Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart Dezernent Mitgliedstädte Bearbeiterin Isabel Kasalo E [email protected] T 01511- 599 599 88 F 0711 22921-42 Az 401.610 - R 26812/2016 • IS 28.01.2016 Aktionsfonds "Qualifiziert.Engagiert." Förderung der Qualifizierung von bürgerschaftlich Engagierten Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Qualifizierungsmaßnahmen für bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe. Das Land Baden-Württemberg hat hierzu ein Förderprogramm aufgelegt, dessen Durchführung an die Landeszentrale für politische Bildung weitergegeben wurde. Hieraus entstand der Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Beantragen können Sie Zuschüsse für einzelne Veranstaltungen oder für mehrteilige Veranstaltungsreihen. Mit diesen Qualifizierungsmaßnahmen sollen auch die Lokalen Bündnisse weiter gestärkt werden. Daher sind antragsberechtigt sowohl Kommunen, eigetragene Vereine als auch aktive Träger aus der Flüchtlingshilfe, die sich zusammenschließen, um die Qualifizierungen durchzuführen. Der Antrag ist bei der Landeszentrale für politische Bildung zu stellen. Hierzu gelten folgende Antragsfristen: 15.02.2016, 15.03.2016, 30.04.2016, 30.06.2015 und 30.09.2016. Anbei erhalten Sie die Förderrichtlinien des Aktionsfonds mit Anlage (Anlage 1 und Anlage 1.1) und das Antragsformular (Anlage 2). Mit freundlichen Grüßen gez. Benjamin Lachat Anlagen Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Förderrichtlinien 1. Zielsetzung des Aktionsfonds Ausgehend von dem Kabinettsbeschluss zur Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft soll im Folgenden das Konzept für die Basisqualifizierung bürgerschaftlich Engagierter in der Flüchtlingshilfe umrissen werden. Im Kabinettsbeschluss vom März 2015 heißt es hierzu: „Um die Flüchtlingsarbeit vor Ort erfolgreich zu unterstützen, sind die Ehrenamtlichen zu qualifizieren. Fortbildungsmaßnahmen für bürgerschaftlich Engagierte werden derzeit zwar vereinzelt von den in der Flüchtlingsarbeit erfahrenen Verbänden angeboten. Ein bedarfsdeckendes und qualitätsgesichertes landesweites Angebot besteht jedoch nicht. Gegenstand einer solchen Grundqualifikation sind neben der Vermittlung von Kenntnissen des Asylrechts auch die Punkte Länderkunde zu den Herkunftsorten der Flüchtlinge, Institutionenkunde, Integrationsarbeit, psychische Belastung und Traumata, sowie eine persönliche Qualifizierung. Diese Fortbildungsangebote sollten idealerweise vor Ort angeboten werden. Sie könnten von bereits erfahrenen Trägern geleistet werden. Mit diesen Verbänden lässt sich die Konzeption, Organisation und Finanzierung abstimmen.“ Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Fördermaßnahme aufgelegt, um gezielt bürgerschaftlich Engagierte zu stärken. 2. Projektvorhaben – Welche Maßnahmen können gefördert werden? Inhalte und Ziele Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen ausschließlich für bürgerschaftlich Engagierte zu folgenden Themen: Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen Rahmenbedingungen vor Ort (Behördenstrukturen und Ansprechpartner) Integrationsarbeit Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes (eigenes Hilfeverständis) Netzwerkarbeit Interkulturelles Training Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen Ehrenamtlicher Sprachunterricht Beratung und Fallbesprechungen Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen Argumentationstraining (Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Vorurteilen) Details zu den einzelnen Themenbereichen können Sie der Anlage 1 der Förderrichtlinie entnehmen. 1 3. Umfang und Art der Förderung Beantragt werden können Zuschüsse von max. 300 € je Arbeitseinheit bei Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen. Eine Arbeitseinheit dauert in der Regel mindestens 2, maximal 4 Stunden. Eine Mischfinanzierung ist möglich und gewünscht. Bei gleichzeitiger Förderung durch Dritte ist die Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nachrangig. Der Zuschuss wird als Festbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 4. Antragsstellung 4.1 Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind Kommunen, eingetragene Vereine, in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie lokale Initiativen und Träger, die auf freiwilligem ideellem Engagement beruhen. Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort die verschiedenen Akteure der Flüchtlingshilfe zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag stellen. Ist die Kommune nicht selbst Antragsteller, so ist die Kommune vom Antragsteller zeitnah über die Antragstellung zu informieren. 4.2 Beantragt werden können: Zuschüsse für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Die geförderten Veranstaltungen sollten in der Regel für die Teilnehmenden kostenfrei angeboten werden. Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich in der Regel auf 12 Personen. Lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe, die im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam in Vielfalt“ eine Förderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren erhalten und die in ihrem Förderantrag Gelder für die Qualifizierung bürgerschaftlich Engagierter vorgesehen haben, müssen diese Gelder vorrangig für die Qualifizierung ihrer Engagierten verwenden. 4.3 Ausgenommen von der Förderung sind: Anträge von Einzelpersonen Personalkosten (Stellenanteile) Bereits beendete Projekte Anträge von Parteien Anschaffungen Umsatzsteuerbeträge, die nach §15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abgezogen werden können 2 4.4 Wo und bis wann sind die Anträge einzureichen? Der Antrag auf Förderung ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zu stellen. Antragsfristen sind zunächst: 15.02.2016, 15.03.2016, 30.04.2016, 30.06.2016, 30.09.2016. Für die Antragsstellung steht online ein Formular zur Verfügung. 