Per 1. November 2015 trat die Verordnung des neuen Auslandschweizer-Gesetzes (ASG) in Kraft. Der Aufwand für die Gemeinden ist hoch. Die Umsetzungsfristen sind unglaublich kurz. Dies führt in der Praxis zu Frust! Was wir dagegen unternommen haben, zeigt Ihnen dieser Bericht! Die neue Gesetzgebung löst die bisherige Verordnung der politischen Rechte ab. Sie birgt einige Änderungen folgende sind aus Sicht NEST relevant: Unbefristetes Stimmrecht Bislang war das Stimmrecht von Auslandschweizern befristet auf vier Jahre gültig. Sobald ein Auslandschweizer aktiv seine politischen Rechte nutzte (Unterschrift Initiative oder Referendum) verlängerte sich die Aufnahme automatisch. Diese Regelung wurde abgeschafft. Auslandschweizer sind grundsätzlich unbefristet stimmberechtigt. Diese Änderung haben wir im Oktober letzten Jahres bis zurück auf NEST Release 2014 im Rahmen des Standards ausgeliefert. Elektronischer Datenaustausch mit eVera Mit dem Projekt eVera kann das eidg. Auslandschweizer-Register des EDA Mutationsmeldungen von politischen Gemeinden elektronisch empfangen. Zuzüge von Schweizern aus dem Ausland und Wegzüge von Schweizern ins Ausland lassen sich dem EDA ab Sommer 2016 mittels eCH-0093 über sedex übermitteln. Wir werden diese Erweiterung mit dem NEST Release 2017 im Rahmen des Standards ohne zusätzliche Lizenzkosten ausliefern. Der NEST Release 2017 steht ab Mitte 2017 zur Verfügung. Übergangslösung für Mutationsmeldungen ans EDA In der Übergangsphase bis zum elektronischen Datenaustausch mit eVera resp. der Freigabe von NEST Release 2017 müssen die Gemeinden dem EDA Papiermeldungen zustellen. Zusammen mit dem VSED (Verein Schweizer Einwohnerdienste) suchten wir nach einem einheitlichen und praktikablen Weg, diese Meldungen zu verschicken. Unsere Lösung: Wir stellen Ihnen die neuen Standard-Reports "Zuzugsmeldung ans EDA" und "Wegzugsmeldung ans EDA " kostenlos zur Verfügung! Sie können die Mutationsmeldungen anstatt auf Papier auch elektronisch mittels passwortgeschütztem E-Mail an das EDA senden. Damit verbessern Sie die Prozessqualität und sparen gleichzeitig Arbeitszeit. Bedingung für den elektronischen Versand ist das kostenpflichtige Modul „Elektronisches Reporting“. Dieses ist schon bei zahlreichen Gemeinden im Einsatz, wo es das Meldewesen an verschiedene Empfänger zeitgesteuert d.h. ohne Eingriff eines Anwenders ausführt. Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen Ihr Vertriebspartner gerne zur Verfügung! Neue Software Technologie Gemeinden GmbH, Zumhofstrasse 10, 6010 Kriens NEST - ein Unternehmen der Firmen InnoSolv AG und KMS AG Tel. 041 329 80 65 [email protected] www.nest.ch
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