Informationsgeheft - Berufsschule für Körperpflege

Bildung und Sport
Städtische Berufsschule
für Körperpflege
Informationen für neu in die Berufsschule
eingetretene Schülerinnen und Schüler
Informationsheft 2015/2016
Städtische Berufsschule
für Körperpflege
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Bitte lesen Sie das Infoheft sorgfältig durch und
bestätigen Sie und Ihr Betrieb auf dem letzten Blatt
mit Unterschrift, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis
genommen haben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
in Ihrer Ausbildung!
Herausgeberin:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Städtische Berufsschule für Körperpflege
Hirschbergstr. 33
80634 München
Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
[email protected]
www.bs-friseur.musin.de
Gestaltung: QS2M, München
Titelfoto: BS Körperpflege
Druck: Direktorium, Hauptabteilung II, Stadtkanzlei
Diese Broschüre wurde auf 100% Recycling-Papier gedruckt.
2
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Inhaltsverzeichnis
Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag
4
Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den
Ausbildungsberuf Friseurin/ Friseur
10
Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den
Ausbildungsberuf Kosmetikerin/ Kosmetiker
12
Materialgeld / mitzubringende Materialien
13
Ferientermine 2015/16
15
Hausordnung16
Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule
18
Beschwerden bei sexueller Belästigung
20
Belehrung für Schüler/innen, Eltern und sonstigen Sorgeberechtigten gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG)
21
Bestätigung über den Erhalt des Informationsheftes 23
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Wissenswertes zur Berufsschule
und zum Schulalltag
Ansprechpartner_innen an der Städt. Berufsschule für Körperpflege
Telefon
Raum
Schulleiter: Herr Baumann
15 92 56 84-0
230a
Stellvertretende Schulleiterin: Frau Koch
15 92 56 84-0
230b
Sekretariat: Frau Bitici, Frau Zillmer 15 92 56 84-0
230
Beratungslehrkraft: Frau Schweizer
15 92 56 84-31
327
Schulsozialarbeit: Frau Schmid
15 92 56 84-27
217
Telefon
Raum
Verbindungslehrkraft: Frau Nitzer
15 92 56 84-0
223
Mädchenbeauftragte: Frau Kovac
15 92 56 84-0
223
Jungenbeauftragter: Herr Steinberger
15 92 56 84-0
231
Klassenleiter/in: Herr / Frau_________________________________________
Unterrichtstag und -zeiten: ____________________; von _______ bis _______ Uhr
Der Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung ist durch Gesetze (Jugendarbeitsschutzgesetz,
Jugend­schutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts­
wesen, Berufsschulordnung) sowie durch den Ausbildungsvertrag geregelt.
4
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Schulpflicht
D
ie Schulpflicht dauert 12 Jahre.
er in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschul­
W
pflichtig, jedoch längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
D
ie Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) befreit nicht von der Berufsschulpflicht!
B
ei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses bleibt die Schulpflicht bestehen.
Ausnahmen: – vollendetes 21. Lebensjahr
– Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur)
– Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife)
– Nachweis von 12 abgeschlossenen Schuljahren
– erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres ...
Schulpflichtige Schüler/-innen ohne Ausbildungsvertrag werden an die jeweilige für sie zuständige
Berufsschule überwiesen. In München ist dies in der Regel die Berufsschule zur Berufsvorbereitung am
Bogenhauser Kirchplatz.
Schulberechtigung
Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten
(Art. 40 BayEUG). Auch Auszubildende in Zweitausbildung sind berufsschulberechtigt. In ihren Rechten
und Pflichten sind Berufsschulberechtigte den Berufsschulpflichtigen gleichgestellt, sie müssen somit auch am Unterricht aller Unterrichtsfächer teilnehmen.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Versäumen des Unterrichts
Nach § 32 BSO muss die Berufsschule informiert werden, wenn der Unterricht – aus welchen Gründen
auch immer - nicht besucht werden kann.
Krankheit
Im Krankheitsfall ist die Schule bis spätestens 09:30 Uhr telefonisch zu informieren. Das ärztliche Attest
ist am nächsten Berufsschultag vorzulegen (falls Krankheit noch andauert, muss das Attest an die Schule
gefaxt, per Mail oder per Post geschickt werden).
