Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sämtlichen unserer Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme
einer Lieferung oder Leistung durch den Kunden als anerkannt. Für den Fall, dass einzelne vertragliche
Regelungen oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, berührt
dies die Gültigkeit aller anderen vertraglichen Regelungen sowie der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht.
2. Unsere Angebote und die Bestellungen des Kunden
Unsere Angebote erfolgen jeweils freibleibend und sind für uns nicht verbindlich, den Zwischenverkauf behalten
wir uns vor. Der Kunde kann Bestellungen nach ihrem Eingang bei uns nur ändern, stornieren oder einen neuen
Liefertermin bestimmen, wenn wir dem in Textform (z. B. durch E-mail; mündliche Zustimmung ist nicht
ausreichend) zustimmen; ein Recht des Kunden auf unsere Zustimmung besteht nicht.
3. Unsere Preisangaben
Alle unsere Preisangaben - auch in unseren Angeboten - sind freibleibend, bis sie durch unsere in Textform
(z. B. durch E-mail; mündliche Annahme ist nicht ausreichend) erfolgte Annahme der Bestellung des Kunden
(die Bestellung kann auch mündlich erfolgt sein) verbindlich werden. Unsere Preisangaben verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die Produkte - nicht enthalten sind
Steuern, Versandgebühren, Frachtkosten, Zölle und andere Abgaben oder Gebühren (im Folgenden
zusammenfassend als „Zusatzkosten“ bezeichnet). Alle Zusatzkosten müssen vom Kunden getragen werden.
4. Vertragsschluss
Verträge zwischen dem Kunden und uns kommen zustande, indem wir die Bestellung des Kunden (die auch
mündlich erfolgt sein kann) in Textform (z. B. durch E-mail; mündliche Annahme ist nicht ausreichend)
annehmen oder ausführen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns kann nur abgeändert oder ergänzt
werden, wenn wir dem in Textform (z. B. durch E-mail; mündliche Zustimmung ist nicht ausreichend)
zustimmen; ein Recht des Kunden auf unsere Zustimmung besteht nicht. Bei Produkten, die wir als
"kundenspezifisch" oder als „NCNR“ bezeichnen, werden wir grundsätzlich keine Zustimmung zu
Vertragsänderungen erteilen.
5. Lieferungen, Liefertermine, Teillieferungen
Sofern wir nichts anderes in Textform (z. B. durch E-mail; mündliche Bestätigung ist nicht ausreichend)
bestätigt haben, erfolgen alle unsere Lieferungen ab Werk des Herstellers auf Kosten des Kunden („EXW“)
gemäß den INCOTERMS 2010. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung geht bei Übergabe
der Produkte an den Spediteur auf den Kunden über.
Dem Kunden ist bekannt, dass wir die von uns verkauften Produkte nicht selbst herstellen und nur vorbehaltlich
der Selbstbelieferung liefern, und dass von uns genannte Liefertermine stets nur voraussichtliche Liefertermine
sind, auch wenn wir dies nicht eigens erwähnen.
Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen vor; der Kunde muss diese Teillieferungen entgegennehmen und
bezahlen. Falls ein Teil einer Bestellung mit Verzögerung geliefert wird, ist der Kunde nicht berechtigt, die
übrigen Teillieferungen zu stornieren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind
ausdrücklich ausgeschlossen
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche,
die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, unser Eigentum. Vorher ist dem Kunden
insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung untersagt. Eine Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für uns. Wir gelten insoweit als Hersteller und erwerben Eigentum an
den neu entstehenden Waren, die ebenfalls als Vorbehaltsware gelten, der Kunde erwirbt ein
Anwartschaftsrecht. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden
Gegenständen, steht uns auf jeden Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus
dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit anteilig als Vorbehaltsware.
6.2. Der Kunde wird die Vorbehaltsware auf eigene Kosten sorgfältig verwahren und versichern, soweit dies
üblich und typisch ist, u. a. gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Haftpflichtrisiken. Ansprüche aus diesen
Versicherungsverträgen tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.3. Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt
bereits jetzt vorab für jeden Einzelfall alle aus der Weiterveräußerung entstehenden zukünftigen Ansprüche bis
zur vollständigen Erfüllung der in Ziff. 6.1. Satz 1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an uns ab. Für den Fall,
dass zwischen dem Kunden und dessen Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis begründet ist, erstreckt sich die
Abtretung auf die Kontokorrektforderung des Kunden in voller Höhe und insbesondere nach erfolgter Saldierung
sowohl auf den anerkannten „abstrakten“ als auch auf den „kausalen“ Schlusssaldo, also den nicht mehr in
einer Kontokorrentbindung stehenden Anspruch auf den saldenmäßigen Überschuss. Wir nehmen diese
Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die abgetretenen Ansprüche in
eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Kunde seinen in Ziff. 6.3. festgelegten Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in
Zahlungsverzug gerät. Soweit der realisierbare Wert bestehender Sicherheiten die Höhe der offenen, in 6.1.
Satz 1 genannten Ansprüche um 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben. Wir können hierbei wählen, welche Sicherungsrechte freigegeben werden.
elivy gmbh technologies and systems ● Tel +49 (89) 81029 203 ● Fax +49 (89) 81029 216 ● email: [email protected] ● www.elivy.eu
6.4. Will ein Kunde des Kunden die Vorausabtretung von Forderungen gemäß Ziff. 6.2. ausschließen, wird der
Kunde versuchen, diesem Ausschluss entgegenzutreten. Bleibt die Abtretung ausgeschlossen, so wird der
Kunde bei uns die Zustimmung zu der Belieferung einholen. Der Kunde wird uns über seine Teilnahme am
echten Factoring unterrichten.
