Abgabestelle: Eupen Mail P801141 PROFIL Abs.: Freie Krankenkasse, Postfach 2, 4760 Büllingen Oktober - November - Dezember 2015 96 Erscheint dreimonatlich des Lebens Reportage Nach der Geburt gut versorgt Aktuell Gesundheit Versicherung eHealth Schlafen Sie gut? Logopädische Behandlung Entdecken Sie unser Online Büro! Besuchen Sie uns unter www.freie.be •Übersicht der persönlichen Daten •Auflistung der Erstattungen •E-Mail-Nachricht bei neuen Erstattungen •Übersicht der Krankengeldzahlungen •Ihre Anträge an den Vertrauensarzt •Bestellung und Download zahlreicher Dokumente Vorwort Aus dem Inhalt Die Zahnpflegeversicherung Dentalia plus Ihren 04 Zu Diensten Liebe Leserin, Lieber Leser, seit einigen Jahren bieten die meisten Krankenkassen unseres Landesbundes eine zusätzliche Versicherung für Zahnpflegekosten an: Dentalia plus. Diese Versicherung sieht zusätzliche Erstattungen vor, nicht nur für vorsorgende Untersuchungen, sondern auch für Zahnersatz, für Zahnspangen oder für die Behandlung von Parodontose. Dentalia plus wird organisiert im Rahmen der VaG MEH, welche auch die Krankenhausversicherung Hospitalia plus anbietet. Eigentlich handelt es sich um Risiken unterschiedlicher Art: Die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen, ins Krankenhaus zu kommen, ist sehr ungewiss, die Dauer eines Aufenthaltes, die Häufigkeit, die Art der beanspruchten Pflege, … bei Hospitalisierung gibt es eine Vielzahl unbekannter Risiken, gegen die der Normalbürger sich absichern möchte und sollte. Bei der Zahnpflege und beim Zahnersatz hingegen handelt es sich meist um ein Risiko, das absehbar ist, das normalerweise nur in größeren Zeitabständen auftritt, für das es manchmal wahlweise eine teure oder eine preisgünstigere Lösung gibt und das also eher als kalkulierbar eingestuft werden kann. Dass aber die Kosten mancher Zahnbehandlung immens sein können, steht außer Frage. Dementsprechend fallen dann natürlich auch die Beiträge einer Zusatzversicherung aus, die eine nennenswerte Kostenerstattung vorsieht. Dass außerdem die Leistungen nicht bereits im ersten Anschlussjahr im vollen Umfang beansprucht werden können, ist selbstredend. Die zusätzliche Zahnpflegeversicherung könnte man fast mit einem Sparstrumpf vergleichen, aus dem man nur etwas erhält, wenn man eine gewisse Zeit lang regelmäßig etwas hineingelegt hat. Viele unserer Mitglieder haben den Wunsch geäußert, für sich und ihre Familie eine solche Zahnpflegeversicherung abschließen zu können. Es geht darum, einen Beitrag zu leisten um im Ernstfall, wenn man mit hohen Kosten konfrontiert ist, eine spürbare Unterstützung zu erhalten. Denn nicht jeder legt vorsorglich ein separates Sparkonto eigens für spätere Kosten von Zahnbehandlungen an. Ab dem 1. Januar 2016 ist diese Möglichkeit geschaffen und die Mitglieder unserer Krankenkasse können sich der Versicherung Dentalia plus anschließen. Die Eintragung kann aber bereits vor Jahresende 2015 getätigt werden, damit sie ab Januar in Kraft tritt. Bei ihren Erstattungen belohnt Dentalia plus diejenigen Mitglieder, die regelmäßig vorsorgende Zahnpflege in Anspruch genommen haben. Es ist zwar auch im Interesse der Versicherung, aber nicht minder in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie möglichst lange Ihre gesunden Zähne erhalten. Impressum Verantwortlicher Herausgeber: Hubert Heck , Hauptstraße 2, 4760 Büllingen , Tel. 080 640 515 05 Gesundheit •10 Fragen zur Grippe •Auch in jungen Jahren regelmäßig zum Zahnarzt •Schlafen Sie gut? 10 Gesellschaft •Depression im Alter bleibt oft unerkannt 12 Reportage •Nach der Geburt gut versorgt 16 Gesundheitspolitik •Flüchtlinge in Belgien: Wer hat Anrecht auf medizinische Behandlung? 18 Versicherung •Dentalia plus – 5 Vorteile für ein gesundes Lächeln •Logopädische Behandlung 22 Aktuell •eHealth: elektronischer Austausch medizinischer Informationen Hubert Heck, Direktion der Freien Krankenkasse Redaktion: Doris Curnel, Julia Brüls Layout: Indigo Fotos: www.fotolia.de, iStockphoto.com Druck: Daddy Kate •Heizöl-Sozialfonds •Drittzahlersystem bei Hausärzten: Neuerung •Behandlungsweg beim Zahnarzt •Alleinerziehende: Vorzugstarif beantragen! Kontaktstellen Unternehmensnummer: 0420.209.938 Mitglied der Herausgeber der periodischen Presse Die Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Herausgeber vereinbart wurde. Büllingen: Hauptstraße 2 - Tel. 080 640 545 Bütgenbach: Marktplatz 11/E/2 - Tel. 080 643 241 Eupen: Vervierser Straße 6A - Tel. 087 598 660 Kelmis: Kirchstraße 6 - Tel. 087 558 169 Raeren: Hauptstraße 73A - Tel. 087 853 464 St.Vith: Schwarzer Weg 1 - Tel. 080 799 515 E-Mail: [email protected] Internet: www.freie.be 4 Zu Ihren Diensten Heizöl-Sozialfonds F amilien mit geringem Einkommen erhalten für ihren Heizstoffbedarf eine Unterstützung seitens des Heizöl-Sozialfonds. Die Beihilfe kann beim ÖSHZ der Wohngemeinde innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beantragt werden. Pro Haushalt und pro Heizperiode (1. Januar bis 31. Dezember) wird maximal eine Brennstoffmenge von 1.500 Litern für den Heizöl-Sozialfonds berücksichtigt. Der Betrag der Beihilfe hängt vom Brennstoffpreis ab; sie beträgt höchstens 300 €. Wer hat Anrecht? • Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif bei der Krankenkasse; • Personen, deren jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen den Betrag von 17.083,39 € (zzgl. 3.162,60 € pro Mitversichertem) nicht übersteigt; • Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder Schuldnervermittlung folgen und die nicht in der Lage sind, ihre Heizölrechnung zu zahlen. Ausführliche Infos: www.freie.be > Gut versichert > Soziale Vorteile > HeizölSozialfonds Drittzahlersystem bei Hausärzten: Neuerung S eit dem 1. Oktober 2015 ist die Anwendung des Drittzahlersys tems für Allgemeinmediziner verpflichtend bei Patienten, die Anrecht auf eine erhöhte Erstattung haben. Künftig müssen Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif nur noch ihren Eigenanteil beim Hausarzt zahlen. Den übrigen Teil des Arzthonorars verrechnet der Pflegeleistende anschließend auf elektronischem Weg mit der Krankenkasse. Für Normalversicherte gilt weiterhin, dass sie das Honorar vollständig vorstrecken und nach Einreichen der Pflegebescheinigung eine Rückerstattung der Krankenkasse erhalten. Eine Ausnahmeregelung besteht für Patienten in einer schwierigen finanziellen Situation. Pflegeleistenden ist es erlaubt, bei diesen Personen das Drittzahlersystem ausnahmsweise anzuwenden. Ausführliche Infos: www.freie.be > Gut versichert > Gesetzliche belgische Krankenversicherung > Drittzahlersystem Behandlungsweg beim Zahnarzt Z um 1. Januar 2016 wird das System des Behandlungswegs auch für die Zahnpflege eingeführt. Personen, die im Vorjahr keinen Zahnarztbesuch vorweisen können, müssen infolgedessen allerdings einen höheren Eigenanteil zahlen. Die neue Regelung gilt für Normalversicherte ab 18 Jahre, wird jedoch nicht angewandt für die vorsorgende Zahnpflege, für Kontrollbesuche und kieferorthopädische Behandlungen. Wer im vorausgegan- genen Kalenderjahr nicht beim Zahnarzt war, zahlt ab 2016 durchschnittlich 15 Prozent mehr für eine Behandlung. Für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif soll der Behandlungsweg im Dezember 2016 eingeführt werden. Für diese Gruppe wird der Kostenunterschied jedoch nur rund 5 Prozent betragen. Diese neue Maßnahme soll die Bevölkerung zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Zahngesundheit ermuntern. Alleinerziehende: Vorzugstarif beantragen! U nter gewissen Voraussetzungen haben Alleinerziehende Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse. Dabei handelt es sich um den Anspruch auf erhöhte Erstattung der Gesundheitspflegekosten. Auch der Zugang zu weiteren sozialen Vorteilen, z.B. Preisnachlass bei Telefongesellschaften oder günstigere Tarife für öffentliche Verkehrsmittel, zählt zu den Vergünstigungen des Vorzugstarifs. Als „alleinerziehend“ gelten Personen, die ausschließlich mit ihren mitversicherten Kindern in einem Haushalt leben. Ob es sich um die leiblichen Kinder handelt oder nicht, spielt dabei keine Rolle, insofern sie bei der Krankenkasse als Mitversicherte des Alleinerziehenden eingetragen sind. Wohnt jedoch eine zusätzliche Person (z.B. neuer Partner, Großeltern) mit ihnen unter einem Dach, besteht kein Anrecht auf den Vorzugstarif. Um Anspruch auf den Vorzugstarif erheben zu können, darf das steuerbare Haushaltseinkommen den jährlichen Betrag von 17.424,93 € (erhöht um 3.225,83 € pro Mitversichertem) nicht übersteigen. Sind Sie alleinerziehend und glauben Anrecht auf den Vorzugstarif zu haben? Melden Sie sich in Ihrer Kontaktstelle! Wir überprüfen Ihre Situation und beraten Sie gerne. Ausführliche Infos über den Vorzugstarif: www.freie.be > Gut versichert > Gesetzliche belgische Krankenversicherung > Vorzugstarif Gesundheit 10 5 Fragen zur Grippe In den Herbst- und Wintermonaten ist die Grippe ein häufiger Begleiter. Meist verläuft die Erkrankung ohne Komplikationen, doch für manche Menschen kann eine Grippe schlimme Folgen haben. Eine Impfung kann davor schützen. 1. Kann die Grippe gefährlich werden? Für die meisten Menschen ist die Grippe nur eine kleine Erkrankung, die sie unbeschadet überstehen. Bei manchen Personen jedoch, unter ihnen chronisch Kranke und Senioren, kann eine Grippe schlimme Folgen haben. Die häufigsten Komplikationen sind eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung. 2. Wer gehört zur Risikogruppe? Besondere Vorsicht bei einer Grippeinfektion ist geboten für Personen ab 65 Jahre, Schwangere, chronisch Kranke (Diabetes, Herz- oder Lungenerkrankungen, usw.), Menschen, die in Pflegeheimen leben sowie Kinder zwischen sechs Monaten und 18 Jahren, die täglich Aspirin nehmen. Auch Menschen, die regelmäßig Kontakt haben zu den Risikogruppen, sollten sich gegen die Grippe impfen lassen, um die Gefahr einer Krankheitsübertragung einzudämmen. Dazu gehören das Personal des Gesundheitssektors sowie alle Menschen, die mit Risikopersonen zusammenleben. 