Sonstige Fehlzeiten (Beurlaubung/Befreiung nach §33, §34 BSO)
Eine Befreiung vom Unterricht ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann der Ausbildungsbetrieb
einen Antrag auf Abweichung von dieser Regelung bei der Schulleitung stellen (mind. zwei Wochen
vorher). Über die Genehmigung entscheidet die Schulleitung.
Auf schriftlichen Antrag hin können sich Schülerinnen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft be­
urlauben lassen, so lange dies im Hinblick auf die Gesundheit der Mutter oder die Versorgung des Kindes
erforderlich ist. Auch hier entscheidet die Schulleitung.
Der (Jahres-)Urlaub ist während der Ferienzeiten zu nehmen.
Wir bitten von Anträgen auf vorzeitige Befreiung am Schuljahresende abzusehen.
Berufsschulpflichtige Schüler/-innen ohne Ausbildungsverhältnis können vom Berufsschulbesuch befreit
werden, wenn z. B.
nach 11 besuchten Schuljahren ein Beschäftigungsverhältnis besteht, oder
ein Härtefall vorliegt.
Unentschuldigte Fehlzeiten
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung zur Berufsschule unterlässt bzw. als Erziehungsberechtigter, Ausbildender oder Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht erfüllt. Das
Gleiche gilt für Schulpflichtige, die am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen
nicht teilnehmen (Art. 119,1 BayEUG).
Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt für das Verhängen des Bußgeldes folgende Regelung:
Ganzer Fehltag = vollständige Abwesenheit von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende am ganzen und
halben Berufsschultag.
Halber Fehltag = Schulversäumnis ab einer Unterrichtsstunde.
Bei der Ahndung von Schulversäumnissen sollen lt. Ordnungswidrigkeitsgesetz unter Einschaltung der
Jugendgerichtshilfe erzieherische Gespräche geführt werden, um eine dem Jugendlichen / der Jugend­
lichen angemessene Lösung zu finden.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Schulsozialarbeit / Beratungslehrkraft
Zur Unterstützung und Beratung in privaten, schulischen und/oder betrieblichen Angelegenheiten der Schüler/innen wird an dieser Berufsschule Schulsozialarbeit oder Beratung durch Beratungslehrkraft angeboten.
Kündigung
Sind Sie von einer Kündigung bedroht oder ist die Kündigung bereits ausgesprochen, informieren Sie
bitte sofort Ihrer Klassenleitung und melden Sie sich im Sekretariat zur weiteren Bearbeitung durch
Schulleitung, Schulsozialarbeit und / oder Beratungslehrkraft. Unser Ziel ist es, zusammen mit Ihnen eine
Kündigung zu verhindern oder Sie möglichst schnell wieder in ein Ausbildungsverhältnis zu bringen.
Auch ein Betriebewechsel ist mit einer Aufhebung des alten Vertrages verbunden und muss im Sekretariat
gemeldet werden.
Befreiung von den Fächern Deutsch, Religionslehre und evtl. Sozialkunde
Laut §33 BSO können sich Berufsschulberechtigte nur dann befreien lassen, wenn sie auch über einen
mittleren Schulabschluss oder einen höheren Abschluss verfügen. In Sozialkunde ist eine Befreiung nur
dann möglich, wenn die Anerkennung durch die IHK oder HWK vorliegt.
SchülerInnen, die einen Antrag auf Befreiung von Deutsch, Sozialkunde oder Religion stellen, müssen bis
zur schriftlichen Genehmigung am Unterricht teilnehmen. Dieser Antrag ist im Sekretariat erhältlich und
muss über die Klassenleitung innerhalb von zwei Wochen nach der Einschreibung mit den geforderten
Nachweisen an die Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet über die Befreiung. Im Falle
einer Befreiung nimmt der Betrieb anschließend davon Kenntnis durch Unterschrift und Stempel.
Berücksichtigung von Legasthenie und LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)
Beim Wechsel auf eine berufliche Schule ist eine bekannte Legasthenie oder LRS vom Schulpsychologen
grundsätzlich neu zu begutachten. Wenden Sie sich an das Sekretariat, um den zuständigen Psychologen
zu erfragen.
