Nach der Geburt gut versorgt

Abgabestelle: Eupen Mail
P801141
PROFIL
Abs.: Freie Krankenkasse, Postfach 2, 4760 Büllingen
Oktober - November - Dezember 2015
96
Erscheint dreimonatlich
des Lebens
Reportage
Nach der Geburt
gut versorgt
Aktuell
Gesundheit
Versicherung
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Dokumente
Vorwort
Aus dem
Inhalt
Die Zahnpflegeversicherung Dentalia plus
Ihren
04 Zu
Diensten
Liebe Leserin,
Lieber Leser,
seit einigen Jahren bieten die meisten Krankenkassen unseres Landesbundes eine zusätzliche Versicherung für Zahnpflegekosten an: Dentalia plus. Diese Versicherung sieht zusätzliche Erstattungen vor, nicht nur für vorsorgende Untersuchungen, sondern auch für Zahnersatz, für Zahnspangen oder für die Behandlung von Parodontose.
Dentalia plus wird organisiert im Rahmen der VaG MEH, welche auch die Krankenhausversicherung Hospitalia plus anbietet. Eigentlich handelt es sich um Risiken unterschiedlicher
Art: Die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen, ins Krankenhaus zu kommen, ist sehr ungewiss, die Dauer eines Aufenthaltes, die Häufigkeit, die Art der beanspruchten Pflege, … bei
Hospitalisierung gibt es eine Vielzahl unbekannter Risiken, gegen die der Normalbürger sich
absichern möchte und sollte. Bei der Zahnpflege und beim Zahnersatz hingegen handelt es
sich meist um ein Risiko, das absehbar ist, das normalerweise nur in größeren Zeitabständen
auftritt, für das es manchmal wahlweise eine teure oder eine preisgünstigere Lösung gibt
und das also eher als kalkulierbar eingestuft werden kann.
Dass aber die Kosten mancher Zahnbehandlung immens sein können, steht außer Frage.
Dementsprechend fallen dann natürlich auch die Beiträge einer Zusatzversicherung aus, die
eine nennenswerte Kostenerstattung vorsieht. Dass außerdem die Leistungen nicht bereits
im ersten Anschlussjahr im vollen Umfang beansprucht werden können, ist selbstredend. Die
zusätzliche Zahnpflegeversicherung könnte man fast mit einem Sparstrumpf vergleichen,
aus dem man nur etwas erhält, wenn man eine gewisse Zeit lang regelmäßig etwas hineingelegt hat.
Viele unserer Mitglieder haben den Wunsch geäußert, für sich und ihre Familie eine solche Zahnpflegeversicherung abschließen zu können. Es geht darum, einen Beitrag zu leisten
um im Ernstfall, wenn man mit hohen Kosten konfrontiert ist, eine spürbare Unterstützung zu
erhalten. Denn nicht jeder legt vorsorglich ein separates Sparkonto eigens für spätere Kosten
von Zahnbehandlungen an.
Ab dem 1. Januar 2016 ist diese Möglichkeit geschaffen und die Mitglieder unserer Krankenkasse können sich der Versicherung Dentalia plus anschließen. Die Eintragung kann aber
bereits vor Jahresende 2015 getätigt werden, damit sie ab Januar in Kraft tritt.
Bei ihren Erstattungen belohnt Dentalia plus diejenigen Mitglieder, die regelmäßig vorsorgende Zahnpflege in Anspruch genommen haben. Es ist zwar auch im Interesse der Versicherung, aber nicht minder in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie möglichst lange Ihre gesunden Zähne erhalten.
Impressum
Verantwortlicher Herausgeber:
Hubert Heck , Hauptstraße 2, 4760 Büllingen , Tel. 080 640 515
05 Gesundheit
•10 Fragen zur Grippe
•Auch in jungen Jahren
regelmäßig zum Zahnarzt
•Schlafen Sie gut?
10 Gesellschaft
•Depression im Alter bleibt oft unerkannt
12 Reportage
•Nach der Geburt gut versorgt
16 Gesundheitspolitik
•Flüchtlinge in Belgien: Wer hat Anrecht auf medizinische Behandlung?
18 Versicherung
•Dentalia plus – 5 Vorteile für ein gesundes Lächeln
•Logopädische Behandlung
22 Aktuell
•eHealth: elektronischer Austausch medizinischer Informationen
Hubert Heck,
Direktion der Freien Krankenkasse
Redaktion: Doris Curnel, Julia Brüls
Layout: Indigo
Fotos: www.fotolia.de, iStockphoto.com
Druck: Daddy Kate
•Heizöl-Sozialfonds
•Drittzahlersystem bei
­Hausärzten: Neuerung
•Behandlungsweg beim Zahnarzt
•Alleinerziehende: Vorzugstarif beantragen!
Kontaktstellen
Unternehmensnummer: 0420.209.938
Mitglied der Herausgeber der periodischen Presse
Die Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst
auszugsweise, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem
Herausgeber vereinbart wurde.
Büllingen: Hauptstraße 2 - Tel. 080 640 545
Bütgenbach: Marktplatz 11/E/2 - Tel. 080 643 241
Eupen: Vervierser Straße 6A - Tel. 087 598 660
Kelmis: Kirchstraße 6 - Tel. 087 558 169
Raeren: Hauptstraße 73A - Tel. 087 853 464
St.Vith: Schwarzer Weg 1 - Tel. 080 799 515
E-Mail: [email protected] Internet: www.freie.be
4
Zu Ihren Diensten
Heizöl-Sozialfonds
F
amilien mit geringem Einkommen erhalten für ihren Heizstoffbedarf eine Unterstützung seitens des Heizöl-Sozialfonds. Die Beihilfe
kann beim ÖSHZ der Wohngemeinde
innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beantragt werden.
Pro Haushalt und pro Heizperiode (1.
Januar bis 31. Dezember) wird maximal
eine Brennstoffmenge von 1.500 Litern
für den Heizöl-Sozialfonds berücksichtigt. Der Betrag der Beihilfe hängt vom
Brennstoffpreis ab; sie beträgt höchstens 300 €.
Wer hat Anrecht?
• Personen mit Anrecht auf den Vorzugs­­tarif bei der Krankenkasse;
• Personen, deren jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen den Betrag
von 17.083,39 € (zzgl. 3.162,60 € pro
Mitversichertem) nicht übersteigt;
• Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder Schuldnervermittlung folgen und die nicht in der Lage
sind, ihre Heizölrechnung zu zahlen.
Ausführliche Infos: www.freie.be > Gut
versichert > Soziale Vorteile > HeizölSozialfonds
Drittzahlersystem bei Hausärzten: Neuerung
S
eit dem 1. Oktober 2015 ist die
Anwendung des Drittzahlersys­
tems für Allgemeinmediziner
verpflichtend bei Patienten, die Anrecht
auf eine erhöhte Erstattung haben.
Künftig müssen Personen mit Anrecht
auf den Vorzugstarif nur noch ihren Eigenanteil beim Hausarzt zahlen. Den
übrigen Teil des Arzthonorars verrechnet der Pflegeleistende anschließend
auf elektronischem Weg mit der Krankenkasse.
Für Normalversicherte gilt weiterhin,
dass sie das Honorar vollständig vorstrecken und nach Einreichen der Pflegebescheinigung eine Rückerstattung
der Krankenkasse erhalten. Eine Ausnahmeregelung besteht für Patienten
in einer schwierigen finanziellen Situation. Pflegeleistenden ist es erlaubt, bei
diesen Personen das Drittzahlersystem
ausnahmsweise anzuwenden.
Ausführliche Infos: www.freie.be > Gut
versichert > Gesetzliche belgische Krankenversicherung > Drittzahlersystem
Behandlungsweg beim Zahnarzt
Z
um 1. Januar 2016 wird das System des Behandlungswegs auch
für die Zahnpflege eingeführt.
Personen, die im Vorjahr keinen Zahnarztbesuch vorweisen können, müssen
infolgedessen allerdings einen höheren
Eigenanteil zahlen. Die neue Regelung
gilt für Normalversicherte ab 18 Jahre, wird jedoch nicht angewandt für
die vorsorgende Zahnpflege, für Kontrollbesuche und kieferorthopädische
Behandlungen. Wer im vorausgegan-
genen Kalenderjahr nicht beim Zahnarzt war, zahlt ab 2016 durchschnittlich
15 Prozent mehr für eine Behandlung.
Für Versicherte mit Anrecht auf den
Vorzugstarif soll der Behandlungsweg
im Dezember 2016 eingeführt werden.
Für diese Gruppe wird der Kostenunterschied jedoch nur rund 5 Prozent betragen.
Diese neue Maßnahme soll die Bevölkerung zur regelmäßigen Kontrolle ihrer
Zahngesundheit ermuntern.
Alleinerziehende:
Vorzugstarif
beantragen!
U
nter gewissen Voraussetzungen haben Alleinerziehende Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse. Dabei handelt es
sich um den Anspruch auf erhöhte Erstattung der Gesundheitspflegekosten.
Auch der Zugang zu weiteren sozialen
Vorteilen, z.B. Preisnachlass bei Telefongesellschaften oder günstigere Tarife für
öffentliche Verkehrsmittel, zählt zu den
Vergünstigungen des Vorzugstarifs.
Als „alleinerziehend“ gelten Personen,
die ausschließlich mit ihren mitversicherten Kindern in einem Haushalt leben. Ob es sich um die leiblichen Kinder
handelt oder nicht, spielt dabei keine
Rolle, insofern sie bei der Krankenkasse
als Mitversicherte des Alleinerziehenden eingetragen sind. Wohnt jedoch
eine zusätzliche Person (z.B. neuer Partner, Großeltern) mit ihnen unter einem
Dach, besteht kein Anrecht auf den Vorzugstarif.
Um Anspruch auf den Vorzugstarif erheben zu können, darf das steuerbare
Haushaltseinkommen den jährlichen
Betrag von 17.424,93 € (erhöht um
3.225,83 € pro Mitversichertem) nicht
übersteigen.
Sind Sie alleinerziehend und glauben
Anrecht auf den Vorzugstarif zu haben?
Melden Sie sich in Ihrer Kontaktstelle!
Wir überprüfen Ihre Situation und beraten Sie gerne.
Ausführliche Infos über den Vorzugstarif: www.freie.be > Gut versichert >
Gesetzliche belgische Krankenversicherung > Vorzugstarif
Gesundheit
10
5
Fragen zur
Grippe
In den Herbst- und Wintermonaten ist die Grippe ein häufiger Begleiter. Meist verläuft die Erkrankung ohne
Komplikationen, doch für manche Menschen kann eine Grippe schlimme Folgen haben. Eine Impfung kann
davor schützen.
1. Kann die Grippe gefährlich
werden?
Für die meisten Menschen ist die Grippe nur eine kleine Erkrankung, die sie
unbeschadet überstehen. Bei manchen
Personen jedoch, unter ihnen chronisch
Kranke und Senioren, kann eine Grippe
schlimme Folgen haben. Die häufigsten
Komplikationen sind eine Bronchitis
oder eine Lungenentzündung.
2. Wer gehört zur Risikogruppe?
Besondere Vorsicht bei einer Grippeinfektion ist geboten für Personen ab 65
Jahre, Schwangere, chronisch Kranke
(Diabetes, Herz- oder Lungenerkrankungen, usw.), Menschen, die in Pflegeheimen leben sowie Kinder zwischen sechs
Monaten und 18 Jahren, die täglich Aspirin nehmen.