3. Warum muss man sich jedes Jahr impfen lassen? Das Grippevirus verändert sich ständig genetisch. Aus diesem Grund muss die Impfung jährlich an die neuesten Virusarten angepasst werden. Zudem verringert sich die Anzahl der durch die Imp- fung hervorgerufenen Antikörper im Laufe der Zeit, ihre Wirkung lässt nach. 4. Wie breitet sich die Grippe aus? Das Virus überträgt sich vorwiegend durch die so genannte Tröpfcheninfektion, also durch Husten und Niesen. 5. Wie lange ist eine Person ansteckend? Ein Erwachsener kann die Grippe während drei bis fünf Tagen nach Ausbruch der Symptome übertragen. Bei kleineren Kindern streckt sich die Ansteckungszeit bis auf sieben Tage. 6. Hat die Impfung Nebenwirkungen? Nach der Impfung können leichtes Fieber und Muskelschmerzen auftreten. Außerdem sind Rötungen und Schmerzen an der Einstichstelle möglich. 7. Kann die Impfung eine GrippeErkrankung hervorrufen? Nein, durch die Impfung kann keine Grippe entstehen, da darin keine aktiven Viren enthalten sind. Spätestens 15 Tage nach der Impfung ist der Schutz vollständig aufgebaut, allerdings ist es möglich, dass sich die Person schon vor der Impfung mit der Grippe infiziert hat. Überdies ist eine Grippe nicht mit einer gewöhnlichen Erkältung bzw. einem grippalen Infekt zu verwechseln. 8. Kann man sich trotz Impfung mit der Grippe anstecken? Ja, auch nach der Impfung kann man an Grippe erkranken. In der Regel verläuft die Krankheit dann jedoch weniger schlimm: es treten seltener Komplikationen und Todesfälle auf, besonders bei älteren Personen. 9. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Grippe-Impfung? Idealerweise sollte man sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November gegen die Grippe impfen lassen. Ist dies noch nicht geschehen, kann die Impfung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ihre Wirkung tritt nach sieben bis 14 Tagen ein. 10. Wird die Grippe-Impfung von der Krankenkasse erstattet? Personen über 65 Jahre oder chronisch Kranke erhalten durch die gesetzliche Krankenversicherung 40 Prozent des Preises des Impfstoffes. Unsere Krankenkasse erstattet den Mitgliedern über 65 Jahre die restlichen 60 Prozent der Kosten. Für alle übrigen Mitglieder übernehmen wir den vollständigen Preis des Impfstoffes. Um die Rückzahlung zu erhalten, müssen Sie Mitglied unser Zusätzlichen Dienste sein und lediglich den Beleg der Apotheke (mod. 704 oder BVAC) bei uns einreichen. 6 Gesundheit Auch in jungen Jahren regelmäßig zum Zahnarzt Zweimal täglich die Zähne putzen, sich gesund ernähren und mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt gehen – Dinge die jeder weiß, aber besonders Letzteres gerne ignoriert. Vor allem Kleinkinder und die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen meiden den Zahnarzt. Dabei sind jährliche Kontrollbesuche sehr wichtig für unsere Mundgesundheit. So früh wie möglich zum Zahnarzt Die frühe Vorsorge spielt eine wichtige Rolle. Zum einen kann sich Ihr Kind im jungen Alter bereits an den Zahnarzt gewöhnen und zum anderen können Diagnosen frühzeitig gestellt werden. Vielleicht reicht schon die Umstellung der Essgewohnheiten oder eine gründlichere Putztechnik. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind regelmäßig zum Zahnarzt zu begleiten, dann tun Sie das, denn es erhöht die Chancen, dass es sein Leben lang regelmäßig geht. Viele Eltern gehen erst mit ihren Kindern zum Zahnarzt, wenn das erste Problem vorliegt – automatisch werden sie den Besuch nicht in guter Erinnerung behalten. Höchste Besuchsrate im Alter von 12-14 Jahren Die hohe Zahl der Besuche beim Zahnarzt im frühen Jugendalter hat vorwiegend ästhetische Gründe: Der Zahnarzt wird aufgesucht, weil eine Zahnspange von Nöten ist. Die Tatsache, dass die Krankenkasse Zahnspangen bis zum Alter von 15 Jahren zurückerstattet, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Selbstverständlich ist das ein guter Grund, doch für die Zahnärzte ist es ein wenig frustrierend zu sehen, dass dies für manche der erste Zahnarztbesuch ist. Denn bei einem rechtzeitigeren Besuch hätten Zahnprobleme vermieden werden können. Bei regelmäßigen Kontrollgängen kann eine Zahnfehlstellung frühzeitig erkannt werden, sodass eine langwierige kieferorthopädische Behandlung im Jugendalter oftmals vermieden werden könnte. Da kieferorthopädische Behandlungen nach dem 15. Lebensjahr nicht mehr erstattet werden, ist dies eine gute Motivation, sich frühzeitig um mögliche Fehlstellungen der Zähne zu kümmern. Frühe Vorsorge ist wichtig Mit der richtigen Vorsorge kann Karies vorgebeugt werden. Heutzutage müssen bereits bei Kindern Narkosen durchgeführt werden, weil ihre Zähne voller Löcher sind. Zahnschmelzabbau ist ein weiteres Thema: Der in der Nahrung enthaltene Zucker wandelt sich durch Bakterien in Säure um, die den Schmelz angreift. Zusätzlich kann das frühzeitige Ausfallen der Milchzähne dazu führen, dass die darauffolgenden Zähne schwerer durchbrechen. Zu beachten ist auch, dass vor allem die ersten definitiven Zähne anfällig für Karies sind, da deren Zahnschmelz noch nicht gehärtet ist. Erwachsene sollten den Zahnarzt nicht meiden Für den Rückgang der Zahnarztbesuche der Altersgruppe von 25-34 Jahren gibt es gleich mehrere Erklärungen: Ein Grund ist, dass junge Erwachsene, die zum ersten Mal alleine wohnen, auf sich alleine gestellt sind und nicht mehr von ihren Eltern an die Wichtigkeit von Arztbesuchen erinnert werden. Eine weitere Erklärung für das Fernbleiben ist, dass junge Menschen oftmals keine Zahnprobleme haben und denken, dass dies auch so bleibt. In dieser Periode bringen die Menschen ihre Mundgesundheit besonders in Gefahr, was die steigenden Zahnarztbesuche ab einem Alter von 40 Jahren erklärt. Erst dann zeigen sich Folgen wie Zahnerosion oder Parodontose, ausgelöst von bakteriellem Zahnbelag so- Behandlung für Kinder und Jugendliche Behandlung für Kinder Für eine kieferorthopädische Behandlung „erster Absicht“ (vor dem 9. Lebensjahr) zahlen wir Ihnen insgesamt 250 €, parallel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Apparatur. Behandlung für Jugendliche Wir zahlen Ihnen 800 € für die kieferorthopädische Behandlung, parallel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Apparatur. Diese Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste erfolgt in jeweils zwei Teilzahlungen. Pro Person können für kieferorthopädische Behandlungen somit insgesamt 1.050 € durch die Zusätzlichen Dienste übernommen werden. Gesundheit 7 wie Zahnstein. Folgen davon sind der Rückgang von Zahnfleisch und Zahnschmelz sowie die Entzündung der Wurzeln bis hin zum Ausfallen der Zähne. Und nicht nur Limonaden und Co. führen zur Erosion, auch Fruchtzucker in Säften oder Smoothies werden durch Mundbakterien zu Säure. Eine gesunde Ernährung und gründliche Zahnpflege sind deswegen notwendig. Regelmäßiger Zahnarztbesuch lohnt sich Die Vorsorge und Pflege im jungen Alter lohnen sich, denn bis zum 18. Lebensjahr werden Vorsorgeuntersuchungen sowie Behandlungen (plombieren, Zähne ziehen, usw.) komplett zurückerstattet. Nach dem 18. Lebensjahr gibt es für jeden Zahnarztbesuch einen zu zahlenden Eigenanteil. Ab 2016 werden regelmäßige Zahnarztbesuche sogar belohnt: Wer einmal im Jahr zur Kontrolle geht, bekommt durchschnittlich 15 Prozent mehr für Behandlungen (z.B. für Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen) zurückerstattet. Diese neue Maßnahme soll die Bevölkerung zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Zahngesundheit ermuntern. Normalversicherte ab 18 Jahre erhalten für die vorsorgende Zahnpflege sowie für Kontrollbesuche zwar immer den regulären Betrag, wenn aber plötzlich eine dringende Behandlung bevorsteht, lohnen sich die jährlichen Kontrolluntersuchungen. Für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif soll das System des „Behandlungswegs“ im Dezember 2016 eingeführt werden. Für diese Gruppe wird der Kostenunterschied dann rund 5 Prozent zur herkömmlichen Erstattung betragen. Motivation für eine gute Vorsorge ist auch, dass die Dritten Zähne im Alter meist eine kostspielige Angelegenheit sind. Für herausnehmbare Prothesen wird ein Teil zurückerstattet, aber mehr und mehr Patienten bevorzugen Kronen, Brücken oder Implantate, die sehr teuer sind. Ein Implantat kann circa 2000 Euro pro Zahn kosten. Frühzeitige Pflege kann die hohen Kosten im Alter minimieren. Ab Januar 2016 bieten wir zudem die Zahnpflegeversicherung Dentalia plus an, die einen Großteil der Kosten von Behandlungen beim Zahnarzt übernimmt. Ausführliche Infos dazu finden Sie in diesem Heft auf S. 18-19. Frühzeitiges Bewusstsein für die Zahngesundheit Unangenehme Zahnarzttermine könnten in vielen Fällen vermieden werden, wenn die Kontrollbesuche regelmäßig stattfin- den und wenn zuhause ein Bewusstsein für die Gesundheit der Zähne entwickelt wird. Ab dem ersten Zahndurchbruch muss mit der Zahnpflege begonnen werden, um Karies vorzubeugen. Einem Baby können Sie die Zahnbürste früh in die Hände geben, es wird sie reflexartig in den Mund stecken. Um das Putzritual einzuführen, eignet sich die Badewanne als guter Ort. Auch die ersten Zahnarztbesuche sollten bestenfalls ab dem zweiten Lebensjahr stattfinden: Nehmen Sie Ihr Kind mit zu Ihrem Kontrollbesuch, so kann es alles spielerisch entdecken und Vertrauen aufbauen. Der Zahnarzt kann sich die kleinen Zähne zum ersten Mal anschauen – ein guter Moment, Fragen über die Mundgesundheit Ihres Kindes zu stellen. Bereits Kleinkinder sollten sich die Zähne zweimal täglich putzen. Ermutigen Sie Ihr Kind, selbst die Zahnbürste zu benutzen. Putzen Sie jedoch nochmal nach. Da ein Kind seinen Eltern gerne nacheifert, ist das gemeinsame Zähneputzen ebenfalls sehr lehrreich. Benutzen Sie eine fluoridhaltige Zahnpasta – Fluorid schützt die Zähne vor Säure und beugt Karies vor. Wenn die ersten definitiven Zähne sich zeigen, sollten die Eltern ihren Kindern beim sorgfältigen Putzen helfen, da der Zahnschmelz noch nicht gehärtet ist. Ab dem 12. Lebensjahr sollten Kinder sich dann eine gründliche Zahnpflege, auch mit Gebrauch von Zahnseide, selbst angeeignet haben, denn die 28 bis 32 bleibenden Zähne sollten ein Leben lang täglich gepflegt und jährlich kontrolliert werden. 