTOBER
Versorgung und Betreuung von Onkologie- und
Palliativpatienten
6. NOVEMBER
Diabetologische Grundversorgung – Strukturierte
curriculare Fortbildung, Beginn: 16:00 Uhr
28. OKTOBER
Krebsregister in Praxis und Klinik
AB 30. OKTOBER
6. NOVEMBER
Akupunktur – Blöcke F und G – Teil 4,
Beginn: 17:00 Uhr in Kiel
Datenschutzbeauftragte/-r in ärztlich geleiteten
Einrichtungen
AB 30. OKTOBER
Fachzertifikat Impfberatung
7. NOVEMBER
Palliativmedizin Modul 3 – Fallseminar einschließlich
Supervision, Beginn: 9:00 Uhr
AB 30. OKTOBER
Koordination und Organisation von Therapie- und
Sozialmaßnahmen
AB 30. OKTOBER
Fachzertifikat Notfallmanagement/Grundlagen
31. OKTOBER
Prüfung Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in
AB 6. NOVEMBER
Fachzertifikat Onkologie Teil VI – IX
AB 6. NOVEMBER
Datenverarbeitung, Dokumentation und Kommunikation
AB 6. NOVEMBER
Fachzertifikat Notfallmanagement/Grundlagen
7. NOVEMBER
Spritzen, na und...? kompakt
7. NOVEMBER
13. NOVEMBER
13. NOVEMBER
Trans* ist nicht gleich Inter* – Varianten des
Geschlechts in der psychotherapeutischen
Sprechstunde – Vorlesung Psychotherapie,
9:15 - 12:00 Uhr
Update Allgemeinmedizin – Geriatrie,
9:00 - 17:00 Uhr
Einführung in die Echokardiographie,
Beginn: 9:00 Uhr Warteliste
13. NOVEMBER
Aku-Taping, Beginn: 17:00 Uhr
14. NOVEMBER
Hypnose Aufbaukurs, 9:30 - 16:45 Uhr
14. NOVEMBER
Update Allgemeinmedizin – Geriatrie,
9:00 - 17:00 Uhr
AB 13. NOVEMBER Versorgung und Betreuung von Onkologie- und
Palliativpatienten
AB 13. NOVEMBER Fachzertifikat Ernährungsmedizin/Aufbauseminar
14. NOVEMBER
Beschwerdemanagement
14. NOVEMBER
Medizinproduktegesetz
14. NOVEMBER
Modernes Wundmanagement
18. NOVEMBER
Aktualisierung der Kenntnisse/Fachkunde im
Strahlenschutz
14. NOVEMBER
Ernährungsmedizin – Strukturierte curriculare
Fortbildung, Beginn: 9:00 Uhr Warteliste
AB 20. NOVEMBER Schlafmedizin (Seminarort: Schlaflabor Benteler in
14. NOVEMBER
Einführung in die Begutachtung, 8:30 - 17:45 Uhr
AB 20. NOVEMBER Fachzertifikat Notfallmanagement/Aufbauseminar
16. NOVEMBER
Intensivmedizin – theoretische und praktische
Grundlagen der allgemeinen Intensivmedizin
Beginn: 9:15 Uhr
18. NOVEMBER
Schwangerschaftskonfliktberatung durch Ärztinnen
und Ärzte, 16:00 - 20:00 Uhr
21. NOVEMBER
Notfallmedizin – Zusatzbezeichnung,
Beginn: 9:30 Uhr
21. NOVEMBER
Akupunktur – Block G – Teil 5,
9:00 - 12:30 Uhr
25. NOVEMBER
Das Recht auf den eigenen Tod? Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht, 16:00 - 19:30 Uhr
27. NOVEMBER
Block 1 Kursweiterbildung Allgemeinmedizin,
Beginn: 15:00 Uhr
28. NOVEMBER
Psychotherapie bei psychotischen Erkrankungen –
Vorlesung Psychotherapie, 9:15 - 12:00 Uhr
Itzehoe)
20. NOVEMBER
21. NOVEMBER
21. NOVEMBER
21. NOVEMBER
Fachzertifikat Ernährungsmedizin/Grundlagen
Tapen/Aufbaukurs
Telemedizinische Grundlagen
Hausbesuche und Versorgungsmanagement
Planen und Durchführen von Marketingmaß-
AB 27. NOVEMBER nahmen
28. NOVEMBER
Moderation und Präsentation
„ Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung, Esmarchstraße 4, 23795 Bad Segeberg, Leiterin: Helga Pecnik,
Telefon 04551 8813 166, [email protected]
„ Edmund-Christiani-Seminar, Berufsbildungsstätte der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Esmarchstraße 2, 23795 Bad Segeberg,
Ansprechpartnerinnen: Gabriele Steens Telefon 04551 8813 292 und
Susanne Korbs Telefon 04551 8813 283, sowie Marlies Petrick Telefon
04551 8813 128 und Rabea Brunke Telefon 04551 8813 281,
[email protected]
F O R T B I L D U N G E N // 3 3
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Einführung in die Begutachtung
FORTBILDUNGSTERMINE AUS DEM NORDEN
OKTOBER/NOVEMBER 2015
Laserschutzkurs
11 Punkte
Ganztags-Workshop HCG-Diät
10 Punkte
Vitaklinik im
Hautarztzentrum, Kiel,
Telefon 0431 380 1820,
[email protected]
4. NOVEMBER
CUP bei neuroendokrinen
Neoplasien – eine interdis­
ziplinäre Herausforderung
4 Punkte
UKSH, NET-Zentrum, Lübeck,
Telefon 0451 500 6667,
[email protected]
4. NOVEMBER
Im Notfall sicher handeln –
Neue Leitlinie präklinische
Narkose
Punkte beantragt
UKSH, Klinik für
Anästhesiologie und Operative
Intensivmedizin, Kiel,
Telefon 0431 597 2971,
[email protected]
7. NOVEMBER
Moderne Verkehrsunfallrettung Stefan Paulutat,
Zusammenarbeit von
[email protected]
Feuerwehr und Rettungsdienst
12 Punkte
7. NOVEMBER
Umgang mit
Persönlichkeitsstörungen in
Gruppen
10 Punkte
IFT-Nord, Kiel,
Telefon 0431 570 2933,
[email protected]
7. NOVEMBER
Vortrag: Gendermedizin in der
Kardiologie
4 Punkte
Landesarbeitsgemeinschaft
Herz und Kreislauf, Kiel,
Telefon 0431 5303 136,
[email protected]
11. NOVEMBER
Borderline – Trieb oder
Trauma, Angst oder
Aggression?
2 Punkte
Curtius Klinik, Bad Malente,
Telefon 04523 407 502
[email protected]
12. NOVEMBER
Rhonchopathie und
Schlafapnoe
3 Punkte
Ärzteverein Rendsburg,
Telefon 04331 663 966,
[email protected]
14. NOVEMBER
4. Lübecker Notfalltag
6 Punkte
UKSH, Herzzentrum, Lübeck,
Telefon 0451 500 6613,
[email protected]
14. NOVEMBER
Pädosexualität – wie Opfer
schützen?
2 Punkte
Curtius Klinik, Bad MalenteGremsmühlen,
[email protected]
18. NOVEMBER
Sucht und Alter –
Zusammenhang und
Behandlung
2 Punkte
AHG Klinik Lübeck,
Telefon 0451 58 940,
[email protected]
21. NOVEMBER
21. Schleswiger Schmerztagung
Bewährtes und Neues
5 Punkte
HELIOS Klinikum Schleswig,
Telefon 04521 831 120
[email protected]
25.-28.
NOVEMBER
111. Klinische Fortbildung
für Allgemeinmediziner und
Internisten
24 Punkte
Kaiserin Friedrich-Stiftung für
das ärztliche Fortbildungswesen,
Berlin, Telefon 030 308 88920,
[email protected]
31. OKTOBER
7. NOVEMBER
Weitere Informationen bei den Veranstaltern. Alle Angaben ohne Gewähr.
