NEST - ein Unternehmen der Firmen InnoSolv AG und KMS AG Per

Per 1. November 2015 trat die Verordnung des neuen Auslandschweizer-Gesetzes (ASG) in Kraft. Der Aufwand für
die Gemeinden ist hoch. Die Umsetzungsfristen sind unglaublich kurz. Dies führt in der Praxis zu Frust! Was wir dagegen unternommen haben, zeigt Ihnen dieser Bericht!
Die neue Gesetzgebung löst die bisherige Verordnung
der politischen Rechte ab. Sie birgt einige Änderungen folgende sind aus Sicht NEST relevant:
Unbefristetes Stimmrecht
Bislang war das Stimmrecht von Auslandschweizern
befristet auf vier Jahre gültig. Sobald ein Auslandschweizer aktiv seine politischen Rechte nutzte
(Unterschrift Initiative oder Referendum) verlängerte
sich die Aufnahme automatisch. Diese Regelung wurde
abgeschafft. Auslandschweizer sind grundsätzlich unbefristet stimmberechtigt.
Diese Änderung haben wir im Oktober letzten Jahres
bis zurück auf NEST Release 2014 im Rahmen des
Standards ausgeliefert.
Elektronischer Datenaustausch mit eVera
Mit dem Projekt eVera kann das eidg. Auslandschweizer-Register des EDA Mutationsmeldungen von politischen Gemeinden elektronisch empfangen. Zuzüge von
Schweizern aus dem Ausland und Wegzüge von Schweizern ins Ausland lassen sich dem EDA ab Sommer
2016 mittels eCH-0093 über sedex übermitteln. Wir
werden diese Erweiterung mit dem NEST Release 2017
im Rahmen des Standards ohne zusätzliche Lizenzkosten ausliefern. Der NEST Release 2017 steht ab Mitte
2017 zur Verfügung.
Übergangslösung für Mutationsmeldungen ans EDA
In der Übergangsphase bis zum elektronischen Datenaustausch mit eVera resp. der Freigabe von NEST Release 2017 müssen die Gemeinden dem EDA Papiermeldungen zustellen. Zusammen mit dem VSED (Verein
Schweizer Einwohnerdienste) suchten wir nach einem
einheitlichen und praktikablen Weg, diese Meldungen
zu verschicken. Unsere Lösung: Wir stellen Ihnen die
neuen Standard-Reports "Zuzugsmeldung ans EDA" und
"Wegzugsmeldung ans EDA " kostenlos zur Verfügung!
Sie können die Mutationsmeldungen anstatt auf Papier
auch elektronisch mittels passwortgeschütztem E-Mail
an das EDA senden. Damit verbessern Sie die Prozessqualität und sparen gleichzeitig Arbeitszeit. Bedingung
für den elektronischen Versand ist das kostenpflichtige
Modul „Elektronisches Reporting“. Dieses ist schon bei
zahlreichen Gemeinden im Einsatz, wo es das Meldewesen an verschiedene Empfänger zeitgesteuert d.h. ohne
Eingriff eines Anwenders ausführt.
Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen Ihr
Vertriebspartner gerne zur Verfügung!
Neue Software Technologie Gemeinden GmbH, Zumhofstrasse 10, 6010 Kriens
NEST - ein Unternehmen der Firmen InnoSolv AG und KMS AG
Tel. 041 329 80 65
[email protected]
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