8 Gesundheit Schlafen Sie gut? Erholsamer Schlaf ist lebenswichtig. Etwa ein Drittel unseres Lebens verbringen wir schlafend. Diese Zeit benötigt der Körper um sich zu erholen und seine Kraftreserven aufzutanken. Schlafmangel und Schlafstörungen können ernste gesundheitliche, seelische oder soziale Beeinträchtigungen auslösen. I m Schlaf verändern sich die Hirntätigkeit und zahlreiche Körpervorgänge. Der Organismus kann sich ausruhen und entspannen, sich weiterentwickeln und seine Kraftreserven für den nächsten Tag wieder auffüllen. Es werden Wachstums- und Sexualhormone abgesondert, die Muskelmasse regeneriert sich und das Immunsystem wird gestärkt. Ein ausgewogener Schlafrhythmus fördert die geistige Entwicklung und steigert die Leistungsfähigkeit des Körpers. Jeder Mensch hat seine eigenen Schlafgewohnheiten: der eine geht gerne früh ins Bett, der andere ist ein ausgesprochener Langschläfer. Manche fühlen sich schon nach sechs bis sieben Stunden Schlaf wieder fit, während andere erst nach zehn Stunden Ruhe zu ihrer vollen Leistungsfähigkeit zurückfinden. Dauer und Qualität des Schlafs sind für ein ausgeruhtes Erwachen von großer Bedeutung. Dabei spielen einige Faktoren eine große Rolle: • Wach- und Schlafrhythmus: Dieser wird durch eine „biologische Uhr“ im Gehirn bestimmt. Personen mit einem großen Schlafbedürfnis gelingt es wohl kaum, ihren Körper an eine sechsstündige Nachtruhe zu gewöhnen. Ebenso unsinnig ist es, wenn sich Frühaufsteher vornehmen, einen ganzen Vormittag zu schlafen. • Die natürlichen Schlafgewohnheiten: Die Eigenschaften des Schlafs (benötigte Stunden, Anzahl der nächtlichen Zyklen, ...) sind genetisch bestimmt. Sie können von Mensch zu Mensch verschieden sein. Hören Sie auf Ihren Körper: er wird Ihnen sagen, wie viel Schlaf er benötigt. • Der Tagesablauf: Wer sich viel bewegt oder wer schwer arbeitet, hat einen höheren Schlafbedarf als Menschen, die einen großen Teil des Tages sitzend verbringen. • Schlafstörungen: erschwertes Einschlafen, häufiges Erwachen, Schnarchen, usw. können die erholende Wirkung des Schlafs stark beeinträchtigen. Schlafphasen Innerhalb einer Nacht durchläuft der Körper mehrere leichte und tiefere Schlafphasen. Die REM-Phase (rapid eye movement) kennzeichnet sich durch schnelle Augenbewegungen und eine hohe Aktivität des zentralen Nervensystems. Man träumt während dieser ganz kurzen Phase und lässt sich zu dieser Zeit relativ leicht aufwecken. Die Non-REM-Phase ist der Moment des Tiefschlafs. Normalerweise träumt der Schlafende in dieser Phase nicht; Körpertemperatur und Blutdruck sinken. Nur wer gut schläft, fühlt sich am nächsten Morgen ausgeruht. Viele Menschen leiden jedoch an Schlafstörungen. Halten die Schlafstörungen über einen längeren Zeitraum an, so können sie schwere Folgen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, ständige Müdigkeit, Konzentrations- und Leistungsschwäche, Frieren,… Ursachen von Schlafstörungen Erkrankungen: Manche Schlafstörungen werden durch Krankheiten hervorgerufen. Medikamente: Die Inhaltsstoffe bestimmter Arzneimittel können Schlafstörungen hervorrufen oder verstärken. Dies gilt vor allem für Schmerz-, Grippe- oder hustenstillende Mittel. Gesundheit 9 Tipps für einen gesunden Schlaf Alkohol: Geringe Mengen von Alkohol fördern den Schlaf (z.B. maximal 0,3 l Bier), ein hoher Alkoholkonsum jedoch belastet den Organismus während der Nacht. Der Körper kann sich nicht erholen, weil er mit dem Alkoholabbau beschäftigt ist. Lärm: Der Gehörsinn bleibt auch während des Schlafes aktiv und leitet Geräusche an das Nervensystem weiter. Zwar werden diese nicht bewusst wahrgenommen, doch ein zu hoher Lärmpegel – unter Umständen schon Straßenlärm – stört die Qualität des Schlafes. Probleme und Stress: Belastende Situationen und Stress wirken sich bei vielen Menschen nachteilig auf die Schlafqualität aus. Auch psychische Erkrankungen wie bspw. Depressionen können Schlafstörungen verursachen. Schichtarbeit: Der Schlaf-Wach-Rhythmus eines Schichtarbeiters muss sich ständig umstellen. Die innere Uhr gerät aus dem Gleichgewicht mit der Folge, dass der Schlaf leichter und kürzer wird. Unter Umständen können dadurch sogar gesundheitliche Probleme auftreten. Des Weiteren können auch zu weiche oder durchgelegene Matratzen, zu hohe Schlafzimmertemperaturen sowie Wohn- und Umweltgifte (Teppich-, Holz-, Lack- oder Kleberdämpfe) verantwortlich sein für das Auftreten von Schlafstörungen. • Die Temperatur im Schlafzimmer sollte etwa 18 °C betragen. Lüften Sie den Raum täglich gründlich durch und nutzen Sie ihn nur zum Schlafen. Fernsehen oder essen sollten Sie in anderen Zimmern. • Beachten Sie erste Anzeichen von Müdigkeit und gehen Sie dann sofort ins Bett. Wenn Sie den Zeitpunkt des Schlafengehens länger hinauszögern, bekämpfen Sie Ihren Biorhythmus und können so Schlafstörungen fördern. • Halten Sie stets feste Schlafzeiten ein. Wenn Sie täglich zu anderen Zeiten ins Bett gehen, gerät Ihre innere Uhr aus dem Takt. • Vermeiden Sie reichhaltiges Essen einige Stunden vor dem Zubettgehen. Eine aktive Verdauung während der Nacht kann die Qualität des Schlafs negativ beeinflussen. Auch Alkohol, Koffein und Nikotin sorgen für einen weniger erholsamen Schlaf. • Sportliche Betätigung sollte mindestens vier Stunden vor dem Schlafengehen stattfinden, denn die Bewegung stimuliert den Organismus. • Versuchen Sie, sich vor dem Zubettgehen zu entspannen. Aufreibende Videospiele oder gewaltsame Filme tragen nicht zu einer optimalen Nachtruhe bei. Behandlung Falls sich die Schlafstörung als Begleiterscheinung einer anderen Erkrankung bemerkbar macht, sollte selbstverständlich zuerst das Grundleiden behandelt werden. Ansonsten gilt es, den Auslöser für die Schlafstörung durch eine genaue Analyse der Gewohnheiten sowie der Störungsmomente herauszufinden. Sehr hilfreich bei der Behandlung von Schlafstörungen ist das Erlernen einer Entspannungstechnik (autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Yoga,…). Schlaf- und Beruhigungsmittel sollten nur eingesetzt werden, wenn sich die Schlafstörung nicht auf andere Weise behandeln lässt. Schon nach einer Einnahmezeit von vier bis sechs Wochen können ein Gewöhnungseffekt und eine Abhängigkeit eintreten. Alternativ kann in vielen Fällen eine Besserung mit der Einnahme von Baldrian, Hopfen oder Melisse in Tee- oder Tablettenform erreicht werden. Mittagsschlaf Für Kleinkinder ist der Schlaf am Nachmittag unentbehrlich. Er stellt einen festen Bestandteil des Tagesablaufs dar und trägt zum inneren Gleichgewicht bei. Doch auch Erwachsene können mit einer kurzen Mittagsruhe einen möglichen Schlafmangel ausgleichen und neue Energie für die zweite Tageshälfte tanken. Der Mittagsschlaf im Erwachsenenalter sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Ideal ist eine Ruhe von 15 bis 20 Minuten. Nur so wird der Beginn eines normalen Schlafzyklus verhindert, der wiederum den Nachtschlaf beeinträchtigen könnte. Der ideale Zeitpunkt für einen Mittagsschlaf ist zwischen 13 und 15 Uhr. Am frühen Nachmittag befindet sich der Organismus in einem Leistungstief. Menschen, die am Abend mit Einschlafschwierigkeiten zu kämpfen haben, sollten allerdings auf einen Mittagsschlaf verzichten, da dieser die Schlafstörung womöglich verschlimmern könnte. 10 Gesellschaft Depression im Alter bleibt oft unerkannt Vielen Menschen schlägt besonders der Jahreszeitenwechsel aufs Gemüt. Seelische Verstimmungen werden heutzutage frühzeitig erkannt und können in jedem Alter auftreten – unbemerkt bleibt aber häufig die Altersdepression. Die Symptome gehen mit körperlichen Beschwerden einher und werden von Angehörigen nicht als Depression erkannt. V on einer Altersdepression spricht man bei Patienten ab 65 Jahren. Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer Depression in jüngeren Jahren, welche als eine die Gefühlswelt betreffende Störung bezeichnet wird. Freudlosigkeit, Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit sind häufige Stimmungen einer Depression, die in jedem Alter auftreten. Bei Senioren kommen anfänglich aber auch körperliche Beschwerden hinzu, die zunächst nicht auf eine Depression hinweisen, sondern eher als körperlicher Verschleiß abgetan werden. Das führt dazu, dass die Altersdepression oft nicht oder erst spät erkannt wird. Im Alter steigt das Risiko einer Depression Die Altersdepression ist neben der Demenz die häufigste psychische Erkrankung im Alter. Über 65-Jährige können oftmals von Depressionen betroffen sein. Ursachen für diese Häufigkeit gibt es einige: • Wechsel vom Berufs- ins Rentnerleben, • finanzielle Rückschritte, • Verlust des Partners oder von engen Freunden, • alleine leben wegen räumlicher Trennung von Kindern und Enkeln, • Abnahme anregender sozialer Kontakte, • nachlassende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, • Pflegebedürftigkeit. Dass die Diagnose „Altersdepression“ derzeit nur bei einer geringen Zahl der Betroffenen gestellt wird und oft nicht angemessen behandelt wird, hat einen Grund: Sowohl der Patient als auch der Hausarzt legen den Blick besonders auf die begleitenden körperlichen Beschwerden. Hinzu kommt, dass die Krankheit immer noch gerne in der Öffentlichkeit und vor allem in der eigenen Familie ignoriert wird. Oft werden das Beklagen ungenauer Beschwerden, das Ansprechen von Ängsten oder gedrückte Stimmung der Eltern oder Großeltern nicht ernst genommen und so bleibt die nötige Unterstützung aus. Auch ein Psychologe wird selten konsultiert, da die Betroffenen die Ursachen für ihre körperlichen Beschwerden nicht in Zusammenhang mit einer Depression bringen und viel eher Fachärzte für ein vermeintlich körperliches Leiden aufsuchen. Dadurch, dass die Menschen heutzutage immer älter werden, ist es aber wichtig, sich mit der Altersdepression zu beschäftigen. Denn die Lebensfreude kann bis ins hohe Alter beibehalten werden – das steigert Gesundheit und Lebensqualität. Mögliche Anzeichen einer Altersdepression Weil die Altersdepression zahlreiche Ursachen hat und mit anderen Erkrankungen zusammenhängen kann, ist es schwierig, sie als solche zu erkennen. Ein Großteil der betroffenen Menschen beklagt die körperlichen Schmerzen, die wie bereits erwähnt, dem Alterungsprozess zugeschrieben werden. Das liegt auch daran, dass Senioren oft ihren allgemeinen Gesundheitszustand statt ihren Gemütszustand in den Vordergrund rücken. Im Gegensatz zu ei- Gesellschaft ner Depression bei Jüngeren schleichen sich die psychischen Beschwerden mit zunehmendem Alter erst nach und nach ein. Zusätzlich lassen Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit sowie Schlafstörungen bei jungen Menschen eher auf eine Depression schließen, als dies bei älteren Menschen der Fall ist. Es ist zwar schwierig, eine Depression zu erkennen, dennoch gibt es einige körperliche und auch psychische Symptome, die auf eine seelische Verstimmung hinweisen. Körperliche Symptome Körperliche Anzeichen können sein: Kopfschmerzen, Rücken- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden (besonders Verstopfungen) sowie Herzrhythmusstörungen. Aber auch Atemprobleme, Schwindelgefühl, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen, permanente Müdigkeit, innere Unruhe, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen oder Selbstverletzungen gehen womöglich mit einer Altersdepression einher. Psychische Symptome Psychische Anzeichen einer depressiven Erkrankung können Antriebs- und Lustlosigkeit, Hoffnungslosigkeit, Freudlosigkeit, Gleichgültigkeit, Rückzug, plötzliche Tränenausbrüche, Selbstzweifel sowie Nachdenken über den Tod sein. Bei Männern treten auch Reizbarkeit, Aggressivität 11 und Feindseligkeit - selbst geliebten Menschen gegenüber - auf sowie ein verstärktes Suchtverhalten. Die oben genannten Anzeichen helfen, eine Altersdepression frühzeitig zu erkennen. Dabei sollte man natürlich keine voreiligen Schlüsse ziehen: Charakteristische Symptome wie Antriebs- und Freudlosigkeit sollten mindestens zwei Wochen andauern, um von einer Depression sprechen zu können. Neben der Zeitspanne spielt ebenfalls der Grad einer seelischen Verstimmung eine Rolle: Je nachdem wie viele der oben genannten körperlichen und psychischen Symptome zusammenspielen, wird zwischen einer leichten, mittelschweren und schweren Depression unterschieden. Professionelle Hilfe Bevor Betroffene oder deren Angehörige nun aber voreilige Schlüsse ziehen, ist ein Gang zum Psychologen ratsam: Dieser nimmt körperliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Lebenssituation und dem Umfeld des Betroffenen unter die Lupe. Danach kann meist schon eingeschätzt werden, ob der Betroffene ein Stimmungstief oder eine Depression hat. Bei einem Stimmungstief wird fast immer ein genauer Grund angegeben, was bei einer Depression nicht der Fall ist. Bei entsprechender Veranlagung kann ein negatives Ereignis natürlich eine Depression auslösen. Um von einer Altersdepression sprechen zu können und um andere Erkrankungen auszuschließen, müssen außerdem weitere körperliche sowie Blutuntersuchungen durchgeführt werden. Nicht selten wird auch eine beginnende Demenz für eine Altersdepression gehalten, weswegen eine genaue Abgrenzung notwendig ist. Aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, Denk- und Sprechhemmungen können Betroffene Parallelen zu Demenz-Erkrankten aufweisen. Ein Psychologe kann eine depressive Pseudodemenz durch verschiedene Tests aber von einer echten Demenz unterscheiden. Bis zum 80. Lebensjahr sind Depressionen sogar viel häufiger als Demenzerkrankungen. Im Alter glücklich bleiben Zwar gibt es keine spezifische Vorbeugung gegen Altersdepressionen, jedoch hilft es bereits, sein Leben aktiv zu gestalten. Man sollte seine psychomotorischen Fähigkeiten und das Gedächtnis bis ins hohe Alter trainieren, um aktiv zu bleiben und das Selbstwertgefühl zu wahren. Auch nach der Pension sollte der Alltag strukturiert bleiben. Das ist möglich durch regelmäßige Wach- und Schlafzeiten sowie die feste Planung der Einkäufe, Mahlzeiten, Besuche und Beschäftigungen. Täglich an die frische Luft zu gehen, sollte dabei selbstverständlich sein. Neben dieser Alltagsstruktur sollte der eigene Körper gut gepflegt werden: Nicht nur ein gesundes Körpergewicht, auch regelmäßige Hörund Sehkontrollen sowie entsprechende Hilfen tragen zur Lebensqualität bei. Wesentliche Voraussetzungen sind natürlich auch das Pflegen von Freundschaften und sozialen Kontakten. Wer lange lebt, altert – das ist ganz logisch. Was aber nicht altert, ist die Lebensfreude und um diese Freude am Leben beizubehalten, muss man keinen Berg erklimmen, sondern viel eher zufrieden auf sein Leben zurückblicken. Dafür ist es wichtig, sich selbst als Maßstab zu nehmen und nicht äußere Vergleiche anzustellen. Wenn es dennoch im Alter zu einer Depression kommen sollte, ist es wichtig, sich behandeln zu lassen. Bei einer angemessenen Behandlung haben auch ältere Patienten gute Chancen aus ihrem seelischen Tief wieder herauszufinden. Oft sind es aber die Angehörigen, die eine seelische Veränderung bei den Betroffenen eher bemerken als sie selbst. Dann ist es klug, das Problem offen anzusprechen und einen gemeinsamen Arzttermin zu vereinbaren. 12 Reportage Nach der Geburt gut versorgt Bis 2014 noch durften Mütter sich 4,5 Tage auf der Geburtsstation ausruhen. Seit diesem Jahr ist diese Dauer auf 4 Tage verkürzt und ab 2016 auf 3,5 Tage, so hat es die föderale Regierung beschlossen. Für eine angemessene Nachsorge für Mutter und Neugeborenes nach der schnellen Rückkehr nach Hause ist durch selbstständige Hebammen dennoch gesorgt. I m Jahr 2015 muss die Gesundheitsministerin De Block 355 Millionen Euro des Krankenversicherungsbudgets einsparen. Eine der Sparmaßnahmen betrifft die Kürzung der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus für Mütter nach einer Geburt – natürlich nur, wenn keine Komplikationen auftreten. Bis zum Vorjahr durften Mütter im Durchschnitt noch 4,5 Tage im Krankenhaus verbringen, um unter fachlicher Beobachtung einige Tipps zu bekommen und damit Untersuchungen des Säuglings durchgeführt werden können. Dieses Jahr wurde der Aufenthalt bereits um einen halben Tag gekürzt und 2016 wird ein weiterer halber Tag abgezogen. Schon 2015 soll die gesetzliche Krankenversicherung damit etwas mehr als 11 Millionen Euro eingespart haben. Diese Kürzung scheint zwar drastisch, ist aber nicht wirklich erstaunlich. In den meisten westlichen Ländern bleiben immer weniger Mütter nach einer Geburt lange im Krankenhaus: Durchschnittlich sind es 3 Tage, wobei Großbritannien mit 1,5 Tagen Aufenthalt die absolute Spitze bildet. Aus medizinischer Sicht ist diese Dauer sogar ganz akzeptabel. Ein Nachteil ist aber, dass junge Eltern durch die Kürzung vielleicht nicht genügend Zeit im Krankenhaus haben, sich mit ihrem Baby und dessen Pflege vertraut zu machen. Alternativen und Lösungen Krankenhaus und Hebamme Der gängigste Geburtsort für Babys ist das Krankenhaus: Die Mehrheit der werdenden Eltern entscheidet sich für eine Entbindung in der Klinik. Während neun Monaten werden Mutter und Kind regelmäßig vom Gynäkologen untersucht. Meist arbeitet der Frauenarzt im Krankenhaus. Wenn er in seiner eigenen Praxis arbeitet, begleitet er die Geburten seiner Patientinnen in einem Krankenhaus seiner Wahl. Nach einer Entbindung ohne Komplikationen müssen Mutter und Kind wie oben bereits erwähnt die Klinik spätestens nach 4 Tagen verlassen. Besonders Reportage für junge oder unerfahrene Mütter ist es wichtig, auch nach der Entbindung weiterhin gut umsorgt zu werden, denn nach viertägigem Krankenhausaufenthalt bleiben meist noch viele Fragen offen. Durch selbständige Hebammen, die Hausbesuche tätigen, ist eine gute Nachsorge trotz kürzerem Aufenthalt gewährleistet. Sie helfen Müttern ganz individuell bei ihren Anliegen. Denn oft stellen sich zuhause weitere Herausforderungen, an die im Krankenhaus noch gar nicht gedacht wurden. Bei dieser Umstrukturierung lässt die gesetzliche Krankenversicherung Sie trotz Sparmaßnahmen aber nicht im Stich. Zwar ist der Klinikaufenthalt verkürzt, für die Kosten einer selbstständigen Hebamme danach kommt die gesetzliche Krankenversicherung dennoch zum Teil auf. Für unsere Mitglieder, die der Hospitalia bzw. Hospitalia plus angeschlossen sind, zahlen wir die restlichen Kosten der Nachsorgeuntersuchungen einer konventionierten Hebamme (d.h. mit Kassenabkommen) während 30 Tagen (Hospitalia) oder 90 Tagen (Hospitalia plus) nach der Krankenhausentlassung. Geburtshaus Neben der klassischen