5. Bewilligungsverfahren Über die Bewilligung entscheidet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Antragsfrist. Grundlage für die Bewilligung von Mitteln bildet die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der politischen Bildung (z.B. Überparteilichkeit, Überwältigungsverbot). Im Bewilligungsverfahren werden lokale Bündnisse vorrangig berücksichtigt. Außerdem wird auf eine inhaltlich und regional ausgewogene Verteilung der Mittel hingewirkt. 6. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes ist ein vereinfachter Nachweis über die Verwendung der Mittel zu erbringen. Dieser erfolgt in Form eines Sachberichtes und einer Übersicht über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Hierfür steht online ein Formular zur Verfügung. Außer bei offenen Einzelvorträgen ist eine Liste der Teilnehmenden beizulegen. Die Unterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg einzureichen. Während der Maßnahme ist angemessen auf die Förderung durch das Land Baden-Württemberg hinzuweisen. 7. Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38 70184 Stuttgart Frau Grandke Tel.: 0711 164 099-19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164 099-77 E‐Mail: [email protected] 3 Anlage 1 zu den Förderrichtlinien des Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ 1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen Begriffs- und Statusdefinitionen, Fluchtgründe und Informationen zu Herkunftsländern, Zuwanderungs- und Integrationspolitik, Zuständigkeiten Bund/Länder/Kommune, Asylverfahren, Gesetzeslage, Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren etc. 2. Rahmenbedingungen vor Ort Behördenstruktur und Ansprechpartner, Abläufe, sprachliche Verständigung und Zuständigkeiten im Verfahren, Information zu Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen etc. 3. Integrationsarbeit Qualifizierungsmaßnahmen zur Planung und Durchführung von Projekten etc. 4. Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes (eigenes Hilfeverständnis) Historie, Begriffsdefinitionen, Motivation und Selbstverständnis, Schnittstellen zu Hauptamtlichen, Einsatzmöglichkeiten, Grenzen, Versicherungsschutz und Haftung etc. 5. Netzwerkarbeit Vernetzung von Akteuren, Austausch über bestehende und neue Angebote, Klärung von Zuständigkeiten etc. 6. Interkulturelles Training Kompetenzerwerb im interkulturellen Miteinander, Sensibilisierung für Stereotypen und Vorurteile etc. 7. Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen psychologische Einführungskurse, traumasensibler Umgang mit Flüchtlingen etc. 8. Ehrenamtlicher Sprachunterricht Methodik und Didaktik im Spracherwerb von Deutsch als Fremdsprache, Methodik und Didaktik in der Alphabetisierung, Lernen über Brückensprachen, Möglichkeiten und Grenzen des Spracherwerbs etc. 9. Beratung und Fallbesprechungen konkretes Konfliktmanagement, Deeskalationsstrategien etc. 10. Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen Integrationshilfe z.B. für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, Entwicklung von gezielten Angeboten für männliche und weibliche Kinder und Jugendliche etc. 11. Argumentationstraining (Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Vorurteilen) Argumentationstraining gegen Anfeindungen und Provokationen gegenüber Ehrenamtlichen, Einüben von Reaktionsmodellen etc. Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected] 1 Bearbeitungshinweise (von LpB ausgefüllt) Lfd. Nr. Antrag eingegangen am Beschlussfassung am Bewilligt ja Zuwendungsbescheid erteilt am Verwendungsnachweis erhalten am nein Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38 70184 Stuttgart Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Förderantrag 1. Antragssteller/Antragstellerin Name der Einrichtung, Initiative etc. Ansprechpartner/Ansprechpartnerin Straße Telefon PLZ / Ort E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Bankverbindung Kontoinhaber IBAN BIC Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected] 1 2. Vorhaben - Ziel Beschreibung der Qualifizierungsmaßnahme Ziele Name Referenten/Referentinnen Name und Anschrift der Kooperationspartner Themenbereiche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen Rahmenbedingungen vor Ort Integrationsarbeit Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes Netzwerkarbeit Interkulturelles Training Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen Ehrenamtlicher Sprachunterricht Beratung und Fallbesprechungen Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen Argumentationstraining ☐ Die zuständige Kommune wurde über den Antrag informiert Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected] 2 Zeit und Ort ☐ Einzelveranstaltung Veranstaltungstag ☐ Veranstaltungszeit Veranstaltungsort Veranstaltungsreihe Veranstaltungstag Veranstaltungszeit Veranstaltungsort Bitte legen Sie bei Bedarf einen detaillierten Ablaufplan bei. Regierungsbezirk ☐ Freiburg ☐ Karlsruhe ☐ Stuttgart ☐ Tübingen Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected] 3 3. Finanzierung Teilnahme kostenfrei ☐ Teilnehmerbeitrag pro Person ca. € Welche Ausgaben und Einnahmen sind geplant? Gibt es weitere Förderer? Geplante Einnahmen Geplante Ausgaben Posten Betrag Posten Betrag Weitere Fördermittel ☐ ja ☐ nein von: Ausgaben gesamt Einnahmen gesamt Förderbedarf gesamt (Einnahmen + weitere Fördermittel – Ausgaben) ☐ Wir haben die Förderrichtlinien zur Antragsstellung zur Kenntnis genommen und verpflichten uns, die anerkannten Grundsätze der politischen Bildung (z. B. Überparteilichkeit und Überwältigungsverbot) im Rahmen des Projektvorhabens zu erfüllen. _________________ Datum _________________________ Unterschrift Kontakt Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected] 4
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