Ihre Aufgabe als Betroffene/r
1. Melden Sie sich sofort und selbstständig bei Ihrer Klassenleitung und geben an, dass Sie von der
Legasthenieregelung in der bisherigen Schule Gebrauch gemacht haben.
2. Vereinbaren Sie persönlich einen Termin mit dem Schulpsychologen.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich im laufenden Schuljahr nur bei sofortiger Einholung
eines neuen Attestes vom Schulpsychologen berücksichtigt werden kann.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Klasseneinteilung
Während des Schuljahres ist ein Klassenwechsel grundsätzlich nicht möglich!
Ausnahmen, z. B. beim Wechsel in einen anderen Ausbildungsbetrieb, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Schulleitung und sind umgehend schriftlich vom Betrieb zu beantragen, können aber nur
in Ausnahmefällen genehmigt werden.
Unfall
Sollten Sie auf dem Weg zur Berufsschule, während Ihrer Anwesenheit in der Berufsschule oder am Ende
auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden, melden Sie dies Ihrer Klassenleitung und füllen Sie den
Antrag „Unfallanzeige“ aus.
Mittlerer Schulabschluss an der Berufsschule / Nachweis der Englischkenntnisse
An der Berufsschule kann der mittlere Bildungsabschluss (§ 48 BSO) erreicht werden. Voraussetzung
hierfür sind: Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis) mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0;
erfolgreicher Berufsabschluss; ausreichende Englischkenntnisse. Die Englischkenntnisse können durch die
Note „ausreichend“ der 9. Jahrgangsstufe (Hauptschulabschlusszeugnis, Mittelschulabschlusszeugnis, Realschule, Gymnasium u.ä.) nachgewiesen werden. Ist dieser Nachweis nicht möglich, können die Englischkenntnisse auf anderen Wegen (s.u.) erworben werden.
Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten:
1. Im Fach Englisch der Abschlussklasse (wird in bestimmten Abschlussklassen angeboten) mindestens
die Note „ausreichend“.
2. Erfolgreiche Teilnahme als Externe/r an der Zertifikatsprüfung Englisch.
SchülerInnenmitverantwortung – SchülerInnenvertretung
Im Rahmen der SchülerInnenmitverantwortung soll allen Schülern/Schülerinnen die Möglichkeit gegeben
werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend
mitzugestalten (aus Art. 62,1 BayEUG).
Die Wahlen zu den Tages- und Schulsprecher/innen finden immer im Oktober statt.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Einrichtungen, die Sie unterstützen können
Klartext, Zentrum für Sprache & Kultur e.V.
Augustenstr. 77, 80333 München
Tel.: 5232960
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH); Nachhilfe,
Prüfungsvorbereitung
BRK-Kreisverband München
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Frau Schanzer
Quagliostr. 9, 81543 München
Tel.: 309040630
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Herr Dietz
Max-Joseph-Str. 4, 80333 München
Tel.: 5119-216
Ausbildungsverträge
Azuro
Landwehrstr. 87, 80336 München
Tel.: 54404640
Rechtsberatung
Innung München für Friseure und Kosmetiker
Holzstr. 8, 80469 München
Tel.: 231110-0
Ausbildungsverträge, Prüfungen
Innung München für Friseure und Kosmetiker
Lehrlingswart Herr Simmet
Tel.: 231110-13
Vermittlung zwischen Auszubildenden
und Betrieben
Gewerbeaufsichtsamt
Hessstr. 130, 80797 München
Tel.: 21763251
Arbeitsschutz und Berechtigungsschein
für Untersuchung nach JArbSchG
Gewerkschaft Ver.di
Herr Voß
Bayerstr. 69, 80335 München
Tel.: 59977-9220
Rechtsberatung für Mitglieder
Rechtsvertretung im Arbeitsprozess
9
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
für den Ausbildungsberuf Friseurin/ Friseur
Zeugnis
Betriebsorganisation und
Kundenmanagement
10.Jg.
11.Jg.
12.Jg.