Entbindung im Krankenhaus gibt es zwei Alternativen, bei welchen wir Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Zum einen können Mütter sich für ein Geburtshaus entscheiden. Dort werden Sie vor, während und nach der Geburt in einem intimen Rahmen von Hebammen begleitet. Die Untersuchungskosten sowie die Begleitung der Geburtshelferinnen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen. Die Aufenthaltskosten im Geburtshaus werden jedoch der Mutter in Rechnung gestellt und können von Haus zu Haus unterschiedlich sein. Die Krankenhausversicherung sieht hierfür eine pauschale Kostenbeteiligung vor: 200 Euro (Hospitalia) oder 500 Euro (Hospitalia plus). Hausgeburt In Belgien können sich Eltern auch für eine Hausgeburt entscheiden, wenn es der Gesundheitszustand der Mutter und des Kindes erlaubt. Dann kann die Entbindung in Begleitung einer Hebamme daheim stattfinden. Sie begleitet die werdende Mutter während der Schwangerschaft sowie der Geburt und übernimmt ebenfalls die Pflege des Kindes und der Mutter nach der Geburt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Honorarkosten von konventionierten Hebammen zu 100 Prozent. Die Honorarkosten von Hebammen, die dem Kassenabkommen nicht beigetreten sind, werden zu 75 Prozent des offiziellen Tarifs erstattet. Ist während der Geburt die Anwesenheit eines Arztes notwendig, wird dessen Honorar ebenfalls vollständig bzw. zu 75 Prozent (ohne Abkommen) durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Auch für die Hausgeburt beteiligt die Krankenversicherung sich mit einem Pauschalbetrag: 200 Euro für Hospitalia- 13 Versicherte und 500 Euro für Mitglieder der Hospitalia plus. Informieren Sie sich bei der Hebamme Ihrer Wahl, ob diese eine Hausgeburt durchführt. Nicht jede selbstständige Geburtshelferin begleitet Hausgeburten bzw. darf jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Hausgeburten betreuen. Gute Vor- und Nachsorge In der Regel haben Eltern neun Monate Zeit, sich auf ihr neues Familienmitglied vorzubereiten. Wenn ein Baby erst mal auf der Welt ist, braucht es eine Menge Aufmerksamkeit und Pflege. Die Freie Krankenkasse möchte Sie deswegen nicht nur während der Geburt unterstützen sondern auch vorher und nachher. Vor der Geburt Eine Schwangerschaft ist für den Körper der werdenden Mutter eine besondere Belastung. Zudem ist es für die künftigen Eltern wichtig, in ihre Rolle hineinzuwachsen. Dazu helfen diverse Kurse sowie wahlweise zusätzliche Angebote verschiedener Hebammen. • Geburtsvorbereitungskurs Geburtsvorbereitungskurse helfen Paaren, sich auf die bevorstehende Entbindung einzustimmen. Dabei kommen Körper-, Atem- und Entspannungsübungen, Massagen und Geburtspositionen zum Einsatz. Auch der Umgang und die Pflege des Babys werden bei den Kursen thematisiert. Zusätzlich umfasst eine solche Vorbereitung Informationsabende mit Besichtigung der Kreissäle sowie einer ersten Stillberatung. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden Geburtsvorbereitungskurse durch das Perinatale Zentrum in Zusammenar- 14 Reportage beit mit der Klinik Sankt Joseph in Sankt Vith, durch Kaleido DG in Zusammenarbeit mit dem Sankt Nikolaus Hospital in Eupen sowie O’MANA Massagen und Kurse ebenfalls in Eupen angeboten. Da diese Kurse sehr beliebt sind und schnell belegt sein können, gibt es meist Zusatzangebote von selbständigen Hebammen: In der Regel bieten sie neben anderen Dienstleistungen individuelle oder Geburtsvorbereitungen in Gruppen an. Für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs, ob in der Gruppe oder individuell, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung bis zu 50 Euro vor. Pränatale Vorsorge Außerdem kann die Hilfe einer Hebamme zur pränatalen Vorsorge in Anspruch genommen werden: Zusätzliche Treffen mit einer Hebamme, neben den regulären monatlichen Vorsorgeuntersuchungen bei einem Gynäkologen, können werdenden Müttern helfen, sich bestens auf das Neugeborene vorzubereiten. Das ist aber von Mutter zu Mutter ganz verschieden. Hierfür sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine vollständige Kostenübernahme vor für Hebammen mit Tarifabkommen. Leistungen von nicht konventionierten Hebammen werden zu 75 Prozent erstattet. Wassergymnastik Ein relativ neues Angebot für Schwangere ist die pränatale Wassergymnastik. Dieser Kurs ist eine gute Vorbereitung auf die Geburt, hat einen Drainage-Effekt auf das Bindegewebe und dient zu einer besseren Mobilisierung, indem die Körperhaltung verbessert wird, die Beine entlastet sowie Rücken-, Schulter-, Bein- und Beckenmuskulatur trainiert werden. Im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet beispielsweise das Injoy in Lontzen einen pränatalen Wassergymnastikkurs an und im Süden das Hydrotherapiezentrum AquaVith. Dieser Kurs gilt, wie der Geburtsvorbereitungskurs, als Vorbereitung für Mütter und wird von uns bis zu 50 Euro erstattet, vorausgesetzt dieser Betrag wurde nicht bereits für einen Geburtsvorbereitungskurs in Anspruch genommen. Nachsorge für Mutter und Kind Das neue Familienmitglied ist endlich da? Herzlichen Glückwunsch! Nun kommen eine Reihe neuer Aufgaben und Verantwortungen auf Sie zu. Ganz sicher werden Sie bemüht sein, Ihr Kind unter optimalen Bedingungen zu erziehen. Dazu gehört auch eine umfangreiche Gesundheitsvorsorge – vor allem im Kleinkindalter. Diese neue Verantwortung stellt die Eltern nicht nur vor menschliche Anforderungen, sondern ist für die Familie oft auch mit finanziellen Belastungen verbunden. Deswegen unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben und zahlen Ihnen zur Geburt (oder Adoption) Ihres Kindes ein Babygeld in Höhe von 350 Euro, insofern das Kind bei unserer Krankenkasse eingetragen wird. Postnatale Pflege und Stillberatung Nach der Krankenhausentlassung kann weiterhin eine postnatale Pflege zuhause sinnvoll sein, vor allem wenn die Mutterrolle neu ist. Hebammen können diese Nachsorgeuntersuchungen übernehmen, auch die Stillberatung und die alltägliche Pflegeberatung gehören zum Aufgabenbereich einer selbstständigen Hebamme. Falls die Beratung während des Aufenthalts im Krankenhaus nicht ausreichend war und Sie sich anfänglich noch etwas überfordert fühlen, hilft Ihnen eine Hebamme in der ersten Zeit nach der Geburt. Das Stillen kann anfängliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Geben Sie nicht auf – Hebammen finden mit Ihnen eine passende Lösung fürs Stillen. Kinesitherapie Der Körper der Mutter muss sich nach der Entbindung gut erholen. Hierzu sind spezifische Kinesitherapiebehandlungen sowohl vor als auch nach der Geburt möglich: Während der Schwangerschaft dient die Behandlung dazu, die werdende Mutter auf die Geburt vorzubereiten. Es werden Atemtechniken, Sitz- und Liegepositionen sowie die Art zu pressen geübt. Nach der Schwangerschaft dient die Behandlung dazu, die Geburt zu verarbeiten. Verletzte Muskelpartien sollen wieder aufgebaut und der Heilungsprozess somit beschleunigt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an neun perinatalen Sitzungen. Die Behandlungen können vor und nach der Geburt stattfinden. Im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt können die Behandlungskosten außerdem durch unsere Krankenhausversicherung Hospitalia übernommen werden. Rückbildungskurs Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper der werdenden Mutter völlig. Nach der Entbindung benötigt er eine gewisse Zeit, um wieder in Form zu kommen. Neben einer gesunden Ernährung gehört dazu auch körperliche Aktivität. Dazu wird in vielen Kliniken und Kinesitherapie-Praxen eine spezielle Rückbildungsgymnastik zur Stärkung der Rumpfmuskulatur und zur Kräftigung des Beckenbodens angeboten. Die Freie Krankenkasse unterstützt Sie bei dem Kur- Reportage aufzubauen. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, ihm Ihre Zuneigung auf eine natürliche und sanfte Weise zu zeigen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die Babymassage vom Perinatalen Zentrum Sankt Vith und von der Frauenliga in Zusammenarbeit mit Kaleido und dem Ministerium der DG angeboten. sangebot mit 50 Euro, wenn dieser Betrag noch nicht für einen Vorbereitungskurs aufgebraucht wurde. Babymassage Förderlich für Ihr Neugeborenes können Babymassagen oder Babyschwimmen sein: Die Babymassage dient der Entspannung Ihres Kindes. Es soll ihm die Möglichkeit geben, seinen eigenen Körper kennenzulernen und Vertrauen zu anderen Babyschwimmen Beim Babyschwimmen geht es darum, die Kinder ans Wasser zu gewöhnen, bestimmte Reflexe zu trainieren, die psychomotorische Entwicklung zu fördern und die Eltern-Kind-Beziehung zu vertiefen. Beim Gleiten im Wasser kann sich das Baby entspannen und zur Ruhe kommen. Das Babyschwimmen wird beispielsweise von Medikos in Bütgenbach, vom Injoy in Lontzen, von der Frauenliga in Kelmis und von AquaVith in Sankt Vith angeboten. Für die Teilnahme an einem Babymassagekurs oder am Babyschwimmen erstatten wir bis zu 50 Euro der Kosten. Gute Zusammenarbeit Damit Ihr Kind trotz des kürzer werdenden Krankenhausaufenthalts gut versorgt bleibt und auch 2016 neben der 3,5 Tage Behandlung im Krankenhaus die richtige Pflege bekommt, wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Diensten immer wichtiger. Gynäkologen, Kinderärzte, Allgemeinmediziner sowie Hebammen ergänzen sich in ihren Aufgabenfeldern. Auch das neue Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Kaleido DG, übernimmt Schwangerschaftsberatungen sowie frühkindliche Vorsorgeuntersuchungen. Durch die verkürzten Entbindungsaufenthalte und die Nachsorge zu Hause gewinnt die Tätigkeit der Hebammen an Bedeutung, sie tragen wesentlich dazu bei, das beste Umfeld zu schaffen für junge Eltern und