Dieser Kurs richtet sich an alle Interessierten aus Klinik und
Praxis sowie an die bereits gutachterlich arbeitenden Kollegen und an die in Weiterbildung befindlichen Ärzte. Bereits in
der ärztlichen Weiterbildung wird eine gutachterliche Tätigkeit verlangt. Die Beurteilung von Gesundheitsstörungen mit
Bezug auf Rehabilitationsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Behinderung oder Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder
Erwerbsunfähigkeit setzen bei den Ärzten ein hohes Maß an
Kenntnis hierüber voraus. Dieser Kurs bietet neben Hinweisen an allgemeine Anforderungen an Gutachten und Gutachter die Möglichkeit, sich über die gesetzlich bestimmten Aufgabenschwerpunkte und Fragestellungen der unterschiedlichen Versicherungs- und Sozialleistungsträger und der Arzthaftung bei der Gutachtenerstellung zu informieren. Der Kurs
wird von der Ärztekammer Schleswig-Holstein auf die nach
den Ausführungsbestimmungen zum Inhalt der Weiterbildung erforderlichen ausführlich begründeten Gutachten zur
Hälfte anerkannt.
Termin: 14. November 2015
Gebühr: 99 Euro
Information: 04551 8813 144 (Susanne Müller)
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Schwangerschaftskonfliktberatung
Alle Ärzte, die die Beratung im Schwangerschafts-Konfliktfall durchführen wollen, müssen hierzu nach §§ 8 und 9 des
Schwangeren- und Familienhilfegesetzes eine Genehmigung
vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und
Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erhalten. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung,
die sich mit Inhalt, Form und Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung befasst. Sie wird vom Ministerium
als ausreichender Nachweis anerkannt. Gemäß den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und
Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind,
verpflichtet, ihre Kenntnisse mindestens alle drei Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an
entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Termin: 18. November 2015
Gebühr: 56 Euro
Information: 04551 8813 144 (Susanne Müller)
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Fachwirte im ECS
Sie streben eine Führungsposition im Team eines niedergelassenen Arztes oder einer anderen ambulanten Einrichtung der
medizinischen Versorgung an? Eine umfassende Weiterbildung zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
bereitet Sie auf diese Aufgabe optimal vor. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Ein anderer Kurs bereitet auf den Fachwirt im Gesundheitsund Sozialwesen (ÄK) vor. Wer sich weiterqualifizieren möchte und Interesse an kaufmännischen und verwaltenden Führungsaufgaben im ambulanten Gesundheitswesen hat, kann
mit diesem prüfungsvorbereitenden Lehrgang die notwendigen Fähigkeiten erlangen. Auch hier ist der Einstieg jederzeit
möglich, zum Beispiel am 27. November 2015. Starten Sie noch
dieses Jahr mit dem Modul 6 „Planen und Durchführen von
Marketingmaßnahmen“. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Bereich
„MFA/OTA – Weiterbildung“.
Medizinische Fachberufe und Edmund-Christiani-Seminar
3 4 // F O R T B I L D U N G E N
DERMATOLOGISCHE HISTOLOGIE
Neue Dimension
der Haut
Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie (ADH) in Hamburg.
Speckle-variance-OCT (SV-OCT) eines Basalioms der Haut (senkrechter Schnitt) mit Darstellung
der Gefäße (rot).
W
ährend durch neue Färbetechniken weitere Details
des histologischen Schnittes einer Biopsie der Haut, ihrer „dritten Dimension“, sichtbar werden, kann man die
Untersuchungstechnik der
Molekularpathologie/-genetik, auch als
sogenannte „liquid biopsy“ zur Untersuchung der extrazellulären Tumor-DNA,
aber auch intakter Tumorzellen in einer
Blutprobe etabliert, als „vierte Dimension“ des Organs Haut bezeichnen. Zur
diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie (ADH) hatte Prof. Christian Sander
(Hamburg) in die Freie und Hansestadt
an der Elbe eingeladen. Mit insgesamt
269 Teilnehmern präsentierte sich dieses Meeting als Messe der Vielfalt dieses Faches, welches über die Haut hinaus
auch die angrenzende Schleimhaut einbezieht, die des Mundes, die der Vagina
und unter Umständen auch die Bindehaut des Auges. Prof. Jürgen Bauer (Tübingen) stellte in seinem Workshop die
verschiedenen chromosomalen Aberrationsmuster des Melanoms der Haut vor.
Deren Identifizierung bestimmt im jeweiligen konservativen Behandlungsfall eines metastasierenden Melanoms
(Wild Type, BRAF/CKIT- oder NRASMutation) die Wahl der Medikamente
einschließlich des Algorithmus der me-
dikamentösen Behandlung. Dr. Klaus
Griewank (Essen) verglich das Mutationsprofil neuronaler Melanozytome des
ZNS sowohl mit dem der Melanome der
Haut als auch mit dem des Melanoms
der Aderhaut des Auges: Bei kutanen
Melanomen fand er NRAS- und BRAFsowie weitere Mutationen, metastasierte
Aderhautmelanome wiesen Mutationen
in GNAQ, GNA11 und BAP1, Melanozytome fast ausschließlich Mutationen in
GNAQ oder GNA11 auf.
Dr. Klaus Busam (New York) stellte
den Spitz Naevus dem spitzoiden Melanom gegenüber: Goldstandard ist nach
wie vor die histopathologische Untersuchung, aber auch hier kann das Ergebnis einer zytogenetischen Untersuchung
hilfreich sein, auch wenn ein normaler zytogenetischer Befund die Diagnose Melanom nicht ausschließt und andererseits auch falsch-positive Testergebnisse möglich sind.
Prof. Julia Welzel (Augsburg) erklärte die In-vivo-Mikroskopie der oberflächlichen Blutgefäße der Haut mittels speckle-variance-OCT (SV-OCT)
(Abbildung). Im Rahmen des EU-Forschungsprojektes ADVANCE werden
derzeit die Softwareparameter zur Optimierung der Gefäßdarstellung entwickelt und erprobt. So lässt sich die Wirkung gefäßerweiternder und -verengender Substanzen darstellen. In ver-
Info
Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie
(ADH) ist eine Arbeitsgemeinschaft der
Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
mit mehr als 300 Mitgliedern. Ziel des gemeinnützigen Vereines ist die Förderung
der Ausbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet
der Dermatohistologie. Zu diesem Zweck
finden regelmäßige
Jahresveranstaltungen, Fortbildungskurse und Schnittseminare statt. Außerdem
soll die Zusammenarbeit mit den klinisch
tätigen Dermatologen
vertieft werden.
schiedenen Tumoren (dermalen Naevi, Basalzellkarzinomen sowie malignen
Melanomen) wurden unterschiedliche
Gefäßmuster gefunden, möglicherweise
ein Ansatz zur weitergehenden diagnostischen Differenzierung dieser Neubildungen im Sinne der Prognose.
Prof. Stephan Ihrler (München) betonte die Indikation für eine präoperative MRT-Untersuchung, wenn der Verdacht auf eine tiefer reichende Veränderung besteht (sog. „Eisberg-Tumor“),
und die Bedeutung der Kenntnis des klinischen Bildes (Skizze oder Foto und
Verlaufsbeschreibung) für die pathohistologische Beurteilung, zumindest
für unklare Befunde. Er zeigte den histologisch fließenden Übergang von flacher (neoplastischer) über proliferative verruköse Leukoplakie bis hin zu früh
plump-invasivem verrukösen Karzinom.
Therapeutisch hat diese Unterscheidung
jedoch keine Bedeutung, da die Therapie
identisch ist: Die komplette Exzision ist
notwendig, keine Erfassung der Lymphknoten und keine Radatio!
Prof. Stefan Gattenlöhner (Gießen) legte dar, dass das Mikroskop nicht
durch eine Blutuntersuchung, die sogenannte „liquid biopsy“, ersetzt werden
kann, die Identifikation von Tumorzellen im Blut kann aber eine Hilfe für die
Festlegung des Rhythmus der Nachsorge nach einer Tumorerkrankung sein.
Auch zwei Preise wurden im Rahmen
der ADH-Tagung vergeben: der G.-K.