Lernfeld
Lernfeld
Lernfeld
In Ausbildung und
Beruf orientieren
Betriebliche
Prozesse mitgestalten
Kunden empfangen
und betreuen
Pflege und Gestaltung
Frisuren empfehlen
Haare tönen
Haare und Kopfhaut
pflegen
Formgebung und
Farbveränderung
10
Hände und Nägel
pflegen und gestalten
Haut dekorativ
gestalten
Haare schneiden
Haare dauerhaft
umformen
Frisuren erstellen
Haare färben und
blondieren
Komplexe Friseurdienstleistungen
durchführen
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Bemerkungen:
L
ernfelder 1 – 7 in den ersten 18 Monaten (Gegenstand des 1. Teils der Gesellenprüfung)
Inhalte der einzelnen Lernfelder präzisierender Mindestkatalog
Kompetenzschwerpunkte:
B
eratung, Behandlung, Beurteilung
K
ommunikationskompetenz
Teamfähigkeit
M
ethoden- und Lernkompetenz
Erwartungen:
h
andwerkliches Können
f achliches Wissen
E
infühlungsvermögen
M
enschenkenntnis
K
reativität
F
lexibilität
Aufgabe des berufsbezogenen Unterrichts:
G
anzheitliche berufliche Handlungskompetenz vermitteln
K
onsequente Ableitung der Ziele und Inhalte aus beruflichen Handlungssituationen
H
andlungsorientierter Unterricht
R
eduzierung des Stoffumfanges auf exemplarische Inhalte
L
ösen exemplarischer, komplexer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und vernetztes Denken und
Handeln
11
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
für den Ausbildungsberuf Kosmetikerin / Kosmetiker
Zeugnis
10. Jg.
Betriebsprozesse
Hautpflege
Hand- und Fußpflege
11. Jg.
12. Jg.
Lernfeld
h
Lernfeld
h
Lernfeld
h
(1) Analysieren
betrieblicher
Arbeitsabläufe
84
(6) Präsentieren
und Verkaufen
von Waren und
Dienstleistungen
30
(10) Projekte
30
(2) Waren
bewirtschaften
36
(3) Beurteilen
der Haut
84
(7) Anwenden
von kosmetischen
Massagen
80
(4) Reinigen
der Haut
84
(5) Pflegen und
Gestalten der
Hände und Nägel
36
(8) Pflegen und
Gestalten der
Füße und Nägel
80
(9) Schützen und
Pflegen der Haut
80
(12) Unterstützen
kosmetischer
Behandlungen
durch gesundheitsfördernde
Maßnahmen
80
(13) Unterscheiden kosmetischer
Spezialbehandlungen
80
(11) Gestalten
mit dekorativer
Kosmetik
80
Ganzheitliche Kosmetik
Dekorative Kosmetik
324
Unterricht in Blockform:
10. Jahrgang: 12 Wochen mit jeweils 5 Tagen
11./12. Jahrgang: 10 Wochen mit jeweils 5 Tagen
12
270
270
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Materialgeld /
Mitzubringende Materialien
Verbrauchsstoff- und Kopiergelder
Im Schuljahr 2015/16 wird von allen Schülerinnen und Schülern 60 € Materialgeld erhoben. Der Gesamtbetrag wird im Oktober fällig. Entsprechende Vordrucke werden von der Klassenleitung ausgegeben.
Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die Kopier- und Verbrauchsstoffgelder den Auszubildenden zu
erstatten.
Hintergrund für die Erhebung derartiger Gelder ist Art. 51 Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das Erzie­hungsund Unterrichtsgesetz (BayEUG) in Verbindung mit Art. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
(BaySchFG). Danach werden die nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogenen Lernmittel von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst beschafft. Darunter fallen z.B. Arbeitshefte, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner, Materialien für den Praxisunterricht
u.ä..
Es hat sich in vielen Bereichen als zweckmäßig erwiesen, dass die Schule die entsprechenden Materialien
besorgt bzw. Kopien zur Verfügung stellt und von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern die dafür anfallenden Gelder erhebt. Zum einen brauchen Sie die Unterrichtsmaterialien
nicht selbst besorgen, zum anderen ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler zum gleichen
Zeitpunkt über die gleichen Materialien verfügen und so unter gleichen Verhältnissen am Unterrichtsgeschehen teilnehmen können.