Auch Menschen, die regelmäßig Kontakt haben zu den Risikogruppen, sollten sich gegen die Grippe impfen lassen,
um die Gefahr einer Krankheitsübertragung einzudämmen. Dazu gehören das
Personal des Gesundheitssektors sowie
alle Menschen, die mit Risikopersonen
zusammenleben.
3. Warum muss man sich jedes
Jahr impfen lassen?
Das Grippevirus verändert sich ständig
genetisch. Aus diesem Grund muss die
Impfung jährlich an die neuesten Virusarten angepasst werden. Zudem verringert sich die Anzahl der durch die Imp-
fung hervorgerufenen Antikörper im
Laufe der Zeit, ihre Wirkung lässt nach.
4. Wie breitet sich die Grippe aus?
Das Virus überträgt sich vorwiegend
durch die so genannte Tröpfcheninfektion, also durch Husten und Niesen.
5. Wie lange ist eine Person
ansteckend?
Ein Erwachsener kann die Grippe während drei bis fünf Tagen nach Ausbruch
der Symptome übertragen. Bei kleineren Kindern streckt sich die Ansteckungszeit bis auf sieben Tage.
6. Hat die Impfung
Nebenwirkungen?
Nach der Impfung können leichtes Fieber und Muskelschmerzen auftreten.
Außerdem sind Rötungen und Schmerzen an der Einstichstelle möglich.
7. Kann die Impfung eine GrippeErkrankung hervorrufen?
Nein, durch die Impfung kann keine
Grippe entstehen, da darin keine aktiven Viren enthalten sind. Spätestens 15
Tage nach der Impfung ist der Schutz
vollständig aufgebaut, allerdings ist es
möglich, dass sich die Person schon vor
der Impfung mit der Grippe infiziert hat. Überdies ist eine Grippe nicht mit einer
gewöhnlichen Erkältung bzw. einem
grippalen Infekt zu verwechseln.
8. Kann man sich trotz Impfung
mit der Grippe anstecken?
Ja, auch nach der Impfung kann man
an Grippe erkranken. In der Regel verläuft die Krankheit dann jedoch weniger
schlimm: es treten seltener Komplikationen und Todesfälle auf, besonders bei
älteren Personen.
9. Wann ist der beste Zeitpunkt
für die Grippe-Impfung?
Idealerweise sollte man sich zwischen
Mitte Oktober und Mitte November gegen die Grippe impfen lassen. Ist dies
noch nicht geschehen, kann die Impfung auch zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. Ihre Wirkung tritt nach sieben
bis 14 Tagen ein.
10. Wird die Grippe-Impfung von
der Krankenkasse erstattet?
Personen über 65 Jahre oder chronisch
Kranke erhalten durch die gesetzliche
Krankenversicherung 40 Prozent des
Preises des Impfstoffes.
Unsere Krankenkasse erstattet den Mitgliedern über 65 Jahre die restlichen 60
Prozent der Kosten. Für alle übrigen Mitglieder übernehmen wir den vollständigen Preis des Impfstoffes.
Um die Rückzahlung zu erhalten, müssen Sie Mitglied unser Zusätzlichen
Dienste sein und lediglich den Beleg der
Apotheke (mod. 704 oder BVAC) bei uns
einreichen.
6
Gesundheit
Auch in jungen Jahren
regelmäßig zum Zahnarzt
Zweimal täglich die Zähne putzen, sich gesund ernähren und mindestens einmal pro Jahr zum
Zahnarzt gehen – Dinge die jeder weiß, aber besonders Letzteres gerne ignoriert. Vor allem Kleinkinder und die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen meiden den Zahnarzt. Dabei sind jährliche
Kontrollbesuche sehr wichtig für unsere Mundgesundheit.
So früh wie möglich zum
Zahnarzt
Die frühe Vorsorge spielt eine wichtige
Rolle. Zum einen kann sich Ihr Kind im jungen Alter bereits an den Zahnarzt gewöhnen und zum anderen können Diagnosen
frühzeitig gestellt werden. Vielleicht reicht
schon die Umstellung der Essgewohnheiten oder eine gründlichere Putztechnik.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind
regelmäßig zum Zahnarzt zu begleiten,
dann tun Sie das, denn es erhöht die Chancen, dass es sein Leben lang regelmäßig
geht. Viele Eltern gehen erst mit ihren Kindern zum Zahnarzt, wenn das erste Problem vorliegt – automatisch werden sie den
Besuch nicht in guter Erinnerung behalten.
Höchste Besuchsrate im Alter
von 12-14 Jahren
Die hohe Zahl der Besuche beim Zahnarzt
im frühen Jugendalter hat vorwiegend ästhetische Gründe: Der Zahnarzt wird aufgesucht, weil eine Zahnspange von Nöten
ist. Die Tatsache, dass die Krankenkasse
Zahnspangen bis zum Alter von 15 Jahren
zurückerstattet, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Selbstverständlich ist das ein
guter Grund, doch für die Zahnärzte ist es
ein wenig frustrierend zu sehen, dass dies
für manche der erste Zahnarztbesuch ist.
Denn bei einem rechtzeitigeren Besuch
hätten Zahnprobleme vermieden werden
können.
Bei regelmäßigen Kontrollgängen kann
eine Zahnfehlstellung frühzeitig erkannt
werden, sodass eine langwierige kieferorthopädische Behandlung im Jugendalter
oftmals vermieden werden könnte. Da
kieferorthopädische Behandlungen nach
dem 15. Lebensjahr nicht mehr erstattet
werden, ist dies eine gute Motivation, sich
frühzeitig um mögliche Fehlstellungen der
Zähne zu kümmern.
Frühe Vorsorge ist wichtig
Mit der richtigen Vorsorge kann Karies
vorgebeugt werden. Heutzutage müssen
bereits bei Kindern Narkosen durchgeführt
werden, weil ihre Zähne voller Löcher sind.
Zahnschmelzabbau ist ein weiteres Thema:
Der in der Nahrung enthaltene Zucker wandelt sich durch Bakterien in Säure um, die
den Schmelz angreift. Zusätzlich kann das
frühzeitige Ausfallen der Milchzähne dazu
führen, dass die darauffolgenden Zähne
schwerer durchbrechen. Zu beachten ist
auch, dass vor allem die ersten definitiven
Zähne anfällig für Karies sind, da deren
Zahnschmelz noch nicht gehärtet ist.
Erwachsene sollten den
Zahnarzt nicht meiden
Für den Rückgang der Zahnarztbesuche
der Altersgruppe von 25-34 Jahren gibt es
gleich mehrere Erklärungen: Ein Grund ist,
dass junge Erwachsene, die zum ersten Mal
alleine wohnen, auf sich alleine gestellt
sind und nicht mehr von ihren Eltern an die
Wichtigkeit von Arztbesuchen erinnert werden. Eine weitere Erklärung für das Fernbleiben ist, dass junge Menschen oftmals
keine Zahnprobleme haben und denken,
dass dies auch so bleibt. In dieser Periode
bringen die Menschen ihre Mundgesundheit besonders in Gefahr, was die steigenden Zahnarztbesuche ab einem Alter von
40 Jahren erklärt. Erst dann zeigen sich
Folgen wie Zahnerosion oder Parodontose,
ausgelöst von bakteriellem Zahnbelag so-
Behandlung für Kinder
und Jugendliche
Behandlung für Kinder
Für eine kieferorthopädische Behandlung „erster Absicht“ (vor dem 9. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen insgesamt
250 €, parallel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die
Apparatur.
Behandlung für Jugendliche
Wir zahlen Ihnen 800 € für die kieferorthopädische Behandlung, parallel zur
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Apparatur.
Diese Erstattung unserer Zusätzlichen
Dienste erfolgt in jeweils zwei Teilzahlungen. Pro Person können für kieferorthopädische Behandlungen somit insgesamt 1.050 € durch die Zusätzlichen
Dienste übernommen werden.
Gesundheit
7
wie Zahnstein. Folgen davon sind der Rückgang von Zahnfleisch und Zahnschmelz
sowie die Entzündung der Wurzeln bis hin
zum Ausfallen der Zähne. Und nicht nur Limonaden und Co. führen zur Erosion, auch
Fruchtzucker in Säften oder Smoothies werden durch Mundbakterien zu Säure. Eine
gesunde Ernährung und gründliche Zahnpflege sind deswegen notwendig.
Regelmäßiger
Zahnarztbesuch lohnt sich
Die Vorsorge und Pflege im jungen Alter
lohnen sich, denn bis zum 18. Lebensjahr
werden Vorsorgeuntersuchungen sowie
Behandlungen (plombieren, Zähne ziehen,
usw.) komplett zurückerstattet. Nach dem
18. Lebensjahr gibt es für jeden Zahnarztbesuch einen zu zahlenden Eigenanteil.
Ab 2016 werden regelmäßige Zahnarztbesuche sogar belohnt: Wer einmal im Jahr
zur Kontrolle geht, bekommt durchschnittlich 15 Prozent mehr für Behandlungen
(z.B. für Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen) zurückerstattet. Diese neue
Maßnahme soll die Bevölkerung zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Zahngesundheit
ermuntern. Normalversicherte ab 18 Jahre
erhalten für die vorsorgende Zahnpflege
sowie für Kontrollbesuche zwar immer den
regulären Betrag, wenn aber plötzlich eine
dringende Behandlung bevorsteht, lohnen
sich die jährlichen Kontrolluntersuchungen. Für Versicherte mit Anrecht auf den
Vorzugstarif soll das System des „Behandlungswegs“ im Dezember 2016 eingeführt
werden. Für diese Gruppe wird der Kostenunterschied dann rund 5 Prozent zur herkömmlichen Erstattung betragen.
Motivation für eine gute Vorsorge ist auch,
dass die Dritten Zähne im Alter meist eine
kostspielige Angelegenheit sind. Für herausnehmbare Prothesen wird ein Teil
zurückerstattet, aber mehr und mehr Patienten bevorzugen Kronen, Brücken oder
Implantate, die sehr teuer sind. Ein Implantat kann circa 2000 Euro pro Zahn kosten.
Frühzeitige Pflege kann die hohen Kosten
im Alter minimieren.
Ab Januar 2016 bieten wir zudem die
Zahnpflegeversicherung Dentalia plus an,
die einen Großteil der Kosten von Behandlungen beim Zahnarzt übernimmt. Ausführliche Infos dazu finden Sie in diesem
Heft auf S. 18-19.
Frühzeitiges Bewusstsein für
die Zahngesundheit
Unangenehme Zahnarzttermine könnten
in vielen Fällen vermieden werden, wenn
die Kontrollbesuche regelmäßig stattfin-
den und wenn zuhause ein Bewusstsein für
die Gesundheit der Zähne entwickelt wird.
Ab dem ersten Zahndurchbruch muss mit
der Zahnpflege begonnen werden, um Karies vorzubeugen.
