Drucksache 17 / 16 580 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015) und Antwort Erlasse der Senatsinnenverwaltung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erlasse hat die für Inneres zuständige Senatsverwaltung seit dem 1. Januar 2008 für welche unterstellte Behörde oder Institution jeweils erlassen? (Bitte eine vollständige Auflistung nach Art des Erlasses, Titel und Gültigkeitszeitraum, unterstellter Behörde/Institution und einer kurzen Inhaltsangabe, sofern der Regelungsinhalt sich nicht aus dem Titel erschließt.) 2. Wo sind die unter 1. aufgelisteten Erlasse jeweils veröffentlicht? 3. Welche der unter 1. aufgelisteten Erlasse sind als Verschlusssache eingestuft und warum jeweils? Zu 1 - 3.: Gemäß Nr. 5 Abs. 2 Buchstabe c) des Anhangs 1 zur Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO II) sind Verwaltungsvorschriften als Erlasse zu bezeichnen, wenn es sich um allgemeine Weisungen des zuständigen Mitglieds des Senats an die Polizeibehörde, an die Berliner Feuerwehr oder an die Finanzbehörden handelt. In der nach-stehenden Übersicht werden daher die Erlasse der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die sich an die Polizeibehörde und an die Berliner Feuerwehr richten und die als solche ausdrücklich bezeichnet werden, aufgeführt. Polizeidienstvorschriften und Leitfäden der Polizei Berlin werden nur innerhalb der Polizei Berlin bekannt gegeben und nicht veröffentlicht. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Titel Erlass über Leistungen der Polizei außerhalb ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben - Entgelterlass Erlass über Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben - Entgelterlass Erlass über die Gliederung der Polizei Berlin Erlass über die Gliederung der Berliner Feuerwehr Erlass über die Einführung der Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - BOS-Funkrichtlinie - Erlass über die Zahlung von Honoraren für nebenamtliche und nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten in der Polizeibehörde und bei der Berliner Feuerwehr Drucksache 17 / 16 580 Gültigkeitszeitraum In Kraft getreten am 28.03.2015, gültig bis 27.03.2020 In Kraft getreten am 01.01.2013 (rückwirkend), gültig bis 31.12.2017 In Kraft getreten am 01.09.2009, gültig bis 30.09.20141i derzeit in Überarbeitung In Kraft getreten am 01.12.2009, gültig bis 30.11.2014 In Kraft getreten am 01.04.2010, gültig bis 31.03.2015 Geltungsbereich („unterstellte Behörde“) Der Polizeipräsident in Berlin Inhalt Wo und wann veröffentlicht? Amtsblatt für Berlin Nr. 12 vom 27.03.2015 Verschlusssache? Nein Berliner Feuerwehr Siehe Titel Amtsblatt für Berlin Nr. 27 vom 21.06.2013 Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel ii Nein Berliner Feuerwehr Siehe Titel ii Nein Alle Berliner Behörden und Organisationen mit Sicherheits-aufgaben (BOS); Der Polizeipräsident in Berlin, Berliner Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft, Malteser Hilfsdienst e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Der Polizeipräsident in Berlin; Berliner Feuerwehr Siehe Titel ii Nein Siehe Titel ii Nein Siehe Titel 1 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 580 Erlass über die Einführung der Richtlinie für Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) Erlass über die Einführung der PDV 300 - Ausgabe 2012 – „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ Erlass über die Einführung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen derzeit in Überarbeitung Der Polizei-präsident in Berlin Siehe Titel ii Nein In Kraft getreten am 01.04.2013, gültig bis 31.03.2018 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel ii Nein In Kraft getreten am 01.06.2015 gültig bis 31.05.2020 Strafverfolgungsbehörden Amtsblatt für Berlin Nr. 13 vom 02.04.2015 Nein Erlass über die Ermächtigung von Polizeidienstkräften zur Erteilung von Verwarnungen gemäß § 58, § 57 Absatz 2, § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) In Kraft getreten am 01.10.2012 gültig bis 30.09.2017 Der Polizeipräsident in Berlin Amtsblatt für Berlin Nr. 44 vom 19.10.2012 Nein Erlass über die Ermächtigung von Dienstkräften der Wasserschutzpolizei zur Erteilung von Verwarnungen gemäß §§ 58, 57 Abs. 2, § 56 OWiG In Kraft getreten am 01.08.2014 gültig bis 31.07.2019 Der Polizeipräsident in Berlin Im Internet: http://www.berlin.de/sen/inner es/sicherheit/polizei/rechtsgru ndlagen/ Nein Erlass über die Einführung der PDV (Polizeidienstvorschrift) 100 In Kraft getreten am: Der Polizeipräsident in Berlin Der Erlass regelt das Verfahren bei der Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Verdacht einer unter entsprechender Einwirkung begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit sowie die Beschlagnahme und Sicherstellung von Führerscheinen. Im Erlass näher bestimmte Dienstkräfte des Polizeipräsidenten in Berlin werden zur Erteilung von Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld wegen bestimmter geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ermächtigt. Im Erlass näher bestimmte Dienstkräfte des Polizeipräsidenten in Berlin werden zur Erteilung von Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen bundes- und landesrechtliche Vorschriften im Bereich der Schifffahrt ermächtigt Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD (VS-NfD = Verschlusssache 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Führung