www.VDPolizei.de VD P Sichere Gewerbeimmobilie Impressum Verantwortlich für den redaktionellen Teil: pressto GmbH – agentur für medienkommunikation, Köln © Fotos Titel/Innentitel: industrieblick/twobee/shocky/ Alexander Spörr/Eisenhans/Fotolia.com Nachdruck des redaktionellen Teils nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Sämtliche hier veröffentlichte Anzeigen, die im Kundenauftrag für die Drucklegung vom Verlag gestaltet wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung ist nur mit Zustimmung des Anzeigenkunden und des Verlages erlaubt. Verstöße hiergegen werden vom Verlag, auch im Auftrag des Anzeigenkunden, unnachsichtig verfolgt. Vorwort3 Mechanische und elektronische Sicherungstechnik 4 Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen 7 Elektronische Sicherung von Gebäuden 10 Sicherheitskonzept für das eigene Unternehmen 11 Vorsicht Kamera! Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden 12 Sicherheitsrisiko Mensch 14 „Wir müssen den Faktor Zeit auf unsere Seite bringen“ – Interview mit Heinrich Hauner, Kriminalhauptkommissar, Fachberater Bereich Prävention und Opferschutz 20 Informationssicherheit im Unternehmen 22 12/2015/79 Versicherung von Gewerbegebäuden 26 www.VDPolizei.de „Inhaltsversicherung“ für Unternehmer ist wichtig 29 Diebstahl am Arbeitsplatz 31 Forststraße 3 a • 40721 Hilden Telefon 0211 7104-0 • Telefax 0211 7104-174 [email protected] Geschäftsführer: Bodo Andrae, Joachim Kranz Anzeigenleiterin: Antje Kleuker Gestaltung und Layout: Jana Kolfhaus Anzeigensatz und Druck: Griebsch & Rochol Druck GmbH & Co. KG, Hamm © 2015 Gewerbliche Gebäudesicherheit Den Tätern einen Schritt voraus sein Gebäudesicherheit ist jedoch mehr als eine mechanische oder elektronische Überwachung des Gebäudes. Nicht nur Gegenstände können gestohlen oder beschädigt werden: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen über Fachwissen verfügen, das Ihnen einen Vorsprung vor Ihren Wettbewerbern sichert, dann kann es durchaus sein, dass die Konkurrenz versucht, sich dieses Wissen illegal zu beschaffen. Die Sicherheit Ihrer IT ist oft ebenso wichtig wie das Schließen der Eingangstür am Ende des Arbeitstages – und sollte genau so selbstverständlich erfolgen. Und denken Sie an den Faktor Mensch: Schon über einen USB-Stick eines Besuchers, der an einen Ihrer Computer angeschlossen wird, kann ein Spionageprogramm eingeschleust werden. Doch man kann auch zu viel des Guten tun: Wer aus Sicherheitsbedenken nun alle Räume seines Betriebs per Videokamera überwachen will, stößt selbst schnell an die Grenzen der Legalität. Wir sagen Ihnen in diesem Heft zum Beispiel auch, wo man als Chef Kameras installieren darf und wo nicht – und in welchen Fällen dies überhaupt eine sinnvolle Maßnahme sein kann. © VD P Im Jahr 2010 verzeichnete die Polizei in ganz Deutschland 147.000 Fälle von Einbrüchen in Dienst-,Büro- oder Lagerräume. Die Aufklärungsquote liegt bei nur 22,6 Prozent. Das bedeutet: Wenn in Gewerberäume eingebrochen wird, stehen die Chancen, dass der Täter gefasst und die Beute aufgespürt wird, ungefähr 1 zu 4 gegen den Inhaber. Am besten ist es also, wenn möglichst viele Einbrüche und Diebstähle schon im Versuchsstadium scheitern. Das ist laut Statistik in 30 bis 40 Prozent der Fälle so. Eine erfreuliche Tatsache, die nicht zuletzt der guten Aufklärungsarbeit vieler Initiativen geschuldet ist. Die Polizei beschäftigt in ihren kriminalpolizeilichen Beratungsstellen echte Profis auch für das Thema gewerbliche Gebäudesicherung. Nutzen Sie deren Fachkenntnis. Dieses Heft soll Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu den verschiedenen Aspekten der gewerblichen Gebäudesicherung zu verschaffen: von der mechanischen Grundsicherung bis zu komplexen