Die in diesen Bereichen erhobenen Gelder werden so kalkuliert, dass sie unter normalen Umständen die
für Ihre Tochter / Ihren Sohn entstehenden Unkosten decken. Wir werden uns daher zeitnah mit Ihnen in
Verbindung setzen, falls die Gelder wider Erwarten nicht ausreichen sollten.
Die Höhe der Gelder wurde mit dem Berufsschulbeirat abgestimmt.
Für einzelne Anlässe, z.B. Schulausflüge im Rahmen des Wandertages oder im Rahmen von Projekten,
werden wir gesondert auf Sie zukommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Ihrer Tochter / Ihrem Sohn Unterrichts­
materialien nicht zur Verfügung zu stellen, falls wir die von Ihnen zu entrichtenden Gelder nicht bzw. nicht
rechtzeitig erhalten.
Bei späterem Schuleintritt oder vorzeitigem -austritt werden die Kosten anteilsmäßig berechnet.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Materialien, die an jedem Schultag
mitgebracht werden müssen
Auszubildende zum/zur Friseur/in
Auszubildende zum/zur Kosmetiker/in
– grobzahniger Kamm
– weiße Arbeitskleidung und entsprechende
Schuhe
– Stielkamm
– Föhnbürste
– Sportsachen (Schuhe mit hellen Sohlen)
– Haarschneideschere (Modell nach Absprache mit
Lehrkraft)
zwei Bleistifte (Stärke HB), Radiergummi, Holzfarbstifte (mindestens sechs verschiedene Farben),
Dosenspitzer, Textmarker, Lineal (ca. 30 cm lang), Leitzordner (breit) mit 10 Registerblättern,
DIN-A4-Block (kariert), Taschenrechner
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Ferientermine 2015/16
Im Schuljahr 2015/16 gelten folgende Ferientermine:
(angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag)
Sommerferien
01.08.2015 – 13.09.2015
Herbstferien
02.11.2015 – 06.11.2015
Buß- und Bettag
18.11.2015
Hereingearbeiteter Ferientag
23.12.2015
Weihnachtsferien
24.12.2015 – 05.01.2016
Frühjahrsferien
08.02.2016 – 12.02.2016
Osterferien
21.03.2016 – 01.04.2016
Pfingstferien
17.05.2016 – 27.05.2016
Sommerferien
01.08.2016 – 09.09.2016
Kein Unterricht wegen Pädagogischer
Konferenz
06.06.2016 (Mo) und
07.06.2016 (Di)
Kein Unterricht am Tag der schriftl.
Gesellenprüfung Teil 2
04.07.2016 (Mo)
15
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Hausordnung
Dieses Schulgebäude gehört der Landeshauptstadt München und steht unter Denkmalschutz. Im
Gebäude befinden sich die Berufsschule für Körperpflege, eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und
Gruppen der Mittagsbetreuung.
Deshalb wollen wir, dass alle Räume, die Einrichtung und die Außenanlagen schonend behandelt werden.
Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten sind in vollem Umfang haftbar für mutwillige oder fahrlässige
Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage und ihrer Einrichtungen.
Die BSO und das BayEUG geben den Rahmen für das Zusammenleben und Wirken von Schulleitung,
Lehrkräften und Schüler/innen. Sie verpflichten die Schulleitung, eine Hausordnung zu erlassen und auf
deren Einhaltung zu bestehen. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
Diese Hausordnung wurde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger und im Einklang mit den
Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- u. Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und der Berufsschulordnung
(BSO) erstellt.
Sie gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten.
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Schulbereich Hirschbergstraße:
Es sind folgende Einrichtungen untergebracht: Kindergarten, Hort, Gruppen der Mittagsbetreuung, Grundschule und Berufsschule. Um ein ruhiges Zusammenleben zu ermöglichen, muss einer auf den anderen
Rücksicht nehmen, wobei gilt: der Stärkere gegenüber den Schwächeren, die Erwachsenen gegenüber
den Kindern. Wir behandeln unsere Schüler/innen als Erwachsene, die Verantwortung übernehmen
können.