Einem Baby können Sie die Zahnbürste früh
in die Hände geben, es wird sie reflexartig
in den Mund stecken. Um das Putzritual
einzuführen, eignet sich die Badewanne
als guter Ort. Auch die ersten Zahnarztbesuche sollten bestenfalls ab dem zweiten
Lebensjahr stattfinden: Nehmen Sie Ihr
Kind mit zu Ihrem Kontrollbesuch, so kann
es alles spielerisch entdecken und Vertrauen aufbauen. Der Zahnarzt kann sich die
kleinen Zähne zum ersten Mal anschauen – ein guter Moment, Fragen über die
Mundgesundheit Ihres Kindes zu stellen.
Bereits Kleinkinder sollten sich die Zähne
zweimal täglich putzen. Ermutigen Sie Ihr
Kind, selbst die Zahnbürste zu benutzen.
Putzen Sie jedoch nochmal nach. Da ein
Kind seinen Eltern gerne nacheifert, ist das
gemeinsame Zähneputzen ebenfalls sehr
lehrreich. Benutzen Sie eine fluoridhaltige
Zahnpasta – Fluorid schützt die Zähne vor
Säure und beugt Karies vor. Wenn die ersten definitiven Zähne sich zeigen, sollten
die Eltern ihren Kindern beim sorgfältigen
Putzen helfen, da der Zahnschmelz noch
nicht gehärtet ist. Ab dem 12. Lebensjahr
sollten Kinder sich dann eine gründliche
Zahnpflege, auch mit Gebrauch von Zahnseide, selbst angeeignet haben, denn die
28 bis 32 bleibenden Zähne sollten ein
Leben lang täglich gepflegt und jährlich
kontrolliert werden.
8
Gesundheit
Schlafen Sie gut?
Erholsamer Schlaf ist lebenswichtig. Etwa ein Drittel unseres Lebens verbringen wir
schlafend. Diese Zeit benötigt der Körper um sich zu erholen und seine Kraftreserven
aufzutanken. Schlafmangel und Schlafstörungen können ernste gesundheitliche,
seelische oder soziale Beeinträchtigungen auslösen.
I
m Schlaf verändern sich die Hirntätigkeit und zahlreiche Körpervorgänge.
Der Organismus kann sich ausruhen
und entspannen, sich weiterentwickeln
und seine Kraftreserven für den nächsten
Tag wieder auffüllen. Es werden Wachstums- und Sexualhormone abgesondert,
die Muskelmasse regeneriert sich und das
Immunsystem wird gestärkt. Ein ausgewogener Schlafrhythmus fördert die geistige
Entwicklung und steigert die Leistungsfähigkeit des Körpers.
Jeder Mensch hat seine eigenen Schlafgewohnheiten: der eine geht gerne früh ins
Bett, der andere ist ein ausgesprochener
Langschläfer. Manche fühlen sich schon
nach sechs bis sieben Stunden Schlaf wieder fit, während andere erst nach zehn
Stunden Ruhe zu ihrer vollen Leistungsfähigkeit zurückfinden.
Dauer und Qualität des Schlafs sind für ein
ausgeruhtes Erwachen von großer Bedeutung. Dabei spielen einige Faktoren eine
große Rolle:
• Wach- und Schlafrhythmus: Dieser wird
durch eine „biologische Uhr“ im Gehirn
bestimmt. Personen mit einem großen
Schlafbedürfnis gelingt es wohl kaum, ihren Körper an eine sechsstündige Nachtruhe zu gewöhnen. Ebenso unsinnig ist
es, wenn sich Frühaufsteher vornehmen,
einen ganzen Vormittag zu schlafen.
• Die natürlichen Schlafgewohnheiten:
Die Eigenschaften des Schlafs (benötigte Stunden, Anzahl der nächtlichen Zyklen, ...) sind genetisch bestimmt. Sie können von Mensch zu Mensch verschieden
sein. Hören Sie auf Ihren Körper: er wird
Ihnen sagen, wie viel Schlaf er benötigt.
• Der Tagesablauf: Wer sich viel bewegt
oder wer schwer arbeitet, hat einen höheren Schlafbedarf als Menschen, die
einen großen Teil des Tages sitzend verbringen.
• Schlafstörungen: erschwertes Einschlafen, häufiges Erwachen, Schnarchen,
usw. können die erholende Wirkung des
Schlafs stark beeinträchtigen.
Schlafphasen
Innerhalb einer Nacht durchläuft der Körper mehrere leichte und tiefere Schlafphasen. Die REM-Phase (rapid eye movement)
kennzeichnet sich durch schnelle Augenbewegungen und eine hohe Aktivität des
zentralen Nervensystems. Man träumt
während dieser ganz kurzen Phase und
lässt sich zu dieser Zeit relativ leicht aufwecken.
Die Non-REM-Phase ist der Moment des
Tiefschlafs. Normalerweise träumt der
Schlafende in dieser Phase nicht; Körpertemperatur und Blutdruck sinken.
Nur wer gut schläft, fühlt sich am nächsten
Morgen ausgeruht. Viele Menschen leiden
jedoch an Schlafstörungen.
Halten die Schlafstörungen über einen
längeren Zeitraum an, so können sie
schwere Folgen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen,
ständige Müdigkeit, Konzentrations- und
Leistungsschwäche, Frieren,…
Ursachen von
Schlafstörungen
Erkrankungen: Manche Schlafstörungen
werden durch Krankheiten hervorgerufen.
Medikamente: Die Inhaltsstoffe bestimmter Arzneimittel können Schlafstörungen hervorrufen oder verstärken. Dies
gilt vor allem für Schmerz-, Grippe- oder
hustenstillende Mittel.
Gesundheit
9
Tipps für einen gesunden Schlaf
Alkohol: Geringe Mengen von Alkohol
fördern den Schlaf (z.B. maximal 0,3 l Bier),
ein hoher Alkoholkonsum jedoch belastet
den Organismus während der Nacht. Der
Körper kann sich nicht erholen, weil er mit
dem Alkoholabbau beschäftigt ist.
Lärm: Der Gehörsinn bleibt auch während
des Schlafes aktiv und leitet Geräusche an
das Nervensystem weiter. Zwar werden
diese nicht bewusst wahrgenommen,
doch ein zu hoher Lärmpegel – unter Umständen schon Straßenlärm – stört die
Qualität des Schlafes.
Probleme und Stress: Belastende Situationen und Stress wirken sich bei vielen
Menschen nachteilig auf die Schlafqualität
aus. Auch psychische Erkrankungen wie
bspw. Depressionen können Schlafstörungen verursachen.
Schichtarbeit: Der Schlaf-Wach-Rhythmus eines Schichtarbeiters muss sich ständig umstellen. Die innere Uhr gerät aus
dem Gleichgewicht mit der Folge, dass der
Schlaf leichter und kürzer wird. Unter Umständen können dadurch sogar gesundheitliche Probleme auftreten.
Des Weiteren können auch zu weiche oder
durchgelegene Matratzen, zu hohe Schlafzimmertemperaturen sowie Wohn- und
Umweltgifte (Teppich-, Holz-, Lack- oder
Kleberdämpfe) verantwortlich sein für das
Auftreten von Schlafstörungen.
• Die Temperatur im Schlafzimmer sollte etwa 18 °C betragen. Lüften Sie den
Raum täglich gründlich durch und nutzen Sie ihn nur zum Schlafen. Fernsehen oder essen sollten Sie in anderen Zimmern.
• Beachten Sie erste Anzeichen von Müdigkeit und gehen Sie dann sofort ins
Bett. Wenn Sie den Zeitpunkt des Schlafengehens länger hinauszögern, bekämpfen Sie Ihren Biorhythmus und können so Schlafstörungen fördern.
• Halten Sie stets feste Schlafzeiten ein. Wenn Sie täglich zu anderen Zeiten ins
Bett gehen, gerät Ihre innere Uhr aus dem Takt.
• Vermeiden Sie reichhaltiges Essen einige Stunden vor dem Zubettgehen. Eine
aktive Verdauung während der Nacht kann die Qualität des Schlafs negativ
beeinflussen. Auch Alkohol, Koffein und Nikotin sorgen für einen weniger erholsamen Schlaf.
• Sportliche Betätigung sollte mindestens vier Stunden vor dem Schlafengehen stattfinden, denn die Bewegung stimuliert den Organismus.
• Versuchen Sie, sich vor dem Zubettgehen zu entspannen. Aufreibende Videospiele oder gewaltsame Filme tragen nicht zu einer optimalen Nachtruhe bei.
Behandlung
Falls sich die Schlafstörung als Begleiterscheinung einer anderen Erkrankung bemerkbar macht, sollte selbstverständlich
zuerst das Grundleiden behandelt werden.
Ansonsten gilt es, den Auslöser für die
Schlafstörung durch eine genaue Analyse
der Gewohnheiten sowie der Störungsmomente herauszufinden. Sehr hilfreich
bei der Behandlung von Schlafstörungen
ist das Erlernen einer Entspannungstechnik (autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Yoga,…).
Schlaf- und Beruhigungsmittel sollten nur
eingesetzt werden, wenn sich die Schlafstörung nicht auf andere Weise behandeln
lässt. Schon nach einer Einnahmezeit von
vier bis sechs Wochen können ein Gewöhnungseffekt und eine Abhängigkeit eintreten. Alternativ kann in vielen Fällen eine
Besserung mit der Einnahme von Baldrian,
Hopfen oder Melisse in Tee- oder Tablettenform erreicht werden.
Mittagsschlaf
Für Kleinkinder ist der Schlaf am Nachmittag unentbehrlich. Er stellt einen festen
Bestandteil des Tagesablaufs dar und trägt
zum inneren Gleichgewicht bei. Doch
auch Erwachsene können mit einer kurzen
Mittagsruhe einen möglichen Schlafmangel ausgleichen und neue Energie für die
zweite Tageshälfte tanken.
Der Mittagsschlaf im Erwachsenenalter
sollte nicht länger als 30 Minuten dauern.
Ideal ist eine Ruhe von 15 bis 20 Minuten.
Nur so wird der Beginn eines normalen
Schlafzyklus verhindert, der wiederum
den Nachtschlaf beeinträchtigen könnte.
Der ideale Zeitpunkt für einen Mittagsschlaf ist zwischen 13 und 15 Uhr. Am frühen Nachmittag befindet sich der Organismus in einem Leistungstief.
Menschen, die am Abend mit Einschlafschwierigkeiten zu kämpfen haben, sollten allerdings auf einen Mittagsschlaf
verzichten, da dieser die Schlafstörung
womöglich verschlimmern könnte.
10
Gesellschaft
Depression im Alter
bleibt oft unerkannt
Vielen Menschen schlägt besonders der Jahreszeitenwechsel aufs Gemüt. Seelische Verstimmungen werden heutzutage frühzeitig erkannt und können in jedem Alter auftreten
– unbemerkt bleibt aber häufig die Altersdepression. Die Symptome gehen mit körperlichen
Beschwerden einher und werden von Angehörigen nicht als Depression erkannt.
V
on einer Altersdepression spricht
man bei Patienten ab 65 Jahren.
Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer Depression
in jüngeren Jahren, welche als eine die
Gefühlswelt betreffende Störung bezeichnet wird. Freudlosigkeit, Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit sind
häufige Stimmungen einer Depression,
die in jedem Alter auftreten. Bei Senioren
kommen anfänglich aber auch körperliche
Beschwerden hinzu, die zunächst nicht auf
eine Depression hinweisen, sondern eher
als körperlicher Verschleiß abgetan werden. Das führt dazu, dass die Altersdepression oft nicht oder erst spät erkannt wird.
