Mitgliedstädte Dezernent Aktionsfonds "Qualifiziert.Engagiert

Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart
Dezernent
Mitgliedstädte
Bearbeiterin
Isabel Kasalo
E [email protected]
T 01511- 599 599 88
F 0711 22921-42
Az 401.610 - R 26812/2016 • IS
28.01.2016
Aktionsfonds "Qualifiziert.Engagiert."
Förderung der Qualifizierung von bürgerschaftlich Engagierten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Qualifizierungsmaßnahmen für
bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe. Das Land Baden-Württemberg hat
hierzu ein Förderprogramm aufgelegt, dessen Durchführung an die Landeszentrale für
politische Bildung weitergegeben wurde. Hieraus entstand der Aktionsfonds
„Qualifiziert.Engagiert.“
Beantragen können Sie Zuschüsse für einzelne Veranstaltungen oder für mehrteilige
Veranstaltungsreihen. Mit diesen Qualifizierungsmaßnahmen sollen auch die Lokalen
Bündnisse weiter gestärkt werden. Daher sind antragsberechtigt sowohl Kommunen, eigetragene Vereine als auch aktive Träger aus der Flüchtlingshilfe, die sich zusammenschließen, um die Qualifizierungen durchzuführen.
Der Antrag ist bei der Landeszentrale für politische Bildung zu stellen. Hierzu gelten folgende Antragsfristen: 15.02.2016, 15.03.2016, 30.04.2016, 30.06.2015 und 30.09.2016.
Anbei erhalten Sie die Förderrichtlinien des Aktionsfonds mit Anlage (Anlage 1 und Anlage 1.1) und das Antragsformular (Anlage 2).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Benjamin Lachat
Anlagen
Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft
Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Förderrichtlinien
1. Zielsetzung des Aktionsfonds
Ausgehend von dem Kabinettsbeschluss zur Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement
und Zivilgesellschaft soll im Folgenden das Konzept für die Basisqualifizierung bürgerschaftlich
Engagierter in der Flüchtlingshilfe umrissen werden. Im Kabinettsbeschluss vom März 2015 heißt es
hierzu:
„Um die Flüchtlingsarbeit vor Ort erfolgreich zu unterstützen, sind die Ehrenamtlichen zu qualifizieren.
Fortbildungsmaßnahmen für bürgerschaftlich Engagierte werden derzeit zwar vereinzelt von den in
der Flüchtlingsarbeit erfahrenen Verbänden angeboten. Ein bedarfsdeckendes und
qualitätsgesichertes landesweites Angebot besteht jedoch nicht. Gegenstand einer solchen
Grundqualifikation sind neben der Vermittlung von Kenntnissen des Asylrechts auch die Punkte
Länderkunde zu den Herkunftsorten der Flüchtlinge, Institutionenkunde, Integrationsarbeit, psychische
Belastung und Traumata, sowie eine persönliche Qualifizierung. Diese Fortbildungsangebote sollten
idealerweise vor Ort angeboten werden. Sie könnten von bereits erfahrenen Trägern geleistet werden.
Mit diesen Verbänden lässt sich die Konzeption, Organisation und Finanzierung abstimmen.“
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Fördermaßnahme
aufgelegt, um gezielt bürgerschaftlich Engagierte zu stärken.
2. Projektvorhaben – Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Inhalte und Ziele
Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen ausschließlich für bürgerschaftlich Engagierte zu
folgenden Themen:
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
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen
Rahmenbedingungen vor Ort (Behördenstrukturen und Ansprechpartner)
Integrationsarbeit
Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes (eigenes Hilfeverständis)
Netzwerkarbeit
Interkulturelles Training
Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen
Ehrenamtlicher Sprachunterricht
Beratung und Fallbesprechungen
Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen
Argumentationstraining (Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und
Vorurteilen)
Details zu den einzelnen Themenbereichen können Sie der Anlage 1 der Förderrichtlinie entnehmen.