1.1Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet und nach Beendigung der letzten unterrichtlichen Veranstaltung geschlossen. Bitte finden Sie sich pünktlich zum Unterricht ein. Die Schüler/innen betreten und
verlassen das Schulgelände (im allgemeinen) über die zum Schulhof gelegenen Schulhaustüre und die
Eingangstüre Berufsschule an der Hirschbergstraße. Bitte benutzen Sie nur den Eingang der Berufsschule, der Eingang der Kindertagesstätte ist den Kindergarten- und Hortkindern vorbehalten. Bitte
halten Sie sich vor Unterrichtsbeginn auch vor dieser Türe nicht auf. Benehmen Sie sich bitte auf den
Gängen stets so, dass der Unterricht in benachbarten Zimmern nicht gestört wird. Verlässt eine Klasse
den Unterrichtsraum und kommt keine andere Klasse unmittelbar in diesen Raum, so schließt die Lehrkraft den Raum ab.
1.2Das Rauchen (inklusive elektrischer Zigarette) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten; der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist in der Schulanlage und während
des gesamten Unterrichtstages nicht gestattet.
Im Unterricht müssen Mobiltelefone und Wiedergabegeräte zum Hören von Musik u.ä. ausgeschaltet
sein.
Digitale Aufnahmegeräte dürfen nicht verwendet werden.
1.3Für hinterstellte Fahrzeuge, Geld, Garderobe usw., kann von der Schule keine Haftung übernommen
werden. Nehmen Sie deshalb keine Wertsachen mit in die Schule oder lassen Sie Ihre Wertgegen­
stände nicht unbeaufsichtigt in Ihrer Tasche liegen.
1.4Für Kraftfahrzeuge von Schüler/innen besteht keine Parkmöglichkeit.
1.5Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Verunreinigung von Gebäude oder Einrichtungen
muss Schadensersatz geleistet werden.
1.6Verlassen Sie die Räume in dem Zustand, in dem Sie sie anzutreffen wünschen. Dies gilt insbesondere
für die Toiletten.
1.7Anschläge an „Schwarzen Brettern“ oder an Wänden bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
16
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
2. In den Klassenräumen:
2.1Melden Sie festgestellte Beschädigungen Ihrer Lehrkraft, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.
Die Klassensprecher/innen sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen. So sind
vor jedem Klassen- bzw. Lehrkraftwechsel und am Unterrichtsende die Tafeln zu reinigen.
2.2Bitte stellen Sie nach der letzten Stunde (Saalbelegungsplan an der Türe) Ihre Stühle auf die Tische.
Ihren Arbeitsplatz hinterlassen Sie bitte sauber und aufgeräumt.
2.3Unterrichtsmittel (z. B. Tageslichtprojektor, Dokumentenkamera, PC, Videogerät, DVD Player, Beamer,
Kartenmaterial, Modelle ...) dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft benützt werden.
2.4Gegenstände, mit denen der Unterricht gestört wird (z.B. iPod, Handy, Tablet …), oder die eine Gefährdung darstellen, können von den Lehrkräften vorübergehend eingezogen werden.
2.5Die Klassensprecher/innen werden gebeten, das Sekretariat (Zi. 230) zu verständigen, wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht im Klassenzimmer erschienen ist.
3. Pausenordnung:
3.1Die Lehrkraft sperrt zu den Pausen und am Ende des Unterrichts den Unterrichtsraum ab. Ausnahmen
müssen gesondert geregelt werden. Die Klassensprecher/innen treffen mit den Lehrkräften eine
Vereinbarung über das Aufbewahren der Taschen in den Pausen. Das Abstellen der Taschen in den Gängen und im Hauseingang ist untersagt.
3.2Die Kantine darf während der Pausen oder Freistunden, nicht jedoch während der Unterrichtszeit
besucht werden.
3.3In der Mittagspause kann – ohne Haftung von Seiten des Schulträgers – das Schulgelände verlassen
werden. Während der Kurzpausen am Vormittag und Nachmittag darf jedoch das Schulgrundstück aus
versicherungsrechtlichen Gründen ohne Genehmigung nicht verlassen werden.
3.4Der Aufenthalt in der Wohnanlage an der Hirschbergstraße (Grünanlage zwischen EDEKA und
Hirschbergstraße) ist verboten, da Privatgrund! Bitte beachten!
