Das neue Hochschulgesetz CCVI aus dem Jahr 2015, in Kraft

Das neue Hochschulgesetz CCVI aus dem Jahr 2015, in Kraft getreten am 1. Dezember 2015,
strukturiert das Doktorstudium in Ungarn neu. Die Regelungen des Hochschulgesetzes
gelten für alle Promovierenden, die ihr Doktorstudium ab dem Wintersemester 2016/17
aufnehmen.
Das Doktorstudium umfasst 8 Semester, in dessen Verlauf insgesamt 240 ECTS-Punkte
erreicht werden müssen.
Das Doktorstudium ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil umfasst die allgemeine
Ausbildung der Doktoranden, in dessen Verlauf vor allem Lehrveranstaltungen besucht
werden sollen und der Schreibprozess für die Dissertation vorbereitet wird. Am Ende des
ersten Teils des Doktorstudiums steht die Komplexprüfung. Sie ist Voraussetzung, um den
zweiten Teil des Doktorstudiums aufnehmen zu können. Der zweite Teil des Doktorstudiums
widmet sich vor allem dem Schreiben der Dissertation. Die Dissertation muss innerhalb von
drei Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Komplexprüfung eingereicht werden.
Im Rahmen des neuen Hochschulgesetzes wird auch die Stipendienrate für Stipendiaten des
ungarischen Staates angepasst. Im ersten Teil des Doktorstudiums erhalten Stipendiaten
140.000 Forint monatlich, im zweiten Teil des Doktorstudiums 180.000 Forint monatlich.
Nach Einreichen der Dissertation erhalten die Stipendiaten eine einmalige Zahlung von
400.000 Forint.
Das neue Hochschulgesetz sieht für das Doktorstudium eine Gesamtlaufzeit von 8 Semestern
vor, in denen 240 ECTS-Punkte erbracht werden müssen. Doktoranden können die 240
ECTS-Punkte aber auch früher erwerben und so bspw. einen Abschluss nach 6 Semestern
anstreben.