Alarmanlagen, vom IT-Grundschutz bis zum Thema Brandschutz. Die richtige Lösung für Ihren Betrieb finden Sie im Gespräch mit Experten. Jeder wird Ihnen bestätigen: Eine überlegte und dem jeweiligen Objekt angemessene Gebäudesicherung ist in jedem Fall eine gute Investition in Ihr Unternehmen. Wenn Sie für die Sicherheit Ihres Gewerbebetriebs Geld in die Hand nehmen, sollte die Investition auch nachhaltig sein. Deswegen ist es gerade im Bereich von Einbruchmeldeanlagen sinnvoll, nur VdS-zertifizierte Anlagen zu installieren – die Gebäudeversicherer machen entsprechende Vorgaben dazu. Ziel eines guten Masterplans zur Gebäudesicherung muss es sein, die Vorgehensweise von Tätern zu kennen und ihnen möglichst immer einen Schritt voraus zu sein – damit Ihr Gewerbebetrieb sicher arbeiten kann und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre! Dada Lin/Fotolia.com 3 Mechanische und elektronische Sicherungstechnik: Wer braucht welchen Schutz? Sicherheitsklassen mit einem Kunden vertraglich vereinbaren – und an diese Vorgaben sollte man sich dann unbedingt halten. Wie unterscheiden sich die jeweiligen Sicherungsklassen voneinander? In der „Sicherungsrichtlinie für Geschäfte und Betriebe“ sind die sechs Sicherungsklassen für Gewerbe zusammengestellt und beschrieben. Angenommen, für meine Betriebsart wird die Sicherungsklasse 3 empfohlen. Dann schaut man in den Sicherungsrichtlinien nach, was dort konkret an Sicherheitsmaßnahmen genannt wird. Das kann etwa eine bestimmte Art Eingangstür sein, also eine Tür einer bestimmten „Stabilitätsklasse“, es können bestimmte Fenstertypen sein, oder die Empfehlungen können sich auf Wände, Decken und Böden beziehen. Wichtig dabei ist, das gesamte Objekt einheitlich zu sichern. Eine hochwertige Tür bringt wenig, wenn es andere Eingänge gibt. Möglich – und keineswegs unwahrscheinlich – ist, dass zusätzlich zu mechanischen Sicherungen der Einbau einer Einbruchmeldeanlage sinnvoll ist und empfohlen wird. VD P Herr Vorderwülbecke, worauf muss man beim gewerblichen Gebäudeschutz achten? Je höher das Risiko ist, desto mehr Absicherung ist sinnvoll bzw. wird gefordert, etwa von den Versicherungsunternehmen: Da sind dann einfach gewisse sicherungstechnische Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls ist ein Schaden unter Umständen nicht abgedeckt oder es wird eine höhere Prämie fällig. Die erforderliche Stärke der Sicherungstechnik orientiert sich Paulus Vorderwülbecke am Risiko. Dieses wiederum ergibt sich ist Leiter der Sicherungs- aus dem möglichen Taterfolg, also der technik bei VdS. reinen Umsetzbarkeit einer Tat und dem monetären Tatergebnis. Ein Beispiel: Es mag relativ einfach sein, beim Frisör oder beim Bäcker die Kasse zu leeren. Das Ergebnis wird aber wohl ebenfalls recht übersichtlich sein. Wenn man hingegen eine Bank ausräumt, ist das zwar wegen höherer Sicherungsmaßnahmen schwieriger, aber wenn es gelingt, ist das Ergebnis dementsprechend. © Wie wird die Gefährdung eines Betriebs bewertet? Dafür gibt es die so genannten Sicherungsklassen für Gewerbe. Diese reichen von SG1 bis SG6. Um herauszufinden, welcher Sicherungsklasse ein Gewerbebetrieb zugeordnet ist, schaut man am besten in das Betriebsartenverzeichnis von VdS. Dieses umfasst insgesamt 2.700 Betriebsarten, vom Juwelier über den Tabakladen bis zum Supermarkt. Diese hohe Anzahl ergibt sich daraus, dass es ebenso viele verschiedene Risiken wie Arten von Betrieben und Geschäften gibt. So wird zum Beispiel zwischen „Fernsehgeräteherstellung“ (Sicherungsklasse 2),„Fernsehgerätehandel“ (Sicherungsklasse 3) und „Fernsehgerätereparatur“ (Sicherungsklasse 4) unterschieden, da das Risiko jeweils ein anderes ist. Bei der Einstufung in Sicherheitsklassen handelt es sich um Empfehlungen. Sie