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3. Umfang und Art der Förderung
Beantragt werden können Zuschüsse von max. 300 € je Arbeitseinheit bei Veranstaltungen oder
Veranstaltungsreihen. Eine Arbeitseinheit dauert in der Regel mindestens 2, maximal 4 Stunden.
Eine Mischfinanzierung ist möglich und gewünscht. Bei gleichzeitiger Förderung durch Dritte ist die
Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nachrangig.
Der Zuschuss wird als Festbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
4. Antragsstellung
4.1 Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind
 Kommunen,
 eingetragene Vereine,
 in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie
 lokale Initiativen und Träger, die auf freiwilligem ideellem Engagement beruhen.
Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort die verschiedenen Akteure der Flüchtlingshilfe
zusammenschließen und einen gemeinsamen Antrag stellen.
Ist die Kommune nicht selbst Antragsteller, so ist die Kommune vom Antragsteller zeitnah über die
Antragstellung zu informieren.
4.2 Beantragt werden können:

Zuschüsse für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Die geförderten Veranstaltungen sollten in der Regel für die Teilnehmenden kostenfrei angeboten
werden. Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich in der Regel auf 12 Personen.
Lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe, die im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam in Vielfalt“
eine Förderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren erhalten
und die in ihrem Förderantrag Gelder für die Qualifizierung bürgerschaftlich Engagierter vorgesehen
haben, müssen diese Gelder vorrangig für die Qualifizierung ihrer Engagierten verwenden.
4.3 Ausgenommen von der Förderung sind:

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
Anträge von Einzelpersonen
Personalkosten (Stellenanteile)
Bereits beendete Projekte
Anträge von Parteien
Anschaffungen
Umsatzsteuerbeträge, die nach §15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer
abgezogen werden können
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4.4 Wo und bis wann sind die Anträge einzureichen?
Der Antrag auf Förderung ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zu
stellen. Antragsfristen sind zunächst: 15.02.2016, 15.03.2016, 30.04.2016, 30.06.2016, 30.09.2016.
Für die Antragsstellung steht online ein Formular zur Verfügung.
5. Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung entscheidet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.
Grundlage für die Bewilligung von Mitteln bildet die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der
politischen Bildung (z.B. Überparteilichkeit, Überwältigungsverbot).
Im Bewilligungsverfahren werden lokale Bündnisse vorrangig berücksichtigt. Außerdem wird auf eine
inhaltlich und regional ausgewogene Verteilung der Mittel hingewirkt.
6. Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projektes ist ein vereinfachter Nachweis über die Verwendung der Mittel zu
erbringen. Dieser erfolgt in Form eines Sachberichtes und einer Übersicht über die tatsächlichen
Einnahmen und Ausgaben.
Hierfür steht online ein Formular zur Verfügung. Außer bei offenen Einzelvorträgen ist eine Liste der
Teilnehmenden beizulegen.
Die Unterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg einzureichen.
Während der Maßnahme ist angemessen auf die Förderung durch das Land Baden-Württemberg
hinzuweisen.
7. Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Frau Grandke
Tel.: 0711 164 099-19 (Mo, Mi, Fr)
Fax: 0711 164 099-77
E‐Mail: [email protected]
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Anlage 1 zu den Förderrichtlinien des Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
1.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen
Begriffs- und Statusdefinitionen, Fluchtgründe und Informationen zu Herkunftsländern,
Zuwanderungs- und Integrationspolitik, Zuständigkeiten Bund/Länder/Kommune,
Asylverfahren, Gesetzeslage, Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren etc.
2.
Rahmenbedingungen vor Ort
Behördenstruktur und Ansprechpartner, Abläufe, sprachliche Verständigung und
Zuständigkeiten im Verfahren, Information zu Unterbringung und Versorgung geflüchteter
Menschen etc.
3.
Integrationsarbeit
Qualifizierungsmaßnahmen zur Planung und Durchführung von Projekten etc.
4.
Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes (eigenes Hilfeverständnis)
Historie, Begriffsdefinitionen, Motivation und Selbstverständnis, Schnittstellen zu
Hauptamtlichen, Einsatzmöglichkeiten, Grenzen, Versicherungsschutz und Haftung etc.