Neugeborene während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch im Alltag danach. Selbstständige Hebammen in Ihrer Nähe Elisabeth Baumanns Annick De Lamotte Geburtshaus - Rue des Près 48 4840 Welkenraedt Tel. 087 881 881 Désirée Munster Schönefelderweg 148 4700 Eupen Tel. 0490 432 018 Karin Theis Zur Kaiserbaracke 42B 4780 Recht Tel. 0476 981 007 Melanie Schiffer Hagenfeuer 8 4720 Kelmis Tel. 0474 444 390 15 Renate Reuter Eliane Hubens Isabelle Sternotte Bernard Willems Straße 38 4780 Sankt Vith Tel. 0479 619 821 Rue de Tongres 74 4684 Haccourt Tel. 0495 343 216 Rue Godefroid de Belva 17 4960 Bellevaux Tel. 0479 368 804 Caroline Bertrand Katia Kaufmann Messitert 241 4880 Aubel Tel. 0477 243 456 Haute Levée 6 4970 Stavelot Tel. 080 862 766 Caroline Gillet Francoise Laloux Rue Champs des Oiseaux 52 4802 Heusy Tel. 0494 987 132 Avenue Fr Roosevelt 20 4600 Visé Tel. 0498 226 119 Marie Herbrant Kathrin Punge Devant Ménil 3 4990 Lierneux Tel. 0491 486 392 Chemin du Ruyff 24 4837 Baelen Tel. 087 883 900 16 Gesundheitspolitik Flüchtlinge in Belgien: Wer hat Anrecht auf medizinische Behandlung? Seit Monaten wird Europa von einer Flüchtlingswelle überrollt. Auch in Belgien sind schon tausende Menschen angekommen, die vor Gewalt, politischer Unterdrückung und Armut aus ihrer Heimat fliehen. Ihre Unterbringung und Versorgung stellt die Behörden vor eine große Herausforderung. Doch wie sieht es mit der medizinischen Versorgung der Ankömmlinge aus? M enschen, die aus privaten oder beruflichen Gründen beschließen, ihren Wohnsitz nach Belgien zu verlegen, müssen sich – wie die Landsleute – der belgischen Kranken- und Invalidenversicherung anschließen. In den meisten Fällen ist dies kein Problem, da der Umzug gründlich vorbereitet und alle notwendigen Formalitäten erledigt wurden. Aus der Heimat geflohen Wer seine Heimat jedoch plötzlich verlässt bzw. verlassen muss, hat unmittelbar nach seiner Ankunft erst einmal kein Anrecht auf die Eintragung in das System der Krankenversicherung. Viele Asylsuchende wissen nicht einmal, ob sie überhaupt in Belgien bleiben dürfen, oder ob sie wieder in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden. In jedem Fall haben die Ankömmlinge jedoch Anrecht auf notwendige medizinische Hilfe, die ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Diese geht über die dringende Pflege hinaus, gilt aber größtenteils nur für Leistungen, die in der Nomenklatur des LIKIV (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung) verzeichnet sind. Bestimmte Behandlungen (z.B. kosmetische Eingriffe oder vereinzelte zahnärztliche Leistungen) sind von der Kostenübernahme allerdings ausgenommen. Im Gegenzug werden aber auch einige Leistungen erstattet, die die Lebensqualität erheblich verbessern, jedoch nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dazu gehören bspw. psychologische Behandlungen oder vom Augenarzt verordnete Brillen ab einer gewissen Stärke. Die Kosten der medizinischen Pflege von Asylbewerbern werden in den meisten Fällen von der Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (Fedasil) getragen. Andere ausländische Schutzsuchende werden bei ihren medizinischen Ausgaben von den ÖSHZ oder der belgischen Krankenversicherung unterstützt. Für sie gelten dabei andere Kriterien (siehe weiter unten). Wer ist Asylbewerber? Als Asylbewerber gilt eine Person, die Schutz in einem anderen Land sucht. Die dort zuständigen Instanzen prüfen ob sie die Bestimmungen für Flüchtlinge erfüllt und sie somit Anrecht auf Hilfe hat. Das Anrecht auf medizinische Hilfe für Asylsuchende ist in Belgien per Gesetz definiert. Somit kann jeder Bewerber, der in einer Auffangstruktur wohnt, die oben erwähnten Leistungen beanspruchen. Innerhalb eines Auffangzentrums Menschen, die in einer Auffangstruktur von Fedasil oder des Roten Kreuzes leben, Gesundheitspolitik müssen sich an den für das Zentrum zuständigen Arzt wenden. Falls notwendig, überweist dieser sie zur weiteren Behandlung an einen Facharzt. Entscheidet sich ein Asylbewerber für einen anderen Arzt, muss er die Behandlungskosten selbst zahlen. Lediglich wenn das Zentrum nicht über einen Mediziner verfügt und nicht mit bestimmten Ärzten zusammenarbeitet, kann jeder Bewohner seinen Arzt frei wählen. Sechs Monate nach seiner Eintragung darf der Asylsuchende einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Ab diesem Moment hat er auch Anrecht auf eine Krankenversicherung, welche künftig für die Erstattung zuständig ist. Partner und Kinder können sich als seine Mitversicherten eintragen lassen. Menschen in einer lokalen Auffanginitiative Bewohner einer lokalen Auffanginitiative, die von einem ÖSHZ verwaltet wird, können sich an einen Allgemeinmediziner ihrer Wahl wenden oder einen Arzt aus der Liste des zuständigen ÖSHZ konsultieren. Dies gilt auch für Zentren, die durch nichtstaatliche Organisationen ins Leben gerufen wurden. Deren Bewohner müssen allerdings die Behandlungskosten vorstrecken und erhalten die Erstattung erst im Nachhinein. Asylbewerber außerhalb einer Auffangstruktur Manche Menschen leben während ihres Asylverfahrens nicht in einem Zentrum lokaler oder föderaler Art. Für die Begleichung ihrer Behandlungskosten ist – je nach Ausgangssituation – entweder Fe- 17 dasil oder ein ÖSHZ zuständig. In diesen Illegal in Belgien Fällen müssen Arzt oder Patient im Vorfeld eine Zahlungsverpflichtung bei der Ein Teil der Ausländer lebt in Belgien ohne zuständigen Abteilung von Fedasil bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung. Einerseits beim ÖSHZ ihres Wohnorts beantragen. Ist sind dies Menschen, die aufgrund bedies nicht möglich, so muss der Arzt die stimmter Umstände (Situation in ihrem Notwendigkeit der Pflege im Nachhinein Heimatland, Krankheit, Familienmitglieder begründen und dies der Rechnung beifü- in Belgien, …) trotz eines nicht genehgen. migten Asylantrags oder dem Ablauf ihres Visums das Land nicht verlassen. Zum Nach Anerkennung des anderen gibt es Personen, die nach ihrer Flüchtlingsstatus Ankunft keinen Antrag auf Asyl stellen und sich somit illegal in Belgien aufhalten. Anerkannte Flüchtlinge, also Personen Dringende medizinische Hilfe bleibt auch deren Asylverfahren beendet ist und de- Menschen ohne gültige Aufenthaltsernen Schutz in Belgien gewährt wird, er- laubnis nicht verwehrt. Sind sie selbst halten eine Bescheinigung über die Ein- nicht in der Lage, die entstehenden Kosten tragung ins Fremdenregister. Diese ist ein zu tragen, können sie beim zuständigen Jahr gültig (mit Möglichkeit einer Verlän- ÖSHZ vor Beginn der Behandlung eine gerung) und ermöglicht den Anschluss Kostenübernahme beantragen. Jedoch an die belgische Kranken- und Invaliden- steht ihnen, im Gegensatz zu Asylbewerversicherung sowie die Integration durch bern, per Gesetz nur die wirklich dringendas ÖSHZ des Wohnorts. Somit haben de heilende und vorsorgende Pflege zu. anerkannte Flüchtlinge Anrecht auf ein Zu diesem Zweck muss der Arzt die DringEingliederungsabkommen bzw. auf eine lichkeit und Notwendigkeit der Pflege Beschäftigung. Nach der Eintragung bei bescheinigen. Kann die Zusage des ÖSHZ einer Krankenkasse kümmert sich die- des Wohnorts aufgrund der Dringlichkeit se um die Erstattung der medizinischen nicht vorher eingeholt werden, so besteht Kosten. die Möglichkeit, dass das ÖSHZ, in dessen Zuständigkeit sich die ärztliche Praxis beKein Flüchtling, aber findet, die Kosten übernimmt. In diesem Aufenthaltsrecht? Fall muss der Arzt das ÖSHZ jedoch unmittelbar nach der Behandlung über die Unter gewissen Voraussetzungen haben Situation informieren. Unter gegebenen auch Menschen, die nicht als Flüchtlinge Voraussetzungen erhält das ÖSHZ seineranerkannt werden können, Aufenthalts- seits eine Rückzahlung der Ausgaben von recht in Belgien. Sie haben Anspruch auf föderaler Seite. den sogenannten subsidiären Schutz. Dies ist der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass Ein Kind kommt alleine nach sie einen ernsten Schaden erleiden, sollten Belgien sie in ihre Heimat zurückkehren. Derzeit wird dieses Statut vorwiegend Schutzsu- Aus unterschiedlichen Gründen reisen imchenden aus Afghanistan, dem Irak und mer wieder auch Kinder bzw. Jugendliche aus Syrien zugewiesen. Die Betroffenen ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte in erhalten eine befristete Aufenthaltserlaub- Belgien ein. Diese können als nicht begleinis und mit dieser in mehreren Bereichen tete Minderjährige anerkannt werden. Bedie gleichen Rechte wie die anerkannten suchen sie während mindestens drei MoFlüchtlinge – unter anderem auf den Ein- naten eine anerkannte Schuleinrichtung trag in die belgische Kranken- und Invali- oder werden sie vom Dienst für Kind und denversicherung, welche die Erstattung Familie (Kaleido-DG) betreut, so ist eine ihrer Pflegekosten übernimmt. Eintragung in die belgische Krankenversicherung möglich, welche schließlich für ihre Pflegekosten aufkommt. 