sind nicht bindend oder gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann ein Versicherer die Sicherung nach den VdS – Vertrauen durch Sicherheit VdS ist eine der wichtigsten unabhängigen Prüfinstitutionen mit den Schwerpunkten Brandschutz und Sicherheit. Zu den Kunden zählen risikobewusste Industrie- und Gewerbebetriebe, führende Hersteller und Systemhäuser sowie Fachfirmen und Fachkräfte. VdS-Zertifikate geben gewerblichen und privaten Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe, um qualitativ hochwertige von weniger leistungsstarken Produkten und Dienstleistungen zu unterscheiden. VdS führt in seinen Laboratorien Typ- und Systemprüfungen an Produkten für Brandund Einbruchschutz durch. Die Laboratorien decken die gesamte Wertschöpfungskette von der Prüfung des Prototyps bis hin zum VdS-anerkannten Endprodukt ab. ! 4 Was sind die wichtigsten Punkte beim Thema Sicherungstechnik? Wo stößt sie an ihre Grenzen? Es sollte immer eine sinnvolle Kombination aus mechanischen und elektronischen Maßnahmen, die in sich stimmig ist, umgesetzt werden. Im gewerblichen Bereich nur eines von beiden zu haben, bringt meistens nichts, egal wie gut rein mechanische oder rein elektronische Sicherungen auch sein mögen. Erst die richtige Kombination von beiden stoppt auch Profi-Kriminelle. Es gilt nun einmal das Prinzip: Alles, was ich verschließen kann, kann ich auch irgendwie wieder aufmachen. Nichts anderes machen wir ja in unseren Prüfungen von mechanischer Sicherungstechnik. Wenn wir hier ein Schloss oder auch einen Tresor zur Prüfung haben, können wir den hundertprozentig irgendwann öffnen. Entscheidend für den Einbruchschutz ist immer nur: Wie lange dauert es, welches Werkzeug und wie viel Fachwissen wird dazu benötigt? VdS-Prüfingenieuren stehen zum Beispiel verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, die, gestaffelt nach Leistungsfähigkeit, in Gruppen zusammengefasst sind. Beispielsweise können die Kollegen bei der Prüfung eines Safes mit niedrigen Widerstandsgrad auf Draht, Zange, Hammer, Meißel etc. zugreifen. Mit steigenden Anerkennungsstufen kommen dann schwerere Hämmer, Keile und ähnliches dazu. Später finden sich in der Werkzeuggruppe erste Elektrogeräte wie z.B. Bohrmaschinen. In den höchsten Gruppen – oder wie unsere Labor-Experten sagen „Werkzeugsätzen“ – sind Schweißbrenner und leistungsfähige Winkelschleifer im Sortiment. Irgendwann kommt die mechanische Sicherung definitiv an eine Grenze. Deshalb ergänzen elektronische Maßnahmen wie eine Einbruchmeldeanlage die mechanische Ebene und umgekehrt. Die Einbruchmeldeanlage sorgt dafür, dass Tätern nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, um mechanische Sicherungen zu überwinden. Und natürlich kommt auch die elektronische Sicherung nicht ohne geeignete mechanische Unterstützung aus. Es bringt nichts, einen gut gefüllten Geldschrank mithilfe eines Bewegungsmelders zu überwachen, wenn der Schrank mit geringem Einsatz zu öffnen ist. Manche der im Baumarkt verkauften Modelle können mit dem nötigen Know- How sogar ganz ohne Werkzeug in Sekundenschnelle geöffnet werden. Gerade Gewerbebesitzer müssen wissen: Standardtüren und -Fenster sowie -Rolltore und -Rollgitter sind vielfach innerhalb von zehn bis 30 Sekunden zu öffnen – nicht selten mit einem einfachen Schraubendreher. Da hilft eine Einbruchmeldeanlage auch kaum. Auf den Abschreckungseffekt auf Gelegenheitstäter sollte man sich nicht verlassen. Mechanische Zusatzsicherungen müssen Einbrecher für eine gewisse Zeit aufhalten, bis die von einer Meldeanlage alarmierte Polizei oder ein Sicherheitsdienstleister vor Ort erscheinen – und die Handschellen klicken. In diesen Richtlinien finden Betriebe die für die verschiedenen Sicherungsklassen