und Einsatz der Polizei Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 102 Taktische Zeichen Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 129 Personen und Objektschutz Erlass über die Einführung der PDV 130 Einsatz der Polizei bei Staatsbesuchen und sonstigen Besuchen Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 131 Einsatz bei Entführungen Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 132 Einsatz bei Geiselnahmen Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 133 Einsatz bei herausragenden Erpressungen Erlass über die Änderung der PDV 134 Einsatz bei Gefahren aus dem Luftraum Drucksache 17 / 16 580 15.04.2013 Gültig bis: 14.04.2018 In Kraft getreten am: 23.04.2010 Gültig bis: 30.04.2015 In Kraft getreten am: 03.06.2009 Gültig bis: 15.05.2014 In Kraft getreten am: 17.04.2013 Gültig bis: 16.04.2018 - Nur für den Dienstgebrauch) Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein. Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD In Kraft ge-treten am: 19.12.2008 Gültig bis: 31.05.2013 In Kraft getreten am: 01.09.2010 Gültig bis: 31.08.2015 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD In Kraft getreten am: 23.12.2008 Gültig bis: 31.08.2012 In Kraft getreten am: 01.07.2014 Gültig bis: 30.06.2019 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Erlass über die Einführung der PDV 135 Einsatz bei Gefahren auf dem Wasser Erlass über die Änderung der PDV 150 Versorgung der Polizei im Einsatz Erlass über die Einführung der PDV 201 Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 202 Aus- und Fortbildung an Führungsund Einsatzmitteln der Einsatzeinheiten Erlass über die Einführung der ergänzten PDV 211 Schießtraining in der Aus- und Fortbildung Erlass über die Einführung der ergänzten PDV 230 Übungen Erlass über die Einführung der PDV 291 Wettkampfordnung der Polizei Drucksache 17 / 16 580 In Kraft getreten am: 15.06.2014 Gültig bis: 14.06.2019 In Kraft getreten am: 17.04.2013 Gültig bis: 16.04.2018 In Kraft getreten am: 16.04.2013 Gültig bis: 15.04.2018 In Kraft getreten am: 21.10.2010 Gültig bis: 10.09.2015 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 01.11.2014 Gültig bis: 31.10.2019 In Kraft getreten am: 01.11.2014 Gültig bis: 31.10.2019 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 01.09.2008 Gültig bis: 31.08.2013 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein 5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Erlass über die Einführung der PDV 300 Ärztliche Beurteilung der Polizeitauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit Erlass über die Verlängerung der Gültigkeit der PDV 382 Bearbeitung von Jugendsachen Erlass über die Verlängerung der Gültigkeit der PDV 384.1 Berlin (BE) Fahndung Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 384.2 Polizeiliche Beobachtung Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 386 Informationsaustausch Rauschgiftkriminalität Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 389 Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 403 / PDV 403 Landesteil Berlin Drucksache 17 / 16 580 In Kraft getreten am: 01.04.2013 Gültig bis: 31.03.2018 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 29.10.2012 Gültig bis: 30.10.2017 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 11.11.2010 Gültig bis: 30.09.2015 In Kraft getreten am: 14.05.2010 Gültig bis: 31.05.2015 In Kraft getreten am: 22.09.2014 Gültig bis: 30.04.2019 In Kraft getreten am: 17.02.2010 Gültig bis: 30.01.2016 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 20.04.2009 Gültig bis: 30.04.2013 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Sprengen 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Erlass über die verlängerte Gültigkeit der PDV 870 Kryptobetriebsdienst Erlass über die Einführung des LF 150 Versorgung der Polizei im Einsatz Erlass über die verlängerte Gültigkeit des LF 290 Sport in der Polizei Erlass über die Einführung des LF 371 Eigensicherung Erlass über die verlängerte Gültigkeit des LF 983 Untersuchen und Instandsetzen von Waffen und Gerät Erlass über die Änderung der Ordnung für den Abschiebegewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsordnung) Drucksache 17 / 16 580 In Kraft getreten am: 04.04.2011 Gültig bis: 31.03.2015 In Kraft getreten am: 17.04.2013 Gültig bis: 16.04.2018 In Kraft getreten am: 23.12.2008 Gültig bis: 30.11.2012 In Kraft getreten am: 01.04.2013 Gültig bis: 31.03.2018 In Kraft getreten am: 14.12.2009 Gültig bis: 30.11.2014 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. VS-NfD Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Siehe zu 2. Nein In Kraft getreten am: 05.10.2011 Gültig bis: 31.10.2015 Der Polizeipräsident in Berlin Siehe Titel Amtsblatt für Berlin Nr. 49 vom 04.11.2011 Nein 7 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 580 Berlin, den 17. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres uns Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015) i Ein neuer Erlass wird nach Umsetzung der Neustrukturierung erstellt. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist nicht erfolgt. Die Vorgaben des § 60 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) vom 15. März 2005, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 25. Februar 2014, wurden berücksichtigt. ii 8
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