5.
Netzwerkarbeit
Vernetzung von Akteuren, Austausch über bestehende und neue Angebote, Klärung von
Zuständigkeiten etc.
6.
Interkulturelles Training
Kompetenzerwerb im interkulturellen Miteinander, Sensibilisierung für Stereotypen und
Vorurteile etc.
7.
Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen
psychologische Einführungskurse, traumasensibler Umgang mit Flüchtlingen etc.
8.
Ehrenamtlicher Sprachunterricht
Methodik und Didaktik im Spracherwerb von Deutsch als Fremdsprache, Methodik und
Didaktik in der Alphabetisierung, Lernen über Brückensprachen, Möglichkeiten und
Grenzen des Spracherwerbs etc.
9.
Beratung und Fallbesprechungen
konkretes Konfliktmanagement, Deeskalationsstrategien etc.
10.
Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen
Integrationshilfe z.B. für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, Entwicklung von gezielten
Angeboten für männliche und weibliche Kinder und Jugendliche etc.
11.
Argumentationstraining (Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und
Vorurteilen)
Argumentationstraining gegen Anfeindungen und Provokationen gegenüber
Ehrenamtlichen, Einüben von Reaktionsmodellen etc.
Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected]
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Bearbeitungshinweise
(von LpB ausgefüllt)
Lfd. Nr.
Antrag eingegangen
am
Beschlussfassung
am
Bewilligt
ja
Zuwendungsbescheid erteilt
am
Verwendungsnachweis erhalten
am
nein
Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg
„Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft
Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Förderantrag
1. Antragssteller/Antragstellerin
Name der Einrichtung, Initiative etc.
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin
Straße
Telefon
PLZ / Ort
E-Mail
Rechnungsadresse (falls abweichend)
Bankverbindung
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected]
1 2. Vorhaben - Ziel
Beschreibung der Qualifizierungsmaßnahme
Ziele
Name Referenten/Referentinnen
Name und Anschrift der Kooperationspartner
Themenbereiche
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☐
☐
☐
☐
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☐
rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen
Rahmenbedingungen vor Ort
Integrationsarbeit
Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes
Netzwerkarbeit
Interkulturelles Training
Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen
Ehrenamtlicher Sprachunterricht
Beratung und Fallbesprechungen
Genderfragen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Flüchtlingen
Argumentationstraining
☐
Die zuständige Kommune wurde über den Antrag informiert
Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected]
2 Zeit und Ort
☐
Einzelveranstaltung
Veranstaltungstag ☐
Veranstaltungszeit Veranstaltungsort Veranstaltungsreihe
Veranstaltungstag Veranstaltungszeit Veranstaltungsort Bitte legen Sie bei Bedarf einen detaillierten Ablaufplan bei.
Regierungsbezirk
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Freiburg
☐
Karlsruhe
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Stuttgart
☐
Tübingen
Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected]
3 3. Finanzierung
Teilnahme kostenfrei
☐
Teilnehmerbeitrag pro Person
ca.
€
Welche Ausgaben und Einnahmen sind geplant? Gibt es weitere Förderer?
Geplante Einnahmen Geplante Ausgaben
Posten
Betrag
Posten
Betrag
Weitere Fördermittel
☐ ja
☐ nein
von: Ausgaben gesamt
Einnahmen gesamt Förderbedarf gesamt (Einnahmen + weitere Fördermittel – Ausgaben)
☐
Wir haben die Förderrichtlinien zur Antragsstellung zur Kenntnis genommen und verpflichten uns, die
anerkannten Grundsätze der politischen Bildung (z. B. Überparteilichkeit und Überwältigungsverbot) im
Rahmen des Projektvorhabens zu erfüllen.
_________________
Datum
_________________________
Unterschrift
Kontakt
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“
Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 164099 -19 (Mo, Mi, Fr) Fax: 0711 164099 -77, E-Mail: [email protected]
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