Wichtige Infos bezüglich Reiseversicherung für Projektwochen an

Wichtige Infos bezüglich Reiseversicherung für Projektwochen an der Meeresschule Pula 2016 Seite 1 von 1 Liebe Eltern! Falls ein Versicherungsfall vor Reisebeginn eintritt (Stornierung) melden Sie es bitte umgehend der verantwortlichen Begleitlehrerin / dem verantwortlichen Begleitlehrer, NaWi-­‐Reisen ([email protected]) und der Europäischen Reiseversicherung. Zu NaWi-­‐Reisen: Bitte geben Sie in der Mail an [email protected] folgende Infos an: Name der Schülerin/des Schülers; Schule; verantwortliche Begleitlehrerin/verantwortlicher Begleitlehrer; Termin der geplanten Projektwoche; Polizze der abgeschlossenen Versicherung; Grund der Stornierung. Zur Europäischen Reiseversicherung: Textauszug aus der Polizze: „Reisestorno: Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B.Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen (per Fax, Post, E-­‐Mail oder Online-­‐Schadensmeldung). Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor-­‐und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -­‐grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein Detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen verwenden Sie dazu das Schadensformular. Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung und die Bestätigung über verordnete Medikamente bei.“ , Kontakt zur Europäischen Reiseversicherung: ServiceCenter: Tel. +43/1/3172500-­‐73930 Fax: +43/1/319 93 67 E-­‐Mail: [email protected] online-­‐Schadensmeldung: www.europaeische.at Service/Schadensmeldung ACHTUNG: Wenn ihre Tochter/ihr Sohn die Schule wechselt und deshalb nicht an der Projektwoche in Pula teilnehmen wird ist das ebenfalls ein Stornogrund. Bitte geben Sie uns das so bald wie möglich bekannt – andernfalls könnten – trotz Reiseversicherung – Stornokosten anfallen. (Fall: Im Juli hat ein Schüler die Schule gewechselt – weder NaWi-­‐Reisen noch die Europäische Reiseversicherung wurden darüber informiert – erst eine Woche vor Beginn der Projektwoche (im September) hat NaWi-­‐Reisen davon erfahren; Der Schüler musste die Stornokosten laut Reisebestätigung selbst tragen – da das Versäumnis beim Versicherten lag: weder NaWi-­‐Reisen noch die Versicherung informiert zu haben. Die Weitergabe der Information hat bereits zu dem Zeitpunkt zu erfolgen an dem eine Nicht-­‐Teilnahme an der Projektwoche absehbar ist.) Bezahlung und Refundierung der Reise bei Stornierung: Auch im Falle einer Stornierung muss die Projektwoche laut Buchungsbestätigung fristgerecht bezahlt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung durch die Schadensabteilung der Reiseversicherung werden die Stornokosten von der Versicherung unter der Vorlage einer von NaWi-­‐Reisen ausgestellten Stornorechnung und anderer erforderlicher Dokumente (siehe oben), retourniert. Falls die Stornokosten nicht 100% des Reisepreises betragen, wird der Rest erst nach dem Einlangen des gesamten Reisepreises von NaWi-­‐Reisen an den Reisegast retourniert. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ruth unter [email protected]