Steigenleder-Preis 2015 für eine herausragende Publikation in der Dermatohistopathologie: mit dem Titel „CD68 expression is a discriminative feature of indolent cutaneous CD8-positive lymphoid proliferation and distinguishes this
lymphoma subtype from other CD8-positive cutaneous lymphomas“ ging an Dr.
Marion Wobser (Würzburg) als Hauptautorin. Den Preis für das beste Poster –
Plaqueartiger blauer Naevus mit subcutanen Knoten – erhielt Dr. Iliana Tantcheva-Poor (Köln).
Fazit: Die Jahrestagung der ADH
war ein „Familientreffen“ für Dermatopathologen und allgemeine Pathologen; der Besuch dieser Veranstaltung
kann aber auch denjenigen empfohlen werden, die von der klinischen Seite kommend ihre Kenntnisse von den
Beziehungen zwischen Klinik und Histopathologie der Haut und angrenzenden Schleimhäute erweitern und vertiefen wollen. Die nächste, die 24. Jahrestagung der ADH findet vom 29. April bis 1. Mai 2016 in Hildesheim statt
(www.adh.kongress.de). Dr. Busam lädt
zu einem zweitägigen Kurs „Pathology of Melanocytic Tumors“ ein, der im
Memorial Sloan Kettering Cancer Center in New York am 9. und 10. Mai 2016
stattfinden wird (www.mskcc.org/dermatopathology).
Dr. Udo Hennighausen
Foto: © Prof. Julia Welzel, Augsburg
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AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
 Bewerbungen richten Sie bitte an:
Mitteilungen der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg.
 Der Bewerbung sind ein Auszug aus
dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen.
Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis) zu beantragen.
 Die Bewerbung wird nicht durch eine
eventuell erfolgte Wartelisteeintragung ersetzt!
 Um Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze können sich
auch Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren bewerben, um einen anderen Arzt/eine andere Ärztin
bzw. mehrere Ärzte/Ärztinnen anzustellen. Der Arzt/die Ärztin/die Ärzte muss bzw. müssen namentlich ge-
nannt werden und die oben bezeichneten Unterlagen sind für ihn/sie einzureichen.
 Es besteht die Möglichkeit, dass ein
für einen vollen Versorgungsauftrag
ausgeschriebener Vertragsarztsitz/
Vertragspsychotherapeutensitz von
zwei Ärzten/Ärztinnen übernommen
wird, die den Sitz übernehmen und
ihren Versorgungsauftrag jeweils auf
einen halben Versorgungsauftrag beschränken.
 Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Fachärzte für
Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Psychologische
Psychotherapeuten, Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie
Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben.
Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch
einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.
Für nähere Informationen hierzu stehen Ihnen unter den Tel.-Nummern 04551-883 und den angegebenen Durchwahlen unsere Sachbearbeiter zur Verfügung:
-378
Kreis Pinneberg
-596
Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Herzogtum Lauenburg
-258
Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein
-561
Kreis Nordfriesland, Kreis Stormarn
-634
Stadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Segeberg
-427
Kreis Dithmarschen, Kreis Steinburg, Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg
FACHGEBIET/ARZTGRUPPE
PLANUNGSBEREICH*
PRAXISFORM
BEWERBUNGSFRIST**
AUSSCHREIBUNGSNUMMER
Augenärzte
Stadt Kiel
BAG
31.10.2015
8468/2015
Chirurgen
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
BAG
31.10.2015
7481/2015
Frauenärzte -halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Flensburg/
Kreis Schleswig-Flensburg
BAG
31.10.2015
8322/2015
Frauenärzte
Kreis Steinburg
EP
30.11.2015
8856/2015
HNO-Ärzte
Kreis Ostholstein
EP
31.10.2015
9712/2015
HNO-Ärzte
Kreis Steinburg
EP
30.11.2015
9281/2015
Hausärzte
MB Neumünster
BAG
31.10.2015
7685/2015
Hausärzte
MB Eckernförde
EP
30.11.2015
7483/2015
Hausärzte
MB Neumünster
EP
30.11.2015
7487/2015
Hausärzte
MB Lübeck
EP
31.10.2015
7910/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
30.11.2015
8409/2015
Hausärzte
MB Ratzeburg
EP
30.11.2015
8576/2015
3 6 // M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
Hausärzte
MB Flensburg
BAG
30.11.2015
9037/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
30.11.2015
8229/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südwest
EP
31.10.2015
9226/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südwest
EP
30.11.2015
9227/2015
Hausärzte
MB Brunsbüttel
EP
30.11.2015
9290/2015
Internisten
SH Süd 104
BAG
31.10.2015
8331/2015
Internisten
SH Süd 104
EP
30.11.2015
9708/2015
Nervenärzte
Kreis Pinneberg
BAG
31.10.2015
8231/2015
Orthopäden
Kreis Pinneberg
BAG
31.10.2015
8851/2015
Pathologen
-halbe Zulassung-
Schleswig-Holstein
EP
30.11.2015
9316/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Stormarn
EP
31.10.2015
12107/2014
Psychotherapeuten
Kreis Herzogtum Lauenburg
EP
30.11.2015
5502/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Nordfriesland
EP
30.11.2015
5757/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
EP
30.11.2015
7271/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreis Segeberg
EP
30.11.2015
7903/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stadt Kiel
EP
30.11.2015
8301/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
EP
30.11.2015
5945/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
EP
30.11.2015
8533/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Kreisregion Stadt Flensburg/
Kreis Schleswig-Flensburg
EP
30.11.2015
9419/2015
* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion
Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).
** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maximal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird, das beantragte Fachgebiet eindeutig angegeben ist, ein Arztregisterauszug beigefügt wurde und der Antrag unterschrieben ist.
Folgende Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze waren bereits ausgeschrieben, jedoch hat sich innerhalb der Bewerbungsfrist niemand
beworben, sodass Sie sich um diese Sitze weiterhin bewerben können:
FACHGEBIET/ARZTGRUPPE
PLANUNGSBEREICH
PRAXISFORM
AUSSCHREIBUNGSNUMMER
Hausärzte
MB Bad Oldesloe
EP
10045/2014
Hausärzte
MB Bad Oldesloe
EP
14781/2014
Hausärzte
MB Flensburg
EP
11619/2014
Hausärzte
MB Heide
EP
5697/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
BAG
11583/2014
M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G // 3 7
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
12952/2014
Hausärzte
MB Itzehoe
BAG
2351/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
3376/2015
Hausärzte
MB Itzehoe
EP
2667/2015
Hausärzte
MB Kiel
BAG
3989/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
12920/2014
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
BAG
1904/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
EP
1906/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südost
BAG
3859/2015
Hausärzte
MB Metropolregion Südwest
EP
2218/2015
Hausärzte
MB Neumünster
BAG
11444/2014
Hausärzte
MB Neumünster
BAG
2431/2015
Hausärzte
MB Neustadt (Holstein)
BAG
151/2015
Hausärzte
MB Ratzeburg
EP
5390/2015
Hausärzte
MB Rendsburg
EP
2740/2015
Hausärzte
MB Rendsburg
EP
4866/2015
Hausärzte -halbe Zulassung-
MB Kiel
BAG
1980/2015
Hausärzte -halbe Zulassung-
MB Metropolregion Südost
EP
939/2015
HNO-Ärzte
Kiel
BAG
14771/2014
HNO-Ärzte
Lübeck
BAG
10530/2014
HNO-Ärzte
Nordfriesland
EP
3150/2015
Psychotherapeuten
(Sonderbedarf Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten)
-halbe Zulassung-
NMS/RD-E
EP
154/2015
Psychotherapeuten
-halbe Zulassung-
Stormarn
EP
763/2015
Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden im Rahmen des Sonderbedarfes zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht bestandskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann.
NAME
FACHGRUPPE/SCHWERP.