4. Feueralarm:
4.1Bei Feueralarm verlassen alle Schüler/innen mit den jeweiligen Lehrkräften auf dem in den Klassenzimmern ausgewiesenen Fluchtwegen das Gebäude. Die Klasse bleibt geschlossen bei der Lehrkraft.
Die Tür bleibt unversperrt. Handelt es sich um einen Probealarm, begeben sich die Schüler/innen nach
Beendigung des Warntons wieder in die Klassenräume. Wird ein echter Alarm ausgelöst, sind die Weisungen der Feuerwehr und der Polizei zu befolgen.
5. Weitere Regelungen:
5.1Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerangelegenheiten
von 7:30 – 13:00 Uhr und 14:15 – 14:30 Uhr.
5.2Fundsachen liefern Sie bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister (Technische Hausverwaltung) ab.
5.3Erste Hilfe kann im Sekretariat, Zimmer 230, angefordert werden.
5.4Für Garderobe, Fahrräder, abgestellte Fahrzeuge und Wertgegenstände wird vom Sachaufwandsträger
keine Haftung übernommen.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen
an der Schule
Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler gibt sich unsere
Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgende Nutzungsordnung. Die
Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an
diese Regeln halten :
1. Sorgsamer Umgang
Jede Nutzerin / jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsam umgehen.
Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden. Veränderungen am
Betriebssystem sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher
den Schaden zu ersetzen.
2. Passwörter
Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin / jeder Benutzer nur mit ihrem/seinem eigenen
Benutzernamen in das Netzwerk einwählen darf. Das Passwort muss geheim gehalten und gegebenenfalls
geändert werden. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder bei Verlassen des Arbeitsplatzes vom System
abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passwort erfolgen, kann der Passwortinhaber verantwortlich
gemacht werden.
3. Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke
Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musik­
dateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte
installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen der Schule weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.
4. Verbotene Nutzungen
Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbare Inhalte, z.B.
pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen,
ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die
Anwendung sofort zu schließen. Andere Personen dürfen durch die von den Schülerinnen/Schülern
erstellten Inhalte nicht beleidigt werden.
Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten
Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung
durch den Webmaster/die Schulleitung bzw. die zuständige Lehrkraft.
5. Beachtung von Rechten Dritter
Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. bei Minderjährigen
deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung der/des Betroffenen verwendet werden.
Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d.h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen
nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Urhebers/der Urheberin auf eigenen Internetseiten
verwendet werden.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
6. Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist jede Schülerin/jeder Schüler für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und
strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden.
Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen
werden können.
Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die
Aufsichtspflicht erfüllende Person (u.U. auch ältere Schüler/innen) anwesend ist.
7. Datenschutz und Daten
Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätzlich die
Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu an­
gehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten
Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen.
8. Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers
auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Erklärung:
Mit der Nutzungsordnung erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der
schulischen Medienausstattung an. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert,
zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt.
Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass eine Einsichtnahme in verschickte und empfangene
E-Mails stichprobenartig oder im Einzelfall erfolgen kann.
Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu
rechnen.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Beschwerden bei sexueller Belästigung
Sexuelle Belästigung kommt leider manchmal auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen vor. Deshalb
haben die städtischen Schulen zusammen mit der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung
des Personal- und Organisationsreferates und der Gleichstellungsstelle eine Handreichung erarbeitet, aus
der hervorgeht, wie bei sexuellen Übergriffen oder Belästigungen vorzugehen ist.
Definition:
Unter „sexueller Belästigung“ bzw. „Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts“ ist jede unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweise zu verstehen, die bezweckt oder bewirkt, dass die Würde
der betroffenen Person verletzt wird.
Formen sexueller Belästigung:
Unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweisen können beispielsweise sein:
unerwünschte sexuelle Handlungen
Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen
sexuell bestimmte körperliche Berührungen
Bemerkungen sexuellen Inhalts
Verwendung anzüglicher Materialien als Unterrichtsmaterial
abwertende Namensgebung
unerwünschte Einladungen oder Annäherungen
In-Aussicht-Stellen schulischer Vorteile, wenn im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten gewährt werden
...
