„Schoggigesetz“ nach Nairobi: Milchproduzenten fordern

Info Agrarpolitik
1. Februar 2016
„Schoggigesetz“ nach Nairobi: Milchproduzenten fordern
milchspezifische Umlagerung
Am 19. Dezember 2015 hat die 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi ihren
Abschluss gefunden. Dabei wurde die endgültige Abschaffung der
Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich beschlossen, wovon die Schweiz
bei den Exporterstattungen beim „Schoggigesetz“ betroffen ist. Die Abschaffung
dieser Exportsubventionen soll in einem Schritt spätestens am Ende der
Übergangsperiode von 5 Jahren d.h. auf Ende 2020 erfolgen. Gemäss Mitteilung
werden somit ab 2020 alle Arten von Exportsubventionen verboten sein.
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Die Ratifizierung der Nairobi-Beschlüsse ist im Schweizer Parlament frühestens ab
Ende 2016 vorgesehen mit anschliessender Referendumsfrist (Inkraftsetzung vor
Ende 2017). Gleichzeitig müssen zum Zeitpunkt der Ratifizierung ebenfalls die
gesetzlichen Anpassungen für einen Umbau der Massnahmen vorgenommen
werden. Die Bundesverwaltung hat gegenüber der Milchbranche dokumentiert,
dass eine Nachfolgelösung zu den heutigen Ausfuhrbeiträgen bereits per 1. Januar
2018 in Kraft gesetzt werden soll.
Nach den Beschlüssen von Nairobi ist die Abschaffung der Exportsubventionen
realpolitisch beschlossene Sache. In dieser Situation ist es für die Schweizer
Milchproduzenten vorteilhafter, den Umbauprozess aktiv mitzugestalten, um die
Mittel für die Milchproduktion zu sichern und die Möglichkeiten der
Übergangsphase (2016-2020) auszuschöpfen. Ein Abseitsstehen wäre auch mit dem
politischen Risiko verbunden, dass die Mittel den allgemeinen Direktzahlungen
zugeschlagen werden könnten.
Weiter gilt es aus Sicht der Schweizer Milchproduzenten in diesem Umbauprozess
folgende Zusammenhänge unbedingt im Auge zu behalten:
• Der bestehender Exportkredit ist im jährlichen Budgetprozess auf der Basis des
Jahres 2015 und 2016 bis am Ende der Übergangsphase auf konstantem Niveau
sicherzustellen; mit dem Ziel, die bestehenden Märkte zu halten.
• Die
Schweizer
Milchproduzenten
fordern
ein
„milchspezifisches“
Nachfolgeinstrument, welches im Landwirtschaftsgesetz dauerhalt verankert ist
und entsprechend mit den WTO-Vorgaben kompatibel ist.
• Mit dem vorzeitigen und einmaligen Systemwechsel ist gleichzeitig das Potenzial
von flankierenden Massnahmen während der Übergangsphase auszuschöpfen.
• Der Umbauprozess ist als Branchenaufgabe zu betrachten.
• Der Zeitpunkt der Ratifizierung des WTO-Abkommens im Parlament muss
ebenfalls zwingend der selbe Zeitpunkt sein, wie jener für die notwendigen
Gesetzesanpassungen im Landwirtschaftsgesetz resp. im Bundesgesetz über die
Ein- und Ausfuhr von verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten
(„Schoggigesetz“). Das Umbauprojekt muss deshalb in einer Botschaft an das
Parlament abgehandelt werden, damit die Land- und Milchwirtschaft sowie der
Gesetzgeber Klarheit haben, wie der Umbauprozess konkret und verbindlich
erfolgt.
Für die Schweizer Milchproduzenten ist es unabdingbar, dass diese Punkte im
Umbauprozess eingehalten werden.
Stephan Hagenbuch
Stv. Direktor SMP
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