Am 1. Mai 2014 sind Änderungen im Fahrlehrergesetz in Kraft

Am 1. Mai 2014 sind Änderungen im Fahrlehrergesetz in Kraft getreten, die sich mit der Fortbildungspflicht für
Seminarerlaubnisinhaber befassen (§ 33a Abs. 2 FahrlG). Diese besagen, dass jeder Inhaber einer
Seminarerlaubnis nach § 31 Abs. 1 (ASF) oder § 31 a Abs. 1 (FES) FahrlG ist, mindestens jeweils einmal jährlich
an einem Fortbildungstag mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten teilnehmen muss (jeweils in der Zeit vom
01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres). Das bedeutet, wer Inhaber beider Seminarerlaubnisse ist, muss
mindestens den Besuch von zwei Fortbildungstagen in diesem Zeitraum nachweisen.
Wie bei der Fortbildung im April 2015 besprochen, bieten wir bereits im November eine ASF- sowie ASF/FESModeratoren-Fortbildung nach § 33 a Abs. 2 FahrlG an. Damit ist dann die Fortbildungspflicht bis einschl. dem
30.04.2016 erfüllt.
Im Auftrage des Fahrlehrer-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. wird die Fahrlehrer-Betreuungs GmbH die
Fortbildung beim Verband des Kraftfahrzeughandwerks SH e.V. in 24109 Kiel, Faluner Weg 28 durchführen:
für ASF am Do., 26. Nov. 2015, 9:00 bis 17:00 Uhr ausgebucht
für FES am Fr., 27. Nov. 2015, 9:00 bis 17:00 Uhr.
Ersatztermin ASF:
Di., 12.04.2016, 9:00 bis 17:00 Uhr.
Die Lehrgangsgebühr beträgt für
ASF-Moderatoren 120,- €/Mitglied, 150,- €/Nichtmitglied,
FES-Moderatoren 150,- €/Mitglied, 180,- €/Nichtmitglied,
ASF-, FES-Moderatoren 250,- €/Mitglied, 310,- €/Nichtmitglied.
Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Verpflegung wird pro Person und pro Tag mit 12,- Euro, einschl. MwSt. berechnet.
Möchten Sie unser Angebot wahrnehmen, bitten wir Sie, den beigefügten Rücklauf bis spätestens zum
15.09.2015 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Anmeldungen werden nach Eingang
berücksichtigt. Sollten die Rückmeldungen die angebotenen Kurse übersteigen, so bieten wir zu einem
späteren Zeitpunkt eine weitere Fortbildung an.
01.10.2015