Presseinfos Mai 2015 - 3 Ferienjob und Kindergeld Anspruch kann

Presseinfos Mai 2015 - 3
Ferienjob und Kindergeld
Anspruch kann verloren gehen
Die Zeit der sogenannten Großen Ferien naht und viele Schüler, Auszubildende und Studenten
suchen bereits jetzt einem Ferienjob, um in der freien Zeit die Geldbörse aufzubessern.
Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Ferienjob, nachteilig auf das Kindergeld bzw. auf die
Kinderfreibeträge auswirken. "Die Grenzwerte hinsichtlich der Arbeitszeiten sollten die
Betreffenden unbedingt schon bei der Suche nach einem geeigneten Ferienjob im Auge
behalten", rät Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes der
Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Nicht, dass am Ende ein Arbeitsvertragsverhältnis eingegangen
wird, dass den Kindergeldanspruch gefährdet. Völlig unproblematisch ist der Ferienjob bei
Minderjährigen, Azubis in der Erstausbildung oder Studenten im Erststudium ohne vorherige
Berufsausbildung. Hier bleibt der Kindergeldanspruch bzw. der Anspruch auf Kinderfreibeträge
unabhängig davon bestehen, wieviel gearbeitet wird. Diejenigen, die nach Abschluss einer
ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind, müssen
beim Ferien- oder Nebenjob die zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche beachten,
wenn sie sich in einer weiteren Ausbildung befinden. Dieser Grenzwert darf zwar in zwei
Monaten überschritten werden. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Grenze von 20
Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder eingehalten wird. Ansonsten fällt
das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge tatsächlich weg. "Das heißt, wenn die Grenze
überschritten wird, muss in den anderen Monaten auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese
zumindest vermindert werden", erläutert Nöll.