Im Alter steigt das Risiko
einer Depression
Die Altersdepression ist neben der Demenz
die häufigste psychische Erkrankung im
Alter. Über 65-Jährige können oftmals von
Depressionen betroffen sein. Ursachen für
diese Häufigkeit gibt es einige:
• Wechsel vom Berufs- ins Rentnerleben,
• finanzielle Rückschritte,
• Verlust des Partners oder von engen
Freunden,
• alleine leben wegen räumlicher Trennung von Kindern und Enkeln,
• Abnahme anregender sozialer Kontakte,
• nachlassende geistige und körperliche
Leistungsfähigkeit,
• Pflegebedürftigkeit.
Dass die Diagnose „Altersdepression“ derzeit nur bei einer geringen Zahl der Betroffenen gestellt wird und oft nicht angemessen behandelt wird, hat einen Grund:
Sowohl der Patient als auch der Hausarzt
legen den Blick besonders auf die begleitenden körperlichen Beschwerden. Hinzu
kommt, dass die Krankheit immer noch
gerne in der Öffentlichkeit und vor allem
in der eigenen Familie ignoriert wird. Oft
werden das Beklagen ungenauer Beschwerden, das Ansprechen von Ängsten
oder gedrückte Stimmung der Eltern oder
Großeltern nicht ernst genommen und so
bleibt die nötige Unterstützung aus. Auch
ein Psychologe wird selten konsultiert, da
die Betroffenen die Ursachen für ihre körperlichen Beschwerden nicht in Zusammenhang mit einer Depression bringen
und viel eher Fachärzte für ein vermeintlich körperliches Leiden aufsuchen. Dadurch, dass die Menschen heutzutage immer älter werden, ist es aber wichtig, sich
mit der Altersdepression zu beschäftigen.
Denn die Lebensfreude kann bis ins hohe
Alter beibehalten werden – das steigert
Gesundheit und Lebensqualität.
Mögliche Anzeichen einer
Altersdepression
Weil die Altersdepression zahlreiche Ursachen hat und mit anderen Erkrankungen
zusammenhängen kann, ist es schwierig,
sie als solche zu erkennen. Ein Großteil der
betroffenen Menschen beklagt die körperlichen Schmerzen, die wie bereits erwähnt,
dem Alterungsprozess zugeschrieben
werden. Das liegt auch daran, dass Senioren oft ihren allgemeinen Gesundheitszustand statt ihren Gemütszustand in den
Vordergrund rücken. Im Gegensatz zu ei-
Gesellschaft
ner Depression bei Jüngeren schleichen
sich die psychischen Beschwerden mit zunehmendem Alter erst nach und nach ein.
Zusätzlich lassen Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit sowie Schlafstörungen bei jungen Menschen eher auf eine Depression
schließen, als dies bei älteren Menschen
der Fall ist.
Es ist zwar schwierig, eine Depression zu
erkennen, dennoch gibt es einige körperliche und auch psychische Symptome, die
auf eine seelische Verstimmung hinweisen.
Körperliche Symptome
Körperliche Anzeichen können sein:
Kopfschmerzen, Rücken- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden
(besonders Verstopfungen) sowie Herzrhythmusstörungen. Aber auch Atemprobleme, Schwindelgefühl, Appetitlosigkeit,
Schlafstörungen, permanente Müdigkeit,
innere Unruhe, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen oder Selbstverletzungen gehen womöglich mit einer Altersdepression einher.
Psychische Symptome
Psychische Anzeichen einer depressiven
Erkrankung können Antriebs- und Lustlosigkeit, Hoffnungslosigkeit, Freudlosigkeit, Gleichgültigkeit, Rückzug, plötzliche
Tränenausbrüche, Selbstzweifel sowie
Nachdenken über den Tod sein. Bei Männern treten auch Reizbarkeit, Aggressivität
11
und Feindseligkeit - selbst geliebten Menschen gegenüber - auf sowie ein verstärktes Suchtverhalten.
Die oben genannten Anzeichen helfen,
eine Altersdepression frühzeitig zu erkennen. Dabei sollte man natürlich keine voreiligen Schlüsse ziehen: Charakteristische
Symptome wie Antriebs- und Freudlosigkeit sollten mindestens zwei Wochen andauern, um von einer Depression sprechen
zu können. Neben der Zeitspanne spielt
ebenfalls der Grad einer seelischen Verstimmung eine Rolle: Je nachdem wie viele der
oben genannten körperlichen und psychischen Symptome zusammenspielen, wird
zwischen einer leichten, mittelschweren
und schweren Depression unterschieden.
Professionelle Hilfe
Bevor Betroffene oder deren Angehörige
nun aber voreilige Schlüsse ziehen, ist
ein Gang zum Psychologen ratsam: Dieser nimmt körperliche Beschwerden im
Zusammenhang mit der Lebenssituation
und dem Umfeld des Betroffenen unter
die Lupe. Danach kann meist schon eingeschätzt werden, ob der Betroffene ein
Stimmungstief oder eine Depression hat.
Bei einem Stimmungstief wird fast immer ein genauer Grund angegeben, was
bei einer Depression nicht der Fall ist. Bei
entsprechender Veranlagung kann ein negatives Ereignis natürlich eine Depression
auslösen. Um von einer Altersdepression sprechen zu können und um andere
Erkrankungen auszuschließen, müssen
außerdem weitere körperliche sowie Blutuntersuchungen durchgeführt werden.
Nicht selten wird auch eine beginnende
Demenz für eine Altersdepression gehalten, weswegen eine genaue Abgrenzung
notwendig ist. Aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, Denk- und Sprechhemmungen können Betroffene Parallelen
zu Demenz-Erkrankten aufweisen. Ein Psychologe kann eine depressive Pseudodemenz durch verschiedene Tests aber von
einer echten Demenz unterscheiden. Bis
zum 80. Lebensjahr sind Depressionen sogar viel häufiger als Demenzerkrankungen.
Im Alter glücklich bleiben
Zwar gibt es keine spezifische Vorbeugung
gegen Altersdepressionen, jedoch hilft es
bereits, sein Leben aktiv zu gestalten. Man
sollte seine psychomotorischen Fähigkeiten und das Gedächtnis bis ins hohe Alter
trainieren, um aktiv zu bleiben und das
Selbstwertgefühl zu wahren. Auch nach
der Pension sollte der Alltag strukturiert
bleiben. Das ist möglich durch regelmäßige Wach- und Schlafzeiten sowie die
feste Planung der Einkäufe, Mahlzeiten,
Besuche und Beschäftigungen. Täglich
an die frische Luft zu gehen, sollte dabei
selbstverständlich sein. Neben dieser Alltagsstruktur sollte der eigene Körper gut
gepflegt werden: Nicht nur ein gesundes
Körpergewicht, auch regelmäßige Hörund Sehkontrollen sowie entsprechende
Hilfen tragen zur Lebensqualität bei. Wesentliche Voraussetzungen sind natürlich
auch das Pflegen von Freundschaften und
sozialen Kontakten.
Wer lange lebt, altert – das ist ganz logisch.
Was aber nicht altert, ist die Lebensfreude
und um diese Freude am Leben beizubehalten, muss man keinen Berg erklimmen,
sondern viel eher zufrieden auf sein Leben
zurückblicken. Dafür ist es wichtig, sich
selbst als Maßstab zu nehmen und nicht
äußere Vergleiche anzustellen.
Wenn es dennoch im Alter zu einer Depression kommen sollte, ist es wichtig, sich behandeln zu lassen. Bei einer angemessenen
Behandlung haben auch ältere Patienten
gute Chancen aus ihrem seelischen Tief
wieder herauszufinden. Oft sind es aber die
Angehörigen, die eine seelische Veränderung bei den Betroffenen eher bemerken
als sie selbst. Dann ist es klug, das Problem
offen anzusprechen und einen gemeinsamen Arzttermin zu vereinbaren.
12
Reportage
Nach der Geburt
gut versorgt
Bis 2014 noch durften Mütter sich 4,5 Tage auf der Geburtsstation ­ausruhen.
Seit diesem Jahr ist diese Dauer auf 4 Tage verkürzt und ab 2016 auf ­3,5 Tage,
so hat es die föderale Regierung beschlossen. Für eine angemessene Nachsorge für Mutter und Neugeborenes nach der schnellen Rückkehr nach
Hause ist durch selbstständige Hebammen dennoch gesorgt.
I
m Jahr 2015 muss die Gesundheitsministerin De Block 355 Millionen Euro
des Krankenversicherungsbudgets
einsparen. Eine der Sparmaßnahmen
betrifft die Kürzung der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus für Mütter nach einer
Geburt – natürlich nur, wenn keine Komplikationen auftreten. Bis zum Vorjahr
durften Mütter im Durchschnitt noch
4,5 Tage im Krankenhaus verbringen, um
unter fachlicher Beobachtung einige
Tipps zu bekommen und damit Untersuchungen des Säuglings durchgeführt
werden können. Dieses Jahr wurde der
Aufenthalt bereits um einen halben Tag
gekürzt und 2016 wird ein weiterer halber Tag abgezogen. Schon 2015 soll die
gesetzliche Krankenversicherung damit
etwas mehr als 11 Millionen Euro eingespart haben.
Diese Kürzung scheint zwar drastisch, ist
aber nicht wirklich erstaunlich. In den meisten westlichen Ländern bleiben immer
weniger Mütter nach einer Geburt lange
im Krankenhaus: Durchschnittlich sind es
3 Tage, wobei Großbritannien mit 1,5 Tagen Aufenthalt die absolute Spitze bildet.
Aus medizinischer Sicht ist diese Dauer
sogar ganz akzeptabel. Ein Nachteil ist
aber, dass junge Eltern durch die Kürzung
vielleicht nicht genügend Zeit im Krankenhaus haben, sich mit ihrem Baby und dessen Pflege vertraut zu machen.
Alternativen und Lösungen
Krankenhaus und Hebamme
Der gängigste Geburtsort für Babys ist
das Krankenhaus: Die Mehrheit der werdenden Eltern entscheidet sich für eine
Entbindung in der Klinik. Während neun
Monaten werden Mutter und Kind regelmäßig vom Gynäkologen untersucht.
Meist arbeitet der Frauenarzt im Krankenhaus. Wenn er in seiner eigenen Praxis
arbeitet, begleitet er die Geburten seiner
Patientinnen in einem Krankenhaus seiner Wahl. Nach einer Entbindung ohne
Komplikationen müssen Mutter und Kind
wie oben bereits erwähnt die Klinik spätestens nach 4 Tagen verlassen. Besonders
Reportage
für junge oder unerfahrene Mütter ist es
wichtig, auch nach der Entbindung weiterhin gut umsorgt zu werden, denn nach
viertägigem Krankenhausaufenthalt bleiben meist noch viele Fragen offen. Durch
selbständige Hebammen, die Hausbesuche tätigen, ist eine gute Nachsorge
trotz kürzerem Aufenthalt gewährleistet.
Sie helfen Müttern ganz individuell bei
ihren Anliegen. Denn oft stellen sich zuhause weitere Herausforderungen, an die
im Krankenhaus noch gar nicht gedacht
wurden.
