Info Agrarpolitik 1. Februar 2016 „Schoggigesetz“ nach Nairobi: Milchproduzenten fordern milchspezifische Umlagerung Am 19. Dezember 2015 hat die 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi ihren Abschluss gefunden. Dabei wurde die endgültige Abschaffung der Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich beschlossen, wovon die Schweiz bei den Exporterstattungen beim „Schoggigesetz“ betroffen ist. Die Abschaffung dieser Exportsubventionen soll in einem Schritt spätestens am Ende der Übergangsperiode von 5 Jahren d.h. auf Ende 2020 erfolgen. Gemäss Mitteilung werden somit ab 2020 alle Arten von Exportsubventionen verboten sein. Weststrasse 10 Postfach CH-3000 Bern 6 Telefon 031 359 51 11 Telefax 031 359 58 51 [email protected] www.swissmilk.ch Die Ratifizierung der Nairobi-Beschlüsse ist im Schweizer Parlament frühestens ab Ende 2016 vorgesehen mit anschliessender Referendumsfrist (Inkraftsetzung vor Ende 2017). Gleichzeitig müssen zum Zeitpunkt der Ratifizierung ebenfalls die gesetzlichen Anpassungen für einen Umbau der Massnahmen vorgenommen werden. Die Bundesverwaltung hat gegenüber der Milchbranche dokumentiert, dass eine Nachfolgelösung zu den heutigen Ausfuhrbeiträgen bereits per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden soll. Nach den Beschlüssen von Nairobi ist die Abschaffung der Exportsubventionen realpolitisch beschlossene Sache. In dieser Situation ist es für die Schweizer Milchproduzenten vorteilhafter, den Umbauprozess aktiv mitzugestalten, um die Mittel für die Milchproduktion zu sichern und die Möglichkeiten der Übergangsphase (2016-2020) auszuschöpfen. Ein Abseitsstehen wäre auch mit dem politischen Risiko verbunden, dass die Mittel den allgemeinen Direktzahlungen zugeschlagen werden könnten. Weiter gilt es aus Sicht der Schweizer Milchproduzenten in diesem Umbauprozess folgende Zusammenhänge unbedingt im Auge zu behalten: • Der bestehender Exportkredit ist im jährlichen Budgetprozess auf der Basis des Jahres 2015 und 2016 bis am Ende der Übergangsphase auf konstantem Niveau sicherzustellen; mit dem Ziel, die bestehenden Märkte zu halten. • Die Schweizer Milchproduzenten fordern ein „milchspezifisches“ Nachfolgeinstrument, welches im Landwirtschaftsgesetz dauerhalt verankert ist und entsprechend mit den WTO-Vorgaben kompatibel ist. • Mit dem vorzeitigen und einmaligen Systemwechsel ist gleichzeitig das Potenzial von flankierenden Massnahmen während der Übergangsphase auszuschöpfen. • Der Umbauprozess ist als Branchenaufgabe zu betrachten. • Der Zeitpunkt der Ratifizierung des WTO-Abkommens im Parlament muss ebenfalls zwingend der selbe Zeitpunkt sein, wie jener für die notwendigen Gesetzesanpassungen im Landwirtschaftsgesetz resp. im Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten („Schoggigesetz“). Das Umbauprojekt muss deshalb in einer Botschaft an das Parlament abgehandelt werden, damit die Land- und Milchwirtschaft sowie der Gesetzgeber Klarheit haben, wie der Umbauprozess konkret und verbindlich erfolgt. Für die Schweizer Milchproduzenten ist es unabdingbar, dass diese Punkte im Umbauprozess eingehalten werden. Stephan Hagenbuch Stv. Direktor SMP Seite 2
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