Mietvertrag

Abenteuerspielplatz
Vaihingen e.V.
In der Lüsse 35
70563 Stuttgart
Tel. 0711/7354687 Fax. 0711/7823511
Mietvertrag
Zwischen dem Abenteuerspielplatz Vaihingen e.V., vertreten durch die Mitarbeiter/-innen, den
Vorstand bzw. den Bevollmächtigten
_______________ Ulrike Scholz ___________________________________________________,
nachstehend "Vermieter" genannt,
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(Name, Adresse und Telefonnummer des Mieters)
nachstehend "Mieter" genannt, wird folgende Überlassungsvereinbarung getroffen:
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter das neue Spielhaus und das Spielplatzgelände, inkl.
Toilettennutzung am ____________, ________ Uhr, bis _____________, _________ Uhr zu folgendem
Zweck:
______________________________________________________ in eigenverantwortlicher Nutzung.
2. Als Mietpreis
wird eine Mietzahlung von Euro ____________ vereinbart.
hat der Mieter bereits ausreichend viele Arbeitsstunden abgeleistet und eine entsprechende
Bescheinigung vorgelegt.
Der Mieter hinterlegt eine Kaution von Euro ________.
3. Der Mieter ist zu sorgfältigem Umgang mit allen Einrichtungen (hierzu zählen auch
Bepflanzungen, Spielgeräte und die Hütten der Kinder im Baubereich) verpflichtet. Er haftet für alle
verursachten Schäden. Evtl. eintretende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich aufzuzeigen.
4. Das Füttern der Tiere ist strengstens untersagt! Das Betreten der Wasserspielplatzes und des
Hüttendorfes ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt!
5. Der Mieter hat darauf zu achten, dass Nachbarn nicht durch Lärm, insbesondere durch
Motorengeräusche, sowie laute Musik oder anderweitige Lärmquellen belästigt werden. Bei
gerechtfertigtem Polizeieinsatz wegen Lärmbelästigung unserer Nachbarn wird die Kaution
einbehalten. Beim Parken der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass sämtliche Feuerwehrzufahrten
frei bleiben. Bei Lärmbelästigung aus dem Parkhaus rufen Sie bitte die Polizei in Vaihingen unter
89903500 an, damit dies nicht Ihnen zur Last gelegt wird.
6. Der Mieter ist zur eigenverantwortlichen Reinigung nach Ende der Veranstaltung verpflichtet.
Gelände und Haus sind in dem Zustand zu verlassen, in dem sie übernommen wurden. Anfallender
Müll ist mitzunehmen und selbständig zu entsorgen. Anderenfalls werden 30 Euro pro Stunde
Nachputzen bzw. für die Entsorgung des Mülls von der Kaution abgezogen. Über ein sauberes
Spielhaus freuen sich alle.
Der Abenteuerspielplatz Vaihingen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein – Spenden sind steuerabzugsfähig.
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Bitte beachten Sie Folgendes beim Verlassen unseres Spielhauses:

Alle Fenster (auch im Sanitärbereich) und Türen fest schließen!

Entstandenen Müll, auch außerhalb des Spielhauses einsammeln (Zigarettenkippen etc.),
mitnehmen und selbständig entsorgen. Dies gilt auch für Gelbe Säcke, Altpapier und Altglas!

Insbesondere ist es unter Androhung der Einbehaltung der Kaution ausdrücklich untersagt,
Flaschen und Scherben ins Gebüsch (oder sonstiges Gelände) zu werfen oder dort liegen zu
lassen!

Küche aufräumen und die Küchenplatte trocken reiben!

Speise- und Getränkereste nicht offen herumstehen lassen und nach der Veranstaltung
entfernen!

Den Boden kehren oder wischen, den Sanitärbereich (Toiletten, Waschbecken, Boden und
evtl. Wände) reinigen, so dass zumindest der Zustand bei Übergabe des Spielhauses erreicht
wird!

Biertischgarnituren zusammenklappen und aufräumen!
 Eventuell entstandene Schäden beim Vermieter melden und auch die Schlüssel Sie/Ihn
zurückgeben!

Bitte keine Lebensmittel vom Abi benutzen.
7. Dem Mieter ist bekannt, dass auf dem Gelände mit allen für einen Abenteuerspielplatz typischen
Gefahren (etwa durch herumliegende scharfe Gegenstände) zu rechnen ist und der Vermieter
diesbezüglich keinerlei Haftung übernimmt.
8. Der Mieter achtet darauf, dass die Veranstaltungsteilnehmer/-innen das Rauchverbot innerhalb
aller Gebäude einhalten.
9. Werden Verstöße gegen diese Vereinbarung trotz Abmahnung nicht unverzüglich abgestellt,
kann die Überlassung vom Vermieter jederzeit einseitig gekündigt werden. Die Verpflichtung zur
Mietzahlung und Reinigung sowie Haftungsvereinbarungen werden davon nicht berührt.
10. Es steht kein Telefon zur Verfügung. Ein Handy für den Notfall ist zu empfehlen.
11. Nächtliches Feuer muss vorher bei der Feuerwehr angemeldet werden (Tel: 50660 - bitte nicht
112 !!!). Das Verfeuern von Paletten wird mit 2 Euro pro Palette berechnet.
12. Sonstige Vereinbarungen:
Toberaum nur unter Aufsicht !!
Tischkickerraum wird mitgenutzt
Mit der Aufsicht über minderjährige Veranstaltungsteilnehmer/-innen
erziehungsberechtigte Aufsichtsperson beauftragt:
wird
folgende
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(Name, Adresse, Telefonnummer)
Die Aufsichtsperson ist zur ununterbrochenen Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung
verpflichtet und für eventuelle Schäden infolge vernachlässigter Aufsichtspflicht haftbar.
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(Mieter)
(Bei minderjährigen Mietern Erziehungsberechte/-er)
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(Vermieter)
Der Abenteuerspielplatz Vaihingen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein – Spenden sind steuerabzugsfähig.