Bei dieser Umstrukturierung lässt die gesetzliche Krankenversicherung Sie trotz
Sparmaßnahmen aber nicht im Stich. Zwar
ist der Klinikaufenthalt verkürzt, für die
Kosten einer selbstständigen Hebamme
danach kommt die gesetzliche Krankenversicherung dennoch zum Teil auf. Für
unsere Mitglieder, die der Hospitalia bzw.
Hospitalia plus angeschlossen sind, zahlen
wir die restlichen Kosten der Nachsorgeuntersuchungen einer konventionierten Hebamme (d.h. mit Kassenabkommen)
während 30 Tagen (Hospitalia) oder 90
Tagen (Hospitalia plus) nach der Krankenhausentlassung.
Geburtshaus
Neben der klassischen Entbindung im
Krankenhaus gibt es zwei Alternativen,
bei welchen wir Sie ebenfalls finanziell
unterstützen. Zum einen können Mütter sich für ein Geburtshaus entscheiden.
Dort werden Sie vor, während und nach
der Geburt in einem intimen Rahmen von
Hebammen begleitet. Die Untersuchungskosten sowie die Begleitung der Geburtshelferinnen werden durch die gesetzliche
Krankenversicherung getragen. Die Aufenthaltskosten im Geburtshaus werden jedoch der Mutter in Rechnung gestellt und
können von Haus zu Haus unterschiedlich
sein. Die Krankenhausversicherung sieht
hierfür eine pauschale Kostenbeteiligung
vor: 200 Euro (Hospitalia) oder 500 Euro
(Hospitalia plus).
Hausgeburt
In Belgien können sich Eltern auch für eine
Hausgeburt entscheiden, wenn es der Gesundheitszustand der Mutter und des Kindes erlaubt. Dann kann die Entbindung in
Begleitung einer Hebamme daheim stattfinden. Sie begleitet die werdende Mutter
während der Schwangerschaft sowie der
Geburt und übernimmt ebenfalls die Pflege des Kindes und der Mutter nach der Geburt. Die gesetzliche Krankenversicherung
erstattet die Honorarkosten von konventionierten Hebammen zu 100 Prozent. Die
Honorarkosten von Hebammen, die dem
Kassenabkommen nicht beigetreten sind,
werden zu 75 Prozent des offiziellen Tarifs
erstattet. Ist während der Geburt die Anwesenheit eines Arztes notwendig, wird
dessen Honorar ebenfalls vollständig bzw.
zu 75 Prozent (ohne Abkommen) durch
die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Auch für die Hausgeburt beteiligt
die Krankenversicherung sich mit einem
Pauschalbetrag: 200 Euro für Hospitalia-
13
Versicherte und 500 Euro für Mitglieder
der Hospitalia plus.
Informieren Sie sich bei der Hebamme
Ihrer Wahl, ob diese eine Hausgeburt
durchführt. Nicht jede selbstständige Geburtshelferin begleitet Hausgeburten bzw.
darf jährlich nur eine begrenzte Anzahl an
Hausgeburten betreuen.
Gute Vor- und Nachsorge
In der Regel haben Eltern neun Monate
Zeit, sich auf ihr neues Familienmitglied
vorzubereiten. Wenn ein Baby erst mal
auf der Welt ist, braucht es eine Menge
Aufmerksamkeit und Pflege. Die Freie
Krankenkasse möchte Sie deswegen nicht
nur während der Geburt unterstützen sondern auch vorher und nachher.
Vor der Geburt
Eine Schwangerschaft ist für den Körper
der werdenden Mutter eine besondere
Belastung. Zudem ist es für die künftigen
Eltern wichtig, in ihre Rolle hineinzuwachsen. Dazu helfen diverse Kurse sowie wahlweise zusätzliche Angebote verschiedener
Hebammen.
• Geburtsvorbereitungskurs
Geburtsvorbereitungskurse helfen Paaren,
sich auf die bevorstehende Entbindung
einzustimmen. Dabei kommen Körper-,
Atem- und Entspannungsübungen, Massagen und Geburtspositionen zum Einsatz.
Auch der Umgang und die Pflege des Babys werden bei den Kursen thematisiert.
Zusätzlich umfasst eine solche Vorbereitung Informationsabende mit Besichtigung der Kreissäle sowie einer ersten Stillberatung.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft
werden Geburtsvorbereitungskurse durch
das Perinatale Zentrum in Zusammenar-
14
Reportage
beit mit der Klinik Sankt Joseph in Sankt
Vith, durch Kaleido DG in Zusammenarbeit mit dem Sankt Nikolaus Hospital in
Eupen sowie O’MANA Massagen und Kurse ebenfalls in Eupen angeboten.
Da diese Kurse sehr beliebt sind und
schnell belegt sein können, gibt es meist
Zusatzangebote von selbständigen Hebammen: In der Regel bieten sie neben
anderen Dienstleistungen individuelle
oder Geburtsvorbereitungen in Gruppen
an. Für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs, ob in der Gruppe oder
individuell, sehen unsere Zusätzlichen
Dienste eine Erstattung bis zu 50 Euro vor.
Pränatale Vorsorge
Außerdem kann die Hilfe einer Hebamme
zur pränatalen Vorsorge in Anspruch genommen werden: Zusätzliche Treffen mit
einer Hebamme, neben den regulären monatlichen Vorsorgeuntersuchungen bei
einem Gynäkologen, können werdenden
Müttern helfen, sich bestens auf das Neugeborene vorzubereiten. Das ist aber von
Mutter zu Mutter ganz verschieden.
Hierfür sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine vollständige Kostenübernahme vor für Hebammen mit
Tarifabkommen. Leistungen von nicht
konventionierten Hebammen werden zu
75 Prozent erstattet.
Wassergymnastik
Ein relativ neues Angebot für Schwangere
ist die pränatale Wassergymnastik. Dieser
Kurs ist eine gute Vorbereitung auf die
Geburt, hat einen Drainage-Effekt auf das
Bindegewebe und dient zu einer besseren
Mobilisierung, indem die Körperhaltung
verbessert wird, die Beine entlastet sowie
Rücken-, Schulter-, Bein- und Beckenmuskulatur trainiert werden.
Im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet beispielsweise das Injoy
in Lontzen einen pränatalen Wassergymnastikkurs an und im Süden das Hydrotherapiezentrum AquaVith. Dieser Kurs
gilt, wie der Geburtsvorbereitungskurs, als
Vorbereitung für Mütter und wird von uns
bis zu 50 Euro erstattet, vorausgesetzt dieser Betrag wurde nicht bereits für einen
Geburtsvorbereitungskurs in Anspruch
genommen.
Nachsorge für Mutter und Kind
Das neue Familienmitglied ist endlich da?
Herzlichen Glückwunsch! Nun kommen
eine Reihe neuer Aufgaben und Verantwortungen auf Sie zu. Ganz sicher werden
Sie bemüht sein, Ihr Kind unter optimalen
Bedingungen zu erziehen. Dazu gehört
auch eine umfangreiche Gesundheitsvorsorge – vor allem im Kleinkindalter. Diese
neue Verantwortung stellt die Eltern nicht
nur vor menschliche Anforderungen, sondern ist für die Familie oft auch mit finanziellen Belastungen verbunden. Deswegen
unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben
und zahlen Ihnen zur Geburt (oder Adoption) Ihres Kindes ein Babygeld in Höhe von
350 Euro, insofern das Kind bei unserer
Krankenkasse eingetragen wird.
Postnatale Pflege und Stillberatung
Nach der Krankenhausentlassung kann
weiterhin eine postnatale Pflege zuhause
sinnvoll sein, vor allem wenn die Mutterrolle neu ist. Hebammen können diese
Nachsorgeuntersuchungen übernehmen,
auch die Stillberatung und die alltägliche
Pflegeberatung gehören zum Aufgabenbereich einer selbstständigen Hebamme.
Falls die Beratung während des Aufenthalts im Krankenhaus nicht ausreichend
war und Sie sich anfänglich noch etwas
überfordert fühlen, hilft Ihnen eine Hebamme in der ersten Zeit nach der Geburt.
Das Stillen kann anfängliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Geben Sie nicht
auf – Hebammen finden mit Ihnen eine
passende Lösung fürs Stillen.
Kinesitherapie
Der Körper der Mutter muss sich nach
der Entbindung gut erholen. Hierzu sind
spezifische Kinesitherapiebehandlungen
sowohl vor als auch nach der Geburt
möglich: Während der Schwangerschaft
dient die Behandlung dazu, die werdende
Mutter auf die Geburt vorzubereiten. Es
werden Atemtechniken, Sitz- und Liegepositionen sowie die Art zu pressen geübt. Nach der Schwangerschaft dient die
Behandlung dazu, die Geburt zu verarbeiten. Verletzte Muskelpartien sollen wieder
aufgebaut und der Heilungsprozess somit
beschleunigt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an neun perinatalen Sitzungen.
Die Behandlungen können vor und nach
der Geburt stattfinden. Im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt
können die Behandlungskosten außerdem durch unsere Krankenhausversicherung Hospitalia übernommen werden.
Rückbildungskurs
Während der Schwangerschaft verändert
sich der Körper der werdenden Mutter
völlig. Nach der Entbindung benötigt
er eine gewisse Zeit, um wieder in Form
zu kommen. Neben einer gesunden Ernährung gehört dazu auch körperliche
Aktivität. Dazu wird in vielen Kliniken
und Kinesitherapie-Praxen eine spezielle
Rückbildungsgymnastik zur Stärkung der
Rumpfmuskulatur und zur Kräftigung
des Beckenbodens angeboten. Die Freie
Krankenkasse unterstützt Sie bei dem Kur-
Reportage
aufzubauen. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, ihm Ihre Zuneigung auf eine natürliche und sanfte Weise zu zeigen. In der
Deutschsprachigen Gemeinschaft wird
die Babymassage vom Perinatalen Zentrum Sankt Vith und von der Frauenliga
in Zusammenarbeit mit Kaleido und dem
Ministerium der DG angeboten.
sangebot mit 50 Euro, wenn dieser Betrag
noch nicht für einen Vorbereitungskurs
aufgebraucht wurde.
Babymassage
Förderlich für Ihr Neugeborenes können
Babymassagen oder Babyschwimmen
sein: Die Babymassage dient der Entspannung Ihres Kindes. Es soll ihm die Möglichkeit geben, seinen eigenen Körper kennenzulernen und Vertrauen zu anderen
Babyschwimmen
Beim Babyschwimmen geht es darum,
die Kinder ans Wasser zu gewöhnen, bestimmte Reflexe zu trainieren, die psychomotorische Entwicklung zu fördern und
die Eltern-Kind-Beziehung zu vertiefen.
Beim Gleiten im Wasser kann sich das
Baby entspannen und zur Ruhe kommen.
Das Babyschwimmen wird beispielsweise
von Medikos in Bütgenbach, vom Injoy in
Lontzen, von der Frauenliga in Kelmis und
von AquaVith in Sankt Vith angeboten.
Für die Teilnahme an einem Babymassagekurs oder am Babyschwimmen erstatten
wir bis zu 50 Euro der Kosten.