18 Versicherung Dentalia plus – 5 Vorteile für ein gesundes Lächeln Gesunde Zähne sind unentbehrlich für das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Die tägliche Zahnpflege, gesunde Nahrung und ein jährlicher Kontrollbesuch beim Zahnarzt, … ist wichtig, um Ihren Mund gesund zu halten. E in strahlendes Lächeln erfordert gepflegte Zähne. Es ist wichtig, vorbeugend an die Mundgesundheit zu denken. Außerdem können, wie in anderen Bereichen auch, Unfälle oder Zahnkrankheiten auftreten, welche oftmals zu erheblichen finanziellen Ausgaben führen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für einige dieser Kosten, aber für eine Reihe von zahnärztlichen Behandlungen ist keine oder nur eine geringe Erstattung vorgesehen: Zähneziehen, Kronen, Brücken oder für kieferorthopädische Behandlungen. Eine Mitgliedschaft in der Zahnpflegeversicherung kann Ihnen helfen, diese Kosten zu bewältigen. Dentalia plus ist eine Zahnpflegeversicherung, die Ihnen Anrecht auf eine zusätzliche Erstattung gibt. Dentalia plus, ein einfaches Prinzip! Gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags beteiligt sich Dentalia plus an Ihren zahnärztlichen Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag: die Erstattung ist im 1. Anschlussjahr begrenzt auf 250 €, im 2. Anschlussjahr auf 500 € und im 3. Anschlussjahr auf 1.025 € (darunter 775 € für kieferorthopädische Leistungen, Parodontologie, Prothesen und Implantate). Dieser Betrag bleibt in den Folgejahren unverändert, kann aber indexiert werden. Die verschiedenen Erstattungen von Dentalia plus Starke Zahnschmerzen am Wochenende? Eine Zahnspange für eines Ihrer Kinder? Das sind Alltagssituationen, die jedem passieren können. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich jedoch nicht an allen zahnmedizinischen Kosten. Doch keine Panik! Dentalia plus erstattet die Kosten teilweise – in bestimmten Fällen sogar vollständig für folgende zahnärztliche Behandlungen. Die Erstattung seitens Dentalia plus bezieht sich auf die reellen Kosten, die zu Ihren Lasten berechnet wurden und erfolgt nach der Auszahlung der gesetzlichen Krankenversicherung, einer anderen rechtlichen Erstattung oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen Vertragsabschlusses. 1. Vorsorgende Zahnpflege Die vorsorgende Pflege zielt darauf ab, mögliche Zahnprobleme zu erkennen, bevor diese schlimmer werden. Der Zahnarzt kann zum Beispiel bei einer Munduntersuchung das Risiko von Karies und Zahnfleischerkrankungen feststellen und falls erforderlich eine angemessene Pflege vorschlagen. Vorteil von Dentalia plus Dentalia plus erstattet 100 % des gesetzlichen Eigenanteils für: • Munduntersuchung • parodontale Untersuchung (DPSI-Test) • Zahnsteinentfernung • prophylaktische Reinigung • Versiegelung von Rissen und Löchern • Konsultationen 2. Heilende Zahnpflege Dabei kann es sich um dringende oder nicht dringende Behandlungen zur Verbesserung der Mundgesundheit handeln, z.B. Zähneziehen, kleine Mundchirurgie, … Vorteil von Dentalia plus Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren hatten, erstattet Dentalia plus entweder 50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils für: • Zähneziehen • zahnerhaltende Maßnahmen • Röntgen von Zähnen • kleine Kieferchirurgie • Zuschläge für dringende technische Leistungen 3. Parodontologie Parodontologie bezieht sich auf Erkrankungen oder Leiden des Zahnfleisches, der Bänder und der Zahnhöhlen. Versicherung 19 Anschlussjahr Die jährliche Höchstgrenze beginnt jeweils am Jahresdatum des Vertragsabschlusses und daher nicht am 1. Januar des Kalenderjahres. Vorteil von Dentalia plus Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren hatten, erstattet Dentalia plus entweder 50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils. 4. Zahnprothesen und Implantate Unter Zahnprothesen und -implantaten versteht man Hilfsmittel, die verwendet werden, um einen oder mehrere Zähne zu ersetzen. Vorteil von Dentalia plus Je nachdem, welche vorbeugenden Untersuchungen Sie in den vergangenen Jahren hatten, erstattet Dentalia plus entweder 50 % oder 80 % des gesetzlichen Eigenanteils. 5. Kieferorthopädie Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Korrektur von Zahnfehlstellungen. Eine kieferorthopädische Behandlung wird Kindern oft empfohlen und kann Probleme wie vorstehende oder überlappende Zähne sowie Fehlstellungen des Kiefers korrigieren. 1. Anschlussjahr 2. Anschlussjahr ab dem 3. Anschlussjahr In der Praxis: Ein Anschluss an Dentalia plus ist möglich... • wenn Sie bei der Freien Krankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung und die Zusätzlichen Dienste eingetragen sind. • wenn Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mitgliedschaft in Dentalia plus nicht älter als 64 Jahre sind. Wartezeiten in Dentalia plus • Für die vorbeugende und heilende Zahnpflege sowie für Parodontologie beträgt die Wartezeit 6 Monate. Erst im Anschluss daran haben Sie Anrecht auf Erstattungen seitens Dentalia plus. • Für Prothesen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen ist eine Wartezeit von 12 Monaten vorgesehen. • Die Wartezeit kann aufgehoben werden bei Unfall (auf Basis einer Erklärung), insofern sich der Unfall erst nach dem Anschluss an Dentalia plus ereignet hat. Mit Dentalia plus nicht nur in Belgien versichert Falls Sie Grenzgänger sind oder falls Sie einen Aufenthalt in einem unserer Nachbarländer geplant haben, können Sie sich auf Ihre Dentalia Plus berufen. Eine Erstattung ist sowohl möglich, wenn Sie sich von einem lizenzierten Zahnarzt in Belgien behandeln lassen als auch in einem unserer angrenzenden Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Großherzogtum Luxemburg und die Niederlande). Wie können Sie die höchstmögliche Erstattung erhalten? Um eine Erstattung in Höhe von 80 % seitens Dentalia plus zu erhalten (anstelle von 50 %), muss Ihnen im Vorjahr eine Leistung für Zahnpflege erstattet worden sein. Neugeborene und Adoptivkinder (unter 3 Jahre) von bereits angeschlossenen Mitgliedern werden automatisch ohne Wartezeit aufgenommen. Beiträge und Höchstgrenzen der Erstattung Erhöhte Beiträge Normale Beiträge (pro Monat) 250 € 500 € 1.025 € Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Eingang Ihres Antrags auf Mitgliedschaft und nach Zahlung des ersten Beitrages. Vorteil von Dentalia plus Dentalia plus erstattet für Kieferorthopädie 60 % des gesetzlichen Eigenanteils. Alter Höchstgrenze pro Person Alter zum Zeitpunkt der Eintragung Diese gelten nur, falls Sie sich der Dentalia plus nach dem Alter von 40 Jahren angeschlossen haben. 40 bis 45 Jahre + 35 % 45 bis 59 Jahre + 50 % 0 bis 3 Jahre Kostenlos 4 bis 6 Jahre 2,92 € 7 bis 17 Jahre 5,64 € 18 bis 29 Jahre 6,45 € 30 bis 44 Jahre 8,75 € 11,81 € 45 bis 59 Jahre 12,32 € 16,63 € 18,48 € 60 Jahre und älter 13,18 € 17,79 € 19,77 € 60 bis 64 Jahre + 70 % 22,41 € Erstattungshöchstgrenzen Die jährliche Höchstgrenze für die Erstattung steigt innerhalb von drei Jahren: nach drei Jahren können Sie eine jährliche Erstattung bis zu 1.025 € erhalten, von denen 775 € für die Gesamtheit aller Leistungen für Parodontologie, für kieferorthopädische Behandlungen sowie für Prothesen und Implantate vorgesehen ist. Die übrigen 250 € können für vorbeugende und heilende Zahnpflege erstattet werden. Die Freie Krankenkasse ist vom "Aufsichtsamt für die Krankenkassen" anerkannt als Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG "M.E.H." mit Sitz in 1150 Brüssel, Rue St. Hubert 19, RJP Brüssel, Unternehmensnr. 0422.189.629 20 Versicherung Logopädische Behandlung Viele Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche Kommunikationsstörungen können anhand einer logopädischen Behandlung individuell aufgegriffen und behoben werden. Anwendungsgebiete Logopädie kann zur Behandlung zahlreicher Kommunikationsprobleme eingesetzt werden. Die häufigsten dieser Störungen betreffen den Sprachrhythmus (z.B. Stottern), den mündlichen Ausdruck (z.B. Lispeln oder das Vertauschen von Silben) und den schriftlichen Ausdruck (z.B. Lese- und Schreibschwäche). Allerdings richtet sich die Logopädie nicht nur an Kinder und Jugendliche, deren Sprach- oder Lernstörungen behandelt werden. Auch bei Erwachsenen können Logopädie-Behandlungen dringend notwendig sein. Dies ist unter anderem der Fall bei Kommunikationsproblemen infolge eines Traumas, eines chirurgischen Eingriffs, eines Schlaganfalls, einer Muskellähmung, o.ä. In bestimmten Fällen sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung für logopädische Behandlungen vor: • bei Stimmproblemen sowie Sprach- und Sprechstörungen, die die Ausübung eines Berufs unmöglich machen; • bei sonstigen Sprach- und Sprechstörungen. Dazu zählen hauptsächlich Schwierigkeiten bei der Lern- und Sprachentwicklung; • bei Stimmproblemen, die seit der Geburt bestehen oder die nach einem Kehlkopfkrebs auftreten; • bei Gehörstörungen; • bei Schluckstörungen. Startbilanz Nachdem ein Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt, ...) eine Kommunikationsstörung diagnostiziert hat, verordnet er eine Startbilanz, die durch einen Logopäden erstellt wird. Anhand bestimmter Tests und Unterredungen analysiert der Logopäde die Ausdrucksschwierigkeiten und entscheidet nach Rücksprache mit dem Facharzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung. Ist diese erforderlich, so muss sie im Anschluss an das Erstellen der Startbilanz des Logopäden durch den Facharzt verordnet werden. In der Bilanz wird neben der detaillierten Beschreibung der vorliegenden Störung auch ein Behandlungsvorschlag festgehalten. Genehmigung des Vertrauensarztes Nur wenn der Vertrauensarzt der Krankenkasse die logopädische Behandlung vor ihrem Beginn genehmigt hat, kann diese durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Um die Kostenübernahme zu prüfen, benötigt der Vertrauensarzt folgende Dokumente: • eine ärztliche Verordnung für die logopädische Bilanz; • eine Verordnung für die logopädische Behandlung, ausgestellt durch einen Facharzt (HNO-Arzt, Neurologe, Psychiater, Neuropsychiater, Kinderarzt, Chirurg, Arzt für Munderkrankungen, ...); • die Startbilanz des Logopäden sowie einen Antrag auf Rückerstattung. Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden. Die Erstattung der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung kann jeweils nur für die Dauer eines Jahres genehmigt werden. Versicherung Verlängerung der Kostenübernahme Sollte die Behandlung länger dauern, so kann der Patient einen Antrag auf Verlängerung stellen. Zu diesem Zweck müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: • eine vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellte Verordnung für eine Folgebilanz; • eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung; • die Folgebilanz, ausgestellt durch den Logopäden. Letztere muss erstellt werden, bevor die bestehende Genehmigung abgelaufen ist. Eine Folgebilanz darf nur einmal pro Kalenderjahr erstellt werden. Pro Erkrankung kann der Vertrauensarzt die Behandlung für höchstens zwei Jahre genehmigen. Ausnahme bei besonderen Krankheiten Für bestimmte Leiden wird eine spezielle Genehmigung erteilt, die in verschiedenen Fällen die Zweijahresfrist überschreiten kann. Dies gilt unter anderem bei Hörschäden, chronischen Sprachstörungen, Aphasien, Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalten. In diesen Fällen werden die logopädischen Behandlungen nach dem so genannten Container-Prinzip erstattet. Pro Erkrankung ist eine bestimmte Anzahl an erstattbaren Sitzungen vorgesehen. Je nach Schwere der Kommunikationsstörung entscheidet der Logopäde, ob der gesamte Container (sprich alle Sitzungen) benötigt wird oder ob das Problem mit einem Teil der Behandlungseinheiten bereits behoben werden kann. Das „Container“-System soll dem Logopäden die Möglichkeit geben, die Behandlung besser den Bedürfnissen des Patienten anzupassen. 21 Multidisziplinäre Rehabilitation Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem RehaZentrum kann der Patient ebenfalls eine logopädische Behandlung erhalten. In diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet. Erstattung Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur eine logopädische Sitzung pro Tag. Die erste Sitzung findet frühestens am Tag nach dem Erstellen der Bilanz statt. Bei Logopäden, die dem Kassenabkommen beigetreten sind, beträgt die Kostenübernahme der Krankenkasse für Normalversicherte 75 % des Honorars, für Patienten mit Anrecht auf den Vorzugstarif beträgt sie 90 % des Honorars. Im Internet finden Sie eine Liste der Logopäden in Ostbelgien unter: www.freie.be > Gut versichert > Logopädie Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste Falls keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung oder durch andere Institutionen möglich ist, erstatten die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse einen Anteil von 12 € pro Sitzung. Während eines Jahres können bis zu 200 Behandlungen erstattet werden, somit ist eine Kostenbeteiligung von 2.400 € pro Jahr möglich. Erstattungs-Tarife zum 1. Oktober 2015 Leistung Honorarkosten Normale Erstattung Erstattung Vorzugstarif Startbilanz 30,45 € 22,84 € 27,41 € Folgebilanz 43,50 € 32,63 € 39,15 € Einzelsitzung (30 min) 21,75 € 16,32 € 19,58 € Einzelsitzung (60 min) 43,50 € 32,62 € 39,15 € Gruppensitzung 11,19 € 8,40 € 10,08 € 22 Aktuell eHealth: Elektronischer Austausch medizinischer Informationen Das landesweite Netzwerk eHealth soll die Verwaltung und den Austausch der medizinischen Daten deutlich vereinfachen. Diese sind auf elektronischem Weg von befugten Pflegeleistenden einsehbar – jedoch nur mit Einverständnis des Patienten. D ie technische Entwicklung macht auch vor dem Gesundheitssektor nicht halt. Neben stets fortschrittlicheren Behandlungsmethoden hat sich auch die Kommunikation zwischen den medizinischen Akteuren zusehends modernisiert. Laborbefunde, Röntgenaufnahmen oder ärztliche Berichte müssen nicht mehr umständlich per Post verschickt werden, sondern können auf elektronischem Weg übermittelt werden. Um die Qualität der Behandlung zu verbessern, ist in Belgien das Netzwerk eHealth aufgebaut worden. Auf dieser speziell gesicherten Plattform können eigens definierte Pflegeleistende alle notwendigen Gesundheitsinformationen eines bestimmten Patienten einsehen. Verzögerungen in der Therapie und unnötige Untersuchungen sollen durch diese verbesserte Kommunikation vermieden werden. Austausch erfolgt über ein besonders gesichertes System – er dient ausschließlich der Beständigkeit Ihrer Gesundheitsversorgung und erfüllt alle Auflagen des Datenschutzes. Sowohl Ihre Privatsphäre als auch Ihre Patientenrechte werden respektiert und Sie selbst können zu jedem Zeitpunkt bestimmen, ob Ihre Daten eingesehen werden dürfen oder nicht. Die Einwilligung zum Austausch der Daten gilt für ganz Belgien: alle Angehörigen bestimmter medizinischer Berufsgruppen und alle Krankenhäuser im gesamten Land können sich dem System anschließen. Inhalt der elektronischen Gesundheitsakte Sämtliche von den Pflegeleistenden gesammelten Daten können über das Netzwerk ausgetauscht werden unter der Bedingung, dass sie zu einer besseren Patient bewilligt Gesundheitsversorgung und Patientenbeden Austausch seiner treuung beitragen. Dazu gehören: Gesundheitsdaten • Röntgenbilder • Auswertungen von Blutproben Als Patient können Sie Ihr Einverständ- • Angaben zu Impfungen nis geben zum elektronischen Austausch • Auflistungen verordneter Medikamente Ihrer Gesundheitsdaten zwischen den • Entlassungsberichte nach einem KranPflegeleistenden, die Sie behandeln. Der kenhausaufenthalt Die Sammlung aller Daten wird als „geteilte Gesundheitsakte“ bezeichnet. Als Grundlage für die Erstellung dieser Akte gilt Ihre persönliche Einwilligung. Anschließend werden dem Dossier sämtliche Befunde Ihrer Arztbesuche und Untersuchungen hinzugefügt, welches so nach Aktuell und nach wächst. Ihre Dokumente sind in den belgischen Gesundheitsnetzwerken erfasst, können allerdings nur von den Ärzten und Pflegeleistenden eingesehen werden, bei denen Sie in Behandlung sind. Die elektronische Gesundheitsakte ist keine automatische Zusammenlegung aller bestehenden medizinischen Daten der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, sie wird nicht in einer zentralen Datenbank abgesichert. Es handelt sich lediglich um die Dokumente, die Sie und Ihr Arzt teilen möchten, weil diese zu einer Verbesserung Ihrer Behandlung beitragen können. Die Daten bleiben in den Praxen, Krankenhäusern oder Laboren, wo sie erstellt wurden. Eine Ausnahme bilden genetische Angaben: sie sind höchstvertraulich und können nicht in die elektronische Gesundheitsakte eingefügt werden. Falls Sie wünschen, dass eine bestimmte Information nicht zum elektronischen Austausch freigegeben wird, bitten Sie Ihren Arzt, diese nicht zu teilen. Im Nachhinein haben Sie selbst weiterhin die Möglichkeit, Ihre Akte zu verwalten, d.h. zu bestimmen, welche Dokumente darin einsehbar sind und welche nicht. Vorteil der geteilten elektronischen Gesundheitsakte 23 Zustimmung erteilen Wenn Sie einverstanden sind, dass Ihre Pflegeleistenden Ihre Daten über das geIm Laufe Ihres Lebens treten Sie mit unter- sicherte Netzwerk eHealth austauschen, schiedlichen Pflegeleistenden in Kontakt. können Sie Ihre Zustimmung zur ErstelIndem Sie dem elektronischen Daten- lung Ihrer elektronischen Gesundheitsakte austausch zustimmen, erlauben Sie Ihren erteilen. Für die Eintragung ins System sobehandelnden Ärzten den gegenseitigen wie für die Kontrolle und Verwaltung Ihrer Austausch von Informationen, die Ihre Daten benötigen Sie einen elektronischen Gesundheit betreffen. Dieses Verfahren Ausweis (eID), den dazugehörenden PINermöglicht eine raschere, kohärentere Be- Code sowie ein Kartenlesegerät. handlung und vermeidet unnötige Untersuchungen, da die angeschlossenen Ärzte Einsicht haben in Ihre bisherige Krankengeschichte. Wer hat Zugang zu Ihren Daten? Einsicht in Ihre elektronischen Gesundheitsdaten haben ausschließlich die Pflegeleistenden, die Sie auch tatsächlich behandeln, z.B. Ihr Hausarzt, Facharzt, Kinesitherapeut, Apotheker, Hebamme, Zahnarzt, Pflegepersonal. Hingegen haben der Betriebsarzt, der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaften keinen Zugang zu Ihren Daten. Jede Berufsgruppe hat unterschiedliche Zugriffsrechte auf Ihre Akte. Ein Apotheker kann Ihre Laborwerte z.B. nicht einsehen, umgekehrt kann ein Arzt nachschauen, welche Medikamente Sie erhalten haben. Sie können die Zugriffsrechte zudem selbst verwalten, z.B. haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Ärzte vom Informationsaustausch auszuschließen oder neue „therapeutische Beziehungen“ zu erstellen. Einem Pflegeleistenden, bspw. dem Hausarzt, können Sie den Zugang zu Ihrer gesamten Gesundheitsakte gewähren oder aber diesen auf gewisse Dokumente einschränken. Außerdem sehen Sie, wer bislang auf Ihre Daten zugegriffen hat. Zum Erteilen der Zustimmung können Sie sich an unsere Krankenkasse wenden. Die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen helfen Ihnen gerne, die Einwilligung zum elektronischen Austausch Ihrer Gesundheitsdaten gemeinsam mit Ihnen vorzunehmen und beraten Sie bei der Verwaltung Ihrer Akte. Auch im Internet können Sie dem Datenaustausch anhand Ihrer eID zustimmen unter: www.patientconsent.be (auf Französisch und Niederländisch) oder www. rsw.be (in den drei Landessprachen und auf Englisch). Ihr Arzt, Ihr Apotheker oder die Mitarbeiter des Krankenhauses können auf Ihre Bitte hin ebenfalls die Einwilligung für Sie aktivieren. Nachdem Sie in das Netzwerk eHealth eingetragen wurden, sei es übers Internet, durch Ihren Pflegeleistenden oder durch die Krankenkasse, erhalten Sie von unserer Krankenkasse ein Bestätigungsschreiben per Post. Müssen Sie ins Krankenhaus? sichert Sie bestens ab! www.freie.be Freie Krankenkasse, Unternehmensnr. 0420.209.938 Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG „Mutuelle Entraide Hospitalisation“ (Hospitalia), Rue St.-Hubert 19, 1150 Brüssel (RPM Brüssel), Nr. AfK 750/01, Unternehmensnr. 422.189.629
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