6.5. Der Kunde hat bei jeglichen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die aus der
Weiterveräußerung entstandenen Ansprüche auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und jede
Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen und alle notwendigen
Auskünfte zu erteilen. Der Kunde räumt uns das Recht zum Betreten der Geschäftsräume ein, soweit dies zur
Realisierung der Sicherheiten erforderlich ist. Auf unser Verlangen wird der Kunde unverzüglich Kopien
sämtlicher offener Rechnungen über den Weiterverkauf unserer Waren zur Verfügung stellen und die
ladungsfähigen Anschriften und Telefax-Nummern der Rechnungsempfänger angeben.
7. Fälligkeit unserer Forderungen und Verzug des Kunden
Die Bezahlung durch den Kunden ist ohne Abzüge sofort, nachdem der Kunde unsere Rechnung erhalten hat,
oder nach Lieferung der Ware (je nachdem, welches von beiden später erfolgt) oder zu einem anderen
zwischen uns und dem Kunden in Textform (z. B. durch E-mail; mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend)
vereinbarten Termin fällig. Der Kunde kommt durch unsere Mahnung, die mündlich oder in Textform (z. B.
durch E-mail; mündliche Mahnung ist nicht ausreichend) erfolgen kann – sowie auch ohne Mahnung
automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit – in Verzug. Wir können jederzeit und ohne Angabe von
Gründen zum Zweck einer Kreditwürdigkeitsprüfung die hierzu notwendigen Daten vom Kunden erbitten, ein
Bankaval, eine Bankbürgschaft oder -garantie oder eine andere Sicherheit (z. B. auch Vorauskasse) verlangen.
Dem Kunden wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass wir uns selbst mit 12 % Zinsen pro Jahr finanzieren. Bei
Zahlungsverzug des Kunden muss der Kunde daher Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr für den
Verzugszeitraum bezahlen.
8. Gewährleistung
Es ist die Obliegenheit des Kunden, die Ware unverzüglich nach dem Wareneingang (soweit dies im
ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist) zu untersuchen und uns eventuelle Mängel oder andere
Abweichungen unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware (unabhängig davon, ob der Kunde die ihm obliegende
Untersuchung wirklich durchgeführt hat) hinsichtlich aller bei einer Untersuchung erkennbarer Mängel als
genehmigt und damit als mangelfrei. Zeigt sich ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel später, so
muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch
hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt und damit als mangelfrei.
Mit Vertragsschluss übertragen wir dem Kunden alle übertragbaren Produktgarantien, Haftungsentlastungen
und Entschädigungsansprüche, die uns gegenüber dem Hersteller oder gegenüber unserem Lieferanten (falls
dieser nicht der Hersteller ist) zustehen. Der Kunde muss uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder wegen anderer Mängel unverzüglich nach Empfang einer Lieferung in Textform (z. B.
durch E-mail; mündliche Mitteilung ist nicht ausreichend) mitteilen. Die Rücksendung eventuell fehlerhafter
Produkte darf erst erfolgen, nachdem wir ausdrücklich zugestimmt haben, andernfalls sind wir berechtigt, die
Annahme und Ersatzleistungen zu verweigern. Nach Ablauf der für den Einzelfall angemessenen Frist gilt die
Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.
Wenn und soweit von uns gelieferten Produkte ohne eine den Obliegenheiten des Kunden gemäß diesen AGB
und ergänzend gemäß § 377 HGB (Deutschland) entsprechende Untersuchung weiterverarbeitet bzw. eingebaut
wurden, wird eine Gewährleistung von uns nicht übernommen, wenn bei dieser Untersuchung Abweichungen
oder Mängel festgestellt worden wären, die eine Gewährleistung auslösen.
Eine Gewährleistung wird ebenfalls nicht übernommen, wenn und soweit von uns gelieferte Produkte zwar
gemäß den Obliegenheiten des Kunden gemäß dieser AGB und ergänzend gemäß § 377 HGB (Deutschland)
entsprechend untersucht worden sind, dann aber trotz bei dieser Untersuchung erkennbarer oder erkannter
Mängel weiterverarbeitet bzw. eingebaut wurden.
9. Generelle Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, können weder wir noch unsere Mitarbeiter, Beauftragte oder unsere Vertreter bei
mittelbaren Schäden, Sonderschäden, Nebenschäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, also
beispielsweise auch nicht bei Verdienst- und Gewinnausfall, Datenverlust, Nutzungsausfall, Überarbeitungen,
Fertigungskosten, Reputationsverlust oder Kundenabwanderung. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede dem
Kunden durch uns zu leistende Entschädigung für unmittelbare Schäden auf den ursprünglichen Kaufpreis des
Produktes begrenzt
10. Ausfuhr
Wir weisen darauf hin, dass von uns gelieferte Waren möglicherweise deutschen oder amerikanischen
Ausfuhrkontroll- oder Embargobestimmungen unterliegen. Für die Erlangung einer für eine Ausfuhr oder
Wiederausfuhr evtl. notwendigen Genehmigung sowie für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen ist
der Kunde selbst verantwortlich.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und allen anderen Rechtsverhältnissen
zwischen uns und dem Kunden ist München. Es gilt das UN-Kaufrecht und subsidiär ergänzend deutsches Recht.
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