Gute Zusammenarbeit
Damit Ihr Kind trotz des kürzer werdenden
Krankenhausaufenthalts gut versorgt
bleibt und auch 2016 neben der 3,5 Tage
Behandlung im Krankenhaus die richtige Pflege bekommt, wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Diensten immer wichtiger. Gynäkologen,
Kinderärzte, Allgemeinmediziner sowie
Hebammen ergänzen sich in ihren Aufgabenfeldern. Auch das neue Zentrum für
die gesunde Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen, Kaleido DG, übernimmt
Schwangerschaftsberatungen sowie frühkindliche Vorsorgeuntersuchungen. Durch
die verkürzten Entbindungsaufenthalte
und die Nachsorge zu Hause gewinnt die
Tätigkeit der Hebammen an Bedeutung,
sie tragen wesentlich dazu bei, das beste
Umfeld zu schaffen für junge Eltern und
Neugeborene während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Alltag
danach.
Selbstständige Hebammen in Ihrer Nähe
Elisabeth Baumanns
Annick De Lamotte
Geburtshaus - Rue des Près 48
4840 Welkenraedt
Tel. 087 881 881
Désirée Munster
Schönefelderweg 148
4700 Eupen
Tel. 0490 432 018
Karin Theis
Zur Kaiserbaracke 42B
4780 Recht
Tel. 0476 981 007
Melanie Schiffer
Hagenfeuer 8
4720 Kelmis
Tel. 0474 444 390
15
Renate Reuter
Eliane Hubens
Isabelle Sternotte
Bernard Willems Straße 38
4780 Sankt Vith
Tel. 0479 619 821
Rue de Tongres 74
4684 Haccourt
Tel. 0495 343 216
Rue Godefroid de Belva 17
4960 Bellevaux
Tel. 0479 368 804
Caroline Bertrand
Katia Kaufmann
Messitert 241
4880 Aubel
Tel. 0477 243 456
Haute Levée 6
4970 Stavelot
Tel. 080 862 766
Caroline Gillet
Francoise Laloux
Rue Champs des Oiseaux 52
4802 Heusy
Tel. 0494 987 132
Avenue Fr Roosevelt 20
4600 Visé
Tel. 0498 226 119
Marie Herbrant
Kathrin Punge
Devant Ménil 3
4990 Lierneux
Tel. 0491 486 392
Chemin du Ruyff 24
4837 Baelen
Tel. 087 883 900
16
Gesundheitspolitik
Flüchtlinge
in Belgien:
Wer hat Anrecht
auf medizinische
Behandlung?
Seit Monaten wird Europa von einer Flüchtlingswelle überrollt. Auch in Belgien sind
schon tausende Menschen angekommen, die vor Gewalt, politischer Unterdrückung
und Armut aus ihrer Heimat fliehen. Ihre Unterbringung und Versorgung stellt die Behörden vor eine große Herausforderung. Doch wie sieht es mit der medizinischen Versorgung der Ankömmlinge aus?
M
enschen, die aus privaten oder
beruflichen Gründen beschließen, ihren Wohnsitz nach Belgien zu verlegen, müssen sich – wie die
Landsleute – der belgischen Kranken- und
Invalidenversicherung anschließen. In
den meisten Fällen ist dies kein Problem,
da der Umzug gründlich vorbereitet und
alle notwendigen Formalitäten erledigt
wurden.
Aus der Heimat geflohen
Wer seine Heimat jedoch plötzlich verlässt bzw. verlassen muss, hat unmittelbar
nach seiner Ankunft erst einmal kein Anrecht auf die Eintragung in das System der
Krankenversicherung. Viele Asylsuchende
wissen nicht einmal, ob sie überhaupt in
Belgien bleiben dürfen, oder ob sie wieder
in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden.
In jedem Fall haben die Ankömmlinge
jedoch Anrecht auf notwendige medizinische Hilfe, die ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Diese geht über
die dringende Pflege hinaus, gilt aber
größtenteils nur für Leistungen, die in der
Nomenklatur des LIKIV (Landesinstitut für
Kranken- und Invalidenversicherung) verzeichnet sind. Bestimmte Behandlungen
(z.B. kosmetische Eingriffe oder vereinzelte zahnärztliche Leistungen) sind von der
Kostenübernahme allerdings ausgenommen. Im Gegenzug werden aber auch einige Leistungen erstattet, die die Lebensqualität erheblich verbessern, jedoch nicht
zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dazu gehören
bspw. psychologische Behandlungen oder
vom Augenarzt verordnete Brillen ab einer
gewissen Stärke.
Die Kosten der medizinischen Pflege von
Asylbewerbern werden in den meisten Fällen von der Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (Fedasil) getragen.
Andere ausländische Schutzsuchende
werden bei ihren medizinischen Ausgaben von den ÖSHZ oder der belgischen
Krankenversicherung unterstützt. Für sie
gelten dabei andere Kriterien (siehe weiter unten).
Wer ist Asylbewerber?
Als Asylbewerber gilt eine Person, die
Schutz in einem anderen Land sucht. Die
dort zuständigen Instanzen prüfen ob sie
die Bestimmungen für Flüchtlinge erfüllt
und sie somit Anrecht auf Hilfe hat.
Das Anrecht auf medizinische Hilfe für
Asylsuchende ist in Belgien per Gesetz
definiert. Somit kann jeder Bewerber, der
in einer Auffangstruktur wohnt, die oben
erwähnten Leistungen beanspruchen.
Innerhalb eines Auffangzentrums
Menschen, die in einer Auffangstruktur
von Fedasil oder des Roten Kreuzes leben,
Gesundheitspolitik
müssen sich an den für das Zentrum zuständigen Arzt wenden. Falls notwendig,
überweist dieser sie zur weiteren Behandlung an einen Facharzt. Entscheidet sich
ein Asylbewerber für einen anderen Arzt,
muss er die Behandlungskosten selbst
zahlen. Lediglich wenn das Zentrum nicht
über einen Mediziner verfügt und nicht
mit bestimmten Ärzten zusammenarbeitet, kann jeder Bewohner seinen Arzt frei
wählen.
Sechs Monate nach seiner Eintragung darf
der Asylsuchende einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Ab diesem Moment hat
er auch Anrecht auf eine Krankenversicherung, welche künftig für die Erstattung zuständig ist. Partner und Kinder können sich
als seine Mitversicherten eintragen lassen.
Menschen in einer lokalen
Auffanginitiative
Bewohner einer lokalen Auffanginitiative,
die von einem ÖSHZ verwaltet wird, können sich an einen Allgemeinmediziner ihrer Wahl wenden oder einen Arzt aus der
Liste des zuständigen ÖSHZ konsultieren.
Dies gilt auch für Zentren, die durch nichtstaatliche Organisationen ins Leben gerufen wurden. Deren Bewohner müssen
allerdings die Behandlungskosten vorstrecken und erhalten die Erstattung erst im
Nachhinein.
Asylbewerber außerhalb einer
Auffangstruktur
Manche Menschen leben während ihres
Asylverfahrens nicht in einem Zentrum
lokaler oder föderaler Art. Für die Begleichung ihrer Behandlungskosten ist – je
nach Ausgangssituation – entweder Fe-
17
dasil oder ein ÖSHZ zuständig. In diesen Illegal in Belgien
Fällen müssen Arzt oder Patient im Vorfeld eine Zahlungsverpflichtung bei der Ein Teil der Ausländer lebt in Belgien ohne
zuständigen Abteilung von Fedasil bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung. Einerseits
beim ÖSHZ ihres Wohnorts beantragen. Ist sind dies Menschen, die aufgrund bedies nicht möglich, so muss der Arzt die stimmter Umstände (Situation in ihrem
Notwendigkeit der Pflege im Nachhinein Heimatland, Krankheit, Familienmitglieder
begründen und dies der Rechnung beifü- in Belgien, …) trotz eines nicht genehgen.
migten Asylantrags oder dem Ablauf ihres Visums das Land nicht verlassen. Zum
Nach Anerkennung des
anderen gibt es Personen, die nach ihrer
Flüchtlingsstatus
Ankunft keinen Antrag auf Asyl stellen und
sich somit illegal in Belgien aufhalten.
Anerkannte Flüchtlinge, also Personen Dringende medizinische Hilfe bleibt auch
deren Asylverfahren beendet ist und de- Menschen ohne gültige Aufenthaltsernen Schutz in Belgien gewährt wird, er- laubnis nicht verwehrt. Sind sie selbst
halten eine Bescheinigung über die Ein- nicht in der Lage, die entstehenden Kosten
tragung ins Fremdenregister. Diese ist ein zu tragen, können sie beim zuständigen
Jahr gültig (mit Möglichkeit einer Verlän- ÖSHZ vor Beginn der Behandlung eine
gerung) und ermöglicht den Anschluss Kostenübernahme beantragen. Jedoch
an die belgische Kranken- und Invaliden- steht ihnen, im Gegensatz zu Asylbewerversicherung sowie die Integration durch bern, per Gesetz nur die wirklich dringendas ÖSHZ des Wohnorts. Somit haben de heilende und vorsorgende Pflege zu.
anerkannte Flüchtlinge Anrecht auf ein Zu diesem Zweck muss der Arzt die DringEingliederungsabkommen bzw. auf eine lichkeit und Notwendigkeit der Pflege
Beschäftigung. Nach der Eintragung bei bescheinigen. Kann die Zusage des ÖSHZ
einer Krankenkasse kümmert sich die- des Wohnorts aufgrund der Dringlichkeit
se um die Erstattung der medizinischen nicht vorher eingeholt werden, so besteht
Kosten.
die Möglichkeit, dass das ÖSHZ, in dessen
Zuständigkeit sich die ärztliche Praxis beKein Flüchtling, aber
findet, die Kosten übernimmt. In diesem
Aufenthaltsrecht?
Fall muss der Arzt das ÖSHZ jedoch unmittelbar nach der Behandlung über die
Unter gewissen Voraussetzungen haben Situation informieren. Unter gegebenen
auch Menschen, die nicht als Flüchtlinge Voraussetzungen erhält das ÖSHZ seineranerkannt werden können, Aufenthalts- seits eine Rückzahlung der Ausgaben von
recht in Belgien. Sie haben Anspruch auf föderaler Seite.
den sogenannten subsidiären Schutz. Dies
ist der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass Ein Kind kommt alleine nach
sie einen ernsten Schaden erleiden, sollten Belgien
sie in ihre Heimat zurückkehren. Derzeit
wird dieses Statut vorwiegend Schutzsu- Aus unterschiedlichen Gründen reisen imchenden aus Afghanistan, dem Irak und mer wieder auch Kinder bzw. Jugendliche
aus Syrien zugewiesen. Die Betroffenen ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte in
erhalten eine befristete Aufenthaltserlaub- Belgien ein. Diese können als nicht begleinis und mit dieser in mehreren Bereichen tete Minderjährige anerkannt werden. Bedie gleichen Rechte wie die anerkannten suchen sie während mindestens drei MoFlüchtlinge – unter anderem auf den Ein- naten eine anerkannte Schuleinrichtung
trag in die belgische Kranken- und Invali- oder werden sie vom Dienst für Kind und
denversicherung, welche die Erstattung Familie (Kaleido-DG) betreut, so ist eine
ihrer Pflegekosten übernimmt.
Eintragung in die belgische Krankenversicherung möglich, welche schließlich für
ihre Pflegekosten aufkommt.
18
Versicherung
Dentalia plus –
5 Vorteile für ein
gesundes Lächeln
Gesunde Zähne sind unentbehrlich für das
körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Die tägliche Zahnpflege, gesunde Nahrung und ein jährlicher Kontrollbesuch beim
Zahnarzt, … ist wichtig, um Ihren Mund gesund zu halten.