empfohlenen Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherungsrichtlinien stellen eine Zusammenfassung der gesammelten Erfahrungen der VdS-Experten, der Polizei und der Versicherungswirtschaft dar. Die Richtlinien können kostenfrei von der VdS-Webseite heruntergeladen werden. Einfach unter www.vds.de das Stichwort „Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe“ in die Suchmaske eingeben. Unter dem Reiter „Treffer in VdS-Publikationen“ steht die Datei als PDF zum Download bereit. ! Grad I bis X. Es ist nicht empfehlenswert, Wertsachen in nicht klassifizierten oder zu gering klassifizierten Behältnissen aufzubewahren. Diese sind häufig recht einfach zu öffnen. Zudem können die Versicherer einen Safe eines bestimmten Widerstandsgrades verlangen. Wichtig ist, dass der Eigentümer sich zunächst darüber klar wird, welche Wertsachen er besitzt. Dies ist nicht immer leicht zu bestimmen. Welchen Wert hat etwa eine CD, auf dem sich das gesamte Firmenwissen befindet? Ist dieses Wissen überhaupt versicherbar? Hängt die gesamte Existenz von dem Inhalt eines Tresors ab, sollte man überlegen, ob man diesen Inhalt nicht lieber extern unterbringt – etwa in einem Bankschließfach. Man sollte hier in seinem eigenen Interesse wirklich ehrlich sein, damit es im Ernstfall kein böses Erwachen gibt. Beratung kann hier in vielen Fällen auch der Versicherer bieten. P Worauf kommt es beim Thema Alarmanlagen an? Bei Alarmanlagen, Fachleute sprechen von Einbruchmeldeanlagen (EMA), ist es wichtig, Fehlalarme zu reduzieren. Jeder falsche Alarm verringert die Glaubwürdigkeit der Anlage. Darauf wird bei der VdSPrüfung sehr genau geachtet. Wichtig ist auch, dass die Anlage von einem VdS-geprüften Errichter eingebaut wird, denn die komplexe Technik kann nur zuverlässig funktionieren, wenn sie von Profis installiert wird. Für den gewerblichen Schutz kommen Anlagen der Klassen B oder C in Frage. Klasse B eignet sich für gewerbliche Objekte mit einfacher und erhöhter Gefährdung, wie etwa Supermärkte oder Schulen. EMA der Klasse C werden für Gewerbebetriebe mit hoher Gefährdung, wie beispielsweise Juweliere, Pelz- oder Teppichgeschäfte eingesetzt. Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe VD Worauf ist denn bei Tresoren und Safes zu achten? Auch Wertbehältnisse werden von VdS geprüft und sind in verschiedene Widerstandsklassen gestuft. Diese reichen von VdS-Grad N über Beispiele für Sicherungsklassen (Gewerbe): © Die Sicherungsklassen für Gewerbebetriebe reichen von SG 1 bis SG 6 (SG = Sicherungsklasse Gewerbe): SG 1: Ambulanter Pflegedienst, Änderungsschneiderei, Bäckerei (ohne Café), Bücherei, Fahrradverleih, Gießerei, Kfz-Lackiererei, Nagelstudio, Taxiunternehmen, Zeitschriftenhandel (ohne Tabak und Spirituosen). SG 2: Apotheke, Autoreparatur, Hotel (mit Restaurant), Fitnessstudio, Solarium, Getränkevertrieb, Buntmetallhandel, Heizungsinstallationsbetrieb, Internet-Café, Imbissstube, Friseur. SG 3: Antiquitätenhandel, Augenoptiker, Automatenspielhalle, Boutique (mit Pelzwaren), Briefmarkenhandel, Elektrogerätehandel (mit Unterhaltungselektronik), Drogerie, Fahrzeughandel, Genussmittel-Einzelhandel, Klavierhandel, Waffenhandel. SG 4: Baugerätehandel, Bekleidungsherstellung (mit Pelzwaren), Bodenbelaghandel (mit Orientteppichen), DVD-Verleih, Einkaufszentrum, Datennetzbetreiber, Handschuhherstellung, IT-Unternehmen, Lederbekleidungsherstellung, Nähmaschinenreparatur, Supermarkt, Tabakwarenherstellung. SG 5: Geldinstitute, Banken und Sparkassen SG 6: Edelmetallhandel, Edelsteinhandel, Goldschmiede, Juwelierwarenhandel, Pfandhaus, Modeschmuckhandel (mit Juwelierwaren), Schmuckherstellung, Uhrenhandel, Uhrmacher ! 5 http://www.nicht-bei-mir.de
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