NIEDERLASSUNGSORT
NIEDERLASSUNGSDATUM
Dipl.-Psych. Katja Losleben
-halbe Zulassung-
Psychologische Psychotherapeutin
22951 Bargteheide,
Baumschulenstraße 23
01.10.2015
3 8 // M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden ermächtigt bzw. bei folgenden Ärzten haben sich Änderungen ergeben (Einzelheiten entnehmen Sie bitte
dem Ermächtigungsverzeichnis auf www.kvsh.de.):
NAME
FACHGRUPPE
ORT
Dr. med. Martin Lindig
Anästhesiologie
Lübeck
Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden zugelassen und haben um Veröffentlichung gebeten:
NAME
ORT
FACHGRUPPE
BEGINN
NACHFOLGER VON
Dr. med. Ulrich Sellmer
-zus. halbe Zulassung-
24937 Flensburg, Am Pferdewasser 12
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
01.07.2015 Jost SchneiderPungs
Christof Lamp
24589 Flensburg, Mürwiker Straße 162
Anästhesiologie
16.07.2015 Dr. med. Gregor
Grotmann
Dr. med. Andrea Knippert
24376 Kappeln, Konsul-LorentzenStraße 9
Innere Medizin/
hausärztlich
01.10.2015
Dipl.-Psych. Dr. phil. Katja Apel
-halbe Zulassung-
25524 Itzehoe, Feldschmiedekamp 4
Psychologische
Psychotherapeutin
01.09.2015 Dipl.-Psych.
Monika Alda
-halbe
Zulassung-
Iris Schäfer
23552 Lübeck, Klingenberg 7-9
Kinder- und
Jugendmedizin
01.07.2015
Dipl.-Psych. Julia Lichau
-halbe Zulassung-
24568 Kaltenkirchen, Schulstraße 9a
Psychologische
Psychotherapeutin
01.08.2015 Heike Lixenfeld
-halbe
Zulassung-
Dipl.-Päd. Birgit Merkel
-halbe Zulassung-
24589 Nortorf, Am Markt 7
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin
01.09.2015 Ulrike von
Puttkamer
Dr. med. Anne Christine Scheffler
-halbe Zulassung-
23669 Timmendorfer Strand,
Wilhelmstraße 6
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
24.07.2015 Dr. med. Uta
Fenske -halbe
Zulassung-
Dr. med. Anne Christine Scheffler
-halbe Zulassung-
23669 Timmendorfer Strand,
Wilhelmstraße 6
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
24.07.2015 Maria von
Schöning -halbe
Zulassung-
Dr. med. Christian Thiel
22926 Ahrensburg, Rathausplatz 25
Kinder- und
Jugendmedizin,
Schwerpunkt
Kinderkardiologie
01.10.2015 Carsten Behrens
M I T T E I L U N G E N D E R K A S S E N Ä R Z T L I C H E N V E R E I N I G U N G // 3 9
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/MVZ haben Anstellungsgenehmigungen erhalten und um Veröffentlichung gebeten:
NAME DES ANSTELLENDEN
ARZTES
ORT
FACHGRUPPE
BEGINN
NAME DES ANGESTELLTEN
Dennis Kramkowski
24159 Kiel, Fritz-ReuterStraße 90, sowie 24159
Kiel, Langenfelde 104
Allgemeinmedizin
01.08.2015
Stephan Miklik -halbtags-
„MVZ am
Prinzesshofpark gGmbH“
25524 Itzehoe,
Viktoriastraße 8
Hals-NasenOhrenheilkunde
19.08.2015
Dr. med. Ayham Said
-vierteltags-
Dr. med. Detlev Lüddeke
und Karen Hartwig
22946 Trittau,
Bahnhofstraße 37
Allgemeinmedizin
01.09.2015
Dr. med. Andrea Wonka
-halbtags-
„Labor Dr. Krause &
Kollegen MVZ GmbH“
24103 Kiel, Steenbeker
Weg 23
Laboratoriumsmedizin
30.04.2015
Dr. med. Hans Neumeyer
-dreivierteltags-
„MVZ Praxisklinik Mölln“ 23879 Mölln, Wasserkrüger Innere Medizin/
Weg 7
hausärztlich
15.09.2015
Imke TangemannMünstedt -vierteltags-
„ZoGeZ Zollhaus
Gesundheitszentrum
Brücke MVZ GmbH“
-Sonderbedarf-
10.09.2015
Merét Thale -halbtags-
24340 Eckernförde,
Schiffbrücke 8
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/MVZ haben die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis erhalten und um Veröffentlichung gebeten:
NAME
FACHGRUPPE
VON
NACH
DATUM
Dr. med. Henning Rasche
Hals-NasenOhrenheilkunde
24944 Flensburg,
Mürwiker Straße 162
24937 Flensburg,
Rathausstraße 1-3
06.07.2015
Dr. med. Marina
Zachariah-Jooß
Kinder- und
Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie
24340 Eckernförde,
Kieler Straße 71
24340 Eckernförde,
Wulfsteert 30
01.10.2015
Gisela Reimann
Allgemeinmedizin
24159 Kiel, Schilkseer
Straße 182
24119 Kronshagen,
Kieler Straße 105
06.07.2015
Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 23. September 2015 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit
Wirkung zum 1. Oktober 2015 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de.
Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 - 883 486.
4 0 // M I T T E I L U N G E N D E R Ä R Z T E K A M M E R
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
TÄTIGKEITSBERICHT 2014
Auf dem Weg in
die Zukunft
Neue Optik, effiziente Ausschussarbeit, zahlreiche Veranstaltungen, großes
Interesse an Allgemeinmedizin – Ein Rückblick auf das Kammerjahr.
I
m Jahr 2014 hat sich in der Ärztekammer Schleswig-Holstein viel bewegt:
Ein neues „Corporate Design“, also
die optische Erscheinung der Körperschaft, gehört dabei sicherlich zu
den auffälligsten Ereignissen. Das Redesign umfasst ein neues Logo, eine
neue Farbgebung, die an die schleswigholsteinischen Landesfarben angelehnt
ist, eine neue Optik des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes und auch die
Neugestaltung der Homepage. Die Koordinierung und Umsetzung dieses umfassenden Projektes war in der Abteilung Kommunikation angesiedelt, die
sich im vergangenen Jahr neben ihrem
Kerngeschäft der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem der neuen Gestalt gewidmet hat. Der Beschluss der
Kammerversammlung zur Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes in der
Bismarckallee wird ebenfalls ganz sichtbare Früchte tragen, wenn auch das Ergebnis voraussichtlich erst im Jahr 2017
präsentiert werden kann. Der Finanzausschuss rechnet hier auf Grundlage
der Planungen und Entwürfe mit einem
reinen Investitionsvolumen von vier
Millionen Euro.
Für den Großteil der Mitglieder unbemerkt dagegen haben sich die vier
Kernbereichsausschüsse (Weiterbildung,
Fortbildung, Berufsordnung und Qualitätsmanagement), die als Ergebnis der
Umstrukturierung der ehrenamtlichen
Kammerarbeit 2013 gegründet wurden,
inzwischen etabliert. Einige Kernbereichsausschüsse bildeten zur Bearbeitung konkreter Themenkomplexe weitere Unterausschüsse, um strukturierter
und effektiver arbeiten zu können. Die
Verschlankung der Gremien wird sowohl von der hauptamtlichen Geschäftsstelle als auch von den Kammerabgeordneten positiv wahrgenommen.
Ärztestatistik
Für die Öffentlichkeit ebenfalls weniger offensichtlich ist der anhaltende
Trend der wachsenden Mitgliederzahlen der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Insgesamt 16.291 Ärztinnen und
Ärzte waren zum 31. Dezember im System der Ärztekammer verzeichnet, wovon mit einer Zahl von 8.984 die männlichen Mediziner noch in der Mehrheit
waren. Das Wachstum befeuern dagegen
vor allem die weiblichen Kolleginnen,
wenn auch nicht so stark wie im Vorjahr:
153 Ärztinnen kamen 2014 hinzu, bei
den Männern waren es lediglich 76. Insbesondere die angestellten Ärzte in der
ambulanten Versorgung sind dabei auf
dem Vormarsch: So schrumpfte die Zahl
der niedergelassenen Ärzte, wohingegen
die Zahl der Angestellten, Teilzeitangestellten und Praxisassistenten von insgesamt 952 auf 1.020 weiter stieg. Die Zunahme der Gesamtzahl der Ärzte bedeutet also nicht, dass auch die Kapazität der
ärztlichen Versorgung gestiegen ist. Die
Zahl der Mediziner ohne ärztliche TätigMitglieder hatte die
keit, in Elternzeit oder FreistellungsphaÄrztekammer Schlesse der Altersteilzeit ist im Vergleich zum
wig-Holstein am 31.