E
in strahlendes Lächeln erfordert
gepflegte Zähne. Es ist wichtig, vorbeugend an die Mundgesundheit
zu denken. Außerdem können, wie in anderen Bereichen auch, Unfälle oder Zahnkrankheiten auftreten, welche oftmals zu
erheblichen finanziellen Ausgaben führen.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für einige dieser Kosten, aber für
eine Reihe von zahnärztlichen Behandlungen ist keine oder nur eine geringe Erstattung vorgesehen: Zähneziehen, Kronen,
Brücken oder für kieferorthopädische Behandlungen. Eine Mitgliedschaft in der Zahnpflegeversicherung kann Ihnen helfen, diese Kosten
zu bewältigen. Dentalia plus ist eine Zahnpflegeversicherung, die Ihnen Anrecht auf
eine zusätzliche Erstattung gibt.
Dentalia plus, ein einfaches
Prinzip!
Gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags beteiligt sich Dentalia plus an Ihren
zahnärztlichen Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag: die Erstattung ist im
1. Anschlussjahr begrenzt auf 250 €, im
2. Anschlussjahr auf 500 € und im 3. Anschlussjahr auf 1.025 € (darunter 775 € für
kieferorthopädische Leistungen, Parodontologie, Prothesen und Implantate). Dieser
Betrag bleibt in den Folgejahren unverändert, kann aber indexiert werden.
Die verschiedenen
Erstattungen von Dentalia
plus
Starke Zahnschmerzen am Wochenende?
Eine Zahnspange für eines Ihrer Kinder?
Das sind Alltagssituationen, die jedem
passieren können. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich jedoch
nicht an allen zahnmedizinischen Kosten.
Doch keine Panik! Dentalia plus erstattet
die Kosten teilweise – in bestimmten Fällen sogar vollständig für folgende zahnärztliche Behandlungen.
Die Erstattung seitens Dentalia plus bezieht sich auf die reellen Kosten, die zu
Ihren Lasten berechnet wurden und erfolgt nach der Auszahlung der gesetzlichen Krankenversicherung, einer anderen
rechtlichen Erstattung oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen
Vertragsabschlusses.
1. Vorsorgende Zahnpflege
Die vorsorgende Pflege zielt darauf ab,
mögliche Zahnprobleme zu erkennen, bevor diese schlimmer werden. Der Zahnarzt
kann zum Beispiel bei einer Munduntersuchung das Risiko von Karies und Zahnfleischerkrankungen feststellen und falls
erforderlich eine angemessene Pflege
vorschlagen.
Vorteil von Dentalia plus
Dentalia plus erstattet 100 % des gesetzlichen Eigenanteils für:
• Munduntersuchung
• parodontale Untersuchung (DPSI-Test)
• Zahnsteinentfernung
• prophylaktische Reinigung
• Versiegelung von Rissen und Löchern
• Konsultationen
2. Heilende Zahnpflege
Dabei kann es sich um dringende oder
nicht dringende Behandlungen zur Verbesserung der Mundgesundheit handeln,
z.B. Zähneziehen, kleine Mundchirurgie, …
Vorteil von Dentalia plus
Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren
hatten, erstattet Dentalia plus entweder
50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils für:
• Zähneziehen
• zahnerhaltende Maßnahmen
• Röntgen von Zähnen
• kleine Kieferchirurgie
• Zuschläge für dringende technische
Leistungen
3. Parodontologie
Parodontologie bezieht sich auf Erkrankungen oder Leiden des Zahnfleisches, der
Bänder und der Zahnhöhlen.
Versicherung
19
Anschlussjahr
Die jährliche Höchstgrenze beginnt jeweils am
Jahresdatum des Vertragsabschlusses und daher
nicht am 1. Januar des Kalenderjahres.
Vorteil von Dentalia plus
Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren
hatten, erstattet Dentalia plus entweder
50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils.
4. Zahnprothesen und Implantate
Unter Zahnprothesen und -implantaten
versteht man Hilfsmittel, die verwendet
werden, um einen oder mehrere Zähne zu
ersetzen.
Vorteil von Dentalia plus
Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren
hatten, erstattet Dentalia plus entweder
50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils.
5. Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der
Korrektur von Zahnfehlstellungen. Eine
kieferorthopädische Behandlung wird
Kindern oft empfohlen und kann Probleme wie vorstehende oder überlappende
Zähne sowie Fehlstellungen des Kiefers
korrigieren.
1. Anschlussjahr
2. Anschlussjahr
ab dem 3. Anschlussjahr
In der Praxis:
Ein Anschluss an Dentalia plus ist möglich...
• wenn Sie bei der Freien Krankenkasse
für die gesetzliche Krankenversicherung
und die Zusätzlichen Dienste eingetragen sind.
• wenn Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mitgliedschaft in Dentalia plus
nicht älter als 64 Jahre sind.
Wartezeiten in Dentalia plus
• Für die vorbeugende und heilende
Zahnpflege sowie für Parodontologie
beträgt die Wartezeit 6 Monate. Erst im
Anschluss daran haben Sie Anrecht auf
Erstattungen seitens Dentalia plus.
• Für Prothesen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen ist eine
Wartezeit von 12 Monaten vorgesehen.
• Die Wartezeit kann aufgehoben werden
bei Unfall (auf Basis einer Erklärung),
insofern sich der Unfall erst nach dem
Anschluss an Dentalia plus ereignet hat.
Mit Dentalia plus nicht nur in
Belgien versichert
Falls Sie Grenzgänger sind oder falls Sie einen Aufenthalt in einem unserer Nachbarländer geplant haben, können Sie sich auf
Ihre Dentalia Plus berufen. Eine Erstattung
ist sowohl möglich, wenn Sie sich von einem lizenzierten Zahnarzt in Belgien behandeln lassen als auch in einem unserer
angrenzenden Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Großherzogtum Luxemburg und die Niederlande).
Wie können Sie die
höchstmögliche Erstattung
erhalten?
Um eine Erstattung in Höhe von 80 %
seitens Dentalia plus zu erhalten (anstelle von 50 %), muss Ihnen im Vorjahr eine
Leistung für Zahnpflege erstattet worden
sein.
Neugeborene und Adoptivkinder (unter 3
Jahre) von bereits angeschlossenen Mitgliedern werden automatisch ohne Wartezeit aufgenommen.
Beiträge und Höchstgrenzen der Erstattung
Erhöhte Beiträge
Normale
Beiträge
(pro Monat)
250 €
500 €
1.025 €
Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag
des Monats nach dem Eingang Ihres Antrags auf Mitgliedschaft und nach Zahlung
des ersten Beitrages.
Vorteil von Dentalia plus
Dentalia plus erstattet für Kieferorthopädie 60 % des gesetzlichen Eigenanteils.
Alter
Höchstgrenze pro Person
Alter zum Zeitpunkt der Eintragung
Diese gelten nur, falls Sie sich der Dentalia plus nach
dem Alter von 40 Jahren angeschlossen haben.
40 bis 45 Jahre
+ 35 %
45 bis 59 Jahre
+ 50 %
0 bis 3 Jahre
Kostenlos
4 bis 6 Jahre
2,92 €
7 bis 17 Jahre
5,64 €
18 bis 29 Jahre
6,45 €
30 bis 44 Jahre
8,75 €
11,81 €
45 bis 59 Jahre
12,32 €
16,63 €
18,48 €
60 Jahre und älter
13,18 €
17,79 €
19,77 €
60 bis 64 Jahre
+ 70 %
22,41 €
Erstattungshöchstgrenzen
Die jährliche Höchstgrenze für die Erstattung steigt innerhalb von drei Jahren:
nach drei Jahren können Sie eine jährliche
Erstattung bis zu 1.025 € erhalten, von denen 775 € für die Gesamtheit aller Leistungen für Parodontologie, für kieferorthopädische Behandlungen sowie für Prothesen
und Implantate vorgesehen ist. Die übrigen 250 € können für vorbeugende und
heilende Zahnpflege erstattet werden.
Die Freie Krankenkasse ist vom "Aufsichtsamt für die Krankenkassen" anerkannt als Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für
die VaG "M.E.H." mit Sitz in 1150 Brüssel, Rue St. Hubert 19, RJP
Brüssel, Unternehmensnr. 0422.189.629
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Versicherung
Logopädische
Behandlung
Viele Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche
Kommunikationsstörungen können anhand
einer logopädischen Behandlung individuell
aufgegriffen und behoben werden.
Anwendungsgebiete
Logopädie kann zur Behandlung zahlreicher Kommunikationsprobleme eingesetzt werden. Die häufigsten dieser Störungen betreffen den Sprachrhythmus
(z.B. Stottern), den mündlichen Ausdruck
(z.B. Lispeln oder das Vertauschen von Silben) und den schriftlichen Ausdruck (z.B.
Lese- und Schreibschwäche).
Allerdings richtet sich die Logopädie nicht
nur an Kinder und Jugendliche, deren Sprach- oder Lernstörungen behandelt
werden. Auch bei Erwachsenen können
Logopädie-Behandlungen dringend notwendig sein. Dies ist unter anderem der
Fall bei Kommunikationsproblemen infolge eines Traumas, eines chirurgischen
Eingriffs, eines Schlaganfalls, einer Muskellähmung, o.ä.
In bestimmten Fällen sieht die gesetzliche
Krankenversicherung eine Erstattung für
logopädische Behandlungen vor:
• bei Stimmproblemen sowie Sprach- und
Sprechstörungen, die die Ausübung eines Berufs unmöglich machen;
• bei sonstigen Sprach- und Sprechstörungen. Dazu zählen hauptsächlich
Schwierigkeiten bei der Lern- und
Sprachentwicklung;
• bei Stimmproblemen, die seit der Geburt bestehen oder die nach einem
Kehlkopfkrebs auftreten;
• bei Gehörstörungen;
• bei Schluckstörungen.
Startbilanz
Nachdem ein Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt, ...) eine Kommunikationsstörung diagnostiziert hat, verordnet
er eine Startbilanz, die durch einen Logopäden erstellt wird. Anhand bestimmter
Tests und Unterredungen analysiert der
Logopäde die Ausdrucksschwierigkeiten
und entscheidet nach Rücksprache mit
dem Facharzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung. Ist diese
erforderlich, so muss sie im Anschluss an
das Erstellen der Startbilanz des Logopäden durch den Facharzt verordnet werden.
In der Bilanz wird neben der detaillierten
Beschreibung der vorliegenden Störung
auch ein Behandlungsvorschlag festgehalten.
Genehmigung des
Vertrauensarztes
Nur wenn der Vertrauensarzt der Krankenkasse die logopädische Behandlung
vor ihrem Beginn genehmigt hat, kann
diese durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Um die Kostenübernahme zu prüfen, benötigt der Vertrauensarzt folgende Dokumente:
• eine ärztliche Verordnung für die logopädische Bilanz;
• eine Verordnung für die logopädische
Behandlung, ausgestellt durch einen
Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Psychiater, Neuropsychiater, Kinderarzt, Chirurg,
Arzt für Munderkrankungen, ...);
• die Startbilanz des Logopäden sowie einen Antrag auf Rückerstattung.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von
60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden.
Die Erstattung der Behandlungskosten
durch die gesetzliche Krankenversicherung kann jeweils nur für die Dauer eines
Jahres genehmigt werden.