Beschwerderecht:
Jede Schülerin und jeder Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte haben das Recht, sexuelle Grenzüberschreitungen oder Verletzungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts durch eine Lehrkraft oder
einen anderen Beschäftigten/eine andere Beschäftigte aus dem schulischen Bereich bei den nachfolgenden
Anlaufstellen und Vertrauenspersonen zu melden und sich Beratung und Unterstützung zu holen, ohne
Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den schulischen Werdegang befürchten zu müssen.
Anlaufstelle:
Schulleitung
Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung
Vertrauenspersonen:
Mädchenbeauftragte / Jungenbeauftragter
Verbindungslehrkräfte
Schulsozialarbeiterin
anderweitige Personen des Vertrauens, z.B. die Klassenleitung
Bei begründeten Verdachtsmomenten sexueller Belästigung oder der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts informiert die Schulleitung die Fachabteilung Berufliche Schulen. Die weiteren Verfahrensschritte obliegen dem Referat für Bildung und Sport sowie der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle
Belästigung des Personal- und Organisationsreferates.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Belehrung für Schüler/innen, Eltern und
sonstige Sorgeberechtigten gem. § 34 Abs.5 S.2
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und dann die Schule besuchen, in die Sie jetzt aufgenommen werden sollen bzw. die Sie bereits besuchen, können Sie andere Schüler/innen, Lehrkräfte oder weiteres Personal anstecken.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen
und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit
oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle
Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule gehen dürfen, wenn
1.Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies
sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.
Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz
noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.);
2.eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3.ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis
A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie
durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen).
Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten.
Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte
übertragen.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung
der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat
Ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem
Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen).
Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns
bitte unverzüglich und teilen Sie auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt
alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie vielleicht bereits andere Mitschüler/innen oder das
Personal angesteckt haben, wenn Sie mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben müssen. In
einem solchen Fall müssen wir diese Personen anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit
informieren.
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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2015/2016
Manchmal nehmen Personen nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger
nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen
beim Husten und durch die Atmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Mitschüler/innen
oder das Personal angesteckt werden. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit
Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben
und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie zu Hause bleiben.
Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder eine möglicherweise infizierte aber nicht erkrankte Person besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen
beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutz­
impfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das
Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie
der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.
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Bestätigung über den Erhalt des
Informationsheftes 2015/2016
Städt. Berufsschule für Körperpflege
Hirschbergstr. 33
80634 München
Einwilligung zur Veröffentlichung auf der Homepage der Schule
und personenbezogener Daten an die Schulsozialarbeit
E-Mail:[email protected]
www.bs-friseur.musin.de
Name:
Vorname:
Klasse:
Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
Bitte geben Sie dieses
unterschriebene Blatt
bei Ihrer Klassenleitung ab.
Hiermit bestätige ich, dass ich das Informationsheft mit folgenden Themen erhalten und
die Themen zur Kenntnis genommen habe:
Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag
Z
uordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern Friseurin/ Friseur, Kosmetikerin/ Kosmetiker
M
aterialgeld/ Mitzubringende Materialien
F
erientermine 2015/16
H
ausordnung
N
utzungsordnung der EDV-Einrichtungen
B
eschwerden bei sexueller Belästigung
B
elehrung Infektionsschutzgesetz
Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und namentliche Nennung von
Schülerinnen und Schülern auf der Schulhomepage oder in Jahresberichten.
Bitte ankreuzen:
Ich bin damit einverstanden, dass mein Bild und / oder mein Name auf der Homepage oder
im Jahresbericht der Städtischen Berufsschule veröffentlicht werden darf.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass mein Bild und / oder mein Name auf der Homepage
oder im Jahresbericht der Städtischen Berufsschule veröffentlicht werden darf.
Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an die/den an
der Schule tätige/n Sozialpädagogen/-in weitergegeben werden dürfen, wenn besondere Probleme
im persönlichen oder schulischen Bereich auftreten sollten.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Ort
Datum
Unterschrift: Schüler/in
Unterschrift: Erziehungsberechtigte/r
E
in Exemplar dieses Infoheftes wurde der
Ausbilderin/ dem Ausbilder ausgehändigt
E-Mail-Adresse des Ausbildungsbetriebes
Stempel und Unterschrift: Ausbildungsbetrieb
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Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Städtische Berufsschule für Körperpflege
Hirschbergstr. 33
80634 München
Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
[email protected]
www.bs-friseur.musin.de