Vorjahr
leicht angestiegen.
Dezember 2014. DarEin Anstieg ist auch bei den in Kranunter sind 8.984 Ärzte
und 7.307 Ärztinnen.
kenanstalten tätigen Ärzten zu verzeichnen, deren Anzahl von 5.942 auf 6.038
angestiegen ist. Auch hier holten die
Kolleginnen im Vergleich zum Vorjahr
auf und waren erstmals in der (wenn
betrug die Zahl der
auch geringen) Überzahl von 3.026 geangestellten Ärzte in
genüber 3.012 Kollegen. Wie in den verPraxen, Teilzeitangangenen Jahren waren die Krankengestellten und Praxihausärzte in der Gesamtbetrachtung am
sassistenten im Jahr
stärksten vertreten.
2014.
16.291
1.020
6.038
Ärztinnen und Ärzte arbeiteten 2014 in
Krankenhäusern. In
der Gesamtbetrachtung sind sie damit
die stärkste Gruppe
der Ärzte in Schleswig-Holstein.
Ärztliche Weiterbildung
Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung
in Bad Segeberg ist Ansprechpartner für
die vielen Weiterbildungsassistenten im
Land und ihre ausbildenden Ärzte. Sie
ist zuständig für die Erteilung der Befugnisse für die weiterbildenden Ärzte und
die Zulassung als Weiterbildungsstätte:
2014 wurden 320 Befugnisanträge von
insgesamt 500 Personen eingereicht, wovon es sich in 123 Fällen um Teambefug-
nisanträge, 16 Mal um Verbundbefugnisanträge und bei 181 Anträgen um Einzelbefugnisse handelte.
Wer einen Facharzttitel, die Erlangung einer Schwerpunktbezeichnung
in einem Gebiet oder eine Zusatzbezeichnung anstrebt, findet dort ebenfalls
kompetente Ansprechpartner. Im Jahr
2014 wurden allein 379 persönliche Beratungsgespräche zum Stand der Weiterbildung in der Geschäftsstelle geführt.
Insgesamt wurden 1.300 Anträge auf
Anerkennung einer Qualifikation nach
Weiterbildungsordnung und Anfragen
zum Stand der Weiterbildung im vergangenen Jahr eingereicht. Darunter waren 21 Anträge auf den seit 2011 möglichen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Nach sieben Anträgen im ersten
Jahr sowie je zehn Anträgen 2012 und
2013 kann für das zunächst bis Ende des
Jahres 2015 befristete Angebot ein großer Anstieg des Interesses verzeichnet
werden.
Erstmalig steht die Allgemeinmedizin auch bei den durchgeführten Prüfungen an erste Stelle: Von 650 Prüfungen nach Weiterbildungsordnung entfielen 67 auf dieses Fachgebiet, davon waren fünf Quereinsteiger. Die Anzahl der
durch die Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein geförderten allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich ist mit 135 im
Vergleich zum Vorjahr (132) konstant geblieben.
Ärztliche Fortbildung und Akademie für
medizinische Fort- und Weiterbildung
Zur Förderung der Allgemeinmedizin
hat die Ärztekammer im April 2013 beschlossen, die Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für medizinische Fortund Weiterbildung zu diesem Thema
(Update Allgemeinmedizin, Seminarreihe Allgemeinmedizin) für alle Weiterbildungsassistenten, die am Förderprogramm der Allgemeinmedizin der KV
teilnehmen, und für alle PJ-Studenten,
M I T T E I L U N G E N D E R Ä R Z T E K A M M E R // 4 1
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
die in ihrem Wahltertial das Fach Allgemeinmedizin gewählt haben, kostenfrei anzubieten. Dieses Angebot haben
im vergangenen Jahr 91 Weiterbildungsassistenten und vier PJ-Studenten wahrgenommen.
Weitere zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen wurden im
vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt. So wurden Weiterbildungsveranstaltungen mit neun Inhaltsschwerpunkten (Allgemeinmedizin, Akupunktur, Homöopathie, Palliativmedizin, Schmerztherapie, Notfallmedizin,
Suchtmedizinische Grundversorgung,
Psychosomatische Grundversorgung
und Psychotherapie), die Fachkunde
Strahlenschutz nach Röntgenverordnung in Theorie, Grund- und Spezialkursen sowie Kurse zur Erlangung einer
führbaren Bezeichnung im Rahmen der
strukturierten curricularen Fortbildung
mit sechs verschiedenen Themen angeboten. Hinzu kamen 41 Veranstaltungen
im Zuge des allgemeinen Fortbildungsangebotes. Ärzte konnten sich je nach
Interesse zu verschiedensten Themen in
der Akademie fortbilden: Von der ärztlichen Leichenschau über Entspannungsverfahren und Kommunikation bis hin
zur Transplantationsmedizin bot die
Akademie in Bad Segeberg ein breites
Spektrum an gut besuchten Seminaren
und Vorlesungen.
Die Anzahl der ausgestellten Fortbildungszertifikate an Ärzte hat sich
2014 gegenüber dem Vorjahr mehr als
verdoppelt: 2.238 Fortbildungszertifikate stellten die Mitarbeiter der Ärztekammer im vergangenen Jahr aus (2013:
1.109). Auch bei der Anerkennung von
externen Veranstaltungen, die die Akademie im Rahmen der ärztlichen Fortbildung ebenfalls übernimmt, kann
ein Rekordwert gemeldet werden: Seit
2008 steigt die Anzahl der Veranstaltungen kontinuierlich und findet 2014
mit 12.726 Veranstaltungen ihren vorläufigen Höhepunkt. Davon entfielen
1.755 Veranstaltungen auf Qualitätszirkel,
5.120 waren klinikintern und 5.851 ande- Gutachten für Lebendspenden in Lüre Veranstalter.
beck und Kiel erstell-
36
Medizinische Fachberufe und
Edmund-Christiani-Seminar
Gemeinsam mit der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung bildet das Edmund-Christiani-Seminar
(ECS) als Berufsbildungsstätte für medizinisches Fachpersonal in der Esmarchstraße in Bad Segeberg das Bildungszentrum der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Das ECS bietet die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) an und entwickelt das Angebot kontinuierlich und
mit Blick auf die Anforderungen der Zukunft weiter. So wurde beispielsweise im
September vergangenen Jahres die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt im Ge-
ten die Gutachterkommissionen Lebendspende insgesamt im vergangenen
Jahr.
21
Gutachten wurden für Nierenlebendspenden am
UKSH in Lübeck erstellt, neun für Nierenlebendspenden
am UKSH in Kiel
und sechs für Leberlebendspenden (ebenfalls UKSH Kiel).
sundheits- und Sozialwesen neu in das
Portfolio aufgenommen. Diese staatlich
anerkannte Weiterbildung qualifiziert
die Teilnehmer, kaufmännische und verwaltende Führungsaufgaben im ambulanten Gesundheitswesen zu übernehmen. Die Absolventen erlangen mit diesem Abschluss die unbeschränkte Hochschulzugangsberechtigung in den meisten Bundesländern. Das Seminar ersetzt
den vormaligen Fortbildungsgang „Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen“ und wurde von 20 Teilnehmern wahrgenommen. Die Vorgängerfortbildung fand ebenfalls noch das ganze Jahr in zwei parallelen Seminaren im
ECS mit insgesamt 52 Teilnehmern statt.
Auch die Weiterbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erfreute sich weiterhin großer Beliebtheit: Die auf die Anforderungen als
leitende Mitarbeiter in größeren Praxen und Gemeinschaftspraxen ausgelegte Weiterbildung konnte 57 Teilnehmer
verzeichnen.
Auch im Bereich der Fortbildung für
medizinisches Assistenzpersonal sind
im ECS im vergangenen Jahr zahlreiche Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt worden. Außerdem absolvierten
im Rahmen ihrer Ausbildung 412 Teilnehmer zwischen dem 17. Juni und dem
2. Juli ihre praktische Sommerabschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten im ECS. Kurz vor Weihnachten
(16. bis 19. Dezember 2014) traten noch
einmal 96 Auszubildende den Weg zur
Winterabschlussprüfung an. Etwas mehr
junge Menschen starteten 2014 ihre Karriere im Bereich des medizinisches Assistenzpersonals: Insgesamt 571 Ausbil-
PEER REVIEW VERFAHREN
dungsverträge für Medizinische Fachangestellte wurden abgeschlossen, mit 106
entfielen davon die meisten auf den Bezirk Lübeck.
Gästehaus Lohmühle
Das Gästehaus Lohmühle ist dem ECS
organisatorisch angeschlossen. Hier
sind die Auszubildenden, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung
in Bad Segeberg sind, untergebracht.
1.758 Auszubildende übernachteten im
vergangenen Jahr in dem Gästehaus.
Aber auch Ärzte sowie deren Mitarbeiter, die an Fortbildungsveranstaltungen
der Akademie und des ECS teilnehmen,
können das Angebot des Gästehauses
bei freier Kapazität nutzen. 2014 konnten so 2.047 Seminarteilnehmer der
Akademie/des ECS als Übernachtungsgäste verbucht werden.
Qualitätsmanagement
Wenige Gehminuten entfernt im Gebäude der Bismarckallee beschäftigt sich
die Abteilung Qualitätsmanagement
mit den vielfältigen Aufgaben der Qualitätssicherung. 2014 standen dabei vor
allem die externe stationäre Qualitätssicherung nach § 137 SGB V, die Qualitätssicherung in der Hämo­therapie, im
Rahmen der drei Ärztlichen Stellen die
Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen, Nu­klearmedizin und Strahlentherapie sowie die Ausweitung des
Peer Review Verfahrens (siehe Kasten)
im Fokus. Wenn das rechnerische Ergebnis eines Krankenhauses bei einem
Qualitätsindikator außerhalb eines defi­
nierten Referenzbereiches liegt bzw.
bei Vorliegen eines sogenannten „sen-
Beim Peer Review Verfahren handelt es sich um ein „urärztliches Verfahren“, im Fokus
steht der kollegiale Dia­log auf Augenhöhe. Bei diesem freiwilligen Verfahren stehen die
Bereitschaft, voneinander lernen zu wollen und der gegenseitige Respekt im Vordergrund. Gemeinsam werden medizinische Sachverhalte analysiert und Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken herausgearbeitet. Erste überaus positive Erfahrungen
konnte die Ärztekam­mer Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2011 mit der Etablierung
des Peer Review Verfahrens in der Intensiv­medizin sammeln. Über 30 Peers konnten
mittlerweile nach dem Curriculum Ärztliches Peer Review der Bundesärz­tekammer in
Schleswig-Holstein geschult werden, zehn Intensiveinheiten wurden seitdem besucht.
Die Rückmel­dungen aller Beteiligten sind durchweg positiv, die Akzeptanz ist enorm
und viele bestätigen die sehr offene, kollegiale und vertrauliche Atmosphäre mit einem
Lerneffekt auf beiden Seiten.
Im Jahr 2014 kamen die ersten Impulse auf, ein Peer Review Verfahren in der Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein umzusetzen. Sowohl der Vorstand der Ärztekammer als auch der Ausschuss Qualitätsmanagement haben sich mit dieser Thematik befasst und beschlossen, eine an den Ausschuss Qualitätsmanagement angegliederte Arbeitsgruppe zu gründen mit dem Ziel, das weitere Prozedere und Verfahren zu
entwickeln. Mittlerweile wurden die wesentlichen Eckpunkte für die Etablierung eines
Peer Review Verfahrens in der Allgemeinmedizin erarbeitet und die Pilotphase konnte
im Mai 2015 mit einer Schulung für zukünftige Peers in der Allgemeinmedizin in Bad
Segeberg starten. Die wissenschaftliche Beglei­tung erfolgt durch das Institut für Allge­
meinmedizin in Kiel. Interessierte können sich gerne an die Ärztekam­mer SchleswigHolstein wenden, die auch für dieses Verfahren die Koordinierungsfunktion übernommen hat.
4 2 // M I T T E I L U N G E N D E R Ä R Z T E K A M M E R
tinel events“ werden die Krankenhäuser von der Ärztlichen Qualitätsstelle
um schriftliche Stellungnahmen gebeten,
die dann in den Fachausschüssen beurteilt werden. 2014 wurden so im Zuge
der externen stationären Qualitätssicherung 415 Stellungnah­men bezüglich
142 Indikatoren aufgrund von rechnerischen Abweichungen von den Bundesreferenzwerten angefordert. Darüber hinaus wurden 132 Hinweise erteilt. Etwa
75 Prozent der zunächst rechnerischen
Auffälligkeiten konnten aufgrund der
Stellungnahmen, die die Abweichungen
vom Referenzbereich hinreichend und
plausibel begründeten, als unauffällig
bewertet werden.
Die Ärztliche Stelle Strahlentherapie hat im vergangenen Jahr zwei Audits (Prüfungen vor Ort) durchgeführt.
Insgesamt konnte in beiden Einrichtungen eine sichere und dem aktuellen Standard angemessene Behandlung
mit hoher Qualität festgestellt werden. Die Ärztliche Stelle Nuklearmedi-
L O G O - R ELAU N C H
Die Abteilung Kommunikation hat sich
im vergangenen Jahr vor allem der neuen
Optik der Ärztekammer Schleswig-Holstein gewidmet. Angelehnt an die schleswig-holsteinischen Landesfarben wurde das vormals gelb-graue Logo der Körperschaft einem modernen „Relaunch“
unterzogen und zeigt sich seit November
2014 in einer frischen rot-blauen Farbkombination mit neuer Bildmarke. Das
umfassende Redesign beinhaltete aber
nicht nur das Logo der nördlichsten Kammer, auch eine neue Hausschrift wurde
eingeführt. Die Internetpräsenz als „Online-Visitenkarte“ der Kammer wurde
ebenso neu gestaltet. Das Ergebnis ist seit
dem 25. November 2014 unter www.aeksh.de zu sehen: In neuem Gewand informiert die Homepage alle interessierten Nutzer über die Aufgaben, Strukturen
und Dienstleistungen der Ärztekammer
Schleswig-Holstein. Im Zuge der Modernisierung wurde auch sichergestellt, dass
die Online-Präsenz „responsible“ ist, d. h.
auch auf mobilen Endgeräten wie Tablets
und Smartphones problemlos und ansprechend dargestellt wird.
Auch das Schleswig-Holsteinische
Ärzteblatt ist neu gestaltet worden und
zeigt sich seit der Januar-Ausgabe 2015
in neuer Optik. Die „gelbe Gefahr“ ist somit Geschichte. Das Medium greift das
Logo der Ärztekammer Schleswig-Holstein farblich auf und präsentiert sich im
Layout flexibler und moderner. Zudem
ist das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt
„gewachsen“: Vom ehemaligen A5-Format hin zur A4-Größe, was mehr Spielraum für ein abwechslungsreiches Layout bietet.
O K T O B E R 2 0 1 5 | AUS GA B E 1 0
zin überprüfte im Jahr 2014 vier Kliniken regulär und zwei Kliniken vorzeitig aufgrund früherer technischer oder
medizinischer Beanstandungen. Insgesamt wurden überwiegend geringe Beanstandungen festgestellt, die sich vorwiegend auf fehlende Dokumentationen, unzureichende Protokollführungen bzw. unzureichende Arbeitsanweisungen bezogen.
Eine erneute Verbesserung der
Röntgendiagnostik konnte von der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung von
Röntgenuntersuchungen bei der Überprüfung von 255 Röntgenstrahlern im
vergangenen Jahr festgestellt werden.
Rechtsabteilung
Zu den Kernbereichen der Ärztekammer Schleswig-Holstein zählt auch die
Berufsaufsicht über die Ärzte im Land.
Diese ist in der Rechtsabteilung angesiedelt, die auf Grundlage der Berufsordnung handelt. Nach einer Abnahme der
berufsrechtlichen Verfahren in den Vorjahren, musste 2014 wieder eine Steigerung verzeichnet werden: 1.054 Vorgänge wurden im vergangenen Jahr angelegt. Das sind 148 Vorgänge mehr als
im Jahr 2013, denen nachgegangen wurde. Dennoch mussten in weniger Fällen
als 2013 Konsequenzen aus den berufsrechtlichen Vorgängen gezogen werden:
Der Vorstand befasste sich mit lediglich
59 Fällen gegenüber 69 im Vorjahr 2013.
Elf Verfahren wurden gegen die Zahlung
eines angemessenen Geldbetrages eingestellt.
Bei konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen die Berufsordnung verfügt
die Ärztekammer im Gegensatz zu anDer von der Kammerderen Kammern über eine qualifizierversammlung verabte Ermittlungskompetenz in Form eischiedete Haushaltsplan für 2015 hat ein
nes sogenannten UntersuchungsfühGesamtvolumen von
rers. Dabei handelt es sich nach Heil11,58 Millionen Euro.
berufekammergesetz um einen von der
Dies entspricht eiLandesaufsicht
berufenen Juristen. 2014
ner Steigerung von
übergab der Vorstand 14 Ermittlungs7,6 Prozent gegenüber 2014. Die Steige- aufträge an den Untersuchungsführer.
rung ist im wesentliDieser ermittelt unabhängig und kann
chen auf die geplante Sanierung des Ver- richterliche Beschlüsse erwirken, um gegebenenfalls Durchsuchungen oder Bewaltungsgebäudes in
der Bismarckallee zu- schlagnahmungen zu veranlassen. Die
rückzuführen.
Ergebnisse seiner Ermittlungen schlagen
Die Haushaltsfinansich in einem Abschlussbericht nieder,
zierung erfolgt im weder
dem Vorstand dann als Grundlasentlichen mit 64,5
ge für Entscheidungen über Sanktionen
Prozent durch Kammerbeiträge, mit 15,2
dient. In letzter Konsequenz kann eine
Prozent durch Teilberufsrechtliche Klage beim Berufsgenehmergebühren und richt erhoben werden, was im Jahr 2014
mit 4,5 Prozent aus
in sechs Fällen notwendig war.
der BauunterhaltsGutachterliche Äußerungen in
rücklage. Der Haushaltsbedarf besteht
Streitfragen zur Gebührenordnung
aus Personalaufwen- für Ärzte (GOÄ) sind ebenfalls in der
dungen in Höhe von
Rechtsabteilung der Ärztekammer
56,9 Prozent, aus 8,7
Schleswig-Holstein angesiedelt. 2014
Prozent Organaufgingen in der Abteilung 155 schriftliche
wendungen und 34,4
Prozent aus Sachauf- Anfragen zur Bewertung der Angemeswand.
senheit einer Honorarforderung ein. Für
das Jahr 2014 kann damit eine gering-
Haushalt
fügige Abweichung nach oben gegenüber dem Fünfjahresschnitt von rund
146 Anfragen per anno verzeichnet werden. 110 Anfragen erreichten die Rechtsabteilung von Patienten. In 27 Fällen waren Ärzte die anfragenden Personen, sieben Mal wandten sich Beihilfestellen mit
der Bitte um Klärung an die Ärztekammer. Staatsanwaltschaften traten in zwei
Fällen als Initiatoren auf. Die inhaltlichen Schwerpunkte bildeten wie in den
Vorjahren vor allem Fragen der Leichenschau, Analogbewertung von Leistungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ), IGe-Leistungen,
Beratungsleistungen, ärztliche Bescheinigungen und die Bemessung der Gebühren/Begründungspflicht (§ 5 GOÄ).
Ethikkommissionen
Bei den Ethikkommissionen, deren Geschäftsführung der Rechtsabteilung
der Ärztekammer obliegt, war 2014 ein
gestiegenes Antragsvolumen zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr wurden im Bereich des Arzneimittelgesetzes
(AMG) und Medizinproduktgesetzes
(MPG) 29 Studienanträge zur federführenden Beratung eingereicht. Die Zahl
der nach Berufsrecht zu beratenden
Vorhaben lag mit 67 Anträgen geringfügig niedriger als im Vorjahr 2013 (71).
Das gesamte, alle Bereiche umfassende
Antragsvolumen lag mit 620 Anträgen
über dem des Vorjahres (2013: 596).
Im Rahmen des Logo-Relaunches
der Ärztekammer haben auch die Ethikkommissionen ein neues, angepasstes
Logo erhalten und präsentieren sich seit
Anfang 2015 unter dem Dach der neuen
Ärztekammer-Homepage auf einer modernisierten Seite (www.aeksh.de/ethikkommissionen), wo sowohl alle Mitglieder der beiden Kommissionen zu finden
sind als auch weitere Informationen zu
den einzureichenden Studienunterlagen
sowie das Basisformular für einen Ethikantrag zum Download bereit steht.
Vertrauensstelle Krebsregister
Aufgrund des Landeskrebsregistergesetzes und der Berufsordnung sind
alle Ärzte des Landes dazu verpflichtet, sämtliche Patienten mit Krebsneuerkrankungen namentlich an das Krebsregister Schleswig-Holstein zu melden.
Die Daten gehen bei der Vertrauensstelle ein, die ihren Sitz bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat. Hier werden sie auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Jahr 2014 sind 111.409
Meldungen bei der Vertrauensstelle eingegangen, wobei 54.944 Meldungen aus
Kliniken und Praxen stammten, 17.246
von Pathologen und 39.219 aus den Gesundheitsämtern (Todesbescheinigungen). Im Jahr 2014 wurde das „Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz“,
das durch die zusätzliche Erfassung von
Therapie- und Krankheitsverlaufsdaten
zu einer Optimierung der Behandlung
M I T T E I L U N G E N D E R Ä R Z T E K A M M E R // 4 3
AUS GA B E 1 0 | O K T O B E R 2 0 1 5
von Krebspatienten beitragen soll, in einen Gesetzesentwurf auf Landesebene
umgesetzt. Der Gesetzentwurf weist der
jetzigen Vertrauensstelle auch zukünftig die Rolle der Datenannahmestelle zu,
sodass den Meldestellen weiterhin die
bekannten Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden.
Bereits im Jahr 2012 war auch im
Hinblick auf diese langfristige Perspektive eine neue Verwaltungsanwendung
konzipiert worden, die im darauffolgenden Jahr in die Umsetzungsphase eintrat.
Anfang 2014 konnte dann die endgültige Migration der ca. 24 Millionen Datensätze erfolgreich abgewickelt werden
und die neue Verwaltungsanwendung
endlich in den Realbetrieb starten. Mit
„Tristan“ – der Name ist abgeleitet vom
englischen Begriff des Tumor Registry
and Information System – können nun
sämtliche Aufgaben mit nur einem einzigen Programm komfortabel und zeitsparend abgearbeitet werden.
Ebenso wie die Ethikkommissionen
hat auch die Vertrauensstelle des Krebsregisters ein farblich und stilistisch angepasstes Logo sowie eine neue Internetpräsenz erhalten.
Weitere Einrichtungen der Ärztekammer

Förderkreis Qualitätssicherung

Patientenombudsmann/-frau SH e.V.

Die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer
BEZEICHNUNG
MFA
Die praktische Sommerabschlussprüfung
zur Medizinischen
Fachangestellten absolvierten 412 Teilnehmer im EdmundChristiani-Seminar
der Ärztekammer.
14 Prozent der Prüflinge bestanden die
Prüfung nicht.
OTA
35 Auszubildende nahmen im Sommer 2014 an der Abschlussprüfung zur
Operationstechnischen Angestellten
teil. Ein Prüfling bestand dabei mit der
Note „sehr gut“.
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Ärztekammer und stellt
das Parlament der Ärzte in Schleswig-Holstein dar. Die insgesamt 70 Delegierten wurden 2013 von den mehr
als 16.000 Mitgliedern der Ärztekammer Schleswig-Holstein für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Kammersammlung findet bis zu drei Mal im
Jahr statt und wird vom Präsidenten der
Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr.
Franz Bartmann, einberufen.
Im Jahr 2014 tagte das Ärzteparlament zwei Mal und bewegte in beiden
Sitzungen wichtige Themen der schleswig-holsteinischen Gesundheitsversorgung. So hat die Kammerversammlung
im vergangenen Jahr u. a. eine Änderung der Satzung der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer SchleswigHolstein beschlossen, durch die eine Gewinnrücklage als bilanzielle Reserveposition entstehen soll. Sie soll als Belastungspuffer helfen, Schwankungen der
Kapitalmärkte in ertragsschwachen Jahren auszugleichen.
Ein weiterer wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Anpassung der
Anlage 2 zur Berufsordnung, die die
Durchführung des Notfallbereitschaftsdienstes regelt. Unter anderem erfolgte
die Klarstellung, dass Heiligabend und
Silvester als Feiertage im Sinne der Notdienstregelungen gelten. Zudem kön-
BESTANDEN
nen nun auch sogenannte „Brückentage“
bei der Durchführung des organisierten Notdienstes bis zu maximal fünf aufeinander folgenden Tagen Berücksichtigung finden. Erstmals für das Jahr 2015
hat sowohl die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
als auch die Kammerversammlung als
Brückentage den 2. Januar 2015 und den
15. Mai 2015 beschlossen.
In der zweiten Kammerversammlung zum Ende des Jahres 2014 beschäftigten sich die 70 Delegierten ausführlich mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. In einer Stellungnahme
verdeutlichten sie ihre Position und damit ihr Unverständnis das Gesetz betreffend. Insbesondere die geplanten Terminservicestellen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet
werden sollen, damit jeder Patient innerhalb von vier Wochen einen Termin
bei einem Facharzt bekommt, sorgten
für Verärgerung. Die Abgeordneten beschrieben außerdem ihre Sorge um den
Erhalt der Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit des Arztberufes und hoben
die Wichtigkeit einer freien Arztwahl
für ein vertrauensvolles Arzt-PatientenVerhältnis hervor.
Den ausführlichen Tätigkeitsbericht
2014 finden Sie auf der Homepage der
Ärztekammer als PDF-Dokument zum
Download unter www.aeksh.de/kommunikation Anne Mey
NICHT BESTANDEN
GESAMT
Top 3 der durchgeführten Weiterbildungsprüfungen: Gebiete und Facharztkompetenzen und deren Schwerpunkte
Allgemeinmedizin
65
2
67
Innere Medizin
61
1
63
Orthopädie und Unfallchirurgie
30
2
32
Top 3 der durchgeführten Weiterbildungsprüfungen: Zusatzbezeichnungen
Notfallmedizin
55
1
56
Palliativmedizin
33
3
36
Intensivmedizin
25
1
26
16
0
16
24
13
37
Qualifikation außerhalb WBO
Leitender Notarzt
Kenntnisprüfungen
Ärztin/Arzt
KORREKTURABZUG
Stellen- und Gelegenheitsanzeigen
Annahme: Samira Rummler, [email protected]
Berlin: Telefon 030/ 761 80-663, Telefax 030 / 761 80-680
Kunde:
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Kompetenz, Motivation und Initiative, hohes persönliches Engagement sowie
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klinischen Erfahrung sollten Sie in der Lage sein, den Chefarzt der Abteilung
zu vertreten und bereit sein, eine Führungsrolle einzunehmen. Eine vertiefte
Erfahrung in der Neonatologie wäre wünschenswert. Die Weiterbildung für die
Zusatzbezeichnung „Allergologie“ ist möglich. Wir bieten Ihnen die optionale
Entwicklungsmöglichkeit zur eigenständigen chefärztlichen Führung mit dem
langfristigen Ziel der Übernahme dieser Position.
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Die Sana-Krankenhaus Rügen GmbH ist ein modernes Krankenhaus der Grundund Regelversorgung mit 206 Planbetten in den Fachbereichen Innere, Chirurgie,
Gynäkologie/ Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie und Intensivmedizin sowie
Belegbetten der HNO-Heilkunde und der Urologie. Seit 2005 arbeiten wir als
Akademisches Lehrkrankenhaus eng mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald zusammen. Die Kinderklinik des Sana-Krankenhauses Rügen stellt
die Grund- und Regelversorgung für alle kleinen Patienten sicher und hat das
Zertifikat „Ausgezeichnet. Für Kinder“. Jedes Jahr werden in dieser Klinik über
1.100 Patienten stationär und ca. 2.500 ambulant behandelt. Ein fachlicher
Schwerpunkt der Klinik ist die Allergologie/Pneumologie. Ärztlicher Stellenplan: 1
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(evtl. anthroposoph. Med.) wünschenswert
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Die Medizinischen Versorgungszentren Itzehoe City gGmbH
und am Prinzesshofpark sind 100%ige Tocherfirmen des
Klinikums Itzehoe. Unseren Patienten bieten wir ambulante
medizinische Versorgung auf hohem Niveau. In enger Kooperation mit dem Klinikum sind wir Vorreiter in der Vernetzung der
ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung. Unsere
Patienten haben durch die übergreifende Vernetzung die
Möglichkeit, komplette Behandlungsverläufe in der Hand eines
Arztes zu belassen.
Für unsere Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) suchen
wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n
» Fachärztin/Facharzt – HNO
(in Voll- oder Teilzeit 20–40 Std.)
In unseren MVZ versorgen wir fachübergreifend jährlich ca.
41.000 Patienten und führen 1.700 ambulante Operationen
durch. Neben der Diagnostik, Behandlung, Beratung und
Therapie stellen wir die Versorgung von Arbeitsunfällen sicher.
Insgesamt 19 Fachärztinnen und Fachärzte sind in unseren MVZ
sowie teilweise parallel im Klinikum Itzehoe tätig, zwei davon
im Bereich Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Ihre Aufgaben:
- Ambulante Tätigkeit im MVZ, allgemeine HNO-Kunde, Audiound Vestibulometrie, Allergietests, Hyposensibilisierung
- Falls vorhanden, Einbringen weiterer Spezialisierungen wie
Allergologie, Naturheilverfahren, Phoniatrie in die Sprechstunde
- Optional besteht die Möglichkeit zur operativen Tätigkeit am
Klinikum, z. B. Mandel- und Polypentfernung, Parazentese,
Mittelohrdrainage, Korrektur der Nasenscheidewand.
Wir bieten Ihnen:
- Attraktive Arbeitsbedingungen in einem Team, das durch
Kollegialität und freundschaftliches Miteinander geprägt ist
- Ein hohes Maß an Eigenständigkeit
- Gestaltungsspielraum bei dem Auf- und Ausbau neuer Strukturen im Bereich der stationären HNO am Klinikum
- Offenheit für neue Ideen und Innovationen
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Ausgeprägte soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
- Überdurchschnittliches Engagement und selbstständige
Arbeitsweise
- Kreativität, Flexibilität und Verständnis für wirtschaftliche
Zusammenhänge
- Interesse an der Arbeit in der Praxis
Für erste Fragen steht Ihnen
unser Chefarzt, Herr PD Dr. M.
Fiege, unter der Telefonnummer
04821 772-2501 gerne zur
Verfügung. Schwer behinderte
Bewerberinnen und Bewerber
werden bei gleicher Qualifikation und Eignung vorrangig
berücksichtigt. Bitte richten Sie
Ihre Bewerbung, per E-Mail oder
Post, an:
Klinikum Itzehoe
Personalmanagement
Robert-Koch-Str. 2
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Unternehmen finden Sie unter:
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Ärztekammer Schleswig-Holstein
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23795 Bad Segeberg
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IMPRESSUM
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
V. i. S. d. P.: Dr. Franz Joseph Bartmann
Die Redaktion gehört zur Abteilung
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Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste
Nr. 55/2015 gültig.
Geschäftsleiter: Horst-Wolfgang Haase
Anzeigen: Samira Rummler
Herstellung: Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Zeitschrift erscheint elf Mal im Jahr jeweils zum 15. des Monats. Die Zeitschrift wird von allen Ärzten in Schleswig-Holstein im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Ärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
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