Versicherung
Verlängerung der
Kostenübernahme
Sollte die Behandlung länger dauern, so
kann der Patient einen Antrag auf Verlängerung stellen. Zu diesem Zweck müssen
folgende Unterlagen eingereicht werden:
• eine vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellte Verordnung für eine Folgebilanz;
• eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung;
• die Folgebilanz, ausgestellt durch den
Logopäden.
Letztere muss erstellt werden, bevor die
bestehende Genehmigung abgelaufen ist.
Eine Folgebilanz darf nur einmal pro Kalenderjahr erstellt werden. Pro Erkrankung
kann der Vertrauensarzt die Behandlung
für höchstens zwei Jahre genehmigen.
Ausnahme bei besonderen
Krankheiten
Für bestimmte Leiden wird eine spezielle
Genehmigung erteilt, die in verschiedenen Fällen die Zweijahresfrist überschreiten kann. Dies gilt unter anderem bei Hörschäden, chronischen Sprachstörungen,
Aphasien, Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalten.
In diesen Fällen werden die logopädischen Behandlungen nach dem so genannten Container-Prinzip erstattet. Pro
Erkrankung ist eine bestimmte Anzahl an
erstattbaren Sitzungen vorgesehen. Je
nach Schwere der Kommunikationsstörung entscheidet der Logopäde, ob der
gesamte Container (sprich alle Sitzungen)
benötigt wird oder ob das Problem mit
einem Teil der Behandlungseinheiten bereits behoben werden kann.
Das „Container“-System soll dem Logopäden die Möglichkeit geben, die Behandlung besser den Bedürfnissen des Patienten anzupassen.
21
Multidisziplinäre
Rehabilitation
Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem RehaZentrum kann der Patient ebenfalls eine
logopädische Behandlung erhalten. In
diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der
Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet.
Erstattung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur eine logopädische Sitzung pro
Tag. Die erste Sitzung findet frühestens am
Tag nach dem Erstellen der Bilanz statt.
Bei Logopäden, die dem Kassenabkommen beigetreten sind, beträgt die Kostenübernahme der Krankenkasse für
Normalversicherte 75 % des Honorars, für
Patienten mit Anrecht auf den Vorzugstarif beträgt sie 90 % des Honorars.
Im Internet finden Sie eine Liste der Logopäden in Ostbelgien unter: www.freie.be > Gut
versichert > Logopädie
Erstattung unserer
Zusätzlichen Dienste
Falls keine Kostenübernahme durch
die gesetzliche Krankenversicherung oder durch andere Institutionen
möglich ist, erstatten die Zusätzlichen
Dienste der Freien Krankenkasse einen
Anteil von 12 € pro Sitzung. Während
eines Jahres können bis zu 200 Behandlungen erstattet werden, somit
ist eine Kostenbeteiligung von 2.400 €
pro Jahr möglich.
Erstattungs-Tarife zum 1. Oktober 2015
Leistung
Honorarkosten
Normale Erstattung
Erstattung
Vorzugstarif
Startbilanz
30,45 €
22,84 €
27,41 €
Folgebilanz
43,50 €
32,63 €
39,15 €
Einzelsitzung
(30 min)
21,75 €
16,32 €
19,58 €
Einzelsitzung
(60 min)
43,50 €
32,62 €
39,15 €
Gruppensitzung
11,19 €
8,40 €
10,08 €
22
Aktuell
eHealth:
Elektronischer Austausch
medizinischer Informationen
Das landesweite Netzwerk eHealth soll die Verwaltung und den Austausch der medizinischen
Daten deutlich vereinfachen. Diese sind auf elektronischem Weg von befugten Pflegeleistenden
einsehbar – jedoch nur mit Einverständnis des Patienten.
D
ie technische Entwicklung macht
auch vor dem Gesundheitssektor
nicht halt. Neben stets fortschrittlicheren Behandlungsmethoden hat sich
auch die Kommunikation zwischen den
medizinischen Akteuren zusehends modernisiert. Laborbefunde, Röntgenaufnahmen oder ärztliche Berichte müssen nicht
mehr umständlich per Post verschickt werden, sondern können auf elektronischem
Weg übermittelt werden. Um die Qualität der Behandlung zu verbessern, ist in
Belgien das Netzwerk eHealth aufgebaut
worden. Auf dieser speziell gesicherten
Plattform können eigens definierte Pflegeleistende alle notwendigen Gesundheitsinformationen eines bestimmten
Patienten einsehen. Verzögerungen in der
Therapie und unnötige Untersuchungen
sollen durch diese verbesserte Kommunikation vermieden werden.
Austausch erfolgt über ein besonders gesichertes System – er dient ausschließlich
der Beständigkeit Ihrer Gesundheitsversorgung und erfüllt alle Auflagen des Datenschutzes. Sowohl Ihre Privatsphäre als
auch Ihre Patientenrechte werden respektiert und Sie selbst können zu jedem Zeitpunkt bestimmen, ob Ihre Daten eingesehen werden dürfen oder nicht.
Die Einwilligung zum Austausch der Daten gilt für ganz Belgien: alle Angehörigen
bestimmter medizinischer Berufsgruppen
und alle Krankenhäuser im gesamten Land
können sich dem System anschließen.
Inhalt der elektronischen
Gesundheitsakte
Sämtliche von den Pflegeleistenden gesammelten Daten können über das Netzwerk ausgetauscht werden unter der
Bedingung, dass sie zu einer besseren
Patient bewilligt
Gesundheitsversorgung und Patientenbeden Austausch seiner
treuung beitragen. Dazu gehören:
Gesundheitsdaten
• Röntgenbilder
• Auswertungen von Blutproben
Als Patient können Sie Ihr Einverständ- • Angaben zu Impfungen
nis geben zum elektronischen Austausch • Auflistungen verordneter Medikamente
Ihrer Gesundheitsdaten zwischen den • Entlassungsberichte nach einem KranPflegeleistenden, die Sie behandeln. Der
kenhausaufenthalt
Die Sammlung aller Daten wird als „geteilte Gesundheitsakte“ bezeichnet. Als
Grundlage für die Erstellung dieser Akte
gilt Ihre persönliche Einwilligung. Anschließend werden dem Dossier sämtliche
Befunde Ihrer Arztbesuche und Untersuchungen hinzugefügt, welches so nach
Aktuell
und nach wächst. Ihre Dokumente sind in
den belgischen Gesundheitsnetzwerken
erfasst, können allerdings nur von den Ärzten und Pflegeleistenden eingesehen werden, bei denen Sie in Behandlung sind. Die
elektronische Gesundheitsakte ist keine
automatische Zusammenlegung aller bestehenden medizinischen Daten der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, sie wird
nicht in einer zentralen Datenbank abgesichert. Es handelt sich lediglich um die Dokumente, die Sie und Ihr Arzt teilen möchten, weil diese zu einer Verbesserung Ihrer
Behandlung beitragen können. Die Daten
bleiben in den Praxen, Krankenhäusern
oder Laboren, wo sie erstellt wurden. Eine
Ausnahme bilden genetische Angaben: sie
sind höchstvertraulich und können nicht
in die elektronische Gesundheitsakte eingefügt werden.
Falls Sie wünschen, dass eine bestimmte
Information nicht zum elektronischen Austausch freigegeben wird, bitten Sie Ihren
Arzt, diese nicht zu teilen. Im Nachhinein
haben Sie selbst weiterhin die Möglichkeit,
Ihre Akte zu verwalten, d.h. zu bestimmen,
welche Dokumente darin einsehbar sind
und welche nicht.
Vorteil der geteilten
elektronischen
Gesundheitsakte
23
Zustimmung erteilen
Wenn Sie einverstanden sind, dass Ihre
Pflegeleistenden Ihre Daten über das geIm Laufe Ihres Lebens treten Sie mit unter- sicherte Netzwerk eHealth austauschen,
schiedlichen Pflegeleistenden in Kontakt. können Sie Ihre Zustimmung zur ErstelIndem Sie dem elektronischen Daten- lung Ihrer elektronischen Gesundheitsakte
austausch zustimmen, erlauben Sie Ihren erteilen. Für die Eintragung ins System sobehandelnden Ärzten den gegenseitigen wie für die Kontrolle und Verwaltung Ihrer
Austausch von Informationen, die Ihre Daten benötigen Sie einen elektronischen
Gesundheit betreffen. Dieses Verfahren Ausweis (eID), den dazugehörenden PINermöglicht eine raschere, kohärentere Be- Code sowie ein Kartenlesegerät.
handlung und vermeidet unnötige Untersuchungen, da die angeschlossenen Ärzte
Einsicht haben in Ihre bisherige Krankengeschichte.
Wer hat Zugang zu Ihren
Daten?
Einsicht in Ihre elektronischen Gesundheitsdaten haben ausschließlich die Pflegeleistenden, die Sie auch tatsächlich
behandeln, z.B. Ihr Hausarzt, Facharzt,
Kinesitherapeut, Apotheker, Hebamme,
Zahnarzt, Pflegepersonal. Hingegen haben der Betriebsarzt, der Vertrauensarzt
der Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaften keinen Zugang zu Ihren Daten.
Jede Berufsgruppe hat unterschiedliche
Zugriffsrechte auf Ihre Akte. Ein Apotheker
kann Ihre Laborwerte z.B. nicht einsehen,
umgekehrt kann ein Arzt nachschauen,
welche Medikamente Sie erhalten haben.
Sie können die Zugriffsrechte zudem
selbst verwalten, z.B. haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Ärzte vom Informationsaustausch auszuschließen oder neue
„therapeutische Beziehungen“ zu erstellen.
Einem Pflegeleistenden, bspw. dem Hausarzt, können Sie den Zugang zu Ihrer gesamten Gesundheitsakte gewähren oder
aber diesen auf gewisse Dokumente einschränken. Außerdem sehen Sie, wer bislang auf Ihre Daten zugegriffen hat.
Zum Erteilen der Zustimmung können Sie sich an
unsere Krankenkasse wenden. Die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen helfen
Ihnen gerne, die Einwilligung zum elektronischen
Austausch Ihrer Gesundheitsdaten gemeinsam mit
Ihnen vorzunehmen und
beraten Sie bei der Verwaltung Ihrer Akte.
Auch im Internet können Sie dem Datenaustausch anhand Ihrer eID zustimmen
unter: www.patientconsent.be (auf Französisch und Niederländisch) oder www.
rsw.be (in den drei Landessprachen und
auf Englisch). Ihr Arzt, Ihr Apotheker oder
die Mitarbeiter des Krankenhauses können
auf Ihre Bitte hin ebenfalls die Einwilligung
für Sie aktivieren.
Nachdem Sie in das Netzwerk eHealth eingetragen wurden, sei es übers Internet, durch
Ihren Pflegeleistenden oder durch die Krankenkasse, erhalten Sie von unserer Krankenkasse ein Bestätigungsschreiben per Post.
Müssen Sie ins
Krankenhaus?
sichert Sie bestens ab!
www.freie.be
Freie Krankenkasse, Unternehmensnr. 0420.209.938 Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG „Mutuelle Entraide Hospitalisation“ (Hospitalia), Rue St.-Hubert 19, 1150 Brüssel (RPM Brüssel), Nr. AfK 